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DE4034401A1 - Elektromagnetische panzerung - Google Patents

Elektromagnetische panzerung

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DE4034401A1
DE4034401A1 DE19904034401 DE4034401A DE4034401A1 DE 4034401 A1 DE4034401 A1 DE 4034401A1 DE 19904034401 DE19904034401 DE 19904034401 DE 4034401 A DE4034401 A DE 4034401A DE 4034401 A1 DE4034401 A1 DE 4034401A1
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DE
Germany
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armor
electromagnetic
circuit boards
plates
projectile
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19904034401
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English (en)
Inventor
Volker Dr Wegner
Francis Dr Jamet
Hilmar Dr Peter
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Institut Franco Allemand de Recherches de Saint Louis ISL
Original Assignee
Institut Franco Allemand de Recherches de Saint Louis ISL
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Publication date
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H5/00Armour; Armour plates
    • F41H5/007Reactive armour; Dynamic armour
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H5/00Armour; Armour plates
    • F41H5/02Plate construction
    • F41H5/04Plate construction composed of more than one layer
    • F41H5/0442Layered armour containing metal

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine elektromagnetische Panzerung, insbesondere zur Abwehr von metallischen Geschossen, vorzugsweise Stabgeschossen (aus Stahl), Hohlladungsstrahlen und dergleichen, mit mindestens zwei in Geschoßflugrich­ tung in einem Abstand hintereinander angeordneten Platten aus leitendem Material, wobei mindestens eine der Platten an einem elektrischen Potential anliegt, wie sie im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschrieben ist.
Herkömmliche gepanzerte Fahrzeuge oder Gebäude sind mit Materialien zur Panzerung verkleidet, deren Schutzeffekt lediglich in ihrer mechanischen Sta­ bilität besteht. Auftreffende Geschosse können die herkömmlichen Panzerungen nicht durchdringen, sondern prallen von ihnen ab oder sind nicht dazu in der Lage, sie zu durchdringen. Dabei ist es allerdings nur eine Frage des Kalibers und der Geschwindigkeit des verwendeten Geschosses, um die herkömmliche Panzerung zu durchdringen. Bei zu panzernden Gebäuden ist es möglich, die Panzerung in Form von Stahlbetonwänden oder dergleichen ganz einfach noch dicker und damit widerstandsfähiger zu machen, um größere Geschoßkaliber abzuwehren. Bei Fahrzeugen ist diese Vorgehensweise nur bis zu gewissen Größenordnungen bzw. Dicken der Panzerung möglich, da die Fahrzeuge mit zunehmendem Gewicht der Panzerung bzw. mit zunehmendem Gesamtgewicht im­ mer schwieriger zu handhaben sind. Dies ist insbesondere bei Flugzeugen der Fall.
Deshalb sind in jüngerer Zeit Verfahren bzw. Vorrichtungen für die elektro­ magnetische Panzerung entwickelt worden, die gegebenenfalls vor einer her­ kömmlichen Hauptpanzerung zu deren Verstärkung angeordnet ist. Im Sonderfall kann eine solche Panzerung jedoch auch alleine eingesetzt werden.
Bei einer derartigen Vorrichtung, einer sogenannten reaktiven Panzerung, wird etwa dem ankommenden Geschoß ein Gegenstand in Form einer oder mehrerer Stahlplatten vom entsprechend gepanzerten Fahrzeug aus entgegengeschleudert. Dabei wird das näherkommende Geschoß mit Hilfe eines von einer Spule erzeugten Magnetfeldes beim oder vor dem Auftreffen des Geschosses erfaßt und die Platte bzw. die Platten ausgelöst. Durch den mechanischen Impuls, der infolge des Zusammenpralls zwischen dem Geschoß und den entgegengeschleu­ derten Platten auftritt, wird die Flugrichtung des Geschosses geändert. Treten große Querkräfte auf, kann das Geschoß zerbrechen.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung ist jenseits der Hauptpanzerung eine Anordnung von zwei aus einem leitenden Material bestehenden Platten vorge­ sehen, die zueinander beabstandet sind. Die beiden Platten sind elektrisch voneinander isoliert und stehen unter Spannung, so daß die beiden Platten im Prinzip eine offene Stromschleife bilden. Sobald ein Geschoß durch die beiden Platten hindurchgedrungen ist, und diese damit kurzschließt, fließt der an den beiden Platten anliegende Strom und auch die nach Art eines Kondensators in den Platten gespeicherte Ladung über das Geschoß ab. Das Geschoß wird dabei verdampft. Die durch das Geschoß hindurchfließenden Ströme haben keine Vorzugsrichtung. Der elektrische Strom bzw. die elektrische Ladung der beiden Platten fließen aus allen Richtungen in das Geschoß.
Diese Vorrichtung eignet sich lediglich für Hohlladungsstrahle, da die Energien zum Schmelzen von Stabgeschossen durch die oben beschriebene Vorrichtung nicht aufgebracht werden können.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine elektromagnetische Panze­ rung vorzuschlagen, die die Nachteile des oben diskutierten Standes der Technik nicht aufweist, und insbesondere dazu geeignet ist, die Wirkung von Stabgeschossen herabzusetzen oder sie sogar vollkommen wirkungslos zu ma­ chen.
Diese Aufgabe wird durch eine elektromagnetische Panzerung mit den Merkma­ len des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Pan­ zerung sind durch die Merkmale in den Unteransprüchen definiert.
Erfindungsgemäß wird ein Kondensator parallel an den in einem Abstand zu einander angeordneten Platten aus leitendem Material angeschlossen. Hierdurch weist der Strom, der bei einem Kurzschluß zwischen den Platten fließt, eine Vorzugsrichtung auf.
Das heißt, sobald ein Geschoß die Platten durchschlagen hat und sie damit kurzgeschlossen hat, fließt ein Strom, der hauptsächlich durch die in dem parallel geschalteten Kondensator gespeicherten Ladungen hervorgerufen wird, zur Ladungskompensation durch das die Platten kurzschließende Geschoß hin­ durch. Durch den fließenden Strom wird ein magnetisches Feld erzeugt, das senkrecht zur Bewegungsrichtung des Stromes ausgerichtet ist. Durch die Wechselwirkung der magnetischen Momente des mit einer Vorzugsrichtung aus­ gestatteten Stromes mit dem durch den Fluß dieses Stromes erzeugten Magnet­ felds wird eine Kraft, die Lorentzkraft, auf das Geschoß ausgeübt.
Die Lorentzkraft, die auf das Geschoß einwirkt, hat zur Folge, daß das Ge­ schoß ausgelenkt wird bzw. Querkräften ausgesetzt wird. Da die Geschosse in aller Regel aus äußerst hartem, sprödem Material sind, sind sie äußerst brü­ chig, weshalb die auf das Geschoß einwirkende Lorentzkraft dazu führt, daß das Geschoß zerbricht bzw. bei schrägem Auftreffen zwischen den Platten leicht verkantet wird und durch diese Belastung abgelenkt wird oder zerbricht.
Prinzipiell entspricht diese Verfahrensweise einem Effekt, der als der soge­ nannte "Railgun-Effekt" bezeichnet wird. Dabei wird ein Geschoß zwischen zwei Leiterplatten beschleunigt, indem ein Stromfluß durch die Leiterplatten und durch das Geschoß hindurch erzeugt wird. Der Strom hat eine Vorzugs­ richtung und bildet ein senkrecht auf dem Stromvektor stehendes Magnetfeld aus. Durch die Wechselwirkung des Stromes mit dem Magnetfeld wird wiederum eine Lorentzkraft erzeugt, die beschleunigend auf das Geschoß einwirkt. Durch die Lorentzkraft wird das Geschoß demzufolge entlang den Leiterplatten, die zur Führung des Geschosses als Schienen ausgebildet sein können, beschleu­ nigt.
Grobe Abschätzungen haben ergeben, daß je nach Geschoßgewicht ein Geschoß um einige Zentimeter abgelenkt werden kann, wenn zwischen den erfindungs­ gemäßen Platten und durch das zu beeinflussende Geschoß hindurch Ströme in einer Größenordnung von ca. 1 bis 3 MA (Mega-Ampere) hindurchfließen.
Um eine Vorzugsrichtung für den Strom, der letztendlich durch das abzuweh­ rende Geschoß hindurchfließen soll, sicher zu bewirken, ist es von Vorteil, wenn die Kapazität der Platten geringer ist, als die Kapazität des zu den Platten parallel geschalteten Kondensators.
Die Kapazität des Kondensators sollte mindestens um einen Faktor 50 größer sein als die Kapazität der zueinander beabstandeten Platten. Hier sind Größenunterschiede um den Faktor 100 und mehr besonders zweckmäßig, um genügend Ladung speichern zu können, um Ströme mit einer Vorzugsrichtung erzeugen zu können, die auch größere Stabgeschoße merklich beeinflussen können.
Aus Sicherheitsgründen sollte die in Geschoßflugrichtung äußerste der Platten auf Masse liegen, d. h. geerdet sein. Die innere bzw. die inneren Platten kann/können dann auf einem sehr hohen elektrischen Potential liegen, ohne daß das Bedienungspersonal eines mit der erfindungsgemäßen Panzerung ver­ sehenen Fahrzeuges gefährdet werden könnte.
Die erfindungsgemäßen Platten sollte jeweils mindestens 2 mm dick sein. Min­ destdicken von 3 bis 5 mm haben sich besonders bewährt. Die Mindestdicke ist wichtig, damit die für die Ablenkung eines größeren Geschosses notwendigen Ströme das leitende Material der Platten nicht verdampfen können. Es hat sich nämlich gezeigt, daß dünnere Leiterplatten durch die Ohmsche Wärme bei ho­ hen Strömen augenblicklich verdampft werden können.
Die erfindungsgemäßen Platten können lediglich durch Abstandshalter vonein­ ander fern gehalten werden, wobei ein Luftspalt zwischen ihnen ausgebildet wird.
Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, zwischen den aus leitendem Mate­ rial bestehenden Platten eine isolierende Platte, vorzugsweise aus dielektri­ schem Material, anzuordnen. Diese Maßnahme ist insofern erforderlich, als die erfindungsgemäße Panzerung auf diese Weise auch dauerhaft im zuweilen äußerst rauhen Betrieb (bei Manövern, bei Fahrten durch dichte Wälder bzw. durch Unterholz) ohne betriebsbeeinträchtigende Beschädigungen verbleibt. Die isolierende Platte kann dabei insbesondere aus einem Kunststoff, z. B. aus Polyethylen, Hart-PVC, Pertinax, GFK oder dergleichen, sein. Derartige Mate­ rialien sind zumindest teilweise dazu geeignet, daß neben der Energie, die in dem parallel geschalteten Kondensator bzw. den parallel geschalteten Kon­ densatoren, gespeichert ist, noch mehr Energie auch zwischen den Leiterplat­ ten selbst gespeichert werden kann.
Fertigungstechnisch ist es besonders zweckmäßig, die Leiterplatten auf der isolierenden Platte aufzukleben. Die eine Seite der erfindungsgemäßen Pan­ zerung sollte zum Schutz eines Gegenstandes an diesem befestigt sein, wobei der Gegenstand insbesondere ein Fahrzeug sein sollte.
Zweckmäßigerweise ist zwischen der Panzerung und dem Gegenstand ein Ver­ bundstoff vorgesehen, der vorzugsweise aus einem isolierenden Material, wie z. B. GFK, bestehen kann. Hierdurch ist gewährleistet, daß sich die erfindungs­ gemäße elektromagnetische Panzerung nicht über den Gegenstand, insbesondere das Fahrzeug, selbst entladen kann.
Um zusätzlich ein Drehmoment auf das die Leiterplatten perforierende Geschoß auszuüben, ist es vorteilhaft, die erfindungsgemäßen Leiterplatten an dem zu schützenden Gegenstand so zu befestigen, daß die Panzerung in Bezug auf die Geschoßflugrichtung einen Neigungswinkel aufweist. Hierdurch weist das Ma­ gnetfeld eine zusätzliche Komponente auf, die das Drehmoment bewirkt, das ein hindurchtretendes Geschoß zusätzlich ablenkt oder belastet.
Eine Variante der erfindungsgemäßen Panzerung kann so aufgebaut sein, daß die vordere Platte in Geschoßflugrichtung nicht durch eine Klebung in ihrer Position fixiert ist. Durch die während der Entladung auftretenden abstoßen­ den elektromagnetischen Kräfte und durch den Rückstoß eines auftreffenden Geschosses selbst wird die betreffende Platte nach vorn, vom Fahrzeug wegge­ schleudert, wodurch der Abwehreffekt noch verstärkt wird.
In Geschoßflugrichtung ist zweckmäßigerweise hinter der erfindungsgemäßen Panzerung eine herkömmliche Panzerung zum Schutz des betreffenden Gegen­ standes, insbesondere eines Fahrzeuges, angeordnet.
Es kann auch von Vorteil sein, wenn die erfindungsgemäße Panzerung insge­ samt nicht fest mit der Hauptpanzerung des betreffenden Gegenstandes bzw. Fahrzeuges verbunden ist, sondern nur relativ lose damit verbunden ist. Auf diese Weise können weitere Rückstoßimpulse auf die erfindungsgemäße Panze­ rung übertragen werden, was insbesondere im Zusammenhang mit der Auslen­ kung eines einschlagenden Geschosses einen spürbaren Abwehreffekt haben kann.
Erforderlichenfalls können mehrere erfindungsgemäße Panzerungen übereinan­ derliegend angeordnet sein, zwischen denen gegebenenfalls zusätzliche, ein Geschoß behindernde Lagen vorgesehen sein können.
Die erfindungsgemäße Panzerung bietet selbstverständlich auch einen Schutz vor Hohlladungen. Hierbei wird der Strahl nicht nur verdampft, sondern kann durch die auftretenden Kräfte (Lorentzkraft, gegebenenfalls Drehmoment) aus der vorherigen Richtung abgelenkt werden. Hierdurch wird die Restwirkung noch weiter herabgesetzt.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung unter Bezugnahme auf die anliegenden Figuren erörtert. Dabei werden weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung offenbart. Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze zur Erläuterung des "Railgun-Effekts";
Fig. 2 die prinzipielle Wirkung des "Railgun-Effekts" im Falle der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung in einer Prin­ zipdarstellung;
Fig. 3 eine erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung ausschnitts­ weise in einem Querschnitt;
Fig. 4 eine erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung nach Fig. 3 beim Auftreffen eines Geschosses;
Fig. 5 die Darstellung nach Fig. 4, wobei das Geschoß zerbrochen ist.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 soll zunächst der "Railgun-Effekt" verdeutlich werden. In einem vorbestimmten Abstand sind Leiterplatten 12, 14 angeordnet, die im vorliegenden Fall auch die Funktion von Schienen übernehmen. An die Schienen 12, 14 ist ein elektrischer Strom angelegt, der über ein Geschoß 16 von der Schiene 12 zur Schiene 14 entlang von Richtungspfeilen 18a, 18b, 18c, 18d und 18e fließt. Durch den Strom wird ein zum Strom senkrecht ausgerichtetes Magnetfeld erzeugt, das durch einen Pfeil 22 gekennzeichnet ist. Entsprechend der Formel für die Lorentzkraft resultiert hieraus, d. h. aus der Wechselwirkung zwischen dem Strom und dem dazu senkrechten Magnetfeld eine Kraft F, die Lorentzkraft, die das Geschoß 16 in Richtung eines Pfeiles 20 beschleunigt.
In Fig. 2 wird verdeutlicht, welche Wirkung der unter Bezug auf Fig. 1 er­ läuterte "Railgun-Effekt" auf ein Geschoß 16a hat, das durch die Schienen 12, 14 hindurchgeschlagen ist, und sie damit kurzschließt.
Es ist klar ersichtlich, daß der Strom, der entlang der angedeuteten Pfeile 18a, 18b, 18c, 18d und 18e fließt, wiederum ein Magnetfeld B erzeugt. Dieses durch den Pfeil 22 angedeutete Magnetfeld B wechselwirkt mit dem Strom J, angedeutet durch den Pfeil 18c, der durch das Geschoß zwischen den Schie­ nen 12, 14 fließt. Durch diese Wechselwirkung wird wiederum eine Lorentzkraft F erzeugt, die senkrecht auf der durch den Stromvektor und den Magnetfeld­ vektor erzeugten Ebene steht. Das Geschoß 16a, das gegen Querverschiebun­ gen, senkrecht zur Geschoßflugrichtung starr ist, da es in den Löchern 12a, 14a in den Schienen 12, 14 gegenüber derartigen Bewegungen festgehalten wird, ist sehr empfindlich gegenüber solchen Belastungen, weil es aus einem sehr spröden Material ist. Auf diese Weise kann die aufgebrachte Lorentzkraft F dazu führen, daß das Geschoß zusätzlich verkantet und in Anbetracht seiner Sprödheit zerbricht.
In Fig. 3 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen elek­ tromagnetischen Panzerung allgemein durch das Bezugszeichen 10 gekenn­ zeichnet. Die ungefähre Richtung aus der ein Geschoß auf die erfindungsge­ mäße elektromagnetische Panzerung 10 auftreffen könnte, ist allgemein durch einen Pfeil 32 bezeichnet.
Aus der Richtung des Pfeiles 32 gesehen besteht die erfindungsgemäße elek­ tromagnetische Panzerung 10 aus einer ersten Platte bzw. Leiterplatte 12′, die vorzugsweise durch eine Klebung 26a auf einer Platte 24 aus isolierendem Material, insbesondere einem dielektrischen Material, befestigt ist. Gegenüber der Leiterplatte 12′ ist an der isolierenden Platte 24 eine zweite Leiterplatte 14′, in der Regel gleichfalls durch eine Klebung 26b, befestigt. Zwischen dieser Anordnung aus den Leiterplatten 12′, 14′ sowie der isolierenden Platte 24 und einer Hauptpanzerung 30 des zu schützenden Gegenstandes, insbeson­ dere eines Fahrzeuges, ist ein Verbundstoff 28 vorgesehen. Der Verbundstoff 28 kann auch in Form einer Platte vorgesehen sein, die in der Regel ebenfalls aus einem isolierenden Material, wie z. B. Polyethylen, Hart-PVC, Pertinax, GFK oder dergleichen bestehen kann.
Die Leiterplatten 12′, 14′ werden in der Regel ca. 2 mm dick sein. Bevorzugt sind jedoch Dicken von mindestens 3 bis 5 mm, wobei die Dicke der Leiter­ platten 12′, 14′ lediglich durch Zweckmäßigkeitserwägungen nach oben hin be­ grenzt ist, da durch die elektromagnetische Panzerung einerseits kein über­ mäßig großes Zusatzgewicht erzeugt werden soll und andererseits der eigentli­ che Ablenkungseffekt der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung nicht durch die übermäßige Dicke der Leiterplatten 12′, 14′ vernachlässigbar wird.
Die erfindungsgemäße Panzerung läßt sich z. B. über isolierte Verschraubungen, Klemmen oder Einschubschienen an einem zu schützenden Gegenstand befesti­ gen. Auch eine Befestigung über Bänder, Drähte oder Federungen (Stoßdämpfern) ist denkbar, um die erfindungsgemäße Panzerung zwar fest, aber nicht starr mit dem zu schützenden Gegenstand zu verbinden.
An den Leiterplatten 12′ und 14′ ist ein Kondensator C (34) in einer Pa­ rallelschaltung angeschlossen. Um sehr große Ströme von dem Kondensator 34 auf die Leiterplatten 12′, 14′ übertragen zu können, sind entsprechend dimensionierte Verbindungsleitungen 38a, 38b notwendig.
Sowohl die Dicke der Verbindungsleitungen 38a, 38b, als auch die Dicke der Leiterplatten 12′, 14′, sollte so gewählt sein, daß Ströme von 3 MA (Mega- Ampere) problemlos geleitet werden können. Je nach Geschoßgröße können auch Ströme von mehr als 3 MA, z. B. bis zu 6 MA, notwendig sein, um die Ge­ schoßwirkung zu mildern oder zu eliminieren.
Der Kondensator C (34) sollte eine größere, insbesondere eine wesentlich grö­ ßere Kapazität haben, als die Anordnung aus den Platten bzw. Leiterplatten 12′, 14′ in Verbindung mit der isolierenden Platte 24 selbst. Um für über einen Kurzschluß zwischen den Leiterplatten 12′, 14′ fließende Ströme eine Vorzugsrichtung auszubilden, sollte die Kapazität C des Kondensators 34 min­ destens um einen Faktor 50, in der Regel mindestens um einen Faktor 100, größer sein als die mit der Plattenanordnung 12′, 24, 14′ verbundene Kapazi­ tät.
In bestimmten Fällen kann es angeraten sein, entweder die in Geschoß­ flugrichtung erste Leiterplatte 12′ nicht durch eine Klebung mit der verblei­ benden Anordnung fest zu verbinden, damit diese Platte 12′ durch die auftre­ tenden, abstoßenden Kräfte nach vorn, entgegengesetzt zu dem Richtungspfeil 32, geschleudert werden kann.
Es kann auch ratsam sein, die gesamte Leiterplattenanordnung 12′, 24, 14′ und gegebenenfalls auch die Platte 28 aus dem Verbundstoff nicht fest mit der Hauptpanzerung 30 des betreffenden Gegenstandes zu verbinden, um die Elastizität der betreffenden Materialien in Verbindung mit der Auslenkung des Geschosses innerhalb der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung zusätzlich zu Abwehrzwecken auszunutzen.
In Fig. 4 ist die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung prinzipiell genauso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 3 vorgesehen. Lediglich die in Geschoßflugrichtung 32 zuerst angeordnete Leiterplatte 12′ und damit der dieser zugeordnete Anschluß des Kondensators 34 sind auf Masse 36 gelegt. Hierdurch wird vermieden, daß das Bedienungspersonal eines Fahrzeuges, das mit der erfindungsgemäßen Panzerung versehen ist, durch auftretende Kurz­ schlüsse bzw. Ströme gefährdet wird.
Die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung nach Fig. 4 ist von einem Geschoß 16a durchdrungen worden, das die Leiterplatten 12′, 14′ kurz­ schließt. Die in dem Kondensator 34 gespeicherte Ladung wird nun äußerst kurzzeitig bzw. instantan zur Kompensation frei. Dadurch fließt über das Ge­ schoß 16 a ein äußerst großer Strom J, der in einer Größenordnung von 1 bis 3 MA und darüber liegen kann. Das durch den Strom J selbst hervorgerufene Magnetfeld B, das mit dem Strom J, der über das Geschoß 16a sowie über die Leiterplatten 12′, 14′ fließt, wechselwirkt, führt dazu, daß eine Kraft F, die Lorentzkraft, auf das Geschoß 16a einwirkt und dieses aus der ursprünglichen Geschoßflugrichtung auslenkt.
Dadurch, daß zusätzlich ein Neigungswinkel α zwischen der Geschoßflugrich­ tung 32 des Geschosses 16a und der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung vorhanden ist, wird zusätzlich ein Drehmoment Ω auf das Geschoß 16a ausgeübt.
Die auftretenden Kräfte, die auf das Geschoß 16a einwirken, können das Ge­ schoß 16a aus seiner ursprünglichen Geschoßflugrichtung auslenken.
In Fig. 5 ist die ballistische Situation nach Fig. 4 einen Moment später dargestellt. Das Geschoß 16a ist durch die auftretenden Querkräfte zur ur­ sprünglichen Geschoßflugrichtung des Geschosses 16a ausgelenkt, möglicher­ weise verkantet und zerbrochen worden. Die Wirkung des Geschosses 16a ist stark gemildert, so daß die Beschädigung der Hauptpanzerung 30 in einem Be­ reich 31 nur relativ gering ist, wogegen ohne die erfindungsgemäße elektro­ magnetische Panzerung die Hauptpanzerung 30 durchschlagen worden wäre.
Zwar können kleinere Hohlladungsstrahle durch die erfindungsgemäße Anord­ nung verdampft werden, größere Hohlladungsstrahlen, die eine zu große Energie zur thermischen Verdampfung benötigen würden, werden jedoch auf die oben beschriebene Weise abgelenkt und/oder zerbrochen. Die erfindungsgemäße elek­ tromagnetische Panzerung ist erstmals dazu in der Lage Stabgeschosse auch bis zu größeren Kalibern abzulenken und/oder zu zerbrechen und ihnen damit die gefährliche Wirkung zu nehmen.
Sobald ein Geschoß auf die oben beschriebene Weise unschädlich gemacht worden ist, wobei der Kondensator 34 entladen worden ist, wird der Konden­ sator 34 über eine nicht dargestellte Einrichtung, z. B. einen Spannungsgene­ rator, einen Transformator oder entsprechend geschaltete Batterien, wieder aufgeladen, falls die erfindungsgemäße Panzerung durch das Geschoß nicht endgültig kurzgeschlossen worden ist.
Um zu vermeiden, daß die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung eines Fahrzeuges durch ein einziges Geschoß generell lahmgelegt wird, kann die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung für ein Fahrzeug in klei­ nere Sektionen getrennt sein. Ist eine Sektion durch ein Geschoß kurzge­ schlossen, so kann die betreffende Sektion von den übrigen noch intakten Sektionen abgeklemmt werden, wodurch die erfindungsgemäße elektromagneti­ sche Panzerung für den verbleibenden Hauptteil des zu schützenden Fahrzeu­ ges wieder betriebsbereit ist.
Auch eine mehrfache Anordnung aus Leiterplatten 12′, 14′ und isolierenden Platten 24, 28 kommt in Frage, um größere Geschoße mehrfach abzulenken.

Claims (17)

1. Elektromagnetische Panzerung, insbesondere für metallische Geschosse, vor­ zugsweise Stabgeschosse, Hohlladungsstrahle und dergleichen, mit mindestens zwei in Geschoßflugrichtung hintereinander in einem Abstand hintereinander angeordneten Platten aus leitendem Material (Leiterplatten), wobei mindestens eine der Platten an einem elektrischen Potential anliegt, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit jeweils mindestens zwei Leiterplatten (12′, 14′) mindestens ein Kondensator (34) parallel geschaltet ist.
2. Panzerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazität der Leiterplatten (12′, 14′) geringer ist als die Kapazität des jeweiligen Konden­ sators (34) bzw. der jeweiligen Kondensatoren (34).
3. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Leiterplatten (12′, 14′), insbesondere die in Geschoß­ flugrichtung (32) erste Platte (12′), auf Masse (36) liegt.
4. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazität der vorzugsweise zwei Leiterplatten (12′, 14′) mindestens um einen Faktor 50, insbesondere mindestens 100, kleiner ist als die Kapazität des Kondensators (34) bzw. der Kondensatoren (34).
5. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten bzw. Leiterplatten (12′, 14′) jeweils mindestens 2 mm, insbesondere mindestens 3 bis 5 mm, dick sind.
6. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Leiterplatten (12′, 14′) isolierende Platten (24), vorzugsweise aus dielektrischem Material, angeordnet sind.
7. Panzerung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die isolierende Platte (24) eine Kunststoffplatte, insbesondere aus Polyethylen, Hart-PVC, Pertinax, GFK oder dergleichen ist.
8. Panzerung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die isolierende Platte (24) durch Klebungen (26a, 26b) mit den Platten bzw. Leiterplatten (12′, 14′) zusammengefügt ist.
9. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Seite der elektromagnetischen Panzerung (10) an einem zu schützen­ den Gegenstand, insbesondere einem Fahrzeug, befestigt ist.
10. Panzerung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der elektromagnetischen Panzerung (10) und dem zu schützenden Gegenstand ein Verbundstoff angeordnet ist, der vorzugsweise als Platte (28) aus einem iso­ lierenden Material, z. B. einem glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK), ausge­ bildet ist.
11. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromagnetische Panzerung (10) so an dem Gegenstand befestigt ist, daß die elektromagnetische Panzerung (10) in Bezug auf die Geschoßflugrich­ tung (32) einen Neigungswinkel (α) aufweist.
12. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in Geschoßflugrichtung (32) hinter der elektromagnetischen Panzerung (10) eine Hauptpanzerung (30) des Gegenstandes, insbesondere des Fahrzeuges, angeordnet ist.
13. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromagnetische Panzerung (10) lose auf der Hauptpanzerung (30) des zu schützenden Gegenstandes aufliegt bzw. befestigt ist.
14. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die in Geschoßflugrichtung (32) vorderste Leiterplatte (12′) in zweck­ mäßiger Weise lose, z. B. über Federn, mit der übrigen elektromagnetischen Panzerung (10) verbunden ist.
15. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromagnetische Panzerung (10) in eine Vielzahl von elektrisch und vorzugsweise auch mechanisch trennbare Sektionen aufgeteilt ist.
16. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung zum Wiederaufladen des bzw. der Kondensatoren (34) vorgesehen ist.
17. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere übereinanderliegende Panzerungen vorgesehen sind.
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