DE69806445T2 - Vorrichtung zur vorübergehenden Befestigung einer Beleuchtungs- oder Signaleinrichtung auf der Karosserie eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Vorrichtung zur vorübergehenden Befestigung einer Beleuchtungs- oder Signaleinrichtung auf der Karosserie eines KraftfahrzeugesInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Befestigung von Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtungen an Kraftfahrzeugkarosserien.
- Die Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtungen werden allgemein mit ihrem Gehäuse an Einrichtungen der Fahrzeugkarosserie befestigt. Hierzu sind Mittel vorgesehen, die Mittel zur endgültigen Befestigung des Gehäuses an der Karosserie aufzunehmen vermögen, wie zum Beispiel Schrauben oder Bolzen und Muttern.
- Diese Montage ist ein beschwerlicher Arbeitsvorgang, da der Monteur beide Hände frei haben muß, um die Befestigung unter optimalen Bedingungen ausführen zu können. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da eine Hand meist damit beschäftigt ist, das Gehäuse zu positionieren und es in dieser Stellung zu halten.
- Selbstverständlich greifen einige Monteure auf behelfsmäßige Mittel zurück, um das Gehäuse vorab zu positionieren und um somit für den Arbeitsvorgang des endgültigen Befestigens die Hände frei zu haben.
- Es sind auch Vorrichtungen zur vorläufigen Montage von Scheinwerfern bekannt, die es dem Monteur erlauben, für die endgültige Befestigung des Scheinwerfers an der Karosserie die Hände frei zu haben.
- Das Dokument JP-A-08 091115 beschreibt elastische Pratzen, die in speziell in der Karosserie ausgebildete Öffnungen eingehängt werden. Eine derartige bekannte Vorrichtung setzt jedoch bereits bei der vorläufigen Montage eine genaue Positionierung des Gehäuses voraus, was für den Monteur schwierig ist. Sie schränkt zudem die Bewegungsmöglichkeiten stark ein, die erforderlich sind, um eine hinsichtlich der Positionierung in bezug auf die Karosserie optimale Endmontage des Scheinwerfers zu gewährleisten.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diese Einschränkungen des Standes der Technik zu beheben.
- Gegenstand der Erfindung ist ein Gehäuse, das von Beginn an mit Mitteln versehen ist, die dazu geeignet sind, seine vorläufige Montage am Fahrzeug in äußerst einfacher, schneller und zuverlässiger Weise zu ermöglichen, wobei ein Lösen des Gehäuses vor seiner endgültigen Befestigung verhindert wird, dem Scheinwerfer jedoch alle Bewegungsfreiheiten erhalten bleiben, die für seine korrekte Positionierung in bezug auf die Karosserie bei der Endmontage erforderlich sind.
- Ziel der Erfindung ist es gleichfalls, dies mit Hilfe von einfachen, kostengünstigen Mitteln zu erreichen, die die herkömmlichen Herstellungsmittel des Gehäuses nicht in Frage stellen.
- Die vorliegende Erfindung schlägt daher eine Vorrichtung zur vorläufigen Befestigung einer Kraftfahrzeugbeleuchtungs- oder -signalgebungsvorrichtung in einer Aufnahmeöffnung der Fahrzeugkarosserie vor, wie sie in Anspruch 1 definiert ist.
- Bevorzugte Gesichtspunkte der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 10 definiert.
- Die Erfindung schlägt ferner eine Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung für Kraftfahrzeuge vor, wie sie in Anspruch 11 definiert ist.
- Ein bevorzugter, jedoch optionaler Gesichtspunkt dieser Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung ist in Anspruch 12 genannt.
- Weitere Gesichtspunkte, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung verdeutlicht die nachfolgende detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen angeführt ist, in denen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur vorläufigen Montage vor der Montage zeigt,
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus Fig. 1 in montiertem Zustand zeigt,
- Fig. 3 eine Vorderansicht eines Elements der Vorrichtung zur vorläufigen Montage ist, das am Gehäuse eines Scheinwerfers vorgesehen ist,
- Fig. 4 eine Schnittansicht des Elements entlang den Pfeilen F-F aus Fig. 3 ist,
- Fig. 5 eine Schnittansicht des Elements entlang den Pfeilen V-V aus Fig. 3 ist.
- Unter Bezugnahme auf die Figuren ist in Fig. 1 und 2 ein Teil eines Kraftfahrzeugscheinwerfers P und insbesondere seiner stirnseitigen Abdeckscheibe dargestellt.
- Von einem (nicht sichtbaren) Gehäuse des Scheinwerfers ausgehend verläuft generell nach hinten eine Schiene zur vorläufigen Montage 10, die in Fig. 3 bis 5 näher dargestellt ist und einen in der Regel flachen Mittelsteg umfaßt, der mit Hilfe von zwei im wesentlichen senkrechten Seitenstreben 11, 11 versteift ist.
- Am rückwärtigen freien Ende der Schiene ist eine Vertiefung einstückig ausgebildet, die von zwei übereinander liegenden horizontalen Wandungen 13 und 14 (vgl. hierzu insbesondere Fig. 4) und einem Boden 16 gebildet ist. Jede dieser Wandungen 13, 14 besitzt eine im wesentlichen rechteckige Aussparung 13a bzw. 14a, die in das rückwärtige freie Ende der betreffenden Wandung münden. Diese beiden Aussparungen, die, wie zu erkennen ist, an ihrem offenen Ende leicht erweitert sind, sind gleich groß und liegen übereinander.
- Die Vertiefung mit einer im wesentlichen gleichmäßigen, vorbestimmten Dicke ist erstens durch die Wandungen 13, 14, zweitens durch die Verlängerungen der Seitenstreben 11, 11 und drittens durch die Bodenwandung 16 begrenzt.
- Ein Element, das eine elastische Klemme 30 bildet, ist in Form eines Federdrahts ausgeführt, der einen Durchmesser hat, der etwas kleiner ist als die Dicke der vorgenannten Vertiefung, und der gemäß einer nachstehend beschriebenen Ausbildung gebogen ist.
- Das Element 30 besitzt zwei sich gegenüberliegende innere Arme 31, 32, die in der Regel V-förmig mit abgerundetem Scheitel und am Scheitel stumpfwinklig ausgebildet sind, wobei die beiden Arme zueinander deuten und ihre Scheitel in Ruhestellung aneinander anliegen. An einem der Enden der Arme verlängert sich der Draht durch eine Biegung von etwa 135º in zwei geradlinige und zueinander parallele äußere Arme 33, 34, deren über alles gemessener Abstand etwas kleiner ist als die Breite der in der Schiene 10 ausgebildeten Vertiefung und deren Länge nur wenig größer ist als die Länge der Vertiefung.
- Das Element 30 besitzt einen Basisarm 35, der die beiden äußeren Arme 33, 34 an ihren beim Zusammentreffen mit den inneren Armen 31, 32 gegenüberliegenden Enden verbindet, und der quer zu den äußeren Armen verläuft.
- Das die elastische Klemme 30 bildende Element kann folglich in die Vertiefung der Schiene 10 gemäß der in den Figuren dargestellten Weise eingesetzt werden, so daß die beiden inneren Arme 31, 32, die die eigentliche elastische Klemme bilden, in den durch die Aussparungen 13a, 14a gebildeten Zwischenraum eingreifen und dort eine elastisch dehnbare Verengung bilden, die zu einer im hinteren Teil der Aussparungen ausgebildeten Aufnahme führt.
- Insbesondere in Fig. 3 und 4 ist festzustellen, daß das Element 10 in Höhe der Wandung 14 und an die Bodenwandung 15 angrenzend einen Zacken 15 besitzt, der ein kurzes Stück in Richtung zur Wandung 13 vorsteht. Dieser Zacken hat die Aufgabe, das Federelement 30 in seiner Vertiefung zu fixieren, wobei das Einlegen des Federelements in die Vertiefung mit einem Einrasten des Arms 35 zwischen dem Zacken 15 und der gegenüberliegenden Wandung 13 endet.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur vorläufigen Montage umfaßt zudem an der Seite der Karosserie C einen Flügel oder eine Zunge 20, die mit der Karosserie einstückig ausgeführt ist und durch Biegen eines am betreffenden Karosserieteil ausgebildeten Ansatzstücks erzielt wird.
- In diesen Flügel 20 ist eine (nicht sichtbare) Öffnung gearbeitet, durch die ein zylindrisches Metallstück 21 befestigt wird, zum Beispiel durch Verschrauben oder Vernieten. Dieses Metallstück 21 weist einen Durchmesser auf, der etwas kleiner ist als die Mindestbreite der Aussparungen 13a, 14a der Schiene 10, und eine Höhe, die größer ist als die Dicke der Schiene 10 in Höhe ihrer Wandungen 13, 14 am Ende.
- Das Metallstück 21 endet mit einem breiteren Kopf 22.
- Vorteilhafterweise verlaufen die Längsachse der Schiene 10 und die Achse der Aussparungen 13a, 14a in einer Richtung, die in etwa parallel zu der Richtung der vorläufigen Montage des Scheinwerfers P ist, d. h. zu der Richtung, in der der Scheinwerfer in seine Aufnahmeöffnung eingeführt wird, die in der Karosserie an der Frontseite des Fahrzeugs ausgebildet ist. Vorzugsweise ist diese Richtung im wesentlichen horizontal.
- Die Schiene 10 und das Metallstück 21 sind zudem so positioniert, daß das Metallstück 21, nachdem der Scheinwerfer bei der vorläufigen Montage seine Endstellung erreicht hat (vgl. Fig. 1), in die durch die Aussparungen 13a, 14a und die Arme 31 und 32 gebildete Klemme eingreift, um die durch diese Arme gebildete Verengung durch vorübergehende elastische Verformung zu passieren und in der Aufnahme L eingezwängt zu werden.
- In dieser in Fig. 2 dargestellten Position ist der Scheinwerfer P in seiner Aufnahme stabil befestigt und kann durch den Monteur gelöst werden, der dann die endgültigen, eventuell regulierbaren Befestigungsmittel des Scheinwerfers P an der Karosserie anbringen kann.
- Diese nicht dargestellten Mittel können in jeder bekannten Art ausgeführt sein.
- Es ist hier festzuhalten, daß mit den Mitteln zur vorläufigen Befestigung, wie vorstehend beschrieben, der Scheinwerfer in einer im wesentlichen horizontalen Richtung gehalten wird und an dem freien Ende der Schiene 10 durch das Karosserieteil 20 senkrecht gestützt wird. Selbstverständlich kann auch vorgesehen sein, daß der vordere Bereich des Scheinwerfers ebenfalls gestützt wird, zum Beispiel in Höhe der endgültigen Befestigungsmittel, um ihn während des gesamten Arbeitsvorgangs bei seiner endgültigen Befestigung in einer stabilen Position zu halten.
- Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante kann vorgesehen werden, daß die Klemme bzw. die Klemmen, mit denen das Gehäuse des Scheinwerfers ausgestattet ist, sowie das dazugehörige bzw. die dazugehörigen Metallstücke eine ganz andere Ausrichtung besitzen, wodurch es insbesondere ermöglicht wird, den Scheinwerfer auch in senkrechter Richtung zu halten. In diesem Fall ist darauf zu achten, daß das Federelement 30 die ausreichende Steifigkeit aufweist, um das Gewicht des Scheinwerfers tatsächlich abstützen zu können.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur vorläufigen Befestigung einer Kraftfahrzeugbeleuchtungs- oder
-signalgebungsvorrichtung (P) in einer Aufnahmeöffnung der Fahrzeugkarosserie (C),
dadurch gekennzeichnet, dass sie umfasst:
- wenigstens eine elastische Klemme (31, 32), die an einer Einrichtung der
Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung ausgebildet ist, wobei diese elastische
Klemme wenigstens einen Arm besitzt, der eine elastisch dehnbare Verengung
bildet und eine Aufnahme (L) begrenzt, und
- wenigstens ein auf der Fahrzeugkarosserie befestigbares vorstehendes Bauteil
(21), das durch diese Klemme hindurchgesteckt und von dieser in der Aufnahme
fixiert werden kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die bzw. jede elastische Klemme zwei sich
gegenüberliegende, nicht geradlinige Arme (31, 32) umfasst.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die zwei elastischen Arme (31, 32) ein und demselben
elastischen Element (30) zugehörig sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (30) in einer Vertiefung
gelagert ist, die am freien Ende einer einstückig mit einem Gehäuse der
Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung (P) ausgeführten vorstehenden Einrichtung
(10) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung von wenigstens einer Wandung (13,
14) begrenzt ist, die für das vorstehende Bauteil (21) eine Führung bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass diese Vertiefung von zwei Wandungen (13, 14)
begrenzt ist, deren Abstand voneinander etwas größer ist als die Dicke des
elastischen Elements (30) und die jeweils eine Aussparung (13a, 14a) zur Führung des
vorstehenden Bauteils (21) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 bis 6 in Kombination,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung einen Zacken (15) umfasst, der das
elastische Element (30) in der Vertiefung dadurch zu halten vermag, dass einer der
Arme (35) des elastischen Elements zwischen dem Zacken und einer (13) der
Wandungen einrastet.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Klemme einen Durchlass zum Einführen
des vorstehenden Bauteils (21) bildet, der im wesentlichen parallel zu einer
Einführungsrichtung der Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung in ihre Öffnung
verläuft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Richtungen im wesentlichen horizontal
sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass das vorstehende Bauteil durch ein Metallstück (21)
gebildet ist, das an einem Ende von einer Pratze (20) der Karosserie begrenzt ist, an
dem es befestigt ist, und am anderen Ende von einer Verdickung (22).
11. Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einem
Gehäuse, das Mittel zur Befestigung an der Fahrzeugkarosserie besitzt,
dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner wenigstens eine Vorrichtung zur vorläufigen
Befestigung umfasst, wie in einem der vorstehenden Ansprüche beschrieben, wobei
die bzw. jede Klemme von diesen Befestigungsmitteln unabhängig ist und mit Hilfe
einer an der Karosserie vorstehend vorgesehenen Einrichtung eine vorläufige
Montage der Vorrichtung zu gewährleisten vermag, um anschließend die Befestigungsmittel
anzubringen.
12. Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Klemme zwei Arme umfasst, die sich in
einer horizontalen Ebene in einen hinteren Bereich der Beleuchtungs- oder
Signalgebungsvorrichtung erstrecken, und dass die vorläufige Befestigung auch durch ein
Stützen der Beleuchtungs- oder Signalgebungsvorrichtung in Höhe dieser
Befestigungsmittel gewährleistet ist.
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