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DE102008047075A1 - Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton und Verfahren zur Herstellung der Verpackung - Google Patents

Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton und Verfahren zur Herstellung der Verpackung Download PDF

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DE102008047075A1
DE102008047075A1 DE200810047075 DE102008047075A DE102008047075A1 DE 102008047075 A1 DE102008047075 A1 DE 102008047075A1 DE 200810047075 DE200810047075 DE 200810047075 DE 102008047075 A DE102008047075 A DE 102008047075A DE 102008047075 A1 DE102008047075 A1 DE 102008047075A1
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DE
Germany
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cardboard
carton
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wall
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Withdrawn
Application number
DE200810047075
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English (en)
Inventor
Uwe Kietzmann
Jasmin Zivkovic
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WILHELM B A H M UE L L E R MAS
Wilhelm B A H M Ue L L E R Maschinenbau Prazisionswerkzeuge GmbH
Original Assignee
WILHELM B A H M UE L L E R MAS
Wilhelm B A H M Ue L L E R Maschinenbau Prazisionswerkzeuge GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton, wobei die Kartons hergestellt sind aus Kartonzuschnitten (10, 30) mit Kartonwänden (62, 64), welche ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte (10, 30) in einer gemeinsamen Auffaltebene (68) auffaltbar sind, mit mindestens einer Führungseinrichtung (50), welche eine sich an einer ersten Kartonwand (62) angeordnete und sich in der Auffaltebene (68) oder parallel hierzu erstreckende Führungsschiene (52) zur Führung eines an einer zweiten Kartonwand (64) angeordneten Führungskörpers (54) umfasst.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton, wobei die Kartons hergestellt sind aus Kartonzuschnitten mit Kartonwänden, welche ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte in einer gemeinsamen Auffaltebene auffaltbar sind.
  • Verpackungen der eingangs genannten Art haben mehrere Verwendungszwecke. Beispielsweise kann mit Hilfe eines Innenkartons und eines Außenkartons eine besonders stabile doppelwandige Verpackung geschaffen werden. Darüber hinaus kann ein robuster Außenkarton einen Transportschutz für Sichtflächen eines dekorativen Innenkartons bilden.
  • Um eine Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton herzustellen, werden ungefaltete Kartonzuschnitte verwendet, welche miteinander in einer gemeinsamen Auffaltebene auffaltbare Kartonwände aufweisen.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche besonders schnell und zuverlässig herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Verpackung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Führungseinrichtung vorgesehen ist, welche eine sich an einer ersten Kartonwand angeordnete und sich in der Auffaltebene oder parallel hierzu erstreckende Führungsschiene zur Führung eines an einer zweiten Kartonwand angeordneten Führungskörpers umfasst.
  • Die erfindungsgemäße Führungseinrichtung ermöglicht es, die Kartonwände während ihres Auffaltens aneinander zu führen, und zwar in der Auffaltebene oder parallel hierzu. Hierdurch wird eine Relativbewegung von aneinander anliegenden Kartonwänden in einer Richtung quer zu der Auffaltebene verhindert, jedoch eine Relativbewegung der aneinander anliegenden Kartonwände in einer zu der Auffaltebene parallelen Richtung ermöglicht.
  • Dadurch, dass eine Relativbewegung der aneinander anliegenden Kartonwände in einer Richtung quer zu der Auffaltebene während des Auffaltens der Kartonwände verhindert wird, sind die Kartonwände in ihrem aufgefalteten Zustand exakt relativ zueinander ausgerichtet. Darüber hinaus kann in einer zu der Orientierung der Führungsschiene parallelen Richtung ein Stauchen einer Kartonwand des Innenkartons und/oder eine Dehnung einer Kartonwand des Außenkartons verhindert werden, so dass eine besonders stabile, spannungs- und verwerfungsfreie Verpackung geschaffen werden kann.
  • In vorteilhafter Weise umfasst die Führungsschiene einander zugewandte Führungsflächen, mittels welchen eine Bewegung des Führungskörpers in einer entgegen gesetzten Richtung quer zu der Auffaltebene blockiert ist. Dies ermöglicht den Aufbau einer besonders einfachen Führungseinrichtung.
  • Vorteilhaft ist es ferner, wenn der Führungskörper einander abgewandte Außenflächen aufweist, welche jeweils mit einer von einander zugewandten Führungsflächen der Führungsschiene zusammenwirken. Im einfachsten Fall gleiten die Außenflächen des Führungskörpers an den Führungsflächen der Führungsschiene ab.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Führungsschiene in Form einer in der ersten Kartonwand ausgebildeten Aussparung oder einer an der ersten Kartonwand ausgebildeten Ausnehmung gebildet. Dies ermöglicht eine einfache Integration der Führungsschiene in die erste Kartonwand.
  • Bevorzugt ist es, wenn die Führungsschiene langlochförmig ist. Ein solchen Langloch erstreckt sich in einer zu der Auffaltebene parallelen Richtung. Wenn das Langloch abgerundete Enden aufweist, kann ein einfacher Schutz gegen ein Einreißen der ersten Kartonwand geschaffen werden.
  • Bevorzugt ist es ferner, wenn die zweite Kartonwand einen den Führungskörper bildenden Materialabschnitt aufweist, welcher integraler Bestandteil der zweiten Kartonwand ist oder welcher fest mit der zweiten Kartonwand verbunden ist. Dies ermöglicht eine exakte Führung des Führungskörpers und somit der zweiten Kartonwand an der Führungsschiene der ersten Kartonwand.
  • Insbesondere weist der Führungskörper eine längliche Form auf. Dies ermöglicht eine besonders exakte Führung des Führungskörpers an der Führungsschiene. Darüber hinaus wird durch die längliche Form des Führungskörpers eine Verdrehung der Kartonwände relativ zueinander verhindert.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn der Führungskörper von der ersten Kartonwand abgetrennt ist. Auf diese Weise kann der Führungskörper von der ersten Kartonwand auf die zweite Kartonwand übertragen werden.
  • Durch Entfernen des Führungskörpers von der ersten Kartonwand wird in vorteilhafter Weise die Führungsschiene, insbesondere in Form einer Aussparung oder einer Ausnehmung, in oder an der ersten Kartonwand hergestellt. Auf diese Weise können der Führungskörper und die Führungsschiene auf besonders einfache Weise hinsichtlich ihrer Form und/oder Größe aneinander angepasst werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Führungskörper mittels eines sich unmittelbar nach Auftrag verfestigenden Klebstoffs mit der zweiten Kartonwand verbunden ist. Dies ermöglicht es, den Führungskörper von der ersten Kartonwand abzutrennen, mit der zweiten Kartonwand zu verbinden und zeitlich direkt anschließend die Kartonwände miteinander aufzufalten, ohne dass sich hierbei der Führungskörper an der zweiten Kartonwand verschiebt. Ein hierfür besonders gut geeigneter Klebstoff ist ein Schmelzklebstoff, welcher aus einem erwärmten, fließfähigen Zustand abkühlt und erstarrt.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die Führungsschiene durch Abtrennen des Führungskörpers von der ersten Kartonwand hergestellt ist. Auf diese Weise kann sowohl ein abzutrennender Führungskörper vorgehalten werden, als auch die Führungsschiene auf besonders einfache Weise hergestellt werden.
  • Wenn es sich bei den auffaltbaren Kartonwänden um Seitenwände der Verpackung handelt, können prismenförmige Verpackungen, insbesondere quaderförmige Verpackungen, in besonders einfacher Weise hergestellt werden. Diese Verpackungen eignen sich besonders gut für einen Zugriff zu einem Verpackungsinnenraum von einer Oberseite der Verpackung her.
  • Wenn die auffaltbaren Kartonwände Boden- oder Deckenwände der Verpackung sind, können Verpackungen besonders einfach hergestellt werden, welche für einen Zugriff in den Verpackungsinnenraum von einer Vorder- und/oder Rückseite her ausgelegt sind.
  • Bevorzugt ist es, wenn die auffaltbaren Kartonwände außerhalb des Wirkbereichs der Führungseinrichtung mittels eines Klebstoffs miteinander verbunden sind, wobei eine Verfestigungs-Zeitdauer des Klebstoffs mindestens gleich einer Auffalt-Zeitdauer ist, innerhalb welcher die Kartonwände aus dem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte in ihren aufgefalteten Zustand überführbar sind. Auf diese Weise können miteinander auffaltbare Kartonwände während ihres Auffaltens aneinander geführt und relativ zueinander bewegt werden und nach Abschluss des Auffaltvorgangs durch Verfestigung des Klebstoffs aneinander fixiert werden.
  • Vorteilhaft ist es ferner, wenn nicht miteinander auffaltbare Abschnitte der Kartonzuschnitte mittels eines sich unmittelbar nach Auftrag verfestigenden Klebstoffs miteinander verbunden sind. Dieser ermöglicht es, die Kartonzuschnitte in nicht miteinander auffaltbaren Abschnitten in kürzester Zeit miteinander zu verbinden, so dass eine Relativbewegung dieser Abschnitte der Kartonzuschnitte während des Auffaltens der auffaltbaren Kartonwände verhindert wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Führungsschiene und der Führungskörper jeweils an Kartonabschnitten angeordnet sind, welche lösbar mit Hauptabschnitten der Kartonwände verbunden sind und/oder von Hauptabschnitten der Kartonwände abragend faltbar sind. Dies ermöglicht ein zuverlässiges Ausrichten von miteinander auffaltbaren Kartonwänden und ein anschließendes Trennen oder Abfalten der Kartonabschnitte von den Hauptabschnitten der Kartonwände.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die erste Kartonwand Teil des Innenkartons und die zweite Kartonwand Teil des Außenkartons ist. Dies ermöglicht eine Anordnung der Führungsschiene an dem Innenkarton der Verpackung, so dass ein an dem Außenkarton angeordneter Führungskörper in Richtung des Verpackungsinnenraums weist. Bei einer solchen Verpackung ist die Führungseinrichtung von außen unsichtbar, solange der Außenkarton nicht von dem Innenkarton entfernt wird. Wenn der Außenkarton von dem Innenkarton entfernt wird, verbleibt die Führungsschiene an dem Innenkarton. Wenn die Führungsschiene in vorstehend beschriebener Weise als Aussparung in der Kartonwand gebildet ist, kann die Führungsschiene als Griffabschnitt zum Ergreifen des Innenkartons verwendet werden und/oder ein Sichtfenster bilden, beispielsweise um eine Kontrolle eines Inhalts des Innenkartons von außen her zu ermöglichen.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Kartonwand Teil des Außenkartons und die zweite Kartonwand Teil des Innenkartons ist. Bei dieser Verpackung ist die Führungsschiene an dem Außenkarton angeordnet. Der Führungskörper ist an dem Innenkarton angeordnet und weist in Richtung des Außenraums der Verpackung.
  • Wenn die Führungsschiene in vorstehend beschriebener Weise als Aussparung in der ersten Kartonwand ausgebildet ist, ist der Führungskörper von außen zumindest teilweise sichtbar, so dass eine nach außen gewandte Fläche des Führungskörpers ein Etikettier- oder Schriftfeld bildet. Dieses Feld kann auch zur Anordnung eines Barcodes oder Matrixcodes oder eines RFID-Elements genutzt werden. Wenn der Außenkarton von einer solchen Verpackung entfernt wird, verbleibt der Führungskörper am Innenkarton und somit auch dort angebrachte Beschriftungen, Etiketten, Barcodes, Matrixcodes oder RFID-Elemente.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton, bei welchem die Kartons hergestellt werden aus Kartonzuschnitten mit Kartonwänden, welche ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte in einer gemeinsamen Auffaltebene aufgefaltet werden.
  • Erfindungsgemäß werden die Kartonwände während des Auffaltens aneinander in der Auffaltebene oder parallel hierzu geführt.
  • Ausgestaltungen und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens sind bereits vorstehend im Zusammenhang mit den besonderen Ausgestaltungen und Vorteilen der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert worden.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung einer vorstehend beschriebenen Verpackung sowie die Verwendung einer solchen Vorrichtung zur Durchführung eines vorstehend beschriebenen Verfahrens.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Innenkartons einer ersten Ausführungsform einer Verpackung;
  • 2 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Außenkartons der ersten Ausführungsform einer Verpackung;
  • 3 eine Draufsicht auf die Kartonzuschnitte gemäß 1 und 2 in einem aufeinandergelegten, ungefalteten Zustand;
  • 4 eine perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 3, wobei aneinander anliegende Kartonwände der Kartonzuschnitte in einer gemeinsamen Auffaltebene aufgefaltet sind;
  • 5 eine schematische Seitenansicht der gemeinsam auffaltbaren Kartonwände im ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte;
  • 6 eine der 5 entsprechenden Ansicht im aufgefalteten Zustand der Kartonwände;
  • 7 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Innenkartons einer zweiten Ausführungsform einer Verpackung;
  • 8 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Außenkartons der zweiten Ausführungsform einer Verpackung;
  • 9 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Innenkartons einer dritten Ausführungsform einer Verpackung; und
  • 10 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Außenkartons der dritten Ausführungsform einer Verpackung.
  • Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • In der 1 ist ein ungefalteter Kartonzuschnitt 10 für einen Innenkarton einer Verpackung dargestellt. Der Kartonzuschnitt 10 weist beispielsweise vier miteinander verbundene Seitenwände 12, 14, 16 und 18 auf. Die Seitenwände sind jeweils mit einer Bodenwand 20, 22, 24, 26 verbunden.
  • Eine randseitige Seitenwand 12 ist mit einem Verbindungsabschnitt 28 verbunden, welcher zur Verbindung mit einem entsprechenden Abschnitt eines Außenkartons dient.
  • In der 2 ist ein ungefalteter Kartonzuschnitt 30 für einen Außenkarton einer Verpackung dargestellt. Der Kartonzuschnitt 30 weist vier miteinander verbundene Seitenwände 32, 34, 36 und 38 auf. Die Seitenwände 32 bis 38 sind jeweils mit einer Deckenwand 40, 42, 44, 46 verbunden. An dem seitlichen Rand der Seitenwand 38 ist ein Verbindungsabschnitt 48 vorgesehen, welcher mit dem Verbindungsabschnitt 28 eines aus dem Kartonzuschnitt 10 geformten Innenkartons verbindbar ist, beispielsweise mittels einer Klebverbindung.
  • Der Kartonzuschnitt 30 weist an den randseitigen Seitenwänden 32 und 38 jeweils eine Führungseinrichtung 50 auf. Die Führungseinrichtung 50 umfasst eine Führungsschiene 52 und einen Führungskörper 54. Der Führungskörper 54 ist vorzugsweise aus derselben Kartonbahn hergestellt wie die Seitenwände 32 bis 38.
  • Die Führungsschiene 52 und der Führungskörper 54 sind lösbar miteinander verbunden, vorzugsweise mittels einer Perforierung 56.
  • Die Führungsschiene 52 wird hergestellt, indem die Verbindung zwischen dem Führungskörper 54 und der Führungsschiene 52 aufgetrennt wird, so dass eine Aussparung 58 (5) entsteht, welche vorzugsweise eine Langlochform aufweist.
  • Der Führungskörper 54 ist durch einen Materialabschnitt 60 gebildet, welcher vorzugsweise eine längliche Form aufweist. Die Länge des Führungskörpers 54 ist kleiner als die Länge der Führungsschiene 52.
  • Die Seitenwand 32 des Kartonzuschnitts 30 bildet eine erste Kartonwand 62. Die Seitenwand 12 des Kartonzuschnitts 10 bildet eine zweite Kartonwand 64.
  • Zur Herstellung einer Verpackung werden die Kartonzuschnitte 10 und 30 derart aufeinander gelegt, dass die Seitenwände 32 bis 38 des Kartonzuschnitts 30 in Überdeckung mit den Seitenwände 12 bis 18 des Kartonzuschnitts 10 gebracht werden, siehe 3. Hierbei liegt die erste Kartonwand 62 auf der zweiten Kartonwand 64 auf.
  • Vorzugsweise wird eine der zweiten Kartonwand 64 zugewandte Fläche (ohne Bezugszeichen) des Führungskörpers 54 mit einem unmittelbar nach Auftrag verfestigenden Klebstoff versehen, bevor die erste Kartonwand 62 auf die zweite Kartonwand 64 aufgelegt wird.
  • Bereiche außerhalb des Wirkbereichs der Führungseinrichtung 50, welche in 3 beispielhaft mit gestrichelten Linien angedeutet und mit Bezugszeichen 66 bezeichnet sind, können ebenfalls mit einem Klebstoff zur Verbindung einer Innenseite des Außenkartons und einer Außenseite des Innenkartons versehen sein. Dieser Klebstoff weist vorzugsweise eine längere Verfestigungszeitdauer auf, welche zumindest so lang ist, dass die erste Kartonwand 62 und die zweite Kartonwand 64 während eines gemeinsamen Auffaltens noch relativ zueinander beweglich sind.
  • Ausgehend (von dem in 3 dargestellten) ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte 10 und 30 werden die aneinander anliegenden Kartonwände 62 und 64 in einer gemeinsamen Auffaltebene 68 aufgefaltet (vergleiche 4), so dass die Kartonwände 62 und 64, also beispielsweise die Seitenwände 12 und 32, jeweils zu benachbarten Seitenwänden, also beispielsweise den Seitenwänden 14 und 34, winklig angeordnet sind. Die Auffaltebene 68 wird durch die gemeinsame Faltbewegung der Kartonwände 62 und 64 definiert.
  • Während des Auffaltens der Kartonwände 62 und 64 sind diese mit Hilfe der Führungseinrichtung 50 aneinander geführt. Hierbei wird der fest mit der zweiten Kartonwand 64 verbundene Führungskörper 54 unter Durchtrennung der Perforierung 56 von der ersten Kartonwand 62 gelöst, so dass er relativ zu der Führungsschiene 54 entlang einer Führungslinie 70 entlanggleitet, die durch den Verlauf der Führungsschiene 52 vorgegeben ist (vgl. 5 und 6).
  • Die Führungslinie 70 erstreckt sich parallel zu der Auffaltebene 68. Der Führungskörper 54 weist sich parallel zu der Führungslinie 70 erstreckende Außenflächen 72 auf, welche einander abgewandt sind. Die Außenflächen 72 des Führungskörpers 54 sind mit Hilfe von Führungsflächen 74 geführt, welche durch die Führungsschiene 52 gebildet werden und einander zugewandt sind.
  • Die Führungseinrichtung 50 lässt eine Relativbewegung der Kartonwände 62 und 64 in einer zu der Auffaltebene 68 parallelen Richtung zu. Hingegen ist eine Relativbewegung der aneinander anliegenden Kartonwände 62 und 64 in einer ersten Richtung 76 und in einer hierzu entgegen gesetzten Richtung 78 quer zu der Auffaltebene 68 nicht möglich. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Kartonwände 62, 64 nach ihrem gemeinsamen Auffalten exakt zueinander ausgerichtet sind. Die Relativbeweglichkeit der Kartonwände 62 und 64 ermöglicht es ferner, dass diese Kartonwände in ihrem aufgefalteten Zustand verwerfungs- und spannungsfrei sind und dennoch, beispielsweise mit Hilfe eines in den Bereichen 66 aufgetragenen Klebstoffs, fest miteinander verbunden werden können.
  • Die Seitenwände 18 und 38 der Kartonzuschnitte 10 und 30 können ebenfalls ausgehend von der in 4 dargestellten Lage in der vorstehend unter Bezugnahme auf die Seitenwände 12 und 32 beschriebenen Weise aufgefaltet werden. Hierbei sind die Seitenwände 18 und 38 in vorstehend beschriebener Weise mit Hilfe der Führungseinrichtung 50 aneinander geführt.
  • Nach dem vollständigen Auffalten der Seitenwände 12 bis 18 und 32 bis 38 können die Verbindungsabschnitte 28 und 48 miteinander verbunden werden, so dass eine Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton entsteht.
  • Bei der in den 1 bis 6 dargestellten Verpackung ist eine in 4 mit 80 bezeichnete Sichtfläche des Führungskörpers 54 nach außen sichtbar. Diese Sichtfläche kann als Etikettier- oder Schriftfeld und/oder zur Anordnung eines Bar- oder Matrixcodes oder eines RFID-Elements genutzt werden.
  • Sofern aus optischen Gründen eine durchgehende Sichtfläche der Verpackung erwünscht ist, ist es vorteilhaft, wenn die mittleren Seitenwände 34, 36 des Außenkartons Displayflächen einer Verpackung bilden.
  • Für den Fall, dass ein Außenkarton von der Verpackung entfernt werden soll, um einen zu schützenden Innenkarton freizulegen, ist es gegebenenfalls vorteilhaft, dass die mittleren Seitenwände 14 und/oder 16 des Innenkartons Displayflächen der Verpackung bilden.
  • Die in 7 und 8 dargestellten Kartonzuschnitte 10 und 30 weisen einen zu den Kartonzuschnitten 10 und 30 gemäß 1 und 2 vergleichbaren Aufbau auf. Daher wird im Folgenden lediglich auf die Unterschiede zu der vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen Verpackung eingegangen.
  • Bei der Verpackung, welche aus den Kartonzuschnitten 10 und 30 gemäß 7 und 8 herstellbar ist, ist die Führungsschiene 52 einer Führungseinrichtung 50 an einem Innenkarton vorgesehen, welcher durch den Kartonzuschnitt 10 herstellbar ist. Von der Führungsschiene 52 kann ein Führungskörper 54 abgetrennt werden, welcher mit dem Kartonzuschnitt 30 zur Herstellung des Außenkartons verbindbar ist. Hierbei bildet die Seitenwand 12 des Innenkartons eine erste Kartonwand 62 und eine Seitenwand 32 des Außenkartons eine zweite Kartonwand 64. Nach Übertragung des Führungskörpers 54 von der ersten Kartonwand 62 auf die zweite Kartonwand 64 können diese Kartonwände in der vorstehend beschriebenen Weise aufgefaltet werden. Hierbei ist der an der zweiten Kartonwand 64 angeordnete Führungskörper 54, an oder in der an der ersten Kartonwand 62 angeordneten Führungsschiene 52 geführt.
  • Bei der vorstehend unter Bezugnahme auf die 7 und 8 beschriebenen Verpackung ist die Führungseinrichtung 50 von außen nicht sichtbar. Hierdurch kann ein besonders gefälliges Erscheinungsbild der Verpackung geschaffen werden.
  • Eine im Folgenden unter Bezugnahme auf die 9 und 10 beschriebene Ausführungsform einer Verpackung weist einen Kartonzuschnitt 10 für einen Innenkarton auf, welcher dem Kartonzuschnitt 10 der vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen Verpackung entspricht. Der Kartonzuschnitt 30 gemäß 10 unterscheidet sich von dem Kartonzuschnitt 30 der Verpackung gemäß 2 dadurch, dass die Seitenwände 32 bis 38 jeweils einen Hauptabschnitt 32a, 34a, 36a, 38a aufweisen, von welchen jeweils Kartonabschnitte 32b, 34b, 36b, 38b abragen. Die Kartonabschnitte 32b bis 38b sind jeweils entlang einer Faltlinie 82 relativ zu den Hauptabschnitten 32a bis 38a faltbar.
  • Die Kartonabschnitte 32b und 38b der Seitenwände 32 und 38 weisen eine Führungseinrichtung 50 mit einem Führungskörper 54 und einer Führungsschiene 52 auf.
  • Die Kartonabschnitte 32b und 38b bilden jeweils erste Kartonwände 62. Eine zweite Kartonwand 64 ist jeweils durch die Bodenwand 20 beziehungsweise die Bodenwand 26 des Kartonzuschnitts 10 gebildet. Die Kartonwände 62 und 64 können in der vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen Weise in einer gemeinsamen Auffaltebene 68 aufgefaltet werden. Hierbei sind die Kartonwände 62 und 64 in zu der Auffaltebene 68 paralleler Richtung aneinander geführt.
  • Nach Abschluss des Auffaltvorgangs können die Kartonabschnitte 32b bis 38b von den Hauptabschnitten 32a bis 38a abragend gefaltet werden, so dass die Kartonabschnitte 32b bis 38b des Außenkartons gemeinsam mit den Bodenwänden 20 bis 26 des Innenkartons in die Bodenebene der Verpackung hinein verschwenkt werden. Auf diese Weise sind die Führungseinrichtungen 50 nicht sichtbar, wenn die Verpackung mit ihrem Boden auf einer Aufstellfläche aufgestellt ist. Es kann vorgesehen sein, dass die Kartonabschnitte 32b bis 38b während des Verschwenkens in die Bodenebene im Bereich der Faltlinien 82 von den Hauptabschnitten 32a bis 38a abgetrennt werden, so dass die Kartonabschnitte 32b bis 38b relativ zu den Hauptabschnitten 32a bis 38a spannungsfrei sind.

Claims (23)

  1. Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton, wobei die Kartons hergestellt sind aus Kartonzuschnitten (10, 30) mit Kartonwänden (62, 64), welche ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte (10, 30) in einer gemeinsamen Auffaltebene (68) auffaltbar sind, gekennzeichnet durch mindestens eine Führungseinrichtung (50), welche eine sich an einer ersten Kartonwand (62) angeordnete und sich in der Auffaltebene (68) oder parallel hierzu erstreckende Führungsschiene (52) zur Führung eines an einer zweiten Kartonwand (64) angeordneten Führungskörpers (54) umfasst.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (52) einander zugewandte Führungsflächen (74) umfasst, mittels welchen eine Bewegung des Führungskörpers (54) in einander entgegengesetzten Richtungen (76, 78) quer zu der Auffaltebene (68) blockiert ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (64) einander abgewandte Außenflächen (72) aufweist, welche jeweils mit einer von einander zugewandten Führungsflächen (74) der Führungsschiene (52) zusammenwirken.
  4. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (52) in Form einer in der ersten Kartonwand (62) ausgebildeten Aussparung (58) oder einer an der ersten Kartonwand (62) ausgebildeten Ausnehmung gebildet ist.
  5. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (52) langlochförmig ist.
  6. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kartonwand (64) einen den Führungskörper (54) bildenden Materialabschnitt (60) aufweist, welcher integraler Bestandteil der zweiten Kartonwand (64) ist oder welcher fest mit der zweiten Kartonwand (64) verbunden ist.
  7. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (54) eine längliche Form aufweist.
  8. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (54) von der ersten Kartonwand (62) abgetrennt ist.
  9. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (54) mittels eines sich unmittelbar nach Auftrag verfestigenden Klebstoffs mit der zweiten Kartonwand (64) verbunden ist.
  10. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (52) durch Abtrennen des Führungskörpers (54) von der ersten Kartonwand (62) hergestellt ist.
  11. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auffaltbaren Kartonwände (62, 64) Seitenwände (1218, 3238) der Verpackung sind.
  12. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auffaltbaren Kartonwände (62, 64) Bodenwände (2036) oder Deckenwände (4046) der Verpackung sind.
  13. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auffaltbaren Kartonwände (62, 64) außerhalb des Wirkbereichs der Führungseinrichtung (50) mittels eines Klebstoffs miteinander verbunden sind, wobei eine Verfestigungs-Zeitdauer des Klebstoffs mindestens gleich einer Auffalt-Zeitdauer ist, innerhalb welcher die Kartonwände (62, 64) aus dem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte (10, 30) in ihren aufgefalteten Zustand überführbar sind.
  14. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nicht miteinander auffaltbare Abschnitte der Kartonzuschnitte (10, 30) mittels eines sich unmittelbar nach Auftrag verfestigenden Klebstoffs miteinander verbunden sind.
  15. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (52) und der Führungskörper (54) jeweils an Kartonabschnitten (32a, 38b) angeordnet sind, welche lösbar mit Hauptabschnitten (32a, 38a) der Kartonwände (62, 64) verbunden sind und/oder von Hauptabschnitten (32a, 38a) der Kartonwände (62, 64) abragend faltbar sind.
  16. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kartonwand (62) Teil des Innenkartons und die zweite Kartonwand (64) Teil des Außenkartons ist.
  17. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kartonwand (62) Teil des Außenkartons und die zweite Kartonwand (64) Teil des Innenkartons ist.
  18. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton, insbesondere einer Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Kartons hergestellt werden aus Kartonzuschnitten (10, 30) mit Kartonwänden (62, 64), welche ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte (10, 30) in einer gemeinsamen Auffaltebene (68) aufgefaltet werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartonwände (62, 64) während des Auffaltens aneinander in der Auffaltebene (68) oder parallel hierzu geführt werden.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartonwände (62, 64) aneinander geführt werden, indem eine sich an einer ersten Kartonwand (62) angeordnete und sich in der Auffaltebene (68) oder parallel hierzu erstreckende Führungsschiene (52) in Eingriff mit einem an einer zweiten Kartonwand (64) angeordneten Führungskörper (54) steht.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Auffalten der Kartonwände (62, 64) der Führungskörper (54) von der ersten Kartonwand (62) abgetrennt und mit der zweiten Kartonwand (64) verbunden wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Auffalten der Kartonwände (62, 64) die Führungsschiene (52) durch Entfernen des Führungskörpers (54) von der ersten Kartonwand (62) erzeugt wird.
  22. Vorrichtung zur Herstellung einer Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 17.
  23. Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 22 zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 18 bis 21.
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