DE4105884A1 - Funktelefon-vermittlungsnetzwerk - Google Patents
Funktelefon-vermittlungsnetzwerkInfo
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- Engineering & Computer Science (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Nachrichtenvermittlungen
und insbesondere ein Zellfunktelefonvermittlungsnetz.
Ein Zellentyp in vorhandenen zellularen Funktelefonnachrichtenübermittlungssystemen
enthält typischerweise
sechs Richtantennen, die zentral in der Zelle angeordnet
sind und welche jeweils in einen 60°-Sektor der Zelle
strahlen. Jede Sektorantenne ist mit einer Basisstation
verbunden. Die Zellenbasisstationen werden von einer Basisstationssteuereinrichtung
(BSC) gesteuert. Mehrere dieser
Zellen werden kombiniert und bilden ein zellulares Funktelefonnachrichtenübermittlungssystem.
Dieses System wird
von einer mobilen Vermittlungszentrale (MSC) gesteuert.
Dieses Zellensystem, welches einen geographischen Bereich
umfaßt, ermöglicht es dem mobilen Verkehr, mit den öffentlichen
Fernsprechnetzwerken in Nachrichtenverbindung zu
treten, wenn der Verkehr sich durch den entsprechenden
geographischen Bereich bewegt.
Die mobile Vermittlungszentrale MSC ist empfangsbereit zur
Verarbeitung von Telefonrufen aus dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk
PSTN für die Weitervermittlung an ein
Zellenfunktelefon und umgekehrt. Wenn ein Telefonruf von
dem PSTN empfangen wird, bestimmt die MSC, welche Basisstation
den Telefonruf empfangen soll, und vermittelt diesen
Telefonruf auf diese Basisstation. Dabei wird der Basisstation
mit einer Steuerinformation signalisiert, daß ein
Telefonruf empfangen werden soll. Die Basisstation, welche
mit dem Zellensektor befaßt ist, in welchem das Zellenfunktelefon
sich gerade befindet, ist die Basisstation,
welche das Telefongespräch empfängt. Die Basisstation wird
durch die Steuerinformation bestimmt.
Die MSC muß auch die Gespräche, welche von einem Funktelefon
an das PSTN oder andere Funktelefone kommen, weitervermitteln.
Wenn ein Funktelefon empfangen wird, entscheidet
die MSC, ob dieser an eine Basisstation weitergeleitet wird,
wenn dieser Telefonruf für ein anderes Funktelefon bestimmt
ist, oder ob dieser Telefonruf an das PSTN weitergeleitet
wird, wenn der Telefonruf an ein Landtelefon gerichtet ist.
Die BSCs können meilenweit von der MSC entfernt sein. Dies
kann dazu führen, daß der Benutzer eines Landtelefons ein
Ferngespräch an die MSC führen muß, um ein Funktelefon zu
erreichen, das im Nahbereich des Landtelefonbenutzers sich
gerade befindet. In gleicher Weise kann es vorkommen, daß
ein Gespräch von einem Funktelefon zu einem in der Nähe
befindlichen Landtelefonbenutzer meilenweit an die MSC gerichtet
wird und dann mit dem PSTN verbunden wird. Es ergibt
sich daher die Notwendigkeit für eine lokale PSTN-Verbindung
zu einem zellularen Funktelefonsystem, welches einen lokalen
Telefonverkehr sowohl für Gespräche vom Funktelefon zum
Landtelefon als auch vom Landtelefon zum Funktelefon ermöglicht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine lokale Verbindung
des öffentlichen Fernsprechnetzes mit einem zellularen
Funktelefonsystems zu schaffen, mit welchem ein lokaler
Telefonverkehr sowohl zwischen Funktelefon und Landtelefon
als auch von Landtelefon zum Funktelefon erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen der Gegenstände
der Ansprühe 1, 7 bzw. 11 gelöst.
Bei der Erfindung kommen eine Vermittlungszentrale, welche
mit dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN gekoppelt ist,
wenigstens eine Basisstationssteuereinrichtung und mehrere
Basisstationen zum Einsatz. Die Vermittlungszentrale leitet
Telefongespräche und die Signalisierungsinformation von
dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN zu der geeigneten
Basisstationssteuereinrichtung weiter, welche hinwiederum
die Telefongespräche zur geeigneten Basisstation weiterverbindet.
Die Basisstationssteuereinrichtung ist ebenfalls
an das PSTN gekoppelt, so daß die Basisstationssteuereinrichtung
das Telefongespräch direkt an die Basisstation
weiterleiten kann, wobei die Vermittlungszentrale nur zur
Verarbeitung der Steuerinformation verwendet wird.
In der Figur ist ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung dargestellt. Anhand dieses Blockschaltbildes
wird die Erfindung noch näher erläutert.
Dadurch, daß bei der Erfindung den Basisstationssteuereinrichtungen
BSCs zusätzlich eine Vermittlungsfähigkeit
zukommt und diese an das öffentliche Fernsprechnetz PSTN
angeschlossen sind, ist es möglich, daß Landtelefonbenutzer
die nächstliegende BSC rufen können, um ein Funktelefon zu
erreichen. In gleicher Weise kann ein Telefonruf von einem
Funktelefon dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN über die
nächstliegende BSC vermittelt werden, ohne daß dieses Telefongespräch
über teure Übertragungseinrichtungen auf die
Vermittlungszentrale MSC weitergeleitet werden muß. Hierbei
wird eine lokale PSTN-Verbindung durch eine Fernmeldesignalverarbeitung
gewonnen.
Aus der Figur ist zu ersehen, daß bei der Erfindung eine
Vermittlungszentrale, welche ebenfalls mit MSC bezeichnet
ist, vorgesehen ist. Diese Vermittlungszentrale besitzt
das Bezugszeichen 102. Ferner ist wenigstens eine Basisstationskontrolleinrichtung BSC vorgesehen. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel sind zwei Basisstationssteuereinrichtungen
101, 110 vorgesehen. Außerdem sind mehrere
Basisstationen 103 bis 108 vorgesehen. Sowohl die Vermittlungszentrale
MSC 102 als auch eine Basisstationssteuereinrichtung
BSC 101 sind mit dem öffentlichen Fernsprechnetz
PSTN 120 verbunden. Es können auch mehr als eine BSC
101, 110 mit dem PSTN 120 verbunden sein.
Ein von dem PSTN 120 an einer BSC 101 ankommendes Telefonsignal
enthält sowohl das Sprechsignal als auch die Signalisierinformation,
welche anzeigt, welches Funktelefon das
Gespräch zu empfangen hat. Diese Signalisierungsinformation
steuert, wohin das Sprechsignal geleitet wird, und welches
Funktelefon angewählt wird. Die Signalisierungsinformation
wird der Vermittlungszentrale MSC 102 zur Bearbeitung zugeleitet.
Für die Zuleitung dieser Information können zwei
Hauptverfahren, nämlich ein herkömmliche Kanalsignalisieren
oder ein kanalassoziiertes Signalisieren verwendet werden.
Beim herkömmlichen Kanalsignalisieren bzw. Kanal anwählen
befindet sich die Information auf einem separaten Kanal und
kann über eine BSC 101 vermittelt werden oder mit dem Steuerkanal
der MSC 102 für die BSC 101 kombiniert werden. Beim
kanalassoziierten Signalisieren wird die Steuerinformation
für eine Anzahl von Sprechkanälen auf dem gleichen Kanal
auf dem Platz des Sprechsignals angeordnet und muß dann
später in der MSC 102 für die Bearbeitung extrahiert werden.
Wenn die MSC 102 bestimmt, daß das Sprechsignal mit einem
Funktelefon verbunden werden soll, das nicht im Bereich der
BSC 101 ist, wird das Signal an die MSC 102 zurückgeleitet,
welche es dann an die geeignete BSC 101 bzw. 110 weiterleitet.
Wenn das Sprechsignal mit einem Funktelefon zu verbinden
ist, das im Bereich der BSC 101 liegt, instruiert
die Vermittlungszentrale MSC die Basisstationssteuereinrichtung
BSC, welche Basisstation 103 bis 105 es erhalten
soll. Die BSC 101 leitet dann das Sprechsignal an die geeignete
Basisstation 103 bis 105 weiter, welche den Bereich,
in welchem das Funktelefon angeordnet ist, bearbeitet.
Ein von dem PSTN 120 bei der Vermittlungszentrale MSC 102
ankommendes Telefongespräch wird an die geeignete BSC 101,
110 durch die MSC 102 weitergeleitet. Die MSC 102 bestimmt
den Bereich, in welchem das angewählte Funktelefon liegt
und leitet das Sprechsignal an die BSC 101, 110, welche
diesen Bereich bearbeitet, weiter. Die Bearbeitung der
Signalisierungsinformation wird von der MSC 102 in der gleichen
Weise durchgeführt wie ein Telefongespräch an eine
BSC 101, 110; jedoch wird sie nicht weitergeleitet, da die
Signalisierungsinformation schon bei der MSC 102 sich befindet.
Ein von einem Funktelefon an ein Landtelefon oder ein anderes
Funktelefon kommendes Gespräch wird über die BSC 101, 110
weitergeleitet. Die Signalisierungsinformation bzw. Anwählinformation
vom Funktelefon wird zur MSC 102 weitergegeben.
Wenn ein Landtelefon angewählt werden soll, kann die MSC 102
die BSC 101 so instruieren, daß das Gespräch an das PSTN 120
bei der BSC 101 vermittelt wird, wenn dies der weniger teure
Vermittlungsweg ist. Die MSC 102 kann auch so instruieren,
daß das Gespräch zu einer anderen BSC 110 oder zur MSC 102
weitergeleitet wird. Wenn ein anderes Funktelefon in dem
von der BSC 101, 110 kontrollierten Bereich angewählt
werden soll, kann die MSC die BSC 101, 110 so instruieren,
daß das Gespräch an die geeignete Basisstation 103 bis 108,
welche diesen Bereich bearbeitet, vermittelt wird. Wenn ein
anderes Funktelefon in einem Bereich, der von der BSC 101,
110 nicht kontrolliert wird, anzuwählen ist, kann die MSC 102
die BSC 101, 110 in der Weise instruieren, daß das Gespräch
an die MSC 102 vermittelt wird, welche dann das Gespräch
an die geeignete BSC 101, 110 weiterleitet.
Da die Basisstationssteuereinrichtungen BSCs sehr weit von
der Vermittlungszentrale MSC entfernt sein können, sind bei
herkömmlichen Systemen teure Übertragungseinrichtungen erforderlich,
um Sprechsignale von den BSCs an die MSC weiterzuleiten.
Bei der Erfindung ist es möglich, das Sprechsignal
lokal in der BSC zu behandeln, während die Signalisierungsinformation
zur Bearbeitung an die MSC geleitet wird. Bei
der Erfindung wird daher die Belastung der MSC 102 dadurch
verringert, daß die BSC 101, 110 das Gespräch an die Basisstation
103 bis 108 weiterleitet. Nur für die Zeit muß das
Sprechsignal von der BSC 101 weitergeleitet werden, wenn
eine andere BSC den Bereich bearbeitet, in welchem das
Funktelefon angeordnet ist, oder wenn es billiger ist, das
Signal zu einer anderen BSC oder zur MSC 102 weiterzuleiten.
Claims (11)
1. Funktelefonvermittlungsnetzwerk zur Vermittlung eines
Telefonsignals zwischen mehreren Basisstationen und/oder
einem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) in Abhängigkeit
von einem Steuersignal, gekennzeichnet durch
- a) erste Vermittlungsmittel, welche mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) gekoppelt sind, zur Erzeugung einer Signalisierungsinformation aus dem Steuersignal, und
- b) zweite Vermittlungsmittel (101 und 110), welche mit dem ersten Vermittlungsmittel (102) und den mehreren Basisstationen (103-108) gekoppelt sind, wobei die zweiten Vermittlungsmittel (101 und 110) direkt mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) verbunden sind, und wobei die zweiten Vermittlungsmittel (101 und 110) das Telefonsignal an eine bestimmte Basisstation der mehreren Basisstationen (103-108) in Abhängigkeit von der Signalisierungsinformation weiterleiten.
2. Netzwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Vermittlungsmittel (102) als zentrale Steuereinrichtung
ausgebildet ist.
3. Netzwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweiten Vermittlungsmittel (101 und 110) die Basisstationssteuereinrichtung
sind.
4. Netzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerinformation von den zweiten
Vermittlungsmitteln (101 und 110) an das erste Vermittlungsmittel
(102) weitergeleitet ist.
5. Netzwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerinformation unter Anwendung herkömmlicher Kanalsignalisierung
weitergeleitet ist.
6. Netzwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerinformation unter Anwendung von kanalassoziierter
Signalisierung weitergeleitet ist.
7. Funktelefonvermittlungsnetzwerk zum Vermitteln eines
Telefonsignals zwischen mehreren Basisstationen (103-108)
und/oder einem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) in
Abhängigkeit von einem Steuersignal, gekennzeichnet durch
- a) eine zentrale Steuereinrichtung (102), die an das öffentliche Fernsprechnetzwerk (120) angeschlossen ist, zur Erzeugung einer Signalisierungsinformation bei Verarbeitung des Steuersignals, und
- b) eine Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110), welche mit der zentralen Steuereinrichtung (102) und den mehreren Basisstationen (103-108) gekoppelt ist, und die Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110) direkt mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) verbunden ist, wobei die Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110) das Telefonsignal in Abhängigkeit von der Signalisierungsinformation einer bestimmten Basisstation von den mehreren Basisstationen (103-108) vermittelt.
8. Netzwerk nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuersignal durch die Basisstationssteuereinrichtung
(101 und 110) der zentralen Steuereinrichtung (102) zugeleitet
ist.
9. Netzwerk nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuersignal unter Verwendung herkömmlicher Kanalsignalisierung
weitergeleitet ist.
10. Netzwerk nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuersignal unter Verwendung kanalassoziierter Signalisierung
weitergeleitet ist.
1. Funktelefonvermittlungsnetzwerk zur Vermittlung eines
Telefonsignals zwischen mehreren Basisstationen (103-108)
und/oder einem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) in
Abhängigkeit von einem Steuersignal, gekennzeichnet durch
- a) eine erste Vermittlungseinrichtung (102), welche mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) gekoppelt ist, zur Erzeugung einer Signalisierungsinformation aus dem Steuersignal, und
- b) mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (101 und 110), von denen jede mit der ersten Vermittlungseinrichtung (102) sowie mehreren der Basisstationen (103-108) verbunden ist, und wobei wenigstens eine der mehreren zweiten Vermittlungseinrichtungen direkt mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) verbunden ist, zur Weiterleitung des Telefonsignals an eine bestimmte Basisstation von den mehreren Basisstationen (103-108) in Abhängigkeit von der Signalisierungsinformation.
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