AT398593B - Anlage zum einschottern und unterstopfen eines gleises - Google Patents
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Description
AT 398 593 B
Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Einschottern und Unterstopfen eines Gleises mit einem auf Schienenfahrwerken abgestützten, eine Stopfeinheit und ein Hebe- und und Richtaggregat aufweisenden, aus einem ersten und einem zweiten Rahmenteil gebildeten Maschinenrahmen und einem mit Auslaßöffnungen ausgestatteten Schotterspeicher, dem eine höhenverstellbare, auf dem zweiten Rahmenteil im 5 Bereich eines hinteren Schienenfahrwerkes befindliche Kehreinrichtung zur Übergabe von überschüssigem Schotter auf eine ein Abwurfende über dem Schotterspeicher aufweisende Fördereinrichtung zugeordnet ist, wobei auf dem in Arbeitsrichtung vorderen, ersten Rahmenteil die Stopfeinheit sowie das Hebe- und Richtaggregat angeordnet sind.
Eine derartige Anlage ist bereits durch die US-PS 4,770,104 bekannt, wobei einer Reinigungsmaschine io in Arbeitsrichtung eine Stopfmaschine nachgeordnet ist. Diese weist einen dem Stopf- und Heberichtaggregat unmittelbar vorgeordneten Schotterspeicher mit Auslaßöffnungen und einer Fördereinrichtung auf. Deren unteres Ende ist mit einer höhenverstellbaren Kehreinrichtung zur Aufnahme von überschüssigem Schotter verbunden. Im oberen Endbereich der Stopfmaschine ist eine in dessen Längsrichtung verlaufende Förderbandanordnung vorgesehen, mit der von der Reinigungsmaschine gereinigter Schotter in nachgeord-15 nete Verladewagen transportierbar ist. Da der Abwurf des Schotters aus den Auslaßöffnungen des Schotterspeichers während einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt der Stopfmaschine erfolgt, ist eine Begrenzung des Schotterabwurfes auf die Schwellenfächer relativ schwierig.
Weiters ist noch durch die US-PS 4,257,331 eine Anlage zum Reinigen und anschließenden Verdichten von Bettungsschotter bekannt. Diese Anlage setzt sich aus einer in Arbeitsrichtung vorgeordneten Reini-20 gungsmaschine und einer an diese angekuppelten Schotterverdichtmaschine zusammen. Im vorderen Endbereich dieser Schotterverdichtmaschine ist ein Schotterspeicher mit Auslaßöffnungen zum Abwurf von gereinigtem Schotter vorgesehen, der durch ein Förderband von der Reinigungsmaschine zum Schotterspeicher transportierbar ist. Hinter dem Schotterverdichtaggregat ist eine höhenverstellbare Kehreinrichtung vorgesehen. Diese Anlage dient dazu, um den gereinigten Schotter unmittelbar nach dessen Einbringung in 25 das Gleis zu verdichten.
Durch die EP-A1-436 757 ist eine Maschinenanlage zum Einschottern und Unterstopfen der Schwellen eines Gleises bekannt. Eine präzise Einschotterung wird dadurch erreicht, daß jedem Stopfwerkzeug eine eigene Auslaßöffnung einer Abwurfvorrichtung für den Schotter zugeordnet ist. Mit einer derartig ausgebildeten Maschine ist es aber nicht möglich, im Weichenbereich ausreichend einzuschottern und zu unterstop- 30 fen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung einer Anlage der eingangs beschriebenen Art, mit der im Zuge einer Unterstopfung auch eine verbesserte Schotterverteilung erzielbar ist.
Dies wird mit einer Anlage der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Auslaßöffnungen des 35 Schotterspeichers im Bereich des vorderen Schienenfahrwerkes des zweiten, den Schotterspeicher tragenden Rahmenteiles angeordnet sind.
Diese Ausbildung ist insofeme besonders vorteilhaft, als der zweite Rahmenteil mit Schotterspeicher und Kehreinrichtung unter Vermeidung einer Beeinflussung des Stopf- und Heberichtaggregates auf dem ersten Rahmenteil konstruktiv unabhängig von diesem ausgebildet und auch an bereits im Einsatz 40 befindliche Stopfmaschinen ankuppelbar ist. Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit, den zweiten Rahmenteil bedarfsweise vom ersten Rahmenteil abzukuppeln. Mit der Anordnung des Schotterspeichers am in Arbeitsrichtung hinteren Ende der Anlage bleibt auch das konstruktive Grundkonzept im Bereich des Stopf- und Heberichtaggregates für eine optimale und leistungsfähige Unterstopfung völlig unbeeinflußt. Die wahlweise vor oder nach der Unterstopfung durchführbare Einschotterung des Gleises beeinflußt in 45 vorteilhafter Weise auch nicht die Sicht der Bedienungsperson auf die zu unterstopfenden Schwellen, da im ersten Fall durch die Kehreinrichtung auf den Schwellen liegender Schotter in die angrenzenden Schwellenfächer gekehrt wird und im zweiten Fall sich von vornherein kein Schotter auf den Schwellen befindet. Mit der erfindungsgemäßen Anlage liegt in jedem Fall nach der Unterstopfung auch ein infolge einer verbesserten Schotterverteilung weitgehend gleichmäßig eingeschottertes und sauberes Gleis vor. so Die vorteilhafte Weiterbildung nach Anspruch 2 oder 3 eignet sich besonders für den Arbeitseinsatz der Anlage in Weichen, da mit der verschiebbaren Abwurfstelle bzw. Auslaßöffnung des Schotterspeichers auch die Stopfauflager der abzweigenden Schienenstränge problemlos einschotterbar sind. Eine derart komplette und gleichmäßige Einschotterung einer Weiche ist aufgrund deren asymmetrischer Ausbildung besonders wichtig und gewährleistet eine dauerhafte Unterstopfung. 55 Die vorteilhafte Weiterbildung nach Anspruch 4 ermöglicht eine konstruktiv relativ einfache und sehr zweckmäßige Kombination einer gezielten Abwurfmöglichkeit des Schotters mit einem störungsfreien Verschluß der Auslaßöffnung, der automatisch mit dem Stillstand des Abwurfförderbandes wirksam wird. 2
AT 398 S93 B
Eine weitere Ausbildung nach Anspruch 5 gestattet eine weitgehende, konstruktiv einfache Anpassung des Schotterabwurfes an den speziellen Schienenverlauf in Weichenabschnitten, sodaß in einem einzigen Arbeitsdurchgang alle möglichen Stopfbereiche des Weichenabschnittes insbesondere im Langschwellenbereich für deren dauerhafte Unterstopfung einschotterbar sind.
Mit der Weiterbildung nach Anspruch 6 ist eine automatische Querverschiebung der Verteiierhosen bzw. Ausiaßöffnungen entsprechend dem Verlauf des abzweigenden Schienenstranges einer Weiche sowie ein gezielter Schotterabwurf erzielbar.
Im folgenden wird die Erfindung anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben:
Es zeigen:
Fig. 1 und 2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebiideten Anlage zum Einschottern und Unterstopfen eines Gleises mit einem Auslaßöffnungen aufweisenden Schotterspeicher,
Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt durch die Anlage gemäß Pfeil III in Fig. 2, und Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Schotterspeichers im Querschnitt mit mehreren in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierten Auslaßöffnungen mit verschwenkbaren Verteilerhosen.
Die in Fig. 1 und 2 ersichtliche Anlage 1 zum Einschottern und Unterstopfen eines Gleises besteht aus einem auf Schienenfahrwerken 2 abgestützten Maschinenrahmen 3, der sich aus zwei in Arbeitsrichtung (Pfeil 4) hintereinander angeordneten und im Bereich einer Gelenksteile 5 gelenkig miteinander verbundenen Rahmenteilen 6, 7 zusammensetzt. Mit dem in Arbeitsrichtung vorgeordneten ersten Rahmenteil 6 sind insgesamt vier in Maschinenquerrichtung voneinander unabhängig verschiebbare Stopfaggregate bzw. Weichen-Stopfeinheiten 8 verbunden. Diese weisen jeweils über Beistell- und Vibrationsantriebe beistell-und vibrierbare Stopfwerkzeuge 9 auf. Deren Stopfpickel 10 sind zur besseren Bearbeitung von Weichenabschnitten jeweils um eine etwa in Maschinenlängsrichtung verlaufende Achse verschwenkbar gelagert und mit entsprechenden Verschwenkantrieben verbunden. Die beiden bezüglich der Maschinenquerrichtung äußeren Stopfeinheiten 8 sind jeweils mit einem Werkzeugträger 11 verbunden, der mittels eines Ver-schwenkantriebes 12 um eine vertikale Achse verschwenkbar am Maschinenrahmen 3 gelagert und durch einen weiteren Antrieb 13 in seiner Längsrichtung verschiebbar ausgebildet ist. Den vier Stopfeinheiten 8 ist ein Hebe- und Richtaggregat 14 vorgeordnet, das durch entsprechende Antriebe 15, 16 zur Korrektur der Gleislagefehler höhen- und seiten verstellbar ist. Das Hebe- und Richtaggregat 14 ist an jeder Maschinenlängsseite mit höhen- und seitenverstellbaren Greiforganen in Form eines Hebehakens 17 und einer Heberolle 18 ausgestattet. Zum Anheben eines äußeren Schienenstranges eines abzweigenden Gleises im Weichenbereich ist eine Zusatzhebeeinrichtung 19 und für die Ermittlung der Gleis-Ist- und Soll-Lage ein Bezugssystem 20 vorgesehen, das sich aus gespannten Drähten und in Maschinenlängsrichtung voneinander distanzierten Meßachsen 21 zusammensetzt. Zur genauen Beobachtung und Bedienung der Stopfwerkzeuge 9 sowie des Hebe- und Richtaggregates 14 ist eine Arbeitskabine 22 mit einer zentralen Steuereinrichtung 23 vorgesehen. Zur Energieversorgung der diversen Antriebe sowie eines Fahrantriebes 24 ist eine Energiezeatrale 25 angeordnet.
Gemäß Fig. 2 ist unmittelbar hinter dem vorderen, mit dem zweiten Rahmenteil 7 verbundenen Schienenfahrwerk 2 ein Schotterspeicher 26 angeordnet, in dessen unterem Endbereich mit Abwurfförderbändern 27 verbundene Auslaßöffnungen 28 vorgesehen sind. Dem hinteren Schienenfahrwerk 2 ist eine durch Antriebe 29 höhenverstellbar am Rahmenteil 7 angelenkte Kehreinrichtung 30 vorgeordnet. Diese weist eine durch einen Rotationsantrieb 31 um eine horizontal und quer zur Maschinenlängsrichtung verlaufende Achse rotierbare Kehrbürste 32 auf. Zwischen der Kehreinrichtung 30 und einem Aufnahmeende 33 einer in Maschinenlängsrichtung verlaufenden und geneigt angeordneten Fördereinrichtung 34 ist ein senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal verlaufendes Querförderband 35 mit einem Antrieb vorgesehen. Ein oberes bzw. vorderes Abwurfende 36 der genannten Fördereinrichtung 34 befindet sich über dem Schotterspeicher 26. Die Kehreinrichtung 30 ist im Bereich eines nach oben gekröpft ausgebildeten Abschnittes 37 des zweiten Rahmenteiles 7 höhenverstellbar befestigt.
Wie in Fig. 3 ersichtlich, ist sowohl der mittigen als auch den bezüglich der Maschinenquerrichtung äußeren Auslaßöffnungen 28 jeweils ein eigenes Abwurfförderband 27 zugeordnet. Dieses ist mit Hilfe eines Antriebes 38 um eine vertikale Achse 39 verschwenkbar auf einer die Auslaßöffnungen 28 bildenden Verteilerhose 40 gelagert. Jedes der etwa horizontal verlaufenden Abwunförderbänder 27 ist mit einem einen Drehantrieb 41 aufweisenden Aufnahmeende 42 unmittelbar unter der entsprechenden Auslaßöffnung 28 angeordnet. Im Bereich einer vom Aufnahmeende 42 distanzierten Abwurfstelle 43 ist ein Schotterteiler 44 vorgesehen, um eine Einschotterung der darunterliegenden Schiene zu verhindern. Die beiden Verteilerhosen 40 zur Einschotterung von Schienen 45, die von der Anlage 1 befahren werden, weisen jeweils einen fernsteuerbaren Verschlußmechanismus 46 auf, durch den die Auslaßöffnungen 28 wahlweise verschließbar sind. 3
Claims (6)
- AT 398 593 B Im Zuge der Einschotterung einer Weiche sind die drei Abwurfförderbänder 27 in Maschinenlängsrichtung ausgerichtet, wobei der jeweilige Drehantrieb 41 nicht beaufschlagt ist, sodaß das Abwurfförderband 27 selbst einen Verschluß für die jeweilige Ausiaßöffnung 28 bildet. Die Auslaßöffnungen 28 der über den von der Anlage 1 befahrenen Schienen 45 befindlichen Verteilerhosen 40 werden wahlweise, sobald Abschnitte mit zu wenig Einschotterung registriert werden, geöffnet, wobei im Zuge einer kontinuierlichen Weiterfahrt der Anlage 1 kontinuierlich Schotter durch die Auslaßöffnungen 28 auf die entsprechenden Stopfauflagerbereiche abgeworfen wird. Sobald auch Schienenstränge 47 eines Abzweiggleises erreicht werden, die ebenfalls zu wenig Einschotterung aufweisen, werden die beiden über den genannten Schienensträngen 47 befindlichen Abwurfförderbänder 27 unter Beaufschlagung der entsprechenden Antriebe 38 verschwenkt, bis die Abwurfstellen 43 über den Schienensträngen 47 zentriert sind. Unter Beaufschlagung und entsprechender Steuerung der beiden Drehantriebe 41 sind die zu beiden Seiten der Schienenstränge 47 befindlichen Stopfauflager bedarfsweise einschotterbar. Für die Durchführung der Einschotterung in Verbindung mit der Unterstopfung durch die Anlage 1 gibt es folgende Möglichkeiten: 1. Die Einschotterung erfolgt in einer ersten Arbeitsdurchfahrt, während in einer zweiten, unmittelbar daran anschließenden Arbeitsdurchfahrt die Unterstopfung durchgeführt wird. Dabei kann zur abschließenden Reinigung die Kehreinrichtung 30 ebenfalls eingesetzt werden.
- 2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abwurfstelle (43) für den Abwurf des Schotters von der Auslaßöffnung (28) auf das Gleis in Maschinenquerrichtung verschiebbar ausgebildet ist.2. Die Einschotterung wird in Verbindung mit der Unterstopfung im Rahmen einer einzigen Arbeitsdurchfahrt durchgeführt. Diese Methode ist besonders für Gleisabschnitte geeignet, die nur in einem relativ geringen Ausmaß zu wenig eingeschottert sind. Durch die während des gesamten Arbeitseinsatzes der Anlage 1 in Betrieb befindliche Kehreinrichtung 30 ist sichergestellt, daß gegebenenfalls vorhandener überschüssiger Schotter auf die Fördereinrichtung 34 und von dieser in den Schotterspeicher 26 abgeworfen wird. Sollte bei besonders großen anfallenden Schottermengen der Schotterspeicher 26 bereits gefüllt sein, kann weiterer überschüssiger Schotter durch das Querförderband 35 auf die Schotterbettflanken abgeworfen werden. Bei dem in Fig. 4 ersichtlichen weiteren Ausführungsbeispiel eines Schotterspeichers 26 sind der Einfachheit halber funktionsgleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie in der Beschreibung der Anlage 1 gemäß Fig. 1 bis 3 bezeichnet. Drei der, insgesamt fünf in Maschinenquerrichtung nebeneinander angeordneten Verteilerhosen 40 sind jeweils mit Hilfe eines Antriebes 48 um eine in Maschinenlängsrichtung verlaufende Achse 49 verschwenkbar. Am unteren Ende jeder verschwenkbaren Verteilerhose 40 ist eine als induktiver Geber ausgebildete Abtasteinrichtung 50 vorgesehen. Diese steht über eine Steuereinrichtung mit dem jeweiligen Antrieb 48 in Verbindung und folgt durch dessen Beaufschlagung automatisch dem Verlauf eines Schienenstranges 47. Jeder Verteilerhose 40, deren Auslaßöffnung gleichzeitig auch die Abwurfstelle bildet, ist ein nicht näher dargestellter, wahlweise beaufschlagbarer Verschlußmechanismus zugeordnet. Patentansprüche 1. Anlage (1) zum Einschottern und Unterstopfen eines Gleises mit einem auf Schienenfahrwerken (2) abgestützten, eine Stopfeinheit (8) und ein Hebe- und Richtaggregat (14) aufweisenden, aus einem ersten und einem zweiten Rahmenteil (6,7) gebildeten Maschinenrahmen (3) und einem mit Auslaßöffnungen (28) ausgestatteten Schotterspeicher (26), dem eine höhenverstellbare, auf dem zweiten Rahmenteil im Bereich eines hinteren Schienenfahrwerkes (2) befindliche Kehreinrichtung (30) zur Übergabe von überschüssigem Schotter auf eine ein Abwurfende (36) über dem Schotterspeicher (26) aufweisende Fördereinrichtung (34) zugeordnet ist, wobei auf dem in Arbeitsrichtung vorderen, ersten Rahmenteil (6) die Stopfeinheit (8) sowie das Hebe- und Richtaggregat (14) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (28) des Schotterspeichers (26) im Bereich des vorderen Schienenfahrwerkes (2) des zweiten, den Schotterspeicher (26) tragenden Rahmenteiles (7) angeordnet sind.
- 3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der in Maschinen-querrichtung voneinander distanzierten Auslaßöffnungen (28) in einer etwa senkrecht zur Maschinenlängsrichtung verlaufenden Richtung verschieb- oder verschwenkbar ausgebildet ist. 4 AT 398 593 B
- 4. Anlage nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise zwei Auslaßöffnungen (28) jeweils ein etwa horizontal verlaufendes und durch einen Antrieb (38) um eine vertikale Achse (39) verschwenkbares Abwurfförderband (27) mit einem unmittelbar unterhalb der Auslaßöffnung (28) gelegenen Aufnahmeende (42) und einer davon distanzierten Abwurfstelle (43) zugeordnet ist.
- 5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder von insgesamt wenigstens vier in Maschinenquerrichtung nebeneinander angeordneten Auslaßöffnungen (28) eine eigene trichter- bzw. zylinderförmige Verteilerhose (40) zugeordnet ist, von denen wenigstens zwei um eine in Maschinenlängsrichtung verlaufende Achse (49) verschwenkbar am Schotterspeicher (26) gelagert und mit einem eigenen Verschwenkantrieb (48) verbunden sind.
- 6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise im Bereich der Verteilerhosen (40) eine Abtasteinrichtung (50) zum automatischen Erfassen der Lage eines Schienenstranges (47) vorgesehen und zur Beaufschlagung des Verschwenkantriebes (48) mit einer Steuereinrichtung verbunden ist. Hiezu 2 Blatt Zeichnungen 5
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