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Die
Erfindung betrifft ein Formteil, insbesondere ein Dekorteil und/oder
ein Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum, und ein
Verfahren zur Herstellung dieses Formteils.
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Diese
Formteile umfassen einen harten Träger, üblicherweise
aus Kunststoff und/oder Metall und/oder Hartschaum, und eine Dekorschicht.
Die Dekorschicht kann sich über das gesamte Formteil erstrecken,
es ist aber ebenso möglich, dass sie nur einem Teilbereich
des Formteils zugeordnet ist.
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Aus
DE 101 10 396 A1 ist
bekannt, getrocknete und geglättete Pflanzenteile, beispielsweise Blätter
oder Blüten, auf einem zum Anbringen im Innenraum eines
Automobils dienenden Träger aus Metall oder Kunststoff
zu befestigen. Hierzu wird auf dem Träger eine Grundschicht
aus Leimpapier und Blindfurnier aufgebracht, auf der die Pflanzenteile mittels
eines flüssigen Klebstoffs befestigt werden. Anschließend
wird die Oberfläche mit durchsichtigem Lack überzogen,
dann geschliffen und poliert. Durch die Pflanzenteile soll dem Betrachter
ein hochwertiger naturnaher Eindruck vermittelt werden.
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Bei
den bekannten Formteilen mit aufgebrachten Dekorobjekten liegen
die Objekte für den Betrachter direkt auf der unter ihnen
befindlichen, undurchsichtigen Schicht auf, so dass lediglich ein zweidimensionaler
Eindruck entsteht.
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Hierauf
aufbauend soll ein Formteil angegeben werden, das beim Betrachter
einen ungewohnten und besonders hochwertigen optischen Eindruck hervorruft.
Kernidee ist hierbei, Dekorobjekte (auch: Dekorelemente, Designelemente),
insbesondere organische Objekt wie Blätter oder Blüten,
im bzw. über dem Formteil schwebend erscheinen zu lassen.
Dem Betrachter soll ein dreidimensionaler Eindruck, konkret der
Eindruck eines schwebenden Dekorobjekts, vermittelt werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes
Formteil und ein Verfahren zur Herstellung dieses Formteils anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich des Formteils gelöst durch die
Merkmale des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Verfahrens durch die
Merkmale des Anspruchs 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Das
erfindungsgemäße Formteil umfasst eine Dekorschicht
und einen Träger. Insbesondere handelt es sich um ein Dekorteil
und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum.
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Die
Dekorschicht des Formteils enthält ein oder mehrere eingebettete
Dekorobjekte (auch: Dekorelemente, Designelemente). Dabei kann es
sich um organische oder anorganische Objekte und/oder Naturprodukte,
beispielsweise um Pflanzenteile wie Blätter, beispielsweise
Laubblätter, Blüten oder Blütenblätter,
Nadeln, Gräser oder Samen, aber auch um Teile von Tieren,
wie Federn, Insekten oder Schmetterlinge, handeln. Auch Steine oder
Mineralien bzw. Teile hiervon kommen in Betracht. Die organischen
oder anorganischen Objekte bzw. Naturprodukte können in
geeigneter Weise vorbehandelt sein, beispielsweise gereinigt, getrocknet
und/oder gepresst, insbesondere mittels thermischer, mechanischer
und/oder chemischer Verfahren. Auch ein Imprägnieren oder
Tränken mit Bindemitteln oder anderen Flüssigkeiten
ist möglich.
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Unter
Einbettung der Objekte wird hierbei verstanden, dass die Objekte
vollständig von einbettendem Material umgeben sind. Durch
die Einbettung werden Sie feuchtigkeits- und gasdicht von der Umwelt
abgeschlossen.
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Gemäß der
Erfindung ist vorgesehen, dass die Einbettung der Dekorobjekte durch
zwei Klebefolien erfolgt, zwischen denen das bzw. die Dekorobjekte
eingebettet sind. Die beiden Klebefolien bilden zusammen mit dem
oder den Dekorobjekten und gegebenenfalls zusammen mit weiteren
Lagen eine Verbunddekorfolie. Diese Verbunddekorfolie bildet die
Dekorschicht bzw. sie ist zentraler Bestandteil der Dekorschicht
des Formteils.
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Die
gemäß der Erfindung vorgesehenen Klebefolien weisen
jeweils auf ihrer der anderen Klebefolie und damit dem Dekorobjekt
zugewandten Seite eine Klebeschicht auf. Durch diese Klebeschicht
sind die Folien dauerhaft miteinander verbunden, das Dekorobjekt
ist durch die Klebeschichten in der Verbunddekorfolie und damit
im Formteil fixiert, die Folien haften dauerhaft am Dekorobjekt.
Durch die Klebeschichten wird das Dekorobjekt somit dauerhaft und
stabil zwischen den Folien eingebettet.
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Von
zentraler Bedeutung für die Erfindung ist ferner, dass
die beiden Klebefolien einschließlich ihrer Klebeschichten
transparent sind, d. h. durchsichtig im sichtbaren Lichtspektrum.
Insbesondere soll es sich um Klarsichtfolien handeln. Zwischen Dekorobjekt
und Träger bzw. einer weiteren undurchsichtigen Lage (beispielsweise
einer weiteren Dekorlage) befindet sich somit eine transparente
Schicht, so dass für einen Betrachter der Eindruck entsteht,
das Dekorobjekt schwebe über dem Träger bzw. der
undurchsichtigen Lage.
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Die
eingangs genannte Zielstellung wird somit durch die Erfindung gelöst.
Die Dekorobjekte erscheinen im bzw. über dem Formteil zu
schweben. Dem Betrachter wird ein dreidimensionaler Eindruck, der
Eindruck eines schwebenden Dekorobjekts, vermittelt. Dieser optische
Eindruck ist für den Betrachter ungewohnt, er lässt
das Formteil bzw. die damit dekorierte Oberfläche hochwertig
erscheinen.
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Ferner
lassen sich vielfältige weitere Vorteile anführen:
So bilden die Klebefolien, insbesondere die äußere
Klebefolie, eine Schutzschicht. Das Dekorobjekt und darüber
hinaus die gesamte damit überzogenen Formteiloberfläche
sind gegen Beschädigung durch äußere
Einflüsse geschützt, beispielsweise gegen das
Eindringen von Feuchtigkeit. Auch kann die Oberfläche einfach
gereinigt werden. Von Vorteil ist ferner, dass die Verbunddekorfolie
und das gesamte Formteil in einfacher Weise und damit kostengünstig
herstellbar ist. Dies wird untenstehend näher erläutert.
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Vorteilhaft
ist auch die flexibilisierende Wirkung der Folien für das
Dekorobjekt. Spröde oder in andere Weise gegen Bewegung
bzw. Verformung empfindliche Dekorobjekte werden durch die Folieneinbettung
flexibel und können somit ohne Beschädigung an
die gewünschte Form des Formteils angepasst werden. Dementsprechend
sollten die Klebefolien bevorzugt flexibel und ohne Brüche
oder sonstige Beschädigungen verformbar sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Klebefolie eine
Folie aus transparentem thermoplastischen Material ist, deren Klebeschicht
ein transparenter Trockenklebefilm ist. Als transparentes Folienmaterial
kommen beispielsweise Polyolefine wie Polyethylen (PE) oder Polypropylen
(PP), Polystyrol (PS), Polycarbonat (PC), Polyamid (PA) oder Polymethylmethacrylat
(PMMA) in Betracht. Als transparente Klebstoffe eignen sich beispielsweise
Klebstoffe auf Basis von Polyurethan (PU), Polyamid (PA) oder Acrylat.
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Um
den schwebenden Eindruck zu unterstreichen, ist es vorteilhaft,
wenn die dem Träger zugewandte Klebefolie (mit Ihrer Klebeschicht)
eine Dicke von mindestens 0,8 mm, vorzugsweise von mindestens 1,0
mm, aufweist. Je dicker die Klebefolie, desto besser der schwebende
Eindruck. Selbstverständlich kann auch die weitere, äußere
Klebefolie eine vergleichbare Dicke aufweisen. Dies unterstreicht
den schwebenden Eindruck, da das Dekorobjekt nicht nur vom Träger
bzw. der undurchsichtigen Lage beabstandet erscheint, sondern auch
von der eigentlichen Formteiloberfläche. Das Dekorobjekt
schwebt gewissermaßen zwischen dem Träger bzw.
der undurchsichtigen Lage einerseits und der transparenten Formteiloberfläche
andererseits.
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Für
die Herstellung des Formteils ist es von Vorteil, wenn die dem Träger
zugewandte Klebefolie auch auf ihrer dem Träger zugewandten
Seite eine Klebeschicht aufweist. Auf diese Weise lässt
sich entweder problemlos eine weitere Lage anbringen, beispielsweise
eine nicht transparente weitere Dekorlage, die im Formteil hinter
den Dekorobjekten sichtbar ist. Oder diese Klebeschicht unterstützt
die Anbindung der Verbunddekorfolie am Träger des Formteils.
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Wie
bereits angesprochen, sieht eine Ausführungsvariante der
Erfindung vor, dass die Verbunddekorfolie an ihrer dem Träger
zugewandten Seite eine zusätzliche Dekorlage aufweist.
Diese Dekorlage ist durch die transparenten Klebefolien hindurch
sichtbar, d. h. die Dekorlage erscheint für den Betrachter
als Hintergrund der eingebetteten Dekorobjekte. Die Dekorlage kommen
beispielsweise ein Holzfurnier (Echtholz oder Kunstholz), eine Metalllage,
eine Folie, vorzugsweise eine Kunststoff- und/oder Metallfolie,
und/oder eine Textillage bzw. ein Stoff in Betracht, gegebenenfalls
versehen mit an sich bekannten Zusatzschichten, beispielsweise Blindfurnieren
oder Klebeschichten. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich,
im Formteil ein Ahornblatt als Dekorobjekt scheinbar vor einem Ahornholzfurnier
schweben zu lassen.
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Die
gemäß der Erfindung vorgesehene Verbunddekorfolie
sollte vorzugsweise eine vorgefertigte, flexibel verformbare Komponente
sein, die auf den Träger mittels Insert Molding oder Inmold
Decoration aufgebracht ist. Diese Verfahren werden untenstehend
näher erläutert.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Verbunddekorfolie auf
ihrer dem Träger abgewandten Seite, d. h. zur sichtbaren
Außenseite des Formteils hin, von einer transparenten Lackschicht überzogen
ist. Mittels dieser Lackschicht lässt sich eine plane Oberfläche
ausbilden, insbesondere auch über den Dekorobjekten und
den Dekorobjekträndern. Dies kann durch die Lackschicht
selbst beim Aufbringen erfolgen, es ist aber auch möglich,
den Lack nach den Aushärten zu schleifen und/oder zu polieren
und dadurch die plane Oberfläche zu erzeugen. Bei dünnen
Dekorobjekten mit einer Dicke im Größenbereich
der Dicke der Klebeschichten kann die Klebeschicht und gegebenenfalls
auch die Folie selbst beim Kaschieren die Dickenveränderung
ausgleichen, d. h. die Außenseite der äußeren
Klebefolie weist eine plane Oberfläche auf und bildet somit
einen geeigneten Formteilabschluss. Bei dickeren bzw. erhabenen
Dekorobjekten hingegen ist dies nicht mehr möglich, die äußere
Klebefolie bildet über dem Dekorobjekt Erhebungen aus. Hier
zeigt sich der Vorteil der transparenten Lackschicht, die direkt
oder nach Schleifen und/oder Polieren die vom Dekorobjekt hervorgerufenen
Erhebungen ausgleicht und eine plane Oberfläche erzeugt.
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Die
vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Formteile
lassen folgendermaßen herstellen:
Zunächst
wird die Verbunddekorfolie als eigenständige Komponente
hergestellt, indem eine erste Klebefolie und eine zweite Klebefolie
oder die Einzelkomponenten der Klebefolien (wenn diese beispielsweise aus
einer Folie und eine Klebeschicht hergestellt werden) einer Walzenkaschiereinrichtung
zugeführt werden. Hierbei werden auf die erste Klebefolie
vor dem Durchgang durch die Walzenkaschiereinrichtung Dekorobjekte
aufgelegt, beispielsweise händisch durch eine Arbeitskraft
oder automatisiert. Anschließend werden erste Klebefolie,
zweite Klebefolie und die aufgelegten Dekorobjekte in der Walzenkaschiereinrichtung
verbunden. Ergebnis diese Kaschiervorgangs ist die Verbunddekorfolie.
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In
einem nachfolgenden Schritt wird dann aus Verbunddekorfolie und
Trägermaterial das dekorierte Formteil hergestellt.
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Die
eingesetzten Klebefolien können jeweils aus den Einzelkomponenten
Folie und Klebeschicht bestehen. Der Kaschiervorgang kann dazu genutzt werden,
auch die Klebefolien mit herzustellen. Hierzu liegen die genannten
Komponenten Folie und Klebeschicht zunächst getrennt vor
und werden der Walzenkaschiereinrichtung zugeführt. Hierbei
ist klar, dass die Dekorobjekte auf die Klebeschicht, die für die
erste Klebefolie bestimmt ist, aufgelegt werden. In der Walzenkaschiereinrichtung
werden dann die jeweiligen Einzelkomponenten der beiden Klebefolien zusammen
mit oder direkt vor der Ausbildung der gesamten Verbunddekorfolie
zu den beiden Klebefolien verbunden.
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Ergänzend
kann vorgesehen sein, dass bei der Herstellung der Verbunddekorfolie
der Walzenkaschiereinrichtung zusätzlich ein Dekormaterial
zur Bildung einer weiteren Dekorlage im Formteil zugeführt
wird. Eine derartige Dekorlage unterhalb der transparenten Folien
ist obenstehend bereits angesprochen worden. Dieses Dekormaterial,
beispielsweise Holzfurnier (Echtholz oder Kunstholz), eine Metall,
eine Folie, vorzugsweise Kunststoff- und/oder Metallfolie, Textilmaterial
oder Stoff, gegebenenfalls mit Zusatzschichten wie Blindfurnieren
oder Klebeschichten versehen, wird in einem Verfahrensschritt gemeinsam
mit den Klebefolien (bzw. deren Einzelkomponenten) und den Dekorobjekten
in der Walzenkaschiereinrichtung zur Verbunddekorfolie verbunden.
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Das
dekorierte Formteil kann direkt aus der Verbunddekorfolie und dem
Trägermaterial mittels Inmold Decoration (IMD) hergestellt
werden. Hierzu wird die Verbunddekorfolie direkt einem Spritzgieß- oder
Formwerkzeug zugeführt, die Verformung der Verbunddekorfolie
in die gewünschte Form des Formteils erfolgt durch Einspritzen
oder Anformen des Trägermaterials.
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Alternativ
kann das dekorierte Formteil aus der Verbunddekorfolie und dem Trägermaterial
mittels Insert Molding hergestellt werden. Hierzu wird zunächst
die Dekorschicht aus der Verbunddekorfolie vorgeschnitten und vorgeformt
und anschließend in ein Spitzgieß- oder Formwerkzeug
eingelegt. Dort wird dann das eigentliche Formteil durch Anspritzen oder
Anformen des Trägermaterials hergestellt.
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Der
Vorteil von IMD gegenüber Insert Molding liegt insbesondere
darin, dass die Formgebung der Dekorschicht und die Formteilherstellung
in einem Arbeitsschritt in einer Maschine erfolgen. Der Vorteil
des Insert Molding im Vergleich zu IMD liegt hingegen in der größeren
Formungstiefe, durch die Vorformung lassen sich Formteile mit größerer
Tiefe herstellen.
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Die
Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und
Vorteile anhand der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
und unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen
näher erläutert. Dabei zeigen
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1 in
einer schematischen Querschnittsdarstellung ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Formteils,
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2 in
vergrößerter Darstellung einen ersten beispielhaften
Aufbaus der Dekorschicht des Formteils nach 1,
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3 in
vergrößerter Darstellung einen alternativen, zweiten
beispielhaften Aufbaus der Dekorschicht des Formteils nach 1,
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4 in
vergrößerter Darstellung einen alternativen, dritten
beispielhaften Aufbaus der Dekorschicht des Formteils nach 1,
und
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5 beispielhaft
die Herstellung einer Verbunddekorfolie, aus der beispielsweise
die Dekorschichten nach 2, 3 oder 4 gebildet werden.
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1 zeigt
in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Formteils 10.
Das Formteil 10 umfasst eine Dekorschicht 11 an
der in einem eingebauten Zustand als Sichtseite vorgesehenen Seite
des Formteils 10. Auf die Dekorschicht 11 folgt
ein Träger 12 aus Kunststoff oder Hartschaum,
der Befestigungselemente 13 ausbildet, über die
das Formteil 10 in einem Fahrzeuginnenraum als Dekor- bzw.
Verkleidungsteil angebracht werden kann.
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2 bis 4 zeigen
jeweils die Dekorschicht 11 des Formteils 10 aus 1 in
einer vergrößerten, ebenfalls schematischen Querschnittsdarstellung.
Dargestellt sind drei beispielhafte, alternative Aufbaumöglichkeiten
der Dekorschicht 11 des erfindungsgemäßen
Formteils 10, wie es exemplarisch in 1 dargestellt
ist. Dabei wird deutlich, dass die Dekorschicht 11 aus
einem Verbundwerkstoff, und zwar aus einem Schichtverbundwerkstoff gebildet
ist. Dieser Verbundwerkstoff wird auch als Verbunddekorfolie 26 bezeichnet.
Er wird als eigene Komponente vor der eigentlichen Formteilherstellung hergestellt,
siehe hierzu die untenstehenden Erläuterungen zu 5.
Die in 2 bis 4 untere Seite der Dekorschicht 11 ist
jeweils die dem Träger 12 zugewandte Seite, die
gegenüberliegende obere Seite bildet die Sichtseite des
Formteils, d. h. der Betrachter blickt in den Figuren von oben auf
die Dekorschicht 11.
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Alle
drei Ausführungsvariante in 2 bis 4 zeigen
den gleichen grundsätzlichen Aufbau der Dekorschicht 11:
Eine transparente erste Klebefolie 14 bestehend aus Folie 15 und
Klebeschicht 16 und eine zweite transparente Klebefolie 17 bestehend
aus Folie 18 und Klebeschicht 19. Die beiden Klebeschichten 16, 19 sind
auf den einander zugewandten Seiten der Folien 15, 18 angeordnet.
Zwischen den Klebefolien 14, 17 ist ein Dekorobjekt 20, beispielsweise
ein organisches Objekt, z. B. ein Blatt, eingebettet. Aufgrund der
Transparenz der Klebefolien 14, 17 scheint das
Dekorobjekt 20 in der Dekorschicht 11 und damit
im Formteil 10 zu schweben, mit Abstand zum Träger 12 bzw.
zu einer undurchsichtigen Dekorslage 21 (siehe 3).
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In 2 und 3 ist
die Dicke des Dekorobjekts 20 derart, dass die sich hieraus
ergebenden Höhenunterschiede durch die Klebeschichten 16, 19 ausgeglichen
werden. Die Außenflächen der Klebefolien bleiben
dadurch plan, womit auch die Sichtseite des Formteils (die obere
Seite in den Figuren) plan ist. Dementsprechend kann die zweite
Folie die äußerste Schicht des Formteils bilden,
eine weitere Lackierung ist nicht erforderlich.
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Der
Unterschied zwischen den Beispielen nach 2 und 3 liegt
darin, dass in 3 auf der dem Träger 12 zugewandten
Seite der Dekorschicht 11 eine zusätzliche undurchsichtige
Dekorlage 21 vorgesehen ist. Hierbei kann es sich beispielsweise
um ein Holzfurnier, ein Metall, ein Textil oder eine Folie handeln.
Für die Anbindung an die erste Klebefolie 14 ist
die erste Klebefolie 14 mit einer zweiten Klebeschicht 22 an
ihrer dem Träger 12 zugewandten Seite versehen.
Durch die Klebefolien 14, 17 hindurch ist dann
nicht, wie im Beispiel nach 2, die Trägeroberfläche
zu sehen, sondern die Dekorlage 21. Das Dekorobjekt 20 scheint
somit aufgrund der transparenten Klebefolie 14 zwischen
Dekorobjekt 20 und zusätzlicher Dekorlage 21 über
der Dekorlage 21 zu schweben. Auf diese Weise lässt sich
beispielsweise ein über einem Ahornholzfurnier (Dekorlage 21)
schwebendes Ahornblatt (Dekorobjekt 20) ausbilden.
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In 4 ist
die Dicke des Dekorobjekts 20 derart, dass die sich hieraus
ergebenden Höhenunterschiede durch die Klebefolien 14, 17 nicht
mehr vollständig ausgeglichen werden können. Die
Außenflächen der Klebefolien zeigen somit Erhebungen,
und zwar auf der dem Träger 12 zugewandten, in 4 unteren
Seite, Erhebungen 23 und auf der gegenüberliegenden,
in 4 oberen Seite, Erhebungen 24. Die Erhebungen 23 an
der unteren Seite sind unerheblich, sie werden durch das Trägermaterial
problemlos ausgeglichen. Problematisch ist hingegen die Sichtseite
des Formteils. Um hier eine plane Oberfläche zu erhalten,
ist in 4 eine transparente Lackschicht 25 aufgebracht.
Hierdurch ergibt sich entweder bereits beim Auftragen oder gegebenenfalls
durch eine geeignete Nachbearbeitung (beispielsweise Schleifen oder
Polieren) eine plane Außenfläche der Dekorschicht 11 und
damit des Dekorteils 10.
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Die
verschiedenen in 2 bis 4 gezeigten
Ausgestaltungsvarianten können auch in ihren Details in
beliebiger Art und Weise miteinander kombiniert werden, beispielsweise
kann auch bei einer zusätzlichen Dekorlage 21 gemäß 3 eine Lackschicht 25 entsprechend 4 vorgesehen
werden, oder die zusätzliche Klebeschicht 22 gemäß 3 kann
auch ohne zusätzliche Dekorlage 21 vorgesehen
werden, für die Anbindung an den Träger 12.
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5 zeigt
beispielhaft schematisch die Herstellung einer Verbunddekorfolie 26,
aus der beispielsweise die Dekorschichten 11 nach 2, 3 oder 4 gebildet
werden. Zu erkennen sind zwei einander gegenüberliegende
Kaschierwalzen 27, 28 einer Walzenkaschiereinrichtung.
Dieser werden die Folie 15 und die Klebeschicht 16 der
ersten Klebefolie 14 sowie die Folie 18 und die
Klebeschicht 19 der zweiten Klebefolie 17 getrennt
zugeführt, und zwar in der jeweils in der zu erzeugenden
Verbunddekorfolie 26 vorgesehenen Lageabfolge. Die Zuführung
erfolgt beispielsweise durch das Abwickeln von Rollen, auf denen
die jeweiligen Komponenten aufgerollt sind. Auf die Klebeschicht 16 der
ersten Klebefolie werden die Dekorobjekte 20 in den gewünschten Abständen
aufgelegt, beispielsweise über eine automatische Zuführeinrichtung
oder auch von Hand. Dies ist in 5 durch
den Pfeil 29 angedeutet.
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Sollte
in der Dekorschicht 11 eine zusätzliche Dekorlage 21 vorgesehen
sein, wie dies beispielsweise in 3 dargestellt
ist, so kann auch das hierfür erforderliche Ausgangsmaterial
direkt den Kaschierwalzen 27, 28 zugeführt
werden. Entsprechend ist in 5 auch die
zusätzliche Zuführung des Materials für
die zusätzliche Dekorlage 21 dargestellt. Da es
sich hierbei lediglich um eine Option handelt, erfolgt die Darstellung
mit gestrichelten Linien.
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Ergebnis
des Kaschiervorgangs ist die Verbunddekorfolie 26, die
in 5 auf der rechten Seite die Walzenkaschiereinrichtung
verlässt. Diese Verbunddekorfolie 26 wird anschließend
in der Herstellung eines erfindungsgemäßen Formteils 10 eingesetzt.
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- 10
- Formteil
- 11
- Dekorschicht
- 12
- Träger
- 13
- Befestigungselement
- 14
- erste
Klebefolie
- 15
- Folie
- 16
- Klebeschicht
- 17
- zweite
Klebefolie
- 18
- Folie
- 19
- Klebeschicht
- 20
- Dekorobjekt
- 21
- weitete
Dekorlage
- 22
- Klebeschicht
- 23
- Erhebungen
- 24
- Erhebungen
- 25
- Lackschicht
- 26
- Verbunddekorfolie
- 27
- Kaschierwalze
- 28
- Kaschierwalze
- 29
- Zufuhr
der Dekorobjekte 20
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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