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Die
Erfindung betrifft ein Handwerkzeuggerät mit den Merkmalen
gemäss dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Dabei weist
das Handwerkzeuggerät ein Basisgehäuse auf, in
dem ein Arbeitsmittel vorgesehen ist, das im Betrieb entlang einer
eine erste virtuelle Raumachse definierenden Arbeitsachse hin und
her bewegbar ist. Diese Arbeitsachse ist in Richtung einer zur ersten
Raumachse senkrecht stehenden zweiten Raumachse zu einem Schwerpunkt beabstandet,
der beispielsweise durch den Masseschwerpunkt des Handwerkzeuggerätes
mit oder ohne einem daran befestigten Werkzeug gebildet wird. Ferner
weist das Handwerkzeuggerät ein Übergehäuse
auf, das über bezüglich der Ebene wenigstens teilweise
zueinander beabstandete elastische Entkoppelungsmittel an dem Basisgehäuse
gehalten ist. Das Übergehäuse ist dabei mit einem
Haupthandgriff und mit Seitenhandgriffverbindungsmitteln fest verbunden,
die im Falle eines festen Seitenhandgriffes durch die feste Anbindung
und im Falle eines abnehmbaren Seitenhandgriffes durch gehäuseseitige Verbindungsmittel
gebildet sind, die beispielsweise ein Gewinde oder einen Aufnahmebereich
zur Festlegung eines griffseitigen Spannbandes aufweisen.
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Bei
derartigen Handwerkzeuggeräten werden im Betrieb durch
den Abstand der Arbeitsachse zum Schwerpunkt neben den Schwingungen
in Arbeitsachse auch hin und her gehende Drehschwingungen am Basisgehäuse
erzeugt, die entlang einer Drehrichtung um den Schwerpunkt gerichtet
sind. Durch die Verwendung eines am Basisgehäuse elastisch
gehaltenen Übergehäuses kann die Übertragung
dieser axialen- und Drehschwigungen auf den Haupthandgriff und den
Seitenhandgriff vermindert werden. Durch die feste Verbindung beider
Handgriffe über das Übergehäuse werden
dabei Relativbewegungen zwischen diesen vermieden und dadurch eine
gute Handhabung des Handwerkzeuggerätes gewährleistet.
Zudem erhält man hierdurch eine relativ grosse entkoppelte
Masse, die sich positiv auf die Vibrationsminderung zwischen dem
Basisgehäuse und den Handgriffen auswirkt.
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Die
Vibrationsminderung erfolgt dabei in alle Richtungen über
die jeweilige weitgehend schwingungsentkoppelte Aufhängung,
die einen grossen Teil der im Betrieb auftretenden Schwingungen
vom Handgriff quasi isoliert, wobei je nach verwendeten Federmitteln
auch eine mehr oder weniger grosse Dämpfungswirkung vorhanden
ist. Nachfolgend wird dies unabhängig vom Anteil der Dämpfungswirkung vereinfacht
als Entkoppelung bezeichnet.
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Aus
DE 197 30 356 A1 ist
ein Bohrhammer bekannt, der ein Hammergehäuse aufweist,
an dem eine Aussenschale mit Abstand umschliessend gehalten ist,
die einen ersten und zweiten Handgriff aufweist. Hierzu sind mehrere
elastische Anlenkstellen zwischen dem Hammergehäuse und
der Aussenschale vorgesehen. An diesen Anlenkstellen greift jeweils
ein schalenseitiger Bolzen unter Zwischenlage eines gummielastischen
Materials in eine gehäuseseitige Hülse.
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Durch
diese bekannte Ausbildung der Entkoppelungsmittel soll eine stabile
Führung bei gleichzeitig hoher Dämpfungswirkung
in Schlagrichtung erzielt werden.
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Nachteilig
an dem bekannten Handwerkzeuggerät ist jedoch, dass keine
ausreichende Entkoppelung des Handgriffes von den am Gehäuse
auftretenden Drehschwingungen möglich ist. Vielmehr werden
die Drehschwingungen wegen der gezeigten dreieckförmigen
Anordnung der Anlenkstellen und der an allen Anlenkstellen in Drehrichtung
wirkenden geringen Ausdehnung des gummielastischen Materials nahezu
unvermindert vom Hammergehäuse an die Aussenschale abgegeben.
Hierdurch tritt im Betrieb insbesondere entlang der zweiten Raumachse nach
wie vor eine relativ hohe Vibration auf.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem gattungsgemässen
Handwerkzeuggerät die genannten Nachteile zu vermeiden und
die infolge von Drehschwingungen auf die Handgriffe übertragenen
Vibrationen zu vermindern.
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Erfindungsgemäss
wird diese Aufgabe durch ein Handwerkzeuggerät mit den
Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst, wobei die Entkoppelungsmittel
in einer senkrechten Projektion auf eine durch die erste und zweite
Raumachse aufgespannte Ebene eine zum Schwerpunkt benachbarte erste
Lagerungseinrichtung aufweisen, über die das Übergehäuse
sowohl in Richtung der ersten Raumachse verlagerbar als auch im
Wesentlichen entlang der Drehrichtung der Drehschwingungen verschwenkbar gehalten
ist. Dabei kann das Übergehäuse mittels der ersten
Lagerungseinrichtung im Wesentlichen parallel zur ersten Raumachse
verschiebbar oder auch in Richtung der ersten Raumachse verschwenkbar
sein. In jedem Fall ist das Übergehäuse neben
dieser axialen Beweglichkeit zudem auch noch parallel zur Ebene
verschwenkbar, wobei auch eine Verdrehbarkeit beziehungsweise Verkippbarkeit von
dem Begriff verschwenkbar mit umfasst sein soll. Durch diese zweifach
bewegliche Lagerung des Übergehäuses gegenüber
dem Basisgehäuse können im Betrieb neben den am
Basisgehäuse entlang der ersten Raumachse wirkenden Vibrationen
auch die infolge der Drehschwingungen in Richtung der zweiten Raumachse
auftretenden Vibrationskomponenten wirksam von dem Übergehäuse
und damit von den beiden Handgriffen entkoppelt werden. Hierdurch
kann die Übertragung von Vibrationen vom Basisgehäuse
auf die Handgriffe auf ein Minimum reduziert werden, was einen sehr
komfortablen Betrieb des Handwerkzeuggerätes ermöglicht.
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Bevorzugterweise
weisen die Entkopplungsmittel zwischen dem Basisgehäuse
und dem Übergehäuse eine erste Federeinrichtung
auf, die entlang der ersten Raumachse wirkt. Hierdurch ist eine
wirksame Entkoppelung des Übergehäuses von entlang der
ersten Raumachse auftretenden Schwingungen möglich, die
im Betrieb am Basisgehäuse auftreten. Dabei weist diese
Federeinrichtung eine erste Federsteifigkeit auf, die um ein vielfaches
grösser ist als seine Quersteifigkeit, die tangential zur
Drehschwingung wirkt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die
Entkopplungsmittel ferner eine zur ersten Lagerungseinrichtung und
zur ersten Federeinrichtung beabstandete, zweite Lagerungseinrichtung
auf. Dabei weist die zweite Lagerungseinrichtung federnde Mittel
mit einer ersten Federsteifigkeit auf, die in einer Drehrichtung
wirken, entlang der im Betrieb die Drehschwingungen des Basisgehäuses
um den Schwerpunkt herum gerichtet sind. Die Federsteifigkeit der
federnden Mittel ist dabei um ein Vielfaches grösser als
eine in Drehrichtung wirkende zweite Federsteifigkeit der ersten
Federeinrichtung, sofern die Federeinrichtung überhaupt
eine in Drehrichtung wirksame Federsteifigkeit aufweist. Durch die
beiden Lagerungseinrichtungen und die Federeinrichtung wird einerseits
eine stabile Lagerung des Übergehäuses am Basisgehäuse
gewährleistet. Andererseits wird dabei unabhängig
von einem jeweiligen Angriffspunkt einer am Haupthandgriff angreifenden
Handkraft eine ausreichende Entkoppelung gewährleistet.
Zudem wird durch den Abstand der zweiten Lagerungseinrichtung gegenüber
der ersten Lagerungseinrichtung und dem zu dieser benachbarten Schwerpunkt
eine besonders gute Entkoppelung erzielt.
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Vorteilhafterweise
sind an der ersten Lagerungseinrichtung Schwenkmittel vorgesehen,
die entlang der ersten Raumachse einen Abstand zum Schwerpunkt aufweisen,
der höchstens das 0,4-fache des Abstandes des Schwerpunktes
zu einer Rückseite des Basisgehäuses beträgt.
Hierdurch können die im Betrieb um den Schwerpunkt herum erzeugten
Drehschwingungen des Basisgehäuses besonders gut vom Übergehäuse
entkoppelt werden.
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Dabei
ist es besonders günstig, wenn die Schwenkmittel eine wirksame
Schwenk- beziehungsweise Drehachse aufweisen, die hinsichtlich der zweiten
Raumachse zwischen dem Schwerpunkt und der Arbeitsachse angeordnet
ist, was eine für die Entkoppelung besonders günstige
Relativbewegung zwischen dem Übergehäuse und dem
Basisgehäuse gewährleistet.
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Bevorzugterweise
weist wenigstens eine der Lagerungseinrichtungen paarweise angeordnete Entkopplungsmittel
auf, die bezogen auf eine zur Ebene senkrecht stehenden dritten
Raumachse einen Abstand aufweisen. Durch diese entlang der dritten
Raumachse zueinander beabstandeten Entkopplungsmittel kann im Betrieb
eine besonders seitenstabile Lagerung des Übergehäuses
am Basisgehäuse erzielt werden, die eine gute Führung
des Handwerkzeuggerätes gewährleistet. Alternativ
hierzu können die Lagerungseinrichtungen bei entsprechend
stabiler Ausführung auch jeweils einseitig vorgesehen werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen dem Basisgehäuse
und dem Übergehäuse ein mit einem der beiden Gehäuse
verbundener Zapfen vorgesehen. Dieser ist einerseits entlang einer
an dem jeweils anderen Gehäuse vorgesehenen und entlang
der ersten Raumachse ausgerichteten Führung verlagerbar
sowie andererseits gegenüber derselben verdrehbar. Hierdurch
wird neben einer im Wesentlichen widerstandsfreien Drehlagerung
eine auch in axialer Richtung im Wesentlichen widerstandsfreie Lagerung
des Übergehäuses erzielt. Hierdurch ist auch hinsichtlich
der axialen Schwingungen entlang der ersten Raumachse eine besonders
gute Entkoppelung möglich.
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Dabei
ist es günstig, wenn die Führung durch ein in
das Übergehäuse eingelassenes Langloch gebildet
ist und der Zapfen mit einem die Getriebevorrichtung aufnehmenden
Teil des Basisgehäuses verbunden ist, wodurch die erste
Lagerungseinrichtung besonders stabil aber kostengünstig
herstellbar ist.
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Vorteilhafterweise
ist die Führung hierbei gegenüber der ersten Raumachse
gekrümmt ausgeformt. Wodurch eine besonders widerstandsarme Drehschwingung
des Übergehäuses gegenüber dem Basisgehäuse
ermöglicht wird.
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Ferner
ist es günstig, wenn die Federeinrichtung Federmittel aufweist,
die gegen den Zapfen drücken. Hierdurch können
die erste Lagerungseinrichtung und die Federeinrichtung in einem gemeinsamen
Bereich angeordnet werden, was den für die Entkoppelungsmittel
benötigten Bauraum insgesamt verringert. Ferner kann durch
die direkte Anordnung der Federmittel an dem als Teil des Schwenklagers wirkenden
Zapfen deren Auslenkung entlang der zweiten Raumachse vermieden
werden, wodurch wiederum eine verbesserte Entkoppelung des Übergehäuses
in Drehrichtung mittels der zweiten Lagerungseinrichtung erzielt
werden kann.
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In
einer alternativen vorteilhaften Ausführungsform weist
die erste Lagerungseinrichtung einen Gelenkarm auf, der eine erste
Drehverbindung mit dem Basisgehäuse und eine zweite Drehverbindung
mit dem Übergehäuse aufweist. Hierdurch wird an
der ersten Lagerungseinrichtung in Drehrichtung eine besonders widerstandsfrei
verschwenkbare Lagerung des Übergehäuses am Basisgehäuse
erzielt, was eine besonders gute Entkoppelung des Übergehäuses
hinsichtlich der Drehschwingungen ermöglicht und eine in
Drehrichtung wirkende Federsteifigkeit um den Schwerpunkt verhindert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erste
Lagerungseinrichtung Blattfedermittel auf, die zwischen dem Basisgehäuse
und dem Übergehäuse in Richtung der ersten Raumachse
und in Drehrichtung elastisch verformbar sind, was eine kostengünstige
Herstellung der ersten Lagerungseinrichtung ermöglicht.
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Dabei
ist es besonders günstig, wenn die Blattfedermittel einteilig
durch ein U-förmiges Blattfederelement gebildet sind, das
das Basisgehäuse auf Höhe der Arbeitsachse umgreift.
Hierdurch ist die erste Lagerungseinrichtung sowohl kostengünstig herstellbar
als auch einfach zu montieren.
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Ferner
ist es günstig, wenn an dem Übergehäuse
Gleitflächen vorgesehen sind, die mit Gegengleitflächen
des Basisgehäuses zusammen wirken, wobei die Gleitflächen
und Gegengleitflächen parallel zur Ebene ausgebildet sind.
Hierdurch kann eine besonders stabile seitliche Führung
des Übergehäuses am Basisgehäuse gewährleistet
werden, bei kleinstmöglichem Bauraum.
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Dabei
können an den Gleitflächen auch Mittel, beispielsweise
in Form von Elastomerkörpern, vorgesehen sein, die entlang
der dritten Raumachse federnd wirken und dadurch eine Entkoppelung
in alle Raumrichtungen ermöglichen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Ansicht eines erfindungsgemässen Handwerkzeuggerätes,
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2 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Lagerungseinrichtung des Handwerkzeuggerätes
nach 1,
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3 einen
Schnitt durch die erste Lagerungseinrichtung aus 2,
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4 eine
perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform
der ersten Lagerungseinrichtung,
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5 einen
Schnitt durch die alternative Ausführungsform der Lagerungseinrichtung
aus 4,
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6 eine
Ansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform der
ersten Lagerungseinrichtung und
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7 einen
Schnitt durch die weitere alternative Ausführungsform der
Lagerungseinrichtung aus 6.
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1 zeigt
ein Handwerkzeuggerät 2 in Form eines Bohrhammers.
Das Handwerkzeuggerät 2 weist ein Basisgehäuse 4 auf,
in dem eine Getriebevorrichtung 6 und eine Schlagvorrichtung 8 untergebracht
sind, die in nicht näher dargestellter Weise von einem
Motor 10 antreibbar sind. Dabei wird ein Arbeitsmittel 12 in
Form eines Flugkolbens entlang einer Arbeitsachse A hin und her
bewegt, die eine erste Raumachse z definiert. Das Arbeitsmittel 12 dient
hierbei zur wiederkehrenden Beaufschlagung eines an einer Werkzeugaufnahme 14 gehaltenen Werkzeuges 16 in
Form eines Bohrers mit einer Schlagenergie.
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Das
Basisgehäuse 4 ist nahezu vollständig von
einem Übergehäuse 18 umschlossen, das
durch eine erste Lagerungseinrichtung 19, eine Federeinrichtung 20; 20' und
eine zweite Lagerungseinrichtung 21, die als Entkoppelungsmittel
dienen, beabstandet am Basisgehäuse 4 gehalten
ist. An einem bezüglich einer Arbeitsrichtung AR des Handwerkzeuggerätes 2 hinterem
Ende 22 bildet dieses Übergehäuse 18 einen
Haupthandgriff 24 aus. Ferner weist das Übergehäuse 18 an
einem in Arbeitsrichtung AR vorderen Ende 26 Seitenhandgriffverbindungsmittel 28 in
Form einer zylindrischen Aufnahmefläche aus, an der ein
Seitenhandgriff 30 bedarfsweise festlegbar ist.
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Das
gesamte Handwerkzeuggerät 2 mit dem daran befestigten
Werkzeug 16 weist einen Schwerpunkt SP auf, der bezüglich
einer zur ersten Raumachse z senkrecht stehenden zweiten Raumachse
y zur Achse A beabstandet ist. Hierdurch wird beim hin und her bewegen
des Arbeitsmittels 12 im Betrieb eine Drehbewegung entlang
einer Drehrichtung DR um den Schwerpunkt SP herum erzeugt, wobei
die Drehrichtung DR parallel zu einer durch die erste Raumachse
z und die zweite Raumachse y aufgespannte Ebene Eyz liegt.
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Um
im Betrieb eine optimale Entkoppelung der Handgriffe 24, 30 entlang
der ersten Raumachse z und damit in Arbeitsrichtung AR gewährleisten
zu können, wird über die erste Lagerungseinrichtung 19, wie
durch den Bewegungspfeil AB angedeutet, eine im Wesentlichen entlang
der ersten Raumachse z gerichtete axiale Hin und her bewegung des
Basisgehäuses 4 gegenüber dem Übergehäuse 18 ermöglicht.
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Gleichzeitig
wird im Betrieb durch die erste Lagerungseinrichtung 19 eine
Relativbewegung des Übergehäuses 18 gegenüber
dem Basisgehäuse 4 in etwa entlang der Drehrichtung
DR ermöglicht und dadurch das Übergehäuse 18 auch
von den Drehschwingungen des Basisgehäuses 4 beziehungsweise
von den in Richtung der zweiten Raumachse y messbaren Vibrationen
entkoppelt. Hierzu ist die erste Lagerungseinrichtung 19 benachbart
zum Schwerpunkt SP angeordnet und weist allgemein als Schwenkmittel 32 bezeichnete
Mittel zur Schwenk- oder Drehlagerung auf, die eine wirksame Schwenkachse
wS ausbilden. Hierdurch wird eine relative Schwenk- oder Drehbewegung
des Basisgehäuses 4 gegenüber dem Übergehäuse 18 entlang
der Ebene Eyz ermöglicht, wie durch den Bewegungspfeil
SB angedeutet. Hierbei können die im Betrieb auftretenden
Drehschwingungen um den Schwerpunkt SP besonders gut vom Übergehäuse 18 entkoppelt
werden, wenn ein axiale Abstand as der Schwenkmittel 32 zum
Schwerpunkt SP bezüglich der ersten Raumachse z nicht grösser
als das 0,4-fache eines axialen Abstandes ar der Schwenkmittel SP
zu einer dem hinteren Ende 22 zugewandten Rückseite 34 des
Basisgehäuses 4 beträgt.
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Wie
aus 1 zudem zu entnehmen ist, ist die Federeinrichtung 20 beispielhaft
durch eine Schraubenfeder gebildet und stützt das Übergehäuse 18 in
Richtung der ersten Raumachse z an einem die Schlagvorrichtung 8 aufnehmenden
oberen Teil 40 des Basisgehäuses 4 ab.
Wie durch strichpunktierte Linie dargestellt, kann dabei die Federeinrichtung 20' auch
direkt an den Schwenkmitteln 32 angreifen. Gleichzeitig
ist die zweite Lagerungseinrichtung 21 beispielhaft durch
eine abgewinkelte Blattfeder gebildet, die gleichzeitig als Schwenklager
und Federmittel fungiert. Alternativ hierzu ist es auch möglich,
die Schwenklagerfunktion und die Federfunktion an der zweiten Lagereinrichtung 21 durch separate
Mittel zu gewährleisten.
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Die
zweite Lagerungseinrichtung 21 ist beabstandet zur ersten
Lagerungseinrichtung 19 und zur Federeinrichtung 20; 20' zwischen
einem den Motor 10 aufnehmenden unteren Teil 42 des
Basisgehäuses 4 und dem Übergehäuse 18 angeordnet. Dabei
weist die zweite Lagerungseinrichtung 21 eine in Drehrichtung
DR wirkende erste Federsteifigkeit FS1 auf, die in jedem Fall ein
Vielfaches höher ist als eine in Drehrichtung wirkende
zweite Federsteifigkeit FS2 der Federeinrichtung 20; 20'.
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Im
dargestellten Beispiel geht die zweite Federsteifigkeit FS2 wegen
der im Wesentlichen quer zur Drehrichtung DR stehenden Ausrichtung
der Schraubenfeder gegen Null. Zudem werden durch die Schwenkmittel 32 auch
an der ersten Lagerungseinrichtung 19 in Drehrichtung DR
wirkende Kräfte beziehungsweise Momente weitestgehend ausgeschlossen.
Dadurch wird die im Betrieb erzeugte Drehschwingung um den Schwerpunkt
SP massgeblich von der zweiten Lagerungseinrichtung 21 aufgenommen
und vom Übergehäuse 18 entkoppelt.
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Wie
aus 1 ferner zu entnehmen ist, sind an dem Übergehäuse 18 mehrere
Gleitflächen 36 ausgebildet, die entlang einer
zur Ebene Eyz senkrecht stehenden dritten Raumachse x an entsprechenden
Gegengleitflächen 38 des Basisgehäuses 4 anliegen.
Durch die Gleitflächen 36 und Gegengleitflächen 38 wird
das Übergehäuse 18 in Richtung der dritten
Raumachse x beidseitig am Basisgehäuse 4 abgestützt,
während es sich parallel zur Ebene Eyz verschieben lässt.
Dabei können an den Gleitflächen 36 oder
Gegengleitflächen 38 federnde Mittel vorgesehen
sein beziehungsweise die Gleitflächen 36 oder Gegengleitflächen 38 selbst
durch federnde Mittel, wie beispielsweise Elastomerkörper,
gebildet sein, um eine Entkoppelung entlang aller drei Raumachsen
(z, y, x) zu ermöglichen.
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Die 2 und 3 zeigen
eine erste Ausführungsform der ersten Lagerungseinrichtung 19, bei
der die Federeinrichtung 20 beispielhaft direkt an den
Zapfen 46 angreift. Die Schwenkmittel 32 sind hierbei
durch zwei Zapfen 46 gebildet, die an gegenüberliegenden
Seiten des Basisgehäuses 4 entlang der dritten
Raumachse x von diesem abragen und jeweils in einer Führung 48 verdrehbar
sind. Die beiden Führungen 48 sind dabei entlang
der ersten Raumachse z ausgerichtet und am Übergehäuse 18 beispielsweise
als Langlöcher ausgeformt. Alternativ hierzu können
die Führungen 48 auch am Basisgehäuse 4 ausgebildet
sein während die Zapfen 46 vom Übergehäuse 18 nach
innen ragen. Ferner ist es auch möglich die Führungen 48 durch
nicht dargestellte Kulissen zu bilden, die gekrümmt sind.
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Die 4 und 5 zeigen
eine weitere alternative Ausführungsform der ersten Lagerungseinrichtung 19,
wobei Elemente mit gleicher Funktion entsprechende Bezeichnungen
aufweisen, wie in der Ausführungsform nach 2 und 3.
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Die
Schwenkmittel 32 sind hierbei durch Stege 52 eines
Blattfederelementes 54 gebildet, das U-förmig
ausgebildet ist und sich auf Höhe der Achse A um das Basisgehäuse 4 herum
erstreckt. In einem Mittelbereich 56, der die beiden Stege 52 verbindet, ist
das Blattfederelement 54 an dem Übergehäuse 18 mittels
einer Schraubverbindung 58 befestigt. Die Stege 52 sind
dagegen an einem jeweiligen freien Ende 60 an entsprechenden
Aufnahmen 62 des Basisgehäuses 4 festgelegt.
Durch die elastische Verformbarkeit des Blattfederelementes 54 ist
somit sowohl eine hinsichtlich der ersten Raumachse z im Wesentlichen
lagestabile Schwenkbewegung mit einer axialen Bewegungskomponente,
wie durch den Bewegungspfeil AB angedeutet ist. Ferner ist auch eine
Schwenkbewegung SB um eine durch das Blattfederelement 54 definierte
wirksame Schwenkachse wS möglich, wobei die Schwenkbewegung
SB in etwa entlang der Drehrichtung DR, der im Betrieb erzeugten
Drehschwingungen liegt.
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Die 6 und 7 zeigen
eine weitere alternative Ausführungsform der ersten Lagerungseinrichtung 19,
wobei Elemente mit gleicher Funktion entsprechende Bezeichnungen
aufweisen, wie in den Ausführungsformen nach 2 bis 5.
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Die
Schwenkmittel 32 sind hierbei durch zwei Gelenkarme 64 gebildet.
Diese Gelenkarme 64 sind in Richtung der dritten Raumachse
x zueinander beabstandet an gegenüberliegenden Seiten des
Basisgehäuses 4 angeordnet und weisen jeweils
eine erste Drehverbindung 66 mit dem Basisgehäuse 4 und eine
zweite Drehverbindung 68 mit dem Übergehäuse 18 auf.
Durch diese Ausbildung der ersten Lagerungseinrichtung 19 ist
zwischen dem Basisgehäuse 4 und dem Übergehäuse 18 somit
eine hinsichtlich der ersten Raumachse z lagestabile Schwenkbewegung
mit einer im Wesentlichen axialen Bewegungskomponente, wie durch
den Bewegungspfeil AB angedeutet, als auch eine Schwenkbewegung
SB um die durch die erste Drehverbindung 66 definierte wirksame
Schwenkachse wS möglich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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