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DE202014101678U1 - Dekorteil für einen Fahrzeuginnenraum und Vorrichtung zum Herstellen des Dekorteils - Google Patents

Dekorteil für einen Fahrzeuginnenraum und Vorrichtung zum Herstellen des Dekorteils Download PDF

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DE202014101678U1 DE202014101678.3U DE202014101678U DE202014101678U1 DE 202014101678 U1 DE202014101678 U1 DE 202014101678U1 DE 202014101678 U DE202014101678 U DE 202014101678U DE 202014101678 U1 DE202014101678 U1 DE 202014101678U1
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Abstract

Dekorteil (10) für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen Träger (11) mit einer durch den Träger (11) gebildeten oder auf dem Träger angeordneten Dekorschicht (12), die eine als Sichtseite des Dekorteils ausgebildete Vorderseite (16) aufweist, und eine zumindest teilweise transparente und/oder transluzente Lackschicht (13) an der Vorderseite (16) der Dekorschicht (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Lackschicht (13) wenigstens zwei an der Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) umfasst, wobei eine der Dekorschicht (12) abgewandte Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (15; 22) eine im Wesentlichen plane Oberfläche aufweist, wobei jeweils zwei übereinanderliegende Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) zwischen sich eine Grenzfläche (18; 23, 24) definieren, und wobei die wenigstens eine Grenzfläche (18; 23, 24) in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (15; 22) eine zumindest abschnittsweise dreidimensionale Struktur aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dekorteil für einen Fahrzeuginnenraum und eine Vorrichtung zum Herstellen des Dekorteils.
  • Diese Dekorteile umfassen einen Träger mit einer durch den Träger gebildeten oder auf dem Träger angeordneten Dekorschicht, die eine als Sichtseite des Dekorteils ausgebildete Vorderseite aufweist, und eine zumindest teilweise transparente und/oder transluzente Lackschicht an der Vorderseite der Dekorschicht.
  • Im Fahrzeuginnenraum werden zahlreiche derartige Dekorteile eingebaut, beispielsweise Türverkleidungen, Konsolen- und Instrumentenverblendungen. Zu den Dekorteilen zählen auch Bedientasten bzw. die Abdeckungen von Bedientasten.
  • Die Erfindung beschäftigt sich mit Dekorteilen, die eine zumindest teilweise transparente und/oder transluzente Lackschicht an der Vorderseite der Dekorschicht aufweisen. Es ist bekannt, Dekorteile mit Lackschichten zum Schutz gegen Beschädigungen und Verschmutzung bzw. zur Verbesserung der Optik zu versehen. Diese Lackschichten werden dabei vorwiegend plan auf die Dekorteile aufgetragen bzw. sie bilden am Dekorteil eine plane Oberfläche. Das heißt, dass die Form des Dekorteils zwar nachvollzogen wird, dabei jedoch die Oberfläche der Lackschicht nicht in sich strukturiert, sondern glatt bzw. eben ist. Ebenso wirkt die Oberfläche der Lackschicht für einen Betrachter im Wesentlichen plan bzw. glatt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neuartiges Dekorteil anzugeben, insbesondere ein Dekorteil, das im Vergleich zu bekannten Dekorteilen eine neuartige Lackschicht zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweist. Ferner soll eine Vorrichtung zum Herstellen des Dekorteils angegeben werden.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Dekorteils gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1 und hinsichtlich der Vorrichtung zum Herstellen des Dekorteils durch die Merkmale des Anspruchs 15. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Dekorteil für einen Fahrzeuginnenraum ist dadurch gekennzeichnet, dass die Lackschicht wenigstens zwei an der Vorderseite der Dekorschicht ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten umfasst, wobei eine der Dekorschicht abgewandte Vorderseite der äußersten Teilschicht eine im Wesentlichen plane Oberfläche aufweist, wobei jeweils zwei übereinanderliegende Teilschichten zwischen sich eine Grenzfläche definieren, und wobei die wenigstens eine Grenzfläche in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite der äußersten Teilschicht eine zumindest abschnittsweise dreidimensionale Struktur, insbesondere zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung, aufweist.
  • Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Lackschicht eine dreidimensionale optische Tiefenwirkung erreicht oder verstärkt wird. Auf diese Weise lassen sich vielfältige optische 3D-Effekte und/oder holographische Effekte an den Dekorteilen realisieren.
  • Die wenigstens eine Grenzfläche kann im Wesentlichen über ihre gesamte Fläche eine dreidimensionale Struktur, insbesondere eine im Querschnitt wellenartige Struktur, ausbilden. Es ist aber auch möglich, dass die wenigstens eine Grenzfläche nur abschnittsweise oder partiell eine dreidimensionale Struktur ausbildet, insbesondere durch in die jeweils inneren Teilschichten geprägte Strukturen und/oder auf die jeweils inneren Teilschichten aufgesetzte Elemente, insbesondere Symbole, wobei die geprägten Strukturen und/oder aufgesetzten Elemente selbst eine plane oder auch eine strukturierte Oberfläche aufweisen können.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Teilschichten aus Polyurethan und/oder Acrylat und/oder Polyester und/oder Polyurethan und/oder Epoxid umfassenden Lacken gebildet, insbesondere gegossen.
  • Insbesondere Gießverfahren mit Polyurethanlack sind vorteilhaft gegenüber herkömmlichen Spritzgießverfahren mit Thermoplasten, da das Aushärten des Polyurethanlacks präzise gesteuert werden kann, und damit einhergehend eine gleichmäßige Verteilung des Lacks auch über große Flächen möglich ist. Polyurethane weisen des Weiteren gute Haftungseigenschaften und eine hohe Beständigkeit gegen Lösemittel, Chemikalien und Witterungseinflüsse auf.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Lacke verschiedener Teilschichten sich unterscheiden, insbesondere hinsichtlich ihres Brechungsindexes und/oder ihrer Transparenz und/oder ihrer Transluzenz und/oder ihrer Einfärbung und/oder ihrer Additive und/oder zugegebener Metallpartikel. Bei den Additiven kann es sich um Talkum, Glasfasern, Glaskugeln, nichtmetallische Partikel, wie z.B. Nanopartikel oder Effektpigmente handeln.
  • Die Teilschichten können an den jeweiligen Grenzflächen direkt aneinander grenzen. Es ist aber auch möglich, an wenigstens einer Grenzfläche eine Primer-Zwischenschicht vorzusehen, beispielsweise als Haftvermittler zwischen den Teilschichten.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante ist wenigstens eine der Teilschichten als Lichtleiter ausgebildet, wobei der Lichtleiter Licht im Wesentlichen parallel zur Vorderseite der äußersten Teilschicht verteilt. Hierzu kann beispielsweise vorgesehen sein, eine Lichtquelle seitlich an der oder den Teilschichten anzuordnen. Durch Reflexion, Brechung und/oder Streuung des Lichts an der oder den Grenzflächen können sich vielfältige optische Effekte ergeben.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Lackschicht wenigstens drei an die Vorderseite der Dekorschicht ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten und damit wenigstens zwei Grenzflächen umfasst, wobei jede der wenigstens zwei Grenzflächen in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite der äußersten Teilschicht eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweist, wobei sich die dreidimensionalen Strukturen der wenigstens zwei Grenzflächen unterscheiden.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass die Lackschicht wenigstens drei an die Vorderseite der Dekorschicht ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten und damit wenigstens zwei Grenzflächen umfasst, wobei jede der wenigstens zwei Grenzflächen in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite der äußersten Teilschicht eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweist, wobei die dreidimensionalen Strukturen der wenigstens zwei Grenzflächen im Wesentlichen einander entsprechen, jedoch parallel zur Vorderseite der äußersten Teilschicht zueinander versetzt ausgebildet sind.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist die Vorderseite der Dekorschicht eine in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite der äußersten Teilschicht eine dreidimensionale Struktur zur Erzielung oder Verstärkung einer dreidimensionalen Tiefenwirkung auf.
  • Die Vorderseite der Dekorschicht kann im Wesentlichen über ihre gesamte Fläche eine dreidimensionale Struktur, insbesondere eine im Querschnitt wellenartige Struktur, ausbilden. Sie kann aber auch nur abschnittsweise oder partiell eine dreidimensionale Struktur, insbesondere durch in die Vorderseite der Dekorschicht geprägte Strukturen und/oder auf die Vorderseite der Dekorschicht aufgesetzte Elemente, insbesondere Symbole, ausbilden, wobei die geprägten Strukturen und/oder aufgesetzten Elemente eine plane oder eine strukturierte Oberfläche aufweisen können.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die dreidimensionale Struktur der Vorderseite der Dekorschicht sich von der dreidimensionalen Struktur der Grenzfläche oder wenigstens einer der Grenzflächen unterscheidet.
  • Alternativ entspricht die dreidimensionale Struktur der Vorderseite der Dekorschicht im Wesentlichen der dreidimensionalen Struktur der Grenzfläche oder wenigstens einer der Grenzflächen, wobei diese Strukturen parallel zur Vorderseite der äußersten Teilschicht zueinander versetzt angeordnet sind.
  • Der Träger kann beispielsweise aus Metall und/oder Kunststoff und/oder Hartschaum bestehen oder Metall und/oder Kunststoff und/oder Hartschaum umfassen. Beispielsweise kann er ein Thermoplast oder ein Elastomer oder ein Duroplast sein oder dieses umfassen. Zweckmäßig ist, wenn der Träger ein oder mehrere Befestigungselemente für die Anbringung des Dekorteils, insbesondere in einem Fahrzeuginnenraum, aufweist oder ausbildet.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass der Träger eine Dicke von maximal 0,7 mm, insbesondere von maximal 0,5 mm, vorzugsweise von 0,3 mm, aufweist.
  • Die Dekorschicht kann direkt durch den Träger gebildet sein, beispielsweise durch das Metall und/oder den Kunststoff des Trägers. Es ist aber ebenso möglich, dass die Dekorschicht eine getrennte Schicht ist. Gemäß einer Ausführungsvariante ist die Dekorschicht aus einem Verbundwerkstoff, insbesondere einem Schichtverbundwerkstoff, gebildet ist, der eine Dekorlage umfasst. Die Dekorlage kann hierbei beispielsweise eine Holzfurnierlage, eine Metalllage, eine Folie, vorzugsweise eine Kunststoff- und/oder Metallfolie, und/oder eine Farbschicht und/oder eine Textillage, beispielsweise ein Stoff, sein. Es ist aber auch möglich, dass die Dekorschicht eine Holzfurnierlage, eine Metalllage, eine Folie, vorzugsweise eine Kunststoff- und/oder Metallfolie, und/oder eine Farbschicht und/oder eine Textillage, beispielsweise ein Stoff, ist. Beim Vorsehen eines Holzfurniers ist kann das Holzfurnier beispielsweise an seiner Rückseite mit einer Vlieslage zur Flexibilisierung des Holzfurniers versehen sein. Bei dem Holzfurnier kann es sich sowohl um ein Echtholzfurnier als auch um ein Kunstholzfurnier handeln.
  • Die Dekorschicht kann an den Träger angeklebt und/oder angespritzt und/oder angepresst und/oder angegossen sein.
  • Zweckmäßig ist auch, wenn der Träger ein oder mehrere Befestigungselemente für die Anbringung des Dekorteils, insbesondere in einem Fahrzeuginnenraum, aufweist oder ausbildet. Beispielsweise können diese Befestigungselemente bei der Herstellung des Dekorteils als Einlegeteile mit in ein Formpresswerkzeug eingelegt und dort an den Träger angepresst oder eingepresst werden. Es ist aber auch möglich, diese Befestigungselemente an das bereits hergestellte Dekorteil umfassend Dekorschicht und Träger anzubringen, beispielsweise durch Ankleben oder Anspritzen oder Angießen. Bei dem Befestigungselement kann es sich beispielsweise um einen Teil eines Klettverschlusses oder um eine mechanische Halterung, wie zum Beispiel Haken, Klemmteile, Zapfen, Bolzen, Stifte oder dergleichen handeln.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Dekorteil eine Dicke von maximal 1,5 mm, insbesondere von maximal 1,0 mm, vorzugsweise von maximal 0,7 mm, aufweist.
  • Ein Verfahren zum Herstellen des erfindungsgemäßen Dekorteils kennzeichnet sich durch folgende Schritte:
    • – Bereitstellen eines Rohlings umfassend den Träger mit der durch den Träger gebildeten oder auf dem Träger angeordneten Dekorschicht in einer zur Aufnahme des Rohlings vorgesehenen Unterform eines Lackierwerkzeugs,
    • – Durchführen eines ersten Lackierschrittes, wobei die Unterform mit einer ersten Oberform zusammengeführt wird und anschließend im Lackierwerkzeug eine erste Teilschicht der Lackschicht mit einer durch die Formfläche der ersten Oberform vorgegebene Oberflächenstruktur aufgebracht wird,
    • – Durchführen eines zweiten Lackierschrittes, wobei die Unterform mit einer zweiten Oberform zusammengeführt wird und anschließend eine zweite Teilschicht der Lackschicht mit einer durch die Formfläche der zweiten Oberform vorgegebene Oberflächenstruktur aufgebracht wird.
  • Die Lackierschritte können Gießen und/oder Spritzgießen und/oder Walzen und/oder Drucken, insbesondere Siebdrucken, umfassen.
  • Nach dem Durchführen des ersten Lackierschrittes kann ein Prägeschritt durchgeführt werden, wobei die Unterform mit der ersten Oberform zusammengeführt wird und während des Zusammenführens eine Prägung auf der ersten Teilschicht mit einer durch die Formfläche der ersten Oberform vorgegebenen Oberflächenstruktur übertragen wird.
  • Gemäß einer Weiterbildung schließt sich an den zweiten Lackierschritt wenigstens ein weiterer Lackierschritt mit wenigstens einer weiteren Oberform an, bei dem wenigstens eine weitere Teilschicht der Lackschicht mit einer durch die Formfläche der weiteren Oberform vorgegebene Oberflächenstruktur aufgebracht wird. Der weitere Lackierschritt kann ebenfalls Gießen und/oder Spritzgießen und/oder Walzen und/oder Drucken, insbesondere Siebdrucken, umfassen.
  • An das vorstehend beschriebene Verfahren können sich zur Fertigstellung der Dekorteile gegebenenfalls weitere Verfahrensschritte anschließen, beispielsweise wird das Lackierwerkzeug nach dem letzten Lackierschritt geöffnet und das Dekorteil anschließend abgeführt.
  • Vorzugsweise härtet die Lackschicht vor dem Öffnen des Lackierwerkzeugs und/oder vor dem Abführen des Dekorteils aus.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Dekorteils, insbesondere mittels des vorstehend beschriebenen Verfahrens, umfasst ein Lackierwerkzeug, insbesondere ein Gieß- und/oder Spritzgieß- und/oder Walz- und/oder Druckwerkzeug, mit einer Unterform und wenigstens zwei Oberformen, wobei die Unterform zur Aufnahme des Rohlings vorgesehen ist, und die Formflächen der Oberformen die Oberflächenstruktur der anzugießenden Teilschichten vorgeben.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist die Unterform drehbar gelagert und damit durch entsprechende Drehbewegung den wenigstens zwei Oberformen zuwendbar zur Durchführung der verschiedenen Aufbringungsschritte.
  • Alternativ ist die Unterform stationär und die Oberformen sind der Unterform, insbesondere durch entsprechende Drehbewegungen und/oder axiale Bewegungen zuführbar.
  • Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dekorteils;
  • 2 in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dekorteils;
  • 3 in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dekorteils.
  • Einander entsprechende Teile und Komponenten in 1 bis 3, auch über die verschiedenen Ausführungsbeispiele hinweg, sind mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • Angemerkt sei, dass in 1 bis 3 die Größenverhältnisse des Trägers, der Dekorschicht sowie der Lackschicht zueinander mit Bezug auf die jeweilige Dicke nicht den realen Verhältnissen entsprechen und lediglich zur Verdeutlichung der Erfindung derart dargestellt werden. Die Lackschicht ist in der Realität üblicherweise im Verhältnis zum Träger und zur Dekorschicht deutlich dünner.
  • 1 zeigt in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dekorteils 10 für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen Träger 11 mit einer auf dem Träger angeordneten Dekorschicht 12, die eine als Sichtseite des Dekorteils ausgebildete Vorderseite 16 aufweist, und eine transparente Lackschicht 13 an der Vorderseite 16 der Dekorschicht 12.
  • Die Lackschicht 13 umfasst zwei an der Vorderseite 16 der Dekorschicht 12 ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten 14, 15, wobei die der Dekorschicht 12 abgewandte Vorderseite 17 der äußersten Teilschicht 15 eine plane Oberfläche aufweist, wobei die zwei übereinanderliegenden Teilschichten 14, 15 zwischen sich eine Grenzfläche 18 definieren, und die Grenzfläche 18 in Relation zur planen Oberfläche der Vorderseite 17 der äußersten Teilschicht 15 eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweist.
  • Die Teilschichten 14, 15 sind beispielsweise aus Polyurethanlack gegossen.
  • Der Lack der Teilschicht 14 kann einen anderen Brechungsindex aufweisen als der Lack der äußersten Lackschicht 15, wodurch die dreidimensionale optische Tiefenwirkung verstärkt wird.
  • An dem Träger 11 sind schematisch dargestellte Befestigungselemente 19 zur Anbringung des Dekorteils 12 vorgesehen. Hierbei kann es sich um mechanische Halterungen, die bei der Trägerausbildung als Einlegeteile vorgesehen sind, handeln. Es kann sich aber auch um Anspritz- oder Angießteile handeln, oder schlicht um ein Klebeband oder um einen Teil eines Klettverschlusses, der an dem Träger 11 befestigt ist. Das Gegenstück kann dann beispielsweise im Innenraum des Fahrzeugs, an dem das Dekorteil 12 anzubringen ist, vorgesehen sein.
  • 2 zeigt in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dekorteils 10 für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen Träger 11 mit einer auf dem Träger angeordneten Dekorschicht 12, die eine als Sichtseite des Dekorteils ausgebildete Vorderseite 16 aufweist, und eine transparente Lackschicht 13 an der Vorderseite 16 der Dekorschicht 12. An dem Träger 11 sind schematisch dargestellte Befestigungselemente 19 zur Anbringung des Dekorteils 12 vorgesehen.
  • Die Lackschicht 13 umfasst drei an die Vorderseite 16 der Dekorschicht 12 ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten 20, 21, 22 und damit zwei Grenzflächen 23, 24, wobei beide Grenzflächen 23, 24 in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite 17 der äußersten Teilschicht 22 eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweisen. Die dreidimensionalen Strukturen der zwei Grenzflächen 23, 24 unterscheiden sich voneinander.
  • Die Teilschichten 20, 21, 22 können aus Polyurethanlack gegossen sein.
  • Die Lacke der Teilschichten 20, 21, 22 können einen jeweils unterschiedlichen Brechungsindex aufweisen, wodurch die dreidimensionale optische Tiefenwirkung verstärkt wird.
  • 3 zeigt in einer schematischen Querschnittsdarstellung ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dekorteils 10 für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen Träger 11 mit einer auf dem Träger angeordneten Dekorschicht 12, die eine als Sichtseite des Dekorteils ausgebildete Vorderseite 16 aufweist, und eine aus zwei Teilschichten 14, 15 gebildete transparente Lackschicht 13 an der Vorderseite 16 der Dekorschicht 12. An dem Träger 11 sind schematisch dargestellte Befestigungselemente 19 zur Anbringung des Dekorteils 12 vorgesehen.
  • Die Vorderseite 16 der Dekorschicht 12 weist eine in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite 17 der äußersten Teilschicht 15 dreidimensionale Struktur zur Erreichung einer dreidimensionalen Tiefenwirkung auf. Die dreidimensionale Struktur der Vorderseite 16 der Dekorschicht 12 unterscheidet sich von der dreidimensionalen Struktur der Grenzfläche 18.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Dekorteil
    11
    Träger
    12
    Dekorschicht
    13
    Lackschicht
    14
    Teilschicht
    15
    Teilschicht
    16
    Vorderseite
    17
    Vorderseite
    18
    Grenzfläche
    19
    Befestigungselemente
    20
    Teilschicht
    21
    Teilschicht
    22
    Teilschicht
    23
    Grenzfläche
    24
    Grenzfläche

Claims (16)

  1. Dekorteil (10) für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen Träger (11) mit einer durch den Träger (11) gebildeten oder auf dem Träger angeordneten Dekorschicht (12), die eine als Sichtseite des Dekorteils ausgebildete Vorderseite (16) aufweist, und eine zumindest teilweise transparente und/oder transluzente Lackschicht (13) an der Vorderseite (16) der Dekorschicht (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Lackschicht (13) wenigstens zwei an der Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) umfasst, wobei eine der Dekorschicht (12) abgewandte Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (15; 22) eine im Wesentlichen plane Oberfläche aufweist, wobei jeweils zwei übereinanderliegende Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) zwischen sich eine Grenzfläche (18; 23, 24) definieren, und wobei die wenigstens eine Grenzfläche (18; 23, 24) in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (15; 22) eine zumindest abschnittsweise dreidimensionale Struktur aufweist.
  2. Dekorteil (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Grenzfläche (18; 23, 24) im Wesentlichen über ihre gesamte Fläche eine dreidimensionale Struktur, insbesondere eine im Querschnitt wellenartige Struktur, ausbildet.
  3. Dekorteil (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Grenzfläche (18; 23, 24) abschnittsweise oder partiell eine dreidimensionale Struktur ausbildet, insbesondere durch in die jeweils inneren Teilschichten (14; 20, 21) geprägte Strukturen und/oder auf die jeweils inneren Teilschichten (14; 20, 21) aufgesetzte Elemente, insbesondere Symbole, wobei die geprägten Strukturen und/oder aufgesetzten Elemente selbst vorzugsweise eine plane oder eine strukturierte Oberfläche aufweisen.
  4. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) aus Polyurethan und/oder Acrylat und/oder Polyester und/oder Polyurethan und/oder Epoxid umfassenden Lacken gebildet, insbesondere gegossen sind.
  5. Dekorteil (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lacke verschiedener Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) sich unterscheiden, insbesondere hinsichtlich ihres Brechungsindexes und/oder ihrer Transparenz und/oder ihrer Transluzenz und/oder ihrer Einfärbung und/oder ihrer Additive und/oder zugegebener Metallpartikel.
  6. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer Grenzfläche (18; 23, 24) eine Primer-Zwischenschicht vorgesehen ist.
  7. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Teilschichten (14, 15; 20, 21, 22) als Lichtleiter ausgebildet ist, wobei der Lichtleiter Licht im Wesentlichen parallel zur Vorderseite der äußersten Teilschicht verteilt.
  8. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lackschicht (13) wenigstens drei an die Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten (20; 21; 22) und damit wenigstens zwei Grenzflächen (23; 24) umfasst, wobei jede der wenigstens zwei Grenzflächen (23; 24) in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (22) eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweist, wobei sich die dreidimensionalen Strukturen der wenigstens zwei Grenzflächen (23; 24) unterscheiden.
  9. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lackschicht (13) wenigstens drei an die Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) ausgebildete, insbesondere angegossene, und übereinander angeordnete Teilschichten (20; 21; 22) und damit wenigstens zwei Grenzflächen (23; 24) umfasst, wobei jede der wenigstens zwei Grenzflächen (23; 24) in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (22) eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen optischen Tiefenwirkung aufweist, wobei die dreidimensionalen Strukturen der wenigstens zwei Grenzflächen (23; 24) im Wesentlichen einander entsprechen, jedoch parallel zur Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (22) zueinander versetzt ausgebildet sind.
  10. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) eine in Relation zur im Wesentlichen planen Oberfläche der Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (15; 22) eine dreidimensionale Struktur zur Erreichung oder Verstärkung einer dreidimensionalen Tiefenwirkung aufweist.
  11. Dekorteil (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) im Wesentlichen über ihre gesamte Fläche eine dreidimensionale Struktur, insbesondere eine im Querschnitt wellenartige Struktur, ausbildet, oder abschnittsweise oder partiell eine dreidimensionale Struktur, insbesondere durch in die Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) geprägte Strukturen und/oder auf die Vorderseite (16) der Dekorschicht aufgesetzte Elemente, insbesondere Symbole, ausbildet, wobei die geprägten Strukturen und/oder aufgesetzten Elemente vorzugsweise eine plane oder eine strukturierte Oberfläche aufweisen.
  12. Dekorteil (10) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Struktur der Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) sich von der dreidimensionalen Struktur der Grenzfläche (18) oder wenigstens einer der Grenzflächen (23, 24) unterscheidet.
  13. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die dreidimensionale Struktur der Vorderseite (16) der Dekorschicht (12) im Wesentlichen der dreidimensionalen Struktur der Grenzfläche (18) oder wenigstens einer der Grenzflächen (23, 24) entspricht, wobei diese Strukturen parallel zur Vorderseite (17) der äußersten Teilschicht (15; 22) zueinander versetzt angeordnet sind.
  14. Dekorteil (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht (12) eine Holzfunierlage, insbesondere eine Edelholzfunierlage, und/oder eine Metalllage und/oder eine Folie, vorzugsweise eine Kunststoff- und/oder Metallfolie, und/oder eine Farbschicht und/oder eine Textillage ist oder umfasst.
  15. Vorrichtung zum Herstellen eines Dekorteils nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ein Lackierwerkzeug, insbesondere ein Gieß- und/oder Spritzgießund/oder Walz- und/oder Druckwerkzeug, mit einer Unterform und wenigstens zwei Oberformen, wobei die Unterform zur Aufnahme des Rohlings vorgesehen ist, und die Formflächen der Oberformen die Oberflächenstruktur der anzugießenden Teilschichten vorgeben.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterform drehbar gelagert ist und damit durch entsprechende Drehbewegung den wenigstens zwei Oberformen zuwendbar ist zur Durchführung der verschiedenen Aufbringungsschritte.
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