DE4034401A1 - Elektromagnetische panzerung - Google Patents
Elektromagnetische panzerungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektromagnetische Panzerung, insbesondere zur
Abwehr von metallischen Geschossen, vorzugsweise Stabgeschossen (aus Stahl),
Hohlladungsstrahlen und dergleichen, mit mindestens zwei in Geschoßflugrich
tung in einem Abstand hintereinander angeordneten Platten aus leitendem
Material, wobei mindestens eine der Platten an einem elektrischen Potential
anliegt, wie sie im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschrieben ist.
Herkömmliche gepanzerte Fahrzeuge oder Gebäude sind mit Materialien zur
Panzerung verkleidet, deren Schutzeffekt lediglich in ihrer mechanischen Sta
bilität besteht. Auftreffende Geschosse können die herkömmlichen Panzerungen
nicht durchdringen, sondern prallen von ihnen ab oder sind nicht dazu in der
Lage, sie zu durchdringen. Dabei ist es allerdings nur eine Frage des Kalibers
und der Geschwindigkeit des verwendeten Geschosses, um die herkömmliche
Panzerung zu durchdringen. Bei zu panzernden Gebäuden ist es möglich, die
Panzerung in Form von Stahlbetonwänden oder dergleichen ganz einfach noch
dicker und damit widerstandsfähiger zu machen, um größere Geschoßkaliber
abzuwehren. Bei Fahrzeugen ist diese Vorgehensweise nur bis zu gewissen
Größenordnungen bzw. Dicken der Panzerung möglich, da die Fahrzeuge mit
zunehmendem Gewicht der Panzerung bzw. mit zunehmendem Gesamtgewicht im
mer schwieriger zu handhaben sind. Dies ist insbesondere bei Flugzeugen der
Fall.
Deshalb sind in jüngerer Zeit Verfahren bzw. Vorrichtungen für die elektro
magnetische Panzerung entwickelt worden, die gegebenenfalls vor einer her
kömmlichen Hauptpanzerung zu deren Verstärkung angeordnet ist. Im Sonderfall
kann eine solche Panzerung jedoch auch alleine eingesetzt werden.
Bei einer derartigen Vorrichtung, einer sogenannten reaktiven Panzerung, wird
etwa dem ankommenden Geschoß ein Gegenstand in Form einer oder mehrerer
Stahlplatten vom entsprechend gepanzerten Fahrzeug aus entgegengeschleudert.
Dabei wird das näherkommende Geschoß mit Hilfe eines von einer Spule
erzeugten Magnetfeldes beim oder vor dem Auftreffen des Geschosses erfaßt
und die Platte bzw. die Platten ausgelöst. Durch den mechanischen Impuls, der
infolge des Zusammenpralls zwischen dem Geschoß und den entgegengeschleu
derten Platten auftritt, wird die Flugrichtung des Geschosses geändert. Treten
große Querkräfte auf, kann das Geschoß zerbrechen.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung ist jenseits der Hauptpanzerung eine
Anordnung von zwei aus einem leitenden Material bestehenden Platten vorge
sehen, die zueinander beabstandet sind. Die beiden Platten sind elektrisch
voneinander isoliert und stehen unter Spannung, so daß die beiden Platten im
Prinzip eine offene Stromschleife bilden. Sobald ein Geschoß durch die beiden
Platten hindurchgedrungen ist, und diese damit kurzschließt, fließt der an den
beiden Platten anliegende Strom und auch die nach Art eines Kondensators in
den Platten gespeicherte Ladung über das Geschoß ab. Das Geschoß wird dabei
verdampft. Die durch das Geschoß hindurchfließenden Ströme haben keine
Vorzugsrichtung. Der elektrische Strom bzw. die elektrische Ladung der beiden
Platten fließen aus allen Richtungen in das Geschoß.
Diese Vorrichtung eignet sich lediglich für Hohlladungsstrahle, da die Energien
zum Schmelzen von Stabgeschossen durch die oben beschriebene Vorrichtung
nicht aufgebracht werden können.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine elektromagnetische Panze
rung vorzuschlagen, die die Nachteile des oben diskutierten Standes der
Technik nicht aufweist, und insbesondere dazu geeignet ist, die Wirkung von
Stabgeschossen herabzusetzen oder sie sogar vollkommen wirkungslos zu ma
chen.
Diese Aufgabe wird durch eine elektromagnetische Panzerung mit den Merkma
len des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Pan
zerung sind durch die Merkmale in den Unteransprüchen definiert.
Erfindungsgemäß wird ein Kondensator parallel an den in einem Abstand zu
einander angeordneten Platten aus leitendem Material angeschlossen. Hierdurch
weist der Strom, der bei einem Kurzschluß zwischen den Platten fließt, eine
Vorzugsrichtung auf.
Das heißt, sobald ein Geschoß die Platten durchschlagen hat und sie damit
kurzgeschlossen hat, fließt ein Strom, der hauptsächlich durch die in dem
parallel geschalteten Kondensator gespeicherten Ladungen hervorgerufen wird,
zur Ladungskompensation durch das die Platten kurzschließende Geschoß hin
durch. Durch den fließenden Strom wird ein magnetisches Feld erzeugt, das
senkrecht zur Bewegungsrichtung des Stromes ausgerichtet ist. Durch die
Wechselwirkung der magnetischen Momente des mit einer Vorzugsrichtung aus
gestatteten Stromes mit dem durch den Fluß dieses Stromes erzeugten Magnet
felds wird eine Kraft, die Lorentzkraft, auf das Geschoß ausgeübt.
Die Lorentzkraft, die auf das Geschoß einwirkt, hat zur Folge, daß das Ge
schoß ausgelenkt wird bzw. Querkräften ausgesetzt wird. Da die Geschosse in
aller Regel aus äußerst hartem, sprödem Material sind, sind sie äußerst brü
chig, weshalb die auf das Geschoß einwirkende Lorentzkraft dazu führt, daß
das Geschoß zerbricht bzw. bei schrägem Auftreffen zwischen den Platten
leicht verkantet wird und durch diese Belastung abgelenkt wird oder zerbricht.
Prinzipiell entspricht diese Verfahrensweise einem Effekt, der als der soge
nannte "Railgun-Effekt" bezeichnet wird. Dabei wird ein Geschoß zwischen
zwei Leiterplatten beschleunigt, indem ein Stromfluß durch die Leiterplatten
und durch das Geschoß hindurch erzeugt wird. Der Strom hat eine Vorzugs
richtung und bildet ein senkrecht auf dem Stromvektor stehendes Magnetfeld
aus. Durch die Wechselwirkung des Stromes mit dem Magnetfeld wird wiederum
eine Lorentzkraft erzeugt, die beschleunigend auf das Geschoß einwirkt. Durch
die Lorentzkraft wird das Geschoß demzufolge entlang den Leiterplatten, die
zur Führung des Geschosses als Schienen ausgebildet sein können, beschleu
nigt.
Grobe Abschätzungen haben ergeben, daß je nach Geschoßgewicht ein Geschoß
um einige Zentimeter abgelenkt werden kann, wenn zwischen den erfindungs
gemäßen Platten und durch das zu beeinflussende Geschoß hindurch Ströme in
einer Größenordnung von ca. 1 bis 3 MA (Mega-Ampere) hindurchfließen.
Um eine Vorzugsrichtung für den Strom, der letztendlich durch das abzuweh
rende Geschoß hindurchfließen soll, sicher zu bewirken, ist es von Vorteil,
wenn die Kapazität der Platten geringer ist, als die Kapazität des zu den
Platten parallel geschalteten Kondensators.
Die Kapazität des Kondensators sollte mindestens um einen Faktor 50 größer
sein als die Kapazität der zueinander beabstandeten Platten. Hier sind
Größenunterschiede um den Faktor 100 und mehr besonders zweckmäßig, um
genügend Ladung speichern zu können, um Ströme mit einer Vorzugsrichtung
erzeugen zu können, die auch größere Stabgeschoße merklich beeinflussen
können.
Aus Sicherheitsgründen sollte die in Geschoßflugrichtung äußerste der Platten
auf Masse liegen, d. h. geerdet sein. Die innere bzw. die inneren Platten
kann/können dann auf einem sehr hohen elektrischen Potential liegen, ohne
daß das Bedienungspersonal eines mit der erfindungsgemäßen Panzerung ver
sehenen Fahrzeuges gefährdet werden könnte.
Die erfindungsgemäßen Platten sollte jeweils mindestens 2 mm dick sein. Min
destdicken von 3 bis 5 mm haben sich besonders bewährt. Die Mindestdicke ist
wichtig, damit die für die Ablenkung eines größeren Geschosses notwendigen
Ströme das leitende Material der Platten nicht verdampfen können. Es hat sich
nämlich gezeigt, daß dünnere Leiterplatten durch die Ohmsche Wärme bei ho
hen Strömen augenblicklich verdampft werden können.
Die erfindungsgemäßen Platten können lediglich durch Abstandshalter vonein
ander fern gehalten werden, wobei ein Luftspalt zwischen ihnen ausgebildet
wird.
Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, zwischen den aus leitendem Mate
rial bestehenden Platten eine isolierende Platte, vorzugsweise aus dielektri
schem Material, anzuordnen. Diese Maßnahme ist insofern erforderlich, als die
erfindungsgemäße Panzerung auf diese Weise auch dauerhaft im zuweilen
äußerst rauhen Betrieb (bei Manövern, bei Fahrten durch dichte Wälder bzw.
durch Unterholz) ohne betriebsbeeinträchtigende Beschädigungen verbleibt. Die
isolierende Platte kann dabei insbesondere aus einem Kunststoff, z. B. aus
Polyethylen, Hart-PVC, Pertinax, GFK oder dergleichen, sein. Derartige Mate
rialien sind zumindest teilweise dazu geeignet, daß neben der Energie, die in
dem parallel geschalteten Kondensator bzw. den parallel geschalteten Kon
densatoren, gespeichert ist, noch mehr Energie auch zwischen den Leiterplat
ten selbst gespeichert werden kann.
Fertigungstechnisch ist es besonders zweckmäßig, die Leiterplatten auf der
isolierenden Platte aufzukleben. Die eine Seite der erfindungsgemäßen Pan
zerung sollte zum Schutz eines Gegenstandes an diesem befestigt sein, wobei
der Gegenstand insbesondere ein Fahrzeug sein sollte.
Zweckmäßigerweise ist zwischen der Panzerung und dem Gegenstand ein Ver
bundstoff vorgesehen, der vorzugsweise aus einem isolierenden Material, wie z. B.
GFK, bestehen kann. Hierdurch ist gewährleistet, daß sich die erfindungs
gemäße elektromagnetische Panzerung nicht über den Gegenstand, insbesondere
das Fahrzeug, selbst entladen kann.
Um zusätzlich ein Drehmoment auf das die Leiterplatten perforierende Geschoß
auszuüben, ist es vorteilhaft, die erfindungsgemäßen Leiterplatten an dem zu
schützenden Gegenstand so zu befestigen, daß die Panzerung in Bezug auf die
Geschoßflugrichtung einen Neigungswinkel aufweist. Hierdurch weist das Ma
gnetfeld eine zusätzliche Komponente auf, die das Drehmoment bewirkt, das
ein hindurchtretendes Geschoß zusätzlich ablenkt oder belastet.
Eine Variante der erfindungsgemäßen Panzerung kann so aufgebaut sein, daß
die vordere Platte in Geschoßflugrichtung nicht durch eine Klebung in ihrer
Position fixiert ist. Durch die während der Entladung auftretenden abstoßen
den elektromagnetischen Kräfte und durch den Rückstoß eines auftreffenden
Geschosses selbst wird die betreffende Platte nach vorn, vom Fahrzeug wegge
schleudert, wodurch der Abwehreffekt noch verstärkt wird.
In Geschoßflugrichtung ist zweckmäßigerweise hinter der erfindungsgemäßen
Panzerung eine herkömmliche Panzerung zum Schutz des betreffenden Gegen
standes, insbesondere eines Fahrzeuges, angeordnet.
Es kann auch von Vorteil sein, wenn die erfindungsgemäße Panzerung insge
samt nicht fest mit der Hauptpanzerung des betreffenden Gegenstandes bzw.
Fahrzeuges verbunden ist, sondern nur relativ lose damit verbunden ist. Auf
diese Weise können weitere Rückstoßimpulse auf die erfindungsgemäße Panze
rung übertragen werden, was insbesondere im Zusammenhang mit der Auslen
kung eines einschlagenden Geschosses einen spürbaren Abwehreffekt haben
kann.
Erforderlichenfalls können mehrere erfindungsgemäße Panzerungen übereinan
derliegend angeordnet sein, zwischen denen gegebenenfalls zusätzliche, ein
Geschoß behindernde Lagen vorgesehen sein können.
Die erfindungsgemäße Panzerung bietet selbstverständlich auch einen Schutz
vor Hohlladungen. Hierbei wird der Strahl nicht nur verdampft, sondern kann
durch die auftretenden Kräfte (Lorentzkraft, gegebenenfalls Drehmoment) aus
der vorherigen Richtung abgelenkt werden. Hierdurch wird die Restwirkung
noch weiter herabgesetzt.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
elektromagnetischen Panzerung unter Bezugnahme auf die anliegenden Figuren
erörtert. Dabei werden weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen
elektromagnetischen Panzerung offenbart. Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze zur Erläuterung des "Railgun-Effekts";
Fig. 2 die prinzipielle Wirkung des "Railgun-Effekts" im Falle der
erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung in einer Prin
zipdarstellung;
Fig. 3 eine erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung ausschnitts
weise in einem Querschnitt;
Fig. 4 eine erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung nach Fig.
3 beim Auftreffen eines Geschosses;
Fig. 5 die Darstellung nach Fig. 4, wobei das Geschoß zerbrochen ist.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 soll zunächst der "Railgun-Effekt" verdeutlich
werden. In einem vorbestimmten Abstand sind Leiterplatten 12, 14 angeordnet,
die im vorliegenden Fall auch die Funktion von Schienen übernehmen. An die
Schienen 12, 14 ist ein elektrischer Strom angelegt, der über ein Geschoß 16
von der Schiene 12 zur Schiene 14 entlang von Richtungspfeilen 18a, 18b,
18c, 18d und 18e fließt. Durch den Strom wird ein zum Strom senkrecht
ausgerichtetes Magnetfeld erzeugt, das durch einen Pfeil 22 gekennzeichnet
ist. Entsprechend der Formel für die Lorentzkraft resultiert hieraus, d. h. aus
der Wechselwirkung zwischen dem Strom und dem dazu senkrechten Magnetfeld
eine Kraft F, die Lorentzkraft, die das Geschoß 16 in Richtung eines Pfeiles
20 beschleunigt.
In Fig. 2 wird verdeutlicht, welche Wirkung der unter Bezug auf Fig. 1 er
läuterte "Railgun-Effekt" auf ein Geschoß 16a hat, das durch die Schienen
12, 14 hindurchgeschlagen ist, und sie damit kurzschließt.
Es ist klar ersichtlich, daß der Strom, der entlang der angedeuteten Pfeile 18a,
18b, 18c, 18d und 18e fließt, wiederum ein Magnetfeld B erzeugt. Dieses
durch den Pfeil 22 angedeutete Magnetfeld B wechselwirkt mit dem Strom J,
angedeutet durch den Pfeil 18c, der durch das Geschoß zwischen den Schie
nen 12, 14 fließt. Durch diese Wechselwirkung wird wiederum eine Lorentzkraft
F erzeugt, die senkrecht auf der durch den Stromvektor und den Magnetfeld
vektor erzeugten Ebene steht. Das Geschoß 16a, das gegen Querverschiebun
gen, senkrecht zur Geschoßflugrichtung starr ist, da es in den Löchern 12a,
14a in den Schienen 12, 14 gegenüber derartigen Bewegungen festgehalten
wird, ist sehr empfindlich gegenüber solchen Belastungen, weil es aus einem
sehr spröden Material ist. Auf diese Weise kann die aufgebrachte Lorentzkraft
F dazu führen, daß das Geschoß zusätzlich verkantet und in Anbetracht seiner
Sprödheit zerbricht.
In Fig. 3 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen elek
tromagnetischen Panzerung allgemein durch das Bezugszeichen 10 gekenn
zeichnet. Die ungefähre Richtung aus der ein Geschoß auf die erfindungsge
mäße elektromagnetische Panzerung 10 auftreffen könnte, ist allgemein durch
einen Pfeil 32 bezeichnet.
Aus der Richtung des Pfeiles 32 gesehen besteht die erfindungsgemäße elek
tromagnetische Panzerung 10 aus einer ersten Platte bzw. Leiterplatte 12′, die
vorzugsweise durch eine Klebung 26a auf einer Platte 24 aus isolierendem
Material, insbesondere einem dielektrischen Material, befestigt ist. Gegenüber
der Leiterplatte 12′ ist an der isolierenden Platte 24 eine zweite Leiterplatte
14′, in der Regel gleichfalls durch eine Klebung 26b, befestigt. Zwischen
dieser Anordnung aus den Leiterplatten 12′, 14′ sowie der isolierenden Platte
24 und einer Hauptpanzerung 30 des zu schützenden Gegenstandes, insbeson
dere eines Fahrzeuges, ist ein Verbundstoff 28 vorgesehen. Der Verbundstoff
28 kann auch in Form einer Platte vorgesehen sein, die in der Regel ebenfalls
aus einem isolierenden Material, wie z. B. Polyethylen, Hart-PVC, Pertinax,
GFK oder dergleichen bestehen kann.
Die Leiterplatten 12′, 14′ werden in der Regel ca. 2 mm dick sein. Bevorzugt
sind jedoch Dicken von mindestens 3 bis 5 mm, wobei die Dicke der Leiter
platten 12′, 14′ lediglich durch Zweckmäßigkeitserwägungen nach oben hin be
grenzt ist, da durch die elektromagnetische Panzerung einerseits kein über
mäßig großes Zusatzgewicht erzeugt werden soll und andererseits der eigentli
che Ablenkungseffekt der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung
nicht durch die übermäßige Dicke der Leiterplatten 12′, 14′ vernachlässigbar
wird.
Die erfindungsgemäße Panzerung läßt sich z. B. über isolierte Verschraubungen,
Klemmen oder Einschubschienen an einem zu schützenden Gegenstand befesti
gen. Auch eine Befestigung über Bänder, Drähte oder Federungen
(Stoßdämpfern) ist denkbar, um die erfindungsgemäße Panzerung zwar fest,
aber nicht starr mit dem zu schützenden Gegenstand zu verbinden.
An den Leiterplatten 12′ und 14′ ist ein Kondensator C (34) in einer Pa
rallelschaltung angeschlossen. Um sehr große Ströme von dem Kondensator 34
auf die Leiterplatten 12′, 14′ übertragen zu können, sind entsprechend
dimensionierte Verbindungsleitungen 38a, 38b notwendig.
Sowohl die Dicke der Verbindungsleitungen 38a, 38b, als auch die Dicke der
Leiterplatten 12′, 14′, sollte so gewählt sein, daß Ströme von 3 MA (Mega-
Ampere) problemlos geleitet werden können. Je nach Geschoßgröße können auch
Ströme von mehr als 3 MA, z. B. bis zu 6 MA, notwendig sein, um die Ge
schoßwirkung zu mildern oder zu eliminieren.
Der Kondensator C (34) sollte eine größere, insbesondere eine wesentlich grö
ßere Kapazität haben, als die Anordnung aus den Platten bzw. Leiterplatten
12′, 14′ in Verbindung mit der isolierenden Platte 24 selbst. Um für über
einen Kurzschluß zwischen den Leiterplatten 12′, 14′ fließende Ströme eine
Vorzugsrichtung auszubilden, sollte die Kapazität C des Kondensators 34 min
destens um einen Faktor 50, in der Regel mindestens um einen Faktor 100,
größer sein als die mit der Plattenanordnung 12′, 24, 14′ verbundene Kapazi
tät.
In bestimmten Fällen kann es angeraten sein, entweder die in Geschoß
flugrichtung erste Leiterplatte 12′ nicht durch eine Klebung mit der verblei
benden Anordnung fest zu verbinden, damit diese Platte 12′ durch die auftre
tenden, abstoßenden Kräfte nach vorn, entgegengesetzt zu dem Richtungspfeil
32, geschleudert werden kann.
Es kann auch ratsam sein, die gesamte Leiterplattenanordnung 12′, 24, 14′
und gegebenenfalls auch die Platte 28 aus dem Verbundstoff nicht fest mit
der Hauptpanzerung 30 des betreffenden Gegenstandes zu verbinden, um die
Elastizität der betreffenden Materialien in Verbindung mit der Auslenkung des
Geschosses innerhalb der erfindungsgemäßen elektromagnetischen Panzerung
zusätzlich zu Abwehrzwecken auszunutzen.
In Fig. 4 ist die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung prinzipiell
genauso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 3 vorgesehen. Lediglich die
in Geschoßflugrichtung 32 zuerst angeordnete Leiterplatte 12′ und damit der
dieser zugeordnete Anschluß des Kondensators 34 sind auf Masse 36 gelegt.
Hierdurch wird vermieden, daß das Bedienungspersonal eines Fahrzeuges, das
mit der erfindungsgemäßen Panzerung versehen ist, durch auftretende Kurz
schlüsse bzw. Ströme gefährdet wird.
Die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung nach Fig. 4 ist von
einem Geschoß 16a durchdrungen worden, das die Leiterplatten 12′, 14′ kurz
schließt. Die in dem Kondensator 34 gespeicherte Ladung wird nun äußerst
kurzzeitig bzw. instantan zur Kompensation frei. Dadurch fließt über das Ge
schoß 16 a ein äußerst großer Strom J, der in einer Größenordnung von 1 bis
3 MA und darüber liegen kann. Das durch den Strom J selbst hervorgerufene
Magnetfeld B, das mit dem Strom J, der über das Geschoß 16a sowie über die
Leiterplatten 12′, 14′ fließt, wechselwirkt, führt dazu, daß eine Kraft F, die
Lorentzkraft, auf das Geschoß 16a einwirkt und dieses aus der ursprünglichen
Geschoßflugrichtung auslenkt.
Dadurch, daß zusätzlich ein Neigungswinkel α zwischen der Geschoßflugrich
tung 32 des Geschosses 16a und der erfindungsgemäßen elektromagnetischen
Panzerung vorhanden ist, wird zusätzlich ein Drehmoment Ω auf das Geschoß
16a ausgeübt.
Die auftretenden Kräfte, die auf das Geschoß 16a einwirken, können das Ge
schoß 16a aus seiner ursprünglichen Geschoßflugrichtung auslenken.
In Fig. 5 ist die ballistische Situation nach Fig. 4 einen Moment später
dargestellt. Das Geschoß 16a ist durch die auftretenden Querkräfte zur ur
sprünglichen Geschoßflugrichtung des Geschosses 16a ausgelenkt, möglicher
weise verkantet und zerbrochen worden. Die Wirkung des Geschosses 16a ist
stark gemildert, so daß die Beschädigung der Hauptpanzerung 30 in einem Be
reich 31 nur relativ gering ist, wogegen ohne die erfindungsgemäße elektro
magnetische Panzerung die Hauptpanzerung 30 durchschlagen worden wäre.
Zwar können kleinere Hohlladungsstrahle durch die erfindungsgemäße Anord
nung verdampft werden, größere Hohlladungsstrahlen, die eine zu große Energie
zur thermischen Verdampfung benötigen würden, werden jedoch auf die oben
beschriebene Weise abgelenkt und/oder zerbrochen. Die erfindungsgemäße elek
tromagnetische Panzerung ist erstmals dazu in der Lage Stabgeschosse auch
bis zu größeren Kalibern abzulenken und/oder zu zerbrechen und ihnen damit
die gefährliche Wirkung zu nehmen.
Sobald ein Geschoß auf die oben beschriebene Weise unschädlich gemacht
worden ist, wobei der Kondensator 34 entladen worden ist, wird der Konden
sator 34 über eine nicht dargestellte Einrichtung, z. B. einen Spannungsgene
rator, einen Transformator oder entsprechend geschaltete Batterien, wieder
aufgeladen, falls die erfindungsgemäße Panzerung durch das Geschoß nicht
endgültig kurzgeschlossen worden ist.
Um zu vermeiden, daß die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung
eines Fahrzeuges durch ein einziges Geschoß generell lahmgelegt wird, kann
die erfindungsgemäße elektromagnetische Panzerung für ein Fahrzeug in klei
nere Sektionen getrennt sein. Ist eine Sektion durch ein Geschoß kurzge
schlossen, so kann die betreffende Sektion von den übrigen noch intakten
Sektionen abgeklemmt werden, wodurch die erfindungsgemäße elektromagneti
sche Panzerung für den verbleibenden Hauptteil des zu schützenden Fahrzeu
ges wieder betriebsbereit ist.
Auch eine mehrfache Anordnung aus Leiterplatten 12′, 14′ und isolierenden
Platten 24, 28 kommt in Frage, um größere Geschoße mehrfach abzulenken.
Claims (17)
1. Elektromagnetische Panzerung, insbesondere für metallische Geschosse, vor
zugsweise Stabgeschosse, Hohlladungsstrahle und dergleichen, mit mindestens
zwei in Geschoßflugrichtung hintereinander in einem Abstand hintereinander
angeordneten Platten aus leitendem Material (Leiterplatten), wobei mindestens
eine der Platten an einem elektrischen Potential anliegt, dadurch gekenn
zeichnet, daß mit jeweils mindestens zwei Leiterplatten (12′, 14′) mindestens
ein Kondensator (34) parallel geschaltet ist.
2. Panzerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazität der
Leiterplatten (12′, 14′) geringer ist als die Kapazität des jeweiligen Konden
sators (34) bzw. der jeweiligen Kondensatoren (34).
3. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Leiterplatten (12′, 14′), insbesondere die in Geschoß
flugrichtung (32) erste Platte (12′), auf Masse (36) liegt.
4. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kapazität der vorzugsweise zwei Leiterplatten (12′, 14′) mindestens um
einen Faktor 50, insbesondere mindestens 100, kleiner ist als die Kapazität
des Kondensators (34) bzw. der Kondensatoren (34).
5. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Platten bzw. Leiterplatten (12′, 14′) jeweils mindestens 2 mm, insbesondere
mindestens 3 bis 5 mm, dick sind.
6. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Leiterplatten (12′, 14′) isolierende Platten (24), vorzugsweise
aus dielektrischem Material, angeordnet sind.
7. Panzerung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die isolierende
Platte (24) eine Kunststoffplatte, insbesondere aus Polyethylen, Hart-PVC,
Pertinax, GFK oder dergleichen ist.
8. Panzerung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die isolierende Platte (24) durch Klebungen (26a, 26b) mit den Platten bzw.
Leiterplatten (12′, 14′) zusammengefügt ist.
9. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die eine Seite der elektromagnetischen Panzerung (10) an einem zu schützen
den Gegenstand, insbesondere einem Fahrzeug, befestigt ist.
10. Panzerung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
elektromagnetischen Panzerung (10) und dem zu schützenden Gegenstand ein
Verbundstoff angeordnet ist, der vorzugsweise als Platte (28) aus einem iso
lierenden Material, z. B. einem glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK), ausge
bildet ist.
11. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektromagnetische Panzerung (10) so an dem Gegenstand befestigt ist,
daß die elektromagnetische Panzerung (10) in Bezug auf die Geschoßflugrich
tung (32) einen Neigungswinkel (α) aufweist.
12. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß in Geschoßflugrichtung (32) hinter der elektromagnetischen Panzerung (10)
eine Hauptpanzerung (30) des Gegenstandes, insbesondere des Fahrzeuges,
angeordnet ist.
13. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektromagnetische Panzerung (10) lose auf der Hauptpanzerung (30)
des zu schützenden Gegenstandes aufliegt bzw. befestigt ist.
14. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die in Geschoßflugrichtung (32) vorderste Leiterplatte (12′) in zweck
mäßiger Weise lose, z. B. über Federn, mit der übrigen elektromagnetischen
Panzerung (10) verbunden ist.
15. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektromagnetische Panzerung (10) in eine Vielzahl von elektrisch und
vorzugsweise auch mechanisch trennbare Sektionen aufgeteilt ist.
16. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Vorrichtung zum Wiederaufladen des bzw. der Kondensatoren (34)
vorgesehen ist.
17. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehrere übereinanderliegende Panzerungen vorgesehen sind.
Priority Applications (2)
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---|---|---|---|
DE19904034401 DE4034401A1 (de) | 1990-10-29 | 1990-10-29 | Elektromagnetische panzerung |
FR9113260A FR2670574B1 (fr) | 1990-10-29 | 1991-10-28 | Blindage electro-magnetique a plaques conductrices. |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19904034401 DE4034401A1 (de) | 1990-10-29 | 1990-10-29 | Elektromagnetische panzerung |
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