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DE4312585A1 - Anlage zur kontinuierlichen sanierung einer schotterbettung eines gleises - Google Patents

Anlage zur kontinuierlichen sanierung einer schotterbettung eines gleises

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DE4312585A1
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Herbert Woergoetter
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Franz Plasser Bahnbaumaschinen Industrie GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zur kontinuierlichen Sanierung einer Schotterbet­ tung eines Gleises, mit einem auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschinenrah­ men, an dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung zur kontinuierlichen Auf­ nahme von verunreinigtem Schotter, eine Siebanlage zur Reinigung des Schotters sowie eine Fördereinrichtung zum Transport von Schotter zu einem Zwischenspei­ cher angeordnet sind, wobei dem Zwischenspeicher eine Abwurfeinrichtung für den Abwurf von Schüttgut auf das Gleis bzw. Planum zugeordnet ist.
Es ist bereits - gemäß US-PS 4,892,151 B - eine Anlage zur Sanierung einer Schot­ terbettung eines Gleises bekannt, die einen auf Schienenfahrwerken gelagerten, langgestreckten Maschinenrahmen aufweist. An diesem ist eine höhenverstellbare Räumvorrichtung mit einer endlosen Aushubkette angeordnet, mittels derer verun­ reinigter Schotter kontinuierlich aus der Gleisbettung aufgenommen wird. In weiterer Folge wird dieser Schotter entgegen der Arbeitsrichtung der Anlage zu einer Sieb­ anlage transportiert, die sich auf einem an die Anlage gekuppelten und mit einem eigenen Maschinenrahmen ausgestatteten Siebwagen befindet und die zur Reinigung des Schotters bzw. zum Aussieben von Abraum vorgesehen ist. Dieser anfallende Abraum wird über Transportförderbänder zum in Arbeitsrichtung vorde­ ren Ende der Anlage verbracht, wo er entweder in Waggons zum Abtransport verla­ den oder seitlich auf die Böschung des Gleises geworfen wird. Der gereinigte Schotter gelangt über eine zum Schottertransport ausgebildete Fördereinrichtung der Anlage zu einem Zwischenspeicher, der am hinteren Ende des Maschinenrah­ mens angeordnet und mit einer Abwurfeinrichtung ausgestattet ist. Mittels dieser kann der Schotter auf das Gleis bzw. Planum abgeworfen werden, und zwar über horizontal verschwenkbare Abwurfförderbänder und zusätzlich zu diesen im Schwellenvorkopfbereich angeordnete seitliche Auslässe. Es besteht weiter auch die Möglichkeit, die Anlage zum Totalaushub im Zuge einer vollständigen Aus­ wechslung der Schotterbettung eines Gleises einzusetzen. In diesem Fall wird der die Siebanlage tragende Siebwagen vom Maschinenrahmen der Anlage abgekup­ pelt und durch Speicherwagen zur Aufnahme und zum Abtransport des verunreinig­ ten Schotters ersetzt. Bezüglich des Einbringens von Bettungsmaterial bzw. Schütt­ gut in ein Gleis zu dessen Sanierung ist diese bekannte Anlage im wesentlichen auf den von der Siebanlage anfallenden gereinigten Schotter beschränkt.
Ferner ist - gemäß US-PS 4,913,240 B - eine Anlage bekannt, mittels derer die Schotterbettung eines Eisenbahngleises wahlweise entweder gereinigt oder kom­ plett erneuert werden kann. Diese Anlage weist einen an beiden Enden auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschinenrahmen auf, an dem etwa mittig zwi­ schen den Fahrwerken eine höhenverstellbare, als endlose Aushubkette ausgebil­ dete Räumvorrichtung zur kontinuierlichen Aufnahme von verschmutztem Bettungs­ schotter angeordnet ist. Dieser wird über ein Förderband zu einer - bezüglich der Transportrichtung vorgeordneten - Siebanlage für die Schotterreinigung transpor­ tiert. Im Falle eines Totalaushubes der Gleisbettung wird der verunreinigte Schotter, ohne gesiebt zu werden, zum in Arbeitsrichtung der Anlage vorderen Ende weiter­ geleitet und dort zum Abtransport verladen oder abgeworfen. Bei einer Reinigung des Schotters in der Siebanlage wird nur der darin anfallende Abraum nach vorne abtransportiert, während der gereinigte Schotter über eine Fördereinrichtung zu ei­ ner (bezüglich der Arbeitsrichtung hinter der Aushubstelle befindlichen) Abwurfein­ richtung gefördert und dort wieder ins Gleis eingebracht wird. Am hinteren Ende der Anlage befinden sich zwei weitere, nebeneinander liegende Fördereinrichtungen zur Übernahme von zusätzlichen Bettungsmaterialien aus an die Anlage gekuppelten Speicherwagen. Eine dieser Fördereinrichtungen ist über ein Zwischenförderband zur Beschickung der Abwurfeinrichtung ausgebildet, während die andere mit eige­ nen Entladeschurren verbunden ist, die hinter der Abwurfeinrichtung auf beiden Sei­ ten ins Gleis münden. Diese Anlage ist relativ kompliziert im Aufbau und vor allem in der Bedienung, da es zusätzlich zu einer Aushubstelle auch mehrere Abwurfstel­ len sowie Planier-, Verteil- und Verdichteinrichtungen zu überwachen gilt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Anlage der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der unter Vermeidung von Umrüstarbeiten und unter weitge­ hend uneingeschränkter Beibehaltung der konstruktiven Ausführung von Reini­ gungsmaschinen die wahlweise Einbringung von unterschiedlichem Schüttgut durchführbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Zwischenspeicher in Arbeitsrichtung der Anlage hinter der Siebanlage im hinteren Endbereich des Ma­ schinenrahmens angeordnet ist und eine Aufnahmeöffnung für einen von der ge­ nannten Fördereinrichtung unabhängigen Schüttguteinwurf aufweist.
Mit einer derartigen Ausbildung besteht unter lediglich geringem konstruktiven Mehraufwand eine wesentlich verbesserte Einsatzmöglichkeit der Anlage für unter­ schiedliche Sanierungsarbeiten. Dabei ist von besonderem Vorteil, daß das kon­ struktive Grundkonzept der bereits im Einsatz bestens bewährten Schotterbett- Reinigungsmaschinen uneingeschränkt beibehalten werden kann und nunmehr mit der Aufnahmeöffnung des Zwischenspeichers wahlweise ausschließlich durch die Siebanlage gereinigter Schotter bzw. dieser gemeinsam mit Neuschotter oder aus­ schließlich Sand bzw. Neuschotter für die Planumsanierung einbringbar ist. Diese unterschiedlichen Schüttgutbewegungen ermöglichen in vorteilhafter Weise den Einsatz der Anlage sowohl für eine Reinigung der Schotterbettung mit unmittelbar anschließender Wiedereinbringung des gereinigten Schotters als auch für die Sa­ nierung des Planums mittels einer in den meisten Fällen aus einem Sand- Kiesgemisch gebildeten Planumschutzschichte, ohne daß es für die unterschiedli­ chen Einsätze einer zeit- und arbeitsaufwendigen Umrüstarbeit bedarf. Mit der An­ ordnung des Zwischenspeichers im hinteren Endbereich der Anlage ist einerseits ein vereinfachter Zutransport von - auf der Anlage angeschlossenen Speicherwa­ gen befindlichem - Neuschotter bzw. Sand zur Aufnahmeöffnung sowie andererseits eine problemlose Verbindung des Zwischenspeichers mit der Fördereinrichtung und der Abwurfeinrichtung gewährleistet.
Die vorteilhafte Ausbildung gemäß Anspruch 2 ermöglicht in Verbindung mit der An­ ordnung des Zwischenspeichers im hinteren Endbereich der Anlage einen direkten Neuschotter- oder Sandabwurf von einem Abwurfförderband eines an die Anlage angekuppelten Speicherwagens in den Zwischenspeicher.
Eine andere Ausbildung nach Anspruch 3 ermöglicht einerseits eine platzsparende Anordnung des Zwischenspeichers und andererseits in Verbindung mit den Merk­ malen nach Anspruch 4 auch eine genaue Beobachtung des Füllzustandes des Zwischenspeichers durch die in der Arbeitskabine befindliche Bedienungsperson.
Eine in Anspruch 5 beschriebene Variante ermöglicht eine lösbare Verbindung der Anlage mit einem Siebwagen, der beispielsweise für den Arbeitseinsatz der Anlage zur Planumsanierung mit Neuschotter und Sand rasch und einfach von der Anlage abkuppelbar ist.
Die Anordnung eines eigenen Übergabeförderbandes gemäß Anspruch 6 führt ins­ besondere in Verbindung mit einer größeren Distanz zwischen hinterem Ende des Maschinenrahmens und Zwischenspeicher zu einer vereinfachten Schüttgutüber­ nahme von einem angeschlossenen Speicherwagen.
Die Weiterbildung nach Anspruch 7 ermöglicht einen gezielten Abwurf des zwi­ schengespeicherten Schüttgutes auf die Schwellenauflagerbereiche beidseits jeder Schiene, wobei durch eine unterschiedliche Transportgeschwindigkeit eine rasche Anpassung der abgeworfenen Schüttgutmenge auf differenzierten Bedarf möglich ist.
Die Anordnung nach Anspruch 8 hat zur Folge, daß das Abwurfförderband bei des­ sen Stillstand ohne konstruktiven Mehraufwand und Vermeidung störungsanfälliger Verschlußmechanismen als einfach wirksamer Verschluß der Auslaßöffnung ein­ setzbar ist.
Schließlich ist noch in Anspruch 9 eine weitere vorteilhafte Ausbildung einer Anlage mit einer am Maschinenrahmen in Arbeitsrichtung unmittelbar hinter der Räumvor­ richtung vorgesehenen Siebanlage dargelegt, womit eine auf einfache Weise adap­ tierte bekannte Reinigungsmaschine im Rahmen einer Gleisbettungssanierung - wie bereits anläßlich Anspruch 1 beschrieben - sehr vielfältig eingesetzt werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiele erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer mit einem gemäß der Erfindung ausgebil­ deten Zwischenspeicher versehenen Anlage zur Sanierung einer Schotterbettung,
Fig. 2 eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anlage, und
Fig. 3 und Fig. 4 je eine Teil-Seitenansicht von weiteren Varianten der Anlage.
In Fig. 1 ist eine Anlage 1 zur Sanierung einer Schotterbettung 2 eines Gleises 3 dargestellt, die einen endseitig über Schienenfahrwerke 4 auf dem Gleis abgestütz­ ten, langgestreckten Maschinenrahmen 5 aufweist und deren Arbeitsrichtung durch einen Pfeil 6 angegeben ist. Die Anlage 1 ist anhand einer am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Maschinenrahmens 5 angeordneten Fahr- bzw. Arbeitskabine 7 und eines Fahrantriebes 8 auf dem Gleis 3 verfahrbar, wobei zur Kraftversorgung des Fahrantriebes und auch sämtlicher noch zu beschreibender Antriebe der Anla­ ge eine Energieeinheit 9 dient. Endseitig am Maschinenrahmen 5 vorgesehene Kupplungseinrichtungen 10 gewährleisten die Einsetzbarkeit der Anlage 1 in Verbin­ dung mit anderen verfahrbaren Gleisbaumaschinen, wie z. B. einem hier gezeigten, vorgeordneten Siebwagen 11, der seinerseits mit einer am vorderen Ende seines Maschinenrahmens 12 befindlichen Fahrkabine 13 sowie mit Schienenfahrwerken 14, einem Fahrantrieb 15 und einer diesen speisenden Energieeinheit 16 ausgestat­ tet ist.
Etwa mittig zwischen den Schienenfahrwerken 4 ist mit dem Maschinenrahmen 5 eine höhenverstellbare Räumvorrichtung 17 verbunden, die eine im Einsatz unter dem Gleis 3 hindurchgeführte, endlose Aushubkette 18 zur kontinuierlichen Schot­ teraufnahme aufweist. Im Bereich einer Aushubstelle 19 sind weiters eine Gleishe­ beeinrichtung 20 mit Heberollen sowie eine an der Unterseite des Maschinenrah­ mens 5 befestigte Arbeitskabine 21 zur Überwachung des Arbeitseinsatzes durch eine Bedienungsperson vorgesehen. Der von der Räumvorrichtung 17 erfaßte ver­ unreinigte Schotter wird zum Abtransport auf ein in Maschinenrahmenlängsrichtung verlaufendes Förderband 22 abgeworfen, dessen Abwurfende 23 sich im vorderen Endbereich der Anlage 1 befindet und einem Aufnahmeende 24 eines Verteilförder­ bandes 25 zugeordnet ist. Letzteres ist Teil einer am Siebwagen 11 angeordneten Siebanlage 26, in der der verunreinigte Schotter gereinigt wird, wonach über ein un­ terhalb der Siebanlage befindliches Rücktransportband 27 der nunmehr gesäuberte Schotter entgegen der Arbeitsrichtung 6 zu einem Aufnahmeende 28 einer - als För­ derbandanordnung 81 ausgebildeten - Fördereinrichtung 29 der Anlage 1 verbracht wird. Der aus der Siebanlage 26 anfallende Abraum wird über eine weitere Förder­ bandanordnung 30 zum vorderen Ende des Siebwagens 11 transportiert und dort an - nicht gezeigte - Speicherwagen abgegeben. Das Verteilförderband 25 ist längs­ verschiebbar ausgebildet (siehe strichpunktiert gezeigte Stellung) und ist dadurch in der Lage, den vom Förderband 22 übernommenen verunreinigten Schotter bedarfs­ weise statt in die Siebanlage 26 direkt auf die Förderbandanordnung 30 zum Ab­ transport abzuwerfen.
Die Fördereinrichtung 29 fördert nun (siehe kleine Pfeile) den aus der Siebanlage 26 übernommenen gereinigten Schotter entgegen der Arbeitsrichtung der Anlage 1 zu einem Abwurfende 31 im hinteren Endbereich der Anlage, dem ein unterhalb der Arbeitskabine 7 am Maschinenrahmen 5 befestigter Zwischenspeicher 32 zugeord­ net ist. Der Boden der Arbeitskabine 7 ist mit einem Fenster 33 ausgestattet, das der Bedienungsperson eine freie Sichtverbindung zum Zwischenspeicher 32 zu dessen Überwachung ermöglicht. Unterhalb des Zwischenspeichers 32 befindet sich eine Abwurfeinrichtung 34, mittels derer der aus dem Zwischenspeicher 32 über Auslaßöffnungen 35 abgegebene Schotter hinter der Aushubstelle 19 ins Gleis 3 eingebracht wird. Die Abwurfeinrichtung 34 ist aus zwei in Maschinenrahmen­ längsrichtung verlaufenden Abwurfförderbändern 36 gebildet, die jeweils oberhalb einer der Schienen des Gleises 3 angeordnet sind und einen eigenen Antrieb 37 aufweisen. Ein weiterer Antrieb 38 ermöglicht die Verschwenkbarkeit der Abwurfför­ derbänder 36 um eine vertikale Achse 39, wobei jedes Abwurfförderband mit einem Aufnahmeende 40 unmittelbar unterhalb einer der beiden Auslaßöffnungen 35 des Zwischenspeichers 32 angeordnet ist. Am Abwurfende der Abwurfeinrichtung 34 befindet sich eine am Maschinenrahmen 5 angelenkte, mit einem quer zur Rahmen­ längsrichtung verlaufenden Exzenterantrieb 44 verbundene Vibrationseinrichtung 45, die die Schienen des Gleises 3 erfaßt und in Vibration versetzt, wodurch das darunterliegende, neu abgeworfene Bettungsmaterial vorverdichtet wird.
Der Zwischenspeicher 32 weist eine Aufnahmeöffnung 41 auf, die unter Bildung eines Schütttrichters 42 in Richtung zum hinteren Ende des Maschinenrahmens 5 vom Zwischenspeicher 32 distanziert angeordnet ist und zum von der Fördereinrich­ tung 29 unabhängigen Einwurf von Sand bzw. Schotter ausgebildet ist. Dieses zu­ sätzliche Schüttgut wird z. B. über ein Übergabeförderband 43 eines nachfolgenden Speicherwagens oder einer anderen Gleisbaumaschine in den Zwischenspeicher 32 bzw. zur Abwurfeinrichtung 34 eingebracht. Damit ergeben sich für den Arbeits­ einsatz der Anlage 1 eine Reihe von Möglichkeiten, die je nach Bedarf zur Anwen­ dung kommen.
So kann z. B. die Anlage 1 in der hier gezeigten Verbindung mit einem Siebwagen 11 zur Schotterbettreinigung in der herkömmlichen Art verwendet werden, wobei der gereinigte Schotter über die Fördereinrichtung 29, den Zwischenspeicher 32 und die Abwurfeinrichtung 34 ins Gleis 3 zurückgeführt wird. Dieser gereinigte Schotter kann nun, wenn gewünscht, mit in den Schütttrichter 42 des Zwischenspei­ chers 32 geworfenem Neuschotter ergänzt bzw. vermischt werden, sollte in einem Gleisbereich ein zusätzlicher Schotterbedarf festgestellt werden.
Eine andere Möglichkeit ist es, dieselbe Anlage 1 mit dem Siebwagen 11 zum Total­ aushub der Schotterbettung einzusetzen. Dazu bedarf es lediglich einer Längsver­ schiebung des Verteilförderbandes 25, um den verunreinigten Schotter zum Ab­ transport auf die Förderbandanordnung 30 zu werfen und die Siebanlage 26 somit zu umgehen. Der gesamte Bedarf an Neuschotter wird dann aus Speicherwagen vom hinteren Ende der Anlage her gedeckt, welche über den Zwischenspeicher 32 die Aufnahmeöffnung 41 und damit die Abwurfeinrichtung 34 beschicken. Es kann aber im Zuge einer Bettungssanierung auch erforderlich sein, auf ein durch Total­ aushub freigelegtes Planum 46 des Gleises 3 zuerst eine Sandschichte einzubrin­ gen, was ebenfalls auf die genannte Weise über die Aufnahmeöffnung 41 durch­ führbar ist.
Natürlich ist bei einem Totalaushub das Vorhandensein eines Siebwagens 11 vor dem Maschinenrahmen 5 nicht notwendig. Es könnte genausogut ein Speicherwa­ gen direkt an das vordere Ende des Maschinenrahmens 5 gekuppelt sein, der den verschmutzten Bettungsschotter am Abwurfende 23 des Förderbandes 22 auf­ nimmt. Es ist weiters aber auch denkbar, über das Aufnahmeende 28 der Förde­ reinrichtung 29 Neuschotter aus Speicherwagen vom vorderen Anlagenende her zum Zwischenspeicher 32 und zur Abwurfeinrichtung 34 zuzuführen.
Die in Fig. 2 illustrierte Anlage 47 zur Schotterbettsanierung ist mit einem auf Schienenfahrwerken 48 gelagerten, auf einem Gleis 49 mittels eines Fahrantriebes 50 verfahrbaren Maschinenrahmen 51 ausgestattet. Eine Energieeinheit 52 dient der Kraftversorgung aller Antriebe der Anlage 47, die mit endseitig angeordneten Fahr- bzw. Arbeitskabinen 53, 54 versehen ist und deren Arbeitsrichtung mit 55 be­ zeichnet ist. Unmittelbar hinter der in Arbeitsrichtung vorderen Kabine 54 bzw. in deren Sichtbereich befindet sich eine mit dem Maschinenrahmen 51 höhenverstell­ bar verbundene Räumvorrichtung 56 zur Aufnahme von verunreinigtem Gleisbet­ tungsschotter an einer Aushubstelle 57 und Beschickung einer direkt hinter der Räumvorrichtung angeordneten Siebanlage 58. Diese trennt den Schotter vom Ab­ raum, wobei der gereinigte Schotter über eine Fördereinrichtung 59 zu einem der Siebanlage 58 nachgeordneten Zwischenspeicher 60 transportiert wird, während der Abraum - bzw., wenn gewünscht, auch der gesamte verschmutzte Schotter - über eine Förderbandanordnung 61 zum vorderen Ende der Anlage 47 zum Ab­ transport verbracht wird.
Zwischen dem hinteren Ende des Maschinenrahmens 51 und einer Aufnahmeöff­ nung 62 des - vor dem hinteren Schienenfahrwerk 48 angeordneten - Zwischen­ speichers 60 erstreckt sich ein in Längsrichtung des Maschinenrahmens verlaufen­ des Übergabeförderband 63, das einen eigenen Antrieb 64 aufweist und zum Ab­ wurf von zusätzlichen Bettungsmaterialien, wie z. B. Sand oder Neuschotter, in den Zwischenspeicher 60 dient, der damit über Auslaßöffnungen 65 eine Abwurfeinrich­ tung 66 beschickt. Das Übergabeförderband 63 kann von - der Anlage nachgeord­ neten, nicht gezeigten - Speicherwagen beladen werden. Die Abwurfeinrichtung 66 ist ähnlich wie die bereits bei Fig. 1 beschriebene Abwurfeinrichtung 34 ausgebildet und bringt das Bettungsmaterial an einer hinter der Aushubstelle 57 gelegenen Ab­ wurfstelle 67 ins Gleis 49 ein. Eine höhenverstellbar am Maschinenrahmen 51 befe­ stigte Planiervorrichtung 68 ist für die Glättung bzw. Vorverdichtung einer bei Total­ aushub auf das Planum eingebrachten Sandschichte vorgesehen.
Die Arbeitsweise bzw. Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten dieser Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Anlage ist in den wesentlichen Punkten mit der der Anlage nach Fig. 1 vergleichbar und beinhaltet: Schotterreinigung auf herkömmliche Art mit oder ohne Ergänzung des gereinigten Schotters durch Neuschotter aus dem Zwi­ schenspeicher 60; Totalaushub der Gleisbettung mit Neuschottereinbringung aus­ schließlich vom hinteren Anlageende her über den Zwischenspeicher; und Totalaus­ hub mit Einbringung einer Sandschichte auf das freigelegte Planum über den Zwi­ schenspeicher 60.
Der in Fig. 3 gezeigte Ausschnitt einer weiteren Anlage 69 zur Sanierung einer Gleisschotterbettung weist einen auf Schienenfahrwerken 70 verfahrbaren Maschi­ nenrahmen 71 mit endseitig angeordneter Fahr- bzw. Arbeitskabine 72 und einer höhenverstellbaren Räumvorrichtung 73 auf, welche den kontinuierlich aufgenom­ menen verschmutzten Bettungsschotter zum Abtransport auf ein Förderband 74 wirft. Über eine Fördereinrichtung 75 wird gereinigter Schotter zu einem Zwischen­ speicher 76 gebracht, der an seiner Unterseite mit - eine Abwurfeinrichtung 77 bil­ denden - Auslaßöffnungen 78 ausgestattet ist. Diese sind zweckmäßigerweise beid­ seits jeder Schiene des Gleises angeordnet und dienen zum Wiedereinbringen von Bettungsmaterial, welches aus über die Fördereinrichtung 75 herangebrachtem Schotter bestehen kann. Es ist aber auch möglich, über ein vom Ende der Anlage 69 her beschickbares Übergabeförderband 79 Schotter bzw. anderes Bettungsma­ terial, wie z. B. Sand in die Aufnahmeöffnung 80 des Zwischenspeichers 76 zu wer­ fen und über die Auslaßöffnungen 78 je nach Bedarf gezielt ins Gleis einzubringen.
Fig. 4 stellt den in Arbeitsrichtung hinteren Endbereich einer anderen Anlage 82 zur Sanierung einer Schotterbettung dar, die im wesentlichen der Anlage 47 in Fig. 2 ähnlich ist. Am hinteren Ende eines mittels Schienenfahrwerken 83 auf einem Gleis 84 abgestützten Maschinenrahmens 85 befindet sich ein eine Aufnahmeöffnung 91 aufweisender Zwischenspeicher 86, der über eine Fördereinrichtung 87 mit aus ei­ ner Siebanlage anfallendem Schotter beschickbar ist und dessen Auslaßöffnungen 88 einer Abwurfeinrichtung 89 zugeordnet sind. Der Zwischenspeicher 86 kann - aufgrund seiner Anordnung ganz hinten am Maschinenrahmen 85 bzw. da an die­ sem Ende keine Fahrkabine vorgesehen ist - direkt von einem Übergabeförderband 90 eines nicht näher gezeigten, an die Anlage 82 gekuppelten Speicherwagens be­ füllt werden. Es erübrigt sich somit die Anordnung eines eigenen Übergabeförder­ bandes auf der Anlage 82.

Claims (9)

1. Anlage (1; 47; 69; 82) zur kontinuierlichen Sanierung einer Schotterbettung eines Gleises, mit einem auf Schienenfahrwerken (4; 48; 70; 83) abgestützten Ma­ schinenrahmen (5; 51; 71; 85), an dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung (17; 56; 73) zur kontinuierlichen Aufnahme von verunreinigtem Schotter, eine Sieban­ lage (26; 58) zur Reinigung des Schotters sowie eine Fördereinrichtung (29; 59; 75; 87) zum Transport von Schotter zu einem Zwischenspeicher (32; 60; 76; 86) angeordnet sind, wobei dem Zwischenspeicher eine Abwurfeinrich­ tung (34; 66; 77; 89) für den Abwurf von Schüttgut auf das Gleis bzw. Planum zuge­ ordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenspeicher (32; 60; 76; 86) in Arbeitsrichtung der Anlage (1; 47; 69; 82) hinter der Siebanlage (26; 58) im hinteren Endbereich des Maschinenrahmens (5; 51; 71; 85) angeordnet ist und eine Aufnah­ meöffnung (41; 62; 80; 91) für einen von der genannten Fördereinrichtung (29; 59; 75; 87) unabhängigen Schüttguteinwurf aufweist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnah­ meöffnung (41) unter Bildung eines Schütttrichters (42) in Richtung zum hinteren Ende des Maschinenrahmens (5) vom Zwischenspeicher (32) distanziert angeord­ net ist.
3. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenspeicher (32) unterhalb einer Arbeitskabine (7) im hinteren End­ bereich des Maschinenrahmens (5) angeordnet ist.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß am Boden der Arbeitskabine (7) ein Fenster (33) für eine freie Sichtverbindung zum darunterlie­ genden Zwischenspeicher (32) vorgesehen ist.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im vorderen Endbereich des Maschinenrahmens (5) ein Aufnahmeende (28) der als Förderbandanordnung (81) ausgebildeten Fördereinrichtung (29) sowie ein im Ver­ gleich zu diesem höher liegendes Abwurfende (23) eines der Räumvorrichtung (17) zugeordneten Förderbandes (22) zum Abtransport des verunreinigten Schotters vorgesehen ist.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenspeicher (60) in Arbeitsrichtung vor dem hinteren Schienenfahrwerk (48) angeordnet ist und daß zwischen dem hinteren Ende des Maschinenrahmens (51) und der Aufnahmeöffnung (62) des Zwischenspeichers (60) ein in Maschinen­ längsrichtung verlaufendes, einen Antrieb (64) aufweisendes Übergabeförderband (63) vorgesehen ist.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwurfeinrichtung (34) aus zwei in Maschinenrahmenlängsrichtung verlaufen­ den, jeweils oberhalb eines Schienenstranges angeordneten, einen eigenen Antrieb (37) aufweisenden Abwurfförderbändern (36) gebildet ist, die jeweils durch einen weiteren Antrieb (38) um eine vertikale Achse (39) verschwenkbar ausgebildet sind.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Abwurfför­ derband (36) mit einem Aufnahmeende (40) unmittelbar unterhalb einer Auslaßöff­ nung (35) des Zwischenspeichers (32) angeordnet ist.
9. Anlage mit einer am Maschinenrahmen (51) in Arbeitsrichtung unmittel­ bar hinter der Räumvorrichtung (56) vorgesehenen Siebanlage (58) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (59) zwi­ schen der Siebanlage (58) und dem nachgeordneten Zwischenspeicher (60) zum Transport von durch die Siebanlage (58) gereinigtem Schotter angeordnet ist, wobei zusätzlich eine Förderbandanordnung (61) zum Transport von Abraum oder unge­ reinigtem Schotter von der Siebanlage (58) zum vorderen Ende der Anlage (47) vor­ gesehen ist.
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