DE69518768T2 - Umschlagverpackung - Google Patents
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- Y10—TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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Description
- Die Erfindung betrifft Schachteln, wie sie im Oberbegriff von Anspruch 1 definiert sind, zum Tragen einer Vielzahl von Gegenständen wie beispielsweise Flaschen oder Dosen. Die Erfindung betrifft auch einen Boden, wie er im Oberbegriff von Anspruch 9 definiert ist, und einen Zuschnitt zum Ausbilden eines solchen Bodens sowie einen Zuschnitt für eine Schachtelhülle, wie er im Oberbegriff von Anspruch 15 definiert ist. Insbesondere betrifft ein Aspekt der Erfindung eine Schachtel, die zwei oder mehrere Lagen von Gegenständen umfaßt, die übereinander gestapelt sind, und ein anderer Aspekt betrifft eine Schachtel, die einen Tragegriff besitzt.
- Aus der US-PS 4848651 ist bekannt, eine voll umschlossene Schachtel bereitzustellen, wobei diese eine äußere Umhüllung und zwei Böden von Gegenständen umfaßt. In der US- PS 4848651 lehrt Hartness, wie eine voll umschlossene Schachtel aus zwei Böden von Dosen, die übereinander gestapelt sind, und einer Umhüllung, die eine Hauptwandfläche und zwei Seiten- und zwei Endwandflächen umfaßt, ausgebildet werden kann. Die Umhüllung wird an die Oberfeile der Dosen in dem oberen Boden gelegt und die Seiten- und Endwandflächen der Umhüllung werden abwärts gegen die Seiten sowohl des oberen als auch des unteren Bodens der Dosen gefaltet. Die Deckenwandfläche ist abnehmbar an dem untersten Boden entlang Streifen klebenden Materials befestigt.
- EP 0341089 beschreibt eine Schachtel zum Verpacken einer Vielzahl von Gegenständen, die ein Griffband umfaßt. Das Band ist aus der Deckenwandfläche und den oberen Endwandflächen ausgestanzt, die eine schräg abfallende Wand formen, oder einen abgeschrägten Streifen, der sich an die Schultern der Flaschen innerhalb der Schachtel anpaßt. Das Band wird gelenkig mit den Schachtelendwänden verbunden und erstreckt sich bei Gebrauch in die den Wänden benachbarte Schachtel hinein und ermöglicht dadurch, daß das Band aufwärts weg von der Deckenwandfläche gezogen werden kann. Die dargestellte Schachtel ist in der Draufsicht oktogonal und angepaßt, sechs Reihen von Flaschen in einer vier-fünf-vier-vier-fünf-vier-Anordnung zu halten. Diese Anordnung der Gegenstände als solche stellt Zwischenräume im Inneren der Schachtel bereit, und zwar benachbart der Region der Endwände, an die das Griffband angelenkt ist.
- Die DE-U-88 03 454 beschreibt einen Boden, der wenigstens zwei gegenüberliegende Seitenwände des Bodens mit integrierten Wandflächen aufweist, die von zwei Wänden mit einem Abstand dazwischen ausgebildet sind, um eine Kielstruktur zu definieren. Die Wände sind mittels Verbindungsstücken und Grundstreifen aufeinander abgestimmt, daß sie etwa parallel sind. Die Kielstruktur besitzt Vertiefungen, die an die aufzunehmenden Güter angepaßt sind. In dieser Anordnung werden andere Gegenstände durch die Kielstruktur gestützt. Diese Druckschrift entspricht dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- FR-A-2596972 beschreibt einen Boden zum Tragen einer Vielzahl von Gegenständen, wobei jeder Gegenstand in einer Ecke des Bodens positioniert ist. Er umfaßt eine Grundwandfläche und zwei gegenüberliegende Seiten, wobei jede Seite einen ausgeschnittenen Teil einschließt, der zum Teil aus der Grundwandfläche ausgestanzt ist. Der ausgeschnittene Teil soll, wenn er in seine Betriebsposition gestellt ist, eine Griffeinrichtung zum Einkeilen jedes Gegenstands in einem Eckenabschnitt des Bodens darstellen. Diese Druckschrift entspricht dem Oberbegriff der Ansprüche 9 und 19.
- FR-A-2600307 beschreibt eine Verbindungsumhüllung, die mit Klebstoff versehen ist, um den obersten Boden in der Umhüllung zu halten, und entspricht dem Oberbegriff von Anspruch 15.
- Ein Aspekt der Erfindung stellt eine Schachtel zum Unterbringen einer Vielzahl von Primärbehältern bereit, die in wenigstens drei Seitenreihen angeordnet sind, wobei die mittlere der Reihen weniger Behälter als die benachbarten Reihen enthält, und umfaßt eine Stützwandfläche, auf welche die Behälter zu stellen sind; eine erste und zweite Seitenwandfläche; eine Einrichtung zum Halten der Stützwandfläche in einer Position bezüglich der Seitenwandflächen; eine Kielstruktur zwischen der Stützwandfläche und wenigstens einer der Seitenwandflächen, die sich in das Innere der Verpackung zum Halten der mittleren Reihe der Behälter in einer nach innen versetzten Lage bezüglich der benachbarten Reihen der Behälter erstreckt, um einen Hohlraum dazwischen zu bilden; und ist dadurch gekennzeichnet, daß sie ferner eine Deckenwandfläche umfaßt, die mit der ersten und zweiten Wandfläche verbunden ist, sowie einen Handgriff, der wenigstens zum Teil aus der Deckenwandfläche und der ersten und zweiten Seitenwandfläche ausgebildet ist, und dadurch, daß der Handgriff im wesentlichen mit der Kielstruktur ausgerichtet ist, und dadurch, daß der Handgriff während des Gebrauchs zum Teil in den Hohlraum zwischen den benachbarten Reihen der Behälter hineinragt.
- Gemäß eines optionalen Merkmals dieses Aspekts der Erfindung kann die Schachtel ferner eine erste und zweite Zwischenwandfläche umfassen, die die erste bzw. zweite Seitenwandfläche und die Deckenwandfläche miteinander verbinden, und wobei der Handgriff wenigstens zum Teil aus der ersten und zweiten Zwischenwandfläche ausgebildet ist.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmais dieses Aspekts der Erfindung kann diese weiter eine Bodenwandfläche umfassen, die die erste und zweite Seitenwandfläche miteinander verbindet und auf die eine zweite Lage von Primärbehältern zu stellen ist, wobei die Stützwandfläche von der Bodenfläche mittels eines Abstands beabstandet ist, der im wesentlichen der Höhe der Primärbehälter entspricht. Gegebenenfalls können die erste und zweite Seitenwandfläche mit der Deckenwandfläche und der Grundwandfläche durch eine zerbrechbare Verbindungseinrichtung verbunden sein, derart, daß die zweite Lage Primärbehälter von der ersten Lage Primärbehälter trennbar ist.
- Gemäß eines noch anderen optionalen Merkmals dieses Aspekts der Erfindung kann die Stützwandfläche einen Teil eines Bodens ausbilden, und zwar zum Halten der darauf gestellten Primärbehälter, wobei die Einrichtung zum Halten der Stützwandfläche in Position eine Einrichtung zum Fixieren des Bodens bezüglich der Deckenwandfläche und der ersten und zweiten Seitenwandfläche einschließt. Vorzugsweise kann die fixierende Einrichtung Haltestege einschließen, die die Deckenwandfläche und die erste und zweite Seitenwandfläche zum Halten der auf den Boden gestellten Behälter miteinander verbindet, wobei der Boden in relativer Position fixiert ist.
- Gemäß eines weiteren optionalen Merkmals dieses Aspekts der Erfindung kann die Kielstruktur eine erste Wandfläche einschließen, die gelenkig mit der Stützwandfläche verbunden sein kann, sowie eine zweite Wandfläche, die gelenkig mit der ersten Wandfläche und einer Seitenwandfläche des Bodens verbunden ist, wobei die erste und zweite Wandfläche zum Positionieren zwischen die äußersten Behälter der mittleren Reihe und der benachbarten Reihen angeordnet sind. Vorzugsweise kann die Stützwandfläche mit der ersten Wandfläche und der ersten und zweiten Seitenwandfläche verbunden werden und eine Bodenwand für die Schachtel ausbilden.
- Gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung wird ein Boden zum Tragen einer Vielzahl von Gegenständen bereitgestellt, der eine Grundwandfläche und nach oben herausragende Seiten- und Endwandflächen umfaßt, wobei der Boden angepaßt ist, um wenigstens drei benachbarte Reihen von Gegenständen unterzubringen, wobei eine mittlere Reihe einen Gegenstand weniger als zwei benachbarte Reihen aufweist, so daß die Gegenstände der mittleren Reihe mit den Gegenständen der zwei benachbarten Reihen verschachtelt sind, um ein dicht gepacktes Gebilde bereitzustellen, wobei der Boden eine Einrichtung umfaßt, die angepaßt ist, eine Bewegung der äußersten Gegenstände der benachbarten Reihen zu verhindern, um dadurch das dicht gepackte Gebilde zu erhalten, und wobei die die Gegenstände zurückhaltende Einrichtung eine Kielstruktur umfaßt, die eine Seitenwandfläche umfaßt, die gelenkig mit einer Bodenseitenwandfläche verbunden ist und nach innen von der Bodenseitenwandfläche herausragt, sowie eine untere Wandfläche, die gelenkig mit der Grundwandfläche verbunden ist und nach oben von der Grundwandfläche herausragt, wobei die untere Wandfläche und die Seitenwandflächen gelenkig miteinander verbunden sind und wobei die Kielstruktur aus einer der Seitenwandflächen und der Grundwandfläche ausgestanzt und angepaßt ist, um eine Bewegung der Gegenstände auf dem Boden zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gegenstände zurückhaltende Einrichtung ferner einen Falzbereich umfaßt, der faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen an jedem Eckabschnitt des Bodens verbunden ist, wobei der Falzbereich angepaßt ist, so gefaltet zu werden, daß er sich an einen Abschnitt der äußersten Gegenstände anpaßt.
- Gemäß eines optionalen Merkmals des zweiten Aspekts der Erfindung kann der Falzbereich eine Vielzahl von Biegelinien umfassen. Vorzugsweise kann die Vielzahl der Biegelinien aus einer der benachbarten Seitenwandflächen ausgestanzt werden, und wobei der Falzbereich mit der anderen benachbarten Seitenwandfläche durch eine Stegwandfläche verbunden ist.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmals des zweiten Aspekts der Erfindung kann der Boden einen Falzbereich umfassen, der faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen an jedem Eckabschnitt des Bodens verbunden ist.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmals des zweiten Aspekts der Erfindung kann die Seitenwandfläche ein Paar gegenüberliegender Seitenkanten umfassen, wobei jede Seitenkante eine Ausnehmung einschließt, die angepaßt ist, einen Abschnitt der einzelnen Gegenstände oder der äußeren Reihe zu halten.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmals des zweiten Aspekts der Erfindung kann die Kielstruktur an jedem Ende der mittleren Reihe bereitgestellt werden, um eine Bewegung der Gegenstände in der mittleren Reihe zu verhindern.
- Ein dritter Aspekt der Erfindung stellt einen Zuschnitt für eine Schachtelhülle bzw. Umhüllung bereit, die zum Zusammenfügen eines Paares von Böden, wie vorstehend beschrieben, benutzt werden kann, in welcher die Böden einer auf den anderen angeordnet sind, um einen Stapel zu bilden, wobei die Schachtelhülle eine Deckenwandfläche zur Anordnung auf die Oberteile der Gegenstände in dem obersten Boden umfaßt, sowie ein Paar Seitenwandflächen, die gelenkig mit den gegenüberliegenden Kanten der Deckenwandfläche verbunden sind und gegenüberliegende Seiten des Stapels umgeben, und eine Grundwandfläche, die gelenkig mit jeder der Seitenwandflächen verbunden ist und zum Sichern unterer Abschnitte des untersten Bodens dient, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandflächen und/oder die Deckenwandfläche der Umhüllung eine Rückhalte- Einrichtung zum Zusammenwirken mit den Gegenständen des obersten Bodens in dem Stapel einschließen, um eine Bewegung des obersten Bodens relativ zu dem nächst benachbarten Boden zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückhalte-Einrichtung Haltestege umfaßt, die mit der Deckenwandfläche und den Seitenwandflächen zum Halten der Gegenstände auf dem Bodens verbunden sind.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmals des dritten Aspekts der Erfindung kann die Umhüllung weiter einen Handgriff umfassen, der wenigstens zum Teil aus der Deckenwandfläche und der ersten und zweiten Seitenwandfläche ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff im wesentlichen mit der Kielstruktur ausgerichtet ist, und dadurch, daß der Handgriff in Gebrauch zum Teil in die Schachtel hineinragt, und zwar angrenzend an die mittlere Reihe der Gegenstände.
- Gemäß eines weiteren optionalen Merkmals des dritten Aspekts der Erfindung kann die Umhüllung ferner eine erste und zweite Zwischenwandfläche umfassen, die die erste bzw. zweite Wandfläche und die Deckenwandfläche miteinander verbinden, wobei der Griffstreifen wenigstens zum Teil aus der ersten und zweiten Zwischenwandfläche ausgebildet ist.
- Gemäß eines noch anderen optionalen Merkmals des dritten Aspekts der Erfindung kann eine der Seitenwandflächen ein Reißstreifen umfassen, derart, daß der untere Boden von dem oberen Boden trennbar ist.
- Ein vierter Aspekt der Erfindung stellt einen Schachtelzuschnitt zum Ausbilden eines Bodens zum Tragen einer Vielzahl von Gegenständen (A) bereit, wobei der Zuschnitt eine Grundwandfläche und damit gelenkig verbundene Seitenwandflächen umfaßt, wobei der Boden, und zwar dann, wenn er ausgebildet ist, angepaßt ist, wenigstens drei benachbarte Reihen von Gegenständen unterzubringen, wobei eine mittlere Reihe einen Gegenstand weniger als zwei benachbarte Reihen aufweist, so daß die Gegenstände der mittleren Reihe mit den Gegenständen der zwei benachbarten Reihen verschachtelt sind, um ein dicht gepacktes Gebilde bereitzustellen, und wobei der Zuschnitt ferner eine Einrichtung umfaßt, die angepaßt ist, eine Bewegung der äußersten Gegenstände der benachbarten Reihen zu verhindern, um dadurch das dicht gepackte Gebilde zu erhalten, wobei die die Gegenstände zurückhaltende Einrichtung eine Kielstruktur umfaßt und die Kielstruktur eine Seitenwandfläche umfaßt, die gelenkig mit einer Bodenseitenwandfläche verbunden ist und die, in Gebrauch, nach innen von der Bodenseitenwandfläche herausragt, sowie eine untere Wandfläche, die gelenkig mit der Grundwandfläche verbunden ist und die, in Gebrauch, nach oben von der Grundwandfläche herausragt, wobei die untere Wandfläche und die Seitenwandfläche gelenkig miteinander verbunden sind, und wobei die Kielstruktur aus einer der Seitenwandflächen und der Grundwandfläche ausgestanzt und angepaßt ist, um eine Bewegung der Gegenstände auf dem Boden zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gegenstände zurückhaltende Einrichtung ferner einen Falzbereich umfaßt, der faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen an jedem Eckabschnitt des Bodens verbunden ist, wobei der Falzbereich angepaßt ist, so gefaltet zu werden, daß er sich an einen Abschnitt der äußersten Gegenstände anpaßt.
- Vorzugsweise kann der Falzbereich eine Vielzahl gelenkig verbundener Abschnitte umfassen. In besonders bevorzugter Weise können die gelenkig verbundenen Abschnitte angepaßt sein, um abgerundete Ecken in dem vervollständigten Boden bereitzustellen.
- Gemäß eines optionales Merkmais des vierten Aspekts der Erfindung kann die Vielzahl der gelenkig verbundenen Abschnitte aus einer der benachbarten Seitenwandflächen ausgestanzt sein, wobei der Falzbereich mit der anderen benachbarten Seitenwandfläche durch eine Stegwandfläche verbunden ist.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmals des vierten Aspekts der Erfindung kann der Zuschnitt ferner einen Falzbereich umfassen, der faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen an jedem Eckabschnitt des Bodens verbunden ist.
- Gemäß eines weiteren optionalen Merkmals des vierten Aspekts der Erfindung kann die Grundwandfläche einen ersten Wandflächenabschnitt und einen zweiten Wandflächenabschnitt umfassen, die miteinander durch eine Folge von Wandflächen gelenkig verbunden sind, die angepaßt sind, eine Deckenwandfläche für den Boden bereitzustellen, sowie ein Paar gegenüberliegender Seitenwände, von denen jede mit der Deckenwandfläche und der Grundwandfläche gelenkig verbunden ist, und wobei jede der Seitenwände eine der Seitenwandflächen enthält.
- Gemäß eines anderen optionalen Merkmals des vierten Aspekts der Erfindung können die gegenüberliegenden Seitenwände mit der Deckenwandfläche und der Grundwandfläche durch eine zerbrechbare Verbindungseinrichtung gelenkig verbunden sein.
- Erfindungsgemäße Ausführungsformen werden nachstehend beschrieben, und zwar nur anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen:
- Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Ausbilden der Umhüllung einer Schachtel gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist;
- Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Ausbilden eines Bodenteils der Schachtel gemäß der Erfindung ist;
- Fig. 3 und 4 perspektivische Ansichten einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schachtel darstellen, die die in Fig. 1 dargestellte Umhüllung und den in Fig. 2 dargestellten Boden umfaßt;
- Fig. 5 eine Draufsicht eines Zuschnitts zum Ausbilden einer zweiten Umhüllung für eine erfindungsgemäße Schachtel ist;
- Fig. 6, 7 und 8 perspektivische Ansichten einer zweiten Ausführungsform der Schachtel gemäß der Erfindung sind, die die in Fig. 5 dargestellte Umhüllung sowie den in Fig. 2 dargestellten Boden umfaßt;
- Fig. 9 eine Draufsicht eines Zuschnitts zum Ausbilden einer Schachtel gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist;
- Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Schachtel ist, die aus dem in Fig. 9 dargestellten Zuschnitt ausgebildet ist;
- Fig. 11 eine Draufsicht eines Zuschnitts zum Ausbilden einer dritten Umhüllung gemäß der Erfindung ist; und
- Fig. 12 eine perspektivische Ansicht einer Schachtel ist, die die in Fig. 11 dargestellte Umhüllung und den in Fig. 2 dargestellten Boden umfaßt.
- Fig. 1 bis 5 zeigen eine Ausführungsform einer Schachtel und deren verschiedene Bestandteile gemäß der vorliegenden Erfindung. In Fig. 1 ist eine Umhüllung 10 dargestellt, die aus Pappe ausgebildet ist und eine Endwandfläche 12 umfaßt, die gelenkig mit einer Seitenwandfläche 14 verbunden ist, die ihrerseits gelenkig mit einer Deckenwandfläche 16 verbunden ist. Die Deckenwandfläche 16 ihrerseits ist gelenkig mit einer zweiten Seitenwandfläche 18 verbunden, die gelenkig mit der Endwandfläche 20 verbunden ist. Die gerade beschriebenen Wandflächen sind entsprechend der Reihenfolge mittels Faltlinien 42, 44, 46 und 48 gelenkig verbunden. Die Seitenwandflächen 14 und 18 umfassen vorzugsweise Reißstreifen 22a bzw. 22b. Es ist ein Handgriff 50 vorgesehen, der einen Griffstreifen 52 mit seitlichen Fingerlaschen 54 umfaßt, die damit gelenkig verbunden sind. Der Handgriff 50 ist aus den Seitenwandflächen 14 und 18 und der Deckenwandfläche 16 durch Stanzlinien 56 ausgestanzt, die sich über die Gelenklinien 44 und 46 erstrecken.
- In diesem Beispiel werden Stege 24 bereitgestellt, die sich zwischen jeder Seitenkante der Seitenwandflächen 14 und 18 und der Deckenwandfläche 16 erstrecken. Demgemäß werden vier Stege 24a, 24b, 24c und 24d bereitgestellt. Bezugnehmend auf Steg 24a als ein Beispiel umfaßt jeder Steg eine perforierte Faltlinie 26, die eine Falt-Wandfläche 28 mit einer Seitenwandfläche verbindet. Die Falt-Wandfläche 28 kann gelenkig an einer Zwischenstegwandfläche 32 durch eine perforierte Faltlinie 30 befestigt sein. Eine Öffnung 38 wird zwischen der Zwischenstegwandfläche 32 und der Seitenwandfläche bereitgestellt, um dadurch das Falten des Stegs 24 zu erleichtern. Die Zwischenstegwandfläche 32 ist mit der oberen Stegwandfläche 36 durch eine Faltlinie 34 verbunden. Die obere Stegwandfläche 36 ist mit der Deckenwandfläche 16 entlang einer Faltlinie 40 gelenkig verbunden.
- Ein Zuschnitt zum Ausbilden einzelner Böden für eine Schachtel gemäß der Erfindung wird in Fig. 2 gezeigt. Der Boden 70 umfaßt eine Grundwandfläche 72, die gelenkig mit den vier Seitenwandflächen 74, 76, 78 und 80 entlang der Faltlinien 731b, 73d, 73a bzw. 73c verbunden ist. Die Seitenwandflächen 78 und 80 umfassen Eckenanordnungen 82, und in diesem Beispiel werden diese an jedem Ende der Wandflächen 78 und 80 bereitgestellt, um dadurch eine Eckenanordnung 82a, 82b, 82c und 82d für jede Ecke des Bodens 70 bereitzustellen. Beispielsweise umfaßt eine Eckenanordnung 82b eine Folge von Wandflächenabschnitten 84, 86, 88 und 90, die der Reihe nach miteinander durch die Faltlinien 85, 87 und 89 und mit der Seitenwandfläche durch die Faltlinie 83, wie in Fig. 2 dargestellt, gelenkig verbunden sind. Der äußerste Wandflächenabschnitt 90 ist durch eine Stegwandfläche 92 durch die Faltlinien 91 und 93 mit einer Seitenkante der Seitenwandfläche, so wie 74 im Fall der Anordnung 82b, gelenkig verbunden.
- Der hier beschriebene Boden ist gestaltet, um acht Dosen in einer drei-zwei-drei- dicht gepackten oder geschachtelten Anordnung unterzubringen, wobei benachbarte Reihen um eine halbe Dose längs in Richtung der Reihen verschoben sind. Demgemäß haben einzelne Gegenstände wie Getränkedosen etwa sechs Nachbarn, zwei in jeder benachbarten Reihe und zwei in derselben Reihe. Selbstverständlich kann ein Boden für jede Anzahl von Gegenständen oder Reihen von Gegenständen bereitgestellt werden. Der Boden umfaßt auch einen oder mehrere Kiele wie die Kiele 94a und 94b, dargestellt in Fig. 2. Jeder Kiel ist zum Teil aus der Grundwandfläche 72 und zum Teil aus einer Seitenwandfläche 78 oder 80 ausgestanzt und umfaßt eine obere Wandfläche 95a oder 95b, die gelenkig mit den Seitenwandflächen 78 oder 80 durch die Faltlinie 75a bzw. 75b verbunden ist. Die obere Wandfläche 95a oder 95b ist gelenkig mit einer Seitenwandfläche 96a bzw. 96b an einer Faltlinie 77 verbunden, die mit der Faltlinie 73a bzw. 73c zusammenfällt. Die Seitenwandfläche 96a oder 96b ihrerseits ist mit der Grundwandfläche 72 durch eine Faltlinie 79a bzw. 79b gelenkig verbunden. Der Kiel stößt passend an die drei benachbarten Gegenstände, um die geordnete Anordnung zu erhalten, wenn der Boden ausgebildet ist.
- Die Kiele 94a und 94b werden automatisch in eine aufrechte Lage gestellt, wenn die Seitenwandflächen 78 und 80 aufgerichtet sind. Um den Boden aufzubauen und zu beladen, werden die Seitenwandflächen 78 und 80 nach oben entlang der Faltlinie 73a bzw. 73c gefaltet, wobei automatisch beide Kiele 94a und 94b aufgebaut werden. Es ist dann möglich, den zum Teil geformten Boden zu beladen, indem man die Gegenstände über die Seitenwandflächen 74 und 76 zuführt, bevor man diese Seiten des Bodens schließt. Die Kiele 94a und 94b zwingen die Gegenstände in eine genaue Position, wobei diese die drei-zwei-drei- Anordnung einnehmen. Um die offenen Seiten zu schließen, werden die Seitenwandflächen 74 und 76 zuerst durch Drehen um die Faltlinien 73b bzw. 73d heruntergebogen, wobei bewirkt wird, daß die Stegwandflächen 92 die verbundene Eckenanordnung 82 nach innen falten. Diese Bewegung wird fortgesetzt, so daß jede der Wandflächen in jeder der Eckenanordnungen 82 leicht gedreht wird, um dadurch eine im wesentlichen gebogene Eckenausgestaltung zu bewirken. Die Seitenwandflächen 74 und 76 können dann an den jeweiligen Faltlinien 73b und 73d hochgezogen und an den benachbarten Eckenanordnungen befestigt werden, beispielsweise durch Verkleben zwischen der Innenfläche der Seitenwandfläche und der Außenfläche der Endwandfläche 90 auf eine Eckenanordnung 82.
- Alternativ könnten die Böden nach der Fertigstellung beladen werden, z. B. durch Herunterlassen der Gegenstände auf den Boden oder durch Herunterlassen des Bodens auf die Gegenstände.
- Eine Schachtel 1, die aus der Umhüllung 10 und zwei Böden 70a und 70b ausgebildet ist, wird in Fig. 3 dargestellt. Um die fertiggestellte Schachtel 1 auszubilden, wird ein erster Boden 70a auf das Oberteil eines unteren Bodens 70b gestellt, um eine zweilagige Anordnung auszubilden. Eine Umhüllung 10 kann dann um die Anordnung gefaltet und daran befestigt werden, z. B. durch Verkleben der Endwandflächen 12 und 20 an die Unterseite der Grundwandfläche 72 des untersten Bodens 70b.
- Um den obersten Boden 70a zu halten, ohne ihn z. B. durch Verkleben an der Umhüllung zu befestigen, werden Stege 24 bereitgestellt, um die obersten Schultern und Oberteile der äußersten Gegenstände A in dem obersten Boden in Eingriff zu nehmen. Die Stege können durch Herunterbiegen der Deckenwandfläche 16 auf die Oberteile der Gegenstände A in dem obersten Boden 70a ausgebildet werden, wobei dann die Falt-Wandfläche 28 nach innen gefaltet wird, so daß sie an die Innenseite der zugehörigen Seitenwandfläche 14 oder 18 der Umhüllung 10 anstößt. Dies bewirkt, daß die Stegwandflächen 32 und 36 in eine napfziehende Konfiguration klappen, die einen Teil des Oberteils eines Gegenstands unterbringen kann. Dies kann z. B. in Fig. 3 gesehen werden. Diese Bewegung initiiert auch ein teilweises Abwärtsbiegen der Seitenwandflächen um die Faltlinien 44 und 46, wobei die Abwärtsbewegung fortgesetzt werden kann, um die zwei Böden, wie vorher beschrieben, zu verpacken. Demgemäß kann eine zweilagige Anordnung leicht mit minimaler Befestigung einer Umhüllung an den Böden ausgebildet werden, während sie die einzelnen Lagen oder Schichten der Gegenstände zurückhält.
- Um die Schachtel zu öffnen, können ein oder beide Reißstreifen 22 entfernt werden, um so die Umhüllung von den Böden, wie in Fig. 4 dargestellt, zu trennen. Die zwei Böden 70 können dann voneinander getrennt werden. In diesem Beispiel umfaßt der Boden 70 Kiele 94 und ist daher angepaßt, acht Gegenstände in einer verschachtelten drei-zwei-drei-Anordnung zu halten, die dicht gepackt ist, und wobei die Kiele an die Seiten der benachbarten Dosen anstoßen, wie in Fig. 3 dargestellt.
- Selbstverständlich kann jede Anzahl von Böden in einer Schachtel dieses Typs gehalten werden und man braucht nur die Länge jeder der Seitenwandflächen 14 und 18 anzupassen, um eine unterschiedliche Anzahl von Böden unterzubringen. Außerdem können Halteelemente anstelle von oder wie Stege 24 für jede oder mehrere der Böden oder Lagen in einer einlagigen oder mehrlagigen Schachtel bereitgestellt werden. Andere Mittel zum Befestigen einer Umhüllung an einem Boden können klebende oder mechanisch verschließende Einrichtungen sein, wie z. B. eine oder mehrere zusammenwirkende Verschlußlaschen und Öffnungen. Die Verschlußlasche könnte aus einem Abschnitt wie etwa der Umhüllung ausgestanzt sein und eine Öffnung könnte in einem anderen Abschnitt der Schachtel wie der Bodenseitenwand bereitgestellt werden. Es ist beabsichtigt, daß man einen Boden dieses Typs, wie er in Fig. 2 beschrieben ist, auch ohne Stapelung oder ohne die beschriebene Umhüllung entweder mit oder ohne eine Form der oberen Abdeckung verwenden kann. Überdies kann die Umhüllung in einer Ein-Boden-Anordnung und/oder mit anderen Ausbilden von Böden verwendet werden.
- Eine zweite Ausführungsform einer Schachtel 101 gemäß der Erfindung wird in Fig. 5 bis 8 gezeigt. In diesem Beispiel werden Merkmale, die denen in Fig. 1 bis 4 dargestellten ähnlich sind, mit der gleichen zweistelligen Bezugsziffer benannt, wobei die Ziffer 1 vorangestellt ist. Demgemäß umfaßt ein Zuschnitt für eine Umhüllung 110 die Endwandflächen 112 und 120, die Seitenwandflächen 114 und 118 und eine Deckenwandfläche 116. In diesem Beispiel wird eine Schulterwandfläche 160a und 160b in dem obersten Abschnitt jeder der Seitenwandflächen 114 bzw. 118 bereitgestellt, um die Schultern der Gegenstände A, wie in Fig. 6 gezeigt, zu konturieren.
- Böden, wie die in Fig. 2 dargestellten, können verwendet werden, um die in Fig. 6 dargestellte Schachtel 101 auszubilden. Dazu werden die ausgebildeten Böden aufeinander gestapelt, wie vorstehend beschrieben, mit der Ausnahme, daß in diesem Beispiel die Orientierung der Böden in Bezug auf die Umhüllung 110 unterschiedlich ist. Hier sind die Böden so angeordnet, daß die Seitenwandflächen 76 und 74 in der Schachtel 101 freiliegen und die Umhüllung 110 an die Seitenwandflächen 78 und 80 des Bodens anstößt.
- Die Umhüllung und die Stege 124 können auf dieselbe Weise, wie vorstehend beschrieben, ausgebildet werden. Ein Vorteil dieser Anordnung ist jedoch ein Handgriff, der vom Konsumenten leichter gehandhabt werden kann. Man kann z. B. aus Fig. 8 ersehen, daß ein Hohlraum oberhalb der Kiele 94 besteht, wobei der Hohlraum angrenzend der unteren Abschnitte des Handgriffs 150 angeordnet ist, der aus den Seitenwandflächen 114 und 118 ausgestanzt ist, wenn die Umhüllung 110 um die Böden positioniert wird. Ein Anheben des Handgriffs 150 zum Tragen des Pakets wird diese unteren Abschnitte in das Innere der Schachtelseitenwandflächen ziehen, wobei der Abstand über der Deckenwandfläche 116 vergrößert wird, wobei der Handgriff 150 bewegt werden kann. Zusätzlich reduziert dies die Beanspruchung des Handgriffs in den den Schachtelecken benachbarten Bereichen. Vorteilhafterweise stellt dieses Merkmal auch eine größere Stabilität beim Tragen der Schachtel bereit, da es dazu dient, den oberen Boden 70a mittels Einschließen zwischen den äußersten Reihen von drei Gegenständen zu halten. Daher wird eine kombinierte Haltefunktion durch den Griffstreifen 152 und die Stege 124 erreicht, die zusammenwirken, um den obersten Boden zu halten.
- In diesem Beispiel können die Böden von der Umhüllung 110 durch Entfernen der Reißstreifenelemente 122, wie in Fig. 7 dargestellt, getrennt werden, um dadurch Zugang zu den in Fig. 8 dargestellten Böden bereitzustellen. Selbstverständlich kann die Orientierung der Böden in Bezug auf die Umhüllung auf die eine oder andere Art für jede der Schachteln 1 oder 101 erfolgen, und läßt so die Wahl offen, die Verschlußmittel mit dem Griffstreifen zu verwenden. Außerdem kann bekanntlich auch die relative Orientierung des oberen und unteren Bodens unterschiedlich sein. Natürlich kann auch die Haltefunktion völlig zufriedenstellend einfach durch Verkleben des obersten Bodens an die Umhüllung erreicht werden und es sollte beachtet werden, daß in diesem Beispiel Stege für die Gegenstände in der obersten Lage nicht bereitgestellt werden, jedoch können solche Stege ebensogut vorgesehen werden. Auf jeden Fall kann eine Umhüllung des mit Bezug auf Fig. 5 beschriebenen Typs in einer Ein-Boden-Anordnung und/oder mit anderen Bodenformen verwendet werden.
- Eine dritte Ausführungsform der Erfindung kann in Fig. 9 und 10 gesehen werden, wobei der hier beschriebene Handgriff und die Kielstruktur in einer Ein-Lagen-Schachtel verwendet werden. In dieser Ausführungsform erhalten Teile, die Teilen entsprechen, die hier für die erste und/oder zweite Ausführungsform beschrieben sind, entsprechende Bezugsziffern, aber mit vorangestellter Ziffer 2. Die Deckenwandfläche 216 ist mit den Schulterwandflächen 260a und 260b verbunden, die ihrerseits mit den Seitenwandflächen 214 bzw. 218 verbunden sind. Die Seitenwandfläche 214 ist entlang ihrer unteren Kante mit einer Grundwandfläche 272 verbunden. Die Grundwandfläche 272 hat ein Paar Endlaschen 274 und 276, die an ihren Kanten entlang der Faltlinien 273b und 273d verbunden sind.
- Es sind Eckenanordnungen 282a und 282b bereitgestellt, die den hier für die Böden beschriebenen entsprechen, und zwar mit einer Stegwandfläche 292, die die Eckenanordnungen mit den Endklappen 274 und 276 verbindet. Stege- 224a und 224b sind ebenfalls mit den oberen Seitenkanten der Seitenwandfläche 214 sowie der Deckenwandfläche 216 verbunden.
- Die Seitenwandfläche 218 ist an ihrer unteren Kante mit der Teilgrundwandfläche 272a verbunden. Die Teilendlaschen 274a und 276a sind entlang der Faltlinien 273e bzw. 273f mit der Teilgrundwandfläche 272a verbunden.
- Die Eckenanordnungen 282c und 282d sind an den unteren Seitenkanten der Seitenwandfläche 218 bereitgestellt, und zwar mit Stegen 292, die die Teilendlaschen 274a und 276a verbinden. Die Stege 224c und 224d verbinden die Seitenwandfläche 218 und die Deckenwandfläche 216 miteinander.
- Die Griffanordnung 250, die der in Fig. 5 dargestellten entspricht, ist in den Wandflächen 214, 216, 218, 260a und 260b bereitgestellt. Die Kiele 294a und 294b werden in der Seitenwandfläche 218 und der Teilgrundwandfläche 272a bzw. in der Seitenwandfläche 214 und der Bodenwandfläche 272 angeordnet.
- Im Gebrauch kann die Schachtei durch Kleben der Grundwandfläche 272 an die Teilgrundwandfläche 272a in eine Röhre ausgebildet werden. Die Kiele 294a und 294b werden in einen aufrechten Zustand gebracht und Gegenstände werden durch jedes der offenen Enden in die Röhre eingeführt. Die Kiele 294a und 294b bewirken, daß die Gegenstände in einer genauen verschachtelten Anordnung positioniert werden, wodurch ein Hohlraum gebildet wird, in den sich die unteren Griffteile während des Gebrauchs bewegen können.
- Nach dem Beladen werden die Eckanordnungen 282a, 282b, 282c und 282d eingefaltet und die Endlaschen 274 und 276 werden aufgefaltet und an die Eckenanordnungen geklebt, um die Schachtel zu verschließen. Die Schachtel erscheint dann, wie in Fig. 10 dargestellt.
- Eine vierte Ausführungsform einer Schachtel 310 gemäß der Erfindung wird in Fig. 11 und 12 gezeigt. In diesem Beispiel werden Merkmale, die denen der vorstehenden Ausführungsformen entsprechen, mit dem gleichen zwei-ziffrigen Bezugszeichen benannt, dem die Ziffer 3 vorangestellt ist. Demgemäß sind die Endwandflächen 312 und 320, die Seitenwandflächen 314 und 318 und die Deckenwandfläche 316 bereitgestellt. In diesem Beispiel jedoch sind die Seitenwandflächen durch ein unterstes Reißelement 322a und 322b in den Seitenwänden 314 bzw. 318 geteilt. Dies stellt dabei einen untersten Seitenwandabschnitt 314a bzw. 318a bereit, der gelenkig an der Endwandfläche 312 bzw. 320 befestigt ist. Die Reißelemente 322a und 322b können relativ breit in W1 sein und vorzugsweise ist der Abstand W2, von den obersten Abreißperforationen des untersten Abreißabschnitts (d. h. 322a und 322b) zu den Faltlinien 344 und 346 zwischen den Oberteilen der Seitenwandflächen und der Deckenwandfläche, im wesentlichen gleich der Höhe der Gegenstände, die gehalten werden. Folglich, sobald die Reißstreifen 322a und 322b entfernt sind, wird ein umschlossener oberster Boden 370a, wie in Fig. 11 dargestellt, gehalten. Vorzugsweise wird ein Zwischenseitenwandflächenabschnitt 314b und 318b bereitgestellt, der an den dazugehörigen Seiten des obersten Bodens befestigt werden kann, um dadurch diese obere Position der Umhüllung an dem obersten Boden zu halten, sobald die untersten Reißstreifen 322a und 322b entfernt worden sind. Ein weiterer Reißstreifen 322c und 322d ist in jeder der Seitenwandflächen bereitgestellt, um die Entfernung des Restes der Umhüllung von dem obersten Boden zu ermöglichen. Natürlich könnte man auch nur ein Reißelement vorsehen, beispielsweise könnte Element 322d wegfallen, da durch Reißstreifen 322c Zugang zu dem obersten Boden 370a gegeben werden kann.
- Durch Befestigen der Umhüllung z. B. durch Verkleben der Streifen 314b und 318b an den obersten Boden kann dieser Boden als eine intakte Einheit entfernt werden, wie in Fig. 12 dargestellt. Natürlich könnten die Böden wieder in der Weise, wie sie in Bezug auf die in Fig. 5 bis 8 beschriebenen Ausführungsformen beschrieben ist, ausgerichtet sein, um es dadurch zu ermöglichen, daß der Handgriff mit den Gegenständen in dem oberen Boden zusammenwirkt, um den Boden zu halten.
Claims (25)
1. Schachtel zur Aufnahme einer Vielzahl von Primärbehältern, die in wenigstens drei
Seitenreihen angeordnet sind, wobei die mittlere der Reihen weniger Behälter als die
benachbarten Reihen enthält, wobei die Schachtel umfaßt:
eine Stützwandfläche (72), auf welche die Behälter zu stellen sind;
erste und zweite Seitenwandflächen (114, 118);
eine Einrichtung (124) zum Halten der Stützwandfläche (72) in einer Position im Verhältnis
zu den Seitenwandflächen (114, 118);
eine Kielstruktur (94) zwischen der Stützwandfläche (72) und wenigstens einer der
Seitenwandflächen (114, 118), die sich in das innere der Verpackung zum Halten der mittleren
Reihe der Behälter (A) in einer nach innen versetzten Lage bezüglich der benachbarten
Reihen der Behälter erstreckt, um einen Hohlraum dazwischen zu bilden; und dadurch
gekennzeichnet, daß ferner eine Deckenwandfläche (116) vorliegt, die mit der ersten und
zweiten Seitenwandfläche (114, 118) verbunden ist, sowie ein Handgriff (150), der
wenigstens zum Teil aus der Deckenwandfläche (116) und der ersten und zweiten
Seitenwandfläche (114, 118) ausgebildet ist, und dadurch, daß der Handgriff (150) im
wesentlichen mit der Kielstruktur ausgerichtet ist, und dadurch, daß der Handgriff während
des Gebrauchs zum Teil in den Hohlraum zwischen den benachbarten Reihen der Behälter
hineinragt.
2. Schachtel nach Anspruch 1, wobei die Schachtel ferner eine erste und zweite
Zwischenwandfläche (160a, 160b) umfaßt, die die erste bzw. zweite Seitenwandfläche (114,
118) und die Deckenwandfläche (116) miteinander verbinden, und wobei der Handgriff
wenigstens zum Teil aus der ersten und zweiten Zwischenwandfläche ausgebildet ist.
3. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, die ferner eine Bodenwandfläche (112, 120)
umfaßt, die die erste und zweite Seitenwandfläche (114, 118) miteinander verbindet und auf
die eine zweite Lage Primärbehälter zu stellen ist, wobei die Stützwandfläche (72) von der
Bodenwandfläche (112, 120) räumlich beabstandet ist, und zwar durch einen Abstand, der
im wesentlichen der Höhe der Primärbehälter entspricht.
4. Schachtel nach Anspruch 3, wobei die erste und zweite Seitenwandfläche (114, 118)
mit der Deckenwandfläche und der Grundwandfläche durch eine zerbrechbare
Verbindungseinrichtung (122) verbunden ist, derart, daß die zweite Lage der Primärbehälter
von der ersten Lage Primärbehälter trennbar ist.
5. Schachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Stützwandfläche (72)
einen Teil eines Bodens (70) zum Halten der darauf gestellten Primärbehälter ausbildet,
wobei die Einrichtung (124), die die Stützwandfläche (72) in Position hält, eine Einrichtung
zum Fixieren des Bodens (70) bezüglich der Deckenwandfläche (116) und der ersten und
zweiten Seitenwandfläche (114, 118) einschließt.
6. Schachtel nach Anspruch 5, wobei die fixierende Einrichtung Haltestege (132, 136)
einschließt, die die Deckenwandfläche (116) und die erste und zweite Seitenwandfläche
(114, 118) zum Halten der Behälter, die auf den Boden (70) gestellt sind, miteinander
verbindet, wobei der Boden (70) in einer relativen Position fixiert ist.
7. Schachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kielstruktur (94a) eine
erste Wandfläche (96a) einschließt, die gelenkig mit der Stützwandfläche (72) verbunden ist,
sowie eine zweite Wandfläche (95a), die gelenkig mit der ersten Wandfläche (96a) und einer
Seitenwand (78) des Bodens verbunden ist, wobei die erste und zweite Wandfläche (96a,
95a) zum Positionieren zwischen die äußersten Behälter der mittleren Reihe und der
benachbarten Reihen angeordnet sind.
8. Schachtel nach Anspruch 7, wobei die Stützwandfläche (72) mit der ersten
Wandfläche (96a) und der ersten und zweiten Seitenwandfläche (114, 118) verbunden ist und eine
Bodenwand für die Schachtel ausbildet.
9. Boden (70) zum Tragen einer Vielzahl von Gegenständen, der eine Grundwandfläche
(72) und nach oben herausragende Seiten- und Endwandflächen (74, 76, 78, 80) umfaßt,
wobei der Boden (70) angepaßt ist, um wenigstens drei benachbarte Reihen von
Gegenständen (A) unterzubringen, wobei eine mittlere Reihe einen Gegenstand (A) weniger als
zwei benachbarte Reihen aufweist, so daß die Gegenstände der mittleren Reihe mit den
Gegenständen der zwei benachbarten Reihen verschachtelt sind, um ein dicht gepacktes
Gebilde bereitzustellen, und wobei der Boden (70) eine Einrichtung umfaßt, die angepaßt ist,
eine Bewegung der äußersten Gegenstände der benachbarten Reihen zu verhindern, um
dadurch das dicht gepackte Gebilde zu erhalten, wobei die die Gegenstände zurückhaltende
Einrichtung eine Kielstruktur (94) umfaßt, die eine Seitenwandfläche (95) umfaßt, die
gelenkig mit einer Bodenseitenwandfläche (78, 80) verbunden ist und die nach innen von der
Bodenseitenwandfläche herausragt, sowie eine untere Wandfläche (96), die gelenkig mit der
Grundwandfläche (72) verbunden ist und nach oben von der Grundwandfläche herausragt,
wobei die untere Wandfläche (96) und die Seitenwandfläche (95) gelenkig miteinander
verbunden sind, wobei die Kielstruktur aus einer der Seitenwandflächen und der
Grundwandfläche (72) ausgestanzt und angepaßt ist, um eine Bewegung der Gegenstände
auf dem Boden zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gegenstände
zurückhaltende Einrichtung ferner einen Falzbereich umfaßt, der faltbar mit den benachbarten
Seitenwandflächen an jedem Eckabschnitt des Bodens verbunden ist, wobei der Falzbereich
angepaßt ist, so gefaltet zu werden, daß er sich an einen Abschnitt der äußersten
Gegenstände anpaßt.
10. Boden nach Anspruch 9, wobei der Falzbereich eine Vielzahl von Biegelinien (83, 85,
87) umfaßt.
11. Boden nach Anspruch 10, wobei die Vielzahl der Biegelinien aus einer der
benachbarten Seitenwandflächen (78) ausgestanzt ist und wobei der Falzbereich mit der anderen
benachbarten Seitenwandfläche durch eine Stegwandfläche (92) verbunden ist.
12. Boden nach einem der Ansprüche 9 bis 11, der ferner einen Falzbereich umfaßt, der
faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen an jedem Eckabschnitt des Bodens
verbunden ist.
13. Boden nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei die Seitenwandfläche (95) ein Paar
gegenüberliegender Seitenkanten umfaßt, wobei jede Seitenkante eine Ausnehmung
einschließt, die angepaßt ist, einen Abschnitt der einzelnen Gegenstände oder der äußeren
Reihe zu haften.
14. Boden nach einem der Ansprüche 9 bis 13, wobei die Kielstruktur (94) an jedem
Ende der mittleren Reihe bereitgestellt ist, um eine Bewegung der Gegenstände in der
mittleren Reihe zu verhindern.
15. Zuschnitt für eine Schachtelhülle zum Zusammenfügen eines Paares von Böden des
Typs gemäß einem der Ansprüche 9 bis 14, in welcher die Böden (70a, 70b) einer auf den
anderen angeordnet sind, um einen Stapel zu bilden, wobei die Schachtelhülle eine
Deckenwandfläche (16) umfaßt, die auf den Oberteilen der Gegenstände in dem obersten
Boden (70a) plaziert wird, ferner ein Paar von Seitenwandflächen (14, 18), die gelenkig mit
den gegenüberliegenden Kanten der Deckenwandfläche (16, 116) verbunden sind und
gegenüberliegende Seiten des Stapels umgeben, sowie eine Grundwandfläche (12, 20), die
gelenkig mit jeder der Seitenwandflächen (14, 18) verbunden ist und zum Sichern unterer
Abschnitte (74, 76, 78, 80) des untersten Bodens (70b) dient, wobei die Seitenwandflächen
(14, 18) und/oder die Deckenwandfläche (16, 116) der Schachtelhülle eine Rückhalte-
Einrichtung zum Zusammenwirken mit den Gegenständen des obersten Bodens (70a) in
dem Stapel einschließen, um eine Bewegung des obersten Bodens (70a) relativ zu dem
nächst benachbarten Boden (70a) zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückhalte-Einrichtung Haltestege (24) umfaßt, die mit der Deckenwandfläche (16, 116) und
den Seitenwandflächen zum Halten der Gegenstände auf dem Boden verbunden sind.
16. Schachtelhülle nach Anspruch 15, die ferner einen Handgriff (150) umfaßt, der
wenigstens zum Teil aus der Deckenwandfläche (116) und der ersten und zweiten
Seitenwandfläche (114, 118) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff im
wesentlichen mit der Kielstruktur ausgerichtet ist, und dadurch, daß der Handgriff in
Gebrauch zum Teil in die Schachtel hineinragt, und zwar angrenzend an die mittlere Reihe
der Gegenstände.
17. Schachtelhülle nach Anspruch 15 oder 16, wobei die Schachtelhülle ferner eine erste
und zweite Zwischenwandfläche (160) umfaßt, die die erste bzw. zweite Wandfläche (114,
118) und die Deckenwandfläche (116) miteinander verbinden, und wobei der Griffstreifen
(152) wenigstens zum Teil aus der ersten und zweiten Zwischenwandfläche ausgebildet ist.
18. Schachtelhülle nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei eine der
Seitenwandflächen (114, 118) einen Reißstreifen (122) umfaßt, derart, daß der obere Boden von dem
unteren Boden trennbar ist.
19. Schachtelzuschnitt zum Ausbilden eines Bodens (70) zum Tragen einer Vielzahl von
Gegenständen (A), wobei der Zuschnitt eine Grundwandfläche (72; 272) und damit gelenkig
verbundene Seitenwandflächen (74, 76, 78, 80; 274, 276, 282) umfaßt, wobei der Boden,
und zwar dann, wenn er ausgebildet ist, angepaßt ist, wenigstens drei benachbarte Reihen
von Gegenständen unterzubringen, wobei eine mittlere Reihe einen Gegenstand weniger als
zwei benachbarte Reihen aufweist, so daß die Gegenstände der mittleren Reihe mit den
Gegenständen der zwei benachbarten Reihen verschachtelt sind, um ein dicht gepacktes
Gebilde bereitzustellen, wobei der Zuschnitt (10) ferner eine Einrichtung (94) umfaßt, die
angepaßt ist, eine Bewegung der äußersten Gegenstände der benachbarten Reihen zu
verhindern, um dadurch das dicht gepackte Gebilde zu erhalten, wobei die die Gegenstände
zurückhaltende Einrichtung eine Kielstruktur umfaßt, wobei die Kielstruktur (94) eine
Seitenwandfläche (95) umfaßt, die gelenkig mit einer Bodenseitenwandfläche (78, 80)
verbunden ist und die, in Gebrauch, nach innen von der Bodenseitenwandfläche herausragt,
sowie eine untere Wandfläche (96), die mit der Grundwandfläche (72) gelenkig verbunden
ist und die, in Gebrauch, nach oben von der Grundwandfläche herausragt, wobei die untere
Wandfläche (96) und die Seitenwandfläche (95) gelenkig miteinander verbunden sind, und
wobei die Kielstruktur aus einer der Seitenwandflächen (78) und der Grundwandfläche (72)
ausgestanzt und angepaßt ist, um eine Bewegung der Gegenstände auf dem Boden zu
verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gegenstände zurückhaltende Einrichtung
ferner einen Falzbereich umfaßt, der faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen (74)
an jedem Eckabschnitt des Bodens verbunden ist, wobei der Falzbereich angepaßt ist, so
gefaltet zu werden, daß er sich an einen Abschnitt der äußersten Gegenstände anpaßt.
20. Zuschnitt nach Anspruch 19, wobei der Falzbereich eine Vielzahl gelenkig
verbundener Abschnitte (84, 86, 88) umfaßt.
21. Zuschnitt nach Anspruch 20, wobei die gelenkig verbundenen Abschnitte angepaßt
sind, um abgerundete Ecken in dem vervollständigtem Boden bereitzustellen.
22. Zuschnitt nach Anspruch 20 oder 21, wobei die Vielzahl der gelenkig verbundenen
Abschnitte (84, 86, 88) aus einer der benachbarten Seitenwandflächen (78) ausgestanzt ist
und wobei der Falzbereich mit der anderen benachbarten Seitenwandfläche (74) durch eine
Stegwandfläche (92) verbunden ist.
23. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 20 bis 22, wobei der Zuschnitt ferner einen
Falzbereich umfaßt, der faltbar mit den benachbarten Seitenwandflächen an jedem
Eckabschnitt des Bodens verbunden ist.
24. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 23, wobei die Grundwandfläche einen
ersten Wandflächenabschnitt (272) und einen zweiten Wandflächenabschnitt (272a) umfaßt,
die miteinander durch eine Folge von Wandflächen gelenkig verbunden sind, die angepaßt
sind, eine Deckenwandfläche (216) für den Boden bereitzustellen, sowie ein Paar
gegenüberliegender Seitenwandflächen (214, 218), von denen jede mit der
Deckenwandfläche (216) und dem Grundwandfläche (272) gelenkig verbunden ist, und
wobei jede der Seitenwandflächen (214, 218) eine der Seitenwandflächen enthält.
25. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 24, wobei die gegenüberliegenden
Seitenwandflächen mit der Deckenwandfläche und der Grundwandfläche durch eine
zerbrechbare Verbindungseinrichtung gelenkig verbunden sind.
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