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DE4112420B4 - Nachfüllbares Schreibgerät und Flüssigkeitsspeicherverfahren - Google Patents

Nachfüllbares Schreibgerät und Flüssigkeitsspeicherverfahren Download PDF

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Abstract

Schreibgerät in Form eines Faserschreibers, Markierungsstiftes oder Liners, mit
– einem langgestreckten, hohlzylindrischen Gerätegehäuse (2) mit einem rückwärtigen Schaftabschnitt und einem vorderen Griffabschnitt;
– einer Schreibspitze (5) in dem vorderen Griffabschnitt sowie einem Schreibstoffvorrat (4);
– einem von rückwärts nachfüllbaren, hinten im Schaftabschnitt des Gehäuses (2) angeordneten Flüssigkeitsspeicher (8);
welche in kapillarer Strömungsverbindung stehen;
dadurch gekennzeichnet, dass
– eine Patrone oder Vorratskammer (6) vorgesehen ist, die mit einem im Wesentlichen trockenen oder pastenförmigen Farbpigmentvorrat (7) gefüllt ist und die von rückwärts in den Schaftabschnitt des Gerätegehäuses (2) einschiebbar oder eingeschoben ist, um zwischen der Schreibspitze (5) und dem Flüssigkeitsspeicher (8) zu liegen zu kommen;
– die Patrone oder Vorratskammer (6) in ihrer radialen Abmessung im wesentlichen an die Innenabmessung des Schaftabschnitts des Gerätegehäuses (2) angepasst ist;
wobei die Schreibspitze (5), der Schreibstoffvorrat als Schreibstoffvorratselement (4), die Patrone oder Vorratskammer (6) und der...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schreibgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Versorgung oder Herstellung eines solchen Schreibgeräts gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 16.
  • Ein solches Schreibgerät ist aus der Schrift US 3,993,409 (Hart) bekannt. Dort ist ein Faserschreiber gezeigt, der ein langgestrecktes hohlzylindrisches Gerätegehäuse als Schaftabschnitt (dort 10) besitzt und im vorderen Bereich einen Griffabschnitt aufweist, in dem eine mit Trockenfarbstoff gesättigte Schreibspitze vorgesehen ist (dort 15, 16). Diese Schreibspitze ist langgestreckt und erstreckt sich nach rückwärts innen in den Schaftabschnitt hinein. Auf diese langgestreckte Schreibspitze (als "Docht") wird von rückwärts in das nach hinten offene Gehäuse ein zylindrischer Kapillarspeicher gesteckt (dort 17), der über den "Docht" herübergreift und ihn in seiner Achse mittig aufnimmt. Aufgrund der gespeicherten Flüssigkeit in dem kapillaren Flüssigkeitsspeicher löst sich die Farbe in dem Docht und wird in dem Flüssigkeitsspeicher aufgenommen, zur Bildung und Speicherung eines Farbstoffs (vgl. dort Spalte 4, Zeilen 25 bis 30 sowie Spalte 5, Zeilen 15 bis 28). Zur Bildung des Schreibstoffes wird die Flüssigkeit entweder in den rückwärtigen Schaftabschnitt von hinten eingefüllt, oder aber der noch trockene Flüssigkeitsspeicher wird aus dem Schreibgerät herausgenommen, gesondert getränkt und anschließend wieder in das Gerätegehäuse eingesetzt.
  • Mit dieser Realisierung des Standes der Technik ist ein Umweltproblem gelöst, es gibt keine gesonderten Patronen mehr, die nach Benutzung als Abfallprodukte entstehen und Verkaufsgeschäfte müssen auch nicht mehrere solcher Nachfüllpatronen mit den unterschiedlichsten Farben auf Vorrat halten. Zusätzlich besteht bei längerer Lagerung auch die Gefahr des Austrocknens nicht mehr, nachdem die Farbe im trockenen Zustand in der Schreibspitze gespeichert wird und erst im Zeitpunkt der Benutzung die Flüssigkeit zur Lösung der Farbpigmente und zur Bildung des Schreibstoffes hinzugefügt wird.
  • Eine für einen Füllfederhalter vorgeschlagene Realisierung im Jahr 1935 ist aus der US 1,998,930 (Kingman) bekannt. Dort wird der Füllfederhalter nahe der Spitze an einem Gewinde (dort 10, 12) auseinandergeschraubt, um den Federabschnitt (dort 11) von dem Schaftabschnitt zu trennen und in eine zylindrisch ausgebildete Kammer (dort 9) einen wasserlöslichen Trocken-Farbspeicher einzusetzen. Der Speicher hat toroidale Konfiguration und ein Röhrchen (dort 7, 18) mit seitlich vorgesehenen Öffnungen ragt durch die mittige Öffnung des Farbstoffspeichers im eingesetzten Zustand. Das Röhrchen ist in Strömungsverbindung mit einem Flüssigkeitsspeicher (dort 6), der vom Röhrchen aus gefüllt wird und der im Betrieb des Schreibgerätes Flüssigkeit abgibt, zur Lösung der Farbpigmente in dem Farbstoffspeicher und zur Bildung von Schreibstoff in einer zusätzlichen Kammer (dort 17) direkt in der Schreibspitze, was nach Wiederaufschrauben des die Feder haltenden vorderen Abschnittes des Füllers möglich ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Vorteile des Standes der Technik (Nachfüllen mit geringem Aufwand und ohne Verschmutzungsgefahr, ohne daß unnötige, die Umwelt belastende und für alle angebotenen Farben vorrätig zu haltende Patronen anfallen, wobei auch bei längerer Lagerung vor Gebrauch eine Austrocknung nicht zu befürchten ist) beizubehalten und das Schreibgerät im Ausbau so zu gestalten, daß es leichter herstellbar und besser montiert werden kann, wobei es zusätzlich eine lange Lebensdauer haben soll, nicht nur bezogen auf die längere Lagerung im trockenen Zustand, sondern auch bezogen auf den längeren Gebrauch im Betriebszustand sowie ein Verfahren zur Versorgung oder Herstellung eines solchen Schreibgeräts anzugeben.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit der Erfindung gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 16.
  • Im montierten Zustand liegt die Patrone oder Vorratskammer – die das trockene Farbpigment speichert – zwischen einem rückwärtigen Flüssigkeitsspeicher und einer vorderen Schreibspitze. Das Einfüllen von Flüssigkeit in den Flüssigkeitsspeicher sorgt für ein Lösen der Farbpigmente und für ein Entstehen des Schreibstoffes, der im Schreibstoffvorratselement im Gerätegehäuse gespeichert wird und an die Schreibspitze abgegeben wird.
  • Der Flüssigkeitsspeicher kann von rückwärts nachgefüllt werden, wenn weitere Farbpigmente aus der Patrone oder Vorratskammer gelöst werden sollen.
  • Im ungebrauchten Zustand sind die Farbpigmente in der Patrone oder Vorratskammer im trockenen Zustand gespeichert und kommen nicht zur Schreibspitze, so daß die Spitze im ungebrauchten Zustand auch einen farblosen Eindruck vermittelt. Wird Flüssigkeit in den Flüssigkeitsspeicher eingefüllt, so wird durch die kapillare Strömungsverbindung zur Spitze hin diese mit der Farbe gespeist und verfärbt, die von den Farbpigmenten vorgegeben ist. Einem solchen Stift kann also immer angesehen werden, ob er bereits einmal gefüllt war, oder ob er sich noch im ungebrauchten, neuen Zustand befindet.
  • Ein besonderer Vorteil liegt darin, daß die Farbpigmente aus dem Farbpigmentvorrat von der Flüssigkeit in dem Maße des Verbrauches des Schreibstoffes durch Benutzung des Schreibgerätes gelöst bzw. aufgenommen und vermischt werden. Ein Schreibstoff-Vorratselement als gesonderte Kammer hat dabei die Funktion der zusätzlichen Mischung und gleichmäßigen Zuspeisung, vgl. Anspruch 5.
  • Praktisch kann die Schreibflüssigkeit von dem Benutzer des Schreibgerätes in dem Moment selbst erzeugt werden, zu dem er das Schreibgerät erstmals in Gebrauch nimmt. Hierzu ist es lediglich notwendig, eine vorbestimmte Menge an geeigneter Flüssigkeit in das Gerätegehäuse bzw. den Flüssigkeitsspeicher einzufüllen. Als Flüssigkeit kommen dabei Wasser oder Alkohol, wie Spiritus in Frage. Die Flüssigkeit wird von dem Flüssigkeitsspeicher aufgenommen und gelangt über ein kapillares Verbindungselement (Anspruch 6) zunächst in Kontakt mit dem Farbpigmentvorrat, löst aus diesem Vorrat eine entsprechende Menge an Farbpigment und transportiert die Farbpigmente mit der Flüssigkeit gemischt auf kapillarem Wege in den Schreibstoffvorrat im Schreibstoffvorratselement, aus dem die Schreibspitze gespeist wird. Es dauert in der Regel nur wenige "Augenblicke" (1 bis 2 Minuten) bis nach Einfüllen der Flüssigkeit das Schreibgerät schreibbereit ist.
  • Auf diese Weise wird das Schreibgerät nach seiner Herstellung vor der Erstbenutzung unbegrenzt lagerfähig. Der Benutzer kann sich darauf verlassen, daß mit Ingebrauchnahme des Schreibgerätes die volle Schreibdauer, entsprechend der Menge an Farbpigmentvorrat, auch wirklich zur Verfügung steht. Auch bei großer Farbpigmentfüllung braucht der Flüssigkeitsspeicher nur ein begrenztes Speichervolumen zu haben, da der Flüssigkeitsspeicher jederzeit mit der erforderlichen Flüssigkeitsmenge wieder aufgefüllt oder nachgefüllt werden kann.
  • Für das Nachfüllen werden Patronen und deren Verpackungen nicht mehr benötigt, so daß die damit verbundenen Abfallprobleme nicht auftreten. Auch braucht in den Verkaufsgeschäften kein Vorrat an Patronen für unterschiedliche Farbgebung bereitgehalten zu werden.
  • Auf der anderen Seite sind keine aufwendigen Saugsysteme, wie bei Tintenfüllhaltern erforderlich. Es treten auch beim Nachfüllen keine Verschmutzungsprobleme auf, da die nachzufüllende Flüssigkeit keine Pigmente enthält. Es ist also ein sauberes Nachfüllen jederzeit möglich.
  • Dennoch kann das Schreibgerät eine hohe Lebensdauer aufweisen, da das trockene oder pastenförmige Farbpigment in hoher Konzentration und damit in ausreichender Menge im Schreibgerät in Vorrat gehalten werden kann.
  • Weitere Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch ein Schreibgerät in einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 einen Querschnitt in Höhe des Pigmentvorrates bei einer abgewandelten Ausführungsform;
  • 3 eine Teilansicht des bei der Ausführung nach 2 verwendeten Dochts;
  • 4 im Schnitt eine abgewandelte Ausführungsform des Farbpigmentvorrats;
  • 5 in Seitenansicht eine abgewandelte Ausführungsform des Verbindungselements und
  • 6 im senkrechten Schnitt eine weiter abgewandelte Ausführung des Farbpigmentvorrats.
  • In 1 ist eine erste Ausführung des Schreibgerätes 1 gezeigt. Das Gerät weist ein langgestrecktes hohlzylindrisches Gerätegehäuse 2 auf, das an seinem vorderen Ende zu einem Halter für eine Schreibspitze 5 ausgebildet ist. Es wird angenommen, daß es sich bei dem Ausführungsbeispiel um einen Faserschreiber handelt. Die Schreibspitze 5 steht mit ihrem rückwärtigen Ende in ständigem direktem Kontakt mit einem kleinen Speicherelement 4 für einen Schreibstoffvorrat. Bei Nichtgebrauch kann die Schreibspitze durch eine Aufsteckkappe 3 nach außen geschützt und abgedeckt sein.
  • Hinter dem Schreibstoffvorrat 4 ist eine Kammer oder eine Patrone 6 angeordnet, die einen pulverförmigen oder pastenförmigen Pigmentvorrat 7 enthält. An den Pigmentvorrat schließt sich ein relativ großer Speicher 8 für eine Flüssigkeit an. Die Flüssigkeit kann über einen Einfüllstutzen 11 an dem der Schreibspitze 5 abgewandten Ende des Gerätegehäuses 2 eingefüllt bzw. nachgefüllt werden. Der Einfüllstutzen 11 ist durch eine Schraubkappe 12 dicht verschließbar. Dabei ist die Schraubkappe 12 vorteilhaft zugleich als Messbecher ausgebildet, so daß der Benutzer keine besondere Aufmerksamkeit auf die Menge der einzufüllenden Flüssigkeit richten muß.
  • Der Schreibstoffvorrat 4, das Farbpigment 7 und die Flüssigkeit im Speicher 8 stehen miteinander in kapillarer Strömungsverbindung. Hierzu dient ein dochtartiges Verbindungselement 9, welches den Pigmentvorrat 7 durchragt und sowohl in den Speicher 8 als auch in den Schreibstoffvorrat 4 hineinragt, um so die drei Bereiche kapillar miteinander zu verbinden.
  • Das Verbindungselement 9 sorgt dafür, daß nach Einfüllen der Flüssigkeit in den Speicher 8 ein Teil der Flüssigkeit in die Speicherkammer für den Pigmentvorrat gefördert wird und dort mit dem Pigment in Kontakt gelangt. Das Pigment wird von der Flüssigkeit gelöst oder aufgenommen, mit der Flüssigkeit zu dem Schreibstoff vermischt und in den Schreibstoffvorrat 4 transportiert, aus dem die Schreibspitze 5 mit dem Schreibstoff gespeist wird.
  • Das Einfüllen der Flüssigkeit wird von dem Benutzer vorgenommen. Je nach Pigmentart kann Wasser, oder Alkohol, wie Spiritus verwendet werden. Das Schreibgerät ist wenige Minuten nach Einfüllen der Flüssigkeit schreibbereit. Läßt die Schreibkraft des Schreibstiftes nach, so kann der Benutzer Flüssigkeit in abgemessener Menge in den Speicher 8 nachfüllen. Dieser Vorgang kann so oft wiederholt werden, bis der Pigmentvorrat 7 aufgebraucht oder die Schreibspitze 5 zu weit abgenutzt ist. Die Anordnung läßt sich aber auch bei solchen Schreibgeräten einsetzen, bei denen die Schreibspitze selber auswechselbar ist, so daß man eine hohe Lebensdauer erhält.
  • In der Kammer 6 kann Trockenpigment oder Pigment in Form einer Paste vorgesehen sein.
  • Um bei abnehmendem Pigmentvorrat den Kontakt zwischen Dochtelement 9 und Pigment sicherzustellen, können verschiedene Maßnahmen einzeln oder in Kombination verwendet werden.
  • Die 2 und 3 zeigen ein Dochtelement 14, das im Bereich des Pigmentvorrates in mehrere parallele Dochtelemente 14a aufgespalten ist, welche sich über den Querschnitt des Pigmentvorrates 13 verteilen.
  • Bei der Ausführung nach 4 weist das Dochtelement 16 innerhalb der Pigmentvorratskammer 15 mehrere Querschnittserweiterungen auf, z.B. als scheibenförmige Erweiterungen 17.
  • Das Dochtelement kann aber auch in besonderer Weise profiliert sein. 5 zeigt ein Dochtelement 18, das im Bereich des Pigmentvorrates in Form einer Wendel oder Schraube 19 ausgebildet ist.
  • Die Anordnung kann aber auch so getroffen sein, daß der Pigmentvorrat und das Dochtelement ständig unter elastischer Vorspannung in gegenseitigem Kontakt gehalten werden.
  • 6 zeigt ein Dochtelement 21, das durch den Pigmentvorrat 23 hindurchragt. In der Patrone oder Kammer 20 ist ein elastisch dehnbares Schlauchelement 22 vorgesehen, das im entspannten Zustand etwa der Form in der linken Hälfte „a" der 6 entspricht und durch Einfüllen des Farbpigmentes in die Form gemäß der rechten Hälfte „b" der 6 elastisch vergrößert wird.
  • Es bestehen aber auch andere Möglichkeiten, um das Dochtelement elastisch unter Aufrechterhaltung des Kontaktes zu dehnen oder den Pigmentvorrat unter elastischer Vorspannung nach Art einer Kolben-/Zylinderanordnung zu halten.
  • Es hat sich gezeigt, daß durch die normale Bewegung des Schreibgerätes und die wechselnde Lage stets für einen ausreichenden Kontakt zwischen dem kapillaren Verbindungselement und dem Pigmentvorrat gesorgt wird. Es ist aber zweckmäßig, die Kontaktfläche im Bereich des Vorrates relativ groß zu halten, um so für eine gute Aufnahme des Pigmentes von der Flüssigkeit und eine gute Durchmischung Sorge zu tragen. Hierzu können z.B. die in 1 gezeigten seitlichen Ausnehmungen 10 in dem Verbindungselement vorgesehen sein.
  • Das neue Schreibgerät ist einfach im Aufbau und läßt sich leicht herstellen und sauber montieren, da bei der Herstellung flüssiger Schreibstoff nicht eingefüllt zu werden braucht.
  • Die Konsistenz des Pigmentvorrates in der Vorratskammer 6 ist so, daß ohne das Einfüllen der Flüssigkeit vor der ersten Ingebrauchnahme des Schreibgerätes eine Wanderung der Pigmente in den Schreibstoffvorrat 4 und damit in die Schreibspitze 5 nicht auftreten kann.
  • Dies gilt auch bei pastenförmiger Konsistenz der Pigmente.

Claims (21)

  1. Schreibgerät in Form eines Faserschreibers, Markierungsstiftes oder Liners, mit – einem langgestreckten, hohlzylindrischen Gerätegehäuse (2) mit einem rückwärtigen Schaftabschnitt und einem vorderen Griffabschnitt; – einer Schreibspitze (5) in dem vorderen Griffabschnitt sowie einem Schreibstoffvorrat (4); – einem von rückwärts nachfüllbaren, hinten im Schaftabschnitt des Gehäuses (2) angeordneten Flüssigkeitsspeicher (8); welche in kapillarer Strömungsverbindung stehen; dadurch gekennzeichnet, dass – eine Patrone oder Vorratskammer (6) vorgesehen ist, die mit einem im Wesentlichen trockenen oder pastenförmigen Farbpigmentvorrat (7) gefüllt ist und die von rückwärts in den Schaftabschnitt des Gerätegehäuses (2) einschiebbar oder eingeschoben ist, um zwischen der Schreibspitze (5) und dem Flüssigkeitsspeicher (8) zu liegen zu kommen; – die Patrone oder Vorratskammer (6) in ihrer radialen Abmessung im wesentlichen an die Innenabmessung des Schaftabschnitts des Gerätegehäuses (2) angepasst ist; wobei die Schreibspitze (5), der Schreibstoffvorrat als Schreibstoffvorratselement (4), die Patrone oder Vorratskammer (6) und der Flüssigkeitsspeicher (8) aufgereiht in einer kapillaren Strömungsverbindung (9) stehen.
  2. Schreibgerät nach Anspruch 1, wobei der rückwärtige Flüssigkeitsspeicher (8) bei Bedarf auf- und/oder nachfüllbar ist.
  3. Schreibgerät nach Anspruch 1, bei dem die als Farbpigmentvorrat (7) dienende Patrone oder Vorratskammer (6) von dem rückwärtigen Flüssigkeitsspeicher (8) getrennt ist.
  4. Schreibgerät nach Anspruch 1, bei dem unter Zugabe einer Flüssigkeit in den Flüssigkeitsspeicher (8) das Farbpigment von der Flüssigkeit aufgenommen wird und mit ihm den Schreibstoff bildet, der durch die kapillare Strömungsverbindung (9) zur Schreibspitze (5) geführt wird.
  5. Schreibgerät nach Anspruch 1, bei dem die Schreibspitze (5) nach Zugabe einer Flüssigkeit in einem direkten und konstanten Kontakt mit einem Schreibstoffvorrat in dem Gerätegehäuse (2) steht, insbesondere dadurch, daß der Schreibstoffvorrat in einer gesonderten Kammer als Schreibstoffvorratselement (4) zwischengespeichert wird, für eine Mischung und gleichmäßige Zuspeisung der Schreibflüssigkeit zur Schreibspitze (5).
  6. Schreibgerät nach Anspruch 1 und 5, bei dem als kapillare Strömungsverbindung ein Verbindungselement (9) mit kapillarer Wirkung vorgesehen ist, das wenigstens in den Flüssigkeitsspeicher (8) und das Schreibstoffvorratselement (4) ragt sowie durch die Patrone oder Vorratskammer (6) hindurchreicht.
  7. Schreibgerät nach Anspruch 1, bei dem der Farbpigmentvorrat (7) eine Trockenfarbe ist.
  8. Schreibgerät nach Anspruch 1, bei dem ein dochtartiges Verbindungselement (9) zur Schaffung der kapillaren Strömungsverbindung vorgesehen ist.
  9. Schreibgerät nach Anspruch 8, bei dem das dochtartige Verbindungselement (9) im Bereich der Patrone oder Vorratskammer (6) das Lösen von Farbpigmenten durch die von rückwärts eingefüllte Flüssigkeit und ihre Vermischung fördernde Aussparungen (10), Profilierungen (19), Ansätze (17) oder Aufspaltungen (14a) aufweist.
  10. Schreibgerät nach Anspruch 8, wobei die Farbpigmente (23) im Vorrat in der Patrone oder Vorratskammer (6) und das dochtartige Verbindungselement (21) unter einer elastischen Vorspannung in engem Kontakt gehalten sind.
  11. Schreibgerät nach Anspruch 10, wobei die das Farbpigment enthaltende Patrone (20) oder Vorratskammer (6) wenigstens eine im gefüllten Zustand elastisch gedehnte oder vorgespannte Wandung (22) aufweist.
  12. Schreibgerät nach Anspruch 1, wobei das Schreibstoffvorratselement (4) gegenüber dem rückwärtigen Flüssigkeitsspeicher (8) klein ausgebildet ist.
  13. Schreibgerät nach Anspruch 1, wobei an dem von der Schreibspitze (5) abgewandten Ende des Gerätegehäuses (2) ein Einfüllstutzen (11) für eine einzufüllende Flüssigkeit vorgesehen ist.
  14. Schreibgerät nach Anspruch 1, wobei eine den Einfüllstutzen (11) abdeckende Verschlusskappe (12) zugleich als Messbecher für die Flüssigkeit ausgebildet ist.
  15. Schreibgerät nach Anspruch 1, wobei die Schreibspitze (5) einen nach rückwärts weisenden Schaft aufweist.
  16. Verfahren zur Versorgung oder Herstellung eines Schreibgeräts in Form eines Faserschreibers, Markierungsstiftes oder Liners, mit – einem langgestreckten, hohlzylindrischen Gerätegehäuse (2) mit einem rückwärtigen Schaftabschnitt und einem vorderen Griffabschnitt; – einer Schreibspitze (5) am vorderen Griffabschnitt sowie einem Schreibstoffvorrat (4); – einem von rückwärts nachfüllbaren, hinten im Schaftabschnitt des Gehäuses (2) angeordneten Flüssigkeitsspeicher (8); welche in kapillarer Strömungsverbindung stehen; dadurch gekennzeichnet, dass – eine Patrone oder Vorratskammer (6) mit einem im Wesentlichen trockenen oder pastenförmigen Farbpigmentvorrat (7) von rückwärts in den Schaftabschnitt des Gerätegehäuses (2) eingeschoben wird und zwischen der Schreibspitze (5) und dem Flüssigkeitsspeicher (8) zu liegen kommt, wobei die Patrone oder Vorratskammer (6) in ihrer radialen Abmessung im wesentlichen an die Innenabmessung des Schaftabschnitts des Gerätegehäuses (2) angepasst ist; – die zunächst ungefärbte Schreibspitze (5), die Patrone oder Vorratskammer (6) und der Flüssigkeitsspeicher (8) über eine kapillare Strömungsverbindung (9) mit Lösungsflüssigkeit und gefärbtem Schreibstoff versorgt werden.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der rückwärtige Flüssigkeitsspeicher (8) bei Bedarf auf- und/oder nachgefüllt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem die als Farbpigmentvorrat (7) dienende Patrone oder Vorratskammer (6) von dem rückwärtigen Flüssigkeitsspeicher (8) getrennt ist, wobei beim Einfüllen von Flüssigkeit zunächst der rückwärtige Flüssigkeitsspeicher (8) befüllt wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Schreibspitze (5) sich erst farbig verfärbt, nachdem Flüssigkeit in das Schreibgerät eingefüllt worden ist.
  20. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Schreibstoffvorrat (4) für eine zusätzliche Mischung und eine gleichmäßige Zuspeisung der Schreibflüssigkeit in die Schreibspitze (5) sorgt.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Schreibstoffvorrat ein kleines Speicherelement (4) ist.
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