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DE69626755T2 - Kassette für gefaltete und ineinandergefaltete Handtücher, Herstellungsverfahren und Vorrichtung solcher Kassetten - Google Patents

Kassette für gefaltete und ineinandergefaltete Handtücher, Herstellungsverfahren und Vorrichtung solcher Kassetten Download PDF

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DE69626755T2
DE69626755T2 DE69626755T DE69626755T DE69626755T2 DE 69626755 T2 DE69626755 T2 DE 69626755T2 DE 69626755 T DE69626755 T DE 69626755T DE 69626755 T DE69626755 T DE 69626755T DE 69626755 T2 DE69626755 T2 DE 69626755T2
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bundle
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kassette für gefaltete und ineinandergefaltete Handtücher, das Verfahren zur Herstellung einer solchen Kassette und die Herstellungsvorrichtung.
  • Aus dem Patent US 1 038 457 sind Kassetten für Toilettenpapier bekannt, bei denen die Papierblätter die einen in die anderen ineinandergefaltet sind, um einen Papierstapel zu bilden. Der Stapel wird durch Papierbänder, die Binden darstellen, in der Form einer Kassette gehalten. Eine Lasche, die ihrerseits mit dem freien Ende des ersten Blattes Toilettenpapier des Bündels verbunden ist, wird mit den Elementen, die die Binde darstellen, zusammenhaltend gemacht. Diese Lasche dient dazu, die Ingebrauchnahme der Kassette durch ihr Hineinstecken in den Verteilerschlitz des Gehäuses, in dem sie untergebracht ist, zu erleichtern. Die Art der Befestigung der Ausziehlasche an den Bändern der Binde und an dem ersten Blatt Toilettenpapier ist nicht einfach. Sie erfordert ein besonderes Herstellungverfahren, das keine fortgeschrittene Automatisierung erlaubt. In der Tat muß die Lasche an beiden Seiten mit den Enden der Bänder der Binden, und auf mindestens einer Seite an einem Knick des ersten Blattes Toilettenpapier befestigt werden.
  • Ein anderer Typ von Kassette für gefaltetes Papier wird ebenso von dem amerikanischen Patent US 1 579 429 gelehrt, das eine Hülle in Form einer Muffe beschreibt, die ein Bündel von gestapelten, gefalteten und ineinandergefalteten Papierblättern umhüllt. Dieser Stapel enthält an einem seiner Enden eine Lasche (11), verbunden mit einem einfachen Blatt, das in die letzte Falte des Stapels eingeschoben ist. Die Länge der Lasche (11) ist größer als die der Papierblätter und sie ragt aus der Kassette heraus. Sie erlaubt, nach Einsetzen der Kassette in einen Verteilerkasten, das Aufreißen des Hüllenblattes und das Herausziehen des ersten Papierblattes. Weil indessen die Lasche mit ihrer Mitte das Hüllenblatt und das erste Papierblatt mit herauszieht, ist es nötig, für den Verteilerkasten einen ausreichend breiten Schlitz vorzusehen, um den Durchgang der Gesamtheit zuzulassen. Infolgedessen besteht die Gefahr, mehrere Blätter gleichzeitig herauszuziehen, wenn ein Blatt aus dem Verteilerkasten herausgezogen wird, weil der Schlitz zu breit ist. Eine solche Vorrichtung ist also nicht zufriedenstellend. Des weiteren macht sie auf der Herstellungsebene, abgesehen von der Schwierigkeit mit den freien Enden der Lasche, eine genaue Vorrichtung zum Zählen der Blätter notwendig, um in der Lage zu sein, diese an dem letzten Faltblatt des letzten Blattes des Stapels anzubringen, was die Ausführung der Maschine zum Falten und Ineinanderfalten der Blätter erschwert.
  • Eine erste Aufgabe der Erfindung ist also, eine Kassette für Papierblätter, zur Verwendung insbesondere als Handtücher, gefaltet in Richtung der Breite und ineinandergefaltet, vorzuschlagen, die die Nachteile des bisherigen Standes der Technik beseitigt.
  • Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß die Kassette, enthaltend ein Bündel von Papierblättern, in einer Richtung gefaltet, wobei diese Richtung quer ist, und derart ineinandergefaltet, daß ein Stapel gebildet wird mit einem ersten Blatt auf einem seiner Längsenden und einem Verpackungsblatt, das eine Hülle für den Stapel bildet, dadurch gekennzeichnet ist, daß dieses Verpackungsblatt ein Mittel zum Öff nen der Hülle in der Querrichtung und ein Mittel zur Befestigung an dem ersten Blatt des Stapels aufweist.
  • Gemäß einer Ausführungsform bildet diese Hülle eine Muffe, und das Mittel zum Öffnen wird aus mindestens einer Vorausstanzlinie, gerichtet quer zum Verpackungsblatt, gebildet.
  • Gemäß einer anderen Ausführung bildet die Hülle eine Muffe, erhalten durch Übereinanderlegen der beiden entgegengesetzten Enden des Verpackungsblattes, zusammengehalten durch ein Befestigungsmittel. Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann das Befestigungsmittel aufgerissen werden, um derart dann ebenfalls das Mittel zum Öffnen zu bilden; und es kann mittels mehreren Punkten aus hitzeschmelzbarem Kleber, angebracht vor oder während des Umhüllens, ausgeführt werden.
  • Gemäß einer anderen Ausführung wird das Mittel zum Zusammenhalt zwischen der Hülle und dem ersten Blatt aus Kleberpunkten gebildet, insbesondere hitzeschmelzbaren. Insbesondere können sie vor dem Umhüllen des Bündels von Papierblättern mit dem Umhüllungsblatt darum herum angebracht werden. Sie können umgekehrt nach dem Umhüllen durch an der Hülle gemachte Löcher angebracht werden.
  • Indessen kann das Zusammenhalten mit anderen Mitteln, wie Klammern, erreicht werden; jedes andere Mittel zur Verbindung ist geeignet: Hitzeversiegelung, Kleben in der Kälte, der Hitze, reaktivierbares Kleben, und so weiter.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung ist, ein Herstellungsverfahren anzubieten, das die Maschine zum Falten und Ineinanderfalten der Handtücher nicht abändert.
  • Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß das Herstellungsverfahren einen Schritt der Bildung des Bündels aus gefalteten und ineinandergefalteten Blättern umfasst;
    Einen Schritt des Abschneidens eines Blattes zur Umhüllung oder Verpackung;
    Einen Schritt des Hüllens des Blattes um das Bündel gefalteter und ineinandergefalteter Blätter herum;
    Einen Schritt des Verbindens der Enden des Blattes miteinander, sowie eines inneren Teils des Blattes mit den Handtüchern.
  • Gemäß einer anderen Besonderheit wird der Schritt des Zusammenhaltens des Umhüllungsblattes durch Aufbringen einer Menge von insbesondere hitzeschmelzbarem Kleber, vor oder während des Umbindens zur Hülle, vorgenommen.
  • Gemäß einer anderen Besonderheit wird der Schritt des Befestigens der Hülle an den Handtüchern mittels Durchstechens und Einspritzens von insbesondere hitzeschmelzbarem Kleber durch das Umhüllungsblatt hindurch nach dem Umbinden zur Hülle bewirkt.
  • Das letzte Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Herstellung vorzuschlagen, die das Verfahren ins Werk setzt.
  • Dieses Ziel wird erreicht durch die Tatsache, daß die Herstellungsvorrichtung eine Vorrichtung zur Herstellung des Bündels von gefalteten und ineinandergefalteten Blättern, insbesondere Handtüchern, aufweist;
    eine Vorrichtung zum Ausschneiden eines Verpackungsblattes;
    eine Vorrichtung zum Kleben zur Verbindung des Verpackungsblatts mit dem ersten Blatt des Bündels;
    eine Vorrichtung zum Hüllen des Verpackungsblattes um das Bündel.
  • Andere Besonderheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlicher erscheinen beim Lesen der nachfolgend gegebenen Beschreibung, mit Bezug auf die beigelegten Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Kassette gemäß der Erfindung, von der Seite her gesehen, zeigt;
  • 2 eine Ansicht des Umhüllungsblattes von unten zeigt;
  • 3A und 3C die Schritte des Einsetzen der Kassette gemäß der Erfindung in ein Verteilergehäuse zeigen.
  • Die 1 zeigt eine Kassette mit Blättern aus einem für das Abtrocknen geeigneten Material, insbesondere zelluloseartig, aus Papier oder aus Vliesstoff. Sie sind in Bezug auf die Stapelung in Querrichtung gefaltet und eines in das andere ineinandergefaltet derart, daß sie ein Bündel oder eine Nachfüllkassette für ein Verteilergehäuse für beispielsweise Handtücher oder andere Hygieneprodukte bilden.
  • Auf diese Weise, wie das 1 zeigt, wird eine Falte des Blattes (10) in eine der Falten des nachfolgenden Blattes (11) ineinandergefaltet, so daß, wenn später der Benutzer an dem Blatt (10) zieht, er mit diesem die vordere Seite des Blattes (11) herauszieht. Die Entnahme dieses Blattes (10) erlaubt derart das Herausschauen des Blattes (11) aus dem Schlitz des Verteilergehäuses, so daß man an diesem ziehen kann, wenn es an der Reihe ist.
  • Diese Kassetten oder Bündel zum Wiederauffüllen sind gemäß der Ausführungsart der Erfindung, die in der Abbildung dargestellt wird, in ein Verpackungsblatt (2) aus einem zelluloseartigen oder Kunststoffmaterial eingehüllt, das mit einer Vorausstanzung (21) parallel zur Richtung der Falten versehen ist, also senkrecht zu der stirnseitigen Ansicht der 1. Diese Vorausstanzung (21) wird ausgeführt beispielsweise mittels Ausstanzungen in Form von Strichen, angebracht entlang einer oder zweier unterbrochener paralleler Linien, und bildet das Mittel zum Öffnen der Hülle. Sie wird in der 2 durch eine einzige Linie wiedergegeben.
  • Die Breite des Blattes (2) entspricht der Breite der Handtücher und der des Handtuchbündels (1). Das Blatt (2) wird zur Hülle um die Kassette gebunden oder um diese gewickelt, sodann werden seine beiden äußeren Enden mit einem Befestigungsmittel (22) zusammenhaltend gemacht. Dieses Befestigungsmittel kann aus Kleberpunkten, beispielsweise hitzeschmelzbaren, oder aus jedem anderen gleichwertigen Befestigungsystem bestehen, wie beispielsweise einer Anklammerung. Während des Vorgangs der Umhüllung können ebenso Kleberpunkte (23) auf der inneren Seite des Blattes (2) angebracht werden, und insbesondere auf dem Teil des Blattes (2) der sich gegenüber dem ersten Blatt (10) der Handtücher an einem Ende des Stapels befindet und dazu bestimmt ist, der Verteileröffnung (31) des Verteilergehäuses am nächsten zu sein. Diese Kleberpunkte (23) gestatten eine Befestigung des Verpackungsblattes (2) mit dem ersten Blatt (10) der Handtücher.
  • In einer Abwandlung der Erfindung ist die Vorausstanzung (21) an der Seite der Kassette angebracht, wo die beiden Enden des Verpackungsblattes miteinander zusammenhaltend gemacht wurden und in der Nähe der Befestigungsmittel (22). Die Befestigungsmittel (22) sind in der Art vorgesehen, daß ein Ende (24) des Blattes (2) frei ist und von dem Benutzer herausgezogen werden kann.
  • In einer anderen Abwandlung ist die Anordnung so, daß das Ende (24) neben dem Kleberpunkt (23) der das Verpackungsblatt mit den Handtuchblättern zusammenhält, über dem Ende (25) des Blattes (2) untergebracht ist derart, daß der Benutzer an dem Ende (24) einen Zug in Richtung der Kleberpunkte (23) ausüben kann, um leichter die Vorausstanzung (21) aufzureißen. Bei dieser Anordnung werden die Enden (24, 25) umgekehrt wie in der 1 wiedergegeben angeordnet, das heißt (24) über (25).
  • Die Verwendung einer Kassette gemäß der Erfindung gestattet die Erhaltung des hygienischen Ablaufs bis zum Ende. In der Tat wird der Verwender, nachdem er eine Packung geöffnet und eine Kassette an der äußeren Seite der Verpackung (2) herausgenommen hat, mit seiner Hand wie in 3A wiedergegeben die Kassette zwischen den Enden der Finger seiner Hand in Form einer Pinzette (4) ergreifen. Mit seiner anderen Hand bewirkt der Verwender das Zerreißen der Vorausstanzung (21), indem er wie in 3A wiedergegeben an der Lasche (24) zieht. Das auseinandergerissene Ende des Blattes (2), am nächsten dem Befestigungspunkt (23) mit den Handtuchblättern wird in die Unterseite des Verteilergehäuses eingeführt, um sie in den Schlitz (31) des Verteilergehäuses (3) gleiten zu lassen. Sodann wird der Stapel in dem Veteilergehäuse (3) untergebracht. Der Verwender übt eine Kraft F, wie in der 3B gezeigt, auf das Ende des Blattes (2) derart aus, um dieses durch den Schlitz (31) zu ziehen, um mit dem Befestigungspunkt (23) das erste Handtuchblatt durch den Schlitz zu ziehen. Das zweite Handtuchblatt (11) in 3C wird so auf seinen Platz gebracht.
  • Die Kassette gemäß der Erfindung erlaubt es, die Unterbrechung des hygienischen Ablaufs zu vermeiden, ohne im Übrigen die Herstellungskosten schwer zu belasten. In der Tat ist es nicht nötig, die Maschine zum Falten und Ineinanderfalten der Handtuchblätter abzuändern, um eine solche Kassette zu erhalten. Es genügt, einfach der Produktionslinie dieser Maschine ein Mittel hinzuzufügen, das eine Vorausstanzung an dem Verpackungsblatt herstellt, wonach es der Verpackungsstation angeliefert wird. Die Verpackungsstation umfasst zusätzlich zur traditionellen Station ein Element, welches das Einspritzen von hitzeschmelzbarem Kleber erlaubt. Dieses kann unmittelbar auf der Innenseite des Blattes ausgeführt werden, an der Stelle (23) für das Zusammenhalten mit den Handtüchern und an der Stelle (22) für das Zusammenhaltendmachen der Endkanten des Verpackungsblattes.
  • Gemäß einer anderen Abwandlung sieht man an der Station zur Vorausstanzung des Blattes (2) auf der Höhe der Befestigungspunkte (23) ein Mittel zum Durchstechen vor, um sodann durch diesen Einstich das Einspritzen des hitzeschmelzbaren Klebers zu gestatten, der den Zusammenhalt zwischen dem Verpackungsblatt und dem ersten Handtuchblatt sicherstellt. Es ist ebenso möglich, das Durchstechen des Verpackungsblattes vorzusehen, nachdem die Hülle gebildet worden ist. In diesem Fall können Durchstechen und Einspritzen gleichzeitig ausgeführt werden mittels einer Düse, die besonders ausgeformt ist um diese beiden Funktionen zu gewährleisten. So kann man beispielsweise das Mundstück einer gebräuchlichen Düse so zuschleifen, daß sein Ende ein Durchstechungswerkzeug bildet und die Auslassöffnung zurückgesetzt angeordnet ist.
  • Gemäß einer anderen, nicht dargestellten Abwandlung bedeckt die Hülle gänzlich das Blattbündel und das Öffnungsmittel wird durch eine eine Abdeckung bildende Vorausstanzung definiert, die auf dieser Hülle auf einer der beiden Endseiten des Bündels ausgeführt wird. Die Darbietung des ersten Blattes an den Verwender wird durch Herausziehen desselben mittels der Abdeckung verwirklicht.
  • Andere Abänderungen, die für den Fachmann naheliegend sind, bilden ebenfalls einen Teil des Grundgedankens der Erfindung.

Claims (16)

  1. Kassette, enthaltend ein Bündel von Papierblättern, zur Verwendung insbesondere als Handtücher (10 bis 19), in einer Richtung gefaltet, wobei diese Richtung quer ist, und derart ineinandergefaltet, daß ein Stapel gebildet wird mit einem ersten Blatt auf einem seiner Längsenden und einem Verpackungsblatt (2), das eine Hülle für den Stapel bildet, dadurch gekennzeichnet daß dieses Verpackungsblatt ein Mittel zum Öffnen der Hülle in der Querrichtung und ein Mittel zur Befestigung an dem ersten Blatt des Stapels aufweist.
  2. Kassette gemäß dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Hülle eine Muffe bildet, wobei das Mittel zum Öffnen (21) aus mindestens einer Vorausstanzlinie, gerichtet quer zum Verpackungsblatt (2), besteht.
  3. Kassette gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle eine Muffe bildet, erhalten durch Übereinanderlegen der beiden entgegengesetzten Enden des Verpackungsblattes und zusammengehalten durch ein Mittel zum Zusammenbinden (22).
  4. Kassette gemäß dem Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Zusammenbinden (22) aufgerissen werden kann und dann ebenfalls das Mittel zum Öffnen bildet.
  5. Kassette gemäß einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Zusammenbinden (22) aus mehreren Punkten aus insbesondere hitzeschmelzbarem Kleber besteht, angebracht vor oder während des Umhüllens.
  6. Kassette gemäß dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Zusammenhalten (23) aus Punkten aus insbesondere hitzeschmelzbarem Kleber besteht.
  7. Kassette gemäß den Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Punkte aus Kleber vor oder während des Umhüllens des Blattes um den Stapel aus Papierblättern herum angebracht werden.
  8. Kassette gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Zusammenhalten (23) Punkte aus insbesondere hitzeschmelzbarem Kleber sind, angebracht nach dem Umhüllen durch in dem Blatt (2) gemachte Löcher hindurch.
  9. Kassette gemäß dem Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Punkte aus Kleber mit Hilfe einer Düse angebracht werden, die derart geformt ist, daß sie ebenfalls ein Mittel zum Durchstechen darstellt.
  10. Kassette gemäß dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Zusammenhalten (23) aus Klammern bestehen.
  11. Kassette gemäß einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Binde, gebildet aus dem Verpackungsblatt (2), die Gesamtheit der Breite der Handtücher (10 bis 19) bedeckt.
  12. Verfahren zur Herstellung einer Kassette gemäß einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Schritt der Bildung des Bündels von gestapelten Blättern, gefaltet in Querrichtung und ineinandergefaltet, umfasst; einen Schritt des Vorausstanzens eines Verpackungsblattes; einen Schritt des Hüllens des Blattes um das Bündel herum; einen Schritt des Übereinanderlegens und des Verbindens der Enden des Blattes, und des Zusammenhaltendmachens eines inneren Teils des Verpackungsblattes mit dem ersten der Blätter.
  13. Verfahren zur Herstellung gemäß dem Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Zusammenhaltendmachens mit einer Einlage von insbesondere hitzeschmelzbarem Kleber vor dem Umhüllen ausgeführt wird.
  14. Verfahren zur Herstellung gemäß dem Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Zusammenhaltendmachens der Hülle mit den Handtüchern mittels Durchstechens und Einspritzens von Kleber durch das Verpackungsblatt hindurch nach dem Umhüllen bewirkt wird.
  15. Vorrichtung zur Herstellung einer Kassette gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vorrichtung zur Herstellung des Bündels von gefalteten und ineinandergefalteten Blättern aufweist; eine Vorrichtung zum Vorausstanzen eines Verpackungsblattes; eine Vorrichtung zum Auftragen von Kleber; zur Verbindung des Verpackungsblatts mit dem ersten Blatt des Bündels; eine Vorrichtung zum Umhüllen des Bündels mit dem Verpackungsblatt.
  16. Vorrichtung gemäß dem Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Auftragen von Kleber ein Element umfasst, auf dem ein Mittel zum Durchstechen und ein Mittel zur Verteilung von Kleber vorgesehen ist, angeordnet hinter dem Mittel zum Durchstechen.
DE69626755T 1995-12-15 1996-12-13 Kassette für gefaltete und ineinandergefaltete Handtücher, Herstellungsverfahren und Vorrichtung solcher Kassetten Expired - Lifetime DE69626755T2 (de)

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