CH687716A5 - Beschlag. - Google Patents
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Description
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CH 687 716 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Beschlag aus zwei plattenförmigen Beschlagteilen, insbesondere aus Stulpschienen von Treibstangenbeschlägen und zugehörigen Stossstellen-Abdeckplättchen. Bei einem aus dem Stand der Technik bekannten Beschlag sind aneinander stossende Stulpschienen durch ein plattenförmiges Teil abdeckend verbunden, welches einen zapfenförmigen Vorsprung aufweist, der in ein auf den vorgesehenen Verschiebeweg abgestimmtes Langloch einer Stulpschiene einklipsbar eingreift.
Um die mechanische Stabilität der bekannten Verbindung, insbesondere im Falle schmaler Beschlagteile sicherzustellen, muss ein Kompromiss zwischen der Breitenabmessung des Langlochs und der Breitenabmessung des Zapfens oder Stegs des Abdeckteils gefunden werden.
Ferner muss zur Herstellung der Verbindung der Zapfen oder Steg in das Langloch in Längsrichtung der Beschlagteile eingeschoben werden. Dies kann insbesondere bei bereits in eine Fenster- oder Türnut fertig- oder teilmontierten Stulpschienen schwierig oder unmöglich sein.
Aus diesem Grund ist es Aufgabe der Erfindung, den bekannten Beschlag hinsichtlich der Stabilität der Beschlagteilverbindung zu verbessern und die Montage der beiden Beschlagteile zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die in Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Dadurch, dass das eine Beschlagteil an beiden Seitenrändern jeweils eine in ihrer Länge auf den gegenseitigen Verschiebeweg abgestimmte Rand-ausnehmung aufweist, welche Randausnehmungen miteinander fluchten, dass das andere Beschlagteil an seinen beiden Seitenrändern jeweils einen in diese Randausnehmung eingreifenden und die Seitenränder des einen Beschlagteils hintergreifenden, nach innen abgewinkelten Vorsprung trägt, mit denen das andere Beschlagteil von oben in die Rand-ausnehmungen des einen Beschlagteils einklipsbar ist, wird zum einen die überlappende Beschlagteileverbindung stabilisiert, indem nämlich das im Stand der Technik erforderliche Langloch im Endbereich des einen Beschlagteils entfällt. Zum anderen ist es nun nicht mehr nötig, das andere Beschlagteil in Längsrichtung auf das eine Beschlagteil aufzuschieben, was die Montage vereinfacht. Stattdessen wird vorteilhafterweise das andere Beschlagteil mit seinen abgewinkelten Vorsprüngen von oben in die Randausnehmungen des einen Beschlagteils ge-klipst.
Der Verschiebeweg wird vorzugsweise dadurch definiert und begrenzt, dass die Randausnehmungen des betreffenden Beschlagteils an ihren beiden Enden durch vorspringende Randabschnitte begrenzt sind.
Das Aufklipsen des anderen Beschlagteils lässt sich entweder dadurch erreichen, dass dessen nach innen abgewinkelte Randvorsprünge elastisch mit dessen Seitenrändern verbunden sind oder alternativ dadurch, dass zwischen den beiden Randausnehmungen des einen Beschlagteils ein elastisch kompressibler Abschnitt vorgesehen ist.
Vorzugsweise wird dieser elastisch kompressible Abschnitt durch schmale, zu den Randausnehmungen parallel verlaufende Schlitze gebildet.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung des erfin-dungsgemässen Beschlages sind die Randausnehmungen an einem Endabschnitt des einen Beschlagteils vorgesehen, welcher einen schmalen, zur Endquerkante ausmündenden länglichen Schlitz aufweist. Das bereits aufgeklipste andere Beschlagteil lässt sich dann durch elastisches Zusammendrücken des geschlitzten Endabschnitts auch wieder entfernen.
Bei der bevorzugten Ausführung der Verbindung für Stulpschienen von Treibstangenbeschlägen, weisen beide zu verbindenden Teile Durchgangsbohrungen auf, die in einer definierten Schiebeposition miteinander fluchten und eine Befestigungsschraube aufnehmen können. Dadurch wird in der definierten Schiebeposition eine mechanische Verbindung zweier mit ihren Querkanten aneinander stos-sender Stulpschienen durch das Abdeckteil erreicht.
Um das aufgeklipste andere Beschlagteil in einer definierten Schiebeposition zu arretieren, weist dieses an einem der Stulpschiene gegenüberliegenden Flächenabschnitt mindestens eine noppenartige Erhöhung auf, die in eine entsprechende Vertiefung des anderen Beschlagteils bei der definierten Schiebeposition eingreift.
Vorzugsweise sind die Breitenabmessungen beider Teile etwa gleich gross. Das aufgeklipste andere Beschlagteil kann mindestens bezüglich seiner Längsachse symmetrisch ausgebildet sein. Bevorzugt besteht das andere Beschlagteil aus Metall-druckguss, während die Stulpschiene aus Kunststoff besteht. Es kann jedoch auch umgekehrt die Stulpschiene aus Metall bestehen und das darüber klipsbare andere Beschlagteil aus Kunststoff gefertigt sein, der eine gewisse Flexibilität der Randabschnitte aufweist.
Nachfolgend wird die Erfindung in mehreren Aus-führungsarten anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1A und 1B jeweils prinzipielle, alternative Ausführungsformen des erfindungsgemässen Beschlages; und
Fig. 2A, 2B und 2C eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemässen Beschlages jeweils in Draufsicht, Seitenansicht und in einer Schnittdarstellung.
In Fig. 1A sind perspektivisch zwei plattenförmige Beschlagteile 1 und 2 des erfindungsgemässen Beschlages dargestellt. Das erste Beschlagteil 1 weist in einem durch eine Querkante 10 definierten Endabschnitt zwei einander gegenüberliegende und miteinander fluchtende Randausnehmungen 4 und 4' auf, die jeweils durch vorspringende Abschnitte 6, 6', 6" und 6"' der Seitenränder 3 und 3' begrenzt sind. Das andere Beschlagteil 2, welches vorzugsweise dieselbe Breitenabmessung wie das Teil 1 hat und als Abdeckteil dient, weist zwei einander gegenüberliegende, nach innen abgewinkelte Vorsprünge 5 und 5' auf, die in ihrer Längenabmessung kürzer sind, als die Länge der Randausneh-
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mungeri 4 und 4'. Mit diesen Vorsprüngen 5, 5' ist das Beschlagteil 2 auf das Beschlagteil 1 von oben in dessen Randausnehmungen 4, 4' steck- und auf-klipsbar. Die Länge der Randausnehmungen 4 und 4' des Teils 1 und die Länge der Vorsprünge 5 und 5' des Teils 2 definieren die Länge der Verschiebestrecke, längs der die beiden Teile 1 und 2 verschoben werden können.
Wie dargestellt, können die beiden Randausnehmungen 4 und 4' des Beschlagteils 1 leicht angeschrägt sein, und die zu diesen Schrägflächen der Randausnehmungen 4 und 4' weisenden entsprechenden Flächen 5" und 5'" der Vorsprünge 5 und 5' sind ebenfalls entsprechend angeschrägt, was das Aufklipsen des Beschlagteils 2 auf das Beschlagteil 1 erleichtert. Die Vorsprünge 5 und 5' weisen ausserdem schräge, an die Plattenfläche des Beschlagteils 2 anschliessende und in ihrem Abstand dem Abstand der Schrägflächen 4 und 4' entsprechende Flächen 5"" und 5'"" auf, die eine schienenartige Längsführung durch die an die Schräge der Randausnehmungen 4 und 4' adaptierte Schräge dieser Schrägflächen 5"" und 5'"" bewirken. Das Aufklipsen des Abdeckbeschlagteils 2 auf das Beschlagteil 1 wird in Fig. 1A dadurch bewirkt, dass die abgewinkelten Vorsprünge 5 und 5' eine gewisse Elastizität aufweisen und somit unter Druck an den Schrägflächen 4 und 4' der Randausnehmungen des Teils 1 entlang gleiten und schliesslich klipsend unter die Unterkante der Randausnehmungen 4 und 4' greifen.
In Fig. 1B ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei der ein auf ein Beschlagteil 11 auf-zuklipsendes plattenförmiges Abdeckteil 12 starr ausgeführt ist, d.h., bei dem nach innen abgewinkelte Vorsprünge 15 und 15' starr mit dem platten-förmigen Abschnitt des Abdeckteils 12 verbunden sind. In einem Beschlagteil 11 sind schmale Längsschlitze 17 und 17' längs dessen Randausnehmungen 14 und 14' vorgesehen, so dass dieser Abschnitt im Bereich der Randausnehmungen 14 und 14' elastisch kompressibel ist und dadurch das Aufklipsen des anderen plattenförmigen Teils 12 ermöglicht. Einander entsprechende Schrägflächen der Randausnehmungen 14 und 14' sowie der nach innen abgewinkelten Vorsprünge 15 und 15' sind in derselben Weise wie bei den Randausnehmungen 4 und 4' und den Vorsprüngen 5 und 5' gemäss Fig. 1A vorgesehen.
Das Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1B weist ausserdem in derselben Weise wie bei dem in Fig. 1A dargestellten Ausführungsbeispiel Vertiefungen 20, 20', 20" und 20'" auf der dem anderen plattenförmigen Teil 12 zugewandten Fläche und entsprechende noppenartige Erhöhungen 20"" und 20'"" auf der entsprechenden Fläche des Abdeckteils 12 auf, die genauso wie beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1A eine bestimmte Verschiebeposition der Teile 11 und 12 definieren. Die Länge des Verschiebewegs der beiden Beschlagteile 11 und 12 wird, genauso wie beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1A, durch die Länge der Randausnehmungen 14 und 14' definiert, die an ihren beiden Enden jeweils durch vorspringende Randabschnitte 16, 16' sowie 16" und 16'" begrenzt sind.
In den Fig. 1A und 1B sind die beiden Beschlagteile 1 und 2 bzw. 11 und 12 im wesentlichen als Flachprofile dargestellt. Vorzugsweise wird der er-findungsgemässe Beschlag jedoch mit anders profilierten Beschlagteilen ausgeführt, wie sie bei Stulpschienen von Treibstangenbeschlägen üblich sind.
Die Bewegung zum Aufklipsen der Abdeckteile 2 bzw. 12 auf die Beschlagteile 1 bzw. 11 ist in den Fig. 1A und 1B jeweils durch die Pfeile I und II veranschaulicht.
In den Fig. 2A, 2B und 2C ist eine bevorzugte Ausführungsart des erfindungsgemässen Beschlages jeweils in Draufsicht, Seitenansicht und in einer Schnittdarstellung gezeigt. Auf eine Stulpschiene 21 ist ein Abdeckteil 22 aufgeklipst. Letzteres weist, ähnlich wie bei den Ausführungen gemäss Fig. 1A und 1B nach innen abgewinkelte Randvorsprünge 25 und 25' auf (vgl. Fig. 2B und 2C), mit denen das Abdeckteil 22 in Randausnehmungen 24 und 24' der Stulpschiene 21 eingeklipst wird. Letztere weist im Bereich dieser Randausnehmungen 24 und 24' Schlitze 27 und 27' auf, die eine elastische Komprimierbarkeit in diesem Bereich zum Aufklipsen der Abdeckteile 22 sicherstellen. Dabei ist die Länge der beiden Schlitze 27 und 27' und damit die kompressible Zone des Teils 21 im Vergleich mit den Ausführungsformen gemäss Fig. 1A und 1B verkürzt, was die Stabilität des Teils 21 in seinem Endbereich erhöht.
Die Randausnehmungen 24 und 24' sind ausserdem im Bereich der kompressiblen Zone der Stulpschiene 21, genauer gesagt gegenüber den Endabschnitten der Schlitze 27 und 27 jeweils durch zwei weitere Einspränge 23, 23' und 23" sowie 23'" charakterisiert, die die Wandstärke gegenüber den Endabschnitten der Schlitze 27 und 27' verringern und dadurch definierte Flexibilitätszonen schaffen (vgl. Fig. 2 A).
Der Verschiebeweg der Beschlagteile 21 und 22 ist jeweils durch am Ende der Randausnehmungen 24 und 24' vorgesehene Schultern 26, 26', 26" und 26'" der beiden Seitenränder der Stulpschiene 21 begrenzt. Weiterhin hat letztere einen in einer Querkante 30 mündenden Mittel-Längsschlitz im Bereich ihres Endabschnitts, wodurch sich das ein-geklipste Abdeckteil 22 durch Zusammendrücken der links und rechts vom Schlitz 31 befindlichen Hälften der Stulpschiene 21 leicht aus seiner einge-klipsten Position entfernen lässt.
Insbesondere in Fig. 2B ist deutlich ersichtlich, dass die Seitenränder des Abdeckteils 22 einseitig anschliessend an die nach innen abgewinkelten Vorsprünge 25 bzw. 25' nach unten gezogene Schultern 32 bzw. 32' aufweisen, welche in Zusammenwirkung mit Abflachungen im Bereich der Seitenränder der Stulpschiene 21 sicherstellen, dass das Abdeckteil 22 nur in einer bestimmten Lage und nicht um 180° gedreht aufklipsbar ist. Das bedeutet auch, dass das Abdeckteil 22 lediglich hinsichtlich seiner Längsachse und nicht auch hinsichtlich seiner Querachse symmetrisch gestaltet ist. Ferner enthält das Abdeckteil 22 Durchgangsbohrungen 28 und 28', wobei die rechts dargestellte Durchgangsbohrung 28' mit einer entsprechenden Durchgangsbohrung im Teil 21 in einer bestimmten
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Schiebeposition fluchtet. Die Schnittdarstellung gemäss Fig. 2C zeigt ausserdem noch, dass die im Bereich der Schlitze 27 und 27' stehengebliebenen Abschnitte der Ränder der Stulpschiene 21 ähnlich wie bei den Ausführungen nach Fig. 1A und 1B angeschrägt sind, was das Aufklipsen des Abdeckteils 22 an dieser Stelle erleichtert. In derselben Weise sind auch die Ränder der Vorsprünge 25 und 25' des Abdeckteils 22 entsprechend angeschrägt, wie dies bereits anhand der Ausführungsformen gemäss Fig. 1A und 1B erläutert wurde. Ferner trägt die Stulpschiene 21 an ihrem durch die Querkante 30 definierten Ende auf der dem Teil 22 gegenüberliegenden Fläche Vertiefungen 40 und 40', die in der bereits anhand der Ausführungsformen gemäss Fig. 1A und 1B erläuterten Weise mit noppenartigen Erhöhungen des Abdeckteils 22 zusammenwirken und eine bestimmte Position des letzteren nach dem Aufklipsen definieren. Bei der bevorzugten Anwendung als Verbindung für Stulpschienen von Treibstangenbeschlägen ist die Stulpschiene 21 aus Kunststoff gefertigt, was die Kompressibilität im Bereich der Schlitze 27 und 27' sowie im Bereich des Schlitzes 31 sicherstellt. Das Abdeckteil 22 kann dann starr und aus Metalldruck-guss gefertigt sein.
Claims (10)
1. Beschlag aus zwei Beschlagteilen (1, 2; 11, 12; 21, 22), insbesondere aus Stulpschienen von Treibstangenbeschlägen und zugehörigen Stossstel-len-Abdeckplättchen, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Beschlagteil (1; 11; 21) an seinen beiden Seitenrändern (3, 3'; 13, 13'; 23, 23') jeweils eine in ihrer Länge auf den Verschiebeweg der Beschlagteile (1, 2; 11, 12; 21, 22) abgestimmte Randaus-nehmung (4, 4'; 14, 14'; 24, 24') aufweist und dass an den beiden Seitenrändern des anderen Beschlagteils (2; 12; 22) jeweils ein in die Randausnehmungen (4, 4'; 14, 14'; 24, 24') eingreifender und die Seitenränder (3, 3'; 13, 13'; 23, 23') des einen Beschlagteils (1; 11; 21) hintergreifender, nach innen abgewinkelter Vorsprung (5, 5'; 15, 15'; 25, 25') vorgesehen ist, wobei das andere Beschlagteil (2, 12, 22) mit seinen Vorsprüngen (5, 5'; 15, 15'; 25, 25') von oben in die Randausnehmungen (4, 4'; 14, 14'; 24, 24') des einen Beschlagteils (1, 11, 21) einklipsbar ist.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randausnehmungen an ihren beiden Enden durch vorspringende Randabschnitte (6, 6', 6", 6"'; 16, 16', 16", 16'") begrenzt sind.
3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die nach innen abgewinkelten Vorsprünge des anderen Beschlagteils (2) elastisch mit dessen Seitenrändern verbunden sind.
4. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Randausnehmungen (14, 14'; 24, 24') des einen Beschlagteils (11; 21) ein elastisch kompressibler Abschnitt vorgesehen ist, der das Aufklipsen des anderen Beschlagteils ermöglicht.
5. Beschlag nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randausnehmungen (4, 4'; 14, 14'; 24, 24') an einem Endabschnitt des einen Beschlagteils (1; 11; 21) vorgesehen sind.
6. Beschlag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Endabschnitt einen zu einer Querkante (10; 30) ausmündenden länglichen Mittelschlitz (31) aufweist, so dass das andere Beschlagteil (2; 12; 22) zur Querkante (10; 30) hin durch elastisches Zusammendrucken des geschlitzten Endabschnitts herausschiebbar ist.
7. Beschlag nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der beiden Beschlagteile im Verschiebebereich eine Durchgangsbohrung (8, 8', 9; 18, 18', 19; 28, 28', 29) so aufweist, dass beide Durchgangsbohrungen in einer definierten Schiebeposition fluchten.
8. Beschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Beschlagteil (1; 11; 21) an einem dem anderen Beschlagteil (2; 12; 22) gegenüberliegenden Flächenabschnitt mindestens eine Vertiefung (7, 7', 7", 7'"; 20, 20', 20", 20'"; 40, 40', 40", 40'") aufweist, in die eine entsprechende nop-penartige Erhöhung (7"", 7'""; 20"", 20'"") des anderen Beschlagteils (2; 12; 22) in der definierten Schiebeposition eingreift.
9. Beschlag nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äusseren Breitenabmessungen der beiden Beschlagteile gleich gross sind.
10. Beschlag nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Beschlagteil zu seiner Längsachse symmetrisch ausgebildet ist und zwei Durchgangsbohrungen aufweist.
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