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DE4333051C1 - Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie - Google Patents

Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie

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DE4333051C1
DE4333051C1 DE19934333051 DE4333051A DE4333051C1 DE 4333051 C1 DE4333051 C1 DE 4333051C1 DE 19934333051 DE19934333051 DE 19934333051 DE 4333051 A DE4333051 A DE 4333051A DE 4333051 C1 DE4333051 C1 DE 4333051C1
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DE19934333051
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Inventor
Joerg Horn
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Horn and Bauer GmbH and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/58Seat coverings
    • B60N2/60Removable protective coverings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunst­ stoffolie, insbesondere für die Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche des Sitzes schützenden Vorderlage und einer mit der Vorderlage durch Querschweißung verbundenen Rücklage, die in Verbindung mit der Vorderlage eine die Rückenlehne des Sitzes zumindest teilweise aufnehmende erste Tasche und ggfs. eine das Sitzpolster zumin­ dest teilweise umschließende zweite Tasche bildet, wobei der Sitzbezug im Bereich des Spaltes zwischen Rückenlehne und Sitzpolster an der Vorderlage eine Lasche aufweist.
Sitzbezüge aus Kunststoffolie werden über Kraftfahrzeugsitze gestülpt bzw. gezogen, um eine Verschmutzung des Kraftfahrzeug­ sitzes durch Monteure und andere Personen zu verhindern.
Bekannt sind solche Sitzbezüge in ihrer Anwendung in Automobilwerk­ stätten, wenn an Kraftfahrzeugen eine Inspektion oder Reparatur durchgeführt wird. Aber auch bei der Erstausstattung eines Kraftfahrzeugs, also im Automobilwerk bei der Montage des Kraft­ fahrzeugs, sind die Kraftfahrzeugsitze bereits einer Verschmut­ zungsgefahr ausgesetzt. Diese Verschmutzungsgefahr beginnt sogar bereits beim Hersteller der Kraftfahrzeugsitze und bei der Zulieferung der Sitze zum Automobilwerk. Sie setzt sich fort bei der Bestückung von Förderanlagen mit den Sitzen, über die der Transport der Kraftfahrzeugsitze zum Montageband des Automobil­ werks führt. Weiterhin müssen die Kraftfahrzeugsitze in die Automobilkarosserie eingebaut werden. Auch während der Montage weiterer Teile am Kraftfahrzeug kommt eine Vielzahl von Monteuren nacheinander mit den Kraftfahrzeugsitzen in Berührung. Schließlich muß das fertig montierte Kraftfahrzeug vom Band gefahren, auf Lastkraftwagen oder Eisenbahnwaggons aufgefahren und letztlich beim Kraftfahrzeughändler noch mehrmals gehandhabt werden, bis das Kraftfahrzeug letztlich in die Hand des Erwer­ bers bzw. Käufers ausgeliefert werden kann.
Von der Herstellung des Sitzes beim Zulieferer bis zur Ausliefe­ rung des Kraftfahrzeugs an den Erwerber oder Kunden kommen die Kraftfahrzeugsitze etwa 30- bis 35mal in Kontakt mit Monteuren und anderen Personen, so daß hier eine erhebliche Verschmut­ zungsgefahr besteht. Um dieser Verschmutzungsgefahr entgegenzu­ wirken, sind die bereits beschriebenen Sitzbezüge aus Kunst­ stoffolie bekannt, die oft bereits beim Sitzhersteller, spätestens aber beim Kraftfahrzeughersteller, über die Kraft­ fahrzeugsitze, insbesondere den Fahrersitz, gestülpt werden und erst vor Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden entfernt werden. Solche Sitzbezüge für Erstausrüstung unterscheiden sich üblicherweise nicht sonderlich von den Sitzbezügen, die während der Inspektion oder Reparatur eines Kraftfahrzeugs benutzt werden. Sie können aus vergleichsweise dickerer Kunststoffolie hergestellt werden, die der insoweit größeren Beanspruchung gerecht wird.
Ein Sitzbezug der eingangs beschriebenen Art ist aus dem DE-GM 92 04 236.8 bekannt. Dieser Sitzbezug weist im Bereich des Spalts zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eine Fixier- und Eingriffslasche auf, deren Breite etwa der Tiefe des Spalts entspricht. Die Fixier- und Eingriffslasche ist in diesen Spalt einführbar, so daß sie von der Spannung der Rückenlehne gegen­ über dem Sitzpolster gehalten und fixiert ist. Die Breite der Fixier- und Eingriffslasche, also gesehen quer zur Laufrichtung eines Endlosbandes, aus welchem solche Sitzbezüge hergestellt werden, muß in etwa an den Spalt in der Weise angepaßt sein, daß die Fixier- und Eingriffslasche mindestens eine solche Breite aufweist, daß etwa die engste Stelle des Spalts erreicht wird, damit eine Fixierung der Lasche an dieser Stelle stattfindet. Die Fixier- und Eingriffslasche hat eine Doppelfunktion. Sie dient einmal der Verankerung des Sitzbezugs an dem Kraftfahr­ zeugsitz, so daß auch bei einer Förderung des Kraftfahrzeug­ sitzes in kopfüber hängendem Zustand an einem Förderorgan nicht die Gefahr besteht, daß sich der Sitzbezug selbsttätig von dem Kraftfahrzeugsitz löst und herabfällt. Zum anderen wird durch die Einklemmung der Fixier- und Eingriffslasche zwischen Rücken­ lehne und Sitzpolster die Vorderlage des Sitzbezugs ausge­ strafft, so daß der Sitzbezug am Kraftfahrzeugsitz einen straffen, weitgehend von Falten freien Sitz erhält. Dieser Sitzbezug ist somit maschinell herstellbar, kann bereits beim Sitzhersteller auf den Kraftfahrzeugsitz aufgebracht werden und den Sitz bis zur Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer wirksam schützen. Auch während der Montage des Sitzes in die Karosserie hinein unter Verwendung eines Roboters oder bei Sitzmontage von Hand wird die Schutzfunktion erreicht.
Wenn Kraftfahrzeugsitze, die mit einem Sitzbezug ohne eine solche Fixier- und Eingriffslasche, mit der Rückenlehne nach unten an einem Förderband hängend, dem Montageband des Kraft­ fahrzeuges zugeführt werden, besteht weiterhin die Gefahr, daß sich die Sitzbezüge ungewollt von dem Kraftfahrzeugsitz lösen und herabfallen. Damit erfüllen die Sitzbezüge ihre Schutz­ funktion nicht mehr. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, ist es bekannt, als gesondertes Teil zu dem Sitzbezug ein Gummiband zu verwenden, welches als geschlossener Ring nach dem Überstülpen des Sitzbezugs so über die Rückenlehne geführt wird, daß es im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne anliegt. Durch diese Maßnahme wird das unbeabsichtigte Herabfallen eines Sitzbezugs von einem hängend geförderten Kraftfahrzeugsitz vermieden. Gleichzeitig wird die Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne durch das Gummiband fixiert, so daß einer Verrutschungsgefahr entgegengewirkt wird. Die Verwendung solcher Gummibänder zusätzlich zu Sitzbezügen ist jedoch aufwendig und erbringt nur bedingt Abhilfe gegen die Verschmutzungsgefahr.
Statt der zusätzlichen Verwendung eines Gummibands ist auch bereits bekannt, etwa im Mittelbereich des freien Rands der Tasche, die die Rückenlehne umschließt, zwei Folienstreifen anzuschweißen. Diese beiden Folienstreifen werden nach Art von Bändern an einer Kittelschürze nach dem Überstülpen des Sitzbezugs über den Sitz nach hinten und dann nach vorn geschlungen und dort miteinander verknotet, so daß auch hier ein engeres Anliegen der Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangs­ bereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne erreicht wird. Die Herstellung dieses zusätzlichen Folienstreifens und insbesondere das Anschweißen ist aufwendig und erfordert nach dem Überstülpen des Sitzbezugs einen zusätzlichen Verknotungsvorgang.
Es ist weiterhin bekannt, bereits beim Hersteller des Kraftfahr­ zeugsitzes das Sitzpolster einerseits und die Rückenlehne andererseits in je ein Schrumpffolienstück einzuschrumpfen und erst anschließend bei der Montage des Sitzes das Sitzpolster und die Rückenlehne zusammenzubringen. Diese beiden Teile aus Schrumpffolie verbleiben dann an dem Kraftfahrzeugsitz und schützen diesen auf seinem gesamten Weg über den Automobil­ hersteller bis zur Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Käufer oder Kunden. Das Aufschrumpfen bedeutet hier jedoch einen erheb­ lichen zusätzlichen Aufwand, auch an entsprechenden Schrumpf­ vorrichtungen. Ein solcher Kraftfahrzeugsitz läßt sich zwar mit Hilfe eines Roboters und einer Rüsselplatte handhaben bzw. montieren. Seine Schutzwirkung ist infolge der unterbrochenen Vorderlage jedoch nur bedingt vorhanden. Weiterhin ist nach­ teilig, daß die Gefahr einer Kondensation von Wasser oder Lösungsmitteldämpfen besteht; das kann zu Flecken oder Farb­ veränderungen am Sitz führen. Das Abnehmen der Schrumpffolien­ stücke ist aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere für die Erstausrüstung geeigneten Sitzbezug aus Kunststoffolie zu schaffen, der maschinell herstellbar ist, Fixierbänder aufweist, die in einfacher Weise verknotet oder sonstwie gesichert werden können, und der bereits beim Sitzhersteller aufgebracht werden kann und den Sitz bis zur Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer wirksam schützt.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Sitzbezug der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß aus dem Material der Lasche ganz oder teilweise durch Perforationen, Anschnitte oder Trennschweißungen vorgebildete Fixierbänder vorgesehen sind.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, die Lasche nicht mehr als Fixier- und Eingriffslasche zur Verankerung in dem Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster zu nutzen, sondern aus dem Material dieser Lasche maschinell Fixierbänder vorzubilden, die bei der Anbringung des Sitzbezuges am Kraftfahrzeugsitz über das Durchtrennen von Perforationen, Materialbrücken u. dgl. nutzbar gemacht und in an sich bekannter Weise um den Kraftfahrzeugsitz geschlungen, verknotet oder sonstwie fixiert werden können. Die Fixierbänder werden durch Materialstege und Materialbrücken am Sitzbezug solange flachliegend und ausgerichtet gehalten, bis die Materialstege durchtrennt und die Fixierbänder verknotet werden, was unmittelbar vor der Montage des Sitzbezuges am Kraftfahrzeugsitz geschieht. Damit ist es vorteilhaft möglich, den Sitzbezug von seinem Hersteller zum Sitzhersteller geordnet zu transportieren, beispielsweise in Stapel oder auf der Rolle. Da sowohl die Lasche wie auch die aus ihr vorgebildeten Fixier­ bänder maschinell hergestellt werden, entfällt ein mühsamer Anschweißvorgang fertiger Fixierbänder am Sitzbezug, der bisher nur in Handarbeit erbracht werden konnte. Durch die Nutzung der Lasche als Material für die Fixierbänder steht die gesamte Breite des Sitzbezuges zur Ausbildung der Länge der Fixierbänder zur Verfügung, wobei durch entsprechende Formgestaltung, beispielsweise durch mäanderartige Anordnung der Perforationen, Anschnitte oder Trennschweißungen die Fixierbänder insgesamt eine Länge bekommen können, die größer ist als die Breite des Sitzbezuges. Durch die Nutzung des Materials der Lasche entstehen die Fixierbänder zugleich genau an der Stelle, an der sie sinnvollerweise eingesetzt werden, nämlich im Bereich des Spaltes zwischen Rückenlehne und Sitzpolster. Damit führt das Umschlingen und Verknoten der Sitzbänder zu einem Straffungs­ vorgang für die Vorderlage, der sich sowohl im Bereich des Sitzpolsters wie auch der Rückenlehne auswirkt. Der Sitzbezug erhält am Kraftfahrzeugsitz einen straffen, weitgehend von Falten freien Sitz. Auch bei einer Förderung des Kraftfahrzeug­ sitzes in kopfüber hängendem Zustand an einem Förderorgan besteht nicht die Gefahr, daß sich der Sitzbezug selbsttätig von dem Kraftfahrzeugsitz löst und herabfällt. Der Sitzbezug wird selbst für solche Kraftfahrzeugsitze anwendbar, bei denen kein durchgehender Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster vorge­ sehen ist und bei denen das Einschieben und Verankern einer Fixier- und Eingriffslasche versagt.
Die Perforationen, Anschnitte oder Trennschweißungen können an der Lasche so geführt und angeordnet sein, daß die Länge der Fixierbänder größer als die Breite des Sitzbezuges ist. Diese vergrößerte Länge der Fixierbänder ist für einen Verknotungs­ vorgang besonders sinnvoll und schafft die dazu erforderliche Länge. Zu diesem Zweck können die Perforationen, Anschnitte oder Trennschweißungen serpentinenartig, mäanderartig o.ä. über die Breite der Lasche geführt sein. Auch eine zickzackartige Führung der Perforationen u. dgl. ist sinnvoll; dies kann darauf abzielen, daß die Fixierbänder neben der begrenzten Dehnbarkeit durch das Kunststoffmaterial eine gewisse Federwirkung erhalten, so daß eine straffe Anlage der miteinander verbundenen Sitz­ bänder und des von ihnen gehaltenen Sitzbezuges erreicht wird.
Es ist aber auch möglich, daß die Perforationen, Anschnitte oder Trennschweißungen auf der Lasche so geführt und angeordnet sind, daß die Länge der Fixierbänder etwa der Breite des Sitzbezuges entspricht. In diesem Fall besteht nicht die Möglichkeit, die Fixierbänder zunächst nach hinten und dann noch einmal nach vorn um den Kraftfahrzeugsitz und den eingeschlossenen Sitzbezug zu schlingen und erst dann den Verknotungsvorgang durchzuführen. Es ist hier vielmehr erforderlich, eine Verbindung der freien Enden der relativ kurzen Fixierbänder auf andere Weise zu erreichen. Dies kann durch einen klettartigen Verschluß, durch das Einsetzen einer metallenen Heftklammer, durch Verklebung oder auch durch Nutzung eines Verschweißwerkzeuges erreicht werden.
Die Lasche kann als Falte der Vorderlage doppellagig ausgebildet sein; dann sind auch die vorgebildeten Fixierbänder doppellagig und an ihren Rändern zumindest teilweise miteinander verbunden. Diese doppellagige Ausführung ist sinnvoll, weil dies die Festigkeit und Beanspruchbarkeit der Fixierbänder steigert. Bei der Herstellung eines solchen Sitzbezuges besteht die Möglich­ keit, die Vorderlage als doppellagige Falte im Bereich der Lasche zu nutzen. Es ist nicht erforderlich, die Lasche als gesondertes Materialstück, beispielsweise als ein Streifen der Rücklage, mit der Vorderlage gesondert zu verbinden. Freilich muß zur Bildung der doppellagigen Lasche selbst ein Schweiß­ vorgang an der Vorderlage durchgeführt werden.
Die nach dem Austrennen der vorgebildeten freien Enden der Fixierbänder können mit Verbindungsmittel, insbesondere einem Abschnitt eines Hakenbandes und einem Abschnitt eines Filz­ bandes, versehen sein. Damit wird ein Klettverschluß aufgezeigt, um die freien Enden der Fixierbänder nach dem Umschlingen des Kraftfahrzeugsitzes aneinander zu fixieren. Auch druckknopf­ artige Verbindungsmittel, beispielsweise aus tiefgezogener Kunststoffolie mit vergleichsweise größerer Wandstärke können an den freien Enden der Fixierbänder angeordnet sein. In diesen Fällen entfällt ein Verknotungsvorgang. Allerdings ist die Herstellung solcher gesonderten Verbindungsmittel und ihrer Anbringung an dem Sitzbezug etwas aufwendiger.
Es besteht immer die Möglichkeit, die Länge der Vorderlage auf die Höhe der Rückenlehne und die Tiefe des Sitzpolsters abzu­ stimmen und insoweit eine die vorgebildeten Fixierbänder aufweisende Lasche an die Vorderlage anzuschweißen. Dies geschieht zweckmäßig während der Herstellung des Sitzbezuges. Die Lasche kann auch aus Material der Rücklage gebildet werden. Die Lasche kann an der Rückseite oder der Vorderseite der Vorderlage angeschweißt werden. Bei Anschweißung an der Rück­ seite werden die Fixierbänder vor dem Aufziehen des Sitzbezuges auf den Kraftfahrzeugsitz ausgelöst. Beim Anschweißen an der Vorderseite der Vorderlage kann dies nach dem Überstülpen des Sitzbezuges über die Rückenlehne und das Sitzpolster geschehen.
Die Vorderlage kann als durchgehende Flachfolienbahn eingesetzt werden. Es ist aber auch möglich, daß die Vorderlage aus zwei Flachfolien zusammengesetzt ist, die sich zur Bildung der Lasche mit dem vorgebildeten Fixierbändern überdecken. Die beiden Flachfolien können auch zur Ausbildung von Elementen der über die Rückenlehne und das Sitzpolster zu stülpenden Taschen ausgebildet sein, so daß die Verwendung einer gesonderten Materialbahn für die Rücklage entfällt.
Wenn die Vorderlage eine etwas größere Länge besitzt, als es der Summe der Höhe der Rückenlehne und der Tiefe des Sitzpolsters entspricht, besteht in vorteilhafter Weise die Möglichkeit, eine doppellagige Lasche zu bilden und dieses Material für die vorzubildenden Fixierbänder zu nutzen. Die Höhe der Lasche ist nicht mehr auf die Tiefe des Spaltes zwischen Rückenlehne und Sitzpolster abgestimmt. Es genügt, wenn sie eine etwa der doppelten Breite der Fixierbänder entsprechende Höhe aufweist. Die Länge der Fixierbänder insgesamt entspricht dabei etwa der doppelten Breite des Sitzbezuges, so daß die Fixierbänder an dem Kraftfahrzeugsitz nach hinten geführt und dort miteinander verknotet werden können. Wenn die Fixierbänder zunächst nach hinten und dann noch einmal nach vorne am Sitzbezug geführt werden und dort verknotet werden sollen, ist eine größere Länge der Fixierbänder erforderlich, so daß die Lasche entsprechend breiter zu gestalten ist.
Die Erfindung wird an bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Rückseite eines flachliegenden Sitzbezuges in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeugsitzes mit dem übergestülpten Sitzbezug und den verknoteten Fixierbändern gemäß den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine ähnliche Schnittdarstellung wie Fig. 2, jedoch an einer zweiten Ausführungsform des Sitzbezuges,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform des Sitzbezuges, und zwar auf dessen Rückseite,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI in Fig. 5 und
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des Sitzbezuges.
Der in Fig. 1 in flachliegendem Zustand dargestellte Sitzbezug 1 besteht bereichsweise aus doppellagiger Kunststoffolie, während andere Bereiche einlagig ausgebildet sind, wie dies anhand von Fig. 2 leicht erkennbar ist. Es ist eine Vorderlage 2 und eine Rücklage 3 gebildet, wobei die Vorderlage 2 die Anlehnfläche der Rückenlehne und die nutzbare Sitzfläche des Sitzpolsters abdeckt, während die Rücklage 3 in den zwei Bereichen die Rückenlehne rückseitig und das Sitzpolster unterseitig bzw. in Seitenbereichen abdecken bzw. umschließen. Vorderlage 2 und Rücklage 3 bilden ein zusammenhängendes Materialstück Kunststoffolie, welches aus einem durchgehenden Materialstück z. B. in Form eines Halbschlauchs oder aus mehreren Materialstücken in Flachfolienform o. dgl. erstellt sein mag. Die Vorderlage 2 und die Rücklage 3 können über eine Längsfalte 4 in Verbindung stehen, die auch als Längsschweißung ausgebildet sein kann. Auf der anderen Längsseite stehen die Vorderlage 2 und die Rücklage 3 über eine Längsschweißung 5 miteinander in Verbindung, die ebenfalls als Längsfalte ausge­ bildet sein kann. Außer im Bereich der Längsfalte 4 und der Längsschweißung 5 ist die Vorderlage 2 mit der Rücklage 3 jedoch auch noch über zwei Querschweißungen 6 und 7 verbunden, wobei, wie Fig. 1 erkennen läßt, die beiden Querschweißungen 6 und 7 jeweils in zwei Teile zerfallen. Die Bezeichnung längs und quer ist mit Hinblick auf eine Förderrichtung gemäß Pfeil 8 gewählt, also eine Richtung, in der eine Endlosbahn, hier in Form eines Halbschlauchs, bei der Herstellung einzelner Sitzbezüge verar­ beitet wird. In Richtungen parallel zum Pfeil 8 wird der Zusatz Längs- und in Richtungen senkrecht dazu der Begriff Quer-, also die Längsfalte 4 einerseits und die Querschweißung 6 anderer­ seits, benutzt. Bezogen auf den Kraftfahrzeugsitz ist es anschaulicher, die Richtungen von Länge und Breite zu wechseln.
Die Vorderlage 2 besitzt somit eine Länge 9, die sich von der Längsfalte 4 bis zur Längsschweißung 5 erstreckt. Der in Fig. 3 gestrichelt angedeutete Kraftfahrzeugsitz 10 weist eine Rückenlehne 11 und ein Sitzpolster 12 auf. Zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12 befindet sich ein Spalt 13. Im Bereich des Spaltes 13 ist die Vorderlage 2 zu einer Falte (Fig. 2) gelegt, die eine auf der Rückseite der Vorderlage 2 angeordnete Lasche 14 bildet. Die Rückenlehne 11 besitzt eine Höhe oder Länge 15, die sich im oberen Bereich bogenförmig von der Längsfalte 4 ausgehend und im unteren Bereich mehr oder weniger gerade auf den Spalt 13 zu erstreckt. Es handelt sich um die Länge der Fläche der Rückenlehne 11, die von dem betreffenden Teil der Vorderlage 2 abgedeckt werden muß. Das Sitzpolster 12 besitzt eine für Sitzzwecke nutzbare Tiefe 16, die sich ausgehend vom Beginn des Spaltes 13 zunächst mehr oder weniger gerade und sodann bogenförmig abknickend bis zur Längsschweißung 5 erstreckt. Wie aus der Zusammenschau der Fig. 2 und 3 erkennbar ist, entspricht die Länge 9 der Vorderlage 2 nach der Bildung der Lasche 14 der Summe der Länge 15 der Rückenlehne 11 und der Tiefe 16 des Sitzpolsters 12.
Die Vorderlage 2 bildet mit der Rückenlage 3 im Anschluß an die Längsfalte 4 eine erste Tasche 17 und im Bereich anschließend an die Längsschweißung 5 eine zweite Tasche 18. Die Taschen 17 und 18 sind durch die Querschweißungen 6 und 7 seitlich geschlossen und nur aus dem Mittelbereich her offen, so daß es möglich ist, den Sitzbezug 1 in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise mit der Tasche 17 über die Rückenlehne 11 und mit der Tasche 18 über Bereiche des Sitzpolsters 12 zu stülpen. Nach einem solchen Stülpvorgang befinden sich die Materialbereiche der Kunststoffo­ lie, die die Vorderlage 2 bilden, in mehr oder weniger straffer Form außerhalb des Spaltes 13 etwa auf der Rückenlehne 11 und der nutzbaren Oberfläche des Sitzpolsters 12.
Aus dem Material der doppellagigen Lasche 14 sind durch Trenn­ schweißungen 19 zwei Fixierbänder 20 und 21 gebildet, wobei das Fixierband 20 an die linke Seite, also im Bereich der Quer­ schweißung 6 an den Sitzbezug 1 anschließt, während das Fixier­ band 21 an die rechte Seite des Sitzbezuges 1, also im Bereich der Querschweißung 7 anschließt. Wichtig ist, daß die Trenn­ schweißungen 19 nicht in gerade durchgehender Linie vorgesehen sind, sondern aus Abschnitten bestehen, zwischen denen Material­ brücken 22 stehenbleiben. Damit ist die Gewähr dafür gegeben, daß die Fixierbänder 20, 21 sich nicht ungeordnet entfalten können, sondern in der Ebene des Sitzbezuges während der Herstellung des Sitzbezuges und dem Transport des Sitzbezuges zum Sitzhersteller geordnet verbleiben. Erst unmittelbar vor oder nach dem Überstülpen des Sitzbezuges 1 auf den Kraftfahr­ zeugsitz 10 werden die Materialbrücken 22 durch einen Reißvor­ gang durchtrennt, so daß die Fixierbänder 20 und 21 freiwerden und nach dem Umschlingen des Kraftfahrzeugsitzes 10 unter Einschluß des Sitzbezuges beispielsweise hinter dem Kraftfahr­ zeugsitz mit einem Knoten 23 (Fig. 3) miteinander verbunden werden können. Dabei erhält dann der Sitzbezug bezüglich der Vorderseite der Rückenlehne 11 und des Sitzpolsters 12 seinen straffen gesicherten Sitz auf dem Kraftfahrzeugsitz 10. Fig. 1 läßt erkennen, daß die Summe der Länge der Fixierbänder 20 und 21, also deren Länge insgesamt etwa der doppelten Entfernung der beiden Querschweißungen 6 und 7 voneinander entspricht. Dies reicht ohne weiteres aus, um die Fixierbänder 20 und 21 nach hinten zu schlingen und miteinander zu verknoten. Wenn es gewünscht wird, die Fixierbänder 20 und 21 noch länger auszu­ bilden, um sie beispielsweise am Kraftfahrzeugsitz 10 zunächst nach hinten und dann wieder nach vorne zu schlingen und auf der Vorderseite zu verknoten, muß die Länge der Fixierbänder 20, 21 durch entsprechende mäanderförmige Führung der Trennschweißungen 19 entsprechend vergrößert werden. Dies ist ohne weiteres möglich. Die doppellagige Lasche 14 wird dann entsprechend länger gewählt und/oder die Breite der Fixierbänder 20, 21 entsprechend verringert. Infolge der doppellagigen Lasche 14 sind auch die Fixierbänder 20, 21 doppellagig, wobei beide Lagen über die Trennschweißungen 19, die insoweit auch eine Verbin­ dungsschweißung der Materialbahnen erbringen, zusammenhängen. Es ist auch möglich, in dem einen Fixierband 20 ein Loch vorzusehen und das andere Fixierband 21 zunächst durch das Loch zu führen und dann zu verknoten. Die Trennschweißungen 19 können insbesondere dort, wo die Fixierbänder 20, 21 eine Umbiegung auf­ weisen, von kreisrunden Durchbrechungen oder lochartigen Aus­ stanzungen durchsetzt sein, um die Kerbwirkung beim Auslösen der Fixierbänder zu vermeiden.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist eine ein­ lagige Lasche 24 als gesonderter Materialstreifen mit der Rück­ seite der Vorderlage 2 verschweißt. Die Verschweißung 25 ist durch eine Pfeildarstellung gekennzeichnet. Die Lasche 24 ist mit Anschnitten 26 versehen, die in der gleichen Anordnung und Ausbildung über die Fläche der einlagigen Lasche 24 verteilt angeordnet sein können, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 anhand der Trennschweißungen 19 erläutert wurde. Dies bedeutet, daß auch hier Materialbrücken 22 oder Material­ stege stehenbleiben, die erst bei der Auslösung der vorgebilde­ ten Fixierbänder 20, 21 durchtrennt werden.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des Sitzbezuges. Wie ersichtlich, besteht der Sitzbezug 1 hier aus zwei Flachfolien, die im Übergangsbereich miteinander verbunden sind. Die Verbindung wird durch eine Schweißung 27 herbeige­ führt, die in Fig. 6 als Pfeildarstellung gekennzeichnet ist. Auch hier liegt die Schweißung 27 wiederum im Bereich des Spaltes 13 zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12. Durch die Überdeckung der beiden Flachfolien entsteht auch hier eine einlagige Lasche 24 auf der Rückseite der Vorderlage 2, deren Fläche durch eine Perforation 28 unterteilt ist. Durch diese Art der Unterteilung des Materials der Lasche 24 entstehen nach dem Durchtrennen der Perforationen 28 die beiden Fixierbänder 20 und 21 in gewundener Form. Beim Anziehen der Fixierbänder zum Zwecke der Anbringung des Knotens 23 besitzen die Fixierbänder 20 und 21 eine gewisse Federwirkung und zwar zusätzlich zu der Dehn­ barkeit der Kunststoffolie. Damit ist sichergestellt, daß auch nach der Anbringung des Knotens 23 ein ausgestraffter Sitz des Sitzbezuges 1 an dem Kraftfahrzeugsitz 10 aufrechterhalten bleibt. Da die Kraftfahrzeugsitze 10 oft in den beiden Seiten­ bereichen des Spaltes 13 keine durchgehende Verbindung zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12 aufweisen, ist es durch die Art der Umschlingung des Kraftfahrzeugsitzes 10 mit den Fixier­ bändern 20 und 21 möglich, in diesen Bereichen Material des Sitzbezuges 1 in den Spalt 13 zumindest teilweise hineinzu­ ziehen, wodurch sich die erforderliche Länge der Fixierbänder 20 und 21 verkürzt. Der Sitzbezug 1 muß zwischen den Querschweißun­ gen 6 und 7 ohnehin eine größere Breite aufweisen, als es der Breite des Kraftfahrzeugsitzes 10 entspricht, damit der Sitz­ bezug 1 mit Hilfe der Taschen 17 und 18 leicht übergestülpt werden, kann. Die Perforationen 28 lassen zwischen den einzelnen Materialdurchbrüchen ebenfalls Materialstege frei, die beim Austrennen der Fixierbänder 20 und 21 durch einen Reißvorgang durchtrennt werden. Eine Mittelperforation 29 läßt die freien Enden der Fixierbänder 20 und 21 entstehen.
Fig. 6 zeigt die Anordnung der einlagigen Lasche 24 auf der Rückseite der Vorderlage 2. Es ist aber auch möglich, die Schweißung 27 in Fig. 6 vergleichsweise tiefer, also näher an die Tasche 18 herangerückt, vorzusehen, so daß die Lasche 24 gleichsam auf der Vorderseite der Vorderlage 2 entsteht. Dies hat den Vorteil, daß das Austrennen der vorgebildeten Fixier­ bänder 20, 21 erst nach dem Überstülpen des Sitzbezuges 1 über den Kraftfahrzeugsitz 10 erfolgen muß, weil die auf der Vorder­ seite der Vorderlage 2 vorgesehene Lasche 24 dann frei zugäng­ lich ist. Außerdem wird in diesem übergestülpten Zustand der Sitzbezug 1 bereits von dem Kraftfahrzeugsitz 10 festgehalten, so daß der Auslösevorgang der Fixierbänder 20 und 21, der Umschlingungsvorgang und der Verknotungsvorgang mit einem einzigen Ergreifen und ununterbrochenen Durchführen der aufgezeigten Vorgänge erfolgen kann. Dies erleichtert die Anwendung erheblich.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 möge mit der Vorderlage 2 eine einlagige Lasche 24 verbunden sein, etwa wie dies anhand von Fig. 4 beschrieben wurde. Es sind hier Anschnitte 26 vorgesehen, durch die die Fixierbänder 20 und 21 vorgebildet sind. Wie ersichtlich weisen die Fixierbänder 20 und 21 hier nur eine relativ geringe Länge auf. Die nach dem Auslösen der Fixierbänder 20 und 21 freien Enden der Fixierbänder 20 und 21 sind hier mit einem Abschnitt eines Hakenbandes 30 bzw. einem Abschnitt eines Filzbandes 31 versehen, so daß insgesamt ein Klettverschluß gebildet wird. Auch diese Abschnitte werden maschinell bei der Herstellung des Sitzbezuges 1 aufgebracht, beispielsweise auf die Lasche 24 an der entsprechenden Stelle aufgeklebt. Es ist auch möglich, andere Verschlußmittel anzu­ wenden. Bei dieser Ausführungsform wird die Dehnbarkeit der Kunststoffolie ausgenutzt. Teilweise können sich auch Material­ bereiche des Sitzbezuges 1 seitlich in die Randbereiche des Spaltes 13 einformen. Zwischen dem Abschnitt des Hakenbandes 30 und dem Abschnitt des Filzbandes 31 befindet sich ein Trennan­ schnitt 32, durch den das Material der Lasche 24 durchtrennt und insoweit die freien Enden der Fixierbänder 20 und 21 gebildet werden. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 kann entweder eine einlagige Lasche 24 oder auch eine doppellagige Lasche 14 Anwendung finden, je nach dem, wie die betreffende Lasche 14, 24 vorgebildet wird.
Bezugszeichenliste
1 Sitzbezug
2 Vorderlage
3 Rücklage
4 Längsfalte
5 Längsschweißung
6 Querschweißung
7 Querschweißung
8 Pfeil
9 Länge
10 Kraftfahrzeugsitz
11 Rückenlehne
12 Sitzpolster
13 Spalt
14 Lasche
15 Länge
16 Tiefe
17 Tasche
18 Tasche
19 Trennschweißung
20 Fixierband
21 Fixierband
22 Materialbrücke
23 Knoten
24 Lasche
25 Verschweißung
26 Anschnitte
27 Schweißung
28 Perforation
29 Mittelperforation
30 Hakenband
31 Filzband
32 Trennanschnitt

Claims (10)

1. Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeugsitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie, insbesondere für die Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche des Sitzes schützenden Vorderlage (2) und einer mit der Vorderlage durch Querschweißung verbundenen Rücklage (3), die in Verbindung mit der Vorderlage eine die Rückenlehne (11) des Sitzes zumindest teilweise aufnehmende erste Tasche (17) und ggfs. eine das Sitzpolster (12) zumindest teilweise umschließende zweite Tasche (18) bildet, wobei der Sitzbezug (1) im Bereich des Spaltes (13) zwischen Rückenlehne (11) und Sitzpolster (12) an der Vorderlage (2) eine Lasche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Material der Lasche (14, 24) ganz oder teilweise durch Perforationen (28), Anschnitte (26) oder Trennschweißungen (19) vorgebildete Fixierbänder (20, 21) vorgesehen sind.
2. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationen (28), Anschnitte (26) oder Trennschweißungen (19) auf der Lasche (14, 24) so geführt und angeordnet sind, daß die Länge der Fixierbänder (20, 21) größer als die Breite des Sitzbezuges (1) ist.
3. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationen (28), Anschnitte (26) oder Trennschweißungen (19) auf der Lasche (14, 24) so geführt und angeordnet sind, daß die Länge der Fixierbänder (20, 21) der Breite des Sitzbezuges (1) entspricht.
4. Sitzbezug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (14) als Falte der Vorderlage (2) doppellagig ausge­ bildet ist und daß die vorgebildeten Fixierbänder (20, 21) doppellagig und an ihren Rändern zumindest teilweise miteinander verbunden sind.
5. Sitzbezug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die nach dem Austrennen der vorgebildeten Fixierbänder (20, 21) freien Enden der Fixierbänder mit Verbindungsmitteln, insbeson­ dere einem Abschnitt eines Hakenbandes (30) und einem Abschnitt eines Filzbandes (31), versehen sind.
6. Sitzbezug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die vorgebildeten Fixierbänder (20, 21) aufweisende Lasche (14, 24) an die Vorderlage (2) angeschweißt ist.
7. Sitzbezug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (14, 24) an der Rückseite der Vorderlage (2) angeschweißt ist.
8. Sitzbezug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) aus zwei Flachfolien zusammengesetzt ist, die sich zur Bildung der Lasche (14, 24) mit den vorgebildeten Fixierbändern (20, 21) überdecken.
9. Sitzbezug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) eine etwas größere Länge besitzt, als es der Summe der Höhe der Rückenlehne (11) und der Tiefe des Sitz­ polsters (12) entspricht.
10. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (14, 24) eine etwa der doppelten Breite der Fixierbänder (20, 21) entsprechende Höhe aufweist.
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