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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Steuervorrichtung für ein Lenkservo
zur Unterstützung der
Betätigung
oder Handhabung eines Lenkrades eines Kraftfahrzeuges auf der Grundlage
von Lenkdrehmomentinformation und Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Lenkservo-Steuervorrichtung,
bei welcher wirksam Information eingesetzt wird, die von einem sogenannten
Antischlupf-Bremssystem verfügbar
ist, welches zur Steuerung einer Bremskraft ausgebildet ist, die
auf das Kraftfahrzeug ausgeübt wird,
abhängig
von der Drehgeschwindigkeitsinformation von Rädern des Kraftfahrzeuges.
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Zum
besseren Verständnis
der vorliegenden Erfindung wird zunächst der technische Hintergrund erläutert.
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5 ist
ein Blockschaltbild des Aufbaus einer bekannten Lenkservo-Steuervorrichtung.
In dieser Figur weist die Lenkservo-Steuervorrichtung eine Lenkservosteuerung 20 auf,
die durch einen Mikrocomputer 4 gebildet wird und eine
Schnittstelle 3 aufweist, durch welche Ausgangssignale
verschiedener Sensoren in den Mikrocomputer 4 eingegeben
werden, wobei die Sensoren einen Drehmomentsensor umfassen (der
schematisch durch die Bezugsziffer 1 bezeichnet ist), zur
Erfassung eines Lenkdrehmoments (oder einer Winkelposition) eines
Lenkrades 1a (ebenfalls nur schematisch dargestellt), einen
ersten und einen zweiten Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 2a und 2b zur
Erfassung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges relativ zum Boden,
und andere, und wobei der Mikrocomputer 4 so programmiert
ist, daß er
eine Lenkhilfskraft auf der Grundlage der Lenkdrehmomentinformation
berechnet, die beim Lenken mit einem Lenkrad erzeugt wird, und ein Lenkdrehmoment
anzeigt, welches durch den Fahrer des Kraftfahrzeuges auf das Lenkrad
ausgeübt
wird, sowie auf der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeit als Eingangsgröße, unter
Berücksichtigung
der Lenkrichtung.
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Um
Fail-Safe-Eigenschaften (Betriebssicherheitseigenschaften) für das Kraftfahrzeug
bereitzustellen, wie nachstehend noch genauer erläutert wird,
ist ein Hilfs-Mikrocomputer 5 vorgesehen, um die über die
Schnittstelle 3 zugeführte
Eingangsinformation auf ähnliche
Weise zu bearbeiteten wie der Haupt-Mikrocomputer 4.
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Ein
Fail-Safe-Relais 6 ist an Ausgangsklemmen des Haupt-Mikrocomputers 4 und
des Hilfs-Mikrocomputers 5 angeschlossen, um elektrische
Energie von einer Batterie 7 an eine Motortreiberschaltung 8 und
eine Kupplungsbetätigungsschaltung 10 in
Reaktion auf Steuerausgangssignale anzulegen, die von den Mikrocomputern 4 und 5 erzeugt
werden. Zu diesem Zweck weist die Motortreiberschaltung 8 eine
Ausgangsklemme auf, um ein Treibersignal einem Gleichspannungsmotor
zuzuführen,
der einen Teil eines Lenkhilfebetätigungsgliedes 9 bildet,
in Reaktion auf die Steuersignale, die von den Mikrocomputern 4 und 5 ausgegeben
werden. Weiterhin ist eine Kupplungstreiberschaltung 10 an
Ausgangsklemmen des Haupt- und
Hilfs-Mikrocomputers 4 und 5 angeschlossen, um
ein Treibersignal einem Kupplungsbetätigungsglied 11 in
Reaktion auf die Ausgangssignale des Haupt- und Hilfs-Mikrocomputers 4 bzw. 5 zuzuführen.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich wird, weist die in 5 gezeigte
Lenkservo-Steuervorrichtung zwei Mikrocomputer 4 und 5 auf,
wobei das Fail-Safe-Relais 6 so mit elektrischer Energie
versorgt wird, daß das
Steuersignal an den Gleichspannungsmotor des Lenkhilfebetätigungsgliedes 9 nur
dann geliefert wird, wenn die Bedingungen zum Antrieb des Gleichspannungsmotors,
die durch beide Mikrocomputer 4 und 5 festgelegt
werden, zusammenfallen. Mit anderen Worten wird nur dann das Steuersignal
an den Gleichspannungsmotor des Lenkhilfebetätigungsgliedes 9 abgegeben, wenn
die Ergebnisse von Berechnungen oder arithmetischen Operationen,
die durch beide Mikrocomputer 4 und 5 durchgeführt werden,
miteinander übereinstimmen,
wodurch ein sicherer Betrieb des Kraftfahrzeuges infolge der sogenannten
Fail-Safe-Eigenschaft (Betriebssicherheitseigenschaft) sichergestellt wird.
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Allerdings
treten bei der bekannten Lenkservo-Steuervorrichtung folgende Schwierigkeiten
auf. Da die Lenkhilfekraft auf der Grundlage der Ausgangssignale
des Drehmomentsensors 1 und der Fahrzeuggeschwindigkeitssensoren 2a und 2b ermittelt
wird, tritt erstens in der Hinsicht eine Möglichkeit auf, dass die für den Straßenzustand
optimale Lenkkraft nicht ermittelt werden kann, bis die Fahrzeuggeschwindigkeit
korrekt festgestellt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass die Fahrzeuggeschwindigkeit im allgemeinen auf der Grundlage
der Umdrehungsgeschwindigkeiten der Antriebsräder des Kraftfahrzeuges ermittelt
wird. Wenn daher die Ruder blockiert sind, beispielsweise beim harten
oder heftigen Bremsen (beispielsweise einer Notbremsung) beim Fahren
auf einer Straße wie
beispielsweise einer schneebedeckten Straße, bei welcher das Auftreten
eines Schlupfes äußerst wahrscheinlich
ist, fährt
das Kraftfahrzeug weiter, obwohl die Drehung der Antriebsräder aufgehört hat (also
die Antriebsräder
blockiert sind). In diesem Fall kann die Fahrzeuggeschwindigkeit
nicht mehr korrekt ermittelt werden, was wiederum dazu führt, dass die
Lenkhilfskraft falsch ermittelt wird. Ein weiteres Problem besteht
darin, dass bei einer heftigen Bremsbetätigung beim Fahren auf einer
schlüpfrigen Straßenoberfläche das
Lenkrad einen sogenannten Schwebezustand beim Anlegen einer Lenkhilfskraft annehmen
kann, die aus dem voranstehend erwähnten Grund unrichtig festgestellt
wurde, wodurch Schwierigkeiten bei der Handhabung des Lenkrades und
daher beim Manövrieren
des Kraftfahrzeuges auftreten.
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Aus
DE 40 01 387 A1 ist
ein Regelsystem für ein
Vierradlenksystem für
Fahrzeuge bekannt, bei denen sowohl die Vorderräder als auch die Hinterräder lenkbar
sind. Dabei wird der Lenkwinkel der Hinterräder aus einer prognostizierten
Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs und aus dem Lenkwinkel der Vorderräder abgeleitet.
Das aus dieser Entgegenhaltung bekannte System arbeitet hydraulisch.
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Aus
DE 36 26 597 C2 ist
ein elektrisches Servolenksystem bekannt, bei welchem die Fahrzeuggeschwindigkeit
in das von einem Lenkhilfsmotor erzeugte Drehmoment eingeht. Die
Fahrzeuggeschwindigkeit wird mit Hilfe eines Sensors ermittelt, der
die Radgeschwindigkeit erfasst.
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Angesichts
des voranstehend geschilderten Standes der Technik liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Lenkservo-Steuervorrichtung
für ein
Kraftfahrzeug zur Verfügung
zu stellen, die im wesentlichen gegenüber den voranstehend genannten
Schwierigkeiten der vorbekannten Lenkservo-Steuervorrichtung immun
ist, und welche einen sicheren Betrieb des Kraftfahrzeuges dadurch sicherstellen
kann, dass die Lenkkraft festgestellt wird, die für den momentanen
Straßenzustand
geeignet oder optimal ist, selbst wenn die Antriebsräder infolge
einer heftigen Bremsbetätigung
blockiert sind (beispielsweise einer Notbremsung), und zwar auf
einer Straße
wie beispielsweise einer schneebedeckten Straße, auf welcher leicht ein
Schlupf oder Rutschen auftritt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst wie in
Patentanspruch 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Eine
Steuervorrichtung für
ein Lenkservo gemäß der vorliegenden
Erfindung ermöglicht
vorteilhaft einen sicheren Betrieb des Kraftfahrzeugs dadurch, dass
die Lenkhilfecharakteristik der Vorrichtung geändert oder modifiziert wird,
wenn eine Blockierung der Antriebsräder des Kraftfahrzeuges stattfinden
kann, nachdem das Kraftfahrzeug beim Fahren auf einer rutschigen
Straße
hart abgebremst wurde.
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Zur
Lösung
der voranstehenden Aufgabe und zur Erzielung weiterer Ziele, die
im Verlauf der vorliegenden Beschreibung noch deutlich werden, wird
gemäß der vorliegenden
Erfindung vorgeschlagen, die Bremserfassungsinformation wirksam
zu nutzen, die in einem vorbekannten Antischlupf-Bremsensystem erzeugt
wird, um die Lenkhilfekraft zu steuern, die an ein Lenkrad eines
Kraftfahrzeugs angelegt wird, um einem Fahrer das Manövrieren
des Kraftfahrzeugs zu erleichtern.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, aus
weichen weitere Vorteile hervorgehen. Es zeigt:
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1 ein
Blockschaltbild des Aufbaus einer Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 ein
Blockschaltbild des Aufbaus einer Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
graphische Darstellung von Lenkhilfecharakteristika;
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4 ein
Flußdiagramm
zur Erläuterung
des Betriebsablaufs der in 2 dargestellten
Lenkservo-Steuervorrichtung; und
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5 ein
Blockschaltbild des Aufbaus einer vorbekannten Lenkservo-Steuervorrichtung.
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AUSFÜHRUNGSFORM
1
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1 ist
ein Blockschaltbild mit der Darstellung der allgemeinen Anordnung
einer Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. In dieser Figur sind gleiche oder ähnliche
Teile wie in 5 durch gleiche Bezugszeichen
bezeichnet, und auf eine erneute Beschreibung dieser Teile wird
verzichtet.
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Wie
aus der Figur hervorgeht, ist gemäß der in dieser Ausführungsform
verwirklichten Erfindung eine Lenkservo-Steuerung 20 vorgesehen,
die einen Mikrocomputer 4A aufweist, der zur Festlegung
einer Antriebsrichtung des Gleichspannungsmotors 9 auf der
Grundlage der von dem Drehmomentsensor 1 ausgegebenen Lenkdrehmomentinformation
dient, die in den Mikrocomputer 4A durch die Schnittstelle 3 eingegeben
wird, und gleichzeitig ein Antriebsdrehmoment des Gleichspannungsmotors 9 auf
der Grundlage der voranstehend erwähnten Lenkdrehmomentinformation
festlegt, und auf der Grundlage eines Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignals, welches
von einem Mikrocomputer geliefert wird, der in dem nachstehend beschriebenen
Antischlupf-Bremssystem vorgesehen ist, wodurch ein Drehrichtungsbefehlssignal
und ein Drehmomentbefehlssignal für den Gleichspannungsmotor 9 auf
der Grundlage der Antriebsrichtungsinformation und des Antriebsdrehmoments
erzeugt werden, die voranstehend erwähnt sind.
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Die
Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
ist weiterhin mit einem ersten Radgeschwindigkeitssensor (FLWS) 21 versehen,
um die Drehgeschwindigkeit eines linken Vorderrades des Kraftfahrzeuges
zu ermitteln, mit einem zweiten Radgeschwindigkeitssensor (FRWS) 22 zum
Messen einer Drehgeschwindigkeit eines rechten Vorderrades, einem
dritten Radgeschwindigkeitssensor (RLWS) 23 für ein linkes
Hinterrad, einem vierten Radgeschwindigkeitssensor (RRWS) 24 für ein rechtes
Hinterrad, einem sogenannten G-Sensor 25 zur Ermittlung
der Beschleunigung/Verzögerung
des Kraftfahrzeuges, und mit einem Bremslampenschalter 26,
der zur Erzeugung eines Signals dient, welches das Ausüben einer
Bremsung anzeigt.
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Eine
Antischlupf-Bremssteuerung 30, welche eine zweite Steuereinrichtung
bildet, die der Antischlupf-Bremssteuerung dient, ist mit einer
Funktion zur Erzeugung eines Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignals
auf der Grundlage der Ausgangssignale der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 und
des G-Sensors 25 versehen, und erzeugt zum selben Zeitpunkt
ein Radbremsenbetätigungssignal
auf der Grundlage des Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal und
des Ausgangssignals des Bremslampenschalters 26. Im einzelnen
weist die Antischlupf-Bremssteuerung 30, die ebenfalls
auf Mikrocomputergrundlage ausgeführt ist, eine Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 auf,
welche die Fahrzeuggeschwindigkeit auf der Grundlage der Ausgangssignale
der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 und
des G-Sensors 25 abschätzt,
um hierdurch das Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal zu erzeugen,
eine Radauswahlschaltung 32 zur Auswahl eines der Hinterräder, dessen
Drehgeschwindigkeit niedriger ist als die des anderen Hinterrades, auf
der Grundlage der Ausgangssignale von den Radgeschwindigkeitssensoren 23 und 24,
um hierdurch die Drehgeschwindigkeit des ausgewählten Hinterrades auszugeben,
sowie eine Steuerende-Entscheidungsschaltung 33, um das
Ende des Steuerbetriebs des Antischlupf-Bremssystems auf der Grundlage
der Ausgangssignale der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 und
des Bremslampenschalters 26 zu entscheiden.
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Weiterhin
weist die zweite Steuerung 30 auf Mikrocomputerbasis eine
Schlupfverhältnis/Verzögerungsberechnungsschaltung 34 auf,
um arithmetisch ein Schlupfverhältnis
und eine Verzögerung
auf der Grundlage des Ausgangssignals des Sensors 21 für das linke
Vorderrad und des Ausgangssignals der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 festzulegen
oder zu berechnen, eine zweite Schlupfverhältnis/Verzögerungsberechnungsschaltung 35 zur Berechnung
eines Schlupfverhältnisses
und einer Verzögerung
auf der Grundlage des Ausgangssignals des Radgeschwindigkeitssensors 22 für das rechte
Vorderrad und des Ausgangssignals der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31,
sowie eine dritte Schlupfverhältnis/Verzögerungsberechnungsschaltung 36 zur
Berechnung eines Schlupfverhältnisses
und einer Verzögerung
auf der Grundlage des Ausgangssignals der Radgeschwindigkeitsauswahlschaltung 32 und
des Ausgangssignals der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31.
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Weiterhin
weist die Antischlupf-Bremssteuerung 30 eine Radsteuerschaltung 37 für das linke Vorderrad
auf, um das Ausmaß einer
Bremsbeanspruchung oder Bremsbetätigung
zu ermitteln, die auf das linke Vorderrad ausgeübt wird, auf der Grundlage
der Ausgangssignale der ersten Schlupfverhältnis/Verzögerungsberechnungsschaltung 34 und
der Steuerende-Entscheidungsschaltung 33, um hierdurch
ein Steuersignal (ein erstes Bremsbetätigungssignal) für das linke
Vorderrad zu erzeugen, weist weiterhin eine Radsteuerschaltung 38 für das rechte
Vorderrad auf, um das Ausmaß der
Bremsbetätigung
festzulegen, die an das rechte Vorderrad angelegt werden soll, auf
der Grundlage der Ausgangssignale der zweiten Schlupfverhältnis-Verzögerungsberechnungsschaltung 35 und
der Steuerende-Entscheidungsschaltung 33, um hierdurch
ein zweites Steuersignal (zweites Bremsbetätigungssignal) für das rechte
Vorderrad zu erzeugen, und weist eine Hinterradsteuerschaltung 39 auf,
um das Ausmaß der
Bremsbetätigung
zu ermitteln, die auf die Hinterräder ausgeübt werden soll, auf der Grundlage
der Ausgangssignale der dritten Schlupfverhältnis-Verzögerungsberechnungsschaltung 36 und
der Steuerende-Entscheidungsschaltung 33, um hierdurch
ein drittes Steuersignal (drittes Bremsbetätigungssignal) für das ausgewählte Hinterrad
zu erzeugen.
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Das
Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal, welches von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 erzeugt
wird, die in der Antischlupf-Bremssteuerung 30 vorgesehen
ist, wird auch als die Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation dem Mikrocomputer 4A der
Lenkservo-Steuerung 20 zugeführt, die hauptsächlich zur
Lenkservo-Steuerung dient. Daher dient die Antischlupf-Bremssteuerung 30 auf
Mikrocomputerbasis nicht nur zur eigentlichen Antischlupf-Bremssteuerung,
sondern spielt auch eine Rolle bei der Lenkservo-Steuerung.
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An
eine Ausgangsklemme der Radsteuerschaltung 37 für das linke
Vorderrad ist ein Radmagnetbremsventil 41 für das linke
Vorderrad angeschlossen, welches so ausgebildet ist, daß es den Hydraulikdruck
der Bremse regelt, die für
das linke Vorderrad vorgesehen ist, und zwar unter Steuerung des
Ausgangssignals der Radsteuerschaltung 37 für das linke
Vorderrad. Weiterhin ist ein Radmagnetbremsventil 42 für das rechte
Vorderrad vorgesehen, um den Hydraulikdruck einer Bremse für das rechte Vorderrad
einzuregeln oder einzustellen, entsprechend dem Ausgangssignal der
Radsteuerschaltung 38 für
das rechte Vorderrad. Zusätzlich
ist ein Hinterrad-Magnetbremsventil 43 für die Bremsen
der Hinterräder
vorgesehen, um den Hydraulikdruck entsprechend dem Ausgangssignal
der Hinterrad-Steuerschaltung 39 zu steuern.
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In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß das voranstehend im Zusammenhang mit
der vorbekannten Lenkservo-Steuervorrichtung erwähnte Fail-Safe-Relais 6 auch
bei dem Antischlupf-Bremssystem vorgesehen sein kann. Mit anderen
Worten kann ein Paar von Fail-Safe-Relais vorgesehen sein, eines
für die
Steuerung 10 für
die Lenkservo-Steuerung und das andere für die Steuerung 30 für die Antischlupf-Bremssteuerung,
oder es kann alternativ ein einziges Fail-Safe-Relais gemeinsam
für die
Lenkservo-Steuerung 20 und die Antischlupf-Bremssteuerung 30 vorgesehen
sein, so daß das
Fail-Safe-Relais mit elektrischer Energie versorgt wird, wenn die
Bedingungen zur Energieversorgung des Fail-Safe-Relais, die durch
beide Steuerungen 20 und 30 festgelegt werden,
miteinander zusammenfallen.
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Nachstehend
erfolgt eine Beschreibung des Betriebs der Lenkservo-Steuervorrichtung
gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung.
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Nach
dem Starten des Kraftfahrzeuges führt der Mikrocomputer 4A der
Lenkservo-Steuerung 20 eine Entscheidung auf der Grundlage
der Ausgangssignale der verschiedenen, voranstehend erwähnten Sensoren
durch, um festzustellen, ob die Lenkservo-Steuervorrichtung normal
arbeitet. Befindet sich die Lenkservo-Steuervorrichtung im Normalzustand, so
erzeugt der erste Mikrocomputer 4A das Fail-Safe-Relais-Energieversorgungssignal,
um hierdurch das Fail-Safe-Relais 6 mit Energie zu versorgen,
was dazu führt,
daß elektrische
Energie von der Batterie 7 der Motortreiberschaltung 8 und
der Kupplungstreiberschaltung 10 usw. zugeführt wird.
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Dann überprüft die zweite
Steuerung 30 auf Mikrocomputerbasis das Antischlupf-Bremssystem auf
der Grundlager der relevanten Sensorausgangssignale nach dem Starten
des Kraftfahrzeuges. Liegt bei dem Antischlupf-Bremssystem kein
nicht normaler Zustand vor, so erzeugt die Antischlupf-Bremssteuerung 30 das Fail-Safe-Relais-Energieversorgungssignal,
um das zugeordnete (nicht gezeigte) Fail-Safe-Relais mit Energie
zu versorgen, und hierdurch zuzulassen, daß von der Batterie 7 elektrische Energie
an Ventiltreiberschaltungen (nicht gezeigt) und Hydraulikeinheiten
geliefert wird, die den Magnetventilen 41 bis 43 jeweils
zugeordnet sind.
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Der
Mikrocomputer 4A liefert ein Kupplungsbetätigungs-Befehlssignal
an die Kupplungstreiberschaltung 10, die so auf das Befehlssignal
reagiert, daß sie
an die elektromagnetische Kupplung 11 ein Treibersignal
liefert, welches eine Impulsbreitenmodulation erfahren hat. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß ein Kupplungsstrom zur Kupplungstreiberschaltung 10 zum
Zwecke der Feststellung eines nicht normalen Zustands rückgekoppelt
wird.
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Im üblichen
Fahrzustand des Kraftfahrzeuges, in welchem es nicht erforderlich
ist, eine harte Bremsung (beispielsweise eine Notbremsung) bei dem
Kraftfahrzeug auszuführen,
also wenn es unwahrscheinlich ist, daß die Räder blockieren, holt sich der
Mikrocomputer 4A die Lenkdrehmomentinformation vom Ausgang
des Drehmomentsensors 1 über die Schnittstelle 3,
und holt sich gleichzeitig die Pseudo-Fahrzeuggeschwindingkeitsinformation
von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31, die
einen Teil der Antischlupf-Bremssteuerung 30 bildet. Diese
Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation wird auf der Grundlage
der Ausgangssignale der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 ermittelt.
Der Mikrocomputer 4A stellt die Antriebsrichtung (also
die Drehrichtung) des Gleichspannungsmotors 9 auf der Grundlage
der Lenkdrehmomentinformation fest, während das Antriebsdrehmoment
des Gleichspannungsmotors 9 auf der Grundlage sowohl der
Lenkdrehmomentinformation als auch der Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
bestimmt wird, wodurch ein Antriebsrichtungsbefehl und ein Drehmomentbefehl
für den
Gleichspannungsmotor 9 auf der Grundlage der ermittelten
Antriebsrichtung und des ermittelten Antriebsdrehmoments erzeugt werden.
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Auf
diese Weise wird im normalen Fahrzustand des Kraftfahrzeuges die
Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, die von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 ausgegeben wird,
direkt auf der Grundlage der Meßsignale
festgelegt, die von dem Radgeschwindigkeitssensor 21 für das linke
Vorderrad, dem Radgeschwindigkeitssensor 22 für das rechte
Vorderrad, dem Radgeschwindigkeitssensor 23 für das linke
Hinterrad, und dem Radgeschwindigkeitssensor 24 für das rechte
Hinterrad ausgegeben werden. Die Motortreiberschaltung 8 erzeugt
das Antriebssignal auf der Grundlage des Richtungssignals und des
Drehmomentsignals, die voranstehend erwähnt wurden, um den Gleichspannungsmotor 9 anzutreiben.
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Wenn
andererseits das Kraftfahrzeug stark oder abrupt verzögert wird,
oder wenn die Räder
blockiert werden, infolge eines harten Einsatzes der Bremse beim
Fahren auf einer schlüpfrigen
Straße, beispielsweise
einer schneebedeckten Straße,
so holt sich der Mikrocomputer 4A die Lenkdrehmomentinformation
vom Ausgang des Drehmomentsensors 1 über die Schnittstelle 3,
und holt sich gleichzeitig als Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation das
Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal, welches von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 der
zweiten Steuerung 30 auf Mikrocomputerbasis ausgegeben
wird, und welches durch die Schaltung 31 aus den Ausgangssignalen
der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 ermittelt
wird, die erzeugt wurden, unmittelbar bevor die Räder blockiert
sind, unter Berücksichtigung
des Ausgangssignals des G-Sensors 25, worauf der Mikrocomputer 4A die
Antriebsrichtung des Gleichspannungsmotors 9 auf der Grundlage
der Lenkdrehmomentinformation ermittelt, wogegen er das Antriebsdrehmoment
des Gleichspannungsmotors 9 auf der Grundlage sowohl der
Lenkdrehmomentinformation als auch der Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
festlegt, um hierdurch ein Richtungssignal und ein Drehmomentsignal
für den
Gleichspannungsmotor 9 auf der Grundlage der ermittelten
Antriebsrichtung und des ermittelten Antriebsdrehmoments erzeugt.
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Die
Motortreiberschaltung 8 erzeugt ein Treibersignal auf der
Grundlage des Richtungssignals und des Drehmomentsignals, welche
von dem Mikrocomputer 4A geliefert werden, wobei dann das
Treibersignal dem Gleichstrom-Motor 9 zugeführt wird.
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Wie
aus der voranstehenden Erläuterung deutlich
wird, nimmt die von der Antischlupf-Bremssteuerung 30 erzeugte
Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeit rapide ab, wenn die Räder blockieren,
was anzeigt, daß das
Kraftfahrzeug infolge eines harten Bremseinsatzes abrupt verzögert wird.
Wenn andererseits die Verzögerung
des Kraftfahrzeugs niedrig ist, was anzeigt, daß das Kraftfahrzeug durch allmähliches
Herunterdrücken
des Bremspedals sanft angehalten wird, so nimmt die geschätzte Fahrzeuggeschwindigkeit
langsam und progressiv ab. Auf diese Weise kann konstant ein geeigneter
Lenkbetrieb realisiert werden, der ordnungsgemäß durch die Lenkservo-Steuervorrichtung
unterstützt
wird, so daß der Lenkbetrieb
dem Straßenzustand
entspricht, wodurch dem Kraftfahrzeug Sicherheit verliehen werden
kann, selbst wenn die Räder
infolge eines harten Bremseinsatzes beim Fahren auf einer schlüpfrigen Straße, beispielsweise
einer schneebedeckten Straße
oder dergleichen, blockieren.
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In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Antischlupf-Bremssteuerung 30 auf
Mikrocomputerbasis für
das Antischlupf-Bremssystem zu denselben Zwecken dient, wie die
Steuerung des konventionellen Antischlupf-Bremssystems. Im einzelnen
holt sich die Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 die
Ausgangssignale der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 und
des G-Sensors 25 zur Erzeugung des Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignals,
welches den Schlupfverhältnis-Verzögerungsberechnungsschaltungen 34 bis 36 zugeführt wird,
während
sich die Radgeschwindigkeitsauswahlschaltung 32 die Ausgangssignale
der Hinterrad-Geschwindigkeitssensoren 23 und 24 holt,
um das Sensorsignal auszuwählen,
welches eine niedrigere Radgeschwindigkeit anzeigt. Das ausgewählte Radgeschwindigkeitssensorsignal wird
dann der dritten Schlupfverhältnis/Verzögerungsberechnungsschaltung 36 zugeführt.
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Die
erste Schlupfverhältnis/Verzögerungsberechnungsschaltung 34,
die zweite Schlupfverhältnis-Verzögerungsberechnungsschaltung 35 und
die dritte Schlupfverhältnis/ Verzögerungsberechnungsschaltung 36 berechnen
die Schlupfverhältnisse
und die Verzögerungen
des jeweiligen Rades beziehungsweise der jeweiligen Räder, und
die Ergebnisse werden an die zugeordnete Steuerschaltung 37, 38 oder 39 angelegt.
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Die
Steuerende-Entscheidungsschaltung 33 führt eine Entscheidung auf der
Grundlage der Ausgangssignale der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 und
des Bremslampenschalters 26 in der Hinsicht durch, ob der
Steuervorgang des Antischlupf-Bremssystems beendet ist. Ist der
Steuer- oder Regelvorgang des Antischlupf-Bremssystems beendet,
also wenn das Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal entsprechend den
Ausgangspegeln der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 der
Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 eingegeben
wird, und wenn das Ausgangssignal des Bremslampenschalters 26 beispielsweise "0" ist, was anzeigt, daß die Bremse
nicht betätigt
wird, so wird ein Entscheidungssignal, welches das Ende des Betriebs
des Antischlupf-Bremssystems anzeigt, an die Radsteuerschaltungen 37, 38 bzw. 39 ausgegegeben.
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Andererseits
wird, falls der Steuerbetrieb des Antischlupf-Bremssystems nicht
beendet ist, das Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal, welches durch
die Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 aus
den Ausgangspegeln der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 auf
der Grundlage des Ausgangssignals des G-Sensors 25 unmittelbar
vor Auftreten einer Blockierung der Räder ermittelt wird, der Steuerende-Entscheidungsschaltung 33 eingegeben.
Wenn in diesem Fall das Ausgangssignal des Bremslampenschalters 26 gleich "1" ist, was eine Betätigung der Bremse anzeigt,
so gibt die Steuerende-Entscheidungsschaltung 33 an die
Radsteuerschaltung 37 für
das linke Vorderrad, die Radsteuerschaltung 38 für das rechte
Vorderrad, beziehungsweise die Hinterrad-Steuerschaltung 39 das
Entscheidungssignal aus, welches anzeigt, daß der Steuerbetrieb des Antischlupf-Bremssystems
nicht beendet ist.
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Wenn
der Steuerbetrieb des Antischlupf-Bremssystems nicht ausgeführt wird,
schalten daher die Radsteuerschaltung 37 für das linke
Vorderrad und die Radsteuerschaltung 38 für das rechte Vorderrad
die zugeordneten Magnetventile 41 und 42 ab, um
hierdurch einen Anstieg des Hydraulikdrucks zu gestatten, was dazu
führt,
daß Bremskräfte auf das
linke und rechte Vorderrad ausgeübt
werden, entsprechend dem Ausmaß des
Herunterdrückens des
Bremspedals. Entsprechend reagiert die Hinterrad-Steuerschaltung 39 auf
das das Ende des Steuerbetriebs des Antischlupf-Bremssystems anzeigende
Signal mit einer Abschaltung des zugeordneten Magnetventils 43,
so daß der
Hydraulikdruck ansteigen kann, was dazu führt, daß eine Bremskraft an dasjenige
Hinterrad mit niedrigerer Drehgeschwindigkeit angelegt wird, welches
durch die Radgeschwindigkeitsauswahlschaltung 32 ausgewählt wird,
entsprechend dem Ausmaß des
Niederdrückens
des Bremspedals.
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Wenn
der Steuerbetrieb des Antischlupf-Bremssystems nicht beendet ist,
schalten andererseits die Radsteuerschaltungen 37 für das linke Vorderrad
und 38 für
das rechte Vorderrad das jeweilige Magnetventil 41 bzw. 42 ein,
um hierdurch ein Absinken des Hydraulikdrucks zuzulassen, so daß auf das
linke und rechte Vorderrad solche Bremskräfte ausgeübt werden, daß ein Blockieren
dieser Räder vermieden
wird. Entsprechend schaltet die Hinterrad-Steuerschaltung 39 das
zugeordnete Magnetventil 43 ab, um hierdurch den Hydraulikdruck
abzusenken, so daß eine
Bremskraft auf das Hinterrad mit niedrigerer Drehgeschwindigkeit
ausgeübt
wird, ohne dessen Blockierung hervorzurufen.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich wird, wird immer durch
die Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß der vorliegenden Ausführungsform,
in welcher als Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation das Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal geholt
wird, welches von der Steuerung 30 auf Mikrocomputerbasis
für das
Antischlupf-Bremssystem erzeugt wird, wobei die Antriebsrichtung
und das Antriebsdrehmoment auf der Grundlage der geholten Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
und der von dem Drehmomentsensor 1 abgeleiteten Lenkinformation
festgelegt werden, eine geeignete Hilfskraft zur Verfügung gestellt,
die eine korrekte oder ordnungsgemäße Lenkkraft sicherstellen
kann, die dem momentanen Straßenzustand
entspricht, und hieraus ergibt sich eine Sicherheit für das Kraftfahrzeug selbst
dann, wenn die Räder
infolge eines harten Bremseinsatzes blockieren, der beim Fahren
auf einer schlüpfrigen
Straße
eingesetzt wird, beispielsweise einer schneebedeckten Straße.
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AUSFÜHRUNGSFORM
2
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2 zeigt
den Aufbau einer Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die sich insoweit von der ersten Ausführungsform
unterscheidet, daß eine
Funktion zum Ändern
der Hilfscharakteristik (Antriebsdrehmomentcharakteristik und Antriebsrichtungscharakteristik)
der Lenkservo-Steuervorrichtung vorgesehen ist, wenn der Effekt
einer Blockierung von Rädern
infolge eines harten Bremseinsatzes beim Fahren auf einer schlüpfrigen
Straße
wie beispielsweise einer schneebedeckten Straße auftreten würde, also
wenn das Antischlupf-Bremssystem arbeitet. In 2 sind
gleiche oder ähnliche
Teile oder Bauteile wie in 1 durch
die gleichen Bezugszeichen bezeichnet, und es erfolgt keine erneute Beschreibung.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Lehre,
die sich in der Lenkservo-Steuervorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform
verkörpert,
sind zusätzlich eine
Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten,
die einen Eingang aufweist, der mit dem Ausgang der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 verbunden
ist, zum Schätzen
oder Ermitteln eines Koeffizienten μ der Reibung einer Straßenoberfläche auf
der Grundlage des Ausgangssignals der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 sowie
eine Bremsbetätigungs-Entscheidungsschaltung 45 vorgesehen,
um zu entscheiden, ob Bremsbetätigungssignale
als das Steuersignal von den Steuerschaltungen 37 bis 39 ausgegeben
werden sollen, die in der Antischlupf-Bremssteuerung 30 enthalten
sind.
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Der
Reibungskoeffizient μ der
Straßenoberfläche, der
von der Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
festgestellt wird, nimmt gewöhnlich
einen Wert in einem Bereich von "0" bis "1" an, wobei der Wert "0" eine
sehr schlüprige
Straßenoberfläche anzeigt,
auf welcher das Kraftfahrzeug trotz des Niederdrückens des Bremspedals nicht
anhalten wird, wogegen der Wert "1" des Reibungskoeffizienten
eine nicht-schlüpfrige Straßenoberfläche repräsentiert,
auf welcher das Kraftfahrzeug in Reaktion auf eine Betätigung der Bremse
praktisch sofort angehalten werden kann.
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Die
Ausgangssignale der Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
und der Bremsbetätigungs-Entscheidungsschaltung 45 werden
dem Mikrocomputer 4A der Lenkservo-Steuerung 20 zugeführt. Zwar
sind die Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
und die Bremsbetätigungs-Entscheidungsschaltung 45 als
diskrete Bauteile vorgesehen, jedoch können auch bei einer Abänderung
der vorliegenden Ausführungsform
ihre Funktionen durch den Mikrocomputer 4A realisiert werden.
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Nachstehend
erfolgt eine Beschreibung des Betriebs der Lenkservo-Steuervorrichtung
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform.
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Nach
dem Starten des Kraftfahrzeuges führt der Mikrocomputer 4A der
Lenkservo-Steuerung 20 eine Entscheidung auf der Grundlage
der Ausgangssignale der verschiedenen Sensoren durch, die voranstehend
im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform erläutert wurden,
und zwar in Hinsicht darauf, ob die Lenkservo-Steuervorrichtung
normal arbeitet. Befindet sich die Lenkservo-Steuervorrichtung in
einem normalen Zustand, erzeugt der Mikrocomputer 4A das
Energieversorgungssignal für
das Fail-Safe-Relais, um hierdurch das Fail-Safe-Relais 6 einzuschalten,
was dazu führt,
daß von
der Batterie 7 der Motortreiberschaltung 8 und
der Kupplungstreiberschaltung 10 elektrische Energie zugeführt wird.
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Entsprechend überprüft die Antischlupf-Bremssteuerung 30 auf
Mikrocomputerbasis das Antischlupf-Bremssystem auf der Grundlage
relevanter Sensorausgangssignale nach dem Starten des Kraftfahrzeuges.
Liegt bei dem Antischlupf-Bremssystem kein anomaler Zustand vor,
so erzeugt die Antischlupf-Bremssteuerung 30 das Energieversorgungssignal
für das
Fail-Safe-Relais, um das zugeordnete Fail-Safe-Relais (nicht gezeigt)
mit Energie zu versorgen, so daß von
der Batterie 7 die elektrische Energie Ventiltreiberschaltungen
(nicht gezeigt) und Hydraulikeinheiten zugeführt werden kann, die jeweils
einem der Magnetventile 41 bis 43 zugeordnet sind.
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Der
Mikrocomputer 4A liefert ein Kupplungsbetätigungsbefehlssignal
an die Kupplungstreiberschaltung 10, welche so auf das
Befehlssignal reagiert, daß sie
der elektromagnetischen Kupplung 11 ein Treiber-PWM-Signal
zuführt
(PWM: Impulsbreitenmodulation). Wie voranstehend erläutert, wird zum
Zwecke einer Anomalitätsermittlung
ein Kupplungsstrom zur Kupplungstreiberschaltung 10 zurückgekoppelt.
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Im
normalen Fahrzustand des Kraftfahrzeuges, wenn keine Notwendigkeit
auftritt, eine harte Bremsung (beispielsweise eine Notbremsung)
auszuführen,
also wenn die Antischlupf-Bremssteuerung nicht ausgeführt werden muß, holt
sich der Mikrocomputer 4A die Lenkdrehmomentinformation
von dem Ausgang des Drehmomentsensors 1 über die Schnittstelle 3,
und holt sich zum selben Zeitpunkt als die Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
die Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 der Antischlupf-Bremssteuerung 30.
Diese Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation wird auf der Grundlage
der Ausgangssignale der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 ermittelt,
wie voranstehend erläutert.
Der Mikrocomputer 4A ermittelt die Antriebsrichtung (also
die Drehrichtung) des Gleichspannungs- oder Gleichstrommotors 9 auf
der Grundlage der Lenkdrehmomentinformation, wogegen er das Antriebsdrehmoment
des Gleichstrommotors 9 auf der Grundlage sowohl der Lenkdrehmomentinformation
als auch der Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation bestimmt.
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In
dem üblichen
oder normalen Betrieb des Kraftfahrzeuges wird daher die Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation,
die von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 ausgegeben wird,
direkt auf der Grundlage der Meßsignale
bestimmt, die von dem Radgeschwindigkeitssensor 21 für das linke
Vorderrad, dem Radgeschwindigkeitssensor 22 für das rechte
Vorderrad, dem Radgeschwindigkeitssensor 23 für das linke
Hinterrad, und dem Radgeschwindigkeitssensor 24 für das rechte Hinterrad
ausgegeben werden. Die Motortreiberschaltung 8 erzeugt
das Treibersignal auf der Grundlage des Richtungssignals und des
Drehmomentsignals, die voranstehend erwähnt wurden, zum Antreiben des
Gleichstrommotors 9.
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Andererseits,
in einem Fall, in welchem das Kraftfahrzeug heftig verzögert wird,
oder in welchem die Räder
blockiert werden, infolge eines harten Bremseinsatzes beim Fahren
auf einer schlüpfrigen Straße, beispielsweise
einer schneebedeckten Straße,
also wenn das Antischlupf-Bremssteuersystem arbeitet, holt sich
der Mikrocomputer 4A die Lenkdrehmomentinformation vom
Ausgang des Drehmomentsensors 1 über die Schnittstelle 3,
und holt sich zur selben Zeit als die Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
das Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignal, welches von der Fahrzeuggeschwindigkeits-Schätzschaltung 31 der
Antischlupf-Bremssteuerung 30 ausgegeben wird, und welches
durch die Schaltung 31 auf der Grundlage der Ausgangssignale
der Radgeschwindigkeitssensoren 21 bis 24 festgelegt
wird, die unmittelbar vor dem Blockieren der Räder erzeugt werden, und auf
der Grundlage des Ausgangssignals des G-Sensors 25, woraufhin
der Mikrocomputer 4A die Antriebsrichtung des Gleichstrommotors 9 auf
der Grundlage der Lenkdrehmomentinformation ermittelt, während er
das Antriebsdrehmoment des Gleichstrommotors 9 auf der Grundlage
sowohl der Lenkdrehmomentinformation als auch der Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation ermittelt.
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Darüber hinaus
korrigiert oder ändert
der Mikrocomputer 4A die Hilfscharakteristik der Lenkservo-Steuerung 20 durch
Multiplizieren des Bezugswertes, der aus dem Steuerbezugskennlinienfeld ausgelesen
wird, mit dem geschätzten
Wert des Reibungskoeffizienten μ,
der zu diesem Zeitpunkt von der Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
ausgegeben wird, um hierdurch die Hilfsgrößen für den Gleichstrommotor 9 festzulegen
und ein Richtungssignal und ein Drehmomentsignal entsprechend den
Hilfsgrößen zu erzeugen.
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Die
Motortreiberschaltung 8 erzeugt ein Treibersignal auf der
Grundlage des Richtungssignals und des Drehmomentsignals, die von
dem Mikrocomputer 4A geliefert werden, wobei das Treibersignal
dann dem Gleichstrommotor 9 zugeführt wird.
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2 stellt
graphisch die Beziehungen zwischen dem Antriebsdrehmoment und einem
dem Gleichstrommotor 9 zugeführten Motorstrom dar, wobei
der Straßenoberflächen-Reibungskoeffizient μ als Parameter
verwendet wird. Wenn in Bezug auf 2 angenommen
wird, daß die
Antriebsdrehmomentcharakteristikkurve, die dem Wert "1" des Reibungskoeffizienten μ entspricht,
die Bezugsantriebsdrehmomentcharakteristik repräsentiert, so wird die Steigung
der Antriebsdrehmomentcharakteristikkurve sanfter, wenn der Reibungskoeffizient μ kleiner wird,
also die Straßenoberfläche schlüpfriger
wird. Wenn der Reibungskoeffizient μ zunimmt, also während die
Straßenoberfläche weniger
schlüpfrig
wird, wird andererseits die Steigung der Antriebsdrehmomentcharakteristikkurve
steiler.
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Daher
multipliziert der Mikrocomputer 4A die Bezugswerte, die
aus dem Steuerbezugskennlinienfeld ausgelesen werden, mit einem
geschätzten
Wert des Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten,
der von der Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
geliefert wird, um hierdurch die Steigung der Antriebsdrehmomentcharakteristikkurve
zu verringern und daher die Hilfs-Größen, wenn die Straße schlüpfrig ist,
wogegen die Steigung der Drehmomentcharakteristikkurve und daher
die Hilfs-Größen erhöht werden,
wenn die Straßenoberfläche weniger
schlüpfrig
ist.
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4 ist
ein Flußdiagramm
zur Erläuterung der
Ermittlungsroutine für
die Hilfs-Größe, die
von dem Mikrocomputer 4A ausgeführt wird.
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Gemäß 4 werden
in einem Schritt S1 die Antriebsrichtung und das Antriebsdrehmoment
auf der Grundlage der Lenkdrehmomentinformation, die von dem Drehmomentsensor 1 geholt
wird, und des Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignals, welches von
der Antischlupf-Bremssteuerung 30 geholt wird, festgelegt,
gefolgt von einem Schritt S2, in welchem eine Entscheidung auf der
Grundlage des Ausgangssignals von der Bremsbetätigungs-Entscheidungsschaltung 45 durchgeführt wird,
ob das Antischlupf-Bremssystem arbeitet.
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Wenn
der Entscheidungsschritt S2 zu einem negativen Ergebnis (NEIN) führt, was
einen normalen Fahrzustand des Kraftfahrzeuges anzeigt, in welchem
es nicht erforderlich ist, das Kraftfahrzeug sofort durch harten
Bremseinsatz anzuhalten, so nimmt der Mikrocomputer 4A Bezug
auf das Steuerbezugskennlinienfeld, welches vorher in dem (nicht
dargestellten) Speicher gespeichert wurde, der in der Lenkservo-Hilfssteuerung 20 vorgesehen
ist (Schritt S3), um als Bezugswerte die Antriebsrichtung und das Antriebsdrehmoment
entsprechend dem Wert "1" des Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten μ auszulesen,
und die entsprechenden Hilfs-Größen für den Gleichstrommotor 9 in
einem Schritt S4 festzulegen.
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Wenn
andererseits im Schritt S2 entschieden wird, daß das Antischlupf-Bremssystem
arbeitet, was anzeigt, daß es
leicht geschehen kann, daß die
Räder des
Kraftfahrzeugs blockieren, infolge eines harten Bremseinsatzes auf
einer Straße
mit schlüpfriger Oberfläche, beispielsweise
einer schneebedeckten Straße,
so holt sich der Mikrocomputer 4A einen Schätzwert des
Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten μ, der von
der Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
ausgegeben wurde, in einem Schritt S5, worauf ein Schritt S6 folgt,
in welchem auf das Steuerbezugskennlinienfeld Bezug genommen wird,
um den Bezugswert auszulesen und ihn mit dem geschätzten Reibungskoeffizientenwert
zu multiplizieren, der in dem Schritt S5 geholt wurde, um hierdurch
die Hilfscharakteristik und daher die Hilfs-Größen zu korrigieren.
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Nimmt
man im einzelnen an, daß die
Antriebsdrehmomentcharakteristik, welche eine der Hilfscharakteristiken
darstellt, korrigiert oder geändert
werden soll, so wird die Bezugsantriebsdrehmomentcharakteristik
entsprechend dem Wert "1" des Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
mit dem geschätzten
Wert des Reibungskoeffizienten μ multipliziert,
der von der Schätzschaltung 44 für den Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten
ausgegeben wurde, wodurch die Antriebsdrehmomentcharakteristik so
gesteuert wird, daß die
Steigung der Charakteristikkurve sanfter wird, wenn der Reibungskoeffizient μ kleiner
ist, oder die Straßenoberfläche schlüpfriger, wogegen
die Steigung der Charakteristikkurve steiler wird, wenn der Reibungskoeffizient
größer ist,
also die Straßenoberfläche weniger
schlüpfrig
(vgl. 2).
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In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Steuerung 30 für das Antischlupf-Bremssystem
denselben Zwecken dient wie die konventionelle Antischlupf-Bremssteuerung.
Da der Betrieb dieser Steuerung 30 im einzelnen im Zusammenhang
mit der ersten Ausführungsform
der Erfindung beschrieben wurde, ist keine weitere Beschreibung
erforderlich.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich wird, verringert dann,
wenn es wahrscheinlich ist, daß die
Räder blockieren,
was anzeigt, daß das
Kraftfahrzeug stark infolge eines harten Bremseinsatzes verzögert wird
(also wenn das Antischlupf-Bremssystem arbeitet) beim Fahren auf
einer schlüpfrigen
Straße,
der Mikrocomputer 4A die Hilfs-Größen für die Servolenkung abhängig von
den Straßenzuständen, um
hierdurch die Betätigung
oder Handhabung des Lenkrades schwieriger zu machen und daher die
Stabilität
des Lenkvorganges sicherzustellen.
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Gemäß einer
ersten Zielrichtung der vorliegenden Erfindung wird daher eine Lenkservo-Steuervorrichtung
für ein
Kraftfahrzeug zur Verfügung
gestellt, welche aufweist: eine erste Steuereinrichtung zur Ermittlung
eines Antriebsdrehmoments für
einen Lenkhilfemotor auf der Grundlage einer Lenkdrehmomentinformation,
welche ein Lenkdrehmoment eines Lenkrades anzeigt, welches beim
Betätigen
des Lenkrades durch einen Fahrer des Kraftfahrzeuges erzeugt wird,
und auf der Grundlage einer Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation,
die eine geschätzte
Fahrzeuggeschwindigkeit anzeigt, um hierdurch ein Treibersignal
für den
Lenkhilfemotor auf der Grundlage des Antriebsdrehmoments zu erzeugen,
sowie eine zweite Steuereinrichtung zur Erzeugung der Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
auf der Grundlage der Raddrehungsgeschwindigkeitsinformation von
Rädern
des Kraftfahrzeuges und einer Beschleunigungs-/Verzögerungsinformation des Kraftfahrzeuges,
um hierdurch ein Bremsbetätigungssignal
für die
Räder des
Kraftfahrzeuges auf der Grundlage des Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignals, der
Beschleunigungs-/Verzögerungsinformation
und der Bremserfassungsinformation zu erzeugen.
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Darüber hinaus
wird gemäß einer
zweiten Zielrichtung der Erfindung eine Lenkservo-Steuervorrichtung
für ein
Kraftfahrzeug zur Verfügung
gestellt, welche umfasst: eine erste Steuereinrichtung zur Ermittlung
eines Antriebsdrehmoments eines Lenkhilfemotors für ein Lenkrad
des Kraftfahrzeuges auf der Grundlage einer Lenkdrehmomentinformation,
welche das Lenkdrehmoment eines Lenkrades anzeigt, welches bei Betätigung des
Lenkrades durch einen Fahrer des Kraftfahrzeugs erzeugt wird, und
zur Ermittlung einer Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, um hierdurch
ein Treibersignal für
den Lenkhilfemotor auf der Grundlage des Antriebsdrehmoments zu erzeugen;
eine zweite Steuereinrichtung zur Erzeugung eines Bremsbetätigungssignals
für Ruder
des Kraftfahrzeuges auf der Grundlage der Raddrehungsgeschwindigkeitsinformation
und einer Bremsenbeanspruchungsinformation; sowie eine Einrichtung
zur Änderung
der Lenkhilfecharakteristik der Vorrichtung, um entsprechend den
Lenkhilfemotor in Reaktion auf das Bremsbetätigungssignal zu steuern, welches
von der zweiten Steuereinrichtung ausgegeben wird.
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Gemäß einer
dritten Zielrichtung der Erfindung wird eine Lenkservo-Steuervorrichtung
zur Verfügung
gestellt, welche umfasst: eine erste Steuereinrichtung zur Ermittlung
eines Antriebsdrehmoments eines Lenkhilfemotors für ein Lenkrad
des Kraftfahrzeuges auf der Grundlage von Lenkdrehmomentinformation,
welche ein Lenkdrehmoment eines Lenkrades anzeigt, welches bei Betätigung des Lenkrades
durch einen Fahrer des Kraftfahrzeuges erzeugt wird, und auf der
Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, um hierdurch
ein Treibersignal für
den Lenkhilfemotor auf der Grundlage des Antriebsdrehmoments zu
erzeugen; eine zweite Steuereinrichtung zur Erzeugung eines Bremsbetätigungssignals
für Ruder
des Kraftfahrzeuges auf der Grundlage der Raddrehungsgeschwindigkeitsinformation
und der Bremsenbeanspruchungserfassungsinformation; eine Straßenreibungskoeffizienten-Bewertungseinrichtung
oder -Schätzeinrichtung zur
Abschätzung
eines Reibungskoeffizienten einer Straßenoberfläche auf der Grundlage der Raddrehungsgeschwindigkeitsinformation;
und eine Einrichtung zur Änderung
der Lenksteuercharakteristik, um entsprechend den Lenkhilfemotor
abhängig vom
Reibungskoeffizienten der Straßenoberfläche zu steuern,
der durch die Straßenreibungskoeffizienten-Bewertungseinrichtung
bei Erzeugung des Bremsbetätigungssignals
geschätzt
oder ermittelt wird.
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Vorzugsweise
ist die erste Steuereinrichtung gemäß der Erfindung so ausgelegt,
dass sie eine Antriebsrichtung und ein Antriebsdrehmoment eines Lenkhilfemotors
auf der Grundlage einer Lenkdrehmomentinformation ermittelt, die
beim Lenken eines Lenkrades erzeugt wird, und auf der Grundlage
der Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, um hierdurch ein
Treibersignal für
den Lenkhilfemotor auf der Grundlage der Antriebsrichtung und des
Antriebsdrehmoments zu erzeugen und auszugeben.
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Mit
dem Aufbau der voranstehend beschriebenen Lenkservo-Steuervorrichtung
kann dauernd eine geeignete oder optimale Lenkhilfekraft sichergestellt
werden, die an das Lenkrad angelegt werden soll, selbst wenn ein
Blockieren der Räder
des Kraftfahrzeugs auftritt, und zwar infolge der Anordnung, dass
die Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation auf der Grundlage
der Raddrehungsgeschwindigkeitsinformation und der Fahrzeugbeschleunigungs-/Verzögerungsinformation
erzeugt wird, wobei der Antriebsdrehmomentsbefehl für den Lenkhilfemotor
auf der Grundlage der Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation
und der Lenkdrehmomentinformation festgelegt wird, die bei Betätigung des Lenkrades
erzeugt werden, um hierdurch das Antriebssignal für den Lenkhilfemotor
auf der Grundlage der Antriebsdrehmomentsinformation zu erzeugen.
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Dadurch,
dass die Straßenoberflächenreibungskoeffizienten-Bewertungseinrichtung
zur Abschätzung
des Reibungskoeffizienten einer Straßenoberfläche auf der Grundlage der Raddrehungsgeschwindigkeitsinformation
vorgesehen wird, um hierdurch die Lenkhilfecharakteristik auf der
Grundlage des ermittelten Straßenreibungskoeffizienten
bei einer Betätigung
der Bremse zu ändern,
kann darüber
hinaus die Lenkhilfeleistung der Lenksteuerungsvorrichtung wesentlich
verbessert werden.
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Weiterhin
lässt sich
durch Berücksichtigung der
Antriebsinformation des Lenkhilfemotors bei der Festlegung des Antriebsdrehmoments
die Verlässlichkeit
der Lenkservo-Steuerung
weiter erhöhen.
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Zahlreiche
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus deren
detaillierter Beschreibung deutlich, und daher sollen die beigefügten Patentansprüche sämtliche
derartigen Merkmale und Vorteile des Systems einschließen, innerhalb des
wahren Wesens und Umfang der Erfindung liegen. Da Fachleuten auf
diesem Gebiet leicht zahlreiche Modifikationen und Änderungen
auffallen werden, soll die Erfindung nicht auf die exakte Konstruktion
und den exakten Betrieb beschränkt
werden, welche erläutert
und beschrieben wurden.
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Zum
Beispiel wird darauf hingewiesen, daß als Abänderung der voranstehend beschriebenen ersten
Ausführungsform
nur das Antriebsdrehmoment des Gleichstrommotors 9 auf
der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation und der Lenkinformation
festgelegt werden kann, wobei die Ermittlung der Antriebsrichtung
weggelassen ist, wobei im wesentlichen dasselbe Ergebnis erzielt
wird.
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Zwar
wurde im Zusammenhang mit der zweiten Ausführungsform der Erfindung beschrieben,
daß im
Betrieb des Antischlupf-Bremssystems, also wenn das Bremsbetätigungssignal
ausgegeben wird, die Lenkhilfecharakteristiken einschließlich der
Antriebsdrehmomentcharakteristik und der Antriebsrichtungscharakteristik
entsprechend dem Reibungskoeffizienten μ der Straßenoberfläche geändert werden, jedoch können die
Hilfscharakteristiken auch unabhängig
vom Straßenoberflächen-Reibungskoeffizienten μ korrigiert
oder abgeändert
werden, wenn das Bremsbetätigungssignal
ausgegeben wird.
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Zusätzlich kann
die Hilfscharakteristik nur die Antriebsdrehmomentcharakteristik
umfassen, obwohl beschrieben wurde, daß die Hilfscharakteristiken
die Antriebsdrehmomentcharakteristik und die Antriebsrichtungscharakteristik
einschließen.
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Im
Zusammenhang mit den Ausführungsformen
können
mehrere Steuerbezugskennlinienfelder jeweils für einen unterschiedlichen Zustand
der Straßenoberfläche vorbereitet
werden, statt nur ein einziges Steuerbezugskennlinienfeld vorzusehen,
so daß das
Steuerkennlinienfeld entsprechend dem Zustand einer Straße, auf
welchem das Kraftfahrzeug momentan fährt, zur Ermittlung der Hilfscharakteristik untersucht
werden kann.
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Darüber hinaus
kann ein Antischlupf-Bremssystem mit einem anderen als dem voranstehend
beschriebenen Aufbau ebenso eingesetzt werden, wobei im wesentlichen
dieselben Wirkungen erzielt werden. Statt des Pseudo-Fahrzeuggeschwindigkeitssignals
kann ein Ausgangssignal eines konventionellen Fahrzeuggeschwindigkeitssensors
in der Lenkservo-Steuervorrichtung verwendet werden. In diesem Fall
kann die Lenkservo-Steuervorrichtung selbst in einem Kraftfahrzeug
arbeiten, welches nicht mit einem Antischlupf-Bremssystem ausgerüstet ist.
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Zusammenfassend
wird daher darauf hingewiesen, daß innerhalb des Umfangs der
Erfindung zahlreiche geeignete Abänderungen und Äquivalente eingesetzt
werden können.