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DE765039C - In mehrere Kammern unterteilter, allseitig geschlossener Glashohlbaustein - Google Patents

In mehrere Kammern unterteilter, allseitig geschlossener Glashohlbaustein

Info

Publication number
DE765039C
DE765039C DES130169D DES0130169D DE765039C DE 765039 C DE765039 C DE 765039C DE S130169 D DES130169 D DE S130169D DE S0130169 D DES0130169 D DE S0130169D DE 765039 C DE765039 C DE 765039C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hollow glass
glass
brick according
chambers
panes
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DES130169D
Other languages
English (en)
Inventor
Charles Kirchheim
Gustav Scherzl
Peter Dr H C Schrader
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Compagnie de Saint Gobain SA
Original Assignee
Compagnie de Saint Gobain SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Compagnie de Saint Gobain SA filed Critical Compagnie de Saint Gobain SA
Priority to DES130169D priority Critical patent/DE765039C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE765039C publication Critical patent/DE765039C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C1/00Building elements of block or other shape for the construction of parts of buildings
    • E04C1/42Building elements of block or other shape for the construction of parts of buildings of glass or other transparent material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

  • In mehrere Kammern unterteilter, allseitig geschlossener Glashohlbaustein Es sind Glashohlbausteine bekannt, die aus mehreren Teilen, meistens aus zwei kastenförmigen Hälften vereinigt sind, wobei die Verbindung der Teile durch Aneinanderschmelzen, Schweißen oder Kitten erfolgt. Je nach Art der Herstellung ist.der Hohlraum des Steines mit Luft gefüllt oder luftverdünnt. Bei der Herstellung solcher Steine ist es auch bekannt, den Hohlraum durch eine in eine Nut eingesetzte Platte in zwei Kammern zu unterteilen. Hierdurch wird gegenüber den einkammerigen Steinen eine erhöhte Wärme-, Kälte- und Schallisolierfähigkeit sowie eine höhere Druckfestigkeit erzielt. Die Erfindung hat den Zweck, ohne die Hohlbausteine oder ihre Herstellungsweise verwickelter zu gestalten, die vorgenannten und andere Eigenschaften der Glashohlbausteine weiter zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß werden bei einem allseitig geschlossenen Hohlbaustein wenigstens zwei einen Hohlraum zwischen sich bildende Zwischenwände vorgesehen, so daß in dem Stein mindestens drei Kammern entstehen. Die Zwischenwände können beispielsweise aus zwei Glasscheiben bestehen, die parallel zueinander auf entgegengesetzten Seiten eines Rahmens befestigt sind, der in der Nut des Steines gehalten ist. Man kann auch zwei in der -Nut des Steines gehaltene Glasscheiben verwenden, die eine Krümmung nach entgegengesetzten Seiten besitzen derart, daß sie zwischen sich eine Kammer bilden.
  • Das für die Zwischenscheiben verwz#idete Glas besitzt zur Erhöhung der Festigkeit des Steines zweckmäßig eine Einlage aus Dralitgewebe, Drahtgeflecht oder Streckmetall.
  • Durch Verwendung von Buntglas, Mattglas oder gemustertem Glas für die Zwischenscheiben lassen sich die verschiedensten neuartigen architektonischen Wirkungen und Lichteffekte erzielen. Durch geeignete Walii der Färbung der Zwischenscheiben. z. B. blau. ergeben sich Steine. die sich besonders für gegen Fliegersicht zu verdunkelnde Riiuine oder Gebäude eignen. Durch die Zwischenscheiben läßt sich auch ein Blendschutz gegen von außen einfallendes Licht erzielen. Die Kammern des Hohlbausteines können wie an sich bei Glashohrbausteinen bekannt, luftgefüllte oder luftverdünnte Räume sein oder sie können auch innerhalb eines Steines teils luftgefüllt, teils luftverdünnt sein. Alle oder beliebige Kammern des Hohlbausteine: können auch mit einem farblosen oder farbigen Isolierstoff. vorzugsweise aus elastischen, zusammendrückbaren Fasern. z. B. Glaswolle, gefüllt sein. Ebenso lassen sich besondere Effekte erzielen, wenn die Kammern oder einzelne derselben mit gefärbten oder ungefärbten Flüssigkeiten gefüllt «-erden. Die Steine sind für alle Bauzwecke. z. B. zur Herstellung von Wänden. Decken, Fußböden usw.. geeignet.
  • Die Zwischenscheiben können lose zwischen den Einzelteilen (Hälften) des Bausteines gehalten oder mit diesem durch Zusammenschmelzen, Schweißen oder Kitten verbunden sein.
  • Für gewisse Zwecke genügt es auch, an Stelle der Zwischenscheiben aus Glas oder aus bewehrtem Glas nur Drahtgeflecht, Drahtgewebe oder Streckmetall allein einzusetzen. Hierdurch ergibt sich außer einer größeren Festigkeit des Steines ein erhöhter Schutz gegen Beschädigungen durch Scherben, falls der Stein an der einen oder anderen Seite zerstört werden sollte. Auch bilden die eingesetzten Scheiben aus Drahtgewebe usw. an aus den Steinen zusammengesetzten Wänden, Decken usw. einen größeren Zusammenhalt.
  • Erfindungsgemäß können die Zwischenscheiben auch aus farblosem oder farbigem Kunstharz, z. B. Cellon oder bewehrtem Kunstharz, bestehen.
  • Bei einer für viele Zwecke geeigneten Ausführungsfarm der Erfindung bestehen die Zwischenwände aus Schichten, Platten oder Gewebe aus anorganischen Fasern, z. B. Glasfasern. die gefärbt oder t:n`@cfärlit sein können.
  • Die Erfindung sieht ferner vor. für die feile (Hälften) des Hohlbausteines und`oder die Zwischenwände gehärtetes Glas zu benutzen, wodurch die mit solchen Steinen ausgeführten Wände, Decken usw.. neben den allgemeinen Forteilen des Hartglases eine besonders hohe Brandschutzeigenschaft besitzen.
  • In der Zeichnung zeigen die Abb. i und Schnitte durch zwei verschiedene Ausführungsformen von gemäß der ErfindunIg ausgebildeten Glashohlbausteinen.
  • Jeder der Steine besteht aus zwei kastenförmigen Hälften a. a', die in irgendeiner l@ekannten Weise hergestellt und an den @tol.lkanten b miteinander vereinigt sind. Die StoG-kanten b sind derart profiliert. dal@ sie 1111 fertigen Stein eine ringsum laufende, nach innen offene -mit f bilden.
  • Bei der Ausführung nach Abb. i sind zwei Glasscheiben c auf entgegengesetzten Seite» eines Rahmen: g befestigt, der in die Nut 1 zwischen den Steinhälften a, a' ein.greift. Bei dieser Ausbildung des Steines entstehen in dem Stein die äußeren Kammern d und zwischen den Scheiben (- selber eine «'eitere Kammer le, so daß der Hohlraum des Bausteines in drei Kammern unterteilt ist.
  • Auch beider Ausführunnach Abb. = sind -zwei Zwischenscheiben c vorgesehen, durch die sich ebenfalls drei Kammern d, Ir, d. ähnlich wie in Abb. i, ergeben. In diesem Fall ist die mittlere Kammer dadurch gebildet, dal.@ die Scheiben c, c, die beide mit ihren Rändern in der 'Nut fliegen. entgegengesetzte Krümmungen besitzen.
  • Wie eingangs bereits erwähnt, können die Kammern der Steine luftgefüllte oder luftverdünnte Räume sein. So l;;#,nnell beispielsweise alle drei Räume d, h, d luftgefüllt oder luftleer sein, oder es können auch die beiden äußeren Räume d, d Luftverdünnung und der innere Raum lr Luftfüllung aufweisen. fe nach Wunsch kann diese Anordnung natürlich auch umgekehrt getroffen werden.
  • Bei den gezeigten Ausführungen sind die äußeren Randflächen der Steinteile (Hälften in bekannter Weise derart profiliert, daß der fertige Stein Stoßflächen mit untersc]mittenen Fugen i. aufweist, die vorzugsweise eine schwalbenschwanzähnliche Form Nahen und zur Verankerung des zwischen den Meinen eingebrachten Bindemörtels 1, dienen, der _bew noch, elirung wie in sfa Abb. versehen i gezeigt, sein kann. mit einer Eisen-Die erfindungsgemäß vorgesehene Füllung der Kammern mit Isolierstoffen oder Flüssigkeiten und die Verwendung von gehärtetem Glas für die Steinteile sowie die Herstellung der Zwischenscheiben aus Kunstharz, aus Drahtgewebe u. dgl. oder aus Schichten von Glasfasern od. dgl. ist mit gleichem Vorteil auch für die bekannten ein- bzw. zweikammerigen Glashohlbausteine gegeben.

Claims (7)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Allseitig geschlossener Glashohlbaustein, der durch in eine Nut eingelegte -Zwischenwände in mehrere Kammern unterteilt ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei einen Hohlraum zwischen sich bildende Zwischenwände (c, c) vorgesehen, sind, so daß in dem Hohlbaustein mindestens drei Kammern (d, lz, d) entstehen.
  2. 2. Glashohlbaustein nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei Glasscheiben (c, c) parallel zueinander auf entgegengesetzten Seiten eines Rahmens (g) befestigt sind, der in der Nut (f) des Steines gehalten ist.
  3. 3. Glashohlbaustein nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß zwei mit ihren Rändern in der Nut (f) des Steines gehaltene Glasscheiben (c, c) eine Krümmung nach entgegengesetzten Seiten besitzen, derart, daß sie zwischen sich eine Kammer (h) bilden.
  4. 4. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenscheiben aus Glas mit einer Einlage aus Drahtgewebe, Drahtgeflecht, Streckmetall od. dgl. bestehen.
  5. 5. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenscheiben aus Kunstharz, gegebenenfalls bewehrtem Kunstharz bestehen.
  6. 6. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 3; dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenscheiben nur aus Drahtgewebe, Drahtgeflecht, Streckmetall od. dgl. bestehen.
  7. 7. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenscheiben aus Schichten anorganischer Fasern, z. B. Glasfasern, bestehen. B. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle oder einige der Kammern mit einem Isolierstoff, z. B. Glaswatte-, gefüllt sind. 9. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle oder einige der Kammern mit Flüssigkeit gefüllt sind. io. Glashohlbaustein nach Anspruch i bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steinteile (Hälften) und/oder Zwischenscheiben aus gehärtetem Glas bestehen. Zur Abgrenzung des Erfindungsgegenstands vom Stand der Technik sind irrt Erteilungsverfahren folgende Druckschriften in Betracht gezogen worden: Deutsche Patentschriften Nr. 100 730, 460 419; schweizerische Patentschriften Nr. i35 411, 93 178; britische Patentschriften Nr. 4o4 465, 474 725 französische Patentschrift Nr. 777 2o8.
DES130169D 1937-12-28 1937-12-28 In mehrere Kammern unterteilter, allseitig geschlossener Glashohlbaustein Expired DE765039C (de)

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DE (1) DE765039C (de)

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