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DE9210568U1 - Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial - Google Patents

Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial

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DE9210568U1
DE9210568U1 DE9210568U DE9210568U DE9210568U1 DE 9210568 U1 DE9210568 U1 DE 9210568U1 DE 9210568 U DE9210568 U DE 9210568U DE 9210568 U DE9210568 U DE 9210568U DE 9210568 U1 DE9210568 U1 DE 9210568U1
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DE
Germany
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packaging
walls
fastening
wall
tabs
Prior art date
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DE9210568U
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Gustav Stabernack 6420 Lauterbach De GmbH
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Gustav Stabernack 6420 Lauterbach De GmbH
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Publication date
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/32Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper having bodies formed by folding and interconnecting two or more blanks each blank forming a body part, whereby each body part comprises at least one outside face of the box, carton or tray
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/54Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Claims (3)

  1. Beschreibung
    Die Erfindung betrifft eine quaderförmige, zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Verpackungsteil mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einander überlappenden Wänden zu der Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lös-
    &Lgr; r. bar miteinander verbunden sind und zum Lösen dieser Ver-
    bindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen vorgesehen sind, die über Trennlinien mit der betreffenden Wand lösbar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungslaschen die beiden Verpackungsteile voneinander getrennt werden können.
    Eine derartige Verpackung ist in der DE 39 40 872 Al beschrieben.
    Obgleich man dort das Problem der Beschädigung von Verpackungsteilen beim Lösen der Klebeverbindungen erkannt hat, sind dort die Befestigungslaschen in den betreffenden Seitenwänden selbst ausgebildet. Die oberen Kanten der n Befestigungslaschen schließen mit den oberen Kanten der Seitenwände in einer Linie ab. Seitlich, d.h. lotrecht, sind die Befestigungslaschen durch Schnitte von dem angrenzenden Wandmaterial getrennt und unten sind sie durch horizontale Perforationslinien lösbar mit dem Wandmaterial befestigt.
    Zwar wird in dieser Druckschrift die Behauptung aufgestellt, mit diese Anordnung sei es möglich, die Befestigungslaschen sauber aus den Seitenwänden herauszutrennen, ohne die Seitenwände zu beschädigen, jedoch zeigt die Praxis, daß dies nicht der Fall ist. Dies liegt darin begründet, daß man zum Trennen der Verbindungsstellen die
    ^q Befestigungslaschen an ihren oberen Kanten greifen und nach unten ziehen muß, d.h. in Richtung ihrer seitlichen Schnittlinien. Bei dieser Zugbewegung besteht die Gefahr, daß man zusammen mit der betreffenden Befestigungslasche auch ein Stück des darunter befindlichen Teils der zugehörigen Wand mitherausreißt. Die die Befestigungslasche begrenzende Perforationslinie hindert dieses Herausreißen des zusätzlichen Wandteils nämlich nicht; wollte man das Material an der Perforationslinie trennen, so müßte man einen Zug in waagerechter Richtung ausüben, d.h. längs der Perforationslinie, und dies ist dort nicht vorgesehen.
    Ebenfalls fällt nachteilig ins Gewicht, daß mit dem Abtrennen oder Abknicken der Befestigungslaschen das betreffende Stück der Wand, ggfs. mit einem zusätzlichen, nach unten angrenzenden Wandstück, wie oben ausgeführt, abgetrennt oder abgebogen wird. Ein auf der betreffenden Wand befindlicher Druck oder eine sonstige bildliche Darstellung auf dieser Wand wird an dieser Stelle somit unterbrochen. In der Praxis bedeutet dies, daß zumindest die Befestigungslaschen für einen Reklameaufdruck nicht zur Verfügung stehen, will man nicht den Nachteil in Kauf nehmen, daß bei gelösten Befestigungsstellen der Druck an dieser Stelle unterbrochen und damit als Ganzes unlesbar ist.
    Schließlich ist das Lösen der Verbindung durch Ziehen an
    der Befestigungslasche schwierig, weil für die Finger kein &dgr;
    eigentlicher Ansatzpunkt an der Befestigungslasche gegeben ist.
    Die Erfindung vermeidet diese Nachteile. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1 vorzuschlagen, bei der eine Lösung der Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen durch Ziehen an den Befestigungslaschen möglich ist, ohne daß dabei die betreffende Seitenwand, an
    der die Befestigungslasche vorgesehen ist, in ihrem Aus-15
    sehen irgendwie beeinträchtigt wird. Auch soll das Lösen der Verbindungsstellen sehr einfach und unkompliziert vonstatten gehen können.
    Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß dadurch, 20
    daß die Befestigungslaschen als nach oben weisende Fortsätze der betreffenden Wand ausgebildet sind und daß an wenigstens einer der Seitenkanten der Befestigungslaschen eine Grifflasche und/oder ein Griffloch ausgebildet ist.
    Zum Lösen der Verbindungsstellen greift man die betreffende Befestigungslasche an ihrer erfindungsgemäß seitlich, d.h. an einer ihrer Seitenkanten, ausgebildeten Grifflasche und zieht die Befestigungslasche in Richtung
    parallel zu ihrer Trennlinie (Perforationslinie). Dadurch 30
    wird die Befestigungslasche sauber längs dieser Trennlinie von der eigentlichen Wand abgetrennt, ohne die Wand dabei zu beschädigen. Auch werden Reklameaufdrucke auf der Seitenwand durch das Lösen der Verbindung nicht beschädigt und bleiben als solche ungestört. Hier sei in Erinnerung
    gerufen, daß der obere Verpackungsteil am Ort des Verkaufs
    abgezogen wird, so daß die verpackten Artikel, ins-[-besondere Beutel, in dem schalenförmig ausgebildeten unteren Verpackungsteil stehen und dann abverkauft werden. Dieser schalenförmige untere Verpackungsteil hat erfindungsgemäß also ungestörte Wände, weil erfindungsgemäß die Befestigungslaschen nicht aus dem Material der Wände ausgeschnitten sind, sondern als zusätzliche Fortsätze an die eigentlichen Wände nach oben angrenzen.
    Es sei erwähnt, daß die Befestigungslaschen sowohl als Ganzes abgerissen werden können, wie es auch möglich ist,
    &rgr;- sie am oberen Verpackungsteil zu belassen. Auch bei dieser
    Ausführungsform stören sie nicht, weil das obere Verpackungsteil ja entfernt wird.
    Während beim geschilderten Stand der Technik das Greifen n der Befestigungslaschen schwierig war, weil hierzu ein nicht verklebter Bereich der Befestigungslasche gegriffen werden mußte, werden bei der Erfindung bewußt Grifflaschen vorgesehen, die also leicht zwischen Daumen und Zeigefinger gegriffen werden können und mit denen dann die Perforation getrennt wird.
    Nachdem der obere Verpackungsteil zum Abverkauf ohnedies entfernt wird, ist es zur Lösung der Erfindungsaufgabe förderlich, wenn, wie es bevorzugt wird, auch der mit den n Befestigungslaschen verbundene Teil der inneren Wände über Trennlinien mit dem übrigen Material dieser inneren Wände verbunden ist. Man muß also nicht die Klebeverbindung zwischen den überlappenden Wandteilen aufreißen, was wegen der guten Klebewirkung der Klebeverbindung häufig schwierig ist, sondern man muß bei dieser bevorzugten Ausgestal-35
    tung beide miteinander verklebten Wandteile zusammen längs
    ihrer Trennlinien abtrennen und dann kann man die beiden Verpackungsteile voneinander trennen.
    Es dient ebenfalls einem leichteren Lösen der Befestigung zwischen den beiden Verpackungsteilen, wenn, wie es ebenfalls bevorzugt wird, angrenzend an die Grifflasche und vorzugsweise in der inneren Wand ein Griffloch ausgebildet ist. Das Griffloch erleichtert fühlbar das Aufreißen der Trennlinien oder der Trennlinien (in den beiden überlappenden Wänden).
    Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, aus dem sich weitere wichtige Merkmale ergeben. Es zeigt:
    Fig. 1 - einen Zuschnitt für das obere Verpackungsteil einer erfindungsgemäßen
    20
    Verpackung;
    Fig. 2 - einen Zuschnitt für das zugehörige untere Verpackungsteil dieser Verpackung.
    Der Zuschnitt nach Fig. 1 für das obere Verpackungsteil hat Längswandfelder I, 2 und daran angelenkte Stirnwandfelder 3, 4. An die Wandfelder 1-4 sind Deckelfelder 5 angelenkt. An eines der Wandfelder 1 bzw. 4 ist ein Klebefeld 6 angelenkt.
    Der in Fig. 2 gezeigte Zuschnitt für das zugehörige untere Verpackungsteil hat ebenfalls Längswandfeider 11, 12 sowie Stirnwandfelder 13, 14. An diese Wandfelder sind Bodenfelder 15 angelenkt. Außerdem ist an eines der Wandfelder 35
    11, 14 ein Klebefeld 16 angelenkt.
    Die bisher beschriebenen Merkmale sind in ähnlicher Form in der erwähnten DE 39 40 872 Al schon beschrieben.
    Erfindungsgemäß haben die Wandfelder 11 - 14 des unteren Verpackungsteils nach Fig. 2 ungestörte Oberkanten 17. Die Wandfelder 11 - 14 und insbesondere die Längswandfelder 11, 12, an denen Befestigungslaschen 18 vorgesehen sind, können also in ihrer gesamten Fläche und ungestört beschriftet (bedruckt) werden.
    Die Befestigungslaschen 18 sind erfindungsgemäß über
    Trennlinien (Perforationslinien) 19 an die Oberkanten 17
    der Wandfelder 11 - 14, hier 11 und 12, angelenkt. Weil bei der gezeigten Ausführungsform die Wandfelder 11, 12 nach hinten, d.h. beim Zuschnitt nach links bzw. rechts ansteigen, benötigen die sich nach oben an die Längswandfelder 11, 12 anschließenden Befestigungslaschen 18 auch
    kein zusätzliches Zuschnittmaterial.
    Teile der Befestigungslaschen 18, die im Bereich von deren rechten oder linken Seitenkanten vorgesehen sind, sind als Grifflaschen 20 ausgebildet. Das bedeutet, daß diese
    Grifflaschen 20 mit dem darunter befindlichen Material der Wände 1-4 des Zuschnitts nach Fig. 1 nicht verklebt sind.
    Zur Herstellung der zweiteiligen Verpackung werden die
    beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 so übereinander gelegt, daß die Befestigungslaschen 18 mit ihren Grifflaschen 20 auf entsprechenden Laschen 7 der zugehörigen Wandteile 1-4 aufliegen. Im Bereich der Befestigungslaschen 18, d.h. mit Ausnahme der Grifflaschen 20, werden
    diese Wandteile 18, 7 miteinander verklebt.
    Die Laschen 7 sind durch obere und untere Perforationslinien 8 sowie durch stirnseitige Schnittlinien 9 definiert. Direkt anschließend an die Schnittlinien 9 sind 5
    Grifflöcher 10 in diesen Wänden 1, 2 ausgebildet.
    Ganz wie in der erwähnten deutschen Offenlegungsschrift beschrieben werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 entweder getrennt aufgerichtet und verklebt, so daß sich ein oberer Verpackungsteil mit vier Seitenwänden und einem Deckel ausbildet sowie ein zugehöriger unterer Verpackungsteil mit einem Boden und mit vier Seitenwänden. Die Abmessungen sind nun so getroffen, daß die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt werden können, wobei die Wände sich teilweise überlappen und aneinander anliegen. Es können auch alternativ die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 in die Gebrauchslage übereinander gelegt werden und im Bereich der Laschen 7, 18 miteinander verklebt und dann zu der Verpackung aufgefaltet werden. Bei 20
    getrennter Fertigung der beiden Verpackungstelle werden diese anschließend an den Verbindungsstellen 7, 18 miteinander verklebt oder sonstwie lösbar verbunden. Vorstehend wurde vorausgesetzt, daß die dann allseits geschlossene Verpackung vorher mit geeigneten Artikeln, vorzugsweise mit Beuteln, befüllt wurde. Die Wände des oberen Verpackungsteils befinden sich dabei außen oder innen. Wenn sie außen angeordnet sind, schützen sie den Druck der Wände des unteren Verpackungsteils.
    Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den Beiden Verpackungsteilen. Hierzu zieht man an den Grifflaschen 20 in Richtung der Pfeile 21, d.h. im wesentlichen parallel zu den Trennlinien 19, was durch die Grifflöcher 10 erleichtert wird. Dadurch werden die Befestigungsla-
    sehen 18 von dem zugehörigen Zuschnitt nach Fig. 2 abgetrennt mit dem Ergebnis, daß der obere Verpackungsteil nach Fig. 1 vom unteren, schalenförmigen Verpackungsteil nach Fig. 2 nach oben abgezogen werden kann. Die in der Verpackung verpackten Gegenstände sind dann für den Verkauf frei zugänglich; sie stehen in dem trayförmigen unteren Verpackungsteil.
    Es ist nicht notwendig, daß die Befestigungslaschen 18, 10
    von denen wenigstens zwei vorgesehen sein sollen, um an beiden Seiten Verbindungspunkte auszubilden, voneinander getrennt sind, wie in Fig. 2 zeichnerisch dargestellt. Vielmehr können die beiden Befestigungslaschen 18 auch einstückig ausgebildet sein. In diesem Fall sind sie durch
    ein Zuschnitteil im Bereich 22 miteinander verbunden, welches Zuschnitteil über Schnittlinien an die betreffenden Wände 11, 12, 13 angrenzt.
    Wenn vorstehend davon gesprochen wurde, daß an wenigstens
    einer der Seitenkanten der Befestigungslasche 18 eine Grifflasche 20 ausgebildet ist, so umfaßt dies auch die Ausgestaltung, bei der direkt angrenzend an den verklebten Bereich der Befestigungslasche 18 das Griffloch 10 vorgesehen ist. Bei beiden Fallgestaltungen wird nämlich das-
    selbe Ziel erreicht, nämlich mit Hilfe der Grifflasche 20 oder des Grifflochs 10 an der Befestigungslasche 18 in Richtung des Pfeiles 21, d.h. im wesentlichen parallel zur Trennlinien 19, ziehen zu können.
    Ein weiterer Vorteil wird mit der Erfindung erzielt, indem nämlich mehr Leimpunkte zur Verbindung der beiden Verpackungsteile vorgesehen werden können, so daß sich die Verpackung insgesamt durch eine größere Stabilität auszeichnet. Mehr Leimpunkte bedingen nämlich eine größere
    Fläche der Befestigungslaschen und dies ist bei der erfindungsgemäßen Ausbildung ohne weiteres möglich, weil die
    Befestigungslaschen ja an gesonderten Fortsätzen außerhalb der eigentlichen Wände vorgesehen sind und nicht als Teile der Wände ausgebildet sind, wie bei der erwähnten deutschen Offenlegungsschrift.
    Ansprüche
    1. Quaderförmige, zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem unteren Verpackungsteil (Fig.2) mit einem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Verpackungsteil (Fig.l)
    in mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einander überlappenden Wänden (1, 2, 3, 4, 11, 12, 13, 14) zu der Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an
    , _ Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lös-
    bar miteinander verbunden sind und zum Lösen dieser Verbindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen (18) vorgesehen sind, die über Trennlinien (19) mit der betreffenden Wand lösbar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungsla-
    sehen (18) die beiden Verpackungsteile voneinander getrennt werden können,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Befestigungslaschen (18) als nach oben weisende Fortsätze der betreffenden Wand (11-14) ausgebildet sind
    und daß wenigstens an einer der Seitenkanten der Befestigungslaschen (18) eine Grifflasche (20) und/oder ein Griffloch (10) ausgebildet ist.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß auch der mit den Befestigungslaschen (18) verbundene Teil (7) der Wände (1-4) des oberen Verpackungsteils über Trennlinien (8, 9) mit dem übrigen Material dieser inneren Wände (1-4) verbunden ist.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, c dadurch gekennzeichnet,
    daß das Griffloch (10) angrenzend an die Grifflasche (20) in der Wand (1-4) des oberen Verpackungsteils ausgebildet ist.
    Der Patentanwalt:
    Dr. D. Gudel
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DE4325429A DE4325429C2 (de) 1992-08-07 1993-07-29 Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial

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DE4325429A1 (de) 1994-02-10
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