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DE9204236U1 - Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie - Google Patents

Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie

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DE9204236U1
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HORN- PLASTIK KG 3578 SCHWALMSTADT DE
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/58Seat coverings
    • B60N2/60Removable protective coverings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Description

13.705/kw5
Horn-Plastik KG, Industriegebiet Treysa Nord, 3578 Schwalmstadt
Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie, insbesondere für die Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche des Sitzes schützenden Vorlage und einer mit der Vorderlage durch Querschweißung verbundenen Rücklage, die in Verbindung mit der Vorderlage eine die Rückenlehne des Sitzes zumindest teilweise aufnehmende erste Tasche und ggf. eine das Sitzpolster zumindest teilweise umschließende zweite Tasche bildet. Die zweite Tasche kann auch ganz fehlen oder durch eine verlängerte Vorderlage ersetzt sein.
Sitzbezüge aus Kunststoffolie werden über Kraftfahrzeug-Sitze gestülpt bzw. gezogen, um eine Verschmutzung des
Kraftfahrzeug-Sitzes durch Monteure und andere Personen zu verhindern. Bekannt sind solche Sitzbezüge in ihrer Anwendung in Automobilwerkstätten, wenn an Kraftfahrzeugen eine Inspektion oder Reparatur durchgeführt wird. Aber auch bei der Erstausstattung eines Kraftfahrzeugs, also im Automobilwerk bei der Montage des Kraftfahrzeugs, sind die Kraftfahrzeugsitze bereits einer Verschmutzungsgefahr ausgesetzt. Diese Verschmutzungsgefahr beginnt sogar bereits beim Hersteller der Kraftfahrzeug-Sitze und bei der Zulieferung der Sitze zum Automobilwerk. Sie setzt sich fort bei der Bestückung von Förderanlagen mit den Sitzen, über die der Transport der Kraftfahrzeug-Sitze zum Montageband des Automobilwerks führt. Weiterhin müssen die Kraftfahrzeug-Sitze in die Automobilkarosserie eingebaut werden. Auch während der Montage weiterer Teile am Kraftfahrzeug kommt eine Vielzahl von Monteuren nacheinander mit den Kraftfahrzeug-Sitzen in Berührung. Schließlich muß das fertig montierte Kraftfahrzeug vom Band gefahren, auf Lastkraftwagen oder Eisenbahnwaggons aufgefahren und letztlich beim Kraftfahrzeughändler noch mehrmals gehandhabt werden, bis das Kraftfahrzeug letztlich in die Hand des Erwerbers bzw. Käufers ausgeliefert werden kann. Da das Gewicht der Kraftfahrzeug-Sitze ansteigt, und zwar insbesondere durch den Einbau von Verstellmotoren und anderen Elementen, wird es immer mühevoller, die Kraftfahrzeug-Sitze durch den Monteur von Hand in die Fahrzeugkarosserie einzubauen. Es bietet sich hier die Robotermontage am Montageband an. Ein versuchsweise eingesetzter Roboter besitzt eine Rüsselplatte, mit der er bei in normaler Stellung abgesetztem Sitz in den Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eingreift und den Sitz - meist paarweise - in die Karosserie einschwenkt und dort positioniert. Anschließend wird die Rüsselplatte aus dem Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster herausgezogen. Bei Verwendung üblicher Sitzbezüge würde die Rüsselplatte beim Eindringen in den Spalt die Vorderlage des Sitzbezugs
aufschlitzen, so daß die Schutzfunktion des Sitzbezugs wesentlich beeinträchtigt ist. Man hat deshalb versuchsweise die das Sitzpolster umgreifende Tasche von dem Sitzpolster gelöst und greift mit der Rüsselplatte des Roboters nunmehr unterhalb der Folie des Sitzbezugs in den Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster ein. Dabei besteht allerdings die Gefahr, daß der Kraftfahrzeug-Sitz durch die Rüsselplatte selbst verschmutzt wird. Selbst, wenn dies nicht der Fall ist, stellt es einen zusätzlichen Arbeitsaufwand dar, den Sitzbezug im Bereich des Sitzpolsters von diesem zu lösen und nach der Montage des Kraftfahrzeug-Sitzes in der Karosserie den Sitzbezug mit seiner Tasche auf das Sitzpolster wieder aufzuziehen. Nachteilig ist weiterhin, daß das Sitzpolster während der Montage des Sitzes in die Karosserie ungeschützt ist.
Von der Herstellung des Sitzes beim Zulieferer bis zur Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Erwerber oder Kunden kommen die Kraftfahrzeug-Sitze etwa 30 bis 35 mal in Kontakt mit Monteuren und anderen Personen, so daß hier eine erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht. Um dieser Verschmutzungsgefahr entgegenzuwirken, sind die bereits beschriebenen Sitzbezüge aus Kunststoffolie bekannt, die oft bereits beim Sitzhersteller, spätestens aber beim Kraftfahrzeughersteller, über die Kraftfahrzeug-Sitze, insbesondere den Fahrersitz, gestülpt werden und erst vor Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden entfernt werden. Solche Sitzbezüge für Erstausrüstung unterscheiden sich üblicherweise nicht sonderlich von den Sitzbezügen, die während der Inspektion oder Reparatur eines Kraftfahrzeugs benutzt werden. Sie können aus vergleichsweise dickerer Kunststoffolie hergestellt werden, die der insoweit größeren Beanspruchung gerecht wird.
Ein Sitzbezug der eingangs beschriebenen Art ist aus der
DE-AS 16 30 878 bekannt. Bei der Herstellung wird ein Schlauch aus Kunststoffolie durch einen Längsschnitt aufgeschnitten. Die dabei entstehenden beiden Ränder werden voneinander entfernt und flachgefaltet auf das übrige Material des Schlauchs gelegt, wobei eine flachliegende, im wesentlichen doppellagige Bahn, gebildet wird, bei der die Kunststoffolie im Bereich der beiden freien Ränder links und rechts umgeschlagen ist. Durch eine Querschweißung, quer zur Förderrichtung der Folienbahn bei der Herstellung der Sitzbezüge, werden pro Sitzbezug die umgeschlagenen Bereiche, die insgesamt gleichsam eine Rücklage bilden, mit der durchgehenden Vorderlage für jeden Sitzbezug miteinander verbunden. Dabei werden zwei Taschen gebildet, die in der Regel unterschiedlich tief bemessen sind, wobei die eine Tasche zur Aufnahme der Rückenlehne des Kraftfahrzeug-Sitzes und die andere Tasche zur Aufnahme bzw. zum Umschließen des Sitzpolsters des Kraftfahrzeug-Sitzes bestimmt sind. Die durchgehende Seite des Schlauchs bzw. Sitzbezugs ist als Vorderlage bezeichnet, weil sie in der über den Sitz gestülpten Stellung des Sitzbezugs vorn liegt und damit auf der Sitzfläche des Sitzpolsters und auf der Rücklehnenfläche der Rückenlehne anliegt. Die andere Lage des Sitzbezugs ist als Rücklage bezeichnet, weil sie in montiertem Zustand des Sitzbezugs hinter der Rückenlehne bzw. unter dem Sitzpolster zu liegen kommt und damit nach rückwärts ausgerichtet ist. Solche bekannten Sitzbezüge umschließen den Kraftfahrzeug-Sitz mehr oder weniger lose. Hierdurch besteht die Gefahr, daß ein solcher bekannter Sitzbezug während seiner Benutzung verrutscht, so daß sich im Ubergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne mehr oder weniger große ungeschützte Flächen ergeben können, die dann nicht vor Verschmutzung geschützt sind. Wenn Kraftfahrzeug-Sitze, mit der Rückenlehne nach unten, an einem Förderband hängend, dem Montageband des Kraftfahrzeugs zugeführt werden, besteht weiterhin die Gefahr, daß sich die
Sitzbezüge ungewollt von dem Kraftfahrzeug-Sitz lösen und herabfallen. Damit erfüllen sie dann ihre Schutzfunktion auch nicht mehr. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, ist es bekannt, als gesondertes Teil zu dem Sitzbezug ein Gummiband zu verwenden, welches als geschlossene Schleife nach dem Überstülpen des Sitzbezugs so über die Rückenlehne geführt wird, daß es im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne anliegt. Durch diese Maßnahme wird das unbeabsichtigte Herabfallen eines Sitzbezugs von einem hängend geförderten Kraftfahrzeug-Sitz vermieden. Gleichzeitig wird die Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne durch das Gummiband fixiert, so daß einer Verrutschungsgefahr entgegengewirkt wird. Die Verwendung solcher Gummibänder zusätzlich zu Sitzbezügen ist jedoch aufwendig und erbringt nur bedingt Abhilfe gegen die Verschmutzungsgefahr. Bei einer Robotermontage mit Hilfe einer Rüsselplatte wird die Vorderlage des Sitzbezugs durchtrennt, so daß sie zumindest von dieser Durchtrennung an ihre Schutzfunktion nicht mehr optimal erfüllen kann.
Statt der zusätzlichen Verwendung eines Gummibands ist auch bereits bekannt, etwa im Mittelbereich des freien Rands der Tasche, die die Rückenlehne umschließt, zwei Folienstreifen anzuschweißen. Diese beiden Folienstreifen werden nach Art von Bändern an einer Kittelschürze nach dem Überstülpen des Sitzbezugs über den Sitz nach vorn geschlungen und dort miteinander verknotet, so daß auch hier ein engeres Anliegen der Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne erreicht wird. Die Herstellung dieses zusätzlichen Folienstreifens und insbesondere das Anschweißen ist aufwendig, erfordert nach dem überstülpen des Sitzbezugs einen zusätzlichen Verknotungsvorgang und bringt darüberhinaus gegen die Verschmutzungsgefahr auch nur bedingt Abhilfe. Für die Robotermontage sind solche Folienstreifen an
sich ohne Belang, d. h. sie lösen dieses Problem auch nicht, sondern sind eher hinderlich.
Es ist weiterhin bekannt, bereits beim Hersteller des Kraftfahrzeug-Sitzes das Sitzpolster einerseits und die Rückenlehne andererseits in je ein Schrumpffolienstück einzuschrumpfen und erst anschließend bei der Montage des Sitzes das Sitzpolster und die Rückenlehne zusammenzubringen. Diese beiden Teile aus Schrumpffolie verbleiben dann an dem Kraftfahrzeug-Sitz und schützen diesen auf seinem gesamten Weg über den Automobilhersteller bis zur Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Käufer oder Kunden. Das Aufschrumpfen bedeutet hier jedoch einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, auch an entsprechenden Schrumpfvorrichtungen. Ein solcher Kraftfahrzeug-Sitz läßt sich zwar mit Hilfe eines Roboters und einer Rüsselplatten handhaben bzw. montieren. Seine Schutzwirkung ist infolge der unterbrochenen Vorderlage jedoch nur bedingt vorhanden. Weiterhin ist nachteilig, daß die Gefahr einer Kondensation von Wasser oder Löschungsmitteldämpfen besteht; das kann zu Flecken oder Farbveränderungen am Sitz führen. Das Abnehmen der Schrumpffolienstücke ist aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere für Erstausrüstung geeigneten Sitzbezug aus Kunststoffolie zu schaffen, der maschinell herstellbar ist, bereits beim Sitzhersteller aufgebracht werden kann und den Sitz bis zur Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer wirksam schützt, und zwar auch während der Montage des Sitzes in die Karosserie hinein unter Verwendung eines Roboters mit Rüsselplatte oder bei Sitzmontage von Hand.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Sitzbezug der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß der Sitzbezug im Bereich des Spalts zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eine Fixier- und Eingriffslasche aufweist, deren Breite etwa der
Tiefe des Spalts entspricht. Der Sitzbezug ist mit einer Fixier- und Eingriffslasche ausgestaltet, die etwa in seinem Mittelbereich dort angeordnet ist, wo sich in der auf den Kraftfahrzeug-Sitz aufgestülpten Stellung der Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster ergibt. Die Fixier- und Eingriffslasche ist in diesen Spalt einführbar, so daß sie von der Spannung der Rückenlehne gegenüber dem Sitzpolster gehalten und fixiert ist. Die Breite der Fixier- und Eingriffslasche, also gesehen quer zur Laufrichtung eines Endlosbands, aus welchem solche Sitzbezüge hergestellt werden, muß in etwa an den Spalt in der Weise angepaßt sein, daß die Fixier- und Eingriffslasche mindestens eine solche Breite aufweist, daß etwa die engste Stelle des Spalts erreicht wird, damit eine Fixierung der Lasche an dieser Stelle stattfindet. Die Fixier- und Eingriffslasche hat eine Doppelfunktion. Sie dient einmal der Verankerung des Sitzbezugs an dem Kraftfahrzeug-Sitz, so daß auch bei einer Förderung des Kraftfahrzeug-Sitzes in kopfüberhängendem Zustand an einem Förderorgan nicht die Gefahr besteht, daß sich der Sitzbezug selbsttätig von dem Kraftfahrzeug-Sitz löst und herabfällt. Zum anderen wird durch die Einklemmung der Fixier- und Eingriffslasche zwischen Rückenlehne und Sitzpolster die Vorderlage des Sitzbezugs ausgestrafft, so daß der Sitzbezug am Kraftfahrzeug-Sitz einen straffen, weitgehend von Falten freien Sitz erhält. In der einfachsten Ausführungsform kann die Vorderlage als geschlossene, durchgehende Bahn vorgesehen sein, die entweder beim Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt von Hand oder bei Verwendung einer Rüsselplatte oder eines ähnlichen Werkzeugs mit durchbrochen wird. Die Vorderlage kann aber auch im Bereich zwischen der Fixier- und Eingriffslasche eine Perforation, einen Anschnitt, einen Ausschnitt oder einen freien Rand aufweisen, so daß die Öffnung für den Durchtritt der Fixier- und Eingriffslasche bereits vorgebildet ist und sich damit das Einfügen der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt leichter durchführen
läßt. Der Sit2bezug läßt es zu, daß der Kraftfahrzeug-Sitz mit dem übergestülpten Sitzbezug sowohl von Hand wie auch maschinell, beispielsweise mit Hilfe eines Roboters, der an einem Arm eine Rüsselplatte aufweist, gehandhabt werden kann. Obwohl die Vorderlage des Sitzbezugs entweder durchstoßen wird oder eine vorgeformte Öffnung aufweist, erweist sich diese Öffnung nur bedingt als nachteilig. Durch die üblicherweise vorhandene Spannung zwischen Rückenlehne und Sitzpolster wird das Material der Vorderlage und der Fixier- und Eingriffslasche zusammengepreßt, so daß die Vorderlage ihre Schutzfunktion erfüllen kann.
Die Vorderlage kann auf ihrer Rückseite rutschgesichert ausgestaltet sein, indem sie auf ihrer Rückseite einen höheren Reibungskoeffizienten als auf ihrer Vorderseite aufweist. Die Vorderseite der Vorderlage ist demgegenüber glatt ausgebildet. Damit kann sich der Monteur auf dem über den Kraftfahrzeug-Sitz gestülpten Sitzbezug frei bewegen, ohne daß eine Verrutschungsgefahr für den Sitzbezug gegeben ist. Damit wird zugleich sichergestellt, daß auch die Fixier- und Eingriffslasche verläßlich in dem Spalt festgehalten wird. Die Handhabung des Sitzes mit der Rüsselplatte durch einen Roboter wird hierdurch auch begünstigt, da die Rüsselplatte nur mit der glatten Seite der Vorderlage in Wirkverbindung tritt, so daß auch das Herausziehen der Rüsselplatte aus dem Spalt nicht dazu führt, daß gleichzeitig die Fixier- und Eingriffslasche gelöst wird. Die unterschiedliche Ausbildung der beiden Seiten der Vorderlage hinsichtlich des Reibungskoeffizienten kann durch eine koextrudierte Folie, eine beschichtete oder kaschierte Folie o. dgl. realisiert werden. Hier bieten sich dem Fachmann mehrere Möglichkeiten.
Die Vorderlage kann einen etwas größeren Bereich besitzen als es der Summe der Länge der Rückenlehne und des Sitzpolsters entspricht. Diese Bemessung ist sinnvoll, damit nicht nur die
Fixier- und Eingriffslasche im Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster verankert wird, sondern auch noch ein Teil der Vorderlage. Beim Einführen der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt wird dieser Bereich der Vorderlage mit in den Spalt überführt und dort verankert.
Die Vorderlage kann aus zwei Flachfolien zusammengesetzt sein, die sich zur Bildung der Fixier- und Eingriffslasche überdeckend angeordnet sind und in dem nicht von der Fixier- und Eingriffslasche überdeckten Bereich miteinander verbunden sind. Durch die fehlende Verbindung im Mittelbereich ergibt sich die vorgeformte Öffnung für das Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt. Die sich seitlich anschließenden Verbindungsbereiche sind insofern vorteilhaft, als sich dort die beiden Stücke der Flachfolien, die insgesamt die Vorderlage des Sitzbezugs bilden, aneinander abstützen und gegeneinander ausrichten. Dies verbessert den Sitz des Sitzbezugs auf dem Kraftfahrzeug-Sitz.
Die Fixier- und Eingriffslasche kann klappenartige Form aufweisen und randseitig zur Bildung einer Schwenkachse mit der Vorderlage verschweißt sein. Die Verschweißung kann punkt- oder linienförmig durchgeführt sein. Es versteht sich, daß die Schweißung in dem Randbereich der Fixier- und Eingriffslasche vorgesehen ist, der bei übergezogenem Sitzbezug der Rückenlehne zugekehrt ist.
Die Fixier- und Eingriffslasche kann auf der der Rückenlage abgekehrten Vorderseite mit der Vorderlage verbunden sein. Damit wird die Fixier- und Eingriffslasche von vorn nach hinten durch die Vorderlage hindurchbewegt, wenn sie in den Spalt eingeführt wird. Grundsätzlich wäre auch eine umgekehrte Anordnung möglich, also die Verankerung der Fixier- und Eingriffslasche an der Rückseite der Vorderlage.
Die Erfindung wird an bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Sitzbezug in einer ersten Ausführungsform, und zwar auf dessen Vorderlage,
Figur 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Figur 1,
Figur 3 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeug-Sitzes mit dem übergestülpten Sitzbezug gemäß den Figuren 1 und 2,
Figur 4 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Sitzbezug in einer zweiten Ausführungsform, und zwar auf dessen Vorderlage,
Figur 5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in Figur 4,
Figur 6 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Sitzbezug in einer weiteren Ausführungsform,
Figur 7 einen Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Figur 6,
Figur 8 eine Draufsicht auf eine letzte Ausführungsform des Sitzbezugs und
Figur 9 einen Schnitt gemäß der Linie IX-IX in Figur 8.
Der in Figur 1 in flachliegendem Zustand dargestellte Sitzbezug 1 besteht bereichsweise aus doppellagiger Kunststoffolie, während andere Bereiche einlagig ausgebildet sind, wie dies anhand von Figur 2 leicht erkennbar ist. Es ist eine Vorderlage 2 und eine Rücklage 3 gebildet, wobei die Vorderlage 2 die Anlehnfläche der Rückenlehne und die nutzbare Sitzfläche des Sitzpolsters abdeckt, während die
Rücklage 3 in den zwei Bereichen die Rückenlehne rückseitig und das Sitzpolster unterseitig bzw. in Seitenbereichen abdecken bzw. umschließen. Vorderlage 2 und Rücklage 3 bilden ein zusammenhängendes Materialstück Kunststoffolie, welches aus einem durchgehenden Materialstück z. B. in Form eines Halbschlauchs oder aus mehreren Materialstücken in Flachfolienform o. dgl. erstellt sein mag. Die Vorderlage 2 und die Rücklage 3 können über eine Längsfalte 4 in Verbindung stehen, die auch als Längsschweißung ausgebildet sein kann. Auf der anderen Längsseite stehen die Vorderlage 2 und die Rücklage 3 über eine Längsschweißung 5 miteinander in Verbindung, die ebenfalls als Längsfalte ausgebildet sein kann. Außer im Bereich der Längsfalte 4 und der Längsschweißung 5 ist die Vorderlage 2 mit der Rücklage 3 jedoch auch noch über zwei Querschweißungen 6 und 7 verbunden, wobei, wie Figur 1 erkennen läßt, die beiden Querschweißungen 6 und 7 jeweils in zwei Teile zerfallen. Die Bezeichnung längs und quer ist mit Hinblick auf eine Förderrichtung gemäß Pfeil 8 gewählt, also eine Richtung, in der eine Endlosbahn, hier in Form eines Halbschlauchs, bei der Herstellung einzelner Sitzbezüge verarbeitet wird, in Richtungen parallel zum Pfeil 8 wird der Zusatz Längs- und in Richtungen senkrecht dazu der Begriff Quer-, also die Längsfalte 4 einerseits und die Querschweißung 6 andererseits, benutzt. Bezogen auf den Kraftfahrzeug-Sitz ist es anschaulicher, die Richtungen von Länge und Breite zu wechseln.
Die Vorderlage 2 besitzt somit eine Breite 9, die sich von der Längsfalte 4 bis zur Längsschweißung 5 erstreckt. Der in Figur 3 gestrichelt angedeutete Kraftfahrzeug-Sitz 10 weist eine Rückenlehne 11 und ein Sitzpolster 12 auf. Zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12 befindet sich ein Spalt 13, dessen Tiefe 14 in Figur 3 angegeben ist und etwa der Dicke der Rückenlehne 11 oder dem Überlappungsbereich zwischen der Dicke der Rückenlehne 11 und dem nicht nutzbaren Teil des
Sitzpolsters 12 entsprechen mag. Die Rückenlehne 11 besitzt eine Länge 15, die sich im oberen Bereich bogenförmig von der Längsfalte 4 ausgehend und im unteren Bereich mehr oder weniger gerade auf den Spalt 13 zu erstreckt. Es handelt sich um die Länge der Fläche der Rückenlehne 11, die von dem betreffenden Teil der Vorderlage 2 abgedeckt werden muß. Das Sitzpolster 12 besitzt eine für Sitzzwecke nutzbare Länge 16, die sich ausgehend vom Beginn des Spaltes 13 zunächst mehr oder weniger gerade und sodann bogenförmig abknickend bis zur Längsschweißung 5 erstreckt. Wie aus der Zusammenschau der Figuren 2 und 3 erkennbar ist, entspricht die Breite 9 der Vorderlage 2 der Summe der Länge 15 der Rückenlehne 11 und der Länge 16 des Sitzpolsters 12.
Die Vorderlage 2 bildet mit der Rücklage 3 im Anschluß an die Längsfalte 4 eine erste Tasche 17 und im Bereich anschließend an die Längsschweißung 5 eine zweite Tasche 18. Die Taschen 17 und 18 sind durch die Querschweißungen 6 und 7 seitlich geschlossen und nur aus dem Hittelbereich her offen, so daß es möglich ist, den Sitzbezug 1 in der aus Figur 3 ersichtlichen Weise mit der Tasche 17 über die Rückenlehne 11 und mit der Tasche 18 über Bereiche des Sitzpolsters 12 zu stülpen. Nach einem solchen Stülpvorgang befinden sich die Materialbereiche der Kunststoffolie, die die Vorderlage 2 bilden, in mehr oder weniger straffer Form außerhalb des Spalts 13 etwa auch der nutzbaren Oberfläche des Sitzpolsters 12. Mit einer Rüsselplatte 19, die an einem nur angedeuteten Roboterarm vorgesehen ist, kann eine Fixier- und Eingriffslasche 20, die in einem Mittelbereich der Vorderlage 2 vorgesehen ist, in den Spalt 13 zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12 eingeschoben und dabei festgeklemmt werden. Wenn die Vorderlage 2 durchgehend ausgebildet ist, kann dabei diese Vorderlage im Bereich der Fixier- und Eingriffslasche 20 durchstoßen werden. Es ist jedoch auch möglich und auch sinnvoll, daß die Vorderlage 2 an dieser Stelle, d. h. unterhalb der Fixier- und Eingriffslasche 20, einen Anschnitt
21 (Figur 1) aufweist. Statt des Anschnitts 21 kann auch eine Perforation, ein Ausschnitt o. dgl. vorgesehen sein. Hierdurch wird eine Öffnung gebildet, durch die die Fixier- und Eingriffslasche 20 leichter in den Spalt 13 eingeschoben werden kann, wie dies anhand von Figur 3 leicht vorstellbar ist. Die Fixier- und Eingriffslasche 20 ist mit Hilfe einer Schweißung 22 mit der Vorderlage 2 verbunden. Die Schweißung
22 bildet gleichsam eine Schwenkachse für die Fixier- und Eingriffslasche 20. Die Schweißung 22 ist in Figur 2 durch eine Pfeildarstellung verdeutlicht.
Die Breite 9 der Vorderlage 2 muß mindestens so groß sein wie die Summe der Längen 15 und 16. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Breite 9 etwas größer bemessen ist, damit beim Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche 20 in den Spalt 13 auch Material der Vorderlage 2 mit in den Spalt eingeführt und damit mitverankert wird.
Die Figuren 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des Sitzbezugs 1. Wie ersichtlich, besteht der Sitzbezug 1 hier aus zwei Flachfolien, die im Übergangsbereich miteinander verbunden sind. Die Verbindung wird durch eine Schweißung 23 herbeigeführt, die den Mittelbereich, also den Bereich, in welchem die Fixier- und Eingriffslasche 20 angeordnet ist, ausspart und damit nur die sich anschließenden randseitigen Bereiche überdeckt. In Figur 5 ist diese Schweißung 23 wiederum durch eine Pfeildarstellung kenntlich gemacht. Die Fixier- und Eingriffslasche 20 ist an den unteren Rand der zuoberst dargestellten Flachfolie angeformt. Die untere Flachfolie besitzt einen Oberrand 24, der im Mittelbereich frei vorgesehen ist, so daß hier die Durchtrittsöffnung für das Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche 20 in den Spalt 13 gegeben ist.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 6 und 7 ist ähnlich aufgebaut, d. h. auch hier werden zwei Flachfolien
eingesetzt, die durch Schweißungen 23 miteinander verbunden sind. Die oben dargestellte Flachfolie weist einen Unterrand 25 auf, der ebenso wie der Oberrand 24 geradlinig verläuft. Es ist hier eine Überdeckung 26 vorgesehen. Zur Ausbildung der Fixier- und Eingriffslasche 20 sind in dem betreffenden Teil der Flachfolie randoffene Anschnitte 27 vorgesehen. Die in Richtung auf die Randbereiche vorgesehenen Materialbereiche der Flachfolie stören hier nicht.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 8 und 9 ist in der Vorderlage 2 der Anschnitt 21 verwirklicht. Das die Fixier- und Eingriffslasche 20 bildende Materialstück ist hier an der Rückseite der Vorderlage 2 angeschweißt, und zwar mittels der Schweißung 22.

Claims (7)

Schutzansprüche :
1. Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie, insbesondere für die Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche des Sitzes schützenden Vorderlage (2) und einer mit der Vorderlage durch Querschweißung (6, 7) verbundenen Rücklage (3), die in Verbindung mit der Vorderlage eine die Rückenlehne des Sitzes zumindest teilweise aufnehmende erste Tasche und ggf. eine das Sitzpolster zumindest teilweise umschließende zweite Tasche bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzbezug im Bereich des Spalts (13) zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eine Fixier- und Eingriffslasche (20) aufweist, deren Breite etwa der Tiefe (14) des Spalts (13) entspricht.
2. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) im Bereich der Fixier- und Eingriffslasche (20) eine Perforation, einen Anschnitt (21), einen Ausschnitt oder einen freien Rand (24) aufweist.
3. Sitzbezug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) auf ihrer Rückseite rutschgesichert ausgestaltet ist.
4. Sitzbezug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) eine etwas größere Breite (9) besitzt, als es der Summe der Länge (15) der Rückenlehne (11) und der Länge (16) des Sitzpolsters (12) entspricht.
5. Sitzbezug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) aus zwei Flachfolien zusammengesetzt ist, die sich zur Bildung der Fixier- und Eingriffslasche (20) überdeckend angeordnet sind
und in dem nicht von der Fixier- und Eingriffslasche (20) überdeckten Bereich miteinander verbunden sind.
6. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixier- und Eingriffslasche (20) klappenartige Form aufweist und randseitig zur Bildung einer Schwenkachse mit der Vorderlage (2) verschweißt ist.
7. Sitzbezug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixier- und Eingriffslasche (20) auf der der Rücklage (3) abgekehrten Vorderseite mit der Vorderlage (2) verbunden ist.
DE9204236U 1992-03-28 1992-03-28 Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie Expired - Lifetime DE9204236U1 (de)

Priority Applications (9)

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