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DE3924897A1 - Vorrichtung zum ueberfuehren und trennen eines ueberfuehrstreifens einer papierbahn - Google Patents

Vorrichtung zum ueberfuehren und trennen eines ueberfuehrstreifens einer papierbahn

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DE3924897A1
DE3924897A1 DE19893924897 DE3924897A DE3924897A1 DE 3924897 A1 DE3924897 A1 DE 3924897A1 DE 19893924897 DE19893924897 DE 19893924897 DE 3924897 A DE3924897 A DE 3924897A DE 3924897 A1 DE3924897 A1 DE 3924897A1
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Werner Leitenberger
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Escher Wyss GmbH
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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine
    • D21G9/0072Devices for threading a web tail through a paper-making machine using at least one rope

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  • Paper (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Überführen und Trennen eines Überführstreifens einer weitgehend schon trockenen Papierbahn.
Für jedes Anfahren, insbesondere nach einem Abriß der Papierbahn ist es erforderlich, entweder hinter einem Trockenzylinder oder einer Glättwalze eine Überführung der Papierbahn mittels eines Überführstreifens vorzunehmen, der vorzugsweise an der Bedienseite der Papiermaschine geschnitten wird. Wenn der Überführstreifen und gegebenenfalls auch die abgerissene Papierbahn beispielsweise von einer Glättwalze abgeschabt wird, wird zunächst der Überführstreifen zusammen mit der Papierbahn in einen Auflöser gegeben, wonach der Überführstreifen abgetrennt und dann derselbe vorzugsweise mit einer Blaseinrichtung zu einer Seilführung gebracht wird, die zum Eingeben des Streifens eine sogenannte Seilschere bildet. Dieser Überführungsvorgang muß aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus schnellstens und zuverlässig so durchgeführt werden, daß möglichst der Vorgang als einmaliger Vorgang bei jedem Abriß oder bei jedem Anlaufen vorgenommen werden kann. Insbesondere muß verhindert werden, daß beim Eingeben des Überführstreifens in die Seilführung überflüssiges Überführstreifenmaterial mitgezogen wird, was den Einführvorgang behindern und somit das Wiederholen dieses Vorgangs erforderlich machen würde.
Es besteht somit die Aufgabe der Erfindung darin, eine Vorrichtung zum Überführen und Trennen eines Überführstreifens einer weitgehend schon trockenen Papierbahn zu schaffen, mit der der Überführungsvorgang schnell und reibungslos von statten gehen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Abtrenneinrichtung so ausgebildet ist, daß in kurzer Folge ein Abtrennen des Überführstreifens vorgenommen wird. Dies bedeutet, daß solange der Überführungsstreifen zum Auflöser gefördert wird, dieser ständig abgetrennt wird, damit beim Überführen des Überführungsstreifens kein Streifenmaterial mit in die Einführstelle der Transporteinrichtung für den Überführstreifen mitgenommen wird. Dadurch ist sichergestellt, daß ein einwandfreier und einmaliger Überführungsvorgang garantiert und somit ein schnelles und reibungsloses Überführen gewährleistet werden kann. Somit besteht die Möglichkeit, schnellstens nach einem Papierbahnabriß oder nach einem Neuanfahren den Betrieb der Papiermaschine wiederaufzunehmen.
Vorzugsweise wird die Abtrenneinrichtung quer über die Breite des Überführungsstreifens kontinuierlich hin- und herbewegt, und zwar vorzugsweise über einen Bewegungsbereich von ca. 38 cm mit einer Geschwindigkeit von ca. 2 Hin- und Herbewegungen pro Sekunde. Dadurch ist in ausreichendem Maße ein Abtrennvorgang in kurzer Folge gewährleistet.
Vorzugsweise umfaßt die Abtrenneinrichtung eine Wasserstrahldüse, die insbesondere an einem Pendelrohr angeordnet ist, das quer über den Überführstreifen pendelt.
Gegenüber der Düse ist in Anpassung an die Pendelbewegung eine Durchtrittsöffnung für den Wasserstrahl vorgesehen, der vorzugsweise eine Breite von 20 mm hat. Dies führt zu einer Verbesserung des Abtrennvorganges.
Um ein Ankleben des Überführstreifens im Bereich der Abtrenneinheit zu vermeiden, sind vorzugsweise ober- und unterhalb der Durchtrittsöffnung Blasdüsen angeordnet, die mit einer Komponente in Verlaufsrichtung des Überführstreifens auf diesen zugerichtet sind.
Vorzugsweise bilden ein Leitblech und ein Schwenkblech einen Kanal für den nach unten ablaufenden Überführstreifen. Die Auslaufweite des Kanals beträgt im normalen Betriebszustand ca. 270 mm. Zum Trennen des Überführstreifens wird die Auslaufweite auf ca. 145 mm reduziert, und zwar durch Schließen des Schwenkbleches mittels eines Pneumatikzylinders.
Durch das Schwenkblech kann die Kanalbreite verengt werden, wodurch der Trennabstand hergestellt wird. Um einen Stau zu vermeiden, sind oberhalb des sich verengenden Kanals einseitig oder beidseitig Blasdüsen vorgesehen, die in Verlaufsrichtung des Überführstreifens in den Kanal gerichtet sind.
Vorzugsweise ist die Durchtrittsöffnung für den Wasserstrahl am freien Ende des Schwenkbleches angeordnet. Das Trennen des Überführstreifens mittels Wasserstrahl erfolgt vorzugsweise durch einen Hochdruck-Wasserstrahl mit 500 bis 800 bar, abhängig von der Papiersorte.
Vorzugsweise befindet sich im Verlauf der Überführung des Überführstreifens vor der Abtrenneinrichtung mindestens eine Blasdüse, die auf die Einführstelle der Transporteinrichtung für den Überführstreifen gerichtet ist. Im Anschluß an diese Düse befindet sich vorzugsweise vor der Einführstelle der Transporteinrichtung eine insbesondere einstellbare Führungseinrichtung, der mindestens eine Blasdüse zugeordnet ist, die auf die Einführstelle zugerichtet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen rein schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Überführstreifen-Abtrenneinrichtung, und
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1.
In Fig. 1 ist als Beispiel eine Glättwalze 10 dargestellt (dies könnte auch ein Trockenzylinder sein), von der ggf. zusammen mit einer Papierbahn ein Überführstreifen 12 mittels eines Schabers 14 abgeschabt wird. Dabei bewegt sich der Überführstreifen 12 in Richtung des Pfeiles 16 zu einem Auflöser.
Unterhalb des Schabers 14 befindet sich ein Blasrohr 18 mit Blasdüsen 20, die Luft in Richtung des Pfeiles 22 gegen den Überführstreifen 12 blasen.
Stromab des Schabers in Richtung des Pfeiles 16 befindet sich ein Kanal 24 in Form einer Verengung, der von einem Schwenkblech 26, das um die Achse 28 mittels eines Pneumatikzylinders 30 schwenkbar ist, und einem Leitblech 32 gebildet ist.
Das Schwenkblech 26 ist aus der in der Zeichnung in Fig. 1 ausgezogenen Stellung in die in gestrichelten Linien dargestellte Stellung schwenkbar, wobei die Kanalbreite in der linken Stellung des Schwenkbleches ca. 270 mm und in der rechten Stellung ca. 145 mm beträgt. Oberhalb des Schwenkbleches 26, vorzugsweise auf der Schwenkachse 28, befindet sich ein Blasrohr 34 mit Blasdüsen 36, die Luft in Richtung des Pfeiles 38 blasen. Oberhalb des schräg angestellten Leitbleches 32 befindet sich ebenfalls ein Blasrohr 40, mit Blasdüsen 42, die entsprechend dem Pfeil 44 gerichtet sind. Unterhalb der Verengung 24 befindet sich eine Hochdruck-Wasserstrahldüse 46, die vorzugsweise austauschbar ist, und am freien Ende eines Pendelrohres 48 befestigt ist. Die Düse 46 richtet einen Hochdruckwasserstrahl 50 in Richtung des Pfeiles 52 in Fig. 1 nach links in Richtung auf das Schwenkblech 26, an dessen freien unteren Ende ein Spalt 54 ausgebildet ist, durch den der Wasserstrahl 50 gerichtet wird, wenn sich das Schwenkblech 26 in der rechten Stellung befindet, wonach der Wasserstrahl auf eine Prallwand 56 gerichtet und von dieser in Richtung des Pfeiles 58 nach unten abgelenkt wird.
Der Spalt 54 hat vorzugsweise eine Breite von 20 mm und wird von zwei Rohren 60 gebildet, die mit einem Radius gekrümmt sind, der der Pendelbewegung des Pendelrohres 45 im Bereich der Düse 46 entspricht, damit der Wasserstrahl während der Pendelbewegung durch den Spalt gerichtet werden kann. Die Pendelbewegung erfolgt um eine Achse 62, die in der Zeichenebene der Fig. 1 liegt. Angetrieben wird dabei die Pendelbewegung von einem Elektromotor 64 über einen Exzenter 66 und eine Kurbelstange 68, die mit dem Pendelrohr 48 verbunden ist.
Das Pendelrohr ist, wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist, mit einer flexiblen Hochdrucklanze 70 verbunden, die in Fig. 2 in den verschiedenen Pendelendstellungen dargestellt ist, wobei die aus Fig. 2 ersichtliche Pendelbewegung über die gesamte Breite des Überführstreifens 12 sich erstreckt, vorzugsweise etwas darüber. Wenn demgemäß der Überführstreifen eine Breite von ca. 250 bis 380 mm hat, so erfolgt die Pendelbewegung der Düse über eine Breite von ca. 380 mm, und zwar vorzugsweise mit einer Frequenz von ca. 2 Hin- und Herbewegungen pro Sekunde.
Die Blasrohre 34 und 60 sind ebenfalls mit flexiblen Schlauchanschlüssen 72 versehen, wie dies der Fig. 1 zu entnehmen ist.
Am oberen Ende des Leitbleches 32 schließt sich ein über eine Einstelleinrichtung 74 in verschiedene Lagen einstellbares Blasblech 76 an, an dessen unterem Ende ein Blasrohr 78 angeordnet ist, dessen Blasdüsen 80 Luft entsprechend dem Pfeil 82 in Fig. 1 und entsprechend dem Pfeil 84 in Fig. 2 abgeben, d.h. schräg nach oben in die Richtung einer Seilschere 86 und in Fig. 2 nach rechts, da seitlich des Überführstreifens 12 (dies ist aus Fig. 2 ersichtlich), Seilrollen 88 für ein Unterseil 90 sowie Seilrollen 92 für ein Oberseil 94 angeordnet sind, die zur sogenannten Seilschere 86 zusammenlaufen. In dem Bereich dieser Seilschere 86 muß der Überführungsstreifen in Fig. 2 nach rechts und in Fig. 1 schräg rechts nach oben geblasen werden, damit das freie Ende des Überführstreifens 12 von der Seilschere erfaßt und von den beiden Seilen mitgenommen, d.h. gefordert werden kann.
Durch das Abtrennen des nach unten durch den Kanal 24 verlaufenden Überführstreifens in kurzer Folge wird gewährleistet, daß beim Einblasen des Überführstreifens in die Seilschere keine "Papierfahne" nachgezogen wird, die den Streifen eventuell wieder aus den Seilen ziehen könnte. Dies würde nämlich ein erneutes Einleiten des Überführungsvorganges erforderlich machen, und zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand, der die Produktion unerwünscht lange verzögert.
Während des normalen Betriebes ist das Schwenkblech 26 geöffnet und alle Blasrohre sind außer Betrieb. Wenn nun ein Papierbahnabriß festgestellt wird, so werden durch eine entsprechende Steuerung zunächst die Blasrohre 34 und 40 in Gang gesetzt, damit ein einwandfreies Abführen des Überführstreifens und ggf. der abgerissenen Papierbahn zum Auflöser gewährleistet ist.
Sodann wird durch einen Taster vor Ort das Schwenkblech geschlossen und daraufhin der Motor für die Pendelbewegung der Hochdruck-Wasserstrahldüse ebenso in Gang gesetzt, wie die Spritzdüse und die Blasdüsen 60 am unteren Ende des Schwenkbleches.
Durch ein Handventil vor Ort werden dann die Blasrohre 18 und 78 in Gang gesetzt, um den Überführungsvorgang des Überführstreifens 12 in die Seilschere 86 vorzunehmen. Wenn die Seilschere den Streifen erfaßt hat, so erfolgt in gleicher Weise das Zurückschalten der einzelnen Betriebsvorgänge bis in die Ausgangsstellung, in der das Schwenkblech geöffnet ist und alle Blasdüsen und auch die Spritzdüse ausgeschaltet sind.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß für den Führungsvorgang des Überführstreifens in die Seilschere das Blasblech 76 dient, das mittels einer Klemmhalterung optimal hinsichtlich Höhe, Neigung und Abstand an die Seilführung angestellt werden kann.

Claims (15)

1. Vorrichtung zum Überführen und Trennen eines Überführstreifens einer weitgehend schon trockenen Papierbahn, mit einer Einrichtung (46, 48) zum Abtrennen des Überführstreifens (12) und einer Einrichtung (18, 78, 76) zum Einbringen des Überführstreifens (12) in eine Transporteinrichtung (90, 94), wobei die Abtrenneinrichtung so ausgebildet ist, daß ein Abtrennvorgang in kurzer Folge abläuft.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrenneinrichtung (46, 48) kontinuierlich hin- und herbeweglich ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrenneinreichtung eine Hochdruck-Wasserstrahldüse (46) umfaßt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrenneinrichtung eine Pendeleinrichtung (48) ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Wasserstrahldüse (46) eine Durchtrittsöffnung (54) für den Wasserstrahl (50) gegenüberliegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (54) entsprechend der Pendelbewegung gekrümmt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Durchtrittsöffnung mindestens ein Blasrohr (60) angeordnet ist, das mit einer Komponente in Verlaufsrichtung des Überführstreifens (5) auf diesen zugerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlaufsweg des Überführstreifens (12) vor der Abtrenneinheit (46) eine Verengung (Kanal) (24) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verengung (24) in ihrer Breite einstellbar ist.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verengung (24) von Leitblechen (26, 32) gebildet ist, von denen eines als Schwenkblech (26) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schwenkblech (26) die Durchtrittsöffnung (54) für den Wasserstrahl ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Strom auf der Verengung zumindest eine Blasdüse (34; 40) angeordnet ist, die in die Verengung (24) und auf die Abtrenneinrichtung (46) zugerichtet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf des Überführstreifens (12) vor der Abtrenneinrichtung (46) mindestens eine Blasdüse (78, 80) angeordnet ist, die auf die Einführstelle (86) der Transporteinrichtung (90, 94) gerichtet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Einführstelle (86) der Transporteinrichtung (90, 94) eine vorzugsweise einstellbare Führungseinrichtung (76) angeordnet ist, der mindestens eine Blasdüse (78, 80) zugeordnet ist, die auf die Einführstelle (86) zugerichtet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung ein aus mindestens zwei zusammenwirkenden, den Überführstreifen (12) klemmenden und fördernden Seilen (90, 94) bestehende Seilfördereinrichtung ist, die als Einführstelle (86) eine sogenannte Seilschere bildet.
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