DE3934364C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65G—TRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
- B65G69/00—Auxiliary measures taken, or devices used, in connection with loading or unloading
- B65G69/28—Loading ramps; Loading docks
- B65G69/287—Constructional features of deck or surround
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Überladebrücke, insbesondere an
Bahnrampen zum stirnseitigen Be- und Entladen von Containern
auf Eisenbahnwaggons, mit einer Brückenplatte, die schwenkbar
an einem entlang einer von den Eisenbahnschienen angeordneten,
ortsfesten Schiene mittels
Rädern geführten Wagen gelagert ist, mit dem die Brückenplatte
parallel zur Rampe verfahrbar ist.
Derartige Überladebrücken ermöglichen es, mit geeigneten Hub
fahrzeugen die Container von der Rampe direkt zu befahren und
sie zu be- oder entladen. Anders als bei containerbeladenen
Straßenfahrzeugen, die es ermöglichen, den Container stirnsei
tig an eine Rampe heranzufahren, sind Container auf Eisenbahn
waggons immer parallel zu Rampen abgestellt. Wenn die Container
nur stirnseitige Öffnungen aufweisen, gestaltet sich das Be-
und Entladen mit Flurförderzeugen besonders problematisch, da
das von der Rampe anfahrende Flurförderzeug vor dem Befahren
des Containers seine Fahrtrichtung um 90° ändern muß und dazu
ausreichend Platz benötigt.
Zur Lösung dieses Problems sind rechteckige Plattformen bekannt,
die an ihren Längskanten mit Überfahrblechen ausgerüstet sind
und stirnseitig vor den abgekoppelten Waggon gestellt werden.
Nachteilig an dieser Lösung ist, daß zum Aufstellen der Platt
form zunächst die Waggons abgekuppelt werden müssen, so daß
ein Be- und Entladen von Waggons, die sich noch im Zugverband
befinden, nicht möglich ist.
Die Plattformen sind darüber hinaus sehr schwer und müssen vom
Gleisbett aus mit Hilfe von Flurförderzeugen in ihre Stellung
gebracht werden.
Derartige Probleme werden durch eine aus der EP 1 93 119 A1 be
bekannte Konstruktion vermieden, bei der an einem vertikalen Ge
rüst eine Brückenplatte um eine horizontale Achse schwenkbar
angelenkt ist, wobei das Gerüst auf einem Wagen mittels eines
entlang einer ortsfesten Schiene von Rädern geführten Wagens
parallel zur Bahnrampe verfahrbar ist. Das Gerüst ist dabei auf
der der Bahnrampe gegenüberliegenden Seite der Schiene angeord
net, so daß beim Schwenken in die horizontale Position sich die
Brückenplatte auf der Bahnrampe abstützt. Zusätzlich kann die
Brückenplatte an dem Gerüst vertikal aus dem Lichtraumprofil
des Gleises nach oben herausgefahren werden. Diese Konstruktion
benötigt aufwendige Antriebsvorrichtungen und baut infolge ihres
Gerüstes relativ hoch, was sie nachteilig verteuert. Darüber
hinaus wird eine Fernsteuerung benötigt, wenn man das Gerüst
von der Rampe aus bedienen möchte.
Die DE-AS 11 57 547 beschreibt eine an der Laderampe längs ver
fahrbare Bühne mit einem höhenverstellbaren Hubwagen und einer
daran vertikal hochklappbaren Plattform. Da die Plattform vom
Hubwagen frei auskragt, weist sie auf der gegenüberliegenden
Seite des Hubwagens ein Stützrad auf, um das Moment abzufangen.
Die Statik dieser Vorrichtung bedingt aufwendigen Stahlbau. Da
rüber hinaus kann bei bestehenden Anlagen die Vorrichtung nur
dann nachgerüstet werden, wenn die Rampenvorderkante entsprechend
gekürzt wird. Außerdem entsteht dadurch ein nachteilig großer
Abstand zwischen dem Lichtraumprofil des Eisenbahnwaggons
und der Rampenkante.
Demgegenüber weist die aus der Zeitschrift "Fördern und Heben",
1974, Nr. 13, S. 1278, bekannte Vorrichtung den Vorteil auf, daß
sie nicht freitragend ausgebildet ist. Die Brückenplatte ist als
Träger mit zwei Auflagern geformt. Das eine Auflager stellt die
Rampenkante dar, das andere ein Hubwagen, der auf der gegenüber
liegenden Seite der Eisenbahnschienen angeordnet ist. Da die
Plattform nicht klappbar ist, sind aufwendige Führungsholme er
forderlich, um sie für die Durchfahrt über das Lichtraumprofil
des Eisenbahnwaggons anzuheben.
Die DE-PS 31 43 930 beschreibt eine klappbare Brückenplattform
mit einem aufwendig konstruierten Wagen. Auch bei dieser Kon
struktion sind für ein Nachrüsten aufwendige Abbruch- und Än
derungsarbeiten am bestehenden Baukörper durchzuführen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Überladebrücke zum stirn
seitigen Be- und Entladen von Containern auf Eisenbahnwaggons
anzugeben, die ohne große bauliche Änderungen auch an bestehen
den Baukörpern nachgerüstet werden kann, ohne in das Lichtraum
profil von Eisenbahnwaggons zu ragen, und die von der Bahnrampe aus
bedienbar und kostengünstig zu fertigen ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die ortsfeste Schiene
einen größeren Abstand zu den Eisenbahnschienen aufweist als
die Rampenkante, daß Stützpunkte und/oder Stützen vorgesehen sind,
die die Brückenplatte außerhalb der Waggonladefläche abstützen
und daß rampenseitig ein Auffahrkeil angeordnet ist, der vorzugs
weise schwenkbar um eine zur Rampenkante parallele Achse ausge
bildet ist.
Die erfindungsgemäß angeordnete Schiene ermöglicht
es, die Brückenplatte auf der Rampe selbst anzuordnen, so daß
sie von dort aus auch bedienbar ist und trotzdem nicht in das
Lichtraumprofil der Gleisanlage ragt. Aufgrund der Stützpunkte
können vorteilhaft auch Container entladen werden, die so nah
an der Kante der Waggonfläche stehen, daß diese nicht mehr als
Auflage genutzt werden kann. Durch die Auflagepunkte entfällt
vorteilhaft die Notwendigkeit, an der gegenüberliegenden Seite
der Rampenkante ein aufwendiges, möglicherweise noch höhenver
stellbares und längsverschiebbares Gerüst zum Abstützen der
Brückenplatte vorzusehen. Die erfindungsgemäße Konstruktion
läßt sich somit kostengünstiger als bekannte Lösungen herstel
len und darüber hinaus einfacher bedienen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß sie an ihren zur Rampenkante
senkrechten angeordneten Kanten ein oder zwei
Überfahrbleche aufweist, die vorzugsweise an der
Brückenplatte mittels eines Doppelscharniers
angelenkt sind. Niveauunterschiede zwischen der
Ladefläche des Containers und der Brückenplatte
werden somit vorteilhaft ausgeglichen. Das
Doppelscharnier ermöglicht es, die Überladebrücke
um angenähert 180° zu schwenken, so daß sie in der
senkrechten Stellung der Brückenplatte den Verkehr
auf der Rampe nicht behindert und möglichst wenig
Platz benötigt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Stützpunkte auf Pufferträger
eines Waggons aufsetzend angeordnet sind. Dies
ermöglicht, die Brückenplatte für geringere
Biegemomente auszulegen, so daß auch diese
Maßnahme zur weiteren Verringerung des Gewichts
und somit leichteren Handhabung beiträgt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Stützen und/oder Stützpunkte
angelenkt sind, die Stützen die Brückenplatte auf
dem Boden abstützen. Dies ermöglicht die Beladung
von Containern auch wenn die Waggons abgekoppelt
sind und seitlich der Überladebrücke nur ein
Waggon steht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Stützpunkte federnd
ausgebildet sind, vorzugsweise mit einem Federweg
von 4-6 cm. Dies bewirkt, daß gleichzeitig alle
Stützpunkte tragen und ermöglicht somit eine
weitere Gewichtsverminderung der Brückenplatte.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Stützen Rollen aufweisen.
Durch die Rollen kann die Brückenplatte, auch
nachdem sie zwischen Waggons eingeschwenkt wurde,
vorteilhaft parallel zur Rampenkante verfahren
werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß sie beim Befahren selbsttätig
arretierend ausgebildet ist. Diese Maßnahme
fördert die Sicherheit gegen Verrutschen beim
Bremsen von Flurförderzeugen auf der
Brückenplatte. Da keine zusätzlichen Sicherungen
erforderlich sind, wird die Bedienung erleichtert
und Bedienungsfehler vermieden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß sie Anschläge aufweist, die in
nahezu horizontaler Lage der Brückenplatte eine
Bewegung parallel zur Rampenkante begrenzen. Auch
diese Maßnahme wirkt sicherheitserhöhend, da sie
zur kraftschlüssigen Festlegung beim Befahren der
Brücke noch zusätzlich eine formschlüssige
Begrenzung des möglichen Verfahrweges der
Brückenplatte bewirkt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Brückenplatte und ggf. der zur
Rampenkante parallel schwenkbare Auffahrkeil sowie
die Überfahrbleche in vertikaler Schwenkposition
arretierbar sind. Hierdurch wird vermieden, daß
die Brückenplatte, beispielsweise infolge von
Windkräften, in das Lichtraumprofil des Gleises
unbeabsichtigt hineinragt.
Der Werkstoff Aluminium gibt der Brückenplatte
vorteilhaft elastische Eigenschaften, wobei die
stählernen Überfahrbleche oder der Auffahrkeil die
Verformungen der Brückenplatte zu den relativ
festen Ladeflächen des Containers ausgleichen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Schwenkachsen der
Brückenplatte und des Auffahrkeils einen Abstand
aufweisen, der größer ist als die Bauhöhe der
Überfahrbleche. Hierdurch benötigt die
Überladebrücke im ungenutzten Zustand besonders
wenig Raum auf der Laderampe, da sowohl der
Auffahrkeil als auch die Brückenplatte vertikal
eingeschwenkt werden können, und die
Überfahrbleche dazwischen im eingeklappten Zustand
noch Platz finden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Brücke Schwenklagerteile
aufweist, die vorzugsweise über Rollen auf der
sich Rampe abstützend ausgebildet sind. Durch die
Rollen kann die Überladebrücke leicht von Hand
entlang der Laderampe verschoben werden. Da auch
diese Rollen federnd ausgebildet sein können,
nehmen die Schwenkachsen beim Befahren keine
Biegekräfte auf. Sie stützen sich dann direkt auf
der Rampe ab und arretieren dabei die
Überladebrücke selbsttätig in ihrer Lage.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Brückenplatte und/oder der
Auffahrkeil Gewichtsausgleichfedern aufweist, die
vorzugsweise als Wickelfedern ausgebildet sind.
Hierdurch wird eine manuelle Handhabung der
Brückenplatte ermöglicht, wobei die Bauhöhe durch
die Feder mit nebeneinander angeordneten Wendeln
vorteilhaft gering gehalten wird, im Vergleich zu
anderen Lösungen des Gewichtsausgleichs.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
ergibt sich aus der Beschreibung
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren, wobei gleichwirkende Mittel in den
einzelnen Figuren mit gleichen Bezugszeichen
versehen sind.
Die Figuren zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine schematisch dargestellte
Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Überladebrücke in ihrer
Gebrauchsposition,
Fig. 2 eine schematisch dargestellte Aufsicht
der erfindungsgemäßen Überladebrücke in
Gebrauchspostion,
Fig. 3 eine schematisch dargestellte
Seitenansicht der Überladebrücke,
Fig. 4 eine Aufsicht auf ein Doppelscharnier,
Fig. 5 einen Schnitt durch ein Doppelscharnier
gemäß Schnittlinie V-V aus Fig. 4 und
Fig. 6 einen Schnitt durch ein Doppelscharnier
gemäß Schnittlinie VI-VI aus Fig. 4.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte
Überladebrücke, die insgesamt mit 1 bezeichnet
ist, besteht im wesentlichen aus einer
Brückenplatte 2, einem Auffahrkeil 3,
Überfahrblechen 23 sowie Stützen 4 und wird in
einer Schiene 5 mittels eines Wagen 6 mit mehreren
vertikalen und horizontalen Rädern geführt. Mit
dem Wagen 6 sind Schwenklagerteile 7 und 8 der
Brückenplatte bzw. des Auffahrkeils über ein
Verbindungsteil 9 starr verbunden.
Strichpunktiert ist die in die vertikale Position
geklappte Überladebrücke dargestellt.
In der horizontalen Position überspannt die
Brückenplatte 2 die in einem befahrbaren Gleisbett
10 dargestellten Gleise 11, auf denen Radsätze 12
von Eisenbahnwaggons 13 laufen. Von einem zu
entladenden Eisenbahnwaggon sind schematisch nur
die Radsätze 12 mit Tragkonstruktionen 14, die
Puffer 15 und die Stirnfläche eines Containers 16
dargestellt.
Die Be- und Entladung der auf Eisenbahnwaggons
stehenden Container erfolgt von der Rampe 17 aus.
Die Rampenkante 18 springt vor. Unter der
Rampenkante 18 ist die Führungsschiene 5 für den
Wagen 6 der Überladebrücke 1 angeordnet. Die
Brückenplatte 2 stützt sich rampenseitig mittels
Schwenklagerteil 7 auf der Rampe 17 ab und auf der
gegenüberliegenden Seite des Gleises 11 mittels
der um Achse 34 schwenkbaren Stützen 4 auf dem
Gleisbett 10 ab.
Als zusätzliche Auflagerpunkte weist die
Brückenplatte 2 Stützpunkte 19 auf, die federnd
ausgebildet sein können. Entsprechend können auch
die Schwenklagerteile 7 und 8 sowie die Stützen 4
federnd ausgebildet sein, so daß sich die
Überladebrücke erst unter Last fest auf der Rampe
bzw. dem Gleisbett abstützt. Diese kraftschlüssige
Verbindung verhindert unbeabsichtigtes Verschieben
der Brücke infolge horizontaler Kräfte,
beispielsweise beim Bremsen der Flurförderzeuge.
Fig. 2 zeigt die in Fig. 1 dargestellte Situation
als Aufsicht. Zusätzlich ist ein weiterer
Container 16 dargestellt. Der Auffahrkeil 3 und
die Brückenplatte 2 sind mittels
Schwenklagerteilen 7 und 8 in seitlichen Konsolen
20 gehalten, die ihrerseits mit dem in dieser
Ansicht nicht erkennbaren Wagen 6 (Fig. 1) fest
verbunden sind.
Der Abstand zwischen Containerladekante 21 und der
Brückenplattenkante 22 wird mittels
Überfahrblechen 23 überbrückt. Damit diese
Überfahrbleche 23 nicht verrutschen, können sie an
ihrer Unterseite Anschläge besitzen, die sich beim
Verlagern gegen die Brückenplattenkante 22 bzw.
die Containerladekante 21 anlegen. Als
Überfahrbleche können Konstruktionen Verwendung
finden, wie sie sonst auch zum Überbrücken des
Abstandes zwischen einem seitlich beladbaren
Waggon und der Laderampe verwendet werden.
Die Überfahrbleche können aber auch auf einer
Seite oder auf beiden Seiten der Brückenplatte
angelenkt sein.
Fig. 3 zeigt die in Fig. 2 dargestellte Situation
aus einer Sicht gemäß Pfeil III aus Fig. 1. Zur
besseren Erkennbarkeit der Stützpunkte 19 wurden
Stützen 4 in dieser Ansicht nicht gezeichnet.
Unterhalb der Überladebrücke sind die Stützpunkte
19 sichtbar, die sich auf den Pufferträgern 25 der
Eisenbahnwaggons 13 abstützen. Zusätzlich können
weitere Stützpunkte 26 vorgesehen werden, die sich
auf den Puffern selbst abstützen.
Anders als in den Fig. 1 und 2 sind die
Überfahrbleche 23 nicht lose zur Überbrückung der
Containerladekante 21 und der Brückenplatte 2
aufgelegt, sondern mittels eines Doppelscharniers
27 gelenkig an die Brückenplatte 2 angelenkt.
Fig. 4 zeigt ein derartiges Doppelscharnier. Es
besteht im wesentlichen aus zwei in axialer
Fluchtung angeordneten Hülsen 28, 29, 30 und 31,
die auf zwei Achsen 32 und 33 aufgesteckt sind.
Auf Achse 32 wechseln sich Hülsen 28 und 29 ab,
während sich entsprechend auf Achse 33 die Hülsen
30 und 31 abwechseln. Die Hülsen 29 und 31 sind
durch eine Schweißnaht miteinander verbunden,
während die Hülse 28 mit der Brückenplatte 2 und
die Hülse 30 mit dem Auffahrkeil 23 durch
Schweißnähte verbunden sind. Die Achsen 32 und 33
sind an ihren Enden gegen axiales Verschieben
gesichert.
Fig. 5 und 6 zeigen Schnitte durch die
Anordnung gemäß Schnittverlauf V-V bzw. VI-VI aus
Fig. 4. Fig. 5 stellt dabei dar, wie die Hülsen 28
und 30 an dem Brückenplateau 2 bzw. dem
Überfahrblech 23 angeschweißt sind, während Fig. 6
die entsprechenden Situation zeigt, bei der Hülse
29 und 31 zusammengeschweißt sind. Vorteil dieser
Konstruktionsweise ist es, daß das Überfahrblech
23, wie in Fig. 6 gestrichelt dargestellt, um 180°
geschwenkt werden kann, so daß es in der
vertikalen Stellung der Brückenplatte 2 zwischen
dieser und dem ebenfalls vertikal gestellten Keil
3 sparend eingeklappt werden kann.
Zur Benutzung wird die zunächst vertikal in die
Ruhelage eingeschwenkte Überladebrücke 1 in die
Pfeilrichtungen 24 entlang der Rampenkante 18
parallel verschoben bis sie so zwischen zwei
Containern 16 eines haltenden Zuges positioniert
ist. Das Verfahren in Pfeilrichtung 24 kann sowohl
manuell als auch mit Hilfe eines Antriebes
erfolgen, der vorzugsweise die Räder des Wagens 6
(Fig. 1) elektromotorisch treibt. Danach wird die
Brückenplatte 2 und der Auffahrkeil 3 in die
horizontale Nutzlage geschwenkt. Auch diese
Bewegung kann entweder manuell oder kraftbetätigt
erfolgen. Zur manuellen Betätigung wird dazu eine
Ausgleichsfeder vorgesehen, die die Gewichtskräfte
der Brückenplatte 2 bzw. des Auffahrkeils 3
ausgleicht, so daß die Bedienkräfte manuell
beherrschbar werden. Zum kraftbetätigten Schwenken
können hydraulisch betätigte Kolben-
Zylindereinheiten vorgesehen werden, die
beispielsweise zwischen Unterseite der
Brückenplatte und Verbindungsteil 9 anzuordnen
sind.
Beim Schwenken in die horizontale Position klappen
die um Achsen 34 schwenkbaren Stützen 4
selbsttätig in ihre vertikale Position bis sie
sich auf dem Gleisbett 10 abstützen.
Gleichzeitig setzen an den Stützpunkten 19
vorgesehene Stützlager auf den Pufferträgern des
Waggons auf, wobei sie leicht einfedern. Über die
Stützpunkte 19 werden deshalb Teile der Last von
der Tragkonstruktion des Waggons abgefangen.
Nach Abschluß des Be- oder Entladevorgangs wird
die Überladebrücke wieder in die vertikale
Ruheposition geschwenkt.
Auf diese Weise ist eine kostengünstigere und
leicht handhabbare Überladerbrücke geschaffen, die
die Probleme beim Be- und Entladen von Containern
auf Eisenbahnwaggons löst.
Der Übersichtlichkeit halber wurden die spezielle
Ausbildung der einfederbaren Stützpunkte 19 und
der Wagen 6 im Detail nicht dargestellt. Die
Ausgestaltung dieser Details liegt im Rahmen des
fachmännischen Könnens, wobei für den Wagen
beipielsweise eine Konstruktion verwendbar ist,
wie sie aus der DE-AS 21 19 331 bekannt ist.
Positionsliste
1 Überladebrücke
2 Brückenplatte
3 Auffahrkeil
4 Stütze
5 Schiene
6 Wagen
7 Schwenklagerteil
8 Schwenklagerteil
9 Verbindungsteil
10 Gleisbett
11 Gleis
12 Radsatz
13 Eisenbahnwaggon
14 Tragkonstruktion
15 Puffer
16 Container
17 Rampe
18 Achse
19 Stützpunkt
20 Konsole
21 Containerladekante
22 Brückenplattenkante
23 Überfahrblech
24 Pfeilrichtung
25 Pufferträger
26 Stützpunkt, weitere
27 Doppelscharnier
28 Hülse
29 Hülse
30 Hülse
31 Hülse
32 Achse
33 Achse
34 Achse
35 Anschlagleiste
2 Brückenplatte
3 Auffahrkeil
4 Stütze
5 Schiene
6 Wagen
7 Schwenklagerteil
8 Schwenklagerteil
9 Verbindungsteil
10 Gleisbett
11 Gleis
12 Radsatz
13 Eisenbahnwaggon
14 Tragkonstruktion
15 Puffer
16 Container
17 Rampe
18 Achse
19 Stützpunkt
20 Konsole
21 Containerladekante
22 Brückenplattenkante
23 Überfahrblech
24 Pfeilrichtung
25 Pufferträger
26 Stützpunkt, weitere
27 Doppelscharnier
28 Hülse
29 Hülse
30 Hülse
31 Hülse
32 Achse
33 Achse
34 Achse
35 Anschlagleiste
Claims (14)
1. Überladebrücke, insbesondere an Bahnrampen zum stirnseiti
gen Be- und Entladen von Containern auf Eisenbahnwaggons, mit
einer Brückenplatte, die schwenkbar an einem entlang einer
ortsfesten Schiene mittels Rädern geführten Wagen gelagert ist,
mit dem die Brückenplatte parallel zur Rampe verfahr
bar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die ortsfeste Schiene
(5) einen größeren Abstand zu den Eisenbahnschienen aufweist
als die Rampenkante, daß Stützpunkte (19) und/oder Stützen
(4) vorgesehen sind, die die Brückenplatte (2) außerhalb
der Waggonladefläche abstützen und daß rampenseitig ein Auf
fahrkeil (3) angeordnet ist, der vorzugsweise schwenkbar
um eine zur Rampenkante (18) parallele Achse ausgebildet
ist.
2. Überladebrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sie an ihren zur Rampenkante (18) senkrecht angeordneten
Kanten (22) ein oder zwei Überfahrbleche (23) aufweist, die
vorzugsweise an der Brückenplatte (2) mittels eines Doppel
scharniers (Fig. 4) angelenkt ist.
3. Überladebrücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Stützpunkte (19) auf Pufferträger eines Waggons
aufsetzend angeordnet sind.
4. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, daß die Stützen (4) angelenkt sind und die Stützen (4)
die Brückenplatte (2) auf dem Boden abstützen.
5. Überladebrücke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützpunkte (19) federnd ausgebildet sind, vorzugsweise
vorzugsweise mit einem Federweg von 4-6 cm.
6. Überladebrücke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützen (4) Rollen aufweisen.
7. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie beim Befahren selbsttätig arretierend
ausgebildet ist.
8. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Anschläge aufweist, die in
nahezu horizontaler Lage der Brückenplatte (2) eine Bewe
gung parallel zur Rampenkante (18) begrenzen.
9. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brückenplatte (2) und ggf.
der zur Rampenkante (18) parallel schwenkbare Auffahrkeil
(3) sowie die Überfahrbleche (23) in vertikalerSchwenkposition
arretierbar sind.
10. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brückenplatte (2) aus Aluminium
und der Auffahrkeil (3) und/oder die Überfahrbleche
(23) aus Stahl bestehen.
11. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen der
Brückenplatte (2) und des Auffahrkeils (3) einen Abstand
aufweisen, der größer ist als die Bauhöhe der Überfahrbleche.
12. Überladebrücke nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke Schwenklager
teile (7, 8) aufweist, die vorzugsweise über Rollen auf der
Rampe (17) sich abstützend ausgebildet sind.
13. Überladebrücke nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rollen federnd ausgebildet sind.
14. Überladebrücke nach einem oder mehreren der vorhandenen An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brückenplatte (2)
Gewichtsausgleichsfedern aufweist, die vorzugsweise als Wickelfedern
ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893934364 DE3934364A1 (de) | 1989-10-14 | 1989-10-14 | Ueberladebruecke fuer bahnrampen zum be- und entladen von containern |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893934364 DE3934364A1 (de) | 1989-10-14 | 1989-10-14 | Ueberladebruecke fuer bahnrampen zum be- und entladen von containern |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3934364A1 DE3934364A1 (de) | 1991-04-25 |
DE3934364C2 true DE3934364C2 (de) | 1991-08-08 |
Family
ID=6391491
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19893934364 Granted DE3934364A1 (de) | 1989-10-14 | 1989-10-14 | Ueberladebruecke fuer bahnrampen zum be- und entladen von containern |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3934364A1 (de) |
Families Citing this family (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102007052062B3 (de) * | 2007-10-30 | 2008-08-14 | Rawie Gmbh & Co. Kg | Prellbock mit integrierter Verladeeinrichtung |
RU2652479C1 (ru) * | 2017-06-01 | 2018-04-26 | Общество с ограниченной ответственностью "Модуль" (ООО "Модуль") | Способ загрузки и разгрузки контейнеров, перевозимых железнодорожными платформами |
Family Cites Families (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE1157547B (de) * | 1961-04-20 | 1963-11-14 | Windhoff Rheiner Maschf | Fahrbare UEberladebuehne mit vertikal hochklappbarer Plattform |
DE3143930A1 (de) * | 1981-11-05 | 1983-05-11 | Trepel Ag, 6200 Wiesbaden | "vorrichtung zum be- und entladen von in vertiefungen stehenden fahrzeugen" |
DE3506723A1 (de) * | 1985-02-26 | 1986-09-04 | Kurt 3015 Wennigsen Alten | Ueberfahrbruecke |
DE3703096A1 (de) * | 1986-12-13 | 1988-06-16 | Dieter Goessl | Transportable ueberladebruecke, insbesondere fuer container mit kopfentladung auf eisenbahn-plateauwagen |
-
1989
- 1989-10-14 DE DE19893934364 patent/DE3934364A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3934364A1 (de) | 1991-04-25 |
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