DE19836378A1 - Palette - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Palette, die zum darauf Ablagern und Transportieren von Gütern benutzt wird und mit Hilfe von Gabelstaplern bzw. Hubstaplern bewegt wird. Dabei soll diese trotz durchgehender allseitiger Außenflächen und ausreichender Stabilität so elastisch sein, daß ein entsprechender Falltest auf eine Ecke und anschließender Überdruck-Test der Palette überstanden werden kann und die Palette kostengünstig und einfach herzustellen ist. Eine erfindungsgemäße Palette hat ein durchgehendes, horizontales Tragteil, hiervon nach unten abragende Füße, durchgehende, dichte Außenflächen, deren hohler Innenraum durch Stegwände, welche insbesondere lotrecht zur Hauptebene der Palette verlaufen, verrippt ist, wobei wenigstens im Eckbereich die Stegwände als Eckstegwände so angeordnet sind, daß Belastungen und Schläge, die gegen den Eckbereich der Palette gerichtet sind, mittels der Eckstegwände zum Teil durch deren elastische Verformung eliminiert und zum Teil an die dahinter liegenden Bereich der Palette verteilend abgeleitet werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Palette, wie sie üblicherweise zum darauf Ablagern und
somit auch zum Transportieren von Gütern zusammen mit der Palette benutzt
werden und beispielsweise mit Hilfe von Gabelstaplern bzw. Hubstaplern bewegt
werden.
Derartige Paletten können aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Im Fall
des Transportes von unter Hygienegesichtspunkten empfindlichen Produkten wie
etwa frischen Lebensmitteln, insbesondere Frischfleisch, besteht jedoch das
Problem, daß die für solche Produkte verwendeten Hygienepaletten eine Reihe
von zusätzlichen Anforderungen neben der grundsätzlichen Anforderung einer
ausreichenden Stabilität für die Belastung durch die gewünschten Produkte
erfüllen müssen:
Zum einen muß diese Palette aus einem Material bestehen, dessen Oberfläche leicht von Verschmutzungen, insbesondere Keimen, gereinigt werden kann, und in welches solche Keime auch nur äußerst schwer eindringen können. Hinsicht lich der Materialwahl stehen hierfür im wesentlichen Metall, insbesondere Leicht metall, oder Kunststoff zur Verfügung, wobei aus Kostengründen Kunststoff, insbesondere als Spritzgußteil hergestellt mit einem weitestgehend hohlen, verrippten Inneren, verwendet wird.
Zum einen muß diese Palette aus einem Material bestehen, dessen Oberfläche leicht von Verschmutzungen, insbesondere Keimen, gereinigt werden kann, und in welches solche Keime auch nur äußerst schwer eindringen können. Hinsicht lich der Materialwahl stehen hierfür im wesentlichen Metall, insbesondere Leicht metall, oder Kunststoff zur Verfügung, wobei aus Kostengründen Kunststoff, insbesondere als Spritzgußteil hergestellt mit einem weitestgehend hohlen, verrippten Inneren, verwendet wird.
Eine weitere Forderung besteht darin, daß solche Paletten gegen mechanische
Belastungen so widerstandsfähig sein müssen, daß sie auch einen Falltest auf
eine Ecke bis zu einer bestimmten Höhe ohne Bruch überstehen müssen und ggf.
einen anschließenden Dichtigkeitstest durch Aufblasen mit Überdruck.
Diese Forderung konnte bisher nur dadurch gelöst werden, daß die Rippen
struktur so stark federnd wirkte, daß dieser Falltest ohne Beschädigung oder
Zerstörung überstanden wurde.
Nachteilig war dabei jedoch, daß es für die ausreichende Elastizität der Rippen
struktur notwendig war, daß diese - gegenüber der horizontalen Hauptebene der
Palette - vertikal verlaufenden Rippen wenigstens auf einer Seite, also der Unter
seite oder der Oberseite, nicht durch eine obere oder untere Abschlußplatte fest
gegeneinander abgestützt wurden.
Durch diese auf wenigstens der Oberseite oder der Unterseite offene Struktur
derartiger Hygienepaletten wurden tiefe, scharfkantige und damit schwer zu reini
gende Taschen gebildet, in denen sich Verunreinigungen und damit auch Keime
absetzen konnten.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Hygiene
palette zu schaffen, die trotz durchgehender allseitiger Außenflächen und ausrei
chender Stabilität so elastisch ist, daß ein entsprechender Falltest auf eine Ecke
und anschließender Überdruck-Test der Palette überstanden werden kann und
die Palette nach wie vor kostengünstig und einfach herzustellen ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und
12 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteran
sprüchen.
In der Regel sind die in Rede stehenden Paletten so aufgebaut, daß sich die
unterhalb des Tragteiles angeordneten Füße, die am unteren Ende durch Kufen
teile zu einzelnen Kufen verbunden sein können, wenigstens in den Eck
bereichen, eventuell zusätzlich auch im Verlauf der Außenkante der Palette,
befinden.
Um einen Falltest auf die Ecke zu überstehen, ist die Verrippung durch Steg
wände bzw. im Eckbereich durch Eckstegwände so gestaltet, daß ein im Eck
bereich auf die Palette einwirkender Schlag, der in Richtung der Hauptebene der
Palette erfolgt oder zumindest Richtungskomponenten dieser Hauptebene um
faßt, durch die Außenwände des Eckbereiches auf die weiter innen liegenden
Eckstegwände des Eckbereiches übertragen wird, wobei diese Eckstegwände
und/oder die Außenwände so gestaltet sind, daß sie wenigstens einen Teil der
beaufschlagenden Energie durch elastische Verformung absorbieren, und einen
eventuell überschießenden Teil der Schlagenergie verteilend auf die von der
Ecke aus betrachtet dahinterliegenden Bereiche ableiten. Dadurch, daß von einer
rechtwinkligen Ecke aus sich der dahinter liegende Sektor mit zunehmender Tiefe
stark verbreitert, erfolgt bereits eine drastische Herabsetzung der Einzelkräfte
bzw. Kraftspitzen.
Eine solche Wirkung wird beispielsweise dadurch erzielt, daß der Eckbereich, der
in der Regel gleichzeitig den Fuß darstellt, ein oder mehrere im Eckbereich relativ
weit außen liegende bogenförmige Eckstegwände aufweist, die die an die Ecke
angrenzenden Außenwände miteinander verbinden und mit ihrer Außenwölbung
nach innen, also zur Mitte der Palette, hin weisen.
Ebenso gibt es weiter von der Ecke nach innen zurückversetzt liegende Ecksteg
wände, die ebenfalls bogenförmig gestaltet sind, und so angeordnet sind, daß
deren Außenwölbung zur Ecke hin, also nach außen, weist. Diese innen liegen
den Eckstegwände stützen sich ihrerseits an regulären, also parallel zu den
Außenkanten und in einem rechtwinkligen Raster verlaufenden, Stegwänden ab,
durch welche im Eckbereich jeweils eine Eckkammer gebildet wird, in der sich die
Eckstegwände befinden.
Diese inneren und äußeren, jeweils ein oder auch mehreren, bogenförmigen
Eckstegwände, dienen einerseits der Stabilisierung der angrenzenden Wände,
insbesondere der der Krafteinwirkung unterworfenen Außenwände, dieser Eck
kammer, andererseits jedoch auch als Anfangs- und Endpunkt wenigstens einer
weiteren, schräg aus der Ecke radial gegen die Mitte der Palette geführten
Eckstegwand, die zusätzlich eine gebogene Form aufweist und gerade deshalb
als elastisches Element, also als Feder, zwischen den bogenförmigen Ecksteg
wänden dient.
Die radial von der Ecke nach innen verlaufenden Eckstegwände können entweder
an einer der außen liegenden, bogenförmigen Eckstegwände beginnen oder an
der Außenwand selbst und sie können an einer der innen liegenden
bogenförmigen Eckstegwände enden oder an einer der regulären, parallel zu den
Außenkante der Palette verlaufenden Stegwänden, welche die Eckkammer
begrenzen.
Zusätzlich kann auch eine oder beide der Außenwände im Eckbereich, also im
Bereich der Eckkammer, die ansonsten gerade verlaufen, wenigstens eine
hutförmige oder S-förmige Verwindung aufweisen, wobei hutförmige Verwindun
gen vorzugsweise nach innen gerichtet sein sollten. Auch dies begünstigt eine
Federung der Außenwand in Richtung Ihrer Hauptebene. Auch die radialen
Eckstegwände können eine solche Verwindung aufweisen.
Wandstärken, Krümmungen, Übergangsradien und dergleichen und Materialien,
z. B. unverstärktes Polyethylen, sind in Abstimmung auf die gewünschte
Elastizität und das gewünschte Eliminationsvermögen abzustimmen.
Alle Stegwände und/oder Eckstegwände und/oder Außenwände sind dabei fest,
insbesondere einstückig, miteinander verbunden, wie es bei der Herstellung eines
solchen verrippten Teiles als Kunststoff-Spritzgußteil üblich ist, oder liegen
zumindest eng benachbart an der jeweils angrenzenden Wand an.
Dabei werden trotz der beschriebenen Verrippung durchgehende, also dichte,
Außenflächen der Hygienepalette in alle Raumrichtungen, also auch gegen das
Innere der Zinkentaschen für die Gabelstapler-Zinken hin, dadurch erreicht, daß
die Palette aus mehreren Einzelteilen mit einseitig offenen Verrippungstaschen
zusammengesetzt ist, die jeweils vorzugsweise als Kunststoffspritzteil hergestellt
werden, und durch Verkleben oder Thermoschweißen bei Verwendung
thermoplastischer Kunststoffe oder andere bekannte Verfahren dicht miteinander
verklebt werden.
Die einzelnen Teile für sich betrachtet können dabei durchaus Durchgangs
öffnungen oder einseitig offene Taschen aufweisen, sofern die Einzelteile so
Zusammengefügt werden, daß die jeweils durchgehenden Außenflächen dieser
Einzelteile ausschließlich die Außenflächen der fertigen Palette darstellen.
Vorzugsweise besteht dabei die Palette - von der Seite und damit in Blickrichtung
der Hauptebene betrachtet - aus
- 1. einem Mittelteil, welches einerseits einen über die gesamte Grundfläche der Palette durchgehenden Tragteil umfaßt sowie die vom Tragteil nach unten abragenden Füße, die sich insbesondere in den Eckbereichen befinden, und die in parallelen Richtungen an ihrem unteren Ende zu Kufenteilen verbunden sein können, sowie
- 2. einer Deckelplatte, die in der Aufsicht ebenfalls der Grundfläche der Palette entspricht und auf das Tragteil als oberer Abschluß aufgesetzt wird, und weiterhin
- 3. Kufenplatten, die den Grundflächen der Kufen entsprechen und auf deren Unterseite aufgesetzt werden.
Beim Aufsetzen ist dabei auf dichte Verbindung zu achten, um ein Eindringen von
Verschmutzungen und Keimen ins Innere der Palette zu verhindern.
Das Mittelteil ist an der Unterseite seines Tragteiles als auch an allen Außen
wänden und Umfassungswänden mit Ausnahme der Oberseite des Tragteiles und
der Unterseite der Kufenteile bzw. der einzelnen Füße mit einer durchgehenden
dichten Außenfläche versehen, so daß sich durch das Ansetzen der
Deckelplatte und der Kufenplatten ein insgesamt dichtes durchgehendes Äußeres
ergibt.
Die Deckelplatte und/oder die Kufenplatten weisen von ihrer oberen Abschluß
platte (bei der Deckelplatte) bzw. von der unteren Abschlußplatte (bei den
Kufenplatten) gegen das Mittelteil hin weisende Verrippungen auf, die mit den
Verrippungen des Mittelteiles bis auf die später dargestellten Ausnahmen
übereinstimmen, so daß beim Aufeinandersetzen und Verkleben bzw. thermi
schen Verschweißen nicht nur die Außenwände, sondern auch die einzelnen
Stegwände, die die Verrippungen bilden, fest miteinander verbunden werden, was
die Steifigkeit der Palette wesentlich erhöht.
Die vorbeschriebenen Eckstegwände werden jedoch insbesondere an ihrem
oberen, ggf. auch oder zusätzlich an ihrem unteren Ende, zum Teil nicht mit der
Deckelplatte bzw. Kufenplatte und deren Verrippungen verbunden, sondern
enden im Abstand oder in Anlage, jedoch lose, gegenüber dieser Platte.
Zu diesem Zweck kann die Deckelplatte im Bereich der Eckkammer selbst keine
eigene Verrippung aufweisen, und die Eckstegwände ragen über die Oberkante
des übrigen Mittelteiles entsprechend weit nach oben, so daß sie unmittelbar an
oder unter der Unterkante der oberen Abschlußplatte der Deckelplatte enden.
Gleiches gilt am unteren Ende der Eckstegwände gegenüber den Kufenplatten
bzw. wenn die einzelnen Füße nicht zu Kufen untereinander verbunden sind für
die Abschlußplatten der einzelnen Füße.
Ebenso kann die Deckelplatte im Eckbereich ebenfalls Verrippungen aufweisen,
die insgesamt oder auch nur teilweise mit den darunter zu liegen kommenden
Verrippungen der Eckbereiche des Mittelteiles übereinstimmen. Die Steifigkeit im
Eckbereich kann dadurch gesteuert werden, daß einzelne der Rippen im
Eckbereich zwischen Mittelteil und Deckelplatte fest miteinander verbunden
werden. Sofern alle Verrippungen im Eckbereich hinsichtlich ihres Verlaufes
übereinstimmen, muß gerade beim thermischen Verschweißen durch einen
ausreichenden Höhenabstand derjenigen Stegwände, die nicht miteinander
verbunden werden sollen, das Verschweißen verhindert werden.
Dadurch wird die Elastizität und Federwirkung der Eckstegwände nur im
gewünschten Maß durch die ebenen Abschlußplatten von Deckelplatte bzw.
Kufenplatte vermindert.
Zusätzlich bzw. ergänzend oder anstelle zu diesem vorbeschriebenen
Mechanismus ist im Tragteil des Mittelteiles eine Sollbiegestelle bogenförmig um
den Eckbereich herum angeordnet, um ein Wegbiegen eines der Eckbereiche
gegenüber dem Rest der Palette sowie dessen elastisches Zurückfedern zu
begünstigen.
Die Sollbiegestelle besteht dabei in einer bogenförmigen Sicke, die in die
Unterseite des Tragteiles des Mittelteiles eingearbeitet ist und sich im
wesentlichen von der einen zur anderen derjenigen Außenkanten der Palette
erstreckt, die von der betreffenden Ecke abstreben. Auch diese im Querschnitt
etwa hutförmige Sicke ist als durchgehende, dichte Außenfläche gebildet und
weist keine scharfen Innenecken bzw. Innenkanten auf, die die Reinigung der
Außenflächen der Paletten erschweren können, was sellbstverständlich auch für
alle anderen Innenkanten der Paletten gilt.
Von der Oberseite des Mittelteiles in deren Tragteil hinein betrachtet laufen
entlang der Ränder der Sicke aufrecht stehende Sickenstegwände, und entlang
deren Mitte eine aufrecht stehende Sickenmittelwand. Während die Sickensteg
wände mit der Deckelplatte bzw. deren Verrippungen wiederum fest verbunden
werden, liegt die Sickenmittelwand wiederum nur lose an der Unterseite der
oberen Abschlußplatte bzw. der Deckelplatte an. Erfolgt tatsächlich ein
Wegbiegen des Fußes gegenüber dem Rest der Palette entlang der Sicke als
Sollbiegestelle, so wird dadurch die Sickenmittelwand nach oben gedrückt und
stützt sich somit an der oberen Abschlußplatte ab, die dadurch nach außen oben
verformt wird, und insgesamt als federndes Element bei dieser Biegung dient und
eine selbsttätige Rückbiegung in die Ausgangslage bewirkt. Damit wird eine
Verschiebung der Anlageflächen von Mittelteil zu Deckelplatte relativ zueinander
vermieden und eine definierte Knickung erreicht.
Eine analoge Ausbildung in den Kufenteilen, die die einzelnen Füße unterein
ander verbinden und einem Wegbiegen des Eckbereiches am dort angeordneten
Fuß ebenfalls hindernd entgegenstehen könnten, ist in der Regel nicht notwendig,
da die Fußteile so wenig hart und stabil ausgebildet sind, daß hier nicht noch
zusätzlich eine Sollbiegestelle vorgesehen werden muß.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, in der Deckelplatte und im Mittelteil nur
diejenigen Eckstegwände, die miteinander verschweißt werden sollen, mit einem
übereinstimmenden Verlauf anzuordnen. Eine nachträgliche Auswahl, z. B. durch
Abfräsen in der vertikalen Höhenerstreckung, dahingehend, welche der
Eckstegwände miteinander verschweißt werden sollen, und damit Variationen der
Steifigkeit im Eckbereich, ist nicht mehr möglich.
Ausführungsformen gemäß der Erfindung sind im folgenden anhand der Figuren
beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: die fertiggestellte Palette in dreidimensionaler Ansicht schräg von
oben bzw. unten,
Fig. 2: in ähnlichen Ansichten die Palette mit bereits räumlich zugeord
neten, noch nicht verbundenen Einzelteilen,
Fig. 3: einen Vertikalschnitt entlang der Linie III-III durch die fertige Palette,
Fig. 4a: ein Viertel des Mittelteiles der Palette schräg von oben,
Fig. 4b: den Teil der Fig. 4a schräg von unten, und
Fig. 4c: eine Aufsicht auf das Teil gemäß Fig. 4a bzw. 4b von unten.
Die Fig. 1 zeigen eine Variante der Palette im fertiggestellten Zustand schräg
von oben bzw. schräg von unten, während die Fig. 2 den Zustand vor dem
Verbinden der Einzelteile darstellt.
Die Grundgestaltung und insbesondere die Abmessung entsprechen aufgrund
bestehender Normen den bekannten Paletten.
Wie die Fig. 2a und 2b zeigen, besteht die Palette aus einem Mittelteil 21, auf
dessen Oberseite eine Deckelplatte 8 aufgesetzt ist, und auf dessen einzelnen
Kufenteile 6 Kufenplatten 9a bzw. 9b aufgesetzt sind.
Beim Mittelteil 21 ragen von dem plattenförmigen oberen Tragteil 4, dessen
Größe der Grundfläche der Palette 1 entspricht, nach unten an jeder Ecke sowie
in der Mitte jeder der Außenkanten jeweils ein Fuß 5 ab. In Längsrichtung der
Palette sind die jeweils drei Füße 5 durch ein Kufenteil 6 zu einer Kufe 7
miteinander verbunden, wie am besten in Fig. 1b zu erkennen.
Dadurch weist jede der Kufen 7 im Raum zwischen den drei Füßen 5 zwei
Zinkentaschen 25 für die Zinken z. B. eines Gabelstaplers auf, so daß die Palette
in bekannter Art und Weise sowohl in Längsrichtung, also zwischen den Kufen 7,
als auch in Querrichtung, durch die miteinander fluchtenden Zinkentaschen 25
der einzelnen Kufen 7 hindurch, von einem Gabelstapler ergriffen werden kann.
Die Deckelplatte 8 entspricht in ihrer Außenkontur der Außenkontur des Mittelteils
21 und dessen oberer Abschlußkante. Gleiches gilt für die Kufenplatten 9a, 9b
und die zugeordneten Kufenteile 6, so daß nach dem paßgenauen Aufsetzen von
Deckelplatte 8 bzw. Kufenplatten 9a, 9b eine feste Verbindung z. B. durch thermi
sches Verschweißen der aus einem Thermoplast, etwa Polyethylen, bestehenden
Einzelteile, möglich ist.
Dadurch, daß die Einzelteile zumindest in ihrer Außenstruktur übereinstimmen
und die thermische Verschweißung entlang der gesamten Umfangslänge, und
zusätzlich ggf. auch entlang der innen liegenden Verrippungen, durchgeführt wird,
entstehen durchgehende, dichte Außenflächen der Palette 1.
Wie am besten die Fig. 2 zeigen, bestehen die Kufenplatten 9a, 9b aus ebe
nem Plattenmaterial, ohne vertikal aufragende Randbereiche oder Verrippungen.
Die Deckelplatte 8 dagegen besteht aus einer oberen Abschlußplatte 8', von
welcher aus Außenwände 14a', 14b' über den gesamten Umfang der Abschluß
platte 8' nach unten ragen und ebenso im Innenbereich eine Vielzahl von Steg
wänden 3' bzw. Eckstegwänden 13', die der Verrippung und damit Verstärkung
der Deckelplatte 8 dienen.
Zusätzlich weist die Deckelplatte 8, und damit deren obere Abschlußplatte 8', auf
der Oberseite teilweise entlang der Außenkanten Randerhebungen 22 auf, die
einem Herabrutschen der auf der Palette 1 aufgelegten Güter entgegenstehen
sollen, sowie teilweise im Mittelbereich, etwa entlang der Längs- und Quermittel
achse angeordnete, Mittenerhebungen 23, die ebenfalls einem Verrutschen der
auf der Palette 1 aufgelegten Last entgegenstehen sollen.
Um die Paletten 1 leer übereinander stapeln zu können, sind die in Querrichtung
angeordneten Mittenerhebungen 23 nur über eine solche Erstreckung angeord
net, daß sie im freien Zwischenabstand der Kufen 7 der darüber gesetzten Palette
1 zu liegen kommen. Die in Längsrichtung angeordneten Mittenerhebungen 23
finden dagegen in Mittenaussparungen 24' der mittleren Kufen 7 der darüber
liegenden Palette 1 Platz. Zu diesem Zweck weist die mittlere untere Kufenplatte
9b, die nur aus einer unteren Abschlußplatte 9' besteht, entsprechende Mitten
durchbrüche 24 auf, deren Kontur und Positionierung der Mittenaussparung 24'
des darüber liegenden mittleren Kufenteiles 6 des Mittelteiles 21 entspricht.
Fig. 3 zeigt eine Schnittdarstellung entlang der Linie III-III der Fig. 1a bzw. 4c,
also in Längsrichtung der Palette entlang einer der äußeren Kufen 7.
Dabei ist zu erkennen, daß an entsprechenden Positionen zu den regulären
Stegwänden 3 des Mittelteiles 21, die - wie aus den Fig. 2 ersichtlich - in
Längsrichtung und Querrichtung, also parallel zu den Außenkanten 14a, 14b
verlaufen, in der Deckelplatte 8 die entsprechenden Stegwände 3' an gleicher
Position angeordnet sind, so daß beim Verbinden die aus sich kreuzenden
Stegwänden 3 bzw. 3' bestehenden Verrippungen dieser Teile übereinander zu
liegen kommen und insgesamt thermisch miteinander verschweißt werden.
Gleiches gilt für die Außenwände 14a, 14b bzw. 14a', 14b'.
Die Berührungsebene 10' zwischen Deckelplatte 8 und Mittelteil 21 ist eine
horizontale Ebene, und verläuft damit parallel zur Hauptebene 10 der Palette 1.
Detailgestaltungen der Palette in deren Eckbereichen werden im folgenden
anhand der Fig. 3 sowie der jeweils ein Viertel des Mittelteiles der Palette
darstellenden Fig. 4a und 4b bzw. eine Aufsicht von unten auf eine
Bereichsdarstellung in Fig. 4c beschrieben.
Zum einen ist anhand der Fig. 3, 4a, 4b zu erkennen, daß im Bereich der Füße 5
durch die längs und quer verlaufenden Stegwände 3 im Mittelteil 21 nach oben
und unten durchgängig offene, Kammern 19 gebildet werden, während in den
übrigen Bereichen - also im Bereich des Tragteiles 4 zwischen den Kufen sowie
im Bereich der Kufen in den Längsabschnitten, in denen die Zinkentaschen 25
vorhanden sind - die Stegwände 3 von den durchgehenden Außenflächen nur
einseitig, nach oben oder nach unten, abragen.
Zum einen weist die Verrippung im Eckbereich, in der in der Regel auch einer der
Füße 5 angeordnet ist, folgende Gestaltung auf:
Die Anordnung der Eckstegwände 13 innerhalb der Eckkammer 19' ist am besten in der Aufsicht auf das Mittelteil von unten gemäß Fig. 4c zu erkennen:
In jedem Eckbereich ist durch die sich in der Außenecke 26 treffenden Außenwände 14a, 14b einerseits und durch demgegenüber im wesentlichen parallel verlaufende, zurückversetzte reguläre Stegwände 3x bzw. 3a andererseits eine Eckkammer 19c gebildet, in welcher Eckstegwände 13 angeordnet sind, die eine andere Orientierung als die üblichen Stegwände 3 aufweisen.
Die Anordnung der Eckstegwände 13 innerhalb der Eckkammer 19' ist am besten in der Aufsicht auf das Mittelteil von unten gemäß Fig. 4c zu erkennen:
In jedem Eckbereich ist durch die sich in der Außenecke 26 treffenden Außenwände 14a, 14b einerseits und durch demgegenüber im wesentlichen parallel verlaufende, zurückversetzte reguläre Stegwände 3x bzw. 3a andererseits eine Eckkammer 19c gebildet, in welcher Eckstegwände 13 angeordnet sind, die eine andere Orientierung als die üblichen Stegwände 3 aufweisen.
Im äußeren Eckbereich der Eckkammer 19' verlaufen im Abstand zur Außenecke
und im Abstand zueinander bogenförmige, etwa viertelkreisförmige Eckstegwände
13a, 13b jeweils von der einen Außenwand 14a zur anderen Außenwand 14b,
wobei die Ecke 26 etwa den Krümmungsmittelpunkt dieser Eckstegwände 13a,
13b bildet, also diese mit ihrer Außenkrümmung nach innen, gegen die Mitte der
Palette hin, weisen.
In der diagonal innen gegenüberliegenden Innenecke der Eckkammer 19c ist eine
etwa spiegelbildlich gegenüberliegende bogenförmig gekrümmte, etwa viertel
kreisförmige Eckstegwand 13c angeordnet, die dort analog von der einen
Stegwand 3a zur anderen, die Eckkammer 19c begrenzenden, im rechten Winkel
zur Stegwand 3a verlaufenden, weiteren Stegwand 3x verläuft.
Auch hier bildet die durch die Stegwände 3a und 3x gebildete Innenecke der
Eckkammer 19' etwa den Krümmungsmittelpunkt der Eckstegwand 13c, so daß
diese mit ihrer Außenkrümmung gegen die Ecke 26 der Palette 1 gerichtet ist.
In ihrer Größe entspricht diese Eckstegwand 13c etwa der größeren, weiter innen
liegenden der äußeren Eckstegwände 13b. Der Radius der Eckstegwände 13b,
13c ist annähernd so groß wie die Breite, also die kleinere Erstreckung der
Eckkammer 19'. Diese beiden bogenförmigen Eckstegkammem 13b, 13c sind
durch eine etwa radial - bezogen auf die Ecke 26 der Palette - verlaufende
Eckstegwand 13d verbunden, welche nicht gerade, sondern leicht bogenförmig
gekrümmt ist. Während diese Eckstegwand 13d etwa im rechten Winkel auf die
Außenkrümmung der Eckstegwand 13b auftrifft, geht sie in den Außenumfang der
innen liegenden, bogenförmigen Eckstegwand 13c sanft über.
Eine weitere radial verlaufende Eckstegwand 13e, die ebenfalls im rechten
Winkel auf den Außenumfang der viertelkreisförmigen Eckstegwand 13b, im
Abstand zur radialen Eckstegwand 13d, auftrifft, geht sanft in die Stegwand 3a,
die gleichzeitig eine Außenwand des Fußes und damit der Eckkammer 19
darstellt, über.
Zusätzlich weist die längere Außenwand 14b der Eckkammer 19' eine hutförmige
Biegung 27 auf, die ins Innere der Eckkammer 19' hineingerichtet ist, und zwar im
Bereich zwischen dem Auftreffpunkt der größten außen liegenden bogenförmigen
Eckstegwände 13b und der entlang der Außenwand 14b von der Ecke 26
zurückversetzten Ecke der Eckkammer 19'.
Wie Fig. 3 zeigt, weist das Mittelteil 21 über seine gesamte Erstreckung eine
gleich bleibende Höhe auf, und auch alle Stegwände 3 bzw. Eckstegwände 13
sowie die Außenwände 14 besitzen diese durchgehend gleiche Höhe.
Eine andere Möglichkeit für den Eckbereich besteht darin, daß - wie in Fig. 4a, 4b
ersichtlich - die Eckstegwände 13, die in den Eckkammern 19' angeordnet sind,
sich nach oben über den Rest des Mittelteiles 21 hinaus erstrecken. Dadurch sind
in diesem Bereich in der Deckelplatte 8 keine Verrippungen notwendig.
Unabhängig davon werden nicht alle Eckstegwände 13 bzw. die Eckstegwände
13 nur teilweise an ihrem oberen und/oder unteren Ende mit der Deckelplatte 8
bzw. der Kufenplatte 9 fest verbunden, insbesondere thermisch verschweißt.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4c sind lediglich die innen liegende viertel
kreisförmige Eckstegwand 13c sowie die größte der außen liegenden viertelkreis
förmigen Eckstegwände 13b mit der Deckelplatte 8 verschweißt, indem diese
analog angeordnete und geformte Eckstegwände 13c', 13b' aufweist, wie am
besten in Fig. 2b zu erkennen. Zusätzlich ist auch eine der bogenförmigen Eck
stegwand 13a entsprechende Eckstegwand 13a' in der Deckelplatte 8 vorhanden,
die Eckstegwände 13a und 13a' werden jedoch nicht miteinander verschweißt.
Beim thermischen Verschweißen der gesamten Deckelplatte 8 mit dem gesamten
Mittelteil 21 wird dies vermieden, indem eine der Eckstegwände 13a bzw. 13a' in
ihrer Höhenerstreckung so gekürzt wird, daß sie die Berührungsebene 10' und
damit die entsprechende gegenüberliegende Eckstegwand nicht erreicht.
Wie Fig. 2b ferner zeigt, sind in der Deckelplatte 8 keine den Eckstegwänden
13d, 13e entsprechenden Eckstegwände vorhanden. Statt dessen verlaufen leicht
bogenförmig gekrümmte Eckstegwände 13" in der Eckkammer der Deckelplatte 8
quer zu dessen Längserstreckung, beidseits der hutförmigen Biegung 27' in der
Außenkante, mit gegeneinander gerichteten Außenkrümmungen, von der
Außenwand 14b' zur Stegwand 3a', welche die Eckkammer in der Deckelplatte 8
gegenüberliegend begrenzen. Diese Eckstegwände 13" werden nicht mit dem
Mittelteil, insbesondere nicht mit den dortigen, anders verlaufenden,
Eckstegwänden 13d, e verbunden.
Die vorgenannte Ausbildung ermöglicht es, in oder etwa in der Hauptebene wir
kende Belastungen und Schläge gegen eine Ecke 26 der Palette 1 einerseits
abzufedern und andererseits so auf weiter innen liegende Bereiche der Palette
weiterzuleiten, daß außer einer momentanen Verformung und Rückverformung
keine bleibenden Beschädigungen der Palette auftreten. Zusätzlich wird dadurch
die obere Abschlußplatte 8" gegen Ausbeulen bei innerem Überdruck stabilisiert.
Etwa der gleiche Effekt wird durch die Anordnung einer Sollbiegestelle in Form
einer Sicke 12 in der Unterseite des Tragteiles 4 des Mittelteiles 21 um den
jeweiligen Eckbereich, in der Regel einem Fuß 5, herum erreicht.
Die Sicke 12 ist - wie in den Fig. 4b und 4c ersichtlich - etwa bogenförmig um
die Ecke 26 herum angeordnet, mit einem jeweils gerade verlaufenden Endstück
in Richtung auf die jeweilige Außenkante 14a, 14b zu. Auf der Schmalseite der
Palette endet die Sicke 12 etwa in der Mitte des Abstandes zwischen zwei Kufen
7. Auf der Längsseite ist der Abstand zum Fuß 5 nur etwa halb so groß.
Der Querschnitt der Sicke 12 ist ein Bogensegment von weniger als 180°, etwa
120-160°.
Wegen der an den Rändern zunehmenden Dicke des Tragteiles 4 endet die Sicke
in diesem Randbereich zunehmender Dicke, und reicht damit nicht unmittelbar bis
an den äußersten Rand 14a, 14b, da die Tiefe der Sicke 12 geringer, etwa halb
so groß, ist wie die Dicke des Tragteiles 4 des Mittelteiles 21, wie am besten aus
Fig. 3 ersichtlich.
Von der Oberseite des Mittelteiles 21 her betrachtet wirkt die Sicke 12 als
Aufwölbung in der unteren Abschlußplatte des Tragteiles, auf welcher sich
vertikal aufragend die Stegwände 3, die sich rechtwinklig und parallel zu den
Außenkanten 14a, 14b der Palette verlaufend kreuzen. Diese Stegwände 3 fehlen
oberhalb der Sicke 12. Statt dessen gehen diese Stegwände 3 in Sickensteg
wände 17 über, die sich entlang jeweils eines der Ränder der Sicke 12 ebenfalls
vertikal aufrechtstehend und in der Höhe der übrigen Stegwände 3, also aufra
gend bis zur Berührungsebene 10', erstrecken.
Etwa auf gleicher Höhe, vorzugsweise im Bereich des Überganges zwischen dem
bogenförmigen Teil und dem geraden in Längsrichtung verlaufenden Teil der
Sicke 12 weisen die Sickenstegwände 17 jeweils einen Abschnitt 18 mit S-
förmiger oder hutförmiger Krümmung - in der Aufsicht der Fig. 4e betrachtet - auf.
Zumindest an einer der Sickenstegwande 17, wie in Fig. 4a dargestellt z. B. in der
außenliegenden der beiden Sickenstegwände, sollte ein derartiger Abschnitt
vorhanden sein.
Zusätzlich verläuft entlang der Mittenlinie der Sicke eine Sickenmittelwand 15.
Diese ragt über die Berührungsebene 10' hinaus nach oben.
Die Deckelplatte 8 weist eine nach unten ragende Verrippung einschließlich der
Sickenstegwände 17' auf, und ebenso wie im Mittelteil 21 ist im Bereich zwischen
den Sickenstegwänden 17' keine Verrippung durch die normalen Stegwände 3
vorhanden. Darüber hinaus fehlt im Deckelteil 8 die entlang der Mitte der Sicke
verlaufende Mittelwand, so daß die Sickenmittelwand 15 des Mittelteiles 21 bis
knapp unterhalb der Abschlußplatte 8' der Deckelplatte 8 endet.
Im Falle eines Umbiegens des Eckbereiches gegenüber dem Rest der Palette
aufgrund zu großer Belastung des Eckbereiches wird daher das Wegbiegen (in
Fig. 3: Wegbiegen des rechten Eckbereiches nach unten) definiert entlang der
Sicke 12 erfolgen. Dadurch wird diese weiter nach oben aufgewölbt, und die
Sickenmittelwand 15 drückt von unten gegen die Abschlußplatte 8'. Deren
Stabilität, die durch die eigene Verrippung sowie die Verbindung mit dem Mittelteil
erreicht wird, dient als federndes Element, um die Biegung zu begrenzen und eine
selbsttätige Rückbiegung in den Ausgangszustand zu bewirken.
Der Kufenteil 6 zwischen den einzelnen Füßen 5 ist relativ schwach dimen
sioniert, und stellt einer solchen Biegung nur geringen Widerstand entgegen.
Wie Fig. 4a zeigt, verläuft die Sickenmittelwand 15 ohne einen Abschnitt mit S-
förmiger oder hutförmiger Biegung entlang der Mittellinie der Sicke durch.
1
Palette
2
Innenraum
3
Stegwände
4
Tragteil
5
Fuß
6
Kufenteil
7
Kufe
8
Deckelplatte
8
'obere Abschlußplatte
9
Kufenplatte
9
'untere Abschlußplatte
10
Hauptebene
11
Ecke
12
Sicke
13
a,
13
b,
13
cEckstegwände
14
a,
14
bAußenwand
15
Sickenmittelwand
17
Sickenstegwand
18
Abschnitt
19
Kammer
19
'Eckkammer
21
Mittelteil
22
Randerhebungen
23
Mittenerhebungen
24
Mittendurchbruch
24
'Mittenaussparungen
25
Zinkentaschen
26
Ecke
27
hutförmige Biegung
Claims (21)
1. Palette (1) mit
- 1. einem durchgehenden, horizontalen Tragteil (4),
- 2. hiervon nach unten abragenden Füßen (5),
- 3. durchgehenden, dichten Außenflächen,
- 4. deren hohler Innenraum (2) durch Stegwände (3), welche insbesondere lotrecht zur Hauptebene (10) der Palette (1) verlaufen, verrippt ist,
- 5. wobei wenigstens im Eckbereich die Stegwände (3) als Eckstegwände (13) so angeordnet sind, daß Belastungen und Schläge, deren Richtung auch Komponenten in Richtung der Hauptebene (10) aufweisen und gegen den Eckbereich der Palette (1) gerichtet sind, mittels der Eckstegwände (13) zum Teil durch deren elastische Verformung eliminiert und zum Teil an die dahinter liegenden Bereiche der Palette (1) verteilend abgeleitet werden.
2. Palette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Füße (5) jeweils mindestens in den Eckbereichen angeordnet sind.
3. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Eckstegwände in den Füßen (5) angeordnet sind, und insbesondere über
deren gesamte Höhe verlaufen.
4. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Eckstegwände (13) - in der Hauptebene (10) betrachtet - schräg zu den
Außenkanten der Palette verlaufen.
5. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Eckstegwand (13a, 13b, . . .) bogenförmig um die Ecke (11) herum
von der einen angrenzenden Außenwand (14a) zu der anderen angrenzenden
Außenwand (14b) verläuft.
6. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der Eckstegwände (13c, . . .) von der Ecke (11) diagonal nach
innen versetzt angeordnet ist, wobei die bogenförmig verlaufende Eckstegwand
(13c) mit ihrer Außenwölbung gegen die Ecke (11) weist.
7. Palette nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die bogenförmige Eckstegwand (13c) von einer Stegwand (3a) zu einer hierzu im
Winkel verlaufenden Stegwand (3x) verläuft, welche insbesondere im rechten
Winkel zueinander und insbesondere parallel zu den Außenkanten der Palette (1)
verlaufen.
8. Palette nach einem der Ansprüche 6 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Eckstegwand (13d) von der innersten der äußeren bogen
förmigen Eckstegwände (13a, 13b) schräg nach innen wenigstens bis zu der
äußersten der weiter innen liegenden bogenförmigen Eckstegwände (13c) verlau
fen und insbesondere gebogen ausgebildet ist.
9. Palette nach einem der Ansprüche 6 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Eckstegwand (13e) von der innersten der äußeren bogen
förmigen Eckstegwände (13a, 13b) schräg nach innen wenigstens bis zu einer der
Stegwände (3a) bzw. (3x) verlaufen, in welche die innen liegenden, mit der
Außenwölbung zur Ecke (11) hin weisenden Eckstegwände (13c) münden.
10. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der Außenwände (14a, 14b) im Eckbereich, insbesondere im
Bereich des Fußes (5), eine hutförmige (27) und/oder S-förmige Biegung, insbe
sondere nach innen gerichtet, aufweist.
11. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stegwände (3) und/oder die Eckstegwände (13) einstückig miteinander und
mit den Außenwänden (14a, 14b, . . .) ausgebildet sind.
12. Palette (1) mit
- 1. einem durchgehenden, horizontalen Tragteil (4),
- 2. hiervon nach unten abragenden Füßen (5),
- 3. durchgehenden, dichten Außenflächen,
- 4. deren hohler Innenraum (2) durch Stegwände (3), welche insbesondere lotrecht zur Hauptebene (10) der Palette (1) verlaufen, verrippt ist,
- 5. wobei um den Eckbereich herum im Tragteil (4) eine elastische Sollbiege stelle gegenüber dem Rest der Palette ausgebildet ist.
13. Palette nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sollbiegestellung eine bogenförmige Sicke (12) im Tragteil (4), insbesondere
in deren Unterseite, ist, die im wesentlichen von der einen an den Eckbereich
anschließenden Außenkante zu der anderen an den Eckbereich anschließenden
Außenkante reicht.
14. Palette nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
entlang der Sicke (12) im Inneren des Tragteiles (4), insbesondere entlang der
Mitte der Sicke (12), eine Sickenmittelwand (15) verläuft, die sich im Falle eines
Wegknickens des Eckbereiches an der Unterseite der Deckelplatte (8), die den
oberen Abschluß des Tragteiles (4) bildet, abstützt.
15. Palette nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
entlang der Ränder der Sicke (12) im Inneren des Tragteiles (4) Sickenstegwände
(17) nach oben aufragen, die insbesondere mit der Deckelplatte (8) fest
verbunden sind.
16. Palette nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine, insbesondere die krümmungsseitig außen liegende Sicken
stegwand (17) in ihrem Verlauf einen hutförmigen und/oder S-förmigen Abschnitt
(18) aufweist.
17. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Palette (1) - in horizontaler Blickrichtung betrachtet - aus einem Mittelteil (21),
einer Deckelplatte (8) und ggf. Kufenplatten (9) bestehen, wobei die Deckelplatte
(8) an ihrer Oberseite eine durchgehende obere Abschlußplatte und die Kufen
platten (9) an ihrer Unterseite durchgehende untere Abschlußplatten (9') aufwei
sen, wobei Mittelteil (21), Deckelplatte (8) und Kufenplatte (9) dicht miteinander
verbunden, insbesondere verschweißt, sind.
18. Palette nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Mittelteil (21) außer den Füßen (5) den Tragteil (4) und ggf. Kufenteile (6)
umfaßt.
19. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Deckelplatte (8) und/oder die Kufenplatten (9) von den jeweiligen Abschluß
platten (8', 9') aus gegen das Mittelteil abstrebende Außenwände (14a', 14b')
sowie Stegwände (3a', 3b', 3c', . . .) aufweisen, welche mit den Außenwänden (14a,
14b) bzw. Stegwänden (3a, 3b, 3c, . . .) des Mittelteiles (21) in fluchtende über
einstimmende Lage bringbar sind.
20. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Palette aus Kunststoff besteht und die Palette, insbesondere deren Mittelteil
(21), Deckelplatte (8) und Kufenplatten (9) im Spritzgußverfahren hergestellt sind.
21. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Palette aus Polyethylen, insbesondere aus unverstärktem Polyethylen, als
Spritzgußteil hergestellt ist.
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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Owner name: LINPAC STUCKI KUNSTSTOFFVERARBEITUNG GMBH, 32107 B |
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