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DE4340511A1 - Gebäudekonstruktion als Fassade oder Dach - Google Patents

Gebäudekonstruktion als Fassade oder Dach

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DE4340511A1
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DE
Germany
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plate
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relative
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DE4340511A
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Seele GmbH and Co KG
Original Assignee
Glasbau Seele 86368 Gersthofen De GmbH
GLASBAU SEELE GmbH
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Priority to DE59408540T priority patent/DE59408540D1/de
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Priority to AT94115912T priority patent/ATE182653T1/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Gebäudekonstruktion als Fassade oder Dach, mit mindestens einer Platte, insbesondere Glasscheibe, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Aus der EP 0 201 212 B1 ist eine Haltevorrichtung für die verwindungsfreie Aufhängung von Platten, beispielsweise aus Glas, bekannt, welche ein Kugelelement und ein Hülsenelement aufweist, die so miteinander verbunden sind, daß sie eine sphärische Drehbewegung relativ zueinander zulassen. Das Hülsenelement ist in einer Bohrung der Platte befestigt. Der Drehpunkt liegt im wesentlichen in der Mittelebene der Platte. Das Kugel­ element weist einen Stiel auf, welcher an einer Tragkon­ struktion befestigt wird. Mit dieser Haltevorrichtung soll es möglich sein, die Platten verwindungsfrei an einer Tragkonstruktion zu befestigen.
Aus der DE 39 27 653 C2 ist eine Haltevorrichtung für Glasplatten von Gebäuden bekannt, welche einen Kugelkopf aufweist, der in einer Lagerhülse nach allen Seiten begrenzt schwenkbar ist. Das aus Kugelkopf und Lagerhülse bestehende Kugelgelenk ist außerhalb der Glasplatte angeordnet. Der Kugelkopf ist mit einem Gewindestiel versehen, dessen vom Kugelkopf abgewandtes Ende in einen Gleitkörper geschraubt ist, der in einer als Tragkon­ struktion dienenden Schiene in Schienenlängsrichtung verstellbar angeordnet ist. Durch mehr oder weniger tiefes Einschrauben des Gewindestiels in den Gleitkörper kann die Haltevorrichtung auf verschiedene Abstände zwischen der Glasplatte und der Tragkonstruktion eingestellt werden. Mit der Haltevorrichtung soll es möglich sein, die Glasplatte frei von Biegemomenten an einer Tragkonstruktion zu befestigen.
Die Platten, beispielsweise Glasplatten oder Glasschei­ ben, werden üblicherweise mit vier Haltevorrichtungen der bekannten Art an der Tragkonstruktion befestigt. Die Platten sind normalerweise rechteckig und in jeder ihrer vier Ecken ist eine Haltevorrichtung angeordnet. Die Haltevorrichtungen bestehen je im wesentlichen aus einem an der Platte befestigten Platten-Halter und einem an der Tragkonstruktion befestigten Träger-Halter, welche durch das Kugelgelenk begrenzt allseitig schwenkbar miteinander verbunden sind. Bei Belastung der Platten durch Wind, Schnee oder andere Kräfte wird die Platte durchgebogen. Dabei können die Platten-Halter den sich schrägstellenden Plattenbereichen folgen. Bei einer solchen Durchbiegung der Platten verändern sich auch die Abstände der Platten­ punkte, an welchen die Haltevorrichtungen befestigt sind. Die Abstände der Haltepunkte verändern sich auch bei Temperaturänderungen und dadurch bedingten Materialexpan­ sionen oder Materialkontraktionen. Die Ausdehnungskoeffi­ zienten der Platten sind meistens anders als die Aus­ dehnungskoeffizienten der Tragkonstruktionen, was zu Positionsveränderungen der Haltepunkte der Platten rela­ tiv zu den ihnen gegenüberliegenden Haltepunkten der Tragkonstruktion führt. Zur Kompensation solcher Relativ­ bewegungen müssen die Träger-Halter relativ zu den Plat­ ten-Haltern bewegbar sein. Diese Beweglichkeit innerhalb der Haltevorrichtungen erschwert jedoch den Befestigungs­ vorgang zur Befestigung der Platten mittels der Haltevor­ richtungen an der Tragkonstruktion. Die Platten, häufig sehr schwere große Glasplatten oder Glasscheiben, müssen solange von Monteuren oder durch technische Hilfsmittel relativ zur Tragkonstruktion in einer bestimmten Position gehalten werden, bis alle Haltevorrichtungen sowohl an der Platte als auch an der Tragkonstruktion befestigt sind. Die Ausrichtung der Platten relativ zu der Tragkonstruktion ist schwierig, zeitaufwendig und dadurch teuer.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, Mittel zu finden, durch welche Platten, insbesondere Glasscheiben, einfacher, schneller und damit billiger, gleichzeitig jedoch derart an einer Tragkonstruktion befestigt werden können, daß bei belastungsbedingten Durchbiegungen oder temperaturbedingten Längenänderungen keine Verwindungskräfte oder Biegemomente von den Haltevorrichtungen auf die Platte ausgeübt werden. Die Platte soll an der Tragkonstruktion "Zwang-frei" gelagert werden.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kenn­ zeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Durch die Erfindung ergeben sich insbesondere folgende Vorteile: Alle Haltevorrichtungen können bereits in der Werkstatt oder auf der Baustelle unabhängig von der Tragkonstruktion an der Platte befestigt werden. Zur Lagepositionierung der Platte relativ zur Tragkonstruk­ tion braucht die Platte lediglich mit nur einer Haltevor­ richtung an der Tragkonstruktion befestigt zu werden. Für die Befestigung einer zweiten Haltevorrichtung der Platte an der Tragkonstruktion braucht die Platte lediglich um den durch die erste Haltevorrichtung gegebenen Drehpunkt gedreht zu werden, um in die richtige Lage relativ zur Tragkonstruktion gebracht zu werden. Bei dieser Drehung kann bereits keine Verlagerung der Platte relativ zur Drehachse mehr stattfinden. Nach der Befestigung der zweiten Haltervorrichtung an der Tragkonstruktion ist die Position der Platte relativ zur Tragkonstruktion in allen Richtungen fixiert und die Platte wird über die beiden Haltevorrichtungen von der Tragkonstruktion getragen, ohne daß weitere Hilfsmittel benötigt werden. Ebenfalls ohne weitere Hilfsmittel können jetzt die dritte und die vierte Haltevorrichtung an der Platte und/oder an der Tragkonstruktion befestigt werden. Bei Durchbiegungen der an der Tragkonstruktion befestigten Platte, welche bei­ spielsweise durch Belastung durch Wind oder Schnee hervorgerufen werden, und bei Materialexpansionen und Materialkontraktionen der Platte, welche beispielsweise durch Temperaturänderungen hervorgerufen werden, können in der Platte keine Verwindungskräfte oder Biegemomente zwischen den Haltevorrichtungen und der Platte auftreten.
Es sind mindestens drei Haltevorrichtungen vorgesehen, welche in den drei Eckpunkten eines theoretischen Drei­ eckes mit Abstand voneinander angeordnet sind. Die Eckpunkte liegen vorzugsweise in den Ecken der Platte. Die erste Haltevorrichtung und die zweite Haltevorrich­ tung sind, wenn die Platte an der Tragkonstruktion befes­ tigt ist, vorzugsweise auf einer im wesentlichen horizon­ talen Linie mit Abstand nebeneinander angeordnet. Wenn die Platte um 90° in der Plattenebene gedreht wird, so daß die dritte Haltevorrichtung auf einer horizontalen Linie neben der ersten Haltevorrichtung zu liegen kommt, dann gilt die dritte Haltevorrichtung als zweite Halte­ vorrichtung, und die zweite Haltevorrichtung gilt als dritte Haltevorrichtung. Zum leichteren Verständnis wird in der folgenden Beschreibung und in den Patentansprüchen angenommen, daß die erste Haltevorrichtung und die zweite Haltevorrichtung auf einer ungefähr horizontalen Linie mit Abstand nebeneinander liegen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprü­ chen enthalten.
Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die Zeich­ nungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Bei­ spiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Platte, beispielsweise einer Glasscheibe, mit vier Haltevorrichtungen in Richtung von einer Tragkonstruktion auf die Platte gesehen,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Haltevorrichtung, welches eine erste, zweite, dritte oder vierte Haltevorrichtung nach der Erfindung sein kann, mit einer abgebrochen im Querschnitt darge­ stellten Glasscheibe und einer abgebrochen im Querschnitt dargestellten Tragkonstruktion, an welcher die Glasscheibe mittels der Haltevor­ richtungen befestigt ist,
Fig. 3 eine abgebrochene Seitenansicht einer ersten Haltevorrichtung nach der Erfindung, welche insbesondere ihren Träger-Halter zeigt,
Fig. 4 eine abgebrochene, teilweise im Axialschnitt dargestellte zweite Haltevorrichtung, welche auch als dritte Haltevorrichtung verwendet werden kann, wobei insbesondere ihr Träger- Halter gezeigt ist,
Fig. 5 eine abgebrochene, teilweise im Axialschnitt dargestellte vierte Haltevorrichtung, welche auch als dritte Haltevorrichtung verwendet werden kann, wobei insbesondere ihr Träger- Halter gezeigt ist,
Fig. 6 eine abgebrochene Seitenansicht, teilweise im Axialschnitt, einer weiteren Ausführungsform einer vierten Haltevorrichtung, welche auch als dritte Haltevorrichtung verwendet werden kann, wobei insbesondere ihr Träger-Halter gezeigt ist,
Fig. 7 eine abgebrochene Seitenansicht einer weiteren Variante einer vierten Haltevorrichtung, welche auch als dritte Haltevorrichtung verwendet werden kann, wobei insbesondere ihr Träger- Halter gezeigt ist,
Fig. 8 einen Axialschnitt eines Platten-Halters der vier Haltevorrichtungen,
Fig. 9 einen Axialschnitt einer anderen Ausfüh­ rungsform eines Platten-Halters der vier Haltevorrichtungen.
Fig. 1 zeigt perspektivisch eine Platte 12, welche mittels mindestens drei, vorzugsweise mindestens vier Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 an einer schematisch dargestellten Tragkonstruktion 14 befestigt ist und zusammen mit einer Vielzahl von weiteren solchen oder ähnlichen Platten 12 eine Fassade oder Decke eines Gebäudes bildet. Die Platte 12 ist vorzugsweise eine Glasplatte oder eine Glasscheibe, kann jedoch auch aus Kunststoff, Holz, Metall oder einem anderen Material bestehen. Die Platte 12 kann durchsichtig, undurchsich­ tig, lichtdurchlässig, lichtundurchlässig oder nur teilweise lichtdurchlässig oder durchsichtig sein. Die mindestens drei Haltevorrichtungen 1, 2 und 3 sind auf die drei Eckpunkte 21, 22 und 23 eines theoretischen Dreieckes aufgeteilt und liegen je in einem Eckbereich der Platte 12. Die vierte Haltevorrichtung 4 liegt in einem vierten Eckpunkt 24, welcher sich in einem vierten Eckbereich der Platte 12 befindet, und erweitert das theoretische Dreieck zu einem theoretischen Viereck. Die Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 enthalten je einen an der Platte 12 befestigten Platten-Halter 16, einen an der Tragkonstruktion 14 zu befestigenden Träger-Halter 18 und ein diese beiden Halter miteinander verbindendes Verbin­ dungselement 19. Die Platten-Halter 16 von allen Halte­ vorrichtungen 1, 2, 3 und 4 sind entsprechend den Figs. 8 und 9 mit einem Universalgelenk 26 versehen, welches einen Schwenkmittelpunkt 28 hat, um welchen der Platten­ halter 16 zusammen mit dem von ihm gehaltenen Bereich der Platte 12 allseitig Schwenkbewegungen relativ zu dem Verbindungselement 19 machen kann. Die Schwenkbewegungen sind bezüglich ihrer Größe begrenzt, beispielsweise durch eine Bohrungswand 30 des Platten-Halters 16, durch welche sich das Verbindungselement 19 erstreckt. Das Universal­ gelenk 26 besteht gemäß den Fig. 9 und 8 vorzugsweise aus einer im Platten-Halter 16 gebildeten Hohlkugel- Lagerschale 32 und einer darin gelagerten Gelenkkugel 34. Die Gelenkkugel 34 ist an dem, dem Platten-Halter 16 zugewandten Ende des Verbindungselementes 19 befestigt oder mit dem Verbindungselement 19 aus einem einstückigen Teil gebildet. Der Schwenkmittelpunkt 28 kann entspre­ chend Fig. 8 innerhalb der Ebene oder Dicke der Platte 12 oder entsprechend Fig. 9 außerhalb der Platte 12 liegen.
Bei der ersten Haltevorrichtung 1 sind der Träger-Halter 18 und das Verbindungselement 19 so ausgebildet, daß sie zusammen quer zur Verbindungsrichtung des Verbindungsele­ mentes 19 eine biegesteife Einheit bilden. Fig. 2 ist eine schematische Darstellung von einer der vier Halte­ vorrichtungen 1, 2, 3 und 4, deren Platten-Halter 16 an der Platte 12 und deren Träger-Halter 18 an der Tragkon­ struktion 14 befestigt ist. Bei der in Fig. 1 dargestell­ ten ersten Haltevorrichtung 1 sind der Träger-Halter 18 und das Verbindungselement 19 entsprechend Fig. 3 entwe­ der starr miteinander verbunden oder sie bestehen zusam­ men aus einem einzigen Materialstück.
Bei der in Fig. 1 dargestellten zweiten Haltevorrichtung 2 ist der Träger-Halter 18 relativ zu seinem Verbindungs­ element 19 in Richtung des Abstandes dieser zweiten Haltevorrichtung 2 von der ersten Haltevorrichtung 1, im folgenden x-Richtng genannt, im Betrieb beweglich ausge­ bildet, so daß sich die beiden Teile bei Materialkontrak­ tionen, Materialexpansionen und Materialverformungen beispielsweise bei Temperaturänderungen und Plattendurch­ biegungen bei Winddruck zwangsfrei relativ zueinander bewegen können. Der Träger-Halter 18 dieser zweiten Haltevorrichtung 2 bildet jedoch zusammen mit dem Ver­ bindungselement 19 in allen quer zur x-Richtung verlau­ fenden Richtungen eine unbeweglich starre Einheit. Dadurch kann die zweite Haltevorrichtung in dieser quer zur x-Richtung verlaufenden Richtung das Gewicht der Platte 12 tragen, wenn diese mittels dieser zweiten Haltevorrichtung 2 an der Tragkonstruktion 14 befestigt ist. Die genannte Beweglichkeit des Träger-Halters 18 der zweiten Haltevorrichtung 2 ist vorzugsweise durch ein Gelenk 40 gegeben, welches entsprechend Fig. 4 eine rechtwinklig quer zur x-Richtung verlaufende Schwenkachse 42 hat und den Träger-Halter 18 mit dem Verbindungsele­ ment 19 derart verbindet, daß diese beiden Teile um die Schwenkachse 42 relativ zueinander schwenkbar sind. Anstelle eines Gelenkes 40 oder Lagers mit einer orts­ festen Schwenkachse 42 könnte in abgewandelter Ausfüh­ rungsform ein lineare oder gekrümmt verlaufende Führungs­ nut im Träger-Halter 18 gebildet sein, in welcher ein an dem in Fig. 4 oberen Ende des Verbindungselementes 19 befestigter oder gebildeter Gleitkörper in Nutlängsrich­ tung frei gleitbar geführt ist. Die genannte biegesteife Einheit des Träger-Halters 18 zusammen mit seinem Verbin­ dungselement 19 quer zur x-Richtung ist dadurch gebildet, daß die Gelenkelemente des Gelenks 40 nur um die Schwenk­ achse 42 relativ zueinander bewegbar sind, jedoch nicht in Richtungen quer zu dieser Schwenkachse 42.
Bei der in Fig. 1 dargestellten dritten Haltevorrichtung 3 ist der Träger-Halter 18 relativ zu dem Verbindungsele­ ment 19 in Richtung des Abstandes dieser dritten Halte­ vorrichtung 3 von der ersten Haltevorrichtung 1, im folgenden y-Richtung genannt, im Betrieb frei beweglich. Die x-Richtung und y-Richtung laufen quer zueinander, vorzugsweise unter einem Winkel von 90°. Die Beweglich­ keit des Träger-Halters 18 der dritten Haltevorrichtung 3 kann in gleicher Weise wie bei der zweiten Haltevorrich­ tung 2 entsprechend Fig. 4 durch ein Gelenk 40 mit einer Schwenkachse 42 gegeben sein, in welchem Falle die Schwenkachse 42 rechtwinklig quer zur y-Richtung und damit parallel zur x-Richtung angeordnet ist. Aus diesem Grunde ist in Fig. 4 zusätzlich zur Bezugszahl 2 auch die Bezugszahl 3 angegeben. Ebenso wie bei der zweiten Halte­ vorrichtung 2 kann auch bei der dritten Haltevorrichtung 3 in abgewandelter Ausführungsform anstelle des Gelenks oder Lagers 40 eine geradlinige oder bogenförmige Füh­ rungsnut im Träger-Halter 18 vorgesehen sein, in welcher ein Gleitkörper in Nutlängsrichtung frei verschiebbar geführt ist, welcher an dem in Fig. 4 oberen Ende des Verbindungselementes 19 gebildet oder befestigt ist. Dadurch kann der Träger-Halter 18 der dritten Haltevor­ richtung 3 sich relativ zum Verbindungselement 19 bewegen, wodurch vermieden wird, daß bei Materialausdeh­ nungen oder Material­ kontraktionen infolge von Temperaturänderungen oder bei Verformungen der Platte 12 bei Windbelastung Scherkräfte zwischen dem Träger-Halter 18 und der Platte 12 auftreten.
Bei der Montage der Platte 12 wird sie zunächst mit der ersten Haltevorrichtung 1 an der Tragkonstruktion 14 befestigt. Damit wird sie im Eckpunkt 21 an der Tragkon­ struktion 14 örtlich fixiert. Als zweiter Montageschritt wird die Platte 12 mittels der zweiten Haltevorrichtung 2 an der Tragkonstruktion 14 befestigt. Damit ist die Lage der Platte 12 relativ zu der Tragkonstruktion 14 in allen Richtungen fixiert. Die Platte 12 wird auch von den er­ sten beiden Haltevorrichtungen 1 und 2 getragen, so daß sie nunmehr nicht mehr von Montagepersonal oder durch andere Hilfsmittel gehalten oder positioniert werden muß. Als dritter Montageschritt wird die Platte 12 mit der dritten Haltevorrichtung 3 an der Tragkonstruktion 14 befestigt.
Da die Platte 12 von den ersten beiden Haltevorrichtungen 1 und 2 getragen wird, ist es möglich, die dritte Halte­ vorrichtung 3 so auszubilden, daß ihr Träger-Halter 18 nicht nur in y-Richtung, sondern auch in x-Richtung oder allseitig im Betrieb beweglich ist. "Im Betrieb" bedeutet hier, daß der Träger-Halter 18 nicht nur für Montage­ zwecke beweglich sein soll, sondern auch dann, wenn die Platte 12 an der Tragkonstruktion 14 fertig montiert ist. Damit der Träger-Halter 18 der dritten Haltevorrichtung 3 in x-Richtung und in y-Richtung sowie in beliebigen ande­ ren Richtungen in begrenztem Ausmaß schwenkbar ist, kann zwischen diesem Träger-Halter 18 und seinem zugehörigen Verbindungselement 19 ein Universalgelenk angeordnet sein, welches einen Schwenkpunkt bildet, um welchen der Träger-Halter 18 relativ zum Verbindungselement 19 in beliebigen Richtungen schwenkbar ist. Ein solches Uni­ versalgelenk kann entsprechend dem Gelenk 26 der Figs. 8 und 9 oder entsprechend den in den Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Gelenken ausgebildet sein, welche nach­ stehend noch beschrieben werden.
Dies bedeutet, daß der Träger-Halter 18 der dritten Haltevorrichtung 3 entweder so ausgebildet sein kann, daß er relativ zum Verbindungselement 19 nur in y-Richtung bewegbar ist, jedoch in allen Richtungen quer zur y- Richtung mit dem Verbindungselement 19 eine steife Einheit bildet, oder daß er relativ zum Verbindungs­ element 19 allseitig verschiebbar oder schwenkbar ist.
Bei der in Fig. 1 dargestellten vierten Haltevorrichtung 4, welche im theoretischen vierten Eck 24 im Bereich eines vierten Ecks der Platte 12 angeordnet ist, ist der Träger-Halter 18 relativ zu seinem Verbindungselement 19 sowohl in x-Richtung als auch in y-Richtung im Betrieb beweglich. Diese Beweglichkeit kann durch beliebige bekannte Mittel erreicht werden, vorzugsweise durch ein Universalgelenk, welches ein allseitige Bewegung des Träger-Halters 18 der vierten Haltevorrichtung 4 relativ zu seinem Verbindungselement 19 in beschränktem Ausmaß um einen Schwenkpunkt 48 ermöglicht. Fig. 5 zeigt ein hier­ für geeignetes Universalgelenk 50, welches aus einer im Träger-Halter 18 gebildeten hohlkugelförmigen Lagerschale 52 und einer Gelenkkugel 54 besteht. Die Gelenkkugel 54 ist an dem mit Bezug auf Fig. 5 oberen Ende des Verbin­ dungselementes 19 befestigt oder besteht aus einem einzigen Materialstück mit dem Verbindungselement 19.
Fig. 6 zeigt ein ebenfalls für die vierte Haltevorrich­ tung 4 geeignetes Universalgelenk 56, welches im wesentlichen aus einem an dem mit Bezug auf Fig. 6 oberen Ende des Verbindungselementes 19 befestigten oder mit ihm einstückig gebildeten hohlkugelförmigen Lagerauge 58, einem darin gelagerten teil-kugelförmigen Lagerring 60 und einem den Lagerring 60 tragenden oder bildenden Lagerzapfen 62 besteht, welch letzterer im Träger-Halter 18 gelagert oder zumindest vom Träger-Halter 18 der vierten Haltevorrichtung 4 getragen wird.
Fig. 7 zeigt ein Universalgelenk 64 in Form eines Kreuz­ gelenkes, welches bei der vierten Haltevorrichtung 4 zur Verbindung des Träger-Halters 18 mit dem zugehörigen Verbindungselement 19 um einen Schwenkpunkt 48 relativ zueinander schwenkbar geeignet ist.
Die Platten-Halter 16 und die Träger-Halter 18 können in bekannter Weise oder mit bekannten Mitteln, beispiels­ weise Schrauben, Muttern, Klebstoff, Klemmvorrichtungen usw. an der Platte 12 bzw. an der Tragkonstruktion 14 befestigt werden. Da diese Befestigungsmittel bekannt sind, werden sie hier nicht im einzelnen dargestellt oder beschrieben.
Durch die Erfindung wird die Platte 12 mittels der Halte­ vorrichtungen 1, 2, 3 und 4 zwangsfrei von der Tragkon­ struktion 14 gehalten. "Zwangsfrei" bedeutet, daß bei Maßabweichungen bei der Herstellung, bei Durchbiegungen der Platte 12 durch Winddruck und bei Materialkontrak­ tionen und Materialexpansionen der Platte 12 und/oder der Tragkonstruktion 14 bei Temperaturänderung keine Scher­ kräfte, Knickkräfte und dergleichen von der Tragkonstruk­ tion 14 und/oder von den Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 auf die Platte 12 ausgeübt werden. Dadurch können gemäß der Erfindung auch große Glasplatten ohne die Gefahr von Glasbruch bei wechselnden Winddrücken und Temperaturände­ rungen als Fassadenelemente oder Deckenelemente verwendet werden. Ferner ermöglicht die Erfindung eine einfache Montage der Platten 12, da bereits nach der Befestigung der ersten Haltevorrichtung 1 die Platte 12 an der Trag­ konstruktion 14 bezüglich ihres Befestigungspunktes fest positioniert ist. Bereits nach der Befestigung der zweiten Haltevorrichtung 2 an der Platte 12 und an der Tragkonstruktion 14 wird die Platte 12 von den beiden Haltevorrichtungen 1 und 2 getragen und in ihrer Position endgültig fixiert, ohne daß anschließend weitere Mittel zum Halten oder Positionieren der Platte 12 erforderlich sind.
Die vierte Haltevorrichtung 4 ist auf der Diagonalen des theoretischen Vierecks angeordnet, welches durch die vier Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 definiert ist.
Auf der geraden Abstandslinie zwischen der ersten Halte­ vorrichtung 1 und der zweiten Haltevorrichtung 2 können beliebig viele weitere zweite Haltevorrichtungen 2 angeordnet werden, deren Träger-Halter 18 miteinander fluchtend in x-Richtung relativ zu ihren Verbindungsele­ menten 19 beweglich sind.
Auf der geraden Verbindungslinie zwischen der ersten Haltevorrichtung 1 und der dritten Haltevorrichtung 3 können beliebig viele weitere dritte Haltevorrichtungen 3 angeordnet werden, deren Träger-Halter 18 in y-Richtung miteinander fluchtend relativ zu ihren Verbindungselemen­ ten 19 beweglich sind.
Auf den geraden Abstandslinien zwischen der vierten Haltevorrichtung 4 und der zweiten Haltevorrichtung 2, sowie zwischen der vierten Haltevorrichtung 4 und der dritten Haltevorrichtung 3, können je beliebig viele weitere Haltevorrichtungen 4 angeordnet sein, deren Träger-Halter 18 relativ zu ihren Verbindungselementen 19 in x-Richtung und gleichzeitig in y-Richtung oder all­ seitig um einen ortsfesten Schwenkpunkt schwenkbar sind.
Dadurch ist es im Rahmen der Erfindung möglich, eine Platte 12 mit drei Haltevorrichtungen 1, 2 und 3 oder mit einer beliebigen größeren Vielzahl von Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 an einer Tragkonstruktion 14 zu befestigen, ohne daß in der Platte 12 Materialspannungen auftreten, mit Ausnahme der durch das Eigengewicht der Platte 12 bedingten Spannungen.

Claims (10)

1. Gebäudekonstruktion als Fassade oder Decke mit mindestens einer Platte (12), insbesondere Glas­ scheibe, welche durch mindestens drei Haltevor­ richtungen (1, 2, 3) an einer Tragkonstruktion (14) befestigt ist, wobei folgendes vorgesehen ist:
die drei Haltevorrichtungen (1, 2, 3) sind auf die drei Eckpunkte (21, 22, 23) eines theoretischen Dreiecks aufgeteilt und liegen vorzugsweise je in einem Eckbereich der Platte (12);
alle Haltevorrichtungen (1, 2, 3, 4) enthalten je einen an der Platte (12) befestigten Platten-Halter (16), einen an der Tragkonstruktion (14) befestigten Träger-Halter (18) und die beiden Halter (16, 18) je miteinander verbindende Verbindungsmittel (19);
alle Platten-Halter (16) sind mit einem Universal­ gelenk (26) versehen, welches einen Schwenkmittel­ punkt (28) hat, um welchen jeder Platten-Halter (16) im Betrieb allseitig in begrenztem Ausmaß Schwenk­ bewegungen relativ zu den ihm zugeordneten Verbin­ dungsmitteln (19) machen kann;
bei der ersten Haltevorrichtung (1) sind der Träger- Halter (18) und die zugehörigen Verbindungsmittel (19) so ausgebildet, daß sie zusammen in allen Richtungen quer zur Verbindungsrichtung der Verbin­ dungsmittel eine biegesteife Einheit bilden;
bei der zweiten Haltevorrichtung (2) ist der Träger- Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in Richtung des Abstandes der zweiten Hal­ tevorrichtung (2) von der ersten Haltevorrichtung (1), im folgenden x-Richtung genannt, im Betrieb beweglich, er bildet jedoch zusammen mit den Verbin­ dungsmitteln (19) in allen zur x-Richtung quer ver­ laufenden Richtungen eine unbeweglich starre Ein­ heit;
bei der dritten Haltevorrichtung (3) ist der Träger- Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in Richtung des Abstandes der dritten Halte­ vorrichtung (3) von der ersten Haltevorrichtung (1), im folgenden y-Richtung genannt, im Betrieb beweg­ lich;
die x-Richtung und die y-Richtung laufen quer zuein­ ander.
2. Gebäudekonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem vierten Eckpunkt (24), durch welchen das theoretische Dreieck zu einem theoretischen Viereck erweitert wird, eine vierte Haltevorrichtung (4) angeordnet ist, welche die Platte (12) mit der Trag­ konstruktion (14) verbindet, daß der Träger-Halter (18) dieser vierten Haltevorrichtung (4) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in x-Richtung und in y-Richtung im Betrieb beweglich ist.
3. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger-Halter (18) der dritten Haltevorrichtung (3) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) auch in x-Richtung im Betrieb beweglich ist.
4. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der zweiten Haltevorrichtung (2) durch ein Gelenk (40) gegeben ist, welches eine rechtwinkelig quer zur x- Richtung verlaufende Schwenkachse (42) hat und den Träger-Halter (18) mit den Verbindungsmitteln (19) verbindet, jedoch in allen quer zur Schwenkachse (42) verlaufenden Richtungen eine Bewegung des Träger-Halters (18) relativ zu den Verbindungs­ mitteln (19) blockiert.
5. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der dritten Haltevorrichtung (3) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) durch ein Gelenk (50) gegeben ist, welches eine rechtwinkelig quer zur y- Richtung verlaufende Schwenkachse (42) hat und den Träger-Halter (18) mit den zugehörigen Verbidungsmitteln (19) relativ zueinander schwenkbar verbindet.
6. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger-Halter (18) und seine Verbindungsmittel (19) der dritten Haltevorrichtung (3) zusammen in allen quer zur y-Richtung verlaufenden Richtungen einen biegesteife Einheit bilden.
7. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der dritten Haltevorrichtung (3) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) durch ein Universalgelenk (50; 56; 64) gegeben ist, welches den Träger-Halter (18) mit seinen Verbindungsmitteln (19) verbindet, daß das Universalgelenk einen Schwenkpunkt (48) aufweist, um welchen der Träger (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) dieser dritten Haltevorrichtung (3) allseitig, einschließlich in x- Richtung und in y-Richtung, in begrenztem Ausmaß im Betrieb schwenkbar ist.
8. Gebäudekonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der vierten Haltevorrichtung (4) relativ zu seinen Ver­ bindungsmitteln (19) durch ein Universalgelenk (50; 56; 64) gegeben ist, welches sie schwenkbar miteinander verbindet und einen Schwenkmittelpunkt (48) aufweist, um welchen der Träger-Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) allseitig, einschließlich in x-Richtung und in y-Richtung, in begrenztem Ausmaß im Betrieb schwenkbar ist.
9. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die y-Richtung rechtwinkelig zur x-Richtung ver­ läuft.
10. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die x-Richtung und die y-Richtung in einer gemein­ samen Ebene liegen, welche zur Ebenen der Platte (12) planparallel liegt.
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