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DE19921698C2 - Fenster und Festverglasung - Google Patents

Fenster und Festverglasung

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DE19921698C2 DE19921698A DE19921698A DE19921698C2 DE 19921698 C2 DE19921698 C2 DE 19921698C2 DE 19921698 A DE19921698 A DE 19921698A DE 19921698 A DE19921698 A DE 19921698A DE 19921698 C2 DE19921698 C2 DE 19921698C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Fenster und eine Festverglasung, bestehend aus einem in ein Gebäude einzubauenden Rahmen und einer darin eingesetzten Mehrscheiben-Wärmeschutzverglasung.
Im normalen Hausbau finden hauptsächlich Fensterrahmen aus Holz oder Kunststoff Anwendung. Wegen unterschiedlicher An­ forderungen an das raumseitige und außenseitige Material hin­ sichtlich Witterungsbeständigkeit und des wohnlichen Ein­ drucks ist es auch bekannt, Fensterrahmen aus einer äußeren Schicht aus ungeschäumtem Kunststoff oder aus Metall und ei­ ner inneren Schicht aus Holz herzustellen. Wesentlich teurer als diese Fenster mit ein- oder zweischichtigen Rahmen sind die bisher bekannt gewordenen Fenster für Passivhäuser. Hier kommt man nicht ohne den Einsatz von Dämmstoffen aus, muß aber dennoch eine ausreichende Beständigkeit, Stabilität und Tragfähigkeit sowie den gewünschten wohnlichen Eindruck ge­ währleisten. Sehr gute Wärmedämmwerte lassen sich mit Fen­ sterrahmen aus Polyurethan-Integralschaum erzielen, sie sind aber auch besonders teuer, und harmonieren nicht mit einer Wohnungseinrichtung, die von Hölzern und anderen natürlichen Materialien geprägt ist. Eine weitere teure Bauform sind Rah­ men aus Aluminium, ungeschäumtem Kunststoff oder Holz mit Hohlräumen, die ausgeschäumt sind. Schließlich stehen zur Herstellung von Fensterrahmen auch Kanteln von der Firma Pu­ ren-Schaumstoff-GmbH, D-88662 Überlingen, zur Verfügung, die zwischen äußeren Schichten aus Holz eine oder zwei mit diesen verklebte Schichten aus dem von der genannten Firma unter dem Handelsnamen Purenit angebotenen Dämmstoff haben. Im letzte­ ren Fall ist sogar noch eine fünfte, zentrale Schicht aus Polyurethanhartschaum vorhanden. Den mit solchen Kanteln herge­ stellten Rahmenkonstruktionen liegt das Prinzip zugrunde, durch die mit Zwischenabstand fest verbundenen äußeren Holz-, Metall- oder massiven Kunststoffschichten die notwendigen me­ chanischen Eigenschaften zu gewinnen und gleichzeitig den für eine wirksame Wärmeisolierung notwendigen Dämmstoff abzudec­ ken und zu schützen. Es ist jedoch auch mit sehr hohen Kosten verbunden.
Aus der DE 297 15 190 U1 ist ein aus vier Profilteilen aufge­ bauter Fensterrahmen bekannt, dessen innerer Hohlraum mit zwei Formelementen aus Dämmstoff ausgefüllt ist. Ein derarti­ ger Aufbau aus sechs unterschiedlichen Formteilen ist sehr aufwendig und kostenintensiv. In derselben Vorveröffentli­ chung ist außerdem eine Festverglasung beschrieben, bei der zwischen benachbarten Mehrscheiben-Wärmeschutzverglasungen ein Pfostenriegel angeordnet ist, der innenseitig durch einen Pfosten und außenseitig durch eine mittels Schraubenbolzen mit dem Pfosten verbundene Glashalteleiste gebildet ist. Die bekannte Konstruktion leidet unter dem Mangel, daß der Pfo­ sten mit einem Vorsprung zwischen den Scheiben hindurch nach außen in die Glashalteleiste ragt und damit eine Kältebrücke bildet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fenster und ei­ ne Festverglasung zu schaffen, mit denen sich ebenfalls hohe, je nach Auslegung selbst für Passivhäuser ausreichende Wärme­ dämmwerte, die notwendige Festigkeit und ein wohnlicher Ein­ druck erreichen lassen, allerdings zu wesentlich günstigeren Herstellungskosten.
Zur Lösung der vorstehenden Aufgabe wird erfindungsgemäß ein Fenster der eingangs genannten Art vorgeschlagen, bei dem der Rahmen aus zwei Schichten besteht, nämlich aus einer unmit­ telbar außerhalb des Scheibenumfangs mindestens etwa 30 mm dicken äußeren Schicht aus einem Dämmstoff und einer mit die­ ser verbundenen, unmittelbar außerhalb des Scheibenumfangs mindestens etwa 30 mm dicken inneren Schicht aus Holz oder Kunststoff, welche die tragende Funktion für den Rahmen hat, wobei sich die Verglasung mindestens etwa 20 mm in den Rahmen hinein erstreckt und mindestens mit der Dicke der äußeren Scheibe in einer Aussparung in der äußeren Schicht sitzt.
Der Kostenvorteil dieses Fensters gegenüber den bekannten Passivhausfenstern ergibt sich aus dem nur zweischichtigen Aufbau des Rahmens. Dabei hat die innere Schicht aus Holz die tragende Funktion. Gleichzeitig sorgt sie für eine wohnliche Atmosphäre. Der im Vergleich zu Holz normalerweise weiche Dämmstoff ist außen meistens geringeren mechanischen Bela­ stungen ausgesetzt als die innere Schicht. Er kann außerdem kostengünstig lackiert oder durch eine leichte Hülle aus Me­ tall oder Kunststoff abgedeckt werden, wodurch eine ausrei­ chende Kratz- und Stoßfestigkeit sowie Schutz gegen UV-Strah­ len erzielt werden. Wichtig ist vor allem, daß die äußere Schicht auf ihrer Innenseite ausgespart und die Verglasung wenigstens mit einer, vorzugsweise sogar mit zwei Scheiben in die Aussparung hineingerückt wird. Erstaunlicherweise läßt sich dadurch trotz Verringerung der Dicke der Dämmstoff­ schicht im Bereich der Randeinfassung der Verglasung die Iso­ lierwirkung im Vergleich zu einem sonst gleichen Rahmen mit unverminderter Dämmschichtdicke im Bereich der Überlappung der Verglasung wesentlich verbessern.
In der bevorzugten praktischen Ausführung besteht die äußere Schicht des Rahmens aus gemahlenen, mit Bindemittel vermeng­ ten und in Plattenformen gepreßten Polyurethanhartschaum-Pro­ duktionsresten, gegebenenfalls vermischt mit Papier-, Alumi­ nium- und/oder Mineralvliesanteilen. Dieses unter der Marke Purenit erhältliche Material hat zwar nicht eine ebenso nied­ rige Wärmeleitzahl wie z. B. Polyurethanhartschaum oder ande­ re Schaumstoffe, ist aber als Recyclingmaterial kostengünsti­ ger und hat bessere Festigkeitswerte.
Die Wärmedämmung des Fensterrahmens läßt sich weiter verbes­ sern, indem auf wenigstens einer Seite der Verglasung zwi­ schen dieser und der inneren bzw. äußeren Schicht ein Vorle­ geband aus Schaumstoff eingesetzt ist. Seine Dicke beträgt auf der Außenseite der Verglasung etwa 4 bis 6 mm, vorzugs­ weise etwa 5 mm. Auf der Innenseite der Verglasung beträgt die Dicke des Vorlegebands vorzugsweise etwa 8 bis 12 mm, im Mittel z. B. 10 mm. Es kann in einer oder in zwei Lagen ein­ gesetzt werden. Letzteres hat den Vorteil, daß die nicht un­ mittelbar an der Verglasung anliegende Lage des Vorlegebands gegenüber der anderen Lage etwas kürzer und in einer passen­ den Aussparung zurückgesetzt sein kann, so daß nur eine ver­ hältnismäßig schmale Fuge zwischen der Verglasung und dem Holz mit Silikon abzudichten ist.
Wenn zusätzlich zu den zuletzt genannten Maßnahmen die Dicke der äußeren Schicht vor Anbringung der Aussparung etwa 50 mm, die Dicke der inneren Schicht etwa 62 bis 65 mm und der Glas­ einstand ca. 32 bis 34 mm beträgt, erreicht man mit dem vor­ geschlagenen Rahmenaufbau die Eignung zur Verwendung bei Pas­ sivhäusern.
Die vorstehenden Ausführungen gelten unabhängig davon, ob es sich um ein zu öffnendes Fenster mit einem Blendrahmen und einem verschwenkbar daran gelagerten Flügelrahmen oder um ei­ ne sogenannte Festverglasung mit Rahmen handelt. Wenn diese mehrere nebeneinander oder übereinander angeordnete Mehr­ scheiben-Wärmeschutzverglasungen aufweist, zwischen denen ein Pfostenriegel angeordnet ist, gebildet durch einen auf der Innenseite der Verglasungen angeordneten Pfosten aus Holz, Kunststoff oder Metall und eine Glashalteleiste aus einem Dämmstoff, die die äußeren Randbereiche der Verglasungen übergreift und mittels Schraubenbolzen mit dem Pfosten ver­ schraubt ist, können in diesem Bereich hohe Wärmedämmwerte bei niedrigen Kosten dadurch erzielt werden, daß der Pfosten­ riegel weiterhin eine im Querschnitt T-förmige Leiste aus ei­ nem Dämmstoff aufweist, die sich mit ihrem Mittelsteg zwi­ schen den Verglasungen erstreckt und mit den Schenkeln ihres Kopfstegs in einer Aussparung des Pfostens sitzt und die in­ neren Randbereiche der Verglasungen übergreift, wobei sich die Schraubenbolzen durch die T-förmige Leiste erstrecken.
Auch hier findet in der bevorzugten Ausführung der bereits oben erwähnte Dämmstoff Anwendung. Außerdem sind vorzugsweise auf den an den Verglasungen anliegenden Flächen des Pfostens, der T-förmigen Leiste und der Glashalteleiste Gummidichtungen angebracht. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, zwischen den Schenkeln des Kopfstegs der T-förmigen Leiste und den Vergla­ sungen ein Vorlegeband aus Schaumstoff mit einer Dicke von etwa 5 mm oder mehr einzusetzen. Bei der bevorzugten Ausfüh­ rung ist die Breite dieses Verlegebands größer als die Breite des Kopfstegs der T-förmigen Leiste, so daß sich das Vorlege­ band teilweise auch zwischen der Verglasung und dem Holzpfo­ sten befindet. Wenn dann die übrigen Maße so gewählt werden, daß die Dicke des Mittelstegs der T-förmigen Leiste ca. 15 bis 20 mm, die Breite ihres Kopfstegs ca. 50 mm, der Glasein­ stand in den Pfostenriegel ca. 30 bis 35 mm und die Dicke der Glashalteleiste aus Dämmstoff mindestens ca. 30 mm, vorzugs­ weise 50 mm, beträgt, eignet sich auch die vorstehend angege­ bene Festverglasung für Passivhäuser.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen aus Blendrahmen und Flügelrahmen bestehen­ den Fensterrahmen eines zum Einbau in ein Passivhaus bestimmten Fensters und
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Pfosten­ riegel einer Festverglasung für ein Passivhaus.
Der in Fig. 1 gezeigte Fensterrahmen hat einen Blendrahmen 10 und einen verschwenkbar daran gelagerten Flügelrahmen 12, in den eine Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung 14 eingesetzt ist. Zur Abdichtung der mehrfach stufenförmig abgesetzten Fu­ ge zwischen dem Blendrahmen 10 und dem Flügelrahmen 12 sind im Beispielsfall drei Dichtungen vorgesehen. Grundsätzlich kann die Abdichtung in jeder bekannten, geeigneten Form ge­ schehen.
Der Blendrahmen 10 besteht aus einer 41 mm dicken inneren Schicht 16 aus Holz und einer mit dieser verklebten oder me­ chanisch verbundenen, z. B. verschraubten 50 mm dicken äußeren Schicht 18 aus gemahlenen, mit Bindemitteln vermengten und in Plattenformen gepreßten Polyurethanhartschaum-Produktions­ resten, die normalerweise mit Papier-, Aluminium und/oder Mi­ neralvliesanteilen vermischt sind. Dieses Material ist im Handel unter der Markenbezeichnung Purenit erhältlich.
Der Flügelrahmen 12 besteht, ebenso wie der Blendrahmen 10, aus einer inneren Schicht 17 aus Holz, die mit einer äußeren Schicht 19 aus Purenit verklebt oder mechanisch verbunden ist. Während letztere ebenso dick ist wie bei dem Blendrahmen 10, hat die Holzschicht 17 mit 64 mm eine größere Dicke als die Holzschicht 16 des Blendrahmens 10. Es besteht daher die Möglichkeit, daß der Flügelrahmen in bekannter Weise raumsei­ tig den Blendrahmen übergreift und an den gegeneinander zur Anlage kommenden senkrechten Flächen beider Rahmenteile eine Dichtung angebracht wird. Die freiliegenden Oberflächen der äußeren Schicht 18, 19 sind lackiert.
Obgleich die Holzschicht des Flügelrahmens 12 breit genug ist, um allein die ca. 44 mm dicke Dreischeiben-Wärmeschutz­ verglasung 14 aufzunehmen, sitzt diese mit zwei ihrer drei Schreiben in einer dafür gebildeten Aussparung 20 in der äus­ seren Schicht 19 des Flügelrahmens 12. Dadurch wird erreicht, daß zwei der drei Scheiben von der Holzschicht 17 getrennt sind.
Zur weiteren Verbesserung der Wärmedämmung ist zwischen der äußeren Scheibe der Verglasung 14 und der benachbarten senk­ rechten Fläche der Aussparung 20 in der äußeren Schicht 19 ein 5 mm dickes Vorlegeband 22 aus geschlossenzelligem Poly­ vinylchlorid-Schaumstoff mit einer Rohdichte von 95-­ 125 kg/m3 eingesetzt, wie es z. B. von der Firma illbruck bauprodukte GmbH & Co. KG, D-51367 Leverkusen unter der Han­ delsmarke "illrid" erhältlich ist. Die Fuge zwischen der äu­ ßeren Scheibe der Verglasung 14 und der äußeren Schicht 19 über dem Vorlegeband 22 ist mit einer Silikonfüllung 24 abge­ dichtet.
Zwischen der inneren Scheibe der Dreischeiben-Wärmeschutzver­ glasung 14 und einer mit der inneren Schicht 17 des Flügel­ rahmens 12 zu verschraubenden Glashalteleiste 26 aus Holz sind aneinanderliegend zwei Streifen 28 und 30 des genannten Vorlegebands aus PVC-Schaumstoff eingesetzt. Sie haben die­ selbe Dicke von 5 mm. Der nicht unmittelbar an der Glasschei­ be anliegende Streifen 30 ist etwas schmaler und in eine passende Aussparung der Glashalteleiste 26 eingesetzt, so daß die äußere Fuge, die wiederum mit Silikon 24 verfüllt ist, nicht breiter zu sein braucht als auf der Außenseite des Fen­ sters.
Wegen des zweischichtigen Aufbaus des Flügelrahmens 12 würde auch die Möglichkeit bestehen, die Glashalteleiste 26 ein­ stückig mit der inneren Schicht 17 herzustellen und gegebe­ nenfalls eine lösbare, z. B. Schraubverbindung mit der äuße­ ren Schicht 19 herzustellen, wobei es sich gegebenenfalls empfiehlt, in der Fuge zwischen den beiden Schichten 17 und 19 im Bereich der Aussparung für die Verglasung eine Abdich­ tung anzubringen.
Der sog. Glaseinstand, d. h. die Tiefe, mit der die Verglasung 14 in den Flügelrahmen 12 eingesetzt ist, beträgt bei dem ge­ zeigten Ausführungsbeispiel ca. 34 bis 35 mm.
Der in Fig. 2 gezeigte Pfostenriegel befindet sich zwischen zwei benachbarten Dreischeiben-Wärmeschutzverglasungen 14. Er besteht aus einem Holzpfosten 32, einer sich durch den Zwi­ schenraum zwischen den Verglasungen 14 hindurch erstrecken­ den, im Querschnitt T-förmigen Leiste 34 aus Dämmstoff sowie einer auf der Außenseite der Festverglasung angebrachten Glashalteleiste 36, die ebenfalls aus Dämmstoff besteht. Die T-förmige Leiste 34 ist mit ihrem Kopfsteg in eine passende Aussparung im Holzpfosten 32 eingeklebt. Zu den Verglasungen hin ist die Aussparung stufenförmig erweitert und nimmt in dieser Erweiterung auf jeder Seite der T-förmigen Leiste 34 ein 5 mm dickes Vorlegeband 38 bzw. 40 auf. Die Vorlegebänder schließen bündig mit der Außenseite des Holzpfostens 32 ab und bilden eine Isolierschicht zwischen den Schenkeln des Kopfstegs der T-förmigen Leiste 34 sowie dem Holzpfosten 32 einerseits und der Verglasung 14 andererseits.
Die T-förmige Leiste 34 hat im Ausführungsbeispiel einen 16 mm dicken Mittelsteg und einen Kopfsteg, der 50 mm breit und 20 mm dick ist. Die Länge des Mittelstegs ist so bemessen, daß er nicht ganz bis zur Außenfläche der Verglasungen 14 reicht. Eine Gummidichtung 42 bedeckt die der Verglasung zu­ gewandte Außenfläche des Holzpfostens 32 sowie die Flächen des Mittelstegs der T-förmigen Leiste 34. Eine weitere Gummi­ dichtung 44 bedeckt die zu den Verglasungen 14 weisende In­ nenfläche der Glashalteleiste 36. Mehrere an den Gummindich­ tungen 42, 44 angeformte Dichtlippen liegen innen und außen an den Glasscheiben an und verhindern das Eindringen von Näs­ se.
Die Glashalteleiste 36 hat ebenso wie der Holzpfosten 32 eine Breite von 80 mm. Ihre Dicke beträgt 50 mm. Sie besteht eben­ so wie die T-förmige Leiste 34 aus Purenit. Mittels eines langen Schraubenbolzens 46, der sich durch die T-förmige Lei­ ste 34 hindurch erstreckt, ist die Glashalteleiste 36 mit dem Holzpfosten 32 verschraubt, so daß die Verglasungen 14 zwi­ schen ihr und dem Holzpfosten 32 bzw. dem Kopfsteg der T-för­ migen Leiste 34 eingespannt sind. Um die Köpfe der Schrauben­ bolzen 46 zu überdecken und die verhältnismäßig weiche Ober­ fläche der Glashalteleiste 36 zu schützen, ist sie auf ihren drei freiliegenden Flächen mit einem im Querschnitt U-förmi­ gen, stranggepreßten Aluminiumprofil 48 bekleidet, das durch mehrere innenseitig angeformte C-Nuten gehalten wird, in die an die Glashalteleiste 36 angeschraubte Befestigungsleisten oder -köpfe 50 eingreifen. In einer kostengünstigeren Ausfüh­ rung könnten die Köpfe der Schraubenbolzen 46 mit Kappen überdeckt und die Glashalteleiste 36 ebenso wie die äußeren Schichten 18 und 19 des Fensterrahmens nach Fig. 1 mit einem gegen mechanische Beschädigungen und UV-Strahlen schützenden Lack überzogen sein. Außerdem kann die T-förmige Leiste 34 durch zwei im Querschnitt rechteckige, zusammen denselben T- förmigen Querschnitt ergebende Leisten gebildet bzw. ersetzt sein.
Sowohl bei dem Fensterrahmen nach Fig. 1 als auch bei dem Pfostenriegel nach Fig. 2 sind raumseitig nur Holzflächen sichtbar. Der für die Eignung für Passivhäuser notwendige Dämmstoff befindet sich jeweils auf der Außenseite oder ist, wie die T-förmige Leiste 34, vom Holz überdeckt.
Ein Pfostenriegel nach Fig. 2 kann sich auch zwischen einer Festverglasung und einem Fensterrahmen nach Fig. 1 befinden. Mann braucht sich dazu nur vorzustellen, daß die Holz- oder Kunststoffschicht 16 des Blendrahmens nach Fig. 1 etwa um das Maß des Glaseinstands der Festverglasung nach Fig. 2 gegen­ über der Purenitschicht 18 verlängert ist und auf der rechten Seite der Fig. 2 anstelle der dort gezeigten Verglasung 14 in den Pfostenriegel eingreift. Zweckmäßigerweise wird in diesem Fall ein anderes Aluminiumprofil als das U-förmige Profil 48 verwendet, so daß das Profil nicht zwischen die Glashaltelei­ ste 36 und die äußere Schicht 18 des Blendrahmens 10 ein­ greift, sondern die Fuge zwischen diesen beiden Teilen über­ deckt. Die Fuge kann außerdem z. B. durch Kompriband und Sili­ kon abgedichtet sein.

Claims (23)

1. Fenster, bestehend aus einem in ein Gebäude einzubauenden Rahmen (10, 12) und einer darin eingesetzten Mehrschei­ ben-Wärmeschutzverglasung (14), dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10, 12) aus zwei Schichten besteht, näm­ lich aus einer unmittelbar außerhalb des Scheibenumfangs mindestens etwa 30 mm dicken äußeren Schicht (18, 19) aus einem Dämmstoff und einer mit dieser verbundenen, unmit­ telbar außerhalb des Scheibenumfangs mindestens etwa 30 mm dicken inneren Schicht (16, 17) aus Holz oder Kunststoff, welche die tragende Funktion für den Rahmen hat, wobei sich die Verglasung (14) mindestens etwa 20 mm in den Rahmen hinein erstreckt und mindestens mit der Dicke der äußeren Scheibe in einer Aussparung (20) in der äußeren Schicht (19) sitzt.
2. Fenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Schicht (18, 19) aus gemahlenen, mit Bindemittel vermengten und in Plattenformen gepreßten Polyurethan­ hartschaum-Produktionsresten, gegebenenfalls vermischt mit Papier-, Aluminium- und/oder Mineralvliesanteilen, besteht.
3. Fenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Schicht (18, 19) nicht dicker als etwa 55 mm ist.
4. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die innere Schicht (17) nicht dicker als etwa 65 mm ist.
5. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite der Ver­ glasung (14) zwischen dieser und der inneren bzw. äußeren Schicht (17, 19) ein Vorlegeband (22, 28, 30) aus Schaum­ stoff eingesetzt ist.
6. Fenster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Vorlegebands (22) zwischen der äußeren Oberflä­ che der Verglasung (14) und der äußeren Schicht (19) etwa 4 bis 6 mm beträgt.
7. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des in einer oder mehreren Lagen eingebrachten Vorlegebands (28, 30) zwischen der inneren Oberfläche der Verglasung (14) und der inneren Schicht (17) etwa 8 bis 12 mm beträgt.
8. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verglasung (14) wenigstens mit zwei Scheiben in der Aussparung (20) der äußeren Schicht (19) des Rahmens sitzt.
9. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verglasung (14) mindestens etwa 32-34 mm in den Rahmen (10, 12) erstreckt.
10. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schicht (17) wenigstens insoweit, wie sie die Verglasung (14) übergreift, als lösbar mit dem übrigen Teil des Rahmens verbundene Glas­ halteleiste (26) ausgebildet ist.
11. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Schicht (17) einstückig mit einer Glashalteleiste (26) ausgebildet und die Ver­ glasung durch Verbindung der inneren mit der äußeren Schicht (17, 19) zwischen diesen beiden Schichten (17, 19) eingespannt ist.
12. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10, 12) in einen fest mit dem Gebäude zu verbindenden Blendrahmen (10) und einen daran beweglich gelagerten Flügelrahmen (12) unterteilt ist, wobei die innere Schicht (16) des Blendrahmens (10) nicht dicker ist als etwa 40 bis 42 mm.
13. Fenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Schicht (18, 19) durch ei­ ne Schutzschicht oder eine schützende Ummantelung abge­ deckt ist.
14. Festverglasung, bestehend aus wenigstens zwei nebeneinan­ der oder übereinander angeordneten Mehrscheiben-Wärme­ schutzverglasungen (14), zwischen denen ein Pfostenriegel angeordnet ist, gebildet durch einen auf der Innenseite der Verglasungen (14) angeordneten Pfosten (32) aus Holz, Kunststoff oder Metall und eine Glashalteleiste (36) aus einem Dämmstoff, die die äußeren Randbereiche der Vergla­ sungen (14) übergreift und mittels Schraubenbolzen (46) mit dem Pfosten (32) verschraubt ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Pfostenriegel weiterhin eine im Querschnitt T-förmige Leiste (34) aus einem Dämmstoff auf­ weist, die sich mit ihrem Mittelsteg zwischen den Vergla­ sungen (14) erstreckt und mit den Schenkeln ihres Kopf­ stegs in einer Aussparung des Pfostens (32) sitzt und die inneren Randbereiche der Verglasungen (14) übergreift, wobei die Schraubenbolzen (46) sich durch die T-förmige Leiste (34) erstrecken.
15. Festverglasung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Dämmstoff der T-förmigen Leiste (34) und/oder der Glashalteleiste (36) aus gemahlenen, mit Bindemittel ver­ mengten und in Plattenformen gepreßten Polyurethanhart­ schaum-Produktionsresten, gegebenenfalls vermischt mit Papier-, Aluminium und/oder Mineralvliesanteilen, be­ steht.
16. Festverglasung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf den an den Verglasungen (14) anliegen­ den Flächen des Pfostens (32), der T-förmigen Leiste (34) und der Glashalteleiste (36) Gummidichtungen (42, 44) an­ gebracht sind.
17. Festverglasung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die im Querschnitt der T-förmi­ gen Leiste (34) gemessene Länge ihres Mittelstegs so kurz bemessen ist, daß durch Festziehen der Schraubenbolzen (46) die Verglasungen (14) zwischen der Glashalteleiste (36) einerseits sowie dem Pfosten (32) und/oder dem Kopf­ steg der T-förmigen Leiste (34) andererseits einspannbar sind.
18. Festverglasung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, da­ durch gekennzeichnet, daß zwischen den Schenkeln des Kopfstegs der T-förmigen Leiste (34) und den Verglasungen (40) jeweils ein Vorlegeband (38, 40) aus Schaumstoff eingesetzt ist.
19. Festverglasung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, daß die äußeren Oberflächen der Glashalteleiste (36) durch eine Schutzschicht oder schüt­ zende Ummantelung (48) überdeckt sind.
20. Festverglasung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dicke des Mittelstegs der T-förmigen Leiste (34) ca. 10-70 mm, vorzugsweise ca. 15-20 mm, und die Breite ihres Kopfstegs ca. 40-100 mm, vorzugsweise etwa 50 mm, beträgt.
21. Festverglasung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Vorlegebands (38, 40) größer ist als die Breite der Schenkel des Kopfstegs der T-förmigen Lei­ ste (34).
22. Festverglasung nach einem der Ansprüche 14 bis 21, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dicke der Glashalteleiste (36) mindestens 20 mm und/oder die Dicke des Pfostens (32) mindestens 60 mm beträgt.
23. Festverglasung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, da­ durch gekennzeichnet, daß der Glaseinstand in den Pfo­ stenriegel ca. 20-35 mm beträgt.
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