DE4341240A1 - Maschine zum Absaugen von Schotter einer Gleis-Schotterbettung - Google Patents
Maschine zum Absaugen von Schotter einer Gleis-SchotterbettungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Saugmaschine mit einem auf Schienenfahrwerken ver
fahrbaren, einen Unterdruckerzeuger aufweisenden Maschinenrahmen, einer auf
diesem angeordneten Fahrkabine, der eine höhenverstellbare und am Maschinen
rahmen befestigte, über ein Absaugrohr mit dem Unterdruckerzeuger verbundene
Saugdüse vorgeordnet ist.
Eine derartige Saugmaschine ist bereits durch das Deutsche Gebrauchsmuster
90 00 529 bekannt, wobei zwei Saugdüsen auf einem durch Hilfsschienenfahrwerke
am Gleis verfahrbaren Lastkraftwagen höhenverstellbar befestigt sind. Die beiden
Saugdüsen sind in Maschinenquerrichtung im fixen Abstand zueinander angeordnet
und werden im Arbeitseinsatz in einem konstanten geringen Abstand zur Gleisober
fläche geführt, um von dieser Verunreinigungen, wie z. B. Zigarettenreste oder der
gleichen, abzusaugen.
Durch die GB 2 172 326 A ist es auch bereits bekannt, den Schotter einer Gleisbet
tung mit Hilfe von quer- und höhenverstellbaren Saugdüsen abzusaugen. Diesen
sind jeweils rotierende Werkzeuge zur Auflockerung von verkrustetem Schotter zu
geordnet. Um eine kontinuierliche Vorwärtsbewegung der Saugmaschine zu ermög
lichen, sind die Saugdüsen relativ zum Maschinenrahmen längsverschiebbar ange
ordnet. Nach Zentrierung über einem Schwellenfach werden die Saugdüsen in den
Schotter abgesenkt, wobei der Schotter auch in den angrenzenden Bereichen un
terhalb der Schwelle abgesaugt wird. Der auf diese Weise zur Gänze abgesaugte
Schotter einer Schotterbettung wird einer Reinigungsanlage zugeführt und anschlie
ßend im gereinigten Zustand wiederum auf das freigelegte Planum abgeworfen.
Durch das Deutsche Gebrauchsmuster 82 36 650 ist eine weitere Saugmaschine
mit einer höhenverstellbaren Saugdüse bekannt. Die über diese Saugdüse aus dem
Gleisrost oder neben dem Gleisrost aufgenommenen Schottersteine werden in ei
nen Sammelbehälter geführt und von diesem aus auf einen Rüttelboden zur
Reinigung abgegeben. Das untere Ende der Saugdüse ist mit einer speziell gestal
teten Gummischürze verbunden.
Weitere Saugmaschinen sind noch durch die US 4 741 072, DE 41 08 673 und das
deutsche Gebrauchsmuster 89 13 731.0 bekannt.
Eine andere, gemäß DE 22 26 612 A bekannte Maschine zum Ausheben einer
Schotterbettung weist zwei jeweils an einer Längsseite eines Maschinenrahmens
befestigte Räumorgane auf, die als Räumbalken mit umlaufender endloser Räum
kette ausgebildet sind. Die Räumbalken sind um eine an ihrem einen Ende vorgese
hene Schwenkachse rotierbar sowie höhenverstellbar und werden bei Außerbetrieb
nahme um eine horizontale, in Maschinenquerrichtung verlaufende Achse hochge
klappt. Zur Schotterräumung werden die Räumorgane in die Gleisbettungsflanke
abgesenkt und sodann von beiden Seiten her unter den Gleisrost eingeschwenkt,
wobei der zu den Gleisflanken hin beförderte Schotter über eine schräg nach oben
führende Förderanordnung einer Siebanlage zur Reinigung zugeführt wird.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun in der Schaffung einer Saug
maschine der eingangs beschriebenen Art, die bei konstruktiv einfacher Ausbildung
eine wesentliche Steigerung der Arbeitsleistung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der eingangs genannten Saugmaschine
dadurch gelöst, daß dem Unterdruckerzeuger eine Schleusenkammer mit einer
fernsteuerbaren Entladeöffnung und dieser ein Förderband zum Abtransport des
angesaugten Schüttgutes zugeordnet ist. Durch diese Ausbildung ist es in beson
ders vorteilhafter Weise möglich, den angesaugten Schotter ohne Beeinträchtigung
der Saugleistung kontinuierlich über das der Schleusenkammer zugeordnete För
derband abzutransportieren. Damit erübrigt sich unter wesentlicher Erhöhung der
Arbeitsleistung eine Unterbrechung des Ansaugvorganges. Mit dem Einsatz eines
Zyklonabscheiders ist eine leistungsfähige Abtrennung des angesaugten Schotters
von der Saugluft gewährleistet.
Die Weiterbildungen gemäß den Ansprüchen 3, 4 und 5 ermöglichen einen wahlwei
sen Abwurf des angesaugten Schüttgutes entweder auf der Schotterbettflanke oder
in Maschinenlängsrichtung auf einem nachfolgenden Verladewagen.
Mit der Ausbildung nach Anspruch 6 ist auch in Gleisbögen und bei einem sehr weit
über das Maschinenende vorkragenden Übergabeförderband ein störungsfreier Ab
wurf des angesaugten Schüttgutes auf den nachgeordneten Verladewagen möglich.
Die Varianten gemäß Anspruch 7, 8 und 9 ermöglichen eine problemlose Absonde
rung des beim Ansaugen gefilterten Feinstaubes.
Die Weiterbildung nach den Ansprüchen 10 und 11 ermöglicht zusätzlich auch die
Absaugung von an der Oberfläche des Gleises bzw. der Schotterbettung befindli
chen Verunreinigungen.
Sind die Saugdüsen gemäß einer weiteren vorteilhaften Variante der Erfindung je
weils um eine zum Absaugrohr koaxiale Achse drehbar am Ende des Absaugrohres
gelagert, so kann damit eventuellen Gleishindernissen besser ausgewichen und die
Arbeitsbreite wahlweise verändert werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausbildung nach Anspruch 13 ermöglicht eine weitestge
hende Verstellung der Saugdüse in bezug auf den Maschinenrahmen, um die
Schotteranhäufungen unabhängig von der Lage beispielsweise eines Linienleiters
bezüglich der Schienen absaugen zu können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand in der Zeichnung dargestellter Ausfüh
rungsbeispiele näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Saugmaschine mit einer
endseitig auf einem Maschinenrahmen befestigten Saug
düse,
Fig. 2 eine Ansicht der Saugmaschine gemäß Pfeil II,
wobei die Saugdüse für den Arbeitseinsatz abgesenkt
ist,
Fig. 3 eine Ansicht der Saugmaschine wie in Fig. 2,
wobei jedoch die Saugdüse in einer Verriegelungs
stellung für die Überstellfahrt angehoben ist, und
Fig. 4 bzw. 5 und 6 jeweils ein weiteres Ausführungs
beispiel einer Saugmaschine.
Die in Fig. 1 ersichtliche Saugmaschine 1 ist mit einem auf Schienenfahrwerken 2
verfahrbaren, einen Unterdruckerzeuger 3 aufweisenden Maschinenrahmen 4 ver
sehen. Dieser weist endseitig angeordnete Fahrkabinen 5 mit einer zentralen Steu
ereinrichtung 6 auf. Desweiteren ist die Saugmaschine 1 mit einem Motor 7 für die
Energieversorgung und einem Fahrantrieb 8 ausgestattet.
An einem Ende des Maschinenrahmens 4 ist eine durch einen Antrieb 9 höhenver
stellbare Saugdüse 10 vorgesehen. Diese einen maximalen Durchmesser von 40
cm aufweisende Saugdüse 10 ist auf einer höhenverstellbaren Parallelogramman
lenkung 11 fixiert, die ihrerseits mit einem Tragkörper 12 um eine vertikale Achse 13
verschwenkbar verbunden ist. Der Tragkörper 12 ist auf senkrecht zur Maschinen
längsrichtung und horizontal verlaufenden Führungen 14 durch einen Antrieb 15
querverstellbar. Die Verschwenkung der Parallelogrammanlenkung 11 um die verti
kale Achse 13 erfolgt durch einen Antrieb 16. Durch die Parallelogrammanlenkung
11 ragt die Saugdüse 10 - bezüglich der durch einen Pfeil 35 dargestellten Arbeits
richtung - derartig über das Stirnende des Maschinenrahmens 4 vor, daß eine in der
vorderen Fahrkabine 5 befindliche Bedienungsperson einen ungehinderten Einblick
auf die zum Arbeitseinsatz auf eine Schotteranhäufung 17 abgesenkte Saugdüse
10 hat. Die Saugmaschine 1 ist im Arbeitseinsatz aber auch in entgegengesetzter
Richtung verfahrbar.
Die Saugdüse 10 ist durch ein flexibles Absaugrohr 18 mit einem Zyklonabscheider
19 verbunden. Dessen in seinem unteren Endbereich gelegener Auslaßöffnung 20
ist eine Schleusenkammer 21 mit einer fernsteuerbaren Entladeöffnung 22 nachge
ordnet. Unterhalb der Entladeöffnung 22 ist ein Förderband 23 durch einen Antrieb
24 um eine vertikale Achse verschwenkbar am Maschinenrahmen 4 gelagert.
Das Absaugrohr 18 ist zusätzlich zum genannten Zyklonabscheider 19 auch mit ei
ner Feinstaubfiltereinheit 25 verbunden. Unterhalb dieser ist ein V-förmiger Silo 26
angeordnet, dessen unterer Endbereich eine Förderschnecke 27 aufweist. Diese er
streckt sich in Maschinenlängsrichtung und ist mit ihrem freien Ende über dem För
derband 23 angeordnet.
Zwischen dem vorderen Schienenfahrwerk 2 und der über das Längsende des Ma
schinenrahmens 4 vorragenden Saugdüse 10 sind weitere höhenverstellbare Saug
düsen 28, 29, 30 vorgesehen. Diese Saugdüsen 28, 29, 30 sind jeweils über ein ei
genes Absaugrohr 31 an den Zyklonabscheider 19 und die Feinstaubfiltereinheit 25
angeschlossen.
In Fig. 2 ist die Saugdüse 10 in der für den Arbeitseinsatz abgesenkten Arbeitsstel
lung dargestellt, bei der die im Bereich eines Linienleiters 32 befindlichen Schotter
anhäufungen 17 kontinuierlich abgesaugt werden. Die Länge der beiden Führungen
14 für die Querverschiebung des Tragkörpers 12 bzw. der Saugdüse 10 ist etwas
länger als die Spurweite eines Gleises 33 ausgebildet. Damit besteht die Möglich
keit, die Saugdüse 10 gegebenenfalls auch zur Absaugung von im Schwellenkopf
bereich befindlichen Schotteranhäufungen einzusetzen.
In Fig. 3 ist die Saugdüse 10 in eine Verriegelungsstellung angehoben und in eine
seitliche Lage verschwenkt, in der das Lichtraumprofil jedoch nicht überschritten
wird. Die drei Saugdüsen 28, 29, 30 sind zur Absaugung einer Oberflächenver
schmutzung vorgesehen und durch eigene, nicht näher dargestellte Antriebe unab
hängig voneinander höhenverstellbar. Außerdem ist jede Saugdüse 28, 29, 30 um
eine zum Absaugrohr 31 koaxiale Achse 34 drehbar gelagert. Damit besteht die
Möglichkeit, im Falle eines Hindernisses, z. B. einer Bahnsteigkante, die Einsatz
breite einer Saugdüse 28, 29, 30 in Schwellenlängsrichtung zu verändern.
In Fig. 4, 5 und 6 sind weitere Ausführungsbeispiele einer Saugmaschine 1 darge
stellt, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen funktionsgleiche Teile dieselben
Bezugszeichen wie die in den Fig. 1 bis 3 beschriebene Saugmaschine 1 aufwei
sen.
Das in Fig. 4 zwischen den Schienenfahrwerken 2 befindliche Förderband 23 ist im
Bereich der Entladeöffnung 22 mit Hilfe des Antriebes 24 um eine vertikale Achse
36 verschwenkbar am Maschinenrahmen 4 gelagert. Damit ist das Förderband 23
von einer in Fig. 4 dargestellten, in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Überga
beposition - zum Weitertransport des angesaugten Schüttgutes auf einen Verlade
wagen 37 - in eine in einem Winkel von 90° zur Maschinenlängsrichtung querver
laufende Abwurfposition verschwenkbar. Ein von der vertikalen Achse 36 distanzier
tes Abwurfende 38 des Förderbandes 23 ist über einem Aufnahmeende 39 eines in
Maschinenlängsrichtung verlaufenden Übergabeförderbandes 40 angeordnet. Die
ses weist ein im Vergleich zum Aufnahmeende 39 höhergelegenes, über ein von
der Saugdüse 10 weiter distanziertes Maschinenende 41 vorkragendes Abwurfende
42 auf. Das Übergabeförderband 40 ist im Bereich seines Aufnahmeendes 39 um
eine vertikale Achse 43 verschwenkbar am Maschinenrahmen 4 gelagert. Damit ist
eine geringfügige Verschwenkung des Abwurfendes 42 in Gleisbögen möglich.
Durch das verschwenkbare Förderband 23 ist ein Abtransport des angesaugten
Schotters sowohl in Maschinenlängsrichtung über das Übergabeförderband 40 auf
einen Verladewagen 37 als auch unter Verschwenkung um etwa 90° in den Flan
kenbereich der Gleisbettung möglich.
Die Schotteransaugung erfolgt während einer kontinuierlichen Vorfahrt der Saug
maschine 1. Dabei wird der angesaugte Schotter infolge Fliehkraftwirkung aus dem
tangential eingeleiteten Saugluftstrom im Zyklonabscheider 19 ausgeschieden und
gesammelt. Sobald der Zyklonabscheider 19 einen maximalen Füllungsgrad er
reicht hat, wird die Auslaßöffnung 20 ferngesteuert geöffnet, wodurch der angesam
melte Schotter in die darunter befindliche und im Bereich der Entladeöffnung 22 ge
flossene Schleusenkammer 21 fällt. Sobald der Zyklonabscheider 19 geleert ist,
wird die Entladeöffnung 20 ferngesteuert verschlossen und die Entladeöffnung 22
ebenfalls ferngesteuert geöffnet, so daß der in der Schleusenkammer 21 befindliche
Schotter auf das Förderband 23 fällt. Nach durchgeführter Entleerung wird die Ent
ladeöffnung 22 wiederum geschlossen und der soeben beschriebene Vorgang zur
Entleerung des Zyklonabscheiders 19 wiederholt. Dieser zyklische Entleerungsvor
gang wird ohne Unterbrechung der kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt der Saugma
schine 1 durchgeführt.
In den Fig. 5 und 6 ist eine weitere Saugmaschine 1 zum Entfernen einer
Schotterbettung 44 eines Gleises 33 zu sehen, die einen brückenförmigen, an sei
nen beiden Längsenden auf Schienenfahrwerken 2 abgestützten Maschinenrahmen
4 aufweist und auf dem Gleis 33 in einer durch einen Pfeil 35 angegebenen Arbeits
richtung kontinuierlich verfahrbar ist. Zum Absaugen von Schotter 45 aus der
Schotterbettung 44 ist die Saugmaschine 1 mit einer Sauganordnung 46 ausgestat
tet, die im bezüglich der Arbeitsrichtung vorderen Bereich des Maschinenrahmens
4 vorgesehen ist und die nachstehend noch genauer beschrieben wird. Der Saug
anordnung 46 sind aufnahmeseitig zwei - etwa in Längsmitte des Maschinenrah
mens 4 im Sichtbereich einer Arbeitskabine 47 befestigte - Räumorgane 48 zur
Schotterzubringung zugeordnet. Zum Abtransport des abgesaugten Schotters 45
dient ein unterhalb der Sauganordnung 46 befindliches Förderband 23, das ein
über das vordere Ende des Maschinenrahmens 4 vorkragendes, seitlich ver
schwenkbares Übergabeförderband 40 aufweist. Damit kann der Schotter 45 zum
Beispiel in einen vorgeordneten und mit der Saugmaschine 1 verbundenen Verla
dewagen 37 verladen werden. Über einen weiteren, am anderen Ende der
Saugmaschine 1 angekuppelten Verladewagen 37 wird Neuschotter 50 mittels einer
Schotterabwurfanordnung 52 an einer den Räumorganen 48 in Arbeitsrichtung
nachgeordneten Stelle ins Gleis 33 eingebracht, das in diesem Bereich mit einer
Gleishebevorrichtung 51 in seiner Position gehalten wird. Anhand eines unmittelbar
vor dem hinteren Schienenfahrwerk 2 höhenverstellbar angeordneten Gleisstopfag
gregates 53 wird der frisch eingebrachte Neuschotter 50 sofort verdichtet. Die Ener
gieversorgung sämtlicher Antriebe, Aggregate und eines Fahrantriebes 8 der Saug
maschine 1 erfolgt über einen zentralen Motor 7.
Die Sauganordnung 46 besteht im wesentlichen aus einem am Maschinenrahmen 4
angeordneten Kompressor bzw. Unterdruckerzeuger 3 und einem mit diesem ver
bundenen flexiblen Absaugrohr 18, welches sich im Bereich oberhalb der Räumor
gane 48 gabelt und in zwei Ansaugstutzen 54 mündet. Diese sind jeweils im
Schwellenvorkopfbereich einem der Räumorgane 48 zugeordnet und weisen eine
Saugöffnung 55 zum Ansaugen des Schotters 45 aus der Schotterbettung 44 auf.
Der den Schotter befördernde Luftstrom wird - wie bei den in Fig. 1 bis 4 beschrie
benen Ausführungen - durch einen - in das Absaugrohr 18 zwischen den Ansaug
stutzen 54 und dem Unterdruckerzeuger 3 eingebundenen - Zyklonabscheider 19
geführt, in dem der Schotter 45 durch Fliehkraftwirkung aus dem tangential eingelei
teten Saugluftstrom ausgeschieden wird und nach unten fällt. Das untere Ende des
Zyklonabscheiders 19 bzw. eine Auslaßöffnung ist durch eine Verschlußklappe 56
luftdicht abdeckbar. Ein weiterer, direkt darunter angeordneter und ebenfalls eine
Verschlußklappe bzw. Entladeöffnung 22 aufweisender Zyklonabscheider bildet
eine Luftschleuse bzw. Schleusenkammer 21, über die der angesaugte Schotter 45
in weiterer Folge auf das Förderband 23 zum Abtransport gelangt. Dazu wird der
angesaugte Schotter zyklisch unter ferngesteuerter Öffnung der Verschlußklappe
56 in die Schleusenkammer 21 fallengelassen. Nach Schließung der Verschlußklap
pe 56 wird die Entladeöffnung 22 ebenfalls ferngesteuert geöffnet und dabei der
Schotter auf das Förderband 23 übergeben. Parallel dazu wird wiederum Schotter
angesaugt und im Zyklonabscheider 19 zwischengelagert, bis nach Entleerung der
Schleusenkammer 21 und deren Verschließen durch die Entladeöffnung 22, die
Verschlußklappe 56 zur Entleerung des Zyklonabscheiders 19 geöffnet wird. Die
Saugluft wird anschließend durch eine Luftfilteranlage bzw. Feinstaubfiltereinheit 25
geleitet, in der anhand eines Staubfilters 49 die in der Luft enthaltenen Staubpartikel
ausgefiltert und im unteren Bereich der Anlage gesammelt werden. Der in einem
Vorratsbehälter angesammelte Staub wird zyklisch unter Stillstand der Saugmaschine 1
mittels einer als Förderschnecke 27 ausgebildeten Abwurfvorrichtung 57 auf
das Förderband 23 verbracht und über das Übergabeförderband 40 mitsamt dem
Schotter 45 abtransportiert.
Die beiden Räumorgane 48 zum Zubringen des Schotters 45 zum zugeordneten
Ansaugstutzen 54 sind jeweils als endlose Räumkette 58 ausgebildet, die um einen
etwa horizontal verlaufenden Räumbalken 59 mit an seinen beiden Enden vorgese
henen Umlenkrollen 60 geführt ist. Die beiden Räumbalken 59 sind an der Saugma
schine 1 bezüglich einer in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Vertikal
symmetrieebene spiegelbildlich angeordnet, jedoch in Maschinenlängsrichtung ge
geneinander versetzt bzw. voneinander distanziert. Jeder Räumbalken 59 ist an
seinem einen, im Schwellenvorkopfbereich gelegenen Ende mit einem Rotationsan
trieb 61 für die Räumkette 58 ausgestattet sowie mit einem Tragrahmen 62 verbun
den.
Im Arbeitseinsatz werden die Räumketten 58 in Rotation versetzt und damit wird der
zu den Saugöffnungen 55 verlagerte Schotter in den Saugöffnungen 55 angesaugt.
Während der Schotterabsaugung erfolgt unter Beaufschlagung des Fahrantriebs 8
eine kontinuierliche Arbeitsvorfahrt der Saugmaschine 1. Die Kombination einer
Sauganordnung mit einem Räumbalken ist natürlich auch in Verbindung mit einer
kontinuierlichen Reinigung des aufgesaugten Schotters durch eine Siebanlage ein
setzbar.
Claims (13)
1. Saugmaschine (1) mit einem auf Schienenfahrwerken (2) verfahrbaren,
einen Unterdruckerzeuger (3) aufweisenden Maschinenrahmen (4), einer auf die
sem angeordneten Fahrkabine (5), der eine höhenverstellbare und am Maschinen
rahmen (4) befestigte, über ein Absaugrohr (18) mit dem Unterdruckerzeuger (3)
verbundene Saugdüse (10) vorgeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Un
terdruckerzeuger (3) eine Schleusenkammer (21) mit einer fernsteuerbaren Entla
deöffnung (22) und dieser ein Förderband (23) zum Abtransport des angesaugten
Schüttgutes zugeordnet ist.
2. Saugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schleusenkammer (21) ein Zyklonabscheider (19) vorgeordnet ist.
3. Saugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Förderband (23) durch einen Antrieb (24) um eine vertikale Achse (36) ver
schwenkbar am Maschinenrahmen (4) gelagert ist.
4. Saugmaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Förderband (23) zwischen den Schienenfahrwerken (2) gelagert und um
die im Bereich der Entladeöffnung (22) gelegene vertikale Achse (36) von einer in
Maschinenlängsrichtung verlaufenden Übergabeposition in eine im Winkel zur Ma
schinenlängsrichtung verlaufende Abwurfposition verschwenkbar ist.
5. Saugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein von der vertikalen Achse (36) distanziertes Abwurfende (38) des
in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Förderbandes (23) über einem Aufnah
meende (39) eines in Maschinenlängsrichtung verlaufenden Übergabeförderbandes
(40) angeordnet ist, das ein im Vergleich zum Aufnahmeende (39) höher gelege
nes, über ein von der Saugdüse (10) weiter distanziertes Maschinenende (41) vor
kragendes Abwurfende (42) aufweist.
6. Saugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Übergabeförderband (40) im Bereich des Aufnahmeendes (39) um eine vertikale
Achse (43) verschwenkbar gelagert ist.
7. Saugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Saugdüse (10) über das Ansaugrohr (18) mit einer Feinstaubfilterein
heit (25) verbunden ist.
8. Saugmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fein
staubfiltereinheit (25) ein Silo (26) zugeordnet ist, dessen unterer Endbereich eine
Förderschnecke (27) aufweist.
9. Saugmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das freie
Ende der Förderschnecke (27) über dem Förderband (23) der Schleusenkammer
(21) angeordnet ist.
10. Saugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, daß wenigstens eine weitere höhenverstellbare Saugdüse (28) vorgesehen ist,
deren Breite zur Absaugung von Oberflächenverschmutzung am Gleis (33) etwa ei
ner Schwellenlänge entsprechend ausgebildet ist.
11. Saugmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß drei
voneinander unabhängig höhenverstellbare und in Maschinenquerrichtung neben
einander angeordnete Saugdüsen (28, 29, 30) zur Oberflächenabsaugung vorgese
hen sind, die insgesamt etwa eine der Schwellenlänge entsprechende Länge auf
weisen.
12. Saugmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Saugdüsen (28, 29, 30) jeweils um eine zum Absaugrohr (31) koaxiale Achse (34)
drehbar am Ende des Absaugrohres (31) gelagert sind.
13. Saugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Saugdüse (10) auf einer höhenverstellbaren Parallelogramman
lenkung (11) fixiert ist, die mit einem Tragkörper (12) um eine vertikale Achse (13)
verschwenkbar verbunden ist, wobei der Tragkörper (12) durch einen Antrieb (15)
senkrecht zur Maschinenlängsrichtung und horizontal querverstellbar ist.
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