DE4441221B4 - Maschinenanlage zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises - Google Patents
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Abstract
Maschinenanlage
(1) zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises, bestehend
aus einer ersten Maschine (3) mit einem auf Schienenfahrwerken (4) abgestützten Maschinenrahmen
(5), dem eine höhenverstellbare
Räumvorrichtung
(12) zur Aufnahme von unterhalb des Gleises (2) liegendem Schotter
sowie eine erste Förderbandanordnung
(15) zum Abtransport des aufgenommenen Schotters und eine zweite
Förderbandanordnung
(16) zum Transport von Schüttgut
zugeordnet ist, deren Abwurfende (17) in Arbeitsrichtung der Maschine
(1) hinter der Räumvorrichtung
(12) und deren Aufnahmeende (18) maschinenendseitig zur Übernahme
von Schüttgut von
einer zweiten Maschine (7) positioniert ist, der für die Schüttgutübergabe
eine dritte Förderbandanordnung
(26) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der in Arbeitsrichtung vor
der ersten Maschine (3) angeordneten zweiten Maschine (7) eine zweite
Räumvorrichtung
(23) mit einer – um
senkrecht zur Maschinenlängsrichtung
und horizontal verlaufende Rotationsachsen (54) umlaufenden – Räumkette
(24) zur Aufnahme von auf dem Gleis (2) liegendem Schüttgut zugeordnet
ist, wobei ein Aufnahmeende (27) der dritten Förderbandanordnung (26) unterhalb...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Maschinenanlage zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises, bestehend aus einer ersten Maschine mit einem auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschinenrahmen, dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung zur Aufnahme von unterhalb des Gleises liegendem Schotter sowie eine erste Förderbandanordnung zum Abtransport des aufgenommenen Schotters und eine zweite Förderbandanordnung zum Transport von Schüttgut zugeordnet ist, deren Abwurfende in Arbeitsrichtung der Maschine hinter der Räumvorrichtung und deren Aufnahmeende maschinenendseitig zur Übernahme von Schüttgut von einer zweiten Maschine positioniert ist, der für die Schüttgutübergabe eine dritte Förderbandanordnung zugeordnet ist.
- Eine derartige Maschinenanlage ist bereits durch die
DE 43 12 585 A1 bekannt. Bei dieser Anlage ist einem ersten, auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschinenrahmen eine durch Antriebe höhenverstellbare Räumvorrichtung sowie eine erste Förderbandanordnung zum Abtransport des durch die Räumvorrichtung aufgenommenen Schotters zugeordnet. Im bezüglich der Arbeitsrichtung hinteren Abschnitt des Maschinenrahmens ist eine zweite, in Maschinenlängsrichtung verlaufende Förderbandanordnung vorgesehen, die sich aus einem am hinteren Maschinenende befindlichen Aufnahmeende und einem unmittelbar hinter der Räumvorrichtung befindlichen Abwurfende zusammensetzt. Über dem genannten Aufnahmeende der zweiten Förderbandanordnung befindet sich eine dritte Förderbandanordnung, die einer zweiten, als Speicherwagen ausgebildeten Maschine zugeordnet ist (1 ). - Mit dieser bekannten Anlage wird im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt verschmutzter Schotter durch die Räumvorrichtung auf die erste Förderbandanordnung transportiert und von dieser in eine vorgeordnete Siebanlage zur Reinigung abgeworfen. Der gereinigte Schotter wird mittels einer weiteren Förderbandeinheit zurücktransportiert und über dem freigelegten Planum abgeworfen. Parallel dazu wird bedarfsweise über die zweite und dritte Förderbandanordnung neuer, im Speicherwagen gelagerter Schotter auf das Planum abgeworfen, um mit dieser Schotterergänzung größere, in der Siebanlage ausgeschiedene Schmutzanteile zu ersetzen. Mit dieser Anlage wäre es aber auch möglich, beispielsweise die Höhe der Schotterbettung zu vergrößern, wobei der zusätzliche Schotter über die zweite und dritte Förderbandanordnung parallel zur Rückführung des gereinigten Schotters in die Umbaulücke abgeworfen wird.
- Weiters ist durch die
EP 0 408 839 A1 bereits eine Maschinenanlage zum Aufnehmen, Reinigen und Wiedereinbringen der Schotterbettung eines Gleises bekannt. Diese Anlage weist eine in Arbeitsrichtung vorgeordnete erste Maschine mit zwei jeweils an einer Maschinenlängsseite angeordneten, höhenverstellbaren Räumvorrichtungen zur Aufnahme des verschmutzten Schotters im Bereich der Schotterbettflanken auf. Der aufgenommene verschmutzte Schotter wird in einer auf einer zweiten Maschine befindlichen Siebanlage gereinigt und anschließend auf das Gleis abgeworfen. Parallel dazu erfolgt durch eine weitere, auf einer in Arbeitsrichtung nachgeordneten Maschine befindliche dritte Räumvorrichtung die Aufnahme des restlichen, unterhalb des Gleises liegenden verschmutzten Schotters und dessen Reinigung in einer weiteren Siebanlage. - Der auf dem Gleis liegende gereinigte Schotter wird durch eine entsprechende Vorrichtung mit einer endlosen Förderkette (s.
7 ,8 ) kurzzeitig von den Schwellen abgehoben, über ein Querkettentrum der dritten Räumvorrichtung transportiert und auf das freigelegte Planum abgeworfen. Gleichzeitig dazu erfolgt auch ein Abwurf des durch die dritte Räumvorrichtung aufgenommenen und durch die zweite Siebanlage gereinigten Schotters. Mit einer derartigen Anlage kann durch eine schrittweise Bearbeitung der verschmutzten Schotterbettung mit Hilfe dreier voneinander distanzierter Räumvorrichtungen die Reinigungsleistung erhöht werden. - Durch die Zeitschrift "Eisenbahntechnische Rundschau", 4/1980, Seiten 299 und 300, ist auch eine Sandräummaschine SRM 500 bekannt. Diese für die Beseitigung von Sandverwehungen auf Gleisen entwickelte Maschine weist eine über das vordere Maschinenende vorkragende, als Elevator ausgebildete Räumvorrichtung auf, der eine Förderbandanordnung für den seitlichen Abwurf des abgehobenen Sandes zugeordnet ist.
- Weitere Maschinenanlagen sind noch durch die
EP 0 408 837 B1 undAT 235 328 B - Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung einer Maschinenanlage der gattungsgemäßen Art, die auch bei größerem Schüttgutbedarf zur Sanierung der Schotterbettung mit reduziertem Fahrzeugaufwand einsetzbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer gattungsgemäßen Maschinenanlage dadurch gelöst, daß der in Arbeitsrichtung vor der ersten Maschine angeordneten zweiten Maschine eine zweite Räumvorrichtung mit einer – um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal verlaufende Rotationsachsen umlaufenden – Räumkette zur Aufnahme von auf dem Gleis liegendem Schüttgut zugeordnet ist, wobei ein Aufnahmeende der dritten Förderbandanordnung unterhalb eines Abwurfendes der zweiten Räumvorrichtung angeordnet ist.
- Mit dieser speziellen Maschinen- bzw. Merkmalskombination besteht die Möglichkeit, für die Ergänzung oder Verbesserung der Schotterbettung erforderliches Schüttgut, z.B. neuen Schotter, unabhängig vom Einsatzzeitpunkt der Maschinenanlage auf dem Gleis vor- bzw. zwischenzulagern. Damit vereinfacht sich die Logistik für die zeitgerechte Schüttgutbeschaffung und -bereitstellung, und außerdem sind für die Vorlagerung keine speziell ausgebildeten Speicher- und Förderwaggons erforderlich. Da das Schüttgut problemlos im Bereich der gesamten Länge des Baustellengleises vorlagerbar ist, ist die Arbeitsleistung der erfindungsgemäßen Anlage in vorteilhafter Weise völlig unabhängig von durch die Speicherkapazität der Speicherwagen vorgegebenen Grenzen.
- Durch die auf den Schienen aufliegenden Spurkranzrollen ist sichergestellt, daß das vorgelagerte Schüttgut unter gleichbleibender Distanzierung der Räumkette von den Schwellen weitgehendst vollständig aufnehmbar ist. Außerdem erfolgt eine automatische Zentrierung der Räumkette zwischen den Schienen.
- Mit der Weiterbildung nach Anspruch 3 ist einerseits eine sichere Positionierung der Räumkette zwischen den Schienen und andererseits auch eine optimale Ausnützung des möglichen Lagerraumes für das vorgelagerte Schüttgut gewährleistet.
- Die Weiterbildung der Erfindung nach den Merkmalen der Ansprüche 4, 5 und 6 sichert eine störungsfreie, kontinuierliche Schüttgutaufnahme vom Gleis auf die Räumkette.
- Mit der Weiterbildung nach Anspruch 7 ist das auf dem Gleis vorgelagerte und durch die zweite Räumvorrichtung aufgenommene Schüttgut unter Aufrechterhaltung einer durchgehenden Förderbandanordnung kurzzeitig speicherbar, so daß unterschiedlicher Materialbedarf problemlos ausgleichbar ist.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 und2 eine Seitenansicht der Maschinenanlage, wobei in1 der in Arbeitsrichtung vordere Abschnitt ersichtlich ist, -
3 den vorderen Abschnitt eines weiteren Ausführungsbeispieles der Maschinenanlage in Seitenansicht, -
4 eine Seitenansicht einer zusätzlichen Variante der Maschinenanlage, -
5 eine vergrößerte Detail-Seitenansicht der erfindungsgemäßen zweiten Räumvorrichtung und -
6 eine Ansicht dieser zweiten Räumvorrichtung in Maschinenlängsrichtung, gemäß Pfeil VI in5 . - Die in den
1 und2 dargestellte Maschinenanlage1 zur Reinigung der Schotterbettung eines Gleises2 setzt sich aus einer ersten Maschine3 mit einem auf Schienenfahrwerken4 abgestützten Maschinenrahmen5 und einer weiteren, in Arbeitsrichtung (Pfeil6 ) vorgeordneten zweiten Maschine7 mit einem Maschinen rahmen8 und Schienenfahrwerken9 zusammen. Für die Schotterreinigung ist ein Siebwagen10 an die erste Maschine3 angekuppelt. Diesem ist zwischen den Schienenfahrwerken4 eine erste, durch Antriebe11 höhen- und seitenverstellbare Räumvorrichtung12 mit einer um das Gleis2 herumlaufenden endlosen Räumkette zugeordnet. Zwischen einer Siebanlage13 und einer Abwurfstelle14 der ersten Räumvorrichtung12 ist eine in Maschinenlängsrichtung verlaufende erste Förderbandanordnung15 zum Transport des durch die erste Räumvorrichtung12 aufgenommenen verschmutzten Schotters vorgesehen. Zum Transport von neuem Schotter dient eine weitere, zweite Förderbandanordnung16 , deren Abwurfende17 in Arbeitsrichtung hinter der ersten Räumvorrichtung12 und deren Aufnahmeende18 am vorderen Maschinenende19 positioniert ist. Als weitere Einrichtungen sind noch ein durch Antriebe höhen- und seitenverstellbares Hebe-Richtaggregat20 , eine Arbeitskabine21 sowie eine Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung22 zu erwähnen. - Zwischen den Schienenfahrwerken
9 der zweiten Maschine7 ist – in einem nach oben gekröpften Abschnitt des Maschinenrahmens8 – eine durch Antriebe höhenverstellbare zweite Räumvorrichtung23 positioniert, deren endlose Räumkette24 zum Umlauf in einer vertikalen, in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Ebene ausgebildet ist. Zwischen einem Abwurfende25 der zweiten Räumvorrichtung23 und dem Aufnahmeende18 der zweiten Förderbandanordnung16 befindet sich eine am Maschinenrahmen8 befestigte dritte Förderbandanordnung26 . Diese ist derart geneigt angeordnet, daß sich ein in Arbeitsrichtung vorderes Aufnahmeende27 unter dem Abwurfende25 der Räumkette24 bzw. ein hinteres, höher gelegenes Abwurfende28 über dem Aufnahmeende18 der zweiten Förderbandanordnung16 befindet. Am vorderen Ende der Maschinenanlage1 befindet sich eine Fahrkabine29 sowie eine die verschiedenen Antriebe sowie einen Fahrantrieb30 versorgende Energieeinheit31 . - Der am hinteren Ende der Maschinenanlage
1 befindliche Siebwagen10 weist eine in Maschinenlängsrichtung verlaufende Förderbandeinheit32 auf, deren Abwurfende33 sich über der sich am Gleis2 abstützenden Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung22 befindet. Für den Abtransport des aus der Siebanlage13 ausgeschiedenen Abraumes ist außerdem noch eine weitere Förderbandeinheit34 vorgesehen. Ein auf Schienenfahrwerken35 abgestützter Wagenrahmen36 des Siebwagens10 ist mit einer Fahrkabine37 und einer Engergieeinheit38 verbunden. - Im folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Maschinenanlage
1 näher beschrieben. - Unabhängig von der Maschinenanlage
1 wird vor deren Arbeitseinsatz durch entsprechende, nicht näher dargestellte Speicherwaggons neuer Schotter39 in der erforderlichen Menge zwischen Schienen40 auf das Gleis2 abgeworfen. Im Arbeitseinsatz der Maschinenanlage1 wird im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt in der durch den Pfeil6 dargestellten Arbeitsrichtung der auf dem Gleis2 vor- bzw. zwischengelagerte neue Schotter39 mit Hilfe der zweiten Räumvorrichtung23 aufgenommen und über die dritte Förderbandanordnung26 auf die nachfolgende zweite Förderbandanordnung16 transportiert. - Parallel dazu erfolgt durch die erste Räumvorrichtung
12 eine kontinuierliche Aufnahme des unterhalb des Gleises2 befindlichen verschmutzten Schotters der Schotterbettung und dessen Weitertransport über die erste Förderbandanordnung15 zur Siebanlage13 . Der gereinigte Schotter wird wiederum über die Förderbandeinheit32 auf ein durch die erste Räumvorrichtung12 freigelegtes Erdplanum41 abgeworfen. Parallel dazu erfolgt eine Ergänzung des gereinigten Schotters durch entsprechenden Abwurf des neuen Schotters39 im Bereich des Abwurfendes17 . Mit dieser Ergänzung können durch die Entfernung größerer Abraummengen erheblich reduzierte Schottermengen ausgeglichen werden. Es kann aber auch wahlweise beispielsweise mehr Schotter zugeführt werden, um eine bessere Einschotterung des Gleises2 zu erzielen. - Mit der Maschinenanlage
1 kann aber auch wahlweise unter Entfernung des Siebwagens10 eine komplette Erneuerung der Schotterbettung (ein sogenannter Totalaushub) durchgeführt werden. Dabei wird der verschmutzte Schotter über die erste Förderbandanordnung15 auf an die Anlage1 angekuppelte Speicherwaggons abgeworfen. Die neue Schotterbettung wird praktisch zur Gänze auf dem Gleis2 vorgelagert und auf dem Weg über die zweite Räumvorrichtung23 sowie die dritte und die zweite Förderbandanordnung26 ,16 auf das freigelegte Erdplanum41 abgeworfen. In diesem Fall kann es vorteilhafter sein, die zweite Räumvorrichtung23 zur problemlosen Bewältigung auch höherer Schüttgutmengen über das vordere Ende des Maschinenrahmens8 vorkragend anzuordnen. Dabei könnte der Schotter eventuell auch über die gesamte Gleisbreite gelagert werden. - Eine in
3 ersichtliche Variante der Maschinenanlage1 weist zwischen der ersten und der zweiten Maschine3 bzw.7 einen Speicherwagen42 sowie eine Antriebseinheit43 auf. Mit der Anordnung eines Bodenförderbandes44 und eines geneigten Übergabeförderbandes45 am Speicherwagen42 sowie eines weiteren in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Förderbandes46 auf der Antriebseinheit43 ist praktisch die dritte Förderbandanordnung26 bis zum Aufnahmeende18 der zweiten Förderbandanordnung16 verlängert. Durch wahlweise Änderung der Umlaufgeschwindigkeit des Bodenförderbandes44 besteht bei dieser Variante die Möglichkeit, den durch die zweite Räumvorrichtung23 aufgenommenen neuen Schotter39 vorübergehend zu speichern bzw. bei größerem Bedarf mehr Schotter auf das Erdplanum41 abzuwerfen als aufgenommen wird. -
4 zeigt eine weitere Ausbildungsform der Maschinenanlage1 , die zum Einbau einer Planumschutzschicht vorgesehen ist und sich aus einer ersten und zweiten Maschine3 bzw.7 , einem zwischen diesen angeordneten Speicherwagen42 sowie einem der ersten Maschine3 nachfolgenden Siebwagen10 zusammensetzt. Da sich diese Maschinenanlage1 im Prinzip – bis auf die im folgenden beschriebenen Ergänzungen – wie die in den1 bis3 beschriebene Maschinenanlage1 zusammensetzt, werden für die bereits erwähnten Teile dieselben Bezugszeichen verwendet. Abweichend von den bisher beschriebenen Varianten ist bei dieser Maschinenanlage1 das hinter der ersten Räumvorrichtung12 befindliche Abwurfende17 der zweiten Förderbandanordnung16 verkürzt ausgebildet bzw. von der Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung22 in Maschinenlängsrichtung distanziert. In dem so geschaffenen Zwischenraum ist eine höhenverstell- und vibrierbare Verdichteinrichtung49 angeordnet und gelenkig mit dem Maschinenrahmen5 verbunden. - Vor dem Einsatz dieser Variante der Maschinenanlage
1 wird auf dem Gleis2 zwischen den Schienen40 Sand48 bzw. ein anderes, für die Bildung einer Planumschutzschicht47 vorgesehenes Schüttgutgemisch vorgelagert. Dieser Sand48 wird nun anhand der zweiten Räumvorrichtung23 aufgenommen und über die dritte Förderbandanordnung26 zum – als Pufferspeicher fungierenden – Speicherwagen42 befördert. Aus diesem gelangt der Sand weiters auf die zweite Förderbandanordnung16 und wird über das verkürzte Abwurfende17 auf das von der ersten Räumvorrichtung12 freigelegte Erdplanum41 abgeworfen. Unmittelbar anschließend erfolgt eine Planierung und Verdichtung des Sandes48 mittels der Verdichteinrichtung49 zur Bildung der Planumschutzschicht47 . Auf diese wird sodann der von der ersten Räumvorrichtung12 unterhalb des Gleises2 aufgenommene und über die erste Förderbandanordnung15 zur Reinigung in den Siebwagen10 transportierte Schotter unter Verwendung der Förderbandeinheit32 und der Pflug- bzw. Abstreifvorrichtung22 wieder abgeworfen. - Wie in
5 und6 im. Detail dargestellt, weist die zweite Räumvorrichtung23 einen Tragrahmen50 auf, der in einem allseits beweglichen Gelenk51 am Maschinenrahmen8 der zweiten Maschine7 gelagert und zu diesem anhand von zwei Höhenverstellantrieben52 höhen- und auch seitenverstellbar ist. Der Tragrahmen50 ist mit zwei in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierten Spurkranzrollen53 ausgestattet, die zur Abstützung des Tragrahmens50 auf den Schienen40 des Gleises2 bzw. zu dessen Führung in Gleisbögen dienen. Die mit dem Tragrahmen50 verbundene Räumkette24 läuft um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal ausgerichtete Rotationsachsen54 und ist in bezug auf eine in Maschinenlängsrichtung und mittig durch die Schienenfahrwerke9 verlaufende Vertikalebene55 symmetrisch angeordnet (6 ). Die Breite der Räumkette24 ist dabei kleiner als die Spurweite der Schienenfahrwerke9 ausgebildet. - Das untere bzw. vordere Ende des Tragrahmens
50 ist mit zwei in Maschinenquerrichtung innerhalb der beiden Schienen40 des Gleises2 positionierten Umlenkklappen56 versehen, die jeweils um eine vertikale Achse57 verschwenkbar mit dem Tragrahmen50 verbunden sind. Im Arbeitseinsatz sind die Umlenkklappen56 mit ihren in Arbeitsrichtung vorderen Enden zur jeweiligen Schiene40 nach außen verschwenkt, um so das Schüttgut zur Gleismitte bzw. zur Räumkette24 hin umzulenken. Diese weist einen im Winkel zur Ebene des Gleises2 verlaufenden Abschnitt58 auf, der der tiefsten Stelle59 der Räumkette24 in Arbeitsrichtung unmittelbar vorgeordnet ist. Mittels dieses geneigten Abschnittes58 können auch höhere Anhäufungen von abgeworfenem, vorgelagertem Schüttgut problemlos bewältigt bzw. über ein Leitblech60 zum Aufnahmeende27 der dritten Förderbandanordnung26 befördert werden. Zur Abdeckung der Schienenbefestigungen sind in einem Schüttgut-Aufnahmebereich61 der zweiten Räumvorrichtung23 mit dem Tragrahmen50 verbundene Schienentunnels62 vorgesehen.
Claims (7)
- Maschinenanlage (
1 ) zur Behandlung der Schotterbettung eines Gleises, bestehend aus einer ersten Maschine (3 ) mit einem auf Schienenfahrwerken (4 ) abgestützten Maschinenrahmen (5 ), dem eine höhenverstellbare Räumvorrichtung (12 ) zur Aufnahme von unterhalb des Gleises (2 ) liegendem Schotter sowie eine erste Förderbandanordnung (15 ) zum Abtransport des aufgenommenen Schotters und eine zweite Förderbandanordnung (16 ) zum Transport von Schüttgut zugeordnet ist, deren Abwurfende (17 ) in Arbeitsrichtung der Maschine (1 ) hinter der Räumvorrichtung (12 ) und deren Aufnahmeende (18 ) maschinenendseitig zur Übernahme von Schüttgut von einer zweiten Maschine (7 ) positioniert ist, der für die Schüttgutübergabe eine dritte Förderbandanordnung (26 ) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der in Arbeitsrichtung vor der ersten Maschine (3 ) angeordneten zweiten Maschine (7 ) eine zweite Räumvorrichtung (23 ) mit einer – um senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal verlaufende Rotationsachsen (54 ) umlaufenden – Räumkette (24 ) zur Aufnahme von auf dem Gleis (2 ) liegendem Schüttgut zugeordnet ist, wobei ein Aufnahmeende (27 ) der dritten Förderbandanordnung (26 ) unterhalb eines Abwurfendes (25 ) der zweiten Räumvorrichtung (23 ) angeordnet ist. - Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß einem mit einem Höhenverstellantrieb (
52 ) verbundenen Tragrahmen (50 ) der zweiten Räumvorrichtung (23 ) zwei in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierte Spurkranzrollen (53 ) zur Abstützung auf Schienen (40 ) des Gleises zugeordnet sind. - Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Räumvorrichtung (
23 ) der zweiten Maschine (7 ) in bezug auf eine in Maschinenlängsrichtung und mittig durch die Schienenfahrwerke (9 ) verlaufende Vertikalebene (55 ) symmetrisch angeordnet ist, wobei die Breite der Räumkette (24 ) der zweiten Räumvorrichtung (23 ) kleiner als die Spurweite der Schienenfahrwerke (9 ) ausgebildet ist. - Anlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schüttgut-Aufnahmebereich (
61 ) der zweiten Räumvorrichtung (23 ) mit dem die Räumkette (24 ) und die Spurkranzrollen (53 ) lagernden Tragrahmen (50 ) verbundene und in Maschinenlängsrichtung verlaufende, in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierte Schienentunnels (62 ) zur Abdeckung der Schienen (40 ) des befahrenen Gleises (2 ) vorgesehen sind. - Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in Maschinenquerrichtung innerhalb der beiden Schienen (
40 ) des Gleises (2 ) positionierte und jeweils um eine vertikale Achse (57 ) verschwenkbar am Tragrahmen (50 ) der zweiten Räumvorrichtung (23 ) gelagerte Umlenkklappen (56 ) zum Umlenken des aufzunehmenden Schüttgutes vorgesehen sind. - Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Räumkette (
24 ) der zweiten Räumvorrichtung (23 ) einen im Winkel zur Ebene des Gleises (2 ) verlaufenden Abschnitt (58 ) aufweist, der einer tiefsten Stelle (59 ) der Räumkette (24 ) in Arbeitsrichtung unmittelbar vorgeordnet ist. - Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten Maschine (
3 ) und der in Arbeitsrichtung vorgeordneten zweiten Maschine (7 ) ein Speicherwagen (42 ) mit einem in dessen Längsrichtung verlaufenden Bodenförderband (44 ) und einem in Arbeitsrichtung nachfolgenden, geneigt angeordneten Übergabeförderband (45 ) zum Weitertransport des gespeicherten Schüttgutes auf die zweite Förderbandeinheit (16 ) vorgesehen ist.
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