DE4311494C1 - Sprossenverbindung - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sprossenverbindung für
zwischen Isolierglasscheiben angeordnete, rechtwinklig
zusammenstoßende Sprossen, bestehend aus zwei in die beiden
fluchtenden und gegen die durchgehende Sprosse stoßenden
Sprossen eingesetzte Dübel und einen die durchgehende
Sprosse durchfassenden und in einen Kanal beider Dübel
eingesteckten Verbindungsstab.
Bei einer derartigen, in der Praxis bekannt gewordenen
Sprossenverbindung haben die Dübel einen im Querschnitt
quadratischen Einsteckkanal und der Verbindungsstab ist von
einer Vierkantstange gebildet.
Zur Erzielung einer Haftverbindung der Dübel in den Sprossen
sind die Dübel auf einem Teilbereich ihrer Länge geschlitzt.
Diese Dübel gehen jedoch mit den sie aufnehmenden Sprossen
keine ausreichende Lagefixierung ein, da hierfür
entsprechende Klemm- und Haltemittel an den Dübeln fehlen
und die Schlitze nur eine geringe Aufweitung der Dübel zum
Anpressen an den Innenraum der Sprossen ergeben.
Weiterhin ist die Durchführung der Montage bei dieser
Sprossenverbindung verhältnismäßig aufwendig, da zuerst die
Dübel in die Sprossen eingeschoben werden, dann darin
lagefixiert zu der durchgehenden Sprosse eingerichtet werden
müssen und danach dann die Sprossen mit ihren Dübeln auf die
die durchgehende Sprosse durchgreifende Vierkantstange
aufgeschoben werden müssen. Hierbei kann wiederum eine
Lageverschiebung der Dübel in den Sprossen entstehen, so daß
die gesamte Sprossenverbindung im Kreuzungspunkt unzureichend
ist und auch beim Transport sich verändern kann.
Eine nach der eingangs genannten Art aufgebaute
Sprossenverbindung ist auch aus der DE-OS 40 41 161 bekannt,
deren Vierkantstangen in die nicht geschlitzten Dübel unter
Preß-Sitz einfassen und die Dübel greifen durch Preß-Sitz in
die Hohlprofile ein.
Aus der US-PS 5 177 920 ist ein Kreuzverbinder aus Kunststoff
für Sprossen bekannt, dessen Dübelteile außenseitig angeformte
Klemmstege aufweisen, mit denen sie in die Sprossen haltend
eingreifen; dieser Verbinder arbeitet ohne eingesteckte
Stangen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine nach der eingangs genannten
Art aufgebaute Sprossenverbindung dahingehend zu verbessern,
daß die Dübel eine genaue Lage zu der durchgehenden Sprosse
und eine hohe Lagefixierung in ihren Sprossen und zu der
durchgehenden Sprosse erhalten, und die Verbindungsmontage mit
weniger Arbeitsschritten durchführbar sowie dauerhaft haltbar
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Die in den sich daran anschließenden Unteransprüchen
aufgeführten Gestaltungsmerkmale stellen vorteilhafte und
förderliche Weiterbildungen der Aufgabenlösung dar.
Bei der erfindungsgemäßen Sprossenverbindung sind die aus
Kunststoff einstückig hergestellten Dübel mit innen- und
außenseitigen Klemmitteln ausgerüstet, die einerseits durch
den eingreifenden Verbindungsstab eine Dübelaufweitung und
andererseits eine Anpressung an den Innenraum der Sprossen
bewirken, wodurch eine hohe Haftverbindung zwischen Dübel und
Sprosse erfolgt.
Der Einsteckkanal für den Verbindungsstab ist von
gegeneinander versetzt angeordneten Stegen gebildet, die durch
den Verbindungsstab leicht verbogen werden, sich dabei an dem
mit einer Riffelung versehenen Verbindungsstab verankern und
gleichzeitig eine gewisse Aufbiegung des
Dübels bewirken. Die außen am Dübel vorgesehenen Klemmstege
werden ebenfalls durch die Sprosse verbogen und gehen mit
der Innenfläche der Sprosse eine hohe Verbindungsfestigkeit
(Reibungsschluß) ein.
Die Montage dieser Sprossenverbindung ist äußerst einfach
und mit wenigen Handgriffen durchführbar, indem der
Verbindungsstab durch die durchgehende Sprosse gesteckt und
dann auf den Verbindungsstab die beiden Dübel aufgesteckt
werden und zu der durchgehenden Sprosse genau ausgerichtet
sind. Danach werden dann die beiden Sprossen auf die Dübel
aufgeschoben und hierbei erfolgt automatisch die sichere
Klemmverbindung und ein Verschieben der Dübel ist dabei
nicht mehr möglich, sondern es wird eine hohe und dauerhaft
haltbare Verbindungsfestigkeit geschaffen, die auch beim
Transport sich nicht mehr löst.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Dübel teilweise in
die Sprossen einzukleben, indem der rückwärtige Dübelbereich
im Anschluß an den Einsteckkanal mit seinen außenseitigen
Stegen und seiner Riffelung einen Klebebereich bildet.
Durch die besondere Ausbildung und Anordnung der innen- und
außenseitigen Stege ist nach der Herstellung der
Kunststoffdübel eine problemlose Entformung erreicht.
Anhand der Zeichnungen wird nachfolgend ein
Ausführungsbeispiel in Variation der Erfindung näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Kreuzungsbereiches
zwischen einer durchgehenden Sprosse und zwei
rechtwinklig dazu stehenden Sprossen,
Fig. 2 eine Vorderansicht im teilweisen Schnitt der aus
Dübel und einem Verbindungsstab gebildeten
Sprossenverbindung in noch nicht erfolgter
Verbindungsdarstellung,
Fig. 3 eine Vorderansicht im teilweisen Schnitt einer an
der durchgehenden Sprosse anstoßenden Sprosse mit
Dübel und Verbindungsstab,,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die Sprosse mit Dübel und
am Dübel angeformte, die durchgehende Sprosse
randseitig übergreifenden Klemmzungen,
Fig. 5 eine Vorderansicht auf die Breitseite des Dübels
mit einem von versetzten Stegen gebildeten Kanal,
stirnseitigem Einsteckloch und Klemmzungen und
außenseitigen in Zahnreihen vorgesehenen
Klemmstegen sowie Riffelung,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch den Dübel,
Fig. 7 eine Seitenansicht auf die Schmalseite des Dübels,
Fig. 8 eine rückwärtige Stirnansicht des Dübels,
Fig. 9 einen Querschnitt durch den Dübel gemäß
Schnittlinie I-I in Fig. 5,
Fig. 10 eine vordere Stirnansicht des Dübels,
Fig. 11 bis 15 eine Vorderansicht, eine Seitenansicht, eine
rückwärtige Stirnansicht, einen Querschnitt und
eine vordere Stirnansicht des Dübels in Variation
seiner außenseitigen Klemmstege.
Die Sprossenverbindung für zwischen Isolierglasscheiben
angeordnete, rechtwinklig zusammenstoßende Sprossen (1, 2)
setzt sich aus zwei in die beiden fluchtenden und gegen die
durchgehende Sprosse (1) stoßenden Sprossen (2) eingesetzte
Dübel (3) und einen die durchgehende Sprosse (1)
durchfassenden und in einen Kanal (4) beider Dübel (3)
eingesteckten Verbindungsstab (5) zusammen.
Der Kanal (4) jedes Dübels (3) ist von mehreren auf der
gesamten Einstecktiefe für den Verbindungsstab (5) versetzt
gegenüberliegend eingeformten Stegen (6) gebildet, die in
sich flexibel ausgebildet und flexibel mit dem Dübel (3)
verbunden sind.
Die Stege (6) haben in der quer zur Kanal-Längsrichtung und
somit Verbindungsstab-Einsteckrichtung (A) liegenden
Draufsicht eine L-Form; die sich versetzt gegenüberliegenden
Stege (6) greifen mit ihrer L-Form um 180° verdreht
ineinander- und begrenzen den im Querschnittszentrum des
Dübels (3) liegenden Kanal (4) (Fig. 9 und 14).
Beide Dübel (3) sind identisch ausgebildet und der Dübel (3)
weist einen rechteckigen, in der längeren Rechteckausdehnung
zwei sich gegenüberliegende, trapezförmig verjüngte
Randabschnitte (7) zeigenden Querschnitt auf; die Stege (6)
liegen mit ihrer L-Form quer zur längeren Rechteckausdehnung
und zu beiden von der kürzeren Rechteckausdehnung
begrenzenden Dübelseiten mit Abstand unter Bildung einer
beidseitigen Dübelöffnung (Schlitz) (8) zueinander (Fig. 9
und 14).
Die in Einsteckrichtung (A) des Verbindungsstabes (5)
vordere Stirnseite (3a) des Dübels (3) ist geschlossen
ausgeführt und in dieser Stirnseite (3a) ist ein koaxial zum
Kanal (4) verlaufendes, kreisförmiges Einsteckloch (9) für
den Verbindungsstab (5) ausgespart.
Der Verbindungsstab (5) hat einen kreisförmigen Querschnitt
und zeigt mantelseitige Riffelungen (10). Der Stab (5)
besteht vorzugsweise aus Metall, kann jedoch auch als
Kunststoffstab ausgebildet sein.
An der vorderen Stirnseite (3a) des Dübels (3) sind zwei an
der längeren Rechteckausdehnung sich gegenüberliegende
Klemmzungen (11) angeformt, welche über den trapezförmigen
Randbereich (1a) der durchgehenden Sprosse (1) greifen (Fig.
1, 3 und 4).
An den beiden sich gegenüberliegenden kürzeren
Rechteckseiten sind am Dübel (3) außenseitig abstehende und
schräg entgegen der Einsteckrichtung (A) des
Verbindungsstabes (5) gerichtete, in sich flexible
Klemmstege (12) angeformt, welche auf der gesamten
Dübellänge dem Dübel (3) sich gegenüberliegende Zahnreihen
in Sägezahnform geben.
Dabei können die zahnartigen Klemmstege (12) die Breite der
schmaleren Trapezseite einnehmen (Fig. 7) oder die
zahnartigen Klemmstege (12) lassen sich in zwei in Dübel-
Längsrichtung gegeneinander versetzten, jeweils einen Teil
der Breite der schmaleren Trapezseite einnehmenden Reihen
anordnen (Fig. 12).
Der Dübel (3) ist an seiner hinteren Stirnseite (3b)
geschlossen, zeigt zwischen Kanalgrund (4a) und dieser
Stirnseite (3b) quer zur längeren Rechteckausdehnung den
Dübel (3) durchdringende Schlitze (13) und bildet in diesem
Längenbereich außen mit den Klemmstegen einen Klebebereich.
Zwischen der geschlossenen Stirnseite (3b) und dem
Kanalgrund (4a) ist der Dübel (3) an seinen beiden längeren
Rechteckseiten außenseitig jeweils mit einer Riffelung (14)
ausgestattet.
Der Dübel (3) ist einstückig aus Kunststoff geformt.
Für die Sprossenverbindung wird die durchgehende,
vorzugsweise senkrecht anzuordnende Sprosse (1) am
Kreuzungspunkt an beiden Randbereichen (7) mit einer durch
Bohren oder Sägen erstellten Aussparung (15) zum
Durchstecken des Verbindungsstabes (5) durch die Sprosse (1)
in Richtung der längeren Rechteckausdehnung versehen.
Der Verbindungsstab (5) wird durch die Sprosse (1) gesteckt
und dann auf seine beiden Seiten je ein Dübel (3) mit seinem
Kanal (4) aufgesteckt. Dabei werden die Stege (6) im Dübel
(3) leicht verbogen und verhaken sich in der Riffelung (10)
des Verbindungsstabes (5).
Beim Einstecken des Verbindungsstabes (5) durch das
Einsteckloch (9) und zwischen die Stege (6) wird der Dübel
(3) im Bereich des Kanales (4) dübelartig aufgeweitet.
Die beiden Dübel (3) liegen mit ihrer Stirnseite (3a) an der
schmalen Außenseite der Sprosse (1) an und greifen mit ihren
Klemmzungen (11) über die Trapezflächen der Randabschnitte
(1a).
Auf diese beiden Dübel (3) werden die vorzugsweise
waagerecht verlaufenden Sprossen (2) aufgesteckt, die dann
durch die sägezahnartigen Klemmstege (12), die dübelartige
Aufweitung und die Klemmzungen (11) sowie die Riffelung (14)
eine feste Verbindung mit der durchgehenden Sprosse (1)
eingehen.
Die Sprossen (2) zeigen im Stoßbereich Gehrungszuschnitte
(2a), durch die ein sauberer und geschlossener
Kreuzungspunkt mit der Sprosse (1) erreicht wird und die
Aussparungen (15) überdeckt werden.
Die Trapez-Randabschnitte (7) der Dübel (3) haben
vorzugsweise konkav gewölbte Trapezseiten.
Durch die besondere Gestaltung des Dübels (3) mit seinen
innen- und außenseitigen Stegen (6, 12) und den Schlitzen
(13) sowie den stirnseitigen Klemmzungen (11) ist eine sehr
einfache Entformung des hergestellten Dübels (3) nach außen
möglich - lediglich muß auf einem gewissen Hub in
Dübellängsrichtung ein Formstempel aus dem Kanal (4) und dem
Einsteckloch (9) herausgefahren werden.
Bei einer weiteren Ausführung des Dübels (3) kann auf das
Loch (9) verzichtet werden und dafür können im bisherigen
Lochbereich auch Stege (6) liegen, so daß die Entformung
noch vereinfacht wird.
Claims (12)
1. Sprossenverbindung für zwischen Isolierglasscheiben
angeordnete, rechtwinklig zusammenstoßende Sprossen,
bestehend aus zwei in die beiden fluchtenden und gegen die
durchgehende Sprosse stoßenden Sprossen eingesetzte Dübel
und einen die durchgehende Sprosse durchfassenden und in
einen Kanal beider Dübel eingesteckten Verbindungsstab,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (4) jedes Dübels (3)
von mehreren auf der gesamten Einstecktiefe für den
Verbindungsstab (5) versetzt gegenüberliegenden
Stegen (6) gebildet ist und
daß die Stege (6) in sich flexibel
ausgebildet und quer zur Kanallängsrichtung am Dübel (3) angeformt sind.
2. Sprossenverbindung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (6) in der quer zur Kanal-
Längsrichtung (Verbindungsstab-Einsteckrichtung "A")
liegenden Draufsicht eine L-Form haben und dabei die sich
versetzt gegenüberliegenden Stege (6) mit ihrer L-Form um
180° verdreht ineinandergreifen und den im
Querschnittszentrum des Dübels (3) liegenden Kanal (4)
begrenzen.
3. Sprossenverbindung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) einen
rechteckigen, in der längeren Rechteckausdehnung zwei sich
gegenüberliegende, trapezförmig verjüngte Randabschnitte (7)
zeigenden Querschnitt hat, daß die Stege (6) mit ihrer L-Form
quer zur längeren Rechteckausdehnung liegen und zu beiden
von der kürzeren Rechteckausdehnung begrenzenden Dübelseiten
mit Abstand unter Bildung einer beidseitigen Dübelöffnung
(Schlitz) (8) zueinander liegen.
4. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Einsteckrichtung (A) des
Verbindungsstabes (5) vordere Stirnseite (3a) des Dübels (3)
geschlossen ist und ein koaxial zum Kanal (4) verlaufendes,
kreisförmiges Einsteckloch (9) für den Verbindungsstab (5)
hat.
5. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsstab (5) einen
kreisförmigen Querschnitt und mantelseitige Riffelungen (10)
aufweist.
6. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß an der vorderen Stirnseite (3a)
des Dübels (3) zwei an der längeren Rechteckausdehnung sich
gegenüberliegende Klemmzungen (11) angeformt sind, welche
über den trapezförmigen Randbereich (1a) der durchgehenden
Sprosse (1) greifen.
7. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden sich
gegenüberliegenden kürzeren Rechteckseiten am Dübel (3)
außenseitig abstehende und schräg entgegen der
Einsteckrichtung des Verbindungsstabes (5) gerichtete, in
sich flexible Klemmstege (12) angeformt sind, welche auf der
gesamten Dübellänge sich gegenüberliegende
Zahnreihen bilden.
8. Sprossenverbindung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die sägezahnartigen Klemmstege
(12) die Breite der schmaleren Trapezseite einnehmen (Fig.
7).
9. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die zahnartigen Klemmstege (12)
in zwei in Dübel-Längsrichtung gegeneinander versetzten
jeweils ein Teil der Breite der schmaleren Trapezseite
einnehmenden Reihen angeordnet sind (Fig. 12).
10. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) an seiner hinteren
Stirnseite (3b) geschlossen ist, zwischen Kanalgrund (4a)
und dieser Stirnseite (3b) quer zur längeren
Rechteckausdehnung den Dübel (3) durchdringende Schlitze
(13) aufweist und in diesem Längenbereich außen mit den
Klemmstegen einen Klebebereich bildet.
11. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) an seinen beiden
längeren Rechteckseiten zwischen hinterer Stirnseite (3b)
und Kanalgrund (4a) mantelseitig eine Riffelung (14) zeigt.
12. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) einstückig aus
Kunststoff geformt ist.
Priority Applications (1)
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DE19934311494 DE4311494C1 (de) | 1993-04-07 | 1993-04-07 | Sprossenverbindung |
Publications (1)
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DE (1) | DE4311494C1 (de) |
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Date | Code | Title | Description |
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8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: SCHMITZ, WERNER, DIPL.-ING., 33014 BAD DRIBURG, DE |
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R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20121101 |