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Die Erfindung betrifft eine aktive
bzw. reaktive Panzerung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, wie sie etwa in der Patentanmeldung
P 35 27 258.9 der Anmelderin beschrieben
ist. Eine solche Panzerung weist eine Panzerplatte auf, welche alleine
gegenüber
jenen Hohlladungs- oder Wuchtgeschossen, vor denen die Panzerung
Schutz bieten soll, nicht ausreichend wäre. Um die erforderliche Schutzwirkung
herzustellen, ist der Panzerplatte auf deren Bedrohungsseite eine
Schutzeinrichtung vorgeordnet, welche dem auftreffenden Geschoß aktiv entgegenwirkt.
Diese Einrichtung weist zur Abwehr von Hohlladungsgeschossen Sprengstoffpillen
auf, die in nebeneinanderliegenden Kammern so voneinander getrennt
sind, daß die
Detonation einer Sprengstoffpille, die durch den Aufschlag eines Hohlladungsgeschosses
ausgelöst
wird, nicht auch die benachbarten Sprengstoffpillen auslöst. Durch
die Detonation der Sprengstoffpille wird letztlich die Ausbildung
einer Hohlladung so intensiv gestört, daß der panzerbrechende Stachel
der Hohlladung in seiner Leistung stark vermindert ist.
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Gegenüber Wuchtgeschossen verwendet man
eine Sprengstofffolie, die durch das auftreffende Wuchtgeschoß bzw. einen
Geschoßkern
zur Detonation gebracht wird; hierdurch erfolgt eine heftige Querbeschleunigung
des Wuchtgeschosses, durch welche dieses abgelenkt wird und in einer
nachfolgenden Inertschicht oder auf der nachfolgenden Panzerplatte
zum Stillstand gebracht wird, ohne daß diese durchschlagen wird.
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Der Nachteil einer solchen Schutzeinrichtung
liegt darin, daß diese
durch einen Treffer örtlich unwirksam
wird. Diesen Nachteil kann man sich seitens des Angreifers dadurch
zunutze machen, daß man
Tandemgeschosse verschießt,
also Geschosse, die zwei räumlich
voneinander getrennte und in gleicher Flugbahn aufeinanderfolgende
Einzelbedrohungen bilden. Hierbei ist es möglich, Wucht- und Hohlladungsgeschosse
beliebig zu kombinieren.
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Der Abstand zwischen den beiden Einzelgeschossen
eines Tandemgeschosses kann so groß sein, daß die reaktive Wirkung der
Schutzeinrichtung, die durch das Auftreffen des ersten Geschosses
ausgelöst
wurde, praktisch vollständig
abgeklungen ist, wenn das zweite Geschoß auftrifft. Dieses trifft
dann, ohne durch die Schutzeinrichtung noch abgewehrt werden zu
können,
auf die ungeschützte Panzerplatte
und ist imstande, diese zu durchschlagen.
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Man muß damit rechnen, daß Tandemgeschosse
der beschriebenen Art aus herkömmlichen Waffen
verschossen werden, so daß deren
Gewicht jenes bisheriger Einzelgeschosse nicht wesentlich übersteigen
kann. Da aber nun der zuerst auftreffende, erste Geschoßteil eines
Tandemgeschosses nur die Aufgabe hat, die Schutzeinrichtung auszulösen, und
daher verhältnismäßig leicht
ausgebildet sein kann, ist das Gewicht und somit die Wirkung des zweiten
Geschoßteils
nicht wesentlich geringer als Gewicht und Wirkung eines bisherigen
Einzelgeschosses.
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Auf dem Gefechtsfeld wird eine Bedrohungsart
in der Regel vorherrschend sein, so daß Panzerplatte und Schutzeinrichtung
für eine
solche Bedrohungsart ausgelegt werden. Vereinzelt kann aber eine
solche aktive Panzerung auch von einem Wucht- oder Hohlladungsgeschoß getroffen
werden, dessen Leistung jene der überwiegend anzutreffenden Geschosse
weit übersteigt.
Um die Panzerung auch für
einen solchen Fall auszulegen, ist es erforderlich, die Schutzeinrichtung
entsprechend zu dimensionieren. Eine solche Schutzeinrichtung wird aber
auch durch schwächere
Geschosse örtlich
außer
Wirkung gesetzt.
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Die Aufgabe der Erfindung liegt darin,
die aktive Panzerung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß sie
nach einem Geschoßeinschlag
imstande ist, an der Einschlagstelle auch einem zweiten Treffer
zu widerstehen bzw. Tandemgeschossen zu widerstehen und im Sonderfall
auch Geschossen mit wesentlich höherer
Leistung zu widerstehen als der jener Geschosse, für welche
die Schutzeinrichtung eigentlich ausgelegt ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
Hierbei sind zwei bereits kombinierte Schutzeinrichtungen übereinanderliegend
angeordnet, und zwischen den beiden Schutzeinrichtungen ist eine
solche Abdämmung
angeordnet, welche bei Auslösen
der außenliegenden
Schutzeinrichtung verhindert, daß gleichzeitig auch die andere,
darunterliegende Schutzeinrichtung ausgelöst wird, solange sie nicht
ihrerseits von einem Geschoß getroffen
wird.
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Erhält die erfindungsgemäße Panzerung
einen Treffer von einem Geschoß,
dessen Wirkung jene nicht übersteigt,
für welche
die Schutzeinrichtungen ausgelegt sind, dann wird dieses Geschoß in der
außenliegenden
Schutzeinrichtung unwirksam gemacht. Die Abdämmung, die von einer Inerststoffplatte
gebildet sein kann, fängt
hierbei gegebenenfalls Geschoßteile
auf, so daß sie
die darunterliegende Schutzeinrichtung nicht auslösen können.
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Ein zweites, genau auf die Einschlagstelle des
ersten Geschoßes
auftreffendes Geschoß wird im
ungünstigsten
Fall durch die örtlich
unwirksam gewordene außenliegende
Schutzeinrichtung nicht mehr beeinträchtigt, trifft aber auf die
intakte innenliegende Schutzeinrichtung und wird von dieser aktiv behindert,
so daß die
eigentliche Panzerplatte nicht mehr durchschlagen werden kann.
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Hierbei können die Schutzeinrichtungen
so ausgebildet sein, daß sie
auf Hohlladungs- oder Wuchtgeschosse ansprechen. Bevorzugt sind
jedoch die Schutzeinrichtungen so ausgebildet, daß sie gegenüber jeder
der beiden Bedrohungsarten wirksam sind.
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Trifft nun ein Geschoß auf die
erfindungsgemäße Panzerung,
dessen Leistung wesentlich höher ist
als die jener Geschosse, für
welche die Schutzeinrichtungen ausgelegt sind, dann wird ein solches
Geschoß beim
Auftreffen auf die außenliegende
Schutzschicht nicht ausreichend behindert, sondern es trifft – in seiner
Wirkung geschwächt auf
die zweite Schutzeinrichtung auf, die ihrerseits ausgelöst wird
und dann ausreicht, das bereits geschächte Geschoß vollends oder mindestens
so weit abzuschwächen, daß die darunterliegende
eigentliche Panzerplatte nicht mehr durchschlagen wird.
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Soweit mindestens eine der beiden
Schutzeinrichtungen in dem an die andere angrenzenden Bereich ihrerseits
eine Schicht aus abdämmendem Material
aufweist, z.B. eine Inertstoffplatte, kann gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung eine zusätzliche
Abdämmung
entfallen, da diese bereits von einem Teil einer oder beider der
Schutzeinrichtungen gebildet wird.
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Zum Verbessern der Abdämmung ist
es gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung möglich, die
beiden Schutzschichten mit einem gewissen Abstand zueinander anzuordnen.
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Es ist grundsätzlich möglich, die beiden Schutzeinrichtungen
getrennt voneinander bereitzuhalten und auf der zu schützenden
Panzerplatte aufeinanderfolgend anzubringen. Hierbei ist es möglich, bei
einem Treffer, der nur die äußere Schutzeinrichtung
unwirksam gemacht hat, auch nur diese an der entsprechenden Stelle
zu ersetzen.
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Gemäß einer weiteren, bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung sind jedoch beide Schutzschichten als
Modul ausgebildet und können
somit gemeinsam ausgetauscht werden; hierbei wird verhindert, daß im Falle
eines Treffers, der die außenliegende
Schutzeinrichtung örtlich
unwirksam gemacht hat und auch unbemerkt die innenliegende Schutzeinrichtung
geschwächt
hat, diese in ihrem örtlich
geschwächten
und somit weniger wirksamen Zustand weiter verwendet wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung weist jede der Schutzeinrichtungen eine an der Bedrohungsseite
angeordnete gelochte Inertstoffplatte mit eingelagerten Sprengstoffpillen und
auf der von der Bedrohungsseite abgewandten Seite eine durchgehende
Sprengstofffolie auf; die Inertstoffplatte mit eingelagerten Sprengstoffpillen dient
hierbei hierzu, ein Hohlladungsgeschoß unwirksam zu machen, während die
Sprengstoffolie zum Verformen und Ablenken eines Wuchtgeschosses dient.
Zwischen diesen beiden aktiven Schichten sind erfindungsgemäß eine oder
mehrere Inertstoffplatten angeordnet, welche verhindern, daß die beiden
aktiven Schichten beim Detonieren einander gegenseitig beeinträchtigen.
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Die Sprengstoffolie ist auf der von
der Bedrohungsseite abgewandten Seite bevorzugt mit einer weiteren
Inertstoffplatte abgedeckt.
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Der Gegenstand der Erfindung wird
anhand der beigefügten,
schematischen Zeichnung beispielsweise näher erläutert; in dieser zeigen:
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1 den
schematischen Aufbau der erfindungsgemäßen Panzerung, und
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2 bis 5 jeweils die Wirkungsweise der
erfindungsgemäßen Panzerung
bei Einwirkung unterschiedlicher Bedrohungsarten.
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In der Zeichnung werden gleiche oder
gleichartige Elemente durchgehend mit den gleichen Bezugszeichen
bezeichnet.
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In 1 sind
die erfindungsgemäße Panzerung
schematisch im Querschnitt sowie ein auf dieser auftreffendes Tandemgeschoß gezeigt.
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Die Panzerung besteht aus einer Panzerplatte 25,
der auf der Bedrohungsseite (in 1 links
von der Panzerplatte 25) eine innenliegende Schutzeinrichtung 23 und
eine außenliegende
Schutzeinrichtung 14 vorgelagert sind. Diese beiden Schutzeinrichtungen 23 und 14 bilden
eine aktive bzw. reaktive Schutzanordnung 24.
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Die beiden Schutzeinrichtungen 14 und 23 sind
im Prinzip gleichartig aufgebaut und weisen, von der Bedrohungsseite
ausgehend in Richtung zur Panzerplatte 25 aufeinanderfolgend,
eine Schutzschicht 6 bzw. 15 auf, die jeweils
aus einer zellenartigen Inertstoffplatte 7 bzw. 16 gebildet
ist, in deren Zellenöffnungen
Sprengstoffpillen 8 bzw. 17 eingelagert sind.
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In Richtung zur Panzerplatte 25 folgt
der jeweiligen Schutzschicht 6 bzw. 15 gegen Hohlladungsgeschosse
eine Inertstoffplatte 9 bzw. 18 und eine Sprengstoffolie 10 bzw. 19 zum
Ablenken von Wuchtgeschossen.
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Jeder dieser Sprengstoffolien 10 bzw. 19 ist eine
Schichtanordnung aus drei Inertstoffplatten 11, 12 und 13 bzw. 20, 21 und 22 nachgeordnet,
von denen die an die Sprengstoffolie 10 bzw. 19 angrenzende
Platte 11 bzw. 20 verhältnismäßig dünn und die beiden anderen 12 und 13 bzw. 21 und 22 verhältnismäßig dick
sind. Mit Ausnahme der jede der Schutzeinrichtungen 14 bzw. 23 zur
Panzerplatte 25 hin abschließenden Inertstoffplatte 13 bzw. 22 sind
beide Schutzeinrichtungen 14 und 23 gleichartig
aufgebaut. Es ist lediglich die Inertstoffplatte 22 der
Schutzeinrichtung 23 dicker als die Inertstoffplatte 13 der Schutzeinrichtung 14.
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In 1 ist
ferner ein Tandemgeschoß 1 gezeigt,
dessen strichpunktiert gezeigte Flugbahn um einen Neigungswinkel 5 gegenüber der
Panzerung 24, 25 geneigt ist; dieser Neigungswinkel 5 beträgt bevorzugt
zwischen 50 und 75°.
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Das Tandemgeschoß ist aus einem Distanzkörper gebildet,
in den ein erstes, in Flugrichtung vorneliegendes Geschoß und ein
zweites, in Flugrichtung nachfolgendes Geschoß 3 eingebettet sind.
Diese beiden Geschosse 2 und 3 sind um einen Abstand 4 voneinander
getrennt.
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Die Wirkung des ersten Geschosses 2 wird von
der außenliegenden
Schutzeinrichtung 14 beeinträchtigt, während die Wirkung des zweiten
Geschosses 3 von der innenliegenden Schutzeinrichtung 23 beeinträchtigt wird.
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Der Abstand 4 ist wesentlich:
wenn dieser Abstand sehr klein ist, dann ist die vom ersten Geschoß 2 ausgelöste Wirkung
der außenliegenden Schutzeinrichtung 14 noch
nicht abgeklungen, wenn das zweite Geschoß 3 auf diese auftrifft;
die außenliegende
Schutzeinrichtung 14 trägt
somit dazu bei, auch die Wirkung des zweiten Geschosses 3 zu
beeinträchtigen.
Der Abstand 4 kann aber auch so groß sein, daß das Auftreffen der beiden
Geschosse 2 und 3 praktisch Einzelereignisse bildet;
wenn in diesem Fall das zweite Geschoß 3 die erste Schutzeinrichtung 14 erreicht,
ist deren Reaktion auf das Auftreffen des ersten Geschosses 2 bereits
abgeklungen.
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Die Geschosse 2 und 3 können jeweils
von einem Wucht- oder
Hohlladungsgeschoß in
beliebiger Kombination gebildet sein. Hierbei verhält sich die
gezeigte Panzerung jeweils unterschiedlich. Die einzelnen möglichen
Bedrohungsfälle
sind in den 3 bis 5 gezeigt.
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Jede dieser Figuren weist sieben
Einzelabbildungen auf; von diesen stellen die beiden obersten jeweils
den Bedrohungsfall dar, und zwar zeigt die Abbildung links oben
die Kombination der Einzelgeschosse 2 und 3, die
mit kleinem Abstand 4 aufeinanderfolgen, während rechts
oben die gleiche Kombination mit großem Abstand 4 gezeigt
ist.
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Die a, b und c zeigen
den aufeinanderfolgenden Abblauf beim Auftreffen der über diesen Abbildungen
gezeigten Geschoßkombination
mit kleinem Abstand 4, während die d und e den Ablauf beim Auftreffen der über diesen
gezeigten Geschoßkombination
mit großem
Abstand 4 zeigen.
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Ferner zeigen jeweils die a und d das Auftreffen
des ersten Geschosses 2 auf die außenliegende Schutzeinrichtung 14,
während
die c und e die
Wirkung des zweiten Geschosses 3 zeigen, wenn dieses auf
die innenliegende Schutzeinrichtung 23 auftrifft. In den b ist ferner die Auswirkung der außenliegenden
Schutzeinrichtung 14 auf das nur mit kurzem Abstand dem
ersten Geschoß 2 nachfolgende
zweite Geschoß 3 gezeigt.
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Das in 2 gezeigte
Tandemgeschoß ist aus
zwei Hohlladungsgeschossen gebildet. Bei diesen weist bevorzugt
das zweite Geschoß 3 eine
größere Wirkung
als das erste Geschoß 2 auf.
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Wie in der 2a gezeigt,
trifft das erste Hohlladungsgeschoß 2 auf die Sprengstoffpillen 8 der
außenliegenden
Schutzschicht 6 und wird in seiner Leistung reduziert.
Dabei schlägt
das erste Hohlladungsgeschoß 2 in
der Inertstoffplatte 9 (sh. 1) einen
Krater 26 aus. Besonders schwere Ladungen lösen auch
noch die Sprengstoffolie 10 aus und bilden in der Inertstoffplatte 12 einen
Krater 27 (2b).
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Hat die erste Ladung 2 die
Sprengstoffolie 10 nicht erreicht, so dringt die zweite
Ladung 3 durch den Krater 26 und zündet die
Sprengstoffolie 10. Hier wird der Strahl bereits gestört, erreicht
aber noch die Sprengstoffpillen 17 der Schutzschicht 15 der
innenliegenden Schutzeinrichtung 23 und zündet in
sehr ungünstigen
Fällen
auch noch die Sprengstoffolie 19 der innenliegenden Schutzeinrichtung 23 (c).
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Hat das erste Hohlladungsgeschoß 2 die Sprengstoffolie 10 der
ersten Schutzeinrichtung 14 gezündet (b),
so wird die Hohlladung des zweiten, dicht nachfolgenden Geschosses 3 nicht
nur durch an der Stelle 30 in den Strahl laufende Pillen 8 der
außenliegenden
Schutzschicht 6, sondern auch noch durch den sich bewegenden
Inertstoff der Inertstoffplatte 9 gestört und bildet einen Krater 28 (c). Diese Hohlladung des zweiten Geschosses 3 wird
allenfalls noch nach Bildung eines Kraters 29 die Sprengstoffpillen 17 der
Schutzschicht 15 der innenliegenden Schutzeinrichtung 23 zünden.
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Im Falle eines großen Abstands 4 zwischen den
beiden Geschossen 2 und 3 (rechte Seite der 2) ist der schwierigere
Schutzfall dann gegeben, wenn die Hohlladung des ersten Geschosses 2 die Sprengstoffolie 10 gezündet hat
und infolgedessen die Schutzschicht 6 und die Inertstoffschicht 7 abgesprengt
wurden, bevor das zweite Geschoß 3 auftrifft (d). In diesem Falle kommen die Sprengstoffpillen 17 und
die Sprengstoffolie 19 der innenliegenden Schutzeinrichtung 23 zur
Wirkung, so daß die
Ladung höchstens
einen Krater 31 in den Inertstoffschichten 21 und 22 (1) schlägt (e).
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In 3 ist
ein Tandemgeschoß gezeigt,
bei welchem das erste Geschoß 2 aus
einem Hohlladungsgeschoß und
das zweite Geschoß 3 aus
einem Wuchtgeschoß gebildet
ist.
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Die Wirkung zwischen dem ersten Hohlladungsgeschoß 2 und
der außenliegenden
Schutzeinrichtung 14 ist bereits in den a und b der 2 gezeigt.
Da das zweite, als Wuchtgeschoß ausgebildete
Geschoß 3 ohnehin
die Sprengstoffolie 10 auslöst, die Sprengstoffpillen aber
nicht zündet,
sind die in 3 für das erste
Geschoß 2 diskutierten
Fallunterscheidungen unerheblich. In jedem Fall wird aber das zweite
Geschoß (Wuchtgeschoß) 3 durch
die Inertstoffplatte 7 der außenliegenden Schutzschicht 6 und
die nachfolgende Inertstoffplatte 9 erheblich gestört. Nach
Bildung eines Kraters 32 (b)
zündet im
ungünstigten
Falle auch noch die Sprengstofffolie 19 der innenliegenden
Schutzeinrichtung 23. Jetzt wirken die Inertstoffplatten 12 und 13 der
außenliegenden
Schutzeinrichtung 14 sowie die Schutzschicht 15 der
innenliegenden Schutzeinrichtung 23 und die dieser nachfolgende
Inertstoffplatte 18 als vorderer Wirkteil der innenliegenden
Schutzeinrichtung 23. Infolge der Wirkung der beiden an
die Panzerplatte 25 angrenzenden Inertstoffplatten 21 und 22 wird
das Geschoß so
abgelenkt, wie dies in c der 3 gezeigt ist.
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Bei dem in der rechten Seite der 3 gezeigten Tandemgeschoß mit großem Abstand 4 zwischen
den beiden Teilgeschossen 2 und 3 wird vorausgesetzt,
daß das
erste, als Hohlladungsgeschoß ausgebildete
Geschoß 2 auch
die Sprengstoffolie 10 der außenliegenden Schutzeinrichtung 14 gezündet hat
und deren Inertstoffplatten 7 und 9 bereits abgesprengt
sind (d der 3). Dann wirkt die innenliegende Schutzeinrichtung 23,
die auf der Bedrohungsseite durch die Inertstoffplatten 12 und 13 verstärkt ist,
nun in der bereits beschriebenen Weise (e der 3).
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Bei dem in 4 gezeigten Tandemgeschoß ist das
erste Geschoß 2 ein
Wuchtgeschoß und
das zweite Geschoß 3 ein Hohlladungsgeschoß. Hier durchschlägt das erste
Geschoß 2 die
außenliegende
Schutzschicht 6 gegen Hohlladungsgeschosse, ohne deren
Sprengstoffpillen 8 zu zünden, und löst die Sprengstoffolie 10 der
außenliegenden
Schutzeinrichtung 14 aus, welche somit das Wuchtgeschoß 2 abfängt (a). Die in kurzem Abstand 4 folgende Hohlladung
des zweiten Geschosses 3 trifft entweder an der Stelle 33 auf
das Restgeschoß des
ersten Geschosses 2 oder auf die nicht ausgelösten Sprengstoffpillen 8.
Die somit bereits vorgestörte
Hohlladung des zweiten Geschosses 2 bildet in den Inertstoffplatten 12 und 13 einen
Krater 34 und löst
dabei sicher die Pillen 17 der Schutzschicht 15 der
innenliegenden Schutzeinrichtung 23 aus. Bei großer Leistung kann
auch noch die Sprengstoffolie 19 der innenliegenden Schutzeinrichtung 23 ausgelöst werden (b).
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Wie in c gezeigt,
bildet sich allenfalls noch ein Krater 34 in den Inertstoffplatten 21 und 22 der
innenliegenden Schutzeinrichtung 23; die eigentliche Panzerplatte 25 wird
nicht erreicht.
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Bei großem Abstand 4 zwischen
dem als Wuchtgeschoß ausgebildeten
Geschoß 2 und
dem als Hohlladungsgeschoß ausgebildeten
zweiten Geschoß 3 wurden
vor dem Auftreffen des zweiten Geschosses 3 infolge der
Zündung
der Sprengstoffschicht 10 die feindseitig vor dieser liegenden Schichten
abgesprengt, so daß das
Hohlladungsgeschoß 3 ohne
Vorstörung
auf die Inertstoffplatten 12 und 13 sowie die
innenliegende Schutzeinrichtung 23 trifft (d).
Es werden daher vermutlich bei der innenliegenden Schutzeinrichtung 23 nicht
nur deren Sprengstoffpillen 17, sondern auch deren Sprengstoffolie 19 ausgelöst. Der
sich hinter dieser in den Inertstoffplatten 21 und 22 bildende
Krater 35 (e) wird etwas
tiefer sein als der Krater 34 in c,
der von von einem bereits vorgestörten Hohlladungeschoß 3 verursacht
wurde.
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Das in 5.
gezeigte Tandemgeschoß ist aus
zwei Wuchtgeschossen gebildet. Wie ersichtlich, ist hierbei das
erste Geschoß 2 in
der Regel wesentlich leichter als das zweite Geschoß 3.
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In diesem Fall löst das erste Geschoß 2 die Sprengstofffolie 10 der
außenliegenden
Schutzeinrichtung 14 aus und wird in dieser abgefangen (a). Das nachfolgende zweite Geschoß 3,
das ebenfalls als Wuchtgeschoß ausgebildet
ist, folgt mit nur geringem Abstand 4 dem ersten Geschoß 2 und durchläuft somit
das Wirkteil der außenliegenden Schutzeinrichtung 14,
solange dieses noch beschleunigt ist. Das somit bereits vorgestörte zweite Wuchtgeschoß 3 dringt
nun in die innenliegende Schutzeinrichtung 23 ein (b), zündet
deren Sprengstofffolie 19 und wird so abgelenkt, wie dies bereits
in c der 3 gezeigt ist (e).
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Bei großem Abstand 4 zwischen
dem ersten Wuchtgeschoß 2 und
dem zweiten Wuchtgeschoß 3 verhält sich
die Schutzanordnung 24 so, wie dies bereits anhand der d und c der 3 beschrieben wurde. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zugehörige Beschreibung verwiesen.
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Die gezeigte Panzerung 24, 25 bezieht
sich auf den allgemeinsten Fall und soll allen nur denkbaren Bedrohungen
entgegenwirken. In der Praxis ist jedoch nur mit bestimmten Typen
von Tandemgeschossen zu rechnen, so daß die Panzerung durch Anpassen
an diese Typen wesentlich vereinfacht werden kann. Bei einem Tandemgeschoß, das in 5 gezeigt ist und das aus
zwei Wuchtgeschossen mit großem
Abstand besteht, kann z.B. auf die Schutzschichten 6 und 15 der
außen-
und innenliegenden Schutzeinrichtung 14, 23 verzichtet
werden, da diese Schutzschichten gegenüber Wuchtgeschossen unwirksam
sind.
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Es kann nach dem derzeitigen Stand
der Technik davon ausgegangen werden, daß das erste Geschoß 2 deutlich
schwächer
ausgelegt ist als das zweite Geschoß 3. Hierbei ist voraussichtlich
mit einer Kombination aus einem Hohlladungs- und einem Wuchtgeschoß sowie
aus zwei Wuchtgeschossen zu rechnen. Damit ergeben sich bei der
gezeigten Panzerung die folgenden Konsequenzen: die Schutzschicht 15 der
innenliegenden Schutzeinrichtung 23 kann entfallen, und
die zwischen dieser Schutzschicht und der Sprengstoffolie 19 der
innenliegenden Schutzeinrichtung 23 vorgesehene Inertstoffplatte 18 kann
erheblich reduziert werden.
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Es ist mit einem Bedrohungskaliber
zwischen 120 mm und 125 mm zu rechnen, wobei sich dann ein Massenverhältnis zwischen
erstem Geschoß 2 und
zweiten Geschoß 3 von
1 : 10 ergibt. Bei vergleichbaren Werkstoffen ähnlicher geometrischer Verhältnisse
ergibt sich ein Durchmesserverhältnis von
1 : 2. Weiterhin wird angenommen, daß das zweite Geschoß 3 in
erster Näherung
der in diesem Kaliberbereich heute üblichen Bedrohung entspricht. Wenn
die Panzerung gegenüber
der Flugbahn des Tandemgeschosses um 65° geneigt ist, dann ergibt sich
eine Gesamtdicke für
die Schutzanordnung 24 von 215 mm und eine Gesamtmasse
von 1 100 kg/m2. Somit ist die Gesamtmasse
erheblich kleiner als jene einer konventionellen Panzerung, die
allein für
das zweite Geschoß 3 Schutz
bieten sollte.
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Die Anordnung wehrt auch erheblich
höhere Einzelbedrohungen
ab, z.B. sehr große
Hohlladungen oder schwere Pfeilgeschosse. Für Hohlladungen ist die Wirksamkeit
auch dann gewährleistet,
wenn diese senkrecht auf die Panzerung aufschlagen.
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Beim Auftreffen eines Einzelgeschosses wird
nur die außenliegende
Schutzeinrichtung 14 beschädigt; die innenliegende Schutzeinrichtung 23 bleibt
unbeschädigt
und bietet gegen ein zweites Einzelgeschoß noch vollen Schutz. Auch
beim Auftreffen eines Tandemgeschosses verbleibt in der Regel noch
ein erheblicher Anteil der Schutzanordnung 24, der noch
imstande ist, einen beträchtlichen
Restschutz zu bieten.
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Wie aus der obigen Erörtertung
der einzelnen möglichen
Bedrohungsfälle
ersichtlich ist, ist die Gesamtwirkung der beiden Schutzeinrichtungen 14 und 23 höher als
die Summe der Einzelwirkungen.