DE9316346U1 - Zweiweg-Umschlag - Google Patents
Zweiweg-UmschlagInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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Description
Die Erfindung betrifft einen Zweiweg-Umschlag aus einem einstückigen
Zuschnitt aus Papier, Karton oder einer Kunststoffolie , an dem durch eine Faltlinie ein Vorderteil
und ein Hinterteil ausgebildet sind, die nach Aufeinanderfaltung einen Behälter bilden, der mittels um
weitere Faltlinien des Zuschnitts klappbare seitliche Faltlaschen zusammengehalten wird und mittels einer um eine
weitere Faltlinie . umfaltbaren mit Klebstoff versehenen Verschlußklappe verschließbar ist.
Ein derartiger Zweiweg-Umschlag ist durch die DE 34 16 621 Al
bekannt und soll dazu dienen, sowohl bei der anfänglichen Sendung vom Absender zum Adressaten wie auch nochmals bei der
Rücksendung vom ursprünglichen Adressaten zum Absender benutzt werden zu können. Derartige Umschläge eignen sich zum
Beispiel für den Einsatz im Versandhaushandel. Die bekannten Zweiweg-Umschläge haben jedoch den Nachteil, daß sie nur
umständlich zu falten sind und die Gefahr besteht, daß sie beim erstmaligen Öffnen beschädigt werden und eine Wiederverwendung
dann nicht mehr möglich ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Zweiweg-Um-
schlag der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß eine einfache Umfaltung möglich ist und Beschädigungen des
Umschlags beim Öffnen weitgehend vermieden werden.
Erfindungsgemäß erfolgt die Lösung der Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung wird nachstehend am Beispiel der in den Zeichnungen dargestellten Zuschnitte für Zweiweg-Umschläge näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 den Zuschnitt des Zweiweg-Umschlags in aufgeklappter Lage,
Fig. 2 den Zuschnitt mit auf das Vorderteil geklapptem Hinterteil,
Fig. 3 den Zuschnitt nach Fig. 2 jedoch mit eingeklappten seitlichen Faltlaschen,
Fig. 4 den Zuschnitt nach Fig. 3 jedoch mit umgeklappter Verschlußklappe,
Fig. 5 den Zuschnitt nach Fig. 4 in einer Queransicht im Schnitt,
Fig. 6 zwei weitere Zuschnitte eines Zweiweg-Umschlags und 7 in aufgeklappter Lage.
Fig. 1 zeigt den Zuschnitt 2 des Zweiweg-Umschlags 1 in aufgeklappter Stellung. Der Zuschnitt 2 weist einen mittleren
Flächenabschnitt auf, der das Vorderteil 3 des Zweiweg-Umschlags 1 bildet. Der eine Rand des mittleren
Flächenabschnitts ist als Faltkante 11 ausgebildet, an dem sich als weiterer Flächenabschnitt die Verschlußklappe 12
anschließt. Der andere Rand des mittleren Flächenabschnitts ist als Faltkante 5 ausgebildet, an dem sich der
Flächenabschnitt des Hinterteils 4 anschließt. An den Seitenkanten des mittleren Flächenabschnitts sind Faltlaschen 9, 10
ausgebildet und über Faltlinien 7, 8 mit dem Vorderteil 3 verbunden. An den Endabschnitten 13, 14 der Faltlaschen 9, 10
sind mittels Schlitzen 21, 22 Einschublaschen 15, 16 ausgebildet. Die Schlitze 21, 22 sind parallel zu den Faltlinien
7, 8 angeordnet. Die Einschublaschen 15, 16 werden beim Zusammenfalten des Zuschnitts 2 zur Ausbildung des Umschlags
in einen Schlitz 17 gesteckt, der am Hinterteil 4 ausgebildet ist. Um das Einschieben der Einschublaschen 15, 16 in den
Schlitz 17 zu erleichtern, ist es möglich, die freien Eckabschnitte 27, 28 der Einschublaschen 15, 16 gerundet oder
abgeschrägt auszubilden.
An dem Endabschnitt 18 der Verschlußklappe 12 ist mittels einer Trennperforation 24 ein Querstreifen 23 ausgebildet.
Auf der beim erstmaligen Gebrauch des Zweiweg-Umschlags 1 als Rückseite 25 dienenden Fläche des Querstreifens 23 ist ein
Klebstreifen 19 vorgesehen. Mittels dieses Klebstreifens 19 wird die Verschlußklappe 12 an dem Hinterteil 4 festgeklebt.
Zum Öffnen der Verschlußklappe 12 muß diese an der Trennperforation
24 von dem Querstreifen 23 gelöst werden, der auf dem Hinterteil 4 haften bleibt. Auf der Vorderseite 26 der
Verschlußklappe 12 ist neben der Trennperforation 24 ein weiterer Klebstreifen 20 ausgebildet, mittels dem die
Verschlußklappe 12 beim zweiten Gebrauch des Zweiweg-Umschlags 1 an dem Hinterteil 4 festgeklebt wird.
Zur Herstellung des Zweiweg-Umschlags 1 aus dem Zuschnitt 2 wird zunächst das Hinterteil 4 um die Faltlinie 5 auf das
Vorderteil 3 geklappt. Dann werden die Faltlaschen 9, 10 um die Faltlinien 7, 8 auf das Hinterteil 4 geklappt und die
Einschublaschen 21, 22 in den Schlitz 17 des Hinterteils 4 gesteckt (Fig. 2 und 3) . Danach wird die Verschlußklappe 12
um die Faltlinie 11 auf das Hinterteil 4 geklappt. Durch
Entfernung einer Schutzfolie vom Klebstreifen 19 haftet die Verschlußklappe 12 dann auf dem Hinterteil 4 (Fig. 4 und 5).
Für eine zweite Verwendung des Zuschnitts 2 als Zweiweg-Umschlag 1 ist es lediglich erforderlich, den
Zuschnitt 2 wieder in eine Ebene aufzufalten und dann das Hinterteil 4, die Faltlaschen 9, 10 und die Verschlußklappe
12 in entgegengesetzter Richtung wie beim erstmaligen Gebrauch auf das Vorderteil 3 zu klappen. Es ist auch
möglich, im Vorderteil 3 des Zuschnitts 2 eine rechteckförmige oder quadratische Durchbrechung vorzusehen,
die mit einer sxchtdurchlässigen Folie verschlossen ist. Hierdurch kann der Zweiweg-Umschlag 2 als Fensterumschlag
verwendet werden.
Fig. 6 zeigt einen Zuschnitt 3 0 für die Ausbildung eines weiteren Zweiweg-Umschlags 29. Dieser Zuschnitt 30 weist im
Hinterteil 4 keinen Schlitz 17 auf. Die Einschublaschen 15, 16 sind an den Faltlaschen 9, 10 entgegengesetzt zueinander
ausgerichtet ausgebildet. Nach Umklappen der Faltlaschen 9, 10 um die Faltlinien 7, 8 können daher die Einschublaschen
15, 16 in den Schlitzen 21, 22 ineinander gesteckt werden. Um das Einschieben zu erleichtern, sind die Eckabschnitte 28 der
Einschublaschen 15, 16 abgeschrägt ausgebildet.
Fig. 7 zeigt einen weiteren vereinfachten Zuschnitt 32 eines Zweiweg-Umschlags 31. Bei diesem Zuschnitt 32 sind an den
Faltlaschen 9, 10 keine Einschublaschen 15, 16 vorgesehen. Die Faltlaschen 9, 10 werden zur Ausbildung des Zweiweg-Umschlags
31 lediglich um die Faltlinien 7, 8 umgeklappt, bis sie aufeinander liegen. Danach wird das Hinterteil 4 auf die
Faltlaschen 9, 10 geklappt und danach wie oben beschrieben der Verschluß mittels der Verschlußklappe 12 durchgeführt.
Claims (13)
1. Zweiweg-Umschlag aus einem einstückigen Zuschnitt aus
Papier, Karton oder einer Kunststoffolie, an dem durch eine Faltlinie ein Vorderteil und ein Hinterteil ausgebildet
sind, die nach Aufeinanderfaltung einen Behälter bilden, der mittels um weitere Faltlinien des
Zuschnitts klappbare seitliche Faltlaschen zusammengehalten wird und mittels einer um eine weitere
Faltlinie umfaltbaren mit Klebstoff versehenen Verschlußklappe verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faltlaschen (9, 10) so ausgebildet sind, daß sie beim Umklappen um die Faltlinien (7, 8)
auf das Vorderteil (3) einander überlappen und daß an dem Endabschnitt (18) der Verschlußklappe (12)
beidseitig ein Klebstreifen (19, 20) angeordnet ist.
2. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Endabschnitten (13, 14) der Faltlaschen (9, 10) Einschublaschen (15, 16)
ausgebildet sind, die in einen am Hinterteil (4) ausgebildeten Schlitz (17) einschiebbar sind.
3. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Endabschnitten (13, 14) der
Faltlaschen (9, 10) Einschublaschen (15, 16) ausgebildet sind, die nach Umklappen der Faltlaschen
(9, 10) um die Faltlinien (7, 8) ineinander steckbar sind.
4. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden Faltlaschen (9,
10) von dem um eine Faltlinie (5) umfaltbaren Hinterteil (4) abdeckbar sind.
5. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschublaschen (15, 16) durch einen an
den Faltlaschen (9, 10) ausgebildeten Schlitz (21, 22) ausgebildet sind.
6. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schlitz (21, 22) parallel zur Faltlinie
(7, 8) der betreffenden Faltlasche (9, 10) ausgebildet ist.
7. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der auf der Rückseite (25) der Verschlußklappe
(12) ausgebildete Klebstreifen (19) auf einem Querstreifen (23) der Verschlußklappe (12) angeordnet
ist.
8. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Querstreifen (23) mittels einer Trennperforation
(24) mit der Verschlußklappe 12 verbunden ist.
9. Zweiweg-Umschlag nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der auf der Vorderseite (26) der Verschlußklappe (12) ausgebildete Klebstreifen (20)
parallel zur Trennperforation (24) auf der Verschlußklappe (12) ausgebildet ist.
10. Zweiweg-Umschlag nach den Ansprüchen 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klebstreifen (19, 20) mit einer abziehbaren Folie abgedeckt sind.
11. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Vorderteil (3) des Zuschnitts (2) eine
rechteckförmige oder quadratische Durchbrechung ausgebildet ist, die mit einer sichtdurchlässigen Folie
verschlossen ist.
12. Zweiweg-Umschlag nach den Ansprüchen 2, 3, 5, 6 dadurch gekennzeichnet, daß die freien Eckabschnitte
(27) , (28) der Einschublaschen (15), (16) gerundet
oder abgeschrägt ausgebildet sind.
13. Zweiweg-Umschlag nach Anspruch 3, 5 und 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einschublaschen (15, 16) an den Faltlaschen (9, 10) entgegengesetzt zueinander
ausgerichtet sind.
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