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DE102009024307A1 - Formteil mit eingebetteten Dekorobjekten und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Formteil mit eingebetteten Dekorobjekten und Verfahren zu seiner Herstellung Download PDF

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DE102009024307A1
DE102009024307A1 DE200910024307 DE102009024307A DE102009024307A1 DE 102009024307 A1 DE102009024307 A1 DE 102009024307A1 DE 200910024307 DE200910024307 DE 200910024307 DE 102009024307 A DE102009024307 A DE 102009024307A DE 102009024307 A1 DE102009024307 A1 DE 102009024307A1
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DE
Germany
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decorative
adhesive
film
layer
molding
Prior art date
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Pending
Application number
DE200910024307
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English (en)
Inventor
Gerhard Egerer
Roland Schwenk
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Novem Car Interior Design GmbH
Original Assignee
Novem Car Interior Design GmbH
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Publication date
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Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Formteil (10), insbesondere ein Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend eine Dekorschicht (11) und einen Träger (12), wobei die Dekorschicht (11) mindestens ein eingebettetes Dekorobjekt (20) umfasst. Die Erfindung sieht vor, dass die Dekorschicht (11) eine Verbunddekorfolie (26) umfasst, die wiederum zwei Klebefolien (14, 17) umfasst, zwischen denen das Dekorobjekt (20) eingebettet ist. Die beiden Klebefolien (14, 17) weisen jeweils auf ihrer der anderen Klebefolie (17, 14) und dem Dekorobjekt (20) zugewandten Seite eine Klebeschicht (16, 19) auf. Ferner sind die beiden Klebefolien (14, 17) transparent. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen des erfindungsgemäßen Formteils (10).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Formteil, insbesondere ein Dekorteil und/oder ein Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, und ein Verfahren zur Herstellung dieses Formteils.
  • Diese Formteile umfassen einen harten Träger, üblicherweise aus Kunststoff und/oder Metall und/oder Hartschaum, und eine Dekorschicht. Die Dekorschicht kann sich über das gesamte Formteil erstrecken, es ist aber ebenso möglich, dass sie nur einem Teilbereich des Formteils zugeordnet ist.
  • Aus DE 101 10 396 A1 ist bekannt, getrocknete und geglättete Pflanzenteile, beispielsweise Blätter oder Blüten, auf einem zum Anbringen im Innenraum eines Automobils dienenden Träger aus Metall oder Kunststoff zu befestigen. Hierzu wird auf dem Träger eine Grundschicht aus Leimpapier und Blindfurnier aufgebracht, auf der die Pflanzenteile mittels eines flüssigen Klebstoffs befestigt werden. Anschließend wird die Oberfläche mit durchsichtigem Lack überzogen, dann geschliffen und poliert. Durch die Pflanzenteile soll dem Betrachter ein hochwertiger naturnaher Eindruck vermittelt werden.
  • Bei den bekannten Formteilen mit aufgebrachten Dekorobjekten liegen die Objekte für den Betrachter direkt auf der unter ihnen befindlichen, undurchsichtigen Schicht auf, so dass lediglich ein zweidimensionaler Eindruck entsteht.
  • Hierauf aufbauend soll ein Formteil angegeben werden, das beim Betrachter einen ungewohnten und besonders hochwertigen optischen Eindruck hervorruft. Kernidee ist hierbei, Dekorobjekte (auch: Dekorelemente, Designelemente), insbesondere organische Objekt wie Blätter oder Blüten, im bzw. über dem Formteil schwebend erscheinen zu lassen. Dem Betrachter soll ein dreidimensionaler Eindruck, konkret der Eindruck eines schwebenden Dekorobjekts, vermittelt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes Formteil und ein Verfahren zur Herstellung dieses Formteils anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Formteils gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Formteil umfasst eine Dekorschicht und einen Träger. Insbesondere handelt es sich um ein Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum.
  • Die Dekorschicht des Formteils enthält ein oder mehrere eingebettete Dekorobjekte (auch: Dekorelemente, Designelemente). Dabei kann es sich um organische oder anorganische Objekte und/oder Naturprodukte, beispielsweise um Pflanzenteile wie Blätter, beispielsweise Laubblätter, Blüten oder Blütenblätter, Nadeln, Gräser oder Samen, aber auch um Teile von Tieren, wie Federn, Insekten oder Schmetterlinge, handeln. Auch Steine oder Mineralien bzw. Teile hiervon kommen in Betracht. Die organischen oder anorganischen Objekte bzw. Naturprodukte können in geeigneter Weise vorbehandelt sein, beispielsweise gereinigt, getrocknet und/oder gepresst, insbesondere mittels thermischer, mechanischer und/oder chemischer Verfahren. Auch ein Imprägnieren oder Tränken mit Bindemitteln oder anderen Flüssigkeiten ist möglich.
  • Unter Einbettung der Objekte wird hierbei verstanden, dass die Objekte vollständig von einbettendem Material umgeben sind. Durch die Einbettung werden Sie feuchtigkeits- und gasdicht von der Umwelt abgeschlossen.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass die Einbettung der Dekorobjekte durch zwei Klebefolien erfolgt, zwischen denen das bzw. die Dekorobjekte eingebettet sind. Die beiden Klebefolien bilden zusammen mit dem oder den Dekorobjekten und gegebenenfalls zusammen mit weiteren Lagen eine Verbunddekorfolie. Diese Verbunddekorfolie bildet die Dekorschicht bzw. sie ist zentraler Bestandteil der Dekorschicht des Formteils.
  • Die gemäß der Erfindung vorgesehenen Klebefolien weisen jeweils auf ihrer der anderen Klebefolie und damit dem Dekorobjekt zugewandten Seite eine Klebeschicht auf. Durch diese Klebeschicht sind die Folien dauerhaft miteinander verbunden, das Dekorobjekt ist durch die Klebeschichten in der Verbunddekorfolie und damit im Formteil fixiert, die Folien haften dauerhaft am Dekorobjekt. Durch die Klebeschichten wird das Dekorobjekt somit dauerhaft und stabil zwischen den Folien eingebettet.
  • Von zentraler Bedeutung für die Erfindung ist ferner, dass die beiden Klebefolien einschließlich ihrer Klebeschichten transparent sind, d. h. durchsichtig im sichtbaren Lichtspektrum. Insbesondere soll es sich um Klarsichtfolien handeln. Zwischen Dekorobjekt und Träger bzw. einer weiteren undurchsichtigen Lage (beispielsweise einer weiteren Dekorlage) befindet sich somit eine transparente Schicht, so dass für einen Betrachter der Eindruck entsteht, das Dekorobjekt schwebe über dem Träger bzw. der undurchsichtigen Lage.
  • Die eingangs genannte Zielstellung wird somit durch die Erfindung gelöst. Die Dekorobjekte erscheinen im bzw. über dem Formteil zu schweben. Dem Betrachter wird ein dreidimensionaler Eindruck, der Eindruck eines schwebenden Dekorobjekts, vermittelt. Dieser optische Eindruck ist für den Betrachter ungewohnt, er lässt das Formteil bzw. die damit dekorierte Oberfläche hochwertig erscheinen.
  • Ferner lassen sich vielfältige weitere Vorteile anführen: So bilden die Klebefolien, insbesondere die äußere Klebefolie, eine Schutzschicht. Das Dekorobjekt und darüber hinaus die gesamte damit überzogenen Formteiloberfläche sind gegen Beschädigung durch äußere Einflüsse geschützt, beispielsweise gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Auch kann die Oberfläche einfach gereinigt werden. Von Vorteil ist ferner, dass die Verbunddekorfolie und das gesamte Formteil in einfacher Weise und damit kostengünstig herstellbar ist. Dies wird untenstehend näher erläutert.
  • Vorteilhaft ist auch die flexibilisierende Wirkung der Folien für das Dekorobjekt. Spröde oder in andere Weise gegen Bewegung bzw. Verformung empfindliche Dekorobjekte werden durch die Folieneinbettung flexibel und können somit ohne Beschädigung an die gewünschte Form des Formteils angepasst werden. Dementsprechend sollten die Klebefolien bevorzugt flexibel und ohne Brüche oder sonstige Beschädigungen verformbar sein.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Klebefolie eine Folie aus transparentem thermoplastischen Material ist, deren Klebeschicht ein transparenter Trockenklebefilm ist. Als transparentes Folienmaterial kommen beispielsweise Polyolefine wie Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polycarbonat (PC), Polyamid (PA) oder Polymethylmethacrylat (PMMA) in Betracht. Als transparente Klebstoffe eignen sich beispielsweise Klebstoffe auf Basis von Polyurethan (PU), Polyamid (PA) oder Acrylat.
  • Um den schwebenden Eindruck zu unterstreichen, ist es vorteilhaft, wenn die dem Träger zugewandte Klebefolie (mit Ihrer Klebeschicht) eine Dicke von mindestens 0,8 mm, vorzugsweise von mindestens 1,0 mm, aufweist. Je dicker die Klebefolie, desto besser der schwebende Eindruck. Selbstverständlich kann auch die weitere, äußere Klebefolie eine vergleichbare Dicke aufweisen. Dies unterstreicht den schwebenden Eindruck, da das Dekorobjekt nicht nur vom Träger bzw. der undurchsichtigen Lage beabstandet erscheint, sondern auch von der eigentlichen Formteiloberfläche. Das Dekorobjekt schwebt gewissermaßen zwischen dem Träger bzw. der undurchsichtigen Lage einerseits und der transparenten Formteiloberfläche andererseits.
  • Für die Herstellung des Formteils ist es von Vorteil, wenn die dem Träger zugewandte Klebefolie auch auf ihrer dem Träger zugewandten Seite eine Klebeschicht aufweist. Auf diese Weise lässt sich entweder problemlos eine weitere Lage anbringen, beispielsweise eine nicht transparente weitere Dekorlage, die im Formteil hinter den Dekorobjekten sichtbar ist. Oder diese Klebeschicht unterstützt die Anbindung der Verbunddekorfolie am Träger des Formteils.
  • Wie bereits angesprochen, sieht eine Ausführungsvariante der Erfindung vor, dass die Verbunddekorfolie an ihrer dem Träger zugewandten Seite eine zusätzliche Dekorlage aufweist. Diese Dekorlage ist durch die transparenten Klebefolien hindurch sichtbar, d. h. die Dekorlage erscheint für den Betrachter als Hintergrund der eingebetteten Dekorobjekte. Die Dekorlage kommen beispielsweise ein Holzfurnier (Echtholz oder Kunstholz), eine Metalllage, eine Folie, vorzugsweise eine Kunststoff- und/oder Metallfolie, und/oder eine Textillage bzw. ein Stoff in Betracht, gegebenenfalls versehen mit an sich bekannten Zusatzschichten, beispielsweise Blindfurnieren oder Klebeschichten. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, im Formteil ein Ahornblatt als Dekorobjekt scheinbar vor einem Ahornholzfurnier schweben zu lassen.
  • Die gemäß der Erfindung vorgesehene Verbunddekorfolie sollte vorzugsweise eine vorgefertigte, flexibel verformbare Komponente sein, die auf den Träger mittels Insert Molding oder Inmold Decoration aufgebracht ist. Diese Verfahren werden untenstehend näher erläutert.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Verbunddekorfolie auf ihrer dem Träger abgewandten Seite, d. h. zur sichtbaren Außenseite des Formteils hin, von einer transparenten Lackschicht überzogen ist. Mittels dieser Lackschicht lässt sich eine plane Oberfläche ausbilden, insbesondere auch über den Dekorobjekten und den Dekorobjekträndern. Dies kann durch die Lackschicht selbst beim Aufbringen erfolgen, es ist aber auch möglich, den Lack nach den Aushärten zu schleifen und/oder zu polieren und dadurch die plane Oberfläche zu erzeugen. Bei dünnen Dekorobjekten mit einer Dicke im Größenbereich der Dicke der Klebeschichten kann die Klebeschicht und gegebenenfalls auch die Folie selbst beim Kaschieren die Dickenveränderung ausgleichen, d. h. die Außenseite der äußeren Klebefolie weist eine plane Oberfläche auf und bildet somit einen geeigneten Formteilabschluss. Bei dickeren bzw. erhabenen Dekorobjekten hingegen ist dies nicht mehr möglich, die äußere Klebefolie bildet über dem Dekorobjekt Erhebungen aus. Hier zeigt sich der Vorteil der transparenten Lackschicht, die direkt oder nach Schleifen und/oder Polieren die vom Dekorobjekt hervorgerufenen Erhebungen ausgleicht und eine plane Oberfläche erzeugt.
  • Die vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Formteile lassen folgendermaßen herstellen:
    Zunächst wird die Verbunddekorfolie als eigenständige Komponente hergestellt, indem eine erste Klebefolie und eine zweite Klebefolie oder die Einzelkomponenten der Klebefolien (wenn diese beispielsweise aus einer Folie und eine Klebeschicht hergestellt werden) einer Walzenkaschiereinrichtung zugeführt werden. Hierbei werden auf die erste Klebefolie vor dem Durchgang durch die Walzenkaschiereinrichtung Dekorobjekte aufgelegt, beispielsweise händisch durch eine Arbeitskraft oder automatisiert. Anschließend werden erste Klebefolie, zweite Klebefolie und die aufgelegten Dekorobjekte in der Walzenkaschiereinrichtung verbunden. Ergebnis diese Kaschiervorgangs ist die Verbunddekorfolie.
  • In einem nachfolgenden Schritt wird dann aus Verbunddekorfolie und Trägermaterial das dekorierte Formteil hergestellt.
  • Die eingesetzten Klebefolien können jeweils aus den Einzelkomponenten Folie und Klebeschicht bestehen. Der Kaschiervorgang kann dazu genutzt werden, auch die Klebefolien mit herzustellen. Hierzu liegen die genannten Komponenten Folie und Klebeschicht zunächst getrennt vor und werden der Walzenkaschiereinrichtung zugeführt. Hierbei ist klar, dass die Dekorobjekte auf die Klebeschicht, die für die erste Klebefolie bestimmt ist, aufgelegt werden. In der Walzenkaschiereinrichtung werden dann die jeweiligen Einzelkomponenten der beiden Klebefolien zusammen mit oder direkt vor der Ausbildung der gesamten Verbunddekorfolie zu den beiden Klebefolien verbunden.
  • Ergänzend kann vorgesehen sein, dass bei der Herstellung der Verbunddekorfolie der Walzenkaschiereinrichtung zusätzlich ein Dekormaterial zur Bildung einer weiteren Dekorlage im Formteil zugeführt wird. Eine derartige Dekorlage unterhalb der transparenten Folien ist obenstehend bereits angesprochen worden. Dieses Dekormaterial, beispielsweise Holzfurnier (Echtholz oder Kunstholz), eine Metall, eine Folie, vorzugsweise Kunststoff- und/oder Metallfolie, Textilmaterial oder Stoff, gegebenenfalls mit Zusatzschichten wie Blindfurnieren oder Klebeschichten versehen, wird in einem Verfahrensschritt gemeinsam mit den Klebefolien (bzw. deren Einzelkomponenten) und den Dekorobjekten in der Walzenkaschiereinrichtung zur Verbunddekorfolie verbunden.
  • Das dekorierte Formteil kann direkt aus der Verbunddekorfolie und dem Trägermaterial mittels Inmold Decoration (IMD) hergestellt werden. Hierzu wird die Verbunddekorfolie direkt einem Spritzgieß- oder Formwerkzeug zugeführt, die Verformung der Verbunddekorfolie in die gewünschte Form des Formteils erfolgt durch Einspritzen oder Anformen des Trägermaterials.
  • Alternativ kann das dekorierte Formteil aus der Verbunddekorfolie und dem Trägermaterial mittels Insert Molding hergestellt werden. Hierzu wird zunächst die Dekorschicht aus der Verbunddekorfolie vorgeschnitten und vorgeformt und anschließend in ein Spitzgieß- oder Formwerkzeug eingelegt. Dort wird dann das eigentliche Formteil durch Anspritzen oder Anformen des Trägermaterials hergestellt.
  • Der Vorteil von IMD gegenüber Insert Molding liegt insbesondere darin, dass die Formgebung der Dekorschicht und die Formteilherstellung in einem Arbeitsschritt in einer Maschine erfolgen. Der Vorteil des Insert Molding im Vergleich zu IMD liegt hingegen in der größeren Formungstiefe, durch die Vorformung lassen sich Formteile mit größerer Tiefe herstellen.
  • Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Formteils,
  • 2 in vergrößerter Darstellung einen ersten beispielhaften Aufbaus der Dekorschicht des Formteils nach 1,
  • 3 in vergrößerter Darstellung einen alternativen, zweiten beispielhaften Aufbaus der Dekorschicht des Formteils nach 1,
  • 4 in vergrößerter Darstellung einen alternativen, dritten beispielhaften Aufbaus der Dekorschicht des Formteils nach 1, und
  • 5 beispielhaft die Herstellung einer Verbunddekorfolie, aus der beispielsweise die Dekorschichten nach 2, 3 oder 4 gebildet werden.
  • 1 zeigt in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Formteils 10. Das Formteil 10 umfasst eine Dekorschicht 11 an der in einem eingebauten Zustand als Sichtseite vorgesehenen Seite des Formteils 10. Auf die Dekorschicht 11 folgt ein Träger 12 aus Kunststoff oder Hartschaum, der Befestigungselemente 13 ausbildet, über die das Formteil 10 in einem Fahrzeuginnenraum als Dekor- bzw. Verkleidungsteil angebracht werden kann.
  • 2 bis 4 zeigen jeweils die Dekorschicht 11 des Formteils 10 aus 1 in einer vergrößerten, ebenfalls schematischen Querschnittsdarstellung. Dargestellt sind drei beispielhafte, alternative Aufbaumöglichkeiten der Dekorschicht 11 des erfindungsgemäßen Formteils 10, wie es exemplarisch in 1 dargestellt ist. Dabei wird deutlich, dass die Dekorschicht 11 aus einem Verbundwerkstoff, und zwar aus einem Schichtverbundwerkstoff gebildet ist. Dieser Verbundwerkstoff wird auch als Verbunddekorfolie 26 bezeichnet. Er wird als eigene Komponente vor der eigentlichen Formteilherstellung hergestellt, siehe hierzu die untenstehenden Erläuterungen zu 5. Die in 2 bis 4 untere Seite der Dekorschicht 11 ist jeweils die dem Träger 12 zugewandte Seite, die gegenüberliegende obere Seite bildet die Sichtseite des Formteils, d. h. der Betrachter blickt in den Figuren von oben auf die Dekorschicht 11.
  • Alle drei Ausführungsvariante in 2 bis 4 zeigen den gleichen grundsätzlichen Aufbau der Dekorschicht 11: Eine transparente erste Klebefolie 14 bestehend aus Folie 15 und Klebeschicht 16 und eine zweite transparente Klebefolie 17 bestehend aus Folie 18 und Klebeschicht 19. Die beiden Klebeschichten 16, 19 sind auf den einander zugewandten Seiten der Folien 15, 18 angeordnet. Zwischen den Klebefolien 14, 17 ist ein Dekorobjekt 20, beispielsweise ein organisches Objekt, z. B. ein Blatt, eingebettet. Aufgrund der Transparenz der Klebefolien 14, 17 scheint das Dekorobjekt 20 in der Dekorschicht 11 und damit im Formteil 10 zu schweben, mit Abstand zum Träger 12 bzw. zu einer undurchsichtigen Dekorslage 21 (siehe 3).
  • In 2 und 3 ist die Dicke des Dekorobjekts 20 derart, dass die sich hieraus ergebenden Höhenunterschiede durch die Klebeschichten 16, 19 ausgeglichen werden. Die Außenflächen der Klebefolien bleiben dadurch plan, womit auch die Sichtseite des Formteils (die obere Seite in den Figuren) plan ist. Dementsprechend kann die zweite Folie die äußerste Schicht des Formteils bilden, eine weitere Lackierung ist nicht erforderlich.
  • Der Unterschied zwischen den Beispielen nach 2 und 3 liegt darin, dass in 3 auf der dem Träger 12 zugewandten Seite der Dekorschicht 11 eine zusätzliche undurchsichtige Dekorlage 21 vorgesehen ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Holzfurnier, ein Metall, ein Textil oder eine Folie handeln. Für die Anbindung an die erste Klebefolie 14 ist die erste Klebefolie 14 mit einer zweiten Klebeschicht 22 an ihrer dem Träger 12 zugewandten Seite versehen. Durch die Klebefolien 14, 17 hindurch ist dann nicht, wie im Beispiel nach 2, die Trägeroberfläche zu sehen, sondern die Dekorlage 21. Das Dekorobjekt 20 scheint somit aufgrund der transparenten Klebefolie 14 zwischen Dekorobjekt 20 und zusätzlicher Dekorlage 21 über der Dekorlage 21 zu schweben. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise ein über einem Ahornholzfurnier (Dekorlage 21) schwebendes Ahornblatt (Dekorobjekt 20) ausbilden.
  • In 4 ist die Dicke des Dekorobjekts 20 derart, dass die sich hieraus ergebenden Höhenunterschiede durch die Klebefolien 14, 17 nicht mehr vollständig ausgeglichen werden können. Die Außenflächen der Klebefolien zeigen somit Erhebungen, und zwar auf der dem Träger 12 zugewandten, in 4 unteren Seite, Erhebungen 23 und auf der gegenüberliegenden, in 4 oberen Seite, Erhebungen 24. Die Erhebungen 23 an der unteren Seite sind unerheblich, sie werden durch das Trägermaterial problemlos ausgeglichen. Problematisch ist hingegen die Sichtseite des Formteils. Um hier eine plane Oberfläche zu erhalten, ist in 4 eine transparente Lackschicht 25 aufgebracht. Hierdurch ergibt sich entweder bereits beim Auftragen oder gegebenenfalls durch eine geeignete Nachbearbeitung (beispielsweise Schleifen oder Polieren) eine plane Außenfläche der Dekorschicht 11 und damit des Dekorteils 10.
  • Die verschiedenen in 2 bis 4 gezeigten Ausgestaltungsvarianten können auch in ihren Details in beliebiger Art und Weise miteinander kombiniert werden, beispielsweise kann auch bei einer zusätzlichen Dekorlage 21 gemäß 3 eine Lackschicht 25 entsprechend 4 vorgesehen werden, oder die zusätzliche Klebeschicht 22 gemäß 3 kann auch ohne zusätzliche Dekorlage 21 vorgesehen werden, für die Anbindung an den Träger 12.
  • 5 zeigt beispielhaft schematisch die Herstellung einer Verbunddekorfolie 26, aus der beispielsweise die Dekorschichten 11 nach 2, 3 oder 4 gebildet werden. Zu erkennen sind zwei einander gegenüberliegende Kaschierwalzen 27, 28 einer Walzenkaschiereinrichtung. Dieser werden die Folie 15 und die Klebeschicht 16 der ersten Klebefolie 14 sowie die Folie 18 und die Klebeschicht 19 der zweiten Klebefolie 17 getrennt zugeführt, und zwar in der jeweils in der zu erzeugenden Verbunddekorfolie 26 vorgesehenen Lageabfolge. Die Zuführung erfolgt beispielsweise durch das Abwickeln von Rollen, auf denen die jeweiligen Komponenten aufgerollt sind. Auf die Klebeschicht 16 der ersten Klebefolie werden die Dekorobjekte 20 in den gewünschten Abständen aufgelegt, beispielsweise über eine automatische Zuführeinrichtung oder auch von Hand. Dies ist in 5 durch den Pfeil 29 angedeutet.
  • Sollte in der Dekorschicht 11 eine zusätzliche Dekorlage 21 vorgesehen sein, wie dies beispielsweise in 3 dargestellt ist, so kann auch das hierfür erforderliche Ausgangsmaterial direkt den Kaschierwalzen 27, 28 zugeführt werden. Entsprechend ist in 5 auch die zusätzliche Zuführung des Materials für die zusätzliche Dekorlage 21 dargestellt. Da es sich hierbei lediglich um eine Option handelt, erfolgt die Darstellung mit gestrichelten Linien.
  • Ergebnis des Kaschiervorgangs ist die Verbunddekorfolie 26, die in 5 auf der rechten Seite die Walzenkaschiereinrichtung verlässt. Diese Verbunddekorfolie 26 wird anschließend in der Herstellung eines erfindungsgemäßen Formteils 10 eingesetzt.
  • 10
    Formteil
    11
    Dekorschicht
    12
    Träger
    13
    Befestigungselement
    14
    erste Klebefolie
    15
    Folie
    16
    Klebeschicht
    17
    zweite Klebefolie
    18
    Folie
    19
    Klebeschicht
    20
    Dekorobjekt
    21
    weitete Dekorlage
    22
    Klebeschicht
    23
    Erhebungen
    24
    Erhebungen
    25
    Lackschicht
    26
    Verbunddekorfolie
    27
    Kaschierwalze
    28
    Kaschierwalze
    29
    Zufuhr der Dekorobjekte 20
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10110396 A1 [0003]

Claims (14)

  1. Formteil (10), insbesondere Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend eine Dekorschicht (11) und einen Träger (12), wobei die Dekorschicht (11) mindestens ein eingebettetes Dekorobjekt (20) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht (11) eine Verbunddekorfolie (26) umfasst, die wiederum zwei Klebefolien (14, 17) umfasst, zwischen denen das Dekorobjekt (20) eingebettet ist, wobei beide Klebefolien (14, 17) jeweils auf ihrer der anderen Klebefolie (17, 14) und dem Dekorobjekt (20) zugewandten Seite eine Klebeschicht (16, 19) aufweisen, und wobei beide Klebefolien (14, 17) transparent sind.
  2. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eingebettete Dekorobjekt (20) ein organisches oder anorganisches Objekt und/oder ein Naturprodukt ist.
  3. Formteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolien (14, 17) aus Folien (15, 18) aus transparentem thermoplastischen Material und aus mindestens einer hierauf angeordneten Klebeschicht (16, 19) bestehen, wobei die Klebeschicht (16, 19) ein transparenter Trockenklebefilm ist.
  4. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Träger (12) zugewandte Klebefolie (14) eine Dicke von mindestens 0,8 mm aufweist.
  5. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Träger (12) zugewandte Klebefolie (14) eine Dicke von mindestens 1,0 mm aufweist.
  6. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Träger (12) zugewandte Klebefolie (14) auch auf ihrer dem Träger (12) zugewandten Seite eine Klebeschicht (22) aufweist.
  7. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbunddekorfolie (26) an ihrer dem Träger zugewandten Seite eine Dekorlage (21) aufweist, wobei die Dekorlage (21) durch die transparenten Klebefolien (14, 17) hindurch sichtbar ist.
  8. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbunddekorfolie (26) eine vorgefertigte, flexibel verformbare Komponente ist, die auf den Träger (12) mittels Insert Molding oder Inmold Decoration aufgebracht ist.
  9. Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbunddekorfolie (26) auf ihrer dem Träger (12) abgewandten Seite von einer transparenten Lackschicht (25) überzogen ist, die eine plane Oberfläche auch über dem Dekorobjekt (20) und den Dekorobjekträndern ausbildet.
  10. Verfahren zum Herstellen eines Formteils (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die Verbunddekorfolie (26) als eigenständige Komponente hergestellt wird, indem eine erste Klebefolie (14) und eine zweite Klebefolie (17) oder die Einzelkomponenten (15, 16, 18, 19) der Klebefolien (14, 17) einer Walzenkaschiereinrichtung (27, 28) zugeführt werden, wobei auf die erste Klebefolie (14) vor dem Durchgang durch die Walzenkaschiereinrichtung (27, 28) Dekorobjekte (20) aufgelegt werden, und indem erste Klebefolie (14), zweite Klebefolie (17) und Dekorobjekte (20) in der Walzenkaschiereinrichtung (27, 28) verbunden werden, und dass in einem nachfolgenden Schritt aus Verbunddekorfolie (26) und Trägermaterial (12) das dekorierte Formteil (10) hergestellt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolien (14, 17) jeweils aus den Einzelkomponenten Folie (15, 18) und Klebeschicht (16, 19) bestehen, die zunächst getrennt vorliegen, dann der Walzenkaschiereinrichtung (27, 28) zugeführt werden und dort zusammen mit oder unmittelbar vor der Ausbildung der Verbunddekorfolie (26) zu den beiden Klebefolien (14, 17) verbunden werden.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Herstellung der Verbunddekorfolie (26) der Walzenkaschiereinrichtung (27, 28) zusätzlich ein Dekormaterial zur Bildung einer Dekorlage (21) im Formteil (10) zugeführt und gemeinsam mit den Klebefolien (14, 17) und den Dekorobjekten (20) in der Walzenkaschiereinrichtung (27, 28) zur Verbunddekorfolie (26) verbunden wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das dekorierte Formteil (10) direkt aus der Verbunddekorfolie (26) und Trägermaterial mittels Inmold Decoration hergestellt wird, indem die Verbunddekorfolie (26) direkt einem Spritzgieß- oder Formwerkzeug zugeführt wird und die Verformung durch Einspritzen oder Anformen des Trägermaterials erfolgt.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das dekorierte Formteil (10) aus der Verbunddekorfolie (26) und dem Trägermaterial mittels Insert Molding hergestellt wird, indem zunächst die Dekorschicht (11) aus der Verbunddekorfolie (21) vorgeschnitten und vorgeformt wird, anschließend das Trägermaterial in ein Spritzgieß- oder Formwerkzeug eingelegt und das Trägermaterial angespritzt oder angeformt wird.
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