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DE4237635C2 - Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens einer Ausstellungs- oder Festhalle oder eines -zeltes - Google Patents

Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens einer Ausstellungs- oder Festhalle oder eines -zeltes

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DE4237635C2
DE4237635C2 DE4237635A DE4237635A DE4237635C2 DE 4237635 C2 DE4237635 C2 DE 4237635C2 DE 4237635 A DE4237635 A DE 4237635A DE 4237635 A DE4237635 A DE 4237635A DE 4237635 C2 DE4237635 C2 DE 4237635C2
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Description

Die Erfindung betrifft einen Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens einer Ausstellungs- oder Festhalle oder eines -zeltes.
Hallen, Zelte und gleichartige Einrichtungen werden meist auf einem Untergrund errichtet, der als begehbarer Fußboden nicht geeignet ist. Dies hat zur Folge, daß mittels einem Belag oder einer Auflage eine begehbare Fläche zu schaffen ist. In einfachster Weise wird hierbei der Untergrund mit Holzboden belegt. Insbesondere bei Ausstellungshallen bedarf es auch der Verlegung von Versorgungsleitungen unterhalb des Hallenbodens. Dieser muß daher derart ausgelegt werden, daß eine Installation der erforderlichen Leitungen möglich ist. Ein weiterer Aspekt hinsichtlich Entwicklungen für Hallenböden ist die rationelle Verlegung solcher Böden. Hierzu hat man bereits kassettenförmige Auflagegestelle entwickelt, welche durch eine Vielzahl von Aneinanderreihung solcher Kassetten einen Boden bilden, indem auf die Kassetten Fußbodenbretter aufbringbar sind.
Die bekannten Kassetten stoßen dort an ihre Grenze, wo der Hallen- oder Zeltuntergrund Unebenheiten aufweist und die zu erstellende Fußbodenfläche gegebenenfalls durch Stützmasten unterbrochen wird. Mit den bekannten Kassetten ist dann keine geschlossene Fußbodenfläche bildbar.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens für durch Masten gestützten Ausstellungs- und Festhallen oder-zelte zu schaffen, mit dem es möglich ist, eine geschlossene Fußbodenfläche zu schaffen ohne daß beispielsweise im Bereich von Masten eine Stückelung erfolgen muß.
Darüber hinaus sollen die Bausatzteile untereinander derart ineinandergreifen, daß ein Verrutschen bzw. ein Auseinanderklaffen nicht mehr möglich ist. Außerdem sollen Unebenheiten des Hallenuntergrundes ausgeglichen werden können. Ferner ist es ein Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß bei Belastung des Bodens keine Unebenheiten entstehen können, d. h., keine Stolperkanten auftreten. Versorgungseinrichtungen sollen ebenfalls auf einfachste Weise einbringbar und zugänglich sein.
Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch einen Bausatz gemäß dem vorgeschlagenen Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Es ist dabei vorgesehen, daß ausgehend von einem Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens für durch Masten gestützte Ausstellungs- oder Festhallen oder -zelte, bestehend aus mindestens zwei, Fußbodenbretter tragende, kassettenförmige Auflagestellen, die für eine gegenseitige Verbindung vorgerichtet sind, die Bausatzteile derart ausgebildet sind,
  • - daß die Auflagestelle als Kassetten ausgebildet sind und sich aus längs erstreckenden Randträgern und einem zu diesen parallel verlaufenden Mittelträger zusammensetzen, welche die Fußbodenbretter einfassend aufnehmen bzw. unterstützen,
  • - daß die Randträger und der Mittelträger über unterhalb der Fußbodenoberfläche angeordnete Fußbodenquerträger und/oder Hut­ profile mit den stirnseitig benachbarten Kassetten zusammenwir­ ken, wobei
    • - die Fußbodenquerträger und/oder die Hutprofile Federn auf­ weisen, die in an den Stirnseiten der Randträger quer verlau­ fende Nuten eingreifen,
  • - daß das Hutprofil eine Kopfweite aufweist, die der entspre­ chenden Abmessung des Mastes angepaßt ist, und
  • - daß das Hutprofil nach oben offen und für das Einlegen minde­ stens eines Fußbodenbrettes vorgerichtet ist, so daß die Kas­ setten um die Masten herum angeordnet werden können und zusam­ men mit den in den Hutprofilen eingelegten Fußbodenbrettern eine geschlossene Fußbodenfläche bilden.
Die Hutprofile und die Fußbodenquerträger bilden hierbei die Bodenauflage, wobei sie auf den Kopfplatten der Masten aufliegen und zur horizontalen Ausrichtung unterfüttert werden, während die Kassetten vom Untergrund beabstandet in die Hutprofile bzw. Fußbodenquerträger einhängbar sind. Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung des Bausatzes können Unebenheiten ausgeglichen werden, da nicht die Kassetten, sondern ihre im Stoß angeordneten Profile auf dem gegebenenfalls unebenen Untergrund unterfüttert aufliegen. Die Kassette besteht aus quer zu ihrer Längsachse ausgerichteten Fußbodenbrettern und an diesen stirnseitig angeordneten, sich rechtwinklig zu diesen Fußbodenbrettern erstreckenden Randträgern, mit einem unterhalb der Fußbodenbretter angeordneten Mittelträger, wobei die Fußbodenbretter und die Randträger zumindest teilweise mittels des Nut- und Federsystems ineinander eingreifen.
Hierbei sind die Randträger bevorzugterweise als Hutprofile ausgebildet und weisen einen Randbereich auf, der in einen Steg übergeht, von dem sich annähernd rechtwinklig eine Feder erstreckt, um in einer entsprechend korrespondierenden Nut des Fußbodenbretts einzugreifen.
Ferner weisen die Randträger in oder an ihren Außenwandungen miteinander korrespondierende, als Nut- und Federsystem ausgebildete Verbindungselemente auf, die einen Verbund der Kassetten untereinander gewährleisten. Hierbei ist das Verbindungselement beispielsweise des rechten Randträgers der Kassette als Einbuchtung und das Verbindungselement des linken Randträgers der Kassette als Ausstülpung ausgebildet. Im Falle, daß die Fußbodenbretter Nuten aufweisen, welche mit den Federn der Randträger korrespondieren, sind dem Bausatz Fußbodenbretter zugeordnet, welche stirnseitig mit einem Falz versehen sind. Diese fungieren dann als Reparaturbretter und können überall als Ersatz an Stelle eines entfernten beschädigten Brettes eingesetzt werden.
Auch die Mittelträger sind bevorzugterweise als Hohlprofil ausgebildet wie dies auch die Fußbodenquerträger und die Hutprofile sind.
Bevorzugterweise sind die Hutprofile als Mehrkammerprofile ausgebildet, wobei zumindest eine Kammer als Versorgungsleitungskanal verwendet werden kann.
Ergänzend sind dem Bausatz sogenannte Wandschwellenprofile und Wandhalteprofile zugeordnet.
Anhand den beigefügten Zeichnungen, die besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, wird diese nun näher beschrieben.
Dabei zeigt
Fig. 1 ein Arrangement einer Vielzahl von einander zugeordneten Einzelkassetten, welche den Bausatz bilden,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Kassette,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Kassette,
Fig. 4 eine Längsansicht eines Fußbodenbrettes,
Fig. 4a das Detail X aus Fig. 4,
Fig. 5 eine Draufsicht eines Fußbodenbrettes,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch ein Reparaturbrett,
Fig. 6a das Detail Y aus Fig. 6,
Fig. 7 und 8 jeweils ein linkes- bzw. ein rechtes Randprofil,
Fig. 9 einen Querschnitt durch den Fußbodenquerträger,
Fig. 10 einen Querschnitt durch das Fußbodenhutprofil,
Fig. 11 die Wandschwelle,
Fig. 12 das Wandhalteprofil und
Fig. 13 eine Montageanordnung von Kassette, Wandhalte­ profil, Gibelstiel und Profil.
Die Fig. 1 zeigt eine Zusammenstellung einer Vielzahl von einander zugeordneten Kassetten 1. Um eine Kassette 1 näher zu beschreiben sind die Begrenzungspunkte mit A, B, C und D gekennzeichnet. Während der linke Randträger 2 sich von A nach C erstreckt, verläuft der rechte Randträger 3 von B nach D. Als Unterstützung wurde die Anordnung eines Mittelträgers 4 vorgenommen, der die Spannweite der Fußbodenbretter 5 zwischen linken und rechten Randträger etwa halbiert.
Quer zur Ausrichtung der Randträger 2, 3 und des Mittelträgers 4 sind Fußbodenbretter 5 eingesetzt. Das mit I gekennzeichnete Kassettenfeld greift mit seinen Kassetten 1 im Randbereich in ein Hutprofil 8 und an der gegenüberliegenden, zur mit II gekennzeichneten Kassettenfeld hinweisenden Stirnseite in einen Fußbodenquerträger 7. Das Hutprofil 8 bzw. die Hutprofile 8 sind im Bereich der Masten 11, auch Rahmenstiele genannt, angeordnet. Zwischen den Masten 11 erstrecken sich die Hutprofile 8 und bilden die stirnseitige Begrenzung von Kassetten 1, derart, daß die Kassetten 1 in die Hutprofile 8 einhängbar sind. Die Kassetten 1 greifen somit nicht in den Bereich der Masten 11 bzw. deren Fußplatten 24 ein. Da die Hutprofile 8 derart ausgebildet sind, daß sie Fußbodenbretter 5/5a aufnehmen können, ist, sind in diesem Bereich der Hutprofile 8 solche Fußbodenbretter 5a eingesetzt, die Fußbodenfläche 6 geschlossen. Unebenheiten der Bodenfläche 13 werden, wie bereits dargelegt, durch die besondere Ausbildungsformen der Bausatzteile sowie mittels Unterlagen ausgeglichen, auf die später näher eingegangen wird.
Es ist hervorzuheben, daß das Wirkprinzip vorliegender Erfindung u. a. in der Verfahrensweise begründet ist, mit der eine geschlossene Fußbodenfläche gebildet wird.
Die Fig. 2 zeigt eine Kassette 1.
Die Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch die Kassette 1. Es geht aus diesen Abbildungen deutlich hervor, daß das Traggerüst, also die Randträger 2 und 3 sowie der Mittelträger 4 durch die Fußbodenbretter 5 abgedeckt werden und vom Untergrund 13 beabstandet sind. Es ragt praktisch nur noch der erhabene Steg 14 zwischen die Stirnseiten 25 der jeweiligen Fußbodenbretter 5. Es stellt sich somit im Zusammenspiel des Kassettenarrangements die bereits angesprochene geschlossene Fußbodenfläche dar.
Wie aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen ist, weisen die Fußbodenbretter 5 stirnseitig verlaufende Nuten 20 auf, die in entsprechende Federn 16 (z. B. Fig. 7) der Randträger 2, 3 eingreifen. Sie stellen somit ein Nut- und Federsystem dar. Eine Vergrößerung des Detailes X ist in der Randfigur 4a dargestellt, aus der nochmals die stirnseitig angeordnete Nut 20 zu erkennen ist.
Die Fig. 6 zeigt eine Fußbodenbrettervariante, wobei diese Ausführungsform des Fußbodenbrettes 5b als sogenanntes Reparaturbrett anzusehen ist.
Dies wird dadurch unterstützt, daß zumindest eine Stirnseite 25 des Fußbodenbrettes 5b anstatt mit einer Nut mit einem Falz 21 versehen ist, so daß dieses lediglich aufzulegen ist. So wird mit im Falle von Beschädigungen eine großflächige Reparatur vermieden, d. h. ein großflächiger Austausch des Bodenbelages erübrigt sich, da lediglich das defekte Fußbodenbrett ausgetauscht werden muß. Die Anordnung des Falzes ist beispielsweise in einer Vergrößerung des Detailes Y in der Randfigur 6a dargestellt.
Die Fig. 7 zeigt einen Randträger 2. Dieser ist als Hohlprofil ausgebildet und weist an seiner unteren Seite Auflageleisten bzw. -füße 26 auf.
Im Bereich seiner Außenwandung 17 ragt ein Verbindungselement 18 aus, das in ein entsprechendes Verbindungselement 19 des Randträgers 3 (siehe Fig. 8) einführbar ist. Am oberen Ende des Randbereiches 15 ist ein senkrecht erhabener Steg 14 zu erkennen, von welchem sich wiederum annähernd senkrecht eine Feder 16 erstreckt, die zusammen mit den Fußbodenbrettern 5 ein Nut- und Federsystem bilden.
Fig. 8 zeigt das Gegenstück zum Randträger 2 der Fig. 7. Dieser Randträger 3 stellt beispielsweise den rechten Randträger dar und weist zwecks Montage bzw. Zusammenwirken mit einem Randträger der seitlich benachbarten Kassette ein Verbindungselement 19 auf, welches als Einbuchtung ausgebildet ist.
Die Fig. 9 beschreibt einen Fußbodenquerträger 7, welcher stirnseitig, d. h. querverlaufend zu den Kassetten 1 angeordnet ist.
Auch dieser Querträger 7 ist als Hohlprofil ausgebildet, wobei die seitlich als Leisten nach oben hervortretenden Federn 9 ausgebildet sind. Diese haben die gleiche Funktion wie die Federn 9 der Hutprofile 8 (Fig. 10) und greifen jeweils in die querverlaufende Nut 10 der Kassetten 1 bzw. deren Profile 2 bis 4 ein, so daß auch hier ein Nut- und Federsystem gebildet wird, wobei somit die Kassetten 1 in die Profile 7 oder 8 eingehängt werden. Der Fußbodenquerträger 7 wird vollkommen von den Kassetten 1 überdeckt, so daß dieser kein zusätzliches Fußbodenbrett aufnehmen muß.
Die Fig. 10, die in einem anderen Maßstab als Fig. 9 gezeichnet ist, zeigt das Fußbodenhutprofil 8. Dieses ist bevorzugterweise als Mehrkammerhohlprofil ausgebildet und besitzt daher mehrere Einzelkammern 27 bis 30. Eine dieser Kammern kann beispielsweise als Versorgungsleitungsschacht verwendet werden, wie dies auch für die übrigen Hohlprofile gilt.
Andernfalls kann auch der Hohlraum unter den Kassetten zur Nutzung der Versorgungsleitungsverlegung genutzt werden, wobei bei den Querträgern bzw. Hutprofilen an Durchführungen gedacht ist.
Auch das Hutprofil 8 weist die erhabenen Federn 9 auf, die die gleiche Funktion der Federn der Fußbodenquerträger besitzen. Hierbei stoßen jedoch die Kassetten 1 an die senkrecht erhabenen Wandungen 31 an. Die Kopfweite L des Hutprofils 8 besitzt in etwa die entsprechende Abmessung des Mastes. In das vorhandene Bett 32, welches durch die Wandung 31 und durch die von diesen senkrecht abragenden Konsolen 33 gebildet werden, können Fußbodenbretter 5a eingelegt werden.
Das Fußbodenbrett 5a kann durch einen hier nicht dargestellten Versorgungsleitungsschachtdeckel durchsetzt sein.
Die Fig. 11 und 12 zeigen jeweils ein Wandschwellenprofil 22 bzw. ein Wandhalteprofil 23, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Lediglich das Wandschwellenprofil 22 kennzeichnet sich durch eine Randausprägung 34, die zur Aufnahme eines sogenannten Keders geeignet ist.
Fig. 13 zeigt einen Schnitt im Bereich des Giebels. Es ist das Hutprofil 8 erkennbar. Auf das Hutprofil 8 stößt die Kassette 1, welche eine quer verlaufende Nut 10 besitzt, um damit in die erhabenen Federn 9 eingehängt zu werden. Das Hutprofil 8 hält im Randbereich das Wandhalteprofil 23.

Claims (16)

1. Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens für durch Masten gestützte Ausstellungs- oder Festhallen oder -zelte, beste­ hend aus mindestens zwei, Fußbodenbretter tragende, kasset­ tenförmige Auflagegestellen, die für eine gegenseitige Ver­ bindung vorgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Auflagestelle als Kassetten (1) ausgebildet sind und sich aus längs erstreckenden Randträgern (2, 3) und einem zu diesen parallel verlaufenden Mittelträger (4) zusammen­ setzen, welche die Fußbodenbretter (5) einfassend aufnehmen bzw. unterstützen,
  • - daß die Randträger (2, 3) und der Mittelträger (4) über unterhalb der Fußbodenoberfläche (6) angeordnete Fußboden­ querträger (7) und/oder Hutprofile (8) mit den stirnseitig benachbarten Kassetten (1) zusammenwirken, wobei
    • - die Fußbodenquerträger (7) und/oder die Hutprofile (8) Federn aufweisen, die in an den Stirnseiten der Randträger (2, 3) quer verlaufende Nuten (10) eingreifen,
  • - daß das Hutprofil (8) eine Kopfweite (1) aufweist, die der entsprechenden Abmessung des Mastes (11) angepaßt ist, und
  • - daß das Hutprofil nach oben offen und für das Einlegen mindestens eines Fußbodenbrettes (5a) vorgerichtet ist, so daß die Kassetten um die Masten (11) herum angeordnet werden können und zusammen mit den in den Hutprofilen eingelegten Fußbodenbrettern eine geschlossene Fußbodenfläche bilden.
2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutprofile (8) und die Fußbodenquerträger (7) die den Fußboden tragende Auflage bilden.
3. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassetten (1) vom Untergrund (13) beabstandet in die Hutprofile (8) bzw. Fußbodenquerträger (7) einhängbar sind.
4. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (1) aus quer zu ihrer Längsrichtung ausgerichteten Fußbodenbrettern (5) und an diesen stirnseitig angeordneten, sich rechtwinklig zu diesen Fußbodenbrettern (5) erstreckenden Randträgern (2 und 3) sowie einem unterhalb der Fußbodenbretter angeordneten Mittelträger (4) besteht, wobei die Fußbodenbretter (5) und die Randträger (2, 3) zumindest teilweise mittels Nut- und Federsystem ineinander eingreifen.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Randträger (2, 3) als Hohlprofil ausgebildet sind.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Randträger (2, 3) einen Randbereich (15) bildenden Steg (14) aufweisen, von dem sich annähernd rechtwinklig eine Feder (16) erstreckt.
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Randträger (2, 3) an ihren Außenwandungen (17) miteinander korrespondierende, als Nut- und Federsystem ausgebildete Verbindungselemente (18, 19) aufweisen.
8. Bausatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (18) des linken Randträgers (2) der Kassette (1) als Ausstülpung und das Verbindungselement (19) des rechten Randträgers (3) der Kassette (1) als Einbuchtung ausgebildet ist.
9. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußbodenbretter (5) jeweils stirnseitig angeordnete mit den Federn (16) der Randträger (2, 3) korrespondierende Nuten (20) aufweist.
10. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem Bausatz Fußbodenbretter (5b) zugeordnet sind, welche stirnseitig mit einem Falz (21) versehen sind.
11. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelträger (4) als Hohlprofil ausgebildet sind.
12. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußbodenquerträger (7) als Hohlprofil ausgebildet sind.
13. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutprofile (8) als Hohlprofile ausgebildet sind.
14. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutprofile (8) als Mehrkammerhohlprofile ausgebildet sind.
15. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß dem Bausatz Wandschwellenprofile (22) zugeordnet sind.
16. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß dem Bausatz Wandhalteprofile (23) zugeordnet sind.
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