DE19801064A1 - Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs und eine
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Das erfindungsgemäße Verfahren geht aus von einem Verfahren mit den Merkma
len des Oberbegriffs von Patentanspruch 1.
Ein derartiges Verfahren ist aus der DE 36 15 890 A bekannt. Dabei wird der Dialog
zwischen dem Steuergerät und der BNE drahtlos durchgeführt. Die BNE ist bei
spielsweise ein Transponder, der ein vom Steuergerät ausgesandtes Fragesignal
aufnimmt und ein Antwortsignal mit einem Antwort-Code ausgibt. Handelt es sich
um den berechtigten Benutzer, so erkennt das Steuergerät aufgrund des richtigen
Antwort-Codes diesen und ermöglicht bzw. realisiert die Entriegelung der Fahr
zeugtüren. Bei den bekannten Verfahren ist es dann ohne weiteres möglich, die
Fahrzeugantriebseinheit in Betrieb zu nehmen. Ein hierfür vorgesehener Drehknopf
ist mit dem Lenkradschloß vereinigt und kann ohne weiteres betätigt werden. Dabei
ergibt sich das Problem, daß es für die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit
genügt, das Fahrzeug zu entriegeln. Die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebsein
heit ist dann auch durch einen Fahrgast möglich, wenn der die BNE tragende be
rechtigte Fahrzeugbenutzer dies nicht wünscht.
Das geschilderte Problem wird besonders dann besonders gravierend, wenn die
Zugangsberechtigung in einer Form abgefragt wird, wie sie aus der DE 195 16 316
A bekannt ist. Dort wird der Frage-Antwort-Dialog bereits durchgeführt, wenn sich
der berechtigte Benutzer mit seiner Hand dem Türgriff nähert. Tut er dies beispiels
weise nicht in der Absicht, auch die Fahrzeugtür zu öffnen, und erkennt er nicht, daß
trotzdem der Dialog zu seiner Identifizierung geführt hat und das Fahrzeug entriegelt
ist, so ist es dann auch für einen Dritten ohne Kenntnis des berechtigten Benutzers
möglich, in das Fahrzeug zu gelangen und die Antriebseinheit in Betrieb zu nehmen.
Neben dem bekannten Verfahren ist es auch zukünftig möglich, die Zugangsbe
rechtigung durch körpereigene individuelle Merkmale nachzuweisen. Bekannt ist
beispielsweise die Identifizierung mit Hilfe eines Fingerabdrucks oder einer
Spracherkennung. Auch im Falle einer derartigen physiologischen Berechtigungs
nachweiseinrichtung ergibt sich bei der aus der DE 36 15 890 A bekannten quasi
automatischen Freischaltung der Fahrzeugantriebseinheit das Problem der uner
wünschten bzw. unberechtigten Inbetriebnahme dieser Einheit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei dem dieses Problem beseitigt ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
Da die Berechtigung zur Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit nun nicht
mehr an einen mechanischen Zündschlüssel gekoppelt ist, ergibt sich insbesondere
dann, wenn ein elektronischer Speicher für den Zugangsberechtigungsnachweis
vorgesehen ist, das Problem des Verlustes des Speichers während des Betriebs der
Fahrzeugantriebseinheit. Dieser Verlust kann unbemerkt vom berechtigten Benutzer
erfolgen, beispielsweise indem der Speicher unbemerkt aus dem Fahrzeug entfernt
wird. Dasselbe Problem tritt auf, wenn der Speicher seine Fähigkeit verliert, den
Zugangsberechtigungs-Code zu übermitteln. Beispielsweise im Falle eines elektri
schen Defekts der BNE, der während des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit auf
tritt, ist die BNE unwirksam und ermöglicht nicht mehr die nachträgliche Inbetrieb
nahme der Fahrzeugantriebseinheit. Dieser Fall tritt beispielsweise auf, wenn die
Antriebseinheit als Brennkraftmaschine ausgebildet ist und diese vor einem ge
schlossenen Bahnübergang kurzzeitig abgestellt werden muß. Da zur Inbetrieb
nahme der Fahrzeugantriebseinheit der Zugangs-Code übermittelt werden muß,
ergibt sich daraus ein erhebliches Problem für den Fahrzeugbenutzer. Um dieses
Problem zu vermeiden, kann die Abfrage des Zugang-Codes auch während
und/oder nach Abschluß des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit vorgenommen
werden. Die Abfrage während des Betriebs läßt es zu, den Verlust schnell zu erken
nen. Voraussetzung dafür ist lediglich eine entsprechende Häufigkeit dieser Abfra
ge. Die Abfrage nach Abschluß des Betriebs ermöglicht es wenigstens, geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug anschließend wieder in Betrieb nehmen
zu können. Ergebnis der Abfrage des Zugangs-Codes während oder nach Abschluß
des Betriebs der Fahrzeugantriebseinheit kann die Abgabe eines Warnsignals sein.
Demgegenüber ist es vorteilhaft, in diesem Fall einen fahrzeugfesten Speicher für
den Zugangs-Code vorzusehen, der dann entriegelt wird und vom Benutzer bei
spielsweise auch aus dem Fahrzeug entfernt werden kann. Dieser Speicher ist zu
sätzlich zu dem eigentlichen Speicher für den Zugangs-Code vorgesehen. Dieser
redundante Speicher ist dann wirksam. Er kann als mechanisches Teil ausgebildet
sein, das in die Berechtigungsnachweiseinrichtung eingesetzt wird und den dort
vorgesehenen, ggf. defekten Speicher für den Zugangs-Code funktionell ersetzt. Der
Speicher kann dann wiederum allein oder zusammen mit der BNE in ein Betäti
gungsteil für die Inbetriebnahme bzw. den Betrieb der Fahrzeugantriebseinheit ein
gesetzt werden. Er kann auch mit einem mechanischen Schlüssel verbunden sein,
der in einem Zündschloß dann eingesetzt wird und die Inbetriebnahme der Fahr
zeugantriebseinheit in der üblichen konventionellen Weise ermöglicht.
Anhand der Zeichnung ist die Erfindung weiter erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Betätigungseinheit für eine Fahrzeugantriebseinheit von vorne
Fig. 2 eine zugehörige Berechtigungsnachweiseinrichtung in der Draufsicht und
Fig. 3 die Berechtigungsnachweiseinrichtung von Fig. 2 ebenfalls in der Draufsicht
und ergänzt durch eine Baueinheit, die im Notfall die Inbetriebnahme der
Fahrzeugantriebseinheit ermöglicht.
Fig. 1 zeigt eine Betätigungseinheit 1 für eine nicht dargestellte Fahrzeugan
triebseinheit, mit deren Hilfe es möglich ist, die Antriebseinheit in Betrieb zu nehmen.
Hierzu wird ein drehbares Teil 2 der Einheit 1 in Richtung der durch Pfeile 3 vorge
gebenen Richtung gedreht. Die hintereinander angeordneten Pfeile 3 und 4 bedeu
ten die Aufeinanderfolge zweier Drehbewegungen, durch die bei der ersten Dreh
bewegung zunächst in üblicher Weise der Zündstromkreis (nicht dargestellt) des
Fahrzeugs geschlossen wird und durch Weiterdrehen (Pfeil 4) der Anlasserstrom
kreis ebenfalls geschlossen wird und ein ebenfalls nicht dargestellter Anlasser in
Betrieb genommen wird. Damit läßt sich die Antriebseinheit, hier als Brennkraftma
schine angenommen, starten.
Wesentlich dabei ist, daß das Starten im Normalfall, d. h. bei ordnungsgemäßer
Funktion der vorhandenen Komponenten, ohne das Einführen eines konventionellen
Zündschlüssels in die Betätigungseinheit 1 erfolgt.
Um die Berechtigung zur Inbetriebnahme der Antriebseinheit zu prüfen, ist eine Be
rechtigungsnachweiseinrichtung 5 vorgesehen, die einen Speicher (nicht dargestellt)
für einen Zugangsberechtigungs-Code enthält und die ferner in üblicher Weise als
Fernbedienungssignalgeber ausgebildet ist. Sie besitzt Drucktasten 6 und 7 zur
Fernentriegelung der Zentralverriegelungsanlage (6) bzw. des Kofferraums (7) so
wie zusätzlich eine Drucktaste 8 zur Ausgabe eines Fernbedienungssignals für die
Verriegelung der Türen und Klappen des Fahrzeugs. Der Speicher für den Zu
gangsberechtigungs-Code wird bei Betätigung der Drucktaste 6 bzw. 7 ausgelesen
und sendet den Zugangsberechtigungs-Code in bekannter Weise aus, der sich
ebenfalls in bekannter Weise mit jeder Betätigung entsprechend einem vorgegeben
Algorithmus ändert und dadurch die Abhörsicherheit gewährleistet. Der Code wird
von einem im Fahrzeug vorgesehenen Steuergerät aufgenommen. Entspricht er
dem erwarteten Code, so wird der entsprechende Fernbedienungsbefehl realisiert.
Ebenfalls vorgesehen ist die Möglichkeit, ohne die Ausgabe eines Fernbedienungs
signals ein zuvor verschlossenes Fahrzeug öffnen zu können. Hierzu wird, wie an
sich aus der DE 35 36 377 A bekannt, ein Dialog zwischen dem Steuergerät und der
Einrichtung 5 bei Betätigen einer Türhandhabe ausgelöst und, sofern von der Ein
richtung 5 der erwartete Code ausgegeben wird, die Verriegelung des Fahrzeugs
aufgehoben und der Zugang ermöglicht.
Zur Inbetriebnahme der Antriebseinheit wird mit dem Drehen des Teils 2 in Richtung
der Pfeile 3 und 4 ebenfalls ein Fragesignal ausgesandt, das von der Einrichtung 5
aufgenommen wird und wie zuvor im Falle des Frage-Antwort-Dialogs für den Zu
gang beschrieben, durch Ausgabe des Zugangsberechtigungs-Codes beantwortet.
Das Steuergerät empfängt diesen Code und gibt, sofern er dem erwarteten Code
entspricht, den Zündstrom- bzw. Anlasserstromkreis frei.
Damit ist es möglich, ohne Verwendung eines konventionellen mechanischen Zünd
schlüssels das Fahrzeug zu starten. Andererseits wird durch die Abfrage des Zu
gangsberechtigungs-Codes vor der Inbetriebnahme der Antriebseinheit sicherge
stellt, daß sich die Einheit 5 innerhalb des Fahrzeugs befindet. Damit ist sicherge
stellt, daß der Benutzer, der sich berechtigterweise Zugang zum Fahrzeug ver
schafft hat, nunmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb des Fahrzeugs sitzt.
D. h. die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit geschieht mit hoher Wahrschein
lichkeit durch ihn oder zumindest in dessen Einverständnis.
Für den Fall, daß die Einheit 5 nach der Inbetriebnahme der Antriebseinheit aus
dem Fahrzeug entfernt wird bzw. ihre Funktionsfähigkeit verliert, ist eine weitere
Maßnahme vorgesehen. Diese besteht zunächst darin, den Berechtigungs-Code zu
definierten Zeitpunkten abzufragen. Dies kann dann sein, wenn die Antriebseinheit
abgestellt wird. Es kann aber auch sein, wenn die Antriebseinheit ohne vorheriges
Öffnen und Schließen einer Fahrzeugtür erneut in Betrieb genommen wird bzw.
auch in regelmäßigen zeitlichen Abständen während des Betriebs der Antriebsein
heit. Hierzu wird stets der Zugangsberechtigungs-Code durch das Steuergerät ab
gefragt und, sofern die Einheit 5 innerhalb des Fahrzeugs sitzt und funktionstüchtig
ist, durch Ausgabe des Zugangsberechtigungs-Codes der Nachweis der Berechti
gung und der Funktionsfähigkeit der Einheit 5 erbracht.
In den angenommenen Fehlerfällen wird auf die Anfrage nun nicht mehr der Zu
gangsberechtigungs-Code ausgegeben. Um auch dann noch die ordnungsgemäße
Funktion des Fahrzeugs sicherzustellen und auch die erneute Inbetriebnahme der
Antriebseinheit zu ermöglichen, ist innerhalb der Einrichtung 1 ein zusätzlicher Spei
cher 9 vorgesehen, der ebenfalls den Zugangsberechtigungs-Code enthält und der
innerhalb der Einrichtung 1 arretiert ist. Tritt der beschriebene Notfall auf, so wird die
Arretierung (nicht dargestellt) aufgehoben. Der Speicher 9 ist damit aus der Ein
richtung 1 entnehmbar.
Der Speicher 9 bildet eine Baueinheit mit einem mechanischen Schlüssel 10, der in
die Einheit 5 einsteckbar ist. Dies ist in Fig. 3 gezeigt. In diesem Fall tritt der Spei
cher 9 an die Stelle des in der Einheit 5 vorgesehenen Speichers. Er liefert den Zu
gangsberechtigungs-Code, der aus der Einheit 5, sei es bei Betätigen der Tasten 6
bzw. 7 oder auf das Fragesignal des Steuergeräts hin, ausgegeben wird.
Ist der in der Einheit 5 vorgesehene Energiespeicher (nicht dargestellt) leer, so kann
ein Fernbedienungssignal nicht ausgegeben werden. Damit ist lediglich eine me
chanische Entriegelung einer Fahrzeugtür möglich. Dies geschieht, indem der
Schlüssel 10 in eine entsprechende Aufnahme eines Türschlosses des Fahrzeugs
eingeschoben wird.
Ebenso möglich ist es in diesem Fall, die Antriebseinheit in Betrieb zu nehmen.
Hierzu wird die aus den Teilen 9 und 10 bestehende Einheit in die Einrichtung 5 ein
gesteckt. Der Schlüssel 10 dient dann wie ein konventioneller Zündschlüssel dazu,
die Inbetriebnahme der Antriebseinheit durch Drehen des drehbaren Teils 2 zu er
möglichen. Damit ist das Öffnen bzw. das Inbetriebnehmen des Fahrzeugs in kon
ventioneller Weise jederzeit möglich.
Claims (9)
1. Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs, bei dem die Zugangsberechtigung im
Dialog zwischen einem fahrzeugfesten Steuergerät und einer vom Benutzer ge
tragenen Berechtigungsnachweiseinrichtung (BNE) ermittelt wird und die BNE
auch dazu verwendet wird, die Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit zu
ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, daß die BNE zur Inbetriebnahme der
Fahrzeugantriebseinheit unabhängig vom Feststellen der Zugangsberechtigung
abgefragt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abfrage wäh
rend der Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab
frage auch während und/oder nach Abschluß des Betriebs der Fahrzeugan
triebseinheit vorgenommen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
nach Inbetriebnahme der Fahrzeugantriebseinheit die Abfrage erfolglos ist, ein
fahrzeugfester Speicher für einen Zugangsberechtigungs-Code mechanisch ent
riegelt wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher Teil einer Betätigungseinheit für
die Fahrzeugantriebseinheit ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher in
die Betätigungseinheit einsteckbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Speicher in die BNE einsteckbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugangs
berechtigungsnachweis-Code aus dem Speicher auslesbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher und ein mechanischer Schlüssel eine Baueinheit bilden, die in
die Betätigungseinheit für die Fahrzeugantriebseinheit einsteckbar ist.
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