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DE3003616A1 - Verfahren zur be- und entladden von tiefladewagen fuer den huckepack-verkehr von srassenfahrzeugen und grossraumbehaeltern und tiefladewagen zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur be- und entladden von tiefladewagen fuer den huckepack-verkehr von srassenfahrzeugen und grossraumbehaeltern und tiefladewagen zur durchfuehrung des verfahrens

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DE3003616A1
DE3003616A1 DE19803003616 DE3003616A DE3003616A1 DE 3003616 A1 DE3003616 A1 DE 3003616A1 DE 19803003616 DE19803003616 DE 19803003616 DE 3003616 A DE3003616 A DE 3003616A DE 3003616 A1 DE3003616 A1 DE 3003616A1
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DE
Germany
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low
loading
bogies
wagon according
unloading
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DE19803003616
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Rudolf 2102 Hamburg Behrens
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Individual
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Priority to PCT/DE1981/000026 priority patent/WO1981002142A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D47/00Loading or unloading devices combined with vehicles, e.g. loading platforms, doors convertible into loading and unloading ramps
    • B61D47/005Loading or unloading devices combined with road vehicles carrying wagons, e.g. ramps, turntables, lifting means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)
  • Handcart (AREA)

Description

  • BEZEICHNUNG: Verfahren zum Be- und Entladen
  • von Tiefladewagen für den Huckepack-Verkehr von Straßenfahrzeugen und Großraumbehältern und Tiefladewagen zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Be- und Entladen von Tiefladewagen für den Huckepack-Verkehr von Straßenfahrzeugen und Großbehältern und einen Tiefladewagen für den Huckepack-Verkehr mit einer auf Drehgestellen aufliegenden Tiefladebrücke, insbesondere für den Transport von Großbehältern und Straßenfahrzeugen.
  • Es ist bekannt, Tiefladewagen für den Huckepack-Verkehr von Straßenfahrzeugen und Großraumbehältern wie Containern u.
  • dgl. zu verwenden, bei denen eine Beladung des Tiefladewagens durch stirnseitiges Befahren erfolgt. Hierbei besteht der Nachteil, daß bei einem Güterzug die Be- und Entladung der Tiefladewagen jeweils nacheinander erfolgen muß, wodurch der Beladevorgang relativ viel Zeit in Anspruch nimmt.
  • Darüber hinaus besteht bei üblichen Tiefladewagen der Nachteil, daß bei Lastkraftwagen oder Großraumbehältern mit großer Eckhöhe die für Eisenbahntransporte erforderliche Profilfreiheit überschritten wird, so daß ein Eisenbahntransport nicht mehr durchgeführt werden kann. Um dies zu vermeiden, müssen spezielle Tiefladewagen verwendet werden, die durch Verwendung kleiner Räder oder einer Hilfseinrichtung zur Absenkung der Räder der geladenen Fahrzeuge eine ausreichend niedrige Eckhöhe ermöglichen. Abgesehen davon, daß Tiefladewagen mit extrem kleinen Rädern nur eine relativ kleine Fahrgeschwindigkeit gestatten bzw. bei Verwendung von Hilfseinrichtungen zum Absenken der Fahrzeugräder technisch sehr aufwendig und kompliziert und im robusten Eisenbahnbetrieb störanfällig sind, besteht auch bei diesen Sonderformen von Tiefladewagen der Nachteil, daß eine Entladung eines Waggons aus dem Zugverband heraus nicht möglich ist.
  • Wenn also Fahrzeuge oder Großraumbehälter im Huckepack-Verkehr nach verschiedenen Orten transportiert werden sollen, bedarf es zur Minimierung von Rangiervorgängen der Aufstellung exakter Wagenpläne, die nicht variabel sind, so daß kurzfristig anfallende geänderte Bedürfnisse nicht mehr berücksichtigt werden können. Um diese Nachteile zu vermeiden, ist für Großraumbehälter auch schon ein seitliches Beladen der Tiefladewagen vorgeschlagen worden. Dies erfordert jedoch bei sondere Vorrichtungen, um die Großraumbehälter von der Ladefläche eines Lastkraftwagens auf die Ladefläche des Tiefladewagens zu verschieben. Auch hierbei ist ein schneller Huckepack-Verkehr nicht möglich Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Tiefladewagen ohne höhenverstellbare Tiefladebrücke zu schaffen, dessen Drehgestelle Räder üblicher Durchmesser aufweisen und der bei Einhaltung der für den Eisenbahntransport erforderlichen Profilfreiheit durch tiefe Lagerung des Tragebodens ein individuelles seitliches Beladen und Entladen üblicher Straßenfahrzeuge gestattet, ohne daß es besonderer Verschiebevorrichtungen, Hilfseinrichtungen oder Dienstleistungen Dritter bedarf Erfindungsgemäß erfolgt die Lösung der Aufgabe dadurch, daß zum Be- und Entladen des Tiefladewagens die befahrbare Ladefläche symmetrisch zur Zuglängsachse verschwenkt und an den Endabschnitten mit einer Be- und Entladerampe in Wirkverbindung gebracht wird. Dieses kann dadurch durchgeführt werden, daß jeder Tiefladewagen auf einem schwenkbaren Gleisstück von den vor- und nachgeordneten Tiefladewagen oder anderen Eisenbahnwagen losgekoppelt zur Be- und Entladung bis zur Anlage an eine Be- und Entladerampe verschwenkt wird. Es ist aber auch möglich, die endseitig auf Drehgestellen aufliegende Tiefladebrücke des Tiefladewagens derart zur Wagenlängsachse zu verschwenken, daß der eine Endabschnitt der Tiefladebrücke oder aber beide Endabschnitte an einer Be-und Entladerampe zum Be- und Entladen anliegen. Vorzugsweise werden die Endabschnitte der Tiefladebrücke symmetrisch zur Wagenlängsachse verschwenkt.
  • In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist ein Tiefladewagen so ausgebildet, daß die die Drehgestelle verbindende Tiefladebrücke eine zur Auflagerplatte des Drehgestellrahmens tiefergelegte als Ladefläche dienende Bodenplatte aufweist und mittels Antriebsmitteln zur Wagenlängsachse verschwenkbar und dabei relativ zu den Drehgestellen verschiebbar ist.
  • Weitere Merkmale der Erfindung werden in den Unteransprüchen beschrieben und im folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Tiefladewagen in einer Seitenansicht, Fig. 2 den Tiefladewagen nach Fig. 1 mit ausgeschwenkter Tiefladebrücke in der Draufsicht, Fig. 3 den Tiefladewagen nach Fig. 2 in einer schaubildlichen Ansicht von vorn, Fig. 4 eine weitere Ausbildung des Tiefladewagens in einer Seitenansicht im Schnitt, Fig. 5 einen Endabschnitt des Tiefladewagens nach Fig. 4 in einer vergrößerten Seitenansicht im Schnitt, Fig. 6 den Tiefladewagen nach Fig. 4 in der Draufsicht mit ausgeschwenkter Tiefladebrücke, Fig. 7 und 8 je einen mit Großraumbehältern beladenen Tiefladewagen nach Fig. 4 in einer Seitenansicht, Fig. 9 eine Be- und Entladeanlage für Tiefladewagen für Straßenfahrzeuge von Großraumbehältern in der Draufsicht, mit verschwenkbarem Gleisstück.
  • Der in Fig. 1 dargestellte Tiefladewagen 1 besteht aus einer Tiefladebrücke 10, die'endabschnittsseitig auf Drehgestellen 2, 3 gelagert ist. Die Drehgestelle 2, 3 weisen Radsätze 5 auf, die auf einer Schiene 4 abgestützt sind. An jedem Drehgestellrahmen 6 ist eine Auf lagerplatte 7 ausgebildet. An den Stirnseiten der Drehgestelle 2, 3 sind Puffer 8 und Kupplungen 9 vorgesehen.
  • Die Tiefladebrücke 10 weist einen Rahmen 11 auf, der aus einem Mittelstück 54 besteht, an dem endabschnittsseitig zum Mittelstück 54 gekröpft an den Seiten der Tiefladebrücke 10 angeordnete Holme 14, 14a; 15< 15a ausgebildet sind. An den Seitenwänden des Mittelstücks 54 sind Durchbrechungen 26 ausgebildet, um das Gewicht der Tiefladebrücke 10 zu verringern.
  • Die Holme 14, 14a sind mittels Führungswalzen 23, 23a auf den Drehgestellen 2, 3 zur Längsachse des Tiefladewagens 1 verschwenkbar angeordnet. In jeder Auflagerplatte 7 der Drehgestelle 2, 3 sind Führungsschienen 22, 22a bogenförmig ausgebildet, in denen die Führungswalzen 23, 23a geführt sind. An den dem Mittelstück 54 zugewandten Endabschnitten der Auf lagerplatten 7 der Drehgestelle 2, 3 sind bogenförmige Zahnkränze 24, 24a ausgebildet, mit denen Zahntriebe 25, 25a in Wirkverbindung sind, die mit der Tiefladebrücke 10 verbunden sind.
  • Auf der Tiefladebrücke 10 befindet sich ein Lastkraftwagen 29. Wie in Fig..2 dargestellt, erfolgt das Be- und Entladen der Tiefladebrücke 10 und damit des Tiefladewagens 1 dadurch, daß die Tiefladebrücke 10 zur Wagenlängsachse 64 verschwenkt wird. Die Verschwenkung erfolgt soweit, daß wenigstens eine Führungswalze 23 noch in den Führungsschienen 22 der Drehgestelle 2, 3 geführt ist. Um ein Verkanten der Tiefladebrücke 10 beim Ausschwenken zu verhindern, sind an der Unterseite des Mittelstücks 54 Laufräder 27, 27a vorgesehen, die auf der Be- und Entladerampe 33 abrollen. Es ist wichtig, daß die Tiefladebrücke 10 nicht soweit verschwenkt wird, daß ihre Endabschnitte außer Eingriff von den Drehgestellen 2, 3 kommen. Dies würde eine Druckentlastung der Federn der Drehgestelle 2, 3 zur Folge haben, wodurch sich die Auflagerplatten 7 nach oben bewegen würden.
  • Ein Rückschwenken der Tiefladebrücke 10 wäre dann nur nach einem erneuten Absenken der Auflagerplatten 7 der Drehges-telle 2, 3 möglich (Fig. 3) Um ein Verkanten der Auf lagerplatten 7 der Drehgestelle 2, 3 zu vermeiden, ist es auch möglich, an diesen randseitig Stützen 55 auszubilden. Vorzugsweise werden diese Stützen 55 teleskopisch verschieblich ausgebildet, um ein einfaches Abstützen der Drehgestelle 2,3 auf den Schienen 4, dem Gleisbett 4a oder anderen festen Untergründen zu ermöglichen (FigO 1, 4).
  • Um das Be- und Entladen des Tiefladewagens 10 zu vereinfachen, sind an den Randabschnitten der Bodenplatte 12 Führungsprofile 13, 13a vorgesehen. Sofern das auf den Tiefladewagen 10 auffahrende oder den Tiefladewagen 10 verlassende Fahrzeug auf dem Tiefladewagen 10 seitlich ausschert, berühren die Fahrzeugräder das Führungsprofil 13, 13a, so daß eine zur Längsachse der Tief ladebrücke 10 deckende Fahttrichfung des Lastkraftwagens 29 eingehalten wird (Fig 3).
  • Eine weitere Ausbildung eines Tiefladewagens 10a ist in Fig. 4 dargestellt. Dieser Tiefladewagen 10a besteht ebenfalls aus zwei Drehgestellen 2, 3, auf denen eine Tiefladebrücke 10a wie oben beschrieben gelagert ist, die aus zwei randseitig auf den Drehgestellen 2, 3 gelagerten Holmen 16, 16a besteht. An den" Holmen 16, 16a, die vorzugsweise kastenförmig ausgebildet sind, um eine Gewichtsverminderung zu erzielen, sind Seitenwände 17, 17a ausgebildet, die mit der Bodenplatte 12 verbunden sind. Zur Verstärkung der Tiefladebrücke- lOa können an den Seitenwänden 17, 17a und der Bodenplatte 12 Profilstücke vorgesehen sein. Die Tiefladebrücke 10a weist ebenfalls Führungsprofile 13, 13a auf. An den den Drehgestellen 2, 3 zugeordneten Abschnitten der Holme 16, 16a sind ferner Führungswalzen 23, 23a gelagert, die in bogenförmigen Führungsschienen 22, 22a in der Auflagerplatte 7 der Drehgestelle 2, 3 geführt sind. Der Antrieb der Tiefladebrücke 10a erfolgt wie bei der Tiefladebrücke 10 mittels Zahntrieben 25, 25a, die mit an den Drehgestellen 2, 3 ausgebildeten bogenförmigen Zahnkränzen 24, 24a in Wirkverbindung sind (Fig. 5).
  • Zusätzlich zur Führung der Tiefladebrücke 10, 10a mittels der in den Führungsschienen 22, 22a abrollenden Führungswalzen 23, 23a kann zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Wirkeingriffs des Antriebsritzels 37 an dem Zahnkranz 24, 24a im Bereich eines jeden Zahnkranzes 24, 24a ein Führungsglied 56 vorgesehen werden (Fig. 5). Dieses Führungsglied 56 wird vorzugsweise an den Holmen 14, 14a; 15, 15a; 16, 16a im Bereich des Antriebsritzels 37 angeordnet und kann z.B.
  • aus einem an der Tiefladebrücke 10, 10a befestigten Haltestück 57 bestehen, an deren freiem Endabschnitt eine Führungsrolle- 58 angeordnet ist. Diese Führungsrolle 58 liegt ständig an dem Zahnkranz 24, 24a und/oder der Auflagerplatte 7 an und verhindert somit ein horizontales oder vertikales Verschieben des Zahnkranzes 24, 24a relativ zum Antriebsritzel 37.
  • Jeder Zahntrieb 25, 25a besteht vorzugsweise aus einem hydraulischen Motor 38, über den mittels einer Antriebswelle ein mit dem Zahnkranz 24, 24a in Wirkverbindung stehendes Antriebsritzel 37 verbunden ist.
  • Um ein gleichmäßiges Verschwenken der Tiefladebrücken 10, 10a zu ermöglichen, ist jeder hydraulische Motor 38 od dgl. mittels Anschlußleitungen 42, 43 mit einer z.B. als Zweikreispumpe 41 ausgebildeten Einrichtung verbunden, die über Versorgungsleitungen 39, 40 von an den Drehgestellen 2, 3 ausgebildeten Druckversorgungseinrichtungen 47, 48 beaufschlagt wird. Die zwischen den Drehgestellen 2, 3 und der Tiefladebrücke 10, 10a vorgesehenen Druckmediumanschlüsse 45, 46 sind so ausgebildet, daß eine Beeinträchtigung der Funktion bei einem Ausschwenken der Tiefladebrücke 10, 10a nicht erfolgt.
  • Um bei dem Schienentransport eine sichere Verbindung der Drehgestelle 2, 3 über die Tiefladebrücke 10, 10a zu gewährleisten, sind in jeder Auflagerplatte 7 der Drehgestelle 2, 3 Ausnehmungen 21 vorgesehen, in die Arretierungsbolzen 20 steckbar sind, die durch die Holme 14, 14A 15, 15a; 16, 16a der Tiefladebrücke 10, 10a geführt sind (Fig. 1, 2, 4).
  • Neben Lastkraftwagen können mit den Tiefladewagen 1, la auch Großraumbehälter 30, 31 wie Container u. dgl. befördert werden. Die Großraumbehälter 30, 31 können auch unterschiedliche Volumina aufweisen (Fig. 7, 8).
  • Besonders einfach ist ein Transport von Großraumbehältern 30, 31 mittels des Tiefladewagens 1a durchzuführen. Wie in Fig. 4 dargestellt, können an der Seitenwand 17, 17a der Tiefladebrücke 10a Pratzen 52 vorgesehen sein, die um Drehachsen 53 schwenkbar sind. Bei einer Beladung der Tiefladebrücke 10a mittels Großraumbehältern 30, 31 ist es lediglich erforderlich, die Pratzen 52 auszuschwenken, so daß die Großraumbehälter 30, 31 auf den Pratzen 52 abgestützt werden können. Werden die Pratzen 52 nicht benötigt, sind sie, inWAusnehmungen 51 in den Seitenwänden 17, 17a gelagert.
  • Es ist auch möglich, in den Holmen 16, 16a horizontal über die Ebene der'Bodenplatte 12 verschiebbare Pratzen 49 vorzusehen (Fig. 7, 8). Diese Pratzen 49 sind in Ausnehmungen 50 gelagert, die in Abständen voneinander in den Holmen 16, 16a ausgebildet sind.
  • Vor der Beladung des Tiefladewagens ia mit Großraumbehältern 30, 31 werden die Pratzen 52, 49 durch Herausschwenken aus der Seitenwand 17, 17a bzw. Herausziehen aus den Holmen 16, 16a in eine Stellung gebracht, die eine sichere Verbindung mit den Befestigungspunkten der Großraumbehälter 30, 31 gestattet. Besonders die Pratzen 49 können hierbei mittels hydraulischer Antriebseinrichtungen od. dgl. betätigt werden.
  • In Fig. 9 ist der Ausschnitt der Be- und Entladeanlage 60 für Tiefladewagen dargestellt, bei dem jeder Tiefladewagen 62 auf einem Gleisstück 61 derart verschwenkbar ist, daß die Endabschnitte des Tiefladewagens 61 mit einer,Be- und Entladerampe 33 verbunden sind. Voraussetzung für die Anwendung dieser Be- und Entladeanlage 60 ist, daß jeder Tiefladewagen 62 auf einem schwenkbaren Gleisstücke 61 abgestellt werden kann. Während des Be- und Entladens müssen die Kupplungen 9 zwischen den einzelnen Tiefladewagen 62 geiöst.werden, Wenn der Be- und Entladevorgang abgeschlossen und das Gleisstück 61 mit dem jeweiligen Tiefladewagen'62 wieder in die Zuglängsachse zurückgeschwenkt ist, werden die einzelnen Tiefladewagen 62 wieder miteinander verbunden.
  • Diese Tiefladewagen 62 haben in Verbindung mit-der Be- und Entladeanlage 60 den Vorteil, daß keine besonderen Einrichtungen zum Verschwenken der Tiefladebrücke 10, 10a für sich erforderlich sind.
  • Allerdings besteht der Nachteil, daß, sofern die Bodenplatte des Tiefladewagens 62 nicht höhenverschieblich ist, nur Straßenfahrzeuge und Großraumbehälter geringerer Höhe auf den Tiefladewagen 62 zum Transport gelagert werden können, da andernfalls die für Züge zugelassene maximale Höhe überschritten werden würde.
  • Außerdem müssen alle Waggons in eine genaue Position zu den Einschnitten der Ladestraße gebracht werden, wozu vor dem Verschwenken der Waggons diese zunächst etwas auseinandergezogen werden müssen, um ein Verhaken der Puffer 8 zu verhindern. Außerdem müssen die Brems- und Stromleitungen entkoppelt werden. Gegenüber der Verwendung von Tiefladewagen 1, 1a gemäß der Fig. 1 bis 8 ist daher der Be- und Entladevorgang gemäß Fig. 9 aufwendiger. Außerdem erfordert die Erstellung der Vielzahl von Be- und Entladerampen 33 hohe Investitionen bei der Herstellung der Ladestraßefl, so daß eine Be- und Entladeanlage 60 aus Kostengründen nur in besonderen Fällen Anwendung findet.
  • Die, Erfindung ist nicht auf die vorbeschriebenen Ausführungsformen' beschränkttSo ist es möglich,statt des in den Zahnkranz 24,24a eingreifenden Antriebsritzels 37 dieses als Dornenkranz auszubilden,der in eine Lochplatte eingreift.
  • Hierdurch können waagerechte Verschiebungen der Aggregate ausgeglichen werden.

Claims (23)

  1. Patentansprüche Verfahren zum Be- und Entladen von Tiefladewagen für den Huckepack-Verkehr von Straßenfahrzeugen und Großraumbehältern, dadurch gekennzeichnet, daß zum Be- und Entladen des Tiefladewagens die befahrbare Ladefläche symmetrisch zur Zuglängsachse verschwenkt und an den Endabschnitten mit einer Be- und Entladerampe in Wirkverbindung gebracht wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Tiefladewagen auf einem schwenkbaren Gleisstück von dem vor- und nachgeordneten Tieflade- oder anderen Eisenbahnwagen losgekoppelt zum Be- und Entladen bis zur Anlage an eine Rampe verschwenkt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die endseitig auf Drehgestellen liegende Tiefladebrücke des Tiefladewagens derart zur Wagenlängsachse verschwenkt wird, daß der eine Endabschnitt der Tiefladebrücke oder beide Endabschnitte an einer Rampe zum Be- und Entladen anliegen.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Endabschnitte der Tiefladebrücke symmetrisch zur Wagenlängsachse verschwenkt werden.
  5. 5. Tiefladewagen zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Drehgestelle (2, 3) verbindende Tiefladebrücke (10, 10a) eine zur Auf lagerplatte (7) des Drehgestellrahmens (6) tiefer gelegte als Ladeplatte dienende Bodenplatte (12) aufweist und mittels Antriebsmitteln zur Wagenlängsachse (64) verschwenkbar und dabei relativ zu den Drehgestellen (2, 3) verschiebbar ist.
  6. 6. Tiefladewagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (11) aus einem die Bodenplatte (12) enthaltenden Mittelstück (54) besteht, an dem endabschnittsseitig zum Mittelstück (54) gekröpft an den Seiten der Tiefladebrücke (10) angeordnete Holme (14, 14a; 15, 15a) angeordnet sind.
  7. 7. Tiefladewagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefladebrücke (10a) aus zwei randseitig auf den Drehgestellen (2, 3) gelagerten Holmen (16, 16a) besteht, die mittels Seitenwänden (17, 17a) mit der Bodenplatte (12) verbunden sind.
  8. 8. Tiefladewagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Holme (16r 16a) als Kastenholme ausgebildet und die Seitenwände (17, 17a) und Bodenplatte (12) mittels Profilstücken verstärkt sind.
  9. 9. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den den Seitenwänden (17, 17a) zugewandten Randabschnitten der Bodenplatte (12) ein mit der Seitenwand (17, 17a) verbundenes Führungsprofil (13, 13a) angeordnet ist.
  10. 10. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 9,dadurch gekennzeichnet, daß in der Auf lagerplatte (7) eines jedenlDrehgestells (2, 3) bogenförmige Führungsschienen (22, 22a) ausgebildet sind, in denen in den den Drehgestellen (2, 3) zugeordneten Abschnitten der Holme (14, 14a, 15, 15a; 16, 16a) angeordnete Führungswalzen (23, 23a-) abrollbar sind.
  11. 11. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an den der Tiefladebrücke (10, 10a) zugewandten Endabschnitten der Auflagerplatte (17) der Drehgestellrahmen (6) ein bogenförmiger Zahnkranz (24, 24a) angeordnet ist, der mit je einem Antriebsritzel (37) eines an den den Drehgestellen (2, 3) zugeordneten Endabschnitten der Tiefladebrücke (10, 10a) angeordneten Zahntriebs (25, 25a) in Wirkverbindung steht.
  12. 12. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der den Drehgestellen (2, 3) zugewandten Endabschnitte der Tiefladebrücken (10, 10a) im. Bereich der Bodenplatte (12) an dem Mittelstück (54) oder den kastenartig ausgebildeten Seitenwänden (17, 17a) auf der Be- und Entladerampe (33)- abrollbare Laufräder (27, 27a; 28, 28a) angeordnet sind.
  13. 13. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auflagerplatte (17) der Drehgestelle (2, 3) Ausnehmungen (21) ausgebildet sind, in die durch die Holme (14, 14a; 15, 15a; 16, 16a) führbare und mit diesen lösbar verbindbare Arretierungsbolzen (20) steckbar sind.
  14. 14. Tiefladewagen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß: jedes Antriebsritzel (37) mit einem hydraulischen Motor (38) od. dgl. verbunden ist, der über eine Zweikreispumpe (41) mit Druck beaufschlagt wird, der Druckmedium über Versorgungsleitungen (39, 40) von an den Drehgestellen (2, 3) befindlichen Druckversorgungseinrichtungen (47, 48) zuführbar ist.
  15. 15. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 14,dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenabschnitten der Drehgestelle (2, 3) Stützen (55) angeordnet sind.
  16. 16. Tiefladewagen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (55) teleskopisch verschieblich ausgebildet sind.
  17. 17. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in den Holmen (16, 16a) in Abständen voneinander in Ausnehmungen (50) Pratzen (49) gelagert sind, die horizontal gegeneinander über die Ebene der Bodenplatte (12) zur Abstützung von Großraumbehältern (30, 31) verschieblich sind.
  18. 18. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in der Seitenwand (17, 17a) ut vertikale Drehachsen (53) verschwenkbare Pratzen (52) aue,gebildet sind, auf denen nach Ausschwenkung Großraumbehälter (30, 31) abstützbar sind.
  19. 19. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 18, dadurch gekennzeichnet1 daß auf jeder Auflageplatte (17) des Drehgestells (2, 3) Endanschläge (44, 44a) zur Begrenzung des Schwenkbereichs der Tiefladebrücke (10, 10a) ausgebildet sind.
  20. 20. Tiefladewagen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Drehgestell (2, 3) eine Einrichtung (48) zur Versorgung mit Druckmedium angeordnet ist.
  21. 21. Tiefladewagen nach Anspruch 5 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an den den Drehgestellen (2, 3) zugeordneten Abschnitten der Bodenplatte (13) eine um eine Drehachse (19) schwenkbare Rampe (18, 18a) ausgebildet ist.
  22. 22. Tiefladewagen nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Rampe (18, 18a) in vertikaler Stellung arretierbar ist.
  23. 23. Tiefladewagen nach Anspruch 11 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß an den Holmen (14, 14a; 15, 15a; 16, 16a) im Bereich des Antriebsritzels (37) ein Führungsglied (56) angeordnet ist, das zur Erzielung eines gleichmäßigen Wirkeingriffs des Antriebsritzels (37) an dem Zahnkranz (24, 24a) an dem Zahnkranz (24, 24a) und/ oder der Auflagerplatte (7) gegen horizontales und vertikales Verschieben gesichert geführt ist.
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