DE4237635C2 - Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens einer Ausstellungs- oder Festhalle oder eines -zeltes - Google Patents
Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens einer Ausstellungs- oder Festhalle oder eines -zeltesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Bausatz zur Erstellung eines
Fußbodens einer Ausstellungs- oder Festhalle oder eines -zeltes.
Hallen, Zelte und gleichartige Einrichtungen werden meist
auf einem Untergrund errichtet, der als begehbarer Fußboden
nicht geeignet ist. Dies hat zur Folge, daß mittels einem
Belag oder einer Auflage eine begehbare Fläche zu schaffen
ist. In einfachster Weise wird hierbei der Untergrund mit
Holzboden belegt. Insbesondere bei Ausstellungshallen
bedarf es auch der Verlegung von
Versorgungsleitungen unterhalb des Hallenbodens. Dieser muß
daher derart ausgelegt werden, daß eine Installation der
erforderlichen Leitungen möglich ist. Ein weiterer Aspekt
hinsichtlich Entwicklungen für Hallenböden ist die
rationelle Verlegung solcher Böden. Hierzu hat man bereits
kassettenförmige Auflagegestelle entwickelt, welche durch eine
Vielzahl von Aneinanderreihung solcher Kassetten einen Boden
bilden, indem auf die Kassetten Fußbodenbretter aufbringbar
sind.
Die bekannten Kassetten stoßen dort an ihre Grenze, wo der
Hallen- oder Zeltuntergrund Unebenheiten aufweist und die zu erstellende
Fußbodenfläche gegebenenfalls durch Stützmasten unterbrochen wird.
Mit den bekannten Kassetten ist dann keine geschlossene Fußbodenfläche
bildbar.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
einen Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens für durch
Masten gestützten Ausstellungs- und Festhallen oder-zelte
zu schaffen, mit dem es möglich ist,
eine geschlossene Fußbodenfläche zu schaffen
ohne daß beispielsweise im Bereich
von Masten eine Stückelung erfolgen muß.
Darüber hinaus sollen die Bausatzteile untereinander derart
ineinandergreifen, daß ein Verrutschen bzw. ein
Auseinanderklaffen nicht mehr möglich ist. Außerdem sollen
Unebenheiten des Hallenuntergrundes ausgeglichen werden
können. Ferner ist es ein Merkmal der vorliegenden
Erfindung, daß bei Belastung des Bodens keine Unebenheiten
entstehen können, d. h., keine Stolperkanten auftreten.
Versorgungseinrichtungen sollen ebenfalls auf einfachste
Weise einbringbar und zugänglich sein.
Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch einen Bausatz
gemäß dem vorgeschlagenen Anspruch 1 gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Es ist dabei vorgesehen, daß ausgehend von einem
Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens für durch Masten
gestützte Ausstellungs- oder Festhallen oder -zelte, bestehend
aus mindestens zwei, Fußbodenbretter tragende, kassettenförmige
Auflagestellen, die für eine gegenseitige Verbindung
vorgerichtet sind, die Bausatzteile derart ausgebildet sind,
- - daß die Auflagestelle als Kassetten ausgebildet sind und sich aus längs erstreckenden Randträgern und einem zu diesen parallel verlaufenden Mittelträger zusammensetzen, welche die Fußbodenbretter einfassend aufnehmen bzw. unterstützen,
- - daß die Randträger und der Mittelträger über unterhalb der
Fußbodenoberfläche angeordnete Fußbodenquerträger und/oder Hut
profile mit den stirnseitig benachbarten Kassetten zusammenwir
ken, wobei
- - die Fußbodenquerträger und/oder die Hutprofile Federn auf weisen, die in an den Stirnseiten der Randträger quer verlau fende Nuten eingreifen,
- - daß das Hutprofil eine Kopfweite aufweist, die der entspre chenden Abmessung des Mastes angepaßt ist, und
- - daß das Hutprofil nach oben offen und für das Einlegen minde stens eines Fußbodenbrettes vorgerichtet ist, so daß die Kas setten um die Masten herum angeordnet werden können und zusam men mit den in den Hutprofilen eingelegten Fußbodenbrettern eine geschlossene Fußbodenfläche bilden.
Die Hutprofile und die Fußbodenquerträger bilden hierbei
die Bodenauflage, wobei sie auf den Kopfplatten der Masten
aufliegen und zur horizontalen Ausrichtung unterfüttert
werden, während die Kassetten vom Untergrund
beabstandet in die Hutprofile bzw. Fußbodenquerträger
einhängbar sind. Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung
des Bausatzes können
Unebenheiten ausgeglichen werden, da nicht die
Kassetten, sondern ihre im Stoß angeordneten Profile auf dem gegebenenfalls
unebenen Untergrund unterfüttert aufliegen. Die Kassette besteht
aus quer zu ihrer Längsachse ausgerichteten Fußbodenbrettern und an diesen
stirnseitig angeordneten, sich rechtwinklig zu diesen
Fußbodenbrettern erstreckenden Randträgern, mit einem
unterhalb der Fußbodenbretter angeordneten Mittelträger,
wobei die Fußbodenbretter und die Randträger zumindest
teilweise mittels des Nut- und Federsystems ineinander
eingreifen.
Hierbei sind die Randträger bevorzugterweise als Hutprofile
ausgebildet und weisen einen Randbereich auf, der in einen
Steg übergeht, von dem sich annähernd rechtwinklig eine
Feder erstreckt, um in einer entsprechend
korrespondierenden Nut des Fußbodenbretts einzugreifen.
Ferner weisen die Randträger in oder an ihren
Außenwandungen miteinander korrespondierende, als Nut- und
Federsystem ausgebildete Verbindungselemente auf, die einen
Verbund der Kassetten untereinander gewährleisten. Hierbei
ist das Verbindungselement beispielsweise des rechten
Randträgers der Kassette als Einbuchtung und das
Verbindungselement des linken Randträgers der Kassette als
Ausstülpung ausgebildet. Im Falle, daß die Fußbodenbretter
Nuten aufweisen, welche mit den Federn der Randträger
korrespondieren, sind dem Bausatz Fußbodenbretter
zugeordnet, welche stirnseitig mit einem Falz versehen
sind. Diese fungieren dann als Reparaturbretter und können
überall als Ersatz an Stelle eines entfernten
beschädigten Brettes eingesetzt werden.
Auch die Mittelträger sind bevorzugterweise als Hohlprofil
ausgebildet wie dies auch die Fußbodenquerträger und die
Hutprofile sind.
Bevorzugterweise sind die Hutprofile als Mehrkammerprofile
ausgebildet, wobei zumindest eine Kammer als
Versorgungsleitungskanal verwendet werden kann.
Ergänzend sind dem Bausatz sogenannte Wandschwellenprofile
und Wandhalteprofile zugeordnet.
Anhand den beigefügten Zeichnungen, die besonders
bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, wird
diese nun näher beschrieben.
Dabei zeigt
Fig. 1 ein Arrangement einer Vielzahl von einander
zugeordneten Einzelkassetten, welche den Bausatz
bilden,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Kassette,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Kassette,
Fig. 4 eine Längsansicht eines Fußbodenbrettes,
Fig. 4a das Detail X aus Fig. 4,
Fig. 5 eine Draufsicht eines Fußbodenbrettes,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch ein Reparaturbrett,
Fig. 6a das Detail Y aus Fig. 6,
Fig. 7 und 8 jeweils ein linkes- bzw. ein rechtes Randprofil,
Fig. 9 einen Querschnitt durch den Fußbodenquerträger,
Fig. 10 einen Querschnitt durch das Fußbodenhutprofil,
Fig. 11 die Wandschwelle,
Fig. 12 das Wandhalteprofil und
Fig. 13 eine Montageanordnung von Kassette, Wandhalte
profil, Gibelstiel und Profil.
Die Fig. 1 zeigt eine Zusammenstellung einer Vielzahl von
einander zugeordneten Kassetten 1. Um eine Kassette 1
näher zu beschreiben sind die Begrenzungspunkte mit A, B, C
und D gekennzeichnet. Während der linke Randträger 2 sich
von A nach C erstreckt, verläuft der rechte Randträger 3
von B nach D. Als Unterstützung wurde die Anordnung eines
Mittelträgers 4 vorgenommen, der die Spannweite der Fußbodenbretter 5 zwischen
linken und rechten Randträger etwa halbiert.
Quer zur Ausrichtung der Randträger 2, 3 und des
Mittelträgers 4 sind Fußbodenbretter 5 eingesetzt. Das mit
I gekennzeichnete Kassettenfeld greift mit seinen
Kassetten 1 im Randbereich in ein Hutprofil 8 und an
der gegenüberliegenden, zur mit II gekennzeichneten
Kassettenfeld hinweisenden Stirnseite in einen
Fußbodenquerträger 7. Das Hutprofil 8 bzw. die Hutprofile 8
sind im Bereich der Masten 11, auch
Rahmenstiele genannt, angeordnet. Zwischen den Masten 11 erstrecken
sich die Hutprofile 8 und bilden die stirnseitige Begrenzung von Kassetten 1,
derart, daß die Kassetten 1 in die Hutprofile 8 einhängbar sind. Die
Kassetten 1 greifen somit nicht in den Bereich der
Masten 11 bzw. deren Fußplatten 24 ein. Da
die Hutprofile 8 derart ausgebildet sind, daß sie
Fußbodenbretter 5/5a aufnehmen können, ist, sind in diesem
Bereich der Hutprofile 8 solche Fußbodenbretter 5a eingesetzt, die
Fußbodenfläche 6 geschlossen. Unebenheiten der
Bodenfläche 13 werden, wie bereits dargelegt, durch die
besondere Ausbildungsformen der Bausatzteile sowie mittels
Unterlagen ausgeglichen, auf die später näher
eingegangen wird.
Es ist hervorzuheben, daß das Wirkprinzip vorliegender
Erfindung u. a. in der Verfahrensweise begründet ist, mit der eine
geschlossene Fußbodenfläche gebildet wird.
Die Fig. 2 zeigt eine Kassette 1.
Die Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch die Kassette 1.
Es geht aus diesen Abbildungen deutlich hervor, daß das
Traggerüst, also die Randträger 2 und 3 sowie der
Mittelträger 4 durch die Fußbodenbretter 5 abgedeckt werden
und vom Untergrund 13 beabstandet sind. Es ragt praktisch nur
noch der erhabene Steg 14 zwischen die Stirnseiten 25 der
jeweiligen Fußbodenbretter 5. Es stellt sich somit im
Zusammenspiel des Kassettenarrangements die bereits
angesprochene geschlossene Fußbodenfläche dar.
Wie aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen ist, weisen die
Fußbodenbretter 5 stirnseitig verlaufende Nuten 20 auf, die
in entsprechende Federn 16 (z. B. Fig. 7) der Randträger 2, 3
eingreifen. Sie stellen somit ein Nut- und Federsystem dar.
Eine Vergrößerung des Detailes X ist in der Randfigur 4a
dargestellt, aus der nochmals die stirnseitig angeordnete
Nut 20 zu erkennen ist.
Die Fig. 6 zeigt eine Fußbodenbrettervariante, wobei diese
Ausführungsform des Fußbodenbrettes 5b als sogenanntes
Reparaturbrett anzusehen ist.
Dies wird dadurch unterstützt, daß zumindest eine
Stirnseite 25 des Fußbodenbrettes 5b anstatt mit einer Nut
mit einem Falz 21 versehen ist, so daß dieses lediglich
aufzulegen ist. So wird mit im Falle von Beschädigungen
eine großflächige Reparatur vermieden, d. h. ein großflächiger
Austausch des Bodenbelages erübrigt sich, da lediglich das
defekte Fußbodenbrett ausgetauscht werden muß. Die
Anordnung des Falzes ist beispielsweise in einer
Vergrößerung des Detailes Y in der Randfigur 6a
dargestellt.
Die Fig. 7 zeigt einen Randträger 2. Dieser ist als
Hohlprofil ausgebildet und weist an seiner unteren Seite
Auflageleisten bzw. -füße 26 auf.
Im Bereich seiner Außenwandung 17 ragt ein
Verbindungselement 18 aus, das in ein entsprechendes
Verbindungselement 19 des Randträgers 3 (siehe Fig. 8)
einführbar ist. Am oberen Ende des
Randbereiches 15 ist ein senkrecht erhabener Steg 14 zu
erkennen, von welchem sich wiederum annähernd senkrecht
eine Feder 16 erstreckt, die zusammen mit den
Fußbodenbrettern 5 ein Nut- und Federsystem bilden.
Fig. 8 zeigt das Gegenstück zum Randträger 2 der Fig. 7.
Dieser Randträger 3 stellt beispielsweise den rechten
Randträger dar und weist zwecks Montage bzw. Zusammenwirken
mit einem Randträger der seitlich benachbarten Kassette ein
Verbindungselement 19 auf, welches als Einbuchtung
ausgebildet ist.
Die Fig. 9 beschreibt einen Fußbodenquerträger 7, welcher
stirnseitig, d. h. querverlaufend zu den Kassetten 1
angeordnet ist.
Auch dieser Querträger 7 ist als Hohlprofil ausgebildet,
wobei die seitlich als Leisten nach oben hervortretenden Federn 9 ausgebildet
sind. Diese haben die gleiche Funktion wie die
Federn 9 der Hutprofile 8 (Fig. 10) und greifen jeweils
in die querverlaufende Nut 10 der Kassetten 1 bzw. deren
Profile 2 bis 4 ein, so daß auch hier ein Nut- und
Federsystem gebildet wird, wobei somit die Kassetten 1
in die Profile 7 oder 8 eingehängt werden. Der
Fußbodenquerträger 7 wird vollkommen von den Kassetten
1 überdeckt, so daß dieser kein zusätzliches Fußbodenbrett
aufnehmen muß.
Die Fig. 10, die in einem anderen Maßstab als Fig. 9 gezeichnet
ist, zeigt das Fußbodenhutprofil 8. Dieses ist
bevorzugterweise als Mehrkammerhohlprofil ausgebildet und
besitzt daher mehrere Einzelkammern 27 bis 30. Eine dieser
Kammern kann beispielsweise als Versorgungsleitungsschacht
verwendet werden, wie dies auch für die übrigen Hohlprofile
gilt.
Andernfalls kann auch der Hohlraum unter den Kassetten zur
Nutzung der Versorgungsleitungsverlegung genutzt werden,
wobei bei den Querträgern bzw. Hutprofilen an
Durchführungen gedacht ist.
Auch das Hutprofil 8 weist die erhabenen Federn 9 auf,
die die gleiche Funktion der Federn der
Fußbodenquerträger besitzen. Hierbei stoßen jedoch die
Kassetten 1 an die senkrecht erhabenen Wandungen 31 an.
Die Kopfweite L des Hutprofils 8 besitzt in etwa die
entsprechende Abmessung des Mastes. In das
vorhandene Bett 32, welches durch die Wandung 31 und durch
die von diesen senkrecht abragenden Konsolen 33 gebildet
werden, können Fußbodenbretter 5a eingelegt
werden.
Das Fußbodenbrett 5a kann durch einen hier nicht
dargestellten Versorgungsleitungsschachtdeckel durchsetzt
sein.
Die Fig. 11 und 12 zeigen jeweils ein
Wandschwellenprofil 22 bzw. ein Wandhalteprofil 23, auf die
hier nicht näher eingegangen wird. Lediglich das
Wandschwellenprofil 22 kennzeichnet sich durch eine
Randausprägung 34, die zur Aufnahme eines sogenannten
Keders geeignet ist.
Fig. 13 zeigt einen Schnitt im Bereich des Giebels.
Es ist das Hutprofil 8 erkennbar. Auf das
Hutprofil 8 stößt die Kassette 1, welche eine quer
verlaufende Nut 10 besitzt, um damit in die erhabenen
Federn 9 eingehängt zu werden.
Das Hutprofil 8 hält im Randbereich das
Wandhalteprofil 23.
Claims (16)
1. Bausatz zur Erstellung eines Fußbodens für durch Masten
gestützte Ausstellungs- oder Festhallen oder -zelte, beste
hend aus mindestens zwei, Fußbodenbretter tragende, kasset
tenförmige Auflagegestellen, die für eine gegenseitige Ver
bindung vorgerichtet sind,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Auflagestelle als Kassetten (1) ausgebildet sind und sich aus längs erstreckenden Randträgern (2, 3) und einem zu diesen parallel verlaufenden Mittelträger (4) zusammen setzen, welche die Fußbodenbretter (5) einfassend aufnehmen bzw. unterstützen,
- - daß die Randträger (2, 3) und der Mittelträger (4) über
unterhalb der Fußbodenoberfläche (6) angeordnete Fußboden
querträger (7) und/oder Hutprofile (8) mit den stirnseitig
benachbarten Kassetten (1) zusammenwirken, wobei
- - die Fußbodenquerträger (7) und/oder die Hutprofile (8) Federn aufweisen, die in an den Stirnseiten der Randträger (2, 3) quer verlaufende Nuten (10) eingreifen,
- - daß das Hutprofil (8) eine Kopfweite (1) aufweist, die der entsprechenden Abmessung des Mastes (11) angepaßt ist, und
- - daß das Hutprofil nach oben offen und für das Einlegen mindestens eines Fußbodenbrettes (5a) vorgerichtet ist, so daß die Kassetten um die Masten (11) herum angeordnet werden können und zusammen mit den in den Hutprofilen eingelegten Fußbodenbrettern eine geschlossene Fußbodenfläche bilden.
2. Bausatz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hutprofile (8) und die Fußbodenquerträger (7)
die den Fußboden tragende Auflage bilden.
3. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kassetten (1) vom Untergrund (13)
beabstandet in die Hutprofile (8) bzw.
Fußbodenquerträger (7) einhängbar sind.
4. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kassette (1) aus quer zu ihrer Längsrichtung ausgerichteten
Fußbodenbrettern (5) und an diesen stirnseitig
angeordneten, sich rechtwinklig zu diesen
Fußbodenbrettern (5) erstreckenden Randträgern (2 und
3) sowie einem unterhalb der Fußbodenbretter
angeordneten Mittelträger (4) besteht, wobei die
Fußbodenbretter (5) und die Randträger (2, 3) zumindest
teilweise mittels Nut- und Federsystem ineinander
eingreifen.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Randträger (2, 3) als Hohlprofil ausgebildet
sind.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Randträger (2, 3) einen Randbereich (15)
bildenden Steg (14) aufweisen, von dem sich annähernd
rechtwinklig eine Feder (16) erstreckt.
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Randträger (2, 3) an ihren Außenwandungen
(17) miteinander korrespondierende, als Nut- und
Federsystem ausgebildete Verbindungselemente (18, 19)
aufweisen.
8. Bausatz nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement (18) des linken Randträgers
(2) der Kassette (1) als Ausstülpung und das
Verbindungselement (19) des rechten Randträgers (3) der
Kassette (1) als Einbuchtung ausgebildet ist.
9. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fußbodenbretter (5) jeweils stirnseitig
angeordnete mit den Federn (16) der Randträger
(2, 3) korrespondierende Nuten (20) aufweist.
10. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Bausatz Fußbodenbretter (5b) zugeordnet sind,
welche stirnseitig mit einem Falz (21) versehen sind.
11. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittelträger (4) als Hohlprofil ausgebildet
sind.
12. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fußbodenquerträger (7) als Hohlprofil
ausgebildet sind.
13. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hutprofile (8) als Hohlprofile ausgebildet
sind.
14. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hutprofile (8) als Mehrkammerhohlprofile
ausgebildet sind.
15. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Bausatz Wandschwellenprofile (22) zugeordnet
sind.
16. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Bausatz Wandhalteprofile (23) zugeordnet sind.
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