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DE4334719B4 - Fahrzeugscheinwerfer - Google Patents

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    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S41/00Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps
    • F21S41/40Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps characterised by screens, non-reflecting members, light-shielding members or fixed shades
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Abstract

Fahrzeugscheinwerfer mit einem Reflektor (10), in den eine Lichtquelle (12) eingesetzt ist und mit einer Strahlenblende (29), die die Lichtquelle (12) teilweise umgibt und die wenigstens einen Träger (32, 33) aufweist, der durch eine Öffnung (24, 25) im Reflektor (10) hindurchtritt und zur Halterung der Strahlenblende (29) auf der Außenseite des Reflektors (10) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass am durch die Öffnung (24, 25) zur Außenseite des Reflektors (10) hindurchtretenden Endbereich des wenigstens einen Trägers (32, 33) ein Halteelement unter elastischer Vorspannung angreift, durch das die Strahlenblende (29) gegen eine definierte Anlage am Reflektor (10) gezogen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einer. Fahrzeugscheinwerfer mit einem Reflektor, in den eine Lichtquelle eingesetzt ist und mit einer Strahlenblende, die die Lichtquelle teilweise umgibt und die wenigstens einen Träger aufweist, der durch eine Öffnung im Reflektor hindurchtritt und zur Halterung der Strahlenblende auf der Außenseite des Reflektors befestigt ist.
  • Ein solcher Scheinwerfer ist durch die DE 26 22 365 A1 bekannt. Dieser Scheinwerfer weist einen Reflektor auf, in den eine Lichtquelle eingesetzt ist. Außerdem ist eine Strahlenblende vorgesehen, die die Lichtquelle teilweise umgibt und die zwei Träger aufweist, welche durch Schlitze im Reflektor hindurchragen und zur Halterung der Strahlenblende dienen. Die Träger sind im Schnitt quer zur Einsetzrichtung der Strahlenblende als Flachprofile ausgebildet und deren durch die Schlitze hindurchragende Endbereiche sind zur Befestigung der Strahlenblende am Reflektor verdreht. Da die Träger zwangsweise mit Spiel durch die Schlitze hindurchtreten und nicht sichergestellt ist, dass die Endbereiche der Träger so stark verdreht werden, dass diese sich am Reflektor abstützen, ist bei dieser Befestigungsart der Strahlenblende am Reflektor nicht sichergestellt, dass diese sicher und in einer exakten Stellung am Reflektor gehalten ist.
  • Ferner ist aus der DE 35 16 812 C2 ein Fahrzeugscheinwerfer bekannt, der ein fest mit dem Reflektor verbundenes Gestell zur Aufnahme einer Linse aufweist. Das Gestell ist an dem äußeren Rand des Reflektors befestigt, jedoch ohne durch eine Öffnung des Reflektors hindurchzutreten. Insbesondere ist weder das mit dem Reflektor verbundene Gestell noch die Linse geeignet, die abschirmende Funktion einer Strahlenblende zu erfüllen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Fahrzeugscheinwerfer der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Strahlenblende sicher und exakt am Reflektor fixierbar ist.
  • Die Aufgabe wird durch einen Fahrzeugscheinwerfer der eingangsgenannten Art dadurch gelöst, dass an dem durch die Öffnung zur Außenseite des Reflektors hindurchtretenden Endbereich des wenigstens einen Trägers ein Halteelement unter elastischer Vorspannung angreift, durch das die Strahlenblende gegen eine definierte Anlage am Reflektor gezogen wird.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Fahrzeugscheinwerfer hat den Vorteil, dass die Strahlenblende sicher und in der erforderlichen exakten Stellung dadurch fixierbar ist, dass an dem mindestens einen, mit der Strahlenblende verbundenen Träger, ein Halteelement unter elastischer Vorspannung angreift. Mittels dieser Vorspannung wird die Strahlenblende gegen den Reflektor gezogen und ist somit exakt fixierbar.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängiger. Patentansprüchen angegeben. Häufig können aus fertigungstechnischen Gründen, beispielsweise wenn der Reflektor aus Kunststoff durch Spritzgießen hergestellt wird, nur relativ große Öffnungen in dem Reflektor geschaffen werden. Unter diesen Bedingungen ist es günstig, den wenigstens einen Träger der Strahlenblende, wie im Patentanspruch 2 angegeben, als Hohlprofil auszubilden, da dieser so einerseits sicher in einer grossen Öffnung im Reflektor aufgenommen werden kann und andererseits eine hohe Biegesteifigkeit bei zugleich geringem Gewicht aufweist. Durch die Ausbildung des Trägers gemäß Patentanspruch 5 kann dieser beim Durchtritt durch die Öffnung elastisch zusammendrückt werden, so dass er spielfrei in der Öffnung gehalten ist. Die im Patentanspruch 7 angegebene Ausbildung des Halteelements an einem Haltering bietet den Verteil einer einfachen Montage, vor allem, wenn mehrere Träger vorgesehen sind, für die dann nur ein Haltering erforderlich ist, der elastische Zungen entsprechend der Anzahl der Träger aufweist. Durch die Ausbildung gemäß Patentanspruch 10 ist eine einfache Montage des Halterings ermöglicht. Gemäß Patentanspruch 11 kann der Haltering in vorteilhafter Weise zugleich als Haltering für einen elastischer. Bügel zur Befestigung der Lichtquelle im Reflektor dienen, so dass hierfür kein zusätzliches Bauteil erforderlich ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: einer. Fahrzeugscheinwerfer in einem horizontalen Längsschnitt;
  • 2: den Fahrzeugscheinwerfer ausschnittsweise in einer Rückansicht in Pfeilrichtung II in 1;
  • 3: eine Strahlenblende des Fahrzeugscheinwerfers von 1 in einem Längsschnitt entlang Linie III-III in 1 in vergrößerter Darstellung;
  • 4: die Strahlenblende in der Ansicht in Pfeilrichtung IV in 3;
  • 5: einen Haltering des Fahrzeugscheinwerfers von 1 in vergrösserter Darstellung in der Ansicht in Pfeilrichtung V in 1;
  • 6: den Haltering in einem Schnitt entlang Linie VI-VI in 5;
  • 7: eine Teilansicht des Halterings in Pfeilrichtung VII in 5;
  • 8: eine Teilansicht des Halterings in Pfeilrichtung VIII in 5; und
  • 9: den Fahrzeugscheinwerfer in einem Schnitt entlang Linie IX-IX in 2.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • Ein in den 1 und 2 dargestellter Fahrzeugscheinwerfer, beispielsweise für ein Kraftfahrzeug, weist einen Reflektor 10 auf, in den eine Lichtquelle 12 eingesetzt ist, die eine Glühlampe oder eine Gasentladungslampe sein kann. Der Reflektor 10 kann in einem Gehäuse 14 verstellbar angeordnet sein, dessen Lichtaustrittsöffnung mittels einer transparenten Abdeckscheibe 16 verschlossen ist. Der Reflektor 10 besteht aus Kunststoff, beispielsweise aus duroplastischem Kunststoff, und ist durch Spritzgießen hergestellt. Der Reflektor 10 weist in seinem Scheitelbereich 18 eine Öffnung 20 auf, durch die von der Rückseite des Reflektors 10 her der Abschnitt der Lichtquelle 12 hindurchtritt, in dem deren Leuchtkörper, Glühwendel oder Entladungsbogen, angeordnet ist. Die Öffnung 20 ist in ihrem Querschnitt an die verwendete Lichtquelle 12 angepasst, wobei ein Sockel 13 der Lichtquelle 12 in Einsetzrichtung der Lichtquelle 12 Pfeilrichtung 15; an der Rückseite des Reflektors 10 zur Anlage kommt. An der Rückseite des Reflektors 10 ist ein die Öffnung 20 umgebender Kragen 22 angeordnet, der einstückig mit dem Reflektor 10 ist.
  • Der Reflektor 10 weist in seinem Scheitelbereich 18 zwei weitere Öffnungen 24, 25 auf, die auf einem etwas größeren Umfang als der des Kragens 22 angeordnet sind und im Querschnitt viereckig ausgebildet sind. Da der Reflektor 10 aus Kunststoff besteht, weist er eine relativ große Wandstärke auf und die Öffnungen 24, 25 sind zur Rückseite des Reflektors 10 hin sich konisch verjungend ausgebildet, was sich unter anderem aus fertigungstechnischen Gründer. so ergibt. Die Öffnung 24 ist etwa horizontal neben der Öffnung 20 für die Lichtquelle 12 angeordnet und die Öffnung 25 ist etwas tiefer als die Öffnung 20 neben dieser angeordnet. Im Bereich der Öffnungen 24, 25 ist der Kragen 22 unterbrochen, das heißt nicht ausgebildet.
  • In den Reflektor 10 ist von dessen Vorderseite her in Einsetzrichtung 28 eine Strahlenblende 29 eingesetzt, die die Lichtquelle 12, genauer gesagt deren durch die Öffnung 20 ragenden Abschnitt, teilweise umgibt. Durch die Strahlenblende 29 wird ein Teil des von der Lichtquelle 12 ausgesandten Lichts abgeschirmt. Die Strahlenblende 29 kann dazu dienen, im wesentlichen nur das von der Lichtquelle 12 direkt zur Abdeckscheibe 16 hin ausgesandte Licht abzuschirmen, oder auch dazu, mit ihren Begrenzungskanten eine Helldunkelgrenze des aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündels zu bilden.
  • Die in den 3 und 4 detailliert dargestellte Strahlenblende 29 weist einen topfförmigen Abschnitt 31 auf, der die Lichtquelle 12 teilweise umgibt, und zwei von diesem zum Reflektor 10 hin in Einsetzrichtung 28 abstehende Träger 32, 33. Die Strahlenblende 29 besteht aus Blech und ist durch Stanzen und nachfolgendes Biegen. in ihre Form gebracht. Die Träger 32, 33 sind mit dem topfförmigen Abschnitt 31 über Stege 35 verbunden und in ihren freien Endbereichen im Schnitt quer zur Einsetzrichtung 28 zu einem Hohlprofil gebogen. Eine Helldunkelgrenze des aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündels kann durch die Begrenzungskanten des topfförmigen Abschnitts 31 oder der Stege 35 erzeugt werden. Soll durch die Begrenzzungskanten 34 der Stege 35 die Helldunkelgrenze erzeugt werden, so sind diese so angeordnet, dass die Helldunkelgrenze die erforderliche Lage einnimmt. Dabei sind auch die Träger 32, 33 und die zugehörigen Öffnungen 24, 25 entsprechend angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel sind die Träger 32, 33, wie in 4 dargestellt, zu einem viereckigen Hohlprofil gebogen; es ist jedoch möglich, diese zu einem beliebiger. Hohlprofil zu biegen, beispielsweise mehreckig oder rund. Die Träger 32, 33 sind im Schnitt quer zur Einsetzrichtung 28 jedoch nicht zu einem ganz geschlossenen Hohlprofil gebogen, sondern weisen noch einen Schlitz 36 auf. Durch diesen Schlitz 36 sind die Träger 32, 33 quer zur Einsetzrichtung 28 elastisch zusammendrückbar. Die Träger 32, 33 ragen seitlich über den topfförmigen Abschnitt 31 hinaus und deren Querschnitt verjüngt sich in Einsetzrichtung 28 konisch. Am Übergang der Träger 32, 33 zu den Stegen 35 ist an den zueinander weisenden Seiten der Träger 32, 33 ein zum Reflektor 10 weisender Absatz 38 gebildet. In den freien Endbereichen der Träger 32, 33 ist mit Abstand zu deren Enden über einen Teil von deren Umfang jeweils ein Ausschnitt 39 vorhanden.
  • Die Strahlenblende 29 wird in Einsetzrichtung 28 in den Reflektor 10 eingesetzt, wobei deren Träger 32, 33 durch die Öffnungen 24, 25 im Reflektor 10 hindurchtreten. In der definierten Endlage der Strahlenblende 29 kommt diese mit jeweils einem Absatz 38 an einem neben den Öffnungen 24, 25 angeordneten Vorsprung 40 an der Innenseite des Reflektors 10 zur Anlage. In dieser Endlage der Strahlenblende 29 ragen die freien Endbereiche der Träger 32, 33 mit dem Ausschnitt 39 auf der Rückseite aus dem Reflektor 10 heraus. Die Ausschnitte 39 in den Trägern 32, 33 weisen dabei am Kragen 22 nach innen. Der Querschnitt der Öffnungen 24, 25 im Reflektor 10 ist etwas kleiner als der der Träger 32, 33, so dass diese quer zur Einsetzrichtung 28 zusammengedrückt werden und spielfrei in den Öffnungen 24, 25 angeordnet sind. Die Öffnungen 24, 25 sind in ihrer Querschnittsform an die der Träger 32, 33 angepasst, also nicht zwangsweise viereckig sondern können auch mehreckig oder rund ausgebildet sein.
  • Als Halteelement für die Strahlenblende 29 ist ein Haltering 42 vorgesehen, der in den 5 bis 8 detailliert dargestellt ist. Der Haltering 42 wird von der Rückseite des Reflektors 10 her in Pfeilrichtung 15 auf den Kragen 22 aufgesetzt. Der Haltering 42 ist als Blechteil ausgeführt, das gestanzt und nachfolgend gebogen ist. Der Haltering 42 weist einen sich quer zur Üfeilrichtung 15 ersteckenden Bereich 43 auf, mit dem er an einem Flansch 45 an der Rückseite des Reflektors 10 in Pfeilrichtung 15 zur Anlage kommt. Der Haltering 42 weist ausserdem einen vom Bereich 43 hochgestellten, vom Reflektor 10 wegweisenden Rand 46 auf. Zum Außenmantel des Kragens 22 hin stehen vom Innenrand des Bereichs 43 über den Umfang des Halterings 42 verteilt an drei Stellen Nasen 50 ab. Beim Ausführungsbeispiel sind an jeder Stelle jeweils zwei Nasen 50 mit geringem Abstand nebeneinander angeordnet. Die Nasen 50 sind in einer Umfangsrichtung angeschrägt und jeweils eine Nase 50 von zwei nebeneinandergeordneten Nasen 50 ist etwas bezüglich des Bereichs 43 des Halterings 42 vom Reflektor 10 wegweisend schräggestellt. Der Kragen 22 des Reflektors 10 weist, wie in 2 dargestellt, an seinem Außenmantel über seinen Umfang verteilt drei nach außen abstehende Rampen 51 auf. Es ist auch möglich am Haltering 42 an mehr oder weniger als drei Stellen die Nasen 50 vorzusehen, wobei dann am Kragen 22 die entsprechende Anzahl an Rampen 51 vorgesehen ist. Weiterhin sind aus dem Bereich 43 des Halterings 42 zwei Zungen 52 vom Reflektor 10 wegweisend ausgestellt, die elastisch verformbar sind. Die freien Enden der Zungen 52 sind, wie in 6 dargestellt, leicht gekrümmt ausgebildet, wobei deren Krümmung vom Reflektor 10 wegweist.
  • Der Haltering 42 wird zu dessen Montage in Pfeilrichtung 15 gemäß 1 auf den Kragen 22 aufgeschoben und zwar in einer Drehstellung, in der dessen Nasen 50 nicht auf die Rampen 51 am Kragen 22 treffen. Der Haltering 42 wird so weit aufgeschoben, bis er mit seinem Bereich 43 am Flansch 45 zur Anlage kommt. In dieser Stellung wird der Haltering 42 verdreht, so dass dessen Nasen 50 mit ihren schrägen Seiten voraus auf die Rampen 51 des Kragens 22 auflaufen und sich in diesen einkerben, so dass der Haltering 42 am Kragen 22 gehalten ist. Durch die leichte Schrägstellung der Nasen 50 wird auf der. Haltering 42 eine zum Reflektor 10 hin wirkende Kraft bewirkt. Außerdem taucht beim Verdrehen des Halterings 42 jeweils eine von dessen Zungen 52 in jeweils einer. Ausschnitt 39 im Endbereich der Träger 32, 33 eir. und greift unter elastischer Verformung am vom Reflektor 10 wegweisenden Randbereich der Ausschnitte 39 an den Trägern 32, 33 an. Dadurch werden die Träger 32, 33 zur Rückseite des Reflektors 10 gezogen und damit die Strahlenblende 29 gegen die Vorsprünge 40 im Reflektor 10 gezogen, so dass die Strahlenblende 29 in ihrer definierten Stellung im Reflektor 10 gehalten wird. Durch die gekrümmten freien Enden der Zungen 52 ist sichergestellt, dass diese leicht in die Ausschnitte eintauchen können
  • Der Haltering 42 kann in vorteilhafter Weiterbildung, wie in 9 dargestellt, auch als Haltering für einen elastischen Haltebügel 60 zur Befestigung der Lichtquelle 12 im Reflektor 10 dienen. Der Haltebügel 60 besteht beispielsweise aus einem Federdraht und ist an seinem einen Randbereich 61 am Haltering 42 an einer von dessen Rand 46 nach außen abstehenden und über den Haltebügel 60 umgebogenen Lasche 62 schwenkbar gelagert und dessen anderer, freier Randbereich 64 ist an einem am Rand 46 des Halterings 42 angeordneten Haken 65 einhängbar. Die Lasche 62 am Haltering 42 ist auch in 5 dargestellt und der Haken 65 ist in der Teilansicht in 8 dargestellt. Der mittlere Bereich 67 des Haltebügels 60 ist zum Reflektor 10 hin durchgebogen. Die Lichtquelle 12 wird nach der Montage des Halterings 42 in Pfeilrichtung 15 in die Öffnung 20 eingesetzt, bis sie mit ihrem Sockel 13 an der Rückseite des Reflektors 10 zur Anlage kommt. In dieser Stellung wird der Haltebügel 60 über die Lichtquelle 12 geschwenkt, so dass dessen mittlerer Bereich 67 am Sockel 13 der Lichrquelle 12 anliegt und der freie Randbereich 64 des Haltebügels 60 wirda am Haken 65 eingehähnt. Dabei wird die Durchbiegung des mittleren Bereichs 67 des Haltebügels 60 elastisch Vermindert, so dass die Lichtquelle 12 in Pfeilrichtung 15 spielfrei am Reflektor 10 gehalten ist. Am Rand 46 das Halterings 42 kann ausserdem ein in 7 dargestellter Steckkontakt 68 ausgestellt sein, der als Massekontakt für die Lichtquelle 12 dient. Dabei ist die Lichtquelle 12 über ihren metallischen Sockel 13 und den an diesem angreifenden Haltebügel 60 elektrisch leitend mit dem Haltering 42 verbunden.
  • Die vorstehend beschriebene Strahlenblende 29 kann auch mit nur einem Träger 32 oder 33 oder mit mehr als zwei Trägern ausgeführt werden, wobei dann im Reflektor 10 entsprechend nur eine Öffnung 24 oder 25 oder mehr als zwei Öffnungen vorgesehen sind. Der oder die Träger 32 oder 33 können beliebig angeordnet werden, also seitlich neben der Öffnung 20 zum Durchtritt der Lichtquelle 12, oberhalb von dieser oder unterhalb von dieser, je nach dem wie dies im jeweiligen Anwendungsfall günstiger ist.
  • Verzeichnis der Bezugszeichen
    Figure 00090001

Claims (11)

  1. Fahrzeugscheinwerfer mit einem Reflektor (10), in den eine Lichtquelle (12) eingesetzt ist und mit einer Strahlenblende (29), die die Lichtquelle (12) teilweise umgibt und die wenigstens einen Träger (32, 33) aufweist, der durch eine Öffnung (24, 25) im Reflektor (10) hindurchtritt und zur Halterung der Strahlenblende (29) auf der Außenseite des Reflektors (10) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass am durch die Öffnung (24, 25) zur Außenseite des Reflektors (10) hindurchtretenden Endbereich des wenigstens einen Trägers (32, 33) ein Halteelement unter elastischer Vorspannung angreift, durch das die Strahlenblende (29) gegen eine definierte Anlage am Reflektor (10) gezogen wird.
  2. Fahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Träger (32,33) im Schnitt quer zur Einsetzrichtung (28) der Strahlenblende (29) als Hohlprofil ausgebildet ist.
  3. Fahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Träger (32,33) in Einsetzrichtung (28) der Strahlenblende (29) sich konisch verjüngend ausgebildet ist.
  4. Fahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (24,25) zum Durchtritt des wenigstens einen Trägers (32,33) in Einsetzrichtung (28) der Strahlenblende (29) sich konisch verjüngend ausgebildet ist.
  5. Fahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Träger (32,33) quer zur Einsetzrichtung (28) der Strahlenblende (29) elastisch zusammendrückbar ist.
  6. Fahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Träger (32,33) als ein gebogenes Blechteil ausgeführt ist.
  7. Fahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement an einem Haltering (42) angeordnet ist und als eine elastisch verformbare Zunge (52) ausgebildet ist, die am Endbereich des wenigstens einen Trägers (32,33) der Strahlenblende (29) angreift.
  8. Fahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Reflektor (10) an seiner Außenseite einer, Kragen (22) aufweist, auf den der Haltering (42) aufgesetzt ist.
  9. Fahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Träger (32,33) in seinem Endbereich einen Ausschnitt (39) aufweist, in den die Zunge (52) eingreift.
  10. Fahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltering (42) etwa parallel zur Längserstreckung des wenigstens einen Trägers (32,33) auf den Kragen (22) aufsetzbar ist und dessen Zunge (52) durch Drehen des Halterings (42) auf dem Kragen (22) in Angriff am Träger (32,33) bringbar ist.
  11. Fahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltering (42) als Haltering fur einen elastischen. Haltebügel (60) zur Fixierung der Lichtquelle (12) dient.
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