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DE3486278T2 - Mehrkammerbehälter mit leckprüfungsabteil. - Google Patents

Mehrkammerbehälter mit leckprüfungsabteil.

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Publication number
DE3486278T2
DE3486278T2 DE3486278T DE3486278T DE3486278T2 DE 3486278 T2 DE3486278 T2 DE 3486278T2 DE 3486278 T DE3486278 T DE 3486278T DE 3486278 T DE3486278 T DE 3486278T DE 3486278 T2 DE3486278 T2 DE 3486278T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
chamber
chambers
leak detection
tube
Prior art date
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Application number
DE3486278T
Other languages
English (en)
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DE3486278D1 (de
Inventor
Paul Bohman
Gene Fabisiewicz
John Hart
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Baxter International Inc
Original Assignee
Baxter International Inc
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Publication date
Application filed by Baxter International Inc filed Critical Baxter International Inc
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Publication of DE3486278D1 publication Critical patent/DE3486278D1/de
Publication of DE3486278T2 publication Critical patent/DE3486278T2/de
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    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/14Details; Accessories therefor
    • A61J1/20Arrangements for transferring or mixing fluids, e.g. from vial to syringe
    • A61J1/2093Containers having several compartments for products to be mixed
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Description

    Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft Mehrkammer-Lösungsbehälter und insbesondere eine flexible Behälterkonstruktion für medizinische Lösungen, die die Prüfung der Integrität der Kammerabdichtung erleichtert.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Es ist bekannt, flexible Mehrkammer-Kunststoffbehälter für die getrennte Aufbewahrung von zwei Substanzen, speziell medizinischen Substanzen, in einer geschlossenen Umgebung bereitzustellen. Unmittelbar vor dem Gebrauch werden zwei oder mehrere Kammern in offene Verbindung gebracht, um die Substanzen zu vermischen, die dann typischerweise intravenös an einen Patienten durch ein Verabreichungsset abgegeben werden, das an dem Behälter befestigt ist.
  • Ein solcher Behälter ist in der US-A-4 396 383 gezeigt, die einen Behälter angibt, der aus flexiblem Kunststoff-Folienmaterial besteht und durch eine Thermoschweißverbindung in zwei einzelne Kammern getrennt ist. Zwischen den Kammern ist eine Bahn durch einen flexiblen Kunststoffschlauch gebildet, in dem ein zerbrechbarer Verschluß vorgesehen ist. Der zerbrechbare Verschluß ist auch in der US-A-4 340 049 gezeigt. Wenn der zerbrechbare Verschluß zerbrochen wird, werden die beiden Kammern durch den Schlauch in Fluidverbindung gebracht. Der Schlauch verhindert, daß der zerbrechbare Verschluß ungehindert in einer der Kammern schwimmt. Außerdem können in dem Schlauch Öffnungen vorgesehen werden, um einen Fluiddurchfluß beim Öffnen des Verschlusses zu erleichtern.
  • Solche Mehrkammerbehälter für medizinische Flüssigkeiten sind besonders nützlich zur Aufbewahrung und zum Vermischen von zwei Vorratslösungen, die nach dem Vermischen eine einzige medizinische Lösung bilden, die als solche zur Aufbewahrung über längere Zeiträume nicht geeignet ist. Beispiele von medizinischen Substanzen, die erst unmittelbar vor dem Gebrauch vereinigt werden dürfen, umfassen (1) Dextroselösung und Heparin und (2) Dextroselösung und Aminosäuren. Es gibt viele andere medizinische Flüssigkeiten, die erst unmittelbar vor der Abgabe an den Patienten miteinander vereinigt werden dürfen.
  • Der Doppelkammerbehälter ist insofern vorteilhaft, als er ein geschlossenes System bildet, um die beiden Flüssigkeiten zu vermischen, wobei die Gefahr einer Kontaminierung ausgeschlossen ist, die sonst vorhanden wäre, wenn die beiden medizinischen Substanzen aus zwei getrennten Quellen miteinander zu vereinigen wären, wie es etwa in einer Krankenhausapotheke der Fall sein könnte.
  • Hieraus ist ohne weiteres ersichtlich, daß aufgrund der Beschaffenheit der betroffenen medizinischen Substanzen eine praktisch absolute Trennung der beiden Substanzen während der Lagerung aufrechterhalten werden muß.
  • Flexible Kunststoffbehälter wie etwa der Einkammerbehälter VIAFLEX® von Travenol Laboratories, Inc., Deerfield, Illinois, bilden eine kostengünstige Einrichtung für die Aufbewahrung von Lösung. Es können verschiedene Kunststoffe, wie etwa Polyvinylchlorid-Folienmaterial verwendet werden. Zwei Flächenkörper des Kunststoffs können etwa mit Hilfe einer Thermoschweißung wirkungsvoll dicht miteinander verbunden werden, um den Behälter zu bilden. Weil ein kritischer Punkt jedoch darin besteht zu verhindern, daß eine der medizinischen Substanzen mit der anderen während der Lagerhaltung in Kontakt gelangt, ist es bei Mehrkammerbehältern besonders erwünscht, eine wirksame Einrichtung vorzusehen, um das Vorhandensein einer Undichtheit zwischen den Kammern zu detektieren, die durch eine unvollkommene Abdichtung zwischen dem flexiblen Folienmaterial und dem Schlauch, der die Verbindung zwischen den Kammern herstellt, bewirkt wird.
  • Der Oberbegriff des Patentanspruchs 1 basiert auf der US-A-4 465 488, und die entscheidenden Merkmale der Erfindung sind in dem Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegeben. Die Erfindung gibt außerdem ein Verfahren zur Leckdetektierung an, das in den Ansprüchen 7 und 8 beansprucht wird.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung weist einen Mehrkammerbehälter mit einem Leckdetektierraum auf. Flexible Kunststoff- Folie bildet eine erste und eine zweite Kammer, von denen wenigstens eine eine flüssige Substanz enthält. Eine Kammerverbindungseinrichtung ist zwischen der ersten und der zweiten Kammer angeordnet und bildet eine selektiv öffnungsfähige Durchflußbahn zwischen den Kammern. Ein normalerweise leerer Leckdetektierraum umschließt die Kammerverbindungseinrichtung zwischen den beiden Kammern, so daß zwei zueinander in Beziehung stehende Hauptvorteile erhalten werden. Jegliche Flüssigkeit, die zwischen der Kammerverbindungseinrichtung und der äußeren Behälterwand, die durch das Folienmaterial gebildet ist, austritt, tritt in den Leckdetektierraum ein und ermöglicht die Detektierung der Flüssigkeit mit verschiedenen Mitteln, beispielsweise durch Sichtprüfung. Außerdem wird verhindert, daß aus einer Kammer austretende Flüssigkeit in die andere Kammer eintritt.
  • Der Leckdetektierraum kann permanente Öffnungen aufweisen, so daß in den kaum gelangende Flüssigkeit unmittelbar aus dem Behälter in einen Überbeutel gelangt, der typischerweise als Staubschutz verwendet wird.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 ist eine Perspektivansicht des Behälters;
  • Fig. 2 ist eine Explosionsansicht einer Kammerverbindungseinrichtung, die den flexiblen Kunststoffschlauch und den zerbrechbaren Verschluß aufweist;
  • Fig. 3 ist eine Perspektivansicht der zusammengebauten Kammerverbindungseinrichtung;
  • Fig. 4 ist eine Draufsicht auf den Herstellungsvorgang für den Behälter;
  • Fig. 5 ist eine Seitenansicht des Herstellungsvorgangs für den Behälter.
  • Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Der Behälter 34 ist in Fig. 1 gezeigt. Der Behälter 34 wird in einem Überbeutel 35 aufbewahrt und hat eine Behälterwand, die aus flexiblen Kunststoff-Flächenkörpern 36, 38 gebildet ist, die eine erste und eine zweite Kammer 40, 42 bilden. Die Kammern 40, 42 enthalten eine erste bzw. eine zweite Substanz 44, 46. Wenigstens eine der Substanzen 44, 46 ist eine Flüssigkeit. In der Zeichnung sind beide Substanzen Flüssigkeiten. Beispielsweise kann die erste Substanz Heparin und die zweite Substanz 46 Dextroselösung sein.
  • Die beiden Flächenkörper 36, 38 sind miteinander etwa durch eine Thermoschweißverbindung 48 dicht verbunden, um dadurch die Behälterwand und die erste und die zweite Kammer 40, 42 zu bilden.
  • Ein erster Kammereinfülldurchlaß 50 ist mit der ersten Kammer 40 in Verbindung. Eine Injektionsstelle 52 und ein Verabreichungsdurchlaß 54 sind mit der zweiten Kammer 42 in Verbindung. Der erste Einfülldurchlaß 50, die Injektionsstelle 52 und der Verabreichungsdurchlaß 54 sind zwischen dem ersten und dem zweiten Flächenkörper 36, 38 auf herkömmliche Weise angeordnet und befestigt, indem die Flächenkörper um die Schläuche herum, die die Durchlässe 50, 54 und die Injektionsstelle 52 enthalten, thermoverschweißt sind.
  • Die Injektionsstelle 52 weist einen Polyisopren-Situs 56 auf, der zur Zugabe eines Medikaments von einer Nadel durchstechbar ist. Der Verabreichungsdurchlaß 54 kann eine durchstechbare Membran (nicht gezeigt) aufweisen, die von der Spitze oder Kanüle eines Verabreichungssets für parenterales Fluid durchstochen wird.
  • Eine Kammerverbindungseinrichtung ist zwischen der ersten und der zweiten Kammer 40, 42 angeordnet. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Kammerverbindungseinrichtung die Kammerverbindungsanordnung 61, die am besten in den Fig. 2 und 3 zu sehen ist. Die Anordnung 61 weist einen flexiblen Schlauch 58 auf, in dem ein zerbrechbarer Verschluß 60 angebracht ist. Die Anordnung 61 ist zwischen den Flächenkörpern 36, 38 dicht verschweißt. Die Thermoschweißverbindung 48 zwischen den flexiblen Kunststoff-Flächenkörpern 36, 38 ist eine feste, sichere Schweißverbindung. Der Thermoschweißbereich 64 um den flexiblen Schlauch 58 herum ist jedoch einerseits schwerer herzustellen wegen der Anpassung der Schweißverbindung an eine kreisrunde Konfiguration, und andererseits ist die Aufrechterhaltung der dichten Verbindung kritischer, weil sie die Substanzen 44, 46 in der oberen und der unteren Kammer 40, 42 effektiv voneinander trennt. Da es notwendig ist, daß der Thermoschweißbereich 64 zwischen den sonst im wesentlichen parallelen Flächenkörpern 36, 38 an eine kreisrunde Querschnittskonfiguration angepaßt ist, ist die Gefahr einer Leckage zwischen den Flächenkörpern 36, 38 und dem Schlauch 58 größer.
  • Ein Leckdetektierraum 62 ist zwischen den flexiblen Flächenkörpern 36, 38 unter teilweiser Bildung durch sie zwischen der ersten und der zweiten Kammer 40, 42 angeordnet. Die Flächenkörper 36, 38 bilden die Wand des Detektierraums 62. Der Leckdetektierraum umschließt einen Teil der Kammerverbindungseinrichtung, die bei der bevorzugten Ausführungsform die Anordnung 61 ist. Der Leckdetektierraum 62 ist von einer dichten Verbindung, wie z. B. dem Thermoschweißbereich 64 zwischen dem ersten und dem zweiten Flächenkörper 36, 38 und zwischen jedem der Flächenkörper und dem Schlauch 58 gebildet. Der Leckdetektierraum 62 der bevorzugten Ausführungsform weist definierte Öffnungen 66 in dem ersten und dem zweiten Flächenkörper 36, 38 zum Behälteräußeren auf. Es ist jedoch bei dieser Ausführungsform nur eine Öffnung 66 erforderlich, und sie kann auf nur einen der beiden Flächenkörper beschränkt sein.
  • Die Fig. 2 und 3, die die Kammerverbindungsanordnung 61 im einzelnen verdeutlichen, zeigen den flexiblen Schlauch 58 mit einem ersten und einem zweiten Ende 63, 65 und dem zerbrechbaren Verschluß 60. Der zerbrechbare Verschluß 60 hat einen hohlen rohrförmigen Bereich 68 und einen mit diesem an einem dünnen Wandbereich 72 integralen Schaft 70. Der zerbrechbare Verschluß 60 ist in dem Schlauch angebracht, wobei der hohle rohrförmige Bereich 68 nahe dem ersten Schlauchende 63 und der Schaft 70 nahe dem zweiten Schlauchende 65 liegt. Der Schlauch 58 kann Seitenwandöffnungen 59 um den Schaft 70 des zerbrechbaren Verschlusses 60 herum für eine erhöhte Fluiddurchflußrate nach dem Zerbrechen des zerbrechbaren Verschlusses 60 aufweisen. Beim Anbringen in dem flexiblen Schlauch 58 wirkt der zerbrechbare Verschluß 60 als Absperrorgan bzw. Ventil. Ein Umbiegen des Schlauchs 58 von der Außenseite des Behälters 34 zerbricht den Verschluß 60 an dem dünnen Wandbereich 72, um es zu ermöglichen, daß Fluid durch den Schlauch 58 um den Schaft 70 herum, durch das Innere des hohlen rohrförmigen Bereichs 68 und durch das erste und das zweite Ende 63, 65 und die Seitenwandöffnungen 59 fließt. Der Schaft 70 weist verbreiterte Flügel 74 auf, die gegen die Innenwand des Schlauchs 58 drücken, um den Schaft 70 auch dann in dem Schlauch zu halten, wenn der Schaft von dem hohlen rohrförmigen Bereich 68 abgebrochen wurde.
  • Zusätzlich zu dem Reibsitz zwischen dem hohlen rohrförmigen Bereich 68 und dem Schlauch 58 ist es erwünscht, diese beiden Elemente dicht miteinander zu verbinden, um jeglichen Fluiddurchfluß durch den Schlauch 58 vor dem Zerbrechen des zerbrechbaren Verschlusses 60 zu verhindern. Diese dichte Verbindung wird auf eine Weise erreicht, die nicht nur eine ordnungsgemäße Abdichtung zwischen dem Schlauch 58 und dem zerbrechbaren Verschluß 60 bewirkt, sondern bei der bevorzugten Ausführungsform auch dem Zweck dient, die Funktionsweise des Leckdetektierraums 62 zu vereinfachen.
  • Der Verschluß 60 und der Schlauch 58 können miteinander verschweißt werden durch Einführen eines Metalldorns in den hohlen rohrförmigen Bereich 68 und Plazieren eines Schweißwerkzeugs (nicht gezeigt) herkömmlicher Konstruktion gegenüber dem hohlen rohrförmigen Bereich 68 um den Schlauch 58 herum. Die Anwendung von HF-Energie erzeugt eine HF-Schweißverbindung zwischen dem hohlen rohrförmigen Bereich 68 und dem Schlauch 58. Typischerweise werden HF-Schweißverbindungen durch Aufbringen von Druck sowie von HF-Energie gebildet. Das Aufbringen von ausreichend Druck bildet eine Vertiefung oder einen Kanal 76 in der Seitenwand 78 des Schlauchs 58 um den Gesamtumfang des Schlauchs herum und entsprechende Rippen 80 in der Seitenwand 78 auf beiden Seiten des Kanals 76. Wie noch ersichtlich wird, ist die Anwesenheit des Kanals 76 und der Rippen 80 bei dem Behälter sehr vorteilhaft.
  • Nach der Herstellung der Anordnung 61 wird sie auf einem Dorn 82 angebracht, der von einem Anschlag 84 ausgeht, wie Fig. 4 zeigt. Der hohle rohrförmige Bereich 68 liegt um den Dorn 82 herum an. Dann wird eine Behälteruntergruppe 86 um den Dorn 82 herum angebracht. Die Behälteruntergruppe 86 umfaßt den Hauptteil der umfangsmäßigen Thermoschweißverbindung 48 sowie Bereiche der Thermoschweißverbindung 48, die die Innenwände der ersten und der zweiten Kammer 40, 42 bilden. Die Behälteruntergruppe 86 kann Leerbereiche 88 aufweisen, die dazu dienen, die erste und die zweite Kammer 40, 42 noch weiter voneinander zu trennen. Die Behälteruntergruppe 86 weist ferner eine erste Kammeröffnung 90 und eine zweite Kammeröffnung 92 auf, an denen der erste und der zweite Flächenkörper 36, 38 noch nicht miteinander verschweißt sind.
  • Die Behälteruntergruppe 86 wird um den Dorn 82 herum angebracht, so daß sich der Dorn 82 durch die erste Kammeröffnung 90 erstreckt. Die Behälteruntergruppe 86 wird auf den Dorn mit der um diesen herum vorhandenen Anordnung 61 gedrückt, bis das erste Kammerende 94 der Behälteruntergruppe 86 an dem Anschlag 84 anliegt. Eine ordnungsgemäße Größenbemessung der Behälterlänge, der Dornlänge und des Anschlags gewährleistet, daß die Anordnung 61 in der Behälteruntergruppe 86 exakt angeordnet wird.
  • Wie Fig. 5 zeigt, werden dann Thermoschweißwerkzeuge 96 gegen die beiden flexiblen Flächenkörper 36, 38 gedrängt, um den Schweißbereich 64 zu bilden, der den Leckdetektierraum 62 bildet. Der Thermoschweißbereich 64 geht von der Thermoschweißverbindung 48 aus, die vorher an der Behälteruntergruppe 86 hergestellt wurde. Die Werkzeuge 96 formen die Schweißverbindung 64 um den Gesamtumfang des Schlauchs 58 herum, zwischen dem Schlauch 58 und den flexiblen Flächenkörpern 36, 38 sowie zwischen den flexiblen Flächenkörpern 36, 38 selber. Der somit vollständig gebildete Schweißbereich 64 trennt die erste und die zweite Kammer 40, 42 voneinander.
  • Wie oben erwähnt, wird die Anordnung 61 in der Behälteruntergruppe 86 relativ genau plaziert. Das soll gewährleisten, daß der Kanal 76 um den Gesamtumfang des Schlauchs 58 herum innerhalb des Raums 62 liegt, der durch die Thermoschweißverbindung 64 gebildet ist. Daher sind innerhalb des Raums 62 die flexiblen Flächenkörper 36, 38 nicht in Kontakt mit dem Schlauch 58. Der Raum 62 liegt zwar auf beiden Seiten des Schlauchs 58, wie Fig. 1 zeigt, ist jedoch ein zusammenhängendes Volumen.
  • Nachdem die Anordnung 61 und die Behälteruntergruppe 86 zusammengefügt sind, können der erste Kammereinfülldurchlaß 50, die Injektionsstelle 52 und der Verabreichungsdurchlaß 54 zwischen die Flächenkörper 36, 38 eingesetzt und damit auf herkömmliche Weise dicht verbunden werden. Die erste Kammer 40 kann mit der ersten Substanz 44 durch den Durchlaß 50 befüllt werden, der dann etwa durch Thermoschweißen permanent dicht verschlossen wird. Die zweite Kammer 42 kann mit der zweiten Substanz 46 entweder durch die Injektionsstelle 52 oder den Verabreichungsdurchlaß 54 befüllt werden, bevor die Stelle 52 und der Durchlaß 54 endgültig verschlossen werden.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Leckdetektierraum 62 Öffnungen 66 zur Behälteraußenseite auf. Diese können jederzeit nach der Bildung des Raums 62 selber durch einen Schneid- oder Stanzvorgang gebildet werden.
  • Nachdem der Behälter fertig hergestellt und befüllt und dicht verschlossen ist, ist er zur Behandlung im Autoklaven bereit, was eine übliche Möglichkeit zur Sterilisation von medizinischen Flüssigkeiten ist. Typischerweise werden flexible Kunststoffbehälter mit medizinischer Lösung in Kunststoff-Überbeuteln untergebracht. Diese Überbeutel dienen als Staubschutz und/oder Feuchtigkeitsdurchtrittsbarrieren, um Feuchtigkeitsverluste aus dem Behälter durch die Behälterwand während längerer Lagerzeiten zu begrenzen. Der Überbeutel 35 wird dann typischerweise mit dem darin befindlichen Behälter dicht verschlossen und in einen Autoklaven verbracht, wo er beispielsweise einer Temperatur von ca. 121ºC (250ºF) für einen Zeitraum von ungefähr 1 h ausgesetzt wird, um den Behälterinhalt zu sterilisieren. Die Temperatur und die Dauer können veränderlich sein und hängen insbesondere vom Behältervolumen ab. Dampfsterilisation unter Druck ist der strengste Test der Dichtungsintegrität für den Behälter. Bei den Behältern, die beispielsweise in der US-PS 4 396 383 und der US-A-4 465 488 gezeigt sind, könnte eine unvollkommene Abdichtung zwischen den beiden Kammern nicht detektiert werden, weil Flüssigkeit, die zwischen einem unabsichtlich verbleibenden Pfad zwischen der ersten und der zweiten Kammer fließt, einfach in die jeweils andere Kammer fließen würde. Somit könnte eine bestehende Undichtheit nicht bemerkt werden.
  • Jede unvollkommene Abdichtung zwischen den flexiblen Flächenkörpern 36, 38 und dem flexiblen Schlauch 58 wird detektiert, weil Feuchtigkeit durch jeden undichten Pfad in den Leckdetektierraum 62 und von dort durch die definierten Öffnungen 66 in den Überbeutel 35 fließt, wo die Feuchtigkeit nach Beendigung des Dampfsterilisationszyklus durch Sichtprüfung detektiert wird. Typischerweise sind die Überbeutel ausreichend durchsichtig, damit die Ansammlung von etwaiger Feuchtigkeit in dem Beutel detektiert werden kann. Behälter, die keine Feuchtigkeit in den Überbeuteln haben, weisen eine ordnungsgemäße Abdichtung zwischen dem Schlauch 58 und den Flächenkörpern 36, 38 auf.
  • Der Behälter kann vom Endverbraucher, wie etwa einer Schwester oder sonstigem Krankenhauspersonal, verwendet werden, indem der Schlauch 58 von der Außenseite des Behälters 34 wie oben beschrieben umgebogen wird. Abwechselndes Zusammendrücken der Kammern 40, 42 drückt Flüssigkeit durch den flexiblen Schlauch zwischen den Kammern. Dieses Vorgehen vermischt die beiden Substanzen, die dann als eine einzige homogene Lösung durch die Verabreichungsöffnung 54 abgegeben werden können.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind die definierten Öffnungen 66 nicht vorgesehen. Feuchtigkeit, die durch eine unvollkommene Abdichtung um den Schlauch 58 herum austritt, wird in dem Leckdetektierraum 62 zurückgehalten, anstatt in den Überbeutel 35 abzulaufen. Diese Ausführungsform wird eventuell vom Gesichtspunkt der Leckdetektierung innerhalb der Fertigungsanlage nicht bevorzugt, weil eine Sichtprüfung dann sowohl durch die Wand des Leckdetektierraums 62 als auch durch die Wand des Überbeutels erfolgen muß. Öffnen des Überbeutels und Entnehmen des Behälters, um den Raum 62 sehen zu können, ist ein zusätzlicher Schritt, und typischerweise würde der Behälter 34 als zerstörtes Erzeugnis definiert werden, wenn die Entnahme aus dem Überbeutel nach der Dampfsterilisation erfolgen würde, selbst wenn der Behälterinhalt steril ist.
  • Eine solche Konfiguration wäre aber vorteilhaft, um eine letzte Leckprüfung durch Krankenhauspersonal zu ermöglichen, d. h. Krankenhauspersonal könnte den Leckdetektierraum 62 im Hinblick auf das Vorhandensein von Feuchtigkeit überprüfen. Wenn Feuchtigkeit gefunden wird, wird der Behälter als fehlerhaft angesehen. Diese abgewandelte Ausführungsform verlangt allerdings, daß wenigstens der Bereich der flexiblen Flächenkörper 36, 38, der den Raum 62 bildet, im wesentlichen optisch transparent sein muß.
  • Als weitere Modifikation können der Kanal 76 und die zugehörigen Rippen 80 im Schlauch 58 entfallen, weil sie nicht unbedingt notwendig sind; sie sind jedoch sehr vorteilhaft, weil sie einen offenen Bereich um den Gesamtumfang des Schlauchs 58 herum sicherstellen, so daß Unvollkommenheiten der Abdichtung um den Schlauch 58 herum keine direkte Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Kammer herstellen können. Der Leckdetektierraum 62 unterbricht dabei jeglichen Leckpfad zwischen den Kammern.

Claims (7)

1. Behälter zum Aufbewahren von mindestens zwei Substanzen, der folgendes aufweist:
- gegenüberliegende Wände (36, 38) und eine Abdichtung (48, 64) dazwischen, die eine erste und eine zweite Kammer (40, 42) bilden, wobei mindestens eine der Kammern eine flüssige Substanz (44, 46) enthält;
- und eine Kammerverbindungseinrichtung (61), die ein erstes und ein zweites Ende hat, die an den Wänden (36, 38) befestigt sind, und die sich durch die Abdichtung (48, 64) erstreckt und ein erstes und zweites Ende in Verbindung mit der ersten bzw. zweiten Kammer hat, wobei die Kammerverbindungseinrichtung eine selektiv öffnungsfähige Durchflußbahn zwischen der ersten und der zweiten Kammer bildet;
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtung (48, 64) eine Detektierwand (64) aufweist, die die Kammerverbindungseinrichtung (61) zwischen ihren Enden umschließt und einen normalerweise leeren Leckdetektierraum (62) zwischen der ersten und der zweiten Kammer (40, 42) derart umgibt, daß jegliche Flüssigkeit, die ungewollt zwischen der Kammerverbindungseinrichtung (61) und den Behälterwänden (36, 68) aus einer der Kammern (40, 42) hindurchfließt, in den Leckdetektierraum (62) eintritt und das Detektieren eines Lecks erleichtert.
2. Behälter nach Anspruch 1, wobei die Detektierraumwand optisch transparent und der Leckdetektierraum geschlossen ist.
3. Behälter nach Anspruch 1, der ferner mindestens eine definierte Öffnung in der Detektierwand hat, die den Raum in offene Verbindung mit dem Äußeren des Behälters bringt.
4. Behälter nach Anspruch 3, der ferner einen Überbeutel aufweist, in dem der Behälter derart untergebracht ist, daß jegliche Flüssigkeit, die aus dem Leckdetektierraum durch die definierte Öffnung austritt, in dem Überbeutel verbleibt, um von einem Bediener visuell wahrgenommen zu werden.
5. Behälter nach Anspruch 1, wobei die Kammerverbindungseinrichtung eine Kammerverbindungsanordnung aufweist, die einen flexiblen Schlauch mit einem ersten und einem zweiten Ende, die an der ersten bzw. zweiten Kammer befestigt und damit in Verbindung sind, und einen zerbrechbaren Verschluß besitzt, der abdichtend in dem flexiblen Schlauch angebracht ist.
6. Behälter nach Anspruch 5, wobei die Kammerverbindungsanordnung ferner einen Kanal in einer Seitenwand des Schlauchs um den Gesamtumfang des Schlauchs herum aufweist, wobei der Kanal in dem Leckdetektierraum angeordnet ist und jeden Leckpfad unterbricht, der anderenfalls eine direkte Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Kammer herstellen könnte.
7. Behälter nach Anspruch 1, der ferner einen Überbeutel aufweist, in dem der Behälter derart untergebracht ist, daß jegliche Flüssigkeit, die in dem Leckdetektierraum durch die definierte Öffnung austritt, in dem Überbeutel verbleibt, um von einem Bediener visuell wahrgenommen zu werden.
DE3486278T 1983-10-21 1984-09-20 Mehrkammerbehälter mit leckprüfungsabteil. Expired - Lifetime DE3486278T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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Publications (2)

Publication Number Publication Date
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DE3486278T2 true DE3486278T2 (de) 1994-10-13

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ID=24171129

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE3486278T Expired - Lifetime DE3486278T2 (de) 1983-10-21 1984-09-20 Mehrkammerbehälter mit leckprüfungsabteil.

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