DE614155C - Hilfskrafteinrichtung zum Bedienen der Kupplung und Bremsen eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Hilfskrafteinrichtung zum Bedienen der Kupplung und Bremsen eines KraftfahrzeugesInfo
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- DE614155C DE614155C DEF74476D DEF0074476D DE614155C DE 614155 C DE614155 C DE 614155C DE F74476 D DEF74476 D DE F74476D DE F0074476 D DEF0074476 D DE F0074476D DE 614155 C DE614155 C DE 614155C
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Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Hilfskrafteinrichtung zum Bedienen der Kupplung
und Bremsen eines Kraftfahrzeuges. Der Zweck derartiger Hilfskrafteinrichtungen ist,
wie schon der Name sagt, bei der Betätigung der Fahrzeugkupplung bzw. der Fahrzeug-"
bremsen mitzuhelfen und die physischen Kräfte des Fahrzeugführers zu schonen. Die
Hilfskraft kann sowohl durch Unterdruck als auch auf jede andere zweckentsprechende Art
und Weise erzeugt werden, z. B. vermittels eines von einer hydraulischen Pumpe oder
einer Luftpumpe gelieferten Druckmittels und gegebenenfalls auch auf elektrischem Wege.
Bei Erzeugung der Hilfskraft durch einen Unterdruck wird letzterer in der Regel von
der Ansaugleitung des Fahrzeugmotors abgenommen.
Hilfskräfteinnichtungen zur Bedienung der
Fahrzeugkupplung sowie auch Hilfskrafteinrichtungen zur Bedienung der Fahrzeugbremsen
sind als an sich bekannt zu unterstellen, " ferner auch solche Hilfskrafteinrichtungen,
bei denen mit einer und derselben Hilfskraft zunächst die Kupplung ausgerückt und dann die Bremse angezogen wird. Indes
ist es nicht immer von Vorteil, wenn die Möglichkeit des Bremsens vermittels der
Hilfskrafteinrichtung von der Voraussetzung abhängig ist, daß durch die Hilfskrafteinrichtung
zuvor die Fahrzeugkupplung ausgerückt worden ist; z. B. kommt es oft vor, daß bei
längeren Talfahrten neben den Radbremsen auch noch der Motor zum Bremsen des Fahrzeuges
mit herangezogen wird. Das wäre natürlich unmöglich, wenn die Hilfskrafteinr
richtung erst die Fahrzeugkupplung ausrükken muß, bevor sie die Radbremsen zu betätigen
vermag. Die Erfindung bringt hier Abhilfe vermittels einer Hilfskupplung, die,
zwischen dem üblichen Kupplungsfußhebel und dem Hilfskrafthebel untergebracht, die
Möglichkeit gibt, den Zusammenhang zwischen Hilfskrafteinrichtung bzw. Hilfskrafthebel
und der Fahrzeugkupplung bzw. dem zu- dieser Kupplung gehörigen Handoder
Fußhebel nach Belieben beizubehalten oder zu unterbrechen, ohne den Zusammenhang·
zwischen Hilfskrafteinrichtung bzw. Hilfskrafthebel und Bremsgestänge bzw. Bremshebel zu unterbrechen.
Mit Bezug auf die Hilfskrafteinrichtung ist noch zu bemerken, daß die Anordnung natürlich
so getroffen ist, daß beim Zurückgehenlassen des Gashebels in seine Ausgangsstellung,
also z. B. wenn der Fuß vom Gas-
hebel vollständig heruntergenommen wird, dann die Hilfskrafteinrichtung sofort und
zwangsläufig in Tätigkeit treten muß.
Angenommen, die erfindungsgemäß vorgesehene
Hilfskupplung wäre ausgerückt und der Fahrer würde den Fuß vom Gashebel
vollständig herunternehmen, so hätte dies zur Folge, daß zwangsläufig mit dem Schließen
der Drosselklappe bzw. zwangsläufig mit der ίο Wegnehmung des Gases vom Motor die Hilfskraftainrichtung
in Tätigkeit treten, nicht aber die Fahrzeugkupplung ausheben könnte, da, wie gesagt, die Hilfskupplung nicht eingerückt,
sondern ausgerückt sein soll. Jetzt also müßte der Fahrer zum Bremsen des Fahrzeuges selbst die Fahrzeugkupplung ausheben,
wenn er das Fahrzeug durch Druck auf den Bremshebel bremsen bzw. zum Stillstand bringen will, ohne den Motor abzuwürgen.
Indem nun erfindungsgemäß zwischen dem Hilfskrafthebel und dem zur Fahrzeugkupplung
gehörigen Gestänge bzw. jenem Teil der Hilfskupplung, welcher mit dem zur Fahrzeugkupplung
führenden Gestänge fest zusatnmenhängt, eine Feder vorgesehen wird,
kann die Hilfskrafteinrichtung bzw. der Hilfskraftihebel auch bei ausgerückter Hilfskupplung
einen gewissen Einfluß auf die Fahrzeugkupplung ausüben. Die Feder zwisehen
dem Hilfskrafthebel und dem zur Fahrzeugkupplung führenden Gestänge bzw. dem hiermit fest zusammenhängenden einen Teil
der Hilfskupplung ist im Vergleich zur Federung der Fahrzeugkupplung so bemessen, daß
die Hilfskrafteinrichtung bzw. der Hilfskrafthebel die Fahrzeugkupplung (immer noch
unter der Voraussetzung, daß die Hilfskupplung ausgerückt worden ist) nicht vollständig
auszuheben, sondern lediglich nur eine gewisse Spannung der zwischen Hilfskrafthebel
und Kupplungsstange vorgesehenen Feder zu bewirken vermag. Die Spannung
dieser Feder wirkt der Spannung der Kupplungsfeder (Fahrzeugkupplung) so weit entgegen,
daß der Fahrer, wenn er die Fahrzeugkupplung durch Fußdruck auf das Kupplungspedal
ausheben will oder muß, nur noch einen Bruchteil der zum Ausheben der Kupplung ursprünglich erforderlichen Kra-ft aufzuwenden
braucht. Durch die Anordnung einer Feder zwischen dem Hilfskrafthebel und dem Kupplüngsgestänge wird jedenfalls
bei ausgerückter Hilfskupplung und bei Inkrafttreten der Hilfiskrafteinrichtung eine gewisse
Schwächung des Flächendruckes innerhalb der Fahrzeugkupplung herbeigeführt, jedoch
darf hier nicht unberücksichtigt bleiben, daß diese Schwächung des Flächendruckes
innerhalb der Fahrzeugkupplung ja nur unter der Voraussetzung eintritt, daß die Hilfskupplung
ausgerückt worden ist und der Fahrer seinen Fuß vom Gashebel vollständig
heruntergnommen hat. Sobald aber der Fahrer seinen Fuß vom Gashebel vollständig herunternimmt,
wird der Motor zwangsläufig bis 6S auf Leerlaufgeschwindigkeit gedrosselt. Unter
diesen Umständen beträgt das Drehmoment des Motors nur nocheinen verhältnismäßig geringen
Bruchteil des bei Vollast \rorhandenen
Drehmomentes, so daß zur übertragung dieses verhältnismäßig geringen Drehmomentes
natürlich ein viel geringerer Flächendruck in der Fahrzeugkupplung genügt als bei Volllast.
Weiterhin wäre zu berücksichtigen, daß bei Handlung im Gefahrfalle, d. h. wenn der
Fahrer seinen Fuß vom Gashebel ganz plötzlich herunternimmt, um sofort zu bremsen,
dann der Möglichkeit, die Fahrzeugkupplung schnellstens ausrücken zu können, eine ganz
besondere Bedeutung zukommt. Wenn der Fuß vom Gashebel vollständig heruntergenommen
und demzufolge der Flächendruck innerhalb der Fahrzeugkupplung um ein bestimmtes1
Maß verringert bzw. der Dxuck der die Fahrzeugkupplung eingerückt haltenden
Feder um einen gewissen Betrag geschwächt wird, so ist es doch offenbar, daß der Fahrer
unter diesen Umständen nur noch einen entsprechend geringeren Druck auf den Kupplungshebel
auszuüben braucht, um die Fahrzeugkupplung voll und ganz auszuheben.
Hieraus folgt, daß unter den angegebenen Voraussetzungen die Fahrzeugkupplung im
Notfalle viel leichter und schneller als sonst ausgehoben und demzufolge das Fahrzeug
auch viel eher zum Stillstand gebracht werden kann.
Im folgenden soli die Erfindung nun an einem besonderen Ausführungsbeispiel beschrieben
werden. Es stellen dar:
Fig. ι von der Seite gesellen und teils im Schnitt eine im Sinne der Erfindung verbesserte
Hilfskraftednrichtung zum Bedienen der Kupplung und Bremsen eines Kraftfahrzeuges,
Fig. 2 eine Einrichtung gemäß Fig. 1 von oben gesehen,
Fig. 3 einen Teil des Gegenstandes der Fig. ι in etwas größerem Maßstabe,
Fig. 4 einen Schnitt ungefähr nach' Linie 4-4 der Fig. 3. Zwecks Vereinfachung der
Darstellung sind die geschnittenen Teile in einer und derselben Ebene (Zeichenebene)
dargestellt,
Fig. 5 einen Teil des Bremsgestänges im Zusammenhang mit einem Teil des Hilfskrafthebels
und einem Steuerhebel, durch dessen Vermittlung der Betrieb des Hilfskrafterzeugers
während der Betätigung der Bremsen beherrscht wird.
Die Hilfskraft zum Betätigen der Kupplung und Bremsen soll im vorliegenden Aus-
führungsbeispiel.. vermittels .Unterdruck erzeugt
werden. Ein Zylinder 13 ist am Spritzbrett 10 befestigt, enthält einen hin und her
beweglichen Kolben 14 und ist oben mit einem Ventil 15 .versehen,' das durch ' eine .- Rohrleitung 17 'mit der Ansaugleitung des Fahrzeugmotors
11 in Verbindung gesetzt ist. Eine Leitung 18 verbindet das Ventil 15 mit
dem Zylinderraum unterhalb des Kolbens 14.
Inidem die Leitung 17 über das Ventil 1S mit
der Leitung 18 verbunden. wird., und somit
der Unterdruck also auf der Unterseite des Kolbens 14 zur Auswirkung kommt, wird
der Kolben eine Bewegung in Richtung nach unten erfahren und: mit seiner Kolbenstange
16 einen Druck auf .einen Hilfskrafthebel 22
ausüben. In diesem Zusammenhange sei erklärt, daß das Ventil 15 durch eine Stange 43
mit dem Gashebel 42 . (Fußhebel) verbunden ist und dabei die Anordnung so getroffen ist,
daß, wenn der Gashebel 42 zum Gasgeben' nach unten gedruckt wird, das Ventil 15 die
Verbindung zum Zylinderraum unterhalb des Kolbens absperrt, jedoch diese Verbindung
freigibt, sobald der .Gashebel 42.'in seine Aus·-
gangsstelkmg zurückkehrt, also i sobald, der Gashebel vom Fuß freigegeben und zwangsläufig
mit der Rückkehr des Gasfußhebels 42 in seine. Ausgangsstellung der Motor gedrosselt
bzw. die Drosselklappe in der Ansaugleitung des Motors geschlossen wird.
Der Hilfskrafthebel 22 sitzt im Fahrgestell 19 frei drehbar auf einer in Lagern 20
festgelegten Quer welle 21 (Fig. 1). Auf derselben Welle.21 sind auch die Brems- und'
Kupplungshebel (Fußhebel) frei drehbar gelagert. Der Bremsfußhebel ist mit 23 bezeichnet
und sitzt ziur einen Seite des Hilfskrafthebels
212, während der mit 24 bezeichnete Kupplungsfußhebel zur anderen Seite
des Hilfskrafthebels 22 angeordnet ist (Fig. 4). Zum Bremsfußhebel 23 gehört ein
Arm 25 und zum Kupplungsfußhebel 24 ein Arm 26. Diese Arme werden mit ihren Hebeln.23
bzw. 24 zweckmäßig gleich aus einem Stück hergestellt. Dasselbe gilt für den Hilfskrafthebel
22, der mit einem Arm 27 versehen ist und mit diesem Arm 27 auf das Bremsgestänge
wirken, soll.
Der zylindrische Nabenkörper 61 des Hilfskrafthebels
22 trägt eine Hülse 28, die auf den Nabenkörper 61 frei drehbar aufgesetzt
und mit einem Arm 29 aus einem Stück geschaffen ist. Diese Hülse 28 stellt den einen
Teil der schon eingangs erwähnten Hilfskupplung dar und ist an ihrem einen Stirnende
mit Kupplungszähnen 30 versehen. Der andere Teil der Hilfskupplung besteht aus
einem hier beispielsweise rings seines Umfanges genuteten Ring 31, der auf seiner der :
Hülse 28 gegenüber gelegenen Stirnfläche mit ;
ppg3;^
Nabe 61 des. Hilfskrafthelbels 22' uhdr.ehb.ar» dafür aber, axial: verschiebbar; ^gelagert:· ist; Wird also. der. Kupplungsteil.3I4.32 mit Bezug auf Fig. 4'.naoh rechts verschoben.und mii ■:■ dem. .Kupplungsteili2S,30 in...;EingcifE. -gebracht, so wird der "mit,dem. Arm 29. !fest zusammenhängende. K'Upplüngsferl-2®,::; 30.; mit dem. Hilfsikrafthebel 22 .J$st verbunden^ V Solange die aus den Teilen-zS^Q'iind 31, "32. foer ;; stehende.Hilfskupplung ..jedodh ausgerückt"ist (Fig. 4), ist der Kupplungsteil28, 30 relativ zum .Hilfskrafthebßl;g2.:t>z,w,:der Hilfskraft;' hebel 22 relativ zum ,,Kupplungsteil 28, .-.30. verdrehbar,, und zwar entsprechend der. :Span- _: nung. .,einer, schraubenförmig, ,gewiejkeifea Feder 33, die, um. den Kupplungsteil ,28, 30 herumgelegt, mit ihrem einen. Ende: auf dein Arm 29 und mit ihrem anderen Ende auf dem zum Hilfskrafthebel 22 gehörigen Arm --. 27 befestigt äst. . . ■ ■. . ...
Nabe 61 des. Hilfskrafthelbels 22' uhdr.ehb.ar» dafür aber, axial: verschiebbar; ^gelagert:· ist; Wird also. der. Kupplungsteil.3I4.32 mit Bezug auf Fig. 4'.naoh rechts verschoben.und mii ■:■ dem. .Kupplungsteili2S,30 in...;EingcifE. -gebracht, so wird der "mit,dem. Arm 29. !fest zusammenhängende. K'Upplüngsferl-2®,::; 30.; mit dem. Hilfsikrafthebel 22 .J$st verbunden^ V Solange die aus den Teilen-zS^Q'iind 31, "32. foer ;; stehende.Hilfskupplung ..jedodh ausgerückt"ist (Fig. 4), ist der Kupplungsteil28, 30 relativ zum .Hilfskrafthebßl;g2.:t>z,w,:der Hilfskraft;' hebel 22 relativ zum ,,Kupplungsteil 28, .-.30. verdrehbar,, und zwar entsprechend der. :Span- _: nung. .,einer, schraubenförmig, ,gewiejkeifea Feder 33, die, um. den Kupplungsteil ,28, 30 herumgelegt, mit ihrem einen. Ende: auf dein Arm 29 und mit ihrem anderen Ende auf dem zum Hilfskrafthebel 22 gehörigen Arm --. 27 befestigt äst. . . ■ ■. . ...
Zum Bin- und Ausrücken des Kupplungsteiles .31, 32 mag irgendieme zweckentr
sprechende Vorrichtung dienen, die als an sich bekannt unterstellt werden kann und deshalb ...·
hier nicht besonders dargestellt worden ist. .
34 bezeichnet die zur Fahrzeugkupplung hinführende Welle, die an ihrem einen Ende
einen Arm 36 trägt und im.-übrigen, wie. äti
sich bekannt, mit.einer Gabel 35 versehen ist, um mit deren Hilfe die Fahrzeugkupplung
entgegen dem Druck ihrer Feder ausheben zu können. Dem freien Ende des Armes 36 ist
ein zweiarmig ungleicbarmiger Hobel 37 angeschlossen,
der, wenn . er mit Bezug auf Fig. ι entgegen der Drebrichtung des Uhrzeigers
verschwenkt wird, der Welle 34 eine Bewegung im Sinne einer Ausrückung der
Fahrzeugkupplung erteilt, umgekehrt aber, d. h. bei Bewegung im Uhrzeigersinne, eine
Drehung der Welle 34 nicht veranlassen kann. Wie aus Fig. i,.3:Und4 ersichtlidh, ist an der
Welle 34 bzw. an. deren Arm 36 ein .fester Anschlag für den einen Arm des zweiarmigen
Hebels 37 vorgesehen und mit einer Stellr schraube 38 ausgestattet, die die Größe der
zum Ausheben der Fahrzeugkupplung erforderlichen Drehung der Welle 34 je nach
Lage der Verhältnisse genauestens einzustellen gestattet. Vom Hebel .37 zum Arm 29,
der als solcher vermittels des Hilfskraft höbeis 32 unmittelbar (bei eingerückter Hilfskupplung
28, 30, 31, 32) oder mittelbar durch die Feder 33 (ibei ausgerückter Hilfskupplung)
betätigt werden kann, ist die Verbin- : .dung durch ein, Glied 39 fiergestellt. ... ..-
Wird der Hilfskraftiheibel 22 mit Bezug auf
Fig. ι nach unten bewegt und ist -die Hilfskupplung
zwischen .dem Hilfskrafthebel und dem zur Fahrzeugkupplung hinführenden Ge- .,
stange eingerückt, .50. muß ,die Bewegung des
HüHskrafthebels 22 zwangsläufig 'ein Ausrükken
der Fahrzeugkupplung zur Folge haben. Ist die Hilfskupplung dahingegen ausgerückt,
so hat die Abwärtsbewegung des Hilfskraft hebeis 22 vorerst nur eine Spannung der
Schraubenfeder 33 zur Folge. Die Spannung der Feder 33 wirkt jedoch auf das zur Fahrzeugkupplung
hinführende Gestänge 29, 39, 37j 36, 34 zurück, jedoch nur im Sinne einer
teilweisen Entlastung der Fahrzeugkupplung, nicht aber im Sinne einer vollständigen Ausrückung
derselben. Zum vollständigen Ausheben der Fahrzeugkupplung muß unter diesen Umständen der in seiner normalen Stellung
zurückgebliebene Kupplungsfußhebel 24 vom Fahrer selbst heruntergedrückt werden,
und zwar entgegen der Spannung einer verhältnismäßig schwachen Rückholfeder 41. Der
zum Kupplungshebel 24 gehörige Arm 26 hat hierbei die Aufgabe, den Arm 29 an einem
mit 40 bezeichneten Fortsatz desselben mitzunehmen. Es ist offenbar, daß der Fußdruck
auf den Kupplungshebel 24 nur. ein verhältnismäßig geringer zu sein braucht, da zunächst
nur der Widerstand der verhältnismäßig schwachen Rückholfeder 41 zu überwinden
ist und letzten Endes das endgültige Ausheben der Kupplung nur noch eines Kraftaufwandes entsprechend dem durch die
Spannung der Feder 33 bereits verminderten Widerstände der Hauptkupplungsfeder bedarf.
- Mit Bezug auf die Bremseinrichtung wäre noch folgendes zu sagen.
Eine Stange 44 erstreckt sich von einem auf der Bremsquerweife 62 festsitzenden Arm
nach vorn zu dem mit 25 bezeichneten Arm des Bremsfußhebels 23 und bewirkt ein Anziehen
der Radbremsen, wenn sie mit Bezug ^o auf Fig. 3 eine Bewegung im Sinne des
Pfeiles 45 erfährt. Das vordere Ende 46 der Stange 44 ist gegabelt und mit dem gleichfalls
gegabelten Ende 47 des Bremsfußhebelarmes 25 durch einen Bolzen 48 gelenkig zusammengeschlossen.
Aus Fig. 5 geht hervor, daß der Bolzen48 in die Gabel 46 ohne jedes
Spiel eingesetzt ist, -jedoch ein verhältnismäßig großes Spiel zwischen dem Bolzen 48
und den in der Gabel 47 zum Durchstecken des.Bolzens 48 vorgesehenen Löchern49 vorhanden
ist. Der Zweck dieses Spieles zwischen
dem Bolzen 48 und den Löchern 49 in der Gabel 47 ist Schaffung einer gewissen
freien Beweglichkeit zwischen dem Bremsfußhebelarm.
25 und der Bremsstange 44. Diese freie Beweglichkeit zwischen den eben
genannten Teilen ist wiederum erforderlich, um mit Hilfe des Bremsfußhebels: -die Hilfskrafteinrichtung
zum Zwecke der Bremsung des Fahrzeuges steuern zu können. Der
Bolzen 48 ist innerhalb der Bahn des zum ; Hilfskrafthebel 22 gehörigen Armes 27 mit
einem Fortsatz 50 versehen. Beide Teile, Arm 27 und Bolzen 48, 50, sind mit Bezug
aufeinander so eingerichtet, daß der Arm 27 den Bolzenfortsatz 50 nicht berührt, solange
der Bremsfußhebel 23 in seiner normalen Ruhestellung sich befindet. Erst nachdem die
Fahrzeugkupplung vermittels des Hilfskrafthebels 22 ausgerückt worden ist, kommt der
Arm 27 gegen den Fortsatz 50 des. Bolzens 48 zu liegen, und erst von diesem Augenblicke
an kann eine weitere Bewegung des Hilfskrafthebels 22, 27 ein Anziehen der Bremsen zur Folge haben.
Im äußeren Ende der zum Bremsfußhebelarm 25 gehörigen Gabel 47 ist ein Steuerhebel
5.1 vermittels eines Stiftes 52 drehbar gelagert. Dieser Steuerhebel 51 ist unterhalb
des Stiftes 52 mit einem zum Bolzen 48 genau passenden Loch bzw. mit einer Aussparung
versehen. Während zwischen dem Bolzen 48 und den Löchern 49 (befindlich in
der Gabelung 47 des Armes 25) ein gewisses
Spiel vorhanden ist, ist zwischen dem Bolzen 48 und dem eben earwiähntein Locih bzw. der den
Bolzen 48 umschließenden Aussparung des " Hebels 51 überhaupt kein Spiel vorgesehen,
so daß Steuerhebel 51, Bolzen 48 und Stange 46, 44 gewissermaßen gleich einem einzigen go
Ganzen relativ zu dem in der Gabel 47 des Armes 25 festsitzenden Stift 52 beweglich
sind.
Das freie Ende des Steuerhebels 51 ist mit
einer Stange 53 verbunden, die nach oben zu einen Hebel 54 führt (Fig. 1). Der Hebel
54 sitzt auf derselben Welle wie der Gashebel 42, und zwar frei drehbar. Eine Bewegung
des Gashebels 42 hat auf den Hebel 54 unmittelbar gar keinen Einfluß. Indes ist zwisehen
dem Gashebel 42 und dem Hebel 54 eine Stellschraube 55 vorgesehen, die bei richtiger
Einstellung und bei Bewegung der Stange 53 in Richtung nach oben die Bewegung
auf die Stange 43 im Sinne einer Schließung des Ventils 15 überträgt. Hiermit
sei festgestellt, daß eine Schließung des Ventils 15 erfolgen wird, entweder wenn der
Gasf ußhebel 42 aus seiner Normalstellung heraus nach unten gedrückt oder wenn die no
Stange 53 nach, oben bewegt wird.
Ungefähr in Mitte seiner Länge besitzt der
Steuerhebel. 51 einen Feiderkolben 57, der innerhalb einer mit. dem Hebel 51 verschraubten
Hülse 56 entgegen dem Druck einer Feder n5
58 verstellbar ist. .. .
Der zum Hilfskrafthebel 22 gehörige Arm ist gegenüber dem Kolben 57 mit einem
Fortsatz versehen, der, wenn der Hilfskrafthebel 22 die Fahrzeugkupplung ausgerückt
hat, gegen den Kolben 57 stößt und damit bewirkt, daß .der .Steuerhebel 51. um den Stift
52 eine Verschwenkung im Sinne einer Bewegung
der Stange 53 nach oben und somit im Sinne einer Schließung des Ventils 15 erfährt.
Der Widerstand der Feder 58 ist groß genug, um in diesem Falle Kolben 57 und Steuerhebel 51 unter dem Druck des Hebelarmes
27 gleich einem einzigen Ganzen verstellen zu können. Nachdem die Fahrzeugkupplung
ausgerückt worden ist, wird jedenfalls der Arm 27 den Steuerhebel 51 in der in
Fig. 5 mit voll ausgezogenen Linien dargestellten Stellung und somit das Ventil 15
unter Verschluß halten. In die in Fig. 5 dargestellte Stellung gelangen die Teile 27 und 51
bei Betätigung der Hilfskraftvorrichtung unabhängig davon, ob die Hilfskupplung zwischen
dem Hilfskrafthebel 22 und dem Kupplungsgestänge 29, 39, 37, 36, 34 usw. eingerückt
worden ist oder nicht.
Um nunmehr die Bremsen zu ziehen, ist es erforderlich, den Arm 25 in Richtung der eingezeichneten
Pfeile 59 zu bewegen (Fig. 5)· Indem auf den Bremshebel 23 ein gewisser Druck ausgeübt und der Arm 25 in der Richtung
der Pfeile 59 bewegt wird, wird in der gleichen Richtung auch der Stift 52 verstellt,
und da nun zwischen dem Bolzen 48 und den in der Gabel 47 des Hebels 25 befindlichen
Löchern 49 ein gewisses Spiel vorhanden ist, so folgt, daß zunächst ein unmittelbarer Zug
auf den Bolzen 48 bzw. auf die Stange 46, 44 noch nicht ausgeübt wird. Wenn aber die
Stange 44, 46 im Stillstand verharrt, während der Stift 52 in der Richtung des Pfeiles 59
fortbewegt wird, dann muß der Steuerhebel 51 um den Stift 52 notwendigerweise in die
in Fig. 5 strichpunktiert eingezeichnete Lage zurückschwingen, also wird die Stange 53
nach unten gezogen und das Ventil 15 zur Ingangsetzung der Hilfskrafteinrichtung geöffnet.
Die Verstellung des Steuerhebels 51 aus der mit vollen Linien eingezeichneten Lage in
die mit strichpunktierten Linien eingezeichnete Lage (Fig. 5) muß selbstverständlich
entgegen der Spannung· der Feder 58 erfolgen, denn der Kolben 57 wird durch den Arm 27
des im Augenblick noch stillstehenden Hilfskrafthebels 22 (bzw. durch einen Fortsatz des
Hebelarmes 27) unbeweglich festgehalten. Sobald aber der Widerstand der Feder 58 überwunden,
der Hebel 51 in die strichpunktiert eingezeichnete Stellung gebracht und damit
das Ventil 15 geöffnet worden ist, setzt die Bewegung des Hilfskrafthebels 22 bzw. des
Hebelarmes 27 ein, um nunmehr die Bewegung des Bremsgestänges im Sinne eines Anzuges
der Bremsen (mit Wirkung des Hebelarmes 27 auf den Fortsatz 50 des Bolzens 48) zu übernehmen. Es ist hiernach offenbar, daß
zum Bremsen vermittels der Hilfskrafteinrichtung wohl ein gewisser Druck auf den
Bremshebel 23 ausgeübt werden muß, jedoch dieser Druck nur so groß zu sein braucht, um
die Feder 58 zusammenzudrücken bzw. den Steuerhebel 51 während der Dauer der Bremsung
in der mit strichpunktierten Linien eingezeichneten Stellung relativ zum Bremshebelarm
25 festzuhalten.
Claims (2)
1. Hilfskrafteinrichtung· zum Bedienen
der Kupplung und Bremsen eines Kraftfahrzeuges, bei der beim Schließen der Drosselklappe die Bewegung eines Hilfskraftkoilbens
in einem Zylinder und damit die Bedienung eines Hebels zum selbsttätigen
Ausrücken der Fahrzeugkupplung veranlaßt wird, gekennzeichnet durch eine
zusätzliche Hilfskupplung, von der der eine Teil (31-, 32) mit dem Hebel (22),
durch welchen die Bewegung vom Hilfskraftkolben aus auf das zur Fahrzeugkupplung
gehörige Gestänge (39, 36, 34) und auf das Bremsgestänge (27, 51, 44)
übertragen wird, und der andere Teil (30, 28) dieser Hilfskupplung- mit dem
zur Fahrzeugkupplung gehörigen Hebel und Gestänge so verbunden ist, daß der Fahrer nach Belieben den Zusammenhang
zwischen dem Hilfskraftkolben und dem zur Fahrzeugkupplung gehörigen Gestänge (24, 26) herstellen oder unterbrechen
kann, ohne den Zusammenhang zwischen dem Hobel (22) und dem Bremsgestänge
(27, 21, 44) zu unterbrechen.
2. Hilf starteinrichtung nach Anspruch
i, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Hebel (22) und dem zur
Fahrzeugkupplung gehörigen Gestänge (40, 29) eine Feder (33) vorgesehen ist, die, wenn der Hebel (22) durch den Hilfskraftkolben
(14) bewegt wird und die Hilfskupplung zuvor ausgerückt worden ist, einem Teile des auf der Fahrzeugkupplung
ruhenden Druckes entgegenwirkt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US614155XA | 1932-07-27 | 1932-07-27 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE614155C true DE614155C (de) | 1935-06-05 |
Family
ID=22035634
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DEF74476D Expired DE614155C (de) | 1932-07-27 | 1932-11-16 | Hilfskrafteinrichtung zum Bedienen der Kupplung und Bremsen eines Kraftfahrzeuges |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE614155C (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE900303C (de) * | 1938-02-23 | 1953-12-21 | Borg Warner | Kupplungseinrichtung fuer Kraftfahrzeuge |
-
1932
- 1932-11-16 DE DEF74476D patent/DE614155C/de not_active Expired
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE900303C (de) * | 1938-02-23 | 1953-12-21 | Borg Warner | Kupplungseinrichtung fuer Kraftfahrzeuge |
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