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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Befestigen einer einen
Schienenfuß aufweisenden
Schiene auf einer Abstützung
wie Betonschwelle mit zwischen dem Schienenfuß und der Abstützung angeordneter
lastverteilender Platte wie Rippenplatte sowie diese gegenüber der
Abstützung abstützender
elastischer ersten Zwischenlage und gegebenenfalls zwischen der
ersten Zwischenlage und der Abstützung
verlaufender zweiten Zwischenlage aus im Wesentlichen unnachgiebigem
Material wie Hartkunststoff, wobei mit der Abstützung eine Halterung verbunden
ist, von der zumindest eine mehrere Schenkel aufweisende elastische
Spannklemme ausgeht, die sich mittelbar oder unmittelbar auf dem
Schienenfuß abstützt.
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Eine
entsprechende Anordnung ist der EP-B-0 619 852 zu entnehmen. Dabei
weist die Spannklemme in Draufsicht ungefähr die Form eines M auf und
umfasst zwei äußere Schenkel
und zwei innere Schenkel, die jeweils über Bogenabschnitte miteinander
verbunden sind. Die äußeren Schenkel werden
in Aufnahmen einer Halterung fixiert, wohingegen die inneren Schenkel
bzw. der diese verbindende Bogen auf einem Schienenfuß abgestützt sind.
Die Halterung weist zwei zueinander beabstandete Schultern mit U-förmig ausgebildeten
kanalartigen Öffnungen
als die Aufnahmen auf, in die die Enden der äußeren Schenkel eintreibbar
sind, um sodann mit der erforderlichen Vorspannung die zu sichernde
Schiene über
die inneren Schenkel niederzuhalten. Die Halterung kann entweder über einen Zapfen
in einer Beton schwelle einbetoniert sein oder z. B. durch Schweißen mir
einer Rippenplatte verbunden werden.
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Eine
in Draufsicht eine E-Form bildende Spannklemme zum Befestigen einer
Schiene ist aus der AT-C-350 608 bekannt. Zum Fixieren der Spannklemme
wird ein Schenkel in einen Kanal eines Verankerungsgliedes geschlagen,
das seinerseits in einer Betonschwelle eingegossen ist.
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Eine
eine W-Geometrie aufweisende Spannklemme ist der DE-C-30 18 091
zu entnehmen. Abschnitte der Spannklemme werden in einer rinnenförmigen Vertiefung
einer Winkelführungsplatte
festgelegt. Gegenüberliegende
Abschnitte der Spannklemme stützen
sich auf einem Schienenfuß ab.
Die Spannklemme selbst wird über
eine Durchsteckschraube mit einer Betonschwelle verbunden.
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Vorbekannte
Schienenbefestigungen mit Spannklemmen zuvor beschriebener Art weisen
den Nachteil auf, dass insbesondere im Bereich von Weichen und Kreuzungen,
in denen Schienen dicht nebeneinander laufen, nicht hinreichend
Platz zur Verfügung
steht, um die Spannklemmen zu positionieren und zu sichern. Daher
sind in diesem Bereich grundsätzlich
Sonderkonstruktionen zum Befestigen der Schienen erforderlich.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Anordnung
zum Befestigen einer Schiene der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen die Schiene bzw. Schienen
im Bereich insbesondere einer Weiche gesichert werden können, wobei
eine elastische Lagerung der Schiene in einem Umfang möglich sein
soll, wie dies nach dem Stand der Technik bekannt und im Bereich
von Weichen gefordert wird. Insbesondere soll die Möglichkeit
geschaffen sein, mit konstruktiv einfachen Maßnahmen eine Schiene derart
zu lagern. dass das aus der elastischen Spannklemme und der elastischen
ersten Zwischenlage gebildete Federsystem eine geknickte Kennlinie
aufweisen kann, so dass beim Durchfahren eine gute Dämpfung erfolgt,
ansonsten sich jedoch quasi eine starre Einheit ergibt. Unabhängig hiervon soll
dabei sichergestellt sein, dass die Belastung der Spannklemme zu
einer Einbuße
bezüglich
der Dauerfestigkeit nicht führt.
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Erfindungsgemäß wird das
Problem im Wesentlichen dadurch gelöst, dass die Halterung als
ein in die lastverteilende Platte lösbar einsetzbarer erster Einsatz
ausgebildet ist und/oder eine Einheit mit dieser bildet und dass
die lastverteilende Platte mittelbar oder unmittelbar über die
Halterung gegenüber
der Abstützung
vorspannbar ist.
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Unmittelbar über die
Halterung vorspannbar bedeutet dabei, dass die Halterung selbst
die Vorspannung der lastverteilenden Platte vorgibt, also in welchem
Umfang die elastische erste Zwischenlage bei fehlender zusätzlicher
Belastung der Schiene zusammengedrückt wird. Dabei ist die lastverteilende Platte
gegenüber
der Halterung in Richtung der Abstützung verstellbar, so dass
eine hierdurch bedingte Belastung der Spannklemme erfolgen kann.
Eine diesbezügliche
Konstruktion ist insbesondere für
harte Lagerungen vorgesehen.
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Mittelbare
Vorspannung bedeutet demgegenüber,
dass die lastverteilende Platte mit der Halterung eine Einheit bildet – sei es
durch Formschluss, sei es durch integrale Ausbildung – und die
Vorspannung durch ein Abstandselement vorgegeben wird, das vorzugsweise
als lösbarer
Einsatz in die Halterung einsetzbar ist, die zu dem Einsatz folglich
verstellbar ist.
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Durch
die diesbezüglichen
Maßnahmen kann
die Lagerung der Schiene im Abstützpunkt
den Anforderungen entsprechend hart oder weich ausgebildet werden,
wobei eine hohe Elastizität
bei einer mittelbaren Vorspannung der lastverteilenden Platte über die
Halterung erfolgen kann, da eine Relativbewegung zwischen der lastverteilender
Platte und der Halterung unterbleibt und infolgedessen die Spannklemme
selbst keine großen
Federwege durchlaufen muss. Folglich ist die erforderliche Dauerfestigkeit
sichergestellt.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Halterung einen
Basisabschnitt mit bodenseitig verlaufendem Formansatz aufweist
und dass von Formansatz abgewandtem Bereich des Basisabschnitts,
also dessen Oberseite zumindest eine Aufnahme wie Schulter oder
Kanal ausgeht, in der sich ein Schenkel der Spannklemme oder ein
Abschnitt eines Schenkels erstreckt.
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Der
Formansatz weist dabei im Schnitt vorzugsweise eine kreisförmige oder
ovale Umfangsgeometrie auf, wobei die flächige Erstreckung bevorzugterweise
kleiner als flächige
Erstreckung des Basisabschnitts sein sollte. Bei einer diesbezüglichen Konstruktion
wird die Halterung von der Abstützung fern
liegender Seite in die lastverteilende Platte eingesetzt. Ist die
flächige
Erstreckung des Basisabschnitts kleiner als die des Formansatzes,
so muss die Halterung von der Bodenseite der lastverteilenden Platte
her eingesetzt werden.
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Abweichend
von vorbekannten Schwellenbefestigungen wird erfindungsgemäß eine Halterung mit
einer Spannklemme vorgeschlagen, bei der die Halterung lösbar in
eine lastverteilende Platte einsetzbar ist, die ihrerseits als Rippenplatte
oder als Erhöhung
im Bereich einer Zungenwurzel ausgebildet sein kann. Dabei erfolgt
ein Sichern der Halterung durch ein dieses durchsetzendes Schraubelement wie
Durchsteckschraube, wobei gleichzeitig über die Halterung die lastverteilende
Platte fixiert wird.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass der Formansatz der Halterung nicht nur formschlüssig in
die lastverteilende Platte eingreift, sondern dann mit dieser form-
und kraftschlüssig
verbunden ist, wenn eine Vorspannung der lastabtragenden Platte
unmittelbar über
die Halterung erfolgen soll.
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Beim
Sichern der Halterung und damit der lastabtragenden Platte liegt
die Halterung mit einer ersten Abstützfläche auf einem eine zweite Abstützfläche bildenden
Abschnitt der lastverteilenden Platte auf. Ferner sollte die Halterung
eine axiale Durchbrechung aufweisen, in der ein zu der Halterung
verschiebbarer zweiter Einsatz angeordnet ist, der von dem die Halterung
mit der Abstützung
verbindenden Schraubelement wie der Durchsteckschraube durchsetzt
ist, das mittelbar oder unmittelbar in die Abstützung einschraubbar ist. Dabei
liegt das Schraubelement oder ein von diesem durchsetztes scheibenförmiges Element
bei fixierter Halterung und damit fixierter lastabtragender Platte
kraftschlüssig
entweder auf einer abstützungsabgewandten
dritten Abstützfläche der
Halterung oder auf dem zweiten Einsatz auf, je nach dem, ob eine
unmittelbar oder mittelbar die lastabtragende Platte über die
Halterung vorgespannt werden soll.
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Bei
einer mittelbar über
die Halterung erfolgten Vorspannung, wenn der zweite Einsatz kraftschlüssig zwischen
dem Schraubelement und der Abstützung
oder einem auf dieser angeordneten im Wesentlichen starren Platte
festgespannt ist, sieht eine hervorzuhebende Ausgestaltung der Erfindung vor,
dass von dem Formabsatz zumindest zwei Vorsprünge peripher abragen, deren
jeweiliger lichter Abstand zu der von der Halterung ausgehenden
Abstützfläche gleich
oder geringfügig
größer als
lichter Abstand zwischen der von der lastverteilenden Platte ausgehenden
zweiten Abstützfläche und
Bodenfläche
der lastabtragenden Platte ist, entlang der die elastische erste
Zwischenlage verläuft
oder von dieser ausgeht. Somit können
die peri pher abragenden Vorsprünge
die lastverteilende Platte umfassen, so dass der gewünschte Formschluss
erzielbar ist.
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Um
dies technische zu realisieren, ist vorgesehen, dass die Halterung
mit der lastverteilenden Platte in Art eines Bajonettverschlusses
verbunden ist. Hierzu weist die den Einsatz aufnehmende Durchgangsöffnung der
lastverteilenden Platte eine Geometrie auf, die an die Außengeometrie
des Formansatzes angepasst ist. Allerdings verlaufen die den Vorsprüngen zugeordneten
Aussparungen derart, dass die Halterung versetzt zur auf den Schienenfuß ausgerichteten
Position in die lastverteilende Platte eingesetzt werden muss, um
sodann gedreht und auf die zu sichernde Schiene ausgerichtet zu werden.
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Ist
erwähntermaßen die
Halterung vorzugsweise lösbar
mit der lastverteilenden Platte verbunden, so besteht ohne Weiteres
auch die Möglichkeit, dass
diese als Einheit ausgebildet sind. So können die lastverteilende Platte
und die Halterung zum Beispiel durch Gießen einstückig ausgebildet sein.
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Um
die gewünschte
Vorspannung zu erreichen, sind insbesondere folgende konstruktive
Möglichkeiten
gegeben. Erfolgt ein unmittelbares Vorspannen der lastverteilenden
Platte über
die Halterung, so liegt bei kraftschlüssigem Abstützen des Schraubelementes bzw.
des von diesem durchsetzten scheibenförmigen Elements die Halterung
mit einer vierten Abstützfläche auf
der Abstützung
wie Betonschwelle bzw. der zweiten Zwischenplatte auf, die im Wesentlichen
unnachgiebig ausgebildet ist und zum Beispiel aus Hartkunststoff
besteht. Dabei ist lichter Abstand zwischen erster und vierter Abstützfläche der
Halterung kleiner als Dicke der elastischen ersten Zwischenlage
bei gelöstem
Schraubelement und lichtem Abstand zwischen der zweiten Abstützfläche und
der Bodenfläche
der lastverteilenden Platte. Folglich wird beim Anziehen des Schraubelements
und somit Sichern der Halterung und damit der lastverteilenden Platte
die elastische erste Zwischenlage im erforderlichen Umfang zusammengedrückt und
die gewünschte
Vorspannung realisiert.
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Bei
einer mittelbaren Vorspannung, also kraftschlüssigem Aufliegen des Schraubelementes bzw.
des scheibenförmigen
Elementes auf dem zweiten Einsatz. weist der zweite Einsatz eine
axiale Erstreckung auf, die beim Anziehen des Schraubelements dazu
führt,
dass die Halterung mit der lastverteilenden Platte in Richtung der
Abstützung
verstellt und somit die elastische erste Zwischenlage zusammengedrückt wird.
Dabei liegt selbstverständlich
das Schraub element, d.h. dessen Kopf bzw. das scheibenförmige Element
auf einem Bereich der Halterung auf. Da Halterung und lastverteilende
Platte in diesem Fall eine Einheit bilden, muss die Spannklemme ausschließlich die über die
Schiene eingeleitete Kippkräfte
kompensieren, so dass Einbußen
bezüglich
der Dauerfestigkeit nicht auftreten.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass von
dem Basisabschnitt der Halterung zwei jeweils einen Schenkelabschnitt der
Spannklemme aufnehmenden Schultern ausgehen können, wobei zwischen den Schultern
das Schraubelement wie die Durchsteckschraube verläuft. Zwischen
den Schultern erstrecken sich auch der bzw. die Schenkel der Spannklemme,
die sich auf dem Schienenfuß oder
einem Element abstützen, über die
nebeneinander verlaufende Schienen gesichert werden können.
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Nach
einem eigenerfinderischen Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Basisabschnitt der Halterung zwischen zwei Schienenfüßen angeordnet
ist, dass von dem Basisabschnitt zwei Paare von Schultern ausgehen,
dass von jedem Paar der Schultern eine Spannklemme ausgeht und dass zwischen
den zwei Paaren von Schultern ein zu dem Basiselement verstellbares
und sich auf den Schienenfüßen abstützenden
Plattenelement verläuft.
auf dem sich zumindest jeweils ein Schenkel jeder Spannklemme abstützt.
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Anstelle
von zwei Paar Schultern können auch
zwei zueinander beabstandete kanalartige Aufnahmen von dem Basisabschnitt
ausgehen, um einen Schenkel einer in Draufsicht eine E-Form aufweisenden
Spannklemme aufzunehmen, wie diese in der AT-C-350 608 beschrieben
ist.
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Durch
die Konstruktion der sich auf ein auf den Schienenfüßen aufliegendes
Plattenelement abstützenden
Spannklemmen ist auf einfache Weise ein sicheres Niederhalten von
Schienen möglich,
die unmittelbar nebeneinander verlaufen, wie dies im Bereich von
Weichen bzw. Kreuzungen der Fall ist.
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Der
die zwei Paare von Schultern bzw. die zwei Kanäle aufweisende Basisabschnitt
weist vorzugsweise eine Quadergeometrie auf, wobei von dem Basisabschnitt
eine im Schnitt eine rechteckförmige
Geometrie mit abgerundeten Ecken aufweisender Formansatz ausgeht,
der in die lastabtragende Platte eingreift und formschlüssig mit
dieser verbunden ist.
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Dabei
sollte die Zwischenplatte bzw. deren Abstützflächen für die Spannklemmen eine Neigung aufweisen,
die der üblicherweise
zu sichernden Schienenfüße entspricht.
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Weitere
Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht
nur aus den Ansprüchen,
den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-,
sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung
zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsformen.
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Es
zeigen:
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1 einen
Lageplan einer Weiche,
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2 einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 1,
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3 eine
Draufsicht auf einen Ausschnitt einer Betonschwelle im Bereich des
Schnitts A-A gemäß 2,
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4 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente des Ausschnitts gemäß 2 und 3,
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5 eine
alternative Ausführungsform
zu der Darstellung gemäß 2,
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6 eine
Draufsicht auf die Darstellung gemäß 5,
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7 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente des Ausschnitts gemäß der 5 und 6,
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8 einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 1,
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9 in
Draufsicht die Darstellung gemäß 8,
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10 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente gemäß 8 und 9,
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11 einen
Schnitt entlang der Linie C-C in 1,
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12 eine
Draufsicht im Bereich des Schnitts C-C gemäß 11,
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13 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente gemäß 11 und 12,
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14 einen
Schnitt entlang der Linie D-D in 1,
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15 eine
Draufsicht auf den Ausschnitt gemäß 14,
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16 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente gemäß 14 und 15,
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17 einen
Schnitt entlang der Linie E-E in 1,
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18 eine
Draufsicht auf den Ausschnitt gemäß 16,
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19 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente gemäß 17 und 18,
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20 in
perspektivischen Darstellungen verschiedene Positionen von in eine
Rippenplatte einzusetzende Halterung und
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21 die
der 20 entsprechenden Darstellungen in Draufsicht.
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In
den Figuren, in denen grundsätzlich
für gleiche
Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet werden, sind Befestigungen
für eine
in einer Weiche verlaufenden Schiene dargestellt. Zur Befestigung der
Schienen dienen dabei elastische Spannklemmen – auch Clips genannt – und diese
aufnehmende Halterungen, wie diese grundsätzlich in der EP-B-O 61 9 852,
insbesondere in den 1 – 5 erläutert worden
sind. Insoweit wird auf die diesbezügliche Offenbarung Bezug genommen.
Allerdings ist die Erfindung auf die entsprechende Form der Spannklemmen
nicht beschränkt.
Vielmehr ist die erfindungsgemäße Lehre
auch mit Spannklemmen anderer Geometrie und mit solchen realisierbar,
die von Halterungen aufgenommen werden, die zur Sicherung von Spannklemmen
keine Schultern, sondern zum Beispiel einen Kanal aufweisen, wie
dies aus der Befestigung nach der AT-C-350 608 bekannt ist. Insoweit wird
auch auf die diesbezügliche
Offenbarung ausdrücklich
Bezug genommen.
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In 1 ist
ein prinzipiell ein Lageplan einer einfachen Weiche rechts dargestellt.
Die Schienen sind dabei auf Betonschwellen abgestützt und
werden – erneut
rein beispielhaft – über so genannte Pandrol®-Clips
gesichert, wie diese der EP-B-O 619 852 zu entnehmen sind.
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Die 2 – 7 sollen
eine Normalbefestigung einer Schiene im Gleis bzw. einer Backenschiene 10 unmittelbar
vor der Zungenspitze verdeutlichen. Die Backenschiene 10 ist
in gewohnter Weise auf einer Zwischenlage 12 (Pad) abgestützt, die
ihrerseits auf einer lastverteilenden Platte 14 angeordnet
ist, die nachstehend als Rippenplatte bezeichnet wird. Die Schiene 10 wie
auch deren Fuß 16,
d.h. dessen Längsseitenränder 18, 20 werden
durch sich abstützende
Spannklemmen 22, 24 gesichert, die von Halterungen 26, 28 ausgehen.
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Die
Rippenplatte 14 ist auf einer elastischen Zwischenlage 30 abgestützt, die
ihrerseits auf einer im Wesentlichen unnachgiebigen Platte 32 zum
Beispiel aus Hartkunststoff aufliegt. Die Platte 32 geht
ihrerseits im Ausführungsbeispiel
unmittelbar von einer Betonschwelle 34 aus.
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Die
elastische Zwischenlage 30 kann zum Beispiel entsprechend
der WO-A-200227099 unterhalb des Schienenfußes 16 zurückgezogene
Bereiche 36 aufweisen. die bei Normalbelastung der Schiene 10 beabstandet
zu der Zwischenplatte 32 verlaufen. Bei zu starken Belastungen
stützen
sich demgegenüber
die zurückgezogenen
Bereiche auf der Zwischenplatte 32 ab, so dass die Zwischenlage 30 steifer
wird.
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Die
Spannklemmen 22, 24 weisen in Draufsicht ungefähr die Form
eines M auf und umfassen äußeren Schenkel 38, 40,
die über
Bogenabschnitte 42, 44 in innere Schenkel 46, 48 übergehen,
die wiederum über
einen Bogenabschnitt 50 verbunden sind.
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Die äußeren Schenkel 38, 40 werden
bei Fixieren der Spannklemmen 22, 24 in die Halterungen 26, 28,
und zwar in so genannte Schultern 52, 54 eingeschlagen.
Aufgrund des Verlaufs der Schenkel 38, 40, 46, 48 und
des Verlaufs der Bogenabschnitte 42, 44 liegt
sodann mit Vorspannung der Bogenabschnitt 50 auf dem Schienenfuß 16 bzw.
dem jeweiligen Längsrand 18, 20 auf
und hält
somit die Backenschiene 10 nieder. Dabei ist der Bogenabschnitt 50 von
einer aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Hülse 56 umgeben.
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Ist
der prinzipielle Aufbau der Spannklemmen 22, 24 allein
anhand der Spannklemme 22 erläutert worden, so gilt entsprechendes
für die
Spannklemme 24. Gleichzeitig wird auch nachstehend der Aufbau
der Halterungen 26, 28 beispielhaft anhand einer
Halterung 26 erläutert.
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Die
Halterung 26 mit den die äußeren Schenkel 38, 40 aufnehmenden
Schultern 52, 54, die jeweils einen seitlich offenen
U-förmigen
Kanal 58, 60 zur Aufnahme der Schenkel 38, 40 aufweisen,
gehen von einem plattenförmigen
Basisabschnitt 62 aus, der seinerseits bodenseitig einen
Formansatz 64 aufweist, der bevorzugterweise eine topfförmige Geometrie
mit einer Umfangswandung 66 und einer Bodenwandung 68 zeigt.
Die Bodenwandung 68 ist mit einer Durchgangsöffnung 70 versehen,
um einen Einsatz 72 aufzunehmen, der auch als Einstellkegel bezeichnet
werden kann. Der Einsatz 72 weist ebenfalls eine Durchgangsöffnung 74 auf,
die von einem Schaft 76 einer Durchsteckschraube 78 zum
Fixieren der Halterung 26 und damit der Rippenplatte 14 durchsetzt
wird. Hierzu liegt der Basisabschnitt 62 mit einer ersten
Abstützfläche 80 auf
einem eine zweite Abstützfläche 82 bildenden
Abschnitt der Rippenplatte 14 auf Die Rippenplatte 14 weist
eine Durchgangsöffnung 84 auf,
um den Formansatz 64 formschlüssig aufzunehmen. Zum Befestigen
der Halterung 26, 28 und damit der Rippenplatte 14 wird
die jeweilige Halterung 26, 28, d. h. der Formansatz 64 in
die entsprechende Öffnung 84 der
Rippenplatte 14 eingesetzt. Sodann wird in die Durchgangsöffnung 70 der
Halterung 26 der Einsatz 72 eingesetzt. Die Durchsteckschraube
wird anschließend
in eine von einer Manschette 86 aufgenommene Mutter 88 geschraubt,
die in der Betonschwelle 34 angeordnet ist. Die Manschette 86 wird
von einer Erweiterung 90 aufgenommen, die von einer in
der Betonschwelle 34 eingegossenen Hülse 92 ausgeht, die
bei montierter Durchsteckschraube 78 deren Schaft 76 umgibt,
wie die Schnittdarstellung gemäß 2 verdeutlicht.
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Die
Durchsteckschraube 78, d.h. deren Kopf 94 stützt sich
auf einer Lochscheibe 96 ab, die ihrerseits auf der Innenfläche des
Bodens des Formansatzes 64 aufliegt. Wird die Durchsteckschraube 78 festgezogen,
wird die Halterung 26, 28 gegenüber der
im Wesentlichen steif ausgebildeten Platte 32 gezogen und
liegt auf dieser kraftschlüssig
auf. Dabei liegt die Lochscheibe 96 auf dem die Durchgangsöffnung 70 umgebenden
Randbereich der Innenfläche
der Bodenwandung 68 auf, der bzw. die insoweit als dritte Abstützfläche 98 bezeichnet
wird. Gleichzeitig wird die Rippenplatte 14 mitgenommen.
Hierdurch wird die Rippenplatte 14 elastisch vorgespannt,
da der Abstand zwischen der ersten Abstützfläche 80 der Halterung 26 und
deren auf der Platte 32 sich abstützenden vierten Abstützfläche 100 kleiner
als Dicke der Rippenplatte 14 und der elastischen Zwischenlage 30 im
entspannten Zustand, also bei gelös ter Durchsteckschraube 78 ist.
Wird die Durchsteckschraube 78 angezogen, wird folglich
die elastische Zwischenlage 32 zusammengedrückt, wodurch
die gewünschte
Vorspannung für
die Rippenplatte 14 erzielbar ist.
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Bei
Belastung der Backenschiene 10 kann diese im erforderlichen
Umfang einfedern. Dabei bildet die elastische Zwischenlage 30 mit
der Lochscheibe 96 ein Federsystem, mit dem eine geknickte Kennlinie
realisierbar ist, wie diese der DE-C-42 43 990 zu entnehmen ist.
Selbstverständlich
könnte eine
entsprechende Kennlinie auch dadurch verwirklicht werden, wenn sich
der Kopf unmittelbar auf der Bodenwandung 68 abstützt.
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Dadurch,
dass die Vorspannung der Rippenplatte 14 durch die Halterung 26, 28 vorgegeben wird,
ist eine Relativbewegung zwischen der Rippenplatte 14 und
der Halterung 26, 28 und damit der Backenschiene 10 möglich. Hierdurch
bedingt muss die Spannklemme 22, 24 in Abhängigkeit
von der Einsenkung der Backenschiene 10 gegebenenfalls
Federbewegungen ausüben,
die zu Einbußen
der Dauerfestigkeit führen
können.
Um dies auszuschließen, kann
die Vorspannung der Rippenplatte 14 entsprechend dem Ausführungsbeispiel
der 5 – 7 durch
einen die Halterung 26, 28 durchsetzenden Einsatz 102, 104 realisiert
werden. In diesem Fall wird eine Halterung 106, 108 benutzt,
die mit der Rippenplatte formschlüssig in Art eines Bajonettverschlusses
verbunden ist.
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Wie
insbesondere der 7 zu entnehmen ist, weist die
Halterung 106, 108 einen Formansatz 110 auf,
der im Schnitt eine Kreisgeometrie mit zwei peripher abragenden
Vorsprüngen 112 aufweist,
die ihrerseits im Schnitt die Geometrie eines Halbkreises besitzen.
Unabhängig
hiervon weist der Formansatz 110 entsprechend dem Formansatz 64 der
Halterung 26, 28 eine Umfangswandung 114 sowie
Bodenwandung 116 mit Öffnung 118 auf.
Die Umfangswandung 114 entspricht demzufolge einem Hohlzylinder.
Demgegenüber
ist die Geometrie der Umfangswandung 66 des Formansatzes 64 der
Halterung 26, 28 im Schnitt ovalförmig, um
durch das formschlüssige
Einsetzen in die Rippenplatte 14 eine ordnungsgemäße Ausrichtung
der Spannklemmen 22, 24 auf den Schienenfuß 18 bzw.
dessen Längsränder 18, 20 sicherzustellen.
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Die
Umfangswandung 114 des Formansatzes 110 wird formschlüssig von
Innenflächen 120, 122 von Öffnungen 124, 126 in
der Rippenplatte 14 umgeben, wobei sich die peripher abragenden
Vorsprünge 112 entlang
Unterseite 128 der Rippenplatte 14 erstrecken.
Die Halterung 106, 108 liegt des Weiteren entsprechend
dem Ausführungsbeispiel
der 2 – 4 mir
ihrem Basisabschnitt 130. d.h. mit dessen die erste Abstützfläche 80 bildenden
Unterseite auf der Oberseite der Rippenplatte auf, wobei lichter
Abstand zwischen der ersten Abstützfläche 80 und
dem peripher abragenden Vorsprung 112 der Dicke der Rippenplatte 14 im
Bereich der Öffnung 124, 126 entspricht.
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Um
die Halterungen 106, 108 in die Öffnungen 124, 126 einzusetzen
zu können.
weisen die Öffnungen 124, 126 den
Vorsprüngen 112 entsprechende
Ausschnitte 132, 134 auf, die von den Vorsprüngen 112 in
einer Position der Halterung 106 durchsetzt werden, wenn
diese nicht ordnungsgemäß auf den
Schienenfuß 16 ausgerichtet
ist. Nachdem die Halterung 106 in die Öffnung eingesetzt und die peripheren
Vorsprünge 112 entlang
der Unterseite 128 der Rippenplatte 14 verlaufen,
wird die Halterung 106 zu ordnungsgemäßen Ausrichtungen auf den Schienenfuß gedreht,
wobei die Halterung 106 mit der Rippenplatte 14 in
Art eines Bajonettverschlusses verbunden ist. Sodann wird in die Öffnung 118 der
Bodenwandung 116 der Einsatz 102 eingesetzt. Der Einsatz 102 weist
dabei eine Höhe
derart auf, das beim Anziehen der Durchsteckschraube 78 die
erforderliche Vorspannung der Rippenplatte 14 durch Zusammendrücken einer
unterhalb der Rippenplatte 14 verlaufenden Zwischenlage 136 erzielbar
ist. Dabei ist die elastische Zwischenlage 136 – abweichend von
dem Ausführungsbeispiel
der 2 – 5 – an der
Unterseite 128 der Rippenplatte 114 befestigt. Dies
kann durch Vulkanisieren erfolgen.
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Das
Einsetzen der Halterung 106, 108 in die Rippenplatte 14 und
somit die form- und kraftschlüssige
Verbindung zwischen diesen wird auch anhand der 20 und 21 verdeutlicht,
ohne dass es umfassender Erläuterungen
bedarf. In den 20 und 21 verläuft die
zu sichernde Schiene oberhalb der in verschiedenen Positionen dargestellten Halterungen 106, 108.
Folglich wird die Halterung 106, 108 zunächst um
90° versetzt
zur ordnungsgemäßen Positionierung
in die im Ausschnitt dargestellte Rippenplatte 14 eingesetzt,
um sodann um 90° gedreht
zu werden. In dieser in der jeweils rechten Darstellung wiedergegebenen
Position sind die Schultern 52, 54 derart auf
den Schienenfuß 16 bzw.
dem Seitenlängsrand 18 bzw. 20 ausgerichtet,
dass beim Eintreiben der Spannklemme 22 bzw. 24 in
den von den Schultern 52, 54 begrenzten Raum die
Spannklemme 22, 24 mit ihrem Bogenabschnitt 50 bzw.
der diesen umfassenden Hülse 56 auf
dem Randabschnitt 18 bzw. 20 abgestützt ist
und somit in erforderlichem Umfang die Schiene 10 niederhält.
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Im Übrigen werden
in den 21, 22 Bezugszeichen
berücksichtigt,
wie diese entsprechend den dargestellten Elementen in anderen Figuren
verwendet worden sind.
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Vor
Einschlagen der Spannklemmen 22, 24 in die Halterung 104, 106 wird
diese und somit die Rippenplatte über die Durchsteckschraube 78 gesichert,
die in die Mutter 88 eingeschraubt und angezogen wird.
Dabei liegt die Lochscheibe 96 auf dem Einsatz 102 und
bei angezogener Durchsteckschraube 78 der Einsatz 102 auf
der aus hartem Material bestehenden Zwischenplatte 32 auf.
Somit ist der Einsatz 102 kraftschlüssig zwischen der Zwischenplatte 32 und
der Lochscheibe 96 festgelegt. Zwischen dem Schraubenkopf 94 und
der Lochscheibe 96 können
als Tellerfedern wirkende Scheiben 138, 140 angeordnet
sein, wie die 5 – 7 verdeutlichen.
Die Scheiben 138, 140 wirken schraubensichernd.
Alternative Gestaltungen wie z. B. Nordlock-Sicherungen sind gleichfalls
denkbar.
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Die
elastische Zwischenlage 136 mit der Lochscheibe 96 bildet – wie im
Zusammenhang mit den 2 bis 4 erläutert – ein Gesamtfedersystem
mit geknickter Kennlinie.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist Höhe
des Einsatzes 102, 104 kleiner als Dicke der Bodenwandung 116 der
Halterung 106, 108 und Dicke der elastischen Zwischenlage 136 im
entspannten Zustand.
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Dadurch,
dass die Halterung 106, 108 mit der Rippenplatte 14 form-
und kraftschlüssig
verbunden ist, werden diese als Einheit zu dem Einsatz 102, 104 verstellt,
so dass infolgedessen durch die Einsenkung der Backenschiene 10 zusätzliche
Federbelastungen für
die Spannklemmen 22, 24 nicht auftreten. Infolgedessen
ist die Dauerfestigkeit gegeben.
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Die
Konstruktion einer lösbaren
Halterung, über
die mittelbar bzw. unmittelbar eine lastverteilende Platte für eine Schiene
insbesondere im Bereich einer Weiche vorspannbar und zudem vorzugsweise lösbar angeordnet
ist, kann nicht nur im Bereich normaler Schienen bzw. im Bereich
der Backenschiene unmittelbar vor einer Zunge zum Einsatz gelangen, sondern
auch im Bereich einer Zungenschiene 142, die aus Gründen der
Vereinfachung in den 8 und 9 weggelassen,
jedoch in der auseinandergezogenen Darstellung gemäß 10 enthalten
ist.
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In
diesem dem Schnitt B-B in 1 entsprechenden
Bereich der Weiche ist die Backenschiene 10 auf einer Rippenplatte 144 angeordnet,
von der lösbar
eine Gleitstuhl 146 ausgeht, auf dem die Zungenschiene 142 gleitend
verstellbar ist.
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Der
Gleitstuhl 146 ist lösbar
mir der Rippenplatte 144 über entlang den Seitenlängsrändern der Rippenplatte 144 verlaufende
Stabfederelemente 148, 158 fixierbar, die über von
der Rippenplatte 144 ausgehende im Schnitt U-förmige Widerlager 152, 154 spannbar
sind. Die Widerlager 152, 154 verlaufen zwischen
Abstützungen 156, 158, 160, 162 des Gleitstuhls 146,
auf denen die Stabfederelemente 148, 150 bei festgelegtem
Gleitstuhl 146 aufliegen.
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Die
Rippenplatte 146 wird im gleitstuhlseitigen Endbereich über eine
Durchsteckschraube 164 gesichert, die mittels einer formschlüssig von
einer Manschette 166 aufgenommenen Mutter 168 anziehbar
ist, die innerhalb einer Betonschwelle 170 verläuft, von
der die Rippenplatte 144 ausgeht. Entsprechend der Erläuterungen
zu der Durchsteckschraube 78 wird der Schaft 172 der
Durchsteckschraube 164 von einer aus elektrisch isolierendem
Material bestehenden und in der Betonschwelle 170 eingegossenen
Hülse 174 umgeben.
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Wie
bei den Ausführungsformen
der 2 bis 7 ist die Rippenplatte 144 auf
einer elastischen Zwischenlage 176 abgestützt, die
als gesondertes Element unterhalb der Rippenplatte 144 angeordnet
oder mit dieser verbunden sein kann. Letzteres erfolgt bevorzugterweise
durch Vulkanisieren. Um die Rippenplatte 144 vorzuspannen,
also die elastische Zwischenlage 176 im gewünschten
Umfang zusammenzudrücken,
um den aus der Rippenplatte 144 und dem Gleitstuhl 146 gebildeten
Stützpunkt
im erforderlichen Umfang elastisch zu lagern, ist eine Konstruktion
gewählt,
die der der 5 bis 7 gleichkommt.
Somit erfolgt eine mittelbare Vorspannung der Rippenplatte 144 backenschienenseitig über eine
Halterung 108, die prinzipiell der gemäß 5 bis 7 entspricht,
so dass die sich auf den Schienenfuß 16 bzw. den in der
zeichnerischen Darstellung linken Längsrand 20 abstützende Spannklemme
mit den Bezugszeichen gekennzeichnet ist.
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Die
Halterung 108 besteht demzufolge aus einem plattenförmigen in
Draufsicht rechteckförmigen
Basisabschnitt 178, von dem ein im Schnitt kreisförmiger Formabsatz 180 ausgeht,
der sich aus einer einem Hohlzylinderabschnitt entsprechenden Umfangswandung 182 sowie
einer Bodenwandung 184 zusammensetzt, die eine Durchgangsöffnung 186 aufweist,
in der ein Einsatz 188 formschlüssig einsetzbar. Der Einsatz 188 wird
wiederum von einer Durchsteckschraube 190 durchsetzt, die
in eine Mutter 192 einschraubbar ist, die ihrerseits formschlüssig von
einer Manschette 194 in der Betonschwelle 170 aufgenommen
ist.
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Der
Einsatz 188 weist eine Höhe auf, die bei angezogener
Durchsteckschraube 190 und damit kraftschlüssigem Anliegen
des Einsatzes 188 einerseits auf der auf der Betonschwelle 170 angeordneten
aus unnachgiebigem Material wie Hartkunststoff bestehenden Platte 196 und
andererseits an der von der Durchsteckschraube 190 durchsetzten
Lochscheibe 198 sicherstellt, dass über die Halterung 108 und
der mir dieser verbundenen Rippenplatte 144 die elastische
Zwischenlage 176 im erforderlichen Umfang zur Erzielung
einer gewünschten
Vorspannung zusammengedrückt
ist. Dabei können
zwischen dem Kopf 200 der Schraube 190 und der
Lochscheibe 198 als Tellerfedern wirkende Scheiben 202, 204 entsprechend
den Erläuterungen
in den 5 bis 7 angeordnet sein.
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Dabei
liegt die kraftschlüssig
auf der Oberseite des Einsatzes 188 aufliegende Lochscheibe 198 auch
auf der Innenfläche
der Bodenwandung 184 der Halterung 108 an, die
ihrerseits kraft- und formschlüssig
mit der Rippenplatte 144 verbunden ist, wie dies im Zusammenhang
mit den 5 bis 7 erläutert worden
ist. Mit anderen Worten ragen peripher von der Außenfläche der
Umfangswandung 182 Vorsprünge 206 ab, die bei
ordnungsgemäß ausgerichteter
Halterung 108 auf den Schienenfuß 106 entlang Bodenfläche der
Rippenplatte 144 verlaufen.
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Zum
Einsetzen der Halterung 108 weist die Rippenplatte 144,
die die Halterung 108, d.h. deren Formansatz 180 formschlüssig aufnimmt,
eine einsprechende Durchgangsöffnung 208 auf,
deren Innengeometrie Außengeometrie
des Formansatzes 180 entspricht, wobei die den Vorsprüngen 206 entsprechenden
Aussparungen 210, 212 derart verlaufen, dass die
Halterung 108 in die Rippenplatte 144 in einer
Position einsetzbar ist, in der die Spannklemme 24 nicht
oder nicht ordnungsgemäß auf dem Schienenfuß 16 abgestützt wäre, so dass
in Folge dessen die Halterung 108 gedreht werden muss,
um in Arbeitsstellung zu gelangen. Hierdurch bedingt erstrecken
sich die Vorsprünge 206 unterhalb
der Rippenplatte 144, ohne dass ein Lösen der Halterung 108 möglich ist.
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Mit
anderen Worten wird durch eine diesbezügliche Konstruktion eine Verbindung
zwischen der Halterung 108 und der Rippenplatte 144 in
Art eines Bajonettverschlusses realisiert.
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Der
Vollständigkeit
halber sei in Bezug auf die Ausführungsformen
der 8 bis 10 noch darauf hingewiesen,
dass sich zwischen dem Fuß 16 der
Backenschiene 10 der Rippenplatte 144 eine weitere
Zwischenlage (Pad) 214 befinden kann, genauso wie zwischen
dem Gleitstuhl 146 und der Rippenplatte 144. Das
entsprechende Pad ist mit dem Bezugszeichen 216 gekennzeichnet.
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Die
Spannklemme 24 stützt
sich im Ausführungsbeispiel
auf den linken Längsrand 20 der
Backenschiene 10 ab. Der gegenüberliegende Längsrand 18 wird über den
Gleitstuhl 146 niedergehalten. Insoweit wird auf übliche Konstruktionen
verwiesen.
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Die
Vorspannung der Rippenplatte 144, also das Zusammendrücken der
elastischen Zwischenlage 176 erfolgt im gleitstuhlseitigen
Endbereich der Rippenplatte 144 über die Durchsteckschraube 164, die
sich über
eine Lochscheibe 218 auf einen Einsatz 220 abstützt, dessen
Länge kleiner
als Dicke der Rippenplatte 144 und Dicke der elastischen
Zwischenlange 176 im entspannten Zustand, also bei gelöster Durchsteckschraube 164 ist.
Wird folglich der Einsatz 220 zwischen der Lochscheibe 218 und
der Platte 196 festgespannt, wird entsprechend die elastische Zwischenlage 176 zusammengedrückt.
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Um
sicherzustellen, dass die Halterung 108 und entsprechend
die Halterung 106 gemäß den 5 bis 7 nicht
nur ordnungsgemäß auf den Schienenfuß 16 zu
dessen Niederhalten ausgerichtet ist, sondern auch in dieser Position
verbleibt, ist ein Sicherungsstift 222, 224 vorgesehen,
der in eine Ausnehmung einsetzbar ist, die von Abschnitten der Rippenplatte 14, 144 und
der jeweiligen Halterung 106, 108 gebildet wird.
Der Sicherungsstift 222, 224 ist in die so gebildete
Aussparung nur dann einsetzbar, wenn die Teilabschnitte ordnungsgemäß zueinander
ausgerichtet sind, also die Öffnung
zum Einsetzen des Sicherungsstiftes 222, 224 bilden,
wie dies prinzipiell den Figuren zu entnehmen ist.
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Die 11 bis 13 entsprechen
dem Schnitt C-C der 1, der im Bereich der Zungenwurzel
verläuft.
In diesem Bereich wird die Zungenschiene 142 auf einer
auf einer Rippenplatte 226 angeordneten und eine Erhöhung bildenden
Zwischenplatte 228 abgestützt und auf dieser fixiert.
Dabei werden Spannklemmen und Halterungen benutzt, die anhand der 5 – 10 erläutert worden
sind, so dass grundsätzlich
für gleiche
Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet werden. So geht die die Backenschiene 10 sichernde
Spannklemme 24 von der Halte rung 108 aus, die
erwähntermaßen in Art
eines Bajonettverschlusses mit der Rippenplatte 226 verbunden
ist.
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Mit
anderen Worten erstreckt sich der Basisabschnitt 178 entlang
Oberseite der Rippenplatte 226 und die Vorsprünge 206 bei
ordnungsgemäß eingesetzter
Halterung 108 entlang der Bodenfläche der Rippenplatte 226.
Hierdurch ist der gewünschte Formschluss
in Art der Bajonettverbindung sichergestellt. Die Vorspannung der
Rippenplatte 226 erfolgt über das kraftschlüssige Anliegen
des Einsatzes 188 zwischen der auf einer Betonschwelle 230 angeordneten
aus Hartmaterial bestehenden Platte 232 und der Ringscheibe 198.
die von der Durchsteckschraube 190 durchsetzt wird und
mittels der in der Betonschwelle 230 gesicherten Mutter 192 anziehbar
ist.
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Auch
ist die Halterung 108 bei ordnungsgemäßer Ausrichtung der Spannklemme 24 auf
den Längsrand 20 des
Schienenfußes 16 über den
Sicherungsstift 222 arretierbar.
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Auf
dem backenschienenabgewandten Längsrand 234 des
Zungenschienenfußes
stützt
sich ebenfalls eine Spannklemme 234 zuvor erläuterter Konstruktion
ab, die von einer Halterung 236 ausgeht, deren plattenförmiger Basisabschnitt 238 auf der
Oberseite 240 der Zwischenplatte 228 aufliegt. Die
Halterung 236 ist dabei mit der Zwischenplatte und der
diese abstützenden
Rippenplatte 226, die im Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgebildet
ist, form- und kraftschlüssig
verbunden. Dies wird in zuvor beschriebener Art realisiert. Hierzu
weist ein von der Basisplatte 238 ausgehender Formansatz 242 abragende
Vorsprünge 244 auf.
die in gewohnter Weise in die Zwischenplatte 228 und die
Rippenplatte 226 formschlüssig einsetzbar und zu dieser
sodann verdrehbar ist. Insoweit wird auf die Erläuterungen im Zusammenhang mit
den 5 – 10 verwiesen.
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Die
Durchgangsöffnung 246 der
Halterung 236 wird von einem Einsatz 248 durchsetzt,
dessen Höhe
die Vorspannung der Rippenplatte 226 vorgibt, also das
Zusammendrücken
der von Bodenseite der Rippenplatte 226 ausgehenden elastischen
Zwischenlage 250, die an dem Boden der Rippenplatte 226 anvulkanisiert
sein kann oder als gesonderte Lage ausgebildet ist. Dabei kann die
Zwischenlage 250 eine prinzipielle Konstruktion aufweisen,
wie diese zum Beispiel der EP-A-0 953 681 zu entnehmen ist, also
zurückversetzte
Abschnitte aufweist, die sich nur dann auf der Platte 232 abstützen, wenn
bei auf die Backenschiene 10 bzw. die Zungenschiene 142 eimwirkenden
zu hohen Lasten die Zwischenlage 250 steifer werden soll.
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Um
die Backenschiene 10 und die Zungenschiene 142 mit
entsprechenden zuvor erläuterten Spannklemmen
in ihren einander zugewandten Längsrändern 18, 252 niederzuhalten
bzw. zu verspannen, ist eine Konstruktion gewählt. die eigenerfinderischen
Gehalt aufweist. So erstreckt sich zwischen der Backenschiene 10 und
der Zungenschiene 142 eine Halterung 254, die
einen plattenförmigen
in Draufsicht rechteckförmigen
Basisabschnitt 256 aufweist, von dessen Unterseite ein
Formansatz 258 ausgeht, der im Schnitt eine rechteckförmige Geometrie
aufweist. Der Querschnitt des Formansatzes 258 ist entsprechend
des zuvor erläuterten
Ausführungsbeispiels
ebenfalls kleiner als der des Basisabschnitts 256. Der
Formansatz 258 weist eine Durchgangsöffnung auf, in die ein Einsatz 260 einsteckbar ist.
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In
Längsrichtung
der Schienen 10, 142 betrachtet verlaufen zueinander
beabstandet zwei Paar von Schulter 262, 264 bzw. 266, 268,
die jeweils – wie die
zuvor erläuterten
Halterungen – im
Schnitt U-förmige
kanalförmige
Aufnahmen für
Außenschenkel von
Spannklemmen 270, 272 bilden, die eine Konstruktion
und Funktion aufweisen, die z.B. den Spannklemmen 22, 24 entsprechen.
Zwischen den Schultern 262, 264 einerseits und
den Schultern 266, 268 andererseits erstreckt
sich eine als Brückenelement
zu bezeichnende Zwischenplatte 274, die zu der Halterung 254 verstellbar
ist und mit durch Stufen 272, 278 begrenzten Randabschnitten 280, 282 auf dem
Schienenfuß 16, 236 der
Backenschiene 10 bzw. der Zungenschiene 142 bzw.
deren Längsrändern 18, 284 aufliegt,
wie insbesondere die Schnittdarstellung gemäß 11 verdeutlicht.
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Auf
der Oberseite 286 der Zwischenplatte 274 stützen sich
sodann die mittleren Schenkel der Spannklemmen 270, 272 ab,
wodurch die Zwischenplatte 276 auf die Schienenfüße 16, 236 gedrückt wird.
-
Somit
können
platzsparend über
Spannklemmen, die im übrigen
Bereich der Weiche zum Einsatz gelangen, eng nebeneinander verlaufende Schienen,
also im Ausführungsbeispiel
die Backenschiene 10 und die Zungenschiene 142 verspannt werden.
-
Um
gleiche geometrische Bedingungen bezüglich des Niederhaltens wie
beim unmittelbaren Abstützen
der Spannklemmen auf einem Schienenfuß sicherzustellen, weist die
Zwischenplatte 274 oberflächenseitig vorzugsweise eine
Dachgeometrie mit Neigungswinkeln auf, die de nen der Abstützflächen der
Schienenfüße 16, 236 in
den Bereichen entsprechen, in denen sich üblicherweise die Spannklemmen
abstützen.
-
Entsprechend
den Halterungen 108, 236 wird die Halterung 254 ebenfalls über eine
Durchsteckschraube 188 fixiert, wobei die Länge des
Einsatzes 260 die Vorspannung vorgibt. Da die Halterung 254 die
Rippenplatte 256 nicht formschlüssig umgibt, sondern nur formschlüssig in
eine entsprechende Durchtrittsöffnung 290 eingesetzt
ist, kann in Abhängigkeit
von der Einsenkung der Rippenplatte 226 eine Relativbewegung
zwischen dieser und der Halterung 256 und damit eine zusätzliche
Belastung der Spannklemmen 270, 272 erfolgen.
Da jedoch die Halterung 254 im Mittenbereich der als Brückenelement
zu bezeichnenden Zwischenplatte 274 über die Durchsteckschraube 288 gesichert
ist, können
die auftretenden Federweg so gering gehalten werden, dass die Dauerfestigkeit
der Spannklemmen 270, 272 nicht beeinflusst wird.
Hierzu trägt
auch bei, dass die Rippenplatte 262 im Bereich der Durchgangsöffnung 290 geteilt
ist, also eine Relativbewegung zwischen dem die Backenschiene 10 aufnehmenden Abschnitt 292 und
dem die Zungenschiene 142 abstützenden Abschnitt 294 erfolgt.
Entsprechend ist auch die elastische Zwischenlage 250 in
Abschnitte 296, 298 aufgeteilt. Dabei durchsetzen
die Berührungslinien
zwischen den Abschnitten 292, 294 bzw. 296, 298 die
Durchgangsöffnung 290.
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Eine
so genannte Doppelbefestigung, wie diese im Zusammenhang mit der
Halterung 254 und der unmittelbar benachbart zueinander
verlaufenden Backenschiene 10 und Zungenschiene 142 erläutert worden
ist, ist auch dem Schnitt D-D in 1 zu entnehmen,
dessen Einzelheiten sich aus den 14 – 16 ergeben.
Dabei werden ebenfalls für
bereits erläuterte
Elemente grundsätzlich
gleiche Bezugszeichen verwendet.
-
Die
in die Zungenschiene bzw. Flügelschienen übergehenden
Schienenabschnitte 300, 302 werden außenseitig über von
Halterungen ausgehenden Spannklemmen niedergehalten, die denen der 5 – 7 entsprechen.
Folglich gehen Halterungen 106, 108 formschlüssig von
einer im Ausführungsbeispiel
geteilten Rippenplatte 304 aus. In die Halterungen 106, 108 sind
die Spannklemmen 22, 24 bei ordnungsgemäß positionierter
Halterung 106, 108 auf den jeweiligen Schienenfußlängsrand eintreibbar.
In dieser Position sind die Halterungen 106, 108 über Arretierstifte
gegenüber
der Rippenplatte 304 unverdrehbar gesichert 222, 224.
Die Vorspannung der Rippenplatte 304 bzw. deren Abschnitte 306, 308,
auf denen sich jeweils eine der Schienenabschnitte 300, 302 abstützt, erfolgt über die
die Formansätze 114 der
Halterun gen 106. 108 durchsetzenden Einsätze 102, 104,
die kraftschlüssig über die
Durchsteckschrauben 78 mit einer Betonschwelle 310 verbunden
sind. d. h. zwischen der Lochscheibe 96, die von der Durchsteckschraube 78 durchsetzt wird,
und der Platte 32 fixiert sind. Zwischen der Platte 32 und
der Rippenplatte 304 ist entsprechend eine elastische Zwischenlage 312 angeordnet,
die entsprechend der Rippenplatte 304 zweiteilig ausgebildet
ist (Abschnitte 314, 316).
-
Die
einander zugewandten Längsränder 318, 320 der
Schienenabschnitte 300, 302 werden demgegenüber mittels
Spannklemmen und Zwischenplatte bzw. Brückenelement niedergehalten, wie
dies im Zusammenhang mit den 11 – 13 erläutert worden
ist. Mit anderen Worten verläuft
zwischen den Schienen 300, 302 eine Halterung 322, von
der zwei Paar von Schultern 324, 326, 328, 330 mit
nicht näher
bezeichneten kanalförmigen
Aufnahmen für
Außenschenkel
von Spannklemmen ausgehen, die den Spannklemmen zuvor beschriebener Art,
also den Spannklemmen 270, 272 entsprechen, so
dass die diesbezüglichen
Bezugszeichen verwendet werden. Die Halterung 322, die
konstruktiv der Halterung 254 entspricht, weist gleichfalls
einen platten- oder quaderförmigen
Basisabschnitt 256 mit Formansatz 258 auf. in
dessen Durchgangsöffnung ein
Einsatz 260 einsetzbar ist, um mittels einer der Durchsteckschraube 260 gemäß 13 entsprechenden
Durchsteckschraube 324 die Halterung 322 zu fixieren.
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Quer
zu der Halterung 322 verläuft eine ebenfalls als Brückenelement
zu bezeichnende Zwischenplatte 326, die die Funktion der
Zwischenplatte 274 der 11 – 13 ausübt. Folglich
ist die Zwischenplatte 326 ein getrenntes Bauelement, das
auf die Halterung 322 bzw. auf die Oberseite des Basisabschnitts 256 aufgesetzt
wird, wobei die Zwischenplatte 326 zur ordnungsgemäßen Ausrichtung
auf die Halterung 322 halterungsseitig eine Aussparung 328 aufweist,
die Breite des Basisabschnitts 256 entspricht. Mit ihren
Seitenrändern 330, 332,
die durch Stufen 334, 336 begrenzt sind, liegt
die Zwischenplatte 326 bei ordnungsgemäßer Positionierung sodann auf
den Längsrändern 338, 340 der
Schienenabschnitte 300, 302 an, um anschließend die
Spannklemmen 270, 272 in die Halterung 322,
d.h. in die Schultern 324, 326, 328, 330 einzutreiben.
-
Dadurch,
dass die Halterung 322 im Schnittbereich der Abschnitte 306, 308 der
Rippenplatte 304 verläuft,
kann eine Relativbewegung zwischen den Schienenabschnitten 300, 302 erfolgen,
wobei gleichzeitig die Federbelastung der Spannklemmen 270, 272 reduziert
wird.
-
Eine
Schnittdarstellung E-E gemäß der 17 – 19 gibt
die Situation der Weiche im Bereich der Radlenker wieder. Dabei
wird ein Schienenabschnitt 342, entlang dem Stützböcke 344 zur
Aufnahme von Radlenkereinsätzen 346 verlaufen, über Halterungen
bzw. Spannklemmen gesichert, die der Konstruktion gemäß der 2 – 4,
insbesondere der 5 – 7 entsprechen
können,
also einer Situation, die der außerhalb der Weiche entspricht. Insoweit
werden für
gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet, wobei in den 17 und 19 die
Konstruktion gewählt
ist, bei der die Vorspannung der Rippenplatte 14 über die
Einsätze 102, 104 erfolgt,
so dass infolgedessen die Halterungen 106, 108 formschlüssig mit
der Rippenplatte 14 verbunden sind, so dass eine Relativbewegung
zwischen diesen nicht erfolgen kann.
-
Die
Stützböcke 344 werden
mit der den Schienenabschnitt 342 aufnehmenden Betonschwelle 348 ebenfalls über Durchsteckschrauben 350, 352 verbunden.
Insoweit wird jedoch auf hinlänglich
bekannte Konstruktionen verwiesen.
-
- 10
- Backenschiene
- 12
- Zwischenlage
- 14
- Rippenplatte
- 16
- Fuß
- 18
- Längsrand
- 20
- Längsrand
- 22
- Spannklemme
- 24
- Spannklemme
- 26
- Halterung
- 28
- Halterung
- 30
- elastische
Zwischenlage
- 32
- Zwischenplatte
- 34
- Betonschwelle
- 36
- Abschnitt
der elastischen Zwischenlage
- 38
- äußerer Schenkel
- 40
- äußerer Schenkel
- 42
- Bogenabschnitt
- 44
- Bogenabschnitt
- 46
- innerer
Schenkel
- 48
- innerer
Schenkel
- 50
- Bogenabschnitt
- 52
- Schulter
- 54
- Schulter
- 56
- Hülse
- 58
- Kanal
- 60
- Kanal
- 62
- Basisabschnitt
- 64
- Formansatz
- 66
- Umfangswand
- 68
- Bodenwandung
- 70
- Durchgangsöffnung
- 72
- Einsatz
- 74
- Öffnung
- 76
- Schaft
- 78
- Durchsteckschraube
- 80
- 1.
Abstützfläche
- 82
- 2.
Abstützfläche
- 84
- Öffnung
- 86
- Manschette
- 88
- Mutter
- 90
- Erweiterung
- 92
- Hülse
- 94
- Kopf
- 96
- Lochscheibe
- 98
- 3.
Abstützfläche
- 100
- 4.
Abstützfläche
- 102
- Einsatz
- 104
- Einsatz
- 106
- Halterung
- 108
- Halterung
- 110
- Formansatz
- 112
- Vorsprung
- l14
- Umfangswandung
- 116
- Bodenwandung
- 118
- Öffnung
- 120
- Innenfläche
- 122
- Innenfläche
- 124
- Öffnung
- 126
- Öffnung
- 128
- Unterseite
- 130
- Basisabschnitt
- 132
- Ausschnitt
- 134
- Ausschnitt
- 136
- Zwischenlage
- l38
- Scheibe
- 140
- Scheibe
- 142
- Zungenschiene
- l44
- Rippenplatte
- 146
- Gleitstuhl
- 148
- Stabfederelement
- 150
- Stabfederelement
- 152
- Widerlager
- 154
- Widerlager
- 156
- Abstützung
- 158
- Abstützung
- 160
- Abstützung
- 162
- Abstützung
- 164
- Durchsteckschraube
- 166
- Manschette
- 168
- Mutter
- 170
- Betonschwelle
- 172
- Schaft
- 174
- Hülse
- 176
- elastische
Zwischenlage
- 178
- Basisabschnitt
- 180
- Formansatz
- 182
- Umfangswandung
- 184
- Bodenwandung
- 186
- Durchgangsöffnung
- 188
- Einsatz
- 190
- Durchsteckschraube
- 192
- Mutter
- 194
- Manschette
- 196
- Platte
- 198
- Lochscheibe
- 200
- Kopf
- 202
- Scheibe
- 204
- Scheibe
- 206
- Vorsprung
- 208
- Durchgangsöffnung
- 210
- Aussparung
- 212
- Aussparung
- 214
- Zwischenlage
- 216
- Pad
- 218
- Lochschraube
- 220
- Einsatz
- 222
- Sicherungsstift
- 224
- Sicherungsstift
- 226
- Rippenplatte
- 228
- Zwischenplatte
- 230
- Betonschwelle
- 232
- Platte
- 234
- Spannklemme
- 236
- Halterung
- 238
- Basisabschnitt
- 240
- Oberseite
- 242
- Formansatz
- 244
- Vorsprung
- 246
- Durchgangsöffnung
- 248
- Einsatz
- 250
- Zwischenlage
- 252
- Längsrand
- 254
- Halterung
- 256
- Basisabschnitt
- 258
- Formansatz
- 260
- Einsatz
- 262
- Schulter
- 264
- Schulter
- 266
- Schulter
- 268
- Schulter
- 270
- Spannklemme
- 272
- Spannklemme
- 274
- Zwischenplatte
- 276
- Stufe
- 278
- Stufe
- 280
- Randabschnitt
- 282
- Randabschnitt
- 284
- Längsrand
- 286
- Oberseite
- 288
- Durchsteckschraube
- 290
- Durchgangsöffnung
- 292
- Abschnitt
- 294
- Abschnitt
- 296
- Abschnitt
- 298
- Abschnitt
- 300
- Schienenabschnitt
- 302
- Schienenabschnitt
- 304
- Rippenplatte
- 306
- Abschnitt
- 308
- Abschnitt
- 310
- Betonplatte
- 312
- elastische
Zwischenlage
- 314
- Abschnitt
- 316
- Abschnitt
- 318
- Längsrand
- 320
- Längsrand
- 321
- Schulter
- 322
- Halterung
- 323
- Schulter
- 324
- Durchsteckschraube
- 325
- Schulter
- 326
- Zwischenplatte
- 327
- Schulter
- 328
- Aussparung
- 330
- Seitenrand
- 332
- Seitenrand
- 334
- Stufe
- 336
- Stufe
- 338
- Längsrand
- 340
- Längsrand
- 342
- Schienenabschnitt
- 344
- Stützbock
- 346
- Radlenkereinsatz
- 348
- Betonschwelle
- 350
- Durchsteckschraube
- 352
- Durchsteckschraube