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Die Erfindung betrifft einer. Fahrzeugscheinwerfer
mit einem Reflektor, in den eine Lichtquelle eingesetzt ist und
mit einer Strahlenblende, die die Lichtquelle teilweise umgibt und
die wenigstens einen Träger
aufweist, der durch eine Öffnung
im Reflektor hindurchtritt und zur Halterung der Strahlenblende
auf der Außenseite
des Reflektors befestigt ist.
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Ein solcher Scheinwerfer ist durch
die
DE 26 22 365 A1 bekannt.
Dieser Scheinwerfer weist einen Reflektor auf, in den eine Lichtquelle
eingesetzt ist. Außerdem
ist eine Strahlenblende vorgesehen, die die Lichtquelle teilweise
umgibt und die zwei Träger
aufweist, welche durch Schlitze im Reflektor hindurchragen und zur
Halterung der Strahlenblende dienen. Die Träger sind im Schnitt quer zur
Einsetzrichtung der Strahlenblende als Flachprofile ausgebildet
und deren durch die Schlitze hindurchragende Endbereiche sind zur
Befestigung der Strahlenblende am Reflektor verdreht. Da die Träger zwangsweise
mit Spiel durch die Schlitze hindurchtreten und nicht sichergestellt
ist, dass die Endbereiche der Träger
so stark verdreht werden, dass diese sich am Reflektor abstützen, ist
bei dieser Befestigungsart der Strahlenblende am Reflektor nicht
sichergestellt, dass diese sicher und in einer exakten Stellung
am Reflektor gehalten ist.
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Ferner ist aus der
DE 35 16 812 C2 ein Fahrzeugscheinwerfer
bekannt, der ein fest mit dem Reflektor verbundenes Gestell zur
Aufnahme einer Linse aufweist. Das Gestell ist an dem äußeren Rand
des Reflektors befestigt, jedoch ohne durch eine Öffnung des
Reflektors hindurchzutreten. Insbesondere ist weder das mit dem
Reflektor verbundene Gestell noch die Linse geeignet, die abschirmende
Funktion einer Strahlenblende zu erfüllen.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher,
einen Fahrzeugscheinwerfer der eingangs genannten Art derart weiterzubilden,
dass die Strahlenblende sicher und exakt am Reflektor fixierbar
ist.
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Die Aufgabe wird durch einen Fahrzeugscheinwerfer
der eingangsgenannten Art dadurch gelöst, dass an dem durch die Öffnung zur
Außenseite
des Reflektors hindurchtretenden Endbereich des wenigstens einen Trägers ein
Halteelement unter elastischer Vorspannung angreift, durch das die
Strahlenblende gegen eine definierte Anlage am Reflektor gezogen
wird.
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Vorteile der
Erfindung
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Der erfindungsgemäße Fahrzeugscheinwerfer hat
den Vorteil, dass die Strahlenblende sicher und in der erforderlichen
exakten Stellung dadurch fixierbar ist, dass an dem mindestens einen,
mit der Strahlenblende verbundenen Träger, ein Halteelement unter
elastischer Vorspannung angreift. Mittels dieser Vorspannung wird
die Strahlenblende gegen den Reflektor gezogen und ist somit exakt
fixierbar.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängiger. Patentansprüchen angegeben.
Häufig
können
aus fertigungstechnischen Gründen,
beispielsweise wenn der Reflektor aus Kunststoff durch Spritzgießen hergestellt
wird, nur relativ große Öffnungen
in dem Reflektor geschaffen werden. Unter diesen Bedingungen ist
es günstig,
den wenigstens einen Träger
der Strahlenblende, wie im Patentanspruch 2 angegeben, als Hohlprofil
auszubilden, da dieser so einerseits sicher in einer grossen Öffnung im
Reflektor aufgenommen werden kann und andererseits eine hohe Biegesteifigkeit
bei zugleich geringem Gewicht aufweist. Durch die Ausbildung des
Trägers
gemäß Patentanspruch
5 kann dieser beim Durchtritt durch die Öffnung elastisch zusammendrückt werden,
so dass er spielfrei in der Öffnung
gehalten ist. Die im Patentanspruch 7 angegebene Ausbildung des
Halteelements an einem Haltering bietet den Verteil einer einfachen
Montage, vor allem, wenn mehrere Träger vorgesehen sind, für die dann
nur ein Haltering erforderlich ist, der elastische Zungen entsprechend
der Anzahl der Träger
aufweist. Durch die Ausbildung gemäß Patentanspruch 10 ist eine
einfache Montage des Halterings ermöglicht. Gemäß Patentanspruch 11 kann der
Haltering in vorteilhafter Weise zugleich als Haltering für einen
elastischer. Bügel
zur Befestigung der Lichtquelle im Reflektor dienen, so dass hierfür kein zusätzliches
Bauteil erforderlich ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert.
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Es zeigen:
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1:
einer. Fahrzeugscheinwerfer in einem horizontalen Längsschnitt;
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2:
den Fahrzeugscheinwerfer ausschnittsweise in einer Rückansicht
in Pfeilrichtung II in 1;
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3:
eine Strahlenblende des Fahrzeugscheinwerfers von 1 in einem Längsschnitt entlang Linie III-III
in 1 in vergrößerter Darstellung;
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4:
die Strahlenblende in der Ansicht in Pfeilrichtung IV in 3;
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5:
einen Haltering des Fahrzeugscheinwerfers von 1 in vergrösserter Darstellung in der
Ansicht in Pfeilrichtung V in 1;
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6:
den Haltering in einem Schnitt entlang Linie VI-VI in 5;
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7:
eine Teilansicht des Halterings in Pfeilrichtung VII in 5;
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8:
eine Teilansicht des Halterings in Pfeilrichtung VIII in 5; und
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9:
den Fahrzeugscheinwerfer in einem Schnitt entlang Linie IX-IX in 2.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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Ein in den 1 und 2 dargestellter
Fahrzeugscheinwerfer, beispielsweise für ein Kraftfahrzeug, weist einen
Reflektor 10 auf, in den eine Lichtquelle 12 eingesetzt
ist, die eine Glühlampe
oder eine Gasentladungslampe sein kann. Der Reflektor 10 kann
in einem Gehäuse 14 verstellbar
angeordnet sein, dessen Lichtaustrittsöffnung mittels einer transparenten
Abdeckscheibe 16 verschlossen ist. Der Reflektor 10 besteht
aus Kunststoff, beispielsweise aus duroplastischem Kunststoff, und
ist durch Spritzgießen
hergestellt. Der Reflektor 10 weist in seinem Scheitelbereich 18 eine Öffnung 20 auf,
durch die von der Rückseite
des Reflektors 10 her der Abschnitt der Lichtquelle 12 hindurchtritt,
in dem deren Leuchtkörper,
Glühwendel
oder Entladungsbogen, angeordnet ist. Die Öffnung 20 ist in ihrem
Querschnitt an die verwendete Lichtquelle 12 angepasst,
wobei ein Sockel 13 der Lichtquelle 12 in Einsetzrichtung
der Lichtquelle 12 Pfeilrichtung 15; an der Rückseite
des Reflektors 10 zur Anlage kommt. An der Rückseite
des Reflektors 10 ist ein die Öffnung 20 umgebender
Kragen 22 angeordnet, der einstückig mit dem Reflektor 10 ist.
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Der Reflektor 10 weist in
seinem Scheitelbereich 18 zwei weitere Öffnungen 24, 25 auf,
die auf einem etwas größeren Umfang
als der des Kragens 22 angeordnet sind und im Querschnitt
viereckig ausgebildet sind. Da der Reflektor 10 aus Kunststoff
besteht, weist er eine relativ große Wandstärke auf und die Öffnungen 24, 25 sind
zur Rückseite
des Reflektors 10 hin sich konisch verjungend ausgebildet,
was sich unter anderem aus fertigungstechnischen Gründer. so
ergibt. Die Öffnung 24 ist
etwa horizontal neben der Öffnung 20 für die Lichtquelle 12 angeordnet
und die Öffnung 25 ist
etwas tiefer als die Öffnung 20 neben
dieser angeordnet. Im Bereich der Öffnungen 24, 25 ist
der Kragen 22 unterbrochen, das heißt nicht ausgebildet.
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In den Reflektor 10 ist
von dessen Vorderseite her in Einsetzrichtung 28 eine Strahlenblende 29 eingesetzt,
die die Lichtquelle 12, genauer gesagt deren durch die Öffnung 20 ragenden
Abschnitt, teilweise umgibt. Durch die Strahlenblende 29 wird
ein Teil des von der Lichtquelle 12 ausgesandten Lichts
abgeschirmt. Die Strahlenblende 29 kann dazu dienen, im
wesentlichen nur das von der Lichtquelle 12 direkt zur
Abdeckscheibe 16 hin ausgesandte Licht abzuschirmen, oder
auch dazu, mit ihren Begrenzungskanten eine Helldunkelgrenze des
aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündels zu bilden.
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Die in den 3 und 4 detailliert
dargestellte Strahlenblende 29 weist einen topfförmigen Abschnitt 31 auf,
der die Lichtquelle 12 teilweise umgibt, und zwei von diesem
zum Reflektor 10 hin in Einsetzrichtung 28 abstehende
Träger 32, 33.
Die Strahlenblende 29 besteht aus Blech und ist durch Stanzen
und nachfolgendes Biegen. in ihre Form gebracht. Die Träger 32, 33 sind
mit dem topfförmigen
Abschnitt 31 über
Stege 35 verbunden und in ihren freien Endbereichen im
Schnitt quer zur Einsetzrichtung 28 zu einem Hohlprofil
gebogen. Eine Helldunkelgrenze des aus dem Scheinwerfer austretenden
Lichtbündels
kann durch die Begrenzungskanten des topfförmigen Abschnitts 31 oder
der Stege 35 erzeugt werden. Soll durch die Begrenzzungskanten 34 der
Stege 35 die Helldunkelgrenze erzeugt werden, so sind diese
so angeordnet, dass die Helldunkelgrenze die erforderliche Lage
einnimmt. Dabei sind auch die Träger 32, 33 und
die zugehörigen Öffnungen 24, 25 entsprechend
angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel
sind die Träger 32, 33,
wie in 4 dargestellt,
zu einem viereckigen Hohlprofil gebogen; es ist jedoch möglich, diese
zu einem beliebiger. Hohlprofil zu biegen, beispielsweise mehreckig
oder rund. Die Träger 32, 33 sind
im Schnitt quer zur Einsetzrichtung 28 jedoch nicht zu
einem ganz geschlossenen Hohlprofil gebogen, sondern weisen noch
einen Schlitz 36 auf. Durch diesen Schlitz 36 sind
die Träger 32, 33 quer
zur Einsetzrichtung 28 elastisch zusammendrückbar. Die
Träger 32, 33 ragen
seitlich über
den topfförmigen
Abschnitt 31 hinaus und deren Querschnitt verjüngt sich
in Einsetzrichtung 28 konisch. Am Übergang der Träger 32, 33 zu
den Stegen 35 ist an den zueinander weisenden Seiten der Träger 32, 33 ein
zum Reflektor 10 weisender Absatz 38 gebildet.
In den freien Endbereichen der Träger 32, 33 ist
mit Abstand zu deren Enden über
einen Teil von deren Umfang jeweils ein Ausschnitt 39 vorhanden.
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Die Strahlenblende 29 wird
in Einsetzrichtung 28 in den Reflektor 10 eingesetzt,
wobei deren Träger 32, 33 durch
die Öffnungen 24, 25 im
Reflektor 10 hindurchtreten. In der definierten Endlage
der Strahlenblende 29 kommt diese mit jeweils einem Absatz 38 an
einem neben den Öffnungen 24, 25 angeordneten
Vorsprung 40 an der Innenseite des Reflektors 10 zur
Anlage. In dieser Endlage der Strahlenblende 29 ragen die freien
Endbereiche der Träger 32, 33 mit
dem Ausschnitt 39 auf der Rückseite aus dem Reflektor 10 heraus. Die
Ausschnitte 39 in den Trägern 32, 33 weisen
dabei am Kragen 22 nach innen. Der Querschnitt der Öffnungen 24, 25 im
Reflektor 10 ist etwas kleiner als der der Träger 32, 33,
so dass diese quer zur Einsetzrichtung 28 zusammengedrückt werden
und spielfrei in den Öffnungen 24, 25 angeordnet
sind. Die Öffnungen 24, 25 sind
in ihrer Querschnittsform an die der Träger 32, 33 angepasst,
also nicht zwangsweise viereckig sondern können auch mehreckig oder rund ausgebildet
sein.
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Als Halteelement für die Strahlenblende 29 ist
ein Haltering 42 vorgesehen, der in den 5 bis 8 detailliert
dargestellt ist. Der Haltering 42 wird von der Rückseite
des Reflektors 10 her in Pfeilrichtung 15 auf
den Kragen 22 aufgesetzt. Der Haltering 42 ist
als Blechteil ausgeführt,
das gestanzt und nachfolgend gebogen ist. Der Haltering 42 weist
einen sich quer zur Üfeilrichtung 15 ersteckenden
Bereich 43 auf, mit dem er an einem Flansch 45 an
der Rückseite
des Reflektors 10 in Pfeilrichtung 15 zur Anlage
kommt. Der Haltering 42 weist ausserdem einen vom Bereich 43 hochgestellten,
vom Reflektor 10 wegweisenden Rand 46 auf. Zum
Außenmantel
des Kragens 22 hin stehen vom Innenrand des Bereichs 43 über den
Umfang des Halterings 42 verteilt an drei Stellen Nasen 50 ab.
Beim Ausführungsbeispiel
sind an jeder Stelle jeweils zwei Nasen 50 mit geringem
Abstand nebeneinander angeordnet. Die Nasen 50 sind in
einer Umfangsrichtung angeschrägt
und jeweils eine Nase 50 von zwei nebeneinandergeordneten
Nasen 50 ist etwas bezüglich
des Bereichs 43 des Halterings 42 vom Reflektor 10 wegweisend
schräggestellt.
Der Kragen 22 des Reflektors 10 weist, wie in 2 dargestellt, an seinem
Außenmantel über seinen
Umfang verteilt drei nach außen
abstehende Rampen 51 auf. Es ist auch möglich am Haltering 42 an
mehr oder weniger als drei Stellen die Nasen 50 vorzusehen,
wobei dann am Kragen 22 die entsprechende Anzahl an Rampen 51 vorgesehen
ist. Weiterhin sind aus dem Bereich 43 des Halterings 42 zwei
Zungen 52 vom Reflektor 10 wegweisend ausgestellt,
die elastisch verformbar sind. Die freien Enden der Zungen 52 sind,
wie in 6 dargestellt,
leicht gekrümmt
ausgebildet, wobei deren Krümmung
vom Reflektor 10 wegweist.
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Der Haltering 42 wird zu
dessen Montage in Pfeilrichtung 15 gemäß 1 auf den Kragen 22 aufgeschoben
und zwar in einer Drehstellung, in der dessen Nasen 50 nicht
auf die Rampen 51 am Kragen
22 treffen. Der Haltering 42 wird
so weit aufgeschoben, bis er mit seinem Bereich 43 am Flansch 45 zur
Anlage kommt. In dieser Stellung wird der Haltering 42 verdreht,
so dass dessen Nasen 50 mit ihren schrägen Seiten voraus auf die Rampen 51 des
Kragens 22 auflaufen und sich in diesen einkerben, so dass
der Haltering 42 am Kragen 22 gehalten ist. Durch
die leichte Schrägstellung
der Nasen 50 wird auf der. Haltering 42 eine zum Reflektor 10 hin
wirkende Kraft bewirkt. Außerdem
taucht beim Verdrehen des Halterings 42 jeweils eine von dessen
Zungen 52 in jeweils einer. Ausschnitt 39 im Endbereich
der Träger 32, 33 eir.
und greift unter elastischer Verformung am vom Reflektor 10 wegweisenden
Randbereich der Ausschnitte 39 an den Trägern 32, 33 an.
Dadurch werden die Träger 32, 33 zur
Rückseite
des Reflektors 10 gezogen und damit die Strahlenblende 29 gegen
die Vorsprünge
40 im Reflektor 10 gezogen, so dass die Strahlenblende 29 in
ihrer definierten Stellung im Reflektor 10 gehalten wird.
Durch die gekrümmten
freien Enden der Zungen 52 ist sichergestellt, dass diese
leicht in die Ausschnitte eintauchen können
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Der Haltering 42 kann in
vorteilhafter Weiterbildung, wie in 9 dargestellt,
auch als Haltering für
einen elastischen Haltebügel 60 zur
Befestigung der Lichtquelle 12 im Reflektor 10 dienen.
Der Haltebügel 60 besteht
beispielsweise aus einem Federdraht und ist an seinem einen Randbereich
61 am Haltering 42 an einer von dessen Rand 46 nach
außen
abstehenden und über
den Haltebügel 60 umgebogenen
Lasche 62 schwenkbar gelagert und dessen anderer, freier
Randbereich 64 ist an einem am Rand 46 des Halterings 42 angeordneten
Haken 65 einhängbar.
Die Lasche 62 am Haltering 42 ist auch in 5 dargestellt und der Haken 65 ist
in der Teilansicht in 8 dargestellt.
Der mittlere Bereich 67 des Haltebügels 60 ist zum Reflektor 10 hin
durchgebogen. Die Lichtquelle 12 wird nach der Montage
des Halterings 42 in Pfeilrichtung 15 in die Öffnung 20 eingesetzt,
bis sie mit ihrem Sockel 13 an der Rückseite des Reflektors 10 zur
Anlage kommt. In dieser Stellung wird der Haltebügel 60 über die
Lichtquelle 12 geschwenkt, so dass dessen mittlerer Bereich 67 am
Sockel 13 der Lichrquelle 12 anliegt und der freie
Randbereich 64 des Haltebügels 60 wirda am Haken 65 eingehähnt. Dabei
wird die Durchbiegung des mittleren Bereichs 67 des Haltebügels 60 elastisch
Vermindert, so dass die Lichtquelle 12 in Pfeilrichtung
15 spielfrei am Reflektor 10 gehalten ist. Am Rand 46 das
Halterings 42 kann ausserdem ein in 7 dargestellter Steckkontakt 68 ausgestellt
sein, der als Massekontakt für
die Lichtquelle 12 dient. Dabei ist die Lichtquelle 12 über ihren
metallischen Sockel 13 und den an diesem angreifenden Haltebügel 60 elektrisch
leitend mit dem Haltering 42 verbunden.
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Die vorstehend beschriebene Strahlenblende 29 kann
auch mit nur einem Träger 32 oder 33 oder
mit mehr als zwei Trägern
ausgeführt
werden, wobei dann im Reflektor 10 entsprechend nur eine Öffnung 24 oder 25 oder
mehr als zwei Öffnungen
vorgesehen sind. Der oder die Träger 32 oder 33 können beliebig
angeordnet werden, also seitlich neben der Öffnung 20 zum Durchtritt
der Lichtquelle 12, oberhalb von dieser oder unterhalb
von dieser, je nach dem wie dies im jeweiligen Anwendungsfall günstiger
ist.
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Verzeichnis
der Bezugszeichen