DE68923554T2 - Antistatischer abfrageverbinder für elektrische komponenten. - Google Patents
Antistatischer abfrageverbinder für elektrische komponenten.Info
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Description
- Diese Erfindung betrifft einen verbesserten Steckverbinder für elektronische Bauteile. Außerdem betrifft diese Erfindung einen Steckverbinder, der sich zugleich zur automatischen Identifizierung eines bestimmten Bauteils wie z.B. einer passiven Schaltung oder einer integrierten Schaltung als zu einer unter mehreren Bauteilklassen gehörend eignet. Der Steckverbinder umgeht bestimmte allgemeine Anschlußprobleme, so z.B. Schäden hervorgerufen durch statische Elektrizität o.ä..
- Normalerweise werden elektrische Bauteile durch Sichtprüfung der Kenndaten identifiziert, die entweder auf Aufklebern aufgedruckt, direkt auf dem Bauteil aufgebracht oder anderweitig angebracht sind. Wie auch immer, die Möglichkeit einer automatischen Identifizierung einer bestimmten Schaltung als zu einer Klasse von Schaltungen gehörend ist wünschenswert. So ist es zum Beispiel zu wünschen, daß eine bestimmte Schaltung unmittelbar nach Einrichtung der Schaltung in einem Prüfgerät automatisch als zu einer bestimmten Klasse gehörend identifiziert wird, so daß das Prüfgerät in der Lage ist, geeignete Prüfsignale oder sonstige Prüfbedingungen zur Anwendung auf die Schaltung zu Prüf-, Auswertungs- oder Kalibrierungszwecken auszuwählen. Damit würde die Notwendigkeit entfallen, daß der Bediener den zu prüfenden Schaltungstyp gesondert identifiziert, was wiederum die Möglichkeit etwaiger Fehler in solchen Verfahren reduzieren würde.
- Integrierte Schaltungen, die komplementäre Metalloxidhalbleiter-(CMOS-) Elemente verwenden, müssen bekanntermaßen gegen statische Elektrizität an jeder Schaltung, an der sie angeschlossen werden, abgeschirmt werden, weil CMOS-Elemente durch elektrische Ladung leicht zerstört werden. Bei der Auslegung einer Steckverbindervorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit CMOS-Schaltungen ist es dementsprechend wünschenswert, Mittel vorzusehen, um jegliche an dem Steckverbinder selbst oder an den anzuschließenden Schaltungen auftretende statische Elektrizität zu erden, um eine Totalzerstörung der CMOS-Elemente zu verhindern. Wie der Fachmann weiß werden CMOS-Elemente wegen ihrer günstigen Betriebseigenschaften bei der Verstärkung von schwachen Signalen vorzugsweise in Prüfschaltungen eingesetzt.
- Die Unterlage US-A-3903385 enthüllt einen Steckverbinder zur Kontaktierung eines elektrischen Bauteils, der folgendes umfaßt: ein Gehäuse einschließlich Einrichtung zur Positionierung von besagtem Bauteil in eine spezifizierte physikalische Beziehung zu besagtem Gehäuse; eine Vielzahl von Kontaktgliedern, die von besagtem Gehäuse getragen werden und die in bezug auf dieses Gehäuse so vorgespannt sind, daß sie gezwungen werden, in physikalischen Kontakt mit einem vorbestimmten elektrischen Bauteil in besagter spezifizierten physikalischen Beziehung mit besagtem Gehäuse zu treten; Leitungseinrichtung, die so angeordnet ist, daß zumindest einige der besagten vorgespannten Kontaktglieder gezwungen werden, in elektrisch leitende Beziehung mit besagter Leitungseinrichtung zu treten, wenn sich kein elektrisches Bauteil in besagter spezifizierten physikalischen Beziehung zu besagtem Gehäuse befindet, und daß ausgewählte Kontaktglieder aus ihrer elektrisch leitenden Beziehung mit besagter Leitungseinrichtung ausgelenkt werden, wenn sich ein elektrisches Bauteil in besagter spezifizierten physikalischen Beziehung zu besagtem Gehäuse befindet, wobei verschiedene Kombinationen besagter Kontaktglieder durch verschiedene elektrische Bauteile ausgelenkt werden.
- Die vorliegende Erfindung liefert eine Steckverbindervorrichtung wie in Anspruch 1 beschrieben zur Herstellung von Verbindungen mit einer elektrischen Schaltung. Sie kann für Verbindungen mit jeder Art von elektrischer Schaltung eingesetzt werden, jedoch eignet sie sich besonders zur Herstellung von Verbindungen mit integrierten Schaltungen, wie im folgenden noch ausführlich erläutert wird. Diese Erfindung bietet desweiteren ein System bestehend aus einem Steckverbinder kombiniert mit einem elektrischen Bauteil, wie in Anspruch 10 definiert. Der Steckverbinder umfaßt ein Gehäuse, das eine Reihe von Kontaktgliedern trägt, die jeweils vorzugsweise einen feststehenden und einen beweglichen Abschnitt aufweisen. In einer bevorzugten Verkörperung dieser Erfindung sind die beweglichen Abschnifte normalerweise in Ruhepositionen angeordnet, in denen sie sich in elektrisch leitender Beziehung mit einer geerdeten Kurzschlußschiene befinden. Sobald eine Schaltung an die Steckverbindervorrichtung angeschlossen wird, werden einige der beweglichen Abschnitte der Kontaktglieder aus ihrer Position ausgelenkt, so daß ihre Trennung von der Kurzschlußschiene erkannt werden kann.
- Die Steckverbindervorrichtung dieser Erfindung kann eingesetzt werden zur Erkennung, welche ihrer Kontaktglieder durch Anschluß an Schaltungselemente in dem an die Vorrichtung angeschlossenen Schaltkreis ausgelenkt worden sind, welche durch nichtaktive Elemente in dem Schaltkreis ausgelenkt worden sind und welche nicht ausgelenkt worden sind. Eine aus dieser Information abgeleitete Signalfolge kann mit gespeicherten vorbestimmten Signalfolgen zur Identifizierung oder Klassifizierung der angeschlossenen Schaltung verglichen werden.
- Die Tatsache, daß alle Kontaktglieder die geerdete Kurzschlußschiene berühren, bevor sie aus ihrer jeweiligen Position ausgelenkt werden, erweist sich vorteilhafterweise als eine geeignete Lösung zur Aufnahme jeglicher statischer Elektrizität an den Kontaktgliedern oder an der an die Steckverbindervorrichtung angeschlossenen Schaltung.
- Diese und andere Gegenstände, Merkmale und Vorzüge dieser Erfindung werden verständlicher unter Hinzuziehung der sie begleitenden Abbildungen, die folgendes zeigen:
- die Abbildung 1 zeigt eine Schnittansicht eines Steckverbinders gemäß dieser Erfindung;
- die Abbildung 2 zeigt eine Schnittansicht vergleichbar mit der in Abbildung 1, wobei der Steckverbinder hier mit einem elektrischen Bauteil verbunden ist; die Abbildung 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Schaltung einer Vorrichtung, bei der der Steckverbinder entsprechend dieser Erfindung zum Zwecke der Identifizierung eines elektrischen Bauteils eingesetzt wird;
- die Abbildung 4 zeigt schematisch, wie die Steckverbindervorrichtung ldentifizierungssignalfolgen von elektrischen Bauteilen ableitet, die gemäß dieser Erfindung zu prüfen sind.
- Die Abbildung 1 zeigt wie bereits erwähnt, eine Schnittansicht eines Steckverbinders (8) entsprechend dieser Erfindung, während die Abbildung 2 eine entsprechende Ansicht dieses Steckverbinders nach Einfügen eines elektrischen Bauteils (20) in denselben zeigt. Im folgenden werden in bezug auf die einzelnen Ansichten jeweils identische Hinweiszahlen verwendet.
- Der Steckverbinder (8) entsprechend dieser Erfindung umfaßt ein Gehäuse (10), das eine Vielzahl von Kontaktgliedern (12) trägt. Eingearbeitet in die Form des Gehäuses (10) ist eine Aussparung (10a), in der die Kontaktglieder (12) angeordnet sind und die so gestaltet ist, daß sie elektrische Bauteile, die in einer vorab festgelegten physikalischen Beziehung anzuschließen sind, so aufnimmt, daß die Kontaktglieder (12) elektrischen Kontaktelementen auf dem Bauteil in einer vorab festgelegten Weise unmittelbar gegenübergestellt werden. Wie man sehen kann, weist jedes Kontaktglied (12) einen feststehenden Abschnitt (12a), der in bezug auf das Gehäuse (10) fest ist, sowie einen beweglichen Abschnitt (12b), der mit dem feststehenden Abschnitt durch einen U-förmigen Abschnitt (12c) verbunden ist, auf, so daß das Kontaktglied nach außen hin vorgespannt ist. Dies ermöglicht ein geringfügiges Auslenken eines Tastkopfabschnitts (12b) des Kontaktglieds (12), wenn dieser direkt mit einem zu prüfenden elektrischen Bauteil in Berührung gebracht wird. Weist das elektrische Bauteil ein Kontaktelement auf, das von dem Kontaktglied (12) berührt wird, so wird ein sehr zuverlässiger elektrischer Kontakt zwischen beiden hergestellt.
- An der gegenüberliegenden Seite von Gehäuse (10) ist eine Leiterplatte (80) montiert, auf der eine gedruckte Verdrahtung (82) sowie elektronische Baugruppen (84) wie z.B. integrierte Schaltungen (ICs) angeordnet sind. In dem Beispiel sind die Signale der Bauteile, die mit den Kontakten (12) verbunden werden, schwache, hochohmige Signale und dient die Schaltung auf der Platine (80) der Verstärkung dieser Signale und deren Konvertierung in niederohmige Signale zur Übertragung an die Prüfschaltung. Unter solchen Bedingungen sind die integrierten Schaltungen mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr rauschempfindich und anfällig für Schäden durch atmosphärische Störungen. Ein Rauschschutz ist vorgesehen durch Kapselung der Leiterkarte in einem Gehäuse aus leitfähigem Metall (86).
- Zum Schutz gegen atmosphärische Störungen sind an dem Gehäuse (10) desweiteren zwei oder mehr geerdete Kurzschlußschienen (14) vorgesehen. Wie in Abbildung 1 dargestellt, sind die Kontaktglieder (12) so geformt, daß sie in elektrisch leitender Beziehung zu den Kurzschlußschienen vorgespannt sind, womit zugleich die Ruhepositionen der Kontaktglieder definiert sind. D.h. bei Anlegen einer Spannung an eines der Kontaktglieder (12) wird eine der Kurz schlußschienen (14) die Spannung so lange an Masse legen, wie sich das Kontaktglied (12) in der Ruheposition befindet.
- Die Abbildung 2 zeigt eine ähnliche Ansicht wie Abbildung 1, wobei jedoch hier ein elektrisches Bauteil (20) mit dem Steckverbinder (8) dieser Erfindung durch wenigstens einseitiges Aufeinanderzubewegen von Steckverbinder (8) und Bauteil (20) in der durch den Doppelpfeil in Abbildung 2 angegebenen Richtung verbunden wird. Geeignete Vorrichtungen zur Herbeiführung dieser Bewegung sind dem Fachmann auf diesem Gebiet offenkundig. Das elektrische Bauteil (20) beinhaltet einen Körper (22), in dessen Form die Godiervorrichtung (22a) eingearbeitet ist, die mit dem Gehäuse (10) des Steckverbinders in einer im voraus festgelegten Weise ineinanderpaßt, so daß eine vorab festgelegte physikalische Beziehung zwischen beiden Teilen aufgebaut wird. Wahlweise können auch andere Positionierungseinrichtungen wie z.B. Paßstifte vorgesehen werden. In dem Körper (22) von Bauteil (20) angeordnet ist, zu Anschauungszwecken, ein Mikroprozessorchip (24), der aktive Schaltungsbauteile beinhaltet. Dieser Mikroprozessorchip (24) ist über Leiterbahnen (26), die sich durch den Körper (22) erstrecken, oder anderweitig, mit ein oder mehreren Kontaktelementen (28) verbunden. Das Kontaktelement (28), so wie es hier dargestellt ist, befindet sich in elektrischem Kontakt mit dem Tastkopfabschnitt (12d) von einem der Kontaktglieder (12) des Steckverbinders (8) dieser Erfindung. D.h., wenn das elektrische Bauteil (20) in die vorab festgelegte physikalische Beziehung mit dem Steckverbinder (8) gesetzt wird, dann werden ein oder mehrere Kontaktglieder (12) aus ihrer jeweiligen Ruheposition, in der sie an der Kurz schlußschiene (14) anliegen, ausgelenkt, womit es zu einer Unterbrechung kommt.
- Der Körper (22) des zu prüfenden elektrischen Bauteils (20) kann auch so gestaltet werden, daß er ein oder mehrere erhabene Glieder (22b) aufweist, die ebenso andere Kontaktglieder (12) auslenken und von der Kurzschlußschiene (14) trennen. Es kommt wieder zur Unterbrechung. Entsprechend dieser Erfindung kann der Steckverbinder (8) zusammen mit einer Vorrichtung verwendet werden, die unterscheiden kann zwischen Kontaktgliedern (12), die nach Auslenkung aus ihrer Ruheposition gegen die Kurzschlußschiene (14) mit dem Mikroprozessorchip verbunden sind (wie rechts in Abbildung 2 zu sehen), und solchen Kontaktgliedern, die einfach durch auf dem Körper (22) vorgesehene erhabene Glieder (22b) kurzgeschlossen sind.
- Eine dritte Möglichkeit besteht darin, daß in einem Abschnitt des Körpers (22) eine Aussparung (22c) eingearbeitet wird. Diese Aussparung ist auf ein Kontaktglied ausgerichtet, so daß bei Herstellen der Verbindung zwischen dem zu prüfenden elektrischen Bauteil (20) und dem Steckverbinder (8) das Kontaktglied (12) nicht aus seiner elektrisch leitenden Beziehung mit der Kurzschluß schiene (14) herausbewegt wird. Die Folge ist, daß das an der Kurzschluß schiene (14) anliegende Massepotential auch weiterhin an dem Endabschnitt (12e) dieses Kontaktgliedes (12) nachweisbar ist.
- Es gibt somit drei oder mehr mögliche charakteristische Signale, die an den Endabschnitten (12e) der Kontaktglieder (12) erfaßbar sind. Oder genauer, wird ein elektrisches Bauteil (20) mit Steckverbinder (8) verbunden, dann kann ein an der Kurzschlußschiene (14) anliegendes Massepotential an dem Endabschnitt (12e) des Kontaktglieds (12) an solchen Punkten erfaßt werden, an denen der Körper (22) von Bauteil (20) eine entsprechende eingearbeitete Aussparung aufweist. Eine Unterbrechung ist nachweisbar, wenn ein erhabener Abschnitt (22b) des Körpers des elektrischen Bauteils das Kontaktglied (14) berührt (siehe links in Abbildung 2); und unterschiedliche Schaltungmerkmale lassen sich nachweisen, in Abhängigkeit der genauen elektrischen Kenndaten des Mikroprozessorchips (24), wenn das Kontaktglied ein mit dem Chip verbundenes Kontaktelement (28) (siehe rechts in Abbildung 2) kontaktiert. Diese drei oder mehr unterscheidbaren Signale, die an den verschiedenen Endabschnitten (12e) der Kontaktglieder (12) in bezug auf ein bestimmtes elektrisches Bauteil geliefert werden, können zusammengenommen praktischerweise zur Kennzeichnung des Bauteils, d.h. zur Identifizierung desselben als ein Mitglied einer bestimmten Bauteilklasse, herangezogen werden.
- So ist es insbesondere leicht möglich, einen Mikroprozessor und einen assoziierten Nur-Lese-Speicher (ROM) oder entsprechendes mit den Endabschniften (12e) der Kontaktglieder (12) zu verbinden, um den in bezug auf ein bestimmtes elektrisches Bauteil erfaßten Signalsatz mit einer Reihe von gespeicherten Signalsätzen zu vergleichen und bei Feststellung einer Übereinstimmung das spezielle elektrische Bauteil als zu einer Klasse dieser Bauteile gehörend zu identifizieren.
- Die Abbildung 3 zeigt einen Grundriß des Steckverbinders (8) dieser Erfindung zusammen mit einer schematischen Darstellung seiner Anschlußverbindungen mit einer Vorrichtung (30) zur Identifizierung eines bestimmten mit ihm unmittelbar verbundenen elektrischen Bauteils.
- Die Kurzschlußschienen (14) sind in Abbildung 3 als mit Massepotential verbunden dargestellt. Ebenso dargestellt ist eine Vielzahl von Kontaktgliedern (12). Diese können natürlich in jeder gewünschten Anzahl vorgesehen werden. Die Kontaktglieder (12) sind über elektrische Leiter (32) mit einer Mikroprozessor/ROM/Analog-Digital-Wandler-Kombination (30) verbunden, womit ein mittels der Kontaktglieder (12) in bezug auf ein bestimmtes elektrisches Bauteil erfaßter Satz von Signalen mit gespeicherten Sätzen vergleichbarer Signale verglichen wird, um die Identität des Bauteils zu bestimmen.
- Die Abbildung 4 zeigt ein Beispiel für die Signale, die in bezug auf ein bestimmtes elektrisches Bauteil (20) erfaßt werden können. Das elektrische Bauteil (20) umfaßt zwei aktive elektronische Elemente, schematisch als ein Verstärker (42) und ein Flipflop (44) dargestellt, die mit sieben Kontaktelementen (28) an zehn möglichen Punkten an dem Körper (22) des Bauteils (20) verbunden sind. In dem angegebenen Beispiel, das keinesfalls die Grenzen dieser Erfindung aufzeigt, weist der Steckverbinder (8) zwei zusätzliche Kontaktglieder (12) auf, die an beiden Enden an den Punkten (46) angeordnet sind. D.h. der in diesem Beispiel gezeigte Steckverbinder (8) kann bis zu vierzehn Kontaktelemente (28) kontaktieren.
- Das elektrische Bauteil (20) weist eine Codiervorrichtung (50) auf, die in die entsprechende auf dem Steckverbinder (8) dieser Erfindung ausgebildete Codiervorrichtung (52) (Abbildung 3) so eingreift, daß bei einer Positionierung des Bauteils (20) in der vorab festgelegten physikalischen Beziehung zu dem Steckverbinder (8) die Kontaktelemente (28) auf dem Bauteil (20) die Kontaktglieder (12) auf dem Steckverbinder (8) kontaktieren. Die Verbindungen zwischen den Kontaktelementen (28) des elektrischen Bauteils (20) und dem Verstärker (42) und dem Flipflop (44) können von der Mikroprozessor/ROM- Einheit (30) erfaßt werden, wenn durch entsprechende Signale abgefragt.
- Typische Verbindungen, die sich nachweisen lassen, sind auf der linken Seite und der rechten Seite des Diagramms in Abbildung 4 aufgeführt. Wie angegeben, liegt ein Signal ("Sig") an den Anschlußstiften (28), mit denen der Verstärker (42) und das Flipflop (44) verbunden sind, an. D.h., die Tatsache, daß ein aktives Schaltungselement mit dem Kontaktglied verbunden ist, kann durch Lieferung geeigneter Abfragesignale dorthin nachgewiesen werden. Kein Signal ist angegeben für einen Punkt (60), an dem ein erhabenes Glied (22b) das entsprechende Kontaktglied (12) von der Kurzschlußschiene (14) abhebt und mit dem keine Schaltungselemente verbunden sind, wie in Abbildung 2 auf der rechten Seite gezeigt. Ein Massepotential ist für zwei Punkte (62) auf der linken Seite von Abbildung 2 angegeben, wo in das Bauteil (20) eine Aussparung so eingearbeitet ist, daß das entsprechende Kontaktelement nicht von der Kurzschlußschiene abgehoben wird. Bleiben noch die an den Kopfseiten befindlichen Punkte (46), die von der Präsenz des Bauteils (20) unberührt bleiben und an denen die Kontaktglieder (12) nicht von den Kurzschlußschienen abgehoben werden; an ihnen wird ebenso Massepotential nachgewiesen.
- Die Tatsache, daß die Kontaktglieder (12) vor Herstellen der Verbindung mit Bauteil (20) mit den Kurzschlußschienen (14) in Kontakt sind, verhindert den Aufbau statischer Elektrizität vor dem Zustandekommen des Kontakts besagter Kontaktglieder mit dem Bauteil (20). Dementsprechend wird dieses selbst dann, wenn die Schaltung (84) eine sehr empfindliche CMOS-Schaltung beinhaltet, nicht durch statische Elektrizität beschädigt. Darüber hinaus sind die Kontaktglieder (12) auch in dem Falle, wo das Bauteil (20) zuerst mit ihnen in Kontakt gerät, noch immer mit den Kurzschlußschienen (14) in Kontakt. Dies hat zur Folge, daß sich jegliche statische Elektrizität an Bauteil (20) über die Kontaktglieder (12) und Kurzschlußschienen (14) entlädt, bevor die Kontaktglieder durch das Bauteil (20) von den Kurzschlußschienen abgehoben werden.
- Man wird es ebenso zu schätzen wissen, daß nach der Klassifizierung eines bestimmtem Bauteils durch Vergleich der über die Kontaktglieder (12) erfaßten Signale mit gespeicherten Signalsätzen das Bauteil geprüft und charakterisiert und/oder kalibriert werden kann, indem man bestimmte Signale an diesem anlegt. Dies könnte zweckmäßigerweise unter der Steuerung der Mikroprozessor/ROM/Analog-Digital-Wandler-Einheit (30) erfolgen. Vorteilhafterweise lassen sich die bestimmten an das Bauteil nach erfolgter Identifizierung angelegten Signale in Abhängigkeit der Identität des Bauteils variieren.
- Man wird feststellen, daß sich eine Reihe unterschiedlicher Abfragesignalfolgen in Verbindung mit dem Steckverbinder dieser Erfindung nutzbringend einsetzen läßt. In einem zweistufigen Identifizierungsprozeß beispielsweise könnte das Bauteil zunächst durch Identifizierung derjenigen seiner Kontaktelemente, mit denen aktive Schaltungselemente verbunden sind, charakterisiert werden. Anschließend könnten beispielsweise spezifizierte Abfragesignale, die sich zur Unterscheidung zwischen einem Bauteiltyp mit mit diesen Kontaktelementen verbundenen aktiven Elementen einerseits und einem anderen Bauteiltyp andererseits eignen, an einige der Kontaktelemente angelegt und die Ergebnisse überwacht werden. Dem Fachmann auf diesem Gebiet wird sich ebenso ein breites Spektrum an Variationsmöglichkeiten bei den Prüf- und Kalibrierungssignalfolgen zeigen.
- Somit gilt, daß - wenngleich hier auch eine bevorzugte Verkörperung dieser Erfindung beschrieben worden ist - diese Beschreibung nur als exemplarisch zu erachten ist und nicht so zu verstehen ist, als zeige sie die Grenzen dieser Erfindung auf. Diese Erfindung ist nur durch die nachstehenden Ansprüche beschränkt.
Claims (15)
1. Ein Steckverbinder (8) zur Kontaktierung eines
elektrischen Bauteils (20) bestehend aus:
einem Gehäuse (10) einschließlich Einrichtung
(10a, 52) zur Positionierung von besagtem Bauteil in eine
spezifizierte physikalische Beziehung zu besagtem Gehäuse
(10);
Leitungseinrichtung (14) und einer Vielzahl von
Kontaktgliedern (12), die von besagtem Gehäuse (10)
getragen werden und in bezug auf dieses zwischen einer
ersten Stellung und einer zweiten Stellung so vorgespannt
sind, daß zumindest einige der vorgespannten Kontaktglieder
(12) in besagter ersten Stellung in elektrisch leitende
Beziehung zu besagter Leitungseinrichtung (14) gezwungen
werden, wenn sich kein elektrisches Bauteil (20) in
besagter spezifizierten physikalischen Beziehung zu
besagtem Gehäuse (10) befindet, dergestalt daß ausgewählte
Kontaktglieder (12) gezwungen werden, in physikalischen
Kontakt mit einem vorbestiminten elektrischen Bauteil (20)
in besagter spezifizierten physikalischen Beziehung mit
besagtem Gehäuse zu treten, und in besagter zweiten
Stellung aus ihrer elektrisch leitenden Beziehung zu
besagter Leitungseinrichtung (14) ausgelenkt werden, wenn
besagtes elektrisches Bauteil (20) sich in besagter
spezifizierten physikalischen Beziehung zu besagtem Gehäuse
(10) befindet,
dadurch gekennzeichnet, daß er desweiteren die mit
besagten Kontaktgliedern (12) verbundene Einrichtung (80,
82, 84, 30) umfaßt zur Bestimmung der Kombination von
Auslenkungen von besagten Kontaktgliedern (12), wenn ein
elektrisches Bauteil (20) sich in besagter spezifizierten
physikalischen Beziehung zu besagtem Gehäuse (10) befindet,
und zur Identifizierung des hierauf ansprechenden Bauteils
(20).
2. Der Steckverbinder gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß besagte Identifizierungseinrichtung
(80, 82, 84, 30) die Einrichtung (30) umfaßt zur
vergleichenden Gegenüberstellung von einer Kombination von
in bezug auf besagte Kontaktglieder (12) erfaßten Signalen
einerseits und gespeicherten, eine Vielzahl von
gespeicherten Signalkombinationen repräsentierenden Daten
andererseits und zur Identifizierung des Bauteils (20), das
bei Übereinstimmung zwischen der erfaßten Signalkombination
und einer der gespeicherten Signalkombinationen anspricht.
3. Der Steckverbinder gemäß Anspruch 1 oder 2,
desweiteren umfassend Einrichtung (84, 30) zur Einspeisung
von vorbestimmten Signalen in besagtes Bauteil (20),
während sich dieses in besagter spezifizierten
physikalischen Beziehung mit besagtem Gehäuse (10)
befindet, und Einrichtung (84, 30) zur Überwachung des
Antwortsignals des Bauteils (20) darauf.
4. Der Steckverbinder gemäß Anspruch 1 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß besagte Kontaktglieder (12) von
besagtem Steckverbinder (8) jeweils einen in besagtem
Gehäuse (10) gelagerten feststehenden Abschnitt (12a),
einen Endabschnitt (12e) zur Herstellung einer elektrischen
Verbindung mit einem Leiter (82) und einen beweglichen
Abschnitt (12b) aufweisen, der zumindest teilweise in
bezug auf besagtes Gehäuse (10) freigelegt ist und so
angepaßt ist, daß er in ein Kontaktelement (28) an besagtem
elektrischen Bauteil (20) eingreift, wobei zumindest
besagter beweglicher Abschnitt (12b) in einer Ruhestellung
vorgespannt ist, aus der er verschoben wird, wenn er in ein
Kontaktglied (28) an besagtem Bauteil (20) eingreift.
5. Der Steckverbinder gemäß Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß besagte Leitungseinrichtung die
Kurzschlußeinrichtung (14) umfaßt, die so ausgelegt ist,
daß sie sich in besagter Ruhestellung mit dem beweglichen
Abschnitt (12b) von zumindest einigen der besagten
Kontaktgliedern (12) körperlich in Berührung und in
elektrisch leitender Beziehung befindet.
6. Der Steckverbinder gemäß Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß besagte Vielzahl van besagten
Kontaktgliedern (12) zumindest in einer Reihe angeordnet
sind und daß besagte eine Zuführungsschiene umfassende
Kurzschlußeinrichtung (14) sich quer zu besagter Reihe
erstreckt.
7. Der Steckverbinder gemäß den Ansprüchen 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß besagte Kontaktglieder (12)
jeweils so geformt sind, daß sie einen Bogen (12c) zwischen
besagtem feststehenden Abschnitt (12a) und besagtem
beweglichen Abschnitt (12b) definieren, wobei besagter
Bogen (12c) federt, um besagten beweglichen Abschnitt mit
besagter Vorspannung (12b) zu versehen.
8. Der Steckverbinder gemäß Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sich besagte Kurzschlußschiene (14)
quer zu den beweglichen Abschnitten (12b) von besagter
Reihe von Kontaktgliedern (12) erstreckt.
9. Der Steckverbinder gemäß den Ansprüchen 5, 6 oder
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurzschlußeinrichtung
(14) geerdet ist.
10. Ein System umfassend eine Kombination aus einem
Steckverbinder (8) entsprechend einem der Ansprüche 1 bis 9
und einem elektrischen Bauteil (20), dadurch
gekennzeichnet, daß besagtes Bauteil (20) einen Körper (22)
aufweist, der eine Positionierungseinrichtung (50) und eine
Anzahl von freigelegten Kontaktelementen (28) umfaßt, wobei
besagte Positionierungseinrichtung (50) des Bauteils (20)
so ausgelegt ist, daß sie sich mit besagter
Positionierungseinrichtung (15) an dem Steckverbinder (8)
so paart, daß die physikalische Stellung der
Kontaktelemente (28) an dem Bauteil (20) im Verhältnis zu
den Kontaktgliedern (12) an dem Steckverbinder (8)
definiert ist.
11. Das System gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Falle, in dem sich ein
elektrisches Bauteil (20) in besagter spezifizierten
physikalischen Beziehung mit besagtem Gehäuse (10)
befindet, sich zumindest einige der Kontaktglieder (12) in
elektrisch leitender Beziehung zu Kontaktelementen (28) an
besagtem Bauteil (20) befinden und daß besagte zumindest
einige Kontaktglieder (12) von besagter
Bestimmungseinrichtung (80, 82, 84, 30) identifiziert
werden.
12. Das System gemäß Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bauteile (20) einer jeden Klasse
von einer Vielzahl von Klassen von elektrischen Bauteilen
einzigartige Kombinationen von Signalen an besagte
Kontaktglieder (12) liefern, wenn sie sich in besagter
spezifizierten physikalischen Beziehung mit besagtem
Gehäuse (10) befinden.
13. Das System gemäß Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bauteile (20) einer jeden Klasse
solche physikalischen Konfigurationen aufweisen, daß bei
einer Plazierung von besagten Bauteilen (20) in besagte
spezifizierte physikalische Beziehung zu besagtem Gehäuse
(10) verschiedene und für jede der besagten Klassen
einzigartige Kombinationen von besagten Kontaktgliedern
(12) aus ihrer elektrisch leitenden Beziehung mit besagter
Leitungseinrichtung (14) ausgelenkt werden.
14. Das System gemäß Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß einige der besagten Kombinationen von
besagten Kontaktgliedern (12) von elektrisch isolierenden
Gliedern (22b) an besagtem Bauteil (20) ausgelenkt werden.
15. Das System gemäß einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß verschiedene elektrische
Bauteile (20) verschiedene Kontaktglieder (12) auslenken.
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