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DE19801064A1 - Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
DE19801064A1
DE19801064A1 DE1998101064 DE19801064A DE19801064A1 DE 19801064 A1 DE19801064 A1 DE 19801064A1 DE 1998101064 DE1998101064 DE 1998101064 DE 19801064 A DE19801064 A DE 19801064A DE 19801064 A1 DE19801064 A1 DE 19801064A1
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vehicle drive
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Michael Koblbauer
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Das erfindungsgemäße Verfahren geht aus von einem Verfahren mit den Merkma­ len des Oberbegriffs von Patentanspruch 1.
Ein derartiges Verfahren ist aus der DE 36 15 890 A bekannt. Dabei wird der Dialog zwischen dem Steuergerät und der BNE drahtlos durchgeführt. Die BNE ist bei­ spielsweise ein Transponder, der ein vom Steuergerät ausgesandtes Fragesignal aufnimmt und ein Antwortsignal mit einem Antwort-Code ausgibt. Handelt es sich um den berechtigten Benutzer, so erkennt das Steuergerät aufgrund des richtigen Antwort-Codes diesen und ermöglicht bzw. realisiert die Entriegelung der Fahr­ zeugtüren. Bei den bekannten Verfahren ist es dann ohne weiteres möglich, die Fahrzeugantriebseinheit in Betrieb zu nehmen. Ein hierfür vorgesehener Drehknopf ist mit dem Lenkradschloß vereinigt und kann ohne weiteres betätigt werden. Dabei ergibt sich das Problem, daß es für die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit genügt, das Fahrzeug zu entriegeln. Die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebsein­ heit ist dann auch durch einen Fahrgast möglich, wenn der die BNE tragende be­ rechtigte Fahrzeugbenutzer dies nicht wünscht.
Das geschilderte Problem wird besonders dann besonders gravierend, wenn die Zugangsberechtigung in einer Form abgefragt wird, wie sie aus der DE 195 16 316 A bekannt ist. Dort wird der Frage-Antwort-Dialog bereits durchgeführt, wenn sich der berechtigte Benutzer mit seiner Hand dem Türgriff nähert. Tut er dies beispiels­ weise nicht in der Absicht, auch die Fahrzeugtür zu öffnen, und erkennt er nicht, daß trotzdem der Dialog zu seiner Identifizierung geführt hat und das Fahrzeug entriegelt ist, so ist es dann auch für einen Dritten ohne Kenntnis des berechtigten Benutzers möglich, in das Fahrzeug zu gelangen und die Antriebseinheit in Betrieb zu nehmen.
Neben dem bekannten Verfahren ist es auch zukünftig möglich, die Zugangsbe­ rechtigung durch körpereigene individuelle Merkmale nachzuweisen. Bekannt ist beispielsweise die Identifizierung mit Hilfe eines Fingerabdrucks oder einer Spracherkennung. Auch im Falle einer derartigen physiologischen Berechtigungs­ nachweiseinrichtung ergibt sich bei der aus der DE 36 15 890 A bekannten quasi automatischen Freischaltung der Fahrzeugantriebseinheit das Problem der uner­ wünschten bzw. unberechtigten Inbetriebnahme dieser Einheit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem dieses Problem beseitigt ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
Da die Berechtigung zur Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit nun nicht mehr an einen mechanischen Zündschlüssel gekoppelt ist, ergibt sich insbesondere dann, wenn ein elektronischer Speicher für den Zugangsberechtigungsnachweis vorgesehen ist, das Problem des Verlustes des Speichers während des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit. Dieser Verlust kann unbemerkt vom berechtigten Benutzer erfolgen, beispielsweise indem der Speicher unbemerkt aus dem Fahrzeug entfernt wird. Dasselbe Problem tritt auf, wenn der Speicher seine Fähigkeit verliert, den Zugangsberechtigungs-Code zu übermitteln. Beispielsweise im Falle eines elektri­ schen Defekts der BNE, der während des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit auf­ tritt, ist die BNE unwirksam und ermöglicht nicht mehr die nachträgliche Inbetrieb­ nahme der Fahrzeugantriebseinheit. Dieser Fall tritt beispielsweise auf, wenn die Antriebseinheit als Brennkraftmaschine ausgebildet ist und diese vor einem ge­ schlossenen Bahnübergang kurzzeitig abgestellt werden muß. Da zur Inbetrieb­ nahme der Fahrzeugantriebseinheit der Zugangs-Code übermittelt werden muß, ergibt sich daraus ein erhebliches Problem für den Fahrzeugbenutzer. Um dieses Problem zu vermeiden, kann die Abfrage des Zugang-Codes auch während und/oder nach Abschluß des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit vorgenommen werden. Die Abfrage während des Betriebs läßt es zu, den Verlust schnell zu erken­ nen. Voraussetzung dafür ist lediglich eine entsprechende Häufigkeit dieser Abfra­ ge. Die Abfrage nach Abschluß des Betriebs ermöglicht es wenigstens, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug anschließend wieder in Betrieb nehmen zu können. Ergebnis der Abfrage des Zugangs-Codes während oder nach Abschluß des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit kann die Abgabe eines Warnsignals sein. Demgegenüber ist es vorteilhaft, in diesem Fall einen fahrzeugfesten Speicher für den Zugangs-Code vorzusehen, der dann entriegelt wird und vom Benutzer bei­ spielsweise auch aus dem Fahrzeug entfernt werden kann. Dieser Speicher ist zu­ sätzlich zu dem eigentlichen Speicher für den Zugangs-Code vorgesehen. Dieser redundante Speicher ist dann wirksam. Er kann als mechanisches Teil ausgebildet sein, das in die Berechtigungsnachweiseinrichtung eingesetzt wird und den dort vorgesehenen, ggf. defekten Speicher für den Zugangs-Code funktionell ersetzt. Der Speicher kann dann wiederum allein oder zusammen mit der BNE in ein Betäti­ gungsteil für die Inbetriebnahme bzw. den Betrieb der Fahrzeugantriebseinheit ein­ gesetzt werden. Er kann auch mit einem mechanischen Schlüssel verbunden sein, der in einem Zündschloß dann eingesetzt wird und die Inbetriebnahme der Fahr­ zeugantriebseinheit in der üblichen konventionellen Weise ermöglicht.
Anhand der Zeichnung ist die Erfindung weiter erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Betätigungseinheit für eine Fahrzeugantriebseinheit von vorne
Fig. 2 eine zugehörige Berechtigungsnachweiseinrichtung in der Draufsicht und
Fig. 3 die Berechtigungsnachweiseinrichtung von Fig. 2 ebenfalls in der Draufsicht und ergänzt durch eine Baueinheit, die im Notfall die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit ermöglicht.
Fig. 1 zeigt eine Betätigungseinheit 1 für eine nicht dargestellte Fahrzeugan­ triebseinheit, mit deren Hilfe es möglich ist, die Antriebseinheit in Betrieb zu nehmen. Hierzu wird ein drehbares Teil 2 der Einheit 1 in Richtung der durch Pfeile 3 vorge­ gebenen Richtung gedreht. Die hintereinander angeordneten Pfeile 3 und 4 bedeu­ ten die Aufeinanderfolge zweier Drehbewegungen, durch die bei der ersten Dreh­ bewegung zunächst in üblicher Weise der Zündstromkreis (nicht dargestellt) des Fahrzeugs geschlossen wird und durch Weiterdrehen (Pfeil 4) der Anlasserstrom­ kreis ebenfalls geschlossen wird und ein ebenfalls nicht dargestellter Anlasser in Betrieb genommen wird. Damit läßt sich die Antriebseinheit, hier als Brennkraftma­ schine angenommen, starten.
Wesentlich dabei ist, daß das Starten im Normalfall, d. h. bei ordnungsgemäßer Funktion der vorhandenen Komponenten, ohne das Einführen eines konventionellen Zündschlüssels in die Betätigungseinheit 1 erfolgt.
Um die Berechtigung zur Inbetriebnahme der Antriebseinheit zu prüfen, ist eine Be­ rechtigungsnachweiseinrichtung 5 vorgesehen, die einen Speicher (nicht dargestellt) für einen Zugangsberechtigungs-Code enthält und die ferner in üblicher Weise als Fernbedienungssignalgeber ausgebildet ist. Sie besitzt Drucktasten 6 und 7 zur Fernentriegelung der Zentralverriegelungsanlage (6) bzw. des Kofferraums (7) so­ wie zusätzlich eine Drucktaste 8 zur Ausgabe eines Fernbedienungssignals für die Verriegelung der Türen und Klappen des Fahrzeugs. Der Speicher für den Zu­ gangsberechtigungs-Code wird bei Betätigung der Drucktaste 6 bzw. 7 ausgelesen und sendet den Zugangsberechtigungs-Code in bekannter Weise aus, der sich ebenfalls in bekannter Weise mit jeder Betätigung entsprechend einem vorgegeben Algorithmus ändert und dadurch die Abhörsicherheit gewährleistet. Der Code wird von einem im Fahrzeug vorgesehenen Steuergerät aufgenommen. Entspricht er dem erwarteten Code, so wird der entsprechende Fernbedienungsbefehl realisiert.
Ebenfalls vorgesehen ist die Möglichkeit, ohne die Ausgabe eines Fernbedienungs­ signals ein zuvor verschlossenes Fahrzeug öffnen zu können. Hierzu wird, wie an sich aus der DE 35 36 377 A bekannt, ein Dialog zwischen dem Steuergerät und der Einrichtung 5 bei Betätigen einer Türhandhabe ausgelöst und, sofern von der Ein­ richtung 5 der erwartete Code ausgegeben wird, die Verriegelung des Fahrzeugs aufgehoben und der Zugang ermöglicht.
Zur Inbetriebnahme der Antriebseinheit wird mit dem Drehen des Teils 2 in Richtung der Pfeile 3 und 4 ebenfalls ein Fragesignal ausgesandt, das von der Einrichtung 5 aufgenommen wird und wie zuvor im Falle des Frage-Antwort-Dialogs für den Zu­ gang beschrieben, durch Ausgabe des Zugangsberechtigungs-Codes beantwortet. Das Steuergerät empfängt diesen Code und gibt, sofern er dem erwarteten Code entspricht, den Zündstrom- bzw. Anlasserstromkreis frei.
Damit ist es möglich, ohne Verwendung eines konventionellen mechanischen Zünd­ schlüssels das Fahrzeug zu starten. Andererseits wird durch die Abfrage des Zu­ gangsberechtigungs-Codes vor der Inbetriebnahme der Antriebseinheit sicherge­ stellt, daß sich die Einheit 5 innerhalb des Fahrzeugs befindet. Damit ist sicherge­ stellt, daß der Benutzer, der sich berechtigterweise Zugang zum Fahrzeug ver­ schafft hat, nunmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb des Fahrzeugs sitzt. D. h. die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit geschieht mit hoher Wahrschein­ lichkeit durch ihn oder zumindest in dessen Einverständnis.
Für den Fall, daß die Einheit 5 nach der Inbetriebnahme der Antriebseinheit aus dem Fahrzeug entfernt wird bzw. ihre Funktionsfähigkeit verliert, ist eine weitere Maßnahme vorgesehen. Diese besteht zunächst darin, den Berechtigungs-Code zu definierten Zeitpunkten abzufragen. Dies kann dann sein, wenn die Antriebseinheit abgestellt wird. Es kann aber auch sein, wenn die Antriebseinheit ohne vorheriges Öffnen und Schließen einer Fahrzeugtür erneut in Betrieb genommen wird bzw. auch in regelmäßigen zeitlichen Abständen während des Betriebs der Antriebsein­ heit. Hierzu wird stets der Zugangsberechtigungs-Code durch das Steuergerät ab­ gefragt und, sofern die Einheit 5 innerhalb des Fahrzeugs sitzt und funktionstüchtig ist, durch Ausgabe des Zugangsberechtigungs-Codes der Nachweis der Berechti­ gung und der Funktionsfähigkeit der Einheit 5 erbracht.
In den angenommenen Fehlerfällen wird auf die Anfrage nun nicht mehr der Zu­ gangsberechtigungs-Code ausgegeben. Um auch dann noch die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs sicherzustellen und auch die erneute Inbetriebnahme der Antriebseinheit zu ermöglichen, ist innerhalb der Einrichtung 1 ein zusätzlicher Spei­ cher 9 vorgesehen, der ebenfalls den Zugangsberechtigungs-Code enthält und der innerhalb der Einrichtung 1 arretiert ist. Tritt der beschriebene Notfall auf, so wird die Arretierung (nicht dargestellt) aufgehoben. Der Speicher 9 ist damit aus der Ein­ richtung 1 entnehmbar.
Der Speicher 9 bildet eine Baueinheit mit einem mechanischen Schlüssel 10, der in die Einheit 5 einsteckbar ist. Dies ist in Fig. 3 gezeigt. In diesem Fall tritt der Spei­ cher 9 an die Stelle des in der Einheit 5 vorgesehenen Speichers. Er liefert den Zu­ gangsberechtigungs-Code, der aus der Einheit 5, sei es bei Betätigen der Tasten 6 bzw. 7 oder auf das Fragesignal des Steuergeräts hin, ausgegeben wird.
Ist der in der Einheit 5 vorgesehene Energiespeicher (nicht dargestellt) leer, so kann ein Fernbedienungssignal nicht ausgegeben werden. Damit ist lediglich eine me­ chanische Entriegelung einer Fahrzeugtür möglich. Dies geschieht, indem der Schlüssel 10 in eine entsprechende Aufnahme eines Türschlosses des Fahrzeugs eingeschoben wird.
Ebenso möglich ist es in diesem Fall, die Antriebseinheit in Betrieb zu nehmen. Hierzu wird die aus den Teilen 9 und 10 bestehende Einheit in die Einrichtung 5 ein­ gesteckt. Der Schlüssel 10 dient dann wie ein konventioneller Zündschlüssel dazu, die Inbetriebnahme der Antriebseinheit durch Drehen des drehbaren Teils 2 zu er­ möglichen. Damit ist das Öffnen bzw. das Inbetriebnehmen des Fahrzeugs in kon­ ventioneller Weise jederzeit möglich.

Claims (9)

1. Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs, bei dem die Zugangsberechtigung im Dialog zwischen einem fahrzeugfesten Steuergerät und einer vom Benutzer ge­ tragenen Berechtigungsnachweiseinrichtung (BNE) ermittelt wird und die BNE auch dazu verwendet wird, die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, daß die BNE zur Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit unabhängig vom Feststellen der Zugangsberechtigung abgefragt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abfrage wäh­ rend der Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab­ frage auch während und/oder nach Abschluß des Betriebs der Fahrzeugan­ triebseinheit vorgenommen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn nach Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit die Abfrage erfolglos ist, ein fahrzeugfester Speicher für einen Zugangsberechtigungs-Code mechanisch ent­ riegelt wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher Teil einer Betätigungseinheit für die Fahrzeugantriebseinheit ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher in die Betätigungseinheit einsteckbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher in die BNE einsteckbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugangs­ berechtigungsnachweis-Code aus dem Speicher auslesbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher und ein mechanischer Schlüssel eine Baueinheit bilden, die in die Betätigungseinheit für die Fahrzeugantriebseinheit einsteckbar ist.
DE1998101064 1998-01-14 1998-01-14 Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Ceased DE19801064A1 (de)

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