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DE4142151A1 - Fenster fuer ein fensterband - Google Patents

Fenster fuer ein fensterband

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DE4142151A1
DE4142151A1 DE19914142151 DE4142151A DE4142151A1 DE 4142151 A1 DE4142151 A1 DE 4142151A1 DE 19914142151 DE19914142151 DE 19914142151 DE 4142151 A DE4142151 A DE 4142151A DE 4142151 A1 DE4142151 A1 DE 4142151A1
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Germany
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window
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adapter frame
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DE19914142151
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Guenter Heuft
Heinz-Dieter Pech
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LANCO LANGE FENSTER FASSADEN
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LANCO LANGE FENSTER FASSADEN
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    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Fenster für ein Fensterband, welches auch mit festverglasten Elementen ausgestattet sein kann, mit einem Blendrahmen, einem Flügelrahmen und einer Scheibenanordnung, wobei der Flügelrahmen in der Außenansicht von der Scheibenanordnung überdeckt wird und der Flügelrahmen über Beschläge nach innen öffenbar ist. Obwohl auch nachfolgend jeweils von einem Fenster die Rede ist, kann die Erfindung auch bei größeren Bauelementen, insbesondere bei Türen, angewendet werden; da jedoch die Gestaltung von Fenstern innerhalb eines Fensterbands das Hauptanwendungsgebiet darstellt, wird dieser Begriff mit dem angegebenen Bedeutungsinhalt auch im Folgenden benutzt. Unter einem Fensterband wird eine gestalterische Einheit aus mindestens einem Fenster und mindestens einem festverglasten Element verstanden, wobei diese beiden Elemente entweder übereinander oder nebeneinander angeordnet sein können. Insbesondere finden solche Fensterbänder in einer horizontal und vertikal verlaufenden Matrix Verwendung an Gebäudefassaden, die in der Außenansicht ein gleiches Raster aufweisen sollen.
Ein Fenster der eingangs beschriebenen Art innerhalb eines Fensterbands an einer Pfosten/Riegel-Fassade ist bekannt, wobei das Fenster mit seinem Flügelrahmen über Beschläge nach innen in den Raum hinein öffenbar ist. Neben und/oder unterhalb bzw. oberhalb des Fensters sind festverglaste Elemente vorgesehen, die in bekannter Weise an die Pfosten/Riegel-Fassade angeschlossen sind. Für das nach innen öffenbare Fenster werden zusätzlich ein Blendrahmen und ein Flügelrahmen eingesetzt, wobei der Blendrahmen mit der Riegelkonstruktion teilweise baulich vereinigt sein kann. Dies setzt eine besondere Ausbildung des Blendrahmens voraus. Diese bekannte Konstruktion weist jedoch bereits den Vorteil auf, daß der Flügelrahmen in der Außenansicht von der Scheibenanordnung überdeckt wird, so daß in der Außenansicht der damit gestalteten Fassade kein Versprung sichtbar ist. Von außen kann nicht festgestellt werden, welches Element ein nach innen öffenbares Fenster und welches Element ein festverglastes Element darstellt. Der in Verbindung mit dem Blendrahmen eingesetzte Flügelrahmen besteht dabei aus zwei separaten Profilen, die unter Verwendung thermischer Stege miteinander verbunden, insbesondere verrollt werden, um die beiden Profile mechanisch miteinander zu verbinden, jedoch isolationsmäßig voneinander zu trennen. Aus einem derart zusammengesetzten Profil wird der Flügelrahmen als Rahmen erstellt und mit den für die jeweils gewünschte Fensterart erforderlichen Beschlägen ausgerüstet. Dieser fertige Flügelrahmen wird vom Fensterhersteller an ein Glaswerk geliefert, wo die Verbindung, insbesondere Verklebung des Flügelrahmens mit der Scheibenanordnung unter besonderen produktionstechnischen Bedingungen stattfindet, um die notwendige Sicherheit der Verklebung zwischen Flügelrahmen und Scheibenanordnung zu erreichen. Der mit der Scheibenanordnung verklebte Flügelrahmen wird dann an den Fensterhersteller zurückgeliefert und zusammen mit dem Blendrahmen auf der Baustelle eingebaut. Nachteilig an dieser bekannten Konstruktion ist es, daß bei Glasbruch nicht nur die Scheibenanordnung, sondern auch der komplette Flügelrahmen ersetzt werden muß. Dies stellt einen erheblichen Aufwand dar. Auch die dafür erforderliche Zeit ist beträchtlich und es ergeben sich Schwierigkeiten beim Anbringen einer Notverglasung an dem Gebäude.
Die DE-PS 35 41 730 zeigt eine Gebäudefassade mit Fenstern und festverglasten Elementen, wobei die Fenster lediglich nach außen öffenbare Klappflügel darstellen. Der Umriß der Scheibenanordnung der Klappflügel und der Umriß der Scheibenanordnung der festverglasten Elemente kann dabei in einem gemeinsamen Rastermaß vorgesehen sein, so daß sich vorteilhaft eine Außenansicht ohne Versprung ergibt. Auch die DE-OS 37 40 059 zeigt derartige Klappflügel, die einen Blendrahmen und einen Flügelrahmen aufweisen, wobei die Scheibenanordnung den Flügelrahmen überdeckt.
Die DE-PS 35 40 385 zeigt eine Fassadenkonstruktion aus Metallprofilen, wobei festverglaste Bauelemente in Außenansicht in einer entsprechenden Rasteranordnung vorgesehen sind. Werden Fenster eingebaut, so besitzen diese einen von außen sichtbaren Blendrahmen und einen von außen sichtbaren Flügelrahmen, so daß in der Außenansicht ein Versprung entsteht. Dies stört die gleichmäßige Außenansicht erheblich. Wenn nach außen öffnende Klappflügel eingesetzt werden, so entsteht auch hierbei ein Versprung, der die Gleichmäßigkeit der Rastereinteilung der Außenansicht unterbricht.
Aus der DE-OS 36 26 194 ist eine Fassadenverkleidung aus festverglasten Elementen in Verbindung mit einer Pfosten/Riegel-Fassade bekannt. Auch hierbei besteht der die Scheibenanordnung haltende Rahmen aus zwei Profilabschnitten, die über thermische Stege miteinander verbunden sind. Nach dieser mechanischen Verbindung wird der Rahmen vervollständigt und es erfolgt das Verbinden der Rahmenteile durch Klebung mit der Scheibenanordnung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, zunächst für normale Gebäude, jedoch auch für Fassaden z. B. mit einer Pfosten/Riegel-Konstruktion ein Fenster zu schaffen, welches innerhalb eines Fensterbands, in dem mindestens auch ein festverglastes Element vorgesehen sein kann, so einsetzbar ist, daß einerseits das Fenster in der Außenansicht von dem feststehenden Element nicht unterscheidbar ist, also insbesondere keinen Versprung mit diesem bildet und andererseits das Fenster trotzdem nach innen öffenbar ist.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Fenster der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß dem Flügelrahmen ein Adapterrahmen zugeordnet ist, daß der Adapterrahmen mit der Scheibenanordnung dauerhaft verbunden, insbesondere verklebt ist, und daß der Flügelrahmen und der Adapterrahmen durch örtliche lösbare Verbindungsmittel kuppelbar sind. Damit besteht die Möglichkeit, die Scheibenanordnung für ein Fenster einerseits wie für ein festverglastes Element andererseits in gleichem Umriß, also mit gleicher Größe, zu wählen. Der Adapterrahmen wird mit der Scheibenanordnung dauerhaft verklebt, was vorteilhaft ohne Anwesenheit des Flügelrahmens geschieht. Der Flügelrahmen und der Adapterrahmen werden durch örtliche lösbare Verbindungsmittel miteinander gekuppelt, was z. B. beim Fensterhersteller, jedoch auch noch auf der Baustelle, also jedenfalls nach der dauerhaften Verbindung der Scheibenanordnung mit dem Adapterrahmen geschieht.
Als wesentlicher Vorteil ergibt sich innerhalb eines Fensterbands mit einem Fenster und einem festverglasten Element kein Versprung in der Außenansicht. Trotzdem ist das Fenster nach innen öffenbar, während im Stand der Technik in Verbindung mit einer Pfosten/Riegel-Konstruktion nur nach außen öffenbare Klappflügel bekannt sind. Die eingesetzten lösbaren Verbindungsmittel können gleichzeitig eine thermische Trennung zwischen Flügelrahmen und Adapterrahmen bereitstellen. Ein ganz wesentlicher Vorteil ist jedoch die Vereinfachung in der Herstellung und im Transport. Beim Fensterhersteller wird der Adapterrahmen einerseits und der Flügelrahmen andererseits getrennt hergestellt. Lediglich der Adapterrahmen wird dem Glaswerk angeliefert, wo die dauerhafte Verklebung des Adapterrahmens mit der Scheibenanordnung unter besonderen produktionstechnischen Bedingungen geschieht. Die Verbindung des Adapterrahmens mit der Scheibenanordnung und dem Flügelrahmen geschieht beim Fensterhersteller oder ist auch auf der Baustelle möglich. Im Reparaturfall, z. B. bei Glasbruch, bleibt der Flügelrahmen mit den in ihm in der Regel vorgesehenen Beschlägen voll erhalten. Es muß lediglich der Adapterrahmen und die Scheibenanordnung ersetzt werden. Dabei ist es ohne weiteres möglich, für ein z. B. großes öffentliches Gebäude einen oder mehrere Adapterrahmen, jeweils verbunden mit ihrer Scheibenanordnung, als Ersatzstücke vorrätig zu halten, um bei Glasbruch sofort den Austausch ohne Erstellung einer Notverglasung vornehmen zu können. Aber auch ohne einen solchen Vorrat an Adapterrahmen und Scheibenanordnung ist es leicht möglich, z. B. durch Anbringen einer Spanplatte die zerstörte Öffnung zu schließen.
Die Erfindung läßt sich für fast alle Fensterarten nutzbar einsetzen, insbesondere für Dreh-, Kipp-, Drehkipp-, Klapp-, Schiebe- und Kurbeldrehkippfenster. Der Flügelrahmen einerseits und der Adapterrahmen andererseits können aus beliebigen Materialien hergestellt werden. Für den Adapterrahmen eignet sich insbesondere ein Aluminiumstrangpreßprofil, während der Flügelrahmen z. B. auch aus Holz gefertigt werden kann, wie dies für eine gewohnt große Behaglichkeit in der Innenansicht sinnvoll ist.
Bei entsprechender Gestaltung des Blendrahmens ist es möglich, daß dieser vor die Scheibenanordnung außen vorgreift und damit zusätzlich zu der Verklebung der Scheibenanordnung mit dem Adapterrahmen eine mechanische Sicherung für die Scheiben darstellt. Auch bei Verwendung innerhalb einer Pfosten/Riegel-Konstruktion kann das Fenster eingesetzt werden. Dabei entsteht kein Versprung und trotzdem ein nach innen öffenbares Fenster. Ein weiterer Vorteil besteht schließlich darin, daß bei Verwendung eines Flügelrahmens aus Holz dieser in seiner Gestaltung fast völlig unverändert zu seiner bisher bekannten Ausgestaltung verbleibt. Trotzdem entsteht in Verbindung mit dem Adapterrahmen eine neue Flügelkonstruktion.
Der Adapterrahmen kann einen Schenkel oder einen anderen Bestandteil aufweisen, der die mechanische Abstützung der Scheibenanordnung zumindest während des Verklebens erbringt. Dabei wird in der Regel eine Verklotzung eingesetzt, so daß der Adapterrahmen und die Scheibenanordnung in festgelegter Relativlage miteinander in Verbindung gebracht werden. Die Verklotzung sollte zumindest solange verbleiben, bis durch die Aushärtung des Klebers die dauerhafte feste Verbindung und damit Positionierung der Scheibenanordnung zu dem Adapterrahmen erreicht ist. Der Adapterrahmen wird schmal und nicht aufbauend konstruiert, um ihn entweder innerhalb der Stufe einer Mehrscheibenanordnung unterzubringen oder aber bei einer oder mehreren gleichgroßen Scheiben im wesentlichen auch im Umriß dieser Scheiben anzuordnen.
Der Adapterrahmen kann zweckmäßig C-förmigen Querschnitt aufweisen. Dabei sind als örtliche lösbare Verbindungsmittel Kunststoffdrehhalter vorgesehen, die jeweils einen Exzenter zum Hintergreifen von Hinterschneidungen an dem C-förmigen Querschnitt des Adapterrahmens aufweisen. Diese örtlich angeordneten lösbaren Verbindungsmittel erbringen nicht nur die thermische Trennung zwischen Flügelrahmen und Adapterrahmen, sondern lassen zugleich auch thermische Bewegungen zwischen den beiden genannten Rahmen zu. Eine Geräuschentstehung bei thermischen Bewegungen wird dabei vermieden.
Der Adapterrahmen kann einen in Richtung auf den Flügelrahmen vorstehenden Schenkel aufweisen, der in eine Nut, Stufe o. dgl. des Flügelrahmens eingreift. Es versteht sich, daß dieser Eingriff mit Spiel gestaltet ist, wie es für eine problemlose Montage sinnvoll ist. Die Abstützung des Adapterrahmens an dem Flügelrahmen dient der mechanischen Ableitung von Kräften. Auf diese Art und Weise wird das Eigengewicht der Scheibenanordnung und des Adapterrahmens auf den Flügelrahmen übertragen. Der Flügelrahmen trägt allein die für die jeweilige Fensterart charakteristischen Beschläge, so daß der Adapterrahmen damit beschlagfrei ausgebildet ist.
Zwischen Scheibenanordnung und Flügelrahmen kann eine umlaufende Dichtung als Dampfsperre vorgesehen ein. Diese Dampfsperre verhindert das Entweichen von Feuchtigkeit im Raum durch den Spalt zwischen Adapterrahmen und Flügelrahmen.
Der Blendrahmen kann einen oder mehrere außen in Richtung der Haupterstreckungsebene der Scheibenanordnung vorstehende Schenkel aufweisen, der einen Aufnahmeraum für eine sich von außen gegen die Scheibenanordnung anlegende und einen Anschlag bildende Dichtung aufweist. Damit wird einerseits die Scheibenanordnung des Flügels zusätzlich zu ihrer Verklebung mit einer mechanischen Sicherung ausgestattet, wie es für Gebäudefassaden sinnvoll ist. Zum anderen stellt die Dichtung an dem Blendrahmen einen nachgiebigen Anschlag dar, so daß auch bei einem Zuschlagen des Fensters z. B. unter Windeinfluß keine Zerstörung der Scheibenanordnung eintritt.
Der Flügelrahmen kann insbesondere aus Holz, der Adapterrahmen aus einem Aluminiumstrangpreßprofil und der Blendrahmen aus einer Kombination von Holz und einer Aluminiumschale bestehen. Dabei ist die Aluminiumschale außen an dem Holzblendrahmen vorgesetzt. Die Belüftung des Falzraums erfolgt über Belüftungsschlitze in der vorgesetzten Aluminiumschale des Blendrahmens. Weiterhin wird über diesen Weg auch der Flügelrahmen aus Holz im Bereich zwischen den örtlichen Verbindungsmitteln belüftet.
Die Scheibenanordnung des öffenbaren Fensters kann die Umrißabmessungen einer Scheibenanordnung eines festverglasten Elements aufweisen, um auf diese Art und Weise den Versprung zwischen den beiden Elementen zu vermeiden und eine ästhetisch besonders ansprechende Gestaltung zu erzielen.
Die Scheibenanordnung kann mehrere Scheiben gleichen Umrisses aufweisen, wobei der Adapterrahmen einen die Scheibenanordnung umgreifenden Schenkel besitzt. Damit wird der Rand der Scheibenanordnung umlaufend z. B. vor dem Eintritt von Wasser geschützt. Es können ohne Weiteres einbruchshemmende Scheiben für die Scheibenanordnung, wie z. B. Verbundscheiben, eingesetzt werden, wobei durch den Schenkel des Adapterrahmens ausgeschlossen ist, daß Feuchtigkeit im Bereich einer Folie des Verbundscheibenglases eindringen kann.
Die Erfindung wird anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch die wesentlichen Elemente eines Fensters für ein Fensterband in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Pfosten/Riegel-Fassade mit einem nach innen öffenbaren Fenster und einem festverglasten Element über- bzw. nebeneinander und
Fig. 3 einen Schnitt durch ein Fenster, dessen Rahmen aus Aluminiumstrangpreßprofilen hergestellt sind.
Fig. 1 kann als ein Vertikalschnitt oder ein Horizontalschnitt angesehen werden. Das dargestellte Fenster besitzt einen Blendrahmen 1 aus einem Profil aus Holz, zu dem eine außen vorgesetzte Schale 2 aus einem Aluminiumstrangpreßprofil gehört. Der Blendrahmen 1 und die Schale 2 sind über örtlich angebrachte Rastverbinder 3, die mit Schrauben 4 an dem Blendrahmen 1 befestigt sind, verbunden. In einer Nut 5 ist eine Falzdichtung 6 aus elastischem Material eingesetzt, die mit einem Schenkel 7 einen Steg 8 der Schale 2 übergreift. Die Schale 2 besitzt ansonsten zwei etwa senkrecht zu ihrer Haupterstreckungsebene abstehende Stege 9 und 10, die mit Rastvorsprüngen 11 und 12 besetzt sind, die von den Rastverbindern 3 hintergriffen werden. Am freien Ende 13 der Schale 2 ist eine Nut 14 zur Aufnahme einer Anschlagsdichtung 15 für eine Scheibenanordnung eines nach innen öffenbaren Fenster, wie dargestellt, oder für eine Scheibenanordnung eines festverglasten Elements, ähnlich Fig. 2, vorgesehen.
Das Fenster weist einen Flügelrahmen 16 aus einem Profil aus Holz auf, in welchem entsprechende, aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellte Nuten zur Aufnahme der für die betreffende Fensterart notwendigen Beschläge vorgesehen sind. Dem Flügelrahmen 16 ist ein Adapterrahmen 17 zugeordnet, der aus einem Aluminiumstrangpreßprofil erstellt ist. Dieses Strangpreßprofil besitzt C-förmigen Querschnitt und weist somit einen Flansch 18 auf, der beidendig in je einen abgewinkelten Steg 19 und 20 übergeht, wobei die Stege 19, 20 mit dem Flansch 18 im wesentlichen den C-förmigen Querschnitt bilden. Der obere oder innere Steg 19 ist mit einer Rippe 21 verlängert, die sich etwa senkrecht zu der Haupterstreckungsebene des Adapterrahmens 17 erstreckt und in eine Stufe 22 an dem Flügelrahmen 16 einragt. Die Stufe 22 kann auch nutartig ausgebildet sein. Die Stufe 22 oder auch eine entsprechende Nut dient der Relativpositionierung und der Abstützung des Adapterrahmens 17 gegenüber dem Flügelrahmen 16 während der Montage.
In Abständen sind örtlich über das Viereck des Flügelrahmens 16 umlaufend lösbare Verbindungsmittel 23 vorgesehen. Die lösbaren Verbindungsmittel 23 können als Kunststoffdrehhalter 24 ausgebildet sein, die mit Hilfe von Befestigungsschrauben 25 an dem Flügelrahmen 16 angeordnet und dabei um die Achse der Befestigungsschraube 25 drehbar gelagert sind. Jeder Kunststoffdrehhalter 24 besitzt einen exzentrisch ausgebildeten Kopf 26, der auch z. Bsp. als Hammerkopf ausgebildet sein kann, um bei einem Verdrehvorgang um die Befestigungsschraube 25 um etwa 90° die C-förmig abgewinkelten Stege 19 und 20, wie dargestellt, zu hintergreifen bzw. freizugeben. Der Kunststoffdrehhalter 24 besitzt im Bereich seines Kopfes 26 im Anschluß an den Flügelrahmen 16 eine unrunde Gestaltung, z. Bsp. in Form einer Schlüsselfläche 27, so daß der Kunststoffdrehhalter bei geöffnetem Fenster mit einem Schlüssel durch einen Spalt 28 hindurch ergriffen und verdreht werden kann, so daß der Adapterrahmen 17 von dem Flügelrahmen 16 freikommt oder mit diesem verbunden wird.
Der Adapterrahmen 17 ist mit einer Scheibenanordnung 29, 30 aus einer Innenscheibe 29 und einer Außenscheibe 30 fest, d. h. unlösbar verbunden. Die Scheibenanordnung 29, 30 ist in üblicher Weise als Doppelscheibe oder Isolierglasscheibe ausgebildet und besitzt eine erste Verklebung 31, mit der die beiden Scheiben 29 und 30 unmittelbar miteinander auf Abstand gehalten und verklebt sind. Die Scheibenanordnung 29, 30 ist an dem Adapterrahmen 17 über eine Verklotzung 32 und eine Verklebung 33 abgestützt, wobei die Verklotzung 32 ihre Abstandsfunktion im wesentlichen solange erfüllen muß, bis die Verklebung 33 ausgehärtet ist. Die Verklotzung 32 kann jedoch an Ort und Stelle verbleiben, da sie den Aufbau nicht weiter stört. Die Scheibenanordnung 29, 30 ist also im wesentlichen über die Verklebung 33 mit dem Adapterrahmen 17 verbunden und an diesem unlösbar befestigt. Zusätzlich können noch örtliche Halter 34 aus Kunststoff im gegenseitigen Abstand vorgesehen sein, die jeweils mittels Schrauben 35 im Steg 20 des Adapterrahmens 17 verankert sind und mit ihrem anderen Ende die Scheibe 30 geringfügig umgreifen. Damit ist zusätzlich zu der Verklebung 33 noch eine mechanische Sicherung der Scheibenanordnung 29, 30 an dem Adapterrahmen 17 vorgesehen. Es versteht sich, daß die Halter 34 und die Schrauben 35 versetzt zu den lösbaren Verbindungsmitteln 23 vorgesehen sind, so daß diese einander nicht stören.
Der Flügelrahmen 16 kann weiterhin eine Nut 36 zur Aufnahme einer Dichtung 37 aufweisen, die sich gegen die Scheibe 29 dichtend anlegt. Auch die Vorspannung, mit der diese Dichtung 37 an die Scheibe 29 angepreßt wird, wird über die lösbaren Verbindungsmittel 23 aufgebracht. In einer weiteren Nut 38 im Flügelrahmen 16 kann eine Dichtung 39 angeordnet sein, die sich bei geschlossenem Fenster gegen den Blendrahmen 1 dichtend anlegt.
Die neue Gestaltung des Fensters gestattet es, den Flügelrahmen 16 einerseits und den Adapterrahmen 17 andererseits getrennt voneinander herzustellen, wobei lediglich die für die Zuordnung dieser beiden Rahmen 16 und 17 erforderlichen Abmessungen einzuhalten sind. Der Flügelrahmen 16 verbleibt beim Fensterhersteller, während der Adapterrahmen 17 zum Hersteller der Scheibenanordnung 29, 30 verbracht wird, wo die feste unlösbare Verbindung über die Verklebung 33 erfolgt. Dies ist deshalb erforderlich, um besondere Produktionsbedingungen für eine saubere und einwandfreie Verklebung zwischen der Scheibenanordnung 29, 30 und dem Adapterrahmen 17 zu erreichen, wie es für Gewährleistungsansprüche erforderlich ist. Die Einheit aus Scheibenanordnung 29, 30 und damit verklebtem Adapterrahmen 17 wird dann an den Fensterhersteller zurückgeliefert. Anschließend werden die Halter 34 montiert und schließlich erfolgt die Verbindung zwischen Adapterrahmen 17 und Flügelrahmen 16 durch Verdrehen der am Flügelrahmen 16 sitzenden lösbaren Verbindungsmittel 23. Dies kann entweder beim Fensterhersteller oder auch noch auf der Baustelle erfolgen. Man erkennt, daß an einem Glasbruch lediglich die Scheibenanordnung 29, 30 mit dem Adapterrahmen 17 ausgetauscht werden müssen, während der Flügelrahmen 16 mit sämtlichen Beschlägen weiterhin verwendbar bleibt. Die Kunststoffdrehhalter 24 stellen gleichzeitig eine thermische Trennung zwischen dem Flügelrahmen 16 und dem Adapterrahmen 17 dar.
Anhand von Fig. 1 ist auch die Anordnung und Ausbildung eines festverglasten Elements innerhalb eines Fensterbands aus einem Fenster und einem festverglasten Element vorstellbar, obwohl dies nicht dargestellt ist. Auch ein festverglastes Element weist eine Scheibenanordnung 29, 30 auf, wobei zumindest die äußere Scheibe 30 die gleichen Abmessungen wie eine Scheibenanordnung 29, 30 an einem nach innen öffenbaren Fenster besitzen kann. Die Scheibenanordnung kann in Verbindung mit dem Blendrahmen 1 auf einer Verklotzung aufgelagert sein, ähnlich wie dies im unteren Bereich von Fig. 2 angedeutet ist. Eine zugehörige Glashalteleiste mit einem Profilquerschnitt, der denjenigen des Flügelrahmens 16 zweckmäßig etwas unterschreitet, dient zur festen Lagerung der Scheibenanordnung des festverglasten Elements. In der Außenansicht eines derart gestalteten Fensterbands besteht kein Unterschied zwischen der Scheibenanordnung eines Fensters und eines festverglasten Elements, so daß damit insbesondere der unschöne Versprung im Stand der Technik beseitigt ist.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch eine Pfosten/Riegel- Fassade, wobei dieser Schnitt ebenfalls wiederum als Horizontalschnitt oder als Vertikalschnitt angesehen werden kann. Im Folgenden wird dieser Schnitt als Vertikalschnitt beschrieben, wobei erkennbar ist, daß hier innerhalb einer Fassade ein Fenster oberhalb eines festverglasten Elementes angeordnet ist. Der Blendrahmen 1 bildet hier zugleich einen Riegel. Der Flügelrahmen 16, der Adapterrahmen 17 und die Scheibenanordnung 29, 30 sind in allen Einzelheiten übereinstimmend mit der Ausbildung gemäß Fig. 1, so daß auf die dortige Beschreibung verwiesen werden kann. Das Fenster öffnet nach innen. In Abweichung zu der Ausgestaltung gemäß Fig. 1 ist die am Blendrahmen 1 außen vorgesetzte Schale symmetrisch zu einer durch die Achse des Rastverbinders 3 gehenden Ebene ausgebildet, so daß auch an dem anderen Ende 13 eine Nut 14 zur Aufnahme einer Anschlagdichtung 15 für das festverglaste Element vorgesehen ist. Zur Betonung der Pfosten/Riegel-Fassade kann außen an der Schale 2 ein Rastprofil 40 aufgesetzt sein, welches im Verband der Fassade aus horizontalen und vertikalen Abschnitten besteht. Unterhalb des Blendrahmens 1 ist eine Scheibenanordnung 41, 42 des festverglasten Elementes vorgesehen, wobei die beiden Scheiben 41, 42 in der bekannten Weise als Doppelscheibe ausgebildet und angeordnet sind. Die beiden Scheiben 41 und 42 besitzen hier gleichen Umriß. Die Anordnung eines Adapterrahmens 17 ist im Bereich des festverglasten Elementes nicht erforderlich, wenngleich grundsätzlich auch eine solche Ausbildung ähnlich an dem Fenster auch hier verwirklicht werden könnte. Die gesonderte Anordnung eines Adapterrahmens ist jedoch aufwendig und kann insoweit unterbleiben. Die Scheibenanordnung 41, 42 wird mit Hilfe einer Verklotzung 43, die mit Schrauben 44 an den Blendrahmen 1 angeschraubt ist, festgelegt. Ein Gummiprofil 45 ist zu Abdichtzwecken vorgesehen. Anstelle des Flügelrahmens ist hier eine Glashalteleiste 46 bzw. ein hieraus gebildeter Rahmen vorgesehen, der über Schrauben 47 mit dem Blendrahmen 1 verbunden ist. Die Glashalteleiste 46 weist eine Nut 48 zur Aufnahme einer Dichtung 49 auf, die sich unter Zwischenlage des Gummiprofils 45 an der Scheibe 41 abstützt. In einer Nut 50 ist eine weitere Dichtung 51 angeordnet, die sich in der montierten Stellung an dem Blendrahmen 1 abstützt.
Von der Innenseite her gesehen fällt lediglich die breitere Gestaltung des Flügelrahmens 16 im Vergleich zur Glashalteleiste 46 auf. Dies wird im allgemeinen jedoch nicht als störend empfunden. Falls es aus ästhetischen Gründen gewünscht wird, kann als Glashalteleiste 46 natürlich auch ein Profil, welches mit dem Profil des Flügelrahmens 16 übereinstimmt, gewählt werden. In der Außenansicht sind die Unterschiede zwischen Flügelrahmen 16 und Glashalteleiste 46 nicht erkennbar. Die Scheiben 29, 30 und 41, 42 sind in ihrem Randbereich ohnehin schwarz eingefärbt, so daß der durchsichtige Bereich der Scheibenanordnungen sowohl an dem Fenster wie auch an dem festverglasten Element übereinstimmen. Von außen ist kein Unterschied erkennbar.
In Fig. 3 ist eine Fensterkonstruktion verdeutlicht, bei der im Gegensatz zu der Ausführungsform gemäß Fig. 1 keinerlei Teile aus Holz Verwendung finden, sondern ausschließlich Strangpreßprofile aus Aluminium oder Kunststoff eingesetzt werden. Der Blendrahmen 1 weist auch hier eine außen vorgesetzte Schale 2 auf, wobei die Verbindung zwischen Blendrahmen 1 und Schale 2 durch zwei eingerollte Stege 52 und 53 z. Bsp. aus Kunststoffmaterial erfolgt, so daß auch hier eine thermische Trennung zwischen Blendrahmen 1 und Schale 2 gegeben ist. Der Steg 52 weist einen Schenkel 54 auf, zwischen dem und dem Blendrahmen 1 die Falzdichtung 6 angeordnet ist. Die Schale 2 besitzt auch hier ein freies Ende 13 mit einer Nut 14 zur Aufnahme einer Anschlagdichtung 15.
Der Flügelrahmen 16 ist aus drei Profilen zusammengesetzt, nämlich einem Innenprofil 55, einem Verankerungsprofil 56 und einem Abdeckprofil 57. Das Innenprofil 55 und das Verankerungsprofil 56 sind wiederum über zwei Stege 58 und 59 durch Einrollen verbunden. Die Stege 58 und 59 können aus Kunststoff bestehen, während die sonstigen Profile des Flügelrahmens 16 als Aluminiumstrangpreßprofile ausgebildet sind. Das Abdeckprofil 57 ist über eine Rast/Schnapp- Verbindung zwischen den Profilen 55 und 56 festgelegt. Das Innenprofil 55 weist einen Schenkel 60 mit einer Nut 38 zur Aufnahme einer Dichtung 39 auf, die sich in geschlossenem Zustand des Fensters an dem Blendrahmen 1 anlegt.
Mit dem Flügelrahmen 16 bzw. dessen Verankerungsprofil 56 sind lösbare Verbindungsmittel 23 in Form von Kunststoffdrehhaltern 24 über Befestigungsschrauben 25, die abständig umlaufend vorgesehen sind, drehbar gelagert. Auch hier weisen die Kunststoffdrehhalter 24 einen Kopf 26 und eine Schlüsselfläche 27 auf.
Auch hier ist ein Adapterrahmen 17 vorgesehen, der dem Flügelrahmen 16 zugeordnet ist und über die lösbaren Verbindungsmittel 23 mit diesem verbunden bzw. von diesem gelöst werden kann. Der Adapterrahmen 17 besitzt auch hier einen im wesentlichen C-förmigen Querschnitt aus einem Flansch 18 und abgewinkelten Stegen 19 und 20. Zusätzlich ist noch ein aus der Haupterstreckungsebene des Adapterrahmens 17 senkrecht ausragender Schenkel 61 vorgesehen, der den Rand der Scheibenanordnung umgreift und bis zur äußeren Abschlußebene der Scheibenanordnung reicht. Die Scheibenanordnung 62, 63 besteht innen aus einer Einfachscheibe 62, während außen eine Scheibe 63 aus Verbundglas mit einer zwischengeschalteten Folie 64 vorgesehen ist. Die beiden Scheiben 62 und 63 sind über eine Verklebung 31 miteinander verbunden und über eine Verklebung 33 unlösbar mit dem Adapterrahmen 17 verbunden. Die Verklebung 33 umgibt den gesamten umlaufenden Rand der Scheibenanordnung 62, 63, so daß dieser Rand gleichzeitig vor dem Eindringen von Wasser geschützt ist. Der Adapterrahmen 17 weist im Bereich seines Flansches 18 eine Nut 65 zur Aufnahme der Dichtung 37 auf. Die Dichtung 37 untergreift mit einer Rippe 66 das Abdeckprofil 57 und wird beim Verdrehen der Kunststoffdrehhalter 24 zugleich zwischen dem Verankerungsprofil 56 und dem Adapterrahmen 17 eingeklemmt.
Die Fertigung und Montage des Fensters nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 stimmt weitgehend mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 überein. Einerseits wird der Flügelrahmen 16 aus den Profilen 55, 56 und 57 sowie den Stegen 58 und 59 erstellt und mit den lösbaren Verbindungsmitteln 23 versehen. Andererseits wird der Adapterrahmen 17 erstellt und mit der Scheibenanordnung 62, 63 unlösbar verbunden. Es erfolgt dann die Verbindung dieser beiden Teile über die lösbaren Verbindungsmittel 23. Bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 ist eine doppelte thermische Trennung verwirklicht, und zwar einmal im Bereich des Flügelrahmens 16 durch die Stege 58 und 59. Eine weitere Trennung wird zwischen Flügelrahmen 16 und Adapterrahmen 17 durch die lösbaren Verbindungsmittel 23 realisiert.
Bezugszeichenliste
 1 Blendrahmen
 2 Schale
 3 Rastverbinder
 4 Schraube
 5 Nut
 6 Falzdichtung
 7 Schenkel
 8 Steg
 9 Steg
10 Steg
11 Rastvorsprung
12 Rastvorsprung
13 freies Ende
14 Nut
15 Anschlagdichtung
16 Flügelrahmen
17 Adapterrahmen
18 Flansch
19 Steg
20 Steg
21 Rippe
22 Stufe
23 Verbindungsmittel
24 Kunststoffdrehhalter
25 Befestigungsschraube
26 Kopf
27 Schlüsselfläche
28 Spalt
29 Scheibe
30 Scheibe
31 Verklebung
32 Verklotzung
33 Verklebung
34 Halter
35 Schraube
36 Nut
37 Dichtung
38 Nut
39 Dichtung
40 Rastprofil
41 Scheibe
42 Scheibe
43 Verklotzung
44 Schraube
45 Gummiprofil
46 Glashalteleiste
47 Schraube
48 Nut
49 Dichtung
50 Nut
51 Dichtung
52 Steg
53 Steg
54 Schenkel
55 Innenprofil
56 Verankerungsprofil
57 Abdeckprofil
58 Steg
59 Steg
60 Schenkel
61 Schenkel
62 Scheibe
63 Scheibe
64 Folie
65 Nut
66 Rippe

Claims (10)

1. Fenster für ein Fensterband, welches auch mit festverglasten Elementen ausgestattet sein kann, mit einem Blendrahmen, einem Flügelrahmen und einer Scheibenanordnung, wobei der Flügelrahmen in der Außenansicht von der Scheibenanordnung überdeckt wird und der Flügelrahmen über Beschläge nach innen öffenbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Flügelrahmen (16) ein Adapterrahmen (17) zugeordnet ist, daß der Adapterrahmen (17) mit der Scheibenanordnung (29, 30; 62, 63) dauerhaft verbunden, insbesondere verklebt, ist, und daß der Flügelrahmen (16) und der Adapterrahmen (17) durch örtliche lösbare Verbindungsmittel (23) kuppelbar sind.
2. Fenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterrahmen (17) einen Schenkel oder einen anderen Bestandteil (19, 21; 61) aufweist, der die mechanische Abstützung der Scheibenanordnung (29, 30; 62, 63) zumindest während des Verklebens erbringt.
3. Fenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterrahmen (17) C-förmigen Querschnitt aufweist und als örtliche lösbare Verbindungsmittel (23) Kunststoffdrehhalter (24) vorgesehen sind, die jeweils einen Exzenter zum Hintergreifen von Hinterschneidungen an dem C- förmigen Querschnitt des Adapterrahmens (17) aufweisen.
4. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterrahmen (17) einen in Richtung auf den Flügelrahmen (16) vorstehenden Schenkel (21) aufweist, der in eine Nut, Stufe o. dgl. (22) des Flügelrahmens (16) eingreift.
5. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ausschließlich der Flügelrahmen (16) mit den für die jeweilige Fensterart typischen Beschlägen versehen ist.
6. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Scheibenanordnung (29, 30; 62, 63) und Flügelrahmen (16) eine umlaufende Dichtung (37) als Dampfsperre vorgesehen ist.
7. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Blendrahmen (1) einen oder mehrere außen in Richtung der Haupterstreckungsebene der Scheibenanordnung vorstehende Schenkel (13) aufweist, der einen Aufnahmeraum (14) für eine sich von außen gegen die Scheibenanordnung (29, 30; 41, 42; 62, 63) anlegende und einen Anschlag bildende Dichtung (15) aufweist.
8. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Flügelrahmen (16) aus Holz, der Adapterrahmen (17) aus einem Aluminiumstrangpreßprofil und der Blendrahmen (1, 2) aus einer Kombination von Holz und einer Aluminiumschale (2) besteht.
9. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenanordnung (29, 30; 62, 63) des öffenbaren Fensters die Umrißabmessungen einer Scheibenanordnung (41, 42) eines festverglasten Elements aufweist.
10. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenanordnung (62, 63) mehrere Scheiben gleichen Umrisses aufweist und daß der Adapterrahmen (17) einen die Scheibenanordnung (62, 63) umgreifenden Schenkel (61) aufweist.
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