DE60031659T2 - Spritze mit originalitätsicherung - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf eine Spritze mit Originalitätssicherung, die einen röhrenförmigen Spritzenkörper mit einem Nasenabschnitt zur Aufnahme einer hohlen Nadel, die mit einem Innenraum des Spritzenkörpers funktionsmäßig verbunden ist, eine Nadelkappe zum Schutz von mindestens dem Nasenabschnitt und ein originalitätssichernden Schild einschließt, das mit der Spritze verbunden ist, gemäß den Merkmalen von Anspruch 1. Die Erfindung bezieht sich ebenso auf eine vorgefüllte Spritze mit Originalitätssicherung.
- Vorgefüllte Spritzen sind weit verbreitet, insbesondere in Gebieten, in denen flüssige Medikamente verwendet werden und wo derartige Injektionen durch die Patienten selbst angewandt werden. Vorgefüllte Spritzen minimalisieren die Verpackung durch Vermeidung einer zusätzlichen Ampulle für das Medikament. Sie sind ebenso sogar bequemer als Einwegspritzen, welche eine Befüllung vor der Verwendung erfordern. Aufgrund der Tatsache, dass ein Produkt mit einer einzigen Dosierung bereitgestellt wird, welches bereits genau gefüllt und mit dem Namen des Medikaments beschriftet ist, kann eine falsche Dosierung bei der Anwendung nicht stattfinden. Es besteht weiterhin ein geringeres Risiko für die Kontamination des Medikaments mit Mikroorganismen, einschließlich potentiell tödlicher Viren. Vorgefüllte Spritzen verringern ebenso den für die Lagerung und Versand notwendigen Platz.
- STAND DER TECHNIK
- Bekannte Spritzen, insbesondere vorgefüllte Spritzen, schließen ein Rohr oder einen röhrenförmigen Spritzenkörper ein, der die zu spritzende Lösung enthält. Die Mehrzahl dieser Baugruppen schließt einen Nasenabschnitt ein, welcher an einem Ende des Spritzenkörpers bereitgestellt wird, auf welchem eine hohle Nadel eingepasst ist. Die hohle Nadel kann entweder von dem Rohr getrennt sein oder auf demselben als eine Einheit integriert sein. Die rückwärtige Seite des Spritzenkörpers ist durch eine Kolbenbaugruppe abgeschlossen, welche einen Kolbenkopf zum Abdichten des Rohres in einer Richtung, und eine Stange einschließt, welche sich aus dem Rohr heraus erstreckt. Um eine getrennte hypodermische Nadel in den Nasenabschnitt einzupassen, können bekannte Anschlüsse, wie etwa eine Luer-Lock-Verbindung verwendet werden. Da es wichtig ist, dass das Injektionsmaterial sicher in dem Rohr eingeschlossen ist, muss der Nasenabschnitt mit oder ohne Nadel ebenso sicher abgedichtet sein. Dies wird durch eine Nadelkappe erledigt, welche auf dieselbe passt. Moderne Kappenaufbauten schließen eine äußere feste Hülse und einen elastischen, hohlen Kern zum Einsetzen des Nasenabschnitts mit oder ohne Nadel ein. Der elastische Kern sorgt für eine geeignete Abdichtung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Spritzen, insbesondere der vorgefüllten, besteht darin, diese originalitätsgesichert zu machen und den Zugang zu begrenzen. Bekannte Spritzen werden daher in Blisterverpackungen gelagert, welche die Spritze vollkommen umhüllen und welche geöffnet werden müssen, um einen Zugriff zu erhalten. Die verschweißte Packung stellt daher die Originalitätssicherung bereit. Ein Nachteil eines derartigen Aufbaus besteht in der relativ großen Menge von Verpackungsmaterial, insbesondere in Fällen, in denen mehrere dieser Spritzen als eine größere Verpackungseinheit verkauft werden. Jede der Spritzen in der Verpackungseinheit muss getrennt in einer verschweißten Packung verpackt sein. Einige Medikamente können gekühlt gelagert werden müssen, was zur Folge hat, dass das verschweißte Packungsmaterial für die gekühlte Lagerung geeignet sein muss, um sicherzustellen, dass die Umhüllung bei tiefen Temperaturen nicht bricht.
-
US 5,506,015 beschreibt eine originalitätssichernde Umhüllung für eine Spritze oder eine Spritze mit einer angebrachten Nadel. Diese Umhüllung schließt eine Vielzahl von Schlitzen in derselben ein, welche eine Entfernung der Hülle verbieten, sobald die Hülle aufgebracht wurde. - Originalitätssicherung ist ebenso in der Nahrungsmittelindustrie notwendig und es wurden verschiedene Lösungen bereitgestellt. Keine dieser Lösungen kann jedoch unmittelbar auf Spritzenbaugruppen übertragen werden, insbesondere aufgrund der geringen Größe der Spritzen, vorzugsweise vorgefüllter Spritzen und anderen Hindernissen in dem pharmazeutischen Umfeld.
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung eine Spritzenbaugruppe bereitzustellen, welche mit einem einfachen originalitätssichernden Merkmal ausgestattet ist, welches bei geringen Kosten einfach hergestellt werden kann.
- Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Menge an Abfall zu reduzieren, welche mit dem originalitätssichernden Merkmal verbunden ist.
- ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die vorstehenden Ziele mit einer Spritzenbaugruppe mit Originalitätssicherung gemäß Oberbegriff von Anspruch 1 erreicht, mit den Merkmalen, dass mindestens ein Abschnitt der Nadelkappe angrenzend zu dem Spritzenkörper im Wesentlichen denselben Durchmesser aufweist wie der Spritzenkörper und dass das Kennschild des Spritzenkörpers sich zu der Nadelkappe hin erstreckt und mit derselben verklebt ist und/oder mit derselben in Eingriff steht, um den Siegelbruch nachzuweisen, wenn die Nadelkappe entfernt wird. Es ist nicht notwendig, dass die Baugruppe vorgefüllt ist. Das originalitätssichernde Merkmal wird daher durch einfaches Fortführen des Kennschildes auf die Nadelkappe erreicht. Der Abschnitt des Kennschildes, welcher sich auf die Nadelkappe erstreckt, muss mit dieser entweder durch eine Klebetechnik oder durch einen sicheren Eingriff mit dieser sicher verbunden sein. Dieser Abschnitt des Kennschildes kann entweder so aufgebaut sein, dass er zerstört werden muss, wenn die Nadelkappe von dem Spritzenkörper getrennt wird, oder dass dieser einen geeigneten Wiederzusammenbau der Kappe verhindert. Die Bezeichnung Durchmesser sollte nicht ausschließlich auf zylindrische Formen des Spritzenkörpers und der Nadelkappe begrenzt sein. Andere Formen können verwendet werden und die Bezeichnung Durchmesser stellt die Abmessungen der äußeren Formen dar. Gemäß einer ähnlichen Lösung wird im Anspruch 14 eine vorgefüllte Spritze mit Originalitätssicherung bereitgestellt.
- In einer bevorzugten Ausführung ist das Anzeigeschild um den Spritzenkörper und/oder die Nadelkappe mindestens in einem Winkelbereich von ungefähr mindestens 360 Grad umwickelt. Da das Anzeigeschild vollständig um den Spritzenkörper oder die Nadelkappe gewickelt ist, ist es nicht einfach, diese Teile zu trennen. Besonders in Fällen, wo der Spritzenkörper und/oder die Nadelkappe aus einem Material mit ungenügenden Verbindungseigenschaften, wie etwa ein Glasmaterial hergestellt ist, ist es nützlich, dass das Anzeigeschild überlappende Teile aufweist, welche sicherer miteinander verbunden werden können. Ein überlappender Teil des Anzeigschildes auf der Nadelkappe stellt eine geeignete Verbindung über den ganzen Bereich her.
- In einer weiteren Form kann die innere Fläche des Anzeigeschildes mit einer Schicht eines dauerhaften Klebematerials ausgestattet werden. In Fällen beispielsweise in denen die Nadelkappe von dem Vorderabschnitt des Anzeigeschildes entfernt wird, wodurch ein hohles Rohr zurückgelassen wird, welches durch dieses Teil ausgebildet ist, ist es unmöglich, die Nadelkappe wieder zurück auf den Nasenabschnitt zu stecken, aufgrund der Tatsache, dass das dauerhafte Klebematerial immer noch wirksam ist und eine große Reibungskraft bereitstellt. Dieser Teil des Anzeigeschildes wird zerknittern, wenn irgendwer versucht, die Nadelkappe zurück auf den Nasenabschnitt zu stecken.
- In einer weiteren Ausführung ist eine Faltlinie in dem Anzeigeschild zwischen dem Schildabschnitt, der sich auf die Nadelkappe erstreckt und dem Rest des Anzeigeschildes ausgebildet. Eine derartige Faltlinie kann perforiert sein, beispielsweise in einem Gebiet zwischen der Nadelkappe und dem Spritzenkörper, so dass der Abschnitt des Anzeigeschildes, welcher sich auf die Nadelkappe erstreckt, von dem Rest des Anzeigeschildes getrennt wird, wenn die Nadelkappe entfernt wird. Es ist ebenso möglich, zusätzliche Kennzeichen, wie etwa unterschiedliche Farben in dem Gebiet der Perforation zu haben.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann ein Acrylkleber als der dauerhafte Kleber verwendet werden. Ein derartiger Kleber stellt eine hohe Klebekraft, sogar bei niedrigen Temperaturen bereit.
- Wenngleich irgendein anderes Plastikmaterial verwendet werden kann, um einen Film bereitzustellen, um das Kennungsschild zu erzeugen, wird gemäß einer bevorzugten Ausführung ein PVC-Film (Polyvinylchlorid) verwendet. Ein derartiger Film weist eine gute Flexibilität sogar bei niedrigen Temperaturen auf und besonders in Fällen, in denen eine Perforation bereitgestellt wird und ein ungewünschter Bruch der Perforation vermieden werden muss.
- Ein weiteres stärker verbreitetes Material für medizinische Zwecke ist Polypropylen (PP) und es ist daher möglich, das Anzeigeschild aus einem PP-Film herzustellen.
- In einem weiteren Aufbau kann der sich auf die Nadelkappe erstreckende Schildabschnitt mit einer Zuglasche versehen werden. Die Nadelkappe kann daher nur von dem Spritzenkörper entfernt werden, wenn der vordere Schildabschnitt von dem Rest des Schildes durch Verwenden der Abzuglasche abgezogen wird.
- Ein weiterer Vorteil wird durch eine Ausführung bereitgestellt, in der der Schildabschnitt, der sich auf die Nadelkappe erstreckt, mit mindestens einer Öffnung ausgestattet ist und die Nadelkappe mit mindestens einem Überstand ausgestattet ist, der sich durch die mindestens eine Öffnung erstreckt.
- Die Nadelkappe ist daher unmittelbar mit dem Schildabschnitt in Eingriff und dieses muss zerstört werden, um die Nadelkappe zu entfernen. Es kann jegliche Art von Öffnung und Überstand ausgelegt werden, um dieses Merkmal zu erfüllen.
- Um eine geeignete Verbindung des Nadelkappenabschnitts und des Schildabschnitts sicherzustellen, ist es ebenso möglich, den Nadelkappenabschnitt, auf welchen das Schild geklebt ist, mit einer rauen Oberfläche auszustatten. Dies kann entweder erfolgen um die Klebeeigenschaften in Verbindung mit einem Klebematerial zu verstärken, oder eine Oberflächenform beispielsweise durch Riffeln bereitzustellen, um die der Schildabschnitt fest gewickelt wird. In dieser Hinsicht ist es ebenso möglich, einen schrumpfbaren Film zu verwenden, um mindestens den Nadelkappenabschnitt fest in Eingriff zu nehmen.
- In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der auf die Nadelkappe aufgeklebte Schildabschnitt aus einem länglichen Streifen ausgebildet werden, der über Brückenabschnitte mit dem Rest des Schildes verbunden ist, wobei die Brückenabschnitte mindestens seitlich mit mindestens einer Öffnung abgeschlossen sind. Der Streifen kann länger als der Rest des Schildes ausgestattet werden, so dass beispielsweise eine Abzuglasche bereitgestellt werden kann. Es ist ebenso möglich, dass ein derartiger Aufbau einfach aus einem Film in einem Stück ausgeschnitten wird.
- Vorzugsweise kann der auf die Nadelkappe aufgeklebte Schildabschnitt zwei rechteckige Öffnungen aufweisen. Die Öffnungen liegen an der Faltlinie an und der längliche Streifen und die Brückenabschnitte schließen die Öffnungen seitlich ab. Dies wird die Kraft vermindern, die notwendig ist, den Schildabschnitt von dem Rest des Schildes zu trennen, da dieser nicht über die gesamte Faltlinie mit dem Rest des Schildes verbunden ist. Bei der Verwendung eines derartigen Aufbaus kann die Kraft für die Trennung des Schildabschnitts genau festgelegt werden.
- Die Erfindung ist weiterhin auf ein Anzeigeschild mit Originalitätssicherung für die Verwendung bei einer Spritze gemäß einem der Ansprüche 1 bis 26 gerichtet. Das Anzeigeschild weist einen Abschnitt auf, der mit einer äußeren Fläche eines Spritzenkörpers verbindbar ist und einen Abschnitt, welcher verbindbar und/oder direkt in Eingriff gebracht werden kann mit einem Abschnitt einer Nadelkappe, welche im Wesentlichen denselben Durchmesser aufweist, wie der Spritzenkörper.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist eine Draufsicht auf eine vorgefüllte Spritze mit Originalitätssicherung; -
2 ist eine Ansicht des röhrenförmigen Spritzenkörpers und der zu diesem zugebauten Nadelkappe; -
3 ist eine Ansicht eines Anzeigeschildes mit Originalitätssicherung vor dem Aufkleben auf den Spritzenkörper und die Nadelkappe; -
4 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht der Spritze der1 entlang der Linie IV-IV der1 ; -
5 ist eine Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer vorgefüllten Spritze mit Originalitätssicherung mit einem transparenten Anzeigeschild; -
6 ist eine Ansicht eines Anzeigeschildes mit Originalitätssicherung der5 vor dem Aufkleben; -
7 ist eine Ansicht einer dritten Ausführungsform einer vorgefüllten Spritze mit Originalitätssicherung mit einem durchsichtigen Anzeigeschild; -
8 ist eine Ansicht des Anzeigeschildes der7 vor dem Aufkleben; -
9 ist eine Ansicht eines weiteren Anzeigeschildes mit Originalitätssicherung vor dem Aufkleben. - BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
- Die
1 bis4 zeigen eine erste Ausführung der vorliegenden Erfindung. - In diesen Figuren wird eine vorgefüllte Spritze mit Originalitätssicherung (
1 ) gezeigt, die im Wesentlichen einen röhrenförmigen Spritzenkörper (2 ), eine darin verschiebbar eingepasste Kolbenbaugruppe (3 ), eine Nadelkappe (4 ) und ein Anzeigeschild (5 ) mit Originalitätssicherung einschließt, welches auf den Spritzenkörper und die Nadelkappe aufgeklebt ist. - Der Spritzenkörper (
2 ) ist vorzugsweise aus einem Glasmaterial hergestellt und weist gegenüberliegende Enden (6 ) und (7 ) auf, welche eine Kammer aufbauen, vorzugsweise eine zylindrische Kammer, welche durch die innere Wand des Spritzenkörpers (2 ) festgelegt ist. Das Ende (6 ) ist mit einem umlaufenden Flansch (8 ) ausgestattet und ist offen, so dass die Kolbenbaugruppe (3 ) verschiebbar durch die Kammer aufgenommen werden kann. Das Ende (7 ) ist mit einem Nasenabschnitt ausgestattet, welcher eingerichtet ist, eine hypodermische Nadel auf demselben aufzunehmen. Beispielsweise kann eine Luer-Lock-Einrichtung verwendet werden, um die hypodermische Nadel mit dem Nasenabschnitt (9 ) zu verbinden. Die hypodermische Nadel weist einen Kanal auf, welcher sich von der Spitze der Nadel in die Kammer des Spitzenkörpers (2 ) erstreckt. Dieser Kanal der Nadel ist vorzugsweise mit einer geeignet ausgelegten Nadelkappe (4 ) abgedichtet. - Die Kolbenbaugruppe erstreckt sich durch das Ende (
6 ) und schließt eine Stange (10 ) ein, welche eine Daumenstütze (11 ) aufweist, die an dem äußeren Ende der Stange (10 ) angeordnet ist. An dem inneren Ende der Stange (10 ) wird ein beweglicher Kolben bereitgestellt, welcher in verschiebbarem Eingriff mit der inneren Wand der Kammer des Spritzenkörpers (2 ) steht. Die Daumenstütze (11 ) ist eingerichtet, die Anwendung von Druck auf die Stange (10 ) zu erleichtern, um die Kolbenbaugruppe (3 ) entlang der Kammer innerhalb des Spritzenkörpers (2 ) zu bewegen. - Die Kammer innerhalb des Spritzenkörpers (
2 ) wird mit der gewünschten Injektionsflüssigkeit gefüllt. Dieses federnde Material der Nadelkappe (4 ) dichtet den Kanal der Nadel oder den Nasenabschnitt (9 ) ab. Irgendwelche Lecks werden durch den gleitenden Kolben der Kolbenbaugruppe (3 ) und durch die Nadelkappe (4 ) verhindert. - Die Nadelkappe (
4 ) umfasst eine äußere Nadelhülle, welche aus einem steifen Material und einem inneren Kern hergestellt ist, welcher aus einem elastischen Gummimaterial hergestellt ist, welches dasselbe Material sein kann, wie es für den gleitenden Kolben der Kolbenbaugruppe (3 ) verwendet wird. Dieses federnde Material der Nadelkappe (4 ) dichtet den Kanal der Nadel oder den Nasenabschnitt (9 ) ab. Die Nadelkappe (4 ) weist einen vergrößerten Griffabschnitt (12 ) und einen Abschnitt mit verringertem Durchmesser (13 ) auf. Der Abschnitt (13 ) mit verringertem Durchmesser weist allgemein den gleichen Durchmesser auf wie der Spritzenkörper (2 ) an dem Nasenabschnitt, an welchen diese angebracht ist. Der Griffabschnitt (12 ) ist im Durchmesser nur geringfügig größer, vorzugsweise um die Hinzunahme der doppelten Dicke des Anzeigeschildes (5 ) für Originalitätssicherung. Wenn das Anzeigeschild (5 ) auf den Spritzenkörper (2 ) und die Nadelkappe (4 ) aufgeklebt ist, weist der mit Anzeigeschild versehene Spritzenkörper (2 ) und der Griffabschnitt (12 ) denselben Durchmesser auf. - Aus
1 ist ersichtlich, dass die Kolbenbaugruppe (3 ) sich in der ausgezogenen Position befindet, wenn die Spritze (1 ) gefüllt ist. - Das Anzeigeschild (
5 ) mit Originalitätssicherung ist aus einem dünnen Film aus Polypropylen hergestellt, der in eine rechtwinklige Form geschnitten ist und zwei kürzere Kanten (14 ) und (15 ) und zwei längere Kanten (16 ) und (17 ) aufweist. Die Breite des Anzeigenschildes (5 ) oder die Länge der kurzen Kanten (14 ) und (15 ) ist länger als der Umfang des Spritzenkörpers (2 ), so dass die Kantenabschnitte (16 ) und (17 ) überlappen müssen, wenn das Anzeigeschild (5 ) auf den Spritzenkörper (2 ) aufgeklebt wird (siehe4 ). Die Vorderseite des Anzeigeschildes (5 ) mit Originalitätssicherung kann mit einem Aufdruck ausgestattet sein, welcher Informationen über die in die Spritze gefüllte Substanz bereitstellt. Die Rückseite des Anzeigeschildes (5 ) mit Originalitätssicherung ist mit einem dauerhaften Klebematerial bedeckt, vorzugsweise einem Acrylkleber. - Wie aus den
1 und3 ersichtlich, ist das Anzeigeschild (5 ) mit Originalitätssicherung in zwei Abschnitte unterteilt. Auf der linken Seite befindet sich der Körperabschnitt (18 ), welcher auf den Spritzenkörper (2 ) aufgeklebt wird und welcher die Aufschrift des Spritzeninhalts zeigt, und auf der rechten Seite befindet sich ein Kappenabschnitt (19 ), welcher auf den Abschnitt (13 ) mit verringertem Durchmesser der Nadelkappe (4 ) aufgeklebt wird. Der Körperabschnitt (18 ) und der Kappenabschnitt (19 ) sind voneinander durch eine Faltlinie oder Perforation (20 ) getrennt, welche sich im Wesentlichen parallel zu den kürzeren Kanten (14 ) und (15 ) des Anzeigeschildes (5 ) erstreckt. Wie weiterhin ersichtlich, ist der Kappenabschnitt (19 ) kleiner als der Körperabschnitt (18 ). Der Abstand zwischen der kurzen Kante (15 ) und der Faltlinie oder Perforation (20 ) ist derart, dass die Faltlinie oder Perforation (20 ) nahe dem Endteil der Kappe (4 ) angeordnet wird oder in dem Gebiet, in dem der Nasenabschnitt (9 ) sich in den Spritzenkörper (2 ) erstreckt. Der Kappenabschnitt (19 ) wird mit dem dauerhaften Klebematerial an die Nadelkappe (4 ) geklebt und der Körperabschnitt (18 ) wird an die äußere Oberfläche des Spritzenkörpers (2 ) geklebt. - Die Faltlinie oder Perforation (
20 ) weist eine erhebliche Stärke auf, so dass die Nadelkappe (4 ) ausschließlich dann von dem Spritzenkörper (2 ) entfernt werden kann, wenn eine vorbestimmte Kraft bereitgestellt wird. Vorzugsweise wird die Nadelkappe (4 ) um die Achse des Spritzenkörpers (1 ) rotiert und das Anzeigeschild (5 ) verdreht sich und bricht an der Perforation (20 ). Aufgrund der Zerstörung des Anzeigeschildes (5 ) an der Perforation (20 ) wird eine ausreichende Originalitätssicherung bereitgestellt. Sobald die Nadelkappe (4 ) entfernt ist, kann die Kolbenbaugruppe (3 ) durch Druck auf die Daumenauflage (11 ) bedient werden. - Die Spritze (
1 ) kann in Kartonkästen verkauft werden, sechs oder acht Spritzen (1 ) pro Schachtel. Jede der Spritzen (1 ) wird in dem Kartonkasten durch eine Klemmeinrichtung positioniert, welche die Spritze (1 ) an ihrem Platz festhält. Aufgrund des Anzeigeschildes (5 ) mit Originalitätssicherung ist jede dieser Spritzen (1 ) mit einer geeigneten Anzeige der Sicherung ausgestattet. Das für die Herstellung des Anzeigeschildes (5 ) und für den Kleber verwendete Material ist derart gewählt, dass selbst eine kalte Lagerung dieser Spritzen, wenn nötig, kein Problem darstellt. - Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, dass die vorgefüllte Spritze (
1 ) mit Originalitätssicherung der vorliegenden Erfindung nicht soviel Verpackungsabfall erzeugt wie das im Fall der Blisterverpackung der im Stand der Technik bekannten Spritzenverpackung der Fall war. - Eine weitere Ausführung der Spritze (
1 ) wird in den5 und6 gezeigt. Gleiche oder ähnliche Elemente verwenden dieselben Bezugszeichen, wie sie in Bezug auf diese vorstehend aufgeführten Elemente verwendet werden. Es werden ausschließlich die Hauptunterschiede im Folgenden beschrieben. - Die Hauptunterscheidung der in
5 und6 gezeigten Ausführungen besteht darin, dass der Kappenabschnitt (19 ) des Anzeigeschildes (5 ) mit Öffnungen (21 ) ausgestattet ist, vorzugsweise mit rechteckigen Öffnungen von identischer Größe. Drei derartige Öffnungen werden in einer Linie und genau in der Mitte zwischen der kurzen Kante (15 ) und der Perforationslinie (20 ) bereitgestellt. Die drei Öffnungen (21 ) sind durch Überbrückungsabschnitte (22 ) und (23 ) voneinander getrennt, ebenso wie beabstandet von der längeren Kante (16 ) durch den Brückenabschnitt (24 ) und beabstandet von der Kante (17 ) durch den Brückenabschnitt (25 ). - Die Nadelkappe (
4 ) ist mit mindestens einem Überstand (26 ) ausgestattet, welcher sich durch die Öffnungen (21 ) des Anzeigeschildes (5 ) erstreckt. Das bedeutet, dass der Überstand/die Überstände (26 ) mit den Öffnungen (21 ) unmittelbar in Eingriff stehen, wenn das Anzeigeschild auf dem Spritzenkörper (2 ) aufgeklebt ist. Bei einer derartigen Ausführung ist es nicht notwendig, die Rückseite des Kappenabschnitts (19 ) des Anzeigeschildes (5 ) mit einem Kleber auszustatten, wenngleich dies getan werden könnte. Der Körperabschnitt (18 ) des Schildes (5 ) wird wie üblich mit einem Kleber ausgestattet und mit dem Spitzenkörper (2 ) verklebt. - Wenn die Nadelkappe (
4 ) von dem Spritzenkörper (2 ) getrennt wird, ziehen der Überstand/die Überstände (26 ) den Kappenabschnitt (19 ) des Schildes von dem Körperabschnitt (18 ) des Schildes entlang der Perforation oder Faltlinie (20 ) ab. - Nachfolgend wird eine dritte Ausführung mit Bezug auf die
7 und8 beschrieben. Es werden nur die Unterschiede in Bezug auf die vorstehenden Ausführungen eingehend beschrieben. Daher zeigen identische Bezugsziffern identische oder ähnliche Elemente, auf die vorstehend Bezug genommen wurde, an. - Das Anzeigeschild (
5 ) dieser Ausführung schließt nur zwei Öffnungen (27 ), vorzugsweise rechtwinklige Öffnungen ein, die voneinander durch einen Brückenabschnitt (28 ) ge trennt sind. Die äußeren Enden der Öffnungen (27 ) werden durch die Brückenabschnitte (29 ) und (30 ) begrenzt. - Der Kappenabschnitt (
19 ) ist aus einem länglichen Streifen (31 ) ausgebildet, welcher mit dem Körperabschnitt (18 ) über die Brückenabschnitte (28 ,29 und30 ) verbunden ist. Die darauf befindlichen Öffnungen (27 ) schließen unmittelbar an der Perforation (20 ) an, so dass der Kappenabschnitt (19 ) nur an drei Stellen mit dem Körperabschnitt (18 ) verbunden ist. Der obere Teil des länglichen Streifens (31 ) bildet eine Zugflasche (32 ) aus, wenn das Schild (5 ) auf den Spritzenkörper (2 ) und die Nadelkappe (4 ) aufgeklebt ist. - Die Größe der Öffnungen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Kraft, die benötigt wird, um den Kappenabschnitt (
19 ) von dem Körperabschnitt (18 ) zu trennen. Die für die Trennung der Abschnitte erforderliche Kraft kann daher kontrolliert werden. Wenngleich bei der Ausführungsform der7 und8 der Kappenabschnitt (19 ) mit einem Kleber an die Nadelkappe (4 ) geklebt werden kann, können Überstände an der Nadelkappe (4 ), die sich durch die Öffnungen (27 ) wie in der vorstehenden Ausführung erstrecken, verwendet werden. - Wie aus der
8 ersichtlich, ist, während die Kante (17 ) sich längsseitig erstreckt, die obere Kante (16 ) nahe und innerhalb des Kappenabschnitts (19 ) gestuft, um entweder die Zuglasche (32 ) und einen angewinkelten Kantenabschnitt (33 ) für eine geeignete Trennung entlang der Perforation oder die Faltlinie (20 ) bereitzustellen. - In
9 wird eine weitere Ausführung des Anzeigeschildes (5 ) mit Originalitätssicherung gezeigt, welches von dem Anzeigeschild der3 sich durch einen länglichen Streifen (34 ) unterscheidet, um eine Zuglasche (32 ) bereitzustellen. - Die in der vorliegenden Erfindung jeweils gezeigten Ausführungen sind nur Beispiele für eine Veranschaulichung und beschränken die vorliegende Erfindung nicht. Der Fachmann wird würdigen, dass weitere Modifikationen im Umfang der folgenden Ansprüche vorgesehen werden können.
Claims (14)
- Spritzenbaugruppe mit Originalitätssicherung (
1 ) umfassend: einen röhrenförmigen Spritzenkörper (2 ) mit einem Nasenabschnitt (9 ), der eingerichtet ist, eine hohle Nadel aufzunehmen und mit einem Innenraum des Spritzenkörpers (2 ) in Verbindung steht, eine Nadelkappe (4 ), welche dem Spritzenkörper (2 ) benachbart ist, die eingerichtet ist, mindestens den Nasenabschnitt (9 ) zu schützen, wobei mindestens ein Abschnitt (13 ) der Nadelkappe (4 ) benachbart zu dem Spritzenkörper (2 ) im Wesentlichen denselben Durchmesser aufweist wie der Spritzenkörper (2 ), und ein Anzeigeschild (5 ) mit Originalitätssicherung, das sich von dem Spritzenkörper (2 ) auf die Nadelkappe (4 ) erstreckt, wobei das Schild (5 ) einen Spritzenkörperabschnitt (18 ) und einen Kappenabschnitt (19 ) aufweist, wobei der Spritzenkörperabschnitt (18 ) mit dem Spritzenkörper (2 ) verbunden ist und der Kappenabschnitt (19 ) mit dem benachbarten Nadelkappenabschnitt (13 ) verbunden ist, und der Spritzenkörperabschnitt (18 ) mit einem Aufdruck ausgestattet ist, wobei das Schild (5 ) mindestens um den Spritzenkörper (2 ) und/oder den benachbarten Nadelkappenabschnitt (13 ) mit einem Winkel von mindestens 360 Grad gewickelt ist. - Baugruppe gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randabschnitte (
16 ,17 ) des Spritzenkörperabschnitts (18 ) und/oder des Kappenabschnitts (19 ) des Schildes (5 ) sich gegenseitig überlappen und miteinander verbunden sind. - Baugruppe gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine innere Oberfläche mindestens eines Abschnitts des Schildes (
5 ) mit einer Schicht eines dauerhaften Klebematerials ausgestattet ist. - Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Faltlinie (
20 ) in dem Schild (5 ) zwischen dem Schildabschnitt (19 ), der sich auf die Nadelkappe (5 ) erstreckt und dem Rest (18 ) des Schildes ausgebildet ist. - Baugruppe gemäß Ansprüchen 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dauerhafte Klebematerial ein Acrylkleber ist.
- Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schild (
5 ) aus einem PVC-Film hergestellt ist. - Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schild (
5 ) aus einem PP-Film hergestellt ist. - Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schildabschnitt (
19 ), der sich auf die Nadelkappe (4 ) erstreckt mit einer Zuglasche (32 ) ausgestattet ist. - Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schildabschnitt (
19 ), der sich auf die Nadelkappe (4 ) erstreckt, mit mindestens einer Öffnung (21 ,27 ) ausgestattet ist und die Nadelkappe (4 ) mit mindestens einem Überstand (26 ) ausgestattet ist, der sich durch die mindestens eine Öffnung (21 ,27 ) erstreckt. - Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelkappenabschnitt (
13 ) auf welchem das Schild (5 ) aufgeklebt ist, einen raue Oberfläche aufweist. - Baugruppe gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelkappenabschnitt (
13 ) geriffelt ist und der entsprechende Schildabschnitt (19 ) sicher um den Nadelkappenabschnitt (13 ) gewickelt ist. - Baugruppe gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schildabschnitt (
19 ), der auf die Nadelkappe (4 ) aufgeklebt ist, aus einem länglichen Streifen (31 ) ausgebildet ist, der durch Brückenabschnitte (22 ,23 ,24 und25 ) mit dem Rest (18 ) des Schildes (5 ) verbunden ist, wobei die Brückenabschnitte (22 ,23 ,24 , oder25 ) seitlich mindesten eine Öffnung (21 ) festlegen. - Baugruppe gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schildabschnitt (
19 ), der auf die Nadelkappe (4 ) aufgeklebt ist, zwei Öffnungen (27 ) aufweist, wobei die Öffnungen (27 ) an die Faltlinie (20 ) anschließen und ein länglicher Streifen (31 ) und Brückenabschnitte (28 ,29 oder30 ) seitlich die Öffnungen (27 ) festlegen. - Vorgefüllte Spritzenbaugruppe (
1 ) mit Originalitätssicherung, die eine Spritzenbaugruppe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Spritzenkörper (2 ) vorgefüllt ist.
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