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DE19703593A1 - Vorrichtung zum Sichern von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Sichern von Gegenständen

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DE19703593A1
DE19703593A1 DE19703593A DE19703593A DE19703593A1 DE 19703593 A1 DE19703593 A1 DE 19703593A1 DE 19703593 A DE19703593 A DE 19703593A DE 19703593 A DE19703593 A DE 19703593A DE 19703593 A1 DE19703593 A1 DE 19703593A1
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GERTH HELMUT 72793 PFULLINGEN DE
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • GPHYSICS
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    • G07C2009/00579Power supply for the keyless data carrier
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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von eine Vorrichtung zum Sichern von Gegenständen nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Eine bekannte gattungsgemäße Vorrichtung weißt hierbei einen tragbaren, mitnehmbaren Schlüssel auf, in welchem eine Batterie angeordnet ist. Zu dem Schlüssel gehörende Schlösser werden hierbei über Funk bzw. Ultraschall, welcher von dem Schlüssel per Knopfdruck ausgesendet wird, aufgrund des empfangenen Signals geöffnet. Neben diesem kontaktlosen Öffnen der Schlösser besteht auch die Möglichkeit, die Schlösser auf herkömmliche Art und Weise mittels Einführung des Schlüsselbartes in den entsprechenden Schließzylinder zu öffnen. Entsprechende Schlösser sind heutzutage vor allem im Kraftfahrzeugbau anzutreffen.
Nachteil einer solchen Schließvorrichtung ist jedoch, daß die das entsprechende Ultraschall oder Funksignal verstärkende in dem Schlüssel angeordnete Batterie keine unbegrenzte Kapazität aufweist. Insbesondere dann, wenn mittels des Schlüssels mehrere Funktionen ausgelöst werden können, wie beispielsweise bei einem Kraftfahrzeug das Schließen der Fenster, das Schließen der Türen, das Schließen des Schiebedaches und ähnlichem, ist ein entsprechend großer Energiebedarf von Nöten. Bei vollständig entleertem Zustand der Batterie kann dies sogar soweit führen, daß ein Öffnen oder gar ein Starten eines Kraftfahrzeuges unmöglich wird. Dies insbesondere dann, wenn mittels der Batterie der Schlüssel neben dem herkömmlichen mechanischen Bestandteilen einen elektrisch gespeicherten Code, beispielsweise als Bestandteil einer Wegfahrsperre, aufweist, welcher vor dem Öffnen bzw. Starten verifiziert werden muß.
Die Erfindung und ihre Vorteile
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß der in dem mobilen, tragbaren Mitnahmeteil angeordnete Energiespeicher stets genug Energie für das Aussenden von entsprechenden Signalen bereit stellt. Es wird einer vollständigen Entleerung des Energiespeichers vorgebeugt, ein entsichern des gesicherten Gegenstandes mittels Mitnahmeteil und Korrespondenzteil wird gewährleistet.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß durch die erfindungsgemäße Ladung des Energiespeichers keine entsprechenden Ersatzbatterien mitgeführt werden müssen, um dem Fall der vollständigen Entladung der Batterie vorzubeugen. Der Kauf sowie die Entsorgung der Batterien entfallen.
Zu sichernde Gegenstände können beispielsweise Türen sein, welche den Zutritt zu entsprechenden Räumen sicheren, können Fenster sein, können Behälter sein, können Schränke sein, können Kraftfahrzeuge odgl. sein. Denkbar sind also solche Gegenstände, welche nur für einen bestimmten autorisierten Personenkreis zugänglich oder benutzbar sein sollen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Mitnahmeteil ein Schlüssel für ein Kraftfahrzeug und die Ladung des Energiespeichers erfolgt solange sich der Schlüssel im Zündschloß befindet. Durch eine solche Vorrichtung, kann ein Entladen des Energiespeichers im Kraftfahrzeugschlüssel ausgeschlossen werden. Die beim Öffnen des Kraftfahrzeuges benötigte Energie wird während des Betriebes des Kraftfahrzeuges dem Schlüssel zugeführt. Da sich der Schlüssel für das Kraftfahrzeug während des Fahrtbetriebes in oder an einen dafür vorgesehenen Ort, normalerweise dem Schließzylinder, gegeben werden muß, erfolgt erfindungsgemäß die Ladung des Energiespeichers solange sich der Schlüssel an diesem Ort befindet. Denkbar ist, daß der Schlüssel und das entsprechende Schloß hierzu nicht die herkömmliche Form des Schlüssels mit einem Bart und des Schlosses mit einem Schließzylinder aufweisen muß, sondern daß der Schlüssel beispielsweise auch eine Art Chipkarte mit Energiespeicher und das Schloß zu dieser Chipkarte komplementärer Eingabeschlitz sein kann. Als Schlüssel denkbar ist auch ein beliebig gestaltbarer Raumkörper, der an einem dazu zumindest teilweise komplementären Korrespondenzteil anordbar ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Mitnahmeteil ein Schlüssel eines Türschlosses und die Ladung des Energiespeichers im Schlüssel erfolgt solange sich der Schlüssel im Schloß bzw. Schließzylinder befindet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Ladung des Energiespeichers in einer Korrespondenzteil unabhängigen Ladeeinrichtung. Eine solche Ladeeinrichtung kann beispielsweise an dem Ort angeordnet sein, in welchem normalerweise Schlüssel abgelegt werden. Ähnlich wie tragbare Telefone, wird der Schlüssel in eine solche Ladeeinrichtung beispielsweise über Nacht eingelegt, um ein entsprechendes Laden des Energiespeichers durchzuführen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Ladeeinrichtung über ein Stromnetz mit elektrischer Energie versorgt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Ladeeinrichtung von einer netzunabhängigen Energiequelle mit elektrischer Energie versorgt. Eine solche Ladeeinrichtung kann also beispielsweise an einem entsprechenden Akku angeschlossen sein, welcher beispielsweise eine Autobatterie sein kann.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Ladung des Energiespeichers kontaktlos mittels Induktion. Durch eine solche Vorrichtung kann beispielsweise der Energiespeicher im Mitnahmeteil beladen werden, solange das Mitnahmeteil an einem der dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt wird. Ein solcher Ort kann beispielsweise eine allgemeine Schlüsselablage sein, wobei sich durchaus mehrere erfindungsgemäße Mitnahmeteile in einer solchen Ablage befinden und gleichzeitig mittels Induktion beladen werden können.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Ladeeinrichtung als Mitnahmeteil-Aufbewahrungseinheit ausgebildet. In einer solchen Aufbewahrungseinheit wird das Mitnahmeteil bei Nichtbenutzung aufbewahrt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Ladeeinrichtung als Mitnahmeteil-Sucheinheit ausgebildet. Mit einer solchen Sucheinheit kann ein Auffinden des Schlüssels auf einfache Weise erfolgen.
Nach einer solchen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sendet die Mitnahmeteil-Sucheinheit auf Anfrage ein Suchsignal aus, welches ein Auffinden des Schlüssels ermöglicht. Durch ein solches Aussenden eines Suchsignales kann bei entsprechender Ausgestaltung des Mitnahmeteils aufgrund eines solchen Suchsignales das Mitnahmeteil akustische oder optische Signale ausstrahlen, welche den Suchvorgang erheblich vereinfachen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dient die Energiequelle zur Speißung einer in dem Mitnahmeteil angeordneten Leuchte. Gerade auch bei mechanisch betätigbaren KFZ-Schlössern mit Schlüsselbart und Schließzylinder bietet eine Leuchte in bzw. an dem Schlüssel einen erheblichen Komfort zur Findung des entsprechenden Schlüssellochs in der Dunkelheit.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Ansprüchen entnehmbar.
Alle in der Beschreibung und den nachfolgenden Ansprüchen dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Sichern von Gegenständen mit einem mobilen, tragbaren Mitnahmeteil (Schlüssel), mit einem zu dem Mitnahmeteil zumindest teilweise komplementären in dem zu sichernden Gegenstand ortsfest angeordneten Korrespondenzteil (Schloß), mit einem in dem Mitnahmeteil angeordneten Energiespeicher (Batterie), dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher mittels einer Ladeeinrichtung mit elektrischer Energie beladbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mitnahmeteil ein Schlüssel für ein Kraftfahrzeug ist und
daß die Ladung des Energiespeichers erfolgt solange sich der Schlüssel im Zündschloß befindet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mitnahmeteil ein Schlüssel eines Türschlosses ist und
daß die Ladung des Energiespeichers erfolgt solange sich der Schlüssel im Schloß befindet.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladung des Energiespeichers in einer Korrespondenzteil unabhängigen Ladeeinrichtung erfolgt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeeinrichtung über ein Stromnetz mit elektrischer Energie versorgt wird.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeeinrichtung von einer netzunabhängigen Energiequelle mit elektrischer Energie versorgt wird.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladung mittels Induktion kontaktlos erfolgt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Ladeeinrichtung als Mitnahmeteil-Auf­ bewahrungseinheit ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Ladeeinrichtung als Mitnahmeteil-Sucheinheit ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeteil-Sucheinheit auf Anfrage ein Suchsignal aussendet, welches ein Auffinden des Mitnahme teils ermöglicht.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiequelle zur Speißung einer in dem Mitnahmeteil angeordneten Leuchte dient.
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