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DE4441221B4 - Maschinenanlage zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises - Google Patents

Maschinenanlage zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises Download PDF

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Abstract

Maschinenanlage (1) zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises, bestehend aus einer ersten Maschine (3) mit einem auf Schienenfahrwerken (4) abgestützten Maschinenrahmen (5), dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung (12) zur Aufnahme von unterhalb des Gleises (2) liegendem Schotter sowie eine erste Förderbandanordnung (15) zum Abtransport des aufgenommenen Schotters und eine zweite Förderbandanordnung (16) zum Transport von Schüttgut zugeordnet ist, deren Abwurfende (17) in Arbeitsrichtung der Maschine (1) hinter der Räumvorrichtung (12) und deren Aufnahmeende (18) maschinenendseitig zur Übernahme von Schüttgut von einer zweiten Maschine (7) positioniert ist, der für die Schüttgutübergabe eine dritte Förderbandanordnung (26) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der in Arbeitsrichtung vor der ersten Maschine (3) angeordneten zweiten Maschine (7) eine zweite Räumvorrichtung (23) mit einer – um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal verlaufende Rotationsachsen (54) umlaufenden – Räumkette (24) zur Aufnahme von auf dem Gleis (2) liegendem Schüttgut zugeordnet ist, wobei ein Aufnahmeende (27) der dritten Förderbandanordnung (26) unterhalb...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Maschinenanlage zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises, bestehend aus einer ersten Maschine mit einem auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschinenrahmen, dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung zur Aufnahme von unterhalb des Gleises liegendem Schotter sowie eine erste Förderbandanordnung zum Abtransport des aufgenommenen Schotters und eine zweite Förderbandanordnung zum Transport von Schüttgut zugeordnet ist, deren Abwurfende in Arbeitsrichtung der Maschine hinter der Räumvorrichtung und deren Aufnahmeende maschinenendseitig zur Übernahme von Schüttgut von einer zweiten Maschine positioniert ist, der für die Schüttgutübergabe eine dritte Förderbandanordnung zugeordnet ist.
  • Eine derartige Maschinenanlage ist bereits durch die DE 43 12 585 A1 bekannt. Bei dieser Anlage ist einem ersten, auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschinenrahmen eine durch Antriebe höhenverstellbare Räumvorrichtung sowie eine erste Förderbandanordnung zum Abtransport des durch die Räumvorrichtung aufgenommenen Schotters zugeordnet. Im bezüglich der Arbeitsrichtung hinteren Abschnitt des Maschinenrahmens ist eine zweite, in Maschinenlängsrichtung verlaufende Förderbandanordnung vorgesehen, die sich aus einem am hinteren Maschinenende befindlichen Aufnahmeende und einem unmittelbar hinter der Räumvorrichtung befindlichen Abwurfende zusammensetzt. Über dem genannten Aufnahmeende der zweiten Förderbandanordnung befindet sich eine dritte Förderbandanordnung, die einer zweiten, als Speicherwagen ausgebildeten Maschine zugeordnet ist (1).
  • Mit dieser bekannten Anlage wird im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt verschmutzter Schotter durch die Räumvorrichtung auf die erste Förderbandanordnung transportiert und von dieser in eine vorgeordnete Siebanlage zur Reinigung abgeworfen. Der gereinigte Schotter wird mittels einer weiteren Förderbandeinheit zurücktransportiert und über dem freigelegten Planum abgeworfen. Parallel dazu wird bedarfsweise über die zweite und dritte Förderbandanordnung neuer, im Speicherwagen gelagerter Schotter auf das Planum abgeworfen, um mit dieser Schotterergänzung größere, in der Siebanlage ausgeschiedene Schmutzanteile zu ersetzen. Mit dieser Anlage wäre es aber auch möglich, beispielsweise die Höhe der Schotterbettung zu vergrößern, wobei der zusätzliche Schotter über die zweite und dritte Förderbandanordnung parallel zur Rückführung des gereinigten Schotters in die Umbaulücke abgeworfen wird.
  • Weiters ist durch die EP 0 408 839 A1 bereits eine Maschinenanlage zum Aufnehmen, Reinigen und Wiedereinbringen der Schotterbettung eines Gleises bekannt. Diese Anlage weist eine in Arbeitsrichtung vorgeordnete erste Maschine mit zwei jeweils an einer Maschinenlängsseite angeordneten, höhenverstellbaren Räumvorrichtungen zur Aufnahme des verschmutzten Schotters im Bereich der Schotterbettflanken auf. Der aufgenommene verschmutzte Schotter wird in einer auf einer zweiten Maschine befindlichen Siebanlage gereinigt und anschließend auf das Gleis abgeworfen. Parallel dazu erfolgt durch eine weitere, auf einer in Arbeitsrichtung nachgeordneten Maschine befindliche dritte Räumvorrichtung die Aufnahme des restlichen, unterhalb des Gleises liegenden verschmutzten Schotters und dessen Reinigung in einer weiteren Siebanlage.
  • Der auf dem Gleis liegende gereinigte Schotter wird durch eine entsprechende Vorrichtung mit einer endlosen Förderkette (s. 7, 8) kurzzeitig von den Schwellen abgehoben, über ein Querkettentrum der dritten Räumvorrichtung transportiert und auf das freigelegte Planum abgeworfen. Gleichzeitig dazu erfolgt auch ein Abwurf des durch die dritte Räumvorrichtung aufgenommenen und durch die zweite Siebanlage gereinigten Schotters. Mit einer derartigen Anlage kann durch eine schrittweise Bearbeitung der verschmutzten Schotterbettung mit Hilfe dreier voneinander distanzierter Räumvorrichtungen die Reinigungsleistung erhöht werden.
  • Durch die Zeitschrift "Eisenbahntechnische Rundschau", 4/1980, Seiten 299 und 300, ist auch eine Sandräummaschine SRM 500 bekannt. Diese für die Beseitigung von Sandverwehungen auf Gleisen entwickelte Maschine weist eine über das vordere Maschinenende vorkragende, als Elevator ausgebildete Räumvorrichtung auf, der eine Förderbandanordnung für den seitlichen Abwurf des abgehobenen Sandes zugeordnet ist.
  • Weitere Maschinenanlagen sind noch durch die EP 0 408 837 B1 und AT 235 328 B bekannt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung einer Maschinenanlage der gattungsgemäßen Art, die auch bei größerem Schüttgutbedarf zur Sanierung der Schotterbettung mit reduziertem Fahrzeugaufwand einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer gattungsgemäßen Maschinenanlage dadurch gelöst, daß der in Arbeitsrichtung vor der ersten Maschine angeordneten zweiten Maschine eine zweite Räumvorrichtung mit einer – um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal verlaufende Rotationsachsen umlaufenden – Räumkette zur Aufnahme von auf dem Gleis liegendem Schüttgut zugeordnet ist, wobei ein Aufnahmeende der dritten Förderbandanordnung unterhalb eines Abwurfendes der zweiten Räumvorrichtung angeordnet ist.
  • Mit dieser speziellen Maschinen- bzw. Merkmalskombination besteht die Möglichkeit, für die Ergänzung oder Verbesserung der Schotterbettung erforderliches Schüttgut, z.B. neuen Schotter, unabhängig vom Einsatzzeitpunkt der Maschinenanlage auf dem Gleis vor- bzw. zwischenzulagern. Damit vereinfacht sich die Logistik für die zeitgerechte Schüttgutbeschaffung und -bereitstellung, und außerdem sind für die Vorlagerung keine speziell ausgebildeten Speicher- und Förderwaggons erforderlich. Da das Schüttgut problemlos im Bereich der gesamten Länge des Baustellengleises vorlagerbar ist, ist die Arbeitsleistung der erfindungsgemäßen Anlage in vorteilhafter Weise völlig unabhängig von durch die Speicherkapazität der Speicherwagen vorgegebenen Grenzen.
  • Durch die auf den Schienen aufliegenden Spurkranzrollen ist sichergestellt, daß das vorgelagerte Schüttgut unter gleichbleibender Distanzierung der Räumkette von den Schwellen weitgehendst vollständig aufnehmbar ist. Außerdem erfolgt eine automatische Zentrierung der Räumkette zwischen den Schienen.
  • Mit der Weiterbildung nach Anspruch 3 ist einerseits eine sichere Positionierung der Räumkette zwischen den Schienen und andererseits auch eine optimale Ausnützung des möglichen Lagerraumes für das vorgelagerte Schüttgut gewährleistet.
  • Die Weiterbildung der Erfindung nach den Merkmalen der Ansprüche 4, 5 und 6 sichert eine störungsfreie, kontinuierliche Schüttgutaufnahme vom Gleis auf die Räumkette.
  • Mit der Weiterbildung nach Anspruch 7 ist das auf dem Gleis vorgelagerte und durch die zweite Räumvorrichtung aufgenommene Schüttgut unter Aufrechterhaltung einer durchgehenden Förderbandanordnung kurzzeitig speicherbar, so daß unterschiedlicher Materialbedarf problemlos ausgleichbar ist.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 und 2 eine Seitenansicht der Maschinenanlage, wobei in 1 der in Arbeitsrichtung vordere Abschnitt ersichtlich ist,
  • 3 den vorderen Abschnitt eines weiteren Ausführungsbeispieles der Maschinenanlage in Seitenansicht,
  • 4 eine Seitenansicht einer zusätzlichen Variante der Maschinenanlage,
  • 5 eine vergrößerte Detail-Seitenansicht der erfindungsgemäßen zweiten Räumvorrichtung und
  • 6 eine Ansicht dieser zweiten Räumvorrichtung in Maschinenlängsrichtung, gemäß Pfeil VI in 5.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Maschinenanlage 1 zur Reinigung der Schotterbettung eines Gleises 2 setzt sich aus einer ersten Maschine 3 mit einem auf Schienenfahrwerken 4 abgestützten Maschinenrahmen 5 und einer weiteren, in Arbeitsrichtung (Pfeil 6) vorgeordneten zweiten Maschine 7 mit einem Maschinen rahmen 8 und Schienenfahrwerken 9 zusammen. Für die Schotterreinigung ist ein Siebwagen 10 an die erste Maschine 3 angekuppelt. Diesem ist zwischen den Schienenfahrwerken 4 eine erste, durch Antriebe 11 höhen- und seitenverstellbare Räumvorrichtung 12 mit einer um das Gleis 2 herumlaufenden endlosen Räumkette zugeordnet. Zwischen einer Siebanlage 13 und einer Abwurfstelle 14 der ersten Räumvorrichtung 12 ist eine in Maschinenlängsrichtung verlaufende erste Förderbandanordnung 15 zum Transport des durch die erste Räumvorrichtung 12 aufgenommenen verschmutzten Schotters vorgesehen. Zum Transport von neuem Schotter dient eine weitere, zweite Förderbandanordnung 16, deren Abwurfende 17 in Arbeitsrichtung hinter der ersten Räumvorrichtung 12 und deren Aufnahmeende 18 am vorderen Maschinenende 19 positioniert ist. Als weitere Einrichtungen sind noch ein durch Antriebe höhen- und seitenverstellbares Hebe-Richtaggregat 20, eine Arbeitskabine 21 sowie eine Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung 22 zu erwähnen.
  • Zwischen den Schienenfahrwerken 9 der zweiten Maschine 7 ist – in einem nach oben gekröpften Abschnitt des Maschinenrahmens 8 – eine durch Antriebe höhenverstellbare zweite Räumvorrichtung 23 positioniert, deren endlose Räumkette 24 zum Umlauf in einer vertikalen, in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Ebene ausgebildet ist. Zwischen einem Abwurfende 25 der zweiten Räumvorrichtung 23 und dem Aufnahmeende 18 der zweiten Förderbandanordnung 16 befindet sich eine am Maschinenrahmen 8 befestigte dritte Förderbandanordnung 26. Diese ist derart geneigt angeordnet, daß sich ein in Arbeitsrichtung vorderes Aufnahmeende 27 unter dem Abwurfende 25 der Räumkette 24 bzw. ein hinteres, höher gelegenes Abwurfende 28 über dem Aufnahmeende 18 der zweiten Förderbandanordnung 16 befindet. Am vorderen Ende der Maschinenanlage 1 befindet sich eine Fahrkabine 29 sowie eine die verschiedenen Antriebe sowie einen Fahrantrieb 30 versorgende Energieeinheit 31.
  • Der am hinteren Ende der Maschinenanlage 1 befindliche Siebwagen 10 weist eine in Maschinenlängsrichtung verlaufende Förderbandeinheit 32 auf, deren Abwurfende 33 sich über der sich am Gleis 2 abstützenden Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung 22 befindet. Für den Abtransport des aus der Siebanlage 13 ausgeschiedenen Abraumes ist außerdem noch eine weitere Förderbandeinheit 34 vorgesehen. Ein auf Schienenfahrwerken 35 abgestützter Wagenrahmen 36 des Siebwagens 10 ist mit einer Fahrkabine 37 und einer Engergieeinheit 38 verbunden.
  • Im folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Maschinenanlage 1 näher beschrieben.
  • Unabhängig von der Maschinenanlage 1 wird vor deren Arbeitseinsatz durch entsprechende, nicht näher dargestellte Speicherwaggons neuer Schotter 39 in der erforderlichen Menge zwischen Schienen 40 auf das Gleis 2 abgeworfen. Im Arbeitseinsatz der Maschinenanlage 1 wird im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt in der durch den Pfeil 6 dargestellten Arbeitsrichtung der auf dem Gleis 2 vor- bzw. zwischengelagerte neue Schotter 39 mit Hilfe der zweiten Räumvorrichtung 23 aufgenommen und über die dritte Förderbandanordnung 26 auf die nachfolgende zweite Förderbandanordnung 16 transportiert.
  • Parallel dazu erfolgt durch die erste Räumvorrichtung 12 eine kontinuierliche Aufnahme des unterhalb des Gleises 2 befindlichen verschmutzten Schotters der Schotterbettung und dessen Weitertransport über die erste Förderbandanordnung 15 zur Siebanlage 13. Der gereinigte Schotter wird wiederum über die Förderbandeinheit 32 auf ein durch die erste Räumvorrichtung 12 freigelegtes Erdplanum 41 abgeworfen. Parallel dazu erfolgt eine Ergänzung des gereinigten Schotters durch entsprechenden Abwurf des neuen Schotters 39 im Bereich des Abwurfendes 17. Mit dieser Ergänzung können durch die Entfernung größerer Abraummengen erheblich reduzierte Schottermengen ausgeglichen werden. Es kann aber auch wahlweise beispielsweise mehr Schotter zugeführt werden, um eine bessere Einschotterung des Gleises 2 zu erzielen.
  • Mit der Maschinenanlage 1 kann aber auch wahlweise unter Entfernung des Siebwagens 10 eine komplette Erneuerung der Schotterbettung (ein sogenannter Totalaushub) durchgeführt werden. Dabei wird der verschmutzte Schotter über die erste Förderbandanordnung 15 auf an die Anlage 1 angekuppelte Speicherwaggons abgeworfen. Die neue Schotterbettung wird praktisch zur Gänze auf dem Gleis 2 vorgelagert und auf dem Weg über die zweite Räumvorrichtung 23 sowie die dritte und die zweite Förderbandanordnung 26, 16 auf das freigelegte Erdplanum 41 abgeworfen. In diesem Fall kann es vorteilhafter sein, die zweite Räumvorrichtung 23 zur problemlosen Bewältigung auch höherer Schüttgutmengen über das vordere Ende des Maschinenrahmens 8 vorkragend anzuordnen. Dabei könnte der Schotter eventuell auch über die gesamte Gleisbreite gelagert werden.
  • Eine in 3 ersichtliche Variante der Maschinenanlage 1 weist zwischen der ersten und der zweiten Maschine 3 bzw. 7 einen Speicherwagen 42 sowie eine Antriebseinheit 43 auf. Mit der Anordnung eines Bodenförderbandes 44 und eines geneigten Übergabeförderbandes 45 am Speicherwagen 42 sowie eines weiteren in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Förderbandes 46 auf der Antriebseinheit 43 ist praktisch die dritte Förderbandanordnung 26 bis zum Aufnahmeende 18 der zweiten Förderbandanordnung 16 verlängert. Durch wahlweise Änderung der Umlaufgeschwindigkeit des Bodenförderbandes 44 besteht bei dieser Variante die Möglichkeit, den durch die zweite Räumvorrichtung 23 aufgenommenen neuen Schotter 39 vorübergehend zu speichern bzw. bei größerem Bedarf mehr Schotter auf das Erdplanum 41 abzuwerfen als aufgenommen wird.
  • 4 zeigt eine weitere Ausbildungsform der Maschinenanlage 1, die zum Einbau einer Planumschutzschicht vorgesehen ist und sich aus einer ersten und zweiten Maschine 3 bzw. 7, einem zwischen diesen angeordneten Speicherwagen 42 sowie einem der ersten Maschine 3 nachfolgenden Siebwagen 10 zusammensetzt. Da sich diese Maschinenanlage 1 im Prinzip – bis auf die im folgenden beschriebenen Ergänzungen – wie die in den 1 bis 3 beschriebene Maschinenanlage 1 zusammensetzt, werden für die bereits erwähnten Teile dieselben Bezugszeichen verwendet. Abweichend von den bisher beschriebenen Varianten ist bei dieser Maschinenanlage 1 das hinter der ersten Räumvorrichtung 12 befindliche Abwurfende 17 der zweiten Förderbandanordnung 16 verkürzt ausgebildet bzw. von der Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung 22 in Maschinenlängsrichtung distanziert. In dem so geschaffenen Zwischenraum ist eine höhenverstell- und vibrierbare Verdichteinrichtung 49 angeordnet und gelenkig mit dem Maschinenrahmen 5 verbunden.
  • Vor dem Einsatz dieser Variante der Maschinenanlage 1 wird auf dem Gleis 2 zwischen den Schienen 40 Sand 48 bzw. ein anderes, für die Bildung einer Planumschutzschicht 47 vorgesehenes Schüttgutgemisch vorgelagert. Dieser Sand 48 wird nun anhand der zweiten Räumvorrichtung 23 aufgenommen und über die dritte Förderbandanordnung 26 zum – als Pufferspeicher fungierenden – Speicherwagen 42 befördert. Aus diesem gelangt der Sand weiters auf die zweite Förderbandanordnung 16 und wird über das verkürzte Abwurfende 17 auf das von der ersten Räumvorrichtung 12 freigelegte Erdplanum 41 abgeworfen. Unmittelbar anschließend erfolgt eine Planierung und Verdichtung des Sandes 48 mittels der Verdichteinrichtung 49 zur Bildung der Planumschutzschicht 47. Auf diese wird sodann der von der ersten Räumvorrichtung 12 unterhalb des Gleises 2 aufgenommene und über die erste Förderbandanordnung 15 zur Reinigung in den Siebwagen 10 transportierte Schotter unter Verwendung der Förderbandeinheit 32 und der Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung 22 wieder abgeworfen.
  • Wie in 5 und 6 im. Detail dargestellt, weist die zweite Räumvorrichtung 23 einen Tragrahmen 50 auf, der in einem allseits beweglichen Gelenk 51 am Maschinenrahmen 8 der zweiten Maschine 7 gelagert und zu diesem anhand von zwei Höhenverstellantrieben 52 höhen- und auch seitenverstellbar ist. Der Tragrahmen 50 ist mit zwei in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierten Spurkranzrollen 53 ausgestattet, die zur Abstützung des Tragrahmens 50 auf den Schienen 40 des Gleises 2 bzw. zu dessen Führung in Gleisbögen dienen. Die mit dem Tragrahmen 50 verbundene Räumkette 24 läuft um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal ausgerichtete Rotationsachsen 54 und ist in bezug auf eine in Maschinenlängsrichtung und mittig durch die Schienenfahrwerke 9 verlaufende Vertikalebene 55 symmetrisch angeordnet (6). Die Breite der Räumkette 24 ist dabei kleiner als die Spurweite der Schienenfahrwerke 9 ausgebildet.
  • Das untere bzw. vordere Ende des Tragrahmens 50 ist mit zwei in Maschinenquerrichtung innerhalb der beiden Schienen 40 des Gleises 2 positionierten Umlenkklappen 56 versehen, die jeweils um eine vertikale Achse 57 verschwenkbar mit dem Tragrahmen 50 verbunden sind. Im Arbeitseinsatz sind die Umlenkklappen 56 mit ihren in Arbeitsrichtung vorderen Enden zur jeweiligen Schiene 40 nach außen verschwenkt, um so das Schüttgut zur Gleismitte bzw. zur Räumkette 24 hin umzulenken. Diese weist einen im Winkel zur Ebene des Gleises 2 verlaufenden Abschnitt 58 auf, der der tiefsten Stelle 59 der Räumkette 24 in Arbeitsrichtung unmittelbar vorgeordnet ist. Mittels dieses geneigten Abschnittes 58 können auch höhere Anhäufungen von abgeworfenem, vorgelagertem Schüttgut problemlos bewältigt bzw. über ein Leitblech 60 zum Aufnahmeende 27 der dritten Förderbandanordnung 26 befördert werden. Zur Abdeckung der Schienenbefestigungen sind in einem Schüttgut-Aufnahmebereich 61 der zweiten Räumvorrichtung 23 mit dem Tragrahmen 50 verbundene Schienentunnels 62 vorgesehen.

Claims (7)

  1. Maschinenanlage (1) zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises, bestehend aus einer ersten Maschine (3) mit einem auf Schienenfahrwerken (4) abgestützten Maschinenrahmen (5), dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung (12) zur Aufnahme von unterhalb des Gleises (2) liegendem Schotter sowie eine erste Förderbandanordnung (15) zum Abtransport des aufgenommenen Schotters und eine zweite Förderbandanordnung (16) zum Transport von Schüttgut zugeordnet ist, deren Abwurfende (17) in Arbeitsrichtung der Maschine (1) hinter der Räumvorrichtung (12) und deren Aufnahmeende (18) maschinenendseitig zur Übernahme von Schüttgut von einer zweiten Maschine (7) positioniert ist, der für die Schüttgutübergabe eine dritte Förderbandanordnung (26) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der in Arbeitsrichtung vor der ersten Maschine (3) angeordneten zweiten Maschine (7) eine zweite Räumvorrichtung (23) mit einer – um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal verlaufende Rotationsachsen (54) umlaufenden – Räumkette (24) zur Aufnahme von auf dem Gleis (2) liegendem Schüttgut zugeordnet ist, wobei ein Aufnahmeende (27) der dritten Förderbandanordnung (26) unterhalb eines Abwurfendes (25) der zweiten Räumvorrichtung (23) angeordnet ist.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß einem mit einem Höhenverstellantrieb (52) verbundenen Tragrahmen (50) der zweiten Räumvorrichtung (23) zwei in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierte Spurkranzrollen (53) zur Abstützung auf Schienen (40) des Gleises zugeordnet sind.
  3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Räumvorrichtung (23) der zweiten Maschine (7) in bezug auf eine in Maschinenlängsrichtung und mittig durch die Schienenfahrwerke (9) verlaufende Vertikalebene (55) symmetrisch angeordnet ist, wobei die Breite der Räumkette (24) der zweiten Räumvorrichtung (23) kleiner als die Spurweite der Schienenfahrwerke (9) ausgebildet ist.
  4. Anlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schüttgut-Aufnahmebereich (61) der zweiten Räumvorrichtung (23) mit dem die Räumkette (24) und die Spurkranzrollen (53) lagernden Tragrahmen (50) verbundene und in Maschinenlängsrichtung verlaufende, in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierte Schienentunnels (62) zur Abdeckung der Schienen (40) des befahrenen Gleises (2) vorgesehen sind.
  5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in Maschinenquerrichtung innerhalb der beiden Schienen (40) des Gleises (2) positionierte und jeweils um eine vertikale Achse (57) verschwenkbar am Tragrahmen (50) der zweiten Räumvorrichtung (23) gelagerte Umlenkklappen (56) zum Umlenken des aufzunehmenden Schüttgutes vorgesehen sind.
  6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Räumkette (24) der zweiten Räumvorrichtung (23) einen im Winkel zur Ebene des Gleises (2) verlaufenden Abschnitt (58) aufweist, der einer tiefsten Stelle (59) der Räumkette (24) in Arbeitsrichtung unmittelbar vorgeordnet ist.
  7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten Maschine (3) und der in Arbeitsrichtung vorgeordneten zweiten Maschine (7) ein Speicherwagen (42) mit einem in dessen Längsrichtung verlaufenden Bodenförderband (44) und einem in Arbeitsrichtung nachfolgenden, geneigt angeordneten Übergabeförderband (45) zum Weitertransport des gespeicherten Schüttgutes auf die zweite Förderbandeinheit (16) vorgesehen ist.
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