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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung mit einem Innenkarton
und mit einem Außenkarton,
wobei die Kartons hergestellt sind aus Kartonzuschnitten mit Kartonwänden, welche
ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte in
einer gemeinsamen Auffaltebene auffaltbar sind.
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Verpackungen
der eingangs genannten Art haben mehrere Verwendungszwecke. Beispielsweise
kann mit Hilfe eines Innenkartons und eines Außenkartons eine besonders stabile
doppelwandige Verpackung geschaffen werden. Darüber hinaus kann ein robuster
Außenkarton
einen Transportschutz für
Sichtflächen
eines dekorativen Innenkartons bilden.
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Um
eine Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton
herzustellen, werden ungefaltete Kartonzuschnitte verwendet, welche
miteinander in einer gemeinsamen Auffaltebene auffaltbare Kartonwände aufweisen.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche besonders
schnell und zuverlässig
herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Verpackung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
eine Führungseinrichtung
vorgesehen ist, welche eine sich an einer ersten Kartonwand angeordnete
und sich in der Auffaltebene oder parallel hierzu erstreckende Führungsschiene
zur Führung eines
an einer zweiten Kartonwand angeordneten Führungskörpers umfasst.
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Die
erfindungsgemäße Führungseinrichtung ermöglicht es,
die Kartonwände
während
ihres Auffaltens aneinander zu führen,
und zwar in der Auffaltebene oder parallel hierzu. Hierdurch wird
eine Relativbewegung von aneinander anliegenden Kartonwänden in
einer Richtung quer zu der Auffaltebene verhindert, jedoch eine
Relativbewegung der aneinander anliegenden Kartonwände in einer
zu der Auffaltebene parallelen Richtung ermöglicht.
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Dadurch,
dass eine Relativbewegung der aneinander anliegenden Kartonwände in einer
Richtung quer zu der Auffaltebene während des Auffaltens der Kartonwände verhindert
wird, sind die Kartonwände
in ihrem aufgefalteten Zustand exakt relativ zueinander ausgerichtet.
Darüber
hinaus kann in einer zu der Orientierung der Führungsschiene parallelen Richtung
ein Stauchen einer Kartonwand des Innenkartons und/oder eine Dehnung
einer Kartonwand des Außenkartons
verhindert werden, so dass eine besonders stabile, spannungs- und
verwerfungsfreie Verpackung geschaffen werden kann.
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In
vorteilhafter Weise umfasst die Führungsschiene einander zugewandte
Führungsflächen, mittels
welchen eine Bewegung des Führungskörpers in einer
entgegen gesetzten Richtung quer zu der Auffaltebene blockiert ist.
Dies ermöglicht
den Aufbau einer besonders einfachen Führungseinrichtung.
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Vorteilhaft
ist es ferner, wenn der Führungskörper einander
abgewandte Außenflächen aufweist, welche
jeweils mit einer von einander zugewandten Führungsflächen der Führungsschiene zusammenwirken.
Im einfachsten Fall gleiten die Außenflächen des Führungskörpers an den Führungsflächen der Führungsschiene
ab.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die Führungsschiene
in Form einer in der ersten Kartonwand ausgebildeten Aussparung oder
einer an der ersten Kartonwand ausgebildeten Ausnehmung gebildet.
Dies ermöglicht
eine einfache Integration der Führungsschiene
in die erste Kartonwand.
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Bevorzugt
ist es, wenn die Führungsschiene langlochförmig ist.
Ein solchen Langloch erstreckt sich in einer zu der Auffaltebene
parallelen Richtung. Wenn das Langloch abgerundete Enden aufweist, kann
ein einfacher Schutz gegen ein Einreißen der ersten Kartonwand geschaffen
werden.
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Bevorzugt
ist es ferner, wenn die zweite Kartonwand einen den Führungskörper bildenden
Materialabschnitt aufweist, welcher integraler Bestandteil der zweiten
Kartonwand ist oder welcher fest mit der zweiten Kartonwand verbunden
ist. Dies ermöglicht eine
exakte Führung
des Führungskörpers und
somit der zweiten Kartonwand an der Führungsschiene der ersten Kartonwand.
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Insbesondere
weist der Führungskörper eine längliche
Form auf. Dies ermöglicht
eine besonders exakte Führung
des Führungskörpers an
der Führungsschiene.
Darüber
hinaus wird durch die längliche
Form des Führungskörpers eine
Verdrehung der Kartonwände
relativ zueinander verhindert.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn der Führungskörper von
der ersten Kartonwand abgetrennt ist. Auf diese Weise kann der Führungskörper von der
ersten Kartonwand auf die zweite Kartonwand übertragen werden.
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Durch
Entfernen des Führungskörpers von der
ersten Kartonwand wird in vorteilhafter Weise die Führungsschiene,
insbesondere in Form einer Aussparung oder einer Ausnehmung, in
oder an der ersten Kartonwand hergestellt. Auf diese Weise können der
Führungskörper und
die Führungsschiene
auf besonders einfache Weise hinsichtlich ihrer Form und/oder Größe aneinander
angepasst werden.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass der Führungskörper mittels eines sich unmittelbar
nach Auftrag verfestigenden Klebstoffs mit der zweiten Kartonwand
verbunden ist. Dies ermöglicht
es, den Führungskörper von
der ersten Kartonwand abzutrennen, mit der zweiten Kartonwand zu
verbinden und zeitlich direkt anschließend die Kartonwände miteinander
aufzufalten, ohne dass sich hierbei der Führungskörper an der zweiten Kartonwand
verschiebt. Ein hierfür
besonders gut geeigneter Klebstoff ist ein Schmelzklebstoff, welcher aus
einem erwärmten,
fließfähigen Zustand
abkühlt und
erstarrt.
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Ferner
ist es bevorzugt, wenn die Führungsschiene
durch Abtrennen des Führungskörpers von der
ersten Kartonwand hergestellt ist. Auf diese Weise kann sowohl ein
abzutrennender Führungskörper vorgehalten
werden, als auch die Führungsschiene auf
besonders einfache Weise hergestellt werden.
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Wenn
es sich bei den auffaltbaren Kartonwänden um Seitenwände der
Verpackung handelt, können
prismenförmige
Verpackungen, insbesondere quaderförmige Verpackungen, in besonders
einfacher Weise hergestellt werden. Diese Verpackungen eignen sich
besonders gut für
einen Zugriff zu einem Verpackungsinnenraum von einer Oberseite
der Verpackung her.
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Wenn
die auffaltbaren Kartonwände
Boden- oder Deckenwände
der Verpackung sind, können Verpackungen
besonders einfach hergestellt werden, welche für einen Zugriff in den Verpackungsinnenraum
von einer Vorder- und/oder Rückseite
her ausgelegt sind.
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Bevorzugt
ist es, wenn die auffaltbaren Kartonwände außerhalb des Wirkbereichs der
Führungseinrichtung
mittels eines Klebstoffs miteinander verbunden sind, wobei eine
Verfestigungs-Zeitdauer des Klebstoffs mindestens gleich einer Auffalt-Zeitdauer
ist, innerhalb welcher die Kartonwände aus dem ungefalteten Zustand
der Kartonzuschnitte in ihren aufgefalteten Zustand überführbar sind.
Auf diese Weise können
miteinander auffaltbare Kartonwände
während
ihres Auffaltens aneinander geführt
und relativ zueinander bewegt werden und nach Abschluss des Auffaltvorgangs
durch Verfestigung des Klebstoffs aneinander fixiert werden.
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Vorteilhaft
ist es ferner, wenn nicht miteinander auffaltbare Abschnitte der
Kartonzuschnitte mittels eines sich unmittelbar nach Auftrag verfestigenden
Klebstoffs miteinander verbunden sind. Dieser ermöglicht es,
die Kartonzuschnitte in nicht miteinander auffaltbaren Abschnitten
in kürzester
Zeit miteinander zu verbinden, so dass eine Relativbewegung dieser
Abschnitte der Kartonzuschnitte während des Auffaltens der auffaltbaren
Kartonwände
verhindert wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform der
Erfindung sieht vor, dass die Führungsschiene und
der Führungskörper jeweils
an Kartonabschnitten angeordnet sind, welche lösbar mit Hauptabschnitten der
Kartonwände
verbunden sind und/oder von Hauptabschnitten der Kartonwände abragend faltbar
sind. Dies ermöglicht
ein zuverlässiges
Ausrichten von miteinander auffaltbaren Kartonwänden und ein anschließendes Trennen
oder Abfalten der Kartonabschnitte von den Hauptabschnitten der
Kartonwände.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die erste Kartonwand Teil des Innenkartons
und die zweite Kartonwand Teil des Außenkartons ist. Dies ermöglicht eine
Anordnung der Führungsschiene
an dem Innenkarton der Verpackung, so dass ein an dem Außenkarton
angeordneter Führungskörper in
Richtung des Verpackungsinnenraums weist. Bei einer solchen Verpackung
ist die Führungseinrichtung
von außen
unsichtbar, solange der Außenkarton
nicht von dem Innenkarton entfernt wird. Wenn der Außenkarton
von dem Innenkarton entfernt wird, verbleibt die Führungsschiene
an dem Innenkarton. Wenn die Führungsschiene
in vorstehend beschriebener Weise als Aussparung in der Kartonwand
gebildet ist, kann die Führungsschiene als
Griffabschnitt zum Ergreifen des Innenkartons verwendet werden und/oder
ein Sichtfenster bilden, beispielsweise um eine Kontrolle eines
Inhalts des Innenkartons von außen
her zu ermöglichen.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Kartonwand Teil des
Außenkartons
und die zweite Kartonwand Teil des Innenkartons ist. Bei dieser
Verpackung ist die Führungsschiene
an dem Außenkarton
angeordnet. Der Führungskörper ist
an dem Innenkarton angeordnet und weist in Richtung des Außenraums
der Verpackung.
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Wenn
die Führungsschiene
in vorstehend beschriebener Weise als Aussparung in der ersten Kartonwand
ausgebildet ist, ist der Führungskörper von
außen
zumindest teilweise sichtbar, so dass eine nach außen gewandte
Fläche
des Führungskörpers ein
Etikettier- oder Schriftfeld bildet. Dieses Feld kann auch zur Anordnung
eines Barcodes oder Matrixcodes oder eines RFID-Elements genutzt werden. Wenn der Außenkarton
von einer solchen Verpackung entfernt wird, verbleibt der Führungskörper am Innenkarton
und somit auch dort angebrachte Beschriftungen, Etiketten, Barcodes,
Matrixcodes oder RFID-Elemente.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung
mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton, bei welchem die
Kartons hergestellt werden aus Kartonzuschnitten mit Kartonwänden, welche
ausgehend von einem ungefalteten Zustand der Kartonzuschnitte in
einer gemeinsamen Auffaltebene aufgefaltet werden.
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Erfindungsgemäß werden
die Kartonwände während des
Auffaltens aneinander in der Auffaltebene oder parallel hierzu geführt.
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Ausgestaltungen
und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind bereits vorstehend im Zusammenhang mit den besonderen Ausgestaltungen
und Vorteilen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erläutert
worden.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung einer
vorstehend beschriebenen Verpackung sowie die Verwendung einer solchen
Vorrichtung zur Durchführung
eines vorstehend beschriebenen Verfahrens.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Innenkartons einer ersten
Ausführungsform
einer Verpackung;
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2 eine
Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Außenkartons der ersten Ausführungsform
einer Verpackung;
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3 eine
Draufsicht auf die Kartonzuschnitte gemäß 1 und 2 in
einem aufeinandergelegten, ungefalteten Zustand;
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4 eine
perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 3, wobei
aneinander anliegende Kartonwände
der Kartonzuschnitte in einer gemeinsamen Auffaltebene aufgefaltet
sind;
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5 eine
schematische Seitenansicht der gemeinsam auffaltbaren Kartonwände im ungefalteten
Zustand der Kartonzuschnitte;
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6 eine
der 5 entsprechenden Ansicht im aufgefalteten Zustand
der Kartonwände;
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7 eine
Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Innenkartons einer zweiten
Ausführungsform
einer Verpackung;
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8 eine
Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Außenkartons der zweiten Ausführungsform
einer Verpackung;
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9 eine
Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Innenkartons einer dritten
Ausführungsform
einer Verpackung; und
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10 eine
Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt eines Außenkartons der dritten Ausführungsform
einer Verpackung.
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Gleiche
oder funktional äquivalente
Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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In
der 1 ist ein ungefalteter Kartonzuschnitt 10 für einen
Innenkarton einer Verpackung dargestellt. Der Kartonzuschnitt 10 weist
beispielsweise vier miteinander verbundene Seitenwände 12, 14, 16 und 18 auf.
Die Seitenwände
sind jeweils mit einer Bodenwand 20, 22, 24, 26 verbunden.
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Eine
randseitige Seitenwand 12 ist mit einem Verbindungsabschnitt 28 verbunden,
welcher zur Verbindung mit einem entsprechenden Abschnitt eines
Außenkartons
dient.
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In
der 2 ist ein ungefalteter Kartonzuschnitt 30 für einen
Außenkarton
einer Verpackung dargestellt. Der Kartonzuschnitt 30 weist
vier miteinander verbundene Seitenwände 32, 34, 36 und 38 auf.
Die Seitenwände 32 bis 38 sind
jeweils mit einer Deckenwand 40, 42, 44, 46 verbunden.
An dem seitlichen Rand der Seitenwand 38 ist ein Verbindungsabschnitt 48 vorgesehen,
welcher mit dem Verbindungsabschnitt 28 eines aus dem Kartonzuschnitt 10 geformten
Innenkartons verbindbar ist, beispielsweise mittels einer Klebverbindung.
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Der
Kartonzuschnitt 30 weist an den randseitigen Seitenwänden 32 und 38 jeweils
eine Führungseinrichtung 50 auf.
Die Führungseinrichtung 50 umfasst
eine Führungsschiene 52 und
einen Führungskörper 54.
Der Führungskörper 54 ist
vorzugsweise aus derselben Kartonbahn hergestellt wie die Seitenwände 32 bis 38.
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Die
Führungsschiene 52 und
der Führungskörper 54 sind
lösbar
miteinander verbunden, vorzugsweise mittels einer Perforierung 56.
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Die
Führungsschiene 52 wird
hergestellt, indem die Verbindung zwischen dem Führungskörper 54 und der Führungsschiene 52 aufgetrennt
wird, so dass eine Aussparung 58 (5) entsteht,
welche vorzugsweise eine Langlochform aufweist.
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Der
Führungskörper 54 ist
durch einen Materialabschnitt 60 gebildet, welcher vorzugsweise
eine längliche
Form aufweist. Die Länge
des Führungskörpers 54 ist
kleiner als die Länge
der Führungsschiene 52.
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Die
Seitenwand 32 des Kartonzuschnitts 30 bildet eine
erste Kartonwand 62. Die Seitenwand 12 des Kartonzuschnitts 10 bildet
eine zweite Kartonwand 64.
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Zur
Herstellung einer Verpackung werden die Kartonzuschnitte 10 und 30 derart
aufeinander gelegt, dass die Seitenwände 32 bis 38 des
Kartonzuschnitts 30 in Überdeckung
mit den Seitenwände 12 bis 18 des
Kartonzuschnitts 10 gebracht werden, siehe 3.
Hierbei liegt die erste Kartonwand 62 auf der zweiten Kartonwand 64 auf.
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Vorzugsweise
wird eine der zweiten Kartonwand 64 zugewandte Fläche (ohne
Bezugszeichen) des Führungskörpers 54 mit
einem unmittelbar nach Auftrag verfestigenden Klebstoff versehen,
bevor die erste Kartonwand 62 auf die zweite Kartonwand 64 aufgelegt
wird.
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Bereiche
außerhalb
des Wirkbereichs der Führungseinrichtung 50,
welche in 3 beispielhaft mit gestrichelten
Linien angedeutet und mit Bezugszeichen 66 bezeichnet sind,
können
ebenfalls mit einem Klebstoff zur Verbindung einer Innenseite des Außenkartons
und einer Außenseite
des Innenkartons versehen sein. Dieser Klebstoff weist vorzugsweise
eine längere
Verfestigungszeitdauer auf, welche zumindest so lang ist, dass die
erste Kartonwand 62 und die zweite Kartonwand 64 während eines
gemeinsamen Auffaltens noch relativ zueinander beweglich sind.
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Ausgehend
(von dem in 3 dargestellten) ungefalteten
Zustand der Kartonzuschnitte 10 und 30 werden
die aneinander anliegenden Kartonwände 62 und 64 in
einer gemeinsamen Auffaltebene 68 aufgefaltet (vergleiche 4),
so dass die Kartonwände 62 und 64,
also beispielsweise die Seitenwände 12 und 32,
jeweils zu benachbarten Seitenwänden,
also beispielsweise den Seitenwänden 14 und 34,
winklig angeordnet sind. Die Auffaltebene 68 wird durch
die gemeinsame Faltbewegung der Kartonwände 62 und 64 definiert.
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Während des
Auffaltens der Kartonwände 62 und 64 sind
diese mit Hilfe der Führungseinrichtung 50 aneinander
geführt.
Hierbei wird der fest mit der zweiten Kartonwand 64 verbundene
Führungskörper 54 unter
Durchtrennung der Perforierung 56 von der ersten Kartonwand 62 gelöst, so dass
er relativ zu der Führungsschiene 54 entlang
einer Führungslinie 70 entlanggleitet,
die durch den Verlauf der Führungsschiene 52 vorgegeben
ist (vgl. 5 und 6).
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Die
Führungslinie 70 erstreckt
sich parallel zu der Auffaltebene 68. Der Führungskörper 54 weist sich
parallel zu der Führungslinie 70 erstreckende Außenflächen 72 auf,
welche einander abgewandt sind. Die Außenflächen 72 des Führungskörpers 54 sind
mit Hilfe von Führungsflächen 74 geführt, welche
durch die Führungsschiene 52 gebildet
werden und einander zugewandt sind.
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Die
Führungseinrichtung 50 lässt eine
Relativbewegung der Kartonwände 62 und 64 in
einer zu der Auffaltebene 68 parallelen Richtung zu. Hingegen
ist eine Relativbewegung der aneinander anliegenden Kartonwände 62 und 64 in
einer ersten Richtung 76 und in einer hierzu entgegen gesetzten
Richtung 78 quer zu der Auffaltebene 68 nicht
möglich. Auf
diese Weise ist gewährleistet,
dass die Kartonwände 62, 64 nach
ihrem gemeinsamen Auffalten exakt zueinander ausgerichtet sind.
Die Relativbeweglichkeit der Kartonwände 62 und 64 ermöglicht es
ferner, dass diese Kartonwände
in ihrem aufgefalteten Zustand verwerfungs- und spannungsfrei sind
und dennoch, beispielsweise mit Hilfe eines in den Bereichen 66 aufgetragenen
Klebstoffs, fest miteinander verbunden werden können.
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Die
Seitenwände 18 und 38 der
Kartonzuschnitte 10 und 30 können ebenfalls ausgehend von der
in 4 dargestellten Lage in der vorstehend unter Bezugnahme
auf die Seitenwände 12 und 32 beschriebenen
Weise aufgefaltet werden. Hierbei sind die Seitenwände 18 und 38 in
vorstehend beschriebener Weise mit Hilfe der Führungseinrichtung 50 aneinander
geführt.
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Nach
dem vollständigen
Auffalten der Seitenwände 12 bis 18 und 32 bis 38 können die
Verbindungsabschnitte 28 und 48 miteinander verbunden werden,
so dass eine Verpackung mit einem Innenkarton und mit einem Außenkarton
entsteht.
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Bei
der in den 1 bis 6 dargestellten Verpackung
ist eine in 4 mit 80 bezeichnete Sichtfläche des
Führungskörpers 54 nach
außen sichtbar.
Diese Sichtfläche
kann als Etikettier- oder Schriftfeld und/oder zur Anordnung eines
Bar- oder Matrixcodes oder eines RFID-Elements genutzt werden.
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Sofern
aus optischen Gründen
eine durchgehende Sichtfläche
der Verpackung erwünscht
ist, ist es vorteilhaft, wenn die mittleren Seitenwände 34, 36 des
Außenkartons
Displayflächen
einer Verpackung bilden.
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Für den Fall,
dass ein Außenkarton
von der Verpackung entfernt werden soll, um einen zu schützenden
Innenkarton freizulegen, ist es gegebenenfalls vorteilhaft, dass
die mittleren Seitenwände 14 und/oder 16 des
Innenkartons Displayflächen
der Verpackung bilden.
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Die
in 7 und 8 dargestellten Kartonzuschnitte 10 und 30 weisen
einen zu den Kartonzuschnitten 10 und 30 gemäß 1 und 2 vergleichbaren
Aufbau auf. Daher wird im Folgenden lediglich auf die Unterschiede
zu der vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen Verpackung
eingegangen.
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Bei
der Verpackung, welche aus den Kartonzuschnitten 10 und 30 gemäß 7 und 8 herstellbar
ist, ist die Führungsschiene 52 einer
Führungseinrichtung 50 an
einem Innenkarton vorgesehen, welcher durch den Kartonzuschnitt 10 herstellbar
ist. Von der Führungsschiene 52 kann
ein Führungskörper 54 abgetrennt
werden, welcher mit dem Kartonzuschnitt 30 zur Herstellung
des Außenkartons
verbindbar ist. Hierbei bildet die Seitenwand 12 des Innenkartons
eine erste Kartonwand 62 und eine Seitenwand 32 des
Außenkartons
eine zweite Kartonwand 64. Nach Übertragung des Führungskörpers 54 von
der ersten Kartonwand 62 auf die zweite Kartonwand 64 können diese
Kartonwände
in der vorstehend beschriebenen Weise aufgefaltet werden. Hierbei
ist der an der zweiten Kartonwand 64 angeordnete Führungskörper 54,
an oder in der an der ersten Kartonwand 62 angeordneten
Führungsschiene 52 geführt.
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Bei
der vorstehend unter Bezugnahme auf die 7 und 8 beschriebenen
Verpackung ist die Führungseinrichtung 50 von
außen
nicht sichtbar. Hierdurch kann ein besonders gefälliges Erscheinungsbild der
Verpackung geschaffen werden.
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Eine
im Folgenden unter Bezugnahme auf die 9 und 10 beschriebene
Ausführungsform
einer Verpackung weist einen Kartonzuschnitt 10 für einen
Innenkarton auf, welcher dem Kartonzuschnitt 10 der vorstehend
unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen
Verpackung entspricht. Der Kartonzuschnitt 30 gemäß 10 unterscheidet
sich von dem Kartonzuschnitt 30 der Verpackung gemäß 2 dadurch,
dass die Seitenwände 32 bis 38 jeweils
einen Hauptabschnitt 32a, 34a, 36a, 38a aufweisen,
von welchen jeweils Kartonabschnitte 32b, 34b, 36b, 38b abragen.
Die Kartonabschnitte 32b bis 38b sind jeweils
entlang einer Faltlinie 82 relativ zu den Hauptabschnitten 32a bis 38a faltbar.
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Die
Kartonabschnitte 32b und 38b der Seitenwände 32 und 38 weisen
eine Führungseinrichtung 50 mit
einem Führungskörper 54 und
einer Führungsschiene 52 auf.
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Die
Kartonabschnitte 32b und 38b bilden jeweils erste
Kartonwände 62.
Eine zweite Kartonwand 64 ist jeweils durch die Bodenwand 20 beziehungsweise
die Bodenwand 26 des Kartonzuschnitts 10 gebildet.
Die Kartonwände 62 und 64 können in
der vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen
Weise in einer gemeinsamen Auffaltebene 68 aufgefaltet
werden. Hierbei sind die Kartonwände 62 und 64 in
zu der Auffaltebene 68 paralleler Richtung aneinander geführt.
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Nach
Abschluss des Auffaltvorgangs können die
Kartonabschnitte 32b bis 38b von den Hauptabschnitten 32a bis 38a abragend
gefaltet werden, so dass die Kartonabschnitte 32b bis 38b des
Außenkartons
gemeinsam mit den Bodenwänden 20 bis 26 des
Innenkartons in die Bodenebene der Verpackung hinein verschwenkt
werden. Auf diese Weise sind die Führungseinrichtungen 50 nicht
sichtbar, wenn die Verpackung mit ihrem Boden auf einer Aufstellfläche aufgestellt
ist. Es kann vorgesehen sein, dass die Kartonabschnitte 32b bis 38b während des
Verschwenkens in die Bodenebene im Bereich der Faltlinien 82 von
den Hauptabschnitten 32a bis 38a abgetrennt werden,
so dass die Kartonabschnitte 32b bis 38b relativ
zu den Hauptabschnitten 32a bis 38a spannungsfrei
sind.