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DE9409154U1 - Archivsystem zur Aufbewahrung und Ablage von insbesondere Akten, Dokumenten u.dgl. - Google Patents

Archivsystem zur Aufbewahrung und Ablage von insbesondere Akten, Dokumenten u.dgl.

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DE9409154U1
DE9409154U1 DE9409154U DE9409154U DE9409154U1 DE 9409154 U1 DE9409154 U1 DE 9409154U1 DE 9409154 U DE9409154 U DE 9409154U DE 9409154 U DE9409154 U DE 9409154U DE 9409154 U1 DE9409154 U1 DE 9409154U1
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NIPS ORDNUNGSSYSTEME GmbH
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Description

Archivsysteiti zur Aufbewahrung und Ablage von insbesondere Akten, Dokumenten und dergleichen
Die Erfindung betrifft ein Archivsystem gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Archivsysteme sind bekannt und sind aus kisten- bzw. kastenartigen Grundboxen mit rechteckförmigem Grundriß aus Karton aufgebaut, die in Höhe und Breite gestapelt bzw. nebeneinander angeordnet werden können. Diese Grundboxen dienen zur Aufnahme von Schubladenelementen, Standardordnern, Archivboxen und dergleichen mehr. Nachteilig bei den bekannten Archivsystemen ist der Umstand, daß diese Archivsysteme nicht ausreichend untereinander kompatibel sind, das heißt die einzelnen Module des Baukastensystems nicht insgesamt kombinierbar sind. So müssen nach einem bekannten Archivsystem verschieden dimensionierte Grundboxen verwendet werden, um Schubladenelemente oder Ordner aufnehmen zu können, was bedeutet, das entweder nur Grundboxen übereinander bzw. nebeneinander gestapelt werden können, die zur Aufnahme von
Deutsche Bank, Herne (BLZ 430 700 61) KonfdrSjrtiTiSrJo 155 jtq . Btjyer. Vej"ö!n$3ank München (BLZ 700 202 70) Kontonummer·, 46 505 999
PostschfeCk MCfncheft (BL2-700 488 89>Kontonummer: 227 082 - 805
Ordnern dienen, oder aber Grundboxen zur Aufnahme von Schubladenelementen. Dadurch wird die Einsetzbarkeit derartiger Archivsysteme beeinträchtigt. Ferner sind bei den bekannten Archivsystemen zum Zwecke der Übereinanderstapelung der Basismodule gesonderte Verbindungselemente aus Kunststoff oder Stahl, insbesondere die Grundbox einfassende Kunststoffrahmen mit Stahlverstärkung erforderlich, so daß die für die Herstellung und für das Recycling an sich sehr zweckmäßige Materialeinheitlichkeit nicht gewahrt ist. Auch dies schmälert die Vielseitigkeit derartiger Archivsysteme.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Archivsystems, welches eine volle Kombatibilität der einzelnen Module untereinander gewährleistet, insbesondere mit einer einheitlichen Grundbox für die Aufnahme der anderen Archivelemente auskommt. Hierbei sollen die Archivelemente ferner einfach und stabil aufgebaut, einfach gehandhabt und transportiert werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 enthaltenen Merkmale gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
Nach Maßgabe der Erfindung kommt das Archivsystem mit einer einheitlichen Grundbox aus, die sowohl zur Aufnahme der Schubladenelemente, wie auch wahlweise zur Aufnahme von Standardordnern und Archivboxen dient. Die Grundbox hat vorzugsweise eine Abmessung des Innenraumes von etwa 310 mm Tiefe, 380 mm Länge und 32 0 mm Höhe, so daß wahlweise unterschiedliche Standardordner, insbesondere 5 Standardordner mit einer Rückenbreite von 75 mm aufgenommen werden können. Aufgrund der einheitlichen Grundbox für die unterschiedlichen Module läßt sich ein aus den Grundboxen durch Übereinander- und Nebeneinanderanordnung aufgebautes Regalsystem bzw. Archivierungssystem außerordentlich variabel nutzen, indem Ordner, Archivboxen und/oder Schubladenelemente verwendet werden kön-
nen. Weiter vorteilhaft ist, daß sämtliche Module des Archivsystems aus einem flachen Zuschnitt aufgebaut sind. Dies ermöglicht einerseits Vorteile für den Transport und die Verpackung des flachen Zuschnitts und gewährleistet ferner, daß das Archivierungssystem bei Nichtgebrauch platzsparend gelagert werden kann. Die Grundbox kann wahlweise mit einem aufsteckbaren Deckel oder einem aufstülpbaren Deckel geschlossen werden. Auch das Schubladenelement kann durch einen aufsteckbaren Klappdeckel geschlossen werden. Sowohl die Grundbox wie auch das Schubladenelement können somit als Transportboxen verwendet werden. Der aus einem separaten Zuschnitt aufgebaute Klappdeckel kann hierbei auch im Falle der Übereinanderstapelung bzw. Nebeneinanderreihung mehrerer Grundboxen an der Grundbox zum Verschließen von deren Öffnung verwendet werden.
Zweckmäßigerweise sind die Grundbox und das Schubladenelement bezüglich der Seitenwände doppelwandig ausgebildet, so daß entsprechende Lasten aufgenommen werden können. Die Verbindung der Grundboxen untereinander erfolgt durch Verbindungselemente, die materialeinheitlich mit den übrigen Modulelementen aus Karton hergestellt und vorzugsweise im Zuschnitt der Grundbox integriert sind, bei Bedarf also ohne weiteres aus der Grundbox herausgebrochen werden können.
Da in vorteilhafter Weise sämtliche Elemente des Archivsystems einheitlich aus Karton hergestellt sind, ist ein einfaches Recycling gegeben. Infolge der Faltbarkeit ergeben sich Vorteile für die Lagerhaltung bei Nichtgebrauch des Archivsystems . Ferner kann bei Bedarf das Schubladenelement in einfacher Weise als Hängemappenelement umgerüstet werden, indem ein Innenring aus Karton, der gleichfalls aus einem flachen Zuschnitt aufgebaut wird, eingesteckt wird. Der Innenring bringt zudem eine vorteilhafte Versteifung und Stabilisierung des Schubladenelementes. Die Einzelelemente sind so aufeinander abgestimmt, daß bei einer Kombination, das heißt beim Zusammensetzen bzw. beim Zusammenfügen der Einzelelemente, bei-
spielsweise durch aufsteckbare Verbindungslaschen, eine zusätzliche Stabilisierung und Festigkeit des Aufbaus der einzelnen Archivelemente gewährleistet ist.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische schematische Darstellung des Basismoduls der Grundbox des Baukastensystems mit aufsteckbarem Klappdeckel und wahlweise aufsetzbarem Stülpdeckel,
Fig. 2 eine schematische Darstellung, gleichfalls in perspektivischer Ansicht, zur Erläuterung des Aufbaus der Grundbox in der linken Darstellung und zur Erläuterung der Neben- und Ubereinanderanordnung mehrerer Grundboxen in der rechten Darstellung,
Fig. 3 einen flachen Zuschnitt der Grundbox, aus dem die Grundbox durch entsprechendes Umfalzen herstellbar ist,
Fig. 4 eine schematische Darstellung, die den Aufbau des Schubladenelementes erläutert, einschließlich in das Schubladenelement einsetzbaren Innenring für das Hängesystem sowie auf das Schubladenelement aufsetzbaren Stülpdeckel,
Fig. 5 eine Ausführungsform des Zuschnitts des Schubladenelementes,
Fig. 6 den Zuschnitt des Innenrings, aus dem diese durch Falzen herstellbar ist,
Fig. 7 den Zuschnitt des Stülpdeckels für das Schubladenelement.
Fig. 8 eine Erläuterung des Aufbaus der Archivbox,
-s-
Fig. 9 einen Zuschnitt der Archivbox,
Fig. 10 einen Zuschnitt des Stülpdeckels für die Grundbox, sowie
Fig. 11 einen Zuschnitt des in die Grundbox einsteckbaren Klappdeckels.
Das Archivsystem, wie es im folgenden geschildert wird, umfaßt als Basismodul eine in Fig. 1 mit 1 bezeichnete, im System einheitlich aufgebaute und mit gleichen Grundabmessungen versehene Grundbox aus rechteckformxgem Boden und vier gegenüberliegenden Seitenwänden 2, 3, 4 und 5, von denen im dargestellten Ausführungsbeispiel die Seitenwände 2 und 4 die Längsseitenwände und die Seitenwände 3 und 5 die schmalen Seitenwände bilden. Die Grundbox 1 ist aus einem aus Fig. 3 im Detail ersichtlichen einstückigen Zuschnitt aus Karton durch entsprechendes Falzen hergestellt. Die als Basismodul oben bzw. vorne offene Grundbox 1 kann durch einen gleichfalls aus einem Zuschnitt entsprechend Fig. 11 hergestellten Klappdeckel 6 geschlossen werden, der über noch näher zu beschreibende Laschen in entsprechende Öffnungen der Grundbox 1 einsetzbar und durch eine Schließzunge schließbar ist. Wahlweise kann anstelle des Klappdeckels 6 die oben offene Grundbox 1 durch einen aufsetzbaren Stülpdeckel 7 geschlossen werden, der gleichfalls aus einem Zuschnitt entsprechend Fig. 10 aufgebaut ist. Der Klappdeckel eignet sich insbesondere zum Verschließen der Grundboxen, falls diese Bestandteil eines wandartigen Archivsystems aus übereinander und/oder nebeneinander angeordneten Grundboxen ist, wohingegen durch den aufsetzbaren Deckel 7 die Grundbox 1 zu einer Transportbox wird.
Diese das Basismodul darstellende Grundbox ist kompatibel mit weiteren Archivelementen des Systems, nämlich einem anhand der Fig. 4 bis 7 bestehenden Schubladenelement, welches für Hängesysteme einen in Fig. 6 als Zuschnitt dargestellten In-
-S-
nenring aufweist und bedarfsweise mit einem Stülpdeckel zu einer Transportbox schließbar ist. Das Schubladeneleiuent ist in die Grundbox einschiebbar. Dies trifft auch für die in den Fig. 8 und 9 erläuterte Archivbox zu. Die Grundbox 1 ist ferner so ausgebildet, daß sie wahlweise sieben 50er Standardordner fünf 75er Standardordner oder vier 80er Standardordner aufnehmen kann, wobei unter Standardordner die üblichen Ringordner, etwa Ringordner der Firma Leitz (eingetragenes Warenzeichen) mit entsprechender Rückenbreite verstanden werden. Hierzu weist die Grundbox 1 im aufgebauten Zustand bezüglich ihres Innenraumes eine Tiefe von etwa 310 mm, eine Länge von etwa 380 mm und eine Höhe bzw. Breite von etwa 320 mm auf. Wesentlich ist, daß sowohl die Ordner wie auch das im folgenden noch beschriebene Schubladenelement einschließlich der Archivboxen mit ein- und derselben Grundbox kompatibel sind, so daß regalartige Wandsysteme aus den Grundboxen aufbaubar sind, die sowohl mit den Standardordnern, den Schubladenelementen, und den Archivboxen sowie weiteren Modulelementen bestückbar sind. Um diesen Anforderungen auch stärkemäßig gerecht zu werden ist die Grundbox 1 im dargestellten Ausführungsbeispiel doppelwandig bezüglich der Seitenwände 2 bis 5 ausgebildet, wie sich deutlich aus Fig. 2 linke Darstellung ergibt. Danach weist der Zuschnitt der Grundbox entsprechend Fig. 3, aus dem die Grundbox 1 durch entsprechendes Umfalten längs Rillierungen herstellbar ist, nach innen falzbare zustat&zgr;liehe Wandabschnitte 8 bis 11 auf, die entsprechend Fig. 2 über die Wandabschnitte 2 bis 5 nach innen bis zum Boden der Grundbox 1 gefaltet werden und so den zweilagigen Seitenwandaufbau der Grundbox 1 bilden. Hierbei sind zwischen den Seitenwänden 2 bis 5 und entsprechenden zusätzlichen Wandabschnitten 8 bis 11 jeweils zwei Rillierungen für das Falzen vorgesehen, die zwischen sich einen dünnen Steg 12 begrenzen, so daß sich ein umlaufender, durch die Dicke des Steges 12 bestimmter oberer Rand der Grundbox 1 ergibt, in welchem Öffnungen 13, 14 und 15 zur Aufnahme des Klappdeckels ausgebildet sind. Diese Öffnungen 13, 14 und 15 sind auch im Zuschnitt gemäß Fig. 3 dargestellt, hierbei dienen die Öffnun-
gen 13 und 14 der Aufnahme von umfalzbaren Einstecklaschen 16 und 17 des Klappdeckels 6, die nach Einsetzen durch die Öffnungen 13 und 14 wieder ausgeklappt werden, so daß der Klappdeckel stabil in der Grundbox 1 verankert ist. Die weitere und gegenüberliegende Öffnung 15 dient zur Aufnahme der Schließzunge 18 des Klappdeckels 6. weitere Details des Klappdeckels 6 ergeben sich aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 11, wobei die zeichnerische Darstellung hinsichtlich der Details des Klappdeckels so klar ist, daß sich eine ins einzelne gehende Beschreibung erübrigt, da der Fachmann den Darstellungen der Zuschnitte in den Figuren ohne weiteres Aufbau, Anordnung und Funktionsweise und somit die wesentlichen technischen und funktioneilen Merkmale entnehmen kann. Hierbei sind in den Zuschnitten die Rillierungen, also die Falzkanten durch strichlierte Darstellungen angedeutet. Die fest ausgezogenen Linien stellen Abschlußkanten des Zuschnitts dar.
Die Einzelheiten des Zuschnitts des Stülpdeckels 7 ergeben sich wiederum aus dem Zuschnitt nach Fig. 10 in analoger Weise, ohne daß zusätzliche Ausführungen erforderlich sind. Jedoch enthält der Stülpdeckel an zwei gegenüberliegenden Seiten Aussparungen bzw. Öffnungen 19, insgesamt vier an der Zahl, die zur Aufnahme von Verbindungselementen nach Fig. 2 dienen, um eine Fixierung übereinander angeordneter, mit Stülpdeckel versehener Grundboxen zu gewährleisten. Schließlich enthält die Grundbox etwa in Höhe der Mitte der Seitenwände im Bereich unmittelbar benachbart der Eckkanten jeweils auf den zwei gegenüberliegenden Längsseitenwänden angeordnete Öffnungen bzw. Aussparungen 20 analog den Öffnungen bzw. Aussparungen 19 des Stülpdeckels 7, die zur Aufnahme im folgenden noch näher beschriebener Verbindungselemente für die Übereinanderanordnung bzw. seitliche Aneinanderreihung und entsprechende Fixierung mehrerer Grundboxen dienen. Diese Öffnungen 2 0 sind auch im Zuschnitt der Grundboxen nach Fig. 3 angegeben und finden sich wieder komplementär in den über die Seitenwände zu fallenden zusätzlichen Seitenwandabschnit-
ten 9 und 11, wobei diese Aussparungen mit den Bezugszeichen 20a versehen sind.
Der Boden der Grundbox wird aus den aus Fig. 3 ersichtlichen Falzabschnitten 21, 22, 2 3 und 2 4 gebildet, wobei der Innenraum durch den Bodenabschnitt 24 begrenzt ist. Durchgriffsöffnungen für den Transport sind in den Seitenwänden 3 und 5 durch eine gestanzte Lasche mit Rillierung dargestellt, so daß die Grifföffnungen nach entsprechendem Durchbrechen der Lasche gebildet werden können. Diese in Fig. 3 mit 25 bezeichnete Durchgriffslaschen korrespondieren in Größe und Ausrichtung mit den Durchgriffsöffnungen 26 in den zusätzlichen Wandabschnitten 8 und 10.
Integriert im Zuschnitt nach Fig. 3 sind zwei Verbindungslaschen 27 und 28, die bei Gebrauch aus dem zusätzlichen Wandabschnitt 8, der bei aufgestellter Grundbox innen zu liegen kommt, herausgebrochen werden können. Diese Verbindungselemente 27 und 28 sind als streifenartige Bänder ausgebildet, die zwei mittige Rillierungen 29 und 30 und zwei außenseitige Rillierungen 31 und 32 enthalten, so daß die Verbindungselemente nach Bedarf entsprechend der Darstellung in Fig. 2 rechts gefaltet werden können. Hierzu sind die außenseitigen Rillierungen 31 und 32 in einem Abstand von den freien Enden der Verbindungselemente 27 und 2 8 angeordnet, der vorzugsweise größer ist als der Abstand der Rillierungen 31 und 32 zu den nächstliegenden zentralen Rillierungen 29 bzw. 30, die im übrigen zwischen sich einen dünnen Steg 33 begrenzen.
Wie aus Fig. 2, rechte Darstellung, hervorgeht, können zwei nebeneinandergeordnete Grundboxen durch entsprechend M-förmige gefalzte Verbindungsglieder bei 34 gesteckt werden. Wie aus Fig. 2, rechte Darstellung unten, hervorgeht, tragen die äußeren Laschen der Verbindungselemente dabei noch nach oben über die Grundbox vor, so daß sie als Stapelverbindungen genutzt werden können. Seitlich sind hierbei zwei
Verbindungselemente bei 35 eingesetzt, die im wesentlichen G-förmig gebogen sind. Auch diese stehen nach Einsetzen in die entsprechenden Öffnungen 20 nach oben hin vor, so daß sie als Stapelverbindungen für die Übereinanderanordnung der Grundboxen dienen. Für das Einstechen der Verbindungselemente ist es hierbei wesentlich, daß die Seitenwände doppelwandig ausgebildet sind, weil sich hierdurch eine gute Verankerung der Verbindungselemente und insgesamt eine Versteifung an den Verbindungsbereichen ergibt. Der dünne Steg 33 dient hierbei zur Überbrückung des Doppelwandaufbaus der Seitenwände. Werden hingegen die Verbindungselemente U-förmig gefalzt, so können die Öffnungen 20 durch bloßes Einstecken bzw. Aufstecken der U-förmigen Verbindungslaschen geschlossen werden. Hierbei wird einer der U-Schenkel des Verbindungselementes zwischen dem zusätzlichen Wandabschnitt und der eigentlichen Seitenwand eingeschoben, so daß das eingesetzte Verbindungselement auch entsprechend fixiert ist.
Fig. 5 zeigt den Zuschnitt des in die Grundbox 1 einschiebbaren Schubladenelementes, wobei die Fig. 4 das Aufrichten bzw. den Aufbau des Schubladenelementes aus dem Zuschnitt nach Fig. 5 zeigt, so daß detaillierte Ausführungen insbesondere hinsichtlich Form, Anordnung und Gestaltung des Zuschnitts nicht erforderlich sind, da sich dies für den Fachmann ohne weiteres aus den Darstellungen gemäß den Fig. 4 und 5 ergibt.
Soll das Schubladenelement zu einem Hängesystem umfunktioniert werden, so daß übliche Hängemappen in das Schubladenelement eingehängt werden können, so wird ein als Zuschnitt aus Fig. 6 ersichtlicher Innenring 36 in das Schubladenelement eingesetzt, dessen obere umlaufende Randkante für die Auflagerung des Hängesystems dient. Eine zusätzliche Verstärkung it hierbei nicht erforderlich.
Das aus Fig. 4 ersichtliche Schubladenelement 37, welches bezüglich der Seitenwände ebenfalls zum Zwecke der Stabilisierung doppellagig bzw. doppelwandig durch entsprechendes Um-
« &Igr;
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falzen zusätzlicher Wandabschnitte ausgebildet ist, kann mit einem aufsteckbaren Stülpdeckel 38 kombiniert werden, so daß das Schubladenelement selbständig als Tragebox genutzt werden kann. Der Stülpdeckel 38, der ebenfalls aus einem einstückigen Falzzuschnitt hergestellt wird, ergibt sich, als Zuschnitt aus Fig. 7. Wie aus dem Zuschnitt des Innenrings gemäß Fig. 6 ersichtlich ist, sind mit Durchgriffsöffnungen des Schubladenelement korrespondierende Durchgriffsöffnungen 39 vorgesehen, so daß das Schubladenelements gesondert getragen werden kann. Die entsprechenden Durchgriffsöffnungen im Schubladenelement sind mit dem Bezugszeichen 40 gekennzeichnet.
Die gleichfalls wahlweise anstelle des Schubladenelementes bzw. der Standardordner in die Grundbox einsetzbaren Archivboxen 41 ergeben sich aus Fig. 8 {Aufbaupositionen) und bezüglich des Zuschnitts aus Fig. 9. Wie aus Fig. 8, rechte Darstellung, hervorgeht, beinhaltet die Archivbox einen aufklappbaren Deckel 42, der mit Schließzungen 43 vorgesehen ist, so daß die Archivbox bequem zur Entnahme von Dokumenten geschlossen und geöffnet werden kann. Bezüglich der Darstellung der Zuschnitte ist darauf hinzuweisen, daß alle Details dieser Zuschnitte wesentliche Aspekte des Archivsystems darstellen, eine Beschreibung jedoch aufgrund der zeichnerischen Darstellungen und aufgrund der verschiedenen Darstellungen sich erübrigt, die den Aufbau der einzelnen Archivelemente genau illustrieren.

Claims (14)

- 11 - Schutzansprüche
1. Archivsystem aus modulartigen Archivelementen zur Aufbewahrung und Ablage von insbesondere Akten, Dokumenten und dergleichen, mit stapelbaren Grundboxen zur Aufnahme von Ordnern, Schubladenelementen, Archivboxen und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Archivelemente (I7 37, 41) des Systems mit der einheitliche Abmessung aufweisenden und zur Aufnahme von Standardordnern ausgelegten Grundbox (1) als Basismodul kompatibel und die Module (I7 6, 7, 40, 41, 36) des Archivsystems einschließlich des Basismoduls (1) aus einem flachen, einstückigen Kartonzuschnitt gebildet sind.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundabmessung der im System einheitlichen Grundbox innen für die Tiefe auf vorzugsweise 310 mm Länge, etwa 380 mm Höhe und etwa 320 mm Tiefe zur wahlweisen Aufnahme von insgesamt sieben 50er, fünf 75er und vier 80er Standardordnern ausgelegt ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die mit der einheitlichen Grundbox kompatiblen Module aus in die Grundbox einsetzbarem Schubladenelement (37), in die Grundbox einsetzbaren Archivboxen (41), auf das Schubladenelement aufstülpbaren Schubladendeckel (38) auf die Grundbox aufstülpbare Boxendeckel (7) und in die Grundbox einsteckbarem Klappdeckel (6) gebildet sind.
4. System nach einer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Höhe und seitlich stapel- bzw. aneinanderreihbaren Grundboxen (1) einschließlich ihrer Verbindungselemente (27, 28) und der übrigen Module und damit das Archivsystem insgesamt
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einzig und einheitlich aus Karton gebildet sind bzw. ist.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (27, 28) der Grundboxen (1) aus einem streifenartigen Zuschnitt gebildet sind, der vier Rillierungen (29 bis 32) aufweist, von denen zwei (29, 30) sich mittig befinden und zwischen sich einen dünnen Steg (33) begrenzen, wohingegen die anderen beiden Falzrillierungen (31, 32) nach außen hin angeordnet sind und zu den freien Enden der Verbindungselemente einen Abstand aufweisen, der größer ist als der Abstand der benachbarten inneren Rillierungen (29, 30), so daß der Zuschnitt in einer seiner Gebrauchsstellungen zu einer M-Form, in einer weiteren zu einer U-Form bei der der durch die inneren Rillierungen (29, 30) begrenzte dünne Stege (33) den U-Steg bildet, und in eine weitere Gebrauchsstellung mit im wesentlichen G-Form falzbar ist.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
vorzugsweise zwei Verbindungselemente (27, 28) im Zuschnitt der Grundbox enthalten und aus diesem herausbrechbar sind.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in bekannter Weise aus einem Boden mit rechteckförmigem Grundriß, zwei gegenüberliegenden Schmal- und zwei gegenüberliegenden Längswänden (2 bis 5) gebildete Grundbox (1) im Bereich der Seitenwände (2 bis 5) durch nach innen falzbare Wandabschnitte (8 bis 11) doppelwandig aufgebaut ist, wobei die Wandabschnitte (8 bis 11) vorzugsweise die gesamte Innenfläche der entsprechenden Seitenwände (2 bis 5) überdecken.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise in den schmalen Seitenwänden (3, 5) Durchgriffsöffnungen ausgebildet sind.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundbox (1) an ihrem oberen Falzrand auf einer Schmalseite zwei Aussparungen (13, 14) zur Aufnahme von Einsteckzungen (16, 17) des Klappdeckels (6) und auf der gegenüberliegenden Schmalseite eine Aussparung (15) zur Aufnahme einer Schließzunge (18) des Klappdeckels (6) aufweist.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar benachbart der Eckkanten der Grundbox (1) Einstecköffnungen (20) für die Verbindungselemente ausgebildet sind.
11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt der Grundbox (1) zusätzliche nach innen falzbare Wandabschnitte (8 bis 11) für eine doppelwandige Boxenausbildung einstückig umfaßt.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schubladenelement (37) aus zwei hohen gegenüberliegenden Längsseitenwänden und zwei schmalen im Mittelbereich geringere Höhe aufweisenden Seitenwänden gebildet ist, wobei die Seitenwände durch nach innen falzbare Wandabschnitte, vorzugsweise doppelwandig aufgebaut sind.
13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in das Schubladenelement (37) ein beidendig offener Innenring (38) aus Karton zur Aufnahme von Hängemappen eingesetzt ist, dessen Höhenabmessung gegenüber den höheren Seitenwänden des Schubladenelementes (37) niedriger sind und dessen obere um-
- 14 -
laufende Randkante als Auflage für das Hängesystem gebildet ist.
14. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenring (38) mit Durchgriffsöffnungen entsprechend und in Ausrichtung mit Durchgriff soff nungen (40) des Schubladenelementes (37) ausgerüstet ist.
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