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Diese Erfindung bezieht sich auf eine Trägervorrichtung zum Befördern von Patronen,
die einen Film aufnehmen, in eine Vorrichtung zum Drucken von Photos.
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Um in einer Photodruckvorrichtung Bilder von einem Film auf ein photosensitives
Material zu drucken, wird der Film zuerst aus seiner Patrone entnommen und in einer
geraden Linie mit einer Trägervorrichtung geführt, während gleichzeitig Bilddaten mit einer
Abtasteinheit gelesen werden, die in dem Transportweg bereitgestellt ist. Der Film wird
dann gedruckt, nachdem die Belichtungsbedingungen der Druck- bzw.
Belichtungsvorrichtung in Abhängigkeit von den Bilddaten justiert wurden.
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Wenn eine große Anzahl von Filmen kontinuierlich gedruckt werden muß, wird die
Betriebseffizienz niedrig sein, wenn die Filme einer nach dem andern manuell eingelegt
werden müssen. Deshalb sind viele Filme in die Druck- bzw. Belichtungsvorrichtung
eingespeist worden, nachdem sie aus den Patronen entnommen und zu einem
einzelnen Band zusammengeklebt wurden.
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Aber selbst mit diesem Verfahren ist die Effizienz nicht hoch genug, weil eine eher
längerer Zeitdauer benötigt wird, um die vielen Filme zusammenzukleben.
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Weil viele Filme zusammen in ein einzelnes Band geklebt sind, wird weiterhin der Schritt
des Lesens von Bilddaten mit Hilfe des Abtasters und der Schritt des Druckens der
Bilder auf den Filmen mit der Druck- bzw. Belichtungsvorrichtung miteinander in
Wechselwirkung stehen. Mit anderen Worten ist das Lesen der Daten nur möglich, nachdem
das Drucken beendet wurde und das Drucken wird ausgesetzt, während die Daten
gelesen werden.
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In einer vorgeschlagenen Anordnung ist eine schleifenartige Führung zwischen der
Druck- bzw. Belichtungsvorrichtung und dem Abtaster so angebracht, daß die beiden
Einheiten unabhängig voneinander betrieben werden können. Mit dieser Anordnung ist
es möglich, zeitweise ein Band von Filmen in einer Schleife mit Hilfe der schleifenartigen
Führung zu speichern, nachdem ihre Bilddaten gelesen wurden, und dann diese Filme
kontinuierlich mit der Druck- bzw. Belichtungsvorrichtung zu drucken.
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Dieses Verfahren ist allerdings nicht auf den Fall anwendbar, bei dem die Filme
verarbeitet werden, ohne daß sie aus ihren Filmpatronen entnommen werden. Wenn eine
Entwicklung der Filme durchgeführt wird, ohne die Filme aus ihren Patronen zu
entnehmen, gibt es die folgenden Probleme. Um diese Probleme zu beheben, hat der
Anmelder dieser Erfindung eine Photodruck- bzw. Verarbeitungsvorrichtung einer Art mit
einem rotierbaren Tisch vorgeschlagen.
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In dieser Anordnung, bei der mehrere Filme zusammengeklebt sind, müssen die Filme
von ihren Patronen getrennt werden. Somit war es nach dem Drucken notwendig, die
Filme in Streifen einer geeigneten Länge zu schneiden, wobei jeder Streifen eine
gewisse Anzahl von Einzelbildern beinhaltet, und jeden einzelnen Streifen in einen separaten
Filmhalter einzulegen, bevor diese den Kunden zurückgegeben werden. Eine solche
Arbeit ist sehr mühsam und zeitaufwendig.
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Deshalb haben wir eine Photodruck- bzw. Verarbeitungsvorrichtung vorgeschlagen, die
einen rotierbaren Tisch hat, der zwischen dem Abtaster und der Druck- bzw.
Belichtungsvorrichtung vorhanden ist. Bei dieser Anordnung werden mehrere Patronen auf
den rotierbaren Tisch gebracht, so daß der Abtaster die Bilddaten auf einen Film lesen
kann, währen ein anderer Film durch die Druck- bzw. Belichtungsvorrichtung gedruckt
wird, ohne daß die Filme von den Patronen entfernt werden.
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Neben dieser Photodruck- bzw. Verarbeitungsvorrichtung des Types mit rotierbarem
Tisch hat die vorliegende Anmelderin ebenfalls eine Photodruckvorrichtung eines Types
vorgeschlagen, der ein Patronengehäuse zum Zuliefern von mehreren Patronen, die
Filme enthalten, zum kontinuierlichen Drucken umfaßt.
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Bei dieser Vorrichtung wird das Patronengehäuse verwendet, um die Filme direkt in die
Druckvorrichtung von den Patronen aus zuzuführen. Es wäre allerdings auch möglich,
dieses Patronengehäuse zur Zuführung von Filmen in die Photodruckvorrichtung des
Types mit dem rotierbaren Tisch zu verwenden.
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Allerdings erfordert diese Anordnung eine Trägervorrichtung zum Zuführen von
Patronen von dem Patronengehäuse zu der Druckvorrichtung des Types mit dem rotierbaren
Tisch. Solch eine Trägervorrichtung muß dazu in der Lage sein, Patronen, die von dem
Patronengehäuse entladen werden, auf den Tisch der Photodruckvorrichtung zu liefern.
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Die Druckschrift EP 0 724 187 A1 (siehe Fig. 3), welche gemäß Artikel 54(3) EPC nur
ein Bestandteil des Standes der Technik die Frage der Neuheit betreffend ist, offenbart
eine Trägervorrichtung mit einem Transportmittel 81, 83, das einen Transferarm 81
umfaßt, der eine Patrone X hält, und die weiterhin eine Führungseinheit 13, 15, 82 zum
Bereitstellen einer Passage um den Transferarms 81, der die Patrone X hält, zwischen
dem Patronenspeicher 1 und dem Ort zum Loslösen des Films hin und her zu bewegen.
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Eine Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Trägervorrichtung bereitzustellen, die
filmenthaltende Patronen aufnehmen kann, die von einer seitlichen Richtung zugeführt
werden, und die diese dann kontinuierlich in eine Photodruckvorrichtung schicken kann und
die die Patronen zurück in ihre ursprüngliche Position bringen kann, nachdem die Filme
gedruckt wurden und in die jeweiligen Patronen gewickelt wurden.
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Eine weitere Aufgabe ist es, eine Trägervorrichtung bereitzustellen, die im wesentlichen
mechanisch arbeitet.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch die Trägervorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1.
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Wenn bei der vorliegenden Erfindung eine Patrone, die einen Film enthält, von einer
seitlichen Richtung zugeführt wird, wird dieser durch ihre Arme in der Patrone
zurückgehalten und entlang der Passage in die Photodruckvorrichtung eingeführt. Die Patrone
kann zuverlässig und sicher der Druckmaschine zugeführt werden, ohne daß die
Möglichkeit einer Beschädigung des Films im Innern der Patrone besteht, weil der Film nicht
aus der Patrone herausgenommen werden muß. Nachdem der Film gedruckt und in die
Patrone zurückgewickelt wurde, wird die Patrone zurück entlang derselben Passage zu
der Vorrichtung des Patronengehäuses befördert.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung hat das Transportmittel einen Mechanismus zum
Halten der Patrone und einen Mechanismus zum Festsetzen eines Arms. Die Patrone
wird in ihrer Lage durch den Arm durch Fixieren des Arms gehalten. Durch das Lösen
des Arms wird die Patrone lösbar von dem Transportmittel. Die Patrone, die so von dem
Transportmittel gelöst ist, wird dann in die Druckvorrichtung eingeführt. Das
Transportmittel ist in seiner Gesamtheit nur aus mechanischen Komponenten zusammengesetzt.
Elektrische Komponenten werden nur dazu verwendet, um das Transportmittel zurück
und vorwärts zu bewegen. Die gesamte Struktur ist deshalb sehr einfach und
automatisiert.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, manuell irgendeine zusätzliche
Patrone in das Transportmittel durch den Patroneneinsetzbereich einzuführen, während
der normale Patronenzuführprozeß unterbrochen wird.
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Andere Merkmale und Aufgaben der Erfindung werden offensichtlich werden, wenn die
folgende Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen gelesen wird, wobei:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der gesamten Trägervorrichtung nach
einer Ausführungsform ist;
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Fig. 2 eine ebene Ansicht derselben ist;
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Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Transportmittels nach der ersten
Ausführungsform ist;
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Fig. 4 eine planare Ansicht dieses Transportmittels ist;
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Fig. 5 eine teilweise Querschnittsansicht dieses Transportmittels ist;
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Fig. 6 bis 8 Ansichten sind, die den wesentlichen Betrieb desselben in
unterschiedlichen Zuständen illustrieren;
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Fig. 9 eine Ansicht ist, die den Fluß von Bewegungen einer Patrone zeigt;
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Fig. 10 eine ähnliche Ansicht zu der in Fig. 9 ist;
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Fig. 11 eine perspektivische Ansicht eines Transportmittels nach der zweiten
Ausführungsform ist;
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Fig. 12 eine planare Ansicht desselben ist;
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Fig. 13 eine Querschnittsansicht desselben ist; und wobei die
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Fig. 14 und 15 Ansichten sind, die zeigen, wie das Transportmittel betrieben wird.
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Bezugnehmend auf diese Zeichnungen wird nun im folgenden eine Ausführungsform
dieser Erfindung beschrieben werden.
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Eine Trägervorrichtung B dieser Ausführungsform wird dazu verwendet, Patronen, die
einen Film aufgenommen haben, die von einer Vorrichtung A eines Patronengehäuses
zur kontinuierlichen Zulieferung von mehreren solcher Patronen, die darin enthalten
sind, zugeliefert wurden, zu einem rotierbaren Tisch zum Photodrucken zu befördern.
Deshalb ist diese Vorrichtung B unmittelbar vor der Vorrichtung zum Photodrucken C
bereitgestellt.
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Die Vorrichtung des Patronengehäuses A, die in den Zeichnungen dargestellt ist, hat ein
Patronenaufnahmegehäuse 101 und ein Paar von Kettenrädern 102, die in dem
Gehäuse 101 montiert sind. Ein Endlosband 103 ist um die Kettenräder 102 gelegt. Dieses
hat mehrere Vertiefungen auf der äußeren Oberfläche, um Patronen X darin
aufzunehmen, so daß die Patronen in dem Gehäuse 101 zirkulieren können.
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Eines der Kettenräder 102 ist auf einer rotierbaren Welle 104 montiert, wobei deren
beide Enden von den Seitenwänden des Patronenaufnahmegehäuses 101 abstehen. Wie
in der Fig. 2 dargestellt ist, ist die Rotationswelle 104 mit der Ausgangswelle eines
Motors 106 verbunden, der auf einer gemeinsamen Basis 105 montiert ist. Deshalb werden
die Kettenräder 102 und das Endlosband 103 durch den Motor 106 betrieben.
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Mehrere Patronen X sind manuell in das Gehäuse 101 (durch das Öffnen einer Seite
des Gehäuses) eingesetzt worden, wobei die Patronengehäusevorrichtung A von der
gemeinsamen Basis 105(A) entfernt ist. Dann wird die Vorrichtung A auf die
gemeinsame Basis gesetzt, wobei eines der Kettenräder sich dann auf der rotierbaren Welle 104
befindet.
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Wie in der Fig. 2 dargestellt ist, ist die gemeinsame Basis mit einer transversalen Rille
108 ausgebildet, in der ein Hebel 107 bereitgestellt ist, der gleitbar entlang der
Vertiefung 108 ist. Indem eine der Patronen X in der Vorrichtung A mit dem Hebel 107
gehalten wird und in Richtung auf die Trägervorrichtung B gedrückt wird, können die Patronen
eine nach der anderen in die Vorrichtung B eingeführt werden.
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Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, ist die Trägervorrichtung B parallel zu der
Patronengehäusevorrichtung A angeordnet. Dabei werden die Patronen X von der Seite in die
Trägervorrichtung eingeführt. Wir werden die Trägervorrichtung später noch im Detail
beschreiben.
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Die Photodruckvorrichtung C ist im wesentlichen mit demselben Mechanismus
ausgestaltet, wie er in der japanischen Patentanmeldung 7-36120 offenbart ist, die im
folgenden kurz beschrieben wird. Die Photodruckvorrichtung C ist auf einer gemeinsamen
Basis 105(C) montiert, die sich in einer Richtung senkrecht zu der Richtung erstreckt, in
der die Patronen in die Trägervorrichtung B eingeführt werden. Sie umfaßt einen
rotierbaren Tisch 200, eine Abtastanordnung 210 und eine Druck- bzw. Belichtungseinheit
220.
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Der rotierbare Tisch 200 ist rotierbar in der gemeinsamen Basis 105(C) montiert, so daß
seine obere Oberfläche bündig mit der oberen Oberfläche der gemeinsamen Basis ist.
Der Tisch 200 trägt vier Patronenbehälter 201, die in gleichmäßigen Winkelabständen
von 90º angeordnet sind und die alle dazu in der Lage sind, eine Patrone zu stützen.
Jeder Patronenbehälter 201 hat an seinem Ende ein Patronenbefestigungselement
201a zum Halten einer Patrone in einer gewissen Lage in dem Behälter. Weiterhin ist
eine Antriebseinheit 202 auf einer Seite jedes Behälters 201 angeordnet, um die
Abdeckung an dem Filmeingang bzw. -ausgang der Patrone zu öffnen und zu schließen, um
den Film aus der Patrone auszuführen oder diesen in diese einzuführen. (Der detaillierte
Mechanismus ist nicht dargestellt.)
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Weiterhin hat der rotierbare Tisch 200 dieser Ausführungsform eine
Unterstützungswelle 204, die rotierbar auf einem Unterstützungsarm 203 montiert ist. Ein Endlosband 205
ist um die Unterstützungswelle 204 und um eine Umlenkrolle 206 eines Motors 207
gelegt. Deshalb wird der rotierbare Tisch 200 durch den Motor 207 rotiert.
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Alternativ kann die Antriebskraft des Motors 207 dem rotierbaren Tisch 200 durch eine
Zahnradanordnung zugeführt werden, die unter dem Tisch bereitgestellt ist.
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Die Abtastanordnung 210 und die Druck- bzw. Belichtungsvorrichtung 220 sind auf der
gemeinsamen Basis 105(C) entlang ihrer longitudinalen Mittellinie angeordnet. Unter der
Abtastöffnung 211 der Abtastanordnung 210 befindet sich eine Lichtquelle (nicht
dargestellt). Eine Abtasteinheit ist über der Abtastöffnung 211 bereitgestellt, um Bilddaten
von jedem Einzelbild eines Filmes durch Belichtung desselben zu lesen, wenn jedes
Einzelbild über der Abtastöffnung angehalten wird.
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Der aus jedem der Patronenbehälter 201 ausgerollte Film wird durch die
Zuführungsrollen 212 zugeführt und in einen Filmwickler 213 gewickelt. Während der Film in Richtung
auf den Wickler 213 geführt wird, werden Bilddaten durch die Abtastanordnung 210
gelesen, während andere Daten durch einen Strichcodedetektor 214, einem Magnetkopf
217 und einem Perforationsdetektor 216 gelesen werden. Wenn alle diese notwendigen
Daten für einen Film durch diese Elemente gelesen wurden, wird er zurück in die
Patro
ne X gewickelt und die Patrone wird zu dem nächsten Schritt durch Rotation des
rotierbaren Tisches 200 bewegt.
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Eine weitere Lichtquelle ist unter der Belichtungsöffnung 221 der Druck- bzw.
Belichtungsvorrichtung 220 bereitgestellt, die schräg gegenüberliegend von der
Abtastanordnung 210 bereitgestellt ist. Die Bilder auf jeden Film werden auf ein photosensitives
Material (nicht dargestellt) gedruckt, das über der Öffnung 221 zugeführt wird, indem
Licht von der Lichtquelle passend gerichtet wird.
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Der aus jedem der Patronenbehälter 201 ausgerollte Film wird durch die
Zuführungsrollen 222 zugeführt und in einen Filmwickler 223 gewickelt. Während er zugeführt wird,
werden die Bilder auf dem Film belichtet und durch die Druck- bzw.
Belichtungsvorrichtung 220 gedruckt. Entlang des Zuführungsweges sind ein Perforationsdetektor 224 und
ein Magnetkopf 225 bereitgestellt.
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Bezugnehmend nun auf die Fig. 3 und die folgenden Figuren werden wir im Detail die
Trägervorrichtung B zum Zuliefern der Patronen X von der Patronengehäusevorrichtung
A zu der Photodruckvorrichtung C beschreiben.
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Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, umfaßt die Trägervorrichtung B ein
Transportmittel 10, eine Führung 40 zum Führen des Transportmittels 10 und eine Antriebseinheit 50
zum Antreiben des Transportmittels 10.
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Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, umfaßt die Führung 40 obere seitliche Platten 41,
die auf der gemeinsamen Basis 105(B) bereitgestellt sind und sich in die Richtung
erstrecken, in der das Transportmittel 10 bewegt wird, um das Transportmittel 10 zu
führen. Jede der Seitenplatten 41 hat eine longitudinal verlängerte Führungsöffnung 42 in
der Nähe ihrer oberen Kante. Das Transportmittel 10 ist entlang der Seitenplatten
gleitbar, wobei ihre Führungsrollen 11 in den jeweiligen Führungsöffnungen 42 eingreifen.
Das Transportmittel hat auch einen Positionsbestimmungshebel 12, der in die
Führungsöffnungen 42 eingesetzt ist. Photoelektrische Sensoren PH1 und PH2 sind entlang
der Führungsplatten bereitgestellt, um die Position des Hebels 12 und somit des
Trans
portmittels 10 zu bestimmen. Wir werden den Hebel 12 zur Positionsbestimmung später
noch im Detail beschreiben.
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Die Führungsplatten 41 haben Öffnungen 43, die sich im wesentlichen an longitudinalen
Zentren derselben befinden (siehe Fig. 1). Diese Öffnungen sind groß genug, um den
Durchgang einer Patrone erlauben. Die Fig. 1 zeigt die Öffnung 43 nur auf einer Seite.
Das Bezugszeichen 44 bezeichnet ein Patroneneinsetzungselement. Es wird
verwendet, wenn es notwendig ist, eine zusätzliche Patrone auf manuelle Art und Weise in die
Trägervorrichtung B einzusetzen. Nach der Verarbeitung wird eine solche Patrone von
dem Element 44 durch den Hebel 107 ausgedrückt.
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Wie in der Fig. 3 dargestellt ist, umfaßt das Transportmittel 10 ein Gehäuse 13, das
einen C-förmigen Querschnitt hat. Die Führungsrollen 11 sind in vorbestimmten
Abständen auf beiden Seiten des Gehäuses 13 in der Nähe seiner Oberseite angebracht. Wie
vorstehend beschrieben wurde, greifen diese in die Führungsöffnungen 42 ein, die in
den Seitenplatten 41 ausgebildet sind.
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In dem Transportmittel 10 sind Arme 14 zum Unterstützen einer Patrone X montiert. Ein
horizontaler Unterstützungsstift 15, der fest mit den Armen 14 verbunden ist, paßt in die
Rillen 16, die in den Seitenplatten 41 ausgebildet sind. Die Arme 14 sind deshalb um
den horizontalen Stift 15 zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position
drehbar.
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Ein Patronenhaltemechanismus 17 zum Halten einer Patrone in einer gegebenen
Stellung ist mit den Grundflächen der Arme 14 verbunden. Unter einer horizontalen
Unterstützungsplatte 19 ist ein Armfestsetzungsmechanismus 18 zum Festsetzen der Arme in
ihrer geschlossenen Position durch den Patronenhaltemechanismus 17 bereitgestellt.
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Wie in der Fig. 3 dargestellt ist, hat die Unterstützungsplatte 19 im wesentlichen eine T-
förmige Gestalt und ist mit Keulenelementen 20 versehen, die sich vertikal von beiden
Seiten des Zweiges des T's (an dem nahen Ende der Arme) erstrecken. Die
Keulenelemente 20 unterstützen einen horizontalen Stift 21, der wiederum die rückseitigen
Enden der Biegehebel 22 unterstützt. Die Hebel 22 haben verlängerte Löcher 23 in
ihren vorderen Enden, durch die sich ein Stift 24 erstreckt. Deshalb ist der Hebel 22 mit
den Armen 14 durch den Stift 24 verbunden. Die Biegungshebel 22 haben ebenfalls L-
förmige verlängerte Löcher 25 in ihren zentralen Bereichen. Ein Unterstützungsstift 26
erstreckt sich durch die Löcher 25.
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Der Unterstützungsstift 26 ist mit den Seitenplatten des Gehäuses 13 fest verbunden.
Die Biegungshebel 22 sind deshalb zurück und vorwärts bewegbar und/oder um den
Stift 21 drehbar, während sie auf dem Unterstützungsstift 26 unterstützt sind. Die Arme
14 werden immer durch eine Feder 27 gedrückt, die mit dem Stift 24 eingreift. In dem
Zustand, der in den Fig. 3 bis 5 dargestellt ist, sind die Biegungshebel 22 in ihrer
horizontalen Position durch den Unterstützungsstift 26 gegen die Druckkraft der Feder 27
gehalten.
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Wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt ist, ist der Armfestsetzungsmechanismus 18, der
unter der Unterstützungsplatte 19 vorhanden ist, auf einer horizontal bewegbaren
Unterstützungsplatte 28 montiert, die in eine Richtung eines Pfeiles auf einer Grundplatte
29 gleitbar ist, die fest auf der unteren Platte des Gehäuses 13 befestigt ist. Der
Armfestsetzungsmechanismus 18 ist durch Festziehen einer Mutter unterstützt, die in einer
Vertiefung aufgenommen ist, die in der Unterseite des Gehäuses 13 und der
Grundplatte 29 ausgebildet ist (Fig. 5). Dieses Vorrichtungselement enthält einen vertikalen Stift
31, der in ein verlängertes Loch 30 eingesetzt ist, das in der horizontal bewegbaren
Unterstützungsplatte 28 gebildet ist, einen weiteren vertikalen Stift 32, der sich vertikal
von der Unterstützungsplatte 28 aus erstreckt und einen Haken 35, der elastisch durch
eine Feder 33 unterstützt ist, so daß er vertikal innerhalb der Länge des Stiftes 32
bewegbar ist und durch eine Feder 34 gezwungen wird, so daß er rotierbar um den Stift 32
ist.
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Ein Entriegelungselement 35a ist innerhalb des Biegebereiches auf dem Haken 35
bereitgestellt, wenn von oben wie in der Fig. 4 betrachtet wird. Es dient zum Lösen des
Hakens 35, der mit dem Stift 31 verriegelt ist (die Fig. 4 zeigt den verriegelten Zustand).
Wie in der Fig. 4 dargestellt ist, hat das Entriegelungselement 35a einen Bereich, der
schräg nach innen vorsteht, wenn von oben her betrachtet wird. Wie in der Fig. 5
dargestellt ist, sind seine Enden ebenfalls schräg ansteigend.
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Die horizontal bewegbare Unterstützungsplatte 28 hat ein L-förmiges vorderes Ende
28a. Eine Feder 35 ist in einem Zwischenraum montiert, der zwischen dem L-förmigen
vorderen Ende 28a und der Grundplatte 29 definiert ist. Wie in der Fig. 4 dargestellt ist,
ist das vordere Ende 28a leicht in seitliche Richtung nach auswärts gebogen, wenn von
oben her betrachtet wird, um ein einfaches Einfügen einer Patrone X zu erlauben.
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Das Transportmittel 10 wird durch die Antriebseinheit 50 mittels eines Endlosbandes 51
angetrieben, wie es in den Fig. 1 und 5 dargestellt ist. Wie in der Fig. 1 gezeigt ist, ist
das Band 51 um eine Umlenkrolle 52 eines Motors 55, eine dazwischenliegende
Spannungsanpassungsrolle 53 und eine Rolle 54 am anderen Ende gelegt.
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Wie in der Fig. 5 dargestellt ist, ist das Band 51 mit der Basis des
Positionsbestimmungshebel 12 verbunden, der sich durch die Oberseite des Gehäuses 13 des
Transportmittels 10 in eine transversale Richtung erstreckt, so daß er das Band kreuzt.
Deshalb kann das Transportmittel 10 zurück und vorwärts durch das Band 51 bewegt
werden.
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Wir werden nun den Betrieb dieser Ausführungsform zuerst mit Bezug auf die Fig. 4-8
beschreiben.
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In dem Zustand, der in den Fig. 4 und 5 dargestellt ist, ist eine Patrone X von der
Patronengehäusevorrichtung A zugeführt und zwischen den Armen 14 und dem vorderen
Ende 28a der horizontal bewegbaren Unterstützungsplatte 28 gehalten. Die Fig. 6A
zeigt den Zustand, in dem die Patrone X in eines der Patronengehäuse 201 auf dem
rotierbaren Tisch 200 in der Photodruckvorrichtung C transferiert wurde.
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Um die Patrone X sicherer und zuverlässiger in dem Transportmittel zu halten, sollten
die Arme 14 und die horizontal bewegbare Unterstützungsplatte 28 so angeordnet sein,
daß die Patrone X, die in der Fig. 5 dargestellt ist, seitlich in den Raum zwischen den
Armen 14 und dem vorderen Ende 28a der Unterstützungsplatte 28 bewegt werden
kann, ohne das vordere Ende 28a leicht zurückzustoßen.
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Die Fig. 6A zeigt den Moment, an dem die Patrone X gegen das Patronengehäuse 201
anschlägt. Danach wird das Transportmittel 10 weiter nach links von dieser Position
unter der Einwirkung der Antriebskraft, die durch das Band 51 übertragen wird, gedrückt.
In diesem Zustand, der in der Fig. 6B dargestellt ist, bleibt der Haken 35 des
Armverriegelungsmechanismus 18 in einem Eingreifzustand mit dem Stift 31, wodurch die Arme
14 in der geschlossenen Position verriegelt bleiben.
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Wenn das Transportmittel 10 nach links von der Position gedrückt wird, die in der Fig. 6
dargestellt ist, werden die Arme 14 nach links bewegt. Da allerdings die Patronen X nun
in dem Patronengehäuse 201 eingefangen sind, kann die horizontal bewegbare Platte
28, deren vorderes Ende 28a gegen die Patrone X anschlägt, sich nicht zusammen mit
den restlichen Teilen des Transportmittels bewegen.
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Deshalb wird die Feder 38, die zwischen dem vorderen Ende 28a und der Grundplatte
29 montiert ist, zusammengepreßt werden. Dies ist deshalb der Fall, weil das Gehäuse
13 und die Grundplatte 29 einteilig geformt sind, währen die horizontal bewegbare
Unterstützungsplatte 28 in dem Gehäuse bewegbar ist.
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Wenn sich das Gehäuse 13 relativ zu der horizontal bewegbaren Unterstützungsplatte
28 bewegt, wird sich der Stift 31 des Armverriegelungsmechanismus 18 relativ zu dem
Haken 35 bewegen und somit den Haken 35 schräg durch das Entriegelungselement
35a anheben, wie es in der Fig. 7A dargestellt ist. Da die Kraft der Feder 34 auf den
Haken 35 wirkt, wird sich das Entriegelungselement 35a auf dem oberen Ende des Stiftes
31 bewegen, wie es in der Fig. 7B dargestellt ist. Der Haken 35 ist nun fast entriegelt.
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In diesem Zustand sind die Biegungshebel 22 noch weiterhin mit den Armen 14 durch
den Unterstützungsstift 2C gehalten. Wenn das Band 51 nach rechts bewegt wird,
werden die Arme 14 wieder gegen die Patrone X stoßen, während das vordere Ende der
horizontal bewegbaren Unterstützungsplatte 28 weiterhin gegen die Patrone X anstößt.
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Da die Grundplatte 29 zusammen mit dem Gehäuse 13 nach rechts bewegt wird, wird
sich die Feder 36 ausdehnen.
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Da sich die Grundplatte 29 nach rechts bewegt und sich die Feder 36 ausdehnt, wird
der Stift 31 in einer geraden Linie zurück bewegt, und so vollständig von dem Haken 35
gelöst. Zur gleichen Zeit wird sich der Unterstützungsstift 26 über den Biegepunkt der
verlängerten Biegelöcher 35 der Biegungshebel 22 hinweg bewegen, so daß der
Unterstützungsstift 24 und somit die hinteren Enden der Arme nach unten durch die Feder
27 gedrückt werden. Da der Stift 24 in das verlängerte Loch 23 eingreift, das in den
vorderen Enden der Biegehebel 22 geformt ist, werden auch die vorderen Enden der
Biegungshebel 22 nach unten gedrückt werden. Die Hebel 22 und die Arme 14 werden
somit so gebogen, wie es in der Fig. 8A dargestellt ist. Die Arme 14 werden somit von
der Patrone X getrennt.
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Wir werden nun erklären, wie mehrere Patronen X kontinuierlich mit dem Transportmittel
10 zugeführt werden, wobei wir Bezug auf die Fig. 9 und 10 nehmen werden.
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Die Fig. 9A zeigt den Zustand, in dem eine Patrone X1 von der
Patronengehäusevorrichtung A an der Patronenladeposition aufgenommen wurde. In diesem Beispiel wurde
die Patrone X1 aufgenommen, während die Arme 14 des Transportmittels 10
geschlossen waren. Allerdings müssen die Arme 14 nicht notwendigerweise geschlossen
gehalten werden, wenn eine Patrone geladen wird.
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Bevorzugterweise allerdings sind sie geschlossen gehalten, wenn eine Patrone geladen
wird, weil, wenn eine Patrone mit geöffneten Armen (d. h. gebogen) geladen wird, muß
die Patrone zweimal zugeführt werden (wie später erklärt werden wird). Dies führt zu
einer reduzierten Effizient. Die Arme 14 können frei zwischen ihrer geschlossenen oder
geöffneten Position gesetzt werden, wenn die Vorrichtung ursprünglich einfach durch
Drücken des vorderen Endes 28a der horizontal bewegbaren Unterstützungsplatte 28
gesetzt wird.
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Wie in der Fig. 9A dargestellt ist, wird nach dem Laden der Patrone X1 das Band 51
angetrieben, um das Transportmittel 10 zu bewegen und somit die Patrone X1 in der
Richtung des Pfeiles zu bewegen.
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Wie in der Fig. 9B dargestellt ist, wird sich in dem Fall, wenn die Patrone X1 gegen das
Patronengehäuse 201 des rotierbaren Tisches 200 anschlägt, nur die
Unterstützungsplatte 28 nicht mehr bewegen, wohingegen sich das Gehäuse 13 weiterhin nach links
bewegt, während die Feder 36 zusammengedrückt wird, wodurch der
Armverriegelungsmechanismus 18 gelöst wird. Wenn das Transportmittel 10 damit beginnt, sich
rückwärts zu bewegen, nachdem der Armverriegelungsmechanismus 18 gelöst wurde,
wie es in der Fig. 9C dargestellt ist, werden sich die Arme 14 öffnen und von der
Patrone X1 trennen. Wie in der Fig. 9D dargestellt ist, wird sich das Transportmittel
zurückbewegen und die Patrone X1 in dem Patronengehäuse 201 zurücklassen.
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Dann wird, wie in der Fig. 10A dargestellt ist, das Transportmittel 10 eine weitere
Patrone X2 an der Ladeposition aufnehmen, während die Arme 14 geöffnet sind. Da dieser
Vorgang automatisch ausgeführt wird, ist es unmöglich, die Arme 14 zu schließen.
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Die Patrone X2 wird zu dem Patronengehäuse 201 bewegt, durch das vordere Ende
28a der horizontal bewegbaren Unterstützungsplatte 28 gedrückt. Wie in der Fig. 10B
dargestellt ist, wird die Feder 36 durch den Druck des vorderen Endes 28a der
Unterstützungsplatte 28 zusammengedrückt, wenn die Patrone X2 gegen das
Patronengehäuse 201 anstößt, so daß der Armverriegelungsmechanismus 18 wieder verriegelt
wird. Zur gleichen Zeit werden die Arme 14 zurück in ihre horizontale Position bewegt
werden und wieder mit der Patrone X2 eingreifen.
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Deshalb ist es notwendig, die Patrone zurück zu ihrer originalen Position und dann
wieder nach vorne zu bewegen, d. h. in die Richtung des Pfeiles in der Fig. 10C. Der
anschließende Betriebsvorgang ist derselbe, wie der Betrieb für die erste Patrone X1. Die
zweite Patrone X2 wird somit dem Patronengehäuse 201 zugeführt werden.
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In dem dargestellten Betriebsbeispiel wird die Patrone X2 zurück zu ihrer originalen
Position bewegt, wie es in der Fig. 10B und der Fig. 10C gezeigt ist. Allerdings muß die
Patrone nicht zurück zu der Ladeposition bewegt werden, sondern kann nur geringfügig
nach rechts von der Position bewegt werden, die in der Fig. 10D dargestellt ist, d. h. der
Position, bei der die Arme geschlossen sind, und dann kann die Patrone zurück in
Anschlag mit dem Patronengehäuse 201 bewegt werden, um die Arme zu öffnen.
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Es ist nicht notwendig zu sagen, daß zu der Zeit, bei der der Betrieb beginnt, der in den
Fig. 10A und 10B dargestellt ist, der rotierbare Tisch 200 um einen vorbestimmten
Winkel gedreht wird, so daß die erste Patrone X1 zu der nächsten Station bewegt wird.
Dabei ist im besonderen das Gehäuse 201, das in der Fig. 10 dargestellt ist, dasjenige, das
das nächste zu dem Gehäuse 201 ist, das in der Fig. 9 dargestellt ist.
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Nachdem die zweite Patrone X2 in das zweite Gehäuse gesetzt wurde, werden eine
dritte und eine vierte Patrone in das dritte und das vierte Gehäuse in exakt derselben
Art und Weise eingesetzt, wie es mit der zweiten Patrone X2 gemacht wurde. Der
rotierbare Tisch dieser Ausführungsform trägt nur vier Patronengehäuse. Deshalb muß die
erste Patrone X1 von dem rotierbaren Tisch 200 entfernt werden, bevor eine fünfte
Patrone X5 auf den Tisch geladen werden kann.
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Nach dem Zuführen der vierten Patrone X4 auf den Tisch wird das Transportmittel 10
zurück zu der Ladeposition bewegt werden, wobei ihre Arme 14 geöffnet sind. Dann
wird das Transportmittel wieder nach vorne bewegt, ohne die fünfte Patrone X5 zu laden
und wobei weiterhin die Arme 14 geöffnet sind. Unmittelbar vorher wurde der Tisch so
gedreht, daß die erste Patrone X1 zu dem Ende des Weges des Transportmittels
gebracht wurde.
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Wenn das Transportmittel 10 gegen die Patrone X1 anschlägt, werden die Arme 14
geschlossen werden, um die Patrone X1 zu halten. Das Transportmittel wird dann zurück
zu seiner ursprünglichen Position gebracht, wo die Patrone X1 von dem Transportmittel
entladen wird und dann zurück zu der Patronengehäusevorrichtung A gebracht wird.
Anschließend wird die fünfte Patrone X5, die von der Patronengehäusevorrichtung A
geliefert wurde, in das Transportmittel geladen. Das Transportmittel 10 wird dann so
bewegt, daß die Patrone X5 in das Gehäuse 201 eingesetzt wird.
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Sechste und folgende Patronen X6 usw. werden den jeweiligen Gehäusen in derselben
Art und Weise wie die fünfte Patrone X5 zugeführt.
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Die Fig. 11 und die folgenden Figuren zeigen eine Trägervorrichtung B' nach einer
zweiten Ausführungsform. Ähnlich zu der ersten Ausführungsform umfaßt auch die
Trägervorrichtung B' ein Transportmittel 10', eine Führungseinheit 40' und eine
Antriebseinheit 50. Die Antriebseinheit 50 ist exakt dieselbe, wie sie in der ersten Ausführungsform
verwendet wurde. Das Transportmittel 10' und die Führungseinheit 40' sind etwas
unterschiedlich von denjenigen, die in der ersten Ausführungsform verwendet wurden.
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Ähnlich zu der ersten Ausführungsform hat auch die Führungseinheit 40'
Führungsplatten 41' (siehe die Fig. 12; die in der Fig. 11 nicht dargestellt sind, um die Figur zu
vereinfachen) und Führungsstäbe 45, die durch Führungsunterstützungen 46 unterstützt sind
und parallel zu den Führungsplatten 41' laufen. Das Bezugszeichen 47 kennzeichnet
ein Stopelement zum mechanischen Anhalten des Transportmittels 10'.
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Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform hat das Transportmittel 10' keine
Führungsrollen 11. Stattdessen hat das Gehäuse 13 nach auswärts gebogene Bereiche 13a, die
an beiden Enden von Ausschnitten bereitgestellt sind, die in den Seitenplatten des
Gehäuses ausgebildet sind und gleitbar auf den Führungsstäben 45 unterstützt sind. Eine
Antriebsplatte 12' ist fest auf der unteren Platte 19' des Gehäuses 13 zwischen den
gebogenen Bereichen 13a auf der linken Seite des Transportmittels 10' mit Bezug auf die
Richtung der Bewegung des Transportmittels (Richtung des Pfeiles in der Fig. 11)
montiert. Federn 13b sind auf den Führungsstab 45 montiert, die sich durch die
Antriebsplatte 12' zwischen den vorderen und rückseitigen Biegebereichen 13a und der
Antriebsplatte 12' erstrecken.
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Die Federn 13b sind bereitgestellt, um jeden Schock zu absorbieren, der erzeugt
werden könnte, wenn das Transportmittel 10', das durch das Band 51' angetrieben wird,
oder die darauf befindliche Patrone X gegen das Stopelement 47 oder das Gehäuse
201 an den vorderen und hinteren Enden des Führungsweges stoßen. Das Band 51' ist
mit Hilfe der Befestigungsplatte 12b' und den Schrauben 12c' fest an dem oberen Ende
der Antriebsplatte 12' gesichert.
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Arme 14' sind drehbar auf dem Gehäuse 13 in der Nähe seines vorderen Ende durch
einen horizontalen Unterstützungsstift 15 montiert. Ein Patronenhaltemechanismus 17'
ist mit der Basis der Arme 14' durch einen Stift 24 verbunden. Die Vorrichtung dieser
Ausführungsform hat keinen Armverriegelungsmechanismus.
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Das Gehäuse 13 trägt in der Nähe seines rückwärtigen Endes eine Antriebseinheit 20'
eines Solenoids (im folgenden einfach nur als "Solenoid" bezeichnet). Sein Antriebsstab
20a' ist mit dem Patronenhaltemechanismus 17' durch einen Stift 21 verbunden. Der
Patronenhaltemechanismus 17' umfaßt Hebel 22, einen Unterstützungsstift 26, der in
verlängerte Löcher 25 eingesetzt ist, die in dem zentralen Bereich der Hebel 22
ausgebildet sind, um die Hebel 22 zu neigen, und eine Feder 22a, die mit dem Stift 26
eingreift.
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Der Patronenhaltemechanismus 17' hat ein vorderes Ende, das mit der Basis der Arme
14' durch den Stift 24 verbunden ist. Eine Feder 27 ist mit dem Stift 26 verbunden, um
die Basis der Arme 14 nach unten zu allen Seiten drücken zu können. Eine vordere
Endplatte 28a ist fest mit dem vorderen Ende der Unterseite des Gehäuses 13
verbunden.
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Der Betrieb der Trägervorrichtung B' nach dieser Ausführungsform ist im wesentlichen
der gleiche, wie der nach der ersten Ausführungsform. Die Fig. 13 zeigt, daß das
Transportmittel 10' mit einer Patrone X in der Patronenladeposition beladen ist. Die Patrone X
ist zwischen den Armen 14 und der vorderen Endplatte 28a eingesetzt und geladen,
indem unmittelbar vor dem Laden der Patrone X die Arme geöffnet wurden und dann
nach dem Laden der Patrone geschlossen wurden, wie es dargestellt ist.
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Die Arme 14 können durch Bewegen des Antriebsstabes 20a' des Solenoids 20'
geöffnet und geschlossen werden. In diesem Zustand, wie er in der Fig. 13 dargestellt ist, ist
der Antriebsstab 20a' vollständig eingezogen, so daß die Arme 14 und der Hebel 22
horizontal gehalten werden.
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Das Transportmittel 10' wird dann durch die Antriebseinheit 50 mittels des Bandes 51'
vorwärts getrieben, während es die Patrone X zwischen den Armen 14 und der
vorderen Endplatte 20a hält, um die Patrone X dem Patronengehäuse 201 an dem
rotierbaren Tisch zuzuführen.
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Wenn die Patrone X gegen das Patronengehäuse 201 anschlägt, wird das
Transportmittel 10' dort anhalten.
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Da aber zu diesem Zeitpunkt das Band 51' weiterhin angetrieben wird, wird es die
Antriebsplatte 12a ein bißchen weiter gegen die Vorspannungskraft der Federn 13b
drücken und einen Moment später stoppen. Dies ist deshalb der Fall, weil ein nicht
dargestellter photoelektrischer Sensor PH2 das Transportmittel 10' detektiert und ein Signal
zum Anhalten des Motors 50 erzeugt. Dieser Zustand ist in der Fig. 14 dargestellt.
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Wenn das Transportmittel 10' anhält, wird der Solenoid 20' aktiviert werden, um den
Antriebsstab 20a' auszufahren und die Arme 14 zu lösen, wie es in der Fig. 15 dargestellt
ist. Im spezielleren werden der Stift 21 und die Neigungshebel 22 gedrückt werden,
wenn der Antriebsstab 20a' herausgedrückt wird, wodurch der Stift 26 an dem
rückseitigen Ende des verlängerten Loches 26 gelassen wird. Als ein Ergebnis wird das vordere
Ende des Hebels 22 fallen, so daß die Arme 14 durch die Feder 27 nach unten an ihren
rückseitigen Enden gedrückt werden. Die Arme 14 werden somit um den Stift 15 in ihre
geöffnete Position gedreht werden.
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In diesem Zustand ist die Patrone X nicht mehr durch die Arme 14 eingefangen. Somit
kann durch Sichern des Transportmittels 10' die Patrone X auf dem rotierbaren Tisch
200 gelassen werden. Das Transportmittel 10 wird zurück zu seiner ursprünglichen
Patronenladeposition gebracht, die dargestellt ist, und hält durch Anstoßen an dem
Stope
lement 47 an, das in der Fig. 13 dargestellt ist. Ein photoelektrischer Sensor PH1 ist an
der Ladeposition angebracht, um das Transportmittel 10' zu detektieren und erzeugt ein
Signal zum Deaktivieren des Motors 50. Eine Patrone X wird in das Transportmittel mit
geöffneten Armen 14 geladen. Dann werden die Arme 14 geschlossen. Dieser Zustand
ist in der Fig. 13 dargestellt. Dann werden eine zweite und eine dritte Patrone in
derselben Art und Weise eingeführt wie vorstehend beschrieben wurde.
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Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform darin, daß
die Arme 14 nicht durch die Antriebseinheit zum Antreiben des Transportmittels 10,
sondern durch den separaten Solenoid 20' geöffnet und geschlossen werden. Deshalb
ist diese Ausführungsform einfacher in ihrer Struktur und deshalb wesentlich
zuverlässiger, einfacher und effizienter im Betrieb als die erste Ausführungsform.