DE4333051C1 - Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie - Google Patents
Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus KunststoffolieInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sitzbezug zum Schutz eines
Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunst
stoffolie, insbesondere für die Erstausstattung, mit einer
durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche des
Sitzes schützenden Vorderlage und einer mit der Vorderlage durch
Querschweißung verbundenen Rücklage, die in Verbindung mit der
Vorderlage eine die Rückenlehne des Sitzes zumindest teilweise
aufnehmende erste Tasche und ggfs. eine das Sitzpolster zumin
dest teilweise umschließende zweite Tasche bildet, wobei der
Sitzbezug im Bereich des Spaltes zwischen Rückenlehne und
Sitzpolster an der Vorderlage eine Lasche aufweist.
Sitzbezüge aus Kunststoffolie werden über Kraftfahrzeugsitze
gestülpt bzw. gezogen, um eine Verschmutzung des Kraftfahrzeug
sitzes durch Monteure und andere Personen zu verhindern.
Bekannt sind solche Sitzbezüge in ihrer Anwendung in Automobilwerk
stätten, wenn an Kraftfahrzeugen eine Inspektion oder Reparatur
durchgeführt wird. Aber auch bei der Erstausstattung eines
Kraftfahrzeugs, also im Automobilwerk bei der Montage des Kraft
fahrzeugs, sind die Kraftfahrzeugsitze bereits einer Verschmut
zungsgefahr ausgesetzt. Diese Verschmutzungsgefahr beginnt sogar
bereits beim Hersteller der Kraftfahrzeugsitze und bei der
Zulieferung der Sitze zum Automobilwerk. Sie setzt sich fort bei
der Bestückung von Förderanlagen mit den Sitzen, über die der
Transport der Kraftfahrzeugsitze zum Montageband des Automobil
werks führt. Weiterhin müssen die Kraftfahrzeugsitze in die
Automobilkarosserie eingebaut werden. Auch während der Montage
weiterer Teile am Kraftfahrzeug kommt eine Vielzahl von
Monteuren nacheinander mit den Kraftfahrzeugsitzen in Berührung.
Schließlich muß das fertig montierte Kraftfahrzeug vom Band
gefahren, auf Lastkraftwagen oder Eisenbahnwaggons aufgefahren
und letztlich beim Kraftfahrzeughändler noch mehrmals gehandhabt
werden, bis das Kraftfahrzeug letztlich in die Hand des Erwer
bers bzw. Käufers ausgeliefert werden kann.
Von der Herstellung des Sitzes beim Zulieferer bis zur Ausliefe
rung des Kraftfahrzeugs an den Erwerber oder Kunden kommen die
Kraftfahrzeugsitze etwa 30- bis 35mal in Kontakt mit Monteuren
und anderen Personen, so daß hier eine erhebliche Verschmut
zungsgefahr besteht. Um dieser Verschmutzungsgefahr entgegenzu
wirken, sind die bereits beschriebenen Sitzbezüge aus Kunst
stoffolie bekannt, die oft bereits beim Sitzhersteller,
spätestens aber beim Kraftfahrzeughersteller, über die Kraft
fahrzeugsitze, insbesondere den Fahrersitz, gestülpt werden und
erst vor Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden entfernt
werden. Solche Sitzbezüge für Erstausrüstung unterscheiden sich
üblicherweise nicht sonderlich von den Sitzbezügen, die während
der Inspektion oder Reparatur eines Kraftfahrzeugs benutzt
werden. Sie können aus vergleichsweise dickerer Kunststoffolie
hergestellt werden, die der insoweit größeren Beanspruchung
gerecht wird.
Ein Sitzbezug der eingangs beschriebenen Art ist aus dem DE-GM
92 04 236.8 bekannt. Dieser Sitzbezug weist im Bereich des
Spalts zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eine Fixier- und
Eingriffslasche auf, deren Breite etwa der Tiefe des Spalts
entspricht. Die Fixier- und Eingriffslasche ist in diesen Spalt
einführbar, so daß sie von der Spannung der Rückenlehne gegen
über dem Sitzpolster gehalten und fixiert ist. Die Breite der
Fixier- und Eingriffslasche, also gesehen quer zur Laufrichtung
eines Endlosbandes, aus welchem solche Sitzbezüge hergestellt
werden, muß in etwa an den Spalt in der Weise angepaßt sein, daß
die Fixier- und Eingriffslasche mindestens eine solche Breite
aufweist, daß etwa die engste Stelle des Spalts erreicht wird,
damit eine Fixierung der Lasche an dieser Stelle stattfindet.
Die Fixier- und Eingriffslasche hat eine Doppelfunktion. Sie
dient einmal der Verankerung des Sitzbezugs an dem Kraftfahr
zeugsitz, so daß auch bei einer Förderung des Kraftfahrzeug
sitzes in kopfüber hängendem Zustand an einem Förderorgan nicht
die Gefahr besteht, daß sich der Sitzbezug selbsttätig von dem
Kraftfahrzeugsitz löst und herabfällt. Zum anderen wird durch
die Einklemmung der Fixier- und Eingriffslasche zwischen Rücken
lehne und Sitzpolster die Vorderlage des Sitzbezugs ausge
strafft, so daß der Sitzbezug am Kraftfahrzeugsitz einen
straffen, weitgehend von Falten freien Sitz erhält. Dieser
Sitzbezug ist somit maschinell herstellbar, kann bereits beim
Sitzhersteller auf den Kraftfahrzeugsitz aufgebracht werden und
den Sitz bis zur Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer
wirksam schützen. Auch während der Montage des Sitzes in die
Karosserie hinein unter Verwendung eines Roboters oder bei
Sitzmontage von Hand wird die Schutzfunktion erreicht.
Wenn Kraftfahrzeugsitze, die mit einem Sitzbezug ohne eine
solche Fixier- und Eingriffslasche, mit der Rückenlehne nach
unten an einem Förderband hängend, dem Montageband des Kraft
fahrzeuges zugeführt werden, besteht weiterhin die Gefahr, daß
sich die Sitzbezüge ungewollt von dem Kraftfahrzeugsitz lösen
und herabfallen. Damit erfüllen die Sitzbezüge ihre Schutz
funktion nicht mehr. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, ist es
bekannt, als gesondertes Teil zu dem Sitzbezug ein Gummiband zu
verwenden, welches als geschlossener Ring nach dem Überstülpen
des Sitzbezugs so über die Rückenlehne geführt wird, daß es im
Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne anliegt.
Durch diese Maßnahme wird das unbeabsichtigte Herabfallen eines
Sitzbezugs von einem hängend geförderten Kraftfahrzeugsitz
vermieden. Gleichzeitig wird die Vorderlage des Sitzbezugs im
Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne durch das
Gummiband fixiert, so daß einer Verrutschungsgefahr
entgegengewirkt wird. Die Verwendung solcher Gummibänder
zusätzlich zu Sitzbezügen ist jedoch aufwendig und erbringt nur
bedingt Abhilfe gegen die Verschmutzungsgefahr.
Statt der zusätzlichen Verwendung eines Gummibands ist auch
bereits bekannt, etwa im Mittelbereich des freien Rands der
Tasche, die die Rückenlehne umschließt, zwei Folienstreifen
anzuschweißen. Diese beiden Folienstreifen werden nach Art von
Bändern an einer Kittelschürze nach dem Überstülpen des
Sitzbezugs über den Sitz nach hinten und dann nach vorn
geschlungen und dort miteinander verknotet, so daß auch hier
ein engeres Anliegen der Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangs
bereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne erreicht wird. Die
Herstellung dieses zusätzlichen Folienstreifens und insbesondere
das Anschweißen ist aufwendig und erfordert nach dem Überstülpen
des Sitzbezugs einen zusätzlichen Verknotungsvorgang.
Es ist weiterhin bekannt, bereits beim Hersteller des Kraftfahr
zeugsitzes das Sitzpolster einerseits und die Rückenlehne
andererseits in je ein Schrumpffolienstück einzuschrumpfen und
erst anschließend bei der Montage des Sitzes das Sitzpolster und
die Rückenlehne zusammenzubringen. Diese beiden Teile aus
Schrumpffolie verbleiben dann an dem Kraftfahrzeugsitz und
schützen diesen auf seinem gesamten Weg über den Automobil
hersteller bis zur Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Käufer
oder Kunden. Das Aufschrumpfen bedeutet hier jedoch einen erheb
lichen zusätzlichen Aufwand, auch an entsprechenden Schrumpf
vorrichtungen. Ein solcher Kraftfahrzeugsitz läßt sich zwar mit
Hilfe eines Roboters und einer Rüsselplatte handhaben bzw.
montieren. Seine Schutzwirkung ist infolge der unterbrochenen
Vorderlage jedoch nur bedingt vorhanden. Weiterhin ist nach
teilig, daß die Gefahr einer Kondensation von Wasser oder
Lösungsmitteldämpfen besteht; das kann zu Flecken oder Farb
veränderungen am Sitz führen. Das Abnehmen der Schrumpffolien
stücke ist aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere für
die Erstausrüstung geeigneten Sitzbezug aus Kunststoffolie zu
schaffen, der maschinell herstellbar ist, Fixierbänder aufweist,
die in einfacher Weise verknotet oder sonstwie gesichert werden
können, und der bereits beim Sitzhersteller aufgebracht werden
kann und den Sitz bis zur Auslieferung des Fahrzeugs an den
Käufer wirksam schützt.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Sitzbezug der eingangs
beschriebenen Art dadurch erreicht, daß aus dem Material der
Lasche ganz oder teilweise durch Perforationen, Anschnitte oder
Trennschweißungen vorgebildete Fixierbänder vorgesehen sind.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, die Lasche nicht mehr
als Fixier- und Eingriffslasche zur Verankerung in dem Spalt
zwischen Rückenlehne und Sitzpolster zu nutzen, sondern aus dem
Material dieser Lasche maschinell Fixierbänder vorzubilden, die
bei der Anbringung des Sitzbezuges am Kraftfahrzeugsitz über das
Durchtrennen von Perforationen, Materialbrücken u. dgl. nutzbar
gemacht und in an sich bekannter Weise um den Kraftfahrzeugsitz
geschlungen, verknotet oder sonstwie fixiert werden können. Die
Fixierbänder werden durch Materialstege und Materialbrücken am
Sitzbezug solange flachliegend und ausgerichtet gehalten, bis
die Materialstege durchtrennt und die Fixierbänder verknotet
werden, was unmittelbar vor der Montage des Sitzbezuges am
Kraftfahrzeugsitz geschieht. Damit ist es vorteilhaft möglich,
den Sitzbezug von seinem Hersteller zum Sitzhersteller geordnet
zu transportieren, beispielsweise in Stapel oder auf der Rolle.
Da sowohl die Lasche wie auch die aus ihr vorgebildeten Fixier
bänder maschinell hergestellt werden, entfällt ein mühsamer
Anschweißvorgang fertiger Fixierbänder am Sitzbezug, der bisher
nur in Handarbeit erbracht werden konnte. Durch die Nutzung der
Lasche als Material für die Fixierbänder steht die gesamte
Breite des Sitzbezuges zur Ausbildung der Länge der Fixierbänder
zur Verfügung, wobei durch entsprechende Formgestaltung,
beispielsweise durch mäanderartige Anordnung der Perforationen,
Anschnitte oder Trennschweißungen die Fixierbänder insgesamt
eine Länge bekommen können, die größer ist als die Breite des
Sitzbezuges. Durch die Nutzung des Materials der Lasche
entstehen die Fixierbänder zugleich genau an der Stelle, an der
sie sinnvollerweise eingesetzt werden, nämlich im Bereich des
Spaltes zwischen Rückenlehne und Sitzpolster. Damit führt das
Umschlingen und Verknoten der Sitzbänder zu einem Straffungs
vorgang für die Vorderlage, der sich sowohl im Bereich des
Sitzpolsters wie auch der Rückenlehne auswirkt. Der Sitzbezug
erhält am Kraftfahrzeugsitz einen straffen, weitgehend von
Falten freien Sitz. Auch bei einer Förderung des Kraftfahrzeug
sitzes in kopfüber hängendem Zustand an einem Förderorgan
besteht nicht die Gefahr, daß sich der Sitzbezug selbsttätig von
dem Kraftfahrzeugsitz löst und herabfällt. Der Sitzbezug wird
selbst für solche Kraftfahrzeugsitze anwendbar, bei denen kein
durchgehender Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster vorge
sehen ist und bei denen das Einschieben und Verankern einer
Fixier- und Eingriffslasche versagt.
Die Perforationen, Anschnitte oder Trennschweißungen können an
der Lasche so geführt und angeordnet sein, daß die Länge der
Fixierbänder größer als die Breite des Sitzbezuges ist. Diese
vergrößerte Länge der Fixierbänder ist für einen Verknotungs
vorgang besonders sinnvoll und schafft die dazu erforderliche
Länge. Zu diesem Zweck können die Perforationen, Anschnitte oder
Trennschweißungen serpentinenartig, mäanderartig o.ä. über die
Breite der Lasche geführt sein. Auch eine zickzackartige Führung
der Perforationen u. dgl. ist sinnvoll; dies kann darauf
abzielen, daß die Fixierbänder neben der begrenzten Dehnbarkeit
durch das Kunststoffmaterial eine gewisse Federwirkung erhalten,
so daß eine straffe Anlage der miteinander verbundenen Sitz
bänder und des von ihnen gehaltenen Sitzbezuges erreicht wird.
Es ist aber auch möglich, daß die Perforationen, Anschnitte oder
Trennschweißungen auf der Lasche so geführt und angeordnet sind,
daß die Länge der Fixierbänder etwa der Breite des Sitzbezuges
entspricht. In diesem Fall besteht nicht die Möglichkeit, die
Fixierbänder zunächst nach hinten und dann noch einmal nach vorn
um den Kraftfahrzeugsitz und den eingeschlossenen Sitzbezug zu
schlingen und erst dann den Verknotungsvorgang durchzuführen. Es
ist hier vielmehr erforderlich, eine Verbindung der freien Enden
der relativ kurzen Fixierbänder auf andere Weise zu erreichen.
Dies kann durch einen klettartigen Verschluß, durch das
Einsetzen einer metallenen Heftklammer, durch Verklebung oder
auch durch Nutzung eines Verschweißwerkzeuges erreicht werden.
Die Lasche kann als Falte der Vorderlage doppellagig ausgebildet
sein; dann sind auch die vorgebildeten Fixierbänder doppellagig
und an ihren Rändern zumindest teilweise miteinander verbunden.
Diese doppellagige Ausführung ist sinnvoll, weil dies die
Festigkeit und Beanspruchbarkeit der Fixierbänder steigert. Bei
der Herstellung eines solchen Sitzbezuges besteht die Möglich
keit, die Vorderlage als doppellagige Falte im Bereich der
Lasche zu nutzen. Es ist nicht erforderlich, die Lasche als
gesondertes Materialstück, beispielsweise als ein Streifen der
Rücklage, mit der Vorderlage gesondert zu verbinden. Freilich
muß zur Bildung der doppellagigen Lasche selbst ein Schweiß
vorgang an der Vorderlage durchgeführt werden.
Die nach dem Austrennen der vorgebildeten freien Enden der
Fixierbänder können mit Verbindungsmittel, insbesondere einem
Abschnitt eines Hakenbandes und einem Abschnitt eines Filz
bandes, versehen sein. Damit wird ein Klettverschluß aufgezeigt,
um die freien Enden der Fixierbänder nach dem Umschlingen des
Kraftfahrzeugsitzes aneinander zu fixieren. Auch druckknopf
artige Verbindungsmittel, beispielsweise aus tiefgezogener
Kunststoffolie mit vergleichsweise größerer Wandstärke können an
den freien Enden der Fixierbänder angeordnet sein. In diesen
Fällen entfällt ein Verknotungsvorgang. Allerdings ist die
Herstellung solcher gesonderten Verbindungsmittel und ihrer
Anbringung an dem Sitzbezug etwas aufwendiger.
Es besteht immer die Möglichkeit, die Länge der Vorderlage auf
die Höhe der Rückenlehne und die Tiefe des Sitzpolsters abzu
stimmen und insoweit eine die vorgebildeten Fixierbänder
aufweisende Lasche an die Vorderlage anzuschweißen. Dies
geschieht zweckmäßig während der Herstellung des Sitzbezuges.
Die Lasche kann auch aus Material der Rücklage gebildet werden.
Die Lasche kann an der Rückseite oder der Vorderseite der
Vorderlage angeschweißt werden. Bei Anschweißung an der Rück
seite werden die Fixierbänder vor dem Aufziehen des Sitzbezuges
auf den Kraftfahrzeugsitz ausgelöst. Beim Anschweißen an der
Vorderseite der Vorderlage kann dies nach dem Überstülpen des
Sitzbezuges über die Rückenlehne und das Sitzpolster geschehen.
Die Vorderlage kann als durchgehende Flachfolienbahn eingesetzt
werden. Es ist aber auch möglich, daß die Vorderlage aus zwei
Flachfolien zusammengesetzt ist, die sich zur Bildung der Lasche
mit dem vorgebildeten Fixierbändern überdecken. Die beiden
Flachfolien können auch zur Ausbildung von Elementen der über
die Rückenlehne und das Sitzpolster zu stülpenden Taschen
ausgebildet sein, so daß die Verwendung einer gesonderten
Materialbahn für die Rücklage entfällt.
Wenn die Vorderlage eine etwas größere Länge besitzt, als es der
Summe der Höhe der Rückenlehne und der Tiefe des Sitzpolsters
entspricht, besteht in vorteilhafter Weise die Möglichkeit, eine
doppellagige Lasche zu bilden und dieses Material für die
vorzubildenden Fixierbänder zu nutzen. Die Höhe der Lasche ist
nicht mehr auf die Tiefe des Spaltes zwischen Rückenlehne und
Sitzpolster abgestimmt. Es genügt, wenn sie eine etwa der
doppelten Breite der Fixierbänder entsprechende Höhe aufweist.
Die Länge der Fixierbänder insgesamt entspricht dabei etwa der
doppelten Breite des Sitzbezuges, so daß die Fixierbänder an dem
Kraftfahrzeugsitz nach hinten geführt und dort miteinander
verknotet werden können. Wenn die Fixierbänder zunächst nach
hinten und dann noch einmal nach vorne am Sitzbezug geführt
werden und dort verknotet werden sollen, ist eine größere Länge
der Fixierbänder erforderlich, so daß die Lasche entsprechend
breiter zu gestalten ist.
Die Erfindung wird an bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter
erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Rückseite eines flachliegenden
Sitzbezuges in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeugsitzes mit dem
übergestülpten Sitzbezug und den verknoteten
Fixierbändern gemäß den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine ähnliche Schnittdarstellung wie Fig. 2, jedoch an
einer zweiten Ausführungsform des Sitzbezuges,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform des
Sitzbezuges, und zwar auf dessen Rückseite,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI in Fig. 5 und
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des
Sitzbezuges.
Der in Fig. 1 in flachliegendem Zustand dargestellte Sitzbezug
1 besteht bereichsweise aus doppellagiger Kunststoffolie,
während andere Bereiche einlagig ausgebildet sind, wie dies
anhand von Fig. 2 leicht erkennbar ist. Es ist eine Vorderlage
2 und eine Rücklage 3 gebildet, wobei die Vorderlage 2 die
Anlehnfläche der Rückenlehne und die nutzbare Sitzfläche des
Sitzpolsters abdeckt, während die Rücklage 3 in den zwei
Bereichen die Rückenlehne rückseitig und das Sitzpolster
unterseitig bzw. in Seitenbereichen abdecken bzw. umschließen.
Vorderlage 2 und Rücklage 3 bilden ein zusammenhängendes
Materialstück Kunststoffolie, welches aus einem durchgehenden
Materialstück z. B. in Form eines Halbschlauchs oder aus
mehreren Materialstücken in Flachfolienform o. dgl. erstellt
sein mag. Die Vorderlage 2 und die Rücklage 3 können über eine
Längsfalte 4 in Verbindung stehen, die auch als Längsschweißung
ausgebildet sein kann. Auf der anderen Längsseite stehen die
Vorderlage 2 und die Rücklage 3 über eine Längsschweißung 5
miteinander in Verbindung, die ebenfalls als Längsfalte ausge
bildet sein kann. Außer im Bereich der Längsfalte 4 und der
Längsschweißung 5 ist die Vorderlage 2 mit der Rücklage 3 jedoch
auch noch über zwei Querschweißungen 6 und 7 verbunden, wobei,
wie Fig. 1 erkennen läßt, die beiden Querschweißungen 6 und 7
jeweils in zwei Teile zerfallen. Die Bezeichnung längs und quer
ist mit Hinblick auf eine Förderrichtung gemäß Pfeil 8 gewählt,
also eine Richtung, in der eine Endlosbahn, hier in Form eines
Halbschlauchs, bei der Herstellung einzelner Sitzbezüge verar
beitet wird. In Richtungen parallel zum Pfeil 8 wird der Zusatz
Längs- und in Richtungen senkrecht dazu der Begriff Quer-, also
die Längsfalte 4 einerseits und die Querschweißung 6 anderer
seits, benutzt. Bezogen auf den Kraftfahrzeugsitz ist es
anschaulicher, die Richtungen von Länge und Breite zu wechseln.
Die Vorderlage 2 besitzt somit eine Länge 9, die sich von der
Längsfalte 4 bis zur Längsschweißung 5 erstreckt. Der in Fig.
3 gestrichelt angedeutete Kraftfahrzeugsitz 10 weist eine
Rückenlehne 11 und ein Sitzpolster 12 auf. Zwischen Rückenlehne
11 und Sitzpolster 12 befindet sich ein Spalt 13. Im Bereich des
Spaltes 13 ist die Vorderlage 2 zu einer Falte (Fig. 2) gelegt,
die eine auf der Rückseite der Vorderlage 2 angeordnete Lasche
14 bildet. Die Rückenlehne 11 besitzt eine Höhe oder Länge 15,
die sich im oberen Bereich bogenförmig von der Längsfalte 4
ausgehend und im unteren Bereich mehr oder weniger gerade auf
den Spalt 13 zu erstreckt. Es handelt sich um die Länge der
Fläche der Rückenlehne 11, die von dem betreffenden Teil der
Vorderlage 2 abgedeckt werden muß. Das Sitzpolster 12 besitzt
eine für Sitzzwecke nutzbare Tiefe 16, die sich ausgehend vom
Beginn des Spaltes 13 zunächst mehr oder weniger gerade und
sodann bogenförmig abknickend bis zur Längsschweißung 5
erstreckt. Wie aus der Zusammenschau der Fig. 2 und 3
erkennbar ist, entspricht die Länge 9 der Vorderlage 2 nach der
Bildung der Lasche 14 der Summe der Länge 15 der Rückenlehne 11
und der Tiefe 16 des Sitzpolsters 12.
Die Vorderlage 2 bildet mit der Rückenlage 3 im Anschluß an die
Längsfalte 4 eine erste Tasche 17 und im Bereich anschließend an
die Längsschweißung 5 eine zweite Tasche 18. Die Taschen 17 und
18 sind durch die Querschweißungen 6 und 7 seitlich geschlossen
und nur aus dem Mittelbereich her offen, so daß es möglich ist,
den Sitzbezug 1 in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise mit der
Tasche 17 über die Rückenlehne 11 und mit der Tasche 18 über
Bereiche des Sitzpolsters 12 zu stülpen. Nach einem solchen
Stülpvorgang befinden sich die Materialbereiche der Kunststoffo
lie, die die Vorderlage 2 bilden, in mehr oder weniger straffer
Form außerhalb des Spaltes 13 etwa auf der Rückenlehne 11 und
der nutzbaren Oberfläche des Sitzpolsters 12.
Aus dem Material der doppellagigen Lasche 14 sind durch Trenn
schweißungen 19 zwei Fixierbänder 20 und 21 gebildet, wobei das
Fixierband 20 an die linke Seite, also im Bereich der Quer
schweißung 6 an den Sitzbezug 1 anschließt, während das Fixier
band 21 an die rechte Seite des Sitzbezuges 1, also im Bereich
der Querschweißung 7 anschließt. Wichtig ist, daß die Trenn
schweißungen 19 nicht in gerade durchgehender Linie vorgesehen
sind, sondern aus Abschnitten bestehen, zwischen denen Material
brücken 22 stehenbleiben. Damit ist die Gewähr dafür gegeben,
daß die Fixierbänder 20, 21 sich nicht ungeordnet entfalten
können, sondern in der Ebene des Sitzbezuges während der
Herstellung des Sitzbezuges und dem Transport des Sitzbezuges
zum Sitzhersteller geordnet verbleiben. Erst unmittelbar vor
oder nach dem Überstülpen des Sitzbezuges 1 auf den Kraftfahr
zeugsitz 10 werden die Materialbrücken 22 durch einen Reißvor
gang durchtrennt, so daß die Fixierbänder 20 und 21 freiwerden
und nach dem Umschlingen des Kraftfahrzeugsitzes 10 unter
Einschluß des Sitzbezuges beispielsweise hinter dem Kraftfahr
zeugsitz mit einem Knoten 23 (Fig. 3) miteinander verbunden
werden können. Dabei erhält dann der Sitzbezug bezüglich der
Vorderseite der Rückenlehne 11 und des Sitzpolsters 12 seinen
straffen gesicherten Sitz auf dem Kraftfahrzeugsitz 10. Fig. 1
läßt erkennen, daß die Summe der Länge der Fixierbänder 20 und
21, also deren Länge insgesamt etwa der doppelten Entfernung der
beiden Querschweißungen 6 und 7 voneinander entspricht. Dies
reicht ohne weiteres aus, um die Fixierbänder 20 und 21 nach
hinten zu schlingen und miteinander zu verknoten. Wenn es
gewünscht wird, die Fixierbänder 20 und 21 noch länger auszu
bilden, um sie beispielsweise am Kraftfahrzeugsitz 10 zunächst
nach hinten und dann wieder nach vorne zu schlingen und auf der
Vorderseite zu verknoten, muß die Länge der Fixierbänder 20, 21
durch entsprechende mäanderförmige Führung der Trennschweißungen
19 entsprechend vergrößert werden. Dies ist ohne weiteres
möglich. Die doppellagige Lasche 14 wird dann entsprechend
länger gewählt und/oder die Breite der Fixierbänder 20, 21
entsprechend verringert. Infolge der doppellagigen Lasche 14
sind auch die Fixierbänder 20, 21 doppellagig, wobei beide Lagen
über die Trennschweißungen 19, die insoweit auch eine Verbin
dungsschweißung der Materialbahnen erbringen, zusammenhängen. Es
ist auch möglich, in dem einen Fixierband 20 ein Loch vorzusehen
und das andere Fixierband 21 zunächst durch das Loch zu führen
und dann zu verknoten. Die Trennschweißungen 19 können
insbesondere dort, wo die Fixierbänder 20, 21 eine Umbiegung auf
weisen, von kreisrunden Durchbrechungen oder lochartigen Aus
stanzungen durchsetzt sein, um die Kerbwirkung beim Auslösen der
Fixierbänder zu vermeiden.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist eine ein
lagige Lasche 24 als gesonderter Materialstreifen mit der Rück
seite der Vorderlage 2 verschweißt. Die Verschweißung 25 ist
durch eine Pfeildarstellung gekennzeichnet. Die Lasche 24 ist
mit Anschnitten 26 versehen, die in der gleichen Anordnung und
Ausbildung über die Fläche der einlagigen Lasche 24 verteilt
angeordnet sein können, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 bis 3 anhand der Trennschweißungen 19 erläutert wurde.
Dies bedeutet, daß auch hier Materialbrücken 22 oder Material
stege stehenbleiben, die erst bei der Auslösung der vorgebilde
ten Fixierbänder 20, 21 durchtrennt werden.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des
Sitzbezuges. Wie ersichtlich, besteht der Sitzbezug 1 hier aus
zwei Flachfolien, die im Übergangsbereich miteinander verbunden
sind. Die Verbindung wird durch eine Schweißung 27 herbeige
führt, die in Fig. 6 als Pfeildarstellung gekennzeichnet ist.
Auch hier liegt die Schweißung 27 wiederum im Bereich des
Spaltes 13 zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12. Durch die
Überdeckung der beiden Flachfolien entsteht auch hier eine
einlagige Lasche 24 auf der Rückseite der Vorderlage 2, deren
Fläche durch eine Perforation 28 unterteilt ist. Durch diese Art
der Unterteilung des Materials der Lasche 24 entstehen nach dem
Durchtrennen der Perforationen 28 die beiden Fixierbänder 20 und
21 in gewundener Form. Beim Anziehen der Fixierbänder zum Zwecke
der Anbringung des Knotens 23 besitzen die Fixierbänder 20 und
21 eine gewisse Federwirkung und zwar zusätzlich zu der Dehn
barkeit der Kunststoffolie. Damit ist sichergestellt, daß auch
nach der Anbringung des Knotens 23 ein ausgestraffter Sitz des
Sitzbezuges 1 an dem Kraftfahrzeugsitz 10 aufrechterhalten
bleibt. Da die Kraftfahrzeugsitze 10 oft in den beiden Seiten
bereichen des Spaltes 13 keine durchgehende Verbindung zwischen
Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12 aufweisen, ist es durch die
Art der Umschlingung des Kraftfahrzeugsitzes 10 mit den Fixier
bändern 20 und 21 möglich, in diesen Bereichen Material des
Sitzbezuges 1 in den Spalt 13 zumindest teilweise hineinzu
ziehen, wodurch sich die erforderliche Länge der Fixierbänder 20
und 21 verkürzt. Der Sitzbezug 1 muß zwischen den Querschweißun
gen 6 und 7 ohnehin eine größere Breite aufweisen, als es der
Breite des Kraftfahrzeugsitzes 10 entspricht, damit der Sitz
bezug 1 mit Hilfe der Taschen 17 und 18 leicht übergestülpt
werden, kann. Die Perforationen 28 lassen zwischen den einzelnen
Materialdurchbrüchen ebenfalls Materialstege frei, die beim
Austrennen der Fixierbänder 20 und 21 durch einen Reißvorgang
durchtrennt werden. Eine Mittelperforation 29 läßt die freien
Enden der Fixierbänder 20 und 21 entstehen.
Fig. 6 zeigt die Anordnung der einlagigen Lasche 24 auf der
Rückseite der Vorderlage 2. Es ist aber auch möglich, die
Schweißung 27 in Fig. 6 vergleichsweise tiefer, also näher an
die Tasche 18 herangerückt, vorzusehen, so daß die Lasche 24
gleichsam auf der Vorderseite der Vorderlage 2 entsteht. Dies
hat den Vorteil, daß das Austrennen der vorgebildeten Fixier
bänder 20, 21 erst nach dem Überstülpen des Sitzbezuges 1 über
den Kraftfahrzeugsitz 10 erfolgen muß, weil die auf der Vorder
seite der Vorderlage 2 vorgesehene Lasche 24 dann frei zugäng
lich ist. Außerdem wird in diesem übergestülpten Zustand der
Sitzbezug 1 bereits von dem Kraftfahrzeugsitz 10 festgehalten,
so daß der Auslösevorgang der Fixierbänder 20 und 21, der
Umschlingungsvorgang und der Verknotungsvorgang mit einem
einzigen Ergreifen und ununterbrochenen Durchführen der
aufgezeigten Vorgänge erfolgen kann. Dies erleichtert die
Anwendung erheblich.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 möge mit der Vorderlage
2 eine einlagige Lasche 24 verbunden sein, etwa wie dies anhand
von Fig. 4 beschrieben wurde. Es sind hier Anschnitte 26
vorgesehen, durch die die Fixierbänder 20 und 21 vorgebildet
sind. Wie ersichtlich weisen die Fixierbänder 20 und 21 hier nur
eine relativ geringe Länge auf. Die nach dem Auslösen der
Fixierbänder 20 und 21 freien Enden der Fixierbänder 20 und 21
sind hier mit einem Abschnitt eines Hakenbandes 30 bzw. einem
Abschnitt eines Filzbandes 31 versehen, so daß insgesamt ein
Klettverschluß gebildet wird. Auch diese Abschnitte werden
maschinell bei der Herstellung des Sitzbezuges 1 aufgebracht,
beispielsweise auf die Lasche 24 an der entsprechenden Stelle
aufgeklebt. Es ist auch möglich, andere Verschlußmittel anzu
wenden. Bei dieser Ausführungsform wird die Dehnbarkeit der
Kunststoffolie ausgenutzt. Teilweise können sich auch Material
bereiche des Sitzbezuges 1 seitlich in die Randbereiche des
Spaltes 13 einformen. Zwischen dem Abschnitt des Hakenbandes 30
und dem Abschnitt des Filzbandes 31 befindet sich ein Trennan
schnitt 32, durch den das Material der Lasche 24 durchtrennt und
insoweit die freien Enden der Fixierbänder 20 und 21 gebildet
werden. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 kann entweder eine
einlagige Lasche 24 oder auch eine doppellagige Lasche 14
Anwendung finden, je nach dem, wie die betreffende Lasche 14, 24
vorgebildet wird.
Bezugszeichenliste
1 Sitzbezug
2 Vorderlage
3 Rücklage
4 Längsfalte
5 Längsschweißung
6 Querschweißung
7 Querschweißung
8 Pfeil
9 Länge
10 Kraftfahrzeugsitz
11 Rückenlehne
12 Sitzpolster
13 Spalt
14 Lasche
15 Länge
16 Tiefe
17 Tasche
18 Tasche
19 Trennschweißung
20 Fixierband
21 Fixierband
22 Materialbrücke
23 Knoten
24 Lasche
25 Verschweißung
26 Anschnitte
27 Schweißung
28 Perforation
29 Mittelperforation
30 Hakenband
31 Filzband
32 Trennanschnitt
2 Vorderlage
3 Rücklage
4 Längsfalte
5 Längsschweißung
6 Querschweißung
7 Querschweißung
8 Pfeil
9 Länge
10 Kraftfahrzeugsitz
11 Rückenlehne
12 Sitzpolster
13 Spalt
14 Lasche
15 Länge
16 Tiefe
17 Tasche
18 Tasche
19 Trennschweißung
20 Fixierband
21 Fixierband
22 Materialbrücke
23 Knoten
24 Lasche
25 Verschweißung
26 Anschnitte
27 Schweißung
28 Perforation
29 Mittelperforation
30 Hakenband
31 Filzband
32 Trennanschnitt
Claims (10)
1. Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem
doppellagigen Teil aus Kunststoffolie, insbesondere für die
Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die
Rücklehnenfläche des Sitzes schützenden Vorderlage (2) und einer
mit der Vorderlage durch Querschweißung verbundenen Rücklage
(3), die in Verbindung mit der Vorderlage eine die Rückenlehne
(11) des Sitzes zumindest teilweise aufnehmende erste Tasche
(17) und ggfs. eine das Sitzpolster (12) zumindest teilweise
umschließende zweite Tasche (18) bildet, wobei der Sitzbezug (1)
im Bereich des Spaltes (13) zwischen Rückenlehne (11) und
Sitzpolster (12) an der Vorderlage (2) eine Lasche aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Material der Lasche (14, 24)
ganz oder teilweise durch Perforationen (28), Anschnitte (26)
oder Trennschweißungen (19) vorgebildete Fixierbänder (20, 21)
vorgesehen sind.
2. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Perforationen (28), Anschnitte (26) oder Trennschweißungen (19)
auf der Lasche (14, 24) so geführt und angeordnet sind, daß die
Länge der Fixierbänder (20, 21) größer als die Breite des
Sitzbezuges (1) ist.
3. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Perforationen (28), Anschnitte (26) oder Trennschweißungen (19)
auf der Lasche (14, 24) so geführt und angeordnet sind, daß die
Länge der Fixierbänder (20, 21) der Breite des Sitzbezuges (1)
entspricht.
4. Sitzbezug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lasche (14) als Falte der Vorderlage (2) doppellagig ausge
bildet ist und daß die vorgebildeten Fixierbänder (20, 21)
doppellagig und an ihren Rändern zumindest teilweise miteinander
verbunden sind.
5. Sitzbezug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
nach dem Austrennen der vorgebildeten Fixierbänder (20, 21)
freien Enden der Fixierbänder mit Verbindungsmitteln, insbeson
dere einem Abschnitt eines Hakenbandes (30) und einem Abschnitt
eines Filzbandes (31), versehen sind.
6. Sitzbezug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die die vorgebildeten Fixierbänder (20, 21) aufweisende Lasche
(14, 24) an die Vorderlage (2) angeschweißt ist.
7. Sitzbezug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lasche (14, 24) an der Rückseite der Vorderlage (2) angeschweißt
ist.
8. Sitzbezug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorderlage (2) aus zwei Flachfolien zusammengesetzt ist, die
sich zur Bildung der Lasche (14, 24) mit den vorgebildeten
Fixierbändern (20, 21) überdecken.
9. Sitzbezug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorderlage (2) eine etwas größere Länge besitzt, als es der
Summe der Höhe der Rückenlehne (11) und der Tiefe des Sitz
polsters (12) entspricht.
10. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lasche (14, 24) eine etwa der doppelten Breite der Fixierbänder
(20, 21) entsprechende Höhe aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934333051 DE4333051C1 (de) | 1993-09-29 | 1993-09-29 | Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934333051 DE4333051C1 (de) | 1993-09-29 | 1993-09-29 | Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4333051C1 true DE4333051C1 (de) | 1994-11-03 |
Family
ID=6498881
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19934333051 Expired - Fee Related DE4333051C1 (de) | 1993-09-29 | 1993-09-29 | Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4333051C1 (de) |
Cited By (6)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1993
- 1993-09-29 DE DE19934333051 patent/DE4333051C1/de not_active Expired - Fee Related
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DE102007029692A1 (de) | 2007-06-27 | 2009-01-02 | Horn & Bauer Gmbh & Co. Kg | Schutzbezug |
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