Die Erfindung betrifft eine Strickmaschine und ein auf dieser auszuführendes Verfahren
zur Herstellung von Maschen aufweisenden Strickwaren, insbesondere aus
hartem, unelastischem Fadenmaterial, unter Anwendung von Stricknadeln und diesen
zugeordneten Einschließ/Abschlag-Platinen.
Der Bedarf an technischen, aus Maschenwaren bestehenden oder aus diesen hergestellten
Textilien nimmt immer mehr zu. Das gilt einerseits auch für mit Strickmaschinen,
insbesondere Rundstrickmaschinen hergestellte Maschenwaren, andererseits für
Produkte, die aus harten, wenig oder gar nicht elastischen Fadenmaterialien wie z. B.
gesponnenen Metalldrähten aus Stapelfasern, monofilen, z. B. aus Kupfer oder
Messing hergestellten Endlosdrähten od. dgl. hergestellt sind. Ein bisher nicht
vermeidbarer Nachteil besteht dabei darin, daß derartige Fadenmaterialien auf
Strickmaschinen nur schwer verarbeitet werden können und insbesondere bei höheren
Verarbeitungsgeschwindigkeiten häufig zu Fadenbruch fuhren.
Es ist daher schon seit langer Zeit bekannt (DE-PS 516 317), zur Verarbeitung harter
Fäden eine Rundränderstrickmaschine vorzusehen, bei welcher die Fäden vor der
eigentlichen Maschenbildung (Kulierung) über zusätzlich vorhandenen Einschließ- und
Abschlagplatinen zu Schleifen vorgeformt werden. Diese Vorformung (Vorkulierung)
erfolgt dadurch, daß die Stricknadeln nach der Fadenaufnahme in eine Zwischenstellung
abgezogen werden, um die Fäden dadurch über zugeordnete hohe Platinenkanten
zu legen bzw. zu ziehen. Gleichzeitig damit werden die Platinen vorzugsweise in
einer entgegengesetzten Richtung angehoben, um die Vorformung der Schleifen mit
den Nadeln und Platinen gemeinsam durchzuführen. Im Anschluß daran werden die
gebildeten Schleifen auf die Abschlagkanten der Platinen überführt, woraufhin die
übliche Maschenbildung durch einen weiteren Abzug allein der Stricknadeln erfolgt.
Dem Vorteil der durch die Vorformung ermöglichten, das Fadenmaterial schonenden
Vorbereitung der Maschenbildung steht dabei der Nachteil gegenüber, daß weder die
Länge der vorgeformten Schleifen noch die Größe der gebildeten Maschen verändert
werden kann. Außerdem können keine Musterungen hergestellt werden.
Das Vorformen von Fäden zu Schleifen ist auch bei Strickmaschinen zur Herstellung
von Plüschwaren allgemein bekannt (z. B. DE 31 45 307 C2, DE 40 33 735 C2). Die
Länge von Grundfadenschleifen kann dabei dadurch einstellbar gemacht werden (z. B.
DE 41 29 845 A1), daß die Grundfäden über spezielle Ziehkanten von Platinen gelegt
und die Platinen dann mit Hilfe von einstellbaren Schloßteilen unterschiedlich weit
radial vorgeschoben werden. Dagegen werden die Plüschfäden bei derselben Maschine
über die Oberkanten der Platinen gelegt und mit Hilfe von einstellbaren Schloßteilen
von den Stricknadeln unterschiedlich tief abgezogen. Dadurch ergibt sich eine
vergleichsweise komplizierte Maschinenkonstruktion, die für die Herstellung von
Plüschwaren zwar gerechtfertigt sein kann, zur Herstellung von meistens einfädigen
Maschenwaren aus Metallfäden od. dgl. aber viel zu aufwendig wäre.
Daneben sind Verfahren und zu deren Durchführung geeignete Rundstrickmaschinen
bekannt (DE 33 11 361 A1), die mit der sogenannten Relativtechnik arbeiten und sich
dadurch auszeichnen, daß die Stricknadeln und zwischen diesen angeordnete Einschließ-
und Abschlagplatinen wärend der Maschenbildung (Kulierung) gegenläufige
Bewegungen ausführen. Dadurch ist einerseits die Anwendung von weniger steilen
Schloßteilen für die Stricknadeln und Platinen möglich. Andererseits kann mit
größeren Geschwindigkeiten gearbeitet werden, ohne daß die Gefahr von Fadenbrüchen
besteht. Grundsätzlich müßten daher auch solche Rundstrickmaschinen zur
schonenden Verarbeitung von unelastischen Fäden geeignet sein. Außerdem könnte der
zusätzliche Vorteil genutzt werden, daß bei der Relativtechnik die Möglichkeit besteht,
je nach Bedarf unterschiedlich lange Maschen zu bilden und/oder Musterungen vorzunehmen
(DE 33 48 030 C2, DE 34 33 290 C2, DE 39 28 986 C2). Dem steht allerdings
der Nachteil gegenüber, daß derartige Strickmaschinen keine Vorformung der
Fäden zu Schleifen ermöglichen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung das
technische Problem zugrunde, das Verfahren und die Strickmaschine der eingangs
bezeichneten Gattungen dafür geeignet zu machen, daß mit geringem technischen
Aufwand und unter weitgehender Schonung des verwendeten Fadenmaterials Strickwaren
mit unterschiedlich großen Maschenlängen und bei Bedarf auch mit Musterungen
hergestellt werden können.
Zur Lösung dieses Problems dienen die Merkmale der Ansprüche 1 und 5.
Durch die Erfindung ist es erstmals möglich, die Vorteile der Vorkulierung mit den
Vorteilen der sogenannten Relativtechnik zu kombinieren. Diese Kombination wird
erfindungsgemäß außerdem mit einfachen konstruktiven Mitteln und ohne Verzicht auf
eine wahlweise Änderung der Maschenlänge oder das Herstellen von Bindungsmustem
erreicht, wie sie insbesondere durch die Drei-Wege-Technik (Stricken, Nichtstricken
und Fang) möglich sind. Ausschlaggebend dafür ist, daß erfindungsgemäß zunächst,
wenn Bedarf besteht, eine Musterung vorgenommen wird, danach die Vorkulierung
stattfindet und am Schluß die Maschenbildung unter Anwendung der Relativtechnik
erfolgt.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Axialschnitt durch eine erfindungsgemäße Rundstrickmaschine; Fig. 2 und 3 je eine Außen- und Innenansicht eines Stricksystems der Rundstrickmaschine
nach Fig. 1 zusammen mit einem Satz der beispielhaft verwendeten Stricknadeln
und Einschließ/Abschlag-Platinen; Fig. 4 eine schematische und vergrößerte Darstellung der sich in einem Stricksystem
nach Fig. 2 und 3 ergebenden Nadel- und Platinenbahnen; Fig. 5 bis 15 schematisch die Relativstellungen der Stricknadeln und Platinen während
eines Strickvorgangs an den in Fig. 4 mit I - I bis XII - XII bezeichneten Stellen; Fig. 16 bis 18 schematisch die Vorformung von Fadenschleifen mit je einer minimalen
bzw. maximalen Länge; Fig. 19 bis 21 schematisch die Maschenbildung unter Verwendung der vorgeformten
Fadenschleifen nach Fig. 16 bis 18; Fig. 22 schematisch eine Maschenbildung mit allen vorhandenen Stricknadeln; und Fig. 23 schematisch die Herstellung von Flottungsmustem durch Bildung von Maschen
mit jeder vierten vorhandenen Stricknadel.
Der prinzipielle Aufbau einer erfindungsgemäßen Rundstrickmaschine ist in Fig. 1
bis 3 am Beispiel einer Rundstrickmaschine und eines derzeit für am besten gehaltenen
Ausführungsbeispiels dargestellt. Die Rundstrickmaschine enthält einen Träger 1,
z. B. einen üblichen Nadel- und Platinenzylinder, der in einem unteren Bereich
achsparallele Führungen aufweist, zwischen den Strickwerkzeuge in Form von z. B.
Stricknadeln 2, hier insbesondere Zungennadeln, parallel zur Achse des Trägers 1
verschiebbar gelagert sind. In einem oberen Bereich ist der Träger 1 mit weiteren
achsparallelen Führungen versehen, zwischen denen übliche Einschließ/Abschlag-Platinen
3 gelagert sind. Die Platinen 3 sind parallel zur Achse des Trägers 1 verschiebbar
gelagert und können außerdem quer dazu die üblichen radialen Einschließbewegungen
durchführen. Die Platinen 3 sind mit derselben Teilung wie die Nadeln 2
im Träger 1 angeordnet, stehen aber mit den Nadeln 2 auf Lücke, so daß jeweils eine
Platine 3 zwischen zwei Nadeln 2 zu liegen kommt.
Der Träger 1 ist in einem nicht näher dargestellten Maschinengestell auf einem
Tragring 4 abgestützt und mit seiner Achse koaxial zu einer nicht dargestellten, hier
vertikalen Maschinenachse angeordnet. Der Tragring 4 ist zusammen mit dem Träger
1 um die Maschinenachse drehbar gelagert und dazu mit einem äußeren Zahnkranz 5
versehen, der mit einem nicht dargestellten Antriebsritzel im Eingriff ist, das von
einem Antriebsmotor der Rundstrickmaschine in Umdrehungen versetzt werden kann.
In einem ortsfesten Tragring 6 ist eine Grundplatte 7 befestigt, auf der ein den Träger
1 umgebender stationärer Schloßmantel 8 montiert ist. An diesem Schloßmantel 8 sind
dem Träger 1 zugewandte, weiter unten näher erläuterte Schloßteile 9, 10 und 11a,
11b befestigt, die mit radial nach außen vorstehenden Füßen 12 der Nadeln 2 bzw. 14
und 15a, 15b der Platinen 3 zusammenwirken. Dabei ist die Anordnung entsprechend
der sogenannten Relativtechnik so getroffen, daß die Nadeln 2 und Platinen 3 zum
Zweck der Maschenbildung mit Hilfe der Füße 12, 14 und Schloßteile 9, 10 parallel
zur Maschinenachse erfolgende, jedoch entgegengesetzt gerichtete Bewegungen
ausführen können. Außerdem können die Platinen 3 zusätzlich mittels der Füße 15a,
15b und Schloßteile 11a, 11b radial zum Träger 1 verschwenkt werden.
Ferner weist die Rundstrickmaschine mehrere Halterungen 16 auf, die mittels Stützen
17 auf dem Tragring 6 abgestützt sind und einen Fadenführerring 18 tragen, von dem
Fadenführer 19 herabhängen, mittels derer nicht dargestellte Fäden in an sich bekannter
Weise angehobenen Nadeln 2 zugeführt werden können.
Rundstrickmaschinen dieser Art sind allgemein bekannt (z. B. DE 33 11 361 C2 und
DE 39 28 986 C2) und brauchen daher nicht näher erläutert werden.
Wie insbesondere Fig. 2 und 3 zeigen, weisen die Nadeln 2 einer erfindungsgemäßen
Rundstrickmaschine je einen nachfolgend als Auswählfuß bezeichneten Fuß 12a, 12b,
12c und 12d in je einer von vier übereinander liegenden Ebenen auf. In einer mittleren
Ebene ist jede Nadel 2 außerdem mit einem nachfolgend als Strickfuß bezeichneten
Fuß 20 versehen. Entsprechend weist der Schloßmantel 8 an wenigstens einem
Stricksystem, vorzugsweise an einer Mehrzahl von Stricksystemen jeweils nebeneinander
ein der Nadelauswahl dienendes, erstes Segment 8a und ein der Maschenbildung
dienendes zweites Segment 8b auf, wobei das Segment 8a in Drehrichtung des Trägers
1 (Pfeil v in Fig. 3) vor dem Segment 8b angeordnet ist.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, wirkt das Segment 8a insbesondere mit den Auswählfüßen
12a bis 12d der Nadeln 2 zusammen und hat zu diesem Zweck statt des
Schloßteils 9 in Fig. 1 vier übereinander liegende, durch Schloßteile gebildete
Nadelbahnen 21a bis 21d. Die Nadelbahnen 21a und 21d sind Austriebsbahnen und
werden von unten durch je ein Austriebsteil 22 begrenzt, das Nadeln 2 mit den
Auswählfüßen 12a und 12d bis in eine voll ausgetriebene Strickposition anhebt. Die
Nadelbahn 21b wirkt auf die Auswählfüße 12b, wird auf der Unterseite von einem
Austriebsteil 23 begrenzt, das zugehörige Nadeln mit Auswählfüßen 12b in eine
Fangposition anhebt, und ist ebenfalls eine Austriebsbahn. Die Nadelbahn 21c ist eine
Durchlaufbahn und weist ein Schloßteil 24 auf, das Nadeln 2 mit den Füßen 12c so
führt, daß diese in einer Durchlauf- bzw. Nichtstrickstellung verbleiben. Im Bereich
der Strickfüße 20 hat das Segment 8a eine Aussparung 25, die so groß ist, daß die
Strickfüße 20 unabhängig davon unbeeinflußt bleiben, mit welchem der Auswählfüße
12a bis 12d die zugehörige Nadel 2 versehen ist. Im übrigen enden die Nadelbahnen
21a bis 21d in Richtung des Pfeils v jeweils in einer Höhe, die oberhalb von derjenigen,
der Durchlaufhöhe entsprechenden Höhe liegt, die sie am Anfang des Segments
8a aufweisen, wie Fig. 3 sichtbar macht. Dies dient der richtigen Übergabe der
Stricknadeln 2 beim Überwechseln vom Segment 8a auf das Segment 8b.
Das Segment 8b weist gemäß Fig. 3 eine den Strickfüßen 20 zugeordnete Nadelbahn
26 auf. Diese wird in einem an das Segment 8a anschließenden Abschnitt von oben
her durch ein erstes Abzugs- bzw. Vorkulierteil 27 und dann durch ein auf dieses
folgendes, zweites Abzugs- bzw. Fertigkulierteil 28 begrenzt. Das erste Abzugsteil 27
weist zunächst, wie insbesondere Fig. 3 zeigt, eine Abzugskante 27a und dann eine in
Richtung des Pfeils v anschließende Haltekante 27b auf, die im wesentlichen horizontal
verläuft und die zugehörigen Stricknadeln 2 mit ihren Strickfüßen 20 in einer
zwischen der Fangstellung und der Durchlaufstellung verlaufenden Zwischenstellung
führt. Dabei sind die beiden Kanten 27a, 27b im Ausführungsbeispiel der Einfachheit
halber an einem einzigen Schloßteil ausgebildet, obwohl sie auch an zwei nebeneinander
liegenden Schloßteilen angebracht sein könnten.
Erfindungsgemäß ist dem Abzugsteil 27a ein Exzenter 29 (Fig. 3) zugeordnet, der an
einem das Segment 8b durchsetzenden Drehbolzen 30 befestigt ist. An einem von der
Außenseite des Segments 8b her zugänglichen Ende des Drehbolzens 30 ist ein
Stellknopf 31 (Fig. 1 und 2) befestigt, mit dem das erste Abzugs- und Vorkulierteil 27
und im Ausführungsbeispiel mit ihm die Abzugskante 27a und die Haltekante 27b
parallel zur Maschinenachse (Pfeil w in Fig. 3) nach oben bzw. unten verstellt werden
können. Das zweite Abzugs- und Fertigkulierteil 28 ist bei der erfindungsgemäßen
Rundstrickmaschine dagegen vorzugsweise ortsfest angeordnet und daher nicht
einstellbar. Es enthält, in Richtung des Pfeils v betrachtet, vorzugsweise zunächst eine
nur in Fig. 4 angedeutete Abzugskante 28a, die zum Ende des Segments 8b hin in
einen im wesentlichen horizontalen Abschnitt 28b und danach in einen etwas ansteigenden
Abschnitt 28c übergeht, der zur Entspannung von neu gebildeten Maschen
dient.
Im übrigen ergibt sich aus Fig. 3, daß die Nadelbahnen 21a bis 21d und 26 so weit
wie möglich durch Gegenschloßteile, die den Schloßteilen 22, 23, 24, 27 und 28 mit
einem im wesentlichen der Höhe der jeweiligen Füße 12, 20 entsprechenden Abstand
gegenüber stehen, als geschlossene Nadelbahnen ausgebildet sind, um die Nadelfüße
12, 20 auch bei sehr hohen Drehzahlen des Träger 1 sicher und nahezu formschlüssig
führen zu können. Außerdem sind die Schloßteile 22, 23 und 24 vorzugsweise leicht
auswechselbar am Segment 8a befestigt, damit den Füßen 12 in Abhängigkeit vom
gewünschten Muster unterschiedliche Schloßteile zugeordnet werden können.
Die Platinen 3 sind gemäß Fig. 1 bis 3 außer mit den Füßen 14 und 15a, 15b noch
mit je einem Platinenkopf 33 versehen, der in üblicher Weise eine Abschlagkante 34,
eine zum Einschließen der Maschen bestimmte Kehle 35 und eine Oberkante 36
aufweist, die an einem die Kehle 35 von oben her begrenzenden Platinenabschnitt
ausgebildet ist.
Die nachfolgend als Austriebsfüße bezeichneten Füße 14 der Platinen 3 wirken im
Bereich des Schloßsegments 8a mit einer Durchlaufbahn 37 zusammen, die in einer
horizontalen Ebene verläuft und die Platinen 3 unbeeinflußt läßt. Im Bereich des
Segments 8b wird diese Durchlaufbahn 37 zunächst durch einen Bahnabschnitt 38 bis
zu einer Stelle fortgesetzt, die Richtung des Pfeils v kurz vor einer Stelle liegt, an der
die Haltekante 27b endet. An den Bahnabschnitt 38 schließt sich dann ein Bahnabschnitt
39 an, der von unten her durch ein Austriebsteil 40 begrenzt ist und in
Richtung des Pfeils v im wesentlichen dort liegt, wo das Abzugsteil 28 seine Abzugskante
28a (Fig. 4) aufweist. An das Austriebsteil 40 schließt sich schließlich ein von
einem Durchlaufteil 41 gebildeter Bahnabschnitt 42 an, der im wesentlichen dort
angeordnet ist, wo das Kulierteil 28 seinen horizontalen Abschnitt 28b aufweist.
Erfindungsgemäß ist dem Austriebsteil 40 analog zum Abzugsteil 27 ein nicht
dargestellter Exzenter zugeordnet, der an einem das Segment 8b durchragenden
Drehbolzen befestigt ist. An einem von der Außenseite des Segments 8b her zugänglichen
Ende des Drehbolzens ist ein Stellknopf 43 (Fig. 1 und 2) befestigt, mit dem
das Austriebsteil 40 parallel zur Maschinenachse (Pfeil w in Fig. 3) nach oben bzw.
unten verstellt werden kann. Das Schloßteil 41 ist dagegen ortsfest angeordnet.
Außerdem ergibt sich aus Fig. 3, daß die Platinenbahnen 37, 38, 39 und 42 analog zu
den Nadelbahnen vorzugsweise durch entsprechende Gegenschloßteile als geschlossene
Bahnen ausgebildet sind. Dabei wird ein durch die Bahnabschnitte 39, 42 einerseits
und das zweite Abzugs- bzw. Fertigkulierteil 28 andererseits gebildeter Abschnitt des
Segments 8b nachfolgend kurz als Maschenbildungsabschnitt bezeichnet.
Die im Segment 8b an die Nadelbahnen 21a bis 21d anschließenden Bahnen sind dort,
wo auf die Auswählfüße 12a bis 12d eingewirkt wird, mit ausreichend großen
Aussparungen versehen, damit die Auswählfüße 12a bis 12d bei den mit Hilfe der
Strickfüße 20 verursachten Nadelbewegungen keine Kollisionen verursachen und im
Segment 8b unbeeinflußt bleiben (vgl. z. B. eine Aussparung 45 in der Verlängerung
der Bahn 21d).
Die nachfolgend als Schwenkfüße bezeichneten Füße 15a, 15b der Platinen 3 wirken
mit den zugehörigen Schwenkschloßteilen 11a, 11b (Fig. 1) zusammen und werden zu
diesem Zweck längs entsprechender Bahnen durch die Segmente 8a, 8b geführt. Da
die dadurch bewirkte, radiale Verschwenkung der Platinen 3 unter anderem aus dem
Dokument DE 39 28 986 C2 bekannt ist, das hiermit durch Referenz zum Gegenstand
der Offenbarung der vorliegenden Anmeldung gemacht wird, wird auf eine ausführlichere
Beschreibung der Schloßteile 11a, 11b verzichtet.
Die verschiedenen Bauteile der beschriebenen Rundstrickmaschine sind so ausgebildet
und so relativ zueinander angeordnet, daß die nachfolgend anhand der Fig. 4 bis 15
beschriebene Betriebsweise möglich ist.
In Fig. 4 ist ein durch die Segmente 8a und 8b (Fig. 3) gebildetes Stricksystem
schematisch und vergrößert dargestellt. Dabei sind mit durchgezogenen Linien
zunächst diejenigen Bahnen 46 bis 48 angedeutet, auf denen Haken 2a der Nadeln 2
unter der Steuerung der Schloßteile 22 bis 24 nach Fig. 3 geführt werden können.
Weiter ist mit einer gestrichelten Linie eine Bahn 49 angedeutet, auf der die Abschlagkanten
34 der Platinen 3 unter der Steuerung der Bahnen bzw. Bahnabschnitte
37, 38 bzw. der Austriebsteile 40, 41 nach Fig. 3 geführt werden. Die Bewegungen
erfolgen dabei einerseits in Richtung des Pfeils v und andererseits senkrecht dazu in
Richtung des Pfeils w. Schließlich ist im oberen Bereich eine Bahn 50 der Platinenköpfe
33 angedeutet, die mittels der Füße 15a, 15b der Platinen 3 und der Schloßteile
11a, 11b nach Fig. 3 radial zur Maschinenachse in Richtung eines Pfeils x verschwenkt
werden.
Es sei zunächst angenommen, daß allen Auswählfüßen 12a bis 12d in Fig. 3 je ein
Austriebsteil 22 zugeordnet sei. Alle Nadeln 2 folgen daher bei dem gemäß Linie I - I
in Fig. 4 erfolgenden Einlauf in das Stricksystem-Segment 8a der Bahn 46, so daß sie
zunächst bis zu einer Linie IV - IV in Fig. 4 ausgetrieben werden, beim Passieren des
Fadenführers 19 einen Faden 51 aufnehmen und dann bis zur Linie V - V in Fig. 4
längs eines Bahnabschnitts 52 wieder etwas abgezogen werden. Die alten Maschen
liegen dabei zunächst in den von Zungen 2b der Stricknadeln 2 geschlossenen Haken
2a und in den Kehlen 35 der Platinen 3 (Fig. 5 und Linie I - I in Fig. 4). Beim
Austrieb der Nadeln 2 in die höchste Stellung (Fig. 8 und Linie IV - IV in Fig. 4)
rutschen die alten Maschen dann allmählich unter die sich öffnenden Zungen 2b auf
die Nadelschäfte, so daß der neue Faden 51 beim Passieren des Fadenführers 19 in die
geöffneten Haken 2a eintreten kann. Durch den teilweisen Abzug der Nadeln 2 längs
des Bahnabschnitts 52 werden die Zungen 2b durch die alten Maschen wieder geschlossen.
Die Nadeln 2 gelangen jetzt in den Bereich des ersten Abzugs- und Vorkulierteils 27
und dessen Haltekante 27b (Fig. 3 und Fig. 4). Ist das Abzugsteil 27 mittels des
Exzenters 29 in seine höchste Stellung eingestellt, dann folgen die Nadeln 2 zwischen
den Linien V - V und VIII - VIII in Fig. 4 einer strichpunktierten Bahn 27b1. Die
Abzugskante 27a ist dabei praktisch unwirksam, so daß die Nadeln 2 ihre aus Fig. 9
ersichtliche und beim Erreichen des Abzugsteils 27 vorhandene Zwischenstellung im
wesentlichen beibehalten und der Faden 51 daher nur mit vergleichsweise kurzen
Schleifen 53 über die Oberkanten 36 der Platinen 3 gezogen wird (Fig. 9 und Linie
V - V in Fig. 4). Ist das Abzugs- und Vorkulierteil 27 dagegen in seine tiefste
Stellung eingestellt, dann folgen die Nadeln 2 einer in Fig. 4 durchgezogen dargestellten
Bahn 27a2 - 27b2, wodurch der neue Faden 51 über den Oberkanten 36 zu vergleichsweise
langen Schleifen 54 gezogen wird (Fig. 10 und Linie VI - VI in Fig. 4).
Natürlich können mittels des Exzenters 29 auch alle zwischen den Fig. 9 und 10
möglichen Schleifenlängen stufenlos eingestellt werden.
Im weiteren Verlauf bleiben die Nadeln 2 in den aus Fig. 9 bzw. 10 ersichtlichen
Zwischenstellungen, so daß die vorgeformten Schleifen 53 bzw. 54 bis zum Erreichen
der Linie VIII - VIII in Fig. 4 im wesentlichen unbeeinflußt bleiben.
Etwa ab einer Linie VII - VII und bis zum Erreichen einer Linie IX - IX in Fig. 4
erfolgt eine radial nach außen gerichtete Verschwenkung der bis dahin radial nach
innen geschwenkten Platinen 3, was durch eine gemeinsame Wirkung der Schwenkfüße
15a, 15b und Schwenkteile 11a, 11b (Fig. 1) herbeigeführt wird. Dadurch rutschen
die zuvor vorgeformten Schleifen 53 bzw. 54 allmählich von den zur Vorformung
(Vorkulierung) verwendeten Oberkanten 36 auf die der Maschenbildung (Fertigkulierung)
dienenden Abschlagkanten 34 der Platinen 3 ab, wie in Fig. 11 für den Bereich
der Linie IX - IX in Fig. 4 angedeutet ist.
Gleichzeitig laufen die Nadeln 2 und Platinen 3 in den Maschenbildungsabschnitt des
Schloßsegments 8b ein, der etwa zwischen den Linien VIII - VIII und
XI - XI in Fig. 4 liegt und durch die Schloßteile 28, 40 und 41 (Fig. 3) definiert ist.
Als Folge davon werden einerseits die Platinen 3 achsparallel ausgetrieben und
andererseits die Nadeln 2 achsparallel abgezogen, dadurch die alten Maschen über den
neu gebildeten Schleifen 53, 54 abgeschlagen und neue Maschen 55, 56 (Fig. 12 bzw.
13) gebildet (Fertigkulierung), bis etwa die Linie X - X in Fig. 4 erreicht ist. Um
dabei eine gute Ausformung der neuen Maschen 55, 56 sicherzustellen, wird das
Austriebsteil 40 mittels des Stellknopfs 43 (Fig. 1) möglichst präzise so eingestellt,
daß die kombinierten Abzugs- und Austriebsbewegungen der Nadeln 2 und Platinen 3
möglichst genau der beim Vorformen eingestellten Länge der Schleifen 53, 54
(Fig. 9, 10) entsprechen. Daher wird z. B. beim Fertigkulieren der Schleife 53 eine
vergleichsweise geringe Austriebshöhe für das Austriebsteil 41 gewählt, so daß die
Platinen 3 längs eines durchgezogenen Bahnabschnitts 42a geführt werden (Fig. 12
und Linie X - X in Fig. 4), während beim Fertigkulieren der Schleifen 54 eine
größere Austriebshöhe entsprechend einem gestrichelten Bahnabschnitts 42b gewählt
wird (vgl. Fig. 13 und Linie XI - XI in Fig. 4). Danach werden die gebildeten
Maschen 55 bzw. 56 längs des Bahnabschnitts 28c der Nadeln 2 leicht entspannt
(Fig. 14), so daß die Nadeln 2 wieder ihre Ausgangsstellungen wie bei Linie I - der
Fig. 4 einnehmen. Auch die Platinen 3 sind am Ende des Stricksystems (Fig. 15 und
Linie XII - XII in Fig. 4) in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt worden, die sie auch
beim Einlauf in das Stricksystem eingenommen hatten (Linie I - I in Fig. 4). Die
beschriebene Art der Maschenbildung kann daher in einem nachfolgenden Stricksystem
wiederholt werden.
Die erfindungsgemäße Art der Vorkulierung ist insbesondere aus Fig. 16 bis 18
ersichtlich. Dabei zeigt Fig. 17 die Vorkulierung der kurzen Schleifen 53 (vgl. auch
Fig. 9) und Fig. 18 die Bildung der langen Schleifen 54 (vgl. auch Fig. 10) entsprechend
einem Maß x1 bzw. x2, das durch den Abstand der Oberkanten 36 der
Platinen 3 von den die Schleifen 53, 54 haltenden Nadelhaken 2a bestimmt ist. Die
maximale Schleifenlänge x2 (Fig. 18) ist dabei durch die Lage der alten Masche auf
der Abschlagkante 34 bestimmt, da die Haken 2a bei der Vorkulierung nur so tief
abgezogen werden, daß sie noch in den alten Maschen angeordnet bleiben, diese also
nicht abgeschlagen werden, da andernfalls schon eine neue Masche gebildet würde. In
vorteilhafter Weise wird die Schleifenlänge außerdem durch ein einziges verstellbares
Schloßteil, nämlich das erste Abzugs- und Vorkulierteil 27 festgelegt.
Fig. 19 bis 21 zeigen analog zu Fig. 16 bis 18 den Vorgang der Fertigkulierung nach
dem Überführen der Schleifen 53, 54 auf die Abschlagkanten 34 der Platinen 3. Dabei
sollte die kombinierte achsparallele Bewegung der Nadeln 2 und Platinen 3 so gewählt
sein, daß sich bei der Maschenbildung zwischen den Abschlagkanten 34 und den
Nadelhaken 2a dieselben Abstände x1, x2 wie bei der Vorkulierung zwischen den
Oberkanten 36 und den Haken 2a ergeben. Dabei besteht der Vorteil, daß auch die
Maschenlänge durch ein einziges Schloßteil, nämlich das Austriebsteil 40 festgelegt
wird. Obwohl es zur Bemessung der Schleifen- und Maschenlängen auch noch andere
Möglichkeiten gibt, wird die beschriebene Lösung vorgezogen, weil sie mit
vergleichsweise einfachen konstruktiven Mitteln realisierbar ist und eine vergleichsweise
einfache und schnelle Einstellung durch das Bedienungspersonal ermöglicht.
Wie Fig. 3 und 4 zeigen, können ausgewählte Nadeln 2 auch mit Hilfe der Schloßteile
23, 24 im Segment 8a beeinflußt werden, so daß sie in Fig. 4 die Fang- bzw. Nichtstrickbahn
47 bzw. 48 durchlaufen. Beim Durchlaufen der Fangbahn 47 (Fig. 7 und
Linie III - III in Fig. 4) nehmen die Nadeln 2 ebenfalls den Faden 51 auf, so daß die
Vorkulierung in derselben Weise durchgeführt wird, wie oben beschrieben wurde.
Dagegen wird beim Durchlaufen der Bahn 48 (Fig. 6 und Linie II - II in Fig. 4) der
Faden 51 nicht in die Nadelhaken 2a eingeführt, sondern über die betreffenden
Platinen 3 gelegt. Die auf der Bahn 48 bewegten Nadeln 2 werden allerdings bei der
Linie V - V der Fig. 4 wie die übrigen Nadeln 2 dem ersten Abzugs-und Vorkulierteil
27 zugeführt.
In Fig. 23 ist im Vergleich zu dem oben beschriebenen, aus Fig. 22 ersichtlichen Fall,
in dem alle Nadeln 2 eine Masche bilden, ein Flottungsmuster dargestellt. Es ist
dabei angenommen, daß in Fig. 3 jeweils drei aufeinander folgende Nadeln 2 in eine
Durchlaufbahn 21c gelenkt und zu diesem Zweck z. B. drei der vier Nadelbahnen 21a
bis 21d durch ein Durchlaufteil 24 realisiert werden. Dagegen wird jede vierte Nadel
2 durch eine Strickbahn 21a geführt, die durch ein Austriebsteil 22 definiert ist. Die
bei dieser Strickart erhaltene Strickware zeichnet sich dadurch aus, daß gemäß Fig. 23
nur auf jeder vierten Nadel 57 eine Masche 58 gebildet wird und dazwischen über drei
Nadeln 2 erstreckte Flottungen 59 entstehen.
Da die vorgeformten Schleifen 53, 54 vor der Maschenbildung entsprechend Fig. 11
von den Oberkanten 36 auf die Abschlagkanten 34 der Platinen 3 überführt werden
müssen, sind die hinter der letzten strickenden Nadel (z. B. 57a in Fig. 23) befindlichen
Fadenteile 51a direkt mit einem vom Fadenführer 19 kommenden Fadenabschnitt
51b verbunden. Wenn daher die nächste strickende Nadel (z. B. 57b in Fig. 23)
gerade in dem Augenblick den Faden 51 aufnimmt, zu dem die von der Nadel 57a zu
verarbeitende Schleife von der Oberkante 36 auf die Abschlagkante 34 der betreffenden
Platine 3 rutscht, dann besteht die Gefahr, daß sich die vorgeformte Schleife
zurückbildet und über die Flottung zumindest teilweise in die neu zu bildende Schleife
gezogen wird. Dadurch entstehen Fehler, die im fertigen Gestrick sichtbar sind. Um
dies zu vermeiden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, der zwischen dem Austriebsteil
22 und dem zweiten Abzugsteil 28 befindlichen Haltekante 27b (entsprechend dem
Abstand der Linien V - V und VIII - VIII in Fig. 4) eine gewisse Mindestlänge L
(Fig. 23) zu geben. Diese Länge L wird vorzugsweise so groß gewählt, daß wenigstens
eine Nadel 57a, vorzugsweise zwei oder drei Nadeln 57a, 57c und 57d vorhanden
sind, die bereits eine vorgeformte Schleife 58 gebildet haben, bevor eine weitere
Nadel (hier z. B. 57e) zur Schleifenbildung verwendet wird. Umgekehrt wird die Länge
der Flottungen kleiner gewählt, als der Länge L entspricht. Dadurch ist sichergestellt,
daß die jeweils im Übergang von der Oberkante 36 auf die Abschlagkantte 34
der Platine 3 befindliche Schleife (z. B. Nadel 57e in Fig. 23) nicht durch Zug von
der nächsten strickenden Nadel 57b aus zurückgebildet werden kann. Im Ausführungsbeispiel
der Fig. 23 hat die Haltekante 27b zu diesem Zweck eine Länge L, die einem
mehrfachen, vorzugsweise wenigstens dem 12-fachen eines Nadelabstands entspricht.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf
vielfache Weise abgewandelt werden können. Das gilt insbesondere für die im
Einzelfall gewählte Ausbildung der Bahnen für die verschiedenen Nadel- und Platinenfüße,
da es insoweit zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Beispielsweise
könnte das erste Abzugsteil 27 so ausgebildet sein, daß sich seine Abzugskante 27a bis
zu der Stelle erstreckt, an der die Stricknadeln 2 ihre höchste Stellung erreichen, und
daher auch den Abschnitt 52 in Fig. 4 enthält. Auch die Anordnung der Füße 12 an
den Nadeln 2 ist an sich beliebig, obwohl vorgezogen wird, die Füße 12a bis 12d im
Träger 1 jeweils abwechselnd aufeinander folgen zu lassen. Außerdem ist die Erfindung
nicht auf die beschriebene Rundstrickmaschine beschränkt, sondern kann in
entsprechender Abwandlung auch auf Rundränder-Strickmaschinen, Rundstrickmaschinen
mit stillstehendem Träger 1 und rotierendem Schloßmantel oder auch auf Flachstrickmaschinen
angewendet werden. Auch eine Anwendung des beschriebenen
Prinzips auf Strickmaschinen mit Schiebernadeln ist möglich. Dabei ist klar, daß alle
diese Maschinen auch zur Verarbeitung von anderen als von Metalldrähten od. dgl.
verwendet werden können. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale
auch in anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinationen angewendet
werden können.