DE4325429C2 - Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial - Google Patents
Zweiteilige Verpackung aus FaltmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine quaderförmige, zweiteilige Tray-
Verpackung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, dessen
Merkmale aus der DE-GM 90 13 227 entnehmbar sind.
Auch aus der DE 39 40 872 A1 ist eine quaderförmige Tray-Verpackung
aus Faltmaterial bekannt mit einem Boden und mit Wänden
und mit einem oberen Verpackungsteil mit einem Deckel und
mit Wänden, wobei die beiden Verpackungsteile ineinander
gesteckt sind und sich mit einander überlappenden Wänden
zu der Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden
ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an
Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lös
bar miteinander verbunden sind und zum Lösen dieser Ver
bindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen vorge
sehen sind, die über Trennlinien mit der betreffenden Wand
lösbar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der
Verbindungen durch Zug an den Befestigungslaschen die
beiden Verpackungsteile voneinander getrennt werden kön
nen.
Obgleich man dort das Problem der Beschädigung von Ver
packungsteilen beim Lösen der Klebeverbindungen erkannt
hat, sind dort die Befestigungslaschen in den betreffenden
Seitenwänden selbst ausgebildet. Die oberen Kanten der
Befestigungslaschen schließen mit den oberen Kanten der
Seitenwände in einer Linie ab. Seitlich, d. h. lotrecht,
sind die Befestigungslaschen durch Schnitte von dem an
grenzenden Wandmaterial getrennt und unten sind sie durch
horizontale Perforationslinien lösbar mit dem Wandmaterial
befestigt.
Zwar wird in dieser Druckschrift die Behauptung aufge
stellt, mit dieser Anordnung sei es möglich, die Befes
tigungslaschen sauber aus den Seitenwänden herauszutren
nen, ohne die Seitenwände zu beschädigen, jedoch zeigt die
Praxis, daß dies nicht der Fall ist. Dies liegt darin
begründet, daß man zum Trennen der Verbindungsstellen die
Befestigungslaschen an ihren oberen Kanten greifen und
nach unten ziehen muß, d. h. in Richtung ihrer seitlichen
Schnittlinien. Bei dieser Zugbewegung besteht die Gefahr,
daß man zusammen mit der betreffenden Befestigungslasche
auch ein Stück des darunter befindlichen Teils der zugehö
rigen Wand mitherausreißt. Die die Befestigungslasche
begrenzende Perforationslinie hindert dieses Herausreißen
des zusätzlichen Wandteils nämlich nicht; wollte man das
Material an der Perforationslinie trennen, so müßte man
einen Zug in waagerechter Richtung ausüben, d. h. längs der
Perforationslinie, und dies ist dort nicht vorgesehen.
Ebenfalls fällt nachteilig ins Gewicht, daß mit dem Ab
trennen oder Abknicken der Befestigungslaschen das betref
fende Stück der Wand, ggf. mit einem zusätzlichen, nach
unten angrenzenden Wandstück, wie oben ausgeführt, ab
getrennt oder abgebogen wird. Ein auf der betreffenden
Wand befindlicher Druck oder eine sonstige bildliche Dar
stellung auf dieser Wand wird an dieser Stelle somit un
terbrochen. In der Praxis bedeutet dies, daß zumindest die
Befestigungslaschen für einen Reklameaufdruck nicht zur
Verfügung stehen, will man nicht den Nachteil in Kauf
nehmen, daß bei gelösten Befestigungsstellen der Druck an
dieser Stelle unterbrochen und damit als Ganzes unlesbar
ist.
Schließlich ist das Lösen der Verbindung durch Ziehen an
der Befestigungslasche schwierig, weil für die Finger kein
eigentlicher Ansatzpunkt an der Befestigungslasche gegeben
ist.
Die erläuterten Nachteile treffen im wesentlichen auch für die
eingangs erwähnte DE-GM 90 13 227 zu. Hier ist in einem Steck
deckel ein Griffloch ausgebildet, vor dem ein Teil einer Griffla
sche einer Präsentationsschale liegt, wenn der Steckdeckel in
diese Schale hineingesteckt ist. Die Grifflasche ist ein nach oben
weisender Fortsatz der Seitenwand der Präsentationsschale, wobei
diese Wand mit der darunter liegenden Seitenwand des Steckdeckels
über eine Klebestelle verbunden ist. Die Grifflasche weist an
ihrem unteren Rand eine Perforationslinie auf. Wenn in das sich
über der Grifflasche befindende Griffloch von oben hineingegriffen
wird, kann die Grifflasche in einer Richtung senkrecht zur Perfo
rationslinie zum Benutzer hin nach unten weggezogen werden, wo
durch die Klebeverbindung gelöst wird. Hierbei kann jedoch die
Lasche nicht genau längs der Perforationslinie abgetrennt werden
und es werden zumindest ein Teil der Wand der Präsentationsschale
und damit auch deren Aufdruck durch das Abreißen beschädigt.
Ein optisch einwandfreies unteres Tray-Verpackungsteil bleibt auch
bei der DE 87 11 991 U1 nach dem Trennvorgang der beiden Verpackungs
teile nicht zurück. Dort sind am unteren Rand des oberen Ver
packungsteils zwei jeweils von einer Seite an ein Griffloch an
grenzende Befestigungslaschen vorgesehen, die über darunter lie
gende Klebestellen des unteren Verpackungsteils mit letzterem ver
bunden sind. Am oberen Rand der Laschen ist eine Perforationslinie
vorgesehen, längs derer die Laschen, ohne vom oberen Verpackungs
teil abgetrennt zu werden, gelöst und von den Klebestellen abgezo
gen werden, die nach dem Trennvorgang am unteren Verpackungsteil
sichtbar zurückbleiben.
Eine andersartige Lösung zum Trennen eines oberen flachen
Deckelteils und unteren Verpackungsteils mit Hilfe von seitlich
von einer oberen Ecke der quaderförmigen Verpackung abstehenden
Laschen, deren Perforationslinien sich in den Deckel der Verpackung
hinein erstrecken, ist aus der EP 0 353 100 A2 entnehmbar.
Bei dieser andersartigen Lösung, deren Grifflaschen sich nicht an
der Seitenkante des unteren Verpackungsteils nach oben fortsetzen,
bestehen die weiter oben geschilderten Probleme der Beschädigung
der entsprechenden Wandteile nicht.
Ferner sind aus einteiligen Verpackungen, deren wieder verschließ
bares Deckelteil lediglich aufgeklappt werden soll, wiederum an
dersartige Lösungen mit einem umlaufenden Abreißmechanismus ent
nehmbar. Eine entsprechende Lösung findet sich in der US 31 11 255,
in der die einteilige Verpackung durch einen in den Verpackungs
wänden durch Perforationslinien ausgebildeten umlaufenden
Streifen in ein Behälter- und damit verbundenes aufklappbares
Deckelteil wieder verschließbar geöffnet werden soll. Hier sind
eine innere Grifflasche und eine darüber liegende äußere Griff
lasche des ansonsten über eine spezielle Öffnungsklappe verklebten
Deckelteils nicht verklebt, da die äußere Grifflasche mit einem
angrenzenden Griffloch beim Aufreißen abfallen soll. Der Benutzer
muß ferner, um den Deckel der gezeigten Eispackung nach Abtrennen
des Streifens letztlich anheben zu können, den freien Randab
schnitt des Deckelteils nach oben ziehen, um längs einer schrägen
Perforationslinie speziell ausgebildete Teile des verschließbaren
Deckelteils voneinander trennen zu können. Bei diesem Abreißvor
gang bestehen dann dieselben Probleme wie beim weiter oben darge
legten Trennvorgang in der DE-GM 90 13 227. Das Aufreißen längs
der Perforationslinien des umlaufenden Streifens erfolgt aus
schließlich zum Zwecke des Herauslösens dieses Streifens, der
außer über die Perforationslinien keinerlei Verbindungen zu
darunter oder darüber liegenden Teilen aufweist und insbesondere
nicht mit der oder Teilen der äußeren Grifflasche verklebt ist.
Die deckungsgleichen Wandteile werden nicht voneinander gelöst,
sondern bleiben im Bereich ihrer Verklebung vereint, wohingegen
die übereinander liegenden, nicht verklebten Grifflaschen nach dem
Heraustrennen voneinander abfallen.
Sind gemäß diesem US-Patent die innere und äußere Grifflasche, die
mit dem Griffloch zusammen einen Öffnungsmechanismus für den Um
schlagdeckel der einteiligen Verpackung bilden, von der Öffnungs
klappe und dem daran verklebten Deckelteil abgerissen, bleibt ein
kleiner Vorstehrand am Deckel übrig. Dadurch entsteht ein soge
nannter Flip-Top-Deckel, der ein selbständiges Öffnen nach Ge
brauch und Wiederverschluß des Deckels verhindert.
Die Erfindung vermeidet demgegenüber die anhand der gattungsgemä
ßen zweiteiligen Verpackung aufgezeigten Nachteile. Ihr liegt die
Aufgabe zugrunde, ausgehend von den Merkmalen im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 eine Tray-Verpackung anzugeben, bei der
eine Lösung der Verbindung zwischen den beiden Ver
packungsteilen durch Ziehen an den Befestigungslaschen
möglich ist, ohne daß dabei die betreffende Seitenwand, an
der die Befestigungslasche vorgesehen ist, in ihrem Aus
sehen irgendwie beeinträchtigt wird. Auch soll das bösen
der Verbindungsstellen sehr einfach und unkompliziert
vonstatten gehen können.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1
gelöst. Erfindungsgemäß gelingt es, bei der vorliegenden zweitei
ligen Tray-Verpackung, Ober- und Unterteil leicht und ohne Be
schädigung der betreffenden Seitenwände voneinander zu lösen. Beim
Lösen erfolgt vorzugsweise ein komplettes Herausnehmen der Laschen
längs der im Anspruch 1 definierten Perforationslinien einherge
hend mit einer vorteilhaften Reduzierung des Materiales, wodurch
ein besseres Sichten des Produktes im Regal möglich wird.
Erfindungsgemäß ist das Griffloch des oberen Verpackungsteils
angrenzend an eine durch Perforationslinien berandete Grifflasche
in der betreffenden Wand des oberen Verpackungsteils ausgebildet
und diese berandete Grifflasche ist mit der Befestigungslasche des
unteren Verpackungsteils außerhalb des Bereichs deren zugehöriger
Grifflasche verklebt. Sowohl das Griffloch im oberen Verpackungs
teil als auch die Grifflasche der Befestigungslasche des unteren
Verpackungsteils sind in der aufgestellten Verpackung seitlich an
ihrer berandeten Grifflasche bzw. Befestigungslasche vorgesehen.
Zum Lösen der Verbindungsstellen greift man die betref
fende Befestigungslasche an ihrer erfindungsgemäß seit
lich, d. h. an einer ihrer Seitenkanten, ausgebildeten
Grifflasche und zieht die Befestigungslasche
parallel zum Boden des unteren Verpackungsteils in Richtung der
Trennlinie zwischen Befestigungslasche und Wand und der hierzu
parallelen, die Grifflasche des oberen Verpackungsteils beranden
den Perforationslinien. Dadurch
wird die Befestigungslasche sauber längs dieser Trennlinie
von der eigentlichen Wand abgetrennt, ohne die Wand dabei
zu beschädigen. Auch werden Reklameaufdrucke auf der Sei
tenwand durch das Lösen der Verbindung nicht beschädigt
und bleiben als solche ungestört. Hier sei in Erinnerung
gerufen, daß der obere Verpackungsteil am Ort des Verkaufs
abgezogen wird, so daß die verpackten Artikel, ins
besondere Beutel, in dem schalenförmig ausgebildeten un
teren Verpackungsteil stehen und dann abverkauft werden.
Dieser schalenförmige untere Verpackungsteil hat erfin
dungsgemäß also ungestörte Wände, weil erfindungsgemäß die
Befestigungslaschen nicht aus dem Material der Wände aus
geschnitten sind, sondern als zusätzliche Fortsätze an die
eigentlichen Wände nach oben angrenzen.
Es sei erwähnt, daß die Befestigungslaschen sowohl als
Ganzes abgerissen werden können, wie es auch möglich ist,
sie am oberen Verpackungsteil zu belassen. Auch bei dieser
Ausführungsform stören sie nicht, weil das obere Ver
packungsteil ja entfernt wird.
Während bei der Verpackung der DE 39 40 872 A1 das Greifen
der Befestigungslaschen schwierig war, weil hierzu ein
nicht verklebter Bereich der Befestigungslasche gegriffen
werden mußte, werden bei der Erfindung bewußt Grifflaschen
vorgesehen, die also leicht zwischen Daumen und Zeigefin
ger gegriffen werden können und mit denen dann die Perfo
ration getrennt wird.
Nachdem der obere Verpackungsteil zum Abverkauf ohne dies
entfernt wird, ist es zur Lösung der Erfindungsaufgabe
förderlich, wenn, wie es bevorzugt wird, auch der mit den
Befestigungslaschen verbundene Teil der inneren Wände über
Trennlinien mit dem übrigen Material dieser inneren Wände
verbunden ist. Man muß also nicht die Klebeverbindung
zwischen den überlappenden Wandteilen aufreißen, was wegen
der guten Klebewirkung der Klebeverbindung häufig schwie
rig ist, sondern man muß bei dieser bevorzugten Ausgestal
tung beide miteinander verklebten Wandteile zusammen längs
ihrer Trennlinien abtrennen und dann kann man die beiden
Verpackungsteile voneinander trennen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungs
beispiels näher erläutert, aus dem sich weitere wichtige
Merkmale ergeben. Es zeigt:
Fig. 1 einen Zuschnitt für das obere Ver
packungsteil einer
Verpackung;
Fig. 2 einen Zuschnitt für das zugehörige untere
Verpackungsteil dieser Verpackung.
Der Zuschnitt nach Fig. 1 für das obere Verpackungsteil
hat Längswandfelder 1, 2 und daran angelenkte Stirnwand
felder 3, 4. An die Wandfelder 1-4 sind Deckelfelder 5
angelenkt. An eines der Wandfelder 1 bzw. 4 ist ein Klebe
feld 6 angelenkt.
Der in Fig. 2 gezeigte Zuschnitt für das zugehörige untere
Verpackungsteil hat ebenfalls Längswandfelder 11, 12 sowie
Stirnwandfelder 13, 14. An diese Wandfelder sind Boden
felder 15 angelenkt. Außerdem ist an eines der Wandfelder
11, 14 ein Klebefeld 16 angelenkt.
Die bisher beschriebenen Merkmale sind in ähnlicher Form
in der erwähnten DE 39 40 872 A1 schon beschrieben.
Die Wandfelder 11-14 des unteren
Verpackungsteils nach Fig. 2 haben ungestörte Oberkanten 17. Die
Wandfelder 11-14 und insbesondere die Längswandfelder
11, 12, an denen Befestigungslaschen 18 vorgesehen sind,
können also in ihrer gesamten Fläche und ungestört be
schriftet (bedruckt) werden.
Die Befestigungslaschen 18 sind über
Trennlinien (Perforationslinien) 19 an die Oberkanten 17
der Wandfelder 11-14, hier 11 und 12, angelenkt. Weil
bei der gezeigten Ausführungsform die Wandfelder 11, 12
nach hinten, d. h. beim Zuschnitt nach links bzw. rechts
ansteigen, benötigen die sich nach oben an die Längswand
felder 11, 12 anschließenden Befestigungslaschen 18 auch
kein zusätzliches Zuschnittmaterial.
Teile der Befestigungslaschen 18, die im Bereich von deren
rechten oder linken Seitenkanten vorgesehen sind, sind als
Grifflaschen 20 ausgebildet. Das bedeutet, daß diese
Grifflaschen 20 mit dem darunter befindlichen Material der
Wände 1-4 des Zuschnitts nach Fig. 1 nicht verklebt
sind.
Zur Herstellung der zweiteiligen Verpackung werden die
beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 so übereinander ge
legt, daß die Befestigungslaschen 18 mit ihren Griffla
schen 20 auf entsprechenden Laschen 7 der zugehörigen
Wandteile 1-4 aufliegen. Im Bereich der Befestigungsla
schen 18, d. h. mit Ausnahme der Grifflaschen 20, werden
diese Wandteile 18, 7 miteinander verklebt.
Die Laschen 7 sind durch obere und untere Perforations
linien 8 sowie durch stirnseitige Schnittlinien 9 defi
niert. Direkt anschließend an die Schnittlinien 9 sind
Grifflöcher 10 in diesen Wänden 1, 2 ausgebildet.
Ganz wie in der erwähnten deutschen Offenlegungsschrift
beschrieben werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und
2 entweder getrennt aufgerichtet und verklebt, so daß sich
ein oberer Verpackungsteil mit vier Seitenwänden und einem
Deckel ausbildet sowie ein zugehöriger unterer Ver
packungsteil mit einem Boden und mit vier Seitenwänden.
Die Abmessungen sind nun so getroffen, daß die beiden
Verpackungsteile ineinander gesteckt werden können, wobei
die Wände sich teilweise überlappen und aneinander an
liegen. Es können auch alternativ die beiden Zuschnitte
nach Fig. 1 und 2 in die Gebrauchslage übereinander gelegt
werden und im Bereich der Laschen 7, 18 miteinander ver
klebt und dann zu der Verpackung aufgefaltet werden. Bei
getrennter Fertigung der beiden Verpackungsteile werden
diese anschließend an den Verbindungsstellen 7, 18 mitein
ander verklebt oder sonstwie lösbar verbunden. Vorstehend
wurde vorausgesetzt, daß die dann allseits geschlossene
Verpackung vorher mit geeigneten Artikeln, vorzugsweise
mit Beuteln, befüllt wurde. Die Wände des oberen Ver
packungsteils befinden sich dabei außen oder innen. Wenn
sie außen angeordnet sind, schützen sie den Druck der
Wände des unteren Verpackungsteils.
Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den
Beiden Verpackungsteilen. Hierzu zieht man an den Griff
laschen 20 in Richtung der Pfeile 21, d. h. parallel zum Boden
des unteren Verpackungsteils in Richtung der Trennlinie 19, was
durch die Grifflöcher 10 erleichtert wird. Dadurch werden die
Befestigungsla
schen 18 von dem zugehörigen Zuschnitt nach Fig. 2 abge
trennt mit dem Ergebnis, daß der obere Verpackungsteil
nach Fig. 1 vom unteren, schalenförmigen Verpackungsteil
nach Fig. 2 nach oben abgezogen werden kann. Die in der
Verpackung verpackten Gegenstände sind dann für den Ver
kauf frei zugänglich; sie stehen in dem trayförmigen un
teren Verpackungsteil.
Es ist nicht notwendig, daß die Befestigungslaschen 18,
von denen wenigstens zwei vorgesehen sein sollen, um an
beiden Seiten Verbindungspunkte auszubilden, voneinander
getrennt sind, wie in Fig. 2 zeichnerisch dargestellt.
Vielmehr können die beiden Befestigungslaschen 18 auch
einstückig ausgebildet sein. In diesem Fall sind sie durch
ein Zuschnitteil im Bereich 22 miteinander verbunden,
welches Zuschnitteil über Schnittlinien an die betreffen
den Wände 11, 12, 13 angrenzt.
Wenn vorstehend davon gesprochen wurde, daß an wenigstens
einer der Seitenkanten der Befestigungslasche 18 eine
Grifflasche 20 ausgebildet ist, so umfaßt dies auch die
Ausgestaltung, bei der direkt angrenzend an den verklebten
Bereich der Befestigungslasche 18 das Griffloch 10 vorge
sehen ist. Bei beiden Fallgestaltungen wird nämlich das
selbe Ziel erreicht, nämlich mit Hilfe der Grifflasche 20
oder des Grifflochs 10 an der Befestigungslasche 18 in
Richtung des Pfeiles 21, d. h. parallel zur
Trennlinien 19, ziehen zu können.
Ein weiterer Vorteil wird erzielt, indem
nämlich mehr Leimpunkte zur Verbindung der beiden Ver
packungsteile vorgesehen werden können, so daß sich die
Verpackung insgesamt durch eine größere Stabilität aus
zeichnet. Mehr Leimpunkte bedingen nämlich eine größere
Fläche der Befestigungslaschen und dies ist bei der
Ausbildung ohne weiteres möglich, weil die
Befestigungslaschen ja an gesonderten Fortsätzen außerhalb
der eigentlichen Wände vorgesehen sind und nicht als Teile
der Wände ausgebildet sind, wie bei der erwähnten deut
schen Offenlegungsschrift.
Claims (2)
1. Quaderförmige, zweiteilige Tray-Verpackung aus Faltmate
rial mit einem unteren Tray-Verpackungsteil (Fig. 2) mit ei
nem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Tray-Ver
packungsteil (Fig. 1) mit einem Deckel und mit Wänden,
wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt
sind und sich mit einander überlappenden Wänden (1, 2,
3, 4, 11, 12, 13, 14) zu der Tray-Verpackung mit dem
Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner
die beiden Verpackungsteile an Befestigungsstellen im
Überlappungsbereich der Wände lösbar miteinander verbun
den sind und zum Lösen dieser Verbindungen von außen
zugängliche Befestigungslaschen (18) vorgesehen sind,
die über Trennlinien (19) mit der betreffenden Wand lös
bar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der Ver
bindungen durch Zug an den Befestigungslaschen (18) des
unteren Tray-Verpackungsteils die beiden Verpackungstei
le voneinander getrennt werden können, wobei die Befe
stigungslaschen (18) als nach oben weisende Fortsätze
der betreffenden Wand (11-14) des unteren Tray-Verpackungs
teils ausgebildet sind und wenigstens an einer der
Kanten der Befestigungslaschen (18) eine Grifflasche
(20) und wenigstens ein Griffloch (10) in der überlap
penden Wand (1, 2) des oberen Verpackungsteils ausgebil
det sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffloch (10) angrenzend an eine durch Perfora
tionslinien (8) berandete Grifflasche (7) in der betref
fenden Wand des oberen Verpackungsteils ausgebildet ist
und diese berandete Grifflasche (7) mit der Befesti
gungslasche (18) des unteren Verpackungsteils außerhalb
des Bereichs deren zugehöriger Grifflasche (20) verklebt
ist, und daß in der aufgerichteten Verpackung sowohl das
Griffloch (10) im oberen Verpackungsteil als auch die
Grifflasche (20) der Befestigungslasche (18) des unteren
Verpackungsteils derart seitlich an ihrer berandeten
Grifflasche (7) bzw. Befestigungslasche (18) vorgesehen
sind, daß das Abtrennen der Befestigungslasche (18) parallel
zum Boden des unteren Verpackungsteils in Rich
tung der Trennlinie (19) und der hierzu parallelen Per
forationslinien (8) des oberen Verpackungsteils erfolgt.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch der mit den Befestigungslaschen (18) verbundene
Teil (7) der Wände (1-4) des oberen Verpackungsteils über
Trennlinien (8, 9) mit dem übrigen Material dieser inneren
Wände (1-4) verbunden ist.
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