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DE4311494C1 - Sprossenverbindung - Google Patents

Sprossenverbindung

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DE4311494C1
DE4311494C1 DE19934311494 DE4311494A DE4311494C1 DE 4311494 C1 DE4311494 C1 DE 4311494C1 DE 19934311494 DE19934311494 DE 19934311494 DE 4311494 A DE4311494 A DE 4311494A DE 4311494 C1 DE4311494 C1 DE 4311494C1
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DE
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DE19934311494
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Werner Dipl Ing Schmitz
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SCHMITZ, WERNER, DIPL.-ING., 33014 BAD DRIBURG, DE
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Individual
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
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    • E06B3/6675Connectors therefor for connection between the spacing elements and false glazing bars
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Joining Of Building Structures In Genera (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Sprossenverbindung für zwischen Isolierglasscheiben angeordnete, rechtwinklig zusammenstoßende Sprossen, bestehend aus zwei in die beiden fluchtenden und gegen die durchgehende Sprosse stoßenden Sprossen eingesetzte Dübel und einen die durchgehende Sprosse durchfassenden und in einen Kanal beider Dübel eingesteckten Verbindungsstab.
Bei einer derartigen, in der Praxis bekannt gewordenen Sprossenverbindung haben die Dübel einen im Querschnitt quadratischen Einsteckkanal und der Verbindungsstab ist von einer Vierkantstange gebildet.
Zur Erzielung einer Haftverbindung der Dübel in den Sprossen sind die Dübel auf einem Teilbereich ihrer Länge geschlitzt.
Diese Dübel gehen jedoch mit den sie aufnehmenden Sprossen keine ausreichende Lagefixierung ein, da hierfür entsprechende Klemm- und Haltemittel an den Dübeln fehlen und die Schlitze nur eine geringe Aufweitung der Dübel zum Anpressen an den Innenraum der Sprossen ergeben.
Weiterhin ist die Durchführung der Montage bei dieser Sprossenverbindung verhältnismäßig aufwendig, da zuerst die Dübel in die Sprossen eingeschoben werden, dann darin lagefixiert zu der durchgehenden Sprosse eingerichtet werden müssen und danach dann die Sprossen mit ihren Dübeln auf die die durchgehende Sprosse durchgreifende Vierkantstange aufgeschoben werden müssen. Hierbei kann wiederum eine Lageverschiebung der Dübel in den Sprossen entstehen, so daß die gesamte Sprossenverbindung im Kreuzungspunkt unzureichend ist und auch beim Transport sich verändern kann.
Eine nach der eingangs genannten Art aufgebaute Sprossenverbindung ist auch aus der DE-OS 40 41 161 bekannt, deren Vierkantstangen in die nicht geschlitzten Dübel unter Preß-Sitz einfassen und die Dübel greifen durch Preß-Sitz in die Hohlprofile ein.
Aus der US-PS 5 177 920 ist ein Kreuzverbinder aus Kunststoff für Sprossen bekannt, dessen Dübelteile außenseitig angeformte Klemmstege aufweisen, mit denen sie in die Sprossen haltend eingreifen; dieser Verbinder arbeitet ohne eingesteckte Stangen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine nach der eingangs genannten Art aufgebaute Sprossenverbindung dahingehend zu verbessern, daß die Dübel eine genaue Lage zu der durchgehenden Sprosse und eine hohe Lagefixierung in ihren Sprossen und zu der durchgehenden Sprosse erhalten, und die Verbindungsmontage mit weniger Arbeitsschritten durchführbar sowie dauerhaft haltbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Die in den sich daran anschließenden Unteransprüchen aufgeführten Gestaltungsmerkmale stellen vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen der Aufgabenlösung dar.
Bei der erfindungsgemäßen Sprossenverbindung sind die aus Kunststoff einstückig hergestellten Dübel mit innen- und außenseitigen Klemmitteln ausgerüstet, die einerseits durch den eingreifenden Verbindungsstab eine Dübelaufweitung und andererseits eine Anpressung an den Innenraum der Sprossen bewirken, wodurch eine hohe Haftverbindung zwischen Dübel und Sprosse erfolgt.
Der Einsteckkanal für den Verbindungsstab ist von gegeneinander versetzt angeordneten Stegen gebildet, die durch den Verbindungsstab leicht verbogen werden, sich dabei an dem mit einer Riffelung versehenen Verbindungsstab verankern und gleichzeitig eine gewisse Aufbiegung des Dübels bewirken. Die außen am Dübel vorgesehenen Klemmstege werden ebenfalls durch die Sprosse verbogen und gehen mit der Innenfläche der Sprosse eine hohe Verbindungsfestigkeit (Reibungsschluß) ein.
Die Montage dieser Sprossenverbindung ist äußerst einfach und mit wenigen Handgriffen durchführbar, indem der Verbindungsstab durch die durchgehende Sprosse gesteckt und dann auf den Verbindungsstab die beiden Dübel aufgesteckt werden und zu der durchgehenden Sprosse genau ausgerichtet sind. Danach werden dann die beiden Sprossen auf die Dübel aufgeschoben und hierbei erfolgt automatisch die sichere Klemmverbindung und ein Verschieben der Dübel ist dabei nicht mehr möglich, sondern es wird eine hohe und dauerhaft haltbare Verbindungsfestigkeit geschaffen, die auch beim Transport sich nicht mehr löst.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Dübel teilweise in die Sprossen einzukleben, indem der rückwärtige Dübelbereich im Anschluß an den Einsteckkanal mit seinen außenseitigen Stegen und seiner Riffelung einen Klebebereich bildet.
Durch die besondere Ausbildung und Anordnung der innen- und außenseitigen Stege ist nach der Herstellung der Kunststoffdübel eine problemlose Entformung erreicht.
Anhand der Zeichnungen wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel in Variation der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Kreuzungsbereiches zwischen einer durchgehenden Sprosse und zwei rechtwinklig dazu stehenden Sprossen,
Fig. 2 eine Vorderansicht im teilweisen Schnitt der aus Dübel und einem Verbindungsstab gebildeten Sprossenverbindung in noch nicht erfolgter Verbindungsdarstellung,
Fig. 3 eine Vorderansicht im teilweisen Schnitt einer an der durchgehenden Sprosse anstoßenden Sprosse mit Dübel und Verbindungsstab,,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die Sprosse mit Dübel und am Dübel angeformte, die durchgehende Sprosse randseitig übergreifenden Klemmzungen,
Fig. 5 eine Vorderansicht auf die Breitseite des Dübels mit einem von versetzten Stegen gebildeten Kanal, stirnseitigem Einsteckloch und Klemmzungen und außenseitigen in Zahnreihen vorgesehenen Klemmstegen sowie Riffelung,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch den Dübel,
Fig. 7 eine Seitenansicht auf die Schmalseite des Dübels,
Fig. 8 eine rückwärtige Stirnansicht des Dübels,
Fig. 9 einen Querschnitt durch den Dübel gemäß Schnittlinie I-I in Fig. 5,
Fig. 10 eine vordere Stirnansicht des Dübels,
Fig. 11 bis 15 eine Vorderansicht, eine Seitenansicht, eine rückwärtige Stirnansicht, einen Querschnitt und eine vordere Stirnansicht des Dübels in Variation seiner außenseitigen Klemmstege.
Die Sprossenverbindung für zwischen Isolierglasscheiben angeordnete, rechtwinklig zusammenstoßende Sprossen (1, 2) setzt sich aus zwei in die beiden fluchtenden und gegen die durchgehende Sprosse (1) stoßenden Sprossen (2) eingesetzte Dübel (3) und einen die durchgehende Sprosse (1) durchfassenden und in einen Kanal (4) beider Dübel (3) eingesteckten Verbindungsstab (5) zusammen.
Der Kanal (4) jedes Dübels (3) ist von mehreren auf der gesamten Einstecktiefe für den Verbindungsstab (5) versetzt gegenüberliegend eingeformten Stegen (6) gebildet, die in sich flexibel ausgebildet und flexibel mit dem Dübel (3) verbunden sind.
Die Stege (6) haben in der quer zur Kanal-Längsrichtung und somit Verbindungsstab-Einsteckrichtung (A) liegenden Draufsicht eine L-Form; die sich versetzt gegenüberliegenden Stege (6) greifen mit ihrer L-Form um 180° verdreht ineinander- und begrenzen den im Querschnittszentrum des Dübels (3) liegenden Kanal (4) (Fig. 9 und 14).
Beide Dübel (3) sind identisch ausgebildet und der Dübel (3) weist einen rechteckigen, in der längeren Rechteckausdehnung zwei sich gegenüberliegende, trapezförmig verjüngte Randabschnitte (7) zeigenden Querschnitt auf; die Stege (6) liegen mit ihrer L-Form quer zur längeren Rechteckausdehnung und zu beiden von der kürzeren Rechteckausdehnung begrenzenden Dübelseiten mit Abstand unter Bildung einer beidseitigen Dübelöffnung (Schlitz) (8) zueinander (Fig. 9 und 14).
Die in Einsteckrichtung (A) des Verbindungsstabes (5) vordere Stirnseite (3a) des Dübels (3) ist geschlossen ausgeführt und in dieser Stirnseite (3a) ist ein koaxial zum Kanal (4) verlaufendes, kreisförmiges Einsteckloch (9) für den Verbindungsstab (5) ausgespart.
Der Verbindungsstab (5) hat einen kreisförmigen Querschnitt und zeigt mantelseitige Riffelungen (10). Der Stab (5) besteht vorzugsweise aus Metall, kann jedoch auch als Kunststoffstab ausgebildet sein.
An der vorderen Stirnseite (3a) des Dübels (3) sind zwei an der längeren Rechteckausdehnung sich gegenüberliegende Klemmzungen (11) angeformt, welche über den trapezförmigen Randbereich (1a) der durchgehenden Sprosse (1) greifen (Fig. 1, 3 und 4).
An den beiden sich gegenüberliegenden kürzeren Rechteckseiten sind am Dübel (3) außenseitig abstehende und schräg entgegen der Einsteckrichtung (A) des Verbindungsstabes (5) gerichtete, in sich flexible Klemmstege (12) angeformt, welche auf der gesamten Dübellänge dem Dübel (3) sich gegenüberliegende Zahnreihen in Sägezahnform geben.
Dabei können die zahnartigen Klemmstege (12) die Breite der schmaleren Trapezseite einnehmen (Fig. 7) oder die zahnartigen Klemmstege (12) lassen sich in zwei in Dübel- Längsrichtung gegeneinander versetzten, jeweils einen Teil der Breite der schmaleren Trapezseite einnehmenden Reihen anordnen (Fig. 12).
Der Dübel (3) ist an seiner hinteren Stirnseite (3b) geschlossen, zeigt zwischen Kanalgrund (4a) und dieser Stirnseite (3b) quer zur längeren Rechteckausdehnung den Dübel (3) durchdringende Schlitze (13) und bildet in diesem Längenbereich außen mit den Klemmstegen einen Klebebereich. Zwischen der geschlossenen Stirnseite (3b) und dem Kanalgrund (4a) ist der Dübel (3) an seinen beiden längeren Rechteckseiten außenseitig jeweils mit einer Riffelung (14) ausgestattet.
Der Dübel (3) ist einstückig aus Kunststoff geformt.
Für die Sprossenverbindung wird die durchgehende, vorzugsweise senkrecht anzuordnende Sprosse (1) am Kreuzungspunkt an beiden Randbereichen (7) mit einer durch Bohren oder Sägen erstellten Aussparung (15) zum Durchstecken des Verbindungsstabes (5) durch die Sprosse (1) in Richtung der längeren Rechteckausdehnung versehen.
Der Verbindungsstab (5) wird durch die Sprosse (1) gesteckt und dann auf seine beiden Seiten je ein Dübel (3) mit seinem Kanal (4) aufgesteckt. Dabei werden die Stege (6) im Dübel (3) leicht verbogen und verhaken sich in der Riffelung (10) des Verbindungsstabes (5).
Beim Einstecken des Verbindungsstabes (5) durch das Einsteckloch (9) und zwischen die Stege (6) wird der Dübel (3) im Bereich des Kanales (4) dübelartig aufgeweitet.
Die beiden Dübel (3) liegen mit ihrer Stirnseite (3a) an der schmalen Außenseite der Sprosse (1) an und greifen mit ihren Klemmzungen (11) über die Trapezflächen der Randabschnitte (1a).
Auf diese beiden Dübel (3) werden die vorzugsweise waagerecht verlaufenden Sprossen (2) aufgesteckt, die dann durch die sägezahnartigen Klemmstege (12), die dübelartige Aufweitung und die Klemmzungen (11) sowie die Riffelung (14) eine feste Verbindung mit der durchgehenden Sprosse (1) eingehen.
Die Sprossen (2) zeigen im Stoßbereich Gehrungszuschnitte (2a), durch die ein sauberer und geschlossener Kreuzungspunkt mit der Sprosse (1) erreicht wird und die Aussparungen (15) überdeckt werden.
Die Trapez-Randabschnitte (7) der Dübel (3) haben vorzugsweise konkav gewölbte Trapezseiten.
Durch die besondere Gestaltung des Dübels (3) mit seinen innen- und außenseitigen Stegen (6, 12) und den Schlitzen (13) sowie den stirnseitigen Klemmzungen (11) ist eine sehr einfache Entformung des hergestellten Dübels (3) nach außen möglich - lediglich muß auf einem gewissen Hub in Dübellängsrichtung ein Formstempel aus dem Kanal (4) und dem Einsteckloch (9) herausgefahren werden.
Bei einer weiteren Ausführung des Dübels (3) kann auf das Loch (9) verzichtet werden und dafür können im bisherigen Lochbereich auch Stege (6) liegen, so daß die Entformung noch vereinfacht wird.

Claims (12)

1. Sprossenverbindung für zwischen Isolierglasscheiben angeordnete, rechtwinklig zusammenstoßende Sprossen, bestehend aus zwei in die beiden fluchtenden und gegen die durchgehende Sprosse stoßenden Sprossen eingesetzte Dübel und einen die durchgehende Sprosse durchfassenden und in einen Kanal beider Dübel eingesteckten Verbindungsstab, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (4) jedes Dübels (3) von mehreren auf der gesamten Einstecktiefe für den Verbindungsstab (5) versetzt gegenüberliegenden Stegen (6) gebildet ist und daß die Stege (6) in sich flexibel ausgebildet und quer zur Kanallängsrichtung am Dübel (3) angeformt sind.
2. Sprossenverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (6) in der quer zur Kanal- Längsrichtung (Verbindungsstab-Einsteckrichtung "A") liegenden Draufsicht eine L-Form haben und dabei die sich versetzt gegenüberliegenden Stege (6) mit ihrer L-Form um 180° verdreht ineinandergreifen und den im Querschnittszentrum des Dübels (3) liegenden Kanal (4) begrenzen.
3. Sprossenverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) einen rechteckigen, in der längeren Rechteckausdehnung zwei sich gegenüberliegende, trapezförmig verjüngte Randabschnitte (7) zeigenden Querschnitt hat, daß die Stege (6) mit ihrer L-Form quer zur längeren Rechteckausdehnung liegen und zu beiden von der kürzeren Rechteckausdehnung begrenzenden Dübelseiten mit Abstand unter Bildung einer beidseitigen Dübelöffnung (Schlitz) (8) zueinander liegen.
4. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in Einsteckrichtung (A) des Verbindungsstabes (5) vordere Stirnseite (3a) des Dübels (3) geschlossen ist und ein koaxial zum Kanal (4) verlaufendes, kreisförmiges Einsteckloch (9) für den Verbindungsstab (5) hat.
5. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsstab (5) einen kreisförmigen Querschnitt und mantelseitige Riffelungen (10) aufweist.
6. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der vorderen Stirnseite (3a) des Dübels (3) zwei an der längeren Rechteckausdehnung sich gegenüberliegende Klemmzungen (11) angeformt sind, welche über den trapezförmigen Randbereich (1a) der durchgehenden Sprosse (1) greifen.
7. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden sich gegenüberliegenden kürzeren Rechteckseiten am Dübel (3) außenseitig abstehende und schräg entgegen der Einsteckrichtung des Verbindungsstabes (5) gerichtete, in sich flexible Klemmstege (12) angeformt sind, welche auf der gesamten Dübellänge sich gegenüberliegende Zahnreihen bilden.
8. Sprossenverbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die sägezahnartigen Klemmstege (12) die Breite der schmaleren Trapezseite einnehmen (Fig. 7).
9. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zahnartigen Klemmstege (12) in zwei in Dübel-Längsrichtung gegeneinander versetzten jeweils ein Teil der Breite der schmaleren Trapezseite einnehmenden Reihen angeordnet sind (Fig. 12).
10. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) an seiner hinteren Stirnseite (3b) geschlossen ist, zwischen Kanalgrund (4a) und dieser Stirnseite (3b) quer zur längeren Rechteckausdehnung den Dübel (3) durchdringende Schlitze (13) aufweist und in diesem Längenbereich außen mit den Klemmstegen einen Klebebereich bildet.
11. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) an seinen beiden längeren Rechteckseiten zwischen hinterer Stirnseite (3b) und Kanalgrund (4a) mantelseitig eine Riffelung (14) zeigt.
12. Sprossenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Dübel (3) einstückig aus Kunststoff geformt ist.
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