DE4340511A1 - Gebäudekonstruktion als Fassade oder Dach - Google Patents
Gebäudekonstruktion als Fassade oder DachInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gebäudekonstruktion als
Fassade oder Dach, mit mindestens einer Platte,
insbesondere Glasscheibe, gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1.
Aus der EP 0 201 212 B1 ist eine Haltevorrichtung für die
verwindungsfreie Aufhängung von Platten, beispielsweise
aus Glas, bekannt, welche ein Kugelelement und ein
Hülsenelement aufweist, die so miteinander verbunden
sind, daß sie eine sphärische Drehbewegung relativ
zueinander zulassen. Das Hülsenelement ist in einer
Bohrung der Platte befestigt. Der Drehpunkt liegt im
wesentlichen in der Mittelebene der Platte. Das Kugel
element weist einen Stiel auf, welcher an einer Tragkon
struktion befestigt wird. Mit dieser Haltevorrichtung
soll es möglich sein, die Platten verwindungsfrei an
einer Tragkonstruktion zu befestigen.
Aus der DE 39 27 653 C2 ist eine Haltevorrichtung für
Glasplatten von Gebäuden bekannt, welche einen Kugelkopf
aufweist, der in einer Lagerhülse nach allen Seiten
begrenzt schwenkbar ist. Das aus Kugelkopf und Lagerhülse
bestehende Kugelgelenk ist außerhalb der Glasplatte
angeordnet. Der Kugelkopf ist mit einem Gewindestiel
versehen, dessen vom Kugelkopf abgewandtes Ende in einen
Gleitkörper geschraubt ist, der in einer als Tragkon
struktion dienenden Schiene in Schienenlängsrichtung
verstellbar angeordnet ist. Durch mehr oder weniger
tiefes Einschrauben des Gewindestiels in den Gleitkörper
kann die Haltevorrichtung auf verschiedene Abstände
zwischen der Glasplatte und der Tragkonstruktion
eingestellt werden. Mit der Haltevorrichtung soll es
möglich sein, die Glasplatte frei von Biegemomenten an
einer Tragkonstruktion zu befestigen.
Die Platten, beispielsweise Glasplatten oder Glasschei
ben, werden üblicherweise mit vier Haltevorrichtungen der
bekannten Art an der Tragkonstruktion befestigt. Die
Platten sind normalerweise rechteckig und in jeder ihrer
vier Ecken ist eine Haltevorrichtung angeordnet. Die
Haltevorrichtungen bestehen je im wesentlichen aus einem
an der Platte befestigten Platten-Halter und einem an der
Tragkonstruktion befestigten Träger-Halter, welche durch
das Kugelgelenk begrenzt allseitig schwenkbar miteinander
verbunden sind. Bei Belastung der Platten durch Wind,
Schnee oder andere Kräfte wird die Platte durchgebogen.
Dabei können die Platten-Halter den sich schrägstellenden
Plattenbereichen folgen. Bei einer solchen Durchbiegung
der Platten verändern sich auch die Abstände der Platten
punkte, an welchen die Haltevorrichtungen befestigt sind.
Die Abstände der Haltepunkte verändern sich auch bei
Temperaturänderungen und dadurch bedingten Materialexpan
sionen oder Materialkontraktionen. Die Ausdehnungskoeffi
zienten der Platten sind meistens anders als die Aus
dehnungskoeffizienten der Tragkonstruktionen, was zu
Positionsveränderungen der Haltepunkte der Platten rela
tiv zu den ihnen gegenüberliegenden Haltepunkten der
Tragkonstruktion führt. Zur Kompensation solcher Relativ
bewegungen müssen die Träger-Halter relativ zu den Plat
ten-Haltern bewegbar sein. Diese Beweglichkeit innerhalb
der Haltevorrichtungen erschwert jedoch den Befestigungs
vorgang zur Befestigung der Platten mittels der Haltevor
richtungen an der Tragkonstruktion. Die Platten, häufig
sehr schwere große Glasplatten oder Glasscheiben, müssen
solange von Monteuren oder durch technische Hilfsmittel
relativ zur Tragkonstruktion in einer bestimmten Position
gehalten werden, bis alle Haltevorrichtungen sowohl an
der Platte als auch an der Tragkonstruktion befestigt
sind. Die Ausrichtung der Platten relativ zu der
Tragkonstruktion ist schwierig, zeitaufwendig und dadurch
teuer.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden,
Mittel zu finden, durch welche Platten, insbesondere
Glasscheiben, einfacher, schneller und damit billiger,
gleichzeitig jedoch derart an einer Tragkonstruktion
befestigt werden können, daß bei belastungsbedingten
Durchbiegungen oder temperaturbedingten Längenänderungen
keine Verwindungskräfte oder Biegemomente von den
Haltevorrichtungen auf die Platte ausgeübt werden. Die
Platte soll an der Tragkonstruktion "Zwang-frei" gelagert
werden.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kenn
zeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Durch die Erfindung ergeben sich insbesondere folgende
Vorteile: Alle Haltevorrichtungen können bereits in der
Werkstatt oder auf der Baustelle unabhängig von der
Tragkonstruktion an der Platte befestigt werden. Zur
Lagepositionierung der Platte relativ zur Tragkonstruk
tion braucht die Platte lediglich mit nur einer Haltevor
richtung an der Tragkonstruktion befestigt zu werden. Für
die Befestigung einer zweiten Haltevorrichtung der Platte
an der Tragkonstruktion braucht die Platte lediglich um
den durch die erste Haltevorrichtung gegebenen Drehpunkt
gedreht zu werden, um in die richtige Lage relativ zur
Tragkonstruktion gebracht zu werden. Bei dieser Drehung
kann bereits keine Verlagerung der Platte relativ zur
Drehachse mehr stattfinden. Nach der Befestigung der
zweiten Haltervorrichtung an der Tragkonstruktion ist die
Position der Platte relativ zur Tragkonstruktion in allen
Richtungen fixiert und die Platte wird über die beiden
Haltevorrichtungen von der Tragkonstruktion getragen,
ohne daß weitere Hilfsmittel benötigt werden. Ebenfalls
ohne weitere Hilfsmittel können jetzt die dritte und die
vierte Haltevorrichtung an der Platte und/oder an der
Tragkonstruktion befestigt werden. Bei Durchbiegungen der
an der Tragkonstruktion befestigten Platte, welche bei
spielsweise durch Belastung durch Wind oder Schnee
hervorgerufen werden, und bei Materialexpansionen und
Materialkontraktionen der Platte, welche beispielsweise
durch Temperaturänderungen hervorgerufen werden, können
in der Platte keine Verwindungskräfte oder Biegemomente
zwischen den Haltevorrichtungen und der Platte auftreten.
Es sind mindestens drei Haltevorrichtungen vorgesehen,
welche in den drei Eckpunkten eines theoretischen Drei
eckes mit Abstand voneinander angeordnet sind. Die
Eckpunkte liegen vorzugsweise in den Ecken der Platte.
Die erste Haltevorrichtung und die zweite Haltevorrich
tung sind, wenn die Platte an der Tragkonstruktion befes
tigt ist, vorzugsweise auf einer im wesentlichen horizon
talen Linie mit Abstand nebeneinander angeordnet. Wenn
die Platte um 90° in der Plattenebene gedreht wird, so
daß die dritte Haltevorrichtung auf einer horizontalen
Linie neben der ersten Haltevorrichtung zu liegen kommt,
dann gilt die dritte Haltevorrichtung als zweite Halte
vorrichtung, und die zweite Haltevorrichtung gilt als
dritte Haltevorrichtung. Zum leichteren Verständnis wird
in der folgenden Beschreibung und in den Patentansprüchen
angenommen, daß die erste Haltevorrichtung und die zweite
Haltevorrichtung auf einer ungefähr horizontalen Linie
mit Abstand nebeneinander liegen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprü
chen enthalten.
Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die Zeich
nungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Bei
spiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Platte,
beispielsweise einer Glasscheibe, mit vier
Haltevorrichtungen in Richtung von einer
Tragkonstruktion auf die Platte gesehen,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Haltevorrichtung,
welches eine erste, zweite, dritte oder vierte
Haltevorrichtung nach der Erfindung sein kann,
mit einer abgebrochen im Querschnitt darge
stellten Glasscheibe und einer abgebrochen im
Querschnitt dargestellten Tragkonstruktion, an
welcher die Glasscheibe mittels der Haltevor
richtungen befestigt ist,
Fig. 3 eine abgebrochene Seitenansicht einer ersten
Haltevorrichtung nach der Erfindung, welche
insbesondere ihren Träger-Halter zeigt,
Fig. 4 eine abgebrochene, teilweise im Axialschnitt
dargestellte zweite Haltevorrichtung, welche
auch als dritte Haltevorrichtung verwendet
werden kann, wobei insbesondere ihr Träger-
Halter gezeigt ist,
Fig. 5 eine abgebrochene, teilweise im Axialschnitt
dargestellte vierte Haltevorrichtung, welche
auch als dritte Haltevorrichtung verwendet
werden kann, wobei insbesondere ihr Träger-
Halter gezeigt ist,
Fig. 6 eine abgebrochene Seitenansicht, teilweise im
Axialschnitt, einer weiteren Ausführungsform
einer vierten Haltevorrichtung, welche auch als
dritte Haltevorrichtung verwendet werden kann,
wobei insbesondere ihr Träger-Halter gezeigt
ist,
Fig. 7 eine abgebrochene Seitenansicht einer weiteren
Variante einer vierten Haltevorrichtung, welche
auch als dritte Haltevorrichtung verwendet
werden kann, wobei insbesondere ihr Träger-
Halter gezeigt ist,
Fig. 8 einen Axialschnitt eines Platten-Halters der
vier Haltevorrichtungen,
Fig. 9 einen Axialschnitt einer anderen Ausfüh
rungsform eines Platten-Halters der vier
Haltevorrichtungen.
Fig. 1 zeigt perspektivisch eine Platte 12, welche
mittels mindestens drei, vorzugsweise mindestens vier
Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 an einer schematisch
dargestellten Tragkonstruktion 14 befestigt ist und
zusammen mit einer Vielzahl von weiteren solchen oder
ähnlichen Platten 12 eine Fassade oder Decke eines
Gebäudes bildet. Die Platte 12 ist vorzugsweise eine
Glasplatte oder eine Glasscheibe, kann jedoch auch aus
Kunststoff, Holz, Metall oder einem anderen Material
bestehen. Die Platte 12 kann durchsichtig, undurchsich
tig, lichtdurchlässig, lichtundurchlässig oder nur
teilweise lichtdurchlässig oder durchsichtig sein. Die
mindestens drei Haltevorrichtungen 1, 2 und 3 sind auf
die drei Eckpunkte 21, 22 und 23 eines theoretischen
Dreieckes aufgeteilt und liegen je in einem Eckbereich
der Platte 12. Die vierte Haltevorrichtung 4 liegt in
einem vierten Eckpunkt 24, welcher sich in einem vierten
Eckbereich der Platte 12 befindet, und erweitert das
theoretische Dreieck zu einem theoretischen Viereck. Die
Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 enthalten je einen an
der Platte 12 befestigten Platten-Halter 16, einen an der
Tragkonstruktion 14 zu befestigenden Träger-Halter 18 und
ein diese beiden Halter miteinander verbindendes Verbin
dungselement 19. Die Platten-Halter 16 von allen Halte
vorrichtungen 1, 2, 3 und 4 sind entsprechend den Figs. 8
und 9 mit einem Universalgelenk 26 versehen, welches
einen Schwenkmittelpunkt 28 hat, um welchen der Platten
halter 16 zusammen mit dem von ihm gehaltenen Bereich der
Platte 12 allseitig Schwenkbewegungen relativ zu dem
Verbindungselement 19 machen kann. Die Schwenkbewegungen
sind bezüglich ihrer Größe begrenzt, beispielsweise durch
eine Bohrungswand 30 des Platten-Halters 16, durch welche
sich das Verbindungselement 19 erstreckt. Das Universal
gelenk 26 besteht gemäß den Fig. 9 und 8 vorzugsweise
aus einer im Platten-Halter 16 gebildeten Hohlkugel-
Lagerschale 32 und einer darin gelagerten Gelenkkugel 34.
Die Gelenkkugel 34 ist an dem, dem Platten-Halter 16
zugewandten Ende des Verbindungselementes 19 befestigt
oder mit dem Verbindungselement 19 aus einem einstückigen
Teil gebildet. Der Schwenkmittelpunkt 28 kann entspre
chend Fig. 8 innerhalb der Ebene oder Dicke der Platte 12
oder entsprechend Fig. 9 außerhalb der Platte 12 liegen.
Bei der ersten Haltevorrichtung 1 sind der Träger-Halter
18 und das Verbindungselement 19 so ausgebildet, daß sie
zusammen quer zur Verbindungsrichtung des Verbindungsele
mentes 19 eine biegesteife Einheit bilden. Fig. 2 ist
eine schematische Darstellung von einer der vier Halte
vorrichtungen 1, 2, 3 und 4, deren Platten-Halter 16 an
der Platte 12 und deren Träger-Halter 18 an der Tragkon
struktion 14 befestigt ist. Bei der in Fig. 1 dargestell
ten ersten Haltevorrichtung 1 sind der Träger-Halter 18
und das Verbindungselement 19 entsprechend Fig. 3 entwe
der starr miteinander verbunden oder sie bestehen zusam
men aus einem einzigen Materialstück.
Bei der in Fig. 1 dargestellten zweiten Haltevorrichtung
2 ist der Träger-Halter 18 relativ zu seinem Verbindungs
element 19 in Richtung des Abstandes dieser zweiten
Haltevorrichtung 2 von der ersten Haltevorrichtung 1, im
folgenden x-Richtng genannt, im Betrieb beweglich ausge
bildet, so daß sich die beiden Teile bei Materialkontrak
tionen, Materialexpansionen und Materialverformungen
beispielsweise bei Temperaturänderungen und Plattendurch
biegungen bei Winddruck zwangsfrei relativ zueinander
bewegen können. Der Träger-Halter 18 dieser zweiten
Haltevorrichtung 2 bildet jedoch zusammen mit dem Ver
bindungselement 19 in allen quer zur x-Richtung verlau
fenden Richtungen eine unbeweglich starre Einheit.
Dadurch kann die zweite Haltevorrichtung in dieser quer
zur x-Richtung verlaufenden Richtung das Gewicht der
Platte 12 tragen, wenn diese mittels dieser zweiten
Haltevorrichtung 2 an der Tragkonstruktion 14 befestigt
ist. Die genannte Beweglichkeit des Träger-Halters 18 der
zweiten Haltevorrichtung 2 ist vorzugsweise durch ein
Gelenk 40 gegeben, welches entsprechend Fig. 4 eine
rechtwinklig quer zur x-Richtung verlaufende Schwenkachse
42 hat und den Träger-Halter 18 mit dem Verbindungsele
ment 19 derart verbindet, daß diese beiden Teile um die
Schwenkachse 42 relativ zueinander schwenkbar sind.
Anstelle eines Gelenkes 40 oder Lagers mit einer orts
festen Schwenkachse 42 könnte in abgewandelter Ausfüh
rungsform ein lineare oder gekrümmt verlaufende Führungs
nut im Träger-Halter 18 gebildet sein, in welcher ein an
dem in Fig. 4 oberen Ende des Verbindungselementes 19
befestigter oder gebildeter Gleitkörper in Nutlängsrich
tung frei gleitbar geführt ist. Die genannte biegesteife
Einheit des Träger-Halters 18 zusammen mit seinem Verbin
dungselement 19 quer zur x-Richtung ist dadurch gebildet,
daß die Gelenkelemente des Gelenks 40 nur um die Schwenk
achse 42 relativ zueinander bewegbar sind, jedoch nicht
in Richtungen quer zu dieser Schwenkachse 42.
Bei der in Fig. 1 dargestellten dritten Haltevorrichtung
3 ist der Träger-Halter 18 relativ zu dem Verbindungsele
ment 19 in Richtung des Abstandes dieser dritten Halte
vorrichtung 3 von der ersten Haltevorrichtung 1, im
folgenden y-Richtung genannt, im Betrieb frei beweglich.
Die x-Richtung und y-Richtung laufen quer zueinander,
vorzugsweise unter einem Winkel von 90°. Die Beweglich
keit des Träger-Halters 18 der dritten Haltevorrichtung 3
kann in gleicher Weise wie bei der zweiten Haltevorrich
tung 2 entsprechend Fig. 4 durch ein Gelenk 40 mit einer
Schwenkachse 42 gegeben sein, in welchem Falle die
Schwenkachse 42 rechtwinklig quer zur y-Richtung und
damit parallel zur x-Richtung angeordnet ist. Aus diesem
Grunde ist in Fig. 4 zusätzlich zur Bezugszahl 2 auch die
Bezugszahl 3 angegeben. Ebenso wie bei der zweiten Halte
vorrichtung 2 kann auch bei der dritten Haltevorrichtung
3 in abgewandelter Ausführungsform anstelle des Gelenks
oder Lagers 40 eine geradlinige oder bogenförmige Füh
rungsnut im Träger-Halter 18 vorgesehen sein, in welcher
ein Gleitkörper in Nutlängsrichtung frei verschiebbar
geführt ist, welcher an dem in Fig. 4 oberen Ende des
Verbindungselementes 19 gebildet oder befestigt ist.
Dadurch kann der Träger-Halter 18 der dritten Haltevor
richtung 3 sich relativ zum Verbindungselement 19
bewegen, wodurch vermieden wird, daß bei Materialausdeh
nungen oder Material
kontraktionen infolge von Temperaturänderungen oder bei
Verformungen der Platte 12 bei Windbelastung Scherkräfte
zwischen dem Träger-Halter 18 und der Platte 12
auftreten.
Bei der Montage der Platte 12 wird sie zunächst mit der
ersten Haltevorrichtung 1 an der Tragkonstruktion 14
befestigt. Damit wird sie im Eckpunkt 21 an der Tragkon
struktion 14 örtlich fixiert. Als zweiter Montageschritt
wird die Platte 12 mittels der zweiten Haltevorrichtung 2
an der Tragkonstruktion 14 befestigt. Damit ist die Lage
der Platte 12 relativ zu der Tragkonstruktion 14 in allen
Richtungen fixiert. Die Platte 12 wird auch von den er
sten beiden Haltevorrichtungen 1 und 2 getragen, so daß
sie nunmehr nicht mehr von Montagepersonal oder durch
andere Hilfsmittel gehalten oder positioniert werden muß.
Als dritter Montageschritt wird die Platte 12 mit der
dritten Haltevorrichtung 3 an der Tragkonstruktion 14
befestigt.
Da die Platte 12 von den ersten beiden Haltevorrichtungen
1 und 2 getragen wird, ist es möglich, die dritte Halte
vorrichtung 3 so auszubilden, daß ihr Träger-Halter 18
nicht nur in y-Richtung, sondern auch in x-Richtung oder
allseitig im Betrieb beweglich ist. "Im Betrieb" bedeutet
hier, daß der Träger-Halter 18 nicht nur für Montage
zwecke beweglich sein soll, sondern auch dann, wenn die
Platte 12 an der Tragkonstruktion 14 fertig montiert ist.
Damit der Träger-Halter 18 der dritten Haltevorrichtung 3
in x-Richtung und in y-Richtung sowie in beliebigen ande
ren Richtungen in begrenztem Ausmaß schwenkbar ist, kann
zwischen diesem Träger-Halter 18 und seinem zugehörigen
Verbindungselement 19 ein Universalgelenk angeordnet
sein, welches einen Schwenkpunkt bildet, um welchen der
Träger-Halter 18 relativ zum Verbindungselement 19 in
beliebigen Richtungen schwenkbar ist. Ein solches Uni
versalgelenk kann entsprechend dem Gelenk 26 der Figs. 8
und 9 oder entsprechend den in den Fig. 5, 6 und 7
dargestellten Gelenken ausgebildet sein, welche nach
stehend noch beschrieben werden.
Dies bedeutet, daß der Träger-Halter 18 der dritten
Haltevorrichtung 3 entweder so ausgebildet sein kann, daß
er relativ zum Verbindungselement 19 nur in y-Richtung
bewegbar ist, jedoch in allen Richtungen quer zur y-
Richtung mit dem Verbindungselement 19 eine steife
Einheit bildet, oder daß er relativ zum Verbindungs
element 19 allseitig verschiebbar oder schwenkbar ist.
Bei der in Fig. 1 dargestellten vierten Haltevorrichtung
4, welche im theoretischen vierten Eck 24 im Bereich
eines vierten Ecks der Platte 12 angeordnet ist, ist der
Träger-Halter 18 relativ zu seinem Verbindungselement 19
sowohl in x-Richtung als auch in y-Richtung im Betrieb
beweglich. Diese Beweglichkeit kann durch beliebige
bekannte Mittel erreicht werden, vorzugsweise durch ein
Universalgelenk, welches ein allseitige Bewegung des
Träger-Halters 18 der vierten Haltevorrichtung 4 relativ
zu seinem Verbindungselement 19 in beschränktem Ausmaß um
einen Schwenkpunkt 48 ermöglicht. Fig. 5 zeigt ein hier
für geeignetes Universalgelenk 50, welches aus einer im
Träger-Halter 18 gebildeten hohlkugelförmigen Lagerschale 52
und einer Gelenkkugel 54 besteht. Die Gelenkkugel 54
ist an dem mit Bezug auf Fig. 5 oberen Ende des Verbin
dungselementes 19 befestigt oder besteht aus einem
einzigen Materialstück mit dem Verbindungselement 19.
Fig. 6 zeigt ein ebenfalls für die vierte Haltevorrich
tung 4 geeignetes Universalgelenk 56, welches im
wesentlichen aus einem an dem mit Bezug auf Fig. 6 oberen
Ende des Verbindungselementes 19 befestigten oder mit ihm
einstückig gebildeten hohlkugelförmigen Lagerauge 58,
einem darin gelagerten teil-kugelförmigen Lagerring 60
und einem den Lagerring 60 tragenden oder bildenden
Lagerzapfen 62 besteht, welch letzterer im Träger-Halter
18 gelagert oder zumindest vom Träger-Halter 18 der
vierten Haltevorrichtung 4 getragen wird.
Fig. 7 zeigt ein Universalgelenk 64 in Form eines Kreuz
gelenkes, welches bei der vierten Haltevorrichtung 4 zur
Verbindung des Träger-Halters 18 mit dem zugehörigen
Verbindungselement 19 um einen Schwenkpunkt 48 relativ
zueinander schwenkbar geeignet ist.
Die Platten-Halter 16 und die Träger-Halter 18 können in
bekannter Weise oder mit bekannten Mitteln, beispiels
weise Schrauben, Muttern, Klebstoff, Klemmvorrichtungen
usw. an der Platte 12 bzw. an der Tragkonstruktion 14
befestigt werden. Da diese Befestigungsmittel bekannt
sind, werden sie hier nicht im einzelnen dargestellt oder
beschrieben.
Durch die Erfindung wird die Platte 12 mittels der Halte
vorrichtungen 1, 2, 3 und 4 zwangsfrei von der Tragkon
struktion 14 gehalten. "Zwangsfrei" bedeutet, daß bei
Maßabweichungen bei der Herstellung, bei Durchbiegungen
der Platte 12 durch Winddruck und bei Materialkontrak
tionen und Materialexpansionen der Platte 12 und/oder der
Tragkonstruktion 14 bei Temperaturänderung keine Scher
kräfte, Knickkräfte und dergleichen von der Tragkonstruk
tion 14 und/oder von den Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4
auf die Platte 12 ausgeübt werden. Dadurch können gemäß
der Erfindung auch große Glasplatten ohne die Gefahr von
Glasbruch bei wechselnden Winddrücken und Temperaturände
rungen als Fassadenelemente oder Deckenelemente verwendet
werden. Ferner ermöglicht die Erfindung eine einfache
Montage der Platten 12, da bereits nach der Befestigung
der ersten Haltevorrichtung 1 die Platte 12 an der Trag
konstruktion 14 bezüglich ihres Befestigungspunktes fest
positioniert ist. Bereits nach der Befestigung der
zweiten Haltevorrichtung 2 an der Platte 12 und an der
Tragkonstruktion 14 wird die Platte 12 von den beiden
Haltevorrichtungen 1 und 2 getragen und in ihrer Position
endgültig fixiert, ohne daß anschließend weitere Mittel
zum Halten oder Positionieren der Platte 12 erforderlich
sind.
Die vierte Haltevorrichtung 4 ist auf der Diagonalen des
theoretischen Vierecks angeordnet, welches durch die vier
Haltevorrichtungen 1, 2, 3 und 4 definiert ist.
Auf der geraden Abstandslinie zwischen der ersten Halte
vorrichtung 1 und der zweiten Haltevorrichtung 2 können
beliebig viele weitere zweite Haltevorrichtungen 2
angeordnet werden, deren Träger-Halter 18 miteinander
fluchtend in x-Richtung relativ zu ihren Verbindungsele
menten 19 beweglich sind.
Auf der geraden Verbindungslinie zwischen der ersten
Haltevorrichtung 1 und der dritten Haltevorrichtung 3
können beliebig viele weitere dritte Haltevorrichtungen 3
angeordnet werden, deren Träger-Halter 18 in y-Richtung
miteinander fluchtend relativ zu ihren Verbindungselemen
ten 19 beweglich sind.
Auf den geraden Abstandslinien zwischen der vierten
Haltevorrichtung 4 und der zweiten Haltevorrichtung 2,
sowie zwischen der vierten Haltevorrichtung 4 und der
dritten Haltevorrichtung 3, können je beliebig viele
weitere Haltevorrichtungen 4 angeordnet sein, deren
Träger-Halter 18 relativ zu ihren Verbindungselementen 19
in x-Richtung und gleichzeitig in y-Richtung oder all
seitig um einen ortsfesten Schwenkpunkt schwenkbar sind.
Dadurch ist es im Rahmen der Erfindung möglich, eine
Platte 12 mit drei Haltevorrichtungen 1, 2 und 3 oder mit
einer beliebigen größeren Vielzahl von Haltevorrichtungen
1, 2, 3 und 4 an einer Tragkonstruktion 14 zu befestigen,
ohne daß in der Platte 12 Materialspannungen auftreten,
mit Ausnahme der durch das Eigengewicht der Platte 12
bedingten Spannungen.
Claims (10)
1. Gebäudekonstruktion als Fassade oder Decke mit
mindestens einer Platte (12), insbesondere Glas
scheibe, welche durch mindestens drei Haltevor
richtungen (1, 2, 3) an einer Tragkonstruktion (14)
befestigt ist, wobei folgendes vorgesehen ist:
die drei Haltevorrichtungen (1, 2, 3) sind auf die drei Eckpunkte (21, 22, 23) eines theoretischen Dreiecks aufgeteilt und liegen vorzugsweise je in einem Eckbereich der Platte (12);
alle Haltevorrichtungen (1, 2, 3, 4) enthalten je einen an der Platte (12) befestigten Platten-Halter (16), einen an der Tragkonstruktion (14) befestigten Träger-Halter (18) und die beiden Halter (16, 18) je miteinander verbindende Verbindungsmittel (19);
alle Platten-Halter (16) sind mit einem Universal gelenk (26) versehen, welches einen Schwenkmittel punkt (28) hat, um welchen jeder Platten-Halter (16) im Betrieb allseitig in begrenztem Ausmaß Schwenk bewegungen relativ zu den ihm zugeordneten Verbin dungsmitteln (19) machen kann;
bei der ersten Haltevorrichtung (1) sind der Träger- Halter (18) und die zugehörigen Verbindungsmittel (19) so ausgebildet, daß sie zusammen in allen Richtungen quer zur Verbindungsrichtung der Verbin dungsmittel eine biegesteife Einheit bilden;
bei der zweiten Haltevorrichtung (2) ist der Träger- Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in Richtung des Abstandes der zweiten Hal tevorrichtung (2) von der ersten Haltevorrichtung (1), im folgenden x-Richtung genannt, im Betrieb beweglich, er bildet jedoch zusammen mit den Verbin dungsmitteln (19) in allen zur x-Richtung quer ver laufenden Richtungen eine unbeweglich starre Ein heit;
bei der dritten Haltevorrichtung (3) ist der Träger- Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in Richtung des Abstandes der dritten Halte vorrichtung (3) von der ersten Haltevorrichtung (1), im folgenden y-Richtung genannt, im Betrieb beweg lich;
die x-Richtung und die y-Richtung laufen quer zuein ander.
die drei Haltevorrichtungen (1, 2, 3) sind auf die drei Eckpunkte (21, 22, 23) eines theoretischen Dreiecks aufgeteilt und liegen vorzugsweise je in einem Eckbereich der Platte (12);
alle Haltevorrichtungen (1, 2, 3, 4) enthalten je einen an der Platte (12) befestigten Platten-Halter (16), einen an der Tragkonstruktion (14) befestigten Träger-Halter (18) und die beiden Halter (16, 18) je miteinander verbindende Verbindungsmittel (19);
alle Platten-Halter (16) sind mit einem Universal gelenk (26) versehen, welches einen Schwenkmittel punkt (28) hat, um welchen jeder Platten-Halter (16) im Betrieb allseitig in begrenztem Ausmaß Schwenk bewegungen relativ zu den ihm zugeordneten Verbin dungsmitteln (19) machen kann;
bei der ersten Haltevorrichtung (1) sind der Träger- Halter (18) und die zugehörigen Verbindungsmittel (19) so ausgebildet, daß sie zusammen in allen Richtungen quer zur Verbindungsrichtung der Verbin dungsmittel eine biegesteife Einheit bilden;
bei der zweiten Haltevorrichtung (2) ist der Träger- Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in Richtung des Abstandes der zweiten Hal tevorrichtung (2) von der ersten Haltevorrichtung (1), im folgenden x-Richtung genannt, im Betrieb beweglich, er bildet jedoch zusammen mit den Verbin dungsmitteln (19) in allen zur x-Richtung quer ver laufenden Richtungen eine unbeweglich starre Ein heit;
bei der dritten Haltevorrichtung (3) ist der Träger- Halter (18) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) in Richtung des Abstandes der dritten Halte vorrichtung (3) von der ersten Haltevorrichtung (1), im folgenden y-Richtung genannt, im Betrieb beweg lich;
die x-Richtung und die y-Richtung laufen quer zuein ander.
2. Gebäudekonstruktion nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
in einem vierten Eckpunkt (24), durch welchen das
theoretische Dreieck zu einem theoretischen Viereck
erweitert wird, eine vierte Haltevorrichtung (4)
angeordnet ist, welche die Platte (12) mit der Trag
konstruktion (14) verbindet, daß der Träger-Halter
(18) dieser vierten Haltevorrichtung (4) relativ zu
seinen Verbindungsmitteln (19) in x-Richtung und in
y-Richtung im Betrieb beweglich ist.
3. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger-Halter (18) der dritten Haltevorrichtung
(3) relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) auch
in x-Richtung im Betrieb beweglich ist.
4. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der
zweiten Haltevorrichtung (2) durch ein Gelenk (40)
gegeben ist, welches eine rechtwinkelig quer zur x-
Richtung verlaufende Schwenkachse (42) hat und den
Träger-Halter (18) mit den Verbindungsmitteln (19)
verbindet, jedoch in allen quer zur Schwenkachse
(42) verlaufenden Richtungen eine Bewegung des
Träger-Halters (18) relativ zu den Verbindungs
mitteln (19) blockiert.
5. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der
dritten Haltevorrichtung (3) relativ zu seinen
Verbindungsmitteln (19) durch ein Gelenk (50)
gegeben ist, welches eine rechtwinkelig quer zur y-
Richtung verlaufende Schwenkachse (42) hat und den
Träger-Halter (18) mit den zugehörigen
Verbidungsmitteln (19) relativ zueinander schwenkbar
verbindet.
6. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger-Halter (18) und seine Verbindungsmittel
(19) der dritten Haltevorrichtung (3) zusammen in
allen quer zur y-Richtung verlaufenden Richtungen
einen biegesteife Einheit bilden.
7. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der
dritten Haltevorrichtung (3) relativ zu seinen
Verbindungsmitteln (19) durch ein Universalgelenk
(50; 56; 64) gegeben ist, welches den Träger-Halter
(18) mit seinen Verbindungsmitteln (19) verbindet,
daß das Universalgelenk einen Schwenkpunkt (48)
aufweist, um welchen der Träger (18) relativ zu
seinen Verbindungsmitteln (19) dieser dritten
Haltevorrichtung (3) allseitig, einschließlich in x-
Richtung und in y-Richtung, in begrenztem Ausmaß im
Betrieb schwenkbar ist.
8. Gebäudekonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis
7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Beweglichkeit des Träger-Halters (18) der
vierten Haltevorrichtung (4) relativ zu seinen Ver
bindungsmitteln (19) durch ein Universalgelenk (50;
56; 64) gegeben ist, welches sie schwenkbar
miteinander verbindet und einen Schwenkmittelpunkt
(48) aufweist, um welchen der Träger-Halter (18)
relativ zu seinen Verbindungsmitteln (19) allseitig,
einschließlich in x-Richtung und in y-Richtung, in
begrenztem Ausmaß im Betrieb schwenkbar ist.
9. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die y-Richtung rechtwinkelig zur x-Richtung ver
läuft.
10. Gebäudekonstruktion nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die x-Richtung und die y-Richtung in einer gemein
samen Ebene liegen, welche zur Ebenen der Platte (12)
planparallel liegt.
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