DE9204236U1 - Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie - Google Patents
Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus KunststoffolieInfo
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Description
13.705/kw5
Horn-Plastik KG, Industriegebiet Treysa Nord, 3578 Schwalmstadt
Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus
Kunststoffolie, insbesondere für die Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche
des Sitzes schützenden Vorlage und einer mit der Vorderlage durch Querschweißung verbundenen Rücklage, die in Verbindung
mit der Vorderlage eine die Rückenlehne des Sitzes zumindest teilweise aufnehmende erste Tasche und ggf. eine das
Sitzpolster zumindest teilweise umschließende zweite Tasche bildet. Die zweite Tasche kann auch ganz fehlen oder durch
eine verlängerte Vorderlage ersetzt sein.
Sitzbezüge aus Kunststoffolie werden über Kraftfahrzeug-Sitze
gestülpt bzw. gezogen, um eine Verschmutzung des
Kraftfahrzeug-Sitzes durch Monteure und andere Personen zu verhindern. Bekannt sind solche Sitzbezüge in ihrer Anwendung
in Automobilwerkstätten, wenn an Kraftfahrzeugen eine Inspektion oder Reparatur durchgeführt wird. Aber auch bei
der Erstausstattung eines Kraftfahrzeugs, also im Automobilwerk bei der Montage des Kraftfahrzeugs, sind die
Kraftfahrzeugsitze bereits einer Verschmutzungsgefahr ausgesetzt. Diese Verschmutzungsgefahr beginnt sogar bereits
beim Hersteller der Kraftfahrzeug-Sitze und bei der Zulieferung der Sitze zum Automobilwerk. Sie setzt sich fort
bei der Bestückung von Förderanlagen mit den Sitzen, über die der Transport der Kraftfahrzeug-Sitze zum Montageband des
Automobilwerks führt. Weiterhin müssen die Kraftfahrzeug-Sitze in die Automobilkarosserie eingebaut werden. Auch
während der Montage weiterer Teile am Kraftfahrzeug kommt eine Vielzahl von Monteuren nacheinander mit den
Kraftfahrzeug-Sitzen in Berührung. Schließlich muß das fertig montierte Kraftfahrzeug vom Band gefahren, auf
Lastkraftwagen oder Eisenbahnwaggons aufgefahren und letztlich beim Kraftfahrzeughändler noch mehrmals gehandhabt
werden, bis das Kraftfahrzeug letztlich in die Hand des Erwerbers bzw. Käufers ausgeliefert werden kann. Da das
Gewicht der Kraftfahrzeug-Sitze ansteigt, und zwar insbesondere durch den Einbau von Verstellmotoren und
anderen Elementen, wird es immer mühevoller, die Kraftfahrzeug-Sitze durch den Monteur von Hand in die
Fahrzeugkarosserie einzubauen. Es bietet sich hier die Robotermontage am Montageband an. Ein versuchsweise
eingesetzter Roboter besitzt eine Rüsselplatte, mit der er bei in normaler Stellung abgesetztem Sitz in den Spalt
zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eingreift und den Sitz - meist paarweise - in die Karosserie einschwenkt und dort
positioniert. Anschließend wird die Rüsselplatte aus dem Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster herausgezogen. Bei
Verwendung üblicher Sitzbezüge würde die Rüsselplatte beim Eindringen in den Spalt die Vorderlage des Sitzbezugs
aufschlitzen, so daß die Schutzfunktion des Sitzbezugs wesentlich beeinträchtigt ist. Man hat deshalb versuchsweise
die das Sitzpolster umgreifende Tasche von dem Sitzpolster gelöst und greift mit der Rüsselplatte des Roboters nunmehr
unterhalb der Folie des Sitzbezugs in den Spalt zwischen Rückenlehne und Sitzpolster ein. Dabei besteht allerdings die
Gefahr, daß der Kraftfahrzeug-Sitz durch die Rüsselplatte selbst verschmutzt wird. Selbst, wenn dies nicht der Fall
ist, stellt es einen zusätzlichen Arbeitsaufwand dar, den Sitzbezug im Bereich des Sitzpolsters von diesem zu lösen und
nach der Montage des Kraftfahrzeug-Sitzes in der Karosserie den Sitzbezug mit seiner Tasche auf das Sitzpolster wieder
aufzuziehen. Nachteilig ist weiterhin, daß das Sitzpolster während der Montage des Sitzes in die Karosserie ungeschützt
ist.
Von der Herstellung des Sitzes beim Zulieferer bis zur Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Erwerber oder Kunden
kommen die Kraftfahrzeug-Sitze etwa 30 bis 35 mal in Kontakt mit Monteuren und anderen Personen, so daß hier eine
erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht. Um dieser Verschmutzungsgefahr entgegenzuwirken, sind die bereits
beschriebenen Sitzbezüge aus Kunststoffolie bekannt, die oft bereits beim Sitzhersteller, spätestens aber beim
Kraftfahrzeughersteller, über die Kraftfahrzeug-Sitze, insbesondere den Fahrersitz, gestülpt werden und erst vor
Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden entfernt werden. Solche Sitzbezüge für Erstausrüstung unterscheiden sich
üblicherweise nicht sonderlich von den Sitzbezügen, die während der Inspektion oder Reparatur eines Kraftfahrzeugs
benutzt werden. Sie können aus vergleichsweise dickerer Kunststoffolie hergestellt werden, die der insoweit größeren
Beanspruchung gerecht wird.
Ein Sitzbezug der eingangs beschriebenen Art ist aus der
DE-AS 16 30 878 bekannt. Bei der Herstellung wird ein Schlauch aus Kunststoffolie durch einen Längsschnitt
aufgeschnitten. Die dabei entstehenden beiden Ränder werden voneinander entfernt und flachgefaltet auf das übrige
Material des Schlauchs gelegt, wobei eine flachliegende, im wesentlichen doppellagige Bahn, gebildet wird, bei der die
Kunststoffolie im Bereich der beiden freien Ränder links und rechts umgeschlagen ist. Durch eine Querschweißung, quer zur
Förderrichtung der Folienbahn bei der Herstellung der Sitzbezüge, werden pro Sitzbezug die umgeschlagenen Bereiche,
die insgesamt gleichsam eine Rücklage bilden, mit der durchgehenden Vorderlage für jeden Sitzbezug miteinander
verbunden. Dabei werden zwei Taschen gebildet, die in der Regel unterschiedlich tief bemessen sind, wobei die eine
Tasche zur Aufnahme der Rückenlehne des Kraftfahrzeug-Sitzes und die andere Tasche zur Aufnahme bzw. zum Umschließen des
Sitzpolsters des Kraftfahrzeug-Sitzes bestimmt sind. Die durchgehende Seite des Schlauchs bzw.
Sitzbezugs ist als Vorderlage bezeichnet, weil sie in der über den Sitz gestülpten Stellung des Sitzbezugs vorn liegt
und damit auf der Sitzfläche des Sitzpolsters und auf der Rücklehnenfläche der Rückenlehne anliegt. Die andere Lage des
Sitzbezugs ist als Rücklage bezeichnet, weil sie in montiertem Zustand des Sitzbezugs hinter der Rückenlehne bzw.
unter dem Sitzpolster zu liegen kommt und damit nach rückwärts ausgerichtet ist. Solche bekannten Sitzbezüge
umschließen den Kraftfahrzeug-Sitz mehr oder weniger lose. Hierdurch besteht die Gefahr, daß ein solcher bekannter
Sitzbezug während seiner Benutzung verrutscht, so daß sich im Ubergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne mehr
oder weniger große ungeschützte Flächen ergeben können, die dann nicht vor Verschmutzung geschützt sind. Wenn
Kraftfahrzeug-Sitze, mit der Rückenlehne nach unten, an einem Förderband hängend, dem Montageband des Kraftfahrzeugs
zugeführt werden, besteht weiterhin die Gefahr, daß sich die
Sitzbezüge ungewollt von dem Kraftfahrzeug-Sitz lösen und herabfallen. Damit erfüllen sie dann ihre Schutzfunktion auch
nicht mehr. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, ist es bekannt, als gesondertes Teil zu dem Sitzbezug ein Gummiband
zu verwenden, welches als geschlossene Schleife nach dem Überstülpen des Sitzbezugs so über die Rückenlehne geführt
wird, daß es im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne anliegt. Durch diese Maßnahme wird das
unbeabsichtigte Herabfallen eines Sitzbezugs von einem hängend geförderten Kraftfahrzeug-Sitz vermieden.
Gleichzeitig wird die Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangsbereich zwischen Sitzpolster und Rückenlehne durch
das Gummiband fixiert, so daß einer Verrutschungsgefahr entgegengewirkt wird. Die Verwendung solcher Gummibänder
zusätzlich zu Sitzbezügen ist jedoch aufwendig und erbringt nur bedingt Abhilfe gegen die Verschmutzungsgefahr. Bei einer
Robotermontage mit Hilfe einer Rüsselplatte wird die Vorderlage des Sitzbezugs durchtrennt, so daß sie zumindest
von dieser Durchtrennung an ihre Schutzfunktion nicht mehr
optimal erfüllen kann.
Statt der zusätzlichen Verwendung eines Gummibands ist auch bereits bekannt, etwa im Mittelbereich des freien Rands der
Tasche, die die Rückenlehne umschließt, zwei Folienstreifen anzuschweißen. Diese beiden Folienstreifen werden nach Art
von Bändern an einer Kittelschürze nach dem Überstülpen des Sitzbezugs über den Sitz nach vorn geschlungen und dort
miteinander verknotet, so daß auch hier ein engeres Anliegen der Vorderlage des Sitzbezugs im Übergangsbereich zwischen
Sitzpolster und Rückenlehne erreicht wird. Die Herstellung dieses zusätzlichen Folienstreifens und insbesondere das
Anschweißen ist aufwendig, erfordert nach dem überstülpen des Sitzbezugs einen zusätzlichen Verknotungsvorgang und bringt
darüberhinaus gegen die Verschmutzungsgefahr auch nur bedingt Abhilfe. Für die Robotermontage sind solche Folienstreifen an
sich ohne Belang, d. h. sie lösen dieses Problem auch nicht, sondern sind eher hinderlich.
Es ist weiterhin bekannt, bereits beim Hersteller des Kraftfahrzeug-Sitzes das Sitzpolster einerseits und die
Rückenlehne andererseits in je ein Schrumpffolienstück
einzuschrumpfen und erst anschließend bei der Montage des Sitzes das Sitzpolster und die Rückenlehne zusammenzubringen.
Diese beiden Teile aus Schrumpffolie verbleiben dann an dem Kraftfahrzeug-Sitz und schützen diesen auf seinem gesamten
Weg über den Automobilhersteller bis zur Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Käufer oder Kunden. Das Aufschrumpfen
bedeutet hier jedoch einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, auch an entsprechenden Schrumpfvorrichtungen. Ein solcher
Kraftfahrzeug-Sitz läßt sich zwar mit Hilfe eines Roboters und einer Rüsselplatten handhaben bzw. montieren. Seine
Schutzwirkung ist infolge der unterbrochenen Vorderlage jedoch nur bedingt vorhanden. Weiterhin ist nachteilig, daß
die Gefahr einer Kondensation von Wasser oder Löschungsmitteldämpfen besteht; das kann zu Flecken oder
Farbveränderungen am Sitz führen. Das Abnehmen der Schrumpffolienstücke ist aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere für Erstausrüstung geeigneten Sitzbezug aus Kunststoffolie zu
schaffen, der maschinell herstellbar ist, bereits beim Sitzhersteller aufgebracht werden kann und den Sitz bis zur
Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer wirksam schützt, und zwar auch während der Montage des Sitzes in die Karosserie
hinein unter Verwendung eines Roboters mit Rüsselplatte oder bei Sitzmontage von Hand.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Sitzbezug der eingangs
beschriebenen Art dadurch erreicht, daß der Sitzbezug im Bereich des Spalts zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eine
Fixier- und Eingriffslasche aufweist, deren Breite etwa der
Tiefe des Spalts entspricht. Der Sitzbezug ist mit einer Fixier- und Eingriffslasche ausgestaltet, die etwa in seinem
Mittelbereich dort angeordnet ist, wo sich in der auf den Kraftfahrzeug-Sitz aufgestülpten Stellung der Spalt zwischen
Rückenlehne und Sitzpolster ergibt. Die Fixier- und Eingriffslasche ist in diesen Spalt einführbar, so daß sie
von der Spannung der Rückenlehne gegenüber dem Sitzpolster gehalten und fixiert ist. Die Breite der Fixier- und
Eingriffslasche, also gesehen quer zur Laufrichtung eines
Endlosbands, aus welchem solche Sitzbezüge hergestellt werden, muß in etwa an den Spalt in der Weise angepaßt sein,
daß die Fixier- und Eingriffslasche mindestens eine solche Breite aufweist, daß etwa die engste Stelle des Spalts
erreicht wird, damit eine Fixierung der Lasche an dieser Stelle stattfindet. Die Fixier- und Eingriffslasche hat eine
Doppelfunktion. Sie dient einmal der Verankerung des Sitzbezugs an dem Kraftfahrzeug-Sitz, so daß auch bei einer
Förderung des Kraftfahrzeug-Sitzes in kopfüberhängendem Zustand an einem Förderorgan nicht die Gefahr besteht, daß
sich der Sitzbezug selbsttätig von dem Kraftfahrzeug-Sitz löst und herabfällt. Zum anderen wird durch die Einklemmung
der Fixier- und Eingriffslasche zwischen Rückenlehne und Sitzpolster die Vorderlage des Sitzbezugs ausgestrafft, so
daß der Sitzbezug am Kraftfahrzeug-Sitz einen straffen, weitgehend von Falten freien Sitz erhält. In der einfachsten
Ausführungsform kann die Vorderlage als geschlossene,
durchgehende Bahn vorgesehen sein, die entweder beim Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt von
Hand oder bei Verwendung einer Rüsselplatte oder eines ähnlichen Werkzeugs mit durchbrochen wird. Die Vorderlage
kann aber auch im Bereich zwischen der Fixier- und Eingriffslasche eine Perforation, einen Anschnitt, einen
Ausschnitt oder einen freien Rand aufweisen, so daß die Öffnung für den Durchtritt der Fixier- und Eingriffslasche
bereits vorgebildet ist und sich damit das Einfügen der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt leichter durchführen
läßt. Der Sit2bezug läßt es zu, daß der Kraftfahrzeug-Sitz mit dem übergestülpten Sitzbezug sowohl von Hand wie auch
maschinell, beispielsweise mit Hilfe eines Roboters, der an einem Arm eine Rüsselplatte aufweist, gehandhabt werden kann.
Obwohl die Vorderlage des Sitzbezugs entweder durchstoßen wird oder eine vorgeformte Öffnung aufweist, erweist sich
diese Öffnung nur bedingt als nachteilig. Durch die üblicherweise vorhandene Spannung zwischen Rückenlehne und
Sitzpolster wird das Material der Vorderlage und der Fixier- und Eingriffslasche zusammengepreßt, so daß die Vorderlage
ihre Schutzfunktion erfüllen kann.
Die Vorderlage kann auf ihrer Rückseite rutschgesichert ausgestaltet sein, indem sie auf ihrer Rückseite einen
höheren Reibungskoeffizienten als auf ihrer Vorderseite aufweist. Die Vorderseite der Vorderlage ist demgegenüber
glatt ausgebildet. Damit kann sich der Monteur auf dem über den Kraftfahrzeug-Sitz gestülpten Sitzbezug frei bewegen,
ohne daß eine Verrutschungsgefahr für den Sitzbezug gegeben ist. Damit wird zugleich sichergestellt, daß auch die Fixier-
und Eingriffslasche verläßlich in dem Spalt festgehalten wird. Die Handhabung des Sitzes mit der Rüsselplatte durch
einen Roboter wird hierdurch auch begünstigt, da die Rüsselplatte nur mit der glatten Seite der Vorderlage in
Wirkverbindung tritt, so daß auch das Herausziehen der Rüsselplatte aus dem Spalt nicht dazu führt, daß gleichzeitig
die Fixier- und Eingriffslasche gelöst wird. Die unterschiedliche Ausbildung der beiden Seiten der Vorderlage
hinsichtlich des Reibungskoeffizienten kann durch eine koextrudierte Folie, eine beschichtete oder kaschierte Folie
o. dgl. realisiert werden. Hier bieten sich dem Fachmann mehrere Möglichkeiten.
Die Vorderlage kann einen etwas größeren Bereich besitzen als es der Summe der Länge der Rückenlehne und des Sitzpolsters
entspricht. Diese Bemessung ist sinnvoll, damit nicht nur die
Fixier- und Eingriffslasche im Spalt zwischen Rückenlehne und
Sitzpolster verankert wird, sondern auch noch ein Teil der Vorderlage. Beim Einführen der Fixier- und Eingriffslasche in
den Spalt wird dieser Bereich der Vorderlage mit in den Spalt überführt und dort verankert.
Die Vorderlage kann aus zwei Flachfolien zusammengesetzt
sein, die sich zur Bildung der Fixier- und Eingriffslasche überdeckend angeordnet sind und in dem nicht von der Fixier-
und Eingriffslasche überdeckten Bereich miteinander verbunden sind. Durch die fehlende Verbindung im Mittelbereich ergibt
sich die vorgeformte Öffnung für das Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche in den Spalt. Die sich seitlich
anschließenden Verbindungsbereiche sind insofern vorteilhaft, als sich dort die beiden Stücke der Flachfolien, die
insgesamt die Vorderlage des Sitzbezugs bilden, aneinander abstützen und gegeneinander ausrichten. Dies verbessert den
Sitz des Sitzbezugs auf dem Kraftfahrzeug-Sitz.
Die Fixier- und Eingriffslasche kann klappenartige Form aufweisen und randseitig zur Bildung einer Schwenkachse mit
der Vorderlage verschweißt sein. Die Verschweißung kann punkt- oder linienförmig durchgeführt sein. Es versteht sich,
daß die Schweißung in dem Randbereich der Fixier- und Eingriffslasche vorgesehen ist, der bei übergezogenem
Sitzbezug der Rückenlehne zugekehrt ist.
Die Fixier- und Eingriffslasche kann auf der der Rückenlage abgekehrten Vorderseite mit der Vorderlage verbunden sein.
Damit wird die Fixier- und Eingriffslasche von vorn nach hinten durch die Vorderlage hindurchbewegt, wenn sie in den
Spalt eingeführt wird. Grundsätzlich wäre auch eine umgekehrte Anordnung möglich, also die Verankerung der
Fixier- und Eingriffslasche an der Rückseite der Vorderlage.
Die Erfindung wird an bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Sitzbezug
in einer ersten Ausführungsform, und zwar auf dessen Vorderlage,
Figur 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Figur 1,
Figur 3 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeug-Sitzes mit dem übergestülpten Sitzbezug gemäß den Figuren
1 und 2,
Figur 4 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Sitzbezug
in einer zweiten Ausführungsform, und zwar auf
dessen Vorderlage,
Figur 5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in Figur 4,
Figur 6 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Sitzbezug in einer weiteren Ausführungsform,
Figur 7 einen Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Figur 6,
Figur 8 eine Draufsicht auf eine letzte Ausführungsform
des Sitzbezugs und
Figur 9 einen Schnitt gemäß der Linie IX-IX in Figur 8.
Der in Figur 1 in flachliegendem Zustand dargestellte Sitzbezug 1 besteht bereichsweise aus doppellagiger
Kunststoffolie, während andere Bereiche einlagig ausgebildet sind, wie dies anhand von Figur 2 leicht erkennbar ist. Es
ist eine Vorderlage 2 und eine Rücklage 3 gebildet, wobei die Vorderlage 2 die Anlehnfläche der Rückenlehne und die
nutzbare Sitzfläche des Sitzpolsters abdeckt, während die
Rücklage 3 in den zwei Bereichen die Rückenlehne rückseitig und das Sitzpolster unterseitig bzw. in Seitenbereichen
abdecken bzw. umschließen. Vorderlage 2 und Rücklage 3 bilden ein zusammenhängendes Materialstück Kunststoffolie, welches
aus einem durchgehenden Materialstück z. B. in Form eines Halbschlauchs oder aus mehreren Materialstücken in
Flachfolienform o. dgl. erstellt sein mag. Die Vorderlage 2 und die Rücklage 3 können über eine Längsfalte 4 in
Verbindung stehen, die auch als Längsschweißung ausgebildet sein kann. Auf der anderen Längsseite stehen die Vorderlage 2
und die Rücklage 3 über eine Längsschweißung 5 miteinander in Verbindung, die ebenfalls als Längsfalte ausgebildet sein
kann. Außer im Bereich der Längsfalte 4 und der Längsschweißung 5 ist die Vorderlage 2 mit der Rücklage 3
jedoch auch noch über zwei Querschweißungen 6 und 7 verbunden, wobei, wie Figur 1 erkennen läßt, die beiden
Querschweißungen 6 und 7 jeweils in zwei Teile zerfallen. Die Bezeichnung längs und quer ist mit Hinblick auf eine
Förderrichtung gemäß Pfeil 8 gewählt, also eine Richtung, in der eine Endlosbahn, hier in Form eines Halbschlauchs, bei
der Herstellung einzelner Sitzbezüge verarbeitet wird, in Richtungen parallel zum Pfeil 8 wird der Zusatz Längs- und in
Richtungen senkrecht dazu der Begriff Quer-, also die Längsfalte 4 einerseits und die Querschweißung 6
andererseits, benutzt. Bezogen auf den Kraftfahrzeug-Sitz ist es anschaulicher, die Richtungen von Länge und Breite zu
wechseln.
Die Vorderlage 2 besitzt somit eine Breite 9, die sich von der Längsfalte 4 bis zur Längsschweißung 5 erstreckt. Der in
Figur 3 gestrichelt angedeutete Kraftfahrzeug-Sitz 10 weist eine Rückenlehne 11 und ein Sitzpolster 12 auf. Zwischen
Rückenlehne 11 und Sitzpolster 12 befindet sich ein Spalt 13, dessen Tiefe 14 in Figur 3 angegeben ist und etwa der Dicke
der Rückenlehne 11 oder dem Überlappungsbereich zwischen der Dicke der Rückenlehne 11 und dem nicht nutzbaren Teil des
Sitzpolsters 12 entsprechen mag. Die Rückenlehne 11 besitzt
eine Länge 15, die sich im oberen Bereich bogenförmig von der Längsfalte 4 ausgehend und im unteren Bereich mehr oder
weniger gerade auf den Spalt 13 zu erstreckt. Es handelt sich um die Länge der Fläche der Rückenlehne 11, die von dem
betreffenden Teil der Vorderlage 2 abgedeckt werden muß. Das Sitzpolster 12 besitzt eine für Sitzzwecke nutzbare Länge 16,
die sich ausgehend vom Beginn des Spaltes 13 zunächst mehr oder weniger gerade und sodann bogenförmig abknickend bis zur
Längsschweißung 5 erstreckt. Wie aus der Zusammenschau der Figuren 2 und 3 erkennbar ist, entspricht die Breite 9 der
Vorderlage 2 der Summe der Länge 15 der Rückenlehne 11 und der Länge 16 des Sitzpolsters 12.
Die Vorderlage 2 bildet mit der Rücklage 3 im Anschluß an die Längsfalte 4 eine erste Tasche 17 und im Bereich anschließend
an die Längsschweißung 5 eine zweite Tasche 18. Die Taschen 17 und 18 sind durch die Querschweißungen 6 und 7 seitlich
geschlossen und nur aus dem Hittelbereich her offen, so daß es möglich ist, den Sitzbezug 1 in der aus Figur 3
ersichtlichen Weise mit der Tasche 17 über die Rückenlehne 11 und mit der Tasche 18 über Bereiche des Sitzpolsters 12 zu
stülpen. Nach einem solchen Stülpvorgang befinden sich die Materialbereiche der Kunststoffolie, die die Vorderlage 2
bilden, in mehr oder weniger straffer Form außerhalb des Spalts 13 etwa auch der nutzbaren Oberfläche des Sitzpolsters
12. Mit einer Rüsselplatte 19, die an einem nur angedeuteten Roboterarm vorgesehen ist, kann eine Fixier- und
Eingriffslasche 20, die in einem Mittelbereich der Vorderlage 2 vorgesehen ist, in den Spalt 13 zwischen Rückenlehne 11 und
Sitzpolster 12 eingeschoben und dabei festgeklemmt werden. Wenn die Vorderlage 2 durchgehend ausgebildet ist, kann dabei
diese Vorderlage im Bereich der Fixier- und Eingriffslasche 20 durchstoßen werden. Es ist jedoch auch möglich und auch
sinnvoll, daß die Vorderlage 2 an dieser Stelle, d. h. unterhalb der Fixier- und Eingriffslasche 20, einen Anschnitt
21 (Figur 1) aufweist. Statt des Anschnitts 21 kann auch eine Perforation, ein Ausschnitt o. dgl. vorgesehen sein.
Hierdurch wird eine Öffnung gebildet, durch die die Fixier- und Eingriffslasche 20 leichter in den Spalt 13 eingeschoben
werden kann, wie dies anhand von Figur 3 leicht vorstellbar ist. Die Fixier- und Eingriffslasche 20 ist mit Hilfe einer
Schweißung 22 mit der Vorderlage 2 verbunden. Die Schweißung
22 bildet gleichsam eine Schwenkachse für die Fixier- und Eingriffslasche 20. Die Schweißung 22 ist in Figur 2 durch
eine Pfeildarstellung verdeutlicht.
Die Breite 9 der Vorderlage 2 muß mindestens so groß sein wie die Summe der Längen 15 und 16. Vorteilhaft ist es jedoch,
wenn die Breite 9 etwas größer bemessen ist, damit beim Einschieben der Fixier- und Eingriffslasche 20 in den Spalt
13 auch Material der Vorderlage 2 mit in den Spalt eingeführt und damit mitverankert wird.
Die Figuren 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des Sitzbezugs 1. Wie ersichtlich, besteht der Sitzbezug 1
hier aus zwei Flachfolien, die im Übergangsbereich miteinander verbunden sind. Die Verbindung wird durch eine
Schweißung 23 herbeigeführt, die den Mittelbereich, also den Bereich, in welchem die Fixier- und Eingriffslasche 20
angeordnet ist, ausspart und damit nur die sich anschließenden randseitigen Bereiche überdeckt. In Figur 5
ist diese Schweißung 23 wiederum durch eine Pfeildarstellung kenntlich gemacht. Die Fixier- und Eingriffslasche 20 ist an
den unteren Rand der zuoberst dargestellten Flachfolie angeformt. Die untere Flachfolie besitzt einen Oberrand 24,
der im Mittelbereich frei vorgesehen ist, so daß hier die Durchtrittsöffnung für das Einschieben der Fixier- und
Eingriffslasche 20 in den Spalt 13 gegeben ist.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 6 und 7 ist ähnlich aufgebaut, d. h. auch hier werden zwei Flachfolien
eingesetzt, die durch Schweißungen 23 miteinander verbunden sind. Die oben dargestellte Flachfolie weist einen Unterrand
25 auf, der ebenso wie der Oberrand 24 geradlinig verläuft. Es ist hier eine Überdeckung 26 vorgesehen. Zur Ausbildung
der Fixier- und Eingriffslasche 20 sind in dem betreffenden Teil der Flachfolie randoffene Anschnitte 27 vorgesehen. Die
in Richtung auf die Randbereiche vorgesehenen Materialbereiche der Flachfolie stören hier nicht.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 8 und 9 ist in der Vorderlage 2 der Anschnitt 21 verwirklicht. Das die Fixier-
und Eingriffslasche 20 bildende Materialstück ist hier an der Rückseite der Vorderlage 2 angeschweißt, und zwar mittels der
Schweißung 22.
Claims (7)
1. Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie, insbesondere für die
Erstausstattung, mit einer durchgehenden, die Sitzfläche und die Rücklehnenfläche des Sitzes schützenden Vorderlage (2)
und einer mit der Vorderlage durch Querschweißung (6, 7)
verbundenen Rücklage (3), die in Verbindung mit der Vorderlage eine die Rückenlehne des Sitzes zumindest
teilweise aufnehmende erste Tasche und ggf. eine das Sitzpolster zumindest teilweise umschließende zweite Tasche
bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzbezug im Bereich des Spalts (13) zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eine
Fixier- und Eingriffslasche (20) aufweist, deren Breite etwa der Tiefe (14) des Spalts (13) entspricht.
2. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) im Bereich der Fixier- und Eingriffslasche
(20) eine Perforation, einen Anschnitt (21), einen Ausschnitt oder einen freien Rand (24) aufweist.
3. Sitzbezug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) auf ihrer Rückseite rutschgesichert
ausgestaltet ist.
4. Sitzbezug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) eine etwas größere Breite (9) besitzt, als es der Summe der Länge (15)
der Rückenlehne (11) und der Länge (16) des Sitzpolsters (12) entspricht.
5. Sitzbezug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderlage (2) aus zwei
Flachfolien zusammengesetzt ist, die sich zur Bildung der Fixier- und Eingriffslasche (20) überdeckend angeordnet sind
und in dem nicht von der Fixier- und Eingriffslasche (20) überdeckten Bereich miteinander verbunden sind.
6. Sitzbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixier- und Eingriffslasche (20) klappenartige Form aufweist
und randseitig zur Bildung einer Schwenkachse mit der Vorderlage (2) verschweißt ist.
7. Sitzbezug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixier- und Eingriffslasche (20) auf der der Rücklage (3)
abgekehrten Vorderseite mit der Vorderlage (2) verbunden ist.
Priority Applications (9)
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---|---|---|---|
DE9204236U DE9204236U1 (de) | 1992-03-28 | 1992-03-28 | Sitzbezug zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Sitzes aus einem doppellagigen Teil aus Kunststoffolie |
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