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Die Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung für trägerbandlose, insbesondere beleimte Etikettenbänder.
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Für die Etikettierung von Behältern werden zunehmend trägerbandlose Etiketten, sogenannte Linerless-Etiketten, verwendet, da bei diesen gegenüber Etikettenbändern auf Trägerbändern bei ansonsten gleichen Rollenabmessungen größere Etikettenbandlängen bzw. Rollenlaufzeiten möglich sind. Außerdem entfällt bei trägerbandlosen Etiketten der Bedarf für Vorrichtung zum Abtrennen und zum Ausleiten der Trägerbänder, ebenso die Entsorgung der Trägerbänder zugunsten einer Ressourcenschonung.
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Hierzu ist aus der
EP 2 067 702 B1 eine getaktete Etikettiervorrichtung bekannt, bei der ein einseitig klebend beschichtetes Etikettenband im Stillstand zwischen einer Schneide und einer Gegenschneide zu Etiketten vereinzelt wird, die anschließend entlang eines geradlinigen Arbeitstrums eines Saugriemens im Abstand zueinander zu den zu etikettierenden Gegenständen transportiert werden. Nachteilig hierbei ist die eingeschränkte Flexibilität bei der Herstellung von Etiketten unterschiedlicher Länge zur Etikettierung unterschiedlicher Behälter, da die Länge des Saugriemens näherungsweise ein ganzzahliges Vielfaches der Etikettenlänge sein muss.
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Aus der
EP 0 944 528 E1 , der
EP 2 407 390 A1 und der
WO 2008/077457 A1 sind ferner Transfertrommeln bekannt, an denen ein Etikettenband angesaugt und mit quer zur Transportrichtung ausfahrbaren Messern durchtrennt wird. Dies ermöglicht ein Vereinzeln der Etiketten während des kontinuierlichen Umlaufens der Transfertrommel. Jedoch folgt aus der festgelegten Segmentierung der Trommel mit Schneidmessern und der rotationssymmetrischen Form der Trommel eine eingeschränkte Flexibilität hinsichtlich unterschiedlicher Etikettenlängen und des Zugangs zu den zu etikettierenden Artikeln, wie beispielsweise Behälter.
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Es besteht daher der Bedarf für eine Etikettiervorrichtung, die hinsichtlich der Vereinzelung zu unterschiedlichen Etikettenlängen und/oder hinsichtlich der Zugänglichkeit zu den zu etikettierenden Behältern verbessert ist.
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Die gestellte Aufgabe wird mit einer Etikettiervorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Demnach dient diese zur Etikettierung von Behältern mit trägerbandlosen, insbesondere beleimten Etikettenbändern. Diese werden auf der erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung durch Schneiden zu Etiketten vereinzelt oder entlang Sollreißlinien segmentiert. Die Etikettiervorrichtung umfasst einen Auslegerarm mit einem daran umlaufenden Saugriemen zum Ansaugen eines Etikettenbands entlang eines Arbeitstrums des Saugriemens.
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Erfindungsgemäß umfasst die Etikettiervorrichtung eine im Bereich des Arbeitstrums außen am Auslegerarm befestigte Schneideinheit mit Führungsmitteln zum Auseinanderführen und zum Zusammenführen des Etikettenbands und des Saugriemens um einen Arbeitsbereich der Schneideinheit herum. Innerhalb des Arbeitsbereichs ist wenigstens eine Schneide oder Gegenschneide zum Schneiden des Etikettenbands ausgebildet.
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Somit lässt sich das Etikettenband gezielt vom Saugriemen abheben und zwischen einer Schneide und einem Gegenschneider der Schneideinheit hindurch leiten. Die Funktion des Saugriemens vor und hinter der Schneideinheit wird durch die Umlenkung des Etikettenbands an den Führungsmitteln nicht beeinträchtig. Entsprechend können das segmentierte Etikettenband oder einzelne Etiketten reproduzierbar hergestellt und zuverlässig bis zum freien Ende des Auslegerarms transportiert werden.
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Aufgrund des definitionsgemäß geradlinigen Verlaufs des Arbeitstrums lässt sich die Schneideinheit an unterschiedlichen Positionen entlang des Arbeitstrums einsetzen. Die Länge des stromabwärts der Schneideinheit resultierenden Abschnitts des Arbeitstrums lässt sich somit flexibel an eine vorgegebene Etikettenlänge anpassen und beispielsweise auf ein ganzzahliges Vielfaches der Etikettenlänge einstellen.
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Nach dem Segmentieren oder Schneiden zu vereinzelten Etiketten sind diese auf dem Saugriemen wieder zwangsgeführt und lassen mit dem Auslegerarm flexibel bis an die zu etikettierenden Behälter führen. Am freien Ende des Arbeitstrums ist dann beispielsweise eine Umlenkwalze für den Saugriemen vorhanden, an der die Ansaugwirkung gegenüber dem Arbeitstrum abnimmt, so dass sich die Etiketten im Bereich der Umlenkrolle von dem Saugriemen ablösen und an einen Behälter übergeben werden können.
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Alternativ zu einer Vereinzelung in der Schneideinheit kann das Etikettenband von dieser lediglich an Sollreißlinien quer segmentiert werden, beispielsweise durch Perforieren oder Anritzen, sodass die Etiketten nach Anheften an den Behältern durch eine geeignete Relativbewegung, beispielsweise eine Drehung der Behälter um sich selbst, entlang der Sollreißlinien vom Etikettenband abreißen.
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Vorzugsweise ist die Schneideinheit entlang des Arbeitstrums verschiebbar geführt und insbesondere gegen ein Verschieben oder Verrutschen arretierbar. Dadurch lässt sich ein stromabwärts der Schneideinheit entlang des Saugriemens resultierender Transport- und Transferabschnitt für die Etiketten oder Etikettenbandsegmente einfach und zuverlässig auf eine Länge einstellen, die beispielsweise einem ganzzahligen Vielfachen der herzustellenden Etikettenlänge entspricht.
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Vorzugsweise läuft der Saugriemen geradlinig durch die und/oder entlang der Schneideinheit. Die Führungsmittel lenken somit lediglich das Etikettenband um den Arbeitsbereich. Dies vereinfacht das Abdichten einer innerhalb des Auslegerarms ausgebildeten Vakuumkammer an den seitlichen Rändern des Sauriemens und optimiert die Ansaugwirkung durch im Saugriemen ausgebildete Ansaugöffnungen.
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Vorzugsweise ist die Schneide innerhalb des Arbeitsbereichs ausgebildet. Dadurch sind die Schneide und der Saugriemen der gleichen Oberfläche des Etikettenbands zugewandt. Das Etikettenband kann daher auf der Seite seines Dekors angesaugt und geschnitten werden. Entsprechend ist eine Beleimung des Etikettenbands dann mit der Gegenschneide in Kontakt. Dadurch lässt sich eine Verschmutzung der Schneide mit der Beleimung weitgehend vermeiden. Die Schneide liegt dann innerhalb des Arbeitsbereichs und die zugehörige Gegenschneide außerhalb des Arbeitsbereichs.
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Vorzugsweise ist die Schneide auf einer drehbaren Schneidwalze ausgebildet. Die Schneide kann dann selektiv während des Schneidvorgangs synchron mit dem Etikettenband bewegt werden. Zwischen den Schneidvorgängen kann die Schneide in eine inaktive Position gedreht werden. Dies ermöglicht ein Schneiden des Etikettenbands sowohl bei taktweisem als auch bei kontinuierlichem Vorschub des Arbeitstrums.
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Vorzugsweise sind die Schneidwalze und der Saugriemen separat steuerbar motorisch angetrieben. Dies ermöglicht einen taktweisen oder kontinuierlichen Vorschub des Saugriemens. Die Schneide kann dann separat taktweise positioniert und selektiv während des Schneidens mit bewegt werden. Zwischen einzelnen Schneidvorgängen wird die Schneidwalze außer Kontakt und in eine für den Start des nachfolgenden Schneidvorgangs geeignete Drehlage gedreht. Vorzugsweise sind dann mehrere Schneiden an der Schneidwalze in gleichmäßigen umfänglichen Abständen ausgebildet.
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Vorzugsweise ist die Gegenschneide mit dem Saugriemen synchronisierbar motorisch angetrieben. Dies stabilisiert den Vorschub des Etikettenbands im Bereich der Schneideinheit.
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Vorzugsweise umfassen die Führungsmittel wenigstens eine mit dem Saugriemen synchron angetriebene Umlenkrolle für das Etikettenband. Dadurch lässt sich das Etikettenbands im Bereich der Schneideinheit unter gleichmäßiger Längsspannung fördern. Die Umlenkrolle kann einen separaten motorischen Antrieb aufweisen oder mittels Führungsbändern von der Gegenschneide angetrieben werden. Die Führungsbänder verbessern zudem eine reibschlüssige Führung des Etikettenbands im Bereich der Schneideinheit.
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Vorzugsweise umfasst die Schneideinheit wenigstens eine Schneidwalze und Gegenschneidwalze, zwischen denen ein Schneidspalt mit verstellbarer lichter Weite ausgebildet ist. Beispielsweise durch Verstellen der Schneidwalze lässt sich die Schnittqualität flexibel an unterschiedliche Etikettenmaterialien und Materialstärken anpassen.
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Vorzugsweise ist die Schneide zur Querperforieren des Etikettenbands ausgebildet. Am Etikettenband können dann entlang der Querperforierungen Sollreißlinien hergestellt werden, um die Etiketten durch Erzeugen einer Längsspannung im Etikettenband bei der Übergabe an die zu etikettierenden Behälter zu vereinzeln. Die Schneide könnte zu diesem Zweck auch zum Anritzen des Etikettenbands ausgebildet sein, also zum nicht perforierenden Anschneiden des Etikettenbands.
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Vorzugsweise ist die Schneide zum Durchtrennen des Etikettenbands ausgebildet. Die Etiketten werden dann in der Schneideinheit unter besonders kontrollierten Bedingungen vereinzelt. Ferner sind besonders saubere Trennlinien möglich.
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Vorzugsweise läuft der Saugriemen um eine im Auslegerarm ausgebildete Vakuumkammer. Das Etikettenband und die vereinzelten Etiketten lassen sich dann mittels am Saugriemen ausgebildeter Ansaugöffnungen gleichmäßig ansaugen und zwangsführen. Der Unterdruck in der Vakuumkammer lässt sich einfach kontrollieren und einstellen. Der Saugriemen läuft zu diesem zweck an seinen seitlichen Rändern beispielsweise in einer Nut zur Abdichtung der Vakuumkammer.
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Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung ferner ein Transportmittel für zu etikettierende Behälter, wobei sich ein freies Ende des Auslegerarms im Bereich des Transportmittels positionieren lässt. Dadurch können die vereinzelten Etiketten zielgerichtet an die Behälter übergeben werden. Der Auslegerarm ermöglicht hierbei einen besonders flexiblen Zugang zu den jeweils zu etikettierenden Oberflächen.
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Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung ferner eine Bereitstellungseinheit für die Rollenzuführung des Etikettenbands mit vom Saugriemen weg weisender Klebeseite. Die Bereitstellungseinheit umfasst dann beispielsweise Förderwalzen, eine Einheit zur Spurregulierung des Etikettenbands, Rollenhalter und/oder eine Spleißeinrichtung zum Bereitstellen des Etikettenbands als Endlosband von der Rolle.
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Vorzugsweise ist der Saugriemen taktweise umlaufend angetrieben. Dies ermöglicht eine präzise Übergabe der Etiketten an einen Produktstrom aus Behältern. Insbesondere lässt sich das Ablösen der Etiketten am freien Ende des Auslegerarms gezielt optimieren.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 eine seitliche Ansicht der Etikettiervorrichtung; und
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2 eine schematische Draufsicht auf eine Schneideinheit.
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Wie die Figuren erkennen lassen, umfasst die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung 1 in einer bevorzugten Ausführungsform einen Auslegerarm 2, auch Spendeschwert genannt, an dem ein Saugriemen 3 umläuft. Dieser wird von einem Motor 4, beispielsweise einem Servomotor, vorzugsweise taktweise angetrieben. Der Saugriemen 3 hat ein geradliniges Arbeitstrum 3a, beispielsweise zwischen einer proximalen Antriebswalze 5 und einer distalen Umlenkwalze 6. Dem Arbeitstrum 3a entgegen gesetzt ist ein Leertrum 3b dargestellt. Im Saugriemen 3 sind Ansaugöffnungen 3c ausgebildet, die der Einfachheit halber nur in der 1 in einem Bereich des Leertrums 3b schematisch angedeutet sind.
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Im Inneren des Auslegerarms 2 ist eine Vakuumkammer 2a ausgebildet, die beispielsweise nach oben und unten von Abdeckplatten 2b begrenzt wird. Darin sind die seitlichen Ränder des Saugriemens 3 abdichtend mittels Nuten 2c oder dergleichen geführt, so dass ein in der Vakuumkammer 2a herrschender Unterdruck durch die Ansaugöffnungen 3c des Saugriemens 3 auf ein dem Arbeitstrum 3a ohne Trägerband zugeführtes Etikettenband 7 wirkt. Im Bereich des Leertrums 3b werden die Ansaugöffnungen 3c vorzugsweise von einer (nicht dargestellten) Blende, Platte oder dergleichen abgedeckt. Die Vakuumkammer 2a ist der Übersichtlichkeit halber lediglich schematisch und ohne Absaugaggregat dargestellt. Der Auslegerarm 2 ist beispielsweise in einem proximalen Befestigungsabschnitt 2e an einem Maschinengestell (nicht dargestellt) befestigt.
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Das Etikettenband 7 wird vom Saugriemen 3 mit einem Vorschub 3d reibschlüssig zu einer Schneideinheit 8 mitgenommen und in dieser vom Saugriemen 3 weg und gegen eine Schneide 9 geführt, um das Etikettenband 7 entlang vorgegebener Trennlinien 7b zu den Etiketten 7a zu vereinzeln oder mit Sollreißlinien auszustatten. Die vereinzelten Etiketten 7a oder das mit Sollreißlinien ausgestattete Etikettenband 7 werden/wird in der Schneideinheit 8 wieder zum Saugriemen 3 zurückgeführt und von diesem reibschlüssig zum freien Ende 2d des Auslegerarms 2 transportiert.
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Die distale Umlenkwalze 6 deckt die Ansaugöffnungen 3c zumindest teilweise ab, so dass die Saugwirkung des Saugriemens 3 an der Umlenkwalze 6 abnimmt oder ganz entfällt. Das vorauslaufende Ende der Etiketten 7a löst sich somit an der Umlenkwalze 6 vom Saugriemen 3 für die anschließende Etikettenübergabe von selbst ab.
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Die Schneideinheit 8 ist außen am Auslegerarm 2 im Bereich des Arbeitstrums 3a befestigt. Vorzugsweise ist die Schneideinheit 8 als entlang des Arbeitstrums 3a verschiebbarer (siehe Doppelpfeil in der 1) Schlitten ausgebildet und mit einem Arretiermechanismus 8a gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben oder Verrutschen ausgestattet. Die Schneideinheit 8 lässt sich beispielsweise manuell oder motorisch (nicht dargestellt) entlang herkömmlicher Führungsschienen oder dergleichen verschieben. Die Funktionsweise derartiger Linearführungen ist bekannt, sodass diese weder dargestellt noch beschrieben sind.
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Die wenigstens eine Schneide 9 ist vorzugsweise an einer Schneidwalze 9a parallel zu deren Drehachse verlaufend ausgebildet und deckt die gesamte Breite des Etikettenbands 7 ab. Wie die 2 erkennen lässt, befindet sich die Schneidewalze 9a mit zum Beispiel drei daran ausgebildeten Schneiden 9 in einem Arbeitsbereich 8b der Schneideinheit 8, der sich zwischen dem Saugriemen 3 und dem durch die Schneideinheit 8 gefädelten Etikettenband 7 ergibt. Außerhalb des Arbeitsbereichs 8b ist eine Gegenschneide 10 ausgebildet, vorzugsweise in Form einer Gegenschneidwalze.
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Das Etikettenband 7 wird an Führungsmitteln vom Saugriemen 3 weg geleitet, zwischen die Schneide 9 und die Gegenschneide 10 geführt, und an Führungsmitteln wieder auf den Saugriemen 3 zurück geleitet. Die Führungsmittel sind vorzugsweise Umlenkwalzen 11 und optional um diese gespannte Führungsbänder 12. Die Führungsmittel könnten prinzipiell auch Gleitführungen für das Etikettenband 7 oder dergleichen umfassen.
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Die Führungsbänder 12 können ebenso um die Gegenschneide 10 gespannt sein. Die Umlenkwalzen 11 laufen dann im Sinne eines Riemenantriebs synchron mit der Gegenschneide 10 mit, oder umgekehrt. Die Führungsbänder 12 ermöglichen außerdem eine exakte Führung des Etikettenbands 7 unter Spannung durch einen zwischen der Schneidwalze 9a und der Gegenschneide 10 ausgebildeten Schneidspalt 13. In der 2 sind die Führungsbänder 12 der Übersichtlichkeit halber nur in der oberen Hälfte dargestellt. Auch die Anzahl der Umlenkwalzen 11 ist lediglich beispielhaft.
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Wie insbesondere die 2 erkennen lässt, läuft der Saugriemen 3 vorzugsweise geradlinig in den optionalen Nuten 2c des Auslegerarms 2 durch die oder entlang der Schneideinheit 8. Diese lenkt dann lediglich das Etikettenband 7 um den Arbeitsbereich 8b. Die Nuten 2c begünstigen das Abdichten der Vakuumkammer 2a an den seitlichen Rändern des Saugriemens 3.
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Das Etikettenband 7 ist vorzugsweise auf einer Seite klebend und wird dann vom Saugriemen 3 auf der nicht klebenden Seite angesaugt. Eine innerhalb des Arbeitsbereichs 8b liegende Schneide 9 ist dann ebenso der nicht klebenden Seite des Etikettenbands 7 zugewandt und folglich gegen Verschmutzung mit Leim oder dergleichen geschützt.
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Demgegenüber kann die der klebenden Seite des Etikettenbands 7 zugewandte Gegenschneide 10 beispielsweise als gehärtete und/oder polierte Metallwalze ausgebildet werden, die sich einfach reinigen lässt und/oder eine geringe Anhaftung aufweist. Nichtsdestoweniger lassen sich mit der Schneideinheit 8 auch nicht klebende Etikettenbänder 7 flexibel und präzise segmentieren und/oder vereinzeln.
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In der 1 sind ferner schematisch Antriebsmotoren 14, 15 für die Schneidwalze 9a und die Gegenschneide 10 angedeutet. Die Gegenschneide 10 und die Umlenkwalzen 11 sind vorzugsweise während eines Arbeitstakts der Schneideinheit 9 durchgehend synchron mit dem Vorschub 3d des Arbeitstrums 3a angetrieben.
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Die Schneidwalze 9a wird dagegen innerhalb eines Arbeitstakts nur vorübergehend mit dem Vorschub 3d synchronisiert, sodass sich jeweils eine der Schneiden 9 während des Schneidens im Kontakt mit einer vorbei laufenden Trennlinie 7b mit dreht. Nach jedem Schneidvorgang wird die Schneidwalze vorübergehend in eine Zwischenposition gedreht, in der keine der Schneiden 9 im Kontakt mit dem Etikettenband 7 ist. Die Schneiden 9 und die Gegenschneide 10 lassen sich somit getrennt voneinander mit dem Vorschub 3d des Arbeitstrums 3a synchronisieren.
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Zu diesem Zweck sind die Antriebsmotoren 14, 15 vorzugsweise als Servomotoren ausgebildet. Prinzipiell wäre auch ein kontinuierlicher Vorschub 3d des Arbeitstrums 3a möglich mit einer nur vorübergehend im obigen Sinn synchron mit laufenden Schneidwalze 9a. Anstelle der Schneidwalze 9a könnte prinzipiell auch ein Hebelmechanismus, eine Linearführung, eine Kulissenführung oder dergleichen vorhanden sein, um wenigstens eine Schneide 9 zu betätigen. Der Vorschub 3d des Arbeitstrums 3a wäre dann während des Schneidens vorzugsweise zu unterbrechen.
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Die Vorrichtung 1 umfasst vorzugsweise eine schematisch angedeutete Steuereinheit 16 zur Synchronisation der Antriebsmotoren 4, 14, 15 miteinander und/oder bezüglich eines zu etikettierenden Produktstroms.
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Der Schneidspalt 13 zwischen der Schneidwalze 9a und der Gegenschneide 10 ist vorzugsweise einstellbar, beispielsweise durch manuelles oder motorisches Verstellen der Schneidwalze 9a in/entgegen der Richtung der Gegenschneide 10. Die Schnittqualität lässt sich dann flexibel an das Material und/oder die Materialstärke des zu schneidenden Etikettenbands 7 anpassen.
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Die Schneide 9 kann sowohl zum Vereinzeln der Etiketten 7a durch vollständiges Durchtrennen des Etikettenbands 7 an den Trennlinien 7b ausgebildet sein als auch zum Segmentieren des Etikettenbands 7, um entlang der Trennlinien 7b Sollreißlinien auszubilden. Diese werden durch Perforieren oder Anritzen des Etikettenbands 7 hergestellt, um die Etiketten 7a erst bei der Übergabe an Behälter 17 zu vereinzeln, beispielsweise wenn sich letztere um sich selbst drehen und dabei das seitlich anhaftende Etikettenband 7 aufwickeln. Ist der Vorschub 3d langsamer als die Umfangsgeschwindigkeit 18 und/oder die Transportgeschwindigkeit 19 des Behälters 17, oder wird der Vorschub 3d des Etikettenbands 7 unterbrochen, so reißt das Etikettenband 7 entlang der Trennlinie 7b gezielt ab und wird als vereinzeltes Etikett 7a an den Behälter 17 übergeben.
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Gemäß 1 werden die Behälter 17 auf einem linearen Transportmittel 20, beispielsweise einem Förderband, transportiert. Ebenso geeignet wäre ein Transport der Behälter 17 auf einem Karussell (nicht dargestellt) oder dergleichen.
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Lediglich schematisch angedeutet ist eine Bereitstellungseinheit 21 für die Rollenzuführung von Etikettenbändern 7 ohne Trägerband, mit an sich bekannten (jedoch nicht dargestellten) Baugruppen, wie beispielsweise Rollenhalter, einer Spleißeinrichtung für den Rollenwechsel, einem Etikettenbandpuffer, einem Spurregler, Förderwalzen oder dergleichen.
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Ausschlaggebend ist die Befestigung der Schneideinheit 8 außerhalb des umlaufenden Saugriemens 3 und das Umlenken des Etikettenbands 7 um den Arbeitsbereich 8b mit der darin angeordneten Schneide 9. Prinzipiell ließe sich auch die Gegenschneide 10 innerhalb des Arbeitsbereichs 8b ausbilden und die zugehörige Schneide 9 außerhalb des Arbeitsbereichs 8b. Diese wäre insbesondere bei nicht klebenden Etikettenbändern 7 praktikabel, die dann beispielsweise stromabwärts der Schneideinheit 8 mit einer Klebeschicht werden könnten.
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Beim Arbeiten mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wird die Schneideinheit 8 je nach vorgegebener Länge der Etiketten 7a, also dem Abstand zwischen den Trennlinien 7b, in eine geeignete Position entlang des Arbeitstrums 3a gefahren und dort arretiert. Insbesondere kann dadurch stromabwärts der Schneideinheit 8 eine Transport- und Transferstrecke eingestellt werden, die bezogen auf den Takt der Etikettenübergabe einem ganzzahligen Vielfachen der Etikettenlänge entspricht. Das Verschieben der Schneideinheit ermöglicht hierbei eine besonders flexible und schnelle Anpassung an die herzustellende Etikettenlänge.
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Die Motoren 4, 14 und 15 werden miteinander synchronisiert und der Arbeitstakt der Schneideinheit 8 auf den einlaufenden Strom aus Behältern 17 abgestimmt. Diese sind beispielsweise Flaschen oder dergleichen und können sowohl kontinuierlich als auch getaktet antransportiert werden, so dass die Behälter 17 aufgrund ihrer Transportbewegung und/oder einer Drehung um sich selbst das vorauslaufende Ende eines Etiketts 7a mitnehmen und im Bereich der distalen Umlenkrolle 6 vollständig vom Saugriemen 3 abziehen. Die Etiketten 7a werden hierbei vorzugsweise mit taktweisem Vorschub 3d bereitgestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2067702 B1 [0003]
- EP 0944528 E1 [0004]
- EP 2407390 A1 [0004]
- WO 2008/077457 A1 [0004]