DE4338041C1 - Tray für die Errichtung einer Verpackung zur Aufnahme von Waren - Google Patents
Tray für die Errichtung einer Verpackung zur Aufnahme von WarenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Tray für die Errichtung einer
eine Seitenwandung aufweisenden Verpackung zur Aufnahme von
Waren, mit einer Bodenplatte und mindestens zwei, auf parallelen
Längsseiten der Bodenplatte verteilt angeordneten, sich etwa
senkrecht zu der Bodenplatte erstreckenden Halteelementen mit in
Richtung auf den Innenraum des Trays abstehenden Fortsätzen oder
Rippen zum Hintergreifen eines Bereiches der Seitenwandung der
Verpackung. Das Tray ist Bestandteil einer Verpackung, welches
bei identischer Ausbildung zweimal eingesetzt wird, nämlich als
Bodentray und als Deckeltray. Die Verpackung wird vervollstän
digt durch eine Seitenwandung, also einen ringförmigen Körper
mit rechteckigem oder quadratischem Umriß, der vorzugsweise aus
Pappe, Karton o. dgl. bestehen kann. Das Tray ist vorzugsweise
als Kunststofformkörper ausgebildet.
Ein Tray der eingangs beschriebenen Art ist aus der DE-OS 24 11
495 bekannt. Das Tray dient dazu, in Doppelanordnung in Verbin
dung mit einer Seitenwandung zu einem Behälter errichtet zu
werden, der zur Aufnahme und Verpackung von Waren geeignet und
bestimmt ist. Das Tray besitzt eine Bodenplatte, an deren
parallelen Längsseiten Halteelemente vorgesehen sind, die sich
etwa senkrecht zu der Bodenplatte erstrecken und in Richtung auf
den Innenraum des Trays abstehenden Fortsätzen enden. Diese
Fortsätze greifen in Durchbrechungen in der Seitenwandung ein,
wenn die Seitenwandung mit dem Tray verbunden wird. Das Tray ist
als Kunststofformkörper ausgebildet. Eine Stapelbarkeit bei der das
Stapelmaß geringer als die Höhe des Gegenstandes ist
nicht gegeben.
Die US 1 130 271 zeigt eine Kartonverpackung, die aus zwei
übereinander stülpbaren Teilen besteht, die sich beim Zusammen
fügen selbst verriegeln. Zu diesem Zweck besitzt das Unterteil
der Verpackung einen nach außen umgebogenen Falzrand, während
das Deckelteil einen nach innen eingebogenen Falzrand aufweist.
Infolge der Elastizität der Teile der Verpackung kann die Ver
packung zerstörungsfrei geöffnet werden. Eine Stapelbarkeit der
Teile der Verpackung bei der das
Stapelmaß geringer ist als die Höhe des Gegenstandes ist nicht vorgesehen.
Die US 4 523 681 zeigt ein trayartiges Verpackungsbehältnis
aus einer Bodenplatte und einem umlaufenden Rand, der teilweise
schräg angeordnete Bereiche aufweist. Das trayartige Behältnis
ist wahlweise in mehreren unterschiedlichen Höhenlagen zueinan
der stapelbar, wobei die Stapelhöhe der Höhe der übereinander
befindlichen Teile entspricht. Das trayartige Behältnis weist
weder Halteelemente noch in Richtung auf den Innenraum
abstehende Fortsätze o. dgl. auf, so daß die Stapelbarkeit
insoweit nicht beeinträchtigt ist.
Die WO 90/05 679 A1 zeigt ein Tray aus Kunststoff mit einer Boden
platte und einer umlaufenden Seitenwandung, die mit Ausnehmungen
versehen ist, wobei sich Vorsprünge und Ausnehmungen in ihrer
relativen Lage ergänzen. Dieses Tray ist stapelbar, und zwar mit
einer Stapelhöhe, die dem Abstand zwischen den Vorsprüngen und
den Ausnehmungen in vertikaler Richtung entspricht. Mehrere
übereinander aufgetürmte Trays treten dabei nicht ineinander.
Ein weiteres bekanntes Tray weist eine Bodenplatte auf, von der
eine umlaufende Seitenwandung relativ geringer Höhe absteht.
Dieses Formteil besteht aus einem Zuschnitt aus Karton, Pappe
o. dgl., wobei die Seitenwandung in aufgerichtetem Zustand
entsprechend stabilisiert und festgelegt ist. Auf ein solches,
als Bodentray eingesetztes Tray lassen sich Waren der verschie
densten Art, beispielsweise Gemüse, Konserven enthaltende Dosen
in einem Rastermaß aufstapeln, wobei das seitliche verrutschen
der Dosen von der Seitenwand des Bodentrays mit der relativ
geringen Höhe verhindert wird. Als Deckeltray wird ein
identischer Formkörper aufgesetzt und die Einheit mit einer
Schrumpffolie, einer Banderole o. dgl. umschlossen. Ein solches
Tray und eine solche Verpackung ist nur zum Einmalgebrauch
bestimmt und ausgebildet. Die Teile aus Karton, Pappe o. dgl.
werden zu Entsorgungszwecken verbrannt, während die Kunst
stoffolie durch Ablagerung entsorgt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mehrfach verwend
bares Tray der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welches
geeignet ist, in Verbindung mit einem das Mittelteil einer Ver
packung bildenden Seitenwandung eingesetzt zu werden, so daß
sich letztlich eine zusammenfügbare und zusammenhaltbare
Verpackung ergibt, die ohne Zerstörung der Einzelteile geöffnet
werden kann, um die Ware zu entnehmen. Das Tray soll für den
Rücktransport mit vergleichsweise kleinem Stapelmaß stapelbar
sein und so einer Wiederverwendung zugeführt werden.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Tray der eingangs beschriebe
nen Art dadurch erreicht, daß die Halteelemente mit der
Bodenplatte verbundene Schrägstreben aufweisen, an denen die
Fortsätze oder Rippen angeordnet sind, und daß zwischen den
Halteelementen mit den Schrägstreben und der Bodenplatte unter
jedem Halteelement in der Bodenplatte eine Durchbrechung vorge
sehen ist, deren Umriß mindestens der senkrechten Projektion der
Schrägstreben und der Fortsätze oder Rippen auf die Bodenplatte
entspricht.
Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, das Tray so auszubil
den, daß es als Boden- und Deckeltray eingesetzt werden kann und
mit einer den Mittelteil der Verpackung bildenden Seitenwandung
zerstörungsfrei zusammengefügt und auch wieder gelöst werden
kann. Die den Mittelteil der Verpackung bildende Seitenwandung
kann aus Karton, Pappe o. dgl. bestehen, die an den Teilen der
Seitenwandung oben und unten angelängte Falzränder vorgesehen
sind, die nach außen umgeklappt unter Vorspannung gegenüber der
Seitenwand leicht schrägstehend abkragend vorgesehen sind. Diese
Falzränder besitzen nur eine relativ geringe Höhe in der Größen
ordnung von 2 bis 3 cm. Das zugehörige Tray ist mit den Halte
elementen ausgestattet, die in aufgesetztem Zustand den Falzrand
an der Seitenwandung hintergreifen, so daß insoweit eine zusam
menhängende Verpackung gebildet ist, die auch durch Ergreifen
des Deckeltrays gehandhabt werden kann. Die Halteelemente weisen
in Richtung auf den Innenraum der Verpackung abstehende Fort
sätze auf, die auch als durchgehende Rippe oder Leiste ausge
bildet sein können. Die Erstreckung dieser Fortsätze bzw. Rippen
ist derart, daß die Rückstellkraft des Falzrandes an der Seiten
wandung zum Verhaken bzw. Freigeben mit dem Mittelteil ausge
nutzt wird. Von besonderer Bedeutung ist die unter jedem Halte
element vorgesehene Durchbrechung, die sich im Bereich der
Bodenplatte und auch im Bereich eines eventuell vorgesehenen
Randes erstreckt. Diese Durchbrechungen sind randoffen ausgebil
det und besitzen einen Umriß, der der senkrechten Projektion der
Halteelemente auf die Bodenplatte entspricht. Hierdurch wird es
überraschenderweise möglich, die Trays für den Rücktransport
oder auch zum Abfüller der Waren mit einem solchen Stapelmaß zu
stapeln, welches die Höhe des Trays erheblich unterschreitet. Im
Extremfall ist ein Stapelmaß erreichbar, welches der Dicke der
Bodenplatte einschließlich einer eventuell an dieser vorge
sehenen Verrippung entspricht. Bei einer Dicke der Bodenplatte
von etwa 2 mm kann das Stapelmaß durchaus etwa 6 mm betragen.
Das Tray ist als Kunststofformkörper ausgebildet und so gestal
tet, daß seine Einzelteile im Rahmen der Benutzung nicht
elastisch verbogen oder beansprucht werden müssen. Hierdurch
ergibt sich vorteilhaft eine entsprechende Lebensdauer. Die
Abmessungen des Trays können entsprechend den Anforderungen
gewählt werden. Für eine Verpackung mittlerer Größe genügt es,
mehrere Halteelemente auf die beiden Längsseiten des Trays
verteilt anzuordnen. Mit steigender Grundfläche der Verpackung
wird sich die Anzahl der Halteelemente erhöhen, wobei neben den
Längsseiten auch die Querseiten der Verpackung bzw. der Boden
platte mit solchen Halteelementen ausgestattet werden können. Es
ist sinnvoll, einen umlaufenden Rand vorzusehen, der schräg
abstehend vorgesehen ist und der nicht nur eine Versteifung der
Bodenplatte erbringt, sondern auch die Funktion von Stapelnocken
erfüllt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen beschreiben die Unteransprüche.
An der Bodenplatte kann ein umlaufender Rand vorgesehen sein;
die durch senkrechte Projektion der Schrägstreben und der
Fortsätze oder Rippen festgelegte Durchbrechung unter jedem
Halteelement erstreckt sich dann auch über den entsprechenden
Bereich des umlaufenden Randes. Damit stört auch dieser Rand
beim Stapeln nicht mehr, wenn er nicht allzu hochgezogen ist.
Der an der Bodenplatte vorgesehene Rand kann schräg nach außen
abstehend angeordnet sein. Er erstreckt sich umlaufend an allen
Stellen der Bodenplatte mit Ausnahme der Stellen, an denen die
Durchbrechungen angeordnet sind. Mit einem solchen Rand werden
mehrere Funktionen erreicht. Zum einen ergibt sich eine
geschützte weitgehend umlaufend erfolgende Einschließung des
Randes der Seitenwandung des Mittelteils, so daß keine Möglich
keit besteht, die Seitenwandung des Mittelteils nach außen
aufzuziehen oder zu verformen. An den Stellen, an denen der Rand
fehlt, also im Bereich der Halteelemente, erfüllen die Halteele
mente selbst diese Funktion und stützen die Seitenwandung gegen
Ausbauchung ab. Durch die schräge Anordnung des Randes wird ein
Freiraum geschaffen, der sich zwischen den Fortsätzen oder der
Rippe einerseits und der Bodenplatte andererseits erstreckt und
der zur Aufnahme der Falzränder bestimmt und geeignet ist.
Der Winkel zwischen dem schräg nach außen abstehenden Rand und
einer Vertikalebene kann abhängig von der Dicke der Bodenplatte
und dem gewünschten Stapelmaß so klein gewählt werden, daß die
Trays im Stapelzustand mit ihren Rändern aufeinander aufliegen.
Bei einer Dicke der Bodenplatte von etwa 2 mm beträgt dieser
Winkel etwa 20°, bei einer Dicke von 3 mm etwa 30°. Der Winkel
soll 45° nicht überschreiten. Bei dem Stapelmaß ist andererseits
auch die Höhe von Verstärkungsrippen zu beachten, mit denen die
Bodenplatte ausgesteift sein kann. Die geometrische Gestaltung
kann so gewählt werden, daß die Trays in gestapeltem Zustand nur
an den nach außen abstehenden Rändern aneinander zur Anlage
kommen, wodurch zugleich eine seitliche Abstützung im Stapel
erreicht wird.
Es ist nicht möglich, die Schrägstreben der Halteelemente in
einem beliebigen Winkel, beispielsweise senkrecht zur Boden
platte abstehend, anzuordnen und dennoch ein geringes Stapelmaß
zu erreichen. Die Schrägstreben müssen vielmehr schräg angeord
net werden, und zwar so, daß sie einerseits das Aufstapeln
mehrerer Trays im Stapel aufeinander mit geringem Stapelmaß
zulassen und andererseits noch eine günstige Kraftübertragung
bei der Handhabung gewährleisten. Bei einem gewünschten Stapel
maß von etwa 6 mm sind die Schrägstreben in einem Winkel von
etwa 30° zu einer Horizontalebene angeordnet. Dann ist noch eine
sinnvolle Kraftableitung möglich, und die Durchbrechungen unter
den Halteelementen werden nicht übermäßig groß, so daß die
Stabilität des Trays mit der Bodenplatte noch gewährleistet ist.
Der erforderliche Querschnitt der Schrägstreben kann bei Einhal
tung dieser Bedingung untergebracht werden.
Die Schrägstreben der Halteelemente sind vorzugsweise auf den
schräg abstehenden Rand senkrecht zu der Bodenplatte angeordnet,
so daß sie einerseits den Freiraum unter den Fortsätzen frei
lassen und andererseits eine Kraftübertragung auf den Rand und
die Bodenplatte ermöglichen.
Die Fortsätze oder die Rippe sollte eine Erstreckung parallel zu
der Längs- oder Querseite der Bodenplatte von etwa mindestens
50 mm aufweisen, damit die Falzränder des Mittelteils der
Verpackung wirksam abgestützt werden können. Die Durchbrechung
erhält dann eine Länge von etwa 120 mm. Damit wird die Stabili
tät der Bodenplatte durch die Anordnung der Durchbrechung oder
der Durchbrechungen nicht allzu sehr beeinträchtigt.
Die Bodenplatte kann auf ihrer Außenseite mit Verstärkungsrippen
versehen sein, wobei die Summe der Höhe der Verstärkungsrippen
und der Dicke der Bodenplatte kleiner oder gleich dem gewünsch
ten Stapelmaß ist. Es empfiehlt sich, die Höhe der Verstärkungs
rippen ohnehin relativ klein zu wählen, damit die Stapelhöhe in
gefülltem Zustand nicht mehr als notwendig vergrößert wird. Auch
der schräg abstehende Rand ergänzt die Versteifungswirkung der
Verstärkungsrippen.
Die Durchbrechung unter Schrägstreben und Fortsätzen jedes
Halteelementes kann eine das Andrücken des
Mittelteils einer Seitenwandung mit Falzrand von Hand
und damit das Lösen von den Fortsätzen oder der
Rippe gestattende Formgebung aufweisen. Damit erfüllt die Durch
brechung zwei Funktionen. Sie ermöglicht einerseits das Stapeln
mehrerer Trays aufeinander mit geringem Stapelmaß. Zum anderen
wird die Durchbrechung zur Handhabung des Falzrandes insbeson
dere beim Lösen des Trays von dem Mittelteil genutzt, so daß
gesonderte Durchbrechungen nicht vorgesehen sind.
Die Erfindung wird anhand eines bevorzugten und in jeder
Hinsicht optimierten Ausführungsbeispiels weiter erläutert und
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch die komplette Verpackung im
Bereich einer Längsseite in natürlicher Größe,
Fig. 2 eine Detaildarstellung als Ausschnitt aus Fig. 1 in
vergrößerndem Maßstab,
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die Verpackung in Richtung III
in Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Innenseite eines Trays nach den
Fig. 1 bis 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Außenseite eines Trays gemäß
den Fig. 1 bis 3,
Fig. 6 einen Schnitt durch zwei identische, aufeinanderge
stapelte Trays in ähnlicher Darstellung wie Fig. 3 und
Fig. 7 einen Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Fig. 6.
Fig. 1 läßt erkennen, daß die fertige Verpackung, hier darge
stellt in montiertem Zustand, jedoch ohne eingeschlossene Ware,
dreiteilig aufgebaut ist, also aus drei zusammenzufügenden
Teilen besteht. Es ist ein Tray 1 vorgesehen, welches bei
identischer Ausbildung sowohl als Bodentray wie auch als
Deckeltray eingesetzt wird. Zwischen diesen beiden Trays 1 wird
als Mittelteil der Verpackung eine Seitenwand 2 eingeschlossen.
Die beiden Trays 1 sind als Kunststofformkörper, beispielsweise
als Spritzteile, ausgebildet. Die Seitenwand 2 besteht aus einem
aufgerichteten und stabilisierten Zuschnitt aus Karton, Pappe
o. dgl. Es ist bereits erkennbar, daß die beiden Trays 1 mit
Seitenwänden 2 unterschiedlicher Höhe kombiniert werden können,
so wie es die Höhe der eingeschlossenen Ware erfordert. Die
Seitenwand 2 besitzt in aller Regel rechteckigen Umriß, der aus
zwei zueinander parallelen Längswänden und zwei Querwänden
besteht. In Fig. 1 ist der Schnitt im Bereich einer solchen
Längswand 3 dargestellt. Oben und unten an dieser Längswand 3
sind Falzränder 4 vorgesehen, die eine Höhe von etwa 2 bis 3 cm
aufweisen können und deckel- oder bodenklappenartig an der
Längswand 3 nach außen umgeklappt sind, so daß die Falzränder 4
leicht schrägstehend zu der Ebene der Längswand 3 angeordnet
sind. Durch die Ausbildung und Falzung besitzt jeder Falzrand 4
eine nach außen gerichtete Vorspannung bzw. Rückstellkraft,
durch welche die Schräglage gesichert wird.
Jedes Tray 1 weist als wesentlichen Bestandteil eine Bodenplatte
5 auf, die entsprechend dem rechteckigen Umriß der Seitenwand 2
gestaltet ist, so daß die Kante 6 zwischen Längswand 3 und
Falzrand 4 in montiertem Zustand gemäß Fig. 1 auf der Boden
platte 5 zur Anlage kommt. An den äußeren Umriß der Bodenplatte
5 schließt sich schräg abstehend ein Rand 7 an. An diesem Rand
7 und damit an der Bodenplatte 5 sind Halteelemente 8 vorge
sehen, die vorzugsweise paarweise gegenüberliegend an der
Bodenplatte jedes Trays 1 so angeordnet sind, daß sie die
Falzränder 4 der Seitenwand 2 über- und hintergreifen. Jedes
Halteelement 8 weist zwei Schrägstreben 9 auf, die angesetzt an
dem Rand 7 beginnen und an ihren Enden über eine Verbindungs
strebe 10 aneinander abgestützt sind. An dieser Verbindungs
strebe 10 ist eine Rippe 11 in leistenartiger Ausbildung
vorgesehen, die in Richtung auf den Innenraum 12 der Verpackung
abstehend bzw. überstehend vorgesehen ist. Auf diese Weise wird
ein Freiraum 13 umschlossen, der zum Auffedern und zur Aufnahme
des Falzrandes 4 der Seitenwandung 2 im Bereich der Halteele
mente 8 ausgebildet und bestimmt ist. Unterhalb jedes Halteele
mentes 3 in Richtung auf den Rand 7 und die Bodenplatte 5 weist
jedes Halteelement 8 unter den Schrägstreben 9, der Verbindungs
strebe 10 und der Rippe 11 eine Durchbrechung 14 auf, die rand
offen gestaltet ist und mehrere Funktionen erfüllt, wie nachfol
gend noch beschrieben wird. Die Durchbrechung 14 erstreckt sich
auch über den Rand 7 hinweg bis in die Bodenplatte 5, d. h. der
Rand 7 ist umlaufend nur dort vorgesehen, wo keine Halteelemente
8 an der Bodenplatte angeordnet sind. Die Rippe 11 kann auch in
mehrere abstehende Fortsätze aufgeteilt sein. Im allgemeinen
empfiehlt sich jedoch eine durchgehende Gestaltung, wie dies aus
den Zeichnungen ersichtlich ist.
Fig. 2 zeigt in Einzeldarstellung noch einmal die besondere
Ausbildung und Relativlage als Schnitt durch ein Halteelement 8
an einem Tray 1.
Fig. 3 zeigt eine Ansichtsdarstellung mit geschnittener Boden
platte 5 und geschnittenem Rand 7. Man erkennt, daß der Rand 7
nur dort umlaufend vorgesehen ist, wo die Halteelemente 8 nicht
angeordnet sind. Der umlaufende Rand 7 geht in die Querstreben
9 über, wobei die Halteelemente 8 über den Falzrand 4 so über
stehend vorgesehen sind, daß die Rippe 11 die freie Kante des
Falzrandes 4 über- und hintergreift. Die Schräglage der Quer
streben 9 ist in Abstimmung auf die Dicke der Bodenplatte 5
sowie weiterer Einflußgrößen in einem Winkel 15 von 30° zu einer
Horizontalebene parallel zur Bodenplatte 5 vorgesehen. Wenn die
Länge der Rippe 11 bzw. der Verbindungsstrebe 10 etwa 50 mm
beträgt und die Querstreben 9 in einem Winkel 15 von 30° vorge
sehen sind, ergibt sich eine Längserstreckung der Durchbrechung
14 von etwa 120 mm, so daß die Stabilität der Bodenplatte 5
durch die Durchbrechung 14 nicht allzu sehr beeinträchtigt wird.
Es versteht sich, daß längs einer Längsseite jedes Trays 1
mehrere solche Halteelemente 8 abständig zueinander verteilt
vorgesehen sind, wobei die Anordnung bezüglich zweier paralleler
Längsseiten des Trays 1 bzw. der Bodenplatte 5 so getroffen ist,
daß auch hier die Halteelemente gegenüberliegend angeordnet
sind, wie man dies bereits aus der Darstellung in Fig. 3 durch
die mehrfache Darstellung des Trays 1 entnehmen kann. Hierzu
gehört eine Dicke der Bodenplatte 5 von 2 mm. In Abstimmung
darauf ist der Rand 7 in einem Winkel 16 zu einer Vertikalebene
angeordnet, der hier etwa 20° betragen kann.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf die Innenseite 17 der Boden
platte 5. Es ist der umlaufende Rand 7 erkennbar, der im Bereich
der Halteelemente 8 fehlt. Auch die Durchbrechung 14 ist hier
gut erkennbar sowie der Umstand, daß die senkrecht zur Boden
platte 5 durchgeführte Projektion der Querstreben 9, der Verbin
dungsstrebe 10 und der Rippe 11 innerhalb des Umrisses der
Durchbrechung 14 liegt.
Fig. 5 zeigt eine Ansicht auf die Außenseite 18 der Bodenplatte
5 eines Trays 1. Es sind Verstärkungsrippen 19 angedeutet, die
nur auf einem Teil der äußeren Oberfläche der Bodenplatte 5
dargestellt sind, sich jedoch über die gesamte Außenseite 18
erstrecken. Die Verstärkungsrippe 19 kann auch im Randbereich
umlaufend um die Bodenplatte 5 vorgesehen sein, wie dies aus
Fig. 6 ersichtlich ist.
Die Fig. 6 und 7 zeigen zwei Trays 1 übereinander in gesta
peltem Zustand, so wie sie z. B. für den Rücktransport mit
geringem Raumbedarf aufeinandergestapelt werden. Die Darstellun
gen der Fig. 6 und 7 sind im Maßstab 2 : 1 durchgeführt. Das
Stapelmaß 20 beträgt 6 mm bei einer Dicke der Bodenplatte 5 von
2 mm. Man erkennt aus den Fig. 6 und 7, daß die beiden Trays
im Bereich der Ränder 7 aneinander anliegen und insoweit eine
Führung und Abstützung im Stapel erfolgt. Die Anordnung der
Durchbrechung 14 gestattet es, die Trays 1 mit solch geringer
Höhe aufeinander bzw. ineinander zu stapeln. Dieses geringe
Stapelmaß von 6 mm wird nur dann erreicht, wenn die besonderen
geometrischen Ausbildung, wie beschrieben, verwirklicht und
optimiert werden. Hierzu gehört auch die Einhaltung der Winkel
15 und 16 sowie die Wanddicke der Querstreben 9. In der Darstel
lung der Fig. 7 sind die Verstärkungsrippen 19 aus Übersicht
lichkeitsgründen nicht dargestellt.
Bezugszeichenliste
1 - Tray
2 - Seitenwand
3 - Längswand
4 - Falzrand
5 - Bodenplatte
6 - Kante
7 - Rand
8 - Halteelement
9 - Schrägstrebe
10 - Verbindungsstrebe
11 - Rippe
12 - Innenraum
13 - Freiraum
14 - Durchbrechung
15 - Winkel
16 - Winkel
17 - Innenseite
18 - Außenseite
19 - Verstärkungsrippe
20 - Stapelmaß
2 - Seitenwand
3 - Längswand
4 - Falzrand
5 - Bodenplatte
6 - Kante
7 - Rand
8 - Halteelement
9 - Schrägstrebe
10 - Verbindungsstrebe
11 - Rippe
12 - Innenraum
13 - Freiraum
14 - Durchbrechung
15 - Winkel
16 - Winkel
17 - Innenseite
18 - Außenseite
19 - Verstärkungsrippe
20 - Stapelmaß
Claims (10)
1. Tray (1) für die Errichtung einer eine Seitenwandung aufwei
senden Verpackung zur Aufnahme von Waren, mit einer Bodenplatte
(5) und mindestens zwei, auf parallelen Längsseiten der Boden
platte (5) verteilt angeordneten, sich etwa senkrecht zu der
Bodenplatte (5) erstreckenden Halteelementen (8) mit in Richtung
auf den Innenraum des Trays abstehenden Fortsätzen oder Rippen
(11) zum Hintergreifen eines Bereiches der Seitenwandung der
Verpackung, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (8)
mit der Bodenplatte (5) verbundene Schrägstreben (9) aufweisen,
an denen die Fortsätze oder Rippen (11) angeordnet sind, und daß
zwischen den Halteelementen (8) mit den Schrägstreben (9) und
der Bodenplatte (5) unter jedem Halteelement (8) in der Boden
platte eine Durchbrechung (14) vorgesehen ist, deren Umriß
mindestens der senkrechten Projektion der Schrägstreben (9) und
der Fortsätze oder Rippen (11) auf die Bodenplatte (5)
entspricht.
2. Tray nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Bodenplatte (5) ein umlaufender Rand (7) vorgesehen ist, und daß
sich die durch senkrechte Projektion der Schrägstreben (9) und
der Fortsätze oder Rippen (11) festgelegte Durchbrechung (14)
unter jedem Halteelement (8) auch über den entsprechenden
Bereich des umlaufenden Randes (7) erstreckt.
3. Tray nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
an der Bodenplatte (5) vorgesehene Rand (7) schräg nach außen
abstehend angeordnet ist.
4. Tray nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Winkel (16) zwischen dem schräg nach außen abstehenden Rand (7)
und einer Vertikalebene abhängig von der Dicke der Bodenplatte
(5) und dem gewünschten Stapelmaß (20) so groß gewählt ist, daß
die Trays (1) im Stapelzustand mit ihren Rändern (7) aneinander
liegen.
5. Tray nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel
(16) bei einer Dicke der Bodenplatte (5) von etwa 2 mm etwa 20°
beträgt.
6. Tray nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägstreben (9) der Halteelemente (8) bei einem gewünschten
Stapelmaß (20) von etwa 6 mm in einem Winkel (15) von etwa 30°
zu einer Horizontalebene angeordnet sind.
7. Tray nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägstreben (9) der Halteelemente (8) auf dem schräg abstehen
den Rand (7) senkrecht zu der Bodenplatte (5) angeordnet sind.
8. Tray nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fortsätze oder die Rippe (11) eine Erstreckung parallel zu der
Längs- der Querseite der Bodenplatte (5) von etwa 50 mm
aufweisen, so daß die Durchbrechung (14) eine Länge von etwa
120 mm erhält.
9. Tray nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Boden
platte (5) auf ihrer Außenseite (18) mit Verstärkungsrippen (19)
versehen ist, wobei die Summe der Höhe der Verstärkungsrippen
und der Dicke der Bodenplatte (5) kleiner oder gleich dem
gewünschten Stapelmaß (20) ist.
10. Tray nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchbrechung (14) unter den Schrägstreben (9) und Fortsätzen oder Rippen
(11) jedes Halteelementes (8) eine das Andrücken des
Mittelteils einer Seitenwandung (2) mit Falzrand (4) von Hand
und damit das Lösen von den Fortsätzen oder der
Rippe (11) gestattende Formgebung aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934338041 DE4338041C1 (de) | 1993-11-08 | 1993-11-08 | Tray für die Errichtung einer Verpackung zur Aufnahme von Waren |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19934338041 DE4338041C1 (de) | 1993-11-08 | 1993-11-08 | Tray für die Errichtung einer Verpackung zur Aufnahme von Waren |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4338041C1 true DE4338041C1 (de) | 1995-03-02 |
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ID=6502036
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---|---|---|---|
DE19934338041 Expired - Fee Related DE4338041C1 (de) | 1993-11-08 | 1993-11-08 | Tray für die Errichtung einer Verpackung zur Aufnahme von Waren |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4338041C1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE29922883U1 (de) | 1999-12-28 | 2000-05-04 | ODEKO Verpackungsmaterialien GmbH, 53909 Zülpich | Arretierbare Produktaufnahme |
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