TECHNISCHER HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Filmverarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten eines unentwickelten
fotografischen Films, der Bilder trägt und zu einem Fotogeschäft (DP-Geschäft) gebracht wird, und ein
Verfahren zur Verarbeitung des fotografischen Films.
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In einer herkömmlichen Filmverarbeitungsvorrichtung wird ein Film von voller Länge mit einem
Startband verbunden, um das Einführen in eine Entwicklungsstation zu erleichtern, und einem
Entwicklungsprozeß ausgesetzt. Nach dem Entwickeln wird der Film von dem Startband getrennt und an
seinem hinteren Ende mit dem vorderen Ende eines weiteren entwickelten Films verbunden, wodurch eine
Filmkette entsteht, die dann auf eine Aufwickelspule aufgewickelt wird.
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Die herkömmliche Filmverarbeitungsvorrichtung schließt einen Schritt zum Trennen jedes
entwickelten Films von voller Länge von seinem Startband ein, gefolgt von einem Schritt, in dem die
entwickelten Filme miteinander verbunden werden. Dadurch wird die Dauer des Gesamtprozesses
verlängert und die Arbeitsleistung verringert.
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Genauer gesagt, ein Bediener der herkömmlichen Filmverarbeitungsvorrichtung muß das vordere
Ende eines unentwickelten Films 81 von voller Länge aus seiner Patrone 80 herausziehen und es durch
einen Streifen Klebeband 83 mit einem Startband 82 verbinden, wie in Fig. 31 dargestellt, bevor er das
Startband 82 mit dem Film 81 einer Reihe von Verarbeitungswannen des Entwicklungsprozesses zuführt.
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Dementsprechend muß jeder entwickelte Film 81 von voller Länge von seinem Startband getrennt
werden, und die entwickelten Filme 81 müssen miteinander verbunden werden, um eine Kette aus den
Filmen 81 zu bilden und dadurch den Entwicklungsprozeß zu erleichtern. Die Gesamtdauer des
Entwicklungsprozesses wird auf diese Weise verlängert, und die Arbeitsleistung verringert sich.
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Bei einem herkömmlichen Verarbeitungsverfahren von fotografischem Film wird ein
fotografischer Film, der unentwickelte Bilder trägt, von seiner Patrone getrennt, einem Entwicklungsprozeß
unterworfen und in Negativstreifen von vorgegebener Länge zerschnitten, die z. B. 6 Einzelbilder umfassen.
Die Negativstreifen aus dem entwickelten Film werden dann zusammen mit ihren fertigen Kopien bzw.
Vergrößerungen einem Kunden übergeben, während die Patrone weggeworfen wird.
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Als Ergebnis führt ein solches Verfahren zur Entsorgung einer großen Zahl leerer Patronen als
Industrieabfall und ergibt keine Materialeinsparung. Die Negativstreifen von entwickelten Filmen mit
vorgegebener Länge sind unhandlich und eignen sich nicht zur Lagerung in begrenztem Raum. Außerdem
muß das Verfahren einen Schritt zum Zerschneiden jedes entwickelten Films von voller Länge in
Negativstreifen sowie einen Schritt zum Einlegen der Negativstreifen in entsprechende Taschen einer
Aufbewahrungsfolie enthalten, und seine Arbeitsleistung wird sich kaum verbessern.
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Die US-A-4094726 offenbart eine Vorrichtung zum Entfernen von Filmen aus ihren Patronen und
zum Zusammenkleben der Filme zu einer einzigen Kette. In einer weiteren Stufe vor dem Entwickeln wird
die entstandene Kette mit einem Startband versehen.
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Im Hinblick auf den obigen Hintergrunds besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
eine verbesserte Filmverarbeitungsvorrichtung bereitzustellen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die
Schritte zum Abtrennen eines entwickelten Films von seinem Startband und zum Verbinden des
entwickelten Films mit einem weiteren entwickelten Film entfallen, daß die Schritte zum Zerschneiden
jedes entwickelten Films in Negativstreifen und zum Einlegen der Negativstreifen in entsprechende
Taschen einer Aufbewahrungsfolie entfallen, und daß die Filmpatronen zur Aufnahme von unentwickelten
Filmen zur Wiederverwendung zurückgewonnen werden, wodurch sich die Arbeitsleistung erhöht und die
Handhabung und Lagerung der Filme erleichtert wird. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, ein entsprechendes Verfahren zur Verarbeitung von fotografischen Filmen bereitzustellen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die obigen Aufgaben werden durch die Erfindung gemäß der Definition in Anspruch 1 der
vorliegenden Patentanmeldung gelöst.
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In der Filmverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 1 wird der (erste) aus der Patrone
herausgezogene Film an seinem vorderen Ende mit dem Startband und an seinem hinteren Ende mit dem
vorderen Ende des weiteren (zweiten) Films verbunden, der seinerseits an seinem hinteren Ende mit einem
nachfolgenden (dritten) Film verbunden wird. Eine Anzahl der unentwickelten Filme werden miteinander
verbunden und bilden eine Kette von Filmen, die dann durch eine Reihe von Verarbeitungswannen des
Entwicklungsprozesses transportiert wird.
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In der Filmverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 2, wird der (erste) aus der Patrone
herausgezogene Film an seinem vorderen Ende mit dem Startband verbunden und an seinem hinteren Ende
durch die Schneideinrichtung von der Patrone abgetrennt. Das hintere Ende der ersten Films wird dann mit
dem vorderen Ende des weiteren (zweiten) Films verbunden.
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Der zweite Film wird gleichfalls an seinem hinteren Ende durch die Schneideinrichtung von der
Patrone abgetrennt und mit dem vorderen Ende eines nachfolgenden (dritten) Films auf die gleiche Weise
verbunden.
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Eine entstehende Kette von miteinander verbundenen unentwickelten Filmen wird zur
Entwicklungsstation transportiert, wo die Filme nacheinander dem Entwicklungsprozeß unterworfen
werden.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Fig. 1 zeigt eine Schnittansicht von vorn einer Filmverarbeitungsvorrichtung, die eine
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
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Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Filmpatrone gemäß der Ausführungsform;
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Fig. 3 zeigt eine Vorderansicht eines Filmhalters gemäß der Ausführungsform;
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Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht des Filmhalters gemäß der Ausführungsform;
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Fig. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht des Filmhalters gemäß der Ausführungsform;
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Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht von vorn, die das Abtrennen eines Films von einer Spule gemäß der
Ausführungsform darstellt;
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Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht des Abtrennens des Films von der Spule gemäß der
Ausführungsform;
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Fig. 8 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines Films mit der Spule gemäß der
Ausführungsform darstellt;
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Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht, die das Verbinden des Films mit der Spule gemäß der
Ausführungsform darstellt;
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Fig. 10 zeigt eine Schnittansicht von vorn, die das Verbinden des Films mit der Spule gemäß der
Ausführungsform darstellt;
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Fig. 11 zeigt eine perspektivische Ansicht des Verbindens eines Films mit einem Startband gemäß
der Ausführungsform;
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Fig. 12 zeigt eine perspektivische Ansicht, die den verbundenen Film gemäß der Ausführungsform
darstellt;
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Fig. 13 zeigt eine perspektivische Ansicht des Verbindens der Filme gemäß der Ausführungsform;
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Fig. 14 zeigt eine perspektivische Ansicht des Verbindens weiterer Filme gemäß der
Ausführungsform;
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Fig. 15 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Umformen von Filmen gemäß der
Ausführungsform darstellt;
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Fig. 16 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Umformen von Filmen gemäß der
Ausführungsform darstellt;
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Fig. 17 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verarbeitungsverfahrens für fotografische Filme, das eine
andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
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Fig. 18 zeigt eine Schnittansicht von vom einer Filmverarbeitungsvorrichtung, die eine weitere
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
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Fig. 19 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines Films mit einem Startband
gemäß der Ausfiibrungsform von Fig. 18 darstellt;
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Fig. 20 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden des Films mit dem Startband gemäß
der Ausführungsform von Fig. 18 darstellt,
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Fig. 21 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines weiteren Films mit einem
Startband gemäß der Ausführungsform von Fig. 18 darstellt;
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Fig. 22 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines weiteren Films gemäß der
Ausführungsform von Fig. 18 darstellt;
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Fig. 23 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verarbeitungsverfahrens für fotografische Filme, das eine
weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
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Fig. 24 zeigt eine Schnittansicht von vom einer Filmverarbeitungsvorrichtung, die eine weitere
Ausflibrungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
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Fig. 25 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Filmpatrone gemäß der Ausführungsform von Fig.
24;
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Fig. 26 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines Films mit einem Startband
gemäß der Ausführungsform von Fig. 24 darstellt;
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Fig. 27 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden des Films mit dem Startband gemäß
der Ausführungsform von Fig. 24 darstellt;
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Fig. 28 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines weiteren Films gemäß der
Ausführungsform von Fig. 24 darstellt;
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Fig. 29 zeigt eine perspektivische Ansicht, die das Verbinden eines weiteren Films gemäß der
Ausführungsform von Fig. 24 darstellt;
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Fig. 30 zeigt eine Schnittansicht einer Filmverarbeitungsvorrichtung, die eine weitere
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt; und
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Fig. 31 zeigt eine perspektivische Ansicht, die ein herkömmliches Verarbeitungsverfahren für
fotografische Filme darstellt.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verarbeitungssystem zum Verarbeiten eines fotografischen
Films, mit einer Filmverarbeitungsvorrichtung A und einer Kopiervorrichtung B.
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Die Filmverarbeitungsvorrichtung A ist vorgesehen, um einen Film 2, der aus einer Patrone 1
zugeführt wird und mit einem Startband 3 verbunden ist, zu einer Entwicklungsstation 4 für den
fotografschen Entwicklungsprozeß zu lenken. Die Filinverarbeitungsvorrichtung A weist ein Paar
Zuführrollen 5 zum Herausziehen des Films 2 aus der Patrone 1, ein Klebegerät 6 zum Verbinden des Films
2 mit dem Startband 3 und ein Paar Startbandtransportrollen 7 zum Weitertransport des Startbandes 3 zur
Entwicklungsstation 4 auf (Fig. 1).
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Das Klebegerät 6 hat außerdem die Funktion, das hintere Ende eines vorhergehenden Films 2A,
der aus seiner Patrone 1 entfernt wurde, mit dem vorderen Ende eines nachfolgenden Films 2B zu
verbinden.
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Die Patrone 1 dient als Vorderende-Vorschubeinrichtung, um das vordere Ende des Films 2 durch
Drehung einer Spule 1A in einer zum Laden des Films entgegengesetzten Richtung durch eine vordere
Öffnung 1b ihres Gehäuses 1A herauszuführen.
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Das Gehäuse 1a der Patrone 1 ist so eingerichtet, daß es eine Filmkammer 1g aufweist, die nahezu
gleich groß oder etwas größer als der maximale Durchmesser einer Rolle des Films 2 auf der Spule 1A ist.
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Die Vorderende-Vorschubeinrichtung 1B der Patrone 1 weist einen Patronenhalter 8 und eine
Spulendrehwelle 1c auf, die über einen Drehmomentbegrenzer 1d durch einen Motor M angetrieben wird,
wie in Fig. 2 dargestellt. Außerdem ist eine Schaltvorrichung le vorgesehen, um die Spulendrehwelle lc in
ihrer Achsenrichtung zu einer Eingriffsposition hin und von dieser Position weg zu bewegen, wo sie mit
einem Eingriffsende 1f der Spule 1A in Eingriff gebracht wird.
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Während die Spule 1A in der zum Laden des Films 2 entgegengesetzten Richtung gedreht wird,
wird das vordere Ende des Films 2 aus der Patrone 1 durch eine Öffnung 1b des Gehäuses 1a nach außen
abgegeben.
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Die Spule 1A weist zwei Aufnehmerarme 4A bzw. 4B auf, die mit einer Arretierleiste 4a bzw.
einem Paar Niederhaltebuckeln 4b ausgestattet sind.
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Der Film 2 weist einen Eingriffschlitz 2a auf, der im seinem hinteren Ende angebracht ist, um die
Arretierleiste 4a der Spule 1A aufzunehmen, so daß der Film 2 an beiden Seiten mit den beiden Buckeln 4b
festgehalten werden kann (Fig. 8 bis 10).
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Der Patronenhalter 8 weist links und rechts zwei Führungen 8a zum Führen der
Vorschubbewegung des Films 2 aus der Patrone 1 und einen Entnahmemechanismus 8b zum
Herausnehmen des Films 2 aus der Patrone 1 auf.
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Der Entnahmemechanismus 8b weist eine Filmentnahmeplatte 80b zum Ausrücken der
Arretierleiste 4a der Spule 1A aus dem Eingriffschlitz 2a des Films 2 auf. Die Filmentnahmeplatte 80b ist
am Patronenhalter 8 so montiert daß sie quer über eine Buckelöffnung 81b des Halters 8 nach außen und
innen beweglich ist. Die Auswärts- und Einwärtsbewegung der Filmentnahmeplatte 80b wird durch einen
Filmentnahmehebel 82b ausgeführt, der durch ein Betätigungselement 84b gesteuert wird, das mit einem
Schaltmagneten 83b verbunden ist (Fig. 3 bis 5).
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Wenn im Betrieb die Filmentnahmeplatte 80b aus der Öffnung 81b des Halters 8 ausgefahren und
in die vordere Öffnung der Patrone 1 zwischen den beiden Aufnehmerarmen 4A und 4B der Spule 1A
eingeführt wird, hebt sie den Film 2 an, um ihn aus seinem Eingriff mit der Arretierleiste 4a zu lösen
(Fig. 6 und 7).
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Über dem Patronenhalter 8 ist ein Deckel 12 zum Öffnen und Schließen der
Verarbeitungsvorrichtung A montiert.
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Unter dem Patronenhalter 8 ist ein Patronenrückgewinnungsbehälter 11 vorgesehen, der
abnehmbar in einem Patronenbehältermagazin 12A montiert ist. Der Patronenrückgewinnungsbehälter 11
ist ein kassettenartiger Kasten mit einer Öffnung in seiner Oberseite.
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Das Startband 3 ist so konstruiert, daß die Führung des Films 2 zur Entwicklungsstation zum
Entwickeln des Films erleichtert wird, und besteht aus einer Folie aus elastischem Kunstharzmaterial. Das
Startband 3 weist eine Reihe von Perforationen 3a auf, die in der Mitte des Startbandes in Längsrichtung
des Films 2 angebracht sind (Fig. 11 bis 14).
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Zwei aus ihren entsprechenden Patronen 1 herausgezogene Filme 2 werden durch
Klebebandstreifen T mit dem hinteren Ende des Startbandes 3 verbunden.
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Das in einem Startbandmagazin 3A gespeicherte Startband 3 wird durch die Funktion eines
Startbandzuführrollenpaares 10 zugeführt und durch die Funktion der Startbandtransportrollen 7 zum
Klebegerät 6 transportiert, wo es in Position gebracht wird.
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Die Entwicklungsstation 4 enthält Verarbeitungswannen zum Entwickeln, Bleichen, Klären,
Spülen und Trocknen. Der verarbeitete und aus einem Auslaß 4a der Trockenwanne abgegebene Film 2
wird auf eine Aufwickelspule 19 aufgewickelt.
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Eine Startbandtransportrolleneinrichtung 4b mit Transportrollen und Bändern ist entlang den
Verarbeitungswannen in der Entwicklungsstation 4 vorgesehen, so daß das Startband 3 mit den Filmen 2
durch die Funktion der Transportrollen, die sich im Eingriff mit den Perforationen 3a befinden, vorwärts
bewegt wird.
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Die Kopiervorrichtung B umfaßt ein Patronenbehältermagazin 19C, mit dem der
Patronenrückgewinnungsbehälter 11 verbunden wird, der eine Anzahl leerer Patronen 1 enthält, sowie eine
Umformstation 19B zum Umformen der von der Aufwickelspule 19 abgenommenen Filme 2, bevor diese
abgetrennt und der Reihe nach einer automatischen Negativmaskierstation zum Kopieren zugeführt werden.
Nach dem Kopierverfahren werden die Filme 2 auf Übereinstimmung mit ihren fertigen Kopien überprüft.
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Nachstehend werden in Verbindung mit einem Ablaufdiagramm gemäß Fig. 17 die Schritte eines
Verarbeitungsverfahrens für fotografische Filme beschrieben, das in dem in Fig. 1 dargestellten
Verarbeitungssystem ausgeführt wird.
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1. Die Spule 1A wird in der Entladerichtung gedreht, um das vordere Ende des Films 2A aus
seiner Patrone 1 abzugeben.
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2. Der Film 2A wird zu dem Klebegerät 6 transportiert und dabei zwischen den Führungen
8a des Patronenhalters 8 geführt und zwischen den Zuführrollen 5 eingeklemmt.
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3. Inzwischen wird das Startband 3 durch die Funktion der Zuführrollen 10 zugeführt und
durch die Funktion der Transportrollen 7 entlang einem Filmweg zum Klebegerät 6 transportiert.
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4. Das vordere Ende des Films 2A wird im Klebegerät 6 durch einen Streifen des
Klebebands T mit dem Startband 3 verbunden (Fig. 3).
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5. Das Startband 3 mit dem Film 2 wird durch die Funktion der Startbandtransportrollen 7
zur Entwicklungsstation 4 transportiert.
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6. Wenn das hintere Ende des Films 2 im Begriff ist, die Patrone 1 zu verlassen, veranlaßt
sein Filmendesignal den Magneten 83b, den Filmentnahmehebel 82b zu betätigen, um das hintere Ende des
Films 2 aus dem Eingriff mit der Spule 1A zu lösen (Fig. 3).
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Das Filmendesignal wird ausgelöst, wenn eine auf dem Film 2 aufgezeichnete Endmarke oder ein
gegebener Spannungsgrad erfaßt wird, welcher der Bewegung des Films 2 kurz vor dem Filmende
entspricht.
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7. Wenn der Film 2 von der Spule 1A abgetrennt worden ist, wird der Patronenhalter 8 zum
Auswerfen der Patrone 1 in den Patronenrückgewinnungsbehälter 11 geöffnet.
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Nachdem der Patronenhalter 8 wieder in seine Ausgangsposition gebracht worden ist, wird der
Deckel 12 zum Einlegen einer nachfolgenden Patrone 1 geöffnet.
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8. Der von der vorhergehenden Patrone 1 getrennte Film 2A wird weiter vorwärts bewegt,
bis sein hinteres Ende das Klebegerät 6 erreicht.
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Außerdem wird ein (zweiter) Film 2B aus der nachfolgenden Patrone 1 auf die gleiche Weise wie
oben beschrieben herausgezogen und zum Klebegerät 6 geführt, wobei er zwischen den Zuführrollen 5
eingeklemmt ist.
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9. Am Klebegerät 6 wird das hintere Ende des (ersten) vorhergehenden Films 2A durch
einen Streifen Klebeband T mit dem vorderen Ende des (zweiten) nachfolgenden Films 2A verbunden (Fig.
3).
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10. Durch Wiederholen der obigen Schritte wird eine gewünschte Anzahl von Filmen 2, zu
denen ein dritter, ein vierter Film usw. gehören, einer nach dem anderen miteinander verbunden (Fig. 4).
11. Eine Kette der Filme 2A, 2B, 2C... wird nacheinander dem Entwicklungsprozeß der
Entwicklungsstation 4 unterworfen.
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12. Nach dem Entwicklungsprozeß wird das Startband 3 durch eine Schneideinrichtung (nicht
dargestellt) vom vorderen Ende des vorhergehenden Films 2A abgetrennt. Die Kette der entwickelten Filme
2A, 2B, 2C... wird dann auf eine Aufwickelspule 19 aufgewickelt.
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Dementsprechend ist es nicht nötig, jeden unentwickelten Film von seinem Startband zu trennen
und entwickelte Filme miteinander zu verbinden.
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13. Die Kette der entwickelten Filme 2A, 2B, 2C... auf der Aufwickelspule 19 wird dann in
die Kopiervorrichtung B zum Kopieren eingelegt.
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Die Filmverarbeitungsvorrichtung umfaßt außerdem eine Schleifenführung 13, wobei ein
bekannter Filmaufnahmebehälter zur zeitweiligen Aufnahme eines unbelichteten Filmstücks vorgesehen ist,
so daß der Entwicklungsprozeß niemals durch irgendeine Verzögerung des Filmverbindungsvorgangs
beeinflußt wird.
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14. Wenn der Patronenrückgewinnungsbehälter 11 mit einer gewünschten Anzahl leerer
Patronen 1 gefüllt ist, wird er mit der Oberseite nach unten in das Patronenbehältermagazin 19C der
Kopiervorrichtung B eingesetzt.
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15. Die Aufwickelspule 19 mit der darauf aufgewickelten Kette der entwickelten Filme wird
in eine Filmzuführeinrichtung 19A in der Kopiervorrichtung B eingelegt.
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16. Die Kette der entwickelten Filme 2 wird dann aus der Aufwickelspule 19 herausgezogen,
durch eine Preßschneidvorrichtung (nicht dargestellt) in die ursprünglichen Abschnitte getrennt und vor der
Zuführung zur automatischen Negativmaske 20 mit der Umformstation 19B umgeformt.
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Genauer gesagt, sobald die entwickelten Filme 2 voneinander getrennt worden sind, werden
sowohl das hintere Ende eines vorhergehenden Films als auch das vordere Ende eines nachfolgenden Films
durch Preßschneiden in ihre ursprünglichen Formen umgeformt, um das Verbinden mit der Patrone 1 bzw.
dem Startband 3 zu erleichtern (Fig. 15 und 16).
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17. Jeder der getrennten Filme 2 wird zum Kopieren einem Belichtungsprozeß ausgesetzt.
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18. Nach dem Belichtungsprozeß wird der Film auf Übereinstimmung mit den fertigen
Kopien überprüft.
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19. Der Film 2 wird in seiner Patrone 1 untergebracht, die durch Schwerkraftzuführung aus
dem Patronenrückgewinnungsbehälter 11 zugeführt wird.
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20. Der in der Patrone 1 untergebrachte Film 2 wird schließlich zusammen mit seinen fertigen
Kopien in einer Fototasche an den Kunden zurückgegeben.
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Nachstehend wird eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Form eines
Verarbeitungsverfahrens für fotografische Filme beschrieben.
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Gemäß dieser Ausführungsform werden ein oder zwei unentwickelte Filme 2 mit einem Startband
3 verbunden, um sie einem Entwicklungsprozeß auszusetzen, und werden nach dem Entwicklungsprozeß
von dem Startband 3 von dem Startband 3 getrennt, um sie (zum Kopieren) zu belichten, bevor sie in ihren
entsprechenden Patronen 1 untergebracht werden.
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Fig. 18 zeigt ein Verarbeitungssystem mit einer Filmverarbeitungsvorrichtung A und einer
Kopiervorrichtung B.
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Die Anordnung der Filmverarbeitungsvorrichtung A und der Kopiervorrichtung B ist identisch mit
derjenigen der ersten Ausführungsform, und gleiche Komponenten werden durch gleiche Bezugszeichen
bezeichnet und im folgenden nicht näher erläutert.
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In der Filmverarbeitungsvorrichtung A wird das Startband 3 mit einem oder zwei unentwickelten
Filmen 2 verbunden, bevor diese dem Entwicklungsprozeß zugeführt werden. Nach dem
Entwicklungsprozeß wird das mit Transportrollen 22 weitertransportierte Startband 3 durch eine
Schneidvorrichtung 23 von den Filmen 2 getrennt und durch eine Trennführung 21 zu einem
Startbandrückgewinnungsbehälter 26 gelenkt. Gleichzeitig werden die Filme 2 in ein Magazin 25
aufgenommen (Fig. 18).
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Die Kopiervorrichtung B weist keine Umformstation auf, wo eine Kette von Filmen in die
ursprünglichen Abschnitte getrennt wird und diese vor dem Belichtungsprozeß umgeformt werden. Die
Kopiervorrichtung B beginnt systematisch mit ihrem Kopiervorgang, sobald das Magazin 25, das die
entwickelten Filme 2 enthält, in eine automatische Negativmaskenstation 20A mit einer automatischen
Negativmaske 20 eingesetzt wird.
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Die Schritte des Verarbeitungsverfahrens für fotografische Filme, das in einem in Fig. 18
dargestellten Verarbeitungssystem ausgeführt wird, werden nachstehend anhand eines Ablaufdiagramms
gemäß Fig. 23 erläutert.
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1. Eine Spule 1A wird in Entladerichtung gedreht, um das vordere Ende eines Films 2 aus
seiner Patrone 1 abzugeben.
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2. Das vordere Ende des Films 2 wird durch die Führungen 8a eines Patronenhalters 8
geführt und zu einem Klebegerät 6 transportiert, wobei es zwischen einem Paar Zuführrollen 5 eingeklemmt
ist.
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3. Außerdem wird durch die Funktion von Zuführrollen 10 ein Startband 3 zugeführt und
durch die Funktion von Transportrollen 7 entlang einem Filmweg zum Klebegerät 6 transportiert.
4. Das vordere Ende des Films 2 wird im Klebegerät 6 durch einen Streifen Klebeband T
mit dem Startband 3 verbunden (Fig. 19).
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5. Das Startband 3 mit dem Film 2 wird durch die Funktion der Startbandtransportrollen 7
zu einer Entwicklungsstation 4 transportiert.
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6. Sobald das hintere Ende des Films 2 im Begriff steht, die Patrone 1 zu verlassen, bewirkt
sein Filmendesignal, daß ein Magnet 83b einen Filmentnahmehebel 82b betätigt, um das hintere Ende des
Films 2 von der Spule 1A zu lösen (Fig. 20).
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Das Filmendesignal wird ausgelöst, wenn eine auf dem Film 2 aufgezeichnete Endmarke oder ein
gegebener Zugspannungsgrad erfaßt wird, welcher der Bewegung des Films 2 in der Nähe des Filmendes
entspricht.
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7. Sobald der Film 2 von der Spule 1A getrennt worden ist, wird der Patronenhalter 8
geöffnet, um die Patrone 1 in einen Patronenrückgewinnungsbehälter 11 auszuwerfen.
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Nachdem der Patronenhalter 8 in seine Ausgangsstellung zurückgekehrt ist, wird ein Deckel 12
zum Einlegen einer nachfolgenden Patrone 1 geöffnet.
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8. Durch Wiederholen der obigen Schritte wird ein weiterer Film 2 von voller Länge
zugeführt und dem Entwicklungsprozeß unterworfen (Fig. 21 und 22).
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9. Nach dem Entwicklungsprozeß wird das Startband 3 im
Startbandrückgewinnungsbehälter 26 zurückgewonnen, und der Film 2 wird in das Magazin 25
aufgenommen.
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10. Das Magazin, das mehrere entwickelte Filme 2 enthält, wird in die mit der automatischen
Negativmaske 20 ausgestattete automatische Negativmaskenstation 20A in der Kopiervorrichtung B
eingesetzt und danach dem Belichtungsprozeß zum automatischen Kopieren unterworfen.
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11. Nach dem Belichtungsprozeß wird jeder der Filme 2 auf Übereinstimmung mit den
fertigen Kopien überprüft.
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12. Der Film 2 wird dann in seiner Patrone 1 untergebracht, die mittels Schwerkraftzuführung
aus dem Patronenrückgewinnungsbehälter 11 zugeführt wird.
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13. Der in der Patrone 1 untergebrachte Film 2 wird schließlich zusammen mit seinen fertigen
Kopien in einer Fototasche (DP-Tasche) an einen Kunden zurückgegeben.
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Nachstehend wird eine weitere oder dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Form
eines Verarbeitungsverfahrens für fotografische Filme beschrieben.
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Von der zweiten Ausführungsform, bei der jeder einzelne Negativfilm 2 vor der Rückgabe dem
Entwicklungsprozeß und dann dem Belichtungsprozeß unterworfen wird, unterscheidet sich diese
Ausführungsform dadurch, daß der Negativfilm dem Entwicklungsprozeß unterworfen und ohne
irgendeinen Kopiervorgang an einen Kunden zurückgegeben wird.
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Genauer gesagt, der Film 2 wird dem Entwicklungsprozeß einschließlich der Schritte 1 bis 8 in der
Filmverarbeitungsvorrichtung A gemäß Fig. 18 unterworfen und in seiner Patrone 1 untergebracht.
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Der Patronenrückgewinnungsbehälter 11 ist daher angrenzend an einen Auslaß 4a der
Filmverarbeitungsvorrichtung A angeordnet, wo der entwickelte Film 2 abgegeben wird.
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Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Form eines
Verarbeitungsvorrichtung für fotografische Filme wird nachstehend anhand der Fig. 24 bis 29
beschrieben.
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Die Filmverarbeitungsvorrichtung gemäß dieser Ausführungsform ermöglicht das Herausziehen
eines Films 2 aus einer Patrone 1 und den durch ein Startband 3 geführten Transport zu einer
Entwicklungsstation 4 für den Entwicklungsprozeß. Wie in Fig. 24 dargestellt, weist die
Filmverarbeitungsvorrichtung auf: ein Paar Zuführrollen 5 zur Zuführung des Films 2 aus seiner Patrone 1,
eine Schneideinrichtung 8A zum Abschneiden eines Endabschnitts des Films 2, ein Klebegerät 6 zum
Verbinden des vorderen Endes des Films 2 mit dem Startband 3 und ein Paar Startbandtransportrollen
(Startbandtransporteinrichtung) 7 zum Transport des Startbandes 3 zusammen mit dem Film 2 zu einer
Entwicklungsstation 4.
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Das Klebegerät (die Verbindungseinrichtung) 6 hat außerdem die Funktion, das hintere Ende des
aus seiner Patrone 1 ausgetretenen Films 2 mit dem vorderen Ende eines nachfolgenden Films 2 zu
verbinden.
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Fig. 25 zeigt die Patrone 1, deren Konstruktion mit der in Fig. 6 gezeigten Konstruktion der ersten
Ausfllhrungsform identisch ist und nicht näher erläutert wird, da gleiche Komponenten durch gleiche
Bezugszeichen bezeichnet werden.
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Die Schneideinrichtung 8A weist zwei obere und untere Schneidmesser 8a auf, die als Reaktion
auf ein Filmanfangssignal bzw. ein Filmendesignal einen vorderen Teil bzw. einen hinteren Teil des Films 2
abschneiden.
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Die Filmanfangs- bzw. Filmendesignale werden ausgelöst, wenn eine Anfangsmarke bzw. eine
Endmarke, die auf dem Film aufgezeichnet sind, erfaßt werden.
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Das Startband 3 ist vorgesehen, um den Film 2 zu einer Reihe von Verarbeitungswannen in der
Entwicklungsstation 4 zu führen, und besteht aus einer Folie aus elastischem Kunstharzmaterial. Das
Startband 3 weist eine Reihe von Perforationen 3a auf, die in seiner Mitte in gleichen Abständen in
Längsrichtung des Films 2 angebracht sind (Fig. 26 bis 29). Das Startband 3 wird an seinem hinteren
Ende durch Klebebandstreifen T mit zwei aus den entsprechenden Patronen 1 herausgezogenen Filmen 2
verbunden.
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Das Startband 3 wird durch ein Paar Zuführrollen 10 aus einem Startbandmagazin 3A
herausgezogen und durch Startbandtransportrollen 7 zu dem Klebegerät 6 transportiert, wo es in Position
gebracht wird.
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Die Verarbeitungswannen in der Entwicklungsstation 4 sind für Entwicklungs-, Bleich-, Klär-,
Spül- und Trocknungsprozesse vorgesehen. Der entwickelte Film 2 wird aus einem Auslaß 4a der
Verarbeitungsvorrichtung in der stromabwärts gelegenen Seite einer Trockenwanne abgegeben und auf eine
Aufwickelspule aufgewickelt.
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Eine Startbandtransportrolleneinrichtung 4b mit Transportrollen und Bändern ist entlang den
Verarbeitungswannen in der Entwicklungsstation 4 vorgesehen, so daß das Startband 3 mit den Filmen 2
durch die Funktion der Transportrollen, die sich im Eingriff mit seinen Perforationen 3a befinden, vorwärts
bewegt wird.
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Eine Abtrennführung 9 ist vorgesehen, um durch Aufwärtsdrehung einen vom Film 2 abgetrennten
Abschnitt 2a zu einer Austragrutsche 9A zu lenken und durch Abwärtsdrehung den Film 2 direkt zum
Klebegerät 6 weiterzuleiten.
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Im folgenden werden die Funktionsschritte der obigen Filmverarbeitungsvorrichtung erläutert.
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1. Eine gewünschte Patrone 1 wird in einen Patronenhalter 15 geladen.
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2. Eine Spule 1A wird in Entladerichtung gedreht, um das vordere Ende eines Films 2A aus
seiner Patrone 1 austreten zu lassen.
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3. Das vordere Ende des Films 2A wird zwischen einem Paar Zuführrollen 5 eingeklemmt
und aus der Patrone 1 herausgezogen.
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4. Das vordere Ende des Films 2A wird als Reaktion auf das Filmanfangssignal mit den
Schneidmessern 8a beschnitten, so daß es sich besser mit dem Startband 3 verbinden läßt. Ein vom Film 2A
abgetrennter Abschnitt 2a wird durch die Abtrennführung 9 zur Austragrutsche 9A ausgesondert.
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5. Der Film 2 wird zwischen den Zuführrollen 5 eingeklemmt und quer über die
Abtrennführung 9 zum Klebegerät 6 weitergeleitet (Fig. 26).
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6. Außerdem wird ein Startband 3 durch die Zuführrollen 10 zugeführt und entlang einem
Filmweg durch die Transportrollen 7 zum Klebegerät 6 transportiert, wo es in Position gebracht wird.
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7. Das beschnittene vordere Ende des Films 2A wird im Klebegerät 6 durch einen Streifen
Klebeband T mit dem Startband 3 verbunden (Fig. 27).
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Dadurch kann der Schritt entfallen, in dem ein Bediener der Filinverarbeitungsvorrichtung den
Film von Hand mit dem Startband verbindet.
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8. Das Startband 3 mit dem Film 2A wird durch die Funktion der Startbandtransportrollen 7
zur Entwicklungsstation 4 transportiert.
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9. Wenn das hintere Ende des Films 2A im Begriff steht, die Patrone 1 zu verlassen, bewirkt
sein Filmendesignal, daß die Schneidmesser 8a den Film 2A von der Patrone 1 abscheiden und trennen.
Nachdem das hintere Ende des Films 2A das Klebegerät 6 erreicht hat, wird die
Transportbewegung der Verarbeitungsvorrichtung beendet.
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Ein mit einer öffnungsfähigen Schleifenführung versehener bekannter Filmaufnahmebehälter ist
zur zeitweiligen Aufnahme eines Filmabschnitts montiert, so daß der Entwicklungsprozeß niemals durch
eine Verzögerung des Verbindungsvorgangs beeinflußt wird.
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10. Sobald der Film 2A von der Patrone 1 abgetrennt worden ist, wird ein Patronenhalter 8
entriegelt, um die Patrone 1 in einen Patronenrückgewinnungsbehälter 11 auszuwerfen. Nachdem der
Patronenhalter 8 in seine Ausgangsstellung zurückgekehrt ist, nimmt er eine nachfolgende Patrone 1 auf,
die durch Schwerkraftzuführung aus einem Patronenbehälter 16 zugeführt wird.
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11. Ein weiterer (oder zweiter) Film 2B wird aus der nachfolgenden Patrone 1 auf die gleiche
Weise herausgezogen und am vorderen Ende mit den Schneidmessern 8a beschnitten. Der beschnittene
Film 2B wird dann zwischen den Zuführrollen 5 eingeklemmt und zu dem Klebegerät 6 weitertransportiert.
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12. Am Klebegerät 6 wird das vordere Ende des zweiten Films 2B durch einen Streifen
Klebeband T mit dem hinteren Ende des vorhergehenden oder ersten Films 2A verbunden (Fig. 28).
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13. Durch Wiederholen der obigen Schritte werden weitere Filme 2, d. h. ein dritter, ein
vierter Film usw., einer nach dem anderen miteinander verbunden und erzeugen eine Filmkette (Fig. 29).
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14. Die in der Kette verbundenen Filme 2A, 2B, 2C,.., werden nacheinander dem
Entwicklungsprozeß der Entwicklungsstation 4 unterworfen.
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15. Nach dem Entwicklungsprozeß wird das Startband 3 durch eine Schneideinrichtung (nicht
dargestellt) von dem ersten Film 2A abgetrennt, und die Kette der entwickelten Filme 2A, 2B, 2C, ... wird
auf eine Aufwickelspule aufgewickelt.
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16. Die entwickelten Filme 2A, 2B, 2C, ... auf der Aufwickelspule werden dann in eine
Kopiervorrichtung zum Kopieren eingelegt.
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Nachstehend wird anhand von Fig. 30 eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
in Form einer Filmverarbeitungsvorrichtung beschrieben.
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Diese Ausführungsform ist mit einer normalen 35 mm-Patrone für fotografischen Film verbunden,
während in den früheren Ausführungsformen die spezielle Filmpatrone mit einer Filmführungs- und -
zuführeinrichtung verwendet wird.
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Die Filmverarbeitungsvorrichtung gemäß der Ausführungsform ist in der Konstruktion mit der in
Fig. 24 dargestellten identisch, und gleiche Komponenten werden durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet
und nicht näher erläutert.
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Entsprechend der Ausführungsform wird der Patronenbehälter 16 durch einen Mechanismus
ersetzt, wobei eine Patrone 1 in einen Patronenhalter 15 eingelegt wird, während ein Deckel 12 geöffnet ist.
Insbesondere ist die obere der beiden Zuführrollen 5 mittels einer Druckfeder 17 an der Rückseite des
Deckels 12 befestigt.
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Wichtig ist, daß das vordere Ende eines Films 2A mit Hilfe eines bekannten Werkzeugs (nicht
dargestellt) aus der Patrone 1 herausgezogen wird, bevor die Patrone 1 in den Patronenhalter 15 eingelegt
wird. Im Betrieb wird nach dem Öffnen des Deckels 12 das vordere Ende des Films 2A in eine Führung 18
eingesetzt, und seine Patrone 1 wird in den Patronenhalter 15 eingelegt. Sobald der Deckel 12 geschlossen
worden ist, wird das vordere Ende des Films 2A durch die Funktion der Zuführrollen 5 vorwärts bewegt.
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Das hintere Ende des Films 2A wird auf die gleiche Weise wie in der früheren, in den Fig. 24
bis 29 dargestellten Ausführungsform mit dem vorderen Ende eines nachfolgenden Films 2B verbunden,
wodurch eine Kette der Filme 2 entsteht. Die in der Kette verbundenen Filme 2 werden dann dem
Entwicklungsprozeß unterworfen und auf eine Aufwickelspule aufgewickelt.