DE4237616A1 - Kapillar-Schreibstoff-Speichersystem - Google Patents
Kapillar-Schreibstoff-SpeichersystemInfo
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Description
Die Erfindungen betreffen ein Kapillar-Schreibstoff-
Speichersystem für Schreibgeräte, wie Faserschreiber, Liner,
Marker, das aus mehreren Einzelspeichern besteht, welche
Fasermaterial enthalten. Eine kostengünstige Variante enthält
gemäß einem weiteren Vorschlag nur ein Fasermaterial-
Einzelspeicher. Die Erfindung betrifft auch einen Kapillar-
Farbstoffspeicher - als einen der genannten Einzelspeicher - zur
Verwendung in den erwähnten Schreibgeräten. Schließlich wird
auch ein Verfahren zur Herstellung des genannten
Farbstoffspeichers vorgeschlagen.
Schreibgeräte sind in vielfältiger Gestalt mit flüssigem
Schreibstoff bekannt. Dabei kann die Schreibstoffvorratskammer
aus einem nachfüllbaren Vorratsbehälter oder aus wechselbaren
Patronen bestehen. Bei Faserschreibern ist im
Schreibgerätegehäuse ein kapillarer Speicher, beispielsweise ein
Tampon oder ein Faserstoffpaket vorgesehen, der einen
vorbestimmten Vorrat an fertigem Schreibstoff enthält. Dieser
Vorrat wird ihm bei der Fertigung zugeordnet und bestimmt die
Lebensdauer des Schreibgerätes.
Verwendet man die erwähnten Patronen, so bestehen
Umweltschutzprobleme, da der Abfall - meist Kunststoffpatronen -
entsorgt werden muß.
Werden nachfüllbare Federhalter mit Ansaugsystem eingesetzt, so
ist allgemein bekannt, daß der Füllvorgang umständlich ist und
nicht ohne Verschmutzung der Benutzerhände ablaufen kann.
Ist dagegen in Schreibgeräten ein eingebauter
Schreibstoffspeicher vorgesehen, der eine vorbestimmte Menge von
Schreibstoff speichert, ist diese Menge von vorneherein
begrenzt. Nach Abgabe der vorher gespeicherten Schreibstoffmenge
ist das Schreibgerät leer und müßte - wie die Patronen -
entsorgt werden. Hinzu tritt das Problem, daß die vorbestimmte
Schreibstoffmenge alterungsbedingt abnimmt, auch wenn das
Schreibgerät nicht benutzt wird; sprich: wenn es in den Regalen
der Einzelhändler und Großhändler auf Abnahme und Verkauf
wartet.
Demgemäß ist es (eine) Aufgabe der Erfindung(en) den erwähnten
Schreibgeräten eine höhere Lebensdauer und besonders eine höhere
Lagerdauer zu geben.
Diese Aufgabe wird - unabhängig voneinander - durch die
technischen Lehren der Ansprüche 1, 2, 3 oder 7 gelöst.
Hinsichtlich des Kapillar-Schreibstoff-Speichersystems für die
erwähnten Schreibgeräte (Anspruch 1) ist tragend für den
erfindungsgemäßen Erfolg die Trennung des bislang einen
Speichers in eine Mehrzahl von Speichern. Dabei sind zumindest
drei Speicher vorgesehen, ein hinterer, ein vorderer und der
dazwischenliegende Einzelspeicher. Letzterer speichert den
Farbanteil des Schreibstoffs in trockener Form. Diese Art der
Speicherung ist zeitlos. Damit kann ein gefertigtes Schreibgerät
langzeitgelagert werden, ohne daß es austrocknet oder ohne daß
es seine vorbestimmte Schreibkapazität verliert, denn der
trockene Farbanteil des Schreibstoffes kann nicht weiter
austrocknen und ein Flüssigkeitsanteil, der verdunsten oder
durch Wandungen entweichen könnte, existiert nicht. Vor der
Ingebrauchnahme des Schreibgerätes wird dann der hintere
Einzelspeicher von außerhalb des Schreibgerätes mit einer
Lösungsflüssigkeit getränkt. Sie kann Wasser oder Alkohol sein.
Von dem hinteren Einzelspeicher gelangt die eingefüllte
Lösungsflüssigkeit über den - die Einzelspeicher verbindenden -
Docht in den mittleren Farbstoffspeicher, wo der Farbanteil
durch kapillare Kräfte in die Lösungsflüssigkeit gelangt, um im
Zuge des Dochtes als (gefärbter) Schreibstoff in den vorderen
Einzelspeicher zu gelangen, der mit der Schreibspitze in Kontakt
steht. Letzterem Einzelspeicher - der kleiner als die anderen
Speicher sein kann - kommt dabei die Funktion zu, den
Schreibstoff zu vergleichmäßigen und immer eine bestimmte, aber
begrenzte Menge zum sofortigen Anschreiben zu speichern.
Die kapillare Strömungsverbindung trägt maßgeblich das
erfindungsgemäße Konzept, denn ein Verbrauch des Schreibstoffes
aus dem vorderen Einzelspeicher führt aufgrund der
Ausgleichskräfte von dem stark feuchten hinteren Einzelspeicher
zu dem - die Farbe zumischenden - mittleren Einzelspeicher bis
hin zum sich entleerenden vorderen Einzelspeicher zu einer
automatischen Nachfüllung des vorderen Einzelspeichers mit
Schreibstoff.
Die erwähnte Trennung des bislang eines Speichers in eine
Mehrzahl von Speichern kann - ohne den Gedanken des trockenen
Speicherns von Farbstoff in einem Farbstoffspeicher zu
verlassen - hinsichtlich der Kosten noch vereinfacht werden. So
kann der mittlere und untere Einzelspeicher zusammengefaßt
werden zu einem zusammenhängenden Farbstoffspeicher, der sowohl
den Trockenfarbstoff (die Farbpigmente) als auch - nach
Auffüllen des Schreibstifts - den flüssigen Schreibstoff
speichert. Dabei ist nur ein weiterer Speicher (der hintere
Einzelspeicher) nötig, der aber nicht mit Fasermaterial gefüllt
ist, sondern einen Hohlraum darstellt (Anspruch 2). In diesen
Hohlraum wird die Flüssigkeit gegossen, wo sie kurzzeitig
gespeichert (gepuffert) wird, um sich dann langsam in dem
Farbspeicher zu verteilen. Dabei wird der Schreibstoff gebildet,
der dann über die Schreibspitze - sie steht in Verbindung mit
dem Farbstoffspeicher - abgegeben werden kann. Während der
hintere Pufferspeicher die eingegossene Lösungsflüssigkeit nur
kurz speichert, namentlich nur solange, bis der
Farbstoffspeicher sie gänzlich aufgesogen hat, speichert
letzterer den Schreibstoff dann in flüssiger Form sehr lange.
Wird eine abnehmbare Kappe für den Schreibstift vorgesehen, so
empfiehlt sich, deren Volumeninhalt so groß zu wählen, wie den
des Pufferspeichers. Nachdem der Farbstoffspeicher aber
wesentlich größer ist als der Pufferspeicher, ist nicht nur
aufgrund der geringeren Anzahl von Speichern die Fertigung
preiswerter, sondern der so gebildete Schreibstift auch mit einer
wesentlich höhere Schreibkapazität versehen. Ein Docht ist nicht
erforderlich, da nicht eine Mehrzahl von Fasermaterial-
Einzelspeichern verbunden werden muß.
Schreibgeräte mit dem beschriebenen Kapillar-Schreibstoff-
Speichersystem sind daher unbegrenzt lagerfähig, trocknen nicht
aus während dieser Lagerung und ein Benutzer kann sich darauf
verlassen, daß mit erster Ingebrauchnahme des Schreibgerätes die
volle Schreibkapazität - begründet durch den Farbanteil im
Farbstoffspeicher - zur Verfügung steht.
Der zuletzt erwähnte Farbstoffspeicher weist - gemäß der in
Anspruch 3 umschriebenen Erfindung - einen langgestreckten
Speicherkörper auf. Dieser ist aus Fasermaterial gebildet. Es
wird von einer Hülle umgeben, die für Flüssigkeit und Gase
durchlässig ist und die dem Speicherkörper seine Form gibt - und
erhält. Der flüssige Schreibstoff wird hergestellt durch
Beimischung des Farbstoffes, der zwischen den Fasern des
Speicherkörper-Fasermaterials in trockener Form gespeichert ist.
Aus dem Speicherkörper ragt beidseitig ein ein- oder
mehrteiliger Docht heraus.
Der erfindungsgemäße Erfolg wird auch hier getragen von der
Speicherung des Farbstoffanteiles in trockener Form. Die
langgestreckte Gestaltung des Speicherkörpers erlaubt eine hohe
Speicherkapazität. Die Hülle gibt ihm Formstabilität und
vereinfacht die Fertigung der Schreibgeräte, in welche die
kapillaren Farbstoffspeicher eingesetzt werden. Sowohl das hohe
Volumen als auch die trockene Speicherung gewähren die eingangs
postulierte lange Lebensdauer und erlauben eine langfristige
Lagerung ohne Kapazitätsverlust. Hierzu kann auch der ein- oder
mehrteilige Docht beitragen, mittels welchem die
Lösungsflüssigkeit einerseits zugeführt wird und über welchen
die mit Farbstoff angereicherte Lösungsflüssigkeit - der
Schreibstoff - andererseits aus dem Farbstoffspeicher abgeführt
wird (Anspruch 4, erste Alternative). Eine Ein- oder
Mehrgliedrigkeit des Dochtes ist aufgrund der kapillaren
Strömungsverbindung möglich. Wird der Docht einteilig gewählt
- also durchgängig - so nimmt die Lösungsflüssigkeit auf dem Weg
durch den Docht den Farbstoff aus dem Speicher auf. Gleichzeitig
verläßt die Lösungsflüssigkeit auch den Docht und gelangt in den
Farbstoffspeicher, um sich entlang der dortigen Fasern zu
verteilen und am entgegengesetzten Ende wieder durch den Docht
auszutreten. Für letzteren Fall ist eine Zweiteilung des Dochtes
in oberen und unteren Teildocht möglich.
Nachdem eine Strömungsverbindung zwischen mehreren Speichern
- Einzelspeichern - in der Variante gemäß Anspruch 2 nicht
erforderlich ist, kann ein Docht dort entfallen. Dagegen ergibt
sich vorteilhaft eine Vergrößerung des Farbstoffspeichers, der
gleichzeitig Schreibstoffspeicher wird, insbesondere auf das
Doppelte des hinteren, auffüllbaren Einzelspeichers (Anspruch 4,
zweite Alternative). Auch eine weitere Verlängerung des
Farbstoffspeichers/ Schreibstoffspeichers ist denkbar, bis hin
zu einem sehr kurzen hinteren Flüssigkeitspuffer.
Längs seiner gesamten Ausdehnung ist der Farbstoffspeicher/
Schreibstoffspeicher in der Variante gemäß Anspruch 2 von der
ihn in Form haltenden Hülle umgeben.
Die Hülle kann aus einer porösen Folie aus feuchtigkeitsfestem
Werkstoff bestehen. Verwendet man eine feuchtigkeitsfeste und
geringe Wasser- und Gasdurchlässigkeit aufweisende Folie -
beispielsweise Polyproylen - so kann diese gelocht sein, womit
die Porösität begründet wird (Anspruch 5). Vorteil der
Porösität - durch die Gas- und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit oder
die dafür vorgesehenen Löcher - ist eine Entlüftung nach außen
bei der Tränkung dieser Farbstoffspeicher. Bei dem Auftanken
kann sich die Fasermaterial-Seele des Farbstoffspeichers
vollsaugen und aufquellen. Für das Aufquellen finden die Fasern
Raum in den vorgesehenen Löchern der die Außenabmessung
festschreibenden Folie. Wird der aufgetankte Farbstoffspeicher
dann getrocknet, so kann das verdampfende Gas der
Lösungsflüssigkeit leicht über/durch die poröse Folie
entweichen. Damit verbleiben die Farbpigmente in dem
Farbstoffspeicher. Aufgrund der Porösität wird nahezu
vollständige Trocknung des Farbstoffspeichers gewährleistet. Das
trockene Farbdepot (der Farbstoffspeicher) erhält so seine hohe
Kapazität an Farbstoff oder Farbpigmenten.
Der Kapillar-Docht, der in den Farbstoffspeicher eingeführt
werden kann , kann Stäbchen- oder Stricknadeldicke aufweisen
(Anspruch 6, Anspruch 1). Er ist von größerer Festigkeit, als
das Fasermaterial des von der Hülle umgebenen
Farbstoffspeichers. Verwendet werden können Dochte aus
extrudiertem Material, die allgemein für Faserschreiberspitzen
verwendet werden. Der Kapillar-Docht kann ein- oder beidseitig
angespitzt sein. Er kann auch mehrteilig sein. Einfach
herzustellen ist jedoch ein durchgängiger Docht, der über seine
ganze Länge den Farbstoffspeicher durchdringt. An beiden
Stirnflächen des langgestreckten Farbstoffspeichers ragt dann
ein kleiner Teil des langen Kapillar-Dochtes heraus. Die
herausragenden Abschnitte bilden die Verbindung zu den
beidseitig des Farbstoffspeichers angeordneten weiteren
Speichern (vgl. Anspruch 1).
Wesentlich ist schließlich noch ein Verfahren zum Herstellen des
beschriebenen Kapillaren-Farbstoff-Speichers (Anspruch 7)
sowohl für das Speichersystem gemäß Anspruch 1, als auch für das
Speichersystem gemäß Anspruch 2.
Gemäß den vier tragenden Verfahrensschritten wird ein
langgestreckter Kapillar-Faserkörper mit einer gas- und
flüssigkeitsdurchlässigen Folie umhüllt. Sie ist aber
flüssigkeitsfest. Der so umhüllte Faserkörper wird getränkt, und
zwar mit einem Farbkonzentrat, was durch Einlegen des
Faserkörpers in das Konzentrat oder durch Einbringen des
Konzentrates in den Faserkörper geschieht. Danach wird der
getränkte Faserkörper abgetropft und getrocknet. Der ein- oder
mehrteilige stabförmige Docht, der in den Faserkörper eingeführt
werden kann (vgl. Anspruch 1, nicht bei Anspruch 2), weist eine
Länge auf, die größer als die Längsabmessung des Faserkörpers
ist (Anspruch 8). Das Einbringen des Dochtes in den Faserkörper
kann nach dem Trocknen erfolgen, es kann aber auch nach dem
Abtropfen - vor dem Trocknen - vorgenommen werden oder es kann
vor dem Tränken geschehen.
Werden die Farbstoffspeicher gemäß dem beschriebenen Verfahren
hergestellt, so erhalten sie die geforderte hohe
Speicherkapazität von Farbstoff bei gleichzeitiger
kostengünstiger Fertigung in Großserie. Während der
beschriebenen Verfahrensschritte können sie in Körbchen aus
Draht aufbewahrt werden, wobei die Behälter ein hohes
Fassungsvermögen aufweisen können - also eine Vielzahl von
Farbdepots beinhalten.
Mehrmaliges Tränken erhöht die Konzentration des Farbstoffs im
Farbstoffspeicher (Anspruch 9). Vorteilhaft ist dabei eine
- aus Farbpigmenten und einem Lösungsmittel hergestellte -
konzentrierte Farblösung, so beispielsweise auf Wasser- oder
Alkoholbasis (Anspruch 10). Auch andere Lösungsmittel sind
anwendbar. Je stärker der Trocknungsgrad des Trocken-
Farbstoffspeichers, desto höher kann die Farbkonzentration sein
und desto günstiger sind die Langzeit-Aufbewahrungsbedingungen.
Deshalb kann ein zweistufiges Trocknungsverfahren vorgesehen
werden (Anspruch 11, 12). Gemäß diesem werden die abgetropften
Farbstoffspeicher zunächst an der Luft getrocknet, um dann in
einem Ofen nach- bzw. endgetrocknet zu werden. Die Ofentrocknung
kann unter Vakuumbedingungen geschehen, womit eine zeitlich
beschleunigte Austreibung aller Lösungsmittel erreicht wird.
Das Verständnis der Erfindung wird anhand von
Ausführungsbeispielen vertieft.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Schnitt durch ein Schreibgerät
mit drei Einzelspeichern 10, 20, 30.
Fig. 2 zeigt - perspektivisch - die Hintereinander-Anordnung
der drei Einzelspeicher 10, 20, 30, wobei der mittlere
Einzelspeicher 20 - der Farbstofftrockenspeicher - hervorgehoben
ist.
Fig. 3 zeigt einen horizontalen Schnitt durch den erwähnten
mittleren Farbstoffspeicher 20, in dem der Docht 1 ersichtlich
ist.
Fig. 4 zeigt einen Marker, der nur einen (vergrößerten)
Farbstoffspeicher 20a aufweist.
Die Fig. 1 bildet - im Schnitt - einen Faserschreiber ab. Am
unteren Ende des Faserschreibers 100 ist eine Spitze 3
vorgesehen, die aus extrudiertem Material gefertigt sein kann.
Am oberen Ende ist eine abschraubbare oder abnehmbare Kappe 2
angeordnet, über die dem darunterliegenden ersten Einzel
speicher 10 Lösungsflüssigkeit zugeführt werden kann. Darunter
liegt der zentrale Farbstoffspeicher 20, der den Farbstoff in
trockener Form speichert. An ihn schließt sich der
Einzelspeicher 30 für den fertigen Schreibstoff an, in ihn ragt
von der Spitze des Schreibgerätes 100 her die Schreibspitze 3
hinein.
Die drei hintereinander angeordneten Einzelspeicher 10, 20, 30
sind in einem Gehäuse 4 aufgehoben, das den Mantel des
Schreibgerätes 100 bildet. In Längsrichtung sind die genannten
drei Einzelspeicher durch einen Docht 1 miteinander verbunden.
Er kann zentral und in der Mittelachse der drei Speicher liegen,
er kann jedoch auch schräg durch den Farbstoffspeicher 20 gehen
und entsprechend in die beiderseits angeordneten Einzelspeicher
10, 30 münden.
Abhängig davon, welche Form das Schreibgerät 100 hat, ist der
Mantel 4 rund, quadratisch oder dreieckig geformt. Dieser
Mantelform passen sich auch die Einzelspeicher 10, 20, 30 an, die
dann ebenso rund, quadratisch oder dreieckig ausgebildet sein
können.
Vorteilhaft ist jedenfalls die runde Gestaltung, so daß alle
drei Einzelspeicher 10, 20, 30 zylindrische Gestalt haben.
Hinsichtlich der Länge der Einzelspeicher können entsprechend
der Schreibkapazität und dem gewählten Farbstoff
unterschiedliche Vorkehrungen getroffen werden. Wird eine hohe
Farbkapazität gefordert, so hat der zentrale Farbspeicher 20
Vorrang und nimmt zu einem hohen Prozentsatz des vorhandenen
Innenraums des Mantels 4 ein. Weniger kritisch ist die
Speicherung für die Flüssigkeit in dem Flüssigkeitsspeicher 10.
Er kann beliebig nachgefüllt werden und muß so keine hohe
Kapazität aufweisen. Gering kann auch die Kapazität des
Schreibstoffspeichers 30 sein, da er kontinuierlich aus dem
Farbstoffspeicher 20 und dem darüberliegenden
Flüssigkeitsspeicher 10 versorgt wird.
Zum Aufbau der einzelnen Speicher sei hier lediglich auf die
Fasermaterialien des Farbstoffspeichers 20 verwiesen, die mit 21
bezeichnet sind. Die Füllung kann jede Art von Fasermaterial
sein, vorteilhaft wird Celluloseazetat oder Polyester verwendet.
Fig. 2 vertieft die Darstellung gemäß Fig. 1, indem eine
perspektivische Gestaltung der möglichen zylindrischen
Einzelspeicher herausgezeichnet ist. Alle drei Speicher 10, 20, 30
werden über den Docht 1 miteinander verbunden. Ursprünglich war
der Docht 1 zunächst nur durch den Farbspeicher 20
hindurchgesteckt worden, so daß an beiden Stirnseiten des
Farbstoffspeichers 20 Enden des Dochtes 1 hervorstehen. Diese
Enden werden dann in die anderen Speicher 10, 30 hineingestoßen.
Damit besteht eine kapillare Strömungsverbindung von dem
Speicher 10 zu dem Schreibstoffspeicher 30, an dessen Ende die
erörterte Faserspitze 3 den Schreibstoff auf das Papier des
Benutzers abgibt.
Das Fasermaterial 21 und 31 füllt die Speicher 20 und 30,
gleiches hat auch für die Füllung des Speichers 10 Geltung.
Hervorgehoben werden soll der Farbstoffspeicher 20. Er weist
eine Hülle 22 auf - die auch in Fig. 3 im Schnitt dargestellt
ist - mit welcher er seine Form bewahrt. In die Hülle sind eine
Vielzahl von Öffnungen 23 eingebracht, die es erlauben, daß
Flüssigkeit in die Faserstoff-Füllung des Speichers 20 gelangt
- so beim Tränken des Speichers. Gleichzeitig erlaubt die
Lochung 23 der Hülle 22 das Austreten von Fasern des
Fasermaterials beim Tränken - aufgrund von Aufquellen. Er erhält
dann eine Gestalt wie in Fig. 3 schematisch dargestellt, wo
Fasern aufgrund des Aufquellens der Füllung aus den Löchern 23
austreten, aber gleichzeitig als Büschel in den Öffnungen
gehalten werden. Wird das Farbdepot 20 dann - nach Tränken und
Abtropfen - getrocknet, so bilden die Löcher 23 eine
hervorragende gleichmäßige Austrittsmöglichkeit für die
entstehenden Gase des Lösungsmittels, mit welchem die
Farbpigmente in den Farbstoffspeicher gelangten.
Voraussetzung für die Hülle 22 ist nur, daß sie flüssigkeitsfest
ist, sie muß also beständig sein. Bei der Beständigkeit soll sie
aber eine Porösität aufweisen, die den erwähnten Funktionen
dient. Porösität bedeutet zum einen, daß Öffnungen vorgesehen
werden, wenn die verwendete Folie für die Hülle 22 gas- und/oder
wasserundurchlässig ist. Porös meint aber auch, daß eine gas- und
wasserdurchlässige Folie Verwendung finden kann. Ebenso kann
eine Kombination gewählt werden aus gas- und feuchtigkeits
durchlässiger Folie, in welche zusätzlich Öffnungen 23
eingebracht werden.
Die Anordnung der Löcher 23 kann symmetrisch sein, es ist jedoch
nicht zwingend erforderlich, auch eine willkürliche Verteilung
auf der Oberfläche des Speicherkörpers 20 ist möglich.
Fig. 3 ist bereits erwähnt worden. In ihr ist ein Schnitt durch
den Speicherkörper 20 dargestellt. Zentral liegt der Docht 1 in
dem Fasermaterial 21, welches das Herz des Farbstoffspeichers 20
bildet. Die austretenden Büschel von Fasermaterial aus den
Öffnungen 23 waren die Folge des intensiven Tränkvorganges,
wobei die ausgetretenen Faserbüschel nach Trocknen nicht mehr
vollständig in die Zylinderform des Farbstoffspeichers 22
zurückkehren.
Hinsichtlich des Dochtes 1 sei angemerkt, daß dieser zwar als
durchgehender Docht 1 dargestellt ist, jedoch auch eine
unterbrochene Gestaltung gewählt werden kann. Dabei werden zwei
Dochtteile an beiden Stirnseiten in das Farbdepot 20
eingestoßen, um Verbindung zu den angrenzenden Speichern 10, 30
zu schaffen. Eine interne im Speicher 20 verlaufende Verbindung
ist nicht zwingend erforderlich, denn auch das Fasermaterial hat
Kapillarwirkung und leitet die Lösungsflüssigkeit aus dem
Einzelspeicher 10 - unter Anreicherung mit Farbpigmenten - dem
Schreibstoffspeicher 30 über den unteren Dochtteil zu.
Beschrieben werden soll - ohne Zeichnungen - ein Verfahren, mit
dem die Farbstoffpatrone 20 hergestellt werden kann. Ausgegangen
wird dabei von konzentrierter Farblösung, die auf Wasserbasis
oder Alkoholbasis hergestellt wird. Die Lösungsmittel sollten
sich leicht verflüchtigen können, deshalb eignen sich Wasser oder
Äthanol besonders gut. Gleichzeitig sollen sie aber genügend
Lösungsfähigkeit aufweisen, um mindestens 10% der Farbstoffe in
der Lösung zu binden.
Geeigneter Faserstoff für die Patrone 20 ist Celluloseazetat
oder Polyester, jedoch können auch andere Fasermaterialien
bemüht werden. Das Celluloseazetat oder Polyester wird grob in
Form gebracht und dann von einer durchlässigen und/oder
durchlöcherten Hülle umgeben. Sie erlaubt den Eintritt der
Lösungsflüssigkeit mit den Farbpigmenten und gewährt leichten
Austritt hinsichtlich des bei Trocknung entstehenden Gases.
Zunächst werden die mit der Hülle umgebenen Faserstoff-Patronen
mit der genannten Farblösung gesättigt. Dazu werden sie darin
eingetaucht. Anschließend können sie der Farblösung entnommen
und abgetropft werden. Dies kann unter Einwirkung von mechanisch
veranlaßten Kräften beschleunigt werden.
Nach Abtropfen werden die Patronen 20 grundsätzlich getrocknet.
Dieser Trocknungsvorgang kann einstufig oder zweistufig
verlaufen, besonders bewährt hat sich ein zweistufiger, bei dem
zunächst ein Lufttrocknungsvorgang vorangeht und sich ein
Ofentrocknungsvorgang anschließen kann. Circa ein bis zwei
Stunden reichen aus, um die Lufttrocknung im wesentlichen
abzuschließen. Danach kommt - je nach Leistung und Temperatur -
der Ofentrocknungsvorgang, für den sich ein Vakuumofen besonders
bewährt hat, da hierbei die erwähnte Zeit sich verkürzen läßt.
An den Trocknungsvorgang schließt sich ein Vereinzelungsvorgang
an, bei dem die Farbstoffspeicher 20 geschüttelt werden, um sich
voneinander zu lösen. Die Anwendung dieses Schrittes hängt auch
davon ab, wie die Farbstoffspeicher 20 gesättigt, abgetropft und
getrocknet wurden; werden sie während der genannten Prozeduren
in Körbchen aufbewahrt, die eine Vielzahl von Farbstoffspeicher
aufnehmen können, so ist der Schüttelvorgang erforderlich, um
die Patronen voneinander zu trennen. Wird dagegen ein Tränken,
ein Abtropfen und Trocknen so vorgenommen, daß die Patronen
bereits einzeln diese Verfahrensschritte durchlaufen, so ist der
Schüttelvorgang nicht mehr erforderlich.
Abgeschlossen wird die Fertigung der Farbstoffpatronen 20
dadurch, daß durch den Speicher 20 der Länge nach ein Docht oder
Stäbchen 1 eingeführt wird, das aus beiden Stirnseiten
hervorsteht. Der Docht 1 kann ein- oder beidseitig angespitzt
sein und aus extrudiertem Material bestehen, wie auch die
Faserspitze 3 gemäß Fig. 1. Hinsichtlich seiner Festigkeit ist
nur von Bedeutung, daß sie größer sein muß, als diejenige des
von der Hülle 22 zusammengehaltenen Fasermaterials 21, da der
Docht 1 diese mechanisch durchdringen muß.
In Fig. 2 ist beispielhaft der durchgehende Docht 1
dargestellt, der zur Fertigstellung der Patrone besonders
einfach in sie eingestoßen werden kann. Mit gleicher Wirkung ist
aber auch ein zweiteiliges Stäbchen einsetzbar, das an beiden
Seiten der Patrone 20 in sie eingeführt wird. Die Verbindung
zwischen den in der Patrone befindlichen Enden geschieht dann
entlang des Fasermaterials, auf welchem Weg die
Lösungsflüssigkeit auch die Farbstoffe aufnimmt.
Ergänzt sei zu der Porösität der Hülle 22 des Farbstoffspeichers
20, daß die Öffnung 23 sowohl vor Fertigstellung der
langgestreckten zylindrischen Formgebung in der Folie vorliegen
können, sie können aber auch nach Anbringen einer lochlosen
glatten Folie nachträglich in das zylindrische
Speicherelement 20 eingebracht werden. Dies kann in einem
Abrollvorgang zwischen zwei mit Dornen versehenen Platten
geschehen, zwischen denen gleichzeitig eine Vielzahl von
Farbstoffspeichern 20 mit Öffnungen 23 versehen werden, die den
Tränkvorgang beschleunigen sollen und gleichzeitig beim
Austrocknen dem Gas einen einfachen Weg zum Entweichen bieten
sollen.
Fig. 4 zeigt einen Marker 110. Seine Schreibspitze 3 ist
dicker, als die Schreibspitze 3 des Stiftes gemäß Fig. 1, der
ein Liner oder ein Faserschreiber sein kann. Auch er weist den
Mantel 4 auf, der die Griffhülse des Stiftes bildet. Während die
Spitze unten am Schreibende des zylindrischen Stiftes angeordnet
ist, ist er oben offen. Diese Öffnung kann mit der Kappe 2
verschlossen werden; dargestellt ist die Kappe 2, während sie
Lösungsflüssigkeit in den oberen Speicher 40 einfüllt. Dort
sammelt sich die eingeführte Flüssigkeit temporär - nur
kurzzeitig - um sodann in den vergrößerten Farbstoffspeicher 20a
- mit Cellulosefüllung 21 - einzudringen. Dort löst sie die
trocken gespeicherten Farbpigmente und bildet den Schreibstoff
für die Schreibspitze 3 in flüssiger Form.
Diese Gestaltung hat besondere Kostenvorteile, da nunmehr nur
ein einziger Schreibstoffspeicher/Farbpigmentspeicher
erforderlich ist. Der obere Flüssigkeitsspeicher 40 dient der
Pufferung einer bestimmten durch die Kappe 2 vorgegebenen
Lösungsflüssigkeitsmenge, da diese nicht besonders schnell in
den Farbstoffspeicher 20a eingesaugt werden kann. Auch mehrere
Kappenfüllungen können zur Vervollständigung oder zur
Auffrischung des flüssigen Schreibstoffs in Speicher 20a
verwendet werden.
Erwähnt war die kostengünstige Fertigung aufgrund des Wegfalles
des Dochtes, der diesbezüglichen Herstellungsschritte und
aufgrund des vereinfachten Montage. Erwähnt werden soll aber
auch die mögliche höhere Schreibkapazität, da ein längerer
Farbspeicher 20a eine größere Anzahl von Farbpigmenten speichern
kann. Hier kann der Schreibstoffspeicher 20a in Trockenform
sogar so groß gewählt werden, so daß der Pufferspeicher 40 für
die Flüssigkeit nur sehr klein wird. Dann muß mehrfach mit der
Kappe 2 Flüssigkeit eingegossen werden, um den Schreibstoff zu
bilden.
Vorteil hierbei ist auch, daß ein Nachfüllen (Wiederauffrischen)
der Schreibleistung sehr dosiert erfolgen kann, da nur geringe
Mengen hinzugefügt werden. Wird dagegen ein größerer
Pufferspeicher verwendet, so besteht die Gefahr, daß eine
übermäßige Wiederauffrischung erfolgt und der Schreibstoff zu
stark verdünnt wird.
Claims (12)
1. Kapillar-Schreibstoff-Speichersystem für Schreibgeräte (100),
wie Faserschreiber, Liner, Marker, bestehend aus - bezüglich des
Schreibstoffes in Reihe angeordneten - Einzelspeichern
(10, 20, 30), die Fasermaterial (21, 31, 11) enthalten und über
einen Docht (1) miteinander verbunden sind; wobei
- a) der hintere Einzelspeicher (10) von außerhalb des Schreibgerätes (100) mit einer Lösungsflüssigkeit (5) tränkbar ist, die er speichert;
- b) der vordere Einzelspeicher (30) mit der Schreibspitze (3) des Schreibgerätes (100) in Kontakt steht, für die er Schreibstoff speichert;
- c) der mittlere Einzelspeicher (20) den Farbanteil des Schreibstoffes in trockener Form speichert.
2. Schreibstoff-Speichersystem für Schreibgeräte (100),
bestehend aus aneinandergereihten Einzelspeichern (20a, 40),
- a) mit einem hinteren Einzelspeicher (40), der von außerhalb des Schreibgerätes (100) mit einer Lösungsflüssigkeit (5) auffüllbar ist, die er für eine begrenzte Zeit speichert;
- b) mit einem vorderen Einzelspeicher (20a), der den Farbanteil des Schreibstoffes in trockener Form und den Schreibstoff in flüssiger Form speichert und der mit der Schreibspitze (3) des Schreibgerätes (100) in Kontakt steht, für die er den flüssigen Schreibstoff speichert;
- c) wobei der flüssige Schreibstoff im vorderen Einzelspeicher (20a) dann gebildet wird, wenn die in den hinteren Einzelspeicher (40) gefüllte Lösungsflüssigkeit (5) während der kurzen Speicherzeit in den vorderen Einzelspeicher (20a) eintritt, und dann hier für Schreibzwecke lange gespeichert bleibt.
3. Kapillarer Farbstoffspeicher für Schreibgeräte (100) mit
einer Schreibspitze (3), insbesondere für Faserschreiber, Liner,
Marker oder für die Speichersysteme gemäß Anspruch 1 oder 2,
bestehend aus:
- a) einem langgestreckten Speicherkörper (20, 20a), der Fasermaterial (21) aufweist;
- b) eine Hülle (22), die für Flüssigkeit und Gase durchlässig ist und die dem Speicherkörper (20, 20a) seine Form gibt;
- c) Farbstoff zur Herstellung des (flüssigen) Schreibstoffs, der zwischen den Fasern (21) des Fasermaterials des Speicherkörpers (20, 20a) in trockener Form gespeichert ist.
4. Farbstoffspeicher nach Anspruch 3 bei dem
- a) der Speicherkörper (20) einen ein- oder mehrteiligen Docht (1) aufweist, der beidseitig aus ihm hervorsteht oder
- b) der Speicherkörper (20) deutlich länger - insbesondere etwa doppelt so lang - als der auffüllbare hintere Einzelspeicher (40) ist.
5. Kapillar-Farbstoffspeicher nach Anspruch 3 oder 4, bei dem
die Hülle (22) aus einer porösen - insbesondere gelochten -
Folie aus feuchtigkeitsfestem Werkstoff, wie Papier, Stoff,
Kunststoff, Metall, besteht.
6. Kapillar-Farbstoffspeicher nach Anspruch 4 oder 5, der
- a) einen Kapillar-Docht (1) in Stäbchen- oder Stricknadeldicke von größerer Festigkeit als das umhüllte Fasermaterial aufweist, der vorzugsweise beidseitig angespitzt ist;
- b) von dem Kapillar-Docht (1) über seine ganze Länge - insbesondere entlang seiner Achse - durchdrungen ist, wobei der Docht (1) beidseitig an den Stirnflächen des Farbstoffspeichers (20) herausragt.
7. Verfahren zum Herstellen eines kapillaren Farbstoffspeichers
nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei dem
- a) ein langgestreckter Kapillar-Faserkörper (20, 20a) mit einer für Gas und Flüssigkeit durchlässigen - jedoch flüssigkeitsfesten - Folie (22) umhüllt wird;
- b) der umhüllte Faserkörper (20, 20a) in einem oder mit einem flüssigen Farbkonzentrat getränkt wird;
- c) der getränkte Faserkörper abgetropft und getrocknet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, bei dem ein ein- oder mehrteiliger
stabförmiger Docht (1) größerer Länge als der langgestreckte
Faserkörper (20) in seiner Längsrichtung in ihn eingeführt
wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, bei dem der Faserkörper
(20, 20a) in der Tränkphase durch ein- oder mehrmaliges
Eintauchen mit Farbstoffflüssigkeit und Farbstoff gesättigt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, bei dem
zum Tränken eine konzentrierte Farblösung auf Wasser- oder
Alkoholbasis verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, bei dem
das Trocknen der getränkten und abgetropften Farbstoffspeicher
(20, 20a) zweistufig ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem
- a) die getränkten, abgetropften Farbstoffspeicher (20, 20a) ein bis zwei Stunden an der Luft getrocknet werden;
- b) die luftgetrockneten Farbstoffspeicher (20, 20a) in einem Ofen - insbesondere einem Vakuumofen - endgetrocknet werden.
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