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DE4325429C2 - Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial - Google Patents

Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial

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DE4325429C2
DE4325429C2 DE4325429A DE4325429A DE4325429C2 DE 4325429 C2 DE4325429 C2 DE 4325429C2 DE 4325429 A DE4325429 A DE 4325429A DE 4325429 A DE4325429 A DE 4325429A DE 4325429 C2 DE4325429 C2 DE 4325429C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine quaderförmige, zweiteilige Tray- Verpackung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, dessen Merkmale aus der DE-GM 90 13 227 entnehmbar sind.
Auch aus der DE 39 40 872 A1 ist eine quaderförmige Tray-Verpackung aus Faltmaterial bekannt mit einem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Verpackungsteil mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einander überlappenden Wänden zu der Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lös­ bar miteinander verbunden sind und zum Lösen dieser Ver­ bindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen vorge­ sehen sind, die über Trennlinien mit der betreffenden Wand lösbar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungslaschen die beiden Verpackungsteile voneinander getrennt werden kön­ nen.
Obgleich man dort das Problem der Beschädigung von Ver­ packungsteilen beim Lösen der Klebeverbindungen erkannt hat, sind dort die Befestigungslaschen in den betreffenden Seitenwänden selbst ausgebildet. Die oberen Kanten der Befestigungslaschen schließen mit den oberen Kanten der Seitenwände in einer Linie ab. Seitlich, d. h. lotrecht, sind die Befestigungslaschen durch Schnitte von dem an­ grenzenden Wandmaterial getrennt und unten sind sie durch horizontale Perforationslinien lösbar mit dem Wandmaterial befestigt.
Zwar wird in dieser Druckschrift die Behauptung aufge­ stellt, mit dieser Anordnung sei es möglich, die Befes­ tigungslaschen sauber aus den Seitenwänden herauszutren­ nen, ohne die Seitenwände zu beschädigen, jedoch zeigt die Praxis, daß dies nicht der Fall ist. Dies liegt darin begründet, daß man zum Trennen der Verbindungsstellen die Befestigungslaschen an ihren oberen Kanten greifen und nach unten ziehen muß, d. h. in Richtung ihrer seitlichen Schnittlinien. Bei dieser Zugbewegung besteht die Gefahr, daß man zusammen mit der betreffenden Befestigungslasche auch ein Stück des darunter befindlichen Teils der zugehö­ rigen Wand mitherausreißt. Die die Befestigungslasche begrenzende Perforationslinie hindert dieses Herausreißen des zusätzlichen Wandteils nämlich nicht; wollte man das Material an der Perforationslinie trennen, so müßte man einen Zug in waagerechter Richtung ausüben, d. h. längs der Perforationslinie, und dies ist dort nicht vorgesehen.
Ebenfalls fällt nachteilig ins Gewicht, daß mit dem Ab­ trennen oder Abknicken der Befestigungslaschen das betref­ fende Stück der Wand, ggf. mit einem zusätzlichen, nach unten angrenzenden Wandstück, wie oben ausgeführt, ab­ getrennt oder abgebogen wird. Ein auf der betreffenden Wand befindlicher Druck oder eine sonstige bildliche Dar­ stellung auf dieser Wand wird an dieser Stelle somit un­ terbrochen. In der Praxis bedeutet dies, daß zumindest die Befestigungslaschen für einen Reklameaufdruck nicht zur Verfügung stehen, will man nicht den Nachteil in Kauf nehmen, daß bei gelösten Befestigungsstellen der Druck an dieser Stelle unterbrochen und damit als Ganzes unlesbar ist.
Schließlich ist das Lösen der Verbindung durch Ziehen an der Befestigungslasche schwierig, weil für die Finger kein eigentlicher Ansatzpunkt an der Befestigungslasche gegeben ist.
Die erläuterten Nachteile treffen im wesentlichen auch für die eingangs erwähnte DE-GM 90 13 227 zu. Hier ist in einem Steck­ deckel ein Griffloch ausgebildet, vor dem ein Teil einer Griffla­ sche einer Präsentationsschale liegt, wenn der Steckdeckel in diese Schale hineingesteckt ist. Die Grifflasche ist ein nach oben weisender Fortsatz der Seitenwand der Präsentationsschale, wobei diese Wand mit der darunter liegenden Seitenwand des Steckdeckels über eine Klebestelle verbunden ist. Die Grifflasche weist an ihrem unteren Rand eine Perforationslinie auf. Wenn in das sich über der Grifflasche befindende Griffloch von oben hineingegriffen wird, kann die Grifflasche in einer Richtung senkrecht zur Perfo­ rationslinie zum Benutzer hin nach unten weggezogen werden, wo­ durch die Klebeverbindung gelöst wird. Hierbei kann jedoch die Lasche nicht genau längs der Perforationslinie abgetrennt werden und es werden zumindest ein Teil der Wand der Präsentationsschale und damit auch deren Aufdruck durch das Abreißen beschädigt.
Ein optisch einwandfreies unteres Tray-Verpackungsteil bleibt auch bei der DE 87 11 991 U1 nach dem Trennvorgang der beiden Verpackungs­ teile nicht zurück. Dort sind am unteren Rand des oberen Ver­ packungsteils zwei jeweils von einer Seite an ein Griffloch an­ grenzende Befestigungslaschen vorgesehen, die über darunter lie­ gende Klebestellen des unteren Verpackungsteils mit letzterem ver­ bunden sind. Am oberen Rand der Laschen ist eine Perforationslinie vorgesehen, längs derer die Laschen, ohne vom oberen Verpackungs­ teil abgetrennt zu werden, gelöst und von den Klebestellen abgezo­ gen werden, die nach dem Trennvorgang am unteren Verpackungsteil sichtbar zurückbleiben.
Eine andersartige Lösung zum Trennen eines oberen flachen Deckelteils und unteren Verpackungsteils mit Hilfe von seitlich von einer oberen Ecke der quaderförmigen Verpackung abstehenden Laschen, deren Perforationslinien sich in den Deckel der Verpackung hinein erstrecken, ist aus der EP 0 353 100 A2 entnehmbar. Bei dieser andersartigen Lösung, deren Grifflaschen sich nicht an der Seitenkante des unteren Verpackungsteils nach oben fortsetzen, bestehen die weiter oben geschilderten Probleme der Beschädigung der entsprechenden Wandteile nicht.
Ferner sind aus einteiligen Verpackungen, deren wieder verschließ­ bares Deckelteil lediglich aufgeklappt werden soll, wiederum an­ dersartige Lösungen mit einem umlaufenden Abreißmechanismus ent­ nehmbar. Eine entsprechende Lösung findet sich in der US 31 11 255, in der die einteilige Verpackung durch einen in den Verpackungs­ wänden durch Perforationslinien ausgebildeten umlaufenden Streifen in ein Behälter- und damit verbundenes aufklappbares Deckelteil wieder verschließbar geöffnet werden soll. Hier sind eine innere Grifflasche und eine darüber liegende äußere Griff­ lasche des ansonsten über eine spezielle Öffnungsklappe verklebten Deckelteils nicht verklebt, da die äußere Grifflasche mit einem angrenzenden Griffloch beim Aufreißen abfallen soll. Der Benutzer muß ferner, um den Deckel der gezeigten Eispackung nach Abtrennen des Streifens letztlich anheben zu können, den freien Randab­ schnitt des Deckelteils nach oben ziehen, um längs einer schrägen Perforationslinie speziell ausgebildete Teile des verschließbaren Deckelteils voneinander trennen zu können. Bei diesem Abreißvor­ gang bestehen dann dieselben Probleme wie beim weiter oben darge­ legten Trennvorgang in der DE-GM 90 13 227. Das Aufreißen längs der Perforationslinien des umlaufenden Streifens erfolgt aus­ schließlich zum Zwecke des Herauslösens dieses Streifens, der außer über die Perforationslinien keinerlei Verbindungen zu darunter oder darüber liegenden Teilen aufweist und insbesondere nicht mit der oder Teilen der äußeren Grifflasche verklebt ist. Die deckungsgleichen Wandteile werden nicht voneinander gelöst, sondern bleiben im Bereich ihrer Verklebung vereint, wohingegen die übereinander liegenden, nicht verklebten Grifflaschen nach dem Heraustrennen voneinander abfallen.
Sind gemäß diesem US-Patent die innere und äußere Grifflasche, die mit dem Griffloch zusammen einen Öffnungsmechanismus für den Um­ schlagdeckel der einteiligen Verpackung bilden, von der Öffnungs­ klappe und dem daran verklebten Deckelteil abgerissen, bleibt ein kleiner Vorstehrand am Deckel übrig. Dadurch entsteht ein soge­ nannter Flip-Top-Deckel, der ein selbständiges Öffnen nach Ge­ brauch und Wiederverschluß des Deckels verhindert.
Die Erfindung vermeidet demgegenüber die anhand der gattungsgemä­ ßen zweiteiligen Verpackung aufgezeigten Nachteile. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 eine Tray-Verpackung anzugeben, bei der eine Lösung der Verbindung zwischen den beiden Ver­ packungsteilen durch Ziehen an den Befestigungslaschen möglich ist, ohne daß dabei die betreffende Seitenwand, an der die Befestigungslasche vorgesehen ist, in ihrem Aus­ sehen irgendwie beeinträchtigt wird. Auch soll das bösen der Verbindungsstellen sehr einfach und unkompliziert vonstatten gehen können.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß gelingt es, bei der vorliegenden zweitei­ ligen Tray-Verpackung, Ober- und Unterteil leicht und ohne Be­ schädigung der betreffenden Seitenwände voneinander zu lösen. Beim Lösen erfolgt vorzugsweise ein komplettes Herausnehmen der Laschen längs der im Anspruch 1 definierten Perforationslinien einherge­ hend mit einer vorteilhaften Reduzierung des Materiales, wodurch ein besseres Sichten des Produktes im Regal möglich wird.
Erfindungsgemäß ist das Griffloch des oberen Verpackungsteils angrenzend an eine durch Perforationslinien berandete Grifflasche in der betreffenden Wand des oberen Verpackungsteils ausgebildet und diese berandete Grifflasche ist mit der Befestigungslasche des unteren Verpackungsteils außerhalb des Bereichs deren zugehöriger Grifflasche verklebt. Sowohl das Griffloch im oberen Verpackungs­ teil als auch die Grifflasche der Befestigungslasche des unteren Verpackungsteils sind in der aufgestellten Verpackung seitlich an ihrer berandeten Grifflasche bzw. Befestigungslasche vorgesehen.
Zum Lösen der Verbindungsstellen greift man die betref­ fende Befestigungslasche an ihrer erfindungsgemäß seit­ lich, d. h. an einer ihrer Seitenkanten, ausgebildeten Grifflasche und zieht die Befestigungslasche parallel zum Boden des unteren Verpackungsteils in Richtung der Trennlinie zwischen Befestigungslasche und Wand und der hierzu parallelen, die Grifflasche des oberen Verpackungsteils beranden­ den Perforationslinien. Dadurch wird die Befestigungslasche sauber längs dieser Trennlinie von der eigentlichen Wand abgetrennt, ohne die Wand dabei zu beschädigen. Auch werden Reklameaufdrucke auf der Sei­ tenwand durch das Lösen der Verbindung nicht beschädigt und bleiben als solche ungestört. Hier sei in Erinnerung gerufen, daß der obere Verpackungsteil am Ort des Verkaufs abgezogen wird, so daß die verpackten Artikel, ins­ besondere Beutel, in dem schalenförmig ausgebildeten un­ teren Verpackungsteil stehen und dann abverkauft werden. Dieser schalenförmige untere Verpackungsteil hat erfin­ dungsgemäß also ungestörte Wände, weil erfindungsgemäß die Befestigungslaschen nicht aus dem Material der Wände aus­ geschnitten sind, sondern als zusätzliche Fortsätze an die eigentlichen Wände nach oben angrenzen.
Es sei erwähnt, daß die Befestigungslaschen sowohl als Ganzes abgerissen werden können, wie es auch möglich ist, sie am oberen Verpackungsteil zu belassen. Auch bei dieser Ausführungsform stören sie nicht, weil das obere Ver­ packungsteil ja entfernt wird.
Während bei der Verpackung der DE 39 40 872 A1 das Greifen der Befestigungslaschen schwierig war, weil hierzu ein nicht verklebter Bereich der Befestigungslasche gegriffen werden mußte, werden bei der Erfindung bewußt Grifflaschen vorgesehen, die also leicht zwischen Daumen und Zeigefin­ ger gegriffen werden können und mit denen dann die Perfo­ ration getrennt wird.
Nachdem der obere Verpackungsteil zum Abverkauf ohne dies entfernt wird, ist es zur Lösung der Erfindungsaufgabe förderlich, wenn, wie es bevorzugt wird, auch der mit den Befestigungslaschen verbundene Teil der inneren Wände über Trennlinien mit dem übrigen Material dieser inneren Wände verbunden ist. Man muß also nicht die Klebeverbindung zwischen den überlappenden Wandteilen aufreißen, was wegen der guten Klebewirkung der Klebeverbindung häufig schwie­ rig ist, sondern man muß bei dieser bevorzugten Ausgestal­ tung beide miteinander verklebten Wandteile zusammen längs ihrer Trennlinien abtrennen und dann kann man die beiden Verpackungsteile voneinander trennen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungs­ beispiels näher erläutert, aus dem sich weitere wichtige Merkmale ergeben. Es zeigt:
Fig. 1 einen Zuschnitt für das obere Ver­ packungsteil einer Verpackung;
Fig. 2 einen Zuschnitt für das zugehörige untere Verpackungsteil dieser Verpackung.
Der Zuschnitt nach Fig. 1 für das obere Verpackungsteil hat Längswandfelder 1, 2 und daran angelenkte Stirnwand­ felder 3, 4. An die Wandfelder 1-4 sind Deckelfelder 5 angelenkt. An eines der Wandfelder 1 bzw. 4 ist ein Klebe­ feld 6 angelenkt.
Der in Fig. 2 gezeigte Zuschnitt für das zugehörige untere Verpackungsteil hat ebenfalls Längswandfelder 11, 12 sowie Stirnwandfelder 13, 14. An diese Wandfelder sind Boden­ felder 15 angelenkt. Außerdem ist an eines der Wandfelder 11, 14 ein Klebefeld 16 angelenkt.
Die bisher beschriebenen Merkmale sind in ähnlicher Form in der erwähnten DE 39 40 872 A1 schon beschrieben.
Die Wandfelder 11-14 des unteren Verpackungsteils nach Fig. 2 haben ungestörte Oberkanten 17. Die Wandfelder 11-14 und insbesondere die Längswandfelder 11, 12, an denen Befestigungslaschen 18 vorgesehen sind, können also in ihrer gesamten Fläche und ungestört be­ schriftet (bedruckt) werden.
Die Befestigungslaschen 18 sind über Trennlinien (Perforationslinien) 19 an die Oberkanten 17 der Wandfelder 11-14, hier 11 und 12, angelenkt. Weil bei der gezeigten Ausführungsform die Wandfelder 11, 12 nach hinten, d. h. beim Zuschnitt nach links bzw. rechts ansteigen, benötigen die sich nach oben an die Längswand­ felder 11, 12 anschließenden Befestigungslaschen 18 auch kein zusätzliches Zuschnittmaterial.
Teile der Befestigungslaschen 18, die im Bereich von deren rechten oder linken Seitenkanten vorgesehen sind, sind als Grifflaschen 20 ausgebildet. Das bedeutet, daß diese Grifflaschen 20 mit dem darunter befindlichen Material der Wände 1-4 des Zuschnitts nach Fig. 1 nicht verklebt sind.
Zur Herstellung der zweiteiligen Verpackung werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 so übereinander ge­ legt, daß die Befestigungslaschen 18 mit ihren Griffla­ schen 20 auf entsprechenden Laschen 7 der zugehörigen Wandteile 1-4 aufliegen. Im Bereich der Befestigungsla­ schen 18, d. h. mit Ausnahme der Grifflaschen 20, werden diese Wandteile 18, 7 miteinander verklebt.
Die Laschen 7 sind durch obere und untere Perforations­ linien 8 sowie durch stirnseitige Schnittlinien 9 defi­ niert. Direkt anschließend an die Schnittlinien 9 sind Grifflöcher 10 in diesen Wänden 1, 2 ausgebildet.
Ganz wie in der erwähnten deutschen Offenlegungsschrift beschrieben werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 entweder getrennt aufgerichtet und verklebt, so daß sich ein oberer Verpackungsteil mit vier Seitenwänden und einem Deckel ausbildet sowie ein zugehöriger unterer Ver­ packungsteil mit einem Boden und mit vier Seitenwänden. Die Abmessungen sind nun so getroffen, daß die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt werden können, wobei die Wände sich teilweise überlappen und aneinander an­ liegen. Es können auch alternativ die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 in die Gebrauchslage übereinander gelegt werden und im Bereich der Laschen 7, 18 miteinander ver­ klebt und dann zu der Verpackung aufgefaltet werden. Bei getrennter Fertigung der beiden Verpackungsteile werden diese anschließend an den Verbindungsstellen 7, 18 mitein­ ander verklebt oder sonstwie lösbar verbunden. Vorstehend wurde vorausgesetzt, daß die dann allseits geschlossene Verpackung vorher mit geeigneten Artikeln, vorzugsweise mit Beuteln, befüllt wurde. Die Wände des oberen Ver­ packungsteils befinden sich dabei außen oder innen. Wenn sie außen angeordnet sind, schützen sie den Druck der Wände des unteren Verpackungsteils.
Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den Beiden Verpackungsteilen. Hierzu zieht man an den Griff­ laschen 20 in Richtung der Pfeile 21, d. h. parallel zum Boden des unteren Verpackungsteils in Richtung der Trennlinie 19, was durch die Grifflöcher 10 erleichtert wird. Dadurch werden die Befestigungsla­ schen 18 von dem zugehörigen Zuschnitt nach Fig. 2 abge­ trennt mit dem Ergebnis, daß der obere Verpackungsteil nach Fig. 1 vom unteren, schalenförmigen Verpackungsteil nach Fig. 2 nach oben abgezogen werden kann. Die in der Verpackung verpackten Gegenstände sind dann für den Ver­ kauf frei zugänglich; sie stehen in dem trayförmigen un­ teren Verpackungsteil.
Es ist nicht notwendig, daß die Befestigungslaschen 18, von denen wenigstens zwei vorgesehen sein sollen, um an beiden Seiten Verbindungspunkte auszubilden, voneinander getrennt sind, wie in Fig. 2 zeichnerisch dargestellt. Vielmehr können die beiden Befestigungslaschen 18 auch einstückig ausgebildet sein. In diesem Fall sind sie durch ein Zuschnitteil im Bereich 22 miteinander verbunden, welches Zuschnitteil über Schnittlinien an die betreffen­ den Wände 11, 12, 13 angrenzt.
Wenn vorstehend davon gesprochen wurde, daß an wenigstens einer der Seitenkanten der Befestigungslasche 18 eine Grifflasche 20 ausgebildet ist, so umfaßt dies auch die Ausgestaltung, bei der direkt angrenzend an den verklebten Bereich der Befestigungslasche 18 das Griffloch 10 vorge­ sehen ist. Bei beiden Fallgestaltungen wird nämlich das­ selbe Ziel erreicht, nämlich mit Hilfe der Grifflasche 20 oder des Grifflochs 10 an der Befestigungslasche 18 in Richtung des Pfeiles 21, d. h. parallel zur Trennlinien 19, ziehen zu können.
Ein weiterer Vorteil wird erzielt, indem nämlich mehr Leimpunkte zur Verbindung der beiden Ver­ packungsteile vorgesehen werden können, so daß sich die Verpackung insgesamt durch eine größere Stabilität aus­ zeichnet. Mehr Leimpunkte bedingen nämlich eine größere Fläche der Befestigungslaschen und dies ist bei der Ausbildung ohne weiteres möglich, weil die Befestigungslaschen ja an gesonderten Fortsätzen außerhalb der eigentlichen Wände vorgesehen sind und nicht als Teile der Wände ausgebildet sind, wie bei der erwähnten deut­ schen Offenlegungsschrift.

Claims (2)

1. Quaderförmige, zweiteilige Tray-Verpackung aus Faltmate­ rial mit einem unteren Tray-Verpackungsteil (Fig. 2) mit ei­ nem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Tray-Ver­ packungsteil (Fig. 1) mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einander überlappenden Wänden (1, 2, 3, 4, 11, 12, 13, 14) zu der Tray-Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lösbar miteinander verbun­ den sind und zum Lösen dieser Verbindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen (18) vorgesehen sind, die über Trennlinien (19) mit der betreffenden Wand lös­ bar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der Ver­ bindungen durch Zug an den Befestigungslaschen (18) des unteren Tray-Verpackungsteils die beiden Verpackungstei­ le voneinander getrennt werden können, wobei die Befe­ stigungslaschen (18) als nach oben weisende Fortsätze der betreffenden Wand (11-14) des unteren Tray-Verpackungs­ teils ausgebildet sind und wenigstens an einer der Kanten der Befestigungslaschen (18) eine Grifflasche (20) und wenigstens ein Griffloch (10) in der überlap­ penden Wand (1, 2) des oberen Verpackungsteils ausgebil­ det sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (10) angrenzend an eine durch Perfora­ tionslinien (8) berandete Grifflasche (7) in der betref­ fenden Wand des oberen Verpackungsteils ausgebildet ist und diese berandete Grifflasche (7) mit der Befesti­ gungslasche (18) des unteren Verpackungsteils außerhalb des Bereichs deren zugehöriger Grifflasche (20) verklebt ist, und daß in der aufgerichteten Verpackung sowohl das Griffloch (10) im oberen Verpackungsteil als auch die Grifflasche (20) der Befestigungslasche (18) des unteren Verpackungsteils derart seitlich an ihrer berandeten Grifflasche (7) bzw. Befestigungslasche (18) vorgesehen sind, daß das Abtrennen der Befestigungslasche (18) parallel zum Boden des unteren Verpackungsteils in Rich­ tung der Trennlinie (19) und der hierzu parallelen Per­ forationslinien (8) des oberen Verpackungsteils erfolgt.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch der mit den Befestigungslaschen (18) verbundene Teil (7) der Wände (1-4) des oberen Verpackungsteils über Trennlinien (8, 9) mit dem übrigen Material dieser inneren Wände (1-4) verbunden ist.
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