DE20105509U1 - Ein- oder mehrteiliger Verpackungsbehälter - Google Patents
Ein- oder mehrteiliger VerpackungsbehälterInfo
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Description
Ein- oder mehrteiliger Verpackungsbehälter
Die Erfindung betrifft einen ein- oder mehrteiligen Verpackungsbehälter, insbesondere aus Wellpappe, mit einem aus Teilflächen bestehenden, einen Aufnahmeraum begrenzenden Mantelteil mit prismenförmigem Querschnitt, dem ein eine entsprechende Querschnittsfläche aufweisendes Abschlußteil zugeordnet ist, welches außenumfangsseitig angelenkte Aufstellteile zweier verschiedener Gruppen mit mindestens einer geometrischen Ausgestaltung aufweist.
Ein dahingehend gattungsgemäßer Verpackungsbehälter ist durch die EP 0 855 344 A2 bekannt. Die bekannte Lösung betrifft einen flachlegbaren Behälterverbund aus faltbarem Material umfassend ein prismenförmiges Mantelteil und ein mit diesem verbundenes mehreckiges Bodenteil mit Klappen, wobei im flachgelegten Zustand zwei einander gegenüberliegende Mantelteilfaltlinien die Mantelteilrandgebiete bilden und in Bezug zu einer Bodenteil-Faltlinie symmetrisch angeordnete Befestigungsklappen als die eine Gruppe an Aufstellteilen mit dem Mantelteil im inneren Bereich desselben befestigbar sind, während freie Bodenteilklappen als die zweite Gruppe an Aufstellteilen ohne Befestigung an der Mantelinnenfläche auf-
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richtbar sind. Die Bodenteilklappen sind zur Fläche des Bodenteils hin einklappbar, wobei jeder freien Klappe zumindest teilweise ein Eckabschnitt einer benachbarten Klappe zugeordnet ist, der zwischen einem Überlappungsabschnitt der zugehörigen freien Klappe und der Bodenteilfläche zu liegen kommt und der beim Aufrichten sowie bei aufgerichtetem Behälterverbund an dem Überlappungsabschnitt angreift, wofür an jeder Befestigungsklappe wenigstens ein entsprechender Eckabschnitt ausgebildet ist.
Der flachlegbare Behälterverbund nimmt mit seinem prismatischen achtekkigen Mantelteil relativ viel Stapelraum ein, wobei das Verhältnis zwischen Stapelraum und Aufnahmeraum für das zu bevorratende Gut im Verpakkungsbehälter insbesondere in Form von Schüttgut relativ ungünstig ausfällt. Zum Festlegen eines Teiles der freien Bodenteilklappen an den feststehenden Befestigungsklappen sind auf diesen separate Befestigungslaschen angeordnet, in die die freien Randbereiche der benachbarten Bodenteilklappen für ihre Festlegung im Behälter eingreifen können. Die dahingehende Ausgestaltung ist aufwendig in der Herstellung und mithin mit entsprechenden Kosten verbunden.
Durch das deutsche Gebrauchsmuster 92 03 852.2 ist ein Flüssigkeitsbehälter bekannt mit einem doppelwandigen aus zwei ineinander gesteckten, säulenförmigen Wandteilen bestehenden, einen polygonalen Querschnitt umgebenden vertikalen Mantel, mit einem ebenen, den Mantel umgreifenden Bodenteil sowie mit einem ebenen Deckelteil und mit einem Innensack zur Aufnahme der Flüssigkeit. Dadurch, daß das innere Wandteil am unteren Ende Klappen trägt, die beim nach innen gerichteten Umklappen in einer horizontalen Ebene aneinander und gegebenenfalls an benachbarten Bereichen des inneren Wandteils anliegen, wird der vom inneren Wandteil umschlossene Querschnitt entsprechend fixiert. Auch bei diesem bekannten
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Behälter ist wiederum das Verhältnis von Stapelraum zu Aufnahmeraum für zu transportierendes Gut relativ ungünstig und die in der Art eines Krempelbodens ausgebildeten Abschlußteile weisen nur eine Gruppe an Aufstellteilen einer vorgebbaren geometrischen Ausgestaltung auf, so daß die Festigkeit des Bodens reduziert ist und dieser von außen her das Mantelteil des Verpackungsbehälters zu umgreifen hat, um die benötigte Stabilität zu gewährleisten. Letzteres hat sich jedoch wieder für das Stapeln von dahingehenden Behältern als ungünstig erwiesen, da der Abstand zwischen den gestapelten Behältern zwangsläufig durch den Überstand des Bodens vergrößert ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Verpackungsbehälter dahingehend weiter zu verbessern, daß ein besonders günstiges Verhältnis von Stapelraum zu Aufnahmeraum garantiert ist, daß eine kostengünstige Herstellung erreicht ist und daß dennoch der Verpackungsbehälter eine hohe Festigkeit und Tragfähigkeit erhält. Eine dahingehende Aufgabe löst ein Verpackungsbehälter mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Dadurch, daß gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 in die prismenförmige Querschnittsfläche des Mantelteils annähernd ein Kreis einbeschreibbar ist und daß an dem Abschlußteil mindestens eine weitere Gruppe von Aufstellteilen vorhanden ist, die gegenüber den beiden anderen Gruppen mindestens eine weitere andere geometrische Ausgestaltung aufweist, ist die Anzahl der Teilflächen, aus der das prismatische Mantelteil besteht, derart erhöht, daß in räumlicher Fortsetzung des einbeschriebenen Kreises annähernd ein Zylinder oder ein Konus als Aufnahmeraum erreicht ist. Dies führt in überraschender Weise für einen Fachmann auf dem Gebiet der Verpackungsbehälter dazu, daß trotz der höheren Anzahl an Teilflächen
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des Mantelteils die Stapelbarkeit verbessert ist, wobei gleichzeitig ein günstiges Verhältnis von Stapelvolumen zu Verpackungsvolumen gewährleistet ist.
Durch den Einsatz einer weiteren Gruppe von Aufstellteilen lassen sich die Abstützteile als Boden- oder Deckelteil im wesentlichen aus quadratischen ebenen Zuschnitten erhalten, wobei nur wenig Abfallmenge entsteht, was wiederum die H erstell kosten reduziert. Insbesondere kann zumindest teilweise eine Gruppe von Aufstellteilen aus einer anderen Gruppe durch teilweisen Ausschnitt gewonnen werden, was gleichfalls etwaige Ausschnittsverluste beim Herstellen der Gruppen reduziert. Durch die verschiedenen Gruppen unterschiedlicher geometrischer Gestaltung ist des weiteren eine hohe Festigkeit des jeweiligen Abschlußteiles gewährleistet, wobei das Abschlußteil in den Innenbereich des Mantelteils eingreift und so wenig Aufsteilfläche oder Einbauraum benötigt.
Ferner ist durch den Über- oder Eingriff der Aufstellteile erreicht, daß die bekannten Befestigungslaschen auf den feststehenden Befestigungsklappen völlig entfallen können. Vielmehr kann insbesondere bei diesen mit dem Mantelteil befestigten Befestigungsklappen nur eine teilweise Befestigung vorgegeben sein mit der Folge, daß benachbarte freie Bodenteilklappen mit ihrem Randbereich in eine Ausnehmung zwischen der festgelegten zugeordneten Bodenteilklappe und der zugewandten inneren Mantelteil wand eingreifen. Letzteres führt zu einem festen Aufstellverbund und dennoch zu geringen Herstell kosten und auf separate Befestigungslaschen, wie im Stand der Technik beschrieben, kann verzichtet werden. Durch den angesprochenen geringen Zuschnittabfall beim Herstellen der zunächst ebenen Abschlußteile wird auch Umweltgesichtspunkten in vorteilhafter Weise Rechnung getragen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im Folgenden wird der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen in prinzipieller und nichtmaßstäblicher Darstellung die
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erste Ausführungsform des Verpackungsbehälters mit abgewickeltem Mantelteil und befestigtem Abschlußteil als Boden mit teilweise aufgestellten Auf
stellteilen,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Abschlußteil nach der Fig. 1, wobei alle . Aufstellteile in der Zeichenebene liegend wiedergegeben sind, Fig. 3 in perspektivischer Ansicht mit teilweise aufgestellten Aufstellte!^ len eine weitere Ausführungsform eines sogenannten Krempel
bodens für einen Verpackungsbehälter mit Mantelteilen nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Krempelboden nach der Fig. 3 mit in der Zeichenebene nicht hochgestellten Aufstellteilen.
Die Fig. 1 betrifft dem Grunde nach einen einteiligen Verpackungsbehälter, da das zugeordnete Abschlußteil 10 als Bodenteil einstückig mit dem Mantelteil 12 verbunden ist. Sowohl das Abschlußteil 10 als auch das Mantelteil 12 bestehen aus einem üblichen gegebenenfalls mehrlagigen Wellpappenmaterial. Das Mantelteil 12 besteht aus 16 im wesentlichen gleich großen Teilflächen 14, wobei der besseren Darstellung wegen in der Fig. 1 das Mantelteil 12 aufgefaltet dargestellt ist. Verbindet man das Mantelteil 12 über seine beiden freien Längsränder 16 nach der Fig. 1 miteinander, entsteht ein in sich geschlossener Aufnahmeraum 18 mit prismenförmigem
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Querschnitt, wobei das Abschlußteil 10 über eine entsprechende Querschnittsfläche verfügt. Der Aufnahmeraum 18 dient der Aufnahme von im Verpackungsbehälter zu bevorratendem Gut, beispielsweise in Form von Granulat, Pulver, Flüssigkeiten oder Stückgut, wobei zum Schutz des WeII-pappenmaterials in den Verpackungsbehälter eine entsprechende Kunststoffolie (nicht dargestellt) oder dergleichen eingelegt sein kann. Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, sind außenumfangsseitig am Abschlußteil 10 Aufstellteile 20 angelenkt, die sich in drei verschiedene Gruppen 22, 24, 26 unterteilen lassen, wobei die angesprochenen Gruppen unterschiedliche geomeirische Ausgestaltungen aufweisen.
Die erste Gruppe 22 an Aufstellteilen 20 bilden Bodenteil klappen, die über ihr Mittelstück 28 mit dem unteren Bereich des Mantelteils 12 klemmend fest verbunden sind. Beidseitig des Mittelstücks 28 der Aufstellteile 20 der ersten Gruppe 22 sind zwei bewegbare Laschen 30 vorhanden, zwischen die und dem zugeordneten Innenbereich des Mantelteils 12 die Eckbereiche der zweiten Gruppe 24 an Aufstellteilen 20 eingesteckt werden können, sofern die Aufstellteile 20 aus ihrer flächigen Position nach der Fig. 2 in die aufgestellte Position nach der Fig. 1 gebracht werden. Zusätzliche Festlege- oder Ecklaschen auf den Aufstellteilen 20 der ersten Gruppe 22 können mithin entfallen. Die dritte Gruppe 26 an Aufstellteilen 20 sind geometrisch kleinflächiger ausgebildet als die erste Gruppe 22 an Aufstellteilen 20. Jedoch verfügt auch die dritte Gruppe 26 an den Aufstellteilen über Übergriffslaschen 32, die vergleichbar der ersten Gruppe 22 ein Mittelteil 34 zumindest einseitig begrenzen, wobei in der Regel beidseitig des Mittelteils 34 jeweils eine Übergriffslasche 32 angeordnet ist, bis auf die Aufstellteile 20 der dritten Gruppe 26, die mit ihren einander gegenüber liegenden freien Längsrändern gleichermaßen (vgl. Fig. 2) an eine Auffaltlinie 36 angrenzen, über die das Abschlußteil 10 mittig zusammenklappbar
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ist. Die dahingehende Ausgestaltung eines flachlegbaren Behälterverbundes ist bereits durch die EP O 855 344 A2 Stand der Technik, so daß an dieser Stelle hierauf nicht mehr näher eingegangen wird. Einzelheiten über den Falzboden können der dahingehenden Druckschrift entnommen werden. 5
Die zweite Gruppe 24 an Aufstellteilen 20 ist zwischen den beiden anderen Gruppen 22 bzw. 26 von diesen begrenzend aufgenommen und die Übergriffslaschen 32 der dritten Gruppe 26 an Aufstellteilen 20 sind durch entsprechende Ausschnitte (vgl. Fig. 2) aus der zweiten Gruppe 24 gebildet.
Die dahingehende zweite Gruppe 24 an Aufstellteilen 20 verfügt darüber hinaus bei dem ersten Ausführungsbeispiel über die kleinste geometrische und mithin flächenförmige Ausdehnung. Wie sich des weiteren aus der Fig. 2 ergibt, läßt sich in die prismenförmige Querschnittsfläche des Mantelteils 12 und mithin in das Boden- oder Abschlußteil 10 annähernd ein Kreis einbeschreiben, so daß die Teilflächen 14 des Mantelteils 12 in räumlicher Fortsetzung des einbeschriebenen Kreises annähernd einen Zylinder (Aufnahmeraum 18) oder einen Konus (nicht dargestellt) umfassen. Sofern der Aufnahmeraum konisch ausgebildet sein soll, sollen die Teilflächen bei einer nicht näher dargestellten Ausführungsform aufeinander zugeneigt sein und dreieckförmig oder selbst trapezartig ausgebildet sein. Die Kreislinie des näherungsweise zu erreichenden einbeschriebenen Kreises ist in den Figuren wiedergegeben.
Das Mantelteil 12 weist 16 Teilflächen 14 auf gleichen geometrischen Zu-Schnitts. Andere Geometrien sind hier denkbar, ebenso die Erhöhung der Teilflächen von ihrer Anzahl her, vorzugsweise in Zweierschritten. Die Teilflächen 14 wiederum sind durch Falzlinien 40 voneinander getrennt. Das Abschlußteil 10 ist ursprünglich aus einem ebenen Zuschnitt gebildet, wie in der Fig. 2 dargestellt, wobei wie bereits angesprochen zumindest bei
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einem Teil der zweiten Gruppe 24 der Aufstellteile 20 bei ebenem Zuschnitt diese mit der dritten Gruppe 26 entlang gemeinsamer Schnittlinien 42 derart aneinander stoßen, daß Flächenteile der dritten Gruppe 26 an Aufstellteilen 20 von den Flächenteilen eines benachbarten Aufstellteiles der zweiten Gruppe 24 stammen.
Bei der weiteren Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 ist das Abschlußteil nicht mehr einstückiger Bestandteil des Verpackungsbehälters bei seiner Auslieferung sondern ein eigenständiges Bauteil und in der Art eines sogenannten Krempelbodens ausgebildet. Sofern der Verpackungsbehälter mit dem Krempelboden der Lösung nach der ersten Ausführungsform entspricht, werden dieselben aber um 100 erhöhten Bezugszeichen benutzt. Die insofern getroffenen Ausführungen zu der ersten Ausgestaltung gelten dann auch für die nunmehr beschriebene zweite Ausführungsform.
Das Abschlußteil 110 ist, wie bereits ausgeführt, in der Art eines Krempelbodens ausgebildet, wobei benachbart gegenüberliegende zweite und dritte Gruppen 124, 126 an Aufstellteilen 120 in aufgestelltem Zustand in vorgebbaren Eckbereichen 144 des Krempelbodens von Übergriffslaschen der ersten Gruppe 122 teilweise übergriffen sind. Insbesondere die zweite Gruppe 124 an Aufstellteilen 120 des Krempelbodens mit der kleinsten Fläche weisen jeweils eine abbiegbare Teillasche 146 auf, die in den durch die ÜbergriffsIasche 132 gebildeten Übergriffraum im jeweiligen Eckbereich 144 eingreift. Für den dahingehenden Übergriff ist vorgesehen, daß die den Eckbereichen 144 des ebenen Zuschnittes zuordenbare Übergriffslaschen 132 mit einem Eingriffsteil 148 versehen sind, das in eine schlitzförmige Ausnehmung 150 im Abschlußteil 110 entlang der Kreislinie 138 eingreift. Auch im vorliegenden gezeigten Fall umfassen die Teilflächen 14 des Mantelteils 12 in räumlicher Fortsetzung des einbeschriebenen Kreises entlang
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der Kreislinie 138 des Krempelbodens als Abschlußteil 110 annähernd einen Zylinder.
Die erste Gruppe 122 an Aufstellteilen 120 weist für den Angriff der jeweils gleich großen ÜbergriffsIasche 132 ein korrespondierendes Mittelstück 128 auf. Die zweite Gruppe 124 an Aufstellteilen 120 ist teilweise aus dem Material der beiden anderen Gruppen 122 und 126 an Aufstellteilen 120 gebildet und weist insofern mit dieser gemeinsam eine Schnittlinie 142 auf. Auch insofern läßt sich wiederum mit geringen Materialverlusten aus einem im wesentlichen quadratischen ebenen Zuschnitt der Krempelboden als Abschlußteil 110 für die Verpackung realisieren. Das angesprochene Abschlußteil 110 kann dabei auch als Deckelteil auch bei der Ausführungsform nach der Fig. 1 ohne weiteres eingesetzt werden. Das Verbinden des Abschlußteiles 110 mit der zugeordneten Mantel innenfläche des Mantelteils 12 kann über übliche Klebstoffe auf diesem Gebiet realisiert werden.
Die dritte Gruppe 126 an Aufstellteilen 120 verfügt gleichfalls wiederum über ein entsprechendes Mittelteil 134 mit beidseitig angelenkten Schwenklaschen 130, wobei die dahingehenden Schwenklaschen 130 diesmal zweigeteilt sind und einen inneren sowie äußeren Schwenklaschenbereich entlang einer Trennlinie 152 aufweisen. Wie insbesondere die Fig. 3 zeigt, unterstützt also die zweite Gruppe 124 an Aufstellteilen 120 die beiden anderen Gruppen 122, 126. Durch die dahingehende Abstützung im aufgerichteten Zustand sowie durch den Eingriff über die Teillaschen 146 ist ein fester und sehr stabiler Verbund der Aufstellteile 120 für den Krempelboden erreicht. Vorzugsweise verläuft bei allen Ausführungsformen die sogenannte Welle des Wellpappenmaterials parallel zu den Falzlinien 40 der Teilflächen 14 innerhalb des Mantelteils 12 sowie im Bereich des Abschlußteils 10 für die ersten Ausführungsform parallel zu ihrer Auffaltlinie 36.
Claims (10)
1. Ein- oder mehrteiliger Verpackungsbehälter, insbesondere aus Wellpappe, mit einem aus Teilflächen (14) bestehenden, einen Aufnahmeraum (18) begrenzenden Mantelteil (12) mit prismenförmigem Querschnitt, dem ein eine entsprechende Querschnittsfläche aufweisendes Abschlußteil (10; 110) zugeordnet ist, welches außenumfangsseitig angelenkte Aufstellteile (20; 120) zweier verschiedener Gruppen (22, 26; 122, 126) mit mindestens einer geometrischen Ausgestaltung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in die prismenförmige Querschnittsfläche des Mantelteils (12) annähernd ein Kreis einbeschreibbar ist und daß an dem Abschlußteil (10; 110) mindestens eine weitere Gruppe (24; 124) von Aufstellteilen (20; 120) vorhanden ist, die gegenüber den beiden anderen Gruppen (22, 26; 122, 126) mindestens eine weitere andere geometrische Ausgestaltung aufweist.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mantelteil (12) mindestens 16 Teilflächen (14) aufweist, die durch Faltlinien (40) voneinander getrennt sind und daß die Teilflächen (14) in ihrer Anzahl in Zweierschritten vermehrbar sind.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußteil (10; 110) aus einem ebenen Zuschnitt gebildet ist und daß zumindest ein Teil (24; 124) der Aufstellteile (20; 120) bei ebenem Zuschnitt entlang gemeinsamer Schnittlinien (42; 142) derart aneinanderstoßen, daß Flächenteile eines Aufstellteils (20; 120) von den Flächenteilen eines benachbarten Aufstellteils (20; 120) stammen.
4. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußteil (10) mit seiner Querschnittsfläche von einer Auffaltlinie (36) durchgriffen ist, die zwei Aufstellteile (20) einer Gruppe (22) voneinander räumlich trennt, über die das Abschlußteil (10) mit dem Mantelteil (12) fest verbunden ist.
5. Verpackungsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Mantelteil (12) fest verbundenen Aufstellteile (20) des Abschlußteils (10) mit Auffaltlinie (36) randseitig und einander gegenüberliegend mit Schwenklaschen (30) derart versehen sind, daß eine weitere Gruppe (24) an Aufstellteilen (20) mit der kleinsten Fläche im aufgestellten Zustand teilweise in den Raum zwischen Schwenklasche (30) und Manteltei 1 (12) jeweils eingreifen.
6. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußteil (110) in der Art eines Krempelbodens ausgebildet ist und daß benachbart gegenüberliegende Gruppen (124, 126) an Aufstellteilen (120) gleicher Art in aufgestelltem Zustand in vorgebbaren Eckbereichen (144) des Krempelbodens von Übergriffslaschen (132) einer anderen Gruppe (122) teilweise übergriffen sind.
7. Verpackungsbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gruppe (124) an Aufstellteilen (120) des Krempelbodens mit der kleinsten Fläche jeweils eine Teillasche (146) aufweisen, die in den durch die Übergriffslasche (132) gebildeten Übergriff im jeweiligen Eckbereich (144)eingreift.
8. Verpackungsbehälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die den Eckbereichen (144) zuordenbaren Übergriffslaschen (132) mit einem Eingriffsteil (148) versehen sind, das in eine schlitzförmige Ausnehmung (150) im Abschlußteil (110) eingreift.
9. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilflächen (14) des Mantelteils (12) in räumlicher Fortsetzung des einbeschriebenen Kreises annähernd einen Zylinder oder einen Konus umfassen.
10. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle des Wellpappenmaterials parallel zu den Faltlinien (40) der Teilflächen (14) innerhalb des Mantelteils (12) verläuft und im Bereich des Abschlußteils (10) parallel zu ihrer Auffaltlinie (36) verlaufend angeordnet ist.
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Cited By (3)
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EP1285854A1 (de) * | 2001-08-21 | 2003-02-26 | Wellpappenwerk Bruchsal Gmbh & Co. | Zuschnitt für einen Verschluss eines Behälters, insbesondere einen Deckel oder Boden |
EP1593607A1 (de) * | 2004-05-07 | 2005-11-09 | Smurfit Europa Carton GmbH | Flachlegbarer Behälter aus faltbarem Material |
EP4008644A1 (de) * | 2020-12-04 | 2022-06-08 | Van Genechten Packaging N.V. | Papier- oder kartonverpackung |
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2001
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Cited By (4)
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