DE4434571A1 - Elektronisches Türschließsystem an einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Elektronisches Türschließsystem an einem KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektronisches Türschließsystem
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Türschließsysteme dienen zum Ver- und Entriegeln
der Türen eines Kraftfahrzeugs über eine
Zentralverriegelungsanlage. Gegebenenfalls kann mit dem
elektronischen Schlüssel des Türschließsystems auch das
Zündstartschloß des Kraftfahrzeugs betätigt werden.
Aus der DE-OS 34 36 761 ist ein Türschließsystem für ein
Kraftfahrzeug bekannt, das aus einem eine zum
bestimmungsgemäßen Betrieb dienende Elektronik enthaltenden
Schlüssel und einem Empfänger besteht, der an zentraler
Stelle im Kraftfahrzeug angeordnet ist. Der elektronische
Schlüssel sendet drahtlos ein codiertes Betriebssignal zum
Empfänger. Im Kraftfahrzeug sind Mittel zur Entschlüsselung
des codierten Betriebssignals vorgesehen, so daß eine
positive Auswertung des Betriebssignals die
Zentralverriegelung zur Ver- oder Entriegelung der Autotüren
betätigt.
Der bekannte elektronische Schlüssel dient weiter als
Zündschlüssel für das Zündstartschloß des Kraftfahrzeugs. Ist
der elektronische Schlüssel in das Zündstartschloß
eingeführt, so ist ein weiteres codiertes Betriebssignal vom
elektronischen Schlüssel auf das Zündstartschloß übertragbar.
Bei erfolgreicher Decodierung dieses Betriebssignals wird die
Inbetriebnahme eines Betriebsaggregats des Kraftfahrzeugs
vorgenommen.
Nachteilig ist, daß der elektronische Schlüssel zu seiner
Funktion eine Energiequelle benötigt, die nach einer gewissen
Gebrauchsdauer erschöpft sein kann. In einem derartigen Fall
ist der Schlüssel nicht mehr funktionstüchtig. Eine
Betätigung der Zentralverriegelung kann dann nicht erfolgen,
so daß auch der an sich berechtigte Benutzer keinen Zutritt
mehr zu seinem Kraftfahrzeug hat.
Weiter hat sich herausgestellt, daß ein mit einem derartigen
Türschließsystem versehenes Kraftfahrzeug nicht
diebstahlsicher ist. Durch unberechtigten Empfang des vom
Schlüssel gesendeten Betriebssignals ist es möglich, eine
Kopie des Schlüssels anzufertigen. Mit dieser Kopie ist dann
nicht nur eine Öffnung der Türen des Kraftfahrzeugs sondern
auch eine Inbetriebnahme des Betriebsaggregats und folglich
ein Diebstahl des Kraftfahrzeugs möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Türschließsystem für ein Kraftfahrzeug mit einer verbesserten
Funktions- und Diebstahlssicherheit anzugeben.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Türschließsystem
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche. Die den Empfänger enthaltende Einrichtung
läßt sich besonders vorteilhaft anstelle des bisherigen
Schließzylinders im Türgriff anordnen, wobei die Anzeige des
jeweiligen Schließzustandes für den Benutzer durch
unterschiedlich gefärbte Leuchtdioden erfolgen kann. Das
Türschließsystem basiert auf einer drahtlosen Übertragung von
codierten Betriebssignalen, wobei sich vorteilhafterweise
eine Übertragung mittels optischer Signale, beispielsweise
Infrarotsignale, oder mittels Hf-Signale verwenden läßt.
Weiter läßt sich das Türschließsystem auch derart
ausgestalten, daß zusätzlich die Fernbedienung der Ver- oder
Entriegelung der Autotüren möglich ist. Insbesondere läßt
sich das Türschließsystem auf einfache Weise an ein im
Kraftfahrzeug befindliches Bussystem anschließen, das
gleichzeitig eine Verbindung zum Zündstartschloß herstellt.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß der Schlüssel weitgehend wartungsfrei
ist. Die Energieversorgung des Schlüssels kann direkt von der
den Empfänger enthaltenden Einrichtung aus erfolgen, womit
selbst bei an sich erschöpftem Energiespeicher im Schlüssel
ein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Schlüssels noch möglich
ist. So kann ein Ersatzschlüssel sogar völlig ohne
Energiespeicher ausgestaltet sein. Insbesondere kann auf den
bisher üblichen mechanischen Ersatzschlüssel sowie das
gegebenenfalls an versteckter Stelle des Kraftfahrzeugs
angebrachte mechanische Schloß für eine Notöffnung verzichtet
werden, womit eine beträchtliche Kostenersparnis einhergeht.
Das Türschließsystem läßt sich auch lediglich im Teilausbau
ohne eine Fernbedienung bei gleicher Sicherheit realisieren,
wobei dann kein eigener Energiespeicher im Schlüssel
notwendig ist.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Verbesserung der
Diebstahlsicherheit. Ein Abhören des Schlüssels über einen
unberechtigten Empfänger kann verhindert werden, indem die
Übertragung des codierten Betriebssignals durch Annäherung an
die den Empfänger enthaltende Einrichtung in der Autotüre
anstelle durch die Fernbedienung erfolgt. Wird die
Fernbedienung betätigt, so kann ein Betriebssignal
ausgesendet werden, das einen weiteren Code enthält, der
nicht identisch mit demjenigen des durch Annäherung
übertragenen Betriebssignals ist. Dadurch kann bewirkt
werden, daß mit der Fernbedienung lediglich eine Türöffnung
möglich ist, während bei der abhörsicheren Übertragung des
Betriebssignals durch Annäherung weitere Funktionen des
Kraftfahrzeugs aktivierbar sind, beispielsweise die Freigabe
zur Inbetriebnahme am Zündstartschloß. Somit ist der
Schlüssel in der Praxis sehr kopiersicher, womit eine
unbefugte Türöffnung wirksam verhindert ist.
Erfolgt die Übertragung des Betriebssignals auf die den
Empfänger enthaltende Einrichtung in der Autotüre, so kann
sich auch lediglich die zugehörige Autotüre entriegeln
lassen. Damit ist eine selektive Türöffnung beim
erfindungsgemäßen Türschließsystem im Gegensatz zu bisherigen
Schließsystemen, bei denen sämtliche an die
Zentralverriegelung angeschlossene Türen entriegelt werden,
möglich. Insbesondere können auch weitere, verschließbare
Teile des Kraftfahrzeugs, beispielsweise der
Kofferraumdeckel, derart selektiv entriegelbar sein.
Durch Integration des Türschließsystems in ein Bussystem
resultiert trotz großem Bedienungskomfort für den Benutzer
ein geringer Verkabelungsaufwand. Dabei wird wiederum eine
hohe Betriebssicherheit erzielt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen
Fig. 1 schematisch eine Funktionsübersicht des
Türschließsystems in einem Kraftfahrzeug,
Fig. 2 eine Prinzipskizze zur Anordnung des
Türschließsystems im Kraftfahrzeug,
Fig. 3 ein Blockschaltbild für die Elektronik des
Schließsystems,
Fig. 4 ein prinzipielles Blockschaltbild für die
Elektronik des Türschließsystems in einer
weiteren Ausführung,
Fig. 5 eine Prinzipskizze zur Anordnung des
Türschließsystems im Kraftfahrzeug in der
weiteren Ausführung,
Fig. 6 die Ausbildung einer den Empfänger
enthaltenden Einrichtung im Türgriff,
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie 7-7 in Fig. 6
und
Fig. 8 einen Schnitt wie in Fig. 7 gemäß einer
weiteren Ausführungsform.
Das in Fig. 1 schematisch gemäß seinen Funktionen gezeigte
Türschließsystem 1 ist für ein Kraftfahrzeug bestimmt und
besteht aus einem elektronischen Schlüssel 2, der eine zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch dienende Elektronik 14 enthält,
und einem Empfänger. Der Empfänger ist in einer Einrichtung 6
enthalten, die in der Autotür 12 des Kraftfahrzeugs
angeordnet ist. Der Schlüssel 2 tauscht mit dem Empfänger in
der Einrichtung 6 ein codiertes Betriebssignal 7 bei
Annäherung des Schlüssels 2 an die Autotüre 12 aus. Mit der
Einrichtung 6 steht über Leitungen 18, die gegebenenfalls
noch einen Vorverstärker enthalten können, eine im
Kraftfahrzeug befindliche Elektronik 19 in Verbindung. Die
Elektronik 19, die sich gegebenenfalls in der Autotüre 12
befinden kann, enthält Mittel zur Entschlüsselung des
codierten Betriebssignals 7. Bei positiver Auswertung des
Betriebssignals 7 in der Elektronik 19, d. h. falls es sich um
den berechtigten Schlüssel 2 handelt, wird ein in der
Autotüre 12 befindliches Steuergerät 20, das über Leitungen
18′ mit der Elektronik 19 in Verbindung steht, zur Ver- oder
Entriegelung der Autotüren 12 betätigt. Bei dem Steuergerät
20 kann es sich beispielsweise um eine an sich bekannte
Zentralverriegelung handeln. Gleichzeitig kann damit auch
eine Alarmanlage am Kraftfahrzeug in oder außer Betrieb
gesetzt werden.
Der Schlüssel 2 des Türschließsystems 1 kann auch zur
fernbedienbaren Betätigung des Steuergeräts 20 bis zu einer
gewissen maximalen Entfernung vom Kraftfahrzeug dienen. Zur
Fernbedienung wird die Elektronik 14 des Schlüssels 2 von
einem im Schlüssel 2 befindlichen, beispielsweise als
Batterie ausgebildeten Energiespeicher 30 versorgt. Bei
Betätigung einer Taste 10 am Schlüssel 2 wird ein codiertes
Betriebssignal 8 unidirektional gesendet, wobei es sich
gegebenenfalls um einen zum Betriebssignal 7
unterschiedlichen Code handeln kann. Das Betriebssignal 8
wird wiederum von der Einrichtung 6 an der Autotüre 12
empfangen und in der Elektronik 19 ausgewertet. Ist der Code
in Ordnung, bewirkt das Steuergerät 20 eine Ver- oder
Entriegelung der Autotüren 12.
Mit dem elektronischen Schlüssel 2 ist zusätzlich ein
elektronisches Zündstartschloß 3 betätigbar. Das
Zündstartschloß 3 steht über Verbindungsleitungen 4 mit einem
zugehörigen Betriebsaggregat 5 in Verbindung. Beim
Betriebsaggregat 5 kann es sich beispielsweise um die
elektronische Motorsteuerung, eine Wegfahrsperre des
Kraftfahrzeugs o. dgl. handeln. Mittels des in eine Aufnahme
11 des Zündstartschlosses 3 eingeführten Schlüssels 2 kann
das Betriebsaggregat 5 nach Austausch wenigstens eines
codierten Betriebssignals 9 zwischen dem Schlüssel 2 und dem
Zündstartschloß 3 und dessen positiver Auswertung in Betrieb
genommen werden.
Die eigentliche Anordnung des Türschließsystems 1 im
Kraftfahrzeug ist in einer ersten Ausführung näher aus Fig. 2
ersichtlich. In den beiden vorderen Autotüren 12 des
Kraftfahrzeugs ist je eine den Empfänger enthaltende
Einrichtung 6 angeordnet. Die Elektronik 19 ist im
Türsteuergerät 20, das sich in der jeweiligen vorderen
Autotür 12 befindet, integriert. Die Steuergeräte 20 der
vorderen Autotüren 12 sowie weitere Steuergeräte 20′ der
hinteren Autotüren 12′ steuern Motoren 35 zur Ver- und
Entriegelung der jeweiligen Autotür 12, 12′ an. Schließlich
ist im Bereich des Kofferraums noch ein Steuergerät 20 für
den Kofferraumdeckel 37 angeordnet. Der Kofferraumdeckel 37
besitzt ebenfalls eine einen Empfänger enthaltende
Einrichtung 6. Außerdem können noch weitere verschließbare
Teile am Kraftfahrzeug, beispielsweise der Tankverschluß o.
dgl., eine derartige einen Empfänger enthaltende Einrichtung
6 und ein dazu gehöriges Steuergerät 20 enthalten.
Es ist vorteilhaft, wenn die den Empfänger enthaltenden
Einrichtungen 6 über die Steuergeräte 20, 20′ in ein
Bussystem 39 eingebunden sind, wobei über das Bussystem 39
eine Verbindung zum Zündstartschloß 3, dem Betriebsaggregat 5
usw. hergestellt ist. Bei positiver Auswertung des zwischen
dem Schlüssel 2 und der den Empfänger enthaltenden
Einrichtung 6 übertragenen Betriebssignals 7 können dann
außer der Ver- und Entriegelung der Autotüren 12, 12′ noch
weitere Funktionen im Kraftfahrzeug über das Bussystem 39
auslösbar sein, beispielsweise kann die Alarmanlage des
Kraftfahrzeugs in und außer Betrieb setzbar sein. Es ist
beispielsweise denkbar, insbesondere wenn das
Türschließsystem 1 mittels bidirektionaler Kommunikation, die
noch näher erläutert wird, vom Schlüssel 2 durch Annäherung
an die Autotüre 12 bedient wird, gleichzeitig mit der
Entriegelung des Türschließsystems 1 über das Bussystem 39
die Inbetriebnahme des Betriebsaggregats 5 freizugeben.
Zumindestens läßt sich mittels des Bussystems 39 eine
einfachere Verkabelung im Kraftfahrzeug erzielen. Beim
Bussystem 39 kann es sich beispielsweise um den aus der
Automobil-Elektronik bekannten CAN-Bus handeln, wie er
beispielsweise in der Literaturstelle Philips: CAN-Produkte
für universelle Anwendungsfelder, Januar 1992 beschrieben
ist. Selbstverständlich ist auch ein anderes Bussystem
gleichermaßen verwendbar.
Die nähere Ausgestaltung der Elektronik des Türschließsystems
1 gemäß der ersten Ausführungsform ist als prinzipielles
Blockschaltbild in Fig. 3 gezeigt. Die den Empfänger
enthaltende Einrichtung 6 weist Mittel zur induktiven
berührungslosen Übertragung von Energie auf den Schlüssel 2
auf. Diese Mittel bestehen aus einer Induktionsspule 31, die
in der den Empfänger enthaltenden Einrichtung 6 angeordnet
ist und durch eine mit der Bordnetz-Zuleitung 33 in
Verbindung stehende Energieübertragungs-Elektronik 32
gespeist wird. Im Schlüssel 2 ist eine elektromagnetische
Übertragungsspule 34 angeordnet, so daß bei Annäherung des
Schlüssels 2 an die entsprechende Autotüre 12 die
Energieübertragung 40 einsetzt, indem die Induktionsspule 31
und die elektromagnetische Übertragungsspule 34
dementsprechend zusammenwirken.
Durch die Energieaufnahme gemäß der Energieübertragung 40 ist
die Elektronik 14 des Schlüssels 2 aktivierbar und
bestimmungsgemäß betreibbar. Damit wird dann die Elektronik
14 durch die den Empfänger enthaltende Einrichtung 6 mit
Energie versorgt, so daß der im Schlüssel 2 vorhandene
Energiespeicher 30 lediglich bei Betätigung der Fernbedienung
benötigt wird. Dadurch besitzt der Energiespeicher 30 eine
lange Lebensdauer, so daß ein Auswechseln des
Energiespeichers 30 sehr selten erforderlich ist.
Zumindestens ist das Türschließsystem 1 auch dann noch
betreibbar, falls der Energiespeicher 30 ausfällt, so daß
kein mechanisches Schloß, beispielsweise an einer versteckten
Stelle des Kraftfahrzeugs, zur Notöffnung mit einem
mechanischen Schlüssel, wie bisher üblich, vorgesehen werden
muß. Bei Verzicht auf die Funktion der Fernbedienung kann auf
den Energiespeicher 30 im Schlüssel 2 sogar ganz verzichtet
werden. Zumindestens läßt sich, wie in Fig. 2 gezeigt ist,
ein Ersatzschlüssel 42 für das Türschließsystem 1 ohne
Fernbedienung und Energiespeicher ausgestalten, während der
Hauptschlüssel 41 den vollen Funktionsumfang mit
Fernbedienung, die von einem Energiespeicher 30 gespeist
wird, besitzt. Damit realisiert das erfindungsgemäße
Türschließsystem 1 auch eine erhebliche Kosteneinsparung
gegenüber herkömmlichen Türschließsystemen.
Wie weiter in Fig. 3 gezeigt ist, kann die Elektronik 14 im
Schlüssel 2 aus einer integrierten Schaltung bestehen. Die
Elektronik 14 enthält einen ersten Betriebssignalsender 15,
der als optoelektronischer Sender, beispielsweise
Infrarotsender mit einer Infrarot-Sendediode 17, ausgebildet
sein kann. Weiter enthält die Elektronik 14 einen ersten
Betriebssignalcodierer 16, der wiederum mit dem ersten
Betriebssignalsender 15 in Verbindung steht. Die Einrichtung
6 besitzt ebenfalls eine Elektronik 19. Die Elektronik 19
enthält einen ersten, als optischen Empfänger, beispielsweise
Infrarot-Empfänger mit zugehöriger Infrarot-Empfangsdiode 22,
ausgebildeten Betriebssignalempfänger 21 und einen mit dem
ersten Betriebssignalempfänger 21 in Verbindung stehenden
ersten Betriebssignaldecodierer 23. Dadurch ist ein erstes
codiertes Betriebssignal im ersten Betriebssignalcodierer 16
erzeugbar und vom ersten Betriebssignalsender 15 des
Schlüssels 2 auf den ersten Betriebssignalempfänger 21 in der
Einrichtung 6 bei Annäherung des Schlüssels 2 an die
Einrichtung 6 übertragbar, wobei das erste Betriebssignal im
ersten Betriebssignaldecodierer 23 der Elektronik 19
entschlüsselt und ausgewertet wird. Es kann dann bei einer
ersten Ausbildung des Türschließsystems 1 bereits nach
positiver Auswertung des ersten Betriebssignals die Ver- oder
Entriegelung der Autotüren 12, 12′ und des Kofferraumdeckels
37 vorgenommen werden, so daß es sich bei dem ersten
Betriebssignal um das in Fig. 1 gezeigte Betriebssignal 7
handelt.
In Weiterbildung des Türschließsystems 1 kann nun jeweils ein
zweiter, als optoelektronischer Empfänger, beispielsweise
Infrarot-Empfänger mit zugehöriger Infrarot-Empfangsdiode 25,
ausgebildeter Betriebssignalempfänger 24 und ein zweiter
Betriebssignaldecodierer 26 im Schlüssel 2 sowie ein zweiter,
als optoelektronischer Sender, beispielsweise Infrarot-Sender
mit zugehöriger Infrarot-Sendediode 28, ausgebildeter
Betriebssignalsender 27 und zweiter Betriebssignalcodierer 29
in der Einrichtung 6 angeordnet sein. Dadurch ist ein zweites
codiertes Betriebssignal vom zweiten Betriebssignalcodierer
29 erzeugbar und vom zweiten Betriebssignalsender 27 in der
Einrichtung 6 auf den zweiten Betriebssignalempfänger 24 im
Schlüssel 2 übertragbar und anschließend im zweiten
Betriebssignaldecodierer 26 entschlüsselbar. Das zweite
Betriebssignal wirkt dann mit dem ersten Betriebssignal in
einer bidirektionalen Kommunikation zusammen, d. h. es ist
eine positive Auswertung sowohl des zweiten als auch des
ersten Betriebssignals notwendig, um die Ver- und
Entriegelung der Autotüren 12, 12′ und des Kofferraumdeckels
37 zu ermöglichen. Es handelt sich in diesem Fall bei dem in
Fig. 1 gezeigten Betriebssignal 7 um das zusammenwirkende
erste und zweite Betriebssignal. Durch die bidirektionale
Kommunikation wird eine noch weiter verbesserte
Diebstahlsicherheit des Türschließsystems 1 erzielt.
Das Türschließsystem 1 funktioniert, wie beschrieben, auch
bei Annäherung des Schlüssels 2 an den Kofferraum, indem das
Betriebssignal 7 zwischen dem Schlüssel 2 und der den
Empfänger enthaltenden Einrichtung 6 im Kofferraumdeckel 37
ausgetauscht wird. Es ist weiter hervorzuheben, daß sich auch
eine selektive Ver- oder Entriegelung realisieren läßt. Durch
Annäherung des Schlüssels 2 an die entsprechende Autotüre 12
bzw. den Kofferraum kann nach erfolgreicher Übertragung des
Betriebssignals 7, falls gewünscht, nur die jeweilige
Autotüre 12 bzw. der Kofferraumdeckel 37 ver- oder entriegelt
werden.
Die Funktion der bereits erwähnten Fernbedienung der
Zentralverriegelung wird ebenfalls vom ersten
Betriebssignalsender 15 ausgeübt, indem dieser bei Betätigung
der Taste 10 einen vom ersten Betriebssignalcodierer 16
verschlüsselten Code als Betriebssignal 8, wobei der Code des
Betriebssignals 8 gegebenenfalls unterschiedlich vom Code des
Betriebssignals 7 sein kann, über die Infrarot-Sendediode 17
unidirektional aussendet. Dieses Betriebssignal 8 wird von
dem ersten Betriebssignalempfänger 21 in der Einrichtung 6 an
einer der Autotüren 12 oder gegebenenfalls dem
Kofferraumdeckel 37 empfangen und in der Elektronik 19
ausgewertet. Nach positiver Auswertung wird dann die Ver-
oder Entriegelung der Autotüren 12, 12′ sowie gegebenenfalls
der weiteren verschließbaren Teile am Kraftfahrzeug bewirkt.
Die Elektronik 14 im Schlüssel 2 wird hierbei vom
Energiespeicher 30 versorgt, so daß die Fernbedienung auch
aus einer Entfernung vom Kraftfahrzeug funktionsfähig ist,
bei der noch keine Energieübertragung von der jeweiligen
Einrichtung 6 auf den Schlüssel 2 einsetzt.
In der den Empfänger enthaltenden Einrichtung 6 sind, wie in
Fig. 2 zu sehen ist, zwei vom Benutzer außerhalb des
Kraftfahrzeugs einsehbare Leuchtmittel, wie Leuchtdioden 43,
44, angeordnet. Die Leuchtdioden 43, 44 zeigen den
Schließzustand des Türschließsystems 1 an. Dazu können die
beiden Leuchtdioden 43, 44 unterschiedlich gefärbt sein,
beispielsweise die Leuchtdiode 43 rot und die Leuchtdiode 44
grün. Die Leuchtdiode 43 signalisiert dann, daß die Autotüre
12 bzw. der Kofferraumdeckel 37 verriegelt ist und die
Lichtdiode 44, daß die Autotüre 12 bzw. der Kofferraumdeckel
37 entriegelt ist.
Bei der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung erfolgt
die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 zur
Einrichtung 6 als optisches Signal, beispielsweise Infrarot-
Signal. Selbstverständlich können auch andere
Signalübertragungsarten durch entsprechende Ausbildung der
Betriebssignalsender und -empfänger vorgesehen sein,
beispielsweise eine Hf-Signalübertragung, wie sie als weitere
Ausführungsform schematisch in Fig. 4 in einem das Prinzip
erläuternden Blockdiagramm gezeigt ist.
Der Schlüssel 2′ besitzt wiederum eine die Sende- und
Empfangs-Bausteine sowie die Codier- bzw. Decodier-Bausteine
enthaltende Elektronik 14, mit der die elektromagnetische
Übertragungsspule 34 in Verbindung steht. In der Einrichtung
6′ befindet sich eine dazu korrespondierende Induktionsspule
31, die mit der die Sende- und Empfangs-Bausteine sowie die
Codier- und Decodier-Bausteine enthaltenden Elektronik 19 in
Verbindung steht. Über die Leitung 18′ steht die Elektronik
19 in der Einrichtung 6′ wieder mit dem Steuergerät 20 in
Verbindung.
Mittels der elektromagnetischen Übertragungsspule 34 und der
Induktionsspule 31 kann wiederum ein codiertes Betriebssignal
7 zwischen dem Schlüssel 2′ und der Einrichtung 6′, nämlich
ein elektromagnetisches Signal als Hf-Signal, auf induktivem
Wege bei Annäherung des Schlüssels 2 an die entsprechende
Autotüre 12 oder den Kofferraumdeckel 37 ausgetauscht werden.
Dazu überträgt die Induktionsspule 31 der Einrichtung 6′
Energie 40 auf die elektromagnetische Übertragungsspule 34,
wobei die übertragene Energie 40 zum Betrieb der Elektronik
14 dient. Dieser Energie 40 wird ein Signalfeld, gesteuert
von der Elektronik 19 überlagert, das gegebenenfalls das bei
einer bidirektionalen Kommunikation von der Einrichtung 6′ zu
übertragende codierte zweite Betriebssignal enthält. Das
Signalfeld wird ebenfalls von der elektromagnetischen
Übertragungsspule 34 des Schlüssels 2′ empfangen. Die
Elektronik 14 ermittelt aus dem Signalfeld das zweite
Betriebssignal und entschlüsselt dieses. Weiter dämpft die
Elektronik 14 den dafür bestimmten Teil des Signalfelds
entsprechend dem zu übertragenden codierten ersten
Betriebssignal. Diese Dämpfung des Signalfeldes wird von der
Elektronik 19 der Einrichtung 6′ registriert und daraus das
übertragene codierte erste Betriebssignal ermittelt und
entschlüsselt. Nach positiver Auswertung des ersten und
gegebenenfalls bei der bidirektionalen Kommunikation
zusätzlich des zweiten Betriebssignals wird wiederum die Ver-
und Entriegelung der Autotüren 12 bzw. des Kofferraumdeckels
37 durchgeführt.
In Fig. 5 ist die Anordnung der den Empfänger enthaltenden
Einrichtungen 6′ in den Autotüren 12 und dem Kofferraumdeckel
37 des Kraftfahrzeugs sowie die Ausbildung des Schlüssels 2′
gemäß dieser weiteren Ausführungsform näher gezeigt, wobei
die Anordnung im wesentlichen analog zur Fig. 2 ausgeführt
ist. Der aus Hauptschlüssel 41′ oder Ersatzschlüssel 42′
bestehende Schlüssel 2 besitzt jeweils eine
elektromagnetische Übertragungsspule 34, die mit der
Induktionsspule 31 in der Einrichtung 6′ zur Energie- und
Betriebssignalübertragung bei der Annäherung an die
entsprechende Autotüre 12 bzw. den Kofferraumdeckel 37
zusammenwirkt. Falls der Hauptschlüssel 41′ zusätzlich eine
Fernbedienungsfunktion besitzt, enthält er weiter eine
Infrarot-Sendediode 17 mit zugehörigem Betriebssignalsender
sowie einen Energiespeicher 30. In diesem Fall besitzt die
Einrichtung 6′ eine zusätzliche Infrarot-Empfangsdiode 22 mit
zugehörigem Betriebssignalempfänger. Somit ist zur
fernbedienbaren Betätigung der Zentralverriegelung ein
zusätzliches optisches Betriebssignal zwischen dem
Hauptschlüssel 41′ und der Einrichtung 6′ austauschbar.
Die den Empfänger enthaltende Einrichtung 6 ist vorzugsweise
im Betätigungsgriff, also dem in Fig. 1 gezeigten Türgriff 13
in der Autotüre 12 oder dem Griff für den Kofferraumdeckel 37
untergebracht. Besonders vorteilhaft läßt sich die
Einrichtung 6 anstelle des herkömmlichen mechanischen
Schließzylinders im Betätigungsgriff anordnen. Eine derartige
Ausbildung für den Türgriff 13 ist näher in den Fig. 6 bis 8
zu sehen.
Die Einrichtung 6 besitzt ein Gehäuse 46, in dem die
Induktionsspule 31 auf einer Leiterplatte 47 angeordnet ist.
Um die Energieübertragung zwischen der Einrichtung 6 und dem
Schlüssel 2 sowie gegebenenfalls die Signalübertragung wie
bei der Einrichtung 6′ effektiver auszugestalten und eine
bessere Richtwirkung zu erzielen, kann die Induktionsspule 31
noch mit einem in Fig. 8 gezeigten Ferritkern 50 versehen
sein. Die Leiterplatte 47 dient weiter als Träger für die
Elektronik 19 (siehe Fig. 3). Die von der Leiterplatte 47
ausgehenden Leitungen 18′ zum Steuergerät 20 sind durch eine
rückseitige Öffnung 48 am Gehäuse 46 hindurchgeführt. Auf der
Leiterplatte 47 befinden sich weiter die zwei den jeweiligen
Schließzustand des Türschließsystems 1 anzeigenden
Leuchtdioden 43, 44, die mittels einer durchsichtigen
Gehäuseabdeckung 49 derart abgedeckt sind, daß sie geschützt
und trotzdem außerhalb des Kraftfahrzeugs vom Benutzer
einsehbar sind.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und
dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt
vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen
des Erfindungsgedankens. Die Fernbedienung kann anstelle von
Infrarot-Signalen auch Funksignale verwenden. Falls gewünscht
kann auch noch ein zusätzlicher Empfänger für die
Fernbedienung an zentraler Stelle im Kraftfahrzeug,
beispielsweise am Innenspiegel, angeordnet sein, so daß die
Zentralverriegelung von dieser zentralen Stelle gesteuert
wird, während die den Empfänger enthaltenden Einrichtungen in
den Autotüren lediglich zur selektiven Ver- und Entriegelung
bei Annäherung an die entsprechende Autotüre verwendet
werden.
Bezugszeichenliste
1 Türschließsystem
2 Schlüssel
2′ Schlüssel (weitere Ausführung)
3 Zündstartschloß
4 Verbindungsleitung
5 Betriebsaggregat
6 Einrichtung (den Empfänger enthaltend)
6′ Einrichtung (weitere Ausführung)
7 Betriebssignal (bei Annäherung an Autotür)
8 Betriebssignal (bei Fernbedienung)
9 Betriebssignal (für Zündstartschloß)
10 Taste (an Schlüssel)
11 Aufnahme (am Zündstartschloß)
12, 12′ Autotüre
13 Türgriff
14 Elektronik (im Schlüssel)
15 erster Betriebssignalsender
16 erster Betriebssignalcodierer
17 Infrarot-Sendediode (im Schlüssel)
18 Leitung (von Einrichtung zur Elektronik)
18′ Leitung (von Elektronik zu Steuergerät)
19 Elektronik (im Kraftfahrzeug)
20, 20′ Steuergerät
21 erster Betriebssignalempfänger
22 Infrarot-Empfangsdiode (des ersten Betriebssignalempfängers)
23 erster Betriebssignaldecodierer
24 zweiter Betriebssignalempfänger
25 Infrarot-Empfangsdiode (des zweiten Betriebssignalempfängers)
26 zweiter Betriebssignaldecodierer
27 zweiter Betriebssignalsender
28 Infrarot-Sendediode (des zweiten Betriebssignalsenders)
29 zweiter Betriebssignalcodierer
30 Energiespeicher
31 Induktionsspule
32 Energieübertragungs-Elektronik
33 Bordnetz-Zuleitung
34 elektromagnetische Übertragungsspule
35 Motor (für die Ver- und Entriegelung)
37 Kofferraumdeckel
39 Bussystem
40 Energieübertragung
41 Hauptschlüssel
41′ Hauptschlüssel (weitere Ausführung)
42 Ersatzschlüssel
42′ Ersatzschlüssel (weitere Ausführung)
43, 44 Leuchtdiode
46 Gehäuse (für Einrichtung)
47 Leiterplatte
48 Öffnung (im Gehäuse)
49 durchsichtige Gehäuseabdeckung
50 Ferritkern
2 Schlüssel
2′ Schlüssel (weitere Ausführung)
3 Zündstartschloß
4 Verbindungsleitung
5 Betriebsaggregat
6 Einrichtung (den Empfänger enthaltend)
6′ Einrichtung (weitere Ausführung)
7 Betriebssignal (bei Annäherung an Autotür)
8 Betriebssignal (bei Fernbedienung)
9 Betriebssignal (für Zündstartschloß)
10 Taste (an Schlüssel)
11 Aufnahme (am Zündstartschloß)
12, 12′ Autotüre
13 Türgriff
14 Elektronik (im Schlüssel)
15 erster Betriebssignalsender
16 erster Betriebssignalcodierer
17 Infrarot-Sendediode (im Schlüssel)
18 Leitung (von Einrichtung zur Elektronik)
18′ Leitung (von Elektronik zu Steuergerät)
19 Elektronik (im Kraftfahrzeug)
20, 20′ Steuergerät
21 erster Betriebssignalempfänger
22 Infrarot-Empfangsdiode (des ersten Betriebssignalempfängers)
23 erster Betriebssignaldecodierer
24 zweiter Betriebssignalempfänger
25 Infrarot-Empfangsdiode (des zweiten Betriebssignalempfängers)
26 zweiter Betriebssignaldecodierer
27 zweiter Betriebssignalsender
28 Infrarot-Sendediode (des zweiten Betriebssignalsenders)
29 zweiter Betriebssignalcodierer
30 Energiespeicher
31 Induktionsspule
32 Energieübertragungs-Elektronik
33 Bordnetz-Zuleitung
34 elektromagnetische Übertragungsspule
35 Motor (für die Ver- und Entriegelung)
37 Kofferraumdeckel
39 Bussystem
40 Energieübertragung
41 Hauptschlüssel
41′ Hauptschlüssel (weitere Ausführung)
42 Ersatzschlüssel
42′ Ersatzschlüssel (weitere Ausführung)
43, 44 Leuchtdiode
46 Gehäuse (für Einrichtung)
47 Leiterplatte
48 Öffnung (im Gehäuse)
49 durchsichtige Gehäuseabdeckung
50 Ferritkern
Claims (8)
1. Elektronisches Türschließsystem an einem Kraftfahrzeug
mit einem eine zum bestimmungsgemäßen Betrieb dienende
Elektronik (14) enthaltenden Schlüssel (2) und einem am
Kraftfahrzeug befindlichen Empfänger, wobei der Schlüssel (2)
mit dem Empfänger ein codiertes Betriebssignal austauscht und
wobei Mittel zur Entschlüsselung des codierten
Betriebssignals vorgesehen sind, so daß eine positive
Auswertung des Betriebssignals ein Steuergerät (20) zur Ver-
oder Entriegelung der Autotüren (12, 12′) betätigt, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine den Empfänger enthaltende
Einrichtung (6) an einer Autotüre (12) angeordnet ist, welche
Mittel zur induktiven, berührungslosen Übertragung von
Energie auf den Schlüssel (2) aufweist, wobei die
Energieübertragung (40) bei Annäherung des Schlüssels (2) an
die entsprechende Autotüre (12) einsetzt und daß die
Elektronik (14) des Schlüssels (2) durch die Energieaufnahme
aktivierbar und bestimmungsgemäß betreibbar ist.
2. Elektronisches Türschließsystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine den Empfänger enthaltende
Einrichtung (6) in wenigstens einem weiteren verschließbaren
Teil des Kraftfahrzeugs, insbesondere dem Kofferraumdeckel
(37), angeordnet ist, wobei die den Empfänger enthaltende
Einrichtung (6) sich vorzugsweise im jeweiligen
Betätigungsgriff, beispielsweise im Türgriff (13) der
Autotüre (12), insbesondere anstelle des mechanischen
Schließzylinders befindet und daß weiter vorzugsweise eine
selektive Ver- oder Entriegelung des jeweiligen
verschließbaren Teils des Kraftfahrzeugs bei Annäherung des
Schlüssels (2) an das verschließbare Teil erfolgt.
3. Elektronisches Türschließsystem nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß in der den Empfänger enthaltenden
Einrichtung (6) eine Induktionsspule (31) und im Schlüssel
(2) eine elektromagnetische Übertragungsspule (34) als Mittel
zur induktiven Übertragung von Energie angeordnet sind, wobei
die Induktionsspule (31) und die elektromagnetische
Übertragungsspule (34) bei Annäherung des Schlüssels (2) an
die entsprechende Autotüre (12) zur induktiven
Energieübertragung (40) zusammenwirken, und daß vorzugsweise
in der den Empfänger enthaltenden Einrichtung (6)
Signalgeber, beispielsweise unterschiedlich gefärbte
Leuchtdioden (43, 44), zur Anzeige des Schließzustandes
angeordnet sind.
4. Elektronisches Türschließsystem nach Anspruch 1, 2 oder
3, dadurch gekennzeichnet, daß das Betriebssignal (7) als
elektromagnetisches Signal, insbesondere Hf-Signal,
vorzugsweise bidirektional zwischen dem Schlüssel (2′) und der
den Empfänger enthaltenden Einrichtung (6′) über die Mittel
zur induktiven Energieübertragung austauschbar ist, wobei der
übertragenen Energie von der den Empfänger enthaltenden
Einrichtung (6′) ein Signalfeld überlagert ist, das
gegebenenfalls das von der den Empfänger enthaltenden
Einrichtung (6′) zu übertragende Betriebssignal enthält, und
wobei ein Teil dieses Signalfelds entsprechend dem vom
Schlüssel (2′) zu übertragenden Betriebssignal durch den
Schlüssel (2′) gedämpft wird.
5. Elektronisches Türschließsystem nach Anspruch 1, 2 oder
3, dadurch gekennzeichnet, daß im Schlüssel (2) und in der
den Empfänger enthaltenden Einrichtung (6) optische Sender
und Empfänger angeordnet sind, so daß das Betriebssignal (7)
als optisches Signal, insbesondere Infrarot-Signal,
vorzugsweise bidirektional, zwischen dem Schlüssel (2) und
der den Empfänger enthaltenden Einrichtung (6) austauschbar
ist.
6. Elektronisches Türschließsystem nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (2, 2′) einen
Energiespeicher (30) zum Betrieb eines optischen Senders
enthält, so daß ein codiertes optisches Betriebssignal (8),
vorzugsweise ein Infrarot-Signal, das insbesondere einen
weiteren Code enthält, zur Fernbedienung des Steuergeräts
(20, 20′) für die Ver- und Entriegelung der Autotüren (12,
12′) vom Schlüssel (2, 2′) auf die den Empfänger enthaltende
Einrichtung (6, 6′) unidirektional in einer derartigen
Entfernung von der den Empfänger enthaltenden Einrichtung
(6, 6′) übertragbar ist, bei der noch keine
Energieübertragung auf den Schlüssel (2, 2′) einsetzt.
7. Elektronisches Türschließsystem nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die den Empfänger
enthaltende Einrichtung (6) über das Steuergerät (20) zur
Ver- oder Entriegelung der Autotüren (12, 12′), gegebenenfalls
mittels eines Vorverstärkers, an ein Bussystem (39) im
Kraftfahrzeug angeschlossen ist, wobei das Bussystems (39)
vorzugsweise eine Verbindung zu einem Zündstartschloß (3) und
einem Betriebsaggregat (5), wie Motorelektronik,
Wegfahrsperre o. dgl., herstellt, so daß bei positiver
Auswertung des Betriebssignals (7) gleichzeitig das
Betriebsaggregat (5) zur Inbetriebnahme freigegeben werden
kann.
8. Elektronisches Türschließsystem nach einem der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Alarmanlage des
Kraftfahrzeugs gleichzeitig bei positiver Auswertung des
zwischen dem Schlüssel (2) und der den Empfänger enthaltenden
Einrichtung (6) übertragenen Betriebssignals (7) in und außer
Betrieb setzbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4434571A DE4434571A1 (de) | 1993-10-01 | 1994-09-28 | Elektronisches Türschließsystem an einem Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4333505 | 1993-10-01 | ||
DE9320270U DE9320270U1 (de) | 1993-10-01 | 1993-11-26 | Schließmanagement |
DE4404496 | 1994-02-12 | ||
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Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4434571A1 true DE4434571A1 (de) | 1995-04-06 |
Family
ID=27205618
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE4434571A Withdrawn DE4434571A1 (de) | 1993-10-01 | 1994-09-28 | Elektronisches Türschließsystem an einem Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
Country | Link |
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