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DE69219362T2 - Eisenbahnschienenhalterungsklammer und -einrichtung und verfahren zur anwendung derselben - Google Patents

Eisenbahnschienenhalterungsklammer und -einrichtung und verfahren zur anwendung derselben

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Publication number
DE69219362T2
DE69219362T2 DE69219362T DE69219362T DE69219362T2 DE 69219362 T2 DE69219362 T2 DE 69219362T2 DE 69219362 T DE69219362 T DE 69219362T DE 69219362 T DE69219362 T DE 69219362T DE 69219362 T2 DE69219362 T2 DE 69219362T2
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DE
Germany
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clamp
insulator
rail
fastening device
sections
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DE69219362T
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DE69219362D1 (de
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Trevor Paul Brown
Brian George Conroy
Stephen John Richmond Surrey Tw10 6Dj Cox
Christopher Gardner
Roger David Retford Nottinghamshire Dn22 Larke
Barry Marshall
Jan N-3408 Tranby Svendsen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pandrol Ltd
Original Assignee
Pandrol Ltd
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Priority claimed from GB929205791A external-priority patent/GB9205791D0/en
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Eisenbahnschienen-Befestigungsklemme und eine Baugruppe und Verfahren zum Einsatz der Klemme.
  • Die früheren Erfindungen des Anmelders, nämlich Schienenklemmen, die allgemein als "P-R"-Klemme (offenbart in GB- 861,473) bzw. "e"-Klemme bezeichnet werden (offenbart in GB- 1,510,224), sind beide seit langen Jahren erfolgreich und stellen kostengünstige Schienenbefestigungen bereit, die in vielen Ländern der Welt in großem Umfang verwendet werden. Diese Klemmen können in Schultern neben der Schiene entweder manuell angebracht werden, wobei ein Vorschlaghammer zum Eintreiben der Klemme in die Schulter verwendet wird, oder automatisch mit einer Klemmeneintreibmaschine. Obwohl ein automatischer Klemmeneinbau offensichtlich angenehmer, schneller und weniger arbeitsintensiv ist, kann er ein ziemlich komplizierter Vorgang sein, der ein genaues Positionieren der Klemme relativ zur Schulter erfordert, um eine ausreichende Schienenbefestigung zu erzielen.
  • Eine weitere früher vorgeschlagene Schienenklemme ist in DE-U-8804426.2 offenbart. Diese Schienenklemme ist in der Draufsicht ungefähr M-förmig, hat gerade, zueinander parallele äußere und innere Schenkel, die über gebogene Abschnitte miteinander verbunden sind. Bei Gebrauch liegen alle Teile der Klemme im wesentlichen in der gleichen Ebene; sonst sind die inneren Schenkel bezogen auf die äußeren Schenkel nach unten geneigt. Eine solche Klemme wird in einer Befe stigungsvorrichtung verwendet, die senkrecht zur Schiene verlaufende Kanäle zur Aufnahme der äußeren Klemmenschenkel aufweist, wobei die Öffnung zwischen den Kanälen die mitein ander verbundenen inneren Schenkel der Klemme aufnimmt. Die Baugruppe aus DE-U-8804426.2 stellt jedoch keine befriedigende Schienenbefestigung bereit und wird nur in geringem Umf ang verwendet.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Klemme zum Befestigen von Eisenbahnschienen bereitgestellt, geeignet zum Niederhalten einer Eisenbahnschiene, wobei die Klemme aus elastischem Stangenmaterial hergestellt und so gebogen ist, daß sie in der Draufsicht ungefähr die Form eines M hat, und die Klemme, fortschreitend vom einen Ende der Stange zum anderen Ende, umfaßt: einen im wesentlichen geraden ersten Abschnitt, einen gebogenen zweiten Abschnitt, einen dritten Abschnitt, einen gebogenen vierten Abschnitt, einen fünften Abschnitt, einen gebogenen sechsten Abschnitt und einen im wesentlichen geraden siebten Abschnitt, wobei die ersten und siebten Abschnitte jeweils die äußeren Schenkel des M bilden, die dritten und fünften Abschnitte jeweils die inneren Schenkel des M bilden, der zweite und der sechste Abschnitt die äußeren Schenkel mit den inneren Schenkeln verbindet und der vierte Abschnitt die inneren Schenkel miteinander verbindet, und die Klemme so gestaltet ist, daß in entspannter Anordnung die Längsachse des vierten Abschnitts in einer Ebene liegt, die gegen die Ebene geneigt ist, die die Längsachsen des ersten und des siebten Abschnitts enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemme im gespannten Betrieb eine Anordnung aufweist, in der die Längsachse des vierten Abschnitts in einer Ebene liegt, die im wesentlichen parallel zur Ebene ist, die die Längsachsen des ersten und des siebten Abschnitts enthält, jedoch Abstand davon hat.
  • Bevorzugt ist kein Teil der Längsachsen der zweiten und sechsten Abschnitte um einen größeren Winkel als 40º und besonders bevorzugt um einen größeren Winkel als 35º gegen die Ebene geneigt, die die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte enthält, wenn sich die Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung in der entspannten Anordnung befindet.
  • Wahlweise bzw. zusätzlich ist das Verhältnis des Höchstabstands zwischen der Längsachse eines jeden inneren Schenkels und der Ebene, die die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte enthält, zum Durchmesser der Stange, die die Klemme bildet, gleich oder kleiner als 4 und bevorzugt gleich oder kleiner als 2 und besonders bevorzugt gleich oder kleiner als 1,25, wenn sich die Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung in der entspannten Anordnung befindet.
  • In einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung sind die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte bevorzugt im wesentlichen parallel zueinander.
  • Wünschenswerterweise sind in einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung die dritten und fünften Abschnitte im wesentlichen gekrümmt, so daß ihre Längsachsen in entsprechenden Ebenen liegen, die zumindest näherungsweise senkrecht zur Ebene stehen, die die Achsen der ersten und siebten Abschnitte der Klemme enthält.
  • In einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung sind bevorzugt die dritten und fünften Abschnitte durch den vierten Abschnitt gegeneinander beabstandet und die zweiten und sechsten Abschnitte gebogen, so daß entsprechende Teile der Abschnitte nahe beieinander liegen.
  • Wünschenswerterweise erstreckt sich der vierte Abschnitt über die jeweiligen freien Enden der ersten und siebten Abschnitte hinaus, wenn man die Klemme gemäß dem er sten Aspekt der Erfindung in der Draufsicht betrachtet.
  • In einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung ist bevorzugt die Fläche eines jeden äußeren Schenkels benachbart zum freien Ende der Stange zumindest in dem Teil, der sich bei Gebrauch der Klemme ganz oben befindet, nach unten geneigt, und zwar bezogen auf die Längsachse des äußeren Schenkels beim Fortschreiten entlang des äußeren Schen kels hin zum freien Ende, und zwar bevorzugt unter einem Winkel von 30º.
  • Wünschenswerterweise ist in einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung zumindest einer der inneren und äußeren Schenkel der Klemme mit einer ersten Arretiervorrichtung zum Zusammenwirken mit zweiten Arretiervorrichtungen versehen, die auf einer Klemmenbefestigungsvorrichtung bereitgestellt sind, um die Klemme in einer gewünschten Position bezüglich der Klemmenbefestigungsvorrichtung zu arretieren, wenn sie darauf montiert wird, wobei zumindest eine Stirnfläche die erste oder die zweite Arretiervorrichtung bildet, und zumindest ein zusammenwirkender Vorsprung die andere der ersten oder zweiten Arretiervorrichtungen bildet, und sowohl die Stirnfläche als auch eine Fläche des zusammenwirkenden Vorsprungs spitzwinklig in einer Richtung zur Längsachse des Schenkels der Klemme geneigt sind, der die erste Arretiervorrichtung trägt, so daß die eine Fläche des zusammenwirkenden Vorsprungs gegen die Stirnfläche stößt, um die Klemme zu arretieren, daß jedoch ein Treiben der Klemme in eine der beiden Richtungen parallel zur Achse den Vorsprung aus der Berührung mit der Stirnfläche drückt. Bevorzugt ist der oder jeder Schenkel, der mit der ersten Arre tiervorrichtung versehen ist, einer der äußeren Schenkel der Klemme. Jeweils erste Arretiervorrichtungen sind bevorzugt auf jedem der äußeren Schenkel bereitgestellt, um mit entsprechenden zweiten Arretiervorrichtungen auf der Klemmenbefestigungsvorrichtung zusammenzuwirken, wenn die Klemme darin eingebaut wird.
  • Bevorzugt wird in einer derartigen Klemme die oder jede Stirnfläche von der geneigten Fläche einer Aussparung gebildet, und eine weitere Fläche der Aussparung ist in entgegengesetzter Richtung zur Längsachse spitzwinklig geneigt, wobei die Aussparung in einem Teil des oder jeden äußeren Schenkels ausgebildet ist, der sich bei Gebrauch der Klemme ganz oben befindet, und sich der Teil nahe am freien Ende des Schenkels befindet. Es ist erwünscht, daß die geneigten Flächen der Aussparung von einer weiteren Fläche der Aussparung verbunden werden, die im wesentlichen parallel zur Längsachse des äußeren Schenkels der Klemme ist, so daß die geneigten Flächen zueinander einen vorbestimmten Abstand haben und damit zwei gewünschte Stellungen bestimmen, an denen die Klemme bezüglich der Befestigungsvorrichtung arretierbar ist, wenn sie darin eingebaut wird.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird eine Befestigungsvorrichtung zum Halten einer Eisenbahnschienen- Befestigungsklemme bereitgestellt, die in der Draufsicht im wesentlichen M-förmig ist, wobei die Vorrichtung ein Grundglied und ein Paar Klemmenhalteglieder aufweist, die mit dem Grundglied verbunden sind und sich bei Gebrauch der Vorrichtung bezogen auf das Grundglied im wesentlichen nach oben erstrecken, wobei die Klemmenhalteglieder voneinander Abstand haben und eine Öffnung zwischen sich bestimmen, die die verbundenen inneren Schenkel einer derartigen M-förmigen Klemme aufnimmt, und die Klemmenhalteglieder mit entsprechenden Führungsdurchgängen ausgebildet sind, um jeweils die äußeren Schenkel der M-förmigen Klemme aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Halten einer Eisenbahnschienen-Befestigungsklemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch geeignet und so beschaffen ist, daß beim Eintreiben einer Klemme in die Vorrichtung die äußeren Schenkel der Klemme bezüglich der inneren Schenkel nach un ten gezwungen werden, wobei die Klemme aus ihrer entspannten Betriebsanordnung in die gespannte Betriebsanordnung übergeht, in der der vierte Abschnitt der Klemme aus einer Vorderfläche der Vorrichtung vorsteht, um auf eine Schiene zu drücken, und die Längsachse des vierten Abschnitts in einer Ebene liegt, die im wesentlichen parallel zur Ebene ist, die die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte enthält, jedoch Abstand dazu hat.
  • Bevorzugt sind bei einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung alle Führungsdurchgänge auf den jeweiligen Außenflächen der Klemmenhalteglieder ausgebildet.
  • Wünschenswerterweise hat in einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung jeder Führungs durchgang die Form eines Kanals, der in einer Seitenwand des entsprechenden Klemmenhalteglieds ausgebildet ist.
  • Bei derartigen Befestigungsvorrichtungen weist jedes Klemmenhalteglied bevorzugt an entsprechenden Stellen des Glieds mit Abstand vom Grundglied einen nach innen vorspringenden Abschnitt auf, der sich zumindest teilweise über die Öffnung erstreckt, so daß, wenn die Vorrichtung die Klemme hält, die nach innen vorspringenden Abschnitte direkt über zumindest einein Teil eines jeden inneren Schenkels der Klemme angeordnet werden, so daß diese Abschnitte dazu dienen, die Aufwärtsbewegung der inneren Schenkel zu begrenzen.
  • In einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung weist das Dach eines jeden Durchgangs wünschenswerterweise einen Abschnitt auf, der entlang des Durchgangs fortschreitend in einer Richtung weg von der Öffnung des Durchgangs nach unten verläuft, und in den bei Gebrauch der Vorrichtung ein äußerer Schenkel einer Klemme eingesetzt wird, damit der äußere Schenkel der Klemme am Abschnitt des Dachs anliegt, wenn die Klemme in die Vorrichtung eingetrieben wird, um den Schenkel bezogen auf die inneren Schenkel nach unten zu drücken.
  • In einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung ist das Grundglied bevorzugt so beschaffen, daß beim Einsetzen eines jeden äußeren Schenkels der Klemme in die Öffnung eines entsprechenden Durchgangs der Vorrichtung ein oberer Teil der Schenkel an das Dach des Durchgangs stößt und ein unterer Teil der Schenkel an der Durchgangsöffnung an den Boden des Durchgangs stößt und das Grundglied den vierten Abschnitt der Klemme trägt.
  • In einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung sind gegenüberliegende Seitenflächen der Klemmenhalteglieder nicht über ihre gesamten Längen durch das Grundglied verbunden. Bevorzugt verbindet das Grundglied nur einen Endabschnitt eines der Klemmenhalteglieder mit dem benachbarten Endabschnitt des anderen Klemmenhalteglieds.
  • Bevorzugt enthält eine Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung zum Gebrauch mit einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung zweite Arretiervorrichtungen zum Zusammenwirken mit ersten Arretiervorrichtungen auf der Klemme.
  • Wird eine solche Befestigungsvorrichtung zusammen mit einer derartigen Klemme verwendet, so ist bevorzugt das Dach eines Durchgangs oder jeden Durchgangs mit einem nach unten gerichteten Vorsprung zum Eingriff in die Aussparung versehen, die auf dem entsprechenden äußeren Schenkel der Klemme bereitgestellt ist.
  • In einer solchen Zusammenstellung aus Befestigungsvorrichtung und Klemme ist bevorzugt der Vorsprung so beschaffen, daß die Klemme in einer Stellung gehalten wird, in der sie auf eine benachbarte Schiene drückt. Wünschenswerterweise ist das Dach eines Durchgangs oder jeden Durchgangs mit einem weiteren nach unten gerichteten Vorsprung versehen, der in die Aussparung eingreift. Dabei ist der Vorsprung so angeordnet, daß die Klemme in einer Stellung gehalten wird, in der sie nicht auf eine benachbarte Schiene drückt. Die Vorsprünge sind bevorzugt an beiden Enden eines Durchgangs oder jeden Durchgangs angeordnet.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Einbauen einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung in eine Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung bereitgestellt, wobei die freien Enden der Stange, die die Klemme bildet, in entsprechende Öffnungen der Durchgänge in der Vorrichtung eingefügt werden, so daß ein oberer Teil eines jeden äußeren Schenkels an das Dach des Durchgangs anstößt und das Grundglied der Vorrichtung den vierten Abschnitt der Klemme trägt, und die Klemme so eingetrieben wird, daß ihre äußeren Schenkel entlang der Durchgänge und bezüglich der inneren Schenkel nach unten ge zwungen werden, wobei sich die Klemme spannt, und sie solange eingetrieben wird, bis sie eine gewünschte Stellung bezüglich der Vorrichtung erreicht.
  • Eine Klemme gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung kann, wenn nötig oder bevorzugt, von Hand in eine Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung eingebaut werden. Sind die Klemme und die Befestigungsvorrichtung mit ersten und zweiten Arretiervorrichtungen versehen, so wird der Einbau der Klemme in die Befestigungsvorrichtung erleichtert, und zwar insbesondere der halbautomatische Einbau mit einer Klemmeneintreibmaschine.
  • Gemäß einem vierten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Anwenden einer Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung zusammen mit einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung bereitgestellt, wobei zumindest entweder die inneren oder die äußeren Schenkel der Klemme mit einer ersten Arretiervorrichtung versehen sind, die mit einer zweiten auf der Befestigungsvorrichtung bereitgestellten Arretiervorrichtung zusammenwirkt, um die Klemme in einer gewünschten Stellung bezüglich der Befestigungsvorrichtung zu halten, wenn sie darin eingebaut wird, wobei zumindest eine Stirnfläche die erste oder die zweite Arretiervorrichtung bildet und zumindest ein entsprechender Vorsprung die andere erste oder zweite Arretiervorrichtung bildet und sowohl die Stirnfläche und eine Fläche des entsprechenden Vorsprungs spitzwinklig in einer Richtung zur Längsachse des Schenkels der Klemme geneigt sind, der die erste Arretiervorrichtung trägt, so daß die eine Fläche des zusammenwirkenden Vorsprungs gegen die Stirnfläche stößt, um die Klemme zu arretieren, daß jedoch ein Treiben der Klemme in eine der beiden Richtungen parallel zur Achse den Vorsprung aus der Berührung mit der Stirnfläche drückt, und wobei die äußeren Schenkel der Klemme in die Durchgänge der Vorrichtung eingefügt werden, so daß die Arretiervorrichtungen auf der Klemme und der Vorrichtung zusammenwirken und die Klemme in einer ersten Stellung halten, bevor die Klemme eingetrieben wird, und die Klemme in eine zweite Stellung getrieben wird, in der sie die Arretiervorrichtungen halten, so daß sie auf eine Eisenbahnschiene in der Nähe der Vorrichtung drückt.
  • Bei einem Verfahren gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung wird die Klemme bevorzugt aus der zweiten Stellung zurück in die erste Stellung getrieben, so daß ein Isolator zum elektrischen Isolieren der Vorrichtung gegen eine benachbarte Eisenbahnschiene, der zwischen der Vorrichtung und der Schiene angeordnet ist, ersetzt werden kann, ohne daß die Vorrichtung oder die Schiene bewegt werden muß.
  • In einem weiteren Verfahren gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung wird die Klemme entweder aus der ersten Stellung oder der zweiten Stellung in eine dritte Stellung zwischen der ersten und zweiten Stellung getrieben, in der die Klemme nicht auf die Eisenbahnschiene in der Nähe der Vorrichtung drückt, sondern auf der Vorrichtung einen zwischen der Vorrichtung und der Schiene angeordneten Isolator zum elektrischen Isolieren der Vorrichtung gegen die Schiene festhält.
  • Gemäß einem fünften Aspekt der Erfindung wird eine Baugruppe bereitgestellt, umfassend eine Eisenbahnschiene, eine Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung, die in der Nähe eines Flansches der Schiene angeordnet ist, und eine Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung, die in die Vorrichtung eingebaut ist, wobei der vierte Abschnitt der Klemme auf die Schienenflanke drückt.
  • Eine Baugruppe gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung enthält bevorzugt einen aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Schulterisolator zum elektrischen Isolieren der Befestigungsvorrichtung gegen die Schiene, der zwischen der Vorrichtung und der Schiene angeordnet ist, wobei der Isolator erste und zweite plattenartige Teile aufweist, die unter einem größeren Winkel als 0º aneinander grenzen und so beschaffen sind, daß der erste plattenartige Teil des Isolators auf einem Leistenabschnitt der Befestigungsvorrichtung ruht und der zweite plattenartige Teil des Isolators eine Fläche der Befestigungsvorrichtung berührt, die an den Leistenabschnitt grenzt und sich in der Nähe des Schienenfußes befindet. Der Isolator weist auch eine Isolatorarretiervorrichtung auf, um den Isolator relativ zur Befestigungsvorrichtung zu arretieren.
  • Bevorzugt weist in einer solchen Baugruppe die Befestigungsvorrichtung einen aufrecht stehenden Rückenabschnitt auf, der in einen entsprechenden Schlitz in einem Teil des Isolators hineinragt und zumindest einen Teil der Isolatorarretiervorrichtung bildet.
  • Bevorzugt wird in einer Baugruppe gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung zumindest ein Teil der Isolatorarretiervorrichtung von einem Abschnitt des Isolators gebildet, der unter einem Teil der Klemme angeordnet ist.
  • Das freie Ende eines äußeren Schenkels der Klemme liegt bevorzugt über dem Abschnitt des Isolators.
  • Bevorzugt umfaßt eine Baugruppe gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung zudem einen Klemmenisolator, der aus elektrisch isolierendem Material besteht, um die Klemme elektrisch gegen die Schiene zu isolieren, wobei der Klemmenisolator von einer Klemme getragen wird und den Bereich auf der Klemme umgibt, der auf die Schiene drückt. Wünschenswerterweise umfaßt der Klemmenisolator ein im wesentlichen plattenartiges Glied, das in einer Hauptfläche des Klemmenisolators ausgebildet ist und einen Kanal aufweist, der für das Aufnehmen der Klemme geformt ist. Bevorzugt umfaßt der Klemmenisolator zusätzlich nachgiebige Vorsprünge, die über einen Teil des Kanals hinaus vorstehen und sich unter Druck verformen, damit der Isolator auf die Klemme aufgesteckt oder von ihr abgenommen werden kann.
  • Wahlweise enthält der Klemmenisolator eine einschließende Tasche aus Isoliermaterial, in der derjenige Teil der Klemme gehalten wird, der auf die Schiene drückt.
  • Es wird nun beispielhaft Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen genommen.
  • Es zeigt:
  • Fig. 1 eine Eisenbahnschienen-Befestigungsbaugruppe gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung, die eine Schienenklem me gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung enthält, eine Befe stigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung und entsprechende Schulter- und Klemmenisolatoren;
  • Fig. 2A, 2B und 2C jeweils Draufsicht, Seitenansicht und rückwärtige Ansicht der Klemme nach Fig. 1, und Fig. 2D und 2E jeweils eine vergrößerte Draufsicht und Seitenansicht eines Teils der Klemme;
  • Fig. 3A, 3B und 3C jeweils Draufsicht, Seitenansicht und Vorderansicht einer weiteren Klemme gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung, und Fig. 3D und 3E jeweils eine vergrößerte Draufsicht und Seitenansicht eines Teils der Klem
  • Fig. 4A, 48 und 4C jeweils Draufsicht, Seitenansicht und Vorderansicht der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 1;
  • Fig. 5A, 5B und SC jeweils Draufsicht, Seitenansicht und Vorderansicht einer weiteren Form der Befestigungsvor richtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung;
  • Fig. 6A, 6B und 6C jeweils Seitenansicht, Vorderansicht und Draufsicht noch einer weiteren Form der Befestigungsvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung, und
  • Fig. 6D, 6E und 6F jeweils eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht bzw. Vorderansicht und eine Draufsicht einer Baugruppe, die die Befestigungsvorrichtung nach Fig. 6A bis 6C zusammen mit der Klemme nach Fig. 3A bis 3E enthält;
  • Fig. 7A eine Draufsicht eines Isolators nach Fig. 1,
  • Fig. 7B eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in
  • Fig. 7A und Fig. 7C eine vergrößerte Ansicht eines Teils der Fig. 7B;
  • Fig. 8A und 8B jeweils Draufsicht und Vorderansicht eines weiteren Schulterisolators;
  • Fig. 9A eine Draufsicht eines weiteren Schulterisola tors nach Fig. 1, Fig. 9B eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in Fig. 9A und Fig. 9C eine Vorderansicht des Isolators;
  • Fig. 10A eine Draufsicht eines weiteren Klemmenisolators, Fig. 10B eine Querschnittsansicht entlang der Linie A A in Fig. 10A und Fig. 10C eine Vorderansicht des Isolators;
  • Fig. 11A und 11b jeweils Draufsicht und Seitenansicht eines weiteren Klemmenisolators gemäß dem achten Aspekt der Erfindung;
  • Fig. 12A eine Draufsicht noch eines weiteren Klemmen isolators, Fig. 12B eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in Fig. 12A und Fig. 12C eine Vorderansicht des Isolators;
  • Fig. 13A, 13B und 13D jeweils perspektivische Seitenansichten und Vorderansichten noch eines weiteren Klemmenisolators, Fig. 13C eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in Fig. 13B und Fig. 13E eine vergrößerte aufgeschnittene Ansicht eines Teils von Fig. 13A; und
  • Fig. 14A, 14B und 14C jeweils Darstellungen zum Gebrauch beim Erklären der Schritte eines Verfahrens, das den fünften Aspekt der Erfindung ausführt.
  • Fig. 1 zeigt eine Baugruppe, die eine nachgiebige Eisenbahnschienen-Befestigungsklemme 1 enthält. Die Klemme 1 weist einen Spitzenabschnitt 14 auf, der auf den Flansch einer Eisenbahnschiene 2 drückt, die auf einem Schienenunter bau 3 ruht. Der Schienenunterbau 3 ist mit Hilfe eines nachgiebigen Schienenkissens 4, das zwischen dem Schienenfuß und dem Schienenunterbau 3 angeordnet ist, gegen die Schiene 2 gepuffert. Eine Befestigungsvorrichtung bzw. eine Schulter 5 halten die Schienenklemme 1 fest. Die Schulter 5 weist ein Paar Durchgänge 53 auf (in Fig. 1 ist nur ein Durchgang dargestellt), in denen entsprechende Glieder 11 und 17 (in Fig. 1 ist nur das Glied 17 dargestellt) der Klemme angeordnet sind. Der Spitzenabschnitt 14 der Klemme 1 trägt einen Isolator 6, der die unterste Fläche des Spitzenabschnitts 14 abdeckt, so daß der Spitzenabschnitt 14 der Klemme 1 über den Isolator 6 auf den Schienenflansch drückt. Der Isolator 6 isoliert damit die Klemme 1 gegen die Schiene 2. Zwischen der Schiene 2 und der Schulter 5 ist ein "Seitenstütz"-Isolator 7 angeordnet, um die Schulter 5 elektrisch gegen die Schiene 2 zu isolieren. Die Komponenten der Baugruppe werden nun ausführlicher mit Bezug auf die verbleibenden Zeichnungen beschrieben.
  • Fig. 2A, 2B und 2C zeigen, daß die Klemme 1 in Fig. 1 in der Draufsicht im wesentlichen M-förmig ist. Sie wird durch Biegen eines elastischen Stangenmaterials geformt, das in diesem Fall kreisförmigen Querschnitt hat (beispielsweise eine Stahlstange mit 15 mm Durchmesser), und weist beim Fortschreiten vom einen Ende A der Stange zum anderen Ende B auf: einen geraden ersten Abschnitt 11, einen zweiten Abschnitt 12, der um 180º gebogen ist, einen gekrümmten dritten Abschnitt 13, einen vierten Abschnitt 14, der um 180º gebogen ist, einen gekrümmten fünften Abschnitt 15, einen sechsten Abschnitt 16, der um 180º gebogen ist, und einen geraden siebten Abschnitt 17. Die ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 bilden die äußeren Schenkel des M. Die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 bilden die inneren Schenkel des M. Die zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 verbinden jeweils innere und äußere Schenkel, und der vierte Abschnitt 14 der Klemme verbindet die inneren Schen kel miteinander. In der Draufsicht, siehe Fig. 2A, erstreckt sich der vierte Abschnitt 14 der Klemme über die freien Enden A und B der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 hinaus.
  • Die zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 der Klemme 1 erheben sich über die Ebene, die die ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 der Klemme 1 enthält, und zwar so, daß kein ansteigendes Teil der Längsachsen der Abschnitte 12 und 16 gegen die Ebene um einen Winkel von mehr als ungefähr 33º geneigt ist. In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann dieser Winkel bis zu 40º betragen.
  • Die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 der Klemme 1 sind gekrümmt, so daß ihre Längsachsen in entsprechenden Ebenen liegen, die im wesentlichen senkrecht zur Ebene sind, die die ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 der Klemme enthalten. In der dargestellten Ausführungsform hat jeder Abschnitt der dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 einen ersten im wesentlichen geraden Teil 13a, 15a und einen zweiten im wesentlichen geraden Teil 13b, 15b, wobei die Längsachsen dieser Teile um einen Winkel von ungefähr 30º gegeneinander geneigt sind&sub0; Die ersten und zweiten Teile 13a, 13b, 15a und 15b der dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 könnten jedoch selbst gekrümmt sein, so daß die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 insgesamt gleichmäßiger gekrümmt sind.
  • Drückt die Klemme auf die Schiene, siehe Fig. 1, so ist eine Ebene, die die Längsachse des vierten Abschnitts 14 enthält, im wesentlichen parallel zur Ebene, die die ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 enthält.
  • Für die Klemme nach Fig. 2A bis 2C beträgt das Verhältnis des größten Abstands zwischen den Längsachsen der dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 und der Ebene, die die ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 enthält, zum Durchmesser der Stange, die die Klemme bildet, 1,23. Ein bevorzugter Höchstwert für dieses Verhältnis beträgt 2,0; es könnte jedoch bis auf 4,0 wachsen.
  • Die äußeren Schenkel der Klemme, d. h. die ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 der Klemme, sind jeweils mit Vertiefungen 18 in ihrer oberen Fläche nahe an den jeweiligen freien Enden A und B der Klemme versehen. Das Ende B eines der äußeren Schenkel der Klemme (der in dieser Ausführungsform mit dem anderen äußeren Schenkel identisch ist) ist ausführlich in Fig. 2D und 2E dargestellt.
  • In dieser Ausführungsform sind die Vertiefungen 18 jeweils so geformt, daß sie zwei Flächen 18a, 18b aufweisen, die bezüglich der Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 jeweils in zwei entgegengesetzte Richtungen geneigt sind, und eine weitere Fläche 18c, die den Boden der Vertiefung 18 bildet und die geneigten Flächen 18a, 18b miteinander verbindet. Die Fläche 18c selbst ist im wesentlichen parallel zu den Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17. In dieser Ausführungsform sind die geneigten Flächen 18a, 18b um einen Winkel von 30º gegen die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 geneigt. Der Boden 18C der Vertiefung dient dazu, einen Abstand zwischen den geneigten Fläche 18a, 18b der Vertiefung 18 zu schaffen. In einer anderen Ausführungsform kann dieser Boden 18c jedoch weggelassen werden, so daß sich kein Abstand zwischen den untersten Kanten der geneigten Flächen 18a, 18b der Vertiefung 18 befindet.
  • Die Vertiefung 18 befindet sich wie dargestellt bevorzugt auf der obersten Fläche der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 der Klemme und nicht auf einer Seitenfläche der Klemme, so daß beim Einbau der Klemme 1 in eine Befestigungsvorrichtung 5 die Kraft auf die äußeren Schenkel der Klemme, die durch den Eingriff der Befestigungsvorrichtung 5 in die Vertiefungen 18 erzeugt wird, im wesentlichen die gleiche Richtung hat wie die Spannung, die auf die zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 der Klemme 1 aufgrund der Verbiegung der äußeren Schenkel wirkt.
  • Jedes freie Ende A, B der Klemme 1 ist an seiner oberen und unteren Fläche zugespitzt, und die oberen und unteren zugespitzten Flächen 19a, 19b nehmen in dieser Ausführungsform einen Winkel von ungefähr 30º gegen die Längsachse der Klemme ein. In dieser Ausführungsform ist die Vertiefung 18 gleich hinter dem zugespitzten Teil 19a der oberen Fläche ausgebildet. Aus der später folgenden Beschreibung von Fig. 10A bis 10C geht hervor, daß das zugespitzte Teil 19a auf der oberen Fläche des äußeren Schenkels dazu dient, das Einsetzen der Klemme 1 in eine Befestigungsvorrichtung 5 zu erleichtern. Das zugespitzte Teil 19b an der unteren Fläche des äußeren Schenkels soll dazu dienen, den Gebrauch der Klemme beim Halten des Isolators 7 an seinem Platz zwischen der Befestigungsvorrichtung 5 und der Schiene 2 zu erleichtern.
  • In einer solchen Ausführungsform der Klemme, die aus einer Stange mit 15 mm Durchmesser hergestellt ist, gilt:
  • die nach innen zeigenden Flächen der äußeren Schenkel haben 75 mm Abstand;
  • der Abstand zwischen dem äußersten Teil des vierten Abschnitts 14 und einer Linie, die die äußersten Teile der zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 verbindet, beträgt 120 mm;
  • die größte Höhe der Klemme, d. h. die Höhe zwischen dem obersten Punkt des dritten Abschnitts 13 der Klemme über dem untersten Punkt der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17 der Klemme beträgt 34 mm;
  • der unterste Punkt des vierten Abschnitts 14 der Klemme befindet sich 10 mm über dem untersten Abschnitt der ersten und siebten Abschnitte 11 und 17;
  • der äußerste Abschnitt des vierten Abschnitts 14 erstreckt sich 40 mm hinter die freien Enden A und B der äußeren Schenkel;
  • die zweiten Teile 13b, lsb der dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 sind jeweils 42 mm lang;
  • der Krümmungsradius der zweiten und sechsten Abschnitte beträgt 10 mm, und der Krümmungsradius des vierten Abschnitts beträgt 9 mm;
  • die oberen Flächen der äußeren Schenkel sind bis zu einem Abstand von 8 mm vom freien Ende des Schenkels zugespitzt, und die unteren Flächen der äußeren Schenkel sind bis zu einem Abstand von 10 mm vom freien Ende des Schenkels zugespitzt;
  • jede Vertiefung 18 ist 1,5 mm tief, sie ist an ihrer breitesten Stelle quer zur Längsachse des äußeren Schenkels 9 mm breit, sie weist einen Boden 18c auf, der parallel zur Längsachse des äußeren Schenkels gemessen 8,5 mm lang ist, und sie ist insgesamt 15,5 mm lang;
  • beim Formen der Vertiefung 18 und der Zuspitzung 19a auf der oberen Fläche wird bevorzugt Material vom Ende des freien Schenkels abgetragen, so daß er einen Durchmesser von 14,5 mm aufweist, und zwar an dem Punkt quer über den Schen kel gemessen, an dem die Zuspitzung 19a der oberen Fläche auf die Vertiefung 18 trifft;
  • der in Fig. 2C dargestellte Winkel α beträgt ungefähr 12º, könnte jedoch in anderen Ausführungsformen beispielsweise 19º oder bis zu 25º betragen.
  • Eine modifizierte Form der Klemme nach Fig. 2A bis 2E ist in Fig. 3A bis 3E dargestellt. Die Klemme nach Fig. 3A bis 3E unterscheidet sich von der Klemme nach Fig. 2A bis 2E dadurch, daß die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 der Klemme jeweils erste Teile 13a und 15a aufweisen, die geringfügig gebogen sind. Die zweiten Teile 13b und 15b bleiben gerade, so daß sich die Gesamthöhe der Klemme ver glichen mit der Klemme nach Fig. 2A bis 2E verkleinert. Zusätzlich sind die freien Enden der äußeren Schenkel 11, 17 der Klemme 1 an ihren Oberteilen 19a' verrundet, und sie sind an ihren Querteilen 19c abgeschrägt, um das Einsetzen der Klemme in eine Befestigungsvorrichtung zu erleichtern.
  • Die Klemme nach Fig. 2A bis 2E oder die Klemme nach Fig. 3A bis 3E ist, siehe Fig. 1, mit einer Befestigungsvorrichtung nach Fig. 4A bis 4C verwendbar. Die Befestigungsvorrichtung ist in gewisser Hinsicht modifizierbar, siehe Fig. 5A bis 5C.
  • Die Befestigungsvorrichtungen 5 nach Fig. 4A bis 4C und Fig. 5A bis 5C umfassen ein Grundglied 51, das im wesentlichen waagrecht verläuft, wenn die Klemme benutzt wird, und ein Paar Klemmenhalteglieder 52, die an ihrem einem Ende mit beiden Enden des Grundglieds 51 verbunden sind und sich im wesentlichen senkrecht gegenüber dem Grundglied 51 in vertikaler und horizontaler Richtung erstrecken. Ein Kanal, der in der nach außen zeigenden Wand eines jeden Klemmenhal teglieds 52 ausgebildet ist, stellt einen Durchgang 53 zum Aufnehmen der äußeren Schenkel der Klemme nach Fig. 2A bis 2E bereit. Das Grundglied 51 erzeugt einen Abstand zwischen den Klemmenhaltegliedern 52, um eine Öffnung 54 dazwischen zu bestimmen, die die inneren Schenkel der Klemme aufnimmt. Oben auf jedem Klemmenhalteglied 52 befinden sich nach innen gerichtete Vorsprünge 55, die über die Öffnung 54 hinausstehen. Die Vorsprünge 55 dienen dazu, die Aufwärtsbewegung der inneren Schenkel der Klemme zu begrenzen, die bei einer Schienenneigung auftreten kann, wenn die Klemme in Gebrauch ist. Jeder Durchgang 53 hat eine Öffnung 56 am Ende des Klemmenhalteglieds 52, das am weitesten vom Grundglied 51 entfernt ist. Die Öffnung ist von einer Wand 57 am anderen Ende des Klemmenhalteglieds 52 verschlossen, um eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der der Isolator 7 auf der Befestigungsvorrichtung 5 angeordnet werden kann, wie später ausführlicher erklärt wird. Das Dach des Durchgangs in der Nähe der Wand 57 ist auch zu diesem Zweck entfernt.
  • Bei Gebrauch der Befestigungsvorrichtung 5 ist der Boden des Durchgangs 53 im wesentlichen waagrecht. Der Durchgang 53 hat nur eine Seitenfläche, die von einer Wand 52a des Klemmenhalteglieds 52 gebildet wird und bei Gebrauch zwischen den äußeren und inneren Schenkeln der Klemme 1 liegt. Die andere Seite des Durchgangs ist offen. Das Dach des Durchgangs 53 ist so ausgebildet, daß es einen abfallenden Teil 53a aufweist, der bei Gebrauch der Vorrichtung gegen die Waagrechte geneigt ist, so daß der Durchgang am Teil des geneigten Stücks 53a höher ist, der näher an der Öffnung 56 liegt, als am anderen Ende des Teils 53a. Das Dach des Durchgangs 53 ist an beiden Enden des geneigten Teils 53a so geformt, daß die Vorsprünge 53b und 53c bereitgestellt sind, die mit der Vertiefung 18 zusammenwirken, die im äußeren Schenkel einer jeden Klemme 1 ausgebildet ist, um die Klemme 1 an einer besonderen Stelle bezüglich der Befestigungsvorrichtung 5 zu arretieren.
  • Der erste Vorsprung 53b, der in der Öffnung 56 des Durchgangs 53 ausgebildet ist, zeigt zur Öffnung 53 hin eine erste Fläche 53b", die ziemlich flach gegen die Waagrechte geneigt ist, und zwar in einer Richtung, durch die die Höhe des Durchgangs abnimmt, wenn man zur Wand 57 hin fortschreitet. Der Vorsprung 53b hat auch eine zweite Fläche 53b", die gegen die Waagrechte stärker geneigt ist als die erste Fläche 53b', jedoch im entgegengesetzten Sinn, so daß die Höhe des Durchgangs zunimmt. Der zweite Vorsprung 53c, der der Wand 57 am nächsten liegend ausgebildet ist, hat eine erste Fläche 53c', die den abfallenden Teil 53a bildet, und eine zweite Fläche 53c", die gegen die Waagrechte im entgegengesetzten Sinn geneigt ist, und zwar mit einem Winkel, der größer ist als der Neigungswinkel des abfallenden Teils 53a, jedoch kleiner als der Neigungswinkel der zweiten Fläche 53b" des ersten Vorsprungs 53b. Von jeder Wand 52a des Klemmenhalteglieds 52 erstreckt sich in einem Bereich über dem Durchgang 53 ein Teil 58, so daß zwischen dem Durchgang 53 und dem Teil 58 eine Aussparung 59 bestimmt ist, in die ein Werkzeug eingesetzt werden kann, und zwar zum Einsetzen einer Klemme in die Vorrichtung oder zum Ausbauen der Klemme aus der Vorrichtung oder zum Anheben einer Schwelle, an der ein Paar Befestigungsvorrichtungen 5 angebracht sind. Das Dach der Aussparung 59 kann wie dargestellt entlang einer Kante geneigt sein. Die Wand 52a eines jeden Klemmenhalteglieds 52 kann wie dargestellt entlang einer Kante verrundet oder geneigt sein, um die erforderliche Materialmenge zum Herstellen der Befestigungsvorrichtung 5 zu verringern.
  • Der Boden des Durchgangs 53 setzt sich bevorzugt über die Öffnung 56 hinaus fort, um ein Teil 53d bereitzustellen, auf dem die unteren Flächen der äußeren Schenkel der Klemme aufsitzen können, wenn die Klemme in die Vorrichtung 5 eingebaut wird. Das Grundglied 51, das eine Stütze für den vierten Abschnitt 14 der Klemme 1 bildet, wenn diese nicht auf die Schiene drückt, soll in dieser Ausführungsform (bei Gebrauch) einen Seitenstützisolator 7 aufnehmen. In der Fläche des Grundglieds 51, die der Schiene 2 bei Gebrauch der Vorrichtung 5 am nächsten liegt, ist eine Stufe 51a bereitgestellt, um einen waagrecht verlaufenden Teil des Isolators 7 aufzunehmen. Man beachte jedoch, daß diese Stufe 51a nicht erforderlich wäre, wenn die Vorrichtung 5 mit einem herkömmlichen Isolator zum elektrischen Isolieren der Vorrichtung gegen die Schiene verwendet würde.
  • Weitere Materialeinsparungen beim Herstellen der Vorrichtung 5 sind erzielbar, wenn man die überstehenden Vorsprünge 55 wegläßt. Dadurch ist es möglich, die Gesamthöhe der Befestigungsvorrichtung 5 zu verringern, siehe Fig. 5A bis 5C. In der Vorrichtung nach Fig. 5A bis 5C wurden auch die Teile 58 weggelassen; der obere Teil dieser Vorrichtung könnte jedoch so verändert werden, daß er eine Vertiefung zur Aufnahme eines Einbau- oder Hebewerkzeugs bereitstellt.
  • In einer Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 4A bis 4C zum Gebrauch mit einer Klemme, wie sie mit Bezug auf Fig. 2A bis 2E beschrieben ist, beträgt die Gesamthöhe der Befestigungsvorrichtung 60 mm und die Gesamtbreite 101 mm. Die Klemmenhalteglieder 52 bestimmen eine Öffnung zwischen sich, die 57 mm breit ist. Die Wände 52a sind 9 mm breit. Die unterste Fläche eines jeden vorstehenden Teils 55 befindet sich 46 mm über dem Teil der Befestigungsvorrichtung, das bei Gebrauch der Vorrichtung auf gleicher Höhe mit dem Schienenunterbau 3 liegt. Der Abstand zwischen den vorstehenden Teilen 55 beträgt 32 mm. Das Teil 53d erstreckt sich 11 mm weit über die Öffnung 56 des Durchgangs 53 hinaus. Die Länge des Durchgangs von der inneren Wand 57 zur Öffnung 56 beträgt 77 mm. Die Wand 57 ist 8 mm dick, und zwar gemessen in einer Richtung parallel zur Länge des Durchgangs 53; die Wand 57 ist 21 mm hoch. Der Boden des Durchgangs ist 3 mm dick, und die Höhe des Durchgangs an der Öffnung beträgt 22 mm. Die Durchgangshöhe nimmt dann mit einem Winkel von ungefähr 13º auf eine Höhe von 20 mm ab, be vor sie mit einem Winkel von ungefähr 45º wieder auf eine Höhe von 24 mm zunimmt. Der abfallende Teil 53a des Durchgangsdachs ist mit einem Winkel von ungefähr 18º geneigt, und sein unterster Punkt befindet sich 18,5 mm über dem Boden des Durchgangs 53. Die zweite Fläche 53c" des zweiten Vorsprungs 53c ist mit einem Winkel von 30º auf eine Höhe von 24 mm geneigt, und der unterste Punkt des zweiten Vorsprungs 53c befindet sich 26 mm von der äußeren Fläche der Wand 57 entfernt. Der unterste Punkt des ersten Vorsprungs 53b liegt 68 mm von der äußeren Fläche der Wand 57 entfernt. Die Aussparung 59 über dem Durchgang 53 weist eine obere Fläche auf, die mit einem Winkel von ungefähr 15º geneigt ist; sie beginnt mit einer Höhe von 44 mm über dem untersten Punkt der Befestigungsvorrichtung und nimmt auf 51 mm zu. Der Boden der Aussparung befindet sich 32 mm über dem untersten Punkt der Befestigungsvorrichtung. Die im Grundglied 51 ausgebildete Stufe 51a ist 15 mm über dem untersten Punkt der Befestigungsvorrichtung ausgebildet und ist 8 mm tief.
  • Die Befestigungsvorrichtungen 5 nach Fig. 4A bis 4C und Fig. 5A bis 5C, siehe Fig. 6A bis 6F, können mit einem Steg 50, der aus dem Grundglied 51 der Befestigungsvorrichtung vorsteht, an einem Betonschienenunterbau befestigt werden. Der Steg 50, der einen Teil der Befestigungsvorrichtung 5 bildet, wird beim Herstellen der Schwelle 3 in die Betonschwelle 3 eingebettet und ist mit Flügeln 50a versehen, um jeder Drehneigung der Befestigungsvorrichtung 5 in der Schwelle 3 zu widerstehen.
  • Der in Fig. 1 dargestellte Isolator 7 wird nun ausführlicher mit Bezug auf Fig. 7A bis 7C beschrieben. Der Isolator weist eine erste Platte 71 auf, die sich bei Gebrauch des Isolators zwischen der Befestigungsvorrichtung 5 und der Schiene 2 befindet. Von einem Mittenabschnitt der Oberkante der ersten Platte 71 steht senkrecht eine zweite Platte 72 vor. Sie ist so geformt, daß sie bei Gebrauch in der Stufe 51a der Befestigungsvorrichtung 5 angeordnet werden kann und eine nicht unterbrochene ebene Fläche auf dem Grundglied 51 darstellt. Die erste Platte 71 liegt in ihrem Mittenabschnitt tiefer als an ihren beiden Enden. An den beiden Enden der ersten Platte 71 sind aufrecht stehende Isolatorpositionierglieder 73 bereitgestellt, die sich senkrecht zur ersten Platte 71 erstrecken. Diese Isolatorpositionierglieder 73 haben zur zweiten Platte 72 einen Abstand und stellen entsprechende Vertiefungen 74 zum Aufnehmen der Wände 52a der Klemmenhalteglieder 52 der Befestigungsvorrichtung 5 bereit. Die Positionierglieder 73 sind jeweils in einer unteren Fläche mit einem Schlitz 75 versehen, der parallel zur ersten Platte 71 verläuft und bei Gebrauch des Isolators die Wand 57 der Befestigungsvorrichtung 5 aufnimmt. Der Isolator 7 wird dadurch daran gehindert, sich bei Gebrauch in waagrechter Richtung zu bewegen; der Isolator kann jedoch durch Anheben in senkrechter Richtung von der Befestigungsvorrichtung 5 entfernt werden, beispielsweise um ihn bei Verschleiß zu ersetzen. Vom Unterteil einer Fläche jedes Isolatorpositionierglieds 73 geht entfernt von der ersten Platte 71 ein Positionierfuß 76 aus, der eine geneigte obere Fläche hat. Wird der Isolator 7 auf einer Befestigungsvorrichtung 5 angeordnet und eine Klemme 1 vollständig in die Vorrichtung 5 eingebaut, so ruht die untere zugespitzte Fläche 19b am freien Ende eines jeden äußeren Schenkels auf der oberen Fläche des Positionierfußes 76, um bei Gebrauch ein unerwünscht großes Anheben des Isolators 7 zu verhindern. Eine Wand 77 verbindet eine Seite der oberen Fläche des Positionierfußes 76 mit dem Isolatorpositionierglied 73.
  • Fig. 8A und 8B zeigen eine weitere Form eines Schulterisolators 7.
  • Eine Ausführungsform des Isolators 7, der mit einer Befestigungsvorrichtung 5 nach Fig. 4A bis 4C oder 5A bis 5C zu verwenden ist, umfaßt: eine erste Platte 71, die 119 mm lang, in ihrem Mittenabschnitt 20 mm und sonst 26 mm hoch sowie 8 mm dick ist; einen zweiten Teil 72, der 55 mm lang, 15,5 mm breit und 6 mm dick ist; ein Isolatorpositionierglied 73, das 21,5 mm lang, 26 mm hoch und 19,5 mm breit ist; eine Aussparung 74, die 10,5 mm breit ist; einen Schlitz 75, der 20 mm hoch, 8,5 mm breit und 13 mm lang ist, wobei das Material, das zwei der drei senkrechten Schlitzwände bildet, ungefähr 8 mm dick ist; und einen Positionier fuß 76, der an seinem dünnsten Punkt 3,5 mm dick ist und eine obere Fläche hat, die unter einem Winkel von 16º gegen die Waagrechte geneigt ist, wobei der Positionierfuß 15,5 mm lang und 8,5 mm breit ist und eine untere Fläche aufweist, die sich 2 mm über dem untersten Punkt der ersten Platte 71 befindet.
  • Der Spitzenisolator 6 nach Fig. 1 wird nun ausführlicher mit Bezug auf Fig. 9A bis 9C beschrieben. Ähnliche Spitzenisolatoren sind in Fig. 10A bis 10C und Fig. 11a und 11B beschrieben. Jeder der in Fig. 9A bis 9C, 10A bis 10C und 11A und 11B gezeigten Spitzenisolatoren 6 umfaßt einen Körper 60, der aus einem Block Isoliermaterial hergestellt ist und eine Hauptfläche aufweist, die sich ganz oben befindet, wenn der Spitzenisolator 6 bei Gebrauch von einer Klemme 1 getragen wird. Die Hauptfläche ist mit einem Kanal 61 versehen, um den vierten Abschnitt 14 der Klemme 1 und damit verbundene Teile der dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 der Klemme aufzunehmen. Die Unterseite des Körpers 60 ist verrundet und so geformt, daß die Bewegung einer Klemme, die den Isolator 6 trägt, auf die Schiene und weg von der Schiene erleichtert wird. Wenn möglich soll auch die Materialmenge zum Herstellen des Isolators 6 verringert werden. Die Materialdicke ist an den Teilen am größten, die unter dem Kanal 61 liegen. An den Teilen, die bei Gebrauch die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 der Klemme 1 aufnehmen, stehen über den Kanal 61 hinaus nachgiebige Vorsprünge 62 vor, die sich verformen, wenn die Klemme gegen sie gedrückt wird, so daß die Klemme in den Kanal eintreten kann. Die Vorsprünge halten bei normalem Gebrauch auch den Spitzenisolator 6 auf der Klemme 1 fest.
  • Beim Spitzenisolator 6 nach Fig. 9A bis 9C hat das Material 63, das von der inneren Wand des Kanals 61 begrenzt wird, verglichen mit dem Material, das die äußeren Kanalbegrenzungen bildet, eine geringere Höhe, so daß es einen ver gleichsweise niedrigen Vorsprung bildet, der so geneigt ist, daß seine Höhe über dem untersten Punkt des Kanals 61 in dem Teil zwischen den dritten und fünften Abschnitten 13 und 15 der Klemme 1 auf null abnimmt. Um die Stabilität des Spitzenisolators 6 auf der Klemme zu vergrößern, ist der Körper 60 mit einem Fortsatz 64 ausgebildet.
  • Der Spitzenisolator nach Fig. 10A bis 10C unterscheidet sich von dem Isolator nach Fig. 9A bis 9C hauptsächlich dadurch, daß das Teil 63a, das der Kanal 61 zwischen den Teilen bestimmt, die die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 der Klemme 1 aufnehmen, eine obere Fläche auf der gleichen Höhe hat wie der oberste Punkt des Materials, das die Außenbegrenzung des Kanals 61 bildet und anstelle des Fortsatzes 64 über das Ende des Kanals 61 hinaus vorsteht, um den Isolator 6 stabiler zu machen. Um Material einzusparen, ist die Unterseite des Teils 63a mit einer Vertiefung 65 ausgebildet. Zusätzlich zur Unterseite des Körpers 60 sind die Ecken der oberen Hauptfläche ebenfalls verrundet und folgen ungefähr der Krümmung des Kanals 61 in diesem Bereich.
  • Der Spitzenisolator 6 nach Fig. 11A und 11B unterscheidet sich von dem Isolator nach Fig. 9A bis 9C dadurch, daß ein Teil 63b, das von den Teilen des Kanals 61 begrenzt wird, die die dritten und fünften Abschnitte 13 und 15 der Klemme aufnehmen, eine obere Fläche hat, die sich mit dem Material auf gleicher Höhe befindet, das die Außenwand des Kanals 61 begrenzt, und sich über den Hauptteil des Körpers 60 hinaus erstreckt, um einen länglichen Fortsatz 64a zu bilden. Die obere Fläche des Fortsatzes ist leicht verrundet, und die untere Fläche des Fortsatzes ist stärker verrundet. Die Dicke des Fortsatzes 64a nimmt in Längs- und Querrichtung ab, wenn man sich von Hauptteil des Körpers 60 entfernt.
  • Eine modifizierte Form des Isolators nach Fig. 10A bis 10C ist in Fig. 12A bis 12C dargestellt. Ein Unterschied zwischen den beiden Isolatoren besteht darin, daß der Isolator nach Fig. 12A bis 12C eine weniger verrundete Unterseite aufweist. Dadurch wird weniger Material für den Isolator verbraucht. Zusätzlich erstreckt sich der Kanal 61 weiter um jede Seite des Teils 63a herum. Zudem sind die freien Kanten 62a der Vorsprünge 62 abgeschrägt, so daß sich die Klemme leichter einfügt.
  • Mit Bezug auf Fig. 13A bis 13E wird nun eine andere Form des Spitzenisolators beschrieben, der mit der Klemme nach Fig. 2A bis 2E oder 3A bis 3E verwendet werden könnte. Der Spitzenisolator 600 hat einen aus Isoliermaterial hergestellten Körper 601, der so geformt ist, daß er eine Vertiefung 602 zum Aufnehmen des vierten Abschnitts 14 der Klemme 1 bereitstellt, wobei der vierte Abschnitt 14 vollständig eingeschlossen ist. Ein länglicher Vorsprung 603 hält den Isolator 600 auf dem vierten Abschnitt 14 der Klemme 1. Der Vorsprung 603 steht von der Decke der Vertiefung 602 vor und greift in die Klemme 1 ein, um das Anbringen des Spitzenisolators 600 auf dem vierten Abschnitt 14 der Klemme zu erleichtern. Die Seiten des Spitzenisolators 600 sind mit Schlitzen 604 versehen, die mit Löchern 605 an einem ihrer Enden zusammenwirken und von der Öffnung 606 der Vertiefung 602 ungefähr über zwei Drittel der Länge auf der Seitenfläche des Isolators 600 verlaufen. Die Schlitze ermöglichen es, die Öffnung 606 geringfügig zu vergrößern, wenn der Isolator auf dem vierten Abschnitt 14 der Klemme 1 angebracht wird. Die Vertiefung 602 ist so geformt, daß sie zum äußeren Rand des vierten Abschnitts 14 der Klemme 1 paßt. Die Öffnung 606 ist dazu im wesentlichen wie die Rennbahn in einem Stadion geformt. Die Materialdicke des Isolators ist in dem Teil, der sich bei Gebrauch zuoberst befindet, im wesentlichen gleichförmig. Die Dicke des Isolatorteils, der bei Gebrauch der Klemme zuunterst liegt, d. h, der Teil, der auf die Schiene drückt, nimmt dagegen gleichmäßig zu, wenn man sich vom Ende des Isolators nahe an der Öffnung 606 wegbewegt.
  • Eine Ausführungsform des Spitzenisolators 6 nach Fig. 9A bis 9C zum Gebrauch mit einer Klemme 1 wie in Fig. 2A bis 2E beschrieben umfaßt: einen Körper 60, der 55 mm breit und ohne den Fortsatz 64 50 mm lang ist, wobei der Fortsatz 64 22 mm breit, 3 mm dick und 20,5 mm lang ist, und der Körper 60 im Bereich der Teile 62 überall 22,5 mm hoch und im Bereich um den Kanal 61 überall 19 mm hoch ist und eine größte Materialstärke von ungefähr 7,5 mm um den Kanal 61 herum vorliegt und die Unterseite des Körpers 60 bezüglich der Unterseite des Fortsatzes 64 um einen Winkel β = 12º geneigt ist; einen Kanal 61, der einen äußeren Rand mit einem Krümmungsradius von 24 mm und einen inneren Krümmungsradius von 7,5 mm hat; einen Teil 63, der eine größte Höhe von 4 mm über dem untersten Punkt des Kanals hat; und Teile 62, die 28 mm hinter der Vorderseite des Körpers 60 beginnen und 42,5 mm Abstand haben.
  • Eine Ausführungsform des Spitzenisolators 6 nach Fig. 10A bis 10C zum Gebrauch mit einer Klemme 1 wie in Fig. 2A bis 2E beschrieben ist hinsichtlich der entsprechenden Teile ähnlich bemessen wie der oben beschriebene Isolator, weist jedoch ein Teil 63a auf, das 55 mm lang und 17 mm breit ist und einen Schlitz 65 hat, der 49 mm lang und 10 mm breit ist.
  • Eine Ausführungsform des Spitzenisolators 6 nach Fig. 11A bis 11B zum Gebrauch mit einer Klemme 1 wie in Fig. 2A bis 2E beschrieben umfaßt: einen Körper 60, der 55 mm breit und 44 mm lang ist, wobei sich das Teil 64a über den Körper 60 hinaus 40 mm fortsetzt und die Gesamthöhe des Isolators vorne 19 mm und hinten 24 mm beträgt und die Unterseite des Körpers mit einem Winkel β = 120 geneigt ist; und ein Teil 64a, das an seiner breitesten Stelle 18 mm breit ist und an seiner engsten Stelle 14 mm und eine obere Fläche aufweist mit einem Krümmungsradius von 25 mm und eine untere Fläche mit einem Krümmungsradius von 17 mm, das an einem Teil nahe am Körper 60 mit einem Winkel von γ = 32º geneigt ist.
  • Eine bevorzugte Form des Isolators 600 nach Fig. 13A bis 13E zum Gebrauch mit einer Klemme wie in Fig. 2A bis 2C beschrieben umfaßt: eine Öffnung 606, die 48 mm breit und 16 mm hoch ist, wobei sich über der Aussparung 4 mm Material befinden und unter der Aussparung mindestens 4 mm und höchstens 8 mm Material; 2 mm dicke Seiten, in denen die 25 mm langen Schlitze 604 ausgebildet sind; eine Vertiefung 602, die 40 mm tief ist, wobei sich 4 mm Material am Ende der Vertiefung befinden; und einen Vorsprung 603, der 10 mm von der Öffnung 606 der Vertiefung 602 entfernt ausgebildet ist.
  • Der Einbau der Klemme 1 in eine Befestigungsvorrichtung 5 nach Fig. 1 wird nun mit Bezug auf die Fig. 14A bis 14C erklärt (der Spitzenisolator 6, den die Klemme 1 normalerweise tragen würde, ist in diesen Abbildungen der Einfachheit wegen weggelassen).
  • Fig. 14A zeigt die Klemme in einer Ausgangsstellung, die sie einnimmt, bevor sie in die Vorrichtung 5 eingetrieben wird. Dabei sitzt der vierte Abschnitt der Klemme 1 (über den nicht dargestellten Spitzenisolator 6) auf dem Grundglied 51 der Befestigungsvorrichtung 5, und die äußeren Schenkel der Klemme 1 liegen gerade innerhalb der Durchgänge 53 der Befestigungsvorrichtung 5, so daß ein Teil der unteren Fläche der äußeren Schenkel auf dem Abschnitt 53d der Befestigungsvorrichtung 5 liegt. Die Fläche 18a der Vertiefung 18, die dem freien Ende des äußeren Schenkels am nächsten liegt, berührt die zweite Fläche 53b" des Vorsprungs 53b. Die obere zugespitzte Fläche 19a des äußeren Schenkels berührt teilweise den abfallenden Teil 53a des Dachs des Durchgangs 53. In dieser Stellung ist die Klemme nur teilweise gebogen, beispielsweise nur 2 mm bei einer Gesamtbiegung von 12 mm.
  • Wird die Klemme in eine Zwischenstellung getrieben, siehe Fig. 14B, in der die Fläche der Vertiefung 18b in Berührung mit der ersten Fläche 53b' des Vorsprungs 53b gebracht wird, so werden die äußeren Schenkel etwas mehr nach unten gebogen und bringen die zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 der Klemme 1 nach oben. In dieser Stellung sitzt der vierte Abschnitt der Klemme über einem Teil des Seitenstützisolators 7 und verhindert dadurch eine Aufwärtsbewegung dieses Isolators. Ist der Isolator so geformt, daß er das Schienenkissen 4 niederhält, so dient die Klemme in dieser Stellung auch dazu, über den Isolator das Schienenkissen zu halten. Damit ist die Vorstellung verbunden, daß die Klemme, der Isolator und bevorzugt auch das Kissen in der Schwellenfabrik auf einer Schwelle angebracht werden könnten, die mit einer Befestigungsvorrichtung 5 versehen ist, bevor sie zur Baustelle gebracht wird.
  • Fig. 14C zeigt die Klemme in einer Ansicht, nachdem sie aus der Zwischenstellung nach Fig. 14B in eine Endstellung getrieben wurde, in der der vierte Abschnitt 14 (der normalerweise den Spitzenisolator 6 trägt) der Klemme 1 auf die Schiene 2 drückt. Wird die Klemme waagrecht getrieben, so drückt das abfallende Dach des Durchgangs in Berührung mit der oberen zugespitzten Fläche 19a des äußeren Schenkels den äußeren Schenkel nach unten und verbiegt dabei die Klemme. In der Endstellung der Klemme greift der zweite Vorsprung 53c der Befestigungsvorrichtung 5 in die Vertiefung 18 der Klemme 1 ein, und die freien Enden der äußeren Schenkel liegen über den Arretierfüßen 76 des Seitenstützisolators 7, so daß die Aufwärtsbewegung des Isolators 7 weiter beschränkt wird. Die Klemme ist in dieser Stellung vollständig gebogen. Der vierte Abschnitt der Klemme liegt in einer Ebene, die im wesentlichen parallel zur Ebene ist, die die ersten und siebten Abschnitte der Klemme enthält. Die zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 der Klemme befinden sich an ihrem höchsten Punkt.
  • Befindet sich die Klemme in ihrer Ausgangsstellung, so kann sich der Isolator frei nach oben bewegen. Ist es erforderlich, den Isolator 7 zu ersetzen, so ist dies dadurch erreichbar, daß die Klemme 1 in ihre Ausgangsstellung zurückgetrieben wird. Dabei ist es nicht erforderlich, die Klemme 1 völlig aus der Befestigungsvorrichtung 5 zu entfernen.
  • In der Ausgangsstellung der Klemme befinden sich die zweiten und sechsten Abschnitte 12 und 16 der Klemme nahe an der Schwellenoberfläche und vermeiden damit ein möglicherweise auftretendes Problem durch das Einklemmen des Schienenfußes, das auftreten könnte, wenn eine Schiene aus ihrer üblichen Ausgangsstellung auf dem Schienenkissen 4 entlang der Rückseite der Befestigungsvorrichtung gehoben wird. Diese Klemmenform, bei der die äußeren Schenkel bezogen auf die inneren Schenkel nach unten gebogen werden, erlaubt es auch, die Gesamthöhe der Schulter zu verringern, wodurch sie leichter und billiger wird. Wird eine Klemme 1 in eine Befestigungsvorrichtung 5 eingebaut, so ist erwünscht, daß ein Zwischenraum von ungefähr 5 mm zwischen dem Unterteil des Spitzenisolators 6 und dem Grundglied 51 der Befestigungsvorrichtung 5 vorhanden ist, um sicherzustellen, daß auch bei verminderter Schienenhöhe aufgrund eines Verschleißes des Schienenkissens unter der Schiene das Grundglied 51 der Befestigungsvorrichtung 5 die Klemme nicht daran hindert, ausreichend auf die Schiene zu drücken.

Claims (47)

1. Klemme (1) zum Befestigen von Eisenbahnschienen, geeignet zum Niederhalten einer Eisenbahnschiene (2), wobei die Klemme (1) aus elastischem Stangenmaterial hergestellt und so gebogen ist, daß sie in der Draufsicht ungefähr die Form eines M hat, und die Klemme (1), fortschreitend vom einen Ende der Stange zum anderen Ende, umfaßt: einen im wesentlichen geraden ersten Abschnitt (11), einen gebogenen zweiten Abschnitt (12), einen dritten Abschnitt (13), einen gebogenen vierten Abschnitt (14), einen fünften Abschnitt (15), einen gebogenen sechsten Abschnitt (16) und einen im wesentlichen geraden siebten Abschnitt (17), wobei die ersten und siebten Abschnitte (11, 17) jeweils die äußeren Schenkel des M bilden, die dritten und fünften Abschnitte (13, 15) jeweils die inneren Schenkel des M bilden, der zweite und der sechste Abschnitt (12, 16) die äußeren Schenkel mit den inneren Schenkeln verbindet und der vierte Abschnitt (14) die inneren Schenkel miteinander verbindet, und die Klemme so gestaltet ist, daß in entspannter Anordnung die Längsachse des vierten Abschnitts (14) in einer Ebene liegt, die gegen die Ebene geneigt ist, die die Längsachsen des ersten und des siebten Abschnitts (11, 17) enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemme im gespannten Betrieb eine Anordnung aufweist, in der die Längsachse des vierten Abschnitts (14) in einer Ebene liegt, die im wesentlichen parallel zur Ebene ist, die die Längsachsen des ersten und des siebten Abschnitts (11, 17) enthält, jedoch Abstand davon hat.
2. Klemme nach Anspruch 1, wobei der dritte und der fünfte Abschnitt (13, 15) an den jeweiligen Enden aufeinander zulaufen, die vom vierten Abschnitt (14) entfernt sind.
3. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, wobei kein Teil der Längsachsen der zweiten und sechsten Abschnitte (12, 16) um einen größeren Winkel als 400 gegen die Ebene geneigt ist, die die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte (11, 17) enthält, wenn sich die Klemme (1) in der entspannten Anordnung befindet.
4. Klemme nach Anspruch 3, wobei kein ansteigender Teil der Längsachsen der zweiten und sechsten Abschnitte (12, 16) um einen größeren Winkel als 350 gegen die Ebene geneigt ist.
5. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei das Verhältnis des Höchstabstands zwischen der Längsachse eines jeden inneren Schenkels und der Ebene, die die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte (11, 17) enthält, zum Durchmesser der Stange, die die Klemme (1) bildet, gleich oder kleiner als 4 ist, wenn sich die Klemme (1) in der entspannten Anordnung befindet.
6. Klemme nach Anspruch 5, wobei das Verhältnis 2,0 beträgt.
7. Klemme nach Anspruch 5, wobei das Verhältnis 1,25 beträgt.
8. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte (11, 17) im wesentlichen parallel zueinander sind.
9. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei die dritten und fünften Abschnitte (13, 15) im wesentlichen gekrümmt sind, so daß ihre Längsachsen in entsprechenden Ebenen liegen, die zumindest näherungsweise senkrecht zur Ebene stehen, die die Achsen der ersten und siebten Abschnitte (11, 17) der Klemme (1) enthält.
10. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei der vierte Abschnitt (14) die dritten und fünften Abschnitte (13, 15) gegeneinander beabstandet und die zweiten und sechsten Abschnitte (12, 16) gebogen sind, so daß entsprechende Teile der Abschnitte nahe beieinander liegen.
11. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei sich der vierte Abschnitt (14) über die jeweiligen freien Enden der ersten und siebten Abschnitte (11, 17) hinaus erstreckt, wenn die Klemme (1) in der Draufsicht betrachtet wird.
12. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei die Fläche (19a) eines jeden äußeren Schenkels benach bart zum freien Ende (A, B) der Stange zumindest in dem Teil, der sich bei Gebrauch der Klemme (1) ganz oben befindet, nach unten geneigt ist, und zwar bezogen auf die Längsachse des äußeren Schenkels beim Fortschreiten entlang des äußeren Schenkels hin zum freien Ende (A, B).
13. Klemme nach Anspruch 12, wobei die Fläche (19a) mit einem Winkel von 30º geneigt ist.
14. Klemme nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei zumindest einer der inneren und äußeren Schenkel der Klemme (1) mit einer ersten Arretiervorrichtung (18) zum Zusammenwirken mit zweiten Arretiervorrichtungen (53b, 53c) versehen ist, die auf einer Klemmenbefestigungsvorrichtung (5) bereitgestellt sind, um die Klemme (1) in einer gewünschten Position bezüglich der Klemmenbefestigungsvorrichtung (5) zu arretieren, wenn sie darauf montiert wird, wobei zumindest eine Stirnfläche (18a, 18b) die erste oder die zweite Arretiervorrichtung (18; 53b, 53c) bildet, und zumindest ein zusammenwirkender Vorsprung (53b, 53c) die andere der ersten oder zweiten Arretiervorrichtungen (18; 53b, 53c) bildet, und sowohl die Stirnfläche (18a, 18b) als auch eine Fläche des zusammenwirkenden Vorsprungs (53b, 53c) spitzwinklig in einer Richtung zur Längsachse des Schenkels der Klemme (1) geneigt sind, der die erste Arretiervorrichtung (18) trägt, so daß die eine Fläche des zusammenwirkenden Vorsprungs (53b, 53c) gegen die Stirnfläche (18a, 18b) stößt, um die Klemme (1) zu arretieren, daß jedoch ein Treiben der Klemme (1) in eine der beiden Richtungen parallel zur Achse den Vorsprung aus der Berührung mit der Stirnfläche (18a, 18b) drückt.
15. Klemme nach Anspruch 14, wobei der oder jeder Schenkel, der mit der ersten Arretiervorrichtung (18) versehen ist, einer der äußeren Schenkel der Klemme (1) ist.
16. Klemme nach Anspruch 14, wobei jeweils erste Arretiervorrichtungen (18) auf jedem der äußeren Schenkel be reitgestellt sind, um mit entsprechenden zweiten Arretiervorrichtungen (53b, 53c) auf der Klemmenbefestigungsvorrichtung (5) zusammenzuwirken, wenn die Klemme (1) darin eingebaut wird.
17. Klemme nach irgendeinem der Ansprüche 14 bis 16, wobei die oder jede Stirnfläche (18a, 18b) von der geneigten Fläche einer Aussparung gebildet wird, und eine weitere Fläche der Aussparung in entgegengesetzter Richtung zur Längsachse spitzwinklig geneigt ist.
18. Klemme nach Anspruch 17, wobei die Aussparung in einem Teil des oder jeden äußeren Schenkels ausgebildet ist, der sich bei Gebrauch der Klemme (1) ganz oben befindet.
19. Klemme nach Anspruch 18, wobei sich der Teil nahe am freien Ende des Schenkels befindet.
20. Klemme nach Anspruch 17, 18 oder 19, wobei die geneigten Flächen der Aussparung von einer weiteren Fläche (18c) der Aussparung verbunden werden, die im wesentlichen parallel zur Längsachse der äußeren Schenkel der Klemme (1) ist, so daß die geneigten Flächen zueinander einen vorbestimmten Abstand haben und damit zwei gewünschte Stellungen bestimmen, an denen die Klemme (1) bezüglich der Befestigungsvorrichtung (5) arretierbar ist, wenn sie darin eingebaut wird.
21. Befestigungsvorrichtung zum Halten einer Eisenbahnschienen-Befestigungsklemme (1), die in der Draufsicht im wesentlichen M-förmig ist, wobei die Vorrichtung (5) ein Grundglied (51) und ein Paar Klemmenhalteglieder (52) aufweist, die mit dem Grundglied (51) verbunden sind und sich bei Gebrauch der Vorrichtung (5) bezogen auf das Grundglied im wesentlichen nach oben erstrecken, wobei die Klemmenhalteglieder (52) voneinander Abstand haben und eine Öffnung (54) zwischen sich bestimmen, die die verbundenen inneren Schenkel einer derartigen M-förmigen Klemme (1) aufnimmt, und die Klemmenhaltegl ieder mit entsprechenden Führungsdurch gängen (53) ausgebildet sind, um jeweils die äußeren Schenkel der M-förmigen Klemme (1) aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (5) zum Halten einer Eisenbahnschienen-Befestigungsklemme (1) nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch geeignet und so beschaffen ist, daß beim Eintreiben einer Klemme (1) in die Vorrichtung die äußeren Schenkel der Klemme bezüglich der inneren Schenkel nach unten gezwungen werden, wobei die Klemme (1) aus ihrer entspannten Betriebsanordnung in die gespannte Betriebsanordnung übergeht, in der der vierte Abschnitt (14) der Klemme aus einer Vorderfläche der Vorrichtung vorsteht, um auf eine Schiene zu drücken, und die Längsachse des vierten Abschnitts (14) in einer Ebene liegt, die im wesentlichen parallel zur Ebene ist, die die Längsachsen der ersten und siebten Abschnitte (11, 17) enthält, jedoch Abstand dazu hat.
22. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 21, wobei die Führungsdurchgänge (53) auf den jeweiligen Außenflächen der Klemmenhalteglieder (52) ausgebildet sind.
23. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, wobei jeder Führungsdurchgang (53) die Form eines Kanals hat, der in einer Seitenwand des entsprechenden Klemmenhalteglieds (52) ausgebildet ist.
24. Befestigungsvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 21, 22 oder 23, wobei jedes Klemmenhalteglied (52) an entsprechenden Stellen des Glieds mit Abstand vom Grundglied (51) einen nach innen vorspringenden Abschnitt (55) aufweist, der sich zumindest teilweise über die Öffnung (54) erstreckt, so daß, wenn die Vorrichtung (5) die Klemme (1) hält, die nach innen vorspringenden Abschnitte (55) direkt über zumindest einem Teil eines jeden inneren Schenkels der Klemme (1) angeordnet werden, so daß diese Abschnitte dazu dienen, die Aufwärtsbewegung der inneren Schenkel zu begrenzen.
25. Befestigungsvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 24, wobei das Dach eines jeden Durchgangs (53) 35 einen Abschnitt (53a) aufweist, der entlang des Durchgangs (53) fortschreitend in einer Richtung weg von der Öffnung (56) des Durchgangs nach unten verläuft, und in den bei Gebrauch der Vorrichtung (5) ein äußerer Schenkel einer Klemme (1) eingesetzt wird, damit der äußere Schenkel der Klemme (1) am Abschnitt des Dachs anliegt, wenn die Klemme (1) in die Vorrichtung (5) eingetrieben wird, um den Schenkel bezogen auf die inneren Schenkel nach unten zu drücken.
26. Befestigungsvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 25, wobei das Grundglied (51) so beschaffen ist, daß beim Einsetzen eines jeden äußeren Schenkels der Klemme (1) in die Öffnung (56) eines entsprechenden Durchgangs (53) der Vorrichtung (5), wenn an der Öffnung in den Durchgang ein oberer Teil der Schenkel an das Dach des Durchgangs (53) stößt und ein unterer Teil der Schenkel an den Boden des Durchgangs (53) stößt, das Grundglied (51) den vierten Abschnitt (14) der Klemme (1) trägt.
27. Befestigungsvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 26, wobei gegenüberliegende Seitenflächen der Klemmenhalteglieder (52) nicht über ihre gesamten Längen durch das Grundglied (51) verbunden sind.
28. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 27, wobei das Grundglied (51) nur einen Endabschnitt eines der Klemmenhalteglieder (52) mit dem benachbarten Endabschnitt des anderen Klemmenhalteglieds (52) verbindet.
29. Befestigungsvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 28 zum Gebrauch mit einer Klemme (1) nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 20, umfassend zweite Arretiervorrichtungen (53b, 53c) geeignet zum Zusammenwirken mit ersten Arretiervorrichtungen (18) auf der Klemme (1).
30. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 29 in Zusammenstellung mit einer Klemme (1) nach Anspruch 18, wobei das Dach eines Durchgangs oder jeden Durchgangs (53) mit einem nach unten gerichteten Vorsprung (53c) zum Eingriff in die Aussparung (18) versehen ist, die auf dem entsprechenden äußeren Schenkel der Klemme (1) bereitgestellt ist.
31. Zusammenstellung aus Befestigungsvorrichtung und Klemme nach Anspruch 30, wobei der Vorsprung (53c) so angeordnet ist, daß die Klemme (1) in einer Stellung gehalten wird, in der sie auf eine benachbarte Schiene (2) drückt.
32. Zusammenstellung aus Befestigungsvorrichtung und Klemme nach Anspruch 31, wobei das Dach eines Durchgangs oder jeden Durchgangs (53) mit einem weiteren nach unten gerichteten Vorsprung (53b) versehen ist, der in die Aussparung (18) eingreift.
33. Zusammenstellung aus Befestigungsvorrichtung und Klemme nach Anspruch 32, wobei der Vorsprung (53b) aus Anspruch 32 so angeordnet ist, daß die Klemme (1) in einer Stellung gehalten wird, in der sie nicht auf eine benachbarte Schiene (2) drückt.
34. Zusammenstellung aus Befestigungsvorrichtung und Klemme nach Anspruch 33, wobei die Vorsprünge (53b, 53c) an beiden Enden eines Durchgangs oder jeden Durchgangs (53) angeordnet sind.
35. Verfahren zum Einbauen einer Klemme (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 20 in eine Befestigungsvorrichtung (5) nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 34, wo bei die freien Enden (A, B) der Stange, die die Klemme (1) bildet, in entsprechende Öffnungen (56) der Durchgänge (53) in der Vorrichtung (5) eingefügt werden, so daß ein oberer Teil eines jeden äußeren Schenkels an das Dach des Durchgangs (53) anstößt und das Grundglied (51) der Vorrichtung (5) den vierten Abschnitt (14) der Klemme (1) trägt, und die Klemme (1) so eingetrieben wird, daß ihre äußeren Schenkel entlang der Durchgänge (53) und bezüglich der inneren Schenkel nach unten gezwungen werden, wobei die Klemme (1) aus ihrer entspannten Betriebsanordnung in die gespannte Betriebsanordnung übergeht, wenn sie eingetrieben wird, bis sie eine gewünschte Stellung bezüglich der Vorrichtung (5) erreicht.
36. Verfahren zum Anwenden einer Klemme (1) nach irgendei nem der Ansprüche 14 bis 20 in Zusammenstellung mit einer Befestigungsvorrichtung (5) nach irgendeinem der Ansprüche 32 bis 34, wobei die äußeren Schenkel der Klemme (1) in die Durchgänge (53) der Vorrichtung (5) eingefügt werden, so daß die Arretiervorrichtungen auf der Klemme (1) und der Vorrichtung (5) zusammenwirken und die Klemme (1) in einer ersten Stellung halten, bevor die Klemme (1) eingetrieben wird, und die Klemme (1) in eine zweite Stellung getrieben wird, in der sie von den Arretiervorrichtungen (18; 53b, 53c) gehalten wird, so daß sie auf eine Eisenbahnschiene (2) in der Nähe der Vorrichtung (5) drückt.
37. Verfahren nach Anspruch 36, wobei die Klemme (1) aus der zweiten Stellung zurück in die erste Stellung getrieben wird, so daß ein Isolator (7) zum elektrischen Isolieren der Vorrichtung (5) gegen eine benachbarte Eisenbahnschiene (2), der zwischen der Vorrichtung (5) und der Schiene (2) angeordnet ist, ersetzt werden kann, ohne daß die Vorrichtung (5) oder die Schiene (2) bewegt werden muß.
38. Verfahren nach Anspruch 36, wobei die Klemme (1) entweder aus der ersten Stellung oder der zweiten Stellung in eine dritte Stellung zwischen der ersten und zweiten Stellung getrieben wird, in der die Klemme (1) nicht auf die Eisenbahnschiene (2) in der Nähe der Vorrichtung (5) drückt, sondern auf der Vorrichtung (5) einen zwischen der Vorrichtung (5) und der Schiene (2) angeordneten Isolator zum elektrischen Isolieren der Vorrichtung (5) gegen die Schiene (2) festhält.
39. Baugruppe, umfassend eine Eisenbahnschiene (2), eine Befestigungsvorrichtung (5) nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 34, die in der Nähe eines Flansches der Schiene (2) angeordnet ist, und eine Klemme (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 20, die in die Vorrichtung (5) eingebaut ist, wobei der vierte Abschnitt (14) der Klemme (1) auf die Schienenflanke drückt.
40. Baugruppe nach Anspruch 39, zudem umfassend einen aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Schulterisolator (7) zum elektrischen Isolieren der Befestigungsvorrichtung (5) gegen die Schiene (2), der zwischen der Vorrichtung (5) und der Schiene (2) angeordnet ist, wobei der Isolator (7) erste und zweite plattenartige Teile (71, 72) aufweist, die unter einem größeren Winkel als 0º aneinander grenzen und so beschaffen sind, daß der erste plattenartige Teil (72) des Isolators (7) auf einem Leistenabschnitt (51a) der Befestigungsvorrichtung (5) ruht und der zweite plattenartige Teil (71) des Isolators (7) eine Fläche der Befestigungsvorrichtung (5) berührt, die an den Leistenabschnitt (51a) grenzt und sich in der Nähe des Fußes der Schiene (2) befindet, und der Isolator (7) auch eine Isolatorarretiervorrichtung (73) aufweist, um den Isolator (7) relativ zur Befestigungsvorrichtung (5) zu arretieren.
41. Baugruppe nach Anspruch 40, wobei die Befestigungsvorrichtung (5) einen aufrecht stehenden Rückenabschnitt (57) aufweist, der in einen entsprechenden Schlitz (75) in einem Teil des Isolators (7) hineinragt und zumindest einen Teil der Isolatorarretiervorrichtung (73) bildet.
42. Baugruppe nach Anspruch 40 oder 41, wobei zumindest ein Teil der Isolatorarretiervorrichtung (73) von einem Abschnitt (76) des Isolators (7) gebildet wird, der unter einem Teil der Klemme (1) angeordnet ist.
43. Baugruppe nach Anspruch 42, wobei das freie Ende (A, B) eines äußeren Schenkels der Klemme (1) über dem Abschnitt (76) des Isolators (7) liegt.
44. Baugruppe nach irgendeinem der Ansprüche 39 bis 43, zudem umfassend einen Klemmenisolator (6), der aus elektrisch isolierendem Material besteht, um die Klemme (1) elektrisch gegen die Schiene (2) zu isolieren, wobei der Klemmenisolator (6) von einer Klemme (1) getragen wird und den Bereich auf der Klemme umgibt, der auf die Schiene (2) drückt.
45. Baugruppe nach Anspruch 44, wobei der Klemmenisolator (6) ein im wesentlichen plattenartiges Glied (60) umfaßt, das in einer Hauptfläche des Klemmenisolators ausgebildet ist und einen Kanal (61) aufweist, der für das Aufnehmen der Klemme (1) geformt ist.
46. Baugruppe nach Anspruch 44 oder 45, wobei der Klemmenisolator (6) nachgiebige Vorsprünge (62) enthält, die über den Kanal (61) hinaus vorstehen und sich unter Druck verformen, damit der Isolator (6) auf die Klemme (1) aufgesteckt oder von ihr abgenommen werden kann.
47. Baugruppe nach Anspruch 44, wobei der Klemmenisolator (6) eine einschließende Tasche (600) aus Isoliermaterial enthält, in der derjenige Teil der Klemme (1) gehalten wird, der auf die Schiene (2) drückt.
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